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Die Vorrichtung der
Standardisierung von Terminmarktartikeln,
zumal von Futures und gelisteten
Optionen, erfüllt an den
Derivatebörsen eine unverzichtbare Vorbedingung für die Entfaltung eines
geregelten und möglichst liquiden börslichen Terminhandels in diesen
Instrumenten. So weisen die Terminbörsen schon ganz am Anfang gleich
beim Entwurf von Finanzderivaten neben anderem auch der im Handelsverkehr
gebräuchlichen geringstmöglichen Preisbewegung (Mindestpreisvariation,
Notierungssprung, "minimum tick-size", "minimum fluctuation",
"minimum price movement") jeder Produktart einen präzisen und
dauerhaften Wert an.
Die minimal
mögliche Schrittweite für zulässige Börsenterminkurse, also die Kursänderungseinheit
einer geringstmöglichen Preisbewegung im laufenden Handel, wird im Fachjargon
gemeinhin bündig mit dem Terminus "tick"* bezeichnet.
Der "tick" als solcher trennt den Abstand zwischen zwei aufeinander
folgenden Punkten auf der Skala der möglichen Börsenterminpreise. Der
Sache nach können börsennotierte Derivate damit immer nur fertig abgestufte
Kurse hervorbringen, die um sprunghafte Distanzen von fixem Werte abstehen.
Solche Abstufungen im Börsenhandel mit Finanzderivaten sind in Rücksicht
auf praktische Erfordernisse und im Interesse des Marktpublikums üblicherweise
außerordentlich fein gegriffen. Des Weiteren ist jeder normierten kleinsten
Preisabstufung, und damit auch jeder Änderung des Kontraktpreises um
eine solche Einheit, zusätzlich eine fixe monetäre Werteinheit beigelegt.
Um dies auch im Namen auseinanderzuhalten, benennt man Letztere als
"tick value".
[* Historisch geht
der Name "tick" auf die Verbreitung von Kursinformationen via Papierstreifen
über Telegrafenapparate zurück, als die Technik noch in ihrer Kindheit
war.]
Beispiel: Angenommen, der aktuelle Kursstand
des betrachteten
DAX®-Futures betrage momentan
7600,0 Punkte ("last"),
dann sind bei einer geringstmöglichen Kursänderung im Folgehandel allein
7600,5 ("up-tick") und
7599,5 Punkte ("down-tick")
gültige Kursziffern; denn die minimale Schrittweite ("tick-size";
an der Eurex®
auch als "Basispunkt" bezeichnet) beim DAX®-Futures
wurde von der Terminbörse Eurex® im Vorhinein auf
genau 0,5 Index-Punkte bleibend festgesetzt und kann somit im Handel
niemals im Werte unterschritten werden.
Selbstverständlich
aber kann der DAX®-Futureskurs von einer Kursnotiz zur nächsten
sich um ein glattes rundes Vielfaches eines "tick" ändern, sagen wir,
um drei "ticks" ("Basispunkte") steigen, etwa von
7600,0 auf
7601,5. Desgleichen sind im
fortlaufenden Handel mit Futures und Optionen Abschlüsse zu hintereinander
unveränderten Kursen jederzeit unumschränkt möglich, bleiben jedoch
naturgemäß von den Vorschriften zur Mindestkursvariation unberührt.
Auf das vorstehende Zahlenbeispiel gemünzt wäre demnach ein nächster,
übernächster usf. Auftrag zu konstant
7600,0 Punkten handelstechnisch
ohne weiteres ausführbar. Ausgeschlossen ist damit freilich ein von
7600,0 ausgehender Folgehandel
zu bspw. 7600,1 oder
7600,2 bzw.
7599,9 oder
7599,8 Indexpunkten usw.; denn
die eben erwähnten Notizen fallen offenkundig zwischen zwei zulässige
Nummern hinein. – Nebeneffekt: Bei der Formulierung von börslichen Handelsaufträgen
(Ordererteilung) unter Verwendung
preislicher Limits (Limitorders)
sind bestehende Regelungen zur Mindestkursfluktuation geflissentlich
mit zu berücksichtigen: Nach dem Vorstehenden wäre es nämlich unstatthaft,
einen DAX®-Futures zu einem prälimitierten Kurs von beispielsweise
genau 7600,562 Index-Punkten
zu ordern.
Da aber nicht nur Standardvorgaben zu den Preisabstufungen
für jeden einzelnen Terminmarkt von den Börsen im Vorhinein festgeschrieben
werden, sondern zugleich auch der Kontraktumfang jedes Futures (das
"Kontraktvolumen") bindend feststeht, lässt sich jedem "tick" wie auch
der Kontraktsumme im Ganzen allemal ein entsprechender Geldwert beimessen.
