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Der Futureskurs von Konsumgütern ("commodities")
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Wie
auf der vorigen Seite auseinandergesetzt,
ist es im Rahmen der einen, alles umspannenden
Arbitragekonzeption
unter Beachtung der gesetzten Verhaltensannahmen und Umweltbedingungen
− speziell jene, die sich auf die Vorstellung "perfekter Märkte" stützen
− sehr wohl möglich, den theoretisch korrekten Preis von Futures auf
Investitionsgüter F0* aus einem vorliegenden
(etwa von einem beobachteten empirischen Kassakurs entlehnten) Gegenwartspreis
K0 des untersuchten Gutes auf rechnerisch einfache Weise
gesetzmäßig exakt herzuleiten.
[* F0
benennt hierbei wiederum den errechneten "Gleichgewichtskurs" ("fair
value"; "full-carry"-Preis) von Futures auf Investitionsgüter,
wie z. B. auf Edelmetalle,
marktgängige Wertpapiere, Devisen usw., und − als abstraktes Gut − auch
auf Indices, zum Bewertungszeitpunkt t0 in Kontrast zum tatsächlich
an der Terminbörse festgestellten Kontrakt-Preis des gleichen Zeitpunktes.]
Sobald aber
Konsumgüter (Commodities*)
den unterliegenden Marktgegenstand von Futures repräsentieren, wirken
noch eine Reihe anderweitiger Momente am äußeren Gepräge der Terminstruktur
("futures forward curve") mit, was in Rücksicht darauf eine dualistische
Untersuchung ihrer Preisbildung erforderlich macht und eine Berechnung
zumindest in dieser Richtung komplizierter gestaltet.
[* Commodities
sind naturale Gattungsgüter, die aus sich heraus einen inneren Wert
verkörpern. Ein solcher leitet sich in der Hauptsache her von der Möglichkeit
eines realwirtschaftlichen Nutzgebrauchs. Commodities umzirkeln insbesondere
Welthandelswaren und Rohstoffe, insbesondere Naturprodukte und Rohwaren
mit nur geringer Produktionstiefe; Futures mit Warencharakter, sog.
"commodity futures", zeichnen sich bekanntlich dadurch aus, dass sie
jeweils genau benannte geschlossene Gesamtheiten solch konkret bestimmter
Naturprodukte bzw. Welthandelswaren zur Grundlage haben; so etwa
5000
Bushels Weizen, 37500
lbs Kaffeebohnen, 25000
lbs Kupfer, 1000
Barrels Rohöl etc., zur
Lieferung auf Termin an genau bezeichnete Erfüllungsorte. Im Folgenden
sei davon ausgegangen, dass der in Anwendung stehende Spotpreis K0
mit dem Spotpreis am Erfüllungsort des betreffenden Futures korrespondiert.]
Analog den Verhältnissen auf dem Terminmarkt von Finanztiteln existiert
auf den Futuresmärkten von lagerfähigen Konsumtibilien zwar zu jedem
Moment der Kontraktlaufzeit eine durch die mit dem Nutzaufschub verbundenen
Bestandhaltungs- und Finanzierungskosten bedingte (ökonomisch "faire")
obere Schranke für den
Futureskurs gegenüber dem zugehörigen Spotmarktpreis, jedoch gibt es
aus im Folgenden noch zu beleuchtenden Gründen keine solche obere Schranke
für den Abschlag ("discount") beim Futureskurs, weder von seinem
"fairen" Preis noch von seinem Spotmarktpreis. Der theoretische Preis
eines beliebigen Betrachtungszeitpunktes t = 0 von Commodity-Futures
F0 ("commodity futures price") lässt sich demgemäß
algebraisch durch die folgende Ungleichung* ausdrücken, womit
auch aus analytischer Perspektive allein seine obere Begrenzung (nicht
aber sein Abschlag!) dem Betrag nach eindeutig fixiert ist:
F0 ≤ (K0 + L0)
× (1 + i)t
.
Der Trader in lagerfähigen
Commodities, der sein Handwerk beherrscht, muss sich dieser rechnerischen
Schranke stets bewusst bleiben, bis zu welcher die Terminkurse nach
aufwärts variieren können.
