DeiFin – Die Finanzseite

Home Inhalt Feedback Impressum Suchen Content

    Hedging

Futures
Optionen
Hedging
Märkte
Themen
Rat und Tipps
Bücher
Glossar
Links

 

 

Hedging mit Futures

 

Überblick

 

 

Aufzählung

Hedging an den Terminmärkten – Grundprinzip des Kurssicherungsgeschäftes: der Sicherungskauf und der Sicherungsverkauf

Als Hedgegeschäft (von engl. "to hedge", »sich mit einer Hecke schützen und abgrenzen; absichern gegen Risiken«) bezeichnet man in der Wirtschaftspraxis allgemein eine Vorsorgemaßnahme in Gestalt eines Gegengeschäftes zur Ausschaltung oder aktiv gesteuerten Verminderung eines Preisrisikos (z. B. Wechselkursrisiko) bei einem bereits präsent gewordenen offenen bzw. zukünftig noch zu öffnenden Posten*. Hedging entspringt regelmäßig dem Motiv, ein gegenwärtig akzeptables Preisniveau in die Zukunft festzuschreiben, um auf diese Weise einen augenblicklichen Marktwert zu sichern.

[* Unter einem "offenen Posten" versteht man herkömmlich eine wirtschaftliche Maßnahme, die speziell einem Wertänderungsrisiko durch Zufälligkeiten von Marktpreisänderungen ausgesetzt ist ("Risikoposition"). Auf Märkten mit einem Festpreissystem besteht unter geordneten Verhältnissen insofern offenbar keinerlei Notwendigkeit für eine solcherart kompensatorische Vorsorgemaßnahme.]

  Private Equity Fonds günstig kaufen - 100%-Agio-Rabatt

 

 

 

 

Risikokompensierende Positionen lassen sich grundsätzlich am Kassamarkt so gut wie am Terminmarkt einrichten, wobei das Auftreten der letzteren Form im täglichen Wirtschaftsleben bei weitem überwiegt. Zur Entstehung kommen diese durch Aufbau einer auf das Grundgeschäft exakt abgestimmten Gegenposition, die sich zu einem einheitlichen Nutzwerk fügen. Eine solche ist in ihrer Struktur so beschaffen, dass in Abhängigkeit von der künftigen Marktlage die Zahlungsflüsse der Letzteren als Wirkungsresultante immer in der gegenüber dem abzusichernden Grundgeschäft entgegengesetzten Richtung laufen. So lässt sich beispielsweise einer offenen Forderung in Fremdwährung eine Mittelaufnahme auf dem Kassamarkt in gleicher Höhe mit gleicher Laufzeit in eben dieser Währung (i. d. R. jedoch bilanzwirksam) gegenüberstellen ("finance-hedge").

Am Terminmarkt dagegen unterscheiden man zwei Klassen von Instrumenten, mit deren Hilfe sich Hedgegeschäfte wahlweise einschlagen und durchführen lassen: einerseits verwirklicht durch den Einsatz moderner börsengehandelter Finanzinstrumente des Risikomanagements, wie Futures und Optionen ("exchange traded options"; im Kontext eines Korbes von Finanzanlagen mitunter als "portfolio insurance" bezeichnet), und andererseits geschieht dies auf eher traditionellem Wege "an den Börsen vorbei" in den sogenannten Dealer- oder Over-the-Counter-Märkten (OTC) mittels klassischer Termingeschäfte, wie Forwards, "forward rate agreements" (FRAs) als auch mittels ausgewählter Swaps. Im Folgenden sei das Augenmerk auf Hedging mit Futures gerichtet. Futures stellen eine unter mehreren möglichen Formen von Zukunftsgeschäften dar, denen die Fähigkeit innewohnt, eine Versicherungsleistung* abzugeben. Im Verein mit den übrigen Finanzderivaten vervollständigen sie die vorhandenen Finanzmärkte mit Rücksicht auf die Versicherbarkeit von spezifischen Risiken. Die ungeheure Popularität von Futures ist nicht zuletzt zurückzuführen auf ihre relativ einfache wie kostengünstige, gleichwohl wirkungsvolle Verwendbarkeit als ein Vehikel zum Schutze gegenüber Preisrisiken sowohl aus bereits fertig abgeschlossenen als auch aus erst in Zukunft noch zu tätigenden Kassa- bzw. Lokogeschäften.

