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Der Handel mit Futures

 

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Voraussetzungen für einen geregelten Handel mit Futures

Der Handel mit Futures vollzieht sich an Terminbörsen. Er bildet sich aus der fortgesetzten Aufeinanderfolge von einzelnen unbedingten Börsentermingeschäften, d.i. die Summe der Umsatzgeschäfte in Futures. Der Handelsverkehr ist eingebettet in den Zukunftsmärkten und als solcher ein unmittelbarer Bestandteil des Finanzmarktes selbst. Unter verkehrstechnischen wie ökonomischen Aspekten erweist sich der Handel in Futures (= börsenmäßiger Terminkontrakthandel) an den internationalen Plätzen grundsätzlich nur insofern fruchtbar, als

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die Wesensmerkmale des Basisinstruments ("underlying") als auch jene der Terminkontrakte selbst sämtlich standardisierbar sind,

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alle Terminkontrakte mit identischen Spezifikationen als untereinander vertretbar gelten (Homogenitätsbedingung; einheitliche Futures-Serien),

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das Marktobjekt, welches das Basisinstrument des Terminkontrakts bildet, wenn zur Realerfüllung bestimmt, in zureichender Menge zur Verfügung steht,

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der zugrunde liegende Markt wiederholt heftigen und unerwarteten Preisschwankungen unterworfen ist,

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sowohl der Termin- als auch der Effektivmarkt von monopolistischen oder oligopolistischen Strukturen freigehalten wird,

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der fragliche Futures-Markt von einer Vielzahl von Marktteilnehmern in beidseitiger Konkurrenz rege gehandelt wird (zulängliche Marktbreite und -tiefe), und

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ein Zugang zum Markt sowie die Publizität des Marktgeschehens auf kostengünstige Weise zu verschaffen sind.

[Anmerkung: Die Futures unterliegenden Marktgegenstände sind in unterschiedlichem Grade lagerfähig. Güter mancher Gattungen sind von Natur aus nicht bewahrfähig, jene anderer Gattungen wieder, weil nicht dauerbar, bedürfen erst gar keiner Lagerung. Edelmetall beispielhalber ist eine natürliche Lagerfähigkeit eigen. Die vorstehende Einzelaufzählung erforderlicher Merkmale von Börsentermingeschäften macht indes deutlich, dass, anders als noch in älterer Zeit wiederholt ausgesprochen, die Konservierungseigenschaft für diese Zwecke heutzutage nicht mehr erfordert wird.]

In Anbetracht der oben aufgelisteten Vorbedingungen, deren vereintes Zusammenkommen für einen funktionsfähigen, effizienten und transparenten Börsenterminhandel von kardinaler Bedeutung ist, überrascht es nicht, dass die Zahl der aktiv gehandelten Futures-Märkte im Vergleich zu den tausenden und abertausenden Aktien an den globalen Aktienmärkten, die dies nicht erfordern, verhältnismäßig klein anschlägt. Andererseits geht mit der Konsolidierung des Handels auf einige wenige Märkte ein entscheidender Vorteil einher. Dieser offenbart sich in einem allgemein hohen Bekanntheitsgrad der einzelnen Futures-Märkte, ein Umstand, der regelmäßig nicht nur zu einer merklichen Verringerung von Such- und Informationskosten führt, sondern vor allem auch die Liquidität im Marktsegment von Futures und den daran hängenden nachrangigen Finanzinstrumenten nachhaltig zu steigern vermag. Weil aber im Gegensatz zu Aktien die Lebensdauer der gelisteten Finanzderivaten grundsätzlich nur eine begrenzte ist, kommt gerade dem Moment der Marktliquidität und einer damit in Aussicht gestellten jederzeitigen Transaktionsmöglichkeit zu fairen Preisen eine zentrale Bedeutung für die Handelbarkeit dieser Instrumente zu.

