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  •    Verbindliche Preisabstufungen im Börsenhandel: die Mindestkursvariation ("tick")

Das Erfordernis der Vereinheitlichung (Standardisierung, Normierung) von Terminmarktartikeln an den Derivatebörsen, zumal von Futures und gelisteten Optionen, erfüllt eine unverzichtbare Vorbedingung für die Entfaltung eines geregelten und auf größtmögliche Liquidität hinwirkenden Börsenterminhandels in diesen Instrumenten. So weisen die Terminbörsen schon ganz am Anfang gleich bei der Anfertigung von Finanzderivaten neben anderem auch der im Handelsverkehr gebräuchlichen geringstmöglichen Preisbewegung (Mindestpreisvariation, Notierungssprung, "minimum tick-size", "minimum fluctuation", "minimum price movement", "minimal price change") jeder einzelnen Produktart einen festen, eindeutigen, dauerhaften Wert an.

Die kleinstzulässige Schrittweite auf der Stufenleiter zulässiger Börsenterminkurse, also die Kursänderungseinheit einer geringstmöglichen Preisbewegung im laufenden Handel, wird in der Fachsprache des Terminhandels gemeinhin bündig mit dem Terminus "tick"* bezeichnet. Der "tick" als solcher trennt den Abstand zwischen zwei aufeinander folgenden Stufensprossen auf der Skala der möglichen Börsenterminpreise. Nach seiner Maßregel kann die Börse für die an ihr notierten Derivate notwendig nur fertig abgestufte Kurse hervorbringen, die je um sprunghafte Strecken von fixem Werte voneinander abstehen ("price gradations"). Die im Börsenhandel mit Finanzderivaten in Anwendung gebrachten Abstufungen auf der Preisleiter sind mit Rücksicht auf praktische Erfordernisse zum Besten aller Marktteilnehmer stets außerordentlich fein gegriffen. Darüber hinaus haben die Börsen jeder festgesetzten kleinsten Preisabstufung, und damit wieder jeder Änderung des Kontraktpreises um eine Grundeinheit, eine feststehende monetäre Werteinheit beigelegt. Um dies auch im Namen auseinanderzuhalten, belegt man Letztere mit der Bezeichnung "Tickwert" ("tick value").

[* Geschichtlich geht das klangnachahmende Wort "tick" (von engl. "tick", »Bewegungsmoment«) auf die Verbreitung von Kursinformationen auf Papierstreifen durch Telegrafenapparate zurück; das war zu einer Zeit, als die Technik des Austausches von Texten, Sprache, Bildern und Daten noch in den Kinderschuhen steckte.]

Ein Beispiel: Angenommen, der Kursstand des betrachteten DAX®-Futures (Produkt-ID: FDAX) betrage gegenwärtig 15600,0 Punkte ("last"), dann sind im Falle einer geringsten möglichen Kursänderung im Folgehandel allein 15600,5 ("up-tick") und 15599,5 Punkte ("down-tick") gültige Kursziffern; denn die kleinste Schrittweite bei einer Kursänderung ("tick-size"; an der Eurex® auch als "Basispunkt" bezeichnet) im DAX®-Futures wurde von der Terminbörse Eurex® im Vorhinein auf genau 0,5 Index-Punkte bleibend festgesetzt und kann somit im fortlaufenden Handel unter keinen Umständen in ihrem Werte unterschritten werden.

Selbstverständlich aber kann sich der DAX®-Futureskurs von einer Kursnotiz zur nächsten um ein glattes rundes Vielfaches eines "tick" verändern, sagen wir, um drei "ticks" ("Basispunkte") steigen, etwa von 15600,0 auf 15601,5 oder z.B. um zwei "ticks" fallen auf 15599. Desgleichen sind im fortlaufenden Handel mit Futures und börsennotierten Optionen Abschlüsse zu nacheinander gleichbleibenden Kursen jederzeit unumschränkt möglich. Auf die Zahlen des vorstehenden Beispiels gemünzt wäre demnach für einen DAX®-Händler ein nächster, übernächster usf. eingereichter Auftrag auch zu unverändert 15600,0 Punkten handelstechnisch ohne weiteres ausführbar. Ausgeschlossen ist damit freilich ein von 15600,0 ausgehender Folgehandel zu bspw. 15600,1 oder 15600,2 bzw. 15599,9 oder 15599,8 Indexpunkten usw.; denn die vorangeführten Notizen fallen offenkundig zwischen zwei zulässige Nummern hinein. – Dies führt zu der Begleiterscheinung, dass bei der Aufstellung von börslichen Handelsaufträgen (Ordererteilung) unter Verwendung preislicher Limits (Limitorders) bestehende Vorschriften zur Mindestkursfluktuation geflissentlich mit zu berücksichtigen sind: Nach dem Vorstehenden wäre es nämlich unstatthaft, einen DAX®-Futures zu einem prälimitierten Kurs von beispielsweise genau 15600,562 Index-Punkten zu ordern.