[* Der Begriff Versicherung möge hier und im Folgenden nicht in seinem strengen Sinne einer Versicherungspolice in Gebrauch stehen.]

Im Zuge der Einrichtung eines Hedge unter Verwendung von Futures (kurz: "Hedging mit Futures") werden jedes Mal mindestens zwei Märkte nebeneinanderher betreten: Neben dem des Grundgeschäfts engagiert sich der Kurssicherheit Suchende ergänzend am Terminmarkt. Die Marktgegenseite auf dem Terminmarkt nehmen schwergewichtig spekulativ orientierte Akteure* ein. Zu dieser Gruppe von Marktteilnehmern zählen gewöhnlich jene Personen bzw. Organisationen, die bereit und in der Lage sind, gegen eine angemessene Renditeerwartung spezifische Risiken zu übernehmen. Sie sind damit die natürlichen Abnehmer geschäftlicher Risiken. Doch ebenso gut können auch jene, die im Rahmen ihres Gesamtportefeuilles über divergierende Möglichkeiten eines Risikoausgleichs verfügen als freilich auch andere Hedger, die dazu konträre Positionen halten, die Marktgegenseite bilden.

[* Obwohl Terminmärkte als solche ohne die Mitwirkung von Spekulanten (Trader) kaum denkbar scheinen, sind selbige nicht allein deshalb entstanden, um Letzteren ein neues Betätigungsfeld darzubieten, auf dem sie sich einmal mehr ihrer Spielleidenschaft ergeben können. Terminmärkte sind vielmehr ein Bedürfnis des Wirtschaftslebens. Sie existieren, weil die Zukunft nicht eindeutig vorhersehbar ("ungewiss") ist, womit ökonomische Unsicherheiten unvermeidbar werden. Die aus den zeitlichen Differenzen hervortretende Unsicherheit wirkt sich im Finanz- wie im Warenverkehr in ganz vergleichbarer Weise aus: Bei Effektengeschäften wächst die Gefahr einer ungünstigen Kursentwicklung mit zunehmender Zeitdauer zwischen An- und Verkaufszeitpunkt der Papiere, bei Handelsgütern mit der Länge der Produktions- bzw. Lagerdauer von Produkten und Waren. Von Kursicherungsgeschäften machen deshalb nicht nur Kapitalanleger, sondern vorwiegend auch Produzenten, industrielle Verbraucher, Im- und Exporteure sowie sonstige Händler Gebrauch.]

Der Aufbau bzw. die Beibehaltung einer bestehenden Positionierung im Spotmarkt in Verbindung mit der Öffnung einer darauf abgestimmten Position im Terminmarkt führt, wie zu zeigen ist, kraft ihres Zusammenwirkens zu dem Effekt einer spürbaren Verringerung von Unsicherheitsursachen über die künftige Preisentwicklung der bereits ausgemachten bzw. noch einzugehenden Verpflichtung (Verringerung des "net exposure"). Alle Maßnahmen, die eigens der Erschaffung einer Gegenposition zu Sicherungszwecken dienen, ordnet man üblicherweise den risikokompensierenden Maßnahmen* zu.

[* Andere risikopolitische Maßnahmen sind die Risikovermeidung und die Risikoreduzierung, letztere bewerkstelligt bspw. durch Diversifikation.]

Die Versicherungswirkung von Hedgegeschäften mithilfe von Finanzderivaten ist nicht kostenlos zu erreichen, sondern ist prinzipiell mit einem Opfer belegt, dem Preis von Hedging. Dieser besteht entweder in einem explizit zu entrichtenden Geldbetrag, z. B. beim Hedging mit Optionen (asymmetrischer Hedge) in Form einer Prämie, oder manifestiert sich beim Hedging mit Termingeschäften (Futures, Forwards) als direkte Folgewirkung ihres symmetrischen Gewinn/Verlust-Profils implizit in Opportunitätskosten, insbesondere in Form reduzierter Renditeerwartungen.

