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Als
Hedgegeschäft (von engl. "to hedge", »sich mit einer Hecke
schützen und abgrenzen; absichern gegen Risiken«) bezeichnet man in
der Wirtschaftspraxis allgemein eine Vorsorgemaßnahme in Gestalt eines
Gegengeschäftes zur Ausschaltung oder aktiv gesteuerten Verminderung
eines Preisrisikos (z.
B. Wechselkursrisiko) bei einem bereits präsent gewordenen offenen
bzw. zukünftig noch zu öffnenden Posten*. Hedging entspringt
regelmäßig dem Motiv, ein gegenwärtig akzeptables Preisniveau in die
Zukunft festzuschreiben, um auf diese Weise einen augenblicklichen Marktwert
zu sichern.
[* Unter einem
"offenen Posten" versteht man herkömmlich eine wirtschaftliche Maßnahme,
die speziell einem Wertänderungsrisiko durch Zufälligkeiten von Marktpreisänderungen
ausgesetzt ist ("Risikoposition"). Auf Märkten mit einem Festpreissystem
besteht unter geordneten Verhältnissen insofern offenbar keinerlei Notwendigkeit
für eine solcherart kompensatorische Vorsorgemaßnahme.]

Risikokompensierende
Positionen lassen sich grundsätzlich am Kassamarkt so gut wie am Terminmarkt
einrichten, wobei das Auftreten der letzteren Form im täglichen Wirtschaftsleben
bei weitem überwiegt. Zur Entstehung kommen diese durch Aufbau einer
auf das Grundgeschäft exakt abgestimmten Gegenposition, die sich zu
einem einheitlichen Nutzwerk fügen. Eine solche ist in ihrer Struktur
so beschaffen, dass in Abhängigkeit von der künftigen Marktlage die
Zahlungsflüsse der Letzteren als Wirkungsresultante immer in der gegenüber
dem abzusichernden Grundgeschäft entgegengesetzten Richtung laufen.
So lässt sich beispielsweise einer offenen Forderung in Fremdwährung
eine Mittelaufnahme auf dem Kassamarkt in gleicher Höhe mit gleicher
Laufzeit in eben dieser Währung (i.
d. R. jedoch bilanzwirksam) gegenüberstellen ("finance-hedge").
Am
Terminmarkt dagegen unterscheiden man zwei Klassen von Instrumenten,
mit deren Hilfe sich Hedgegeschäfte wahlweise einschlagen und durchführen
lassen: einerseits verwirklicht durch den Einsatz moderner börsengehandelter
Finanzinstrumente des Risikomanagements, wie
Futures und Optionen ("exchange
traded options"; im Kontext eines Korbes von Finanzanlagen mitunter
als "portfolio insurance" bezeichnet), und andererseits geschieht
dies auf eher traditionellem Wege "an den Börsen vorbei" in den sogenannten
Dealer- oder Over-the-Counter-Märkten (OTC) mittels klassischer
Termingeschäfte, wie
Forwards, "forward rate agreements" (FRAs) als auch mittels ausgewählter
Swaps. Im Folgenden sei das Augenmerk auf Hedging mit
Futures gerichtet. Futures
stellen eine unter mehreren möglichen Formen von Zukunftsgeschäften
dar, denen die Fähigkeit innewohnt, eine Versicherungsleistung* abzugeben.
Im Verein mit den übrigen Finanzderivaten vervollständigen sie die vorhandenen
Finanzmärkte mit Rücksicht auf die Versicherbarkeit von spezifischen
Risiken. Die ungeheure Popularität von Futures ist nicht zuletzt zurückzuführen
auf ihre relativ einfache wie kostengünstige, gleichwohl wirkungsvolle
Verwendbarkeit als ein Vehikel zum Schutze gegenüber Preisrisiken sowohl
aus bereits fertig abgeschlossenen als auch aus erst in Zukunft noch
zu tätigenden Kassa- bzw. Lokogeschäften.
[* Der Begriff
Versicherung möge hier und im Folgenden nicht in seinem strengen Sinne
einer Versicherungspolice in Gebrauch stehen.]