[*
Achtung,
um den Leser vor naheliegenden Missverständnissen so bewahren: Das durch
die obige Ungleichung zum Ausdruck kommende Verhältnis beansprucht,
wie im Text soeben erwähnt, einschränkend Geltung alleinig für
Konsumgüter von auch unter praktischen Umständen ausreichender
Lagerfähigkeit,
da, wie weiter auszuführen wohl nicht nötig ist, im Falle nicht-lagerfähiger
Konsumgüter naturgemäß Lagerhaltungskosten sich nie und nirgends einstellen
werden! Der Cost-of-carry-Ansatz der Bepreisung versagt bei der letztgenannten
Güterkategorie beidseitig seinen ordentlichen Dienst! − Hinweis: Nicht
alle Realgüter (Finanzwerten dagegen ist die Fähigkeit zur Aufbewahrung
innewohnend) sind in demselben Maße uneingeschränkt lagerfähig wie etwa
Gold, Silber und andere edle und unedle Metalle. Manche Güter sind von
Natur aus nicht lagerfähig ("nonstorable"), während andere Güter,
da nicht dauerbar, erst gar keiner Lagerung bedürfen. An nicht oder
kaum lagerfähigen Konsumgütern im hier verstandenen Sinne seien beispielhaft
genannt Flüssigmilch oder
Mastrinder,
in gewissem Grade aber auch elektrischer Strom (dessen Aufspeicherung
allerdings kostspielig und relativ verlustreich sein kann). Noch andere
Güter wiederum, wie bspw. Orangensaft, Schweinbäuche, Getreide und Sojabohnen
etc., sind allenfalls durch einen gewissen Zeitraum haltbar, bei Getreide
z. B. bis ins nächste oder
übernächste Erntejahr ("carryover"), wenn auch nicht auf lange
Dauer. Als nicht-lagerfähig seien
daher alle Konsumtibilien bezeichnet, welche sich nicht sonderlich über
einen für Bewertungszwecke angemessenen Zeitraum konserviert lassen,
ohne dabei dem Verderb zu unterliegen, zu veralten oder ungenutzt unterzugehen.
Hinzu treten jene, deren Erhaltungsaufwand unverhältnismäßig groß wäre
(recte: nicht lagerwürdig). In Ermangelung eines Vorbehalts von Gütern
für die Zukunft vermag freilich auch eine Cash-and-carry-Arbitragestrategie
keinen Platz mehr zu greifen. Weniger stringente Einflussfaktoren kommen
damit zur Wirkung. Diese aber gestalten die Terminstruktur von nicht-dauerbaren
Gütern oftmals derart lose, dass jeder einzelne
Termin in den Futuresmärkten
nämlicher Warengattungen ebenso wie ihr zugeordneter Spotmarkt ein recht
unabhängiges Dasein zu führen imstande ist, womit es weiter zusammenhängt,
dass jeder derselben nach außen praktisch wie ein eigenständiger Markt
aufzutreten scheint. Mithin hängt der marktgerechte Preis in den einzelnen
Terminen einer nicht bewahrsamen Ware vornehmlich ab von der Verschiedenheit
von Bedarf und Deckung in Gegenwart und Zukunft: der antizipierten Nachfrage
und dem ihr gegenüberstehenden antizipierten Angebot je Periode.]
Spürt man nun den Gründen nach, warum dem Preis von Futures auf Konsumgüter
zu jedem Spotmarktpreis bestenfalls eine theoretisch fundierte Obergrenze,
jedoch keine mögliche Untergrenze beigemessen werden kann, so stellt
sich nach einer genaueren Prüfung des Sachverhaltes heraus, dass dafür
das Zusammenspiel einer Vielzahl spezifischer Kurseinflussgrößen des
wirklichen Wirtschaftslebens, die im Folgenden noch näher zu untersuchen
sind, ursächlich ist.
Der Schlüssel, der das
Verständnis für das merkwürdige Phänomen einer Asymmetrie in der Bepreisung
von Futures auf Waren ("commodities") gegenüber Futures auf Investitionsgüter
eröffnet, findet sich vornehmlich in ökonomisch-psychischen Momenten
der menschlichen Natur, die allein im Verkehrsleben mit Commodities
ihre preisbildenden Triebkräfte zu entfalten die Fähigkeit haben. Unter
diesen finden besonders jene elementaren Tatbestände ihren Platz, die
auch im gewöhnlichen Wirtschaftsleben unter rational Disponierenden
alle Tage anzutreffen sind und ihnen ihr Gepräge geben. In erster Linie
handelt es sich dabei namentlich um Dinge, wie Verbraucherpräferenzen
und deren Wandel im Zeitablauf, ferner um die subjektiv empfundene Nützlichkeit,
also den Grad der Verbesserung für die eigene Wohlfahrt, welche Verfügungsrechte
über den ungestörten physischen Besitz eines knappen Konsumtivgutes
zu stiften imstande sind. Man denke hier beispielsweise nur an die Vorzüge
einer unmittelbaren persönlichen Genusskonsumtion desselben oder an
eine sonstige konsumptive Verwendung, des Weiteren an bestimmte Formen
der betriebswirtschaftlichen Nutzung, wie z.B. die Fähigkeit, durch Leistungsabgaben, die aus dem Einsatz
und dem physischen Ge- und Verbrauch des fraglichen Gutes hervorgehen,
in Unternehmungen die dringend notwendige Produktion fortzuführen, etwa
um die Lieferbereitschaft aus langfristig bindenden Verträgen unausgesetzt
aufrechtzuerhalten ("goodwill").
