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Aktienindex-Futures
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Aktienindex-Futures
("stock index futures") und anderweitige Index-Futures bilden
zusammen mit Futures vornehmlich auf Aktien, Devisen
und Zinsinstrumenten die Gruppe der Finanz-Futures
("financial
futures"). Im Zentrum der folgenden Abhandlung stehen
Aktienindex-Futures. Jedem
Aktienindex-Futures unterliegt ein spezifischer
Aktienindex als sein Basisgegenstand
("underlying"). Terminkontrakte auf Aktienindexe stellen als
äußerst liquide börsengehandelte Instrumente ein ganz vorzügliches Mittel
dar, auf alternativem Wege und in kostenersparender Weise an der Wertentwicklung
eines ausgewählten Korbes von Aktien zu partizipieren (Trading, Investing).
Ebenso wohl lassen Aktienindex-Futures sich heranziehen, um auf Indizes
aufbauende Aktienportefeuilles in ihrem Werte zu sichern ("risk management";
Hedging), oder vielleicht
um eine Index-Arbitrage vorzunehmen.
Zu denjenigen Aktienindizes, die nach heutigen Verhältnissen von allerhöchster
Bedeutsamkeit für den Verkehr in Futures sind, gehören neben anderen
der S&P
500 (USA), der
Nikkei-Index
(Japan), der
DJ EURO STOXX 50 (Europa) als ferner auch der
DAX® (Deutschland).
An einleitender Stelle sei hier zunächst die Frage erörtert, was unter
dem Titel eines Aktienindex-Futures denn eigentlich zu verstehen ist.
Nun, getreu dem leitenden
Prinzip und Ursprungsgedanken von
Termingeschäften überhaupt:
"Festlegung des Vertrags jetzt, Erfüllung in natura später", hätte ein
Aktienindex-Futures aus dieser althergebrachten Sicht das Recht wie
auch die unbedingte Verpflichtung zum Inhalt, einen ganz bestimmten
Aktienindex zu einem bei Vertragsschluss fixierten Preis (der sich aus
dem an der Börse festgestellten Kontraktpreis des Index-Futures herleitet)
auf einen festgesetzten zukünftigen Termin zu kaufen ("long")
resp. zu verkaufen ("short"). Da aber ein Index selbst nichts
weniger als einen physisch gegenständlichen Marktwert in concreto
verkörpert*, sondern vielmehr ein reines Vorstellungsobjekt in Form
einer abstrakten Finanzkonstruktion vorstellt, ist eine effektive Belieferung
nach dem oben angerufenen Leitmotiv praktisch nicht zu bewerkstelligen.
Auch die ersatzweise Übertragung der einzelnen den betreffenden Index
ausmachenden Aktien erweist sich in praxi als ebenso wenig glücklich,
weil für einen modernen, schnelllebigen Terminverkehr viel zu umständlich.
Deshalb wird als ein Behelfsmittel des Börsenalltags für die erforderliche
Endabwicklung regelmäßig ein anderer Weg eingeschlagen: Statt einer
Überlieferung von Aktienkörben** verlangen Aktienindex-Futureskontrakte
ihrer Konstruktion gemäß notwendig die Erfüllung durch Wertausgleich
(Cash
Settlement, "financial settlement"). Das letztgenannte
Verfahren ersetzt die Abwicklung durch physischen Transfer der einzelnen
Indexpapiere im Zeitpunkt der Terminfälligkeit, ohne dabei eine Partei
finanziell schlechter zu stellen gegenüber dem Verfahren einer tatsächlichen
Andienung von Effekten.
[* Ein
Aktienindex ("stock market
index") ist eine statistische Kennzahl, die den Wertestand einer
fest vordefinierten Gesamtheit von Aktien in einer einzigen Zahl unmittelbar
zum Ausdruck bringt.]