Im Zuge
der Einrichtung eines Hedge unter Verwendung von Futures (kurz: "Hedging
mit Futures") werden jedes Mal mindestens zwei Märkte nebeneinanderher
betreten: Neben dem des Grundgeschäfts engagiert sich der Kurssicherheit
Suchende ergänzend am Terminmarkt. Die Marktgegenseite auf dem Terminmarkt
nehmen schwergewichtig
spekulativ orientierte Akteure* ein. Zu dieser Gruppe von
Marktteilnehmern zählen gewöhnlich jene Personen bzw. Organisationen,
die bereit und in der Lage sind, gegen eine angemessene Renditeerwartung
spezifische Risiken zu übernehmen. Sie sind damit die natürlichen Abnehmer
geschäftlicher Risiken. Doch ebenso gut können auch jene, die im Rahmen
ihres Gesamtportefeuilles über divergierende Möglichkeiten eines Risikoausgleichs
verfügen als freilich auch andere Hedger, die dazu konträre Positionen
halten, die Marktgegenseite bilden.
[* Obwohl Terminmärkte
als solche ohne die Mitwirkung von
Spekulanten (Trader)
kaum denkbar scheinen, sind selbige nicht allein deshalb entstanden,
um Letzteren ein neues Betätigungsfeld darzubieten, auf dem sie sich
einmal mehr ihrer Spielleidenschaft ergeben können. Terminmärkte sind
vielmehr ein Bedürfnis des Wirtschaftslebens. Sie existieren, weil die
Zukunft nicht eindeutig vorhersehbar ("ungewiss") ist, womit ökonomische
Unsicherheiten unvermeidbar werden. Die aus den zeitlichen Differenzen
hervortretende Unsicherheit wirkt sich im Finanz- wie im Warenverkehr
in ganz vergleichbarer Weise aus: Bei Effektengeschäften wächst die
Gefahr einer ungünstigen Kursentwicklung mit zunehmender Zeitdauer zwischen
An- und Verkaufszeitpunkt der Papiere, bei Handelsgütern mit der Länge
der Produktions- bzw. Lagerdauer von Produkten und Waren. Von Kursicherungsgeschäften
machen deshalb nicht nur Kapitalanleger, sondern vorwiegend auch Produzenten,
industrielle Verbraucher, Im- und Exporteure sowie sonstige Händler
Gebrauch.]
Der Aufbau
bzw. die Beibehaltung einer bestehenden Positionierung im Spotmarkt
in Verbindung mit der Öffnung einer darauf abgestimmten Position im
Terminmarkt führt, wie zu zeigen ist, kraft ihres Zusammenwirkens zu
dem Effekt einer spürbaren Verringerung von Unsicherheitsursachen über
die künftige Preisentwicklung der bereits ausgemachten bzw. noch einzugehenden
Verpflichtung (Verringerung des "net exposure"). Alle Maßnahmen,
die eigens der Erschaffung einer Gegenposition zu Sicherungszwecken
dienen, ordnet man üblicherweise den
risikokompensierenden Maßnahmen*
zu.
[* Andere risikopolitische
Maßnahmen sind die Risikovermeidung
und die Risikoreduzierung,
letztere bewerkstelligt bspw. durch Diversifikation.]
Die
Versicherungswirkung von Hedgegeschäften mithilfe von Finanzderivaten
ist nicht kostenlos zu erreichen, sondern ist prinzipiell mit einem
Opfer belegt, dem Preis von Hedging. Dieser besteht entweder in einem
explizit zu entrichtenden Geldbetrag, z.
B. beim Hedging mit Optionen (asymmetrischer Hedge) in Form einer
Prämie, oder manifestiert sich beim Hedging mit Termingeschäften (Futures,
Forwards) als direkte Folgewirkung ihres
symmetrischen Gewinn/Verlust-Profils
implizit in Opportunitätskosten, insbesondere in Form reduzierter Renditeerwartungen.
