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Der spezifische in Geldeswert vorgestellte
Vorteil, den der uneingeschränkte präsente Besitz einer gegenwärtigen
Sache (Rohstoffe, Waren u.dgl.)
vor einer Position in Futures,
die zum Zwecke des erst künftigen Erwerbs einer gleichartigen Sache
durch eine gewisse Zeit gehalten wird, voraus hat, ist mit dem Namen
"convenience yield"
(y) in die fachbezogene Sprache* eingegangen. Im deutschen
Schrifttum stehen für die gleiche Deutung noch zwei alternative Ausdrucksformen
in Übung, nämlich "Vorteilszins"
und "Verfügbarkeitsrendite".
[* Vgl. hiezu ganz
besonders Working, H.: "The theory of the price of storage",
in: American Economic Review 39, S. 1254 –1262.]
Die durch Futures erst künftig zur Verfügung
gelangenden Güter stehen als Nutzungsträger naturgemäß allein künftigen
Nutzanwendungen offen. Handgreiflich vorrätige Güter der betreffenden
Art dagegen können, ganz nach Belieben, ebenso wohl den künftigen wie
den bis dahin zwischenzeitlich fallweise sich geltend machenden nutzbringenden
Zwecken zugeführt werden. Von dem Grad der diesem letzteren Umstand
beigemessenen Bedeutung leitet eine "convenience yield" ihren Wert her.
Je nach physischer Beschaffenheit und je nach wirtschaftlicher Nutzanwendung
eines konkreten in Rede stehenden Gutes ("asset") lassen sich
an spezifischen Vorteilen der prompten Verfügbarkeit desselben, die
sein andauernder Besitz durch einen bestimmten Zeitraum seinem Eigner
gewährt und gewahrt, neben anderen Momenten in diesem Sachzusammenhang
die nachfolgenden exemplifizieren:
an der Spitze die allgemeine Sicherstellung
des zur Lebensfristung notwendigen "Konsums" und des Wohlseins, sodann
geschäftsspezifisch die Ausnützung einer günstigen Konjunktur, Einhaltung
von Produktionsplänen, d.i.
Vermeidung von Brachliegen von kostspieligen Produktionsfaktoren bzw.
von Stockungen oder gar ernsteren Störungen der Geschäftsprozesse von
Unternehmungen, Abhilfe bei der Gefahr einer aufgezwungenen Betriebseinschränkung,
Wettbewerbsvorteil bei zeitweiliger Verknappung des benötigten Gutes,
sowie endlich die Aufrechterhaltung der Lieferbereitschaft durch ad
hoc-Ge- bzw. Verbrauch des betreffenden Marktgegenstandes. Die Verfügbarkeitsrendite
y gibt demnach im Untersuchungszusammenhang der Bepreisung von Warenterminkontrakten
("commodities") einen Maßstab
für den Extravorteil* ab, der sich jenseits aller spekulativ erwarteten
Preisentwicklungen herleitet aus der Sicherheit vor Besitzstörungen
durch effektiven Besitzstand von begehrten Wirtschaftsgütern.
[* Die Größe des
Vorteils aus den materiellen Nutzleistungen von Gütern wiederum ist
bedingt durch die Größe der Bedeutung, die eine gesicherte Verfügung
über bestimmte Güterquantitäten durch eine bestimmte Zeitspanne ihren
Besitzern verschafft. In Zeiten eines unerwarteten konjunkturellen Aufschwungs
etwa mag der Vorteil größer sein als in Zeiten von allgemeiner wirtschaftlicher
Flaute. − Hinweis: Nutznießer einer "convenience yield" sind in aller
Regel Gewerbetreibende, die die bezügliche Ware betrieblich in Gebrauch
haben. Handelsspekulanten ("trader")
dagegen beanspruchen so gut wie nie einen Vorteilszins von einem Gute,
welches Gegenstand ihrer Differenzgeschäfte ist.]