[** Futures, denen
Aktien nur einer einzigen Aktiengesellschaft unterliegen (Aktien-Futures,
"single stock futures, SSF", "universal stock futures"),
lassen sich dagegen sehr wohl durch Lieferung, Übernahme und Bezahlung
der effektiven Stücke erfüllen. Aktien-Futures sind noch ein recht junger
Spross in der Klasse der Finanz-Terminkontrakte. Sie werden u.a.
an der Terminbörse
OneChicago,
der
Eurex, der
NYSE Euronext (LIFFE), der spanischen
MEFF, der koreanischen
KRX sowie
an der südafrikanischen
JSE notiert
und verzeichnen dort derzeit ein reges Wachstum.]
Ein
Aktienindex-Futures lässt sich
demnach umschreiben als ein an speziellen Börsen gehandelter, von
einem dort vorliegenden Standardvertrag abgenommener Kontrakt zwischen
zwei Vertragsparteien, einer, die aus steigenden (Long), und einer anderen,
die aus fallenden Indexziffern geldwerten Nutzen zieht (Short), dessen
Gegenstand die Wertentwicklung eines Aktienindex abbildet und der börsentäglich
bis zum Schluss eines im Voraus festgelegten künftigen Stichtages den
wechselseitigen Austausch von Zahlungen verlangt, deren jedesmalige
Höhe mittelbar abhängig ist von eben jener Wertentwicklung des zugrunde
liegenden Index bis hin zum Stichtag.
Die Regulierung durch
Differenzausgleich ("cash settlement") kann dem wirtschaftlichen
Interesse des Halters eines Aktienindex-Futures vollkommen genügen.
Ihm geht es primär um die Preis- und Wertgestaltung, die in dem vorstehenden
Verfahren im vollen Umfang Berücksichtigung findet. Für die Ordnungsmäßigkeit
der Durchführung der täglichen Aufrechnung ("mark to market")
wie auch des Cash Settlement sorgt die Zentralabrechnungsstelle (Clearingstelle,
"clearing house") der
Terminbörse.
Letztere verbürgt sich durch ihre unstrittige Integrität zugleich für
die nötige Erfüllungssicherheit aller im Handelsverkehr ausstehenden
Kontrakte. Am Liquidationstage eines terminfälligen Aktienindex-Futures
leitet die ihr angegliederte Abrechnungsstelle unmittelbar nach Handelsschluss
die Abwickelung des Barausgleichs hausintern wie folgt in die Wege:
Für jeden Aktienindex-Futures, der bis zum Fälligkeitsstichtage (dem
offiziellen Schlussabrechnungstag, "final settlement day") am
Ende seiner Laufzeit noch nicht durch ein
Gegengeschäft
("closing transaction") glattgestellt worden ist, und damit noch
zur Erfüllung aussteht, ist – nach letztmaligem "marked
to market" der offenen Positionskonten – anstelle einer physischen
Lieferung der einzelnen Teilhaberpapiere des bezüglichen Index eine
anspruchsabgeltende Barausgleichszahlung
zu leisten, die der Inhaber der an Wert eingebüßten an den Inhaber der
im Wert gestiegenen Position zu bezahlen verpflichtet ist. Der Vollzug
des Cash Settlement durch Zahlung der Differenzsumme steht grundsätzlich
gleich nach Fälligkeit an. Für Index-Futures der internationalen Derivatebörse
Eurex
beispielsweise ist dies i. d.
R. der erste Börsentag nach dem Schlussabrechnungstag.
Durch eine pünktlich
bewirkte ergebnisabhängige Ausgleichszahlung in bar an den Halter der
im Werte gestiegenen Position durch den Halter der im Werte gesunkenen
Position werden sämtliche Ansprüche aus dem Futures vollständig zum
Ausgleich gebracht. Ein geleisteter Differenzbetrag in entsprechender
Höhe dient somit unmittelbar der Abgeltung des Vorteils aus der Position.
