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Der Handel mit Futures
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Voraussetzungen
für einen geregelten Handel mit Futures
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Der Handel mit
Futures vollzieht sich an
Terminbörsen. Er ist eingebettet
in den Zukunftsmärkten und als solcher Teil des Finanzmarktes selbst.
Unter verkehrstechnischen wie ökonomischen Aspekten erweist sich der
Handel mit Futures
(= Terminkontrakthandel) an
den internationalen Plätzen grundsätzlich nur insofern fruchtbar, als
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die Menge und Qualität
des Basisinstruments ("underlying") eines Terminkontrakts
standardisierbar ist,
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alle Terminkontrakte
mit identischen Spezifikationen als untereinander vertretbar gelten
(Homogenitätsbedingung; einheitliche Futures-Serien),
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der zugrunde liegende
Markt wiederholt hinreichend starken Preisschwankungen unterworfen
ist,
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sowohl der Termin-
als auch der Effektivmarkt nicht monopolistisch oder oligopolistisch
strukturiert sind,
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der fragliche Futures-Markt
von einer Vielzahl von Marktteilnehmern rege gehandelt wird (Marktbreite
und -tiefe), und
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ein Zugang zum Markt
sowie die Publizität des Marktgeschehens auf kostengünstige Weise
erzielbar ist.
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[Anmerkung: Die
Marktgegenstände von Futures sind in unterschiedlichem Grade
lagerfähig. Manche
Güterarten sind von Natur aus gar nicht bewahrfähig, andere Güterarten,
weil nicht dauerbar, bedürfen erst gar keiner Lagerung. Edelmetallen
als unterliegendem Instrument von Futures hinwiederum kommt regelmäßig
eine besonders hohe Lagerfähigkeit zu. Die vorstehende Einzelaufzählung
erforderlicher Merkmale von Börsentermingeschäften macht indes deutlich,
dass in diesem Sachzusammenhang die Eigenschaft einer Eignung zur Lagerfähigkeit
anders als früher heutzutage nicht mehr verlangt wird.]
In Anbetracht der vorstehend
aufgelisteten Grundzüge, deren Zusammenkommen für einen funktionsfähigen,
effizienten und transparenten Börsenterminhandel von kardinaler Bedeutung
ist, ist die Zahl der aktiv gehandelten Futures-Märkte im Vergleich
zu den tausenden und abertausenden Aktien an den globalen Aktienmärkten
verhältnismäßig gering. Andererseits geht mit der Konsolidierung des
Handels auf einige wenige Märkte ein entscheidender Vorteil einher.
Dieser offenbart sich in einem allgemein hohen Bekanntheitsgrad der
einzelnen Futures-Märkte, ein Umstand, der regelmäßig nicht nur zu einer
merklichen Verringerung von Such- und Informationskosten führt, sondern
vor allem auch die Liquidität
im Marktsegment von Futures und von anderen börsennotierten Finanzderivaten
nachhaltig zu steigern vermag. Wegen der im Gegensatz zu Aktien grundsätzlich
begrenzten Lebensdauer von Finanzderivaten zeigt sich, dass gerade dem
Aspekt der Marktliquidität und einer dadurch erreichten jederzeitigen
Transaktionsmöglichkeit zu fairen Preisen eine zentrale Bedeutung für
die Handelbarkeit dieser Instrumente zukommt.
[Hinweis: Wie der
Marktprozess im Handel mit Futures an der Börse beschaffen ist und was
das Wesentliche und Typische daran ist, erfahren Sie anhand eines Beispiels
auf der Seite "Wie entstehen Futures?".]
Sind die oben benannten
Existenzbedingungen (Merkmale, Aufgaben) für Börsentermingeschäfte im
Wesentlichen erfüllt, so kann der Marktmechanismus sich vollständig
entfalten und in Schwung kommen. Der Einsatz von Futures,
Optionen und anderen Derivaten
erlaubt es dann, spezifische Informationen und Erwartungen einzelner
Akteure über darauf gründende Handlungsstrategien auf komfortable und
kostengünstige Weise sinnvoll in Transaktionen an den Märkten umzusetzen*.
Sich einspielende Gewinne und Verluste lassen sich sofort realisieren,
die Bereitschaft, aktiv am Handel mit Futures teilzunehmen, wird gesteigert.