So bewertet z.B. die europäische
Terminbörse Eurex einen vollen
Index-Punkt des
DAX®-Futures mit konstant 25
€. Folglich ist einer minimalen Preisänderungseinheit von 0,5
Indexpunkten in diesem Kontrakt ein "tick"-Wert ("tick value")
von 12,50 € pro Futures-Kontrakt
zuzurechnen. Damit liegt stets auch der gesamte Kontraktgegenwert (die
Kontraktsumme) fest. Bei einem angenommenen Kursstand von beispielsweise
7600,0 Indexpunkten repräsentiert
der DAX®-Futures folglich einen Gegenwert von 190000
€ pro Kontrakt. Steigt der Futureskurs nun um einen "tick" (also von
7600,0 auf
7600,5), so erhöht sich damit
gleichzeitig auch der Kontraktgegenwert zum Termin, nämlich um 12,50
€ auf nunmehr 190012,50 €.
Andere
Futures-Kontrakte, deren unterliegende Bezugsgrößen ("underlyings")
nicht wie im DAX®, im S&P 500 oder in anderen Indices auf
Index-Punkten, sondern auf bestimmten
Maß- oder Gewichtseinheiten
basieren, lassen sich in ganz analoger Weise bewerten. So umfasst z.
B. jeder COMEX Gold-Futures
(Produktkürzel: GC) durchweg ein Quantum von 100 Feinunzen Gold, wobei
die Kursnotierung hier nicht in Punkten, sondern in US-Dollar und US-Cent
je Feinunze Gold erscheint. Bei einer börsenseitig fest vorgegebenen
Mindestkursänderung von 0,10 US-$ pro Feinunze erhält man somit einen
"tick"-Wert von 10 US-$ je Gold-Futures. Ein Futureskurs von, sagen
wir, 630 (US-$ je Feinunze), geht demzufolge mit einem Kontraktgegenwert
von insgesamt 63000 US-$ zum
Termin einher.
Wiederum
andere Futures-Kontrakte beruhen statt auf Indexpunkten bzw. Maß- oder
Gewichtseinheiten auf Auslandswährungseinheiten (Devisen-Futures).
Beim Euro-FX-Devisen-Futures
der Terminbörse Chicago Mercantile Exchange (CME)
beispielsweise erfolgt die Kursnotierung in US-Dollar je Euro, wobei
die Mindestkursvariation sich hier im zehntausendstel Stellenbereich
bewegt: Und zwar beträgt sie genau 0,0001 US-$ je € (= 12,50 US-$/Kontrakt;
denn ein Euro-FX-Futureskontrakt umfasst standardmäßig 125000
Euro). Eine Übersicht über die wichtigsten Futures und die ihnen jeweils
zugeordneten "tick"-Werte gewährt eine tabellarische Zusammenstellung,
die Sie hier einsehen
können.
Die genaue
Kenntnis der Mindestkursänderungen bei den verschiedenen Futuresmärkten
vereinfacht die Berechnung von Wertänderungen (Gewinn/Verlust)
im Handel außerordentlich und gehört somit zweifelsohne zu den Grundfertigkeiten
eines jeden Derivatehändlers. Die Wertänderung eines Futures errechnet
sich allgemein nach folgendem formalen Ausdruck:
Wertänderung = Anzahl der "ticks" × "tick"-Wert
d.
h. die festgestellte Kursdifferenz zwischen zwei beliebigen Zeitpunkten,
beispielsweise zwischen dem Kauf- und Verkaufszeitpunkt eines Futures,
ausgedrückt in der Anzahl an "ticks", multipliziert mit dem standardisierten
Wert eines "tick" ergibt die Wertänderung des Kontrakts. Ein Händler,
der etwa in einem
Euro-BUND-Futures
12 "ticks" zu seinen Gunsten zu realisieren vermag, kann daraus einen
Bruttogewinn von 12 × 0,01 Prozent von 100000
€ (dies entspricht 12 × 10 €) = 120 € einstreichen, was – aufgrund
des symmetrischen Gewinn-/Verlust-Profils
von Futures – zugleich den Verlust der Gegenpartei beziffert, der sich
auf ebensoviel beläuft. Parallel mit jedem Kursanstieg eines Futures
erhöht sich auch sein Kontrakt-Gesamtwert. Bei einer Änderung seines
Preises um 12 "ticks" (à 10 €) erhöht sich der Wert des kontraktierten
Volumens eines Euro-BUND-Futures um eben genannte 120 €. Infolge preislicher
Standardisierung der minimalen Schrittweite von Futures (wie auch von
börsengehandelten Optionen) lässt sich mit den "tick"-Größen jener Produkte
weidlich rechnen. So lassen sich einzelne "ticks" beispielsweise sinnvoll
addieren, um daraus ergebniskonforme Wertänderungsaussagen abzuleiten.