Nach erfolgter Erfüllung durch Wertausgleich sind beide Seiten eines
Futuresgeschäftes finanziell gleichgestellt, falls ein Vollzug durch
Veräußerung bzw. Erwerb der Basiswerte der Sache nach stattgefunden
hätte.
Ein Händler in Aktienindex-Futures
braucht im wirklichen Börsenleben somit vernünftigerweise niemals zu
besorgen, seine bis zum Regulierungstag durchgehaltenen Terminmarkt-Positionen
durch effektive
Lieferung bzw. Empfangnahme aller dem bezüglichen Index unterliegenden
Aktien tatsächlich erfüllen zu müssen; denn es wäre schlichtweg eine
höchst untunliche Monstrosität, sämtliche der Aktienwerte, aus denen
sich ein Aktienindex von entsprechender Breite begründet, erst anteilsmäßig
exakt nachzubilden, um diese sodann der Sache nach anzudienen*. Außerdem
ist einer effektiven Überlieferung der Umstand hinderlich, dass Aktien
gemeinhin nicht nach Belieben zu jedem Bruchteil unendlich teilbar sind.
[* Der Osaka50-Aktienindex-Futures
verlangte bei seiner Vorstellung einst tatsächlich die Lieferung der
durch ihn repräsentierten Aktien; diese Verfahrensweise ließ sich freilich
infolge der oben skizzierten Schwerfälligkeiten bei der Abwicklung nicht
lange aufrechterhalten.]
Ein Aktienindex ist also mangels konkret fassbarer Güter kein Vermögenswert
("asset") im traditionellen Sinne, sondern ein Finanzkonstrukt.
Dies hat in allerlei Hinsicht weitere Auswirkungen. Besonders zur Bewältigung
der Preiszurechenbarkeit im Handelsverkehr als auch zur Komputation
des vorgestellten Marktwertes zum Termin, den der Kontraktumfang
eines Aktienindex-Futures bei jedem Indexstand im Ganzen repräsentiert
(Geldwert des Indexportfolios, "contract value", "notional
value", "face value"), bedarf es eines spezifischen Richtmaßes.
Dieses gibt in der erwünschten Form der sogenannte
Indexmultiplikator ab ("multiplier",
"contract multiple"). Seinen Zweck erfüllt dieser nach Maßgabe
der folgenden Konstruktionsweise: Zur Wertbeimessung eines in Frage
stehenden auf Termin notierten Index ist die jeweilige in Punkten wiedergegebene
Indexzahl des Futures (= "Börsenpreis"
eines Index-Futures) mit dem ihm börsenseitig koordinierten fixen Währungsbetrag
zu multiplizieren. Wir erhalten demgemäß die folgende Formel zur Berechnung
des Geldwertes des einem Futures-Kontrakt zugrunde liegenden Aktienindex
zum Termin:
 |
Geldwert des unterliegenden
Index = Indexstand × Indexmultiplikator.
|
Beim
Standard & Poor's
500 Aktienindex-Futures der Chicago Mercantile Exchange (eine
Abteilung der
CME Group) beispielsweise (Produktkürzel: SP), vor Einführung
des E-mini
S&P 500 lange Zeit der umsatzstärkste Index-Futures überhaupt, beträgt
jener Multiplikator für einen jeden vollen Indexpunkt des zugrunde liegenden
S&P 500 Index konstant und einheitlich 250 US-$. Bei einem angenommenen
Futureskurs im
S&P 500 Aktienindex-Futures von z.B.