[Hinweis: Wie der Marktprozess im Handel mit Futures an der Börse beschaffen ist und was das Wesentliche und Typische daran ist, erfahren Sie anhand eines Beispiels auf der Seite "Wie entstehen Futures?".]

 

 

 

 

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Sind die vorstehend benannten Existenzbedingungen als Tatbestandsmerkmale für einen ordentlichen Handelsverkehr mit Börsenterminkontrakten im Wesentlichen erfüllt, so kann der Marktmechanismus sich vollständig entfalten und in Schwung kommen. Der Einsatz von Futures, Optionen und anderen Derivaten erlaubt es dann, spezifische Informationen und Erwartungen der einzelnen Akteure über darauf gründende Handlungsstrategien auf komfortable und kostengünstige Weise sinnvoll in Transaktionen an den Märkten umzusetzen*. Die sich bei Bestätigung oder Täuschung über die Marktlage hierauf einspielenden Gewinne und Verluste lassen sich auf Verlangen sogleich realisieren, die Bereitschaft, aktiv am Handel mit Futures teilzunehmen, wird angeregt und gesteigert.

[* Insbesondere wird es dadurch möglich, aus spezifischem Wissen bei konkreten Kurserwartungen mit relativ geringem Kapitaleinsatz geräuschlos Nutzen zu ziehen, ohne hierbei die den einzelnen Derivaten unterliegenden Vermögensgegenstände der Sache nach physisch erwerben resp. liefern zu müssen.]

 

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Long- und Short-Positionen: Gewinn- und Verlustprofil von Futures

 

Um die spezifischen Eigenschaften von Futures als auch die besonderen Verkehrsabläufe und Markterscheinungen, die im Handel mit diesen Instrumenten eine Rolle spielen, im lebendigen Zusammenhang begreiflich zu machen und dabei zu klaren Resultaten zu gelangen, bedarf es zunächst Vorverständnis und einiger aspektbezogener Kenntnisse von grundlegenden Sachverhalten:

Der Aufbau einer Nettoposition im Börsenterminmarkt, ganz gleich welcher Art, geht hervor aus einem Begründungsgeschäft. Die Vornahme eines Begründungsgeschäfts heißt in der englischen Sprache des Marktes "opening transaction", oder oft verkürzt gesprochen "opening". Die denkbar einfachste Verkehrsform eines Begründungsgeschäfts im Futures-Handel ist der öffnende Kauf ("buy trade") bzw. öffnende Verkauf ("sell trade") von Terminkontrakten. Jede vom Grund aus neu geschaffene, offene (singuläre) Position in Futures kennt somit nur zwei verschiedene Grundausrichtungen: Sie ist, je nach handelsstrategischer Absicht, entweder "long", bei Kauf von Futures, oder "short", bei Verkauf von Futures. Zur Erläuterung:

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Werden Futures mit einem Eröffnungsgeschäft verkauft, so begründet dies für den Verkäufer im Ergebnis eine offene (also eine eingeleitete, aber noch ungedeckte) Position, die als Futures Short-Position (Leerposition, Minusposition) bezeichnet wird. Wer eine Short-Position in Futures einnimmt, erwartet fallende Kurse und trägt das Risiko steigender Kurse, solange diese durch ein Gegengeschäft noch nicht geschlossen oder anderweitig gesichert worden ist.

 

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Werden Futures dagegen mit einem Eröffnungsgeschäft gekauft*, so begründet dies für den Käufer im Ergebnis eine offene Position, die als Futures Long-Position (Plusposition) bezeichnet wird. Wer eine Long-Position** in Futures einnimmt, erwartet steigende Kurse und trägt bis zu ihrer Schließung oder Sicherung das Risiko fallender Kurse.

Die Voraussetzungsbasis dafür, dass überhaupt eine Transaktion in Futures zum Abschluss kommen kann, ist, dass ein Terminkäufer und -verkäufer sich finden und einig werden; denn ebenso wie zu jedem Handel, so gehört zu Geschäften in Futures stets ein Käufer als auch ein Verkäufer. Die eine Kontraktpartei, der Käufer, nimmt an dem Geschäft die Long-Position ("long futures"), die andere Kontraktpartei, der Verkäufer, die Short-Position ein ("short futures").