Zu
beachten ist fernerhin die Implikation, dass
Geld-Brief-Spannen ("bid-/ask-prices"),
in absoluten Beträgen ausgedrückt, immer nur ganz bestimmte diskrete,
genau abgestufte Werte annehmen können, wobei der Umfang vorliegender
Spannen im Minimum niemals weniger ausmachen kann als er durch genau
1 "tick" vorgegeben ist. Insofern unterliegen Änderungen in der Spanne
zwischen "bid" und "ask" für gestellte Futureskurse unmittelbar und
ungeschmälert den Regelungen zur Mindestpreisvariation. Geringe "tick
sizes" bedeuten gemeinhin niedrigere indirekte
Transaktionskosten,
da ein sofortiger Abschluss im Markt immer nur durch Über- bzw. Unterbieten
der gegenwärtig im Markt bestehenden Geld-Brief-Spanne möglich wird.
Niedrige Transaktionskosten wiederum erhöhen die Zugkraft eines Marktes.
Leider zeigt sich hierbei, dass administrierte Spannen vielfach größer
sind, als sie bei freier Entfaltung der Marktkräfte in Erscheinung zu
treten pflegen.
Verschiedentlich
wird die Maßgröße "tick" auch als Kriterium zur Einschätzung der
Liquidität eines betrachteten
Futures-Marktes herangezogen: Beträgt die Geld- zu Brief-Spanne z.
B. nur einige wenige "ticks", so kann im Regelfall auf eine vorteilhafte
Markttiefe und eine entsprechend hohe Liquidität geschlossen werden.
Im Allgemeinen liegen Geld-Brief-Spannen in hinlänglich liquiden Futures
bei ca. 3 – 5 "ticks", je nach Futures-Markt und
Terminmonat. Überaus liquide
Futures weisen durchweg Geld- zu Brief-Spannen von lediglich 1 – 2 "ticks"
auf.
Wie
vorstehende Ausführungen zur Preisabstufung im Terminkontrakthandel
deutlich machen, kann eine Kursnotiz von einem Abschluss zum nächsten
sich ändern mindestens um einen "tick", um ein ganzzahliges Vielfaches
hiervon, oder aber unverändert bleiben. Futureskurse zwischen den Inkrementen
sind definitiv ausgeschlossen. Weiterhin lässt ein Blick auf die Marktgegebenheiten
erkennen, dass die verschiedenartigen
Futures-Produkte mit ihren unterschiedlichen Basisinstrumenten ("underlyings"),
gehandelt an zahlreichen Plätzen der Welt, von den einzelnen Börsen
mit normierten "tick"-Größen in ebenso unterschiedlicher Höhe ausgestattet
werden. Je nach den eigentümlichen Zügen einer Produktart stehen "ticks"
diesen gemäß in verschiedenem Grade aneinander. Die Normierung der einzelnen
Schrittgrößen erfolgt dabei stets unter dem Aspekt, den typischen Interessen
und Anforderungen des Marktpublikums bestmöglich zu genügen. Gleichzeitig
aber lässt sich im Gefolge des Fortschrittes in der Informationstechnologie,
welche unleugbar auch dem vorgeschrittenen Börsenhandel durch Computerisierung
ihr Gepräge verleiht, eine tendenzielle Verringerung im Werte der Mindestpreisvariationen
von elektronisch gehandelten Derivaten feststellen.