1100 Indexpunkten erhält man
folglich einen abstrakten Marktwert des Index ("notional principal",
"notional cash value", "face value"), auf die Terminfälligkeit
berechnet, von insgesamt 250 US-$ ×
1100 = 275000
US-$, für den jetzt ungleich populäreren E-mini S&P 500 (Produktkürzel:
ES) aber nur ein Fünfteil dessen. Beim
DAX®-Futures*
der Terminbörse Eurex (Produktkürzel: FDAX) hingegen ist ein
voller Indexpunkt konstant 25 € wert. Notiert der Kurs des DAX®-Futures
bspw. mit 6800,0 Indexpunkten, so errechnet sich ein Index-Gegenwert
von insgesamt 170000 € pro
Futures-Kontrakt. Damit liegen zugleich jene Größen fest, nach denen
der vertraglich ausgehandelte notionelle Marktwert des Index eines Index-Futures
sich bestimmt, nämlich: Stand des Futures, Wertansatz des Indexmultiplikators
– und dem Wechselkurs derjenigen Währung, auf welcher der Indexmultiplikator
lautet, falls in einer fremden Landeswährung gerechnet wird. – Bei relativ
geringer Beanspruchung der zu investierenden Mittel für ein Engagement
in Index-Terminkontrakten, deren jeweilige Höhe sich nach der Summe
eines "inital margin"
für den obligatorischen Ersteinschuss bestimmt (welche bei Financial-Futures
in aller Regel nur etwa 5 bis 15
% des jeweiligen Kontraktgegenwertes ausmacht), lassen sich also
ohne eine effektiv vorhandene Inhaberschaft von Aktien relativ große
Aktienkapitalbeträge steuern (Hebeleffekt).
[*
DAX® ist das
Kurzwort von Deutscher Aktienindex. Der Index DAX®
umfasst die 30 größten und umsatzstärksten deutschen Aktienstandardwerte.]
Anders als der laufend
sich neu bildende, als Indexzahl erscheinende Börsenpreis eines Aktienindex-Futures
ist der Indexmultiplikator in seinem Wert von fester Dauerwirkung. Letzterer
unterliegt erst gar nicht der Preisbildung durch Angebot und Nachfrage,
sondern ist ab Seiten der einzelnen Derivatebörsen vorab, wenn auch
nicht bis in alle Ewigkeit, so doch auf längere Zeit durch einseitige
Festsetzung fertig vorgegeben. Der Indexmultiplikator selbst ist im
laufenden Börsenhandel mit Index-Derivaten somit immer und ausnahmslos
eine bleibende, unveränderliche Größe. Indexmultiplikatoren können als
solche vom unterschiedlichsten Umfang sein (vgl. noch unten die
Tabelle auf der Seite).
Hinter dem Bemühen um
die Festsetzung eines zweckdienlichen Standes für den Indexmultiplikator
steht das Bestreben der Terminbörsen, eine im allseitigen Sinne des
Marktbedürfnisses liegende, möglichst weit reichende Akzeptanz im Kreise
der potentiellen Nutzer von Index-Futures zu erzielen. Hierbei ist mit
Augenmaß vorzugehen. Der Multiplikator darf nämlich weder zu groß noch
zu klein ausfallen. Ein all zu großer Multiplikator wäre wegen des daran
hängenden erhöhten Risikos für kleinere private
Spekulanten abträglich und
für Hedger von
Portfolios geringeren Umfangs
immerhin ebenso verdrießlich; ein all zu kleiner Multiplikator hinwieder
könnte infolge der dadurch verursachten höheren Handelskosten den Interessen
größerer institutioneller Investoren entgegenstehen. Als tauglich und
marktgerecht erweist sich ein Multiplikator im Allgemeinen dann, wenn
seine Einsatzfähigkeit sich auf den weitesten Kreis von Nutzern erstreckt
und überhaupt möglichst jedermann angenehm ist. Ebendeshalb bedarf er
genauester Anpassung. Wie dem auch sei: Einmal festgelegt, gilt ein
Indexmultiplikator, wie erwähnt, bis auf weiteres als starre, unantastbare
Dauergröße.