Es wäre an sich nun ein Leichtes, eine
"convenience yield" − der geldwerte Nutzen eines gefragten Konsumtivgutes,
den seine Bestandhaltung im Faustbesitz erbringt −, gedanklich denjenigen
Vorzügen gegenüberzustellen, die aus Finanzinvestitionen des Kassamarkts
erwachsen, zumal aus solchen, die einen finanziellen Ertrag in Form
von Mittelzuflüssen aus Dividenden, Bezugsrechten, Zinszahlungen u.
dgl. m. ("financial
asset income") abwerfen. Letztere sind indes nur schwerlich mit
der Idee der Verfügbarkeitsrendite y kommensurabel, da direkt in Geld
beschiedene Größen naturgemäß von ganz anderer Färbung sind als die
durch Realgüter vermittelten Benefizien.
Zu konstatieren ist sonach, dass das volle
Ausmaß eines Vorteilszinses y von Nutzgütern des Ge- und Verbrauchs
prinzipiell nichts weniger als eine unmittelbar messbare monetäre Größe
darstellt. Weder ist Letzterer seiner wirklichen Höhe nach einer exakten
ziffermäßigen Messung zugänglich noch lässt sich seine künftige Entwickelung
je mit einiger Beruhigung absehen ("convenience yield risk").
Wegen seiner höchst subjektiven Natur lässt sich über y jedes beliebigen
Untersuchungszeitpunktes bestenfalls eine mehr oder weniger vage Vermutung
hegen, die sich implicite und indirekt auf eine Beobachtung der
im selben Augenblick herrschenden Terminstruktur wird stützen müssen.
Hierin aber liegt zugleich das eigentliche Wesen der Verfügbarkeitsrendite.
Sie gibt nämlich zuvörderst ein bloßes Konzept zur bündigen Erklärung
der Terminstruktur lagerfähiger Ge- und Verbrauchsgüter ab als eine
immerzu eindeutig in Zahlen abschätzbare Größe vorzustellen. Ganz anders
liegen die Dinge auf den Finanzmärkten. Bei Investitionsobjekten als
Bezugsgut ("underlying") von Futures muss − sofern die eingangs
gesetzten
Prämissen Geltung haben − die "convenience yield y" offenbar im
Geldwert stets und notwendig gleich null sein, widrigenfalls sich sofort
Gelegenheit böte, vermittels elementarer "Basis-Trades"
sichere Übergewinne aus
Arbitragen zu erwirtschaften.
Unter dem Bild einer Gleichung formallogisch
eingekleidet lässt y sich folgendermaßen begreifen:
F0 × (1 +
y)t = (K0
+ L0) × (1 + i)t
.
Werden nun auch die absoluten diskontierten
Lagerspesen L0 der rechten Seite der Gleichung in prozentualer,
annualisierter Schreibweise, will sagen als proportionaler Lagerhaltungskostensatz
l ausgedrückt, so erhalten wir analog:
F0 × (1 +
y)t = K0
× (1 + i + l)t
.
Umgeformt nach F0 erhält man
die Gleichung:
F0 = K0
× (1 + i + l)t /
(1 + y)t .
Demzufolge misst die "convenience yield"
y den Grad, in welchem die linke Seite der Ungleichung F0
≤ (K0+L0)
× (1+ i)t hinter
der von den Finanzierungskosten der Bestandhaltung bestimmten rechten
Seite zurückbleibt. Sobald eine "convenience yield" auf die Preisbildung
von Commodity-Futures Einfluss nimmt, wird sich sein Börsenterminpreis
unter seinem "full-carry"-Preis stellen. Eine am vollkommenen Markt
vorgefundene Differenz zwischen Spot- und Terminkurs entspricht damit,
von allem anderen abstrahierend, den Nettofinanzierungskosten "cost
of carry" (C) abzüglich Vorteilszins:
F0 −
K0 = C − Y .
Ist y > 0, so zeigt dies auf, dass der
Futures-Preis des Nutzgutes
eine "convenience yield" in sich schließt. Der Futures-Preis liegt infolge
davon unter seinem "full-carry"-Preis. Wie weit tiefer er sich wirklich
zu stellen vermag, hängt ab vom positiven Ziffernwert von y als Ausdruck
für den Umfang der "convenience yield". Da aber, wie oben darauf hingewiesen,
eine Verfügbarkeitsrendite auf realen Märkten eine ziffermäßig nicht
präzise, nicht mensurable Größe ist, schafft sie nurmehr ein Zone, innerhalb
der jeder hervorgebrachte Terminkurs angemessen zu sein scheint und
in der allein Arbitragefreiheit bestehen kann.