Futureskurse
rücken im laufenden Handel stufenweise vor und zurück. Dies ist eine
allbekannte Sache. Die minimale Kursänderungseinheit ("tick size")
im Marktprozess liegt dabei für jeden Futures dauerhaft fest. Gleichzeitig
ist, wie oben angeführt, dem "tick" in jedem Futuresmarkt ein fester
Preis sesshaft zugeordnet. Für alle Termine eines betrachteten Marktes
ist der "tick" grundsätzlich ein Gemeinsames von gleicher Größe. Vergleicht
man dagegen die den "ticks" in den verschiedenen Terminmärkten zugewiesenen
festen Wertegrößen ("tick sizes") untereinander, so stufen diese
sich üblicherweise nach verschieden hohen Einheiten ab, wodurch sich
wiederum unterschiedlich hohe monetäre "tick"-Werte ("tick value")
in diesen und jenen Futures einstellen. Da die vordefinierten Preisabstufungen
für die einzelnen Kontraktarten in ihrem Gegenwert häufig nur einen
geringen Bruchteil eines Cent ausmachen und es bei einer Vielzahl von
Berechnungen in gedrängter Kürze erfahrungsgemäß leicht zu einem Lapsus
kommen kann, hat es sich als zweckmäßig erwiesen, jeden genormten Notierungssprung
noch einmal aufzuschlüsseln und ihm im Terminhandel noch zusätzlich
eine Grundeinheit fertig beizulegen. Letztere wird mit dem Namen "Punkt"
("point") bezeichnet (weder zu verwechseln mit einem vollen Index-Punkt
von Aktienindices noch etwa
mit Prozent- bzw. Basispunkten bei
Zins-Futures), wobei jedem
"point" wiederum in gleicher Weise ein ganz bestimmter Geldwert zugeordnet
werden kann ("price value of a basis point", PVBP). Beispiel:
Die minimale Preisveränderung des
Baumwoll-Futures
("cotton no. 2") der Terminbörse
ICE
Futures U.S. beispielsweise beträgt laut Kontraktspezifikation
bei Futureskursen unter 95 US-Cent/lb ein Hundertstel eines US-Cent
und bei höheren Kursen fünf Hundertstel US-Cent. Für Kurse des Baumwoll-Futures
von 95 US-Cent pro pound (lb) und darüber bedeutet dies nun im Hinblick
auf die Sprachregelung zu Punkten ("points"), dass ein "tick"
genau fünf "points" ausmacht, wobei der "point"-Wert hierbei mit 5 US-$
beziffert wird. Übertragen auf den Mindestschluss von 50000
lbs
Baumwolle eines Baumwoll-Futureskontrakts errechnet sich bei Kursen
über 95 US-Cent/lb ein "tick"-Wert von 25 US-$ (denn 5 "points" multipliziert
mit 5 US-$ ergibt 25 US-$), bei niedrigeren Kursen dagegen nur von 5
US-$/lb je Futures-Kontrakt.
Zum Schlusse sei noch der sogenannte "up-tick",
"down-tick" und der "zero-plus-tick" näher erläutert.
Als Beispiel dazu möge die folgende hypothetische Handelssequenz im
DAX®-Futures dienen:
6800,0
– 6799,5 –
6801,0 –
6801,0 –
6800,5
.
Schauen
wir uns zunächst den zweiten Umsatz ("trade") an: Hierbei handelt
es sich offensichtlich um einen "down-tick" in Höhe der standardisierten
Mindestkursvariation von 0,5 Indexpunkten. Der dritte Umsatz ist ein
"up-tick" und der vierte Trade zum gleichen Kurse wird hier als "zero-plus-tick"
bezeichnet. Demnach stellt ein "zero-plus-tick" einen unveränderten
Kurs dar, der auf einen "up-tick" folgt. Folgten hiernach noch weitere
Abschlüsse zu stationären Kursen, so zählten diese ebenfalls zu den
"zero-plus-ticks". Beim fünften Abschluss handelt es sich schließlich
wieder um einen "down-tick".*
[* Hinweis: Anders
als einstmals an den US-Aktienmärkten, wo zur Einleitung eines Leerverkaufs
("short sale") eine
"uptick"-Regel
griff, ist der öffnende Verkauf von Futures (Short) im laufenden Handel
auch bei fallenden Kursen ohne prohibitive "uptick"-Regel jederzeit
möglich.]
In elektronischen Bildschirmhandelssystemen wird ein "up-tick" häufig
durch das + Symbol oder durch einen
↑-Pfeil, der "down-tick" entsprechend durch
das – Symbol oder einen
↓-Pfeil und ein "zero-plus-tick" durch
das 0+ Symbol neben dem aktuellen Kurs
graphisch gekennzeichnet. Der zuletzt angezeigte Kurs wird als "last
tick" (oder auch als "last traded price" oder kurz "last",
letzter Stand) bezeichnet und kennzeichnet damit den letzten ausgehandelten
Kurs. Der "last traded price" gilt zugleich bis zu einem nachfolgenden
Handelsabschluss als der aktuelle Marktpreis ("current price").
Lesen Sie auf der folgenden Seite:
Die täglich maximal zulässige Kursbewegung
("daily price limit")
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