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Aktienindex-Futures
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Aktienindex-Futures
("stock index futures") und andere Index-Futures bilden zusammen
vornehmlich mit Futures auf Aktien, Devisen
und Zinsinstrumenten die Gruppe der "financial
futures". Jedem Aktienindex-Futures unterliegt ein spezifischer
Aktienindex als sein Basisinstrument
("underlying"). Terminkontrakte auf Letztere bieten als äußerst
liquide börsengehandelte Instrumente ein ganz vorzügliches Mittel dar,
auf alternativem Wege kostensparend an der Wertentwicklung eines ausgewählten
Aktienindex zu partizipieren oder auch darauf bauende Aktienportefeuilles
im Werte zu sichern. Bedeutende Aktienindizes für Futures sind beispielsweise
neben anderen der DAX®
(Deutschland), der S&P
500 (USA) oder der
Nikkei-Index
(Japan). Doch zu Anfang ist der Frage nachzugehen, was unter dem Titel
eines Aktienindex-Futures eigentlich zu verstehen ist.
Nun, getreu dem leitenden
Prinzip und Ursprungsgedanken von
Termingeschäften
überhaupt, "Festlegung des Vertrages jetzt, Erfüllung in natura später",
hätte ein Aktienindex-Futures aus dieser traditionellen Sicht das Recht
und die unbedingte Verpflichtung zum Inhalt, einen ganz bestimmten Aktienindex
zu einem festgesetzten zukünftigen Zeitpunkt, zu einem bei Vertragsschluss
fixierten Preis (der sich aus dem an der Börse festgestellten Kontraktpreis
des Index-Futures herleitet) zu kaufen ("long") resp. zu verkaufen
("short"). Da aber ein Index selbst einen gegenständlichen, physisch
lieferbaren Marktwert in concreto gar nicht verkörpert*, sondern
vielmehr eine rein gedankliche Größe in Form einer abstrakten Finanzkonstruktion
vorstellt, ist eine effektive Lieferung nach dem oben angeschlagenen
Leitmotiv praktisch nicht zu bewerkstelligen. Eine Übertragung der einzelnen
den betreffenden Index ausmachenden Aktien erweist sich in praxi
gleichfalls als viel zu umständlich. Deshalb wird im Börsenalltag ein
anderer Weg eingeschlagen. Statt einer Überlieferung von Aktienkörben**
verlangen Aktienindex-Futureskontrakte aus ihrer Konstruktion heraus
regelmäßig die Erfüllung durch Wertausgleich (Cash
Settlement, "financial settlement"). Letzteres Verfahren
ersetzt die Abwicklung durch physischen Transfer der einzelnen Indexpapiere
im Zeitpunkt der Terminfälligkeit, ohne dabei eine Partei gegenüber
jenem durch tatsächliche Andienung von Effekten finanziell schlechter
zu stellen.
[* Ein
Aktienindex ist eine statistische
Kennzahl, die den Wertverlauf einer fest vordefinierten Gesamtheit von
Aktien in einer einzigen Zahl unmittelbar zum Ausdruck bringt.]
[** Futures, denen
Aktien nur einer einzigen Aktiengesellschaft unterliegen (Aktien-Futures,
"single stock futures, SSF", "universal stock futures"),
lassen sich dagegen sehr wohl durch Lieferung, Übernahme und Bezahlung
der effektiven Stücke erfüllen. Aktien-Futures sind noch ein recht junger
Spross in der Klasse der Finanz-Terminkontrakte. Sie werden u.
a. an der Terminbörse
OneChicago,
der
Eurex, der
NYSE Euronext (LIFFE), der spanischen
MEFF sowie an
der JSE notiert
und verzeichnen dort derzeit ein reges Wachstum.]
Ein
Aktienindex-Futures lässt sich
demnach umschreiben als ein an speziellen Börsen gehandelter Standardvertrag
zwischen zwei Vertragsparteien, einer, die aus steigenden (Long), und
einer anderen, die aus fallenden Indexziffern geldwerten Nutzen zieht
(Short), dessen Gegenstand die Wertentwicklung eines Aktienindex bildet
und der börsentäglich den wechselseitigen Austausch von Zahlungen, letztmals
aber zu einem künftigen Stichtag verlangt, deren Höhe jeweils abhängig
ist von eben jener Wertentwicklung des zugrunde liegenden Index bis
zum Stichtag.
