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Der spezifische in Geldeswert
vorgestellte Vorteil, den der uneingeschränkte präsente Besitz einer
Sache (Rohstoffe, Waren u.dgl.)
vor einer Position in Futures,
die zum Zwecke des erst künftigen Erwerbs einer gleichartigen Sache
durch eine gewisse Zeit gehalten wird, voraus hat, ist mit dem Namen
"convenience yield"
(y) in die fachbezogene Sprache* eingegangen. Im deutschen
Schrifttum stehen hierfür noch zwei alternative Ausdrucksformen in Übung,
nämlich "Vorteilszins"
und "Verfügbarkeitsrendite".
[* Vgl. hiezu ganz
besonders Working, H.: "The theory of the price of storage",
in: American Economic Review 39, S. 1254 –1262.]
Die durch Futures erst
künftig zur Verfügung gelangenden Güter stehen als Nutzungsträger naturgemäß
allein künftigen Nutzanwendungen offen. Handgreiflich vorrätige Güter
der betreffenden Art dagegen können, ganz nach Belieben, eben den künftigen
geradeso wohl als den bis dahin zwischenzeitlich fallweise sich ergebenden
vorteilhaften Zwecken zugeführt werden. Von dem Grad der diesem Umstand
zukommenden Bedeutung leitet eine "convenience yield" ihren Wert her.
Je nach physischer Beschaffenheit und je nach wirtschaftlicher Nutzanwendung
eines konkret in Rede stehenden Gutes ("asset") lassen sich an
spezifischen Vorteilen der prompten, jederzeitigen Verfügbarkeit desselben,
die sein Besitz durch einen bestimmten Zeitraum seinem Eigner gewährt
und gewahrt, neben anderen Momenten in diesem Sachzusammenhang die nachfolgenden
exemplifizieren:
Sicherstellung des zur
Lebensfristung notwendigen "Konsums" und des Wohlseins, Ausnützung einer
günstigen Konjunktur, Einhaltung von Produktionsplänen, d.
i. Vermeidung von Brachliegen von Produktionsfaktoren bzw. Stockungen
oder gar ernsten Störungen der Geschäftsprozesse von Unternehmungen,
Abhilfe bei der Gefahr einer aufgezwungenen Betriebseinschränkung, Wettbewerbsvorteil
bei zeitweiliger Verknappung des benötigten Gutes, sowie endlich die
Aufrechterhaltung der Lieferbereitschaft durch ad hoc-Ge- bzw. Verbrauch
des betreffenden Marktgegenstandes. Die Verfügbarkeitsrendite y gibt
demnach im Untersuchungszusammenhang der Bepreisung von Warenterminkontrakten
("commodities") einen Maßstab für den Vorteil* ab, der sich jenseits
aller spekulativ erwarteten Preisentwicklungen herleitet aus einem effektiven
Besitzstand von begehrten Wirtschaftsgütern.
[* Die Größe des
Vorteils aus den materiellen Nutzleistungen von Gütern wiederum ist
bedingt durch die Größe der Bedeutung, die eine gesicherte Verfügung
über bestimmte Güterquantitäten durch eine bestimmte Zeitspanne ihren
Besitzern verschafft. In Zeiten eines unerwarteten konjunkturellen Aufschwungs
etwa mag der Vorteil größer sein als in Zeiten von allgemeiner wirtschaftlicher
Flaute. − Hinweis: Nutznießer einer "convenience yield" sind in aller
Regel Gewerbetreibende, die die bezügliche Ware betrieblich in Gebrauch
haben. Spekulanten ("trader")
dagegen beanspruchen so gut wie nie einen Vorteilszins von einem Gute,
welches Gegenstand ihrer Differenzgeschäfte ist.]
