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Als
Hedgegeschäft (von engl. "to hedge", »sich mit einer Hecke
vor Gefahren schützen und abgrenzen; sich absichern gegen Risiken«)
bezeichnet man in der Wirtschaftspraxis allgemein eine Vorsorgemaßnahme
in Gestalt eines Gegengeschäfts zur Ausschaltung oder aktiv gesteuerten
Verminderung eines Preisrisikos (z.B.
Wechselkursrisiko, Zinsänderungsrisiko u.dgl.)
bei einem bereits präsent gewordenem offenen bzw. zukünftig noch zu
öffnenden Posten*. Bewogen wird Hedging regelmäßig durch das
Motiv, ein akzeptables Preisniveau in die Zukunft festzuschreiben, um
auf diese Weise einen augenblicklichen Marktwert für einen späteren
Zeitpunkt im Voraus zu sichern.
[* Unter einem
"offenen Posten" versteht man herkömmlich eine wirtschaftliche Stellung,
die potenziellen Störungen durch ein spezifisches Wertänderungsrisiko
ausgesetzt ist, welches herrührt aus Zufälligkeiten von Marktpreisschwankungen
("Risikoposition"). Auf den mit einem Festpreissystem ausgestatteten
Märkten besteht, solange eine Gefährdung des fixen Preisniveaus unter
geordneten Verhältnissen nicht zu besorgen ist, offenbar keinerlei Notwendigkeit
für eine kompensatorische Vorsorgemaßnahme solcher Art.]

Hedging
ist eine präventive Maßnahme des Risikomanagements. Ihr Zweck ist ganz
auf Risikoausgleich gerichtet. Risikokompensierende Maßnahmen in Gestalt
von Hedgeposten lassen sich dem Prinzip nach auf dem Kassamarkt so gut
wie auf dem Terminmarkt einrichten. Sieht man auf die Häufigkeit des
Auftretens im täglichen Wirtschaftsleben, so ist die letztgenannte Methode
vor allem aus Kostengründen die bei weitem überwiegende. Zur Entstehung
gelangen derartige Sicherungsposten überhaupt durch den Aufbau einer
auf das Grundgeschäft exakt abgestimmten Gegenposition mit dem Effekt,
dass beide durch den spezifischen Verlauf ihrer Zahlungsströme sich
zu einem einheitlichen, in sich harmonischen Nutzwerk fügen. Der Nutzeffekt
eines Hedgepostens stellt sich äußerlich so dar, dass in jeder künftigen
Marktlage die Finanzerträgnisse, welche das sicherungsbedürftige Grundgeschäft
und das zur dessen Sicherung eingesetzte Instrument zusammen erwirtschaften,
sich mit paritätischer Tendenz einander entgegen bewegen, wodurch diese
beiderseits sich in der Wirkungsresultante gegen Preisänderungsrisiken
immunisieren. So lässt sich beispielsweise einer offenen Forderung in
einer Fremdwährung eine Mittelaufnahme auf dem Kassamarkt in entsprechender
Höhe mit gleicher zeitlicher Erstreckung in eben dieser Währung (des
Erfordernisses einer Umstrukturierung der Bilanzpositionen wegen jedoch
i.d.R.
bilanzwirksam) sichernd gegenüberstellen ("finance-hedge", meist
in Gestalt eines Geldmarkt-Hedge, "money market hedge").
Am
Terminmarkt dagegen unterscheidet man zwei Kategorien von Instrumenten,
mit deren Hilfe sich Hedgegeschäfte wahlweise einschlagen und durchführen
lassen: einesteils verwirklicht durch den Einsatz moderner börsengehandelter
Finanzinstrumente des Risikomanagements, wie
Futures und
Optionen ("exchange traded
options"; im Kontext eines Korbes von Finanzanlagen mitunter als
"portfolio insurance" bezeichnet), und andernteils auf eher traditionellem
Wege "an den Börsen vorbei" verwirklicht in den sogenannten Dealer-
oder Over-the-Counter-Märkten (OTC) mittels klassischer
Termingeschäfte, wie
Forwards, "forward rate agreements" (FRAs), maßgeschneiderter Optionen
als endlich auch ausgewählter Swaps. Im Folgenden sei das Augenmerk
auf Hedging mit Futures
gerichtet. Futures stellen eine unter mehreren möglichen Formen von
Zukunftsgeschäften dar, denen die Fähigkeit innewohnt, eine eigene Versicherungsleistung*
abzugeben. Im Verein mit den übrigen Finanzderivaten vervollständigen
sie die vorhandenen Finanzmärkte mit Rücksicht auf die Versicherbarkeit
von spezifischen Risiken. Die ungeheure Popularität von Futures ist
nicht zuletzt zurückzuführen auf ihre relativ einfache wie kostengünstige,
gleichwohl wirkungsvolle Verwendbarkeit als ein Vehikel zum Schutze
gegenüber Preisrisiken, sowohl aus bereits fertig abgeschlossenen als
auch aus erst in Zukunft noch zu tätigenden Kassa- bzw. Lokogeschäften.
[* Der Begriff
Versicherung möge hier und im Folgenden jenseits seines strengen Sinnes
einer Versicherungspolice in Gebrauch stehen.]
Bei der
Einrichtung eines Hedge unter Verwendung von Futures (kurz: "Hedging
mit Futures") werden im gleichen Zuge mindestens zwei Märkte
nebeneinanderher betreten: Ergänzend zu seinem Grundgeschäft engagiert
sich der Kurssicherheit Suchende am Terminmarkt. Die Marktgegenseite
auf dem Terminmarkt nehmen schwergewichtig
spekulativ orientierte Akteure* ein. Zu dieser Gruppe von
Marktteilnehmern zählen für gewöhnlich jene Personen oder Organisationen,
die bereit und in der Lage sind, gegen eine angemessene Renditeerwartung
spezifische Risiken zu übernehmen. Sie sind damit die natürlichen Abnehmer
geschäftlicher Risiken. Doch ebenso gut können auch jene, die im Rahmen
ihres Gesamtportefeuilles über divergierende Möglichkeiten eines Risikoausgleichs
verfügen als freilich auch andere Hedger, die Positionen mit dazu konträrem
Deckungsbedürfnis halten, die Marktgegenseite bilden ("natural hedge").
[* Obwohl Terminmärkte
als solche ohne die Mitwirkung von
Spekulanten (Trader)
kaum denkbar scheinen, sind Erstere nicht allein deshalb entstanden,
um Letzteren ein breiteres Betätigungsfeld darzubieten, auf dem sie
einmal mehr sich ihrer Spielleidenschaft ergeben können. Terminmärkte
sind vielmehr ein wahrhaftiges Bedürfnis des modernen Wirtschaftslebens.
Sie existieren überhaupt, weil die Zukunft nicht eindeutig vorhersehbar
("ungewiss") ist, womit ökonomische Unsicherheiten aus sich heraus unvermeidbar
werden. Die aus den zeitlichen Differenzen hervortretende Unsicherheit
wirkt sich im Finanz- wie im Warenverkehr in ganz vergleichbarer Weise
aus: Bei Effektengeschäften wächst die Gefahr einer ungünstigen Kursentwicklung
mit zunehmender Zeitdauer zwischen An- und Verkaufszeitpunkt der Papiere,
bei physischen Handelsgütern mit der Länge der Produktions- bzw. Lagerdauer
von Produkten und Waren. Von Kursicherungsgeschäften machen deshalb
nicht nur Financiers und Kapitalanleger, sondern vorwiegend auch Produzenten,
industrielle Verbraucher, Im- und Exporteure sowie sonstige Händler
Gebrauch.]
Sicherungsbedürftig
kann an sich ebenso wohl eine gegenwärtig bestehende Position im Barmarkt
(Kassa- oder Spotmarkt) als auch eine zukünftige Verpflichtung sein,
die zur Stunde schon fest ausgemacht oder die erst noch einzugehen beabsichtigt
ist. Die Beibehaltung einer bestehenden Positionierung bzw. ihr seinerzeitige
Aufbau im Spot- oder Kassamarkt in Verbindung mit der Öffnung einer
darauf abgestimmten Position im Terminmarkt führt, wie zu zeigen ist,
kraft ihres harmonischen Zusammenwirkens zu dem Effekt einer spürbaren
Verringerung von Unsicherheitsursachen über den künftigen Preisgang
(Zurücktreten des "net exposure"). Alle Maßnahmen, die eigens
der Erschaffung einer Gegenposition zu Sicherungszwecken dienen, ordnet
man üblicherweise den risikokompensierenden
Maßnahmen* zu.
[* Das Risiko selbst
wird damit nicht ausgeschaltet, sondern allein auf andere Schultern
abgewälzt. Noch anderweitige risikopolitische Maßnahmen betreffen die
Risikovermeidung und die
Risikoreduzierung, letztere
bewerkstelligt bspw. durch Diversifikation.]
Die
Versicherungswirkung von Hedgegeschäften mithilfe von Finanzderivaten
ist nicht kostenlos zu erlangen, sondern ist prinzipiell mit einem Opfer
belegt, dem "Preis von Hedging". Dieser besteht entweder in einem explizit
zu entrichtenden Geldbetrag, z.B.
beim Hedging mit Optionen (asymmetrischer Hedge) im Ansatz einer Prämie,
oder manifestiert sich beim Hedging mit Termingeschäften (Futures, Forwards)
als direkte Folgewirkung ihres
symmetrischen Gewinn/Verlust-Profils
implizit in Opportunitätskosten, insbesondere in Form reduzierter Renditeerwartungen.
Die eigentümliche Wirkungsweise
von Hedging mit Futures, deren genaue Kenntnis jede zweckentsprechende
Kurssicherungsstrategie notwendig voraussetzt und überhaupt erst möglich
macht, beruht auf dem Grundprinzip einer preisausgleichenden (kompensatorischen)
Verbundwirkung zwischen der Preisentwicklung eines Grundgeschäftes und
der eines supplementären, aber preislich entgegengerichteten Engagements
am Terminmarkt. Stimmen Kursrichtung und Ausmaß der Kursänderungen auf
dem Spot- (bzw. Kassamarkt) und Terminmarkt vollauf überein, so lässt
die Einnahme einer kompensierenden Gegenposition im Terminmarkt der
Ungewissheit über den künftigen Gang der Preise im Markt des Grundgeschäfts
keinen Raum mehr. Durch eine Parallelbewegung der Futureskurse zu den
Preisen im Effektivmarkt eines sicherungsbedürftigen Marktgegenstandes
(dem Hedge-Objekt) gleichen sich in der Wirkungsresultante anfallende
Vermögensgewinne und -verluste idealerweise vollständig aus. Im Schlussergebnis
führt ein Hedgegeschäft zu der gegenüber dem Preisrisiko erwünschten
risikolosen Gesamtposition ("perfect hedge").
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Der Sicherungsverkauf ("short hedge")
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Als Ausgangspunkt
für die weiteren Überlegungen mag der folgende schematische Beispielsfall
dienen:
Angenommen, Kartoffelbauer B schließt heute (in
t0) mit Großhändler A einen Kaufvertrag ab über eine ganz
bestimmte Menge seiner noch auf dem Feld stehenden Kartoffeln. Die eingeernteten
Kartoffeln sind, wie vertraglich bestimmt sei, Ende nächsten Monats
(in t1) an A lieferbar und zum dann herrschenden Spotmarktpreis
dem B zu bezahlen. Da B nun einen Sturz bei den Kartoffelpreisen zu
besorgen Ursache hat und nichts darauf ankommen lassen will, fasst er
den Entschluss, gleichzeitig mit Abmachung des Kaufvertrages (in t0)
ein Kurssicherungsgeschäft vorzunehmen. B stützt sich bei alledem auf
seine Erfahrung. Er weiß ganz gut, dass die Marktpreise zuweilen ebenso
heftigen wie unkalkulierbaren Schwankungen unterliegen, zumal wegen
allerlei saisonbedingter Unwägbarkeiten. Und so ist der im kommenden
Monat herrschende Spotmarktpreis für Kartoffeln, zu dem der Kaufvertrag
zu erfüllen ist und von dem das Wohl oder Wehe seines Geschäfts am Ende
abhängt, ihm heute noch völlig unbekannt.
Nun, da nach der konkreten Sachlage des Fallbeispiels eine Festpreisvereinbarung
auf Termin (Termingeschäft) gegenüber A offensichtlich nicht durchsetzbar
war, darf in Anbetracht der Unsicherheit bei der Vorausbestimmung der
künftigen Marktpreisentwicklung nicht verwundern, dass unser Landwirt
B den Wunsch nach einer separaten wirtschaftlichen Vorsorge – hier in
Gestalt eines Kurssicherungsgeschäfts auf dem Terminmarkt – hegt, falls
das ihn belastende Risiko einer unvorteilhaften Preisverschiebung ihm
keine ganz gleichgültige Sache ist. Es liegt auf der Hand, dass B in
Ermangelung einer angemessenen risikopolitischen Gegenmaßnahme durch
einen Rückgang des Preises für Kartoffeln wirtschaftlichen Schaden litte.
Seine vertragliche Lieferverpflichtung zum seinerzeit (in t0)
fixierten Preisanschlag bliebe gänzlich unberührt, sollte ihr Marktpreis
sich nachher ermäßigen ("pacta sunt servanda"). Er müsste mithin im
Liefer- und Zahlungszeitpunkt des nächsten Monats (t1) der
vertraglichen Anforderung uneingeschränkt nachkommen, das Produkt seiner
Ernte an den Großhändler A zu veräußern, selbst um einen verminderten,
für ihn womöglich verlustbringenden Preis – was ihn im denkbar verderblichsten
Fall, nämlich wenn er auf das ganze Geld dringend angewiesen ist, in
seiner Existenz treffen und vielleicht wohl gar zum Ruin des Ackerbauers
führen könnte.
Dem ihm zufallenden Risiko eines eventuellen Preisrutsches bei Kartoffeln
kann unser Landwirt B abhelfen durch Einholung eines Versicherungsschutzes
gleich im Moment der Abmachung der vertraglichen Verpflichtung zur Belieferung
von Großhändler A. Ein sofortiger Schutz davor lässt sich auf recht
bequeme und einfache Weise einrichten durch Vornahme eines
Sicherungsverkaufs in
einem Kartoffel-Terminkontrakt auf dem Kartoffel-Terminmarkt, d.h.
Hedging durch die ersatzweise Einnahme einer
Short-Position
gleich in t0 an der Terminbörse ("short hedge", "selling
hedge").
Sollte nun der Kartoffelpreis für prompte Lieferungen im wirklichen
Geschehen der Zwischenzeit niedergehen, so lassen sich die aus der Bindung
an den mit dem Großhändler geschlossenen Liefervertrag erlittenen Einbußen
am Umsatz, die ja sonst der gesunkenen Marktpreise wegen in t1
pauschal hinzunehmen wären, in nahezu vollem Umfang auffangen durch
Gewinne, die aus dem Wertzuwachs der eingenommenen Verkaufsposition
in Kartoffel-Futures (Short) bei fallenden Preisen in demselben Verhältnis
gezogen werden können. Der Ausgleich aus dem Hedge-Vorgang gelingt regelmäßig
deswegen, weil der Spotpreis des Gütermarktes im ökonomisch-technischen
Verstande durch ein Band kausaler Natur aufs engste an seinen Terminkurs
gekoppelt ist, und zwar dergestalt, dass die realisierten Kurse in beiden
Marktsegmenten im Zeitablauf, wie man weiß, immer wieder annähernd gleichförmigen
Mustern folgen. Steigen die Spotmarktpreise empor, so ziehen auch die
Terminpreise an, und umgekehrt. Jener Kopplungsmechanismus beruht auf
wohlbekannten Marktprozessen, den sogenannten
Arbitrageprozessen,
deren Durchgreifen einem Ausscheren aus ökonomisch angemessenen Bandbreiten
beharrlich entgegenwirkt. Hinter diesen Prozessen stehen aufmerksame
Marktakteure, sog. Arbitrageurs, die eben jenen Unregelmäßigkeiten auf
dem Markte aus egoistischen Motiven mit größter Energie allzeit nachzuspüren
bestrebt sind. Selbst bei relativ schmalen Abdrängungen von den faktisch
bestehenden "arbitragefreien Kursrelationen" würde ein ganze Schar von
ihnen nicht anstehen, diese unter Aufbringung stattlicher Kapitalbeträge
direkt beim Schopfe zu packen, um sie pro domo in sichere Gewinne
umzumünzen. Die durch ihre vereinten Aktivitäten in diesem Stück hervorgebrachten
Marktkräfte bewirken nun, dass jene vom normalen Maß abweichenden Preisdifferenzen
in einem Zuge wieder zurechtgerückt werden.
Wie aber, wenn in unserem Fallbeispiel der Preis der Feldfrüchte wider
Erwarten nachhaltig in die Höhe schnellt? – Es ist eine ganz natürliche
Sache, dass gestiegene Kartoffelpreise unserem Landwirt in t1
alsdann einen Mehrerlös aus dem Grundgeschäft bescheren. Dem steht allerdings
diesmal ein Verlust in genau oder wenigstens beiläufig demselben Umfange
aus dem Short-Terminkontrakt in Kartoffeln gegenüber. Auf die Chance
auf einen erhöhten Reinerlös wird er jedenfalls auch bei diesem Ausgang
wieder verzichten müssen. Kurzum, ein Hedgegeschäft bewirkt, dass
Gewinne und Verluste sich im Endeffekt eben auszugleichen tendieren,
im Idealfall gänzlich unbeschadet
davon, ob, und falls so, wie stark der Preis im Effektivmarkt steigt
oder fällt: Der wahrhaftig erzielbare Verkaufspreis des bezüglichen
Gutes ist beim Hedging mit Futures in Idealgestalt über seinen Terminkurs
bereits im Vorhinein festgeschrieben, ja gewissermaßen konserviert –
die Sorge um die Preisgestaltung dem Händler abgenommen, das Ziel der
Planungssicherheit sohin erreicht.
Von
Hedging umfassenden Gebrauch macht der ganze Inbegriff der Handeltreibenden,
vorzugsweise Landwirte, Industrieunternehmungen, Großhändler, Exporteure
und Importeure sowie endlich auch Finanzanleger. Der Wegfall des Preisrisikos
durch Hedging kommt stets beiden Geschäftsparteien gleichermaßen zustatten,
der Handelsverkehr wird füglich stimuliert. Bei dieser Gelegenheit sei
nicht versäumt darauf hinzuweisen, dass Hedging mit Terminkontraktgeschäften
lediglich das Preisrisiko
zu steuern und einzudämmen, kaum jedoch Sicherheit gegen das Risiko
bei den Ausbringungsmengen von Gütern und Waren ("quantity risk"; Erzeugungsgefahr)
noch wohl gar gegen die Wechselfälle bei anderweitigen betriebswirtschaftlichen
Größen zu stiften vermag. Das generelle Geschäftsrisiko schlechtweg
zu beseitigen, geht nicht an. Sollte es dem Landwirt unseres obigen
Beispiels also nicht gelingen, die vertraglich zu erbringende Menge
an Kartoffeln einzuholen oder zu liefern (z.B.
aufgrund einer zu dürftig ausgefallenen Ente oder infolge von Dürreschäden,
Überschwemmung oder eines Streiks o.dgl.),
wären trotz Hedging sehr wahrscheinlich Umsatzeinbußen, Vertragsstrafe
oder abermals Zahlungsunfähigkeit und Konkurs die denkmöglichen Konsequenzen.
Hedging mit Futures gibt, solange sie beibehalten werden, gerade in
dieser Hinsicht einen guten Teil an Anpassungsflexibilität an denkbare
künftige Marktsituationen auf.
Obzwar
das finanzielle Ergebnis jedes wirtschaftlichen Vorgangs neben anderem
von seinem Preis- nicht minder als von seinem Mengengerüst abhängig
ist, liegt das Schwergewicht beim Hedging mit Futures sonach entschieden
auf der Preiskomponente und der mit ihr einhergehenden Unsicherheit
bei den Erwartungen. Ein auf denkmögliche Entwicklungen im Effektivmarkt
beruhendes und abzusicherndes Preisänderungsrisiko einer (existenten
oder antizipierten) Position kann sich grundsätzlich auf die Kosten
als Input-Größe so gut wie auf die Erlöse als Output-Größe
erstrecken. Demnach ist es im Hinblick auf die Einsatzmöglichkeiten
eines Hedge und seinem auslösenden Moment belanglos, ob ein spezifisches
diagnostiziertes Preisrisiko herrührt von der Bindung an vergangene
leistungswirtschaftliche Maßnahmen – verursacht etwa durch vormalige
Produktions- bzw. Absatzentscheidungen –, oder aber einst Konsum-, Investitions-
oder Finanzierungsentscheidungen entsprang.
Das Preisrisiko* sei
im Folgenden definiert als die Gefahr einer möglichen Abweichung des
erzielten Nettoergebnisses vom erwarteten (kalkulierten) Geschäftsergebnis
aufgrund unerwarteter, nicht antizipierter Preisbewegungen im Effektivmarkt.
Zweck von Hedging ist es, das Preisrisiko insgesamt in einem resp. auf
ein erwünschtes ("nutzenmaximales") Ausmaß zu reduzieren und damit das
Unternehmen einstweilen vor finanziellen Schäden zu behüten.
[* Das
Preisrisiko im hier verstandenen
Sinne lässt sich weiter nach dem Marktgegenstand differenzieren in Wechselkursrisiken,
Zinsänderungsrisiken, Warenpreisrisiken, Aktienkursrisiken und sonstige
Preisrisiken (rücksichtlich der in Kausalnexus stehenden Finanzvariablen
allg. auch als "financial risk" bezeichnet). Ein Preisrisiko
unterscheidet sich somit von einem Erfüllungsrisiko ("performance
risk"), das die Gefahr der Nichterfüllung von Verträgen umschreibt.]
Die am
vorstehenden Beispiel besprochene Form der
Kopplung eines Termin(kontrakt)geschäfts
an das Grundgeschäft zwecks Kompensation des Preisrisikos ist ein typischer
Anwendungsfall eines sog. Sicherungsverkaufs,
der in der englischen Geschäftssprache auch mit dem Namen "short
hedging" belegt ist. Der Sicherungsverkauf zeichnet sich
demgemäß dadurch aus, dass er eine Verkaufsposition im Terminmarkt
(= Short) begründet, die mit einer Kaufposition im Spot- bzw.
Kassamarkt (= Long) korrespondiert, womit es weiter zusammenhängt, dass
das Hauptinteresse fortan nicht mehr der mutmaßlichen Preisentwicklung
der Einzelpositionen, sondern der Veränderung in der Preisdifferenz
(Basis) zwischen beiden Posten
gilt.
Als zweckmäßig kann sich
der Sicherungsverkauf ("short hedge") unter den folgenden
vorausgesetzten Verhältnissen erweisen:
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Ein derzeit gehaltener Bestand an Vermögensgegenständen ("assets"),
wie Rohmaterialien, Waren, Wertpapiere, Fremdwährungseinheiten oder
sonstige Verfügungsrechte etc., soll bis zu seinem gedachten Verkaufs-,
Bewertungs- oder Weiterverarbeitungszeitpunkt gegen Preis- bzw.
Kursrückgänge abgesichert werden (Bestandsversicherungs-Hedge,
"Cash-Hedge"; "inventory hedge").
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Eine erst künftig (ex ante sicher) zugehende Menge an Vermögensgegenständen,
wie Rohmaterialien, Waren, Wertpapiere, Fremdwährungseinheiten oder
sonstige Verfügungsrechte etc. (z.B.
ein künftig noch zu produzierender Bestand an einem Gute, bestimmt
für einen späteren Weiterverkauf; Exporterlöse in fremder Währung),
soll zeitweilig gegen Preis- bzw. Kursrückgänge abgesichert
werden (antizipatives, auch: antizipatorisches
Hedgegeschäft; "anticipatory hedging").
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In
jedem der oben genannten Fälle wird eine offene "Kaufposition" (Long)
durch Verkauf von Futures (Short) im Preise gesichert.
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Der Sicherungskauf ("long hedge")
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Der
Sicherungskauf ("long
hedging", "buying hedge") verkörpert die andere der beiden
Grundformen von Kurssicherungsgeschäften mit Finanzderivaten: Eine
Kaufsposition im Terminmarkt (= Long) bildet das Seitenstück
zu einer Verkaufsposition im Spot- bzw. Kassamarkt (= Short).
Ein solches Konstrukt fungiert unter ganz ähnlichen Umständen wie im
ersten Fall des Sicherungsverkaufs, jedoch mit umgekehrtem Vorzeichen.
Anwendung findet der Sicherungskauf zum Schutze gegen steigende
Marktpreise, bspw. bei einem getanen
Leerverkauf oder im Rahmen
des Portfolio-Managements bei einer in Aussicht genommenen Wiederanlage
von in absehbarer Zeit frei werdenden finanziellen Mitteln. Aber auch
im industriellen Bereich gelangt der Sicherungskauf zum Einsatz, sofern
für einen späteren Zeitpunkt Rohmaterialeinkäufe zur Produktion von
Gütern (Input-Größe) vorgesehen sind. Die Nutzanwendung des Sicherungskaufs
sei im Folgenden an einem typischen Beispiel illustriert:
Beispiel:
Ein Schmuckwarenproduzent, der in Vorbereitung
auf das anstehende Weihnachtsgeschäft plant, ist sich im Frühjahr bereits
darüber im Klaren, dass er später im August des Jahres eine bestimmte
Menge Gold zu beschaffen nötig haben wird, um dasselbe alsdann zu Schmuck
und anderweitigen Preziosen zu verarbeiten. Die derzeitige Marktlage
lässt ihn nun befürchten, dass bis zum Lieferungs- und Zahlungszeitpunkt
im August Gold im Preise deutlich gestiegen sein wird. Um sich bis dahin
einstweilen gegen steigende Goldpreise zu versichern, steht ihm die
Möglichkeit offen, am Terminmarkt eine Long-Position in Gold-Futures
zu beziehen (Hedging durch Sicherungskauf, d.h.
Kauf des Futures zu Sicherungszwecken).
Hintergrund: Der Schmuckproduzent hat sich im
März des Jahres gegenüber einem guten Kunden – eine Juwelierhandelskette
– vertraglich verpflichtet, diesen einige Wochen vor der Weihnachtszeit
mit seinen verfertigten Goldschmuckgegenständen zu beliefern. Der Rechnungspreis*
für die Lieferung wurde im Vorhinein vertraglich festgelegt. Um den
kalkulierten Bedarf an Gold, der für die Produktion des Geschmeides
erforderlich ist, rechtzeitig zu decken, hat er bereits im Vorwege einen
Kaufvertrag für Lieferung im kommenden August mit seinem Goldlieferanten
abgeschlossen. Als Kauf- und Rechnungspreis für das fragliche Quantum
Gold wurde der im August herrschende Marktpreis vereinbart. In Ermangelung
einer Preisversicherung würde ganz naturgemäß die Gewinnmarge des Produzenten
zusammenschrumpfen, falls der Goldpreis derweil steigt.
[*
Sofern kein Festpreis vereinbart, käme zu Sicherungszwecken ein Optionsgeschäft
allenfalls dann in Frage, wenn bei annehmbaren Prämien fallende Goldpreise
zu erwarten stehen. Denkbar wäre in diesem Falle aber auch ein gänzlicher
Verzicht auf ein Hedge in der Erwartung, dass im Gleichschritt mit steigenden
Goldpreisen auch die Goldschmuckpreise steigen, womit die Gewinnmarge
letztlich konstant bliebe.]
Selbstverständlich könnte unser Schmuckwarenproduzent
im Gegenhalt hierzu das ihm erst seinerzeit nötige Quantum Gold schon
heute physisch beschaffen und es gleich nachdem bis hin zum geplanten
Verwendungszeitpunkt im August des Jahres bei sich aufspeichern. Eine
solche Vorgehensweise aber hieße, weitere Kosten für Lagerung und Versicherung
in den Kauf zu nehmen. Außerdem würde ein Soforterwerb von Gold, dem
sich ein "am Lager halten" anschlösse, zeitweilig zusätzliche Liquidität
binden.*
[*
Die Bestandhaltung von Gold käme allerdings dann in Betracht, wenn nicht
völlig auszuschließen ist, dass zwischendurch doch mehr Gold im Hause
benötigt wird als davon zur planmäßigen Produktion vorhanden sein muss
(vgl. die Abhandlung über die "convenience
yield" von Futures).]
Auch in diesem Beispielsfall tritt der gewünschte
Effekt ein: Gewinne und Verluste egalisieren sich als Folgewirkung der
beiden entgegengerichteten Positionen (d.h.
Verlusten, bedingt durch einen Preisanstieg im Kassamarkt für Gold,
stehen Gewinne im Long-Gold-Futures in faktisch gleicher Höhe gegenüber).
Die resultierende Gesamtposition ("overall position") beim Sicherungskauf
ist demnach, ebenso wie die eines Sicherungsverkaufs, durch zwei unterschiedliche
Teil-Positionierungen gekennzeichnet: durch eine Verkaufsposition
im Spot- resp. Kassamarkt und eine ihr gegenüberstehende temporäre
Kaufposition im Terminmarkt.
Zweckerfüllend einsetzen
lässt sich der Sicherungskauf ("long hedge") in den folgenden
Fällen:
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Eine bereits zu Buche stehende Verbindlichkeit soll zwischenzeitlich
gegen Erhöhung infolge steigender Preise geschützt werden (Bestandsversicherungs-Hedge).
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Eine zukünftig noch käuflich zu erwerbende, momentan aber nicht
benötigte Menge an Gütern, Wertpapieren, Fremdwährungseinheiten,
Terminkontrakten oder sonstigen Verfügungsrechten (für den eigenen
Bedarf bestimmt, z. B.
zur Produktion, oder vorgesehen für die Weiterveräußerung im Handel)
soll im Kaufpreis bereits heute fixiert und somit kurzfristig gegen
Preissteigerungen abgesichert werden (antizipatives Hedgegeschäft).
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Im Falle
übereinstimmender Fristen von Erfüllungstermin des Hedge-Instruments
und Bedarfstag des Bezugsgegenstandes des Hedge sollte es, wie es auf
den ersten Blick scheinen mag, dem Kurssicherheit Suchenden recht sein,
bis zum Fälligkeitszeitpunkt des Kontrakts sich abwartend zu verhalten,
um den fraglichen Basiswert – sofern überhaupt andienungsfähig – gegen
den Futures alsdann zu liefern resp. diesen nunmehr abzunehmen. In der
Geschäftspraxis indes überwiegt behufs Aufhebung eines Hedge-Postens,
sei es der Einfachheit halber oder aus allerlei Zweckmäßigkeitsrücksichten,
die (vorzeitige) Vornahme der Glattstellung bzw. Eindeckung der zu Sicherungszwecken
gehaltenen Futures durch ein entsprechendes
Gegengeschäft
im Terminmarkt bei (annähernd) gleichzeitiger Abwicklung des Effektivgeschäfts
im Spot- bzw. Kassamarkt. Der Geschäftszweck selbst bleibt von der Verfahrungsart
der Auflösung gänzlich unberührt. Letztere Vorgangsweise ist insbesondere
immer dann am Platze, wenn angesichts bestehender Ermessensspielräume
des Terminverkäufers in Hinsicht auf bestimmte inhaltliche Qualitätsmerkmale
eines unter den Bedingungen des Standardvertrages anzudienenden Marktgegenstandes
("delivery
option"), wie bspw. rücksichtlich der Wahl der effektiven Lieferungsqualität
oder möglicher Erfüllungsorte, der Abnehmer und Verwender (Produzent,
Verarbeiter; Investor) bei einer Belieferung nicht zuverlässig darauf
rechnen kann, dass die in den Futures-Kontrakt gelieferten spezifischen
Waren bzw. Arten von Wertpapieremissionen in ihren wesentlichen Merkmalen
im hierfür erforderlichen Maße seinen Ansprüchen tatsächlich gerecht
werden.
Beim
praktischen Einsatz von Hedgegeschäften mithilfe von Futures sind neben
den üblichen Refinanzierungserfordernissen für fällige
Margin-Leistungen (Ein- und
ggf. auch Nachschüsse), Börsenspesen und Brokergebühren insbesondere
auch steuerrechtlichen sowie bilanziellen Vorschriften Rechnung zu tragen
– allesamt Begleitumstände, die das Ergebnis eines Hedgegeschäfts nicht
unwesentlich beeinflussen bzw. beeinträchtigen können. Außerdem lauten
Effektivgeschäfte im Verkehrsleben nicht selten auf
Fremdwährungen, sodass
neben das reine Preisrisiko aus dem Grundgeschäft zusätzlich noch ein
Wechselkursrisiko tritt. Zur Begrenzung von Währungsrisiken aus Finanz-
und Warengeschäften können sonach fallweise weitere Hedgegeschäfte in
Form von Devisentermingeschäften, z.B.
unter Heranziehung von Forwards oder Devisen-Futures,
erforderlich werden. Häufen sich Transaktionen mit identifizierbaren,
bedingten Einzelrisiken, so kann ein strategischer Ansatz sich oftmals
lohnen. In diesem Fall wäre etwa der Aufbau eines "Integrierten Hedging-Systems"
in Erwägung zu ziehen, das es in Zukunft ermöglicht, in streng systematischer
und methodischer Weise sämtliche Interdependenzen zwischen den fallweise
sich ergebenden Preisrisiken den Zielvorstellungen konform sorgfältig
auszuwerten. Zugepasst auf das Ergebnis der voraufgehende Analysen lassen
sich anschließend die notwendigen zweckerfüllenden risikopolitischen
Maßnahmen mit trefflicher Präzision einleiten (Grundsatzplanung).
Dessen
ungeachtet ist im Rahmen der Risikoanalyse regelmäßig zu Beginn einer
Planungsperiode zu prüfen, ob es für den konkreten Einzelfall andere
vorteilhafte Handlungsalternativen gegenüber den risikokompensierenden
Maßnahmen in Gestalt von Hedgegeschäften gibt. Als mögliche Alternativen
zum Hedging kommen neben der Verzichtleistung auf das Grund- resp. auf
das Hedgegeschäft (Unterlassungsalternative) und neben der Veräußerung
der Risikoposition u.a. bilaterale
Verträge zur Begrenzung von Preisänderungsrisiken, die Bildung eines
wohldiversifizierten Portfolios
("Risikostreuung") oder allenfalls auch Swaps infrage.
Reklame
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Der Grundgedanke des bisher Gesagten sei in folgenden Worten zusammengefasst:
Hedging lässt sich als Maßnahme zur Risikokompensation auffassen. Eine
solche, verwirklicht als Doppelgeschäft, dient unmittelbar der Zukunftsvorsorge,
insofern sie annehmbaren Preisen und Werten vorübergehend eine gesicherte
Dauer verleiht (Preisversicherung). Wie die tägliche Anschauung genug
oft lehrt, unterliegen Marktpreise in Etappen ebenso heftigen wie unberechenbaren
Schwankungen. Hedging erfüllt sich ganz im Sinne des Sicherheitsstrebens
darin, Preisrisiken durch zweckorientierte Handlungen aktiv zu steuern
und gemäß der persönlichen Risikoempfänglichkeit zu begrenzen, indem
die gesamte Streubreite nicht eindeutig vorhersehbarer Marktentwicklungen
bewusst auf ein annehmbares Maß eingegrenzt wird. Zurück bleiben solche
Zukunftslagen, die, verglichen mit den ausgeschlossenen, dem Kursicherheit
Suchenden einen höheren Nutzen stiften. Das vorrangige Motiv, das den
Hedger zur Teilnahme am Terminhandel bewegt, liegt demgemäß weniger
in der Reflexion auf Wahrung der Chancen auf Gewinnerzielung (Spekulation),
als vielmehr in der Funktion eines Ergänzungsgeschäfts zur Abschottung
gegenüber störenden ökonomischen Einflüssen, insbesondere in der
nachhaltigen Sicherung vorhandener Marktwerte durch Reduzierung von
Preisrisiken aus einem schutzbedürftigen Grundgeschäft. Futures
verkörpern kraft ihrer spezifischen Verwertbarkeit zur Unsicherheitsverlagerung
eines der hierfür maßgeschneiderten Instrumentarien. Zur zielentsprechenden
Gestaltung des Preisrisikos nimmt der Kurssicherheit Suchende temporär
eine zu seinem Grundgeschäft gegenläufige Positionierung auf
dem Terminmarkt ein, wodurch die korrespondierenden Einzelrisiken sich
wechselseitig hemmen. Durch den passgenauen Einsatz speziell von Futures,
die zum Zwecke der Versicherung gegenüber den unerwünschten Folgen aus
fallenden ("short hedge") oder aus steigenden Kursen ("long
hedge") einem Effektivgeschäft dagegen gehalten werden, können die
daraus erwachsenden Risiken auf flexible, relativ unkomplizierte, gleichwohl
wirkungsvolle und zudem noch verhältnismäßig kostengünstige Weise im
Zaume gehalten werden. Auf dem Boden eines durch Hedging erwirkten verringerten
Ertragsrisikos der Gesamtposition vermag der Hedgende in letzter Hand
endlich auch seine Kreditwürdigkeit um ein Beträchtliches zu verbessern.
Der
planvoll vorbereitete und zielgerichtete Einsatz derivativer Instrumente
zu Hedging-Zwecken gestattet es dem auf Sicherheit Bedachten überdies,
gegebene Preisrisiken isoliert zu bewerten, zu steuern, zu bündeln und
von sich abzuwälzen. Es gilt dies ohne Unterschied im gleichen Maße
für die Realwirtschaft wie für den Finanzsektor. Da Hedging prinzipiell
auf jeder beliebigen Produktions- und Leistungsstufe greift, vermag
der Unternehmer vom Fach mit dessen Hilfe seine Unternehmung auf eine
weitaus solidere und reellere Basis zu stellen. Eine durch den Gebrauch
von Finanzderivaten bewirkte sinnvolle Strukturierung knapper Ressourcen
mit allokationsverbessernder Wirkung gelingt aber nicht nur auf einzel-,
sondern ebenso wohl auf gesamtwirtschaftlicher Betrachtungsebene – worin
letztenendes auch die kardinale Bedeutung und das eigentliche Hauptargument
für die volkswirtschaftliche Notwendigkeit und Berechtigung des Terminhandels
zu erblicken ist.

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Literaturempfehlungen zum Thema Hedging mit Futures:
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Literatur zu diesem Thema suchen:
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