Die Regelung durch
Differenzausgleich ("cash settlement") kann dem wirtschaftlichen
Interesse des Halters eines Aktienindex-Futures vollkommen genügen.
Für die ordnungsgemäße Durchführung eines Cash Settlement sorgt und
verbürgt sich zugleich die
Terminbörse.
Die ihrangegliederte Abrechnungsstelle (Clearingstelle,
"clearing house") leitet jedes Mal am Liquidationstag eines terminfälligen
Aktienindex-Futures unmittelbar nach dessen Handelsschluss die Abwicklung
des Barausgleichs hausintern wie folgt in die Wege: Für jeden Aktienindex-Futures,
der bis zum Fälligkeitsstichtage (dem offiziellen Schlussabrechnungstag,
"final settlement day") am Ende seiner Laufzeit noch nicht durch
ein Gegengeschäft
glattgestellt worden ist, und damit noch zur Erfüllung aussteht, ist
– nach letztmaligem "marked
to market" der offenen Positionskonten – anstelle einer physischen
Lieferung der einzelnen Teilhaberpapiere des bezüglichen Index eine
anspruchsabgeltende Barausgleichszahlung
zu leisten, die der Inhaber der an Wert eingebüßten an den Inhaber der
im Wert gestiegenen Position zu bezahlen hat. Der Vollzug des Cash Settlement
durch Zahlung der Differenzsumme steht grundsätzlich sofort nach Fälligkeit
an, für Index-Futures der internationalen Derivatebörse
Eurex
beispielsweise ist dies i. d.
R. der erste Börsentag nach dem Schlussabrechnungstag.
Durch eine pünktlich
bewirkte ergebnisabhängige Ausgleichszahlung in bar an den Halter der
im Werte gestiegenen Position durch den Halter der im Werte gesunkenen
Position werden sämtliche Ansprüche aus dem Futures vollständig zum
Ausgleich gebracht. Ein geleisteter Differenzbetrag in entsprechender
Höhe dient somit unmittelbar der Abgeltung des Vorteils aus der Position.
Nach erfolgter Erfüllung durch Wertausgleich sind beide Seiten eines
Futuresgeschäftes finanziell gleichgestellt, falls ein Vollzug durch
Veräußerung bzw. Erwerb der Basiswerte der Sache nach stattgefunden
hätte.
Ein Händler von Aktienindex-Futures
braucht infolge davon vernünftigerweise niemals zu besorgen, die seinigen
durch physische Lieferung
bzw. Empfangnahme aller jenem Index unterliegenden Aktien auch tatsächlich
erfüllen zu müssen; denn es wäre schlichtweg eine höchst untunliche
Monstrosität, sämtliche Aktienwerte, aus denen sich ein Aktienindex
begründet, erst anteilsmäßig exakt nachzubilden, um diese sodann effektiv
anzudienen*. Außerdem hat eine wirkliche Lieferung sich auch
deshalb im Börsenleben als undurchführbar erwiesen, weil Aktien gemeinhin
nicht nach Belieben zu jedem Bruchteil unendlich teilbar sind.
[* Der Osaka50-Aktienindex-Futures
verlangte bei seiner Vorstellung einst tatsächlich die Lieferung der
durch ihn repräsentierten Aktien; diese Verfahrensweise ließ sich freilich
infolge der oben skizzierten Schwerfälligkeiten bei der Abwicklung nicht
lange aufrechterhalten.]
Ein Aktienindex ist also mangels konkret fassbarer Werte kein Vermögenswert
("asset") im traditionellen Sinne, sondern ein Finanzkonstrukt.
Dies hat in allerlei Hinsicht weitere Auswirkungen. Zumal zur Bewältigung
der Preiszurechenbarkeit als auch zur Ermittlung des Marktwertes
des Kontraktumfangs eines Aktienindex-Futures zum Termin ("contract
value", "notional value") bedarf es eines speziellen Maßstabes,
welchen in der gewünschten Form der sogenannte
Indexmultiplikator abgibt.
In folgender Weise. Zum Zwecke der eindeutigen Wertberechnung eines
Index ist die jeweilige in Punkten wiedergegebene Indexzahl des Futures
(= "Börsenpreis" eines Index-Futures)
mit dem börsenseitig koordinierten, genau festgelegten, standardisierten
Währungsbetrag zu multiplizieren (Indexmultiplikator, "multiplier").
