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Als
Hedgegeschäft (von engl. "to hedge", »sich mit einer Hecke
schützen und abgrenzen; absichern gegen Risiken«) bezeichnet man in
der Wirtschaftspraxis allgemein eine Vorsorgemaßnahme in Gestalt eines
Gegengeschäftes zur Ausschaltung oder aktiv gesteuerten Verminderung
eines Preisrisikos (z.
B. Wechselkursrisiko, Zinsänderungsrisiko u.dgl.)
bei einem bereits präsent gewordenen offenen bzw. zukünftig noch zu
öffnenden Posten*. Hedging entspringt regelmäßig dem Motiv, ein
gegenwärtig akzeptables Preisniveau in die Zukunft festzuschreiben,
um auf diese Weise einen augenblicklichen Marktwert zu sichern.
[* Unter einem
"offenen Posten" versteht man herkömmlich eine wirtschaftliche Maßnahme,
die speziell einem Wertänderungsrisiko durch Zufälligkeiten von Marktpreisänderungen
ausgesetzt ist ("Risikoposition"). Auf Märkten mit einem Festpreissystem
besteht unter geordneten Verhältnissen insofern offenbar keinerlei Notwendigkeit
für eine kompensatorische Vorsorgemaßnahme solcher Art.]
Grundsätzlich
lassen sich risikokompensierende Maßnahmen in Gestalt von Hedgeposten
auf dem Kassamarkt so gut wie auf dem Terminmarkt einrichten, wobei
im täglichen Wirtschaftsleben die Häufigkeit des Auftretens in der letztgenannten
Weise die bei weitem überwiegende ist. Zur Entstehung gelangen derartige
Sicherungsposten durch den Aufbau einer auf das Grundgeschäft exakt
abgestimmten Gegenposition, welche sich hiernach zu einem einheitlichen,
in sich harmonischen Nutzwerk fügen. Der Nutzeffekt eines Hedgepostens
ist nun so beschaffen, dass in Abhängigkeit von der künftigen Marktlage
die Zahlungsflüsse des zur Sicherung eingesetzten Instruments mit prinzipieller
Tendenz in der gegenüber dem abzusichernden Grundgeschäft entgegengesetzten
Richtung laufen, und mithin Letzteres als Wirkungsresultante gegen Preisänderungsrisiken
immunisiert. So lässt sich beispielsweise einer offenen Forderung in
einer Fremdwährung eine Mittelaufnahme auf dem Kassamarkt in gleicher
Höhe mit gleicher Laufzeit in eben dieser Währung (i.
d. R. jedoch bilanzwirksam) sichernd gegenüberstellen ("finance-hedge").
Am
Terminmarkt dagegen unterscheiden man zwei Klassen von Instrumenten,
mit deren Hilfe sich Hedgegeschäfte wahlweise einschlagen und durchführen
lassen: einerseits verwirklicht durch den Einsatz moderner börsengehandelter
Finanzinstrumente des Risikomanagements, wie
Futures und Optionen ("exchange
traded options"; im Kontext eines Korbes von Finanzanlagen mitunter
als "portfolio insurance" bezeichnet), und andererseits geschieht
dies auf eher traditionellem Wege "an den Börsen vorbei" in den sogenannten
Dealer- oder Over-the-Counter-Märkten (OTC) mittels klassischer
Termingeschäfte, wie
Forwards, "forward rate agreements" (FRAs) als auch mittels ausgewählter
Swaps. Im Folgenden sei das Augenmerk auf Hedging mit
Futures gerichtet. Futures
stellen eine unter mehreren möglichen Formen von Zukunftsgeschäften
dar, denen die Fähigkeit innewohnt, eine Versicherungsleistung* abzugeben.
Im Verein mit den übrigen Finanzderivaten vervollständigen sie die vorhandenen
Finanzmärkte mit Rücksicht auf die Versicherbarkeit von spezifischen
Risiken. Die ungeheure Popularität von Futures ist nicht zuletzt zurückzuführen
auf ihre relativ einfache wie kostengünstige, gleichwohl wirkungsvolle
Verwendbarkeit als ein Vehikel zum Schutze gegenüber Preisrisiken sowohl
aus bereits fertig abgeschlossenen als auch aus erst in Zukunft noch
zu tätigenden Kassa- bzw. Lokogeschäften.
[* Der Begriff
Versicherung möge hier und im Folgenden jenseits seines strengen Sinnes
einer Versicherungspolice in Gebrauch stehen.]