Es wäre an sich nun
ein Leichtes, eine "convenience yield" − der geldwerte Nutzen eines
gefragten Konsumtivgutes, den seine Bestandhaltung im Faustbesitz erbringt
−, gedanklich denjenigen Vorzügen gegenüberzustellen, die aus Finanzinvestitionen
des Kassamarktes erwachsen, zumal aus solchen, die einen Ertrag in Form
von Mittelzuflüssen aus Dividenden, Bezugsrechten, Zinszahlungen u.
dgl. m. ("financial
asset income") abwerfen. Letztere sind indes nur schwerlich mit
einer Verfügbarkeitsrendite y kommensurabel, da direkt in Geld beschiedene
Größen naturgemäß von ganz anderer Färbung sind als die durch Realgüter
vermittelten Benefizien.
Zu konstatieren ist
sonach, dass das volle Ausmaß eines Vorteilszinses y von Nutzgütern
des Ge- und Verbrauchs prinzipiell nichts weniger als eine unmittelbar
messbare monetäre Größe darstellt. Weder ist Letzterer seiner wirklichen
Höhe nach einer exakten ziffermäßigen Messung zugänglich noch lässt
sich seine künftige Entwicklung je mit einiger Beruhigung absehen ("convenience
yield risk"). Wegen seiner höchst subjektiven Natur lässt sich über
y bestenfalls zu jedem Untersuchungszeitpunkt eine mehr oder weniger
vage Vermutung hegen, die sich implicite und indirekt auf die Beobachtung
einer im Augenblick herrschenden Terminstruktur stützt. Hierin aber
liegt gleichzeitig das eigentliche Wesen der Verfügbarkeitsrendite.
Sie gibt nämlich zuvörderst ein bloßes Konzept zur bündigen Erklärung
der Terminstruktur lagerfähiger Güter ab als eine ziffermäßig immerzu
eindeutig bestimmbare Größe vorzustellen. Anders liegen die Dinge auf
den Finanzmärkten. Bei Investitionsobjekten als Bezugsgut ("underlying")
von Futures muss − sofern die eingangs gesetzten
Prämissen
Geltung haben − die "convenience yield y" offenbar im Geldwert stets
und notwendig gleich null sein, widrigenfalls sich sofort Gelegenheit
böte, vermittels elementarer "Basis-Trades"
sichere Übergewinne aus
Arbitragen zu erwirtschaften.
Unter dem Bild einer
Gleichung formallogisch eingekleidet lässt y sich folgendermaßen
begreifen:
F0 × (1 +
y)t = (K0
+ L0) × (1 + i)t
.
Werden nun auch die
absoluten diskontierten Lagerhaltungskosten L0 der rechten
Seite der Gleichung in prozentualer, annualisierter Schreibweise, will
sagen als proportionaler Lagerhaltungskostensatz l ausgedrückt, so erhalten
wir analog:
F0 × (1 +
y)t = K0
× (1 + i + l)t
.
Umgeformt nach F0
erhält man die Gleichung:
F0 = K0
× (1 + i + l)t /
(1 + y)t .
Demzufolge misst die "convenience yield" y den Grad, in welchem die
linke Seite der Ungleichung F0 ≤ (K0+L0)
× (1+ i)t hinter
der von den Finanzierungskosten der Bestandhaltung bestimmten rechten
Seite zurückbleibt. Sobald eine "convenience yield" auf die Preisbildung
von Commodity-Futures Einfluss nimmt, wird sich sein Börsenterminpreis
unter seinem "full-carry"-Preis stellen. Eine am vollkommenen Markt
vorgefundene Differenz zwischen Spot- und Terminkurs entspricht damit,
von allem anderen abstrahierend, den Nettofinanzierungskosten "cost
of carry" (C) abzüglich Vorteilszins:
F0 −
K0 = C − Y .