Wir erhalten demnach die folgende Formel zur Berechnung des Geldwertes
eines Aktienindex aus einem Futuresgeschäft:
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Geldwert des unterliegenden
Index = Indexstand × Indexmultiplikator.
|
Beim
Standard & Poor's
500 Aktienindex-Futures der Chicago Mercantile Exchange (eine
Abteilung der CME
Group) beispielsweise (Produktkürzel: SP), lange Zeit der umsatzstärkste
Index-Futures überhaupt, beträgt jener Multiplikator für einen jeden
vollen Indexpunkt des zugrunde liegenden S&P 500 Index konstant und
einheitlich 250 US-$. Bei einem angenommenen
Futureskurs im
S&P 500 Aktienindex-Futures von z.
B. 1100 Indexpunkten
erhält man folglich einen Marktwert des Index, auf die Terminfälligkeit
berechnet, von insgesamt 250 US-$ ×
1100 = 275000
US-$. Im DAX®-Futures*
der Terminbörse Eurex (Produktkürzel: FDAX) hingegen ist ein
voller Indexpunkt konstant 25 € wert. Notiert der Kurs des DAX®-Futures
bspw. mit 6800,0 Indexpunkten, so errechnet sich ein Index-Gegenwert
von insgesamt 170000 € pro
Futures-Kontrakt. Damit liegen zugleich jene Größen fest, nach denen
sich der vertraglich ausgehandelte Marktwert des Index eines Index-Futures
bestimmt, nämlich: Stand des Futures, Wert des Indexmultiplikators –
und dem Wechselkurs derjenigen Währung, auf welcher der Indexmultiplikator
lautet, falls in einer Fremdwährung gerechnet wird. – Bei relativ geringer
Beanspruchung der zu investierenden Mittel durch die Summe eines "inital
margin" als obligatorischer Ersteinschuss (welche im Regelfall bei
Financial-Futures nur etwa 5 bis 15
% des jeweiligen Kontraktgegenwertes ausmacht) für ein Engagement
in Index-Terminkontrakten lassen sich also ohne eine effektiv vorhandene
Inhaberschaft von Aktien relativ große Aktienkapitalbeträge steuern
(Hebeleffekt).
[*
DAX® ist das
Kurzwort von Deutscher Aktienindex. Der Index DAX®
umfasst die 30 größten und umsatzstärksten deutschen Aktienstandardwerte.]
Anders als der laufend
sich neu bildende, als Indexzahl erscheinende Börsenpreis eines Aktienindex-Futures
ist der Indexmultiplikator in seinem Wert von einiger Dauerwirkung.
Letzterer unterliegt erst gar nicht der Preisbildung durch Angebot und
Nachfrage, sondern ist seitens der einzelnen Derivatebörsen vorab, wenn
auch nicht bis in alle Ewigkeit, so doch auf längere Zeit durch einseitige
Festsetzung fertig vorgegeben. Der Indexmultiplikator ist somit im Börsenhandel
mit Index-Derivaten selbst immer und ausnahmslos eine bleibende, unveränderliche
Größe. Indexmultiplikatoren können als solche dabei vom unterschiedlichsten
Umfang sein (vgl. die Tabelle weiter unten).
Hinter dem Bemühen um
die Festsetzung eines zweckgerichteten, im allseitigen Sinne des Marktbedürfnisses
liegenden Standes für den Indexmultiplikator steht das Bestreben von
Terminbörsen, eine möglichst weit reichende Akzeptanz im Kreise aller
potentiellen Nutzer von Index-Futures zu erzielen. Hierbei ist mit Augenmaß
vorzugehen. Der Multiplikator darf nämlich weder zu groß noch zu klein
ausfallen. Ein all zu großer Multiplikator wäre wegen des damit einhergehenden
erhöhten Risikos für kleinere private
Spekulanten abträglich und
für Hedger von
Portfolios geringeren Umfangs
immerhin ebenso verdrießlich; ein all zu kleiner Multiplikator hinwieder
könnte infolge der damit verbundenen höheren Handelskosten den Interessen
größerer institutioneller Investoren entgegenstehen. Wie dem auch sei:
Einmal festgelegt, gilt ein Indexmultiplikator, wie erwähnt, bis auf
weiteres als starre, unantastbare Dauergröße. Als tauglich und marktgerecht
erweist sich ein Multiplikator im Allgemeinen dann, wenn seine Einsatzfähigkeit
sich auf den weitesten Kreis von Nutzern erstreckt und überhaupt jedermann
angenehm ist. Eben dazu bedarf er der genauesten Anpassung.