Im Zuge
der Einrichtung eines Hedge unter Verwendung von Futures (kurz: "Hedging
mit Futures") werden jedes Mal mindestens zwei Märkte nebeneinanderher
betreten: Neben dem des Grundgeschäfts engagiert sich der Kurssicherheit
Suchende ergänzend am Terminmarkt. Die Marktgegenseite auf dem Terminmarkt
nehmen schwergewichtig
spekulativ orientierte Akteure* ein. Zu dieser Gruppe von
Marktteilnehmern zählen gewöhnlich jene Personen oder Organisationen,
die bereit und in der Lage sind, gegen eine angemessene Renditeerwartung
spezifische Risiken zu übernehmen. Sie sind damit die natürlichen Abnehmer
geschäftlicher Risiken. Doch ebenso gut können auch jene, die im Rahmen
ihres Gesamtportefeuilles über divergierende Möglichkeiten eines Risikoausgleichs
verfügen als freilich auch andere Hedger, die dazu konträre Positionen
halten, die Marktgegenseite bilden.
[* Obwohl Terminmärkte
als solche ohne die Mitwirkung von
Spekulanten (Trader)
kaum denkbar scheinen, sind Erstere nicht allein deshalb entstanden,
um Letzteren ein neues Betätigungsfeld darzubieten, auf dem sie sich
einmal mehr ihrer Spielleidenschaft ergeben können. Terminmärkte sind
vielmehr ein wahrhaftiges Bedürfnis des Wirtschaftslebens. Sie existieren,
weil die Zukunft nicht eindeutig vorhersehbar ("ungewiss") ist, womit
ökonomische Unsicherheiten aus sich heraus unvermeidbar werden. Die
aus den zeitlichen Differenzen hervortretende Unsicherheit wirkt sich
im Finanz- wie im Warenverkehr in ganz vergleichbarer Weise aus: Bei
Effektengeschäften wächst die Gefahr einer ungünstigen Kursentwicklung
mit zunehmender Zeitdauer zwischen An- und Verkaufszeitpunkt der Papiere,
bei physischen Handelsgütern mit der Länge der Produktions- bzw. Lagerdauer
von Produkten und Waren. Von Kursicherungsgeschäften machen deshalb
nicht nur Financiers und Kapitalanleger, sondern vorwiegend auch Produzenten,
industrielle Verbraucher, Im- und Exporteure sowie sonstige Händler
Gebrauch.]
Sicherungsbedürftig
kann ebenso wohl eine bestehende Position im Barmarkt als auch eine
zukünftige Verpflichtung sein, die bereits fest ausgemacht oder die
noch einzugehen ist. Die Beibehaltung einer bestehenden Positionierung
bzw. ihr seinerzeitige Aufbau im Spot- oder Kassamarkt in Verbindung
mit der Öffnung einer darauf abgestimmten Position im Terminmarkt führt,
wie zu zeigen ist, kraft ihres Zusammenwirkens zu dem Effekt einer spürbaren
Verringerung von Unsicherheitsursachen über den künftigen Preisgang
(Verringerung des "net exposure"). Alle Maßnahmen, die eigens
der Erschaffung einer Gegenposition zu Sicherungszwecken dienen, ordnet
man üblicherweise den risikokompensierenden
Maßnahmen* zu.
[* Andere risikopolitische
Maßnahmen sind die Risikovermeidung
und die Risikoreduzierung,
letztere bewerkstelligt bspw. durch
Diversifikation.]
Die
Versicherungswirkung von Hedgegeschäften mithilfe von Finanzderivaten
ist nicht kostenlos zu erlangen, sondern ist prinzipiell mit einem Opfer
belegt, dem Preis von Hedging. Dieser besteht entweder in einem explizit
zu entrichtenden Geldbetrag, z.B.
beim Hedging mit Optionen (asymmetrischer Hedge) im Ansatz einer Prämie,
oder manifestiert sich beim Hedging mit Termingeschäften (Futures, Forwards)
als direkte Folgewirkung ihres
symmetrischen Gewinn/Verlust-Profils
implizit in Opportunitätskosten, insbesondere in Form reduzierter Renditeerwartungen.