Die eigentümliche Wirkungsweise
von Hedging mit Futures, deren genaue Kenntnis jede zweckentsprechende
Kurssicherungsstrategie voraussetzt und überhaupt erst möglich macht,
beruht auf dem Grundprinzip einer preisausgleichenden (kompensatorischen)
Verbundwirkung zwischen der Preisentwicklung eines Grundgeschäftes und
der eines supplementären, aber preislich entgegengerichteten Engagements
im Terminmarkt. Stimmen Kursrichtung und Ausmaß der Kursänderungen im
Spot- (bzw. Kassamarkt) und Terminmarkt vollauf überein, so lässt sich
durch die Einnahme einer kompensierenden Gegenposition im Terminmarkt
die Ungewissheit über die zukünftige Preisentwicklung aus dem Grundgeschäft
restlos beseitigen. Durch eine Parallelbewegung der Futureskurse zu
den Preisen im Effektivmarkt eines sicherungsbedürftigen Marktgegenstandes
(dem Hedge-Objekt) gleichen sich als Wirkungsresultante Vermögensgewinne
und -verluste idealerweise vollständig aus. In seinem Ergebnis führt
ein Hedgegeschäft hierdurch zu einer gegenüber dem Preisrisiko risikolosen
Gesamtposition ("perfect hedge").
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Der Sicherungsverkauf ("short hedge")
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Als Ausgangspunkt
für die weiteren Überlegungen mag der folgende einfache Beispielsfall
dienen:
Angenommen, Landwirt B schließt mit Großhändler
A heute (in t0) einen Kaufvertrag über eine bestimmte Menge
Kartoffeln, lieferbar an A im nächsten Monat (t1) zum dann
herrschenden Spotmarktpreis. Da nun B zu besorgen Ursache hat, dass
die Kartoffelpreise bis zu dem vorgesehenen Lieferungs- und Zahlungszeitpunkt
in t1 nachhaltig fallen könnten, zieht er gleichzeitig mit
Vertragsabschluss in t0 den Abschluss eines Kurssicherungsgeschäfts
in Erwägung; denn Marktpreise unterliegen gemeinhin Preisschwankungen
(z. B. wegen allerlei saisonbedingter
Einflüsse), und der im kommenden Monat herrschende Spotmarktpreis für
Kartoffeln, zu dem der Vertrag zu erfüllen ist und von dem das Wohl
und Wehe seines Geschäftes letztlich abhängt, ist heute noch völlig
unbekannt.
Nun, da nach den konkreten Umständen des Falles eine Festpreisvereinbarung
bei Vertragsschluss in t0 offensichtlich nicht durchsetzbar
war, ist nicht zu verwundern, wenn in Anbetracht der Unsicherheit über
die künftige Marktpreisentwicklung Landwirt B in unserem Beispiel eine
Kurssicherung mit Recht lohnend befindet, sofern ihm das selbst zu tragende
Risiko einer unvorteilhaften Preisänderung keine ganz gleichgültige
Sache ist. Es bedarf keiner besonderen Begründung, dass auch dann, wenn
die Kartoffelpreise bis zum Liefer- und Zahlungszeitpunkt im nächsten
Monat (t1) tatsächlich gefallen sein sollten, dessen ungeachtet
unser Landmann B selbstverständlich seiner vertraglichen Verpflichtung
zur Lieferung zum gemachten Wertanschlag nachzukommen hätte ("pacta
sunt servanda"). Er sähe sich hiernach gezwungen, seine Ernte um einen
verminderten, für ihn womöglich verlustbringenden Preis an seinen Abnehmer,
den Großhändler A, zu veräußern, – was im verderblichsten Fall vielleicht
wohl gar zum Konkurs des Ackerbauers führen könnte.
Gegen einen eventuellen Preisrutsch bei Kartoffeln kann sich unser Landwirt
indes schon in t0 durch einen sofortigen
Sicherungsverkauf in
einem Kartoffel-Futureskontrakt, d.
h. ersatzweise durch Verkauf des Futures – also
durch zwischenzeitliche Einnahme einer
Short-Position
im Kartoffel-Terminmarkt – im Moment des Abschlusses der vertraglichen
Lieferverpflichtung gegenüber dem Großhändler zu schützen suchen ("short
hedge", "selling hedge").
