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Der Handel mit Futures

 

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Voraussetzungen für einen geregelten Handel mit Futures

Der Handel mit Futures vollzieht sich an Terminbörsen. Er ist eingebettet in den Zukunftsmärkten und als solcher Teil des Finanzmarktes selbst. Unter verkehrstechnischen wie ökonomischen Aspekten erweist sich der Handel mit Futures (= Terminkontrakthandel) an den internationalen Plätzen grundsätzlich nur insofern fruchtbar, als

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die Menge und Qualität des Basisinstruments ("underlying") eines Terminkontrakts standardisierbar ist,

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alle Terminkontrakte mit identischen Spezifikationen als untereinander vertretbar gelten (Homogenitätsbedingung; einheitliche Futures-Serien),

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der zugrunde liegende Markt wiederholt hinreichend starken Preisschwankungen unterworfen ist,

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sowohl der Termin- als auch der Effektivmarkt nicht monopolistisch oder oligopolistisch strukturiert sind,

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der fragliche Futures-Markt von einer Vielzahl von Marktteilnehmern rege gehandelt wird (Marktbreite und -tiefe), und

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ein Zugang zum Markt sowie die Publizität des Marktgeschehens auf kostengünstige Weise erzielbar ist.

[Anmerkung: Die Marktgegenstände von Futures sind in unterschiedlichem Grade lagerfähig. Manche Güterarten sind von Natur aus gar nicht bewahrfähig, andere Güterarten, weil nicht dauerbar, bedürfen erst gar keiner Lagerung. Edelmetallen als unterliegendem Instrument von Futures hinwiederum kommt regelmäßig eine besonders hohe Lagerfähigkeit zu. Die vorstehende Einzelaufzählung erforderlicher Merkmale von Börsentermingeschäften macht indes deutlich, dass in diesem Sachzusammenhang die Eigenschaft einer Eignung zur Lagerfähigkeit anders als früher heutzutage nicht mehr verlangt wird.]

In Anbetracht der vorstehend aufgelisteten Grundzüge, deren Zusammenkommen für einen funktionsfähigen, effizienten und transparenten Börsenterminhandel von kardinaler Bedeutung ist, ist die Zahl der aktiv gehandelten Futures-Märkte im Vergleich zu den tausenden und abertausenden Aktien an den globalen Aktienmärkten verhältnismäßig gering. Andererseits geht mit der Konsolidierung des Handels auf einige wenige Märkte ein entscheidender Vorteil einher. Dieser offenbart sich in einem allgemein hohen Bekanntheitsgrad der einzelnen Futures-Märkte, ein Umstand, der regelmäßig nicht nur zu einer merklichen Verringerung von Such- und Informationskosten führt, sondern vor allem auch die Liquidität im Marktsegment von Futures und von anderen börsennotierten Finanzderivaten nachhaltig zu steigern vermag. Wegen der im Gegensatz zu Aktien grundsätzlich begrenzten Lebensdauer von Finanzderivaten zeigt sich, dass gerade dem Aspekt der Marktliquidität und einer dadurch erreichten jederzeitigen Transaktionsmöglichkeit zu fairen Preisen eine zentrale Bedeutung für die Handelbarkeit dieser Instrumente zukommt.

[Hinweis: Wie der Marktprozess im Handel mit Futures an der Börse beschaffen ist und was das Wesentliche und Typische daran ist, erfahren Sie anhand eines Beispiels auf der Seite "Wie entstehen Futures?".]

 

 

 

Sind die oben benannten Existenzbedingungen (Merkmale, Aufgaben) für Börsentermingeschäfte im Wesentlichen erfüllt, so kann der Marktmechanismus sich vollständig entfalten und in Schwung kommen. Der Einsatz von Futures, Optionen und anderen Derivaten erlaubt es dann, spezifische Informationen und Erwartungen einzelner Akteure über darauf gründende Handlungsstrategien auf komfortable und kostengünstige Weise sinnvoll in Transaktionen an den Märkten umzusetzen*. Sich einspielende Gewinne und Verluste lassen sich sofort realisieren, die Bereitschaft, aktiv am Handel mit Futures teilzunehmen, wird gesteigert.

[* Insbesondere wird es dadurch möglich, spezifisches Wissen und konkrete Kurserwartungen mit relativ geringem Kapitaleinsatz geräuschlos ausnützen zu können, ohne hierbei die den einzelnen Derivaten unterliegenden Vermögensgegenstände tatsächlich physisch beziehen resp. liefern zu müssen.]