Die eigentümliche Wirkungsweise
von Hedging mit Futures, deren genaue Kenntnis jede zweckentsprechende
Kurssicherungsstrategie voraussetzt und überhaupt erst möglich macht,
beruht auf dem Grundprinzip einer preisausgleichenden (kompensatorischen)
Verbundwirkung zwischen der Preisentwicklung eines Grundgeschäftes und
der eines supplementären, aber preislich entgegengerichteten Engagements
im Terminmarkt. Stimmen Kursrichtung und Ausmaß der Kursänderungen im
Spot- (bzw. Kassamarkt) und Terminmarkt vollauf überein, so lässt sich
durch die Einnahme einer kompensierenden Gegenposition im Terminmarkt
die Ungewissheit über die zukünftige Preisentwicklung aus dem Grundgeschäft
restlos beseitigen. Durch eine Parallelbewegung der Futureskurse zu
den Preisen im Effektivmarkt eines sicherungsbedürftigen Marktgegenstandes
(dem Hedge-Objekt) gleichen sich als Wirkungsresultante Vermögensgewinne
und -verluste idealerweise vollständig aus. In seinem Ergebnis führt
ein Hedgegeschäft hiernach zu einer gegenüber dem Preisrisiko risikolosen
Gesamtposition ("perfect hedge").
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Der Sicherungsverkauf ("short hedge")
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Als Ausgangspunkt
für die weiteren Überlegungen mag der folgende einfache Beispielsfall
dienen:
Angenommen, Kartoffelbauer B schließt mit Großhändler
A heute (in t0) einen Kaufvertrag über eine ganz bestimmte
Menge seiner Kartoffeln. Die Kartoffeln sind Ende nächsten Monats (in
t1) an A zu liefern und zum dann herrschenden Spotmarktpreis
zu bezahlen. Da B nun einen Sturz bei den Kartoffelpreisen zu besorgen
Ursache hat und nichts darauf ankommen lassen will, fasst er den Entschluss,
gleichzeitig mit Abschluss des Kaufvertrags in t0 ein Kurssicherungsgeschäft
vorzunehmen. B stützt sich dabei auf seine Erfahrung. Er weiß ganz gut,
dass die Marktpreise gemeinhin Schwankungen unterliegen (zumal wegen
allerlei saisonbedingter Einflüsse), und der im kommenden Monat herrschende
Spotmarktpreis für Kartoffeln, zu dem der Vertrag zu erfüllen ist und
von dem das Wohl und Wehe seines Geschäfts letztlich abhängt, ist heute
noch völlig unbekannt.
Nun, da nach den konkreten Umständen des Falles eine Festpreisvereinbarung
zum Termin (Termingeschäft) bei Vertragsschluss in t0 offensichtlich
nicht durchsetzbar war, ist nicht zu verwundern, wenn in Anbetracht
der Unsicherheit über die künftige Marktpreisentwicklung Landwirt B
in unserem Beispiel eine separate Kurssicherung auf dem Terminmarkt
mit Recht lohnend befindet, sofern ihm das selbst zu tragende Risiko
einer unvorteilhaften Preisänderung keine ganz gleichgültige Sache ist.
Es bedarf keiner besonderen Begründung, dass auch dann, wenn unser Landmann
B vom Rückgang der Kartoffelpreise tatsächlich betroffen sein sollte,
dessen ungeachtet er selbstverständlich seine vertragliche Verpflichtung
zur Lieferung zum gemachten Wertanschlag zu erfüllen hat ("pacta sunt
servanda"). Er müsste daraufhin zum Liefer- und Zahlungszeitpunkt im
nächsten Monat (t1) der Anforderung nachkommen, seine Ernte
selbst um einen verminderten, für ihn womöglich verlustbringenden Preis
an seinen Abnehmer, den Großhändler A, zu veräußern – was im denkbar
verderblichsten Fall vielleicht wohl gar zum Konkurs des Ackerbauers
führen könnte.
Gegen das Risiko eines eventuellen Preisrutsches bei Kartoffeln kann
unser Landwirt sich indes schon im Moment des Abschlusses der vertraglichen
Lieferverpflichtung gegenüber dem Großhändler versichern. Der Schutz
davor lässt sich auf recht bequeme und einfache Weise einrichten durch
einen sofortigen Sicherungsverkauf
in einem Kartoffel-Terminkontrakt auf dem Kartoffel-Terminmarkt, d.h.
Hedging durch die ersatzweise Einnahme einer
Short-Position
in t0 an der Terminbörse ("short hedge", "selling
hedge").