Sollten nun in der Folgezeit die Kartoffelpreise für prompte Lieferungen
tatsächlich deutlich sinken, so lassen sich die aus dem Liefervertrag
mit dem Großhändler erlittenen Einbußen am Umsatz, die darum in t1
aufkommen, durch Gewinne aus der eingenommenen Verkaufsposition in Kartoffel-Futures
(Short) – welche bei fallenden Preisen bekanntermaßen an Wert zulegt
– nahezu vollständig auffangen. Dies gelingt regelmäßig deshalb, weil
der Spotpreis des Gütermarktes im ökonomisch-technischen Sinne durch
ein Band kausaler Natur aufs engste an seinen Terminkurs gekoppelt ist,
und zwar dergestalt, dass die realisierten Kurse in beiden Marktsegmenten
im Zeitablauf annähernd gleichförmige Bewegungen vollziehen. Steigen
die Spotmarktpreise, so ziehen auch die Terminpreise an und umgekehrt.
Jener Kopplungsmechanismus beruht auf bestimmten Marktprozessen, den
sogenannten
Arbitrageprozessen, welche einem Ausscheren aus ökonomisch fairen
Bandbreiten beharrlich entgegenwirken. Hiernach würden selbst relativ
geringfügige Abdrängungen von den faktisch bestehenden "arbitragefreien
Kursrelationen" durch allzeit aufmerksame Arbitrageure unter Aufbringung
meist umfangreicher Kapitalbeträge unmittelbar zu ihrem eigenen Vorteil
gewinnbringend ausgenützt, womit jene vom normalen Maß abweichende Preisdifferenzen
in einem Zuge wieder zurechtgerückt werden.
Wie aber, wenn in unserem vorstehenden Beispiel der Preis der Feldfrüchte
wider Erwarten stiege? – Es ist eine ganz natürliche Sache, dass bei
gestiegenen Kartoffelpreisen in t1 der Umsatzerlös, den der
Landwirt hiernach aus dem Grundgeschäft mit dem Großhändler zu erwirtschaften
vermag, ebenfalls ansteigt. Dem steht allerdings diesmal ein Verlust
in genau oder wenigstens beiläufig demselben Umfange aus dem Short-Terminkontrakt
in Kartoffeln gegenüber. Kurzum: Gewinne und Verluste werden sich
durch ein Hedgegeschäft im Endeffekt eben ausgleichen, im Idealfall
gänzlich unbeschadet davon,
ob und wie stark der Preis im Effektivmarkt steigt oder fällt: Der tatsächlich
erzielbare Verkaufspreis des bezüglichen Gutes ist beim Hedging mit
Futures über seinen Terminkurs bereits im Vorhinein festgeschrieben,
gewissermaßen konserviert – das Ziel der Planungssicherheit sohin erreicht.
An dieser
Stelle sei nicht versäumt, darauf hinzuweisen, dass Hedging mit Terminkontraktgeschäften
lediglich das Preisrisiko
zu steuern und einzudämmen, kaum jedoch Sicherheit gegen das Risiko
von Ausbringungsmengen ("quantity risk") oder wohl gar gegen die Wechselfälle
von anderen betriebswirtschaftlichen Größen zu stiften vermag. Sollte
es unserem Landwirt im obigen Beispiel also nicht gelingen, die vertraglich
zu erbringende Menge an Kartoffeln zu ernten oder zu liefern (z.
B. infolge von Dürreschäden, Überschwemmung, Streiks etc.), wären
trotz Hedging sehr wahrscheinlich Umsatzeinbußen, Vertragsstrafen oder
abermals Zahlungsunfähigkeit und Konkurs die denkmöglichen Konsequenzen.
Hedging mit Futures gibt insofern gerade in dieser Hinsicht einen guten
Teil an Anpassungsflexibilität an denkbare künftige Marktsituationen
auf.
Obzwar
das finanzielle Ergebnis jeder wirtschaftlichen Transaktion neben anderem
von ihrem Preis- nicht minder als von ihrem Mengengerüst abhängig ist,
liegt das Schwergewicht beim Hedging mit Futures sonach entschieden
auf der Preiskomponente und der mit ihr einhergehenden Unsicherheit
bei den Erwartungen. Ein auf denkmögliche Entwicklungen im Effektivmarkt
beruhendes und abzusicherndes Preisänderungsrisiko einer (bestehenden
oder antizipierten) Position kann sich hierbei auf die Kosten als
Input-Größe so gut wie auf die Erlöse als Output-Größe erstrecken.