[* Insbesondere
wird es dadurch möglich, spezifisches Wissen und konkrete Kurserwartungen
mit relativ geringem Kapitaleinsatz geräuschlos ausnützen zu können,
ohne hierbei die den einzelnen Derivaten unterliegenden Vermögensgegenstände
tatsächlich physisch beziehen resp. liefern zu müssen.]
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Long- und
Short-Positionen: Gewinn- und Verlustprofil
von Futures
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Um die spezifischen Eigenschaften
von Futures als auch die besonderen Verkehrsabläufe und Markterscheinungen,
die im Handel mit diesen Instrumenten eine Rolle spielen, im lebendigen
Zusammenhang begreiflich zu machen und dabei zu klaren Resultaten zu
gelangen, bedarf es zunächst Vorverständnis und einiger aspektbezogener
Kenntnisse von grundlegenden Sachverhalten:
Jeder Aufbau einer Nettoposition
im Börsenterminmarkt geht hervor aus einem Begründungsgeschäft. Eine
solche Transaktion heißt "opening transaction", oder verkürzt
gesprochen "opening". Die wohl einfachste Verkehrsform eines
Begründungsgeschäfts ist ein öffnender Kauf ("buy trade") bzw.
öffnender Verkauf ("sell trade") von Terminkontrakten. Jede von
Grund aus neu geschaffene, offene (singuläre) Position in Futures kennt
somit nur zwei verschiedene Grundformen: Sie ist, je nach handelspolitischer
Absicht, entweder "long", bei
Kauf von Futures, oder "short",
bei Verkauf von Futures. Zur Erläuterung:
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Werden
Futures mit einem Eröffnungsgeschäft verkauft, so
begründet dies für den Verkäufer im Ergebnis eine offene
(also eine eingeleitete, aber noch ungedeckte) Position, die als
Futures Short-Position
(Leerposition, Minusposition) bezeichnet wird. Wer eine Short-Position
in Futures einnimmt, erwartet fallende Kurse und trägt das
Risiko steigender Kurse, solange diese noch nicht durch ein Gegengeschäft
geschlossen oder gesichert worden ist.
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Werden
Futures hingegen mit einem Eröffnungsgeschäft gekauft*,
so begründet dies für den Käufer im Ergebnis eine offene
Position, die als Futures
Long-Position (Plusposition) bezeichnet wird.
Wer eine Long-Position** in Futures einnimmt, erwartet
steigende Kurse und trägt bis zu ihrer Schließung oder Sicherung
das Risiko fallender Kurse.
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Grundvoraussetzung dafür,
dass überhaupt eine Transaktion in Futures zum Abschluss kommen kann,
ist, dass sich Terminkäufer und -verkäufer finden und einigen können;
denn wie zu jedem Handel gehört auch zu Geschäften mit Futures stets
ein Käufer als auch ein Verkäufer. Die eine Kontraktpartei, der Käufer,
nimmt an dem Geschäft die Long-Position
("long futures"), die andere Kontraktpartei, der Verkäufer, die
Short-Position ein ("short
futures").
[* Anmerkung:
Wenngleich weit verbreitet, ist dieser althergebrachte Sprachgebrauch
reichlich schief, denn er verschleiert den Tatbestand, dass Futures
durch börsliche Standardverträge begründete (unbedingte) Verfügungsrechte
über künftige Leistungen sind: Statt "Kauf eines Futures" bzw. "Verkauf
eines Futures" sollte es richtiger heißen: "Die vertragliche rechtsgeschäftliche
Verpflichtung, zum Termin zu kaufen" bzw. "... zum Termin zu verkaufen".
Darüber hinaus haben die Begriffe "Kauf" und "Verkauf" hier nicht die
im strengen Rechtssinne zu verstehende Bedeutung. Vielmehr sind Letztere
im vorliegenden Sachzusammenhang unter dem Bilde der eingenommen Position
eines Derivatehändlers rücksichtlich der Richtung seiner spezifischen
Preiserwartungen zu sehen (s.
o.). Aus Gründen sprachlicher Kürze, und weil einer eingebürgerten
Sprachübung nur schwer auszuweichen ist, sei für den ausgeführten Sachverhalt
gleichwohl die in der Praxis gebräuchliche elliptische Redeweise von
"Kauf" bzw. "Verkauf eines Futures" auch im weiteren Verlauf der Darstellung
verwendet.]