Sollte nun im wirklichen Geschehen der Zwischenzeit der Marktpreis für
prompte Lieferungen von Kartoffeln merklich nachgeben, so lassen sich
die aus der Bindung an den Liefervertrag mit dem Großhändler erlittenen
Einbußen am Umsatz, die darum in t1 hinzunehmen sind, nahezu
vollständig auffangen durch Gewinne, die im selben Verhältnis aus der
eingenommenen Verkaufsposition in Kartoffel-Futures (Short) bei fallenden
Preisen gezogen werden. Dieser Ausgleich gelingt regelmäßig deshalb,
weil der Spotpreis des Gütermarktes im ökonomisch-technischen Sinne
durch ein Band kausaler Natur aufs engste an seinen Terminkurs gekoppelt
ist, und zwar dergestalt, dass die realisierten Kurse in beiden Marktsegmenten
im Zeitablauf annähernd gleichförmigen Mustern folgen. Steigen die Spotmarktpreise,
so ziehen auch die Terminpreise an, und umgekehrt. Jener Kopplungsmechanismus
beruht auf wohlbekannten Marktprozessen, den sogenannten
Arbitrageprozessen,
welche einem Ausscheren aus ökonomisch fairen Bandbreiten beharrlich
entgegenwirken. Selbst relativ schmale Abdrängungen von den faktisch
bestehenden "arbitragefreien Kursrelationen" würden durch allzeit aufmerksame
Akteure, den sog. Arbitrageurs, die eben jenen Unregelmäßigkeiten auf
dem Markte mit größter Energie laufend nachspüren, unter Aufbringung
meist umfangreicher Kapitalbeträge beim Schopfe gepackt und unmittelbar
zu ihrem eigenen Vorteil gewinnbringend ausgenützt. Die dadurch ausgelösten
Marktkräfte bewirken nun, dass jene vom normalen Maß abweichenden Preisdifferenzen
in einem Zuge wieder zurechtgerückt werden.
Wie aber, wenn in unserem vorstehenden Beispiel der Preis der Feldfrüchte
wider Erwarten nachhaltig emporschnellte? – Es ist eine ganz natürliche
Sache, dass bei gestiegenen Kartoffelpreisen der aus dem Grundgeschäft
mit dem Großhändler in t1 erwirtschaftete Umsatzerlös unseres
Landwirts hiernach ebenfalls ansteigt. Dem steht allerdings diesmal
ein Verlust in genau oder wenigstens beiläufig demselben Umfange aus
dem Short-Terminkontrakt in Kartoffeln gegenüber. Kurzum, ein Hedgegeschäft
bewirkt, dass Gewinne und Verluste sich im Endeffekt eben ausgleichen
werden, im Idealfall gänzlich unbeschadet
davon, ob und wie stark der Preis im Effektivmarkt steigt oder fällt:
Der tatsächlich erzielbare Verkaufspreis des bezüglichen Gutes ist beim
Hedging mit Futures in Idealgestalt über seinen Terminkurs bereits im
Vorhinein festgeschrieben, ja gewissermaßen konserviert – das Ziel der
Planungssicherheit sohin erreicht.
An dieser
Stelle sei nicht versäumt darauf hinzuweisen, dass Hedging mit Terminkontraktgeschäften
lediglich das Preisrisiko
zu steuern und einzudämmen, kaum jedoch Sicherheit gegen das Risiko
bei den Ausbringungsmengen von Gütern und Waren ("quantity risk") oder
wohl gar gegen die Wechselfälle bei anderweitigen betriebswirtschaftlichen
Größen zu stiften vermag. Sollte es unserem Landwirt im obigen Beispiel
also nicht gelingen, die vertraglich zu erbringende Menge an Kartoffeln
einzuholen oder zu liefern (z.
B. infolge von Dürreschäden, Überschwemmung, Streiks etc.), wären
trotz Hedging sehr wahrscheinlich Umsatzeinbußen, Vertragsstrafe oder
abermals Zahlungsunfähigkeit und Konkurs die denkmöglichen Konsequenzen.
Hedging mit Futures gibt, solange sie beibehalten werden, gerade in
dieser Hinsicht einen guten Teil an Anpassungsflexibilität an denkbare
künftige Marktsituationen auf.
Obzwar
das finanzielle Ergebnis jeder wirtschaftlichen Transaktion neben anderem
von ihrem Preis- nicht minder als von ihrem Mengengerüst abhängig ist,
liegt das Schwergewicht beim Hedging mit Futures sonach entschieden
auf der Preiskomponente und der mit ihr einhergehenden Unsicherheit
bei den Erwartungen. Ein auf denkmögliche Entwicklungen im Effektivmarkt
beruhendes und abzusicherndes Preisänderungsrisiko einer (existenten
oder antizipierten) Position kann sich hierbei auf die Kosten als
Input-Größe so gut wie auf die Erlöse als Output-Größe erstrecken.