 

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Long- und Short-Positionen: Gewinn- und Verlustprofil von Futures

 

Um die spezifischen Eigenschaften von Futures als auch die besonderen Verkehrsabläufe und Markterscheinungen, die im Handel mit diesen Instrumenten eine Rolle spielen, im lebendigen Zusammenhang begreiflich zu machen und dabei zu klaren Resultaten zu gelangen, bedarf es zunächst Vorverständnis und einiger aspektbezogener Kenntnisse von grundlegenden Sachverhalten:

Jeder Aufbau einer Nettoposition im Börsenterminmarkt geht hervor aus einem Begründungsgeschäft. Eine solche Transaktion heißt "opening transaction", oder verkürzt gesprochen "opening". Die wohl einfachste Verkehrsform eines Begründungsgeschäfts ist ein öffnender Kauf ("buy trade") bzw. öffnender Verkauf ("sell trade") von Terminkontrakten. Jede von Grund aus neu geschaffene, offene (singuläre) Position in Futures kennt somit nur zwei verschiedene Grundformen: Sie ist, je nach handelspolitischer Absicht, entweder "long", bei Kauf von Futures, oder "short", bei Verkauf von Futures. Zur Erläuterung:

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Werden Futures mit einem Eröffnungsgeschäft verkauft, so begründet dies für den Verkäufer im Ergebnis eine offene (also eine eingeleitete, aber noch ungedeckte) Position, die als Futures Short-Position (Leerposition, Minusposition) bezeichnet wird. Wer eine Short-Position in Futures einnimmt, erwartet fallende Kurse und trägt das Risiko steigender Kurse, solange diese noch nicht durch ein Gegengeschäft geschlossen oder gesichert worden ist.

 

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Werden Futures hingegen mit einem Eröffnungsgeschäft gekauft*, so begründet dies für den Käufer im Ergebnis eine offene Position, die als Futures Long-Position (Plusposition) bezeichnet wird. Wer eine Long-Position** in Futures einnimmt, erwartet steigende Kurse und trägt bis zu ihrer Schließung oder Sicherung das Risiko fallender Kurse.

Grundvoraussetzung dafür, dass überhaupt eine Transaktion in Futures zum Abschluss kommen kann, ist, dass sich Terminkäufer und -verkäufer finden und einigen können; denn wie zu jedem Handel gehört auch zu Geschäften mit Futures stets ein Käufer als auch ein Verkäufer. Die eine Kontraktpartei, der Käufer, nimmt an dem Geschäft die Long-Position ("long futures"), die andere Kontraktpartei, der Verkäufer, die Short-Position ein ("short futures").

[* Anmerkung: Wenngleich weit verbreitet, ist dieser althergebrachte Sprachgebrauch reichlich schief, denn er verschleiert den Tatbestand, dass Futures durch börsliche Standardverträge begründete (unbedingte) Verfügungsrechte über künftige Leistungen sind: Statt "Kauf eines Futures" bzw. "Verkauf eines Futures" sollte es richtiger heißen: "Die vertragliche rechtsgeschäftliche Verpflichtung, zum Termin zu kaufen" bzw. "... zum Termin zu verkaufen". Darüber hinaus haben die Begriffe "Kauf" und "Verkauf" hier nicht die im strengen Rechtssinne zu verstehende Bedeutung. Vielmehr sind Letztere im vorliegenden Sachzusammenhang unter dem Bilde der eingenommen Position eines Derivatehändlers rücksichtlich der Richtung seiner spezifischen Preiserwartungen zu sehen (s. o.). Aus Gründen sprachlicher Kürze, und weil einer eingebürgerten Sprachübung nur schwer auszuweichen ist, sei für den ausgeführten Sachverhalt gleichwohl die in der Praxis gebräuchliche elliptische Redeweise von "Kauf" bzw. "Verkauf eines Futures" auch im weiteren Verlauf der Darstellung verwendet.]

[** Wer mit einem Eröffnungsgeschäft Futures kauft, nimmt damit eine Long-Position in Futures ein ("going long"). Hiernach "hat man eine Long-Position", "ist in einer Long-Position", oder kurz: "ist long". Diese Sprachregelung gilt andersherum sinngleich auch für Short-Positionen in Futures (dem Verkauf von Futures, "going short").]

