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Der Futureskurs von Konsumgütern ("commodities")
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Wie
auf der vorigen Seite auseinandergesetzt,
ist es im Rahmen der einen, alles umspannenden
Arbitragekonzeption
sehr wohl möglich, innerhalb der aufgestellten Verhaltensannahmen und
Umweltbedingungen − also in erster Linie jene, die sich auf die Vorstellung
"perfekter Märkte" stützen − den theoretisch korrekten Preis von Futures
auf Investitionsgüter F0* aus einem vorliegenden
(etwa von einem beobachteten empirischen Kassakurs entlehnten) Gegenwartspreis
K0 des untersuchten Basisinstruments auf rechnerisch einfache
Weise gesetzmäßig exakt herzuleiten.
[* F0
benennt wiederum den errechneten "Gleichgewichtskurs" ("fair value";
"full-carry"-Preis) von Futures auf Investitionsgüter
einschließlich Investments, wie z.B.
auf Edelmetalle, marktgängige Wertpapiere, Devisen usw., und − als abstraktes
Gut − auch auf Indices, zum Bewertungszeitpunkt t0 in Kontrast
zum tatsächlich an der Terminbörse festgestellten Kontrakt-Preis des
gleichen Zeitpunktes.]
Sowie aber
verbrauchliche Güter
(Produktiv- und Genussgüter,
Commodities*)
den unterliegenden Marktgegenstand von Futures repräsentieren, gewinnen
noch eine Reihe anderweitiger Momente Einfluss auf das äußere Gepräge
der Terminstruktur ("futures forward curve"), und damit zugleich
auch auf die Kalkulationsform und Höhe eines theoretisch angemessenen
Terminpreises F0 auf das nämliche Gut. Die Rücksicht auf
diesen Umstand verlangt nun eine dualistische Untersuchung der Preisbildung
von Futures und erschwert so zumindest von dieser Richtung her den Erklärungsgang
für die Preise der von den Commodities umspannten Terminkontrakte.
[* Commodities
selbst sind naturale Gattungsgüter, die aus sich heraus einen inneren
Wert verkörpern. Ein solcher leitet sich in der Hauptsache her von der
Möglichkeit eines realwirtschaftlichen Nutzgebrauchs. Commodities an
sich umzirkeln den Kreis der Welthandelswaren und Rohstoffe, insbesondere
Naturprodukte und Rohwaren mit nur geringer Produktionstiefe; Futures
auf Commodities sind Terminkontrakte mit Warencharakter, sog. "commodity
futures"; "Zukunftsware". Diese zeichnen sich bekanntlich dadurch aus,
dass sie typenmäßig exakt bestimmte, geschlossene Gesamtheiten jener
Naturprodukte bzw. Welthandelswaren zur Grundlage haben; so etwa
5000
Bushels Weizen, 37500
lbs Kaffeebohnen, 25000
lbs Kupfer, 1000
Barrels Rohöl etc. bestimmter
Qualität, zur Lieferung auf Termin an genau bezeichnete Erfüllungsorte.
Im Folgenden sei der Einfachheit halber davon ausgegangen, dass der
in Anwendung stehende Spotpreis K0 mit dem Spotpreis am Erfüllungsort
des betreffenden Futures korrespondiert.]