Demnach ist es im Hinblick auf die Einsatzmöglichkeiten eines Hedge
und seinem auslösenden Moment belanglos, ob ein spezifisches diagnostiziertes
Preisrisiko herrührt von der Bindung an vergangene leistungswirtschaftliche
Maßnahmen – verursacht etwa durch vormalige Produktions- bzw. Absatzentscheidungen
–, oder aber einst Konsum-, Investitions- oder Finanzierungsentscheidungen
entsprang.
Das Preisrisiko* sei
im Folgenden definiert als die Gefahr einer möglichen Abweichung des
erzielten Nettoergebnisses vom erwarteten (kalkulierten) Geschäftsergebnis
aufgrund unerwarteter, nicht antizipierter Preisbewegungen im Effektivmarkt.
Zweck von Hedging ist es, das Preisrisiko insgesamt in einem resp. auf
ein erwünschtes ("nutzenmaximales") Ausmaß zu reduzieren und damit das
Unternehmen einstweilen vor finanziellen Schäden zu behüten.
[* Das
Preisrisiko im hier verstandenen
Sinne lässt sich weiter nach dem Marktgegenstand differenzieren in Wechselkursrisiken,
Zinsänderungsrisiken, Warenpreisrisiken, Aktienkursrisiken und sonstige
Preisrisiken (oder allg.: Variable). Ein Preisrisiko unterscheidet sich
somit von einem Erfüllungsrisiko ("performance risk"), das die
Gefahr der Nichterfüllung von Verträgen umschreibt.]
Die am
vorstehenden Beispiel besprochene Form der
Kopplung eines Termin(kontrakt)geschäfts
an das Grundgeschäft zwecks Kompensation des Preisrisikos ist ein typischer
Anwendungsfall eines sog. Sicherungsverkaufs,
der in der englischen Geschäftssprache auch als "short hedging"
bezeichnet wird. Der Sicherungsverkauf zeichnet sich demgemäß
dadurch aus, dass er eine Verkaufsposition im Terminmarkt (=
Short) begründet, die mit einer Kaufposition im Spot- bzw. Kassamarkt
(= Long) korrespondiert, womit die Erwartungen sich fortan nicht mehr
auf die Preisentwicklung der Einzelpositionen, sondern auf eine Veränderung
in der Preisdifferenz (Basis)
zwischen beiden Posten richten werden.
Als zweckmäßig kann sich
der Sicherungsverkauf ("short hedge") unter folgenden
Voraussetzungen erweisen:
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Ein derzeit gehaltener Bestand an Vermögensgegenständen ("assets"),
wie Rohmaterialien, Waren, Wertpapiere, Fremdwährungseinheiten oder
sonstige Verfügungsrechte etc., soll bis zu seinem gedachten Verkaufs-,
Bewertungs- oder Weiterverarbeitungszeitpunkt gegen Preis- bzw.
Kursrückgänge abgesichert werden (Bestandsversicherungs-Hedge,
"Cash-Hedge"; "inventory hedge").
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Eine erst künftig (ex ante sicher) zugehende Menge an Vermögensgegenständen,
wie Rohmaterialien, Waren, Wertpapiere, Fremdwährungseinheiten oder
sonstige Verfügungsrechte etc. (z.
B. ein künftig noch zu produzierender Bestand an einem Gute,
bestimmt für einen späteren Weiterverkauf; Exporterlöse in fremder
Währung) soll zeitweilig gegen Preis- bzw. Kursrückgänge
abgesichert werden (antizipatives, auch: antizipatorisches
Hedgegeschäft; "anticipatory hedging").
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In
jedem der oben genannten Fälle wird eine offene "Kaufposition" (Long)
durch Verkauf von Futures (Short) im Preise gesichert.
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Der Sicherungskauf ("long hedge")
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Der
Sicherungskauf ("long
hedging", "buying hedge") verkörpert die andere der beiden
Grundformen von Kurssicherungsgeschäften mit Finanzderivaten. Ein solcher
fungiert unter ganz ähnlichen Umständen, jedoch mit umgekehrtem Vorzeichen.