Mathematisch beschreiben lässt sich jene
Zone durch den folgenden Ausdruck:
K0
× (1 + i + l)t
/ (1 + y)t
≤ F0 ≤ K0
× (1 + i + l)t
.*
[* Unter den tatsächlichen
obwaltenden Marktverhältnissen wird die Zone arbitragefreier Futureskurse
noch verbreitert durch allfällige direkte und indirekte
Transaktionskosten
sowie durch ungleiche Soll- und Habenzinssätze.]
Gründe für das Bestehen einer "convenience
yield"
Wie im Vorstehenden auseinandergesetzt,
kommt auf dem Boden empirisch-fundamentalwirtschaftlicher Angebots-
und Nachfrageverhältnisse im Vorhandensein einer "convenience yield"
der in Geld vorgestellte Nutzen zum Ausdruck, den die volle sofortige
gegenwärtige Verfügungsmacht über das angehende begehrte Gut dank einer
effektiven Bestandhaltung desselben stiftet. Nun fragt es sich im Weiteren:
Woher rührt das Phänomen einer "convenience yield" in seinen tieferen
Wurzeln, was ist seine eigentliche Entstehungsursache und wodurch findet
es letztlich seine Erklärung?
Ursprung wie Umfang einer "convenience
yield" ist mit einem Satz der Sache nach zurückzuführen auf das in Etappen
immer wiederkehrende ökonomische Grundphänomen von Störungen und Unregelmäßigkeiten
in den Versorgungs- wie andernfalls in den Nachfrageverhältnissen von
kurzfristig nicht erneuerbaren Realgütern. Das Vorkommen einer Verfügbarkeitsrendite
bei einem bestimmten, zeitweilig nicht vermehrbaren Spotmarktgegenstand
("cash asset") spiegelt demnach in aller Regel der Wirklichkeit
den Tatbestand einer gewissen wirtschaftlichen Mangellage resp. diesbezügliche
Erwartungen der Marktteilnehmer in Reflexion über eine in naher Zukunft
potentiell bevorstehende Verknappung desselben unmittelbar wider. Eine
derartige Marktlage zeugt mit Nachdruck davon, dass die gegenwärtige
Verwendungsvorliebe für das betreffende Gut entschieden über der künftigen
steht. Als wohl vertraute, mustergültige Beispiele eines gestörten Versorgungsgleichmaßes
lassen sich Verhältnisse anführen, wie sie bei akuten bzw. befürchteten
Lieferengpässen in einem Markt, ausgelöst etwa durch Missernten, Ölkrisen,
Ausfuhrverbote oder auch durch Streiks oder kriegerische Ereignisse
usw., bei gleichzeitig gesteigertem Bedarf, z.B.
in Phasen der Hochkonjunktur, von Zeit zu Zeit aufzutreten pflegen.
Je wahrscheinlicher ein Mangel an Verfügbarkeit nun tatsächlich ist,
und je gravierender eine in dessen Gefolge für möglich gehaltene Bedrängnis
von der Allgemeinheit eingeschätzt wird, desto mehr gewinnt, wenn sonst
kein anderweitiger Einfluss mehr hinzutritt, die "convenience yield"
y an Gewicht − und umso weiter wird infolgedessen der wahrhaft festgestellte
Futureskurs hinter dem allein auf Basis von Nettofinanzierungskosten
berechneten "full-carry"-Preis zurückbleiben.
Aus Sicht des Marktes lässt die "convenience
yield" y sich ausdeuten als über die Lagerhaltungskosten hinausgehende
Kompensation für den Nachteil, welcher einer nur mehr restringierten,
vielleicht gar arg mangelnden zwischenzeitlichen Verfügbarkeit von gefragten
Gütern wegen hinzunehmen ist – was bspw. ganz konkret der Markt für
Rohöl ("crude oil") immer dann ad oculus demonstriert,
wenn der
Terminpreis für Rohöl mit einem markanten Abschlag zum Spotpreis
notiert wird. So ist von einem weiteren Gesichtspunkt aus betrachtet
der Vorteilszins nichts anderes als die gerechte Vergütung für die Zeitdauer,
während der ihm die gewohnte harmonische Nutzung derselben vorenthalten bleibt.
Als ein verbreiteter Indikator für eine potenziell bevorstehende Angebotsknappheitssituation
in den Märkten für Commodities dienen Marktbeobachtern hauptsächlich
aktuelle Lagerbestandszahlen, insbesondere statistische Schlussbestände
von Gütern zum Ende einer Saison. Dabei bewirkt mit Rücksicht auf den
Erhebungszeitraum ein im Quantitätsverhältnis zum Bedarf relativ niedriger
Besitzstand an Produktivgütern der fraglichen Art regelmäßig ein entsprechend
hohes Maß von "convenience yield" im bezüglichen Gütermarkt, wohingegen
eine Versorgungslage, die geprägt ist von vergleichsweise ausgedehnten
Lagerbeständen bei nur geringer Wahrscheinlichkeit für eine Verknappung
derselben, praktisch zumeist von keiner bzw. einer kaum beachtenswerten
"convenience yield" begleitet sein wird.
In Marktlagen, die dank reichlichen Angebots
angesichts wohlausgestatteter Läger bei guter Aussicht auf eine unbedrängte
Zukunft von einer verhältnismäßig schmalen "convenience yield" y geprägt
sind, wird der Differenzbetrag von Futureskurs und Spotpreis vor allem
bestimmt von den Finanzierungskosten einschließlich Bestandhaltungskosten.
Der Börsenterminkurs der in Rede stehenden Ware wird sich folglich
über dem Spotmarktpreis stellen; Ersterer wird jedoch geringfügig
unter seinem "full carry"-Preis zurückbleiben, ganz ohne "convenience
yield". Der Aufpreis eines Futures relativ zum
Spotmarktkurs heißt Prämie
("premium"). Das Vorhandensein eines Prämienmarktes für eine
Ware ist gleichbedeutend mit einer negativen
Basis und lässt für
gewöhnlich auf ein gänzliches Ausbleiben beziehungsweise auf eine "convenience
yield" von mehr oder minder bescheidener Größe schließen, weshalb formallogisch
folgerichtig gilt: 0 < y < i + l.
Gerade jene Momente aber, wie die im Vorteilszins
sich widerspiegelnde Ungewissheit über künftige wirtschaftliche Entwicklungen,
die zur Sorge Anlass geben bzw. allezeit unvorhergesehen Platz greifen
könnten, des Weiteren die unzähligen Eigentümlichkeiten der einzelnen
Warenmärkte, zum Teil auch noch überlagert von saisonabhängigen Preisschwingungen
periodisch erzeugter Produkte (Saisonprodukte, wie z.B.
Weizen, Baumwolle etc.) und den davon ausgehenden verzerrenden Einflüssen,
Hand in Hand mit einer gewissen Intransparenz und dazu spekulationsbedingt
hohe Volatilitäten in den
betreffenden Märkten: Jene Momente sind es zusammengenommen, die als
maßgebliche Gründe für die Schwierigkeit anzuführen sind, die Kursentwicklung
von "commodity"-Futures halbwegs verlässlich zu prognostizieren.
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"Contango" und "backwardation"
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Die Terminnotierungen eines Marktes lassen
sich zu jedem Betrachtungszeitpunkt in eine chronologische Ordnung bringen
(Terminstrukturkurve, "futures curve" oder "forward curve",
"forward strip"). Hiernach sind zwei Fälle zu unterscheiden:
Bildet sich bei der Zuordnung für einen in Untersuchung stehenden Futures-Markt
eine Reihe, die für die alternativen Terminpreise eines gegebenen Zeitpunktes
durchgehend oder auch nur in einem übergreifenden Teilabschnitt mit
zunehmendem Grad ihrer zeitlichen Entlegenheit kontinuierlich höhere
Aufpreise zu erkennen gibt, so bezeichnet man diesen, wie weiter oben
erwähnt, als einen "normalen Markt" ("Prämienmarkt", "normal
market", "carry market", "carrying market" oder "contango
market"; negative Basis). Bildlich gesprochen bietet sich damit
der Anblick einer
"ansteigenden Termintreppe".
Ein normaler Markt zeichnet sich in einem
regelmäßigen Verhältnis bei hinlänglichen Lagerkapazitäten durch eine Güterversorgung in
zureichenden
Mengen aus: Das betreffende Gut seiner Art steht infolge zeitlich vorauseilender
Produktion auf Lager (bzw. reichlicher Ernte; Marktzufuhr, Güterangebot)
in Überfülle zu Gebote, um damit einen präsenten und/oder für die nahe
Zukunft zu erwartenden Bedarf mit hoher Zuverlässigkeit
ununterbrochen zu decken. Dies ist nach heutigen Verhältnissen mit gewisser Regelmäßigkeit
eine normalmäßige wirtschaftliche Erscheinung. Die laufzeitbedingten
Aufpreise (die Prämien) zwischen den Terminen werden in ihrer jeweiligen
Höhe begrenzt allein durch Lagerhaltungs- und durch sonstige Finanzierungskosten
("carrying charges"), die fortan für das Auf-Vorrat-Halten des
betreffenden Gutes bis zur bezeichneten künftigen Nutzungsperiode (analog
dem "Termin") insgesamt in Anschlag zu bringen sind. Leerverkäufe ("short
sales") der Güter sind möglich, ohne dadurch die reguläre Geschäftstätigkeit
der Betriebe zu stören; bei temporären Preisungleichmäßigkeiten sind
in dieser Marktlage "reverse cash and carry"- als auch "cash and carry"-Arbitragen
jederzeit ungehindert durchführbar. Die "cost-of-carry"-Beziehung der
Preise kommt mithin zu ihrer vollen Geltung.
Ein "umgekehrter
Markt" ("inverted market",
"discount market" oder "backwardation") hingegen − also
eine "absteigende Termintreppe" oder auch als "Falltreppe" angesprochen
− ist, wie an
anderer
Stelle geschildert, charakterisiert durch einen Abschlag
("discount", positive Basis) der Terminkurse gegenüber ihrem
Spotmarktpreis, abgestuft nach der Dauer der chronologisch aneinandergereihten
Terminlaufzeiten eines Marktes über die gesamte Kurve oder zum Mindesten
eines ausgedehnteren Teilstücks derselben. Ein solches Situationsbild
ist für manche Warenmärkte typisch, während es für andere eher die Ausnahme
bilden mag. Ein umgekehrter Markt ist unmittelbar Ausfluss einer gegenwärtig
bestehenden resp. einer vorausgeahnten Unterversorgung der Gegenwart
näheren Zukunft und einer absehbaren Überversorgung der ferneren Zukunft.
Märkte in einer derartigen Lage zeichnen sich übereinstimmend durch
eine "convenience yield" von entsprechend größerem Maßstab aus. Förmlich
ausgedrückt gilt in einem "inverted market" sinngetreu die Ungleichung:
y > i + l. Der Vorteil bereitstehender Güter überwiegt sohin ihre Haltekosten.
Demgemäß verstärkte sich mit zunehmender "convenience yield" die "backwardation"-Situation
auf dem Markt und umgekehrt. Erscheinungen, wie "contango" und "backwardation",
sind aber alles eher als ein für alle Mal festgezurrte Marktgegebenheiten,
sondern können vermöge plötzlich umschlagender realwirtschaftlicher
Kausalverhältnisse rasch und mitunter unversehens in ihr Gegenteil verkehren.*
[* Anmerkung:
Man beachte, dass ein normaler Markt, für sich allein betrachtet, aufgrund
der Konvergenz der
Basis den Inhaber einer Short-Position gegenüber dem Inhaber einer
Long-Position in Futures bevorteilt. Andererseits befindet sich der
Halter einer Short-Position in einem umgekehrten Markt in der vorteilhafteren
Ausgangslage.]
In der Terminmarktpraxis treten weder
"contango" noch "backwardation" durchgehend durch alle
Terminschichten immerzu nur
in ihrer Idealform einer harmonisch auf- oder absteigenden Stufenfolge
in Erscheinung. Vielmehr lässt sich häufig beobachten, dass die terminliche
Anordnung der Preise eines Warenterminmarktes ("futures forward curve")
eine unregelmäßig auf- und niedersteigende Treppenkurve formt, deren
Schrittweite abhängt von den momentan waltenden Angebots- und Nachfrageverhältnissen
auf den Märkten, welche die einzelnen nahe und entfernt liegenden Terminen
bilden. So trifft man an den Futuresmärkten immer wieder auf Situationen,
in denen die frühen Termine sich in ihrer Aufeinanderfolge in einem
"carry market", spätere dagegen sich in einem "discount market" befinden
und vice versa. Solche Unregelmäßigkeiten in der Abstufung der Terminkurse
können mannigfache Ursachen haben. Die Voraussicht etwa, dass bei sonst
unveränderter Lage der Umstände eine abzusehende oder sich anbahnende
Mangelperiode im Laufe der Zeit auf eine reichlichere Güterversorgung
bzw. nachlassende Nachfrage trifft, wird in regelmäßiger Weise dazu
führen, dass der Terminpreis der späteren Periode einen niedrigeren
Stand einnimmt als jener der ihr vorangehenden. Auch ist der Preisauf-
bzw. Preisabschlag, der sich zwischen den benachbarten Terminen eines
Futures-Marktes einspielt, keineswegs immer gleich groß oder ebenmäßig.
Die Preise aufeinander folgender Terminkontrakte (insbesondere jene
nicht lagerfähiger Konsumgüter) so beschaffener Märkte können in jedem
Moment ebenso gut betragsmäßig eng beieinander liegen, als ganz allmälig
steigen oder fallen als auch unregelmäßig bis sprunghaft und mit wechselndem
Vorzeichen voneinander abstehen.
Auf den Beobachtungstatbestand eines Terminmarktes,
auf dem die Struktur seiner Terminkurse sämtliche
Bestandhaltungs- und sonstige Finanzierungskosten treu und ungeschmälert
in ihrem vollen Umfange reflektiert, hat man den Namen "full carrying
charge market" ("full carry market" oder auch "full contango
market") geprägt. Unter "full carry"-Verhältnissen stuft sich die
Größe der Preisdifferenz zwischen Cash-Kurs und Terminkontraktpreis
resp. zwischen den Kontraktpreisen verschiedener Terminfälligkeiten
ganz konform ab je nach Dauer des Termins, sodass Futureskurse alternativer
Terminfälligkeiten in ihrer Höhe vom Spotmarktpreis umso deutlicher
nach aufwärts abweichen, je weiter der Erfüllungstermin des Futures
in die Zukunft hinausgeschoben ist. Sollte es jedoch
Börsenspekulanten tatsächlich
auch nur für einen Moment gelingen, vermöge ihrer ungezügelten Markteinwirkung
den Terminpreis eines bewahrsamen Gutes soweit emporzuheben, dass ein
Aufpreis über den Umfang der "full carrying charges" hinaus
sich herausbilden kann ("above full carry"), so würde dies wiederum
mit großer Sicherheit der wachen Aufmerksamkeit von auf Gewinn bedachten
Arbitragehändlern nicht entgehen. Eine ganze Schar Arbitrageurs wäre
sofort zur Stelle, die sich darbietenden Gelegenheiten auf risikolose
Extragewinne reaktionsschnell bis zur Neige auszunützen. Die hierbei
mit gemeinsamer Kraft von den Arbitragen ausgehenden Marktprozesse sorgen
nun dafür, dass von beiden Seiten, d.h.
durch einen Kursrückgang bei den Terminkursen ebenso wie durch eine
Hebung bei den Spotmarktpreisen, ein Abbau von Arbitragemöglichkeiten
augenblicklich in die Wege geleitet wird. Letzten Endes kann eine solcherart
"ungleichgewichtige" Marktsituation, sofern sie überhaupt auftaucht,
somit immer nur eine ephemere Erscheinung vorstellen.
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Sie auf der folgenden Seite:
Der Futureskurs
und seine Abhängigkeit von den Nettofinanzierungskosten ("cost of
carry")
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