Demnach ist es im Hinblick auf die Einsatzmöglichkeiten eines Hedge
und seinem auslösenden Moment belanglos, ob ein spezifisches diagnostiziertes
Preisrisiko herrührt von der Bindung an vergangene leistungswirtschaftliche
Maßnahmen – verursacht etwa durch vormalige Produktions- bzw. Absatzentscheidungen
–, oder aber einst Konsum-, Investitions- oder Finanzierungsentscheidungen
entsprang.
Das Preisrisiko* sei
im Folgenden definiert als die Gefahr einer möglichen Abweichung des
erzielten Nettoergebnisses vom erwarteten (kalkulierten) Geschäftsergebnis
aufgrund unerwarteter, nicht antizipierter Preisbewegungen im Effektivmarkt.
Zweck von Hedging ist es, das Preisrisiko insgesamt in einem resp. auf
ein erwünschtes ("nutzenmaximales") Ausmaß zu reduzieren.
[* Das
Preisrisiko im hier verstandenen
Sinne lässt sich weiter nach dem Marktgegenstand differenzieren in Wechselkursrisiken,
Zinsänderungsrisiken, Warenpreisrisiken, Aktienkursrisiken und sonstige
Preisrisiken (oder allg.: Variable). Ein Preisrisiko unterscheidet sich
somit von einem Erfüllungsrisiko ("performance risk"), das die
Gefahr der Nichterfüllung von Verträgen umschreibt.]
Die am
vorstehenden Beispiel dargestellte Form der
Kopplung eines Termin(kontrakt)geschäfts
an das Grundgeschäft zwecks Kompensation des Preisrisikos ist ein typischer
Anwendungsfall eines sog. Sicherungsverkaufs,
der in der Fachsprache auch als "short hedging" bezeichnet wird.
Der Sicherungsverkauf zeichnet sich demnach durch zwei zu unterscheidende
Positionen aus: zum einen durch eine Kaufposition im Spot- bzw.
Kassamarkt (= Long) und zum anderen durch eine Verkaufsposition
im Terminmarkt (= Short), womit sich zugleich auch die Erwartungen fortan
nicht mehr auf die Preisentwicklung der Einzelpositionen, sondern auf
Veränderungen in der Preisdifferenz (Basis)
zwischen beiden Posten richten werden.
Als zweckmäßig kann sich
der Sicherungsverkauf ("short hedge") unter folgenden
Voraussetzungen erweisen:
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Ein derzeit gehaltener Bestand an Vermögensgegenständen, wie Rohmaterialien,
Waren, Wertpapiere, Fremdwährungseinheiten oder sonstige Verfügungsrechte
etc., soll bis zu seinem gedachten Verkaufs- bzw. Weiterverarbeitungszeitpunkt
gegen Preis- bzw. Kursrückgänge abgesichert werden (Bestandsversicherungs-Hedge,
"Cash-Hedge"; "inventory hedge").
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Eine erst künftig (ex ante sicher) zugehende Menge an Vermögensgegenständen,
wie Rohmaterialien, Waren, Wertpapiere, Fremdwährungseinheiten oder
sonstige Verfügungsrechte etc. (z.
B. ein künftig noch zu produzierender Bestand an einem Gute,
bestimmt für einen späteren Weiterverkauf; Exporterlöse in fremder
Währung) soll zeitweilig gegen Preis- bzw. Kursrückgänge
abgesichert werden (antizipatives, auch: antizipatorisches
Hedgegeschäft; "anticipatory hedging").
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In
jedem der oben genannten Fälle wird eine offene "Kaufposition" (Long)
durch Verkauf von Futures (Short) im Preise gesichert.
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Der Sicherungskauf ("long hedge")
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Der
Sicherungskauf ("long
hedging", "buying hedge") verkörpert die andere der beiden
Grundformen von Kurssicherungsgeschäften mit Finanzderivaten. Ein solcher
fungiert unter ganz ähnlichen Umständen, jedoch mit umgekehrtem Vorzeichen.
Anwendung findet er zum Schutze gegen steigende Marktpreise,
bspw. im Rahmen des Portfolio-Managements bei einer in Aussicht genommenen
Wiederanlage von in absehbarer Zeit frei werdenden finanziellen Mitteln
oder auch im industriellen Bereich, sofern für einen späteren Zeitpunkt
Rohmaterialeinkäufe zur Produktion von Gütern (Input-Größe) vorgesehen
sind. Die Nutzanwendung des Sicherungskaufs sei im Folgenden an einem
Beispiel illustriert:
Beispiel:
Angenommen, ein Schmuckwarenproduzent ist sich
bereits im Frühjahr darüber im Klaren, dass er später im August des
Jahres eine bestimmte Menge an Gold benötigen wird, welche er dann in
Vorbereitung auf das anstehende Weihnachtsgeschäft zu Schmuck zu verarbeiten
gedenkt. Er kann sich nun einstweilen, nämlich bis zum Lieferungs- und
Zahlungszeitpunkt des Goldes im August, gegen steigende Goldpreise mit
Hilfe einer Long-Gold-Futuresposition hedgen (Sicherungskauf,
d. h. Kauf des
Futures).
Hintergrund: Der Schmuckproduzent hat sich im
März des Jahres gegenüber einem guten Kunden – eine Juwelierhandelskette
– vertraglich verpflichtet, diesen einige Wochen vor der Weihnachtszeit
mit seinen verfertigten Goldschmuckgegenständen zu einem bereits heute
festgelegten Preis* zu beliefern. Um den kalkulierten Bedarf
an Gold für die Produktion des Geschmeides rechtzeitig zu decken, hat
er bereits im Vorwege für Lieferung im kommenden August einen Kaufvertrag
mit einem seiner Goldlieferanten abgeschlossen. Als Kauf- und Rechnungspreis
für das Quantum Gold wurde der im August herrschende Marktpreis vereinbart.
Steigen die Goldpreise derweil, so schrumpft mangels einer Preisversicherung
damit auch die Gewinnmarge des Produzenten.
[*
Sofern kein Festpreis vereinbart ist, käme zu Sicherungszwecken ein
Optionsgeschäft allenfalls dann in Frage, wenn bei günstigen Prämien
fallende Goldpreisen zu erwarten sind. Denkbar wäre in diesem Falle
aber auch ein gänzlicher Verzicht auf ein Hedge in der Erwartung, dass
im Gleichschritt mit steigenden Goldpreisen auch die Goldschmuckpreise
steigen, womit die Gewinnmarge letztlich konstant bliebe.]
Selbstverständlich könnte der Schmuckwarenproduzent
alternativ dazu das erst seinerzeit benötigte Quantum Gold schon heute
physisch beschaffen und es anschließend bis zum geplanten Verwendungszeitpunkt
im August aufspeichern. Eine solche Vorgehensweise aber hieß, weitere
Kosten für Lagerung und Versicherung in den Kauf zu nehmen. Außerdem
würde ein sofortiger Erwerb von Gold mit einem daran schließenden "am
Lager halten" desselben zusätzlich Liquidität binden.*
[*
Die Bestandhaltung von Gold käme allerdings dann in Betracht, wenn nicht
völlig auszuschließen ist, dass zwischendurch doch mehr Gold im Hause
benötigt wird als davon zur planmäßigen Produktion vorhanden sein muss
(vgl. dazu auch die Abhandlung über die "convenience
yield").]
Auch in diesem Beispielsfall tritt der gewünschte
Effekt ein: Gewinne und Verluste egalisieren sich als Folgewirkung der
beiden entgegengerichteten Positionen (d.
h. Verlusten, bedingt durch einen Preisanstieg im Kassamarkt
für Gold, stehen Gewinne im Long-Gold-Futures in faktisch gleicher Höhe
gegenüber). Die resultierende Gesamtposition beim Sicherungskauf
ist demnach, ebenso wie die eines Sicherungsverkaufs, durch zwei unterschiedliche
Teil-Positionierungen gekennzeichnet: durch eine Verkaufsposition
im Spot- resp. Kassamarkt und eine ihr gegenüberstehende temporäre
Kaufposition im Terminmarkt.
Zweckentsprechend einsetzen
lässt sich der Sicherungskauf ("long hedge") in den folgenden
Fällen:
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Eine bereits zu Buche stehende Verbindlichkeit soll zwischenzeitlich
gegen Erhöhung infolge steigender Preise geschützt werden (Bestandsversicherungs-Hedge).