Anwendung findet er zum Schutze gegen steigende Marktpreise,
bspw. im Rahmen des Portfolio-Managements bei einer in Aussicht genommenen
Wiederanlage von in absehbarer Zeit frei werdenden finanziellen Mitteln
oder auch im industriellen Bereich, sofern für einen späteren Zeitpunkt
Rohmaterialeinkäufe zur Produktion von Gütern (Input-Größe) vorgesehen
sind. Die Nutzanwendung des Sicherungskaufs sei im Folgenden an einem
Beispiel illustriert:
Beispiel:
Angenommen, ein Schmuckwarenproduzent ist sich
bereits im Frühjahr darüber im Klaren, dass er später im August des
Jahres eine bestimmte Menge an Gold zu beschaffen hat, um dasselbe in
Vorbereitung auf das anstehende Weihnachtsgeschäft alsdann zu Schmuck
zu verarbeiten. Die derzeitige Marktlage lässt ihn nun befürchten, dass
Gold bis zum Lieferungs- und Zahlungszeitpunkt im August im Preise deutlich
steigt. Tatsächlich kann er sich bis dahin einstweilen gegen steigende
Goldpreise mit Hilfe einer Long-Gold-Futuresposition hedgen (Sicherungskauf,
d. h. Kauf des
Futures zu Sicherungszwecken).
Hintergrund: Der Schmuckproduzent hat sich im
März des Jahres gegenüber einem guten Kunden – eine Juwelierhandelskette
– vertraglich verpflichtet, diesen einige Wochen vor der Weihnachtszeit
mit seinen verfertigten Goldschmuckgegenständen zu beliefern. Der Rechnungspreis*
für die Lieferung wurde im Vorhinein vertraglich festgelegt. Um den
kalkulierten Bedarf an Gold, der für die Produktion des Geschmeides
erforderlich ist, rechtzeitig zu decken, hat er bereits im Vorwege einen
Kaufvertrag für Lieferung im kommenden August mit seinem Goldlieferanten
abgeschlossen. Als Kauf- und Rechnungspreis für das fragliche Quantum
Gold wurde der im August herrschende Marktpreis vereinbart. Steigen
die Goldpreise derweil, so schrumpft mangels einer Preisversicherung
ganz naturgemäß auch die Gewinnmarge des Produzenten.
[*
Sofern kein Festpreis vereinbart ist, käme zu Sicherungszwecken ein
Optionsgeschäft allenfalls dann in Frage, wenn bei günstigen Prämien
fallende Goldpreisen zu erwarten sind. Denkbar wäre in diesem Falle
aber auch ein gänzlicher Verzicht auf ein Hedge in der Erwartung, dass
im Gleichschritt mit steigenden Goldpreisen auch die Goldschmuckpreise
steigen, womit die Gewinnmarge letztlich konstant bliebe.]
Selbstverständlich könnte der Schmuckwarenproduzent
alternativ dazu das erst seinerzeit benötigte Quantum Gold schon heute
physisch beschaffen und es anschließend bis zum geplanten Verwendungszeitpunkt
im August aufspeichern. Eine solche Vorgehensweise aber hieß, weitere
Kosten für Lagerung und Versicherung in den Kauf zu nehmen. Außerdem
würde ein sofortiger Erwerb von Gold mit einem daran schließenden "am
Lager halten" desselben zusätzlich Liquidität binden.*
[*
Die Bestandhaltung von Gold käme allerdings dann in Betracht, wenn nicht
völlig auszuschließen ist, dass zwischendurch doch mehr Gold im Hause
benötigt wird als davon zur planmäßigen Produktion vorhanden sein muss
(vgl. hierüber die Abhandlung über die "convenience
yield" von Futures).]
Auch in diesem Beispielsfall tritt der gewünschte
Effekt ein: Gewinne und Verluste egalisieren sich als Folgewirkung der
beiden entgegengerichteten Positionen (d.
h. Verlusten, bedingt durch einen Preisanstieg im Kassamarkt
für Gold, stehen Gewinne im Long-Gold-Futures in faktisch gleicher Höhe
gegenüber). Die resultierende Gesamtposition ("overall position")
beim Sicherungskauf ist demnach, ebenso wie die eines Sicherungsverkaufs,
durch zwei unterschiedliche Teil-Positionierungen gekennzeichnet: durch
eine Verkaufsposition im Spot- resp. Kassamarkt und eine ihr
gegenüberstehende temporäre Kaufposition im Terminmarkt.
Zweckerfüllend einsetzen
lässt sich der Sicherungskauf ("long hedge") in den folgenden
Fällen:
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Eine bereits zu Buche stehende Verbindlichkeit soll zwischenzeitlich
gegen Erhöhung infolge steigender Preise geschützt werden (Bestandsversicherungs-Hedge).