Realgüter unterscheiden sich von Finanzgütern dadurch, dass allein jene
ihrem Besitzer einen unmittelbaren physischen Genussnutzen zu verschaffen
vermögen und ferner, dass ihre Aufbewahrung, falls bewahrsam, mitunter
erhebliche Kosten verursacht. Überdies mangelt es Realgütern regelmäßig
an der Fähigkeit, laufende Erträge, wie beispielsweise Dividenden oder
Zinsen, abzuwerfen. Jedes dieser Momente hat wieder besondere Implikationen
auf die Preisbildung von Futures auf Realgüter. So existiert zwar, analog
den Verhältnissen auf dem Terminmarkt von Finanztiteln, auf den Futuresmärkten
von lagerfähigen Konsumtibilien zu jedem Moment der Kontraktlaufzeit
eine durch die mit dem Nutzaufschub verbundenen Bestandhaltungs- und
Finanzierungskosten bedingte (ökonomisch "faire")
obere Schranke für den
Futureskurs gegenüber dem zugehörigen Spotmarktpreis, jedoch gibt es
aus im Folgenden noch zu beleuchtenden Gründen keine solche obere Schranke
für den Abschlag ("discount") beim Futureskurs, weder von seinem
"fairen" Preis noch von seinem Spotmarktpreis. Der einem Commodity-Futures
F0 ("commodity futures price") zugehörige theoretische
Preis eines beliebigen Betrachtungszeitpunktes t0 lässt sich
in Gemäßheit der vorgenannten Faktoren algebraisch durch die folgende
Ungleichung* spezifizieren, womit auch aus analytischer Perspektive
allein seine obere Begrenzung (nicht aber sein Abschlag!) dem Betrag
nach eindeutig fixiert ist:
F0 ≤ (K0 + L0)
× (1 + i)t
.
Der Futures-Trader in
lagerfähigen Commodities, der sein Handwerk zu beherrschen weiß, wird
sich dieser einseitigen rechnerischen Schranke stets bewusst bleiben,
bis zu welcher der Terminkurse in Relation zum Cash-Preis nach aufwärts
variieren kann. Er wird, zumal bei Geschäften in
Spreads, mit Notwendigkeit
besondere Vorsicht walten lassen, falls er sich in der theoretisch nicht
begrenzten Gegenrichtung zu positionieren gedenkt.
[*
Achtung,
um den Leser vor naheliegenden Missverständnissen so bewahren: Das durch
die obige Ungleichung zum Ausdruck kommende Verhältnis beansprucht,
wie im Text vorausgesetzt, einschränkend Geltung alleinig für
ausdauernde Konsumgüter von auch unter praktischen Umständen
ausreichender Lagerfähigkeit,
da, wie weiter auszuführen wohl nicht nötig ist, im Falle nicht-lagerfähiger
Konsumgüter naturgemäß Lagerspesen sich nie und nirgends einstellen
werden! Der Cost-of-carry-Ansatz der Bepreisung versagt bei der letztgenannten
Güterkategorie beidseitig seinen ordentlichen Dienst! − Hinweis: Nicht
alle Realgüter (Finanztiteln dagegen ist die Fähigkeit zur Aufbewahrung
innewohnend) sind in demselben Maße uneingeschränkt lagerfähig, wie
etwa Gold, Silber und andere edle und unedle Metalle. Manche Güter sind
von Natur aus nicht lagerfähig ("nonstorable"), während andere
wieder, weil nicht dauerbar, erst gar keiner Lagerung bedürfen. An nicht
oder kaum lagerfähigen Konsumgütern im hier verstandenen Sinne seien
beispielhaft genannt Flüssigmilch, frische Eier oder auch
Mastrinder
gerade ihres natürlichen Alterungsprozesses wegen, in gewissem Grade
gilt Ersteres aber auch für elektrischen Strom (dessen Aufspeicherung
allerdings kostspielig und relativ verlustreich sein kann). Noch andere
Güter wiederum, wie bspw. Orangensaft, Schweinbäuche, Getreide und Sojabohnen
etc., sind allenfalls durch einen gewissen Zeitraum haltbar, bei Getreide
z.B. mittels Aufspeicherung
bis ins nächste oder übernächste Erntejahr ("carryover"), wenn
auch nicht auf lange Dauer. Als nicht-lagerfähig
seien darum alle Konsumtibilien bezeichnet, welche sich über einen für
Bewertungszwecke angemessenen Zeitraum nicht sonderlich konserviert
lassen, ohne dabei dem Verderb ausgesetzt zu sein, zu veralten oder
ungenutzt unterzugehen. Hinzu treten ferner jene, deren Erhaltungsaufwand
unverhältnismäßig hoch anschlägt (recte: nicht lagerwürdig).
In Ermangelung eines Vorbehalts von Gütern für die Zukunft vermag freilich
auch eine Cash-and-carry-Arbitragestrategie keinen Platz mehr zu greifen.