Schematisch veranschaulichen lässt sich dieser Sachverhalt anhand nachstehender Graphik der beiden Basispositionen von "unbedingten" Termingeschäften ("pay-off"-Diagramm) wie folgt:

 

Long-FuturesShort-Futures

Long- und Short-Futures: spiegelbildliches (symmetrisches) Gewinn- und Verlustprofil

 

Der Kurs und der Wert eines Futures stehen zwar in engem Zusammenhang, sind aber nicht identisch. Der Futureskurs ist der an der Terminbörse ermittelte Referenzpreis eines Futures. Futureskurse geben als öffentlich zugängliche quantitative Informationen Aufschluss über das Marktverhalten im betreffenden Terminkontraktmarkt. Letzterer ist auf der horizontalen Achse des "pay-off"-Diagramms ("X-Achse") abgetragen, die vertikale Achse ("Y-Achse") zeigt den finanziellen Gewinn/Verlust in Abhängigkeit vom Kurs des Futures. Der Schnittpunkt der Gewinn-/Verlustgeraden mit der Kursachse kennzeichnet im obigen Schaubild den mit einem Begründungsgeschäft ("opening", "half turn") jeweils ausgehandelten Futureskurs (= "Einstandskurs").

Im Zeitpunkt des Zustandekommens eines Futures wird der Kontrakt selbst immer auf einen Geldwert ("contract value") von exakt null taxiert. Dabei macht es keinen Unterschied, von welcher Ausrichtung derselbe ist. Dies erscheint von selbst unmittelbar einleuchtend, weil im Moment des Abschlusses eines Futuresgeschäfts weder Vermögenswerte geschaffen noch vertauscht werden. Keine der beteiligten Parteien hat sich durch den bloßen Abschluss eines Terminkontraktes finanziell besser oder schlechter gestellt, noch der anderen Seite einen geldlichen Vorteil zugebracht*. Erst ein im weiteren Verlauf des Handelsverkehrs sich einspielender Wechsel der Preislage auf dem Terminmarkt ruft eine Veränderung des Kontraktwertes hervor. Wie die Abbildung ferner veranschaulicht, profitiert der Inhaber einer Long-Position dabei in einem streng gleichgerichteten Verhältnis von steigenden Preisen des Futures; der Verkäufer von Futures (Short) dagegen verliert in genau dem gleichen Maße. Je höher der Futureskurs emporsteigt, desto größer der Gewinn des Käufers und der Verlust des Verkäufers. Fällt dagegen der Futureskurs, so profitiert (spiegelbildlich) der Inhaber der Short-Position in Futures, und der Käufer verliert um ebenso viel. Mathematisch ist die Steigung der Gewinn-/Verlustgeraden einer Long-Position damit gleich plus eins, jene einer Short-Position gleich minus eins.

[* Anders als durch Abschluss eines Optionsgeschäftes, wo eine Partei von der anderen ein Recht käuflich erwirbt, das sie gegen diese geltend machen kann, wechselt zum Zeitpunkt des Zustandekommens eines Futuresgeschäftes an der Börse für den Kontrakt selbst kein Geld die Hände (= "faire Wette"). Der Wert des Kontrakts ist zu diesem Zeitpunkt gleich null. Einen Preis zu bezahlen gibt es nicht. Ersteinschüsse, die ohnehin nicht als Kaufpreis zu deuten sind, Provisionen und andere Handelsspesen verschlagen an diesem Umstand nichts.]

Anfallende Gewinne oder Verluste aus der Einnahme offener Positionen in Futures sind insoweit allesamt unmittelbare Folge einer sich erst in Zukunft verwirklichenden (und damit unsicheren) Marktpreisentwicklung. Diese ist je nach Richtung und Ausmaß ihrer Veränderung äquivalent einem positiven oder negativen Wert des Futures. Wenn dem so ist, wird ein Händler, der steigende Kurse erwartet, Futures erwerben ("long gehen"), jener dagegen, der auf fallende Kursen rechnet, Futures veräußern ("short gehen"). Sie schließen damit offenbar eine faire Wette ("fair bet") auf den Futureskurs ab. Im Nachhinein werden beide Kontrahenten klüger sein; der eine oder der andere wird jedoch zwangsläufig enttäuscht werden. Der Sache nach kommt es hierbei jedes Mal zu einer Verschiebung der Vermögensverhältnisse: Wenn der eine Teil eine bestimmte Summe verliert, ist stets ein anderer da, dem das Geld zufließt. Der Gewinn des einen ist damit in seiner Höhe (unter Ausklammerung von Transaktionskosten und Nutzenaspekten) offenkundig gleich dem Verlust des anderen. Man spricht im Zusammenhang von Futuresgeschäften deshalb auch oft und gern von einem Nullsummenspiel ("zero-sum game"). Die einer Terminbörse angegliederte Clearingstelle ("clearing house") stellt über genau spezifizierte Regeln sicher, dass die hier und im Folgenden auf analytischem Wege gewonnenen Zusammenhänge auch bei der praktischen Durchführung von Futuresgeschäften unverfälscht zur Geltung kommen.*

[* So löst jede Wertänderung in Futures – ganz gleich welcher Richtung – im Rahmen des "marking to market" am Ende des jeweiligen Börsenhandelstages automatisch eine Belastung bzw. Gutschrift in entsprechender Höhe auf den einzelnen zugeordneten Margenkonten aus.]

Futureskurse sind nicht garantiert, sondern wechseln für gewöhnlich in sehr kurzen Zeitabständen, zumal mit Eintreffen jeder neuen Marktinformation. Jede Kursvariation im gehaltenen Futures-Kontrakt geht dabei einher mit einer Wertänderung von entsprechendem Umfang: Ändert sich nach Öffnung einer Position in Futures ("opening transaction") sein Börsenterminpreis, so beträgt der Kontraktwert des Futures nun nicht mehr genau null; der Kontrakt erhält jetzt einen positiven oder negativen Wert zugewiesen. Wie aus der obigen Abbildung in analoger Weise hervorgeht, leiten sich für die jeweiligen Inhaber von offenen Long- bzw. Short-Positionen in Futures erst aus nachfolgenden Kursänderungen entweder Gewinne oder Verluste her, deren Größenordnung jedes Mal in einem feststehenden Verhältnis abhängig ist von der Richtung und Stärke der sich einstellenden Kursbewegung. Der Einstandskurs bildet hierbei quasi den archimedischen Punkt, von dem, verstärkt durch die Kraft des Hebeleffekts (Leverage), Gewinne oder Verlust ihren Ausgang nehmen.

Erklären lässt sich jede Wertänderung eines Terminkontrakts letztlich mit korrespondierenden Wertänderungen seines Basisinstruments ("underlying"): Weicht nämlich der Preis der Wertbezugsbasis im Effektivmarkt (unter Beachtung der Nettofinanzierungskosten) vom ursprünglich vereinbarten Futures-Preis ab, zu dem der Kontrakt ja bei Fälligkeit "unbedingt" (bar oder physisch) zu erfüllen ist, resultiert bei marktgerechter Bewertung aus dieser Differenz für eine der beteiligten Parteien ein Vermögensgewinn von dem entsprechender Höhe, für die andere ein Verlust um ebensoviel. Dies sei an einem Beispiel ziffermäßig veranschaulicht:

Mit dem heutigen Kauf eines Dezember2010-COMEX-Gold-Futures (also durch das Eingehen einer Long-Position) zu einem Börsenterminkurs von angenommen 920 (US-$/Feinunze; Einstandspreis, Erstehungspreis) verpflichtet* sich der Halter der Position, zum Erfüllungstermin im Dezember 2010 ein Quantum von 100 Feinunzen Gold zu einem Preis von 920 US-$ je Feinunze zu erweben. Sollte mit Herannahen dieses Termins der Preis für eine Feinunze Gold im Kassamarkt, sagen wir, auf 840 US-$ gefallen sein, entsteht dem Halter der Position ein positiver Verlust (unter Vernachlässigung von Zinseffekten und Transaktionskosten) in Höhe der Differenz zwischen Einstandspreis ("delivery price") und dem bei Fälligkeit herrschenden Kassakurs für Gold (auf dem der Schlussabrechnungspreis: der "final settlement price" des Futures, bei der Erfüllung basiert) multipliziert mit dem Kontraktumfang. Als Ergebnis erhalten wir, auf den Endfälligkeitszeitpunkt berechnet, sonach:
 (840 US-$ – 920 US-$) × 100 =
8000 US-$ (Verlust).

[* Anmerkung: Eine Loslösung von der hiermit verbundenen Lieferverpflichtung durch ein zwischenzeitliches Gegengeschäft bliebe einem jeden Händler selbstverständlich unbenommen. Der Einfachheit halber wird zur Aufhebung kontraktlicher Verpflichtungen auch tatsächlich in der überwiegenden Mehrzahl aller Futures-Geschäfte von der Verfahrensweise eines Gegengeschäftes Gebrauch gemacht (worauf im Weiteren noch ausführlich einzugehen ist).]

Ein aussichtsvoller, auf Dauer Erfolg versprechender Handel mit Futures gebietet neben einem gerüttelten Maß an Erfahrung, Wissen, eiserner Selbstdisziplin, Gewissenhaftigkeit, analytischen Fähigkeiten, wachster Aufmerksamkeit, einer raschen Auffassungsgabe und einer sicheren Urteilskraft eine den Umständen entsprechende Risikotragfähigkeit. Denn Achtung: Das Einstehen-Müssen für Verluste kann im Falle eines Leerverkaufs in Futures (Short-Position) bei steigenden Futuresnotierungen bis in die buchstäbliche Unendlichkeit reichen, während das Ausmaß möglicher Vermögensverluste bei Kauf eines Futures (Long-Position) und fallenden Futureskursen sich, wenngleich schmerzlich genug, immerhin auf den vorher bekannten gesamten Kontraktgegenwert bei Positionsbegründung beschränkt!* Die Ursache für das quasi bis ins Unermessliche gehende Verlustpotenzial gerade von fehlgeschlagenen Short-Positionen liegt darin, dass die mit Futuresgeschäften übernommene Verpflichtung – unbeschadet eines geleisteten (meist relativ gering bemessenen) Ersteinschusses an Margin – sich grundsätzlich auf den Gesamtwert des Kontraktumfangs erstreckt (Hebelwirkung), während es dem für die Beschaffung der kontrahierten Werte maßgeblichen Marktpreis an jeder absehbaren Obergrenze mangelt. Futures als risikotragende Handelsinstrumente werden infolge davon systematisch zu einem Rang emporgehoben, der dem verständigen Händler (Trader) unabdingbar und "in jeder Sekunde" die uneingeschränkte Aufmerksamkeit abverlangt.

[* Tatsächlich können nur unentbehrliche physisch existierende Wirtschaftsgüter unbegrenzt im Preis steigen. Umgekehrt mag ihr Wert praktisch wohl niemals auf die untere Grenze von exakt null herabsinken. Gleichwohl stößt infolge des geschilderten Umstandes die Spiegelbildlichkeit des Gewinn/Verlust-Profils von Futures (wie auch von anderen "unbedingten" Termingeschäften) bei einem Marktwert des "underlying" von null an ihre natürliche Grenze.]

Realisieren lässt sich ein Wertzuwachs aus Futures bequem durch Abschluss eines damit zusammenstimmenden börslichen Gegengeschäfts zum gerade herrschenden Marktpreis (d. h. mit börslichem Umsatzakt = "reversing trade"; "closing transaction", "round turn", im vorliegenden Kontraktmarkt lässt sich der daraus fließende Gewinn effektiv zueignen). Dies gilt selbstverständlich in ganz analoger Weise auch für den Fall einer Wertminderung hinsichtlich der Begrenzung von Verlusten aus Marktwertänderungen von Futuresgeschäften. Liquide Märkte gewährleisten, dass jeder Investor, der eine bestimmte Marktseite einzunehmen wünscht, hierbei auf einen anderen Investor trifft, der gewillt ist, die Gegenseite zu vertreten. Mitunter ist zur Realisation augenblicklicher Marktwerte eine schnelle Reaktion durch rasches Handeln in den Märkten erforderlich, wofür wiederum eine jederzeitige Transaktionsmöglichkeit an den Börsen unentbehrliche Voraussetzung ist.

[Anmerkung: Auch wenn das oben demonstrierte Gewinn- und Verlustprofil schematisch durch stetig an- bzw. absteigende Linien veranschaulicht wurde, so ist dennoch nicht zu verkennen, dass die einzelnen einander angrenzenden, im Handel realisierbaren Futureskurse stets um sprunghafte Distanzen von mindestens je einem "tick" abstehen.]

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Fazit

Handelbarkeit ist Futures wahrlich auf den Leib geschrieben. Ja, sie ist für Futures sogar eine unverzichtbare Existenzbedingung. Ohne die Gabe, mit Terminmarktinstrumenten, wie mit Futures und anderen börsennotierten Produkten, freien Handel treiben zu können, bliebe ein gewichtiger Faktor für ihr Dasein weg. So sind Futures ihrer ganzen Wesensart nach, namentlich vor allem durch Standardisierung der Geschäfte, aber auch durch die Gestalt der Kontrakte selbst als gesonderte, zertifikatlose Verfügungsrechte, von vornherein primär auf ausgedehnte Handelbarkeit zurechtgemacht, und erst in zweiter Rücksicht auf Erfüllung durch Lieferung des Basisgegenstandes in Natur angelegt. Hierin liegt zugleich ein besonderer Vorteil von Futures: Neben dem Vorzug eines verhältnismäßig geringen Kapitaleinsatzes als anfänglich erforderliche Zugangsvoraussetzung für die Teilnahme am Börsenterminhandel überhaupt liegt der besondere Reiz von Futures darin, dass diese sich während der Laufzeit allein mit Durchführung eines börslichen Gegengeschäfts nahezu jederzeit geräuschlos wieder "veräußern" lassen, ohne dazu vorher in Kontakt zu der eigentlichen Gegenpartei treten oder gar deren Einwilligung einholen zu müssen. Eine solche Lösung von der Individualität gelingt nicht zuletzt deshalb, weil alle Kontrakte mit übereinstimmender Kontraktausgestaltung ("futures series") an der Terminbörse als wechselseitig durch einander ersetzbar gelten (sie sind "qualitativ homogen" und damit "vertretbar" geworden). Futures-Kontrakte der gleichen Art schließen mithin für alle Marktbeteiligten stets auch die gleichen Rechte und Verpflichtungen in sich (Substitutionseffekt und Fungibilität von Futures als Grundlage für deren Handelbarkeit). Davon abgesehen wäre ein direkter Kontakt zur ursprünglichen Gegenpartei auch gar nicht ohne weiteres herstellbar; denn durch Dazwischenkunft der Clearingstelle als unmittelbarer Handelspartner wissen die vertragsschließenden originären Parteien i. d. R. voneinander nichts; sie bleiben somit gegenseitig vollkommen anonym. Ein mit Abschluss von Börsentermingeschäften übernommenes Risiko ist als solches prinzipiell zeitlich befristet, seiner Höhe ist gleichwohl praktisch keine Grenze gezogen. Trotz alledem lässt sich die Übernahme von Risiken aus offengestellten Positionen durch Handelbarkeit der einzelnen Terminmarkt-Instrumente außerordentlich flexibel gestalten.

Lesen Sie auf der folgenden Seite:

Handel mit Futures: Gewinn und Verlust

 

 

Siehe auch:

 

Aufzählung

Was sind Futures?

Aufzählung

Wie entstehen Futures?

Aufzählung

Der Futureskurs

Aufzählung

Das Offene Interesse ("open interest") und der Umsatz ("volume")

Aufzählung

Glattstellung offener Positionen: Das Gegengeschäft

Aufzählung

Settlement: Die Erfüllung eines Futures-Kontrakts durch physische Lieferung oder "cash settlement"

Aufzählung

Die Mindestkursänderung ("tick", "minimum price fluctuation")

Aufzählung

Tägliches Kurs-Limit ("daily price limit") – "limit-up" bzw. "limit-down"

Aufzählung

Die Positions-Obergrenze ("position limit"), "accountability rules" und Reportpflicht ("reportable limit")

Aufzählung

Zur Beziehung zwischen Spotmarktpreis und Futureskurs und "cost of carry"

Aufzählung

Devisen-Futures

Aufzählung

Aktienindex-Futures

Aufzählung

Zins-Futures auf Geldmarktinstrumente

Aufzählung

Zins-Futures auf mittel- und langfristige Anleihen

 

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"Quidquid alicui addicitur, alibi detrahitur." (Was irgendwo hinzugefügt wird, wird woanders weggenommen.)
Francis Bacon (1561 - 1626), engl Philosoph

 

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2010 Bert H. Deiters
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Stand: 08. Juli 2010. Alle Rechte vorbehalten.