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Eine zukünftig noch käuflich zu erwerbende, momentan aber nicht
benötigte Menge an Gütern, Wertpapieren, Fremdwährungseinheiten,
Terminkontrakten oder sonstigen Verfügungsrechten (für den eigenen
Bedarf bestimmt, z. B.
zur Produktion, oder vorgesehen für die Weiterveräußerung im Handel)
soll im Kaufpreis bereits heute fixiert und somit kurzfristig gegen
Preissteigerungen abgesichert werden (antizipatives Hedgegeschäft).
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Im Falle
übereinstimmender Fristen von Erfüllungstermin des Hedge-Instruments
und Bedarfstag des Bezugsgegenstandes des Hedge sollte es, wie es auf
den ersten Blick scheint, dem Kurssicherheit Suchenden recht sein, bis
zum Fälligkeitszeitpunkt des Kontrakts sich abwartend zu verhalten,
um – sofern andienungsfähig – alsdann den fraglichen Basiswert gegen
den Futures zu liefern resp. diesen nunmehr abzunehmen. In der Geschäftspraxis
indes überwiegt behufs Aufhebung eines Hedge-Postens, sei es der Einfachheit
halber oder wegen allerlei Zweckmäßigkeitsrücksichten, die Vornahme
der (vorzeitigen) Glattstellung bzw. Eindeckung von Futures durch ein
entsprechendes Gegengeschäft
im Terminmarkt bei (annähernd) gleichzeitiger Abwicklung des Effektivgeschäfts
im Spot- bzw. Kassamarkt. Der Geschäftszweck selbst bleibt von der Verfahrungsart
der Auflösung gänzlich unberührt. Letztere Vorgangsweise ist insbesondere
immer dann am Platze, wenn angesichts bestehender Ermessensspielräume
des Verkäufers in Hinsicht auf bestimmte inhaltliche Qualitätsmerkmale
eines unter den Bedingungen des Standardvertrages anzudienenden Marktgegenstandes
("delivery
option"), wie bspw. rücksichtlich der Wahl der effektiven Lieferungsqualität
oder möglicher Erfüllungsorte, der Verwender (Produzent, Verarbeiter;
Investor) bei einer Belieferung nicht sicher sein kann, dass die in
den Futures-Kontrakt gelieferten spezifischen Waren bzw. Arten von Wertpapieremissionen
in ihren wesentlichen Merkmalen im hierfür erforderlichen Maße seinen
Ansprüchen gerecht werden.
Beim
praktischen Einsatz von Hedgegeschäften mithilfe von Futures sind neben
den üblichen Refinanzierungserfordernissen für fällige
Margin-Leistungen (Ein- und
ggf. auch Nachschüsse), Börsenspesen und Brokergebühren insbesondere
auch steuerrechtlichen sowie bilanziellen Vorschriften Rechnung zu tragen
– allesamt Begleitumstände, die das Ergebnis eines Hedgegeschäfts nicht
unwesentlich beeinflussen bzw. beeinträchtigen können. Außerdem lauten
Effektivgeschäfte praktisch nicht selten auf
Fremdwährungen, sodass
neben das reine Preisrisiko aus dem Grundgeschäft zusätzlich noch ein
Wechselkursrisiko tritt. Zur Begrenzung von Währungsrisiken aus Finanz-
und Warengeschäften können damit fallweise weitere Hedgegeschäfte in
Form von Devisentermingeschäften, z.
B. unter Heranziehung von Forwards oder
Devisen-Futures, erforderlich werden. Häufen sich Transaktionen
mit identifizierbaren, bedingten Einzelrisiken, so kann es oftmals lohnend
sein, strategisch vorzugehen. In diesem Fall wäre der Aufbau eines "Integrierten
Hedging-Systems" zu erwägen, welches es in Zukunft ermöglicht, in streng
systematischer und methodischer Weise sämtliche Interdependenzen zwischen
den fallweise sich ergebenden Preisrisiken den Zielvorstellungen konform
auszuwerten. Zugepasst auf das Ergebnis der Analysen lassen sich anschließend
die notwendigen zweckerfüllenden risikopolitischen Maßnahmen mit trefflicher
Präzision einleiten (Grundsatzplanung).