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Eine zukünftig noch käuflich zu erwerbende, momentan aber nicht
benötigte Menge an Gütern, Wertpapieren, Fremdwährungseinheiten,
Terminkontrakten oder sonstigen Verfügungsrechten (für den eigenen
Bedarf bestimmt, z. B.
zur Produktion, oder vorgesehen für die Weiterveräußerung im Handel)
soll im Kaufpreis bereits heute fixiert und somit kurzfristig gegen
Preissteigerungen abgesichert werden (antizipatives Hedgegeschäft).
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Im Falle
übereinstimmender Fristen von Erfüllungstermin des Hedge-Instruments
und Bedarfstag des Bezugsgegenstandes sollte es, wie es auf den ersten
Blick scheint, dem Kurssicherheit Suchenden recht sein, bis zum Fälligkeitszeitpunkt
des Kontrakts sich abwartend zu verhalten, um – sofern andienungsfähig
– alsdann den fraglichen Basiswert gegen den Futures zu liefern resp.
diesen nunmehr abzunehmen. In der Geschäftspraxis indes überwiegt behufs
Aufhebung eines Hedge-Postens, sei es der Einfachheit halber oder wegen
allerlei Zweckmäßigkeitsrücksichten, die Vornahme der (vorzeitigen)
Glattstellung bzw. Eindeckung von Futures durch ein entsprechendes
Gegengeschäft
im Terminmarkt bei (annähernd) gleichzeitiger Abwicklung des Effektivgeschäfts
im Spot- bzw. Kassamarkt. Der Geschäftszweck selbst bleibt davon gänzlich
unberührt. Letztere Vorgangsweise ist insbesondere immer dann am Platze,
wenn angesichts bestehender Ermessensspielräume des Verkäufers in Hinsicht
auf bestimmte inhaltliche Qualitätsmerkmale eines anzudienenden Marktgegenstandes
("delivery
option"), wie bspw. rücksichtlich der Wahl der effektiven Lieferungsqualität
oder möglicher Erfüllungsorte, der Verwender (Produzent, Verarbeiter;
Investor) bei einer Belieferung nicht sicher sein kann, dass die in
den Futures-Kontrakt gelieferten spezifischen Waren bzw. Arten von Wertpapieremissionen
in ihren wesentlichen Merkmalen im hierfür erforderlichen Maße seinen
Ansprüchen gerecht werden.
Beim
praktischen Einsatz von Hedgegeschäften mithilfe von Futures sind neben
den üblichen Refinanzierungserfordernissen für fällige
Margin-Leistungen (Ein- und
ggf. auch Nachschüsse) sowie Börsenspesen und Brokergebühren insbesondere
auch steuerrechtlichen und bilanziellen Vorschriften Rechnung zu tragen
– allesamt Begleitumstände, die das Ergebnis eines Hedgegeschäftes nicht
unwesentlich beeinflussen bzw. beeinträchtigen können. Außerdem lauten
Effektivgeschäfte praktisch nicht selten auf
Fremdwährungen, sodass
neben das eigentliche Preisrisiko aus dem Grundgeschäft zusätzlich noch
ein Wechselkursrisiko tritt. Zur Begrenzung von Währungsrisiken aus
Finanz- und Warengeschäften können damit fallweise weitere Hedgegeschäfte
in Form von Devisentermingeschäften, z.
B. mit Forwards oder Devisen-Futures,
erforderlich werden. Häufen sich Transaktionen mit identifizierbaren,
bedingten Einzelrisiken, so wäre überdies der Aufbau eines "Integrierten
Hedging-Systems" zu erwägen, welches in Zukunft in methodischer Weise
sämtliche Interdependenzen zwischen den einzelnen Preisrisiken systematisch
auszuwerten erlaubt. Je nach Ergebnis einer solchen strategisch ausgerichteten
Analyse lassen sich dann die hierzu notwendigen zweckerfüllenden risikopolitischen
Maßnahmen gezielt einleiten (Grundsatzplanung).