Die eigentümliche Wirkungsweise von Hedging mit Futures, deren genaue Kenntnis jede zweckentsprechende Kurssicherungsstrategie voraussetzt und überhaupt erst möglich macht, beruht auf dem Grundprinzip einer preisausgleichenden (kompensatorischen) Verbundwirkung zwischen der Preisentwicklung eines Grundgeschäftes und der eines supplementären, aber preislich entgegengerichteten Engagements im Terminmarkt. Stimmen Kursrichtung und Ausmaß der Kursänderungen im Spot- (bzw. Kassamarkt) und Terminmarkt vollauf überein, so lässt sich durch die Einnahme einer kompensierenden Gegenposition im Terminmarkt die Ungewissheit über die zukünftige Preisentwicklung aus dem Grundgeschäft restlos beseitigen. Durch eine Parallelbewegung der Futureskurse zu den Preisen im Effektivmarkt eines sicherungsbedürftigen Marktgegenstandes (dem Hedge-Objekt) gleichen sich als Wirkungsresultante Vermögensgewinne und -verluste idealerweise vollständig aus. In seinem Ergebnis führt ein Hedgegeschäft hierdurch zu einer gegenüber dem Preisrisiko risikolosen Gesamtposition ("perfect hedge").

 

Aufzählung

Der Sicherungsverkauf ("short hedge")

Als Ausgangspunkt für die weiteren Überlegungen mag der folgende einfache Beispielsfall dienen:

Angenommen, Landwirt B schließt mit Großhändler A heute (in t0) einen Kaufvertrag über eine bestimmte Menge Kartoffeln, lieferbar an A im nächsten Monat (t1) zum dann herrschenden Spotmarktpreis. Da nun B zu besorgen Ursache hat, dass die Kartoffelpreise bis zu dem vorgesehenen Lieferungs- und Zahlungszeitpunkt in t1 nachhaltig fallen könnten, zieht er gleichzeitig mit Vertragsabschluss in t0 den Abschluss eines Kurssicherungsgeschäfts in Erwägung; denn Marktpreise unterliegen gemeinhin Preisschwankungen (z. B. wegen allerlei saisonbedingter Einflüsse), und der im kommenden Monat herrschende Spotmarktpreis für Kartoffeln, zu dem der Vertrag zu erfüllen ist und von dem das Wohl und Wehe seines Geschäftes letztlich abhängt, ist heute noch völlig unbekannt.

Nun, da nach den konkreten Umständen des Falles eine Festpreisvereinbarung bei Vertragsschluss in t0 offensichtlich nicht durchsetzbar war, ist nicht zu verwundern, wenn in Anbetracht der Unsicherheit über die künftige Marktpreisentwicklung Landwirt B in unserem Beispiel eine Kurssicherung mit Recht lohnend befindet, sofern ihm das selbst zu tragende Risiko einer unvorteilhaften Preisänderung keine ganz gleichgültige Sache ist. Es bedarf keiner besonderen Begründung, dass auch dann, wenn die Kartoffelpreise bis zum Liefer- und Zahlungszeitpunkt im nächsten Monat (t1) tatsächlich gefallen sein sollten, dessen ungeachtet unser Landmann B selbstverständlich seiner vertraglichen Verpflichtung zur Lieferung zum gemachten Wertanschlag nachzukommen hätte ("pacta sunt servanda"). Er sähe sich hiernach gezwungen, seine Ernte um einen verminderten, für ihn womöglich verlustbringenden Preis an seinen Abnehmer, den Großhändler A, zu veräußern, – was im verderblichsten Fall vielleicht wohl gar zum Konkurs des Ackerbauers führen könnte.

Gegen einen eventuellen Preisrutsch bei Kartoffeln kann sich unser Landwirt indes schon in t0 durch einen sofortigen  Sicherungsverkauf in einem Kartoffel-Futureskontrakt, d. h. ersatzweise durch Verkauf des Futures – also durch zwischenzeitliche Einnahme einer Short-Position im Kartoffel-Terminmarkt – im Moment des Abschlusses der vertraglichen Lieferverpflichtung gegenüber dem Großhändler zu schützen suchen ("short hedge", "selling hedge").

Sollten nun in der Folgezeit die Kartoffelpreise für prompte Lieferungen tatsächlich deutlich sinken, so lassen sich die aus dem Liefervertrag mit dem Großhändler erlittenen Einbußen am Umsatz, die darum in t1 aufkommen, durch Gewinne aus der eingenommenen Verkaufsposition in Kartoffel-Futures (Short) – welche bei fallenden Preisen bekanntermaßen an Wert zulegt – nahezu vollständig auffangen. Dies gelingt regelmäßig deshalb, weil der Spotpreis des Gütermarktes im ökonomisch-technischen Sinne durch ein Band kausaler Natur aufs engste an seinen Terminkurs gekoppelt ist, und zwar dergestalt, dass die realisierten Kurse in beiden Marktsegmenten im Zeitablauf annähernd gleichförmige Bewegungen vollziehen. Steigen die Spotmarktpreise, so ziehen auch die Terminpreise an und umgekehrt. Jener Kopplungsmechanismus beruht auf bestimmten Marktprozessen, den sogenannten Arbitrageprozessen, welche einem Ausscheren aus ökonomisch fairen Bandbreiten beharrlich entgegenwirken. Hiernach würden selbst relativ geringfügige Abdrängungen von den faktisch bestehenden "arbitragefreien Kursrelationen" durch allzeit aufmerksame Arbitrageure unter Aufbringung meist umfangreicher Kapitalbeträge unmittelbar zu ihrem eigenen Vorteil gewinnbringend ausgenützt, womit jene vom normalen Maß abweichende Preisdifferenzen in einem Zuge wieder zurechtgerückt werden.

Wie aber, wenn in unserem vorstehenden Beispiel der Preis der Feldfrüchte wider Erwarten stiege? – Es ist eine ganz natürliche Sache, dass bei gestiegenen Kartoffelpreisen in t1 der Umsatzerlös, den der Landwirt hiernach aus dem Grundgeschäft mit dem Großhändler zu erwirtschaften vermag, ebenfalls ansteigt. Dem steht allerdings diesmal ein Verlust in genau oder wenigstens beiläufig demselben Umfange aus dem Short-Terminkontrakt in Kartoffeln gegenüber. Kurzum: Gewinne und Verluste werden sich durch ein Hedgegeschäft im Endeffekt eben ausgleichen, im Idealfall gänzlich unbeschadet davon, ob und wie stark der Preis im Effektivmarkt steigt oder fällt: Der tatsächlich erzielbare Verkaufspreis des bezüglichen Gutes ist beim Hedging mit Futures über seinen Terminkurs bereits im Vorhinein festgeschrieben, gewissermaßen konserviert – das Ziel der Planungssicherheit sohin erreicht.

An dieser Stelle sei nicht versäumt, darauf hinzuweisen, dass Hedging mit Terminkontraktgeschäften lediglich das Preisrisiko zu steuern und einzudämmen, kaum jedoch Sicherheit gegen das Risiko von Ausbringungsmengen ("quantity risk") oder wohl gar gegen die Wechselfälle von anderen betriebswirtschaftlichen Größen zu stiften vermag. Sollte es unserem Landwirt im obigen Beispiel also nicht gelingen, die vertraglich zu erbringende Menge an Kartoffeln zu ernten oder zu liefern (z. B. infolge von Dürreschäden, Überschwemmung, Streiks etc.), wären trotz Hedging sehr wahrscheinlich Umsatzeinbußen, Vertragsstrafen oder abermals Zahlungsunfähigkeit und Konkurs die denkmöglichen Konsequenzen. Hedging mit Futures gibt insofern gerade in dieser Hinsicht einen guten Teil an Anpassungsflexibilität an denkbare künftige Marktsituationen auf.

Obzwar das finanzielle Ergebnis jeder wirtschaftlichen Transaktion neben anderem von ihrem Preis- nicht minder als von ihrem Mengengerüst abhängig ist, liegt das Schwergewicht beim Hedging mit Futures sonach entschieden auf der Preiskomponente und der mit ihr einhergehenden Unsicherheit bei den Erwartungen. Ein auf denkmögliche Entwicklungen im Effektivmarkt beruhendes und abzusicherndes Preisänderungsrisiko einer (bestehenden oder antizipierten) Position kann sich hierbei auf die Kosten als Input-Größe so gut wie auf die Erlöse als Output-Größe erstrecken. Demnach ist es im Hinblick auf die Einsatzmöglichkeiten eines Hedge und seinem auslösenden Moment belanglos, ob ein spezifisches diagnostiziertes Preisrisiko herrührt von der Bindung an vergangene leistungswirtschaftliche Maßnahmen – verursacht etwa durch vormalige Produktions- bzw. Absatzentscheidungen –, oder aber einst Konsum-, Investitions- oder Finanzierungsentscheidungen entsprang.

Das Preisrisiko* sei im Folgenden definiert als die Gefahr einer möglichen Abweichung des erzielten Nettoergebnisses vom erwarteten (kalkulierten) Geschäftsergebnis aufgrund unerwarteter, nicht antizipierter Preisbewegungen im Effektivmarkt. Zweck von Hedging ist es, das Preisrisiko insgesamt in einem resp. auf ein erwünschtes ("nutzenmaximales") Ausmaß zu reduzieren.

[* Das Preisrisiko im hier verstandenen Sinne lässt sich weiter nach dem Marktgegenstand differenzieren in Wechselkursrisiken, Zinsänderungsrisiken, Warenpreisrisiken, Aktienkursrisiken und sonstige Preisrisiken (oder allg.: Variable). Ein Preisrisiko unterscheidet sich somit von einem Erfüllungsrisiko ("performance risk"), das die Gefahr der Nichterfüllung von Verträgen umschreibt.]

Die am vorstehenden Beispiel dargestellte Form der Kopplung eines Termin(kontrakt)geschäfts an das Grundgeschäft zwecks Kompensation des Preisrisikos ist ein typischer Anwendungsfall eines sog. Sicherungsverkaufs, der in der Fachsprache auch als "short hedging" bezeichnet wird. Der Sicherungsverkauf zeichnet sich demnach durch zwei zu unterscheidende Positionen aus: zum einen durch eine Kaufposition im Spot- bzw. Kassamarkt (= Long) und zum anderen durch eine Verkaufsposition im Terminmarkt (= Short), womit sich zugleich auch die Erwartungen fortan nicht mehr auf die Preisentwicklung der Einzelpositionen, sondern auf Veränderungen in der Preisdifferenz (Basis) zwischen beiden Posten richten werden.

Als zweckmäßig kann sich der Sicherungsverkauf ("short hedge") unter folgenden Voraussetzungen erweisen:

Aufzählung

Ein derzeit gehaltener Bestand an Vermögensgegenständen, wie Rohmaterialien, Waren, Wertpapiere, Fremdwährungseinheiten oder sonstige Verfügungsrechte etc., soll bis zu seinem gedachten Verkaufs- bzw. Weiterverarbeitungszeitpunkt gegen Preis- bzw. Kursrückgänge abgesichert werden (Bestandsversicherungs-Hedge, "Cash-Hedge"; "inventory hedge").

Aufzählung

Eine erst künftig (ex ante sicher) zugehende Menge an Vermögensgegenständen, wie Rohmaterialien, Waren, Wertpapiere, Fremdwährungseinheiten oder sonstige Verfügungsrechte etc. (z. B. ein künftig noch zu produzierender Bestand an einem Gute, bestimmt für einen späteren Weiterverkauf; Exporterlöse in fremder Währung) soll zeitweilig gegen Preis- bzw. Kursrückgänge abgesichert werden (antizipatives, auch: antizipatorisches Hedgegeschäft; "anticipatory hedging").

In jedem der oben genannten Fälle wird eine offene "Kaufposition" (Long) durch Verkauf von Futures (Short) im Preise gesichert.

Aufzählung

Der Sicherungskauf ("long hedge")

Der Sicherungskauf ("long hedging", "buying hedge") verkörpert die andere der beiden Grundformen von Kurssicherungsgeschäften mit Finanzderivaten. Ein solcher fungiert unter ganz ähnlichen Umständen, jedoch mit umgekehrtem Vorzeichen. Anwendung findet er zum Schutze gegen steigende Marktpreise, bspw. im Rahmen des Portfolio-Managements bei einer in Aussicht genommenen Wiederanlage von in absehbarer Zeit frei werdenden finanziellen Mitteln oder auch im industriellen Bereich, sofern für einen späteren Zeitpunkt Rohmaterialeinkäufe zur Produktion von Gütern (Input-Größe) vorgesehen sind. Die Nutzanwendung des Sicherungskaufs sei im Folgenden an einem Beispiel illustriert:

Beispiel:

Angenommen, ein Schmuckwarenproduzent ist sich bereits im Frühjahr darüber im Klaren, dass er später im August des Jahres eine bestimmte Menge an Gold benötigen wird, welche er dann in Vorbereitung auf das anstehende Weihnachtsgeschäft zu Schmuck zu verarbeiten gedenkt. Er kann sich nun einstweilen, nämlich bis zum Lieferungs- und Zahlungszeitpunkt des Goldes im August, gegen steigende Goldpreise mit Hilfe einer Long-Gold-Futuresposition hedgen (Sicherungskauf, d. h. Kauf des Futures).

Hintergrund: Der Schmuckproduzent hat sich im März des Jahres gegenüber einem guten Kunden – eine Juwelierhandelskette – vertraglich verpflichtet, diesen einige Wochen vor der Weihnachtszeit mit seinen verfertigten Goldschmuckgegenständen zu einem bereits heute festgelegten Preis* zu beliefern. Um den kalkulierten Bedarf an Gold für die Produktion des Geschmeides rechtzeitig zu decken, hat er bereits im Vorwege für Lieferung im kommenden August einen Kaufvertrag mit einem seiner Goldlieferanten abgeschlossen. Als Kauf- und Rechnungspreis für das Quantum Gold wurde der im August herrschende Marktpreis vereinbart. Steigen die Goldpreise derweil, so schrumpft mangels einer Preisversicherung damit auch die Gewinnmarge des Produzenten.

[* Sofern kein Festpreis vereinbart ist, käme zu Sicherungszwecken ein Optionsgeschäft allenfalls dann in Frage, wenn bei günstigen Prämien fallende Goldpreisen zu erwarten sind. Denkbar wäre in diesem Falle aber auch ein gänzlicher Verzicht auf ein Hedge in der Erwartung, dass im Gleichschritt mit steigenden Goldpreisen auch die Goldschmuckpreise steigen, womit die Gewinnmarge letztlich konstant bliebe.]

Selbstverständlich könnte der Schmuckwarenproduzent alternativ dazu das erst seinerzeit benötigte Quantum Gold schon heute physisch beschaffen und es anschließend bis zum geplanten Verwendungszeitpunkt im August aufspeichern. Eine solche Vorgehensweise aber hieß, weitere Kosten für Lagerung und Versicherung in den Kauf zu nehmen. Außerdem würde ein sofortiger Erwerb von Gold mit einem daran schließenden "am Lager halten" desselben zusätzlich Liquidität binden.*

[* Die Bestandhaltung von Gold käme allerdings dann in Betracht, wenn nicht völlig auszuschließen ist, dass zwischendurch doch mehr Gold im Hause benötigt wird als davon zur planmäßigen Produktion vorhanden sein muss (vgl. dazu auch die Abhandlung über die "convenience yield").]

Auch in diesem Beispielsfall tritt der gewünschte Effekt ein: Gewinne und Verluste egalisieren sich als Folgewirkung der beiden entgegengerichteten Positionen (d. h. Verlusten, bedingt durch einen Preisanstieg im Kassamarkt für Gold, stehen Gewinne im Long-Gold-Futures in faktisch gleicher Höhe gegenüber). Die resultierende Gesamtposition beim Sicherungskauf ist demnach, ebenso wie die eines Sicherungsverkaufs, durch zwei unterschiedliche Teil-Positionierungen gekennzeichnet: durch eine Verkaufsposition im Spot- resp. Kassamarkt und eine ihr gegenüberstehende temporäre Kaufposition im Terminmarkt.

Zweckentsprechend einsetzen lässt sich der Sicherungskauf ("long hedge") in den folgenden Fällen:

Aufzählung

Eine bereits zu Buche stehende Verbindlichkeit soll zwischenzeitlich gegen Erhöhung infolge steigender Preise geschützt werden (Bestandsversicherungs-Hedge).

Aufzählung

Eine zukünftig noch käuflich zu erwerbende, momentan aber nicht benötigte Menge an Gütern, Wertpapieren, Fremdwährungseinheiten, Terminkontrakten oder sonstigen Verfügungsrechten (für den eigenen Bedarf bestimmt, z. B. zur Produktion, oder vorgesehen für die Weiterveräußerung im Handel) soll im Kaufpreis bereits heute fixiert und somit kurzfristig gegen Preissteigerungen abgesichert werden (antizipatives Hedgegeschäft).

Im Falle übereinstimmender Fristen von Erfüllungstermin des Hedge-Instruments und Bedarfstag des Bezugsgegenstandes sollte es, wie es auf den ersten Blick scheint, dem Kurssicherheit Suchenden recht sein, bis zum Fälligkeitszeitpunkt des Kontrakts sich abwartend zu verhalten, um – sofern andienungsfähig – alsdann den fraglichen Basiswert gegen den Futures zu liefern resp. diesen nunmehr abzunehmen. In der Geschäftspraxis indes überwiegt behufs Aufhebung eines Hedge-Postens, sei es der Einfachheit halber oder wegen allerlei Zweckmäßigkeitsrücksichten, die Vornahme der (vorzeitigen) Glattstellung bzw. Eindeckung von Futures durch ein entsprechendes Gegengeschäft im Terminmarkt bei (annähernd) gleichzeitiger Abwicklung des Effektivgeschäfts im Spot- bzw. Kassamarkt. Der Geschäftszweck selbst bleibt davon gänzlich unberührt. Letztere Vorgangsweise ist insbesondere immer dann am Platze, wenn angesichts bestehender Ermessensspielräume des Verkäufers in Hinsicht auf bestimmte inhaltliche Qualitätsmerkmale eines anzudienenden Marktgegenstandes ("delivery option"), wie bspw. rücksichtlich der Wahl der effektiven Lieferungsqualität oder möglicher Erfüllungsorte, der Verwender (Produzent, Verarbeiter; Investor) bei einer Belieferung nicht sicher sein kann, dass die in den Futures-Kontrakt gelieferten spezifischen Waren bzw. Arten von Wertpapieremissionen in ihren wesentlichen Merkmalen im hierfür erforderlichen Maße seinen Ansprüchen gerecht werden.

Beim praktischen Einsatz von Hedgegeschäften mithilfe von Futures sind neben den üblichen Refinanzierungserfordernissen für fällige Margin-Leistungen (Ein- und ggf. auch Nachschüsse) sowie Börsenspesen und Brokergebühren insbesondere auch steuerrechtlichen und bilanziellen Vorschriften Rechnung zu tragen – allesamt Begleitumstände, die das Ergebnis eines Hedgegeschäftes nicht unwesentlich beeinflussen bzw. beeinträchtigen können. Außerdem lauten Effektivgeschäfte praktisch nicht selten auf Fremdwährungen, sodass neben das eigentliche Preisrisiko aus dem Grundgeschäft zusätzlich noch ein Wechselkursrisiko tritt. Zur Begrenzung von Währungsrisiken aus Finanz- und Warengeschäften können damit fallweise weitere Hedgegeschäfte in Form von Devisentermingeschäften, z. B. mit Forwards oder Devisen-Futures, erforderlich werden. Häufen sich Transaktionen mit identifizierbaren, bedingten Einzelrisiken, so wäre überdies der Aufbau eines "Integrierten Hedging-Systems" zu erwägen, welches in Zukunft in methodischer Weise sämtliche Interdependenzen zwischen den einzelnen Preisrisiken systematisch auszuwerten erlaubt. Je nach Ergebnis einer solchen strategisch ausgerichteten Analyse lassen sich dann die hierzu notwendigen zweckerfüllenden risikopolitischen Maßnahmen gezielt einleiten (Grundsatzplanung).

Dessen ungeachtet ist im Rahmen der Risikoanalyse regelmäßig zu Beginn einer Planungsperiode zu prüfen, ob es für den konkreten Einzelfall andere vorteilhafte Handlungsalternativen gegenüber den risikokompensierenden Maßnahmen in Gestalt von Hedgegeschäften gibt. Als mögliche Alternativen zum Hedging kommen neben der Verzichtleistung auf das Grund- resp. auf das Hedgegeschäft (Unterlassungsalternative) und neben der Veräußerung der Risikoposition u. a. bilaterale Verträge zur Begrenzung von Preisänderungsrisiken, die Bildung eines wohldiversifizierten Portfolios ("Risikostreuung") oder allenfalls auch Swaps infrage.

 

Als ein erstes Fazit ist festzuhalten: Hedging lässt sich als Maßnahme zur Risikokompensation begreifen. Eine solche dient insofern unmittelbar der Zukunftsvorsorge, als sie Preisen und Werten vorübergehend eine gesicherte Dauer verleiht (Preisversicherung). Wie die tägliche Anschauung zur Genüge lehrt, unterliegen Marktpreise in Etappen ebenso heftigen wie unberechenbaren Schwankungen. Hedging erfüllt sich dann darin, Preisrisiken durch zweckorientierte Handlungen aktiv zu steuern und gemäß der persönlichen Risikoempfänglichkeit zu begrenzen, indem einzelne nicht eindeutig vorhersehbare Marktentwicklungen bewusst ausgeschlossen werden. Zurück bleiben solche Zukunftslagen, die, verglichen mit den ausgeschlossenen, dem Kursicherheit Suchenden einen höheren Nutzen stiften. Das vorrangige Motiv, das den Hedger zur Teilnahme am Terminhandel bewegt, liegt demnach weniger in der Spekulation zur Wahrung der Chancen auf Gewinnerzielung, als vielmehr in der Funktion eines Ergänzungsgeschäfts zur Abschottung gegenüber störenden ökonomischen Einflüssen, insbesondere in der nachhaltigen Sicherung vorhandener Marktwerte durch Reduzierung von Preisrisiken aus einem schutzbedürftigen Grundgeschäft. Futures verkörpern kraft ihrer spezifischen Verwertbarkeit zur Unsicherheitsverlagerung ein hierfür maßgeschneidertes Instrumentarium. Zur zielentsprechenden Gestaltung des Preisrisikos nimmt der Kurssicherheit Suchende temporär eine zu seinem Grundgeschäft gegenläufige Positionierung im Terminmarkt ein, wodurch die korrespondierenden Einzelrisiken sich wechselseitig hemmen. Speziell durch den passgenauen Einsatz von Futures, die zum Zwecke der Versicherung gegenüber den unerwünschten Folgen bestimmter künftiger Zustände der Welt einem Effektivgeschäft dagegen gehalten werden, können die daraus erwachsenen Risiken aus fallenden ("short hedge") wie auch aus steigenden Kursen ("long hedge") im Zaume gehalten werden, und all das auf relativ unkomplizierte, gleichwohl wirkungsvolle und zudem noch verhältnismäßig kostengünstige Weise. Auf dem Boden eines durch Hedging erwirkten verringerten Ertragsrisikos der Gesamtposition vermag der Hedgende in letzter Hand gleichzeitig auch seine Kreditwürdigkeit erheblich zu verbessern.

Der zielgerichtete Einsatz derivativer Instrumente zu Hedging-Zwecken gestattet es dem auf Sicherheit Bedachten, gegebene Preisrisiken isoliert zu bewerten, zu steuern, zu bündeln und von sich abzuwälzen. Der Unternehmer vom Fach etwa vermag auf diese Weise seine Unternehmung auf eine solidere Basis zu stellen. Eine durch den Gebrauch von Finanzderivaten bewirkte sinnvolle Umverteilung knapper Ressourcen mit allokationsverbessernder Wirkung gelingt aber nicht nur immer wieder auf einzel-, sondern ebenso wohl auf gesamtwirtschaftlicher Betrachtungsebene – worin letztenendes auch die kardinale Bedeutung und das Hauptargument für die Notwendigkeit des Terminhandels zu erblicken ist.

Literaturempfehlungen zum Thema Hedging mit Futures:

       

Literatur zu diesem Thema suchen:

 

 

 

 

 

Lesen Sie auf der folgenden Seite:

Wie funktioniert Hedging im Einzelnen und welche Rolle spielt dabei die Basis?

Siehe auch:

Vergleich von Versicherungen aller Art

 

 

zurück

"Der Mensch richte seine Handlungen so ein, dass die Summe seines Lebensgenusses auf der Erde ein Größtes werde."
Hermann Heinrich Gossen (1810-1858), Volkswirtschaftler

 

Futures Optionen Hedging Märkte Themen Rat und Tipps Bücher Glossar Links

 

 

 

 

Diagramm

Home Inhalt Feedback Impressum Suchen Content

 

Ihre E-Mail mit Fragen, Anregungen, Kommentaren oder Verbesserungsvorschlägen zu dieser Webseite an: info-d1@deifin.de 
Vervielfältigung nur mit Genehmigung des Verfassers. Bitte beachten Sie auch den Disclaimer und Urheberrechtshinweis
© 2003
2010 Bert H. Deiters
 Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte übernehme ich keine Gewähr.
Stand: 04. Februar 2010. Alle Rechte vorbehalten.