Nun
aber werden von Seite der Terminbörsen nicht nur vorweg den Indexmultiplikatoren
jedes ihrer auf Indizes lautenden Futures-Produkte fest formulierte
Standardvorgaben dauerhaft zugeschlagen. Vielmehr treffen diese nebstdem
für all ihre Index-Produkte auch verbindliche Regelungen über die geringstmögliche
Abstufung des Indexstandes im laufenden Handel als auch bei der Abwicklung
(= Normierung der minimalen Preisvariation, Letztere kurz "tick"
genannt). Wie die Konstruktion des Multiplikators selbst, so erlangt
auch dieses Regulativ zu den Index-Futures für alle Marktteilnehmer
ohne Unterschied die gleiche Maßgeblichkeit. Im Zuge der Normung wird
dem minimalen Notierungssprung jedes Futuresprodukts auf Aktienindizes
gleichzeitig ein Geldwert von fester Höhe beigelegt. Beim DAX®-Futures
an der internationalen Terminbörse Eurex beispielsweise beträgt
die geringstmögliche Veränderung des Kurses immerzu genau 0,5 Indexpunkte.
Da nach den Börsenregeln ein voller Index-Punkt im DAX®-Futures
mit gleichbleibend 25€ bewertet
ist, erhält man bei einer minimalen Kursvariation von 0,5 Indexpunkten
als resultierenden "tick"-Wert ("tick value") somit einen fixen
Geldbetrag von genau 12,50 € pro DAX®-Futureskontrakt.
Neben Regelungen zur
Abwicklung bei Fälligkeit, Indexmultiplikatoren und Mindestkursvariationen
sind die übrigen Kontrakt-Merkmale von Aktienindex-Futures in ebensolcher
Weise standardisiert und damit für alle Börsengeschäfte schon vorweg
fix vorgegeben. So werden etwa neben anderem auch der erste und der
letzte Handelstag des Kontrakts, und damit auch seine maximale Laufzeit,
der Termin-Zyklus und die
täglichen Handelszeiten verbindlich festgeschrieben.
Die nachfolgende Tabelle
fasst wichtige internationale Aktienindex-Futures (Aktienindexterminkontrakte,
"equity index products") und die ihnen jeweils nebengeordneten
Indexmultiplikatoren und Mindestpreisvariationen in einer Übersicht
zusammen.
| INDEX-FUTURES, Börse |
MULTIPLIKATOR |
MINDESTVARIATION |
|
S&P
500, CME |
250 US-$ |
0,1 Indexpunkte
= 25 US-$ |
|
E-mini S&P 500, CME |
50 US-$ |
0,25 Indexpunkte
= 12,50 US-$ |
|
E-mini Nasdaq 100 Futures, CME |
20 US-$ |
0,25 Indexpunkte
= 5 US-$ |
|
E-mini Russel 2000, CME |
100 US-$ |
0,1 Indexpunkte
= 10 US-$ |
|
Nikkei 225, CME |
5 US-$ |
5 Indexpunkte
= 25 US-$ |
|
Dow Jones Industrial, CBOT |
10 US-$ |
1 Indexpunkt
= 10 US-$ |
|
mini-Dow (DJIA), CBOT |
5 US-$ |
1 Indexpunkt
= 5 US-$ |
|
Euro Stoxx 50 Futures, Eurex |
10 € |
1 Indexpunkt
= 10 € |
|
DAX®
Futures, Eurex |
25 € |
0,5 Indexpunkte
= 12,50 € |
|
MDAX®
Futures, Eurex |
5 € |
1 Indexpunkt
= 5 € |
|
TecDAX® Futures, Eurex |
10 € |
0,5 Indexpunkte
= 5 € |
|
SMI Futures,
Eurex |
10 CHF |
1 Indexpunkt
= 10 CHF |
|
Russel 1000 Mini,
ICE |
100 US-$ |
0,1 Indexpunkte
= 10 US-$ |
Tabelle:
Aktienindex-Futures, ihr zugeordneter Multiplikator und Mindestkursvariation
[Hinweis: Der Multiplikator
drückt den in Geld berechneten Wert je Indexpunkt aus.]
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