Ist y > 0, so zeigt
dies auf, dass der Futures-Preis
des Nutzgutes eine "convenience yield" in sich enthält. Der Futures-Preis
liegt infolge davon unter seinem "full-carry"-Preis. Wie weit tiefer
er sich wirklich zu stellen vermag, hängt ab vom positiven Ziffernwert
von y als Ausdruck für den Umfang der "convenience yield". Da aber,
wie oben darauf hingewiesen, eine Verfügbarkeitsrendite auf realen Märkten
sich ziffermäßig nicht präzise bestimmen lässt, schafft sie nurmehr
ein Zone, innerhalb der jeder hervorgebrachte Terminkurs angemessen
zu sein scheint und in der allein Arbitragefreiheit bestehen kann.
Mathematisch beschreiben
lässt sich jene Zone durch den folgenden Ausdruck:
K0
× (1 + i + l)t
/ (1 + y)t
≤ F0 ≤ K0
× (1 + i + l)t
.*
[* Unter den tatsächlichen
obwaltenden Marktverhältnissen wird die Zone arbitragefreier Futureskurse
noch verbreitert durch allfällige direkte und indirekte
Transaktionskosten
sowie durch ungleiche Soll- und Habenzinssätze.]
Gründe für das Bestehen einer "convenience yield"
Wie im Vorstehenden
auseinandergesetzt, kommt auf dem Boden empirisch-fundamentalwirtschaftlicher
Angebots- und Nachfrageverhältnisse im Vorhandensein einer "convenience
yield" der in Geld bewertete Nutzen zum Ausdruck, den die sofortige
gegenwärtige Verfügungsmacht über das angehende begehrte Gut dank einer
effektiven Bestandhaltung desselben stiftet. Nun fragt es sich, woher
rührt das Phänomen einer "convenience yield" in seinen tieferen Wurzeln,
was ist seine Entstehungsursache?
Ursprung wie Umfang
einer "convenience yield" ist mit einem Satz der Sache nach zurückzuführen
auf das immer wiederkehrende ökonomische Grundphänomen von Unregelmäßigkeiten
in den Versorgungs- oder Nachfrageverhältnissen von kurzfristig nicht
erneuerbaren Realgütern. Das Vorkommen einer Verfügbarkeitsrendite bei
einem bestimmten, zeitweilig nicht vermehrbaren Spotmarktgegenstand
("cash asset") spiegelt somit in aller Regel der Wirklichkeit
den Tatbestand einer gewissen wirtschaftlichen Mangellage resp. diesbezügliche
Erwartungen der Marktteilnehmer in Reflexion über eine in naher Zukunft
bevorstehende Verknappung desselben unmittelbar wider. Eine derartige
Marktlage zeugt mit Nachdruck davon, dass die gegenwärtige Verwendungsvorliebe
für das betreffende Gut klar über der künftigen steht. Als wohl vertraute,
mustergültige Beispiele hierzu lassen sich Verhältnisse anführen, wie
sie bei akuten bzw. befürchteten Lieferengpässen in einem Markt, ausgelöst
etwa durch Missernten, Ölkrisen oder auch durch Streiks usw., bei gleichzeitig
gesteigertem Bedarf, z. B.
in Phasen der Hochkonjunktur, von Zeit zu Zeit aufzutreten pflegen.
Je wahrscheinlicher ein Mangel an Verfügbarkeit nun tatsächlich ist,
und je gravierender eine in dessen Gefolge für möglich gehaltene Bedrängnis
allgemein eingeschätzt wird, desto mehr gewinnt, wenn sonst kein anderweitiger
Einfluss hinzutritt, die "convenience yield" y an Gewicht − und umso
weiter wird infolgedessen der wahrhaft festgestellte Futureskurs hinter
dem allein auf Basis von Nettofinanzierungskosten berechneten "full-carry"-Preis
zurückbleiben.
Aus Sicht des Marktes
lässt die "convenience yield" y sich ausdeuten als Kompensation für
den Nachteil, der hinzunehmen ist, weil die zwischenzeitliche Verfügbarkeit
von gefragten Gütern eine doch recht eingeschränkte oder arg mangelnde
ist – was im Markt für Rohöl ("crude oil") bspw. ganz konkret
immer dann zu beobachten ist, wenn der
Terminpreis für Rohöl mit einem deutlichen Abschlag zum Spotpreis
notiert wird. So ist sie von einem weiteren Gesichtspunkt aus betrachtet
nichts als die gerechte Vergütung für die Zeitdauer, während der ihm
die gewohnte Nutzung derselben vorenthalten wird. Als ein verbreiteter
Indikator für eine potenzielle Angebotsknappheitssituation in den Märkten
für Commodities dienen Marktbeobachtern hauptsächlich aktuelle Lagerbestandszahlen,
insbesondere statistische Schlussbestände von Gütern zum Ende einer
Saison. Dabei bewirkt in Rücksicht auf den Erhebungszeitraum ein im
Quantitätsverhältnis zum Bedarf relativ niedriger Besitzstand an Produktivgütern
der fraglichen Art regelmäßig eine entsprechend hohe "convenience yield"
im bezüglichen Gütermarkt, wohingegen eine Versorgungslage, die geprägt
ist von vergleichsweise ausgedehnten Lagerbeständen bei nur geringer
Wahrscheinlichkeit für eine Verknappung derselben, praktisch zumeist
von keiner bzw. einer kaum beachtenswerten "convenience yield" begleitet
sein wird.
In Marktlagen, die
dank reichlichen Angebots angesichts wohlausgestatteter Läger bei guter
Aussicht auf eine wenig bedrängte Zukunft von einer verhältnismäßig
schmalen "convenience yield" y geprägt sind, wird der Differenzbetrag
von Futureskurs und Spotpreis vor allem bestimmt von den Finanzierungskosten
einschließlich Bestandhaltungskosten. Der Börsenterminkurs der in Rede
stehenden Ware wird sich folglich über dem Spotmarktpreis stellen;
Ersterer wird jedoch geringfügig unter seinem "full carry"-Preis liegen,
ganz ohne "convenience yield". Der Aufpreis
eines Futures relativ zum Spotmarktkurs heißt
Prämie ("premium").
Das Vorhandensein eines Prämienmarktes für eine Ware ist gleichbedeutend
mit einer negativen Basis
und lässt für gewöhnlich auf ein gänzliches Ausbleiben beziehungsweise
auf eine "convenience yield" von mehr oder minder bescheidener Größe
schließen, weshalb damit formallogisch gilt: 0 < y < i + l.
Gerade jene Momente
aber, wie die im Vorteilszins sich widerspiegelnde Ungewissheit über
künftige wirtschaftliche Entwicklungen, die zur Sorge Anlass geben bzw.
allezeit unvorhergesehen eintreten könnten, des Weiteren die unzähligen
Eigentümlichkeiten der einzelnen Warenmärkte, zum Teil auch noch überlagert
von saisonabhängigen Preisschwingungen periodisch erzeugter Produkte
(Saisonprodukte, wie z. B.
Weizen, Baumwolle etc.) und den davon ausgehenden verzerrenden Einflüssen,
Hand in Hand mit einer gewissen Intransparenz und dazu spekulationsbedingt
hohe Volatilitäten in den
betreffenden Märkten: Jene Momente sind es zusammengenommen, die als
maßgebliche Gründe für die Schwierigkeit anzuführen sind, die Kursentwicklung
von "commodity"-Futures halbwegs verlässlich zu prognostizieren.
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"Contango" und "backwardation"
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Die Terminnotierungen
eines Marktes lassen sich zu jedem Betrachtungszeitpunkt in eine chronologische
Ordnung bringen ("forward strip", "forward curve"). Bildet
sich für den in Untersuchung stehenden Futures-Markt hernach eine Reihe,
die für die alternativen Terminpreise eines gegebenen Zeitpunktes durchgehend
oder auch nur in einem übergreifenden Teilabschnitt mit zunehmendem
Grad ihrer zeitlichen Entlegenheit kontinuierlich höhere Aufpreise zu
erkennen gibt, so bezeichnet man diesen, wie weiter oben erläutert,
als einen "normalen Markt" ("Prämienmarkt", "normal market",
"carry market", "carrying market" oder "contango
market"; negative Basis). Bildlich gesprochen bietet sich damit
der Anblick einer
"ansteigenden Termintreppe".
Ein normaler Markt
zeichnet sich aller Regel nach durch eine Güterversorgung in hinreichenden
Mengen aus: Das betreffende Gut als solches steht infolge zeitlich vorauseilender
Produktion auf Lager (bzw. reichlicher Ernte; Güterangebot) in Überfülle
zu Gebote, um damit einen gegenwärtigen oder in naher Zukunft zu erwartenden
Bedarf mit hoher Zuverlässigkeit fortlaufend zu decken. Dies ist in
gewisser Regelmäßigkeit eine normale wirtschaftliche Erscheinung. Die
laufzeitbedingten Aufpreise (die Prämien) zwischen den Terminen werden
hierbei in ihrer Höhe begrenzt allein durch Lagerhaltungs- und durch
sonstige Finanzierungskosten ("carrying charges"), die fortan
für das Auf-Vorrat-Halten des betreffenden Gutes bis zur bezeichneten
künftigen Nutzungsperiode (den "Termin") insgesamt in Anschlag zu bringen
sind. Leerverkäufe ("short sales") der Güter sind möglich, ohne
dadurch die reguläre Geschäftstätigkeit der Betriebe zu stören; "reverse
cash and carry"- als auch "cash and carry"-Arbitragen sind in dieser
Marktlage jederzeit ungehindert durchführbar. Die "cost-of-carry"-Beziehung
der Preise kommt mithin zu ihrer vollen Geltung.
Ein "umgekehrter Markt" ("inverted
market", "discount market" oder "backwardation") hingegen
− also eine "absteigende Termintreppe" oder auch als "Falltreppe" angesprochen
− ist, wie an
anderer
Stelle geschildert, charakterisiert durch einen Abschlag
("discount", positive Basis) der Terminkurse gegenüber ihrem
Spotmarktpreis, abgestuft nach der Dauer der jeweiligen Laufzeiten.
Eine solche Situation ist für manche Warenmärkte typisch, während sie
für andere eher die Ausnahme bildet. Ein umgekehrter Markt ist unmittelbar
Ausfluss einer gegenwärtig bestehenden resp. einer erwarteten Unterversorgung
der Gegenwart näheren Zukunft und einer absehbaren Überversorgung der
ferneren Zukunft. Derlei Märkte zeichnen sich übereinstimmend durch
eine entsprechend hohe "convenience yield" aus, d.
h. förmlich ausgedrückt gilt in einem "inverted market" sinngetreu
die Ungleichung: y > i + l. Der Vorteil bereitstehender Güter überwiegt
sohin ihre Haltekosten. Dabei verstärkt sich mit zunehmender "convenience
yield" die "backwardation"-Situation im Markt und umgekehrt. Erscheinungen,
wie "contango" und "backwardation", sind aber nichts weniger als ein
für alle Mal festgezurrte Marktgegebenheiten, sondern können vermöge
sich plötzlich ändernder realwirtschaftlicher Kausalverhältnisse rasch
und mitunter unversehens in ihr Gegenteil verkehren.*
[* Anmerkung:
Man beachte, dass ein normaler Markt, für sich allein betrachtet, aufgrund
der Konvergenz der
Basis den Inhaber einer Short-Position gegenüber dem Inhaber einer
Long-Position in Futures bevorteilt. Andererseits befindet sich der
Halter einer Short-Position in einem umgekehrten Markt in der vorteilhafteren
Ausgangslage.]
In der Terminmarktpraxis
treten weder "contango" noch "backwardation" durchgehend durch alle
Terminschichten immerzu nur
in ihrer Idealform einer harmonisch auf- oder absteigenden Stufenfolge
in Erscheinung. Vielmehr lässt sich häufig beobachten, dass die terminliche
Anordnung der Preise eines Warenterminmarktes ("futures forward curve")
eine unregelmäßig auf- und niedersteigende Treppenkurve formt, deren
Schrittweite abhängt von den momentan waltenden Marktverhältnissen in
den einzelnen nahe und entfernt liegenden Terminen. So trifft man an
den Futuresmärkten immer wieder auf Situationen, in denen die frühen
Termine sich in ihrer Aufeinanderfolge in einem "carry market", spätere
dagegen sich in einem "discount market" befinden und vice versa. Solche
Unregelmäßigkeiten in der Abstufung der Terminkurse können mannigfache
Ursachen haben. Die Voraussicht etwa, dass bei sonst unveränderter Lage
der Umstände eine abzusehende oder sich anbahnende Mangelperiode im
Laufe der Zeit auf eine reichlichere Güterversorgung bzw. nachlassende
Nachfrage trifft, wird dazu führen, dass der Terminpreis der späteren
Periode einen niedrigeren Stand einnimmt als jener der ihr vorangehenden.
Auch ist der Preisauf- bzw. Preisabschlag, der sich zwischen den benachbarten
Terminen eines Futures-Marktes einspielt, keineswegs immer gleich groß
oder ebenmäßig. Die Preise aufeinander folgender Terminkontrakte (insbesondere
jene nicht lagerfähiger Konsumgüter) so beschaffener Märkte können in
jedem Moment ebenso gut betragsmäßig eng beieinander liegen, als ganz
allmälig steigen oder fallen als auch unregelmäßig bis sprunghaft und
mit wechselndem Vorzeichen voneinander abstehen.
Auf den Beobachtungstatbestand
eines Terminmarktes, auf dem die Struktur seiner
Terminkurse sämtliche Bestandhaltungs- und sonstige Finanzierungskosten
treu und ungeschmälert in ihrem vollen Umfange reflektiert, hat man
den Namen "full carrying charge market" ("full carry market"
oder auch "full contango market") geprägt. Unter "full carry"-Verhältnissen
stuft sich die Größe der Preisdifferenz zwischen Cash-Kurs und Terminkontraktpreis
ganz konform ab je nach Termin, sodass Futureskurse alternativer Terminfälligkeiten
in ihrer Höhe vom Spotmarktpreis umso deutlicher nach aufwärts abweichen,
je weiter der Erfüllungstermin des Futures in die Zukunft hinausgeschoben
ist. Sollte es jedoch Spekulanten
tatsächlich für einen Moment gelingen, vermöge ihrer ungezügelten Markteinwirkung
den Terminpreis eines bewahrsamen Gutes soweit emporzuheben, dass ein
Aufpreis über den Umfang der "full carrying charges" hinaus
entsteht ("above full carry"), würde dies wiederum mit großer
Sicherheit der Aufmerksamkeit von auf Gewinn bedachten Arbitragehändlern
nicht entgehen. Eine ganze Schar Arbitrageurs wäre sofort zur Stelle,
die sich darbietenden Gelegenheiten auf risikolose Extragewinne reaktionsschnell
bis zur Neige auszunützen. Die hierbei von den Arbitragen ausgehenden
Marktprozesse sorgen nun mit gemeinsamer Kraft dafür, dass von beiden
Seiten, d. h. durch einen
Kursrückgang bei den Terminkursen ebenso wie durch eine Hebung bei den
Spotmarktpreisen, ein Abbau von Arbitragemöglichkeiten augenblicklich
in die Wege geleitet wird. Letzten Endes kann eine solcherart "ungleichgewichtige"
Marktsituation, sofern sie überhaupt auftaucht, immer nur eine ephemere
Erscheinung vorstellen.
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Der Futureskurs und seine Abhängigkeit von
den Nettofinanzierungskosten ("cost of carry")
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