[* Anmerkung: Wenngleich weit verbreitet, ist dieser althergebrachte Sprachgebrauch reichlich schief, denn er verschleiert den Tatbestand, dass Futures an sich durch börsliche Standardverträge begründete (unbedingte) Verfügungsrechte über künftige Leistungen sind: Statt "Kauf eines Futures" bzw. "Verkauf eines Futures" sollte es richtiger heißen: "Die vertragliche rechtsgeschäftliche Verpflichtung, zum Termin zu kaufen" bzw. "... zum Termin zu verkaufen". Darüber hinaus haben die Begriffe "Kauf" und "Verkauf" hier nicht die im strengen Rechtssinne zu verstehende Bedeutung. Vielmehr sind Letztere im vorliegenden Sachzusammenhang unter dem Bilde der eingenommen Position eines Derivatehändlers rücksichtlich der Richtung seiner spezifischen Preiserwartungen zu sehen (s.o.). Aus Gründen sprachlicher Kürze, und weil einer eingebürgerten Sprachübung nicht leicht auszuweichen ist, sei auch im weiteren Gang der Darstellung für den ausgeführten Sachverhalt gleichwohl von der in der Praxis gebräuchlichen elliptischen Redeweise von "Kauf" bzw. "Verkauf eines Futures" Gebrauch gemacht.

Zusätzliche Anmerkung: Der englische Ausdruck "Long" darf bei Zukunftsgeschäften nicht unbesehen allemal mit dem Vorgang eines Kaufs identifiziert werden, so wenig als "Short" stets und ausnahmslos mit "Verkauf" gleichgesetzt werden darf. Wer etwa verpflichtet ist, zum künftigen Spotpreis ("spot price") zu kaufen, ist "short", denn er profitiert von fallenden Preisen.]

[** Wer mit einem alleinstehenden Eröffnungsgeschäft Futures kauft, nimmt damit in technischer Sprache ausgedrückt eine Long-Position in Futures ein ("going long", "taking a long position in futures", "establishing a long position"). Hiernach "hat man eine Long-Position", "ist in einer Long-Position", oder kurz: "ist long" ("to be in a long position", "to be long futures"). Diese Sprachregelung gilt andersherum sinngleich auch für Short-Positionen in Futures (dem Verkauf von Futures, "going short", "taking a short position in futures", "establishing a short position").]

Schematisch veranschaulichen lässt sich dieser Sachverhalt anhand der nachstehenden Figuren, welche die beiden Basispositionen von "unbedingten" Termingeschäften repräsentieren ("pay-off"-Diagramm):

 

Long-FuturesShort-Futures

Long- und Short-Futures: spiegelbildliches (symmetrisches) Gewinn- und Verlustprofil ("position diagram")

 

Zwar steht der Kurs eines Futures ("futures price") mit dem Wert desselben in einem festen Wirkungsmechanismus, beide sind aber weder innerlich noch äußerlich identisch. Der Futureskurs ist keine gegenständliche Wertgröße an sich, sondern stellt sich als ein auf die Zukunft projizierter Zifferwert dar. Sein Bezugspunkt ist der Marktpreis des Basisgegenstandes (Underlying), gewendet auf den Termin. Als bloßer Referenzpreis drückt er den während der Abhaltungszeiten an der Terminbörse fortlaufend ermittelten Kurs (Börsenterminpreis) eines Futures aus. Dem einzelnen Händler dient der Futureskurs primär als Rechengröße zur Beimessung von Gewinnen und Verlusten, welche seine eingeleiteten Terminmarktposten unterdessen hervorbringen und die sich realisieren lassen ("paper profit or loss"). Als öffentlich zugängliche quantitative Informationen geben Futureskurse überdies der Allgemeinheit Aufschluss über das Marktverhalten im betreffenden Terminkontraktmarkt. Die möglichen Ausprägungen vom Kurs eines Futures finden sich auf der Horizontalachse des obigen "pay-off"-Diagramms (Kurs-Achse, "X-Achse") abgetragen, die Vertikalachse ("Y-Achse") bildet den finanziellen Gewinn/Verlust in Abhängigkeit von Letzterem ab. Der Schnittpunkt der Gewinn-/Verlustgeraden mit der Kursachse kennzeichnet im obigen Schaubild die Lage des mit einem Begründungsgeschäft ("opening", "half turn") ausgehandelten Futureskurses* (= "Einstandskurs").

[* Der Futureskurs ist außerdem von verwandter Natur mit dem Ausübungspreis ("exercise price", "strike price") einer Option des Finanzmarktes insofern, als zu jenem Preis der Austausch von Leistung und Gegenleistung aus dem Kontrakt verabredet worden ist.]

Der präsente Wert (Verkehrswert, "value") eines Futures dementgegen stellt gedanklich die Summe vor, gegen die ein Futures-Kontrakt sich im Marktverkehr noch vor dem täglichen Buchungsschnitt ("markt to market") austauschen ließe, also jene Summe, die der Erwerber des Kontrakts dem ursprünglichen Halter für einen beschlossenen oder bloß gedachten Austausch desselben in Rechnung bringen würde, um dessen Position einzunehmen. Er ist konform mit dem realisierbaren Geldwert durch ein sofortiges Gegengeschäft ("Glattstellung"). Die Höhe des Verkehrswertes eines Futures bestimmt sich unter Berücksichtigung des Kontraktumfangs ("principal") nach dem Grad der Preisänderung gegenüber dem Einstandskurs, und nach jeder Vornahme eines "markt to market" jeweils nach dem Grad der Preisänderung gegenüber dem periodischen Abrechnungskurs ("settlement price").

Im Zeitpunkt des Zustandekommens eines Futures muss der Kontrakt selbst sich auf einen Geldwert ("contract value") von exakt null taxieren, sofern durch ihn Arbitragegewinne nicht unmittelbar in Aussicht stehen. Dabei macht es keinen Unterschied, von welcher Ausrichtung derselbe ist. Dies erscheint von selbst einleuchtend, weil im Moment der Vereinbarung eines Futuresgeschäfts durch ein solches weder Vermögenswerte geschaffen noch vertauscht werden. Keine der beteiligten Parteien hat sich durch den bloßen Abschluss eines Terminkontraktes zu marktgerechten Preisen finanziell besser oder schlechter gestellt, noch der anderen Seite einen geldlichen Vorteil zugebracht*. Erst ein im weiteren Verlauf des Handelsverkehrs sich einspielender Wechsel der Preislage auf dem Terminmarkt ruft eine Veränderung auch im Kontraktwert hervor. Wie die obige Abbildung veranschaulicht, lässt der Erfolg eines Futuresgeschäfts sich durch eine lineare Funktion beschreiben. Der Inhaber einer Long-Position profitiert in einem streng gleichgerichteten Verhältnis von steigenden Preisen des Futures; der Verkäufer von Futures (Short) dagegen verliert alsdann in genau dem gleichen Maße. Je höher der Futureskurs emporsteigt, desto größer der Gewinn des Käufers (Long) gleichwie der Verlust des Verkäufers (Short). Sinkt indessen der Futureskurs, so profitiert (spiegelbildlich) der Inhaber der Short-Position in Futures wieder streng streng paritätisch um ebenso viel, wie der Inhaber der Long-Position verliert. Mathematisch betrachtet ist die Steigung der Gewinn-/Verlustgeraden einer Long-Position somit positiv, jene einer Short-Position negativ. Futures, wie auch Forwards und Swaps, erkennt man deshalb den "linearen Instrumenten" ("delta one") zu, Optionen hinwieder den "nichtlinearen".

[* Anders als durch Abschluss eines Optionsgeschäftes, wodurch eine Partei von der anderen ein Recht effektiv käuflich erwirbt, das sie gegen diese durch Erklärung geltend machen kann, wechselt zum Zeitpunkt des Zustandekommens eines Futuresgeschäftes an der Börse für den Kontrakt selbst kein Geld die Hände (= "faire Wette"). Der Wert des Kontrakts ist zu diesem Zeitpunkt gleich null, einen Preis zu bezahlen gibt es nicht – jedoch immer unter der Bedingung, dass gewinnträchtige Arbitragegelegenheiten, die sich sogleich nutzen lassen, in Moment des Abschlusses nicht existieren. Ersteinschüsse, die ohnehin nicht als Kaufpreis zu deuten sind, Provisionen und andere Handelsspesen verschlagen an diesem Umstand nichts.]

Gewinne oder Verluste, die aus der Einnahme von Positionen in den Futuresmärkten auflaufen, sind insoweit allesamt unmittelbare Folge einer konkreten sich in Zukunft verwirklichenden (und damit unsicheren) Marktpreisentwicklung. Je nach Richtung und Ausmaß ihres eingeschlagenen Ganges sind diese äquivalent einem positiven oder negativen Marktwert des Futures. Wenn dem so ist, wird ein Händler, der steigende Kurse erwartet, Futures erwerben ("long gehen"), jener dagegen, der auf sinkende Kursen rechnet, Futures veräußern ("short gehen"). Sie schließen damit offenbar eine faire Wette ("fair bet") auf den Futureskurs ab. Im Nachhinein werden beide Kontrahenten klüger sein; einer der beiden wird jedoch am Ende über den Wechsel der Marktlage enttäuscht sein. Der Sache nach kommt es hierbei jedes Mal zu einer Verschiebung der Vermögensverhältnisse: Wenn der eine Teil eine bestimmte Summe verliert, ist stets ein anderer da, dem das Geld zufließt. Was der eine an Plus hat, hat der andere (unter Ausklammerung von Transaktionskosten und Nutzenaspekten) notwendig an Minus. In der Gesamtbilanz stellt die Rechnung sich also stets auf exakt null. Man spricht in diesem Zusammenhang von Futuresgeschäften darum auch oft und gern von einem Nullsummenspiel ("zero-sum game"). – Die einer Terminbörse angegliederte Clearingstelle ("clearing house") stellt über genau spezifizierte Regeln sicher, dass die hier und im Folgenden auf analytischem Wege gewonnenen Zusammenhänge auch bei der praktischen Durchführung von Futuresgeschäften unverfälscht zur Geltung kommen.*

[* So löst jede Wertänderung in Futures – ganz gleich welcher Richtung – im Rahmen des "marking to market" am Ende des jeweiligen Börsenhandelstages automatisch eine Belastung bzw. Gutschrift in entsprechender Höhe auf den einzelnen zugeordneten Margenkonten aus.]

Futureskurse sind nicht garantiert, sondern wechseln für gewöhnlich in sehr kurzen Zeitintervallen, zumal mit Eintreffen jeder neuen Marktinformation. Jede auf einem Futuresmarkt hervorgebrachte Kursvariation geht gleichzeitig einher mit einer Wertänderung von entsprechendem Umfang bei den darauf geschlossenen Kontrakten: Ändert sich unmittelbar nach Öffnung einer Position in Futures ("opening transaction") sein Börsenterminpreis, so beträgt der Kontraktwert desselben nun nicht mehr wie ursprünglich genau null; sondern der Kontrakt erhält hierdurch, wie soeben auseinandergesetzt, augenblicklich einen positiven bzw. negativen Wert zugewiesen. Wie die obige Abbildung versinnlicht, leiten sich erst aus den nachfolgenden Kursänderungen entweder Gewinne oder Verluste her, deren jedesmalige Größenordnung abhängig ist von der Richtung und Stärke der sich einstellenden Kursbewegung. Die Wertänderung des Futures steht dabei auf den Ersteinschuss ("initial margin") bezogen in einem durch den Hebeleffekt bestimmten feststehenden Verhältnis zur Änderung des Terminkontraktpreises (Leverage). Demnach bildet der Einstandskurs quasi den archimedischen Punkt, von dem, verstärkt durch die Kraft des Hebeleffekts, Gewinne oder Verlust für die jeweiligen Inhaber von offenen Long- bzw. Short-Positionen in Futures ihren Ausgang nehmen.

Zurückführen lässt sich jede Wertänderung eines Terminkontrakts am Ende immer auf korrespondierende Wertänderungen seines Basisinstruments ("underlying"): Weicht nämlich der Preis der Wertbezugsbasis im Effektivmarkt (unter Berücksichtigung der Nettofinanzierungskosten) vom ursprünglich vereinbarten Futures-Preis ab, zu dem der Kontrakt ja bei Fälligkeit "unbedingt" (bar oder physisch) zu erfüllen ist, resultiert bei marktgerechter Bewertung aus dieser Differenz für die glücklichere der beiden daran beteiligten Parteien ein positiver Vermögensgewinn von entsprechender Höhe, für die andere ein Verlust um ebensoviel. Es sei dies an einem Zahlenbeispiel veranschaulicht:

Mit dem heutigen Kauf eines Dezember2012-COMEX-Gold-Futures (also durch das Eingehen einer Long-Position) zu einem Börsenterminkurs von angenommen 1220 (US-$/Feinunze; Einstandspreis, Erstehungspreis) verpflichtet* sich der Halter der Position, zum Erfüllungstermin im Dezember 2012 ein Quantum von 100 Feinunzen Gold zu einem Preis von 1220 US-$ je Feinunze zu erwerben. Sollte mit Herannahen dieses Termins der Preis für eine Feinunze Gold im Kassamarkt, sagen wir, auf 1140US-$ gefallen sein, entsteht dem Halter der Position ein positiver Verlust (mit Vernachlässigung von Zinseffekten und Transaktionskosten) in Höhe der Differenz zwischen Einstandspreis ("delivery price") und dem bei Fälligkeit herrschenden Kassakurs für Gold (auf dem der Schlussabrechnungspreis: der "final settlement price" des Futures, bei der Erfüllung basiert) multipliziert mit dem Kontraktumfang. Als Ergebnis erhalten wir, auf den Endfälligkeitszeitpunkt berechnet, sonach:
 (1140 US-$ – 1220 US-$) × 100 =
8000 US-$ (Verlust).

[* Anmerkung: Eine Loslösung von der hiermit verbundenen Lieferverpflichtung durch ein zwischenzeitliches Gegengeschäft bliebe einem jeden Händler selbstverständlich unbenommen. Der Einfachheit halber wird zur Aufhebung kontraktlicher Verpflichtungen auch tatsächlich in der übergroßen Mehrzahl aller Futures-Geschäfte von der Verfahrensweise eines Gegengeschäftes Gebrauch gemacht (worauf im Weiteren noch ausführlich einzugehen ist).]

Ein aussichtsvoller, auf Dauer Erfolg versprechender Handel mit Futures gebietet neben einem gerüttelten Maß an Erfahrung, Wissen, eiserner Selbstdisziplin, Gewissenhaftigkeit, analytischen Fähigkeiten, wachster Aufmerksamkeit, einer raschen Auffassungsgabe und einer sicheren Urteilskraft eine den Umständen entsprechende Risikotragfähigkeit. Denn Achtung: Das Einstehen-Müssen für Verluste kann im Falle eines Leerverkaufs in Futures (Short-Position) bei steigenden Futuresnotierungen bis in die buchstäbliche Unendlichkeit reichen, während das Ausmaß möglicher Vermögensverluste bei Kauf eines Futures (Long-Position) und fallenden Futureskursen sich, wenngleich schmerzlich genug, immerhin auf den vorher bekannten gesamten Kontraktgegenwert bei Positionsbegründung beschränkt!* Die Ursache für das quasi bis ins Unermessliche gehende Verlustpotenzial gerade von fehlgeschlagenen Short-Positionen liegt darin, dass die mit Futuresgeschäften übernommene Verpflichtung – unbeschadet eines geleisteten (meist relativ gering bemessenen) Ersteinschusses an Margin – sich grundsätzlich auf den Gesamtwert des Kontraktumfangs erstreckt (Hebelwirkung), während es dem für die Beschaffung der kontrahierten Werte maßgeblichen Marktpreis an jeder absehbaren Obergrenze mangelt. Futures als risikotragende Handelsinstrumente werden infolge davon systematisch zu einem Rang emporgehoben, der dem verständigen Händler (Trader) unabdingbar und "in jeder Sekunde" uneingeschränkte Achtsamkeit abverlangt.

[* Tatsächlich können nur unentbehrliche physisch existierende Wirtschaftsgüter unbegrenzt im Preis steigen. Umgekehrt mag ihr Wert praktisch wohl niemals auf die untere Grenze des Preisnullpunktes herabsinken. Gleichwohl stößt infolge des geschilderten Umstandes die Spiegelbildlichkeit des Gewinn/Verlust-Profils von Futures (wie auch von anderen "unbedingten" Termingeschäften) bei einem Marktwert des "underlying" von null an ihre natürliche Grenze.]

Zu Gelde machen lässt sich ein Wertzuwachs aus Futures bequem durch Abschluss eines damit zusammenstimmenden börsenmäßigen Gegengeschäfts zum gerade herrschenden Marktpreis (d.h. mit einem börslichen Umsatzakt = "reversing trade"; "closing transaction", "round turn"). Auf diese Art lässt sich ein aus einer Kursverschiebung fließender Differenzgewinn im vorliegenden Kontraktmarkt effektiv zueignen. Es gilt dies selbstverständlich in ganz analoger Weise auch für den Fall einer Wertminderung hinsichtlich der Begrenzung von Verlusten aus Marktwertänderungen von Futuresgeschäften. Liquide Märkte gewährleisten nun, dass jeder Tageshändler, Investor, Versicherer oder Arbitrageur, der eine bestimmte Marktseite einzunehmen gedenkt, auf einen anderen trifft, der gewillt ist, die Gegenseite zu vertreten. Mitunter ist zur Realisation vorliegender Marktwerte eine augenblickliche Reaktion durch ein wendiges Handeln auf den Märkten erforderlich, wofür wiederum eine jederzeitige Transaktionsmöglichkeit an den Börsen unentbehrliche Voraussetzung ist.

[Anmerkung: Auch wenn das oben demonstrierte Gewinn- und Verlustprofil zur Veranschaulichung durch völlig kontinuierlich (stetig) an- bzw. absteigende gerade Linien schematisch gefasst wurde, so ist dennoch nicht zu verkennen, dass diese keineswegs als vollkommen geschlossen zu begreifen sind, da ja die einzelnen einander angrenzenden, im Handel realisierbaren Futureskurse stets um sprunghafte Distanzen von mindestens je einem "tick" voneinander abstehen.]

Aufzählung

Fazit

Handelbarkeit ist Futures wahrlich auf den Leib geschrieben. Ja, sie ist für Futures sogar eine unverzichtbare und unerlässliche Existenzbedingung. Ohne die Gabe, mit Terminmarktinstrumenten, so zumal mit Futures und anderen börsennotierten Produkten, freien Handel treiben zu können, bliebe ein gewichtiger Faktor für ihr Dasein weg. So sind Futures ihrer ganzen Wesensart nach, namentlich durch Standardisierung der Geschäfte, auf höchste Verkehrsfähigkeit zurechtgemacht. Durch die äußere Gestalt der Kontrakte selbst als gesonderte, zertifikatlose Verfügungsrechte wird ihre Übertragung von vornherein auf das möglichste vereinfacht, und so gewinnt es leicht den Anschein, als seien sie erst in zweiter Rücksicht auf Erfüllung durch Lieferung des Basisgegenstandes in Natur angelegt. Eben hierin liegt zugleich ein besonderer Vorteil von Futures: Neben dem Vorzug eines verhältnismäßig geringen Kapitaleinsatzes als anfänglich erforderliche materielle Vorbedingung für die Teilnahme am Börsenterminhandel überhaupt liegt der besondere Reiz von Futures darin, dass diese sich während der Laufzeit allein mit Durchführung eines börslichen Gegengeschäfts nahezu jederzeit geräuschlos wieder "veräußern" lassen, ohne dazu vorher in Kontakt zu der eigentlichen Gegenpartei treten oder gar deren Einwilligung einholen zu müssen. Eine Lösung von der Individualität solchermaßen gelingt nicht zuletzt deshalb, weil alle Kontrakte mit übereinstimmender Kontraktausgestaltung ("futures series") an der Terminbörse als wechselseitig durch einander ersetzbar gelten (sie sind von "qualitativ homogener" Natur und damit "vertretbar" geworden). Futures-Kontrakte der gleichen Art schließen mithin für alle Marktbeteiligten stets auch die gleichen Rechte und Verpflichtungen in sich (Substitutionseffekt und Fungibilität von Futures als Grundlage für deren Handelbarkeit). Davon abgesehen wäre ein direkter Kontakt zur ursprünglichen Gegenpartei auch gar nicht ohne weiteres herstellbar; denn durch Dazwischenkunft der Clearingstelle als unmittelbarer Handelspartner wissen die originären vertragsschließenden Parteien i. d. R. voneinander nichts; sie bleiben somit gegenseitig vollkommen anonym. Ein mit Abschluss von Börsentermingeschäften übernommenes Risiko ist als solches prinzipiell zeitlich befristet, seiner Höhe ist gleichwohl praktisch keine Grenze gezogen. Trotz alledem lässt sich die Übernahme von Risiken aus offengestellten Positionen durch Handelbarkeit der einzelnen Terminmarkt-Instrumente außerordentlich flexibel gestalten.

Lesen Sie auf der folgenden Seite:

Terminkontrakthandel in Futures: Gewinn und Verlust

 

 

Siehe auch:

 

Aufzählung

Was sind Futures?

Aufzählung

Wie entstehen Futures?

Aufzählung

Der Futureskurs

Aufzählung

Das Offene Interesse ("open interest") und der Umsatz ("volume")

Aufzählung

Glattstellung offener Positionen: Das Gegengeschäft

Aufzählung

Settlement: Die Erfüllung eines Futures-Kontrakts durch physische Lieferung oder "cash settlement"

Aufzählung

Die Mindestkursänderung ("tick", "minimum price fluctuation")

Aufzählung

Tägliches Kurs-Limit ("daily price limit") – "limit-up" bzw. "limit-down"

Aufzählung

Die Positions-Obergrenze ("position limit"), "accountability rules" und Reportpflicht ("reportable limit")

Aufzählung

Zur Beziehung zwischen Spotmarktpreis und Futureskurs und "cost of carry"

Aufzählung

Devisen-Futures

Aufzählung

Aktienindex-Futures

Aufzählung

Zins-Futures auf Geldmarktinstrumente

Aufzählung

Zins-Futures auf mittel- und langfristige Anleihen

 

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"Quidquid alicui addicitur, alibi detrahitur." (Was irgendwo hinzugefügt wird, wird woanders weggenommen.)
Francis Bacon (1561 - 1626), engl Philosoph

 

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Stand: 03. Februar 2012. Alle Rechte vorbehalten.