[** Wer mit einem
Eröffnungsgeschäft Futures kauft, nimmt damit eine
Long-Position in Futures ein
("going long"). Hiernach "hat man eine Long-Position", "ist in
einer Long-Position", oder kurz: "ist long". Diese Sprachregelung gilt
andersherum sinngleich auch für Short-Positionen
in Futures (dem Verkauf von Futures, "going short").]
Schematisch veranschaulichen
lässt sich dieser Sachverhalt anhand nachstehender Graphik der beiden
Basispositionen von "unbedingten" Termingeschäften ("pay-off"-Diagramm)
wie folgt:
 
Long- und Short-Futures:
spiegelbildliches (symmetrisches) Gewinn- und Verlustprofil
Der Kurs und der Wert
eines Futures stehen zwar in engem Zusammenhang, sind aber nicht identisch.
Der Futureskurs ist der an
der Terminbörse ermittelte Referenzpreis eines Futures. Futureskurse
geben als öffentlich zugängliche quantitative Informationen Aufschluss
über das Marktverhalten im betreffenden Terminkontraktmarkt. Letzterer
ist auf der horizontalen Achse des "pay-off"-Diagramms ("X-Achse") abgetragen,
die vertikale Achse ("Y-Achse") zeigt den finanziellen Gewinn/Verlust
in Abhängigkeit vom Kurs des Futures. Der Schnittpunkt der Gewinn-/Verlustgeraden
mit der Kursachse kennzeichnet im obigen Schaubild den mit einem Begründungsgeschäft
("opening", "half turn") jeweils ausgehandelten Futureskurs
(= "Einstandskurs").
Im Zeitpunkt des Zustandekommens
eines Futures wird der Kontrakt selbst immer auf einen Geldwert ("contract
value") von exakt null taxiert. Dabei macht es keinen Unterschied,
von welcher Ausrichtung derselbe ist. Dies erscheint von selbst unmittelbar
einleuchtend, weil im Moment des Abschlusses eines Futuresgeschäfts
weder Vermögenswerte geschaffen noch vertauscht werden. Keine der beteiligten
Parteien hat sich durch den bloßen Abschluss eines Terminkontraktes
finanziell besser oder schlechter gestellt, noch der anderen Seite einen
geldlichen Vorteil zugebracht*. Erst ein im weiteren Verlauf
des Handelsverkehrs sich einspielender Wechsel der Preislage auf dem
Terminmarkt ruft eine Veränderung des Kontraktwertes hervor. Wie die
Abbildung ferner veranschaulicht, profitiert der Inhaber einer Long-Position
dabei in einem streng gleichgerichteten Verhältnis von steigenden Preisen
des Futures; der Verkäufer von Futures (Short) dagegen verliert in genau
dem gleichen Maße. Je höher der Futureskurs emporsteigt, desto größer
der Gewinn des Käufers und der Verlust des Verkäufers. Fällt dagegen
der Futureskurs, so profitiert (spiegelbildlich) der Inhaber der Short-Position
in Futures, und der Käufer verliert um ebenso viel. Mathematisch ist
die Steigung der Gewinn-/Verlustgeraden einer Long-Position damit gleich
plus eins, jene einer Short-Position gleich minus eins.
[* Anders als durch
Abschluss eines Optionsgeschäftes, wo eine Partei von der anderen ein
Recht käuflich erwirbt, das sie gegen diese geltend machen kann, wechselt
zum Zeitpunkt des Zustandekommens eines Futuresgeschäftes an der Börse
für den Kontrakt selbst kein Geld die Hände
(= "faire Wette"). Der Wert
des Kontrakts ist zu diesem Zeitpunkt gleich null. Einen Preis zu bezahlen
gibt es nicht. Ersteinschüsse,
die ohnehin nicht als Kaufpreis zu deuten sind, Provisionen und andere
Handelsspesen verschlagen an diesem Umstand nichts.]
Anfallende Gewinne oder
Verluste aus der Einnahme offener Positionen in Futures sind insoweit
allesamt unmittelbare Folge einer sich erst in Zukunft verwirklichenden
(und damit unsicheren) Marktpreisentwicklung. Diese ist je nach Richtung
und Ausmaß ihrer Veränderung äquivalent einem positiven oder negativen
Wert des Futures. Wenn dem so ist, wird ein Händler, der steigende Kurse
erwartet, Futures erwerben ("long gehen"), jener dagegen, der auf fallende
Kursen rechnet, Futures veräußern ("short gehen"). Sie schließen damit
offenbar eine faire Wette ("fair bet") auf den Futureskurs ab.
Im Nachhinein werden beide Kontrahenten klüger sein; der eine oder der
andere wird jedoch zwangsläufig enttäuscht werden. Der Sache nach kommt
es hierbei jedes Mal zu einer Verschiebung der Vermögensverhältnisse:
Wenn der eine Teil eine bestimmte Summe verliert, ist stets ein anderer
da, dem das Geld zufließt. Der Gewinn des einen ist damit in seiner
Höhe (unter Ausklammerung von Transaktionskosten und Nutzenaspekten)
offenkundig gleich dem Verlust des anderen. Man spricht im Zusammenhang
von Futuresgeschäften deshalb auch oft und gern von einem
Nullsummenspiel ("zero-sum
game"). Die einer Terminbörse angegliederte
Clearingstelle ("clearing house") stellt über genau spezifizierte
Regeln sicher, dass die hier und im Folgenden auf analytischem Wege
gewonnenen Zusammenhänge auch bei der praktischen Durchführung von Futuresgeschäften
unverfälscht zur Geltung kommen.*
[* So löst jede
Wertänderung in Futures – ganz gleich welcher Richtung – im Rahmen des
"marking to market" am Ende
des jeweiligen Börsenhandelstages automatisch eine Belastung bzw. Gutschrift
in entsprechender Höhe auf den einzelnen zugeordneten Margenkonten aus.]
Futureskurse sind nicht
garantiert, sondern wechseln für gewöhnlich in sehr kurzen Zeitabständen,
zumal mit Eintreffen jeder neuen Marktinformation. Jede Kursvariation
im gehaltenen Futures-Kontrakt geht dabei einher mit einer Wertänderung
von entsprechendem Umfang: Ändert sich nach Öffnung einer Position in
Futures ("opening transaction") sein Börsenterminpreis, so beträgt
der Kontraktwert des Futures nun nicht mehr genau null; der Kontrakt
erhält jetzt einen positiven oder negativen Wert zugewiesen. Wie aus
der obigen Abbildung in analoger Weise hervorgeht, leiten sich für die
jeweiligen Inhaber von offenen Long- bzw. Short-Positionen in Futures
erst aus nachfolgenden Kursänderungen entweder Gewinne oder Verluste
her, deren Größenordnung jedes Mal in einem feststehenden Verhältnis
abhängig ist von der Richtung und Stärke der sich einstellenden Kursbewegung.
Der Einstandskurs bildet hierbei quasi den archimedischen Punkt, von
dem, verstärkt durch die Kraft des
Hebeleffekts (Leverage),
Gewinne oder Verlust ihren Ausgang nehmen.
Erklären lässt sich jede
Wertänderung eines Terminkontrakts letztlich mit korrespondierenden
Wertänderungen seines Basisinstruments ("underlying"): Weicht
nämlich der Preis der Wertbezugsbasis im Effektivmarkt (unter Beachtung
der Nettofinanzierungskosten)
vom ursprünglich vereinbarten Futures-Preis ab, zu dem der Kontrakt
ja bei Fälligkeit "unbedingt" (bar oder physisch) zu erfüllen ist, resultiert
bei marktgerechter Bewertung aus dieser Differenz für eine der beteiligten
Parteien ein Vermögensgewinn von dem entsprechender Höhe, für die andere
ein Verlust um ebensoviel. Dies sei an einem Beispiel ziffermäßig veranschaulicht:
Mit dem heutigen Kauf eines Dezember2010-COMEX-Gold-Futures
(also durch das Eingehen einer Long-Position) zu einem Börsenterminkurs
von angenommen 920 (US-$/Feinunze; Einstandspreis, Erstehungspreis)
verpflichtet* sich der Halter der Position, zum
Erfüllungstermin im
Dezember 2010 ein Quantum von 100 Feinunzen Gold zu einem Preis von
920 US-$ je Feinunze zu erweben. Sollte mit Herannahen dieses Termins
der Preis für eine Feinunze Gold im Kassamarkt, sagen wir, auf 840 US-$
gefallen sein, entsteht dem Halter der Position ein positiver Verlust
(unter Vernachlässigung von Zinseffekten und
Transaktionskosten)
in Höhe der Differenz zwischen Einstandspreis ("delivery price")
und dem bei Fälligkeit herrschenden Kassakurs für Gold (auf dem der
Schlussabrechnungspreis: der "final settlement price" des Futures, bei
der Erfüllung basiert) multipliziert mit dem Kontraktumfang. Als Ergebnis
erhalten wir, auf den Endfälligkeitszeitpunkt berechnet, sonach:
(840 US-$ – 920 US-$) × 100 =
8000
US-$ (Verlust).
[* Anmerkung: Eine
Loslösung von der hiermit verbundenen Lieferverpflichtung durch ein
zwischenzeitliches Gegengeschäft bliebe einem jeden Händler selbstverständlich
unbenommen. Der Einfachheit halber wird zur Aufhebung kontraktlicher
Verpflichtungen auch tatsächlich in der überwiegenden Mehrzahl aller
Futures-Geschäfte von der Verfahrensweise eines Gegengeschäftes Gebrauch
gemacht (worauf im Weiteren noch ausführlich einzugehen ist).]
Ein aussichtsvoller,
auf Dauer Erfolg versprechender Handel mit Futures gebietet neben einem
gerüttelten Maß an Erfahrung, Wissen, eiserner Selbstdisziplin, Gewissenhaftigkeit,
analytischen Fähigkeiten, wachster Aufmerksamkeit, einer raschen Auffassungsgabe
und einer sicheren Urteilskraft eine den Umständen entsprechende
Risikotragfähigkeit. Denn
Achtung: Das Einstehen-Müssen für Verluste kann im Falle eines Leerverkaufs
in Futures (Short-Position) bei steigenden Futuresnotierungen bis in
die buchstäbliche Unendlichkeit reichen, während das Ausmaß möglicher
Vermögensverluste bei Kauf eines Futures (Long-Position) und fallenden
Futureskursen sich, wenngleich schmerzlich genug, immerhin auf den vorher
bekannten gesamten Kontraktgegenwert bei Positionsbegründung beschränkt!*
Die Ursache für das quasi bis ins Unermessliche gehende Verlustpotenzial
gerade von fehlgeschlagenen Short-Positionen liegt darin, dass die mit
Futuresgeschäften übernommene Verpflichtung – unbeschadet eines geleisteten
(meist relativ gering bemessenen) Ersteinschusses an Margin – sich grundsätzlich
auf den Gesamtwert des Kontraktumfangs erstreckt (Hebelwirkung),
während es dem für die Beschaffung der kontrahierten Werte maßgeblichen
Marktpreis an jeder absehbaren Obergrenze mangelt. Futures als risikotragende
Handelsinstrumente werden infolge davon systematisch zu einem Rang emporgehoben,
der dem verständigen Händler (Trader) unabdingbar und "in jeder Sekunde"
die uneingeschränkte Aufmerksamkeit abverlangt.
[* Tatsächlich
können nur unentbehrliche physisch existierende Wirtschaftsgüter unbegrenzt
im Preis steigen. Umgekehrt mag ihr Wert praktisch wohl niemals auf
die untere Grenze von exakt null herabsinken. Gleichwohl stößt infolge
des geschilderten Umstandes die Spiegelbildlichkeit des Gewinn/Verlust-Profils
von Futures (wie auch von anderen "unbedingten" Termingeschäften) bei
einem Marktwert des "underlying" von null an ihre natürliche Grenze.]
Realisieren
lässt sich ein Wertzuwachs aus Futures bequem durch Abschluss eines
damit zusammenstimmenden börslichen
Gegengeschäfts zum gerade
herrschenden Marktpreis (d.
h. mit börslichem Umsatzakt = "reversing trade"; "closing
transaction", "round turn", im vorliegenden Kontraktmarkt
lässt sich der daraus fließende Gewinn effektiv zueignen). Dies gilt
selbstverständlich in ganz analoger Weise auch für den Fall einer Wertminderung
hinsichtlich der Begrenzung von Verlusten aus Marktwertänderungen von
Futuresgeschäften. Liquide Märkte gewährleisten, dass jeder Investor,
der eine bestimmte Marktseite einzunehmen wünscht, hierbei auf einen
anderen Investor trifft, der gewillt ist, die Gegenseite zu vertreten.
Mitunter ist zur Realisation augenblicklicher Marktwerte eine schnelle
Reaktion durch rasches Handeln in den Märkten erforderlich, wofür wiederum
eine jederzeitige Transaktionsmöglichkeit an den Börsen unentbehrliche
Voraussetzung ist.
[Anmerkung: Auch wenn
das oben demonstrierte Gewinn- und Verlustprofil schematisch durch stetig
an- bzw. absteigende Linien veranschaulicht wurde, so ist dennoch nicht
zu verkennen, dass die einzelnen einander angrenzenden, im Handel realisierbaren
Futureskurse stets um sprunghafte Distanzen von mindestens je einem
"tick" abstehen.]
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Fazit
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Handelbarkeit ist Futures
wahrlich auf den Leib geschrieben. Ja, sie ist für Futures sogar eine
unverzichtbare Existenzbedingung. Ohne die Gabe, mit Terminmarktinstrumenten,
wie mit Futures und anderen börsennotierten Produkten, freien Handel
treiben zu können, bliebe ein gewichtiger Faktor für ihr Dasein weg.
So sind Futures ihrer ganzen Wesensart nach, namentlich vor allem durch
Standardisierung der Geschäfte, aber auch durch die Gestalt der
Kontrakte selbst als gesonderte, zertifikatlose Verfügungsrechte, von
vornherein primär auf ausgedehnte Handelbarkeit zurechtgemacht, und
erst in zweiter Rücksicht auf Erfüllung durch Lieferung des Basisgegenstandes
in Natur angelegt. Hierin liegt zugleich ein besonderer Vorteil von
Futures: Neben dem Vorzug eines verhältnismäßig geringen Kapitaleinsatzes
als anfänglich erforderliche Zugangsvoraussetzung für die Teilnahme
am Börsenterminhandel überhaupt liegt der besondere Reiz von Futures
darin, dass diese sich während der Laufzeit allein mit Durchführung
eines börslichen Gegengeschäfts nahezu jederzeit geräuschlos wieder
"veräußern" lassen, ohne dazu vorher in Kontakt zu der eigentlichen
Gegenpartei treten oder gar deren Einwilligung einholen zu müssen. Eine
solche Lösung von der Individualität gelingt nicht zuletzt deshalb,
weil alle Kontrakte mit übereinstimmender Kontraktausgestaltung ("futures
series") an der Terminbörse als wechselseitig durch einander
ersetzbar gelten (sie sind "qualitativ homogen" und damit "vertretbar"
geworden). Futures-Kontrakte der gleichen Art schließen mithin für alle
Marktbeteiligten stets auch die gleichen Rechte und Verpflichtungen
in sich (Substitutionseffekt und Fungibilität von Futures als Grundlage
für deren Handelbarkeit). Davon abgesehen wäre ein direkter Kontakt
zur ursprünglichen Gegenpartei auch gar nicht ohne weiteres herstellbar;
denn durch Dazwischenkunft der Clearingstelle als unmittelbarer Handelspartner
wissen die vertragsschließenden originären Parteien i.
d. R. voneinander nichts; sie bleiben somit gegenseitig vollkommen
anonym. Ein mit Abschluss von Börsentermingeschäften übernommenes Risiko
ist als solches prinzipiell zeitlich befristet, seiner Höhe ist gleichwohl
praktisch keine Grenze gezogen. Trotz alledem lässt sich die Übernahme
von Risiken aus offengestellten Positionen durch Handelbarkeit der einzelnen
Terminmarkt-Instrumente außerordentlich flexibel gestalten.
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Handel mit Futures: Gewinn und Verlust
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