Schon ein unbefangener
Blick auf reale Marktgegebenheiten gibt Zeugnis davon, dass wirtschaftswertige
Güter nur in begrenzter Menge zugemessen sind. Von Knappheit*
spricht man gewöhnlich dann, wenn zwischen Güterangebot und Güterbegehr
eine unverhältnismäßig große Lücke klafft. Ursächlich für eine Güterknappheit
könnten etwa Missernten, Wettereinflüsse, Streiks, Störungen in der
Logistik usw. als auch latent eine mangelnde Lagerfähigkeit derselben
überhaupt sein Ganz allgemeinen ausgedrückt, wird ein unzureichendes
Angebot im Verhältnis zur Nachfrage die unmittelbare Ursache dafür sein.
In Zeiten nachhaltiger Knappheit auf einem Konsumgütermarkt kommt dem
Auf-Lager-Haben eines über die beschränkte Verfügbarkeit hinausreichend
nachgefragten Gutes offenbar entscheidende Bedeutung zu für den Erfolg
und das Weiterführen der Geschäfte des produzierenden Gewerbes, wenn
nicht gar für das Fortbestehen einer Wirtschaftseinheit überhaupt. Angesichts
dessen wird wohl kaum ein Produzent, Verarbeiter, Händler etc., der
in einer ausgeprägten Knappheitssituation im Besitze eines solchen begehrten
Gutes ist, geneigt sein, allein aufgrund des Nachteils von zu tragenden
Lagerhaltungskosten sich freiwillig jetzt dringend benötigter Vorräte
jenes Gutes zu begeben, nur um statt seiner Futures zur künftigen Lieferung
zu erstehen. Denn letztlich haben Futures-Kontrakte keinen vergleichbaren
sachlichen Gebrauchswert; sie lassen sich nicht aufessen oder sonstwie
konsumieren!
[* Knappheit hier
stets i. S. v. relative Knappheit,
d. h. ins Verhältnis gesetzt
zum Bedarf, wie dies bspw. in einer Marktsituation, in der die laufende
Produktion dem momentanen Begehr nicht mehr nachkommen kann, regelmäßig
der Fall ist.]
Geht
man dieser Komplikation auch aus formeller Sicht weiter nach, so zeigt
sich Folgendes: Übersteigt in einem Betrachtungszeitpunkt (zu t0)
der gedanklich in Geld umgemünzte Nutzwert (der subjektive Gebrauchswert)
eines Wirtschaftsgutes dessen Haltekosten ("inventory costs",
"storage costs"), so verhindert offenbar nichts, dass die folgende
Ungleichung selbst auf längere Dauer aufrecht stehen kann, ohne
dass sich aufmerksamen Akteuren unter den bestehenden Marktverhältnissen
mit Notwendigkeit sofort gewinnträchtige
Arbitragegelegenheiten
erschließen:
F0 < (K0 + L0)
× (1 + i)t ,
mit:
F0 = jetziger Futureskurs eines Konsumgutes, K0
= jetziger Spotmarktpreis, L0 = die mit dem laufzeitgerechten
Sicherheitszinssatz auf den gegenwärtigen Zeitpunkt diskontierten Bestandhaltungskosten,
i = der aufs Jahr berechnete risikolose Zinssatz (p.
a.), und t = die Restlaufzeit, in Jahren.
Die
obige Ungleichung steht für eine Situation am Spot- und Terminmarkt
eines Konsumgutes, in der sein gegenwärtiges und/oder in naher Zukunft
erwartetes Angebot unzulänglich oder nur äußerst knapp zureichend ist,
um eine bestehende bzw. in absehbarer Zeit zu erwartende Nachfrage damit
zu befriedigen: Der derzeit beobachtete Futureskurs F0 wird
sich folglich niedriger
stellen als die mit dem Sicherheitszinssatz i aufgezinste Summe aus
Spotmarktpreis K0 und den antizipierten, auf t0
diskontierten Haltekosten
L0 je Einheit der einem untersuchten Commodity-Futures zugrunde
liegenden Ware.
Eine vorliegende Marktsituation,
in welcher der betrachtete Terminkurs in Rücksicht auf einen früheren
Termin oder auf den Cash-Kurs sich geringer beziffert als dies aus finanzwirtschaftlicher
Sicht allein durch Bestandhaltekosten für das unterliegende Gut gerechtfertigt
erscheint, findet ihre Erklärung letztlich darin, dass der Prozess einer
"reverse cash-and-carry-arbitrage",
wie eingangs anhand eines Beispiels des Genaueren erörtert, wegen besonderer
Vorteile, die sich von dem präsenten Besitz, zumal von der Gelegenheit
zu einem ungehinderten, alsbaldigen Gebrauch des in Frage stehenden
Gutes ableitet, schlechterdings im Markt nicht durchführbar ist.
Terminkurse, die sich niedriger stellen als durch die vollen Finanzierungskosten
ihrer Termingüter vorgegeben, sind stets Ausfluss eines besonderen,
die Angleichungsstendenz verwehrenden Umstandes. Es können gewissermaßen
keine Mengen des Gutes entbehrt werden, ohne dass man an seinem Vorteil
nicht Schaden litte. Kaum jemand wäre unter den gegebenen Marktbedingungen
bereit, effektiv vorhandene Lagerbestände davon leichten Herzens an
den Spotmarkt abzulassen einzig und allein, um an ihrer Stelle eine
Long-Futuresposition im Terminmarkt aufzubauen ("conversion")!
Tatsächlich wird
in einem von Knappheit geprägten
Markt je nach Einschätzung der Breite und Schwere der Mangellage der
Terminkurs nicht nur unzählige Male unterhalb seines "full-carry"-Preises
("below full carry"), sondern ebenso oft auch unterhalb des herrschenden
Spotpreises zu liegen kommen. Der Spotmarktpreis für sofortige Lieferungen
notiert in einem solchen Umfeld über dem zeitlich nächsten Terminkurs
im Futures. In stärker ausgeprägter Form einer derartigen Marktsituation
erhebt sich dieser Terminpreis seinerseits nun auch über den zeitlich
folgenden, und dieser wiederum steht höher als der nächstberufene usf.
Und so vermindert sich der Terminkurs der entlegenen Termine stufenweise
in dem Maße, als der Zeitpunkt ihrer Fälligkeit hinausgerückt ist. Man
spricht bei einer von einer fallenden Preisstufenfolge zwischen den
einzelnen Terminen geprägten Marktlage von einem "umgekehrten
Markt" ("inverted market") oder englisch auch von "backwardation"
(im Gegensatz zu einem "normalen
Markt" oder "contango"). Allerdings erweist es sich,
dass die Stufenfolge in der Praxis der Warenterminmärkte keineswegs
immer eine gleichmäßige und durchgängige ist. Manche Märkte neigen dazu,
durch gewisse Marktabschnitte einen "normalen Markt" auszubilden, während
andere Abschnitte im gleichen Feststellungszeitpunkt einen "umgekehrten
Markt" formieren. Praktisch ausgelöst wird eine "backwardation"-Situation
von Marktakteuren, die bereit sind, eine Prämie zu bezahlen, um ein
begehrtes Gut sofort herbeizuschaffen. Die
Basis als numerische
Differenz zwischen Spotmarktpreis und betrachtetem Futures-Preis ist
in einem umgekehrten Markt positiv.
Zu konstatieren ist
außerdem, dass die Höhe des Abschlags ("discount") des Futureskurses
gegenüber dem Spotmarktpreis von Commodities unter theoretischem Blickwinkel
unbeschränkt ist. Dieser für jeden Warenterminhändler äußerst
wichtige Tatbestand erweist nicht etwa nur für den Spotmarktpreis allein,
sondern mit ungeschmälerter Autorität Geltung auch für jeden beliebigen
Termin eines betrachteten Futures-Marktes im Verhältnis zu jenen, die
ihm zeitlich folgen − was in Hinsicht auf praktische Auswirkungen des
innewohnenden Risikos gerade von bestimmten Arten spekulativer
Spread-Positionen (d. i.
die Spekulation auf Änderungen in den Preisdifferenzen von gemischten
Positionen) im Trading vernünftigerweise niemals außer Acht gelassen
werden soll und darf.
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