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Der Handel mit Futures
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Voraussetzungen
für einen geregelten Handel mit Futures
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Der Handel mit
Futures vollzieht sich an
Terminbörsen. Er bildet sich
aus der fortgesetzten Aufeinanderfolge von einzelnen unbedingten Börsentermingeschäften,
d.i. die Summe der Umsatzgeschäfte
in Futures. Der Handelsverkehr ist eingebettet in den Zukunftsmärkten
und als solcher ein unmittelbarer Bestandteil des Finanzmarktes selbst.
Unter verkehrstechnischen wie ökonomischen Aspekten erweist sich der
Handel in Futures
(= börsenmäßiger Terminkontrakthandel)
an den internationalen Plätzen grundsätzlich nur insofern fruchtbar,
als
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die Wesensmerkmale
des Basisinstruments ("underlying") als auch jene der Terminkontrakte
selbst sämtlich
standardisierbar sind,
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alle Terminkontrakte
mit identischen Spezifikationen als untereinander vertretbar gelten
(Homogenitätsbedingung; einheitliche Futures-Serien),
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das Marktobjekt, welches
das Basisinstrument des Terminkontrakts bildet, wenn zur Realerfüllung
bestimmt, in zureichender Menge zur Verfügung steht,
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der zugrunde liegende
Markt wiederholt heftigen und unerwarteten Preisschwankungen unterworfen
ist,
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sowohl der Termin-
als auch der Effektivmarkt von monopolistischen oder oligopolistischen
Strukturen freigehalten wird,
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der fragliche Futures-Markt
von einer Vielzahl von Marktteilnehmern in beidseitiger Konkurrenz
rege gehandelt wird (zulängliche
Marktbreite und
-tiefe), und
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ein Zugang zum Markt
sowie die Publizität des Marktgeschehens auf kostengünstige Weise
zu verschaffen sind.
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[Anmerkung: Die
Futures unterliegenden Marktgegenstände sind in unterschiedlichem Grade
lagerfähig. Güter
mancher Gattungen sind von Natur aus nicht bewahrfähig, jene anderer
Gattungen wieder, weil nicht dauerbar, bedürfen erst gar keiner Lagerung.
Edelmetall beispielhalber ist eine natürliche Lagerfähigkeit eigen.
Die vorstehende Einzelaufzählung erforderlicher Merkmale von Börsentermingeschäften
macht indes deutlich, dass, anders als noch in älterer Zeit wiederholt
ausgesprochen, die Konservierungseigenschaft für diese Zwecke heutzutage
nicht mehr erfordert wird.]
In Anbetracht der oben
aufgelisteten Vorbedingungen, deren vereintes Zusammenkommen für einen
funktionsfähigen, effizienten und transparenten Börsenterminhandel von
kardinaler Bedeutung ist, überrascht es nicht, dass die Zahl der aktiv
gehandelten Futures-Märkte im Vergleich zu den tausenden und abertausenden
Aktien an den globalen Aktienmärkten, die dies nicht erfordern, verhältnismäßig
klein anschlägt. Andererseits geht mit der Konsolidierung des Handels
auf einige wenige Märkte ein entscheidender Vorteil einher. Dieser offenbart
sich in einem allgemein hohen Bekanntheitsgrad der einzelnen Futures-Märkte,
ein Umstand, der regelmäßig nicht nur zu einer merklichen Verringerung
von Such- und Informationskosten führt, sondern vor allem auch die
Liquidität im Marktsegment
von Futures und den daran hängenden nachrangigen Finanzinstrumenten
nachhaltig zu steigern vermag. Weil aber im Gegensatz zu Aktien die
Lebensdauer der gelisteten Finanzderivaten grundsätzlich nur eine begrenzte
ist, kommt gerade dem Moment der Marktliquidität und einer damit in
Aussicht gestellten jederzeitigen Transaktionsmöglichkeit zu fairen
Preisen eine zentrale Bedeutung für die Handelbarkeit dieser Instrumente
zu.
[Hinweis: Wie der
Marktprozess im Handel mit Futures an der Börse beschaffen ist und was
das Wesentliche und Typische daran ist, erfahren Sie anhand eines Beispiels
auf der Seite "Wie entstehen Futures?".]
Sind die vorstehend benannten
Existenzbedingungen als Tatbestandsmerkmale für einen ordentlichen Handelsverkehr
mit Börsenterminkontrakten im Wesentlichen erfüllt, so kann der Marktmechanismus
sich vollständig entfalten und in Schwung kommen. Der Einsatz von Futures,
Optionen und anderen Derivaten
erlaubt es dann, spezifische Informationen und Erwartungen der einzelnen
Akteure über darauf gründende Handlungsstrategien auf komfortable und
kostengünstige Weise sinnvoll in Transaktionen an den Märkten umzusetzen*.
Die sich bei Bestätigung oder Täuschung über die Marktlage hierauf einspielenden
Gewinne und Verluste lassen sich auf Verlangen sogleich realisieren,
die Bereitschaft, aktiv am Handel mit Futures teilzunehmen, wird angeregt
und gesteigert.
[* Insbesondere
wird es dadurch möglich, aus spezifischem Wissen bei konkreten Kurserwartungen
mit relativ geringem Kapitaleinsatz geräuschlos Nutzen zu ziehen, ohne
hierbei die den einzelnen Derivaten unterliegenden Vermögensgegenstände
der Sache nach physisch erwerben resp. liefern zu müssen.]
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Long- und
Short-Positionen: Gewinn- und Verlustprofil
von Futures
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Um die spezifischen Eigenschaften
von Futures als auch die besonderen Verkehrsabläufe und Markterscheinungen,
die im Handel mit diesen Instrumenten eine Rolle spielen, im lebendigen
Zusammenhang begreiflich zu machen und dabei zu klaren Resultaten zu
gelangen, bedarf es zunächst Vorverständnis und einiger aspektbezogener
Kenntnisse von grundlegenden Sachverhalten:
Der Aufbau einer Nettoposition
im Börsenterminmarkt, ganz gleich welcher Art, geht hervor aus einem
Begründungsgeschäft. Die Vornahme
eines Begründungsgeschäfts heißt in der englischen Sprache des Marktes
"opening transaction", oder oft verkürzt gesprochen "opening".
Die denkbar einfachste Verkehrsform eines Begründungsgeschäfts im Futures-Handel
ist der öffnende Kauf ("buy trade") bzw. öffnende Verkauf ("sell
trade") von Terminkontrakten. Jede vom Grund aus neu geschaffene,
offene (singuläre) Position in Futures kennt somit nur zwei verschiedene
Grundausrichtungen: Sie ist, je nach handelsstrategischer Absicht, entweder
"long", bei Kauf von Futures,
oder "short", bei Verkauf von
Futures. Zur Erläuterung:
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Werden
Futures mit einem Eröffnungsgeschäft verkauft, so
begründet dies für den Verkäufer im Ergebnis eine offene
(also eine eingeleitete, aber noch ungedeckte) Position, die als
Futures Short-Position
(Leerposition, Minusposition) bezeichnet wird. Wer eine Short-Position
in Futures einnimmt, erwartet fallende Kurse und trägt das
Risiko steigender Kurse, solange diese durch ein Gegengeschäft noch
nicht geschlossen oder anderweitig gesichert worden ist.
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Werden
Futures dagegen mit einem Eröffnungsgeschäft gekauft*,
so begründet dies für den Käufer im Ergebnis eine offene
Position, die als Futures
Long-Position (Plusposition) bezeichnet wird.
Wer eine Long-Position** in Futures einnimmt, erwartet
steigende Kurse und trägt bis zu ihrer Schließung oder Sicherung
das Risiko fallender Kurse.
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Die Voraussetzungsbasis
dafür, dass überhaupt eine Transaktion in Futures zum Abschluss kommen
kann, ist, dass ein Terminkäufer und -verkäufer sich finden und einig
werden; denn ebenso wie zu jedem Handel, so gehört zu Geschäften in
Futures stets ein Käufer als auch ein Verkäufer. Die eine Kontraktpartei,
der Käufer, nimmt an dem Geschäft die
Long-Position ("long futures"),
die andere Kontraktpartei, der Verkäufer, die
Short-Position ein ("short
futures").
[* Anmerkung:
Wenngleich weit verbreitet, ist dieser althergebrachte Sprachgebrauch
reichlich schief, denn er verschleiert den Tatbestand, dass Futures
an sich durch börsliche Standardverträge begründete (unbedingte) Verfügungsrechte
über künftige Leistungen sind: Statt "Kauf eines Futures" bzw. "Verkauf
eines Futures" sollte es richtiger heißen: "Die vertragliche rechtsgeschäftliche
Verpflichtung, zum Termin zu kaufen" bzw. "... zum Termin zu verkaufen".
Darüber hinaus haben die Begriffe "Kauf" und "Verkauf" hier nicht die
im strengen Rechtssinne zu verstehende Bedeutung. Vielmehr sind Letztere
im vorliegenden Sachzusammenhang unter dem Bilde der eingenommen Position
eines Derivatehändlers rücksichtlich der Richtung seiner spezifischen
Preiserwartungen zu sehen (s.o.).
Aus Gründen sprachlicher Kürze, und weil einer eingebürgerten Sprachübung
nicht leicht auszuweichen ist, sei auch im weiteren Gang der Darstellung
für den ausgeführten Sachverhalt gleichwohl von der in der Praxis gebräuchlichen
elliptischen Redeweise von "Kauf" bzw. "Verkauf eines Futures" Gebrauch
gemacht.
Zusätzliche Anmerkung:
Der englische Ausdruck "Long" darf bei Zukunftsgeschäften nicht unbesehen
allemal mit dem Vorgang eines Kaufs identifiziert werden, so wenig als
"Short" stets und ausnahmslos mit "Verkauf" gleichgesetzt werden darf.
Wer etwa verpflichtet ist, zum künftigen Spotpreis ("spot price")
zu kaufen, ist "short", denn er profitiert von fallenden Preisen.]
[** Wer mit einem
alleinstehenden Eröffnungsgeschäft Futures kauft, nimmt damit in technischer
Sprache ausgedrückt eine Long-Position
in Futures ein ("going long", "taking a long position in futures",
"establishing a long position"). Hiernach "hat man eine Long-Position",
"ist in einer Long-Position", oder kurz: "ist long" ("to be in a
long position", "to be long futures"). Diese Sprachregelung
gilt andersherum sinngleich auch für
Short-Positionen in Futures
(dem Verkauf von Futures, "going short", "taking a short position
in futures", "establishing a short position").]
Schematisch veranschaulichen
lässt sich dieser Sachverhalt anhand der nachstehenden Figuren, welche
die beiden Basispositionen von "unbedingten" Termingeschäften repräsentieren
("pay-off"-Diagramm):
 
Long- und Short-Futures:
spiegelbildliches (symmetrisches) Gewinn- und Verlustprofil ("position
diagram")
Zwar steht der Kurs eines
Futures ("futures price") mit dem Wert desselben in einem festen
Wirkungsmechanismus, beide sind aber weder innerlich noch äußerlich
identisch. Der Futureskurs
ist keine gegenständliche Wertgröße an sich, sondern stellt sich als
ein auf die Zukunft projizierter Zifferwert dar. Sein Bezugspunkt ist
der Marktpreis des Basisgegenstandes (Underlying), gewendet auf den
Termin. Als bloßer Referenzpreis drückt er den während der Abhaltungszeiten
an der Terminbörse fortlaufend ermittelten Kurs (Börsenterminpreis)
eines Futures aus. Dem einzelnen Händler dient der Futureskurs primär
als Rechengröße zur Beimessung von Gewinnen und Verlusten, welche seine
eingeleiteten Terminmarktposten unterdessen hervorbringen und die sich
realisieren lassen ("paper profit or loss"). Als öffentlich zugängliche
quantitative Informationen geben Futureskurse überdies der Allgemeinheit
Aufschluss über das Marktverhalten im betreffenden Terminkontraktmarkt.
Die möglichen Ausprägungen vom Kurs eines Futures finden sich auf der
Horizontalachse des obigen "pay-off"-Diagramms (Kurs-Achse, "X-Achse")
abgetragen, die Vertikalachse ("Y-Achse") bildet den finanziellen Gewinn/Verlust
in Abhängigkeit von Letzterem ab. Der Schnittpunkt der Gewinn-/Verlustgeraden
mit der Kursachse kennzeichnet im obigen Schaubild die Lage des mit
einem Begründungsgeschäft ("opening", "half turn") ausgehandelten
Futureskurses* (= "Einstandskurs").
[* Der Futureskurs
ist außerdem von verwandter Natur mit dem Ausübungspreis ("exercise
price", "strike price") einer
Option des Finanzmarktes
insofern, als zu jenem Preis der Austausch von Leistung und Gegenleistung
aus dem Kontrakt verabredet worden ist.]
Der präsente Wert (Verkehrswert,
"value") eines Futures dementgegen stellt gedanklich die Summe
vor, gegen die ein Futures-Kontrakt sich im Marktverkehr noch vor dem
täglichen Buchungsschnitt ("markt
to market") austauschen ließe, also jene Summe, die der Erwerber
des Kontrakts dem ursprünglichen Halter für einen beschlossenen oder
bloß gedachten Austausch desselben in Rechnung bringen würde, um dessen
Position einzunehmen. Er ist konform mit dem realisierbaren Geldwert
durch ein sofortiges Gegengeschäft ("Glattstellung"). Die Höhe des Verkehrswertes
eines Futures bestimmt sich unter Berücksichtigung des Kontraktumfangs
("principal") nach dem Grad der Preisänderung gegenüber dem Einstandskurs,
und nach jeder Vornahme eines "markt to market" jeweils nach dem Grad
der Preisänderung gegenüber dem periodischen Abrechnungskurs ("settlement
price").
Im Zeitpunkt des Zustandekommens
eines Futures muss der Kontrakt selbst sich auf einen Geldwert ("contract
value") von exakt null taxieren, sofern durch ihn Arbitragegewinne
nicht unmittelbar in Aussicht stehen. Dabei macht es keinen Unterschied,
von welcher Ausrichtung derselbe ist. Dies erscheint von selbst einleuchtend,
weil im Moment der Vereinbarung eines Futuresgeschäfts durch ein solches
weder Vermögenswerte geschaffen noch vertauscht werden. Keine der beteiligten
Parteien hat sich durch den bloßen Abschluss eines Terminkontraktes
zu marktgerechten Preisen finanziell besser oder schlechter gestellt,
noch der anderen Seite einen geldlichen Vorteil zugebracht*.
Erst ein im weiteren Verlauf des Handelsverkehrs sich einspielender
Wechsel der Preislage auf dem Terminmarkt ruft eine Veränderung auch
im Kontraktwert hervor. Wie die obige Abbildung veranschaulicht, lässt
der Erfolg eines Futuresgeschäfts sich durch eine lineare Funktion beschreiben.
Der Inhaber einer Long-Position profitiert in einem streng gleichgerichteten
Verhältnis von steigenden Preisen des Futures; der Verkäufer von Futures
(Short) dagegen verliert alsdann in genau dem gleichen Maße. Je höher
der Futureskurs emporsteigt, desto größer der Gewinn des Käufers (Long)
gleichwie der Verlust des Verkäufers (Short). Sinkt indessen der Futureskurs,
so profitiert (spiegelbildlich) der Inhaber der Short-Position in Futures
wieder streng streng paritätisch um ebenso viel, wie der Inhaber der
Long-Position verliert. Mathematisch betrachtet ist die Steigung der
Gewinn-/Verlustgeraden einer Long-Position somit positiv, jene einer
Short-Position negativ. Futures, wie auch Forwards und Swaps, erkennt
man deshalb den "linearen Instrumenten" ("delta one") zu, Optionen
hinwieder den "nichtlinearen".
[* Anders als durch
Abschluss eines Optionsgeschäftes, wodurch eine Partei von der anderen
ein Recht effektiv käuflich erwirbt, das sie gegen diese durch Erklärung
geltend machen kann, wechselt zum Zeitpunkt des Zustandekommens eines
Futuresgeschäftes an der Börse für den Kontrakt selbst kein Geld die
Hände (= "faire Wette"). Der
Wert des Kontrakts ist zu diesem Zeitpunkt gleich null, einen Preis
zu bezahlen gibt es nicht – jedoch immer unter der Bedingung, dass gewinnträchtige
Arbitragegelegenheiten, die sich sogleich nutzen lassen, in Moment des
Abschlusses nicht existieren.
Ersteinschüsse,
die ohnehin nicht als Kaufpreis zu deuten sind, Provisionen und andere
Handelsspesen verschlagen an diesem Umstand nichts.]
Gewinne oder Verluste,
die aus der Einnahme von Positionen in den Futuresmärkten auflaufen,
sind insoweit allesamt unmittelbare Folge einer konkreten sich in Zukunft
verwirklichenden (und damit unsicheren) Marktpreisentwicklung. Je nach
Richtung und Ausmaß ihres eingeschlagenen Ganges sind diese äquivalent
einem positiven oder negativen Marktwert des Futures. Wenn dem so ist,
wird ein Händler, der steigende Kurse erwartet, Futures erwerben ("long
gehen"), jener dagegen, der auf sinkende Kursen rechnet, Futures veräußern
("short gehen"). Sie schließen damit offenbar eine faire Wette ("fair
bet") auf den Futureskurs ab. Im Nachhinein werden beide Kontrahenten
klüger sein; einer der beiden wird jedoch am Ende über den Wechsel der
Marktlage enttäuscht sein. Der Sache nach kommt es hierbei jedes Mal
zu einer Verschiebung der Vermögensverhältnisse: Wenn der eine Teil
eine bestimmte Summe verliert, ist stets ein anderer da, dem das Geld
zufließt. Was der eine an Plus hat, hat der andere (unter Ausklammerung
von Transaktionskosten und Nutzenaspekten) notwendig an Minus. In der
Gesamtbilanz stellt die Rechnung sich also stets auf exakt null. Man
spricht in diesem Zusammenhang von Futuresgeschäften darum auch oft
und gern von einem Nullsummenspiel
("zero-sum game"). – Die einer Terminbörse angegliederte
Clearingstelle ("clearing house") stellt über genau spezifizierte
Regeln sicher, dass die hier und im Folgenden auf analytischem Wege
gewonnenen Zusammenhänge auch bei der praktischen Durchführung von Futuresgeschäften
unverfälscht zur Geltung kommen.*
[* So löst jede
Wertänderung in Futures – ganz gleich welcher Richtung – im Rahmen des
"marking to market" am Ende
des jeweiligen Börsenhandelstages automatisch eine Belastung bzw. Gutschrift
in entsprechender Höhe auf den einzelnen zugeordneten Margenkonten aus.]
Futureskurse sind nicht
garantiert, sondern wechseln für gewöhnlich in sehr kurzen Zeitintervallen,
zumal mit Eintreffen jeder neuen Marktinformation. Jede auf einem Futuresmarkt
hervorgebrachte Kursvariation geht gleichzeitig einher mit einer Wertänderung
von entsprechendem Umfang bei den darauf geschlossenen Kontrakten: Ändert
sich unmittelbar nach Öffnung einer Position in Futures ("opening
transaction") sein Börsenterminpreis, so beträgt der Kontraktwert
desselben nun nicht mehr wie ursprünglich genau null; sondern der Kontrakt
erhält hierdurch, wie soeben auseinandergesetzt, augenblicklich einen
positiven bzw. negativen Wert zugewiesen. Wie die obige Abbildung versinnlicht,
leiten sich erst aus den nachfolgenden Kursänderungen entweder Gewinne
oder Verluste her, deren jedesmalige Größenordnung abhängig ist von
der Richtung und Stärke der sich einstellenden Kursbewegung. Die Wertänderung
des Futures steht dabei auf den Ersteinschuss ("initial margin")
bezogen in einem durch den
Hebeleffekt bestimmten
feststehenden Verhältnis zur Änderung des Terminkontraktpreises (Leverage).
Demnach bildet der Einstandskurs quasi den archimedischen Punkt, von
dem, verstärkt durch die Kraft des Hebeleffekts, Gewinne oder Verlust
für die jeweiligen Inhaber von offenen Long- bzw. Short-Positionen in
Futures ihren Ausgang nehmen.
Zurückführen lässt sich
jede Wertänderung eines Terminkontrakts am Ende immer auf korrespondierende
Wertänderungen seines Basisinstruments ("underlying"): Weicht
nämlich der Preis der Wertbezugsbasis im Effektivmarkt (unter Berücksichtigung
der Nettofinanzierungskosten)
vom ursprünglich vereinbarten Futures-Preis ab, zu dem der Kontrakt
ja bei Fälligkeit "unbedingt" (bar oder physisch) zu erfüllen ist, resultiert
bei marktgerechter Bewertung aus dieser Differenz für die glücklichere
der beiden daran beteiligten Parteien ein positiver Vermögensgewinn
von entsprechender Höhe, für die andere ein Verlust um ebensoviel. Es
sei dies an einem Zahlenbeispiel veranschaulicht:
Mit dem heutigen Kauf eines Dezember2012-COMEX-Gold-Futures
(also durch das Eingehen einer Long-Position) zu einem Börsenterminkurs
von angenommen 1220 (US-$/Feinunze; Einstandspreis, Erstehungspreis)
verpflichtet* sich der Halter der Position, zum
Erfüllungstermin im
Dezember 2012 ein Quantum von 100 Feinunzen Gold zu einem Preis von
1220 US-$ je Feinunze zu erwerben. Sollte mit Herannahen dieses Termins
der Preis für eine Feinunze Gold im Kassamarkt, sagen wir, auf 1140US-$
gefallen sein, entsteht dem Halter der Position ein positiver Verlust
(mit Vernachlässigung von Zinseffekten und
Transaktionskosten)
in Höhe der Differenz zwischen Einstandspreis ("delivery price")
und dem bei Fälligkeit herrschenden Kassakurs für Gold (auf dem der
Schlussabrechnungspreis: der "final settlement price" des Futures, bei
der Erfüllung basiert) multipliziert mit dem Kontraktumfang. Als Ergebnis
erhalten wir, auf den Endfälligkeitszeitpunkt berechnet, sonach:
(1140 US-$ – 1220 US-$) × 100 =
8000
US-$ (Verlust).
[* Anmerkung: Eine
Loslösung von der hiermit verbundenen Lieferverpflichtung durch ein
zwischenzeitliches Gegengeschäft bliebe einem jeden Händler selbstverständlich
unbenommen. Der Einfachheit halber wird zur Aufhebung kontraktlicher
Verpflichtungen auch tatsächlich in der übergroßen Mehrzahl aller Futures-Geschäfte
von der Verfahrensweise eines Gegengeschäftes Gebrauch gemacht (worauf
im Weiteren noch ausführlich einzugehen ist).]
Ein aussichtsvoller,
auf Dauer Erfolg versprechender Handel mit Futures gebietet neben einem
gerüttelten Maß an Erfahrung, Wissen, eiserner Selbstdisziplin, Gewissenhaftigkeit,
analytischen Fähigkeiten, wachster Aufmerksamkeit, einer raschen Auffassungsgabe
und einer sicheren Urteilskraft eine den Umständen entsprechende
Risikotragfähigkeit. Denn
Achtung: Das Einstehen-Müssen für Verluste kann im Falle eines Leerverkaufs
in Futures (Short-Position) bei steigenden Futuresnotierungen bis in
die buchstäbliche Unendlichkeit reichen, während das Ausmaß möglicher
Vermögensverluste bei Kauf eines Futures (Long-Position) und fallenden
Futureskursen sich, wenngleich schmerzlich genug, immerhin auf den vorher
bekannten gesamten Kontraktgegenwert bei Positionsbegründung beschränkt!*
Die Ursache für das quasi bis ins Unermessliche gehende Verlustpotenzial
gerade von fehlgeschlagenen Short-Positionen liegt darin, dass die mit
Futuresgeschäften übernommene Verpflichtung – unbeschadet eines geleisteten
(meist relativ gering bemessenen) Ersteinschusses an Margin – sich grundsätzlich
auf den Gesamtwert des Kontraktumfangs erstreckt (Hebelwirkung),
während es dem für die Beschaffung der kontrahierten Werte maßgeblichen
Marktpreis an jeder absehbaren Obergrenze mangelt. Futures als risikotragende
Handelsinstrumente werden infolge davon systematisch zu einem Rang emporgehoben,
der dem verständigen Händler (Trader) unabdingbar und "in jeder Sekunde"
uneingeschränkte Achtsamkeit abverlangt.
[* Tatsächlich
können nur unentbehrliche physisch existierende Wirtschaftsgüter unbegrenzt
im Preis steigen. Umgekehrt mag ihr Wert praktisch wohl niemals auf
die untere Grenze des Preisnullpunktes herabsinken. Gleichwohl stößt
infolge des geschilderten Umstandes die Spiegelbildlichkeit des Gewinn/Verlust-Profils
von Futures (wie auch von anderen "unbedingten" Termingeschäften) bei
einem Marktwert des "underlying" von null an ihre natürliche Grenze.]
Zu
Gelde machen lässt sich ein Wertzuwachs aus Futures bequem durch
Abschluss eines damit zusammenstimmenden börsenmäßigen
Gegengeschäfts zum gerade
herrschenden Marktpreis (d.h.
mit einem börslichen Umsatzakt = "reversing trade"; "closing
transaction", "round turn"). Auf diese Art lässt sich ein
aus einer Kursverschiebung fließender Differenzgewinn im vorliegenden
Kontraktmarkt effektiv zueignen. Es gilt dies selbstverständlich in
ganz analoger Weise auch für den Fall einer Wertminderung hinsichtlich
der Begrenzung von Verlusten aus Marktwertänderungen von Futuresgeschäften.
Liquide Märkte gewährleisten nun, dass jeder Tageshändler, Investor,
Versicherer oder Arbitrageur, der eine bestimmte Marktseite einzunehmen
gedenkt, auf einen anderen trifft, der gewillt ist, die Gegenseite zu
vertreten. Mitunter ist zur Realisation vorliegender Marktwerte eine
augenblickliche Reaktion durch ein wendiges Handeln auf den Märkten
erforderlich, wofür wiederum eine jederzeitige Transaktionsmöglichkeit
an den Börsen unentbehrliche Voraussetzung ist.
[Anmerkung: Auch wenn
das oben demonstrierte Gewinn- und Verlustprofil zur Veranschaulichung
durch völlig kontinuierlich (stetig) an- bzw. absteigende gerade Linien
schematisch gefasst wurde, so ist dennoch nicht zu verkennen, dass diese
keineswegs als vollkommen geschlossen zu begreifen sind, da ja die einzelnen
einander angrenzenden, im Handel realisierbaren Futureskurse stets um
sprunghafte Distanzen von mindestens je einem "tick"
voneinander abstehen.]
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Fazit
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Handelbarkeit ist Futures
wahrlich auf den Leib geschrieben. Ja, sie ist für Futures sogar eine
unverzichtbare und unerlässliche Existenzbedingung. Ohne die Gabe, mit
Terminmarktinstrumenten, so zumal mit Futures und anderen börsennotierten
Produkten, freien Handel treiben zu können, bliebe ein gewichtiger Faktor
für ihr Dasein weg. So sind Futures ihrer ganzen Wesensart nach, namentlich
durch
Standardisierung der Geschäfte, auf höchste Verkehrsfähigkeit zurechtgemacht.
Durch die äußere Gestalt der Kontrakte selbst als gesonderte, zertifikatlose
Verfügungsrechte wird ihre Übertragung von vornherein auf das möglichste
vereinfacht, und so gewinnt es leicht den Anschein, als seien sie erst
in zweiter Rücksicht auf Erfüllung durch Lieferung des Basisgegenstandes
in Natur angelegt. Eben hierin liegt zugleich ein besonderer Vorteil
von Futures: Neben dem Vorzug eines verhältnismäßig geringen Kapitaleinsatzes
als anfänglich erforderliche materielle Vorbedingung für die Teilnahme
am Börsenterminhandel überhaupt liegt der besondere Reiz von Futures
darin, dass diese sich während der Laufzeit allein mit Durchführung
eines börslichen Gegengeschäfts nahezu jederzeit geräuschlos wieder
"veräußern" lassen, ohne dazu vorher in Kontakt zu der eigentlichen
Gegenpartei treten oder gar deren Einwilligung einholen zu müssen. Eine
Lösung von der Individualität solchermaßen gelingt nicht zuletzt deshalb,
weil alle Kontrakte mit übereinstimmender Kontraktausgestaltung ("futures
series") an der Terminbörse als wechselseitig durch einander
ersetzbar gelten (sie sind von "qualitativ homogener" Natur und damit
"vertretbar" geworden). Futures-Kontrakte der gleichen Art schließen
mithin für alle Marktbeteiligten stets auch die gleichen Rechte und
Verpflichtungen in sich (Substitutionseffekt und Fungibilität von Futures
als Grundlage für deren Handelbarkeit). Davon abgesehen wäre ein direkter
Kontakt zur ursprünglichen Gegenpartei auch gar nicht ohne weiteres
herstellbar; denn durch Dazwischenkunft der Clearingstelle als unmittelbarer
Handelspartner wissen die originären vertragsschließenden Parteien i.
d. R. voneinander nichts; sie bleiben somit gegenseitig vollkommen
anonym. Ein mit Abschluss von Börsentermingeschäften übernommenes Risiko
ist als solches prinzipiell zeitlich befristet, seiner Höhe ist gleichwohl
praktisch keine Grenze gezogen. Trotz alledem lässt sich die Übernahme
von Risiken aus offengestellten Positionen durch Handelbarkeit der einzelnen
Terminmarkt-Instrumente außerordentlich flexibel gestalten.
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Terminkontrakthandel in Futures: Gewinn und
Verlust
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