Dessen
ungeachtet ist im Rahmen der Risikoanalyse regelmäßig zu Beginn einer
Planungsperiode zu prüfen, ob es für den konkreten Einzelfall andere
vorteilhafte Handlungsalternativen gegenüber den risikokompensierenden
Maßnahmen in Gestalt von Hedgegeschäften gibt. Als mögliche Alternativen
zum Hedging kommen neben der Verzichtleistung auf das Grund- resp. auf
das Hedgegeschäft (Unterlassungsalternative) und neben der Veräußerung
der Risikoposition u. a. bilaterale
Verträge zur Begrenzung von Preisänderungsrisiken, die Bildung eines
wohldiversifizierten Portfolios
("Risikostreuung") oder allenfalls auch Swaps infrage.
Als
ein erstes Fazit ist festzuhalten: Hedging lässt sich
als Maßnahme zur Risikokompensation begreifen. Eine solche dient insofern
unmittelbar der Zukunftsvorsorge, als sie Preisen und Werten vorübergehend
eine gesicherte Dauer verleiht (Preisversicherung). Wie die tägliche
Anschauung zur Genüge lehrt, unterliegen Marktpreise in Etappen ebenso
heftigen wie unberechenbaren Schwankungen. Hedging erfüllt sich dann
darin, Preisrisiken durch zweckorientierte Handlungen aktiv zu steuern
und gemäß der persönlichen Risikoempfänglichkeit zu begrenzen, indem
einzelne nicht eindeutig vorhersehbare Marktentwicklungen bewusst ausgeschlossen
werden. Zurück bleiben solche Zukunftslagen, die, verglichen mit den
ausgeschlossenen, dem Kursicherheit Suchenden einen höheren Nutzen stiften.
Das vorrangige Motiv, das den Hedger zur Teilnahme am Terminhandel bewegt,
liegt demnach weniger in der
Spekulation zur Wahrung der Chancen auf Gewinnerzielung, als vielmehr
in der Funktion eines Ergänzungsgeschäfts zur Abschottung gegenüber
störenden ökonomischen Einflüssen, insbesondere in der nachhaltigen
Sicherung vorhandener Marktwerte durch Reduzierung von Preisrisiken
aus einem schutzbedürftigen Grundgeschäft. Futures verkörpern kraft
ihrer spezifischen Verwertbarkeit zur Unsicherheitsverlagerung ein hierfür
maßgeschneidertes Instrumentarium. Zur zielentsprechenden Gestaltung
des Preisrisikos nimmt der Kurssicherheit Suchende temporär eine zu
seinem Grundgeschäft gegenläufige Positionierung im Terminmarkt
ein, wodurch die korrespondierenden Einzelrisiken sich wechselseitig
hemmen. Speziell durch den passgenauen Einsatz von Futures, die zum
Zwecke der Versicherung gegenüber den unerwünschten Folgen bestimmter
künftiger Zustände der Welt einem Effektivgeschäft dagegen gehalten
werden, können die daraus erwachsenen Risiken aus fallenden ("short
hedge") wie auch aus steigenden Kursen ("long hedge") im
Zaume gehalten werden, und all das auf relativ unkomplizierte, gleichwohl
wirkungsvolle und zudem noch verhältnismäßig kostengünstige Weise. Auf
dem Boden eines durch Hedging erwirkten verringerten Ertragsrisikos
der Gesamtposition vermag der Hedgende in letzter Hand gleichzeitig
auch seine Kreditwürdigkeit erheblich zu verbessern.
Der
zielgerichtete Einsatz derivativer Instrumente zu Hedging-Zwecken gestattet
es dem auf Sicherheit Bedachten, gegebene Preisrisiken isoliert zu bewerten,
zu steuern, zu bündeln und von sich abzuwälzen. Der Unternehmer vom
Fach etwa vermag auf diese Weise seine Unternehmung auf eine solidere
Basis zu stellen. Eine durch den Gebrauch von Finanzderivaten bewirkte
sinnvolle Umverteilung knapper Ressourcen mit allokationsverbessernder
Wirkung gelingt aber nicht nur immer wieder auf einzel-, sondern ebenso
wohl auf gesamtwirtschaftlicher Betrachtungsebene – worin letztenendes
auch die kardinale Bedeutung und das Hauptargument für die Notwendigkeit
des Terminhandels zu erblicken ist.

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