Weniger stringente Einflussfaktoren, zumal die durch das sog. "expectations
model" erfassten Erwartung über künftige Angebots- und Nachfrageverhältnisse,
üben bei nicht-dauerbaren Gütern nunmehr die bestimmende Einwirkung
auf deren Terminpreise aus. Diese aber gestalten die Terminstruktur
der nämlichen Warengattungen oftmals derart lose, dass jeder einzelne
Termin derselben,
ebenso wie ihr Spotmarkt selbst, an den Futuresmärkten ein recht unabhängiges
Dasein zu führen imstande ist, womit es weiter zusammenhängt, dass jeder
derselben nach außen praktisch wie ein eigenständiger Markt aufzutreten
scheint. Im letzten Grunde aber hängt der marktgerechte Preis in den
einzelnen Terminen einer nicht bewahrsamen Ware vornehmlich ab von der
Verschiedenheit von Bedarf und Deckung in Gegenwart und Zukunft, d.i.
die antizipierte Nachfrage und das ihr gegenüberstehende antizipierte
Angebot in der künftigen Periode, deren Zusammenwirken den seinerzeitigen
Spotmarktpreis bestimmen ("expected spot price").]
Spürt man nun den Ursachen
nach, warum dem Preis von Futures auf bewahrfähige Konsumgüter im Verhältnis
zu jedem Spotmarktpreis, den diese hervorbringen, bestenfalls eine theoretisch
fundierte Obergrenze zugerechnet werden kann, es andererseits jedoch
nicht angeht, Letzteren eine ebensolche Untergrenze beizumessen, so
stellt sich nach einer genaueren Prüfung des Sachverhaltes heraus, dass
dieser Umstand in dem Zusammenspiel einer Vielzahl spezifischer Kurseinflussgrößen
des wirklichen Wirtschaftslebens, die im Folgenden noch namhaft zu machen
und besonders zu untersuchen sind, seinen Grund hat.
Der Schlüssel, der das
Verständnis für das auf den ersten Blick merkwürdige Phänomen einer
Asymmetrie in der Bepreisung von Futures auf Waren ("commodities")
gegenüber Futures auf Investitionsgüter eröffnet, findet sich vornehmlich
in ökonomisch-psychischen Momenten der menschlichen Natur, die allein
im Verkehrsleben mit Commodities ihre preisbildenden Triebkräfte zu
entfalten die Fähigkeit haben. Unter diesen finden besonders jene elementaren
Tatbestände ihren Platz, die auch im gewöhnlichen Wirtschaftsleben unter
rational Disponierenden alle Tage anzutreffen sind und ihnen ihr Gepräge
geben. In erster Linie handelt es sich hierbei namentlich um Dinge,
wie Verbraucherpräferenzen und deren Wandel im Zeitablauf, ferner um
die subjektiv empfundene Nützlichkeit, also den Grad der Verbesserung
für die eigene Wohlfahrt, welche Verfügungsrechte über den ungestörten
physischen Besitz eines knappen Konsumtivgutes in der Gegenwart zu stiften
imstande sind. Man denke hier beispielsweise nur an die Vorzüge einer
unmittelbaren persönlichen Genusskonsumtion desselben oder an eine sonstige
konsumptive Verwendung, des Weiteren an bestimmte Formen der betriebswirtschaftlichen
Nutzung, wie z.B. die Fähigkeit,
durch Leistungsabgaben, die aus dem Einsatz und dem physischen Ge- und
Verbrauch des fraglichen Gutes hervorgehen, in Unternehmungen die dringend
notwendige Produktion fortzuführen, etwa um die Lieferbereitschaft aus
langfristig bindenden Verträgen unausgesetzt aufrechtzuerhalten ("goodwill").
