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Hedging mit Futures

 

Überblick

 

 

Aufzählung

Hedging an den Terminmärkten – Grundprinzip des Kurssicherungsgeschäftes: der Sicherungskauf und der Sicherungsverkauf

Als Hedgegeschäft (von engl. "to hedge", »sich mit einer Hecke schützen und abgrenzen; absichern gegen Risiken«) bezeichnet man in der Wirtschaftspraxis allgemein eine Vorsorgemaßnahme in Gestalt eines Gegengeschäftes zur Ausschaltung oder aktiv gesteuerten Verminderung eines Preisrisikos (z. B. Wechselkursrisiko, Zinsänderungsrisiko u.dgl.) bei einem bereits präsent gewordenen offenen bzw. zukünftig noch zu öffnenden Posten*. Hedging entspringt regelmäßig dem Motiv, ein gegenwärtig akzeptables Preisniveau in die Zukunft festzuschreiben, um auf diese Weise einen augenblicklichen Marktwert zu sichern.

[* Unter einem "offenen Posten" versteht man herkömmlich eine wirtschaftliche Maßnahme, die speziell einem Wertänderungsrisiko durch Zufälligkeiten von Marktpreisänderungen ausgesetzt ist ("Risikoposition"). Auf Märkten mit einem Festpreissystem besteht unter geordneten Verhältnissen insofern offenbar keinerlei Notwendigkeit für eine kompensatorische Vorsorgemaßnahme solcher Art.]

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Grundsätzlich lassen sich risikokompensierende Maßnahmen in Gestalt von Hedgeposten auf dem Kassamarkt so gut wie auf dem Terminmarkt einrichten, wobei im täglichen Wirtschaftsleben die Häufigkeit des Auftretens in der letztgenannten Weise die bei weitem überwiegende ist. Zur Entstehung gelangen derartige Sicherungsposten durch den Aufbau einer auf das Grundgeschäft exakt abgestimmten Gegenposition, welche sich hiernach zu einem einheitlichen, in sich harmonischen Nutzwerk fügen. Der Nutzeffekt eines Hedgepostens ist nun so beschaffen, dass in Abhängigkeit von der künftigen Marktlage die Zahlungsflüsse des zur Sicherung eingesetzten Instruments mit prinzipieller Tendenz in der gegenüber dem abzusichernden Grundgeschäft entgegengesetzten Richtung laufen, und mithin Letzteres als Wirkungsresultante gegen Preisänderungsrisiken immunisiert. So lässt sich beispielsweise einer offenen Forderung in einer Fremdwährung eine Mittelaufnahme auf dem Kassamarkt in gleicher Höhe mit gleicher Laufzeit in eben dieser Währung (i. d. R. jedoch bilanzwirksam) sichernd gegenüberstellen ("finance-hedge").

Am Terminmarkt dagegen unterscheiden man zwei Klassen von Instrumenten, mit deren Hilfe sich Hedgegeschäfte wahlweise einschlagen und durchführen lassen: einerseits verwirklicht durch den Einsatz moderner börsengehandelter Finanzinstrumente des Risikomanagements, wie Futures und Optionen ("exchange traded options"; im Kontext eines Korbes von Finanzanlagen mitunter als "portfolio insurance" bezeichnet), und andererseits geschieht dies auf eher traditionellem Wege "an den Börsen vorbei" in den sogenannten Dealer- oder Over-the-Counter-Märkten (OTC) mittels klassischer Termingeschäfte, wie Forwards, "forward rate agreements" (FRAs) als auch mittels ausgewählter Swaps. Im Folgenden sei das Augenmerk auf Hedging mit Futures gerichtet. Futures stellen eine unter mehreren möglichen Formen von Zukunftsgeschäften dar, denen die Fähigkeit innewohnt, eine Versicherungsleistung* abzugeben. Im Verein mit den übrigen Finanzderivaten vervollständigen sie die vorhandenen Finanzmärkte mit Rücksicht auf die Versicherbarkeit von spezifischen Risiken. Die ungeheure Popularität von Futures ist nicht zuletzt zurückzuführen auf ihre relativ einfache wie kostengünstige, gleichwohl wirkungsvolle Verwendbarkeit als ein Vehikel zum Schutze gegenüber Preisrisiken sowohl aus bereits fertig abgeschlossenen als auch aus erst in Zukunft noch zu tätigenden Kassa- bzw. Lokogeschäften.

[* Der Begriff Versicherung möge hier und im Folgenden jenseits seines strengen Sinnes einer Versicherungspolice in Gebrauch stehen.]

Im Zuge der Einrichtung eines Hedge unter Verwendung von Futures (kurz: "Hedging mit Futures") werden jedes Mal mindestens zwei Märkte nebeneinanderher betreten: Neben dem des Grundgeschäfts engagiert sich der Kurssicherheit Suchende ergänzend am Terminmarkt. Die Marktgegenseite auf dem Terminmarkt nehmen schwergewichtig spekulativ orientierte Akteure* ein. Zu dieser Gruppe von Marktteilnehmern zählen gewöhnlich jene Personen oder Organisationen, die bereit und in der Lage sind, gegen eine angemessene Renditeerwartung spezifische Risiken zu übernehmen. Sie sind damit die natürlichen Abnehmer geschäftlicher Risiken. Doch ebenso gut können auch jene, die im Rahmen ihres Gesamtportefeuilles über divergierende Möglichkeiten eines Risikoausgleichs verfügen als freilich auch andere Hedger, die dazu konträre Positionen halten, die Marktgegenseite bilden.

[* Obwohl Terminmärkte als solche ohne die Mitwirkung von Spekulanten (Trader) kaum denkbar scheinen, sind Erstere nicht allein deshalb entstanden, um Letzteren ein neues Betätigungsfeld darzubieten, auf dem sie sich einmal mehr ihrer Spielleidenschaft ergeben können. Terminmärkte sind vielmehr ein wahrhaftiges Bedürfnis des Wirtschaftslebens. Sie existieren, weil die Zukunft nicht eindeutig vorhersehbar ("ungewiss") ist, womit ökonomische Unsicherheiten aus sich heraus unvermeidbar werden. Die aus den zeitlichen Differenzen hervortretende Unsicherheit wirkt sich im Finanz- wie im Warenverkehr in ganz vergleichbarer Weise aus: Bei Effektengeschäften wächst die Gefahr einer ungünstigen Kursentwicklung mit zunehmender Zeitdauer zwischen An- und Verkaufszeitpunkt der Papiere, bei physischen Handelsgütern mit der Länge der Produktions- bzw. Lagerdauer von Produkten und Waren. Von Kursicherungsgeschäften machen deshalb nicht nur Financiers und Kapitalanleger, sondern vorwiegend auch Produzenten, industrielle Verbraucher, Im- und Exporteure sowie sonstige Händler Gebrauch.]

Sicherungsbedürftig kann ebenso wohl eine bestehende Position im Barmarkt als auch eine zukünftige Verpflichtung sein, die bereits fest ausgemacht oder die noch einzugehen ist. Die Beibehaltung einer bestehenden Positionierung bzw. ihr seinerzeitige Aufbau im Spot- oder Kassamarkt in Verbindung mit der Öffnung einer darauf abgestimmten Position im Terminmarkt führt, wie zu zeigen ist, kraft ihres Zusammenwirkens zu dem Effekt einer spürbaren Verringerung von Unsicherheitsursachen über den künftigen Preisgang (Verringerung des "net exposure"). Alle Maßnahmen, die eigens der Erschaffung einer Gegenposition zu Sicherungszwecken dienen, ordnet man üblicherweise den risikokompensierenden Maßnahmen* zu.

[* Andere risikopolitische Maßnahmen sind die Risikovermeidung und die Risikoreduzierung, letztere bewerkstelligt bspw. durch Diversifikation.]

Die Versicherungswirkung von Hedgegeschäften mithilfe von Finanzderivaten ist nicht kostenlos zu erlangen, sondern ist prinzipiell mit einem Opfer belegt, dem Preis von Hedging. Dieser besteht entweder in einem explizit zu entrichtenden Geldbetrag, z.B. beim Hedging mit Optionen (asymmetrischer Hedge) im Ansatz einer Prämie, oder manifestiert sich beim Hedging mit Termingeschäften (Futures, Forwards) als direkte Folgewirkung ihres symmetrischen Gewinn/Verlust-Profils implizit in Opportunitätskosten, insbesondere in Form reduzierter Renditeerwartungen.

Die eigentümliche Wirkungsweise von Hedging mit Futures, deren genaue Kenntnis jede zweckentsprechende Kurssicherungsstrategie voraussetzt und überhaupt erst möglich macht, beruht auf dem Grundprinzip einer preisausgleichenden (kompensatorischen) Verbundwirkung zwischen der Preisentwicklung eines Grundgeschäftes und der eines supplementären, aber preislich entgegengerichteten Engagements im Terminmarkt. Stimmen Kursrichtung und Ausmaß der Kursänderungen im Spot- (bzw. Kassamarkt) und Terminmarkt vollauf überein, so lässt sich durch die Einnahme einer kompensierenden Gegenposition im Terminmarkt die Ungewissheit über die zukünftige Preisentwicklung aus dem Grundgeschäft restlos beseitigen. Durch eine Parallelbewegung der Futureskurse zu den Preisen im Effektivmarkt eines sicherungsbedürftigen Marktgegenstandes (dem Hedge-Objekt) gleichen sich als Wirkungsresultante Vermögensgewinne und -verluste idealerweise vollständig aus. In seinem Ergebnis führt ein Hedgegeschäft hiernach zu einer gegenüber dem Preisrisiko risikolosen Gesamtposition ("perfect hedge").

 

Aufzählung

Der Sicherungsverkauf ("short hedge")

Als Ausgangspunkt für die weiteren Überlegungen mag der folgende einfache Beispielsfall dienen:

Angenommen, Kartoffelbauer B schließt mit Großhändler A heute (in t0) einen Kaufvertrag über eine ganz bestimmte Menge seiner Kartoffeln. Die Kartoffeln sind Ende nächsten Monats (in t1) an A zu liefern und zum dann herrschenden Spotmarktpreis zu bezahlen. Da B nun einen Sturz bei den Kartoffelpreisen zu besorgen Ursache hat und nichts darauf ankommen lassen will, fasst er den Entschluss, gleichzeitig mit Abschluss des Kaufvertrags in t0 ein Kurssicherungsgeschäft vorzunehmen. B stützt sich dabei auf seine Erfahrung. Er weiß ganz gut, dass die Marktpreise gemeinhin Schwankungen unterliegen (zumal wegen allerlei saisonbedingter Einflüsse), und der im kommenden Monat herrschende Spotmarktpreis für Kartoffeln, zu dem der Vertrag zu erfüllen ist und von dem das Wohl und Wehe seines Geschäfts letztlich abhängt, ist heute noch völlig unbekannt.

Nun, da nach den konkreten Umständen des Falles eine Festpreisvereinbarung zum Termin (Termingeschäft) bei Vertragsschluss in t0 offensichtlich nicht durchsetzbar war, ist nicht zu verwundern, wenn in Anbetracht der Unsicherheit über die künftige Marktpreisentwicklung Landwirt B in unserem Beispiel eine separate Kurssicherung auf dem Terminmarkt mit Recht lohnend befindet, sofern ihm das selbst zu tragende Risiko einer unvorteilhaften Preisänderung keine ganz gleichgültige Sache ist. Es bedarf keiner besonderen Begründung, dass auch dann, wenn unser Landmann B vom Rückgang der Kartoffelpreise tatsächlich betroffen sein sollte, dessen ungeachtet er selbstverständlich seine vertragliche Verpflichtung zur Lieferung zum gemachten Wertanschlag zu erfüllen hat ("pacta sunt servanda"). Er müsste daraufhin zum Liefer- und Zahlungszeitpunkt im nächsten Monat (t1) der Anforderung nachkommen, seine Ernte selbst um einen verminderten, für ihn womöglich verlustbringenden Preis an seinen Abnehmer, den Großhändler A, zu veräußern – was im denkbar verderblichsten Fall vielleicht wohl gar zum Konkurs des Ackerbauers führen könnte.

Gegen das Risiko eines eventuellen Preisrutsches bei Kartoffeln kann unser Landwirt sich indes schon im Moment des Abschlusses der vertraglichen Lieferverpflichtung gegenüber dem Großhändler versichern. Der Schutz davor lässt sich auf recht bequeme und einfache Weise einrichten durch einen sofortigen  Sicherungsverkauf in einem Kartoffel-Terminkontrakt auf dem Kartoffel-Terminmarkt, d.h. Hedging durch die ersatzweise Einnahme einer Short-Position in t0 an der Terminbörse ("short hedge", "selling hedge").

Sollte nun im wirklichen Geschehen der Zwischenzeit der Marktpreis für prompte Lieferungen von Kartoffeln merklich nachgeben, so lassen sich die aus der Bindung an den Liefervertrag mit dem Großhändler erlittenen Einbußen am Umsatz, die darum in t1 hinzunehmen sind, nahezu vollständig auffangen durch Gewinne, die im selben Verhältnis aus der eingenommenen Verkaufsposition in Kartoffel-Futures (Short) bei fallenden Preisen gezogen werden. Dieser Ausgleich gelingt regelmäßig deshalb, weil der Spotpreis des Gütermarktes im ökonomisch-technischen Sinne durch ein Band kausaler Natur aufs engste an seinen Terminkurs gekoppelt ist, und zwar dergestalt, dass die realisierten Kurse in beiden Marktsegmenten im Zeitablauf annähernd gleichförmigen Mustern folgen. Steigen die Spotmarktpreise, so ziehen auch die Terminpreise an, und umgekehrt. Jener Kopplungsmechanismus beruht auf wohlbekannten Marktprozessen, den sogenannten Arbitrageprozessen, welche einem Ausscheren aus ökonomisch fairen Bandbreiten beharrlich entgegenwirken. Selbst relativ schmale Abdrängungen von den faktisch bestehenden "arbitragefreien Kursrelationen" würden durch allzeit aufmerksame Akteure, den sog. Arbitrageurs, die eben jenen Unregelmäßigkeiten auf dem Markte mit größter Energie laufend nachspüren, unter Aufbringung meist umfangreicher Kapitalbeträge beim Schopfe gepackt und unmittelbar zu ihrem eigenen Vorteil gewinnbringend ausgenützt. Die dadurch ausgelösten Marktkräfte bewirken nun, dass jene vom normalen Maß abweichenden Preisdifferenzen in einem Zuge wieder zurechtgerückt werden.

Wie aber, wenn in unserem vorstehenden Beispiel der Preis der Feldfrüchte wider Erwarten nachhaltig emporschnellte? – Es ist eine ganz natürliche Sache, dass bei gestiegenen Kartoffelpreisen der aus dem Grundgeschäft mit dem Großhändler in t1 erwirtschaftete Umsatzerlös unseres Landwirts hiernach ebenfalls ansteigt. Dem steht allerdings diesmal ein Verlust in genau oder wenigstens beiläufig demselben Umfange aus dem Short-Terminkontrakt in Kartoffeln gegenüber. Kurzum, ein Hedgegeschäft bewirkt, dass Gewinne und Verluste sich im Endeffekt eben ausgleichen werden, im Idealfall gänzlich unbeschadet davon, ob und wie stark der Preis im Effektivmarkt steigt oder fällt: Der tatsächlich erzielbare Verkaufspreis des bezüglichen Gutes ist beim Hedging mit Futures in Idealgestalt über seinen Terminkurs bereits im Vorhinein festgeschrieben, ja gewissermaßen konserviert – das Ziel der Planungssicherheit sohin erreicht.

An dieser Stelle sei nicht versäumt darauf hinzuweisen, dass Hedging mit Terminkontraktgeschäften lediglich das Preisrisiko zu steuern und einzudämmen, kaum jedoch Sicherheit gegen das Risiko bei den Ausbringungsmengen von Gütern und Waren ("quantity risk") oder wohl gar gegen die Wechselfälle bei anderweitigen betriebswirtschaftlichen Größen zu stiften vermag. Sollte es unserem Landwirt im obigen Beispiel also nicht gelingen, die vertraglich zu erbringende Menge an Kartoffeln einzuholen oder zu liefern (z. B. infolge von Dürreschäden, Überschwemmung, Streiks etc.), wären trotz Hedging sehr wahrscheinlich Umsatzeinbußen, Vertragsstrafe oder abermals Zahlungsunfähigkeit und Konkurs die denkmöglichen Konsequenzen. Hedging mit Futures gibt, solange sie beibehalten werden, gerade in dieser Hinsicht einen guten Teil an Anpassungsflexibilität an denkbare künftige Marktsituationen auf.

Obzwar das finanzielle Ergebnis jeder wirtschaftlichen Transaktion neben anderem von ihrem Preis- nicht minder als von ihrem Mengengerüst abhängig ist, liegt das Schwergewicht beim Hedging mit Futures sonach entschieden auf der Preiskomponente und der mit ihr einhergehenden Unsicherheit bei den Erwartungen. Ein auf denkmögliche Entwicklungen im Effektivmarkt beruhendes und abzusicherndes Preisänderungsrisiko einer (existenten oder antizipierten) Position kann sich hierbei auf die Kosten als Input-Größe so gut wie auf die Erlöse als Output-Größe erstrecken. Demnach ist es im Hinblick auf die Einsatzmöglichkeiten eines Hedge und seinem auslösenden Moment belanglos, ob ein spezifisches diagnostiziertes Preisrisiko herrührt von der Bindung an vergangene leistungswirtschaftliche Maßnahmen – verursacht etwa durch vormalige Produktions- bzw. Absatzentscheidungen –, oder aber einst Konsum-, Investitions- oder Finanzierungsentscheidungen entsprang.

Das Preisrisiko* sei im Folgenden definiert als die Gefahr einer möglichen Abweichung des erzielten Nettoergebnisses vom erwarteten (kalkulierten) Geschäftsergebnis aufgrund unerwarteter, nicht antizipierter Preisbewegungen im Effektivmarkt. Zweck von Hedging ist es, das Preisrisiko insgesamt in einem resp. auf ein erwünschtes ("nutzenmaximales") Ausmaß zu reduzieren und damit das Unternehmen einstweilen vor finanziellen Schäden zu behüten.

[* Das Preisrisiko im hier verstandenen Sinne lässt sich weiter nach dem Marktgegenstand differenzieren in Wechselkursrisiken, Zinsänderungsrisiken, Warenpreisrisiken, Aktienkursrisiken und sonstige Preisrisiken (oder allg.: Variable). Ein Preisrisiko unterscheidet sich somit von einem Erfüllungsrisiko ("performance risk"), das die Gefahr der Nichterfüllung von Verträgen umschreibt.]

Die am vorstehenden Beispiel besprochene Form der Kopplung eines Termin(kontrakt)geschäfts an das Grundgeschäft zwecks Kompensation des Preisrisikos ist ein typischer Anwendungsfall eines sog. Sicherungsverkaufs, der in der englischen Geschäftssprache auch als "short hedging" bezeichnet wird. Der Sicherungsverkauf zeichnet sich demgemäß dadurch aus, dass er eine Verkaufsposition im Terminmarkt (= Short) begründet, die mit einer Kaufposition im Spot- bzw. Kassamarkt (= Long) korrespondiert, womit die Erwartungen sich fortan nicht mehr auf die Preisentwicklung der Einzelpositionen, sondern auf eine Veränderung in der Preisdifferenz (Basis) zwischen beiden Posten richten werden.

Als zweckmäßig kann sich der Sicherungsverkauf ("short hedge") unter folgenden Voraussetzungen erweisen:

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Ein derzeit gehaltener Bestand an Vermögensgegenständen ("assets"), wie Rohmaterialien, Waren, Wertpapiere, Fremdwährungseinheiten oder sonstige Verfügungsrechte etc., soll bis zu seinem gedachten Verkaufs-, Bewertungs- oder Weiterverarbeitungszeitpunkt gegen Preis- bzw. Kursrückgänge abgesichert werden (Bestandsversicherungs-Hedge, "Cash-Hedge"; "inventory hedge").

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Eine erst künftig (ex ante sicher) zugehende Menge an Vermögensgegenständen, wie Rohmaterialien, Waren, Wertpapiere, Fremdwährungseinheiten oder sonstige Verfügungsrechte etc. (z. B. ein künftig noch zu produzierender Bestand an einem Gute, bestimmt für einen späteren Weiterverkauf; Exporterlöse in fremder Währung) soll zeitweilig gegen Preis- bzw. Kursrückgänge abgesichert werden (antizipatives, auch: antizipatorisches Hedgegeschäft; "anticipatory hedging").

In jedem der oben genannten Fälle wird eine offene "Kaufposition" (Long) durch Verkauf von Futures (Short) im Preise gesichert.

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Der Sicherungskauf ("long hedge")

Der Sicherungskauf ("long hedging", "buying hedge") verkörpert die andere der beiden Grundformen von Kurssicherungsgeschäften mit Finanzderivaten. Ein solcher fungiert unter ganz ähnlichen Umständen, jedoch mit umgekehrtem Vorzeichen. Anwendung findet er zum Schutze gegen steigende Marktpreise, bspw. im Rahmen des Portfolio-Managements bei einer in Aussicht genommenen Wiederanlage von in absehbarer Zeit frei werdenden finanziellen Mitteln oder auch im industriellen Bereich, sofern für einen späteren Zeitpunkt Rohmaterialeinkäufe zur Produktion von Gütern (Input-Größe) vorgesehen sind. Die Nutzanwendung des Sicherungskaufs sei im Folgenden an einem Beispiel illustriert:

Beispiel:

Angenommen, ein Schmuckwarenproduzent ist sich bereits im Frühjahr darüber im Klaren, dass er später im August des Jahres eine bestimmte Menge an Gold zu beschaffen hat, um dasselbe in Vorbereitung auf das anstehende Weihnachtsgeschäft alsdann zu Schmuck zu verarbeiten. Die derzeitige Marktlage lässt ihn nun befürchten, dass Gold bis zum Lieferungs- und Zahlungszeitpunkt im August im Preise deutlich steigt. Tatsächlich kann er sich bis dahin einstweilen gegen steigende Goldpreise mit Hilfe einer Long-Gold-Futuresposition hedgen (Sicherungskauf, d. h. Kauf des Futures zu Sicherungszwecken).

Hintergrund: Der Schmuckproduzent hat sich im März des Jahres gegenüber einem guten Kunden – eine Juwelierhandelskette – vertraglich verpflichtet, diesen einige Wochen vor der Weihnachtszeit mit seinen verfertigten Goldschmuckgegenständen zu beliefern. Der Rechnungspreis* für die Lieferung wurde im Vorhinein vertraglich festgelegt. Um den kalkulierten Bedarf an Gold, der für die Produktion des Geschmeides erforderlich ist, rechtzeitig zu decken, hat er bereits im Vorwege einen Kaufvertrag für Lieferung im kommenden August mit seinem Goldlieferanten abgeschlossen. Als Kauf- und Rechnungspreis für das fragliche Quantum Gold wurde der im August herrschende Marktpreis vereinbart. Steigen die Goldpreise derweil, so schrumpft mangels einer Preisversicherung ganz naturgemäß auch die Gewinnmarge des Produzenten.

[* Sofern kein Festpreis vereinbart ist, käme zu Sicherungszwecken ein Optionsgeschäft allenfalls dann in Frage, wenn bei günstigen Prämien fallende Goldpreisen zu erwarten sind. Denkbar wäre in diesem Falle aber auch ein gänzlicher Verzicht auf ein Hedge in der Erwartung, dass im Gleichschritt mit steigenden Goldpreisen auch die Goldschmuckpreise steigen, womit die Gewinnmarge letztlich konstant bliebe.]

Selbstverständlich könnte der Schmuckwarenproduzent alternativ dazu das erst seinerzeit benötigte Quantum Gold schon heute physisch beschaffen und es anschließend bis zum geplanten Verwendungszeitpunkt im August aufspeichern. Eine solche Vorgehensweise aber hieß, weitere Kosten für Lagerung und Versicherung in den Kauf zu nehmen. Außerdem würde ein sofortiger Erwerb von Gold mit einem daran schließenden "am Lager halten" desselben zusätzlich Liquidität binden.*

[* Die Bestandhaltung von Gold käme allerdings dann in Betracht, wenn nicht völlig auszuschließen ist, dass zwischendurch doch mehr Gold im Hause benötigt wird als davon zur planmäßigen Produktion vorhanden sein muss (vgl. hierüber die Abhandlung über die "convenience yield" von Futures).]

Auch in diesem Beispielsfall tritt der gewünschte Effekt ein: Gewinne und Verluste egalisieren sich als Folgewirkung der beiden entgegengerichteten Positionen (d. h. Verlusten, bedingt durch einen Preisanstieg im Kassamarkt für Gold, stehen Gewinne im Long-Gold-Futures in faktisch gleicher Höhe gegenüber). Die resultierende Gesamtposition ("overall position") beim Sicherungskauf ist demnach, ebenso wie die eines Sicherungsverkaufs, durch zwei unterschiedliche Teil-Positionierungen gekennzeichnet: durch eine Verkaufsposition im Spot- resp. Kassamarkt und eine ihr gegenüberstehende temporäre Kaufposition im Terminmarkt.

Zweckerfüllend einsetzen lässt sich der Sicherungskauf ("long hedge") in den folgenden Fällen:

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Eine bereits zu Buche stehende Verbindlichkeit soll zwischenzeitlich gegen Erhöhung infolge steigender Preise geschützt werden (Bestandsversicherungs-Hedge).

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Eine zukünftig noch käuflich zu erwerbende, momentan aber nicht benötigte Menge an Gütern, Wertpapieren, Fremdwährungseinheiten, Terminkontrakten oder sonstigen Verfügungsrechten (für den eigenen Bedarf bestimmt, z. B. zur Produktion, oder vorgesehen für die Weiterveräußerung im Handel) soll im Kaufpreis bereits heute fixiert und somit kurzfristig gegen Preissteigerungen abgesichert werden (antizipatives Hedgegeschäft).

Im Falle übereinstimmender Fristen von Erfüllungstermin des Hedge-Instruments und Bedarfstag des Bezugsgegenstandes des Hedge sollte es, wie es auf den ersten Blick scheint, dem Kurssicherheit Suchenden recht sein, bis zum Fälligkeitszeitpunkt des Kontrakts sich abwartend zu verhalten, um – sofern andienungsfähig – alsdann den fraglichen Basiswert gegen den Futures zu liefern resp. diesen nunmehr abzunehmen. In der Geschäftspraxis indes überwiegt behufs Aufhebung eines Hedge-Postens, sei es der Einfachheit halber oder wegen allerlei Zweckmäßigkeitsrücksichten, die Vornahme der (vorzeitigen) Glattstellung bzw. Eindeckung von Futures durch ein entsprechendes Gegengeschäft im Terminmarkt bei (annähernd) gleichzeitiger Abwicklung des Effektivgeschäfts im Spot- bzw. Kassamarkt. Der Geschäftszweck selbst bleibt von der Verfahrungsart der Auflösung gänzlich unberührt. Letztere Vorgangsweise ist insbesondere immer dann am Platze, wenn angesichts bestehender Ermessensspielräume des Verkäufers in Hinsicht auf bestimmte inhaltliche Qualitätsmerkmale eines unter den Bedingungen des Standardvertrages anzudienenden Marktgegenstandes ("delivery option"), wie bspw. rücksichtlich der Wahl der effektiven Lieferungsqualität oder möglicher Erfüllungsorte, der Verwender (Produzent, Verarbeiter; Investor) bei einer Belieferung nicht sicher sein kann, dass die in den Futures-Kontrakt gelieferten spezifischen Waren bzw. Arten von Wertpapieremissionen in ihren wesentlichen Merkmalen im hierfür erforderlichen Maße seinen Ansprüchen gerecht werden.

Beim praktischen Einsatz von Hedgegeschäften mithilfe von Futures sind neben den üblichen Refinanzierungserfordernissen für fällige Margin-Leistungen (Ein- und ggf. auch Nachschüsse), Börsenspesen und Brokergebühren insbesondere auch steuerrechtlichen sowie bilanziellen Vorschriften Rechnung zu tragen – allesamt Begleitumstände, die das Ergebnis eines Hedgegeschäfts nicht unwesentlich beeinflussen bzw. beeinträchtigen können. Außerdem lauten Effektivgeschäfte praktisch nicht selten auf Fremdwährungen, sodass neben das reine Preisrisiko aus dem Grundgeschäft zusätzlich noch ein Wechselkursrisiko tritt. Zur Begrenzung von Währungsrisiken aus Finanz- und Warengeschäften können damit fallweise weitere Hedgegeschäfte in Form von Devisentermingeschäften, z. B. unter Heranziehung von Forwards oder Devisen-Futures, erforderlich werden. Häufen sich Transaktionen mit identifizierbaren, bedingten Einzelrisiken, so kann es oftmals lohnend sein, strategisch vorzugehen. In diesem Fall wäre der Aufbau eines "Integrierten Hedging-Systems" zu erwägen, welches es in Zukunft ermöglicht, in streng systematischer und methodischer Weise sämtliche Interdependenzen zwischen den fallweise sich ergebenden Preisrisiken den Zielvorstellungen konform auszuwerten. Zugepasst auf das Ergebnis der Analysen lassen sich anschließend die notwendigen zweckerfüllenden risikopolitischen Maßnahmen mit trefflicher Präzision einleiten (Grundsatzplanung).

Dessen ungeachtet ist im Rahmen der Risikoanalyse regelmäßig zu Beginn einer Planungsperiode zu prüfen, ob es für den konkreten Einzelfall andere vorteilhafte Handlungsalternativen gegenüber den risikokompensierenden Maßnahmen in Gestalt von Hedgegeschäften gibt. Als mögliche Alternativen zum Hedging kommen neben der Verzichtleistung auf das Grund- resp. auf das Hedgegeschäft (Unterlassungsalternative) und neben der Veräußerung der Risikoposition u. a. bilaterale Verträge zur Begrenzung von Preisänderungsrisiken, die Bildung eines wohldiversifizierten Portfolios ("Risikostreuung") oder allenfalls auch Swaps infrage.

Der Grundgedanke des bisher Gesagten sei in folgenden Worten zusammengefasst: Hedging lässt sich als Maßnahme zur Risikokompensation auffassen. Eine solche dient insofern unmittelbar der Zukunftsvorsorge, als sie Preisen und Werten vorübergehend eine gesicherte Dauer verleiht (Preisversicherung). Wie die tägliche Anschauung zur Genüge lehrt, unterliegen Marktpreise in Etappen ebenso heftigen wie unberechenbaren Schwankungen. Hedging erfüllt sich ganz im Sinne des Sicherheitsstrebens darin, Preisrisiken durch zweckorientierte Handlungen aktiv zu steuern und gemäß der persönlichen Risikoempfänglichkeit zu begrenzen, indem die gesamte Streubreite nicht eindeutig vorhersehbarer Marktentwicklungen bewusst auf ein annehmbares Maß eingegrenzt wird. Zurück bleiben solche Zukunftslagen, die, verglichen mit den ausgeschlossenen, dem Kursicherheit Suchenden einen höheren Nutzen stiften. Das vorrangige Motiv, das den Hedger zur Teilnahme am Terminhandel bewegt, liegt demgemäß weniger in der Reflexion auf Wahrung der Chancen auf Gewinnerzielung (Spekulation), als vielmehr in der Funktion eines Ergänzungsgeschäfts zur Abschottung gegenüber störenden ökonomischen Einflüssen, insbesondere in der nachhaltigen Sicherung vorhandener Marktwerte durch Reduzierung von Preisrisiken aus einem schutzbedürftigen Grundgeschäft. Futures verkörpern kraft ihrer spezifischen Verwertbarkeit zur Unsicherheitsverlagerung ein hierfür maßgeschneidertes Instrumentarium. Zur zielentsprechenden Gestaltung des Preisrisikos nimmt der Kurssicherheit Suchende temporär eine zu seinem Grundgeschäft gegenläufige Positionierung auf dem Terminmarkt ein, wodurch die korrespondierenden Einzelrisiken sich wechselseitig hemmen. Durch den passgenauen Einsatz speziell von Futures, die zum Zwecke der Versicherung gegenüber den unerwünschten Folgen aus fallenden ("short hedge") oder aus steigenden Kursen ("long hedge") einem Effektivgeschäft dagegen gehalten werden, können die daraus erwachsenen Risiken auf flexible, relativ unkomplizierte, gleichwohl wirkungsvolle und zudem noch verhältnismäßig kostengünstige Weise im Zaume gehalten werden. Auf dem Boden eines durch Hedging erwirkten verringerten Ertragsrisikos der Gesamtposition vermag der Hedgende in letzter Hand endlich auch seine Kreditwürdigkeit um ein Beträchtliches zu verbessern.

Der zielgerichtete Einsatz derivativer Instrumente zu Hedging-Zwecken gestattet es dem auf Sicherheit Bedachten, gegebene Preisrisiken isoliert zu bewerten, zu steuern, zu bündeln und von sich abzuwälzen. Dies gilt ohne Unterschied im gleichen Maße für die Realwirtschaft wie für den Finanzsektor. Da Hedging prinzipiell auf jeder beliebigen Produktionsstufe greift, vermag der Unternehmer vom Fach mit dessen Hilfe seine Unternehmung auf eine weitaus solidere und reellere Basis zu stellen. Eine durch den Gebrauch von Finanzderivaten bewirkte sinnvolle Umverteilung knapper Ressourcen mit allokationsverbessernder Wirkung gelingt aber nicht nur auf einzel-, sondern ebenso wohl auf gesamtwirtschaftlicher Betrachtungsebene – worin letztenendes auch die kardinale Bedeutung und das Hauptargument für die Notwendigkeit des Terminhandels zu erblicken ist.

Literaturempfehlungen zum Thema Hedging mit Futures:

       

Literatur zu diesem Thema suchen:

 

 

 

 

 

  OnVista Bank - Die neue Tradingfreiheit

 

Lesen Sie auf der folgenden Seite:

Wie funktioniert Hedging im Einzelnen und welche Rolle spielt dabei die Basis?

Siehe auch:

Vergleich von Versicherungen aller Art

 

 

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"Der Mensch richte seine Handlungen so ein, dass die Summe seines Lebensgenusses auf der Erde ein Größtes werde."
Hermann Heinrich Gossen (1810-1858), Volkswirtschaftler

 

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Stand: 21. Juli 2010. Alle Rechte vorbehalten.