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  •    Verbindliche Preisabstufungen im Handel: die Mindestkursvariation ("tick")

Die Vorrichtung der Standardisierung von Terminmarktartikeln, zumal von Futures und gelisteten Optionen, erfüllt an den Derivatebörsen eine unverzichtbare Vorbedingung für die Entfaltung eines geregelten und möglichst liquiden börslichen Terminhandels in diesen Instrumenten. So weisen die Terminbörsen schon ganz am Anfang gleich beim Entwurf von Finanzderivaten neben anderem auch der im Handelsverkehr gebräuchlichen geringstmöglichen Preisbewegung (Mindestpreisvariation, Notierungssprung, "minimum tick-size", "minimum fluctuation", "minimum price movement") jeder Produktart einen präzisen und dauerhaften Wert an.

Die minimal mögliche Schrittweite für zulässige Börsenterminkurse, also die Kursänderungseinheit einer geringstmöglichen Preisbewegung im laufenden Handel, wird im Fachjargon gemeinhin bündig mit dem Terminus "tick"* bezeichnet. Der "tick" als solcher trennt den Abstand zwischen zwei aufeinander folgenden Punkten auf der Skala der möglichen Börsenterminpreise. Der Sache nach können börsennotierte Derivate damit immer nur fertig abgestufte Kurse hervorbringen, die um sprunghafte Distanzen von fixem Werte abstehen. Solche Abstufungen im Börsenhandel mit Finanzderivaten sind in Rücksicht auf praktische Erfordernisse und im Interesse des Marktpublikums üblicherweise außerordentlich fein gegriffen. Des Weiteren ist jeder normierten kleinsten Preisabstufung, und damit auch jeder Änderung des Kontraktpreises um eine solche Einheit, zusätzlich eine fixe monetäre Werteinheit beigelegt. Um dies auch im Namen auseinanderzuhalten, benennt man Letztere als "tick value".

[* Historisch geht der Name "tick" auf die Verbreitung von Kursinformationen via Papierstreifen über Telegrafenapparate zurück, als die Technik noch in ihrer Kindheit war.]

Beispiel: Angenommen, der aktuelle Kursstand des betrachteten DAX®-Futures betrage momentan 7600,0 Punkte ("last"), dann sind bei einer geringstmöglichen Kursänderung im Folgehandel allein 7600,5 ("up-tick") und 7599,5 Punkte ("down-tick") gültige Kursziffern; denn die minimale Schrittweite ("tick-size"; an der Eurex® auch als "Basispunkt" bezeichnet) beim DAX®-Futures wurde von der Terminbörse Eurex® im Vorhinein auf genau 0,5 Index-Punkte bleibend festgesetzt und kann somit im Handel niemals im Werte unterschritten werden.

Selbstverständlich aber kann der DAX®-Futureskurs von einer Kursnotiz zur nächsten sich um ein glattes rundes Vielfaches eines "tick" ändern, sagen wir, um drei "ticks" ("Basispunkte") steigen, etwa von 7600,0 auf 7601,5. Desgleichen sind im fortlaufenden Handel mit Futures und Optionen Abschlüsse zu hintereinander unveränderten Kursen jederzeit unumschränkt möglich, bleiben jedoch naturgemäß von den Vorschriften zur Mindestkursvariation unberührt. Auf das vorstehende Zahlenbeispiel gemünzt wäre demnach ein nächster, übernächster usf. Auftrag zu konstant 7600,0 Punkten handelstechnisch ohne weiteres ausführbar. Ausgeschlossen ist damit freilich ein von 7600,0 ausgehender Folgehandel zu bspw. 7600,1 oder 7600,2 bzw. 7599,9 oder 7599,8 Indexpunkten usw.; denn die eben erwähnten Notizen fallen offenkundig zwischen zwei zulässige Nummern hinein. – Nebeneffekt: Bei der Formulierung von börslichen Handelsaufträgen (Ordererteilung) unter Verwendung preislicher Limits (Limitorders) sind bestehende Regelungen zur Mindestkursfluktuation geflissentlich mit zu berücksichtigen: Nach dem Vorstehenden wäre es nämlich unstatthaft, einen DAX®-Futures zu einem prälimitierten Kurs von beispielsweise genau 7600,562 Index-Punkten zu ordern.

 

 

 

Da aber nicht nur Standardvorgaben zu den Preisabstufungen für jeden einzelnen Terminmarkt von den Börsen im Vorhinein festgeschrieben werden, sondern zugleich auch der Kontraktumfang jedes Futures (das "Kontraktvolumen") bindend feststeht, lässt sich jedem "tick" wie auch der Kontraktsumme im Ganzen allemal ein entsprechender Geldwert beimessen. So bewertet z.B. die europäische Terminbörse Eurex einen vollen Index-Punkt des DAX®-Futures mit konstant 25 €. Folglich ist einer minimalen Preisänderungseinheit von 0,5 Indexpunkten in diesem Kontrakt ein "tick"-Wert ("tick value") von 12,50 € pro Futures-Kontrakt zuzurechnen. Damit liegt stets auch der gesamte Kontraktgegenwert (die Kontraktsumme) fest. Bei einem angenommenen Kursstand von beispielsweise 7600,0 Indexpunkten repräsentiert der DAX®-Futures folglich einen Gegenwert von 190000 € pro Kontrakt. Steigt der Futureskurs nun um einen "tick" (also von 7600,0 auf 7600,5), so erhöht sich damit gleichzeitig auch der Kontraktgegenwert zum Termin, nämlich um 12,50 € auf nunmehr 190012,50 €.