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Da aber nicht nur die Standardvorgaben zu den Preisabstufungen für jeden einzelnen Terminmarkt von den Börsen im Voraus festgeschrieben werden, sondern zugleich auch der Kontraktumfang jedes Futures (das "Kontraktvolumen") bindend feststeht, lässt sich jedem "tick", wie auch der Kontraktsumme im Ganzen, allemal ein entsprechender Geldwert beimessen. So stuft z.B. die europäische Terminbörse Eurex einen vollen Index-Punkt des DAX®-Futures einheitlich mit einem Gegenwert von 25€ ein. Folglich ist einer kleinstmöglichen Preisänderungseinheit von 0,5 Indexpunkten in diesem Kontrakt ein "tick"-Wert ("tick value") von festgelegt 12,50€ je Futures-Kontrakt zuzurechnen. Infolgedessen variiert mit jeder "tick"-Änderung im Futures stets auch der gesamte Kontraktgegenwert (die Kontraktsumme) in einem festgesetzten geraden Verhältnis. Bei einem angenommenen Kursstand von beispielshalber 15600,0 Indexpunkten verkörpert der DAX®-Futures einen vorgestellten Gegenwert von 390000 € je Kontrakt. Steigt der Futureskurs hiernach um einen "tick" (also von 15600,0 auf 15600,5), so mehrt sich damit gleichzeitig auch der Kontraktgegenwert zum Termin, nämlich genau um 12,50 € auf nunmehr 390012,50 €.

Anders gestaltete Futures-Kontrakte, deren unterliegende Bezugsgrößen ("underlyings") nicht wie im DAX®, im S&P 500 oder in den übrigen Indices auf Index-Punkten, sondern auf bestimmten Maß- oder Gewichtseinheiten geeicht sind, lassen sich in ganz ähnlicher Weise einem genauen Werturteil unterziehen. So umfasst z.B. jeder Kontrakt in COMEX Gold-Futures (Produktkürzel: GC) durchweg ein Quantum von 100 Feinunzen gediegenen Goldes, wobei die Kursnotierung hier nicht in Index-Punkten, sondern in US-Dollar und US-Cent je Feinunze Gold erscheint. Bei einem börsenseitig fest vorgegebenen Schrittmaß von 0,10US-$ für die Feinunze erhält man folgerichtig einen "tick"-Wert von 10 US-$ je Gold-Futures. Ein Futureskurs von, sagen wir, 1830 (US-$ je Feinunze Gold), geht demgemäß mit einem Kontraktgegenwert von insgesamt 183000 US-$ zum Termin einher.

Andere Futures-Kontrakte wieder, so nämlich die Devisen-Futures, beruhen statt auf Index-Punkten bzw. Maß- oder Gewichtseinheiten allesamt auf Auslandswährungseinheiten. Beim Euro-FX-Devisen-Futures der Terminbörse Chicago Mercantile Exchange (CME, Produktkürzel: EC) beispielsweise erfolgt die Kursnotierung in US-Dollar je Euro, wobei die Mindestkursvariation sich hier im zehntausendstel Stellenbereich bewegt: Und zwar beträgt sie getreulich 0,00005 US-$ je € (= 6,25 US-$/Kontrakt; denn ein Euro-FX-Futures-Kontrakt umfasst standardmäßig 125000 Euro). Eine Übersicht über die wichtigsten Futures mit den ihnen jeweils zugeordneten "tick"-Werten gewährt eine tabellarische Zusammenstellung, die der Leser hier einsehen kann.

Die genaue Kenntnis der einzelnen punktweisen Mindestkursänderungen in den verschiedenen Futuresmärkten vereinfacht die Berechnung von Wertänderungen (Gewinn/Verlust) im Handel um ein beträchtliches und gehört somit ohne allen Zweifel zu den Grundfertigkeiten eines jeden Derivatehändlers. Die Wertänderung eines Futures errechnet sich demgemäß allgemein nach folgendem formalen Ausdruck:

Wertänderung = Anzahl der "ticks" × "tick"-Wert

d.h. die Wertänderung eines Futures kommt gleich der festgestellten gewichteten Kursdifferenz zwischen zwei beliebigen Zeitpunkten, beispielsweise zwischen dem Kauf- und Verkaufszeitpunkt, ausgedrückt in der Anzahl an "ticks" multipliziert mit dem standardisierten Wert eines "tick". Ein Händler, der etwa in einem Euro-BUND-Futures 12 "ticks" zu seinen Gunsten zu verwirklichen vermochte, kann hiernach einen Bruttogewinn von 12 × 0,01 Prozent von 100000€ (dies entspricht 12 × 10€) = 120€ einstreichen, was – aufgrund des symmetrischen Gewinn-/Verlust-Profils von Futures – übrigens zugleich den Verlust der Gegenpartei verrät, der sich damit auf ebensoviel beläuft. Gleichgerichtet mit jedem Kursanstieg eines Futures erhebt sich ferner sein Kontrakt-Gesamtwert, wie umgekehrt bei einem Kursrückgang. Geht der Preis um eben erwähnte 12 "ticks" (à 10€) in die Höhe, so steigert sich der Wert des kontraktierten Volumens eines Euro-BUND-Futures um die Summe von 120 €, und umgekert. Infolge preislicher Standardisierung der kleinsten Schrittweite von Futures (wie auch von börsengehandelten Optionen) lässt sich mit den "tick"-Größen jener Produkte weidlich rechnen. So lassen sich einzelne "ticks" beispielsweise im Rahmen anspruchsvollerer Handelstechniken sinnvoll zusammenzählen oder voneinander abziehen, um daraus ergebnisbezogene Wertänderungsaussagen abzuleiten.

Weiter ist dem Umstand Erwähnung zu geschehen, dass bei der Kursstellung (Quotation) die Geld-Brief-Spannen ("bid-/ask-prices"), in absoluten Beträgen ausgedrückt, immer nur ganz bestimmte, punktweise abgestufte (diskrete) Werte annehmen können, wobei der Umfang einer vorliegenden Spanne, auf das mindeste Maß gebracht, niemals unter dem repräsentierten Wert eines "tick" zurückbleiben kann. Insofern unterliegen Änderungen in der Spanne zwischen "bid" und "ask" für gestellte Futureskurse unmittelbar und ungeschmälert den börsenseitigen Regelungen zur Mindestpreisvariation. Geringer ausgemessene "tick sizes" bedeuten gemeinhin niedriger bemessene indirekte Transaktionskosten, da ein sofortiger Abschluss im Markt immer nur durch Über- bzw. Unterbieten der gegenwärtig im Markt bestehenden Geld-Brief-Spanne möglich wird. Eng bemessene Transaktionskosten wiederum erhöhen die Zugkraft eines Marktes auf billige Weise. Leider zeigt sich hier wie in so vielen Fällen immer aufs Neue, dass administrierte Spannen oft von erheblich größerem Ausmaß sind, als sie bei freier Entfaltung der Marktkräfte zutage zu treten pflegten.

Verschiedentlich wird die Maßgröße "tick" auch als leitender Gesichtspunkt zur Einschätzung der Liquidität eines betrachteten Futures-Marktes herangezogen: Beträgt die Geld- zu Brief-Spanne z.B. nur einige wenige "ticks", so kann im Regelfall auf eine vorteilhafte Markttiefe und eine entsprechend hohe Liquidität geschlossen werden. Im Allgemeinen liegen Geld-Brief-Spannen in zureichend liquiden Futuresmärkten ungefähr zwischen 3 – 5 "ticks", je nach Futures-Markt und Terminmonat. Äußerst liquide Futures weisen durchweg Geld- zu Brief-Spannen von lediglich je 1, höchstens 2 "ticks" auf.

Wie die vorstehenden Betrachtungen zu den Preisabstufungen im Terminkontrakthandel zu erkennen geben, kann die Kursnotiz eines Futures sich auf der Kursachse nicht nach freiem Belieben (nicht kontinuierlich) festsetzen. Sie wird von einem Abschluss zum nächsten entweder sich ändern müssen, sei es allermindestens um einen "tick", sei es um ein ganzzahliges Vielfaches hiervon, oder doch auf dem alten Stand bleiben müssen. Futureskurse zwischen den Inkrementen scheiden in jeder Richtung positiv aus. Ferner lässt ein Blick auf die Marktgegebenheiten einsehen, dass die verschiedenartigen Futures-Produkte mit ihren unterschiedlichen Grundinstrumenten ("underlyings"), gehandelt an zahlreichen Plätzen der Welt, von den einzelnen Börsen mit normierten "tick"-Größen in ebenso unterschiedlicher Höhe ausgestattet werden. Je nach den eigentümlichen Normvorschriften einer Produktart nimmt die Aufeinanderfolge der "ticks" diesen gemäß eine verschiedene Abstufung ein. Die amtliche Festlegung der einzelnen Schrittgrößen erfolgt dabei stets unter dem Gesichtspunkt, den eigentümlichen Interessen und Anforderungen der breiten Marktöffentlichkeit jeweils bestmöglich zu genügen. Hierbei ist nicht zu verkennen, dass im Gefolge des Fortschritts auf dem Gebiet der Informationstechnologie, die durch ihre hochgradige Computerisierung dem vorgeschrittenen Börsenhandel unserer Zeit unleugbar ihr Gepräge verleiht, besonders elektronisch gehandelte Derivate sichtlich zu einer Verringerung im Werte ihrer Mindestpreisvariationen hinneigen.

Futureskurse rücken im laufenden Handel ("intraday") stufenweise vor und zurück. Dies ist eine der Terminhandelswelt allbekannte Sache. Die Schrittweite der kleinstmöglichen Stufe, d.i. die im Marktablauf kleinstmögliche Kursänderungseinheit ("tick size"), liegt für jeden Futures, ebenso wie ihre übrigen Ausstattungsmerkmale, dauerhaft fest. Gleichzeitig ist, wie oben angeführt, dem "tick" jedes Futures-Produkts von Seite der Börse ein fester Preis sesshaft zugeordnet. Für jeden Teilmarkt eines Futures-Produktes, den seine einzelnen Termine bilden, ist der "tick" grundsätzlich ein Gemeinsames von gleicher Größe. Vergleicht man dagegen die den "ticks" in den verschiedenen Produktmärkten zugewiesenen festen Wertegrößen ("tick sizes") untereinander, so stufen diese sich üblicherweise nach verschieden gegriffenen Einheiten ab, wodurch sich wieder unterschiedlich hohe monetäre "tick"-Werte ("tick value") in diesen und jenen Futures-Produkten einzustellen pflegen. Da nun die vorgezeichneten Preisabstufungen je Einheit in den einzelnen Produktarten in ihrem Gegenwert häufig nur einen geringen Bruchteil eines Cent ausmachen, und es bei der Masse von Berechnungen in gedrängter Kürze des laufenden Handelsverkehrs, wie man weiß, leicht zu einem Schnitzer kommen kann, hat es sich als zweckmäßig herausgestellt, jeden genormten Notierungssprung nochmals aufzuschlüsseln und ihm zusätzlich eine Grundeinheit fertig beizulegen. Letztere wird mit dem Namen "Punkt" ("point") sprachlich hervorgehoben (nicht zu verwechseln weder mit einem vollen Index-Punkt von Aktienindices noch etwa mit Prozent- bzw. Basispunkten von Zins-Futures), wobei jedem "point" wiederum in gleicher Weise ein ganz bestimmter Geldwert zugeordnet werden kann ("price value of a basis point", PVBP). Nehmen wir ein Beispiel an:

Die kleinstzulässige Preisveränderung des Baumwollen-Futures ("cotton no. 2") an der Terminbörse ICE Futures U.S. beispielsweise beträgt laut Kontraktausgestaltung bei Futureskursen unter 95 US-Cent/lb ein Hundertstel eines US-Cent und bei höheren Kursen fünf Hundertstel US-Cent. Für Kurse des Baumwollen-Futures von 95 US-Cent pro pound (lb) und darüber bedeutet dies nun im Hinblick auf die Sprachregelung zu Punkten ("points"), dass ein "tick" genau fünf "points" ausmacht, wobei der "point"-Wert hierbei mit 5 US-$ beziffert wird. Übertragen auf den Mindestschluss von 50000 lbs Baumwolle eines Futureskontrakts auf diesen Webstoff errechnet sich bei Kursen über 95 US-Cent/lb ein "tick"-Wert von 25 US-$ (denn 5 "points" multipliziert mit 5 US-$ ergibt 25 US-$), bei niedrigeren Kursen dagegen nur von 5 US-$/lb je Futures-Kontrakt.