Nun
aber werden von Seite der Terminbörsen nicht nur den Indexmultiplikatoren
jedes ihrer auf Indizes lautenden Futures-Produkte fest formulierte
Standardvorgaben vorweg und dauerhaft zugeschlagen. Vielmehr treffen
die Börsen für ihre Index-Produkte nebstdem auch Regelungen über die
geringstmögliche Abstufung des Indexstandes, welche sowohl für die Umsetzung
der Index-Futures im laufenden Handel als auch bei der Abwicklung in
ebenso verbindlicher Weise für alle Marktteilnehmer die gleiche Maßgeblichkeit
erlangen (normierte minimale Preisveränderung, kurz "tick"
genannt). Des Weiteren wird eingangs im Zuge der Normung dem minimalen
Notierungssprung jedes Futuresprodukts auf Aktienindizes auch ein Geldwert
von fester Höhe beigelegt. Beim DAX®-Futures an der internationalen
Terminbörse Eurex beispielsweise beträgt die geringstmögliche
Veränderung des Kurses immer genau 0,5 Indexpunkte. Da nach den Börsenregeln
ein voller Index-Punkt des DAX®-Futures mit gleichbleibend
25 € bewertet ist, erhält man bei einer minimalen Kursvariation von
0,5 Indexpunkten als resultierenden "tick"-Wert ("tick value")
somit im Ergebnis jedes Mal einen Betrag von genau 12,50 € pro DAX®-Futureskontrakt.
Neben Regelungen zur
Abwicklung bei Fälligkeit, Indexmultiplikatoren und Mindestkursvariationen
sind die übrigen Kontrakt-Merkmale von Aktienindex-Futures in ebensolcher
Weise standardisiert und damit für alle Börsengeschäfte schon vorweg
fix vorgegeben. So werden etwa neben anderem auch der erste und der
letzte Handelstag des Kontrakts, und damit auch seine maximale Laufzeit,
der Termin-Zyklus und die
täglichen Handelszeiten verbindlich festgeschrieben.
Die nachfolgende Tabelle
fasst wichtige internationale Aktienindex-Futures (Aktienindexterminkontrakte,
"equity index products") und die ihnen jeweils nebengeordneten
Indexmultiplikatoren und Mindestpreisvariationen in einer Übersicht
zusammen.
| INDEX-FUTURES, Börse |
MULTIPLIKATOR |
MINDESTVARIATION |
|
S&P
500, CME |
250 US-$ |
0,1 Indexpunkte
= 25 US-$ |
|
E-mini S&P 500, CME |
50 US-$ |
0,25 Indexpunkte
= 12,50 US-$ |
|
E-mini Nasdaq 100 Futures, CME |
20 US-$ |
0,25 Indexpunkte
= 5 US-$ |
|
E-mini Russel 2000, CME |
100 US-$ |
0,1 Indexpunkte
= 10 US-$ |
|
Nikkei 225, CME |
5 US-$ |
5 Indexpunkte
= 25 US-$ |
|
Dow Jones Industrial, CBOT |
10 US-$ |
1 Indexpunkt
= 10 US-$ |
|
mini-Dow (DJIA), CBOT |
5 US-$ |
1 Indexpunkt
= 5 US-$ |
|
Euro Stoxx 50 Futures, Eurex |
10 € |
1 Indexpunkt
= 10 € |
|
DAX®
Futures, Eurex |
25 € |
0,5 Indexpunkte
= 12,50 € |
|
MDAX®
Futures, Eurex |
5 € |
1 Indexpunkt
= 5 € |
|
TecDAX® Futures, Eurex |
10 € |
0,5 Indexpunkte
= 5 € |
|
SMI Futures,
Eurex |
10 CHF |
1 Indexpunkt
= 10 CHF |
|
Russel 1000 Mini,
ICE |
100 US-$ |
0,1 Indexpunkte
= 10 US-$ |
Tabelle:
Aktienindex-Futures, ihr zugeordneter Multiplikator und Mindestkursvariation
[Hinweis: Der Multiplikator
drückt den in Geld berechneten Wert je Indexpunkt aus.]
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