Dessen
ungeachtet ist im Rahmen der Risikoanalyse regelmäßig zu Beginn einer
Planungsperiode zu prüfen, ob es für den konkreten Einzelfall andere
vorteilhafte Handlungsalternativen gegenüber den risikokompensierenden
Maßnahmen in Gestalt von Hedgegeschäften gibt. Als mögliche Alternativen
zum Hedging kommen neben der Verzichtleistung auf das Grund- resp. auf
das Hedgegeschäft (Unterlassungsalternative) und neben der Veräußerung
der Risikoposition u. a. bilaterale
Verträge zur Begrenzung von Preisänderungsrisiken, die Bildung eines
wohldiversifizierten Portfolios
("Risikostreuung") oder allenfalls auch Swaps infrage.
Der Grundgedanke des bisher Gesagten sei in folgenden Worten zusammengefasst:
Hedging lässt sich als Maßnahme zur Risikokompensation auffassen. Eine
solche dient insofern unmittelbar der Zukunftsvorsorge, als sie Preisen
und Werten vorübergehend eine gesicherte Dauer verleiht (Preisversicherung).
Wie die tägliche Anschauung zur Genüge lehrt, unterliegen Marktpreise
in Etappen ebenso heftigen wie unberechenbaren Schwankungen. Hedging
erfüllt sich ganz im Sinne des Sicherheitsstrebens darin, Preisrisiken
durch zweckorientierte Handlungen aktiv zu steuern und gemäß der persönlichen
Risikoempfänglichkeit zu begrenzen, indem die gesamte Streubreite nicht
eindeutig vorhersehbarer Marktentwicklungen bewusst auf ein annehmbares
Maß eingegrenzt wird. Zurück bleiben solche Zukunftslagen, die, verglichen
mit den ausgeschlossenen, dem Kursicherheit Suchenden einen höheren
Nutzen stiften. Das vorrangige Motiv, das den Hedger zur Teilnahme am
Terminhandel bewegt, liegt demgemäß weniger in der Reflexion auf Wahrung
der Chancen auf Gewinnerzielung (Spekulation),
als vielmehr in der Funktion eines Ergänzungsgeschäfts zur Abschottung
gegenüber störenden ökonomischen Einflüssen, insbesondere in der
nachhaltigen Sicherung vorhandener Marktwerte durch Reduzierung von
Preisrisiken aus einem schutzbedürftigen Grundgeschäft. Futures
verkörpern kraft ihrer spezifischen Verwertbarkeit zur Unsicherheitsverlagerung
ein hierfür maßgeschneidertes Instrumentarium. Zur zielentsprechenden
Gestaltung des Preisrisikos nimmt der Kurssicherheit Suchende temporär
eine zu seinem Grundgeschäft gegenläufige Positionierung auf
dem Terminmarkt ein, wodurch die korrespondierenden Einzelrisiken sich
wechselseitig hemmen. Durch den passgenauen Einsatz speziell von Futures,
die zum Zwecke der Versicherung gegenüber den unerwünschten Folgen aus
fallenden ("short hedge") oder aus steigenden Kursen ("long
hedge") einem Effektivgeschäft dagegen gehalten werden, können die
daraus erwachsenen Risiken auf flexible, relativ unkomplizierte, gleichwohl
wirkungsvolle und zudem noch verhältnismäßig kostengünstige Weise im
Zaume gehalten werden. Auf dem Boden eines durch Hedging erwirkten verringerten
Ertragsrisikos der Gesamtposition vermag der Hedgende in letzter Hand
endlich auch seine Kreditwürdigkeit um ein Beträchtliches zu verbessern.
Der
zielgerichtete Einsatz derivativer Instrumente zu Hedging-Zwecken gestattet
es dem auf Sicherheit Bedachten, gegebene Preisrisiken isoliert zu bewerten,
zu steuern, zu bündeln und von sich abzuwälzen. Dies gilt ohne Unterschied
im gleichen Maße für die Realwirtschaft wie für den Finanzsektor. Da
Hedging prinzipiell auf jeder beliebigen Produktionsstufe greift, vermag
der Unternehmer vom Fach mit dessen Hilfe seine Unternehmung auf eine
weitaus solidere und reellere Basis zu stellen. Eine durch den Gebrauch
von Finanzderivaten bewirkte sinnvolle Umverteilung knapper Ressourcen
mit allokationsverbessernder Wirkung gelingt aber nicht nur auf einzel-,
sondern ebenso wohl auf gesamtwirtschaftlicher Betrachtungsebene – worin
letztenendes auch die kardinale Bedeutung und das Hauptargument für
die Notwendigkeit des Terminhandels zu erblicken ist.

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