Zum Schlusse sei noch der sogenannte "up-tick", "down-tick" sowie der "zero-plus-tick" näher erläutert. Als Beispiel hierfür möge folgende Entwicklungsreihe einer mitgeteilten Handelsabfolge im DAX®-Futures dienen:

15900,0  –  15899,5  –  15901,0  –  15901,0  –  15900,5   .

Betrachten wir zunächst den Stand des an zweiter Stelle verzeichneten Handelsabschlusses ("trade"): Die Indexziffer 15899,5 trägt erkennbar die Eigenheit eines Minusticks ("down-tick") an sich, und das in der Größenordnung der standardisierten Mindestkursvariation, was gegenüber dem erstgenannten Stand von 15900,0 der Abschlag von 0,5 Indexpunkten zu erkennen gibt. Der dritte Abschluss verkörpert einen Plustick ("up-tick") und der vierte Trade zum gleichen Kurse gibt sich in einem sog. "zero-plus-tick" kund. Demnach stellt ein "zero-plus-tick" einen gleichbleibenden Kurs dar, der auf einen "up-tick" folgt. Folgten gleich hiernach noch weitere Abschlüsse zu stationären Kursen, so zählten diese ebenfalls zu den "zero-plus-ticks". Beim fünften Abschluss endlich handelt es sich wieder um einen "down-tick".*

[* Hinweis: Anders als einstmals an den amerikanischen Aktienmärkten, wo bei der Einleitung eines Leerverkaufs ("short sale") eine "uptick"-Regel griff, steht auf den Terminmärkten dem öffnenden Verkauf von Futures (Short) selbst bei fallenden Kursen eine prohibitive "uptick"-Regel nirgends entgegen.]

In der Darstellungsweise von elektronischen Bildschirmhandelssystemen wird ein "up-tick" häufig durch das + Symbol oder durch einen -Pfeil, der "down-tick" entsprechend durch das Symbol oder einen -Pfeil und ein "zero-plus-tick" durch das 0+ Zeichen neben dem letztfestgestellten Kurs graphisch kenntlich gemacht. Der zuletzt angezeigte Kurs wird als "last tick" (oder auch durch "last traded price" oder kurz "last", letzter Stand) bezeichnet und kennzeichnet damit den letzten ausgehandelten, gültigen Kurs. Eben jener "last traded price" gilt bis zu einem nachfolgenden Handelsabschluss überdies allgemein als der für die betreffende Zeit herrschende, rechtmäßig bestehende Marktpreis ("current price").

Lesen Sie auf folgender Seite:

Die täglich maximal zulässige Kursbewegung ("daily price limit")

 

Siehe auch:

 

Aufzählung

Was sind Futures?

Aufzählung

Wie entstehen Futures?

Aufzählung

Der Handel mit Futures

Aufzählung

Der Futureskurs

Aufzählung

Das Offene Interesse ("open interest") und der Umsatz ("volume")

Aufzählung

Glattstellung offener Positionen: Das Gegengeschäft

Aufzählung

Settlement: Die Erfüllung eines Futures-Kontrakts durch physische Lieferung oder "cash settlement"

Aufzählung

Tägliches Kurs-Limit ("daily price limit") – "limit-up" bzw. "limit-down"

Aufzählung

Die Positions-Obergrenze ("position limit"), "accountability rules" und Reportpflicht ("reportable limit")

Aufzählung

Zur Beziehung zwischen Spotmarktpreis und Futureskurs und "cost of carry"

Aufzählung

Devisen-Futures

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Aktienindex-Futures

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Zins-Futures auf Geldmarktinstrumente

Aufzählung

Zins-Futures auf mittel- und langfristige Anleihen

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"Der Himmel hilft niemals denen, die nicht handeln wollen."
Sophokles  (etwa 497/496 - 406/405 v. Chr.), griechischer Tragiker

 

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Stand: 16. März 2024. Alle Rechte vorbehalten.