Schon ein unbefangener
Blick auf reale Marktgegebenheiten gibt Zeugnis davon, dass wirtschaftswertige
Güter nur in begrenzter Menge zugemessen sind. Von Knappheit*
spricht man gemeinhin dann, wenn zwischen Güterangebot und Güterbegehr
eine unverhältnismäßig große Lücke klafft. Ursächlich für eine Güterknappheit
könnten etwa Weltmissernten sein, die z.B.
von widrigen Witterungsverhältnissen, von Katastrophen oder sonstigen
Schaden bringenden Einflüssen herrühren. Des Weiteren sind anzuführen,
länger anhaltende Streiks, Störungen in der Logistik usw. als auch eine
latent mangelnde Lagerfähigkeit von Sachgütern überhaupt. Ganz allgemeinen
ausgedrückt, wird ein unzulängliches Angebot im Verhältnis zur Nachfrage
die unmittelbare Ursache für einen Mangelzustand sein. In Zeiten nachhaltiger
Knappheit auf einem Konsumgütermarkt kommt dem Auf-Lager-Haben eines
über die beschränkte Verfügbarkeit hinausreichend nachgefragten Gutes
ganz offenbar entscheidende Bedeutung zu für den Erfolg und das Weiterführen
der Geschäfte des produzierenden Gewerbes, wenn nicht gar für das Fortbestehen
einer in der betreffenden Sphäre tätigen Wirtschaftseinheit überhaupt.
Angesichts dessen wird wohl kaum ein Produzent, Verarbeiter, Händler
etc., der in einer ausgeprägten Knappheitssituation im Besitze eines
solchen begehrten Gutes ist, geneigt sein, allein aufgrund des Nachteils
von zu tragenden Lagerhaltungskosten sich freiwillig jetzt dringend
benötigter Vorräte jenes Gutes zu begeben, nur um statt seiner Futures
zur künftigen Lieferung zu erstehen. Schließlich haben Futures-Kontrakte
weder Stoffwert noch einen vergleichbaren sachlichen Gebrauchswert;
sie lassen sich ja nicht aufessen oder sonstwie zur Produktion oder
zum Genuss verbrauchen!
[* Knappheit hier
stets i. S. v. relative Knappheit,
d.h. ins Verhältnis gesetzt
zum Bedarf, wie dies beispielsweise in einer Marktsituation, in der
die laufende Produktion dem momentanen Begehr nicht mehr nachkommen
kann, regelmäßig der Fall ist.]
Geht
man dieser Komplikation auch aus formeller Sicht weiter nach, so zeigt
sich Folgendes: Übersteigt in einem Betrachtungszeitpunkt (zu t0)
der gedanklich in Geld umgemünzte Nutzwert (der subjektive Gebrauchswert)
eines Wirtschaftsgutes dessen Haltekosten ("inventory costs",
"storage costs"), so verhindert offenbar nichts, dass die folgende
Ungleichung selbst auf längere Dauer aufrecht stehen kann, ohne
dass sich aufmerksamen Akteuren unter den bestehenden Marktverhältnissen
mit Notwendigkeit sofortige gewinnträchtige
Arbitragegelegenheiten
erschließen:
F0 < (K0 + L0)
× (1 + i)t ,
mit:
F0 = jetziger Futureskurs eines Konsumgutes, K0
= jetziger Spotmarktpreis, L0 = die mit dem laufzeitgerechten
Sicherheitszinssatz auf den gegenwärtigen Zeitpunkt diskontierten Bestandhaltungskosten,
i = der aufs Jahr berechnete risikolose Zinssatz (p.
a.), und t = die Restlaufzeit, in Jahren.
Die
obige Ungleichung steht für eine am Spot- bzw. Terminmarkt eines Konsumgutes
gegebene Situation, in der sein gegenwärtiges und/oder in naher Zukunft
erwartetes Angebot unzulänglich oder doch nur äußerst knapp zureichend
ist, um eine bestehende bzw. in absehbarer Zeit zu erwartende Nachfrage
damit zu befriedigen: Der derzeit beobachtete Futureskurs F0
wird sich folglich niedriger
stellen als die mit dem Sicherheitszinssatz i aufgezinste Summe aus
Spotmarktpreis K0 und den antizipierten, auf t0
diskontierten Haltekosten
L0 je Einheit der einem untersuchten Commodity-Futures zugrunde
liegenden Ware.
Eine vorliegende Marktsituation,
in welcher der betrachtete Terminkurs mit Rücksicht auf einen früheren
Termin oder auf den Cash-Kurs sich geringer beziffert als dies aus finanzwirtschaftlicher
Sicht allein durch Bestandhaltekosten für das unterliegende Gut gerechtfertigt
erscheint, findet ihre Erklärung letztlich darin, dass der Prozess einer
"reverse cash-and-carry-arbitrage",
wie eingangs anhand eines Beispiels des Genaueren erörtert, wegen besonderer
Vorteile, die sich von dem präsenten Besitz, zumal von der Gelegenheit
zu einem ungehinderten, alsbaldigen Gebrauch des in Frage stehenden
Gutes ableitet, schlechterdings im Markt nicht durchführbar ist.
Terminkurse, die sich niedriger stellen als durch die vollen Finanzierungskosten
ihrer Termingüter vorgegeben, sind stets Ausfluss eines besonderen,
die Angleichungsstendenz verwehrenden Umstandes. Es können gewissermaßen
keine Mengen des Gutes entbehrt werden, ohne dass man an seinem Vorteil
nicht Schaden litte. Kaum jemand wäre unter den gegebenen Marktbedingungen
bereit, effektiv vorhandene Lagerbestände davon leichten Herzens an
den Spotmarkt abzulassen einzig und allein, um an ihrer Stelle eine
Long-Futuresposition im Terminmarkt aufzubauen ("conversion")!
Tatsächlich wird
in einem von Knappheit geprägten
Markt je nach Einschätzung der Breite und Schwere der Mangellage der
Terminkurs nicht nur unzählige Male unterhalb seines "full-carry"-Preises
("below full carry"), sondern ebenso oft auch unterhalb des herrschenden
Spotpreises zu liegen kommen. Der Spotmarktpreis für sofortige Lieferungen
notiert in einem solchen Umfeld über dem zeitlich nächsten Terminkurs
im Futures. In stärker ausgeprägter Form einer derartigen Marktsituation
erhebt sich dieser Terminpreis seinerseits nun auch über den zeitlich
folgenden, und dieser wiederum steht höher als der nächstberufene usf.
Und so vermindert sich der Terminkurs der entlegenen Termine stufenweise
in dem Maße, als der Zeitpunkt ihrer Fälligkeit hinausgerückt ist. Man
spricht bei einer von einer fallenden Preisstufenfolge zwischen den
einzelnen Terminen geprägten Marktlage von einem "umgekehrten
Markt" ("inverted market") oder englisch auch von "backwardation"
(im Gegensatz zu einem "normalen
Markt" oder "contango"). Allerdings erweist es sich,
dass die Stufenfolge in der Praxis der Warenterminmärkte keineswegs
immer eine gleichmäßige und durchgängige ist. Manche Märkte neigen dazu,
durch gewisse Marktabschnitte einen "normalen Markt" auszubilden, während
andere Abschnitte im gleichen Feststellungszeitpunkt einen "umgekehrten
Markt" formieren. Praktisch ausgelöst wird eine "backwardation"-Situation
von Marktakteuren, die bereit sind, eine Prämie zu bezahlen, um ein
begehrtes Gut sofort herbeizuschaffen. Die
Basis als numerische
Differenz zwischen Spotmarktpreis und betrachtetem Futures-Preis ist
in einem umgekehrten Markt positiv.
Zu konstatieren ist
außerdem, dass die Höhe des Abschlags ("discount") des Futureskurses
gegenüber dem Spotmarktpreis von Commodities unter theoretischem Blickwinkel
unbeschränkt ist. Dieser für jeden Warenterminhändler äußerst
wichtige Tatbestand erweist nicht etwa nur für den Spotmarktpreis allein,
sondern mit ungeschmälerter Autorität Geltung auch für jeden beliebigen
Termin eines betrachteten Futures-Marktes im Verhältnis zu jenen, die
ihm zeitlich folgen − was in Hinsicht auf praktische Auswirkungen des
innewohnenden Risikos gerade von bestimmten Arten spekulativer
Spread-Positionen (d.i.
die Spekulation auf Änderungen in den Preisdifferenzen von gemischten
Positionen) im Trading vernünftigerweise niemals außer Acht gelassen
werden soll und darf.
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