Andere Futures-Kontrakte, deren unterliegende Bezugsgrößen ("underlyings") nicht wie im DAX®, im S&P 500 oder in anderen Indices auf Index-Punkten, sondern auf bestimmten Maß- oder Gewichtseinheiten basieren, lassen sich in ganz analoger Weise bewerten. So umfasst z. B. jeder COMEX Gold-Futures (Produktkürzel: GC) durchweg ein Quantum von 100 Feinunzen Gold, wobei die Kursnotierung hier nicht in Punkten, sondern in US-Dollar und US-Cent je Feinunze Gold erscheint. Bei einer börsenseitig fest vorgegebenen Mindestkursänderung von 0,10 US-$ pro Feinunze erhält man somit einen "tick"-Wert von 10 US-$ je Gold-Futures. Ein Futureskurs von, sagen wir, 630 (US-$ je Feinunze), geht demzufolge mit einem Kontraktgegenwert von insgesamt 63000 US-$ zum Termin einher.

Wiederum andere Futures-Kontrakte beruhen statt auf Indexpunkten bzw. Maß- oder Gewichtseinheiten auf Auslandswährungseinheiten (Devisen-Futures). Beim Euro-FX-Devisen-Futures der Terminbörse Chicago Mercantile Exchange (CME) beispielsweise erfolgt die Kursnotierung in US-Dollar je Euro, wobei die Mindestkursvariation sich hier im zehntausendstel Stellenbereich bewegt: Und zwar beträgt sie genau 0,0001 US-$ je € (= 12,50 US-$/Kontrakt; denn ein Euro-FX-Futureskontrakt umfasst standardmäßig 125000 Euro). Eine Übersicht über die wichtigsten Futures und die ihnen jeweils zugeordneten "tick"-Werte gewährt eine tabellarische Zusammenstellung, die Sie hier einsehen können.

Die genaue Kenntnis der Mindestkursänderungen bei den verschiedenen Futuresmärkten vereinfacht die Berechnung von Wertänderungen (Gewinn/Verlust) im Handel außerordentlich und gehört somit zweifelsohne zu den Grundfertigkeiten eines jeden Derivatehändlers. Die Wertänderung eines Futures errechnet sich allgemein nach folgendem formalen Ausdruck:

Wertänderung = Anzahl der "ticks" × "tick"-Wert

d. h. die festgestellte Kursdifferenz zwischen zwei beliebigen Zeitpunkten, beispielsweise zwischen dem Kauf- und Verkaufszeitpunkt eines Futures, ausgedrückt in der Anzahl an "ticks", multipliziert mit dem standardisierten Wert eines "tick" ergibt die Wertänderung des Kontrakts. Ein Händler, der etwa in einem Euro-BUND-Futures 12 "ticks" zu seinen Gunsten zu realisieren vermag, kann daraus einen Bruttogewinn von 12 × 0,01 Prozent von 100000 € (dies entspricht 12 × 10 €) = 120 € einstreichen, was – aufgrund des symmetrischen Gewinn-/Verlust-Profils von Futures – zugleich den Verlust der Gegenpartei beziffert, der sich auf ebensoviel beläuft. Parallel mit jedem Kursanstieg eines Futures erhöht sich auch sein Kontrakt-Gesamtwert. Bei einer Änderung seines Preises um 12 "ticks" (à 10 €) erhöht sich der Wert des kontraktierten Volumens eines Euro-BUND-Futures um eben genannte 120 €. Infolge preislicher Standardisierung der minimalen Schrittweite von Futures (wie auch von börsengehandelten Optionen) lässt sich mit den "tick"-Größen jener Produkte weidlich rechnen. So lassen sich einzelne "ticks" beispielsweise sinnvoll addieren, um daraus ergebniskonforme Wertänderungsaussagen abzuleiten.

Zu beachten ist fernerhin die Implikation, dass Geld-Brief-Spannen ("bid-/ask-prices"), in absoluten Beträgen ausgedrückt, immer nur ganz bestimmte diskrete, genau abgestufte Werte annehmen können, wobei der Umfang vorliegender Spannen im Minimum niemals weniger ausmachen kann als er durch genau 1 "tick" vorgegeben ist. Insofern unterliegen Änderungen in der Spanne zwischen "bid" und "ask" für gestellte Futureskurse unmittelbar und ungeschmälert den Regelungen zur Mindestpreisvariation. Geringe "tick sizes" bedeuten gemeinhin niedrigere indirekte Transaktionskosten, da ein sofortiger Abschluss im Markt immer nur durch Über- bzw. Unterbieten der gegenwärtig im Markt bestehenden Geld-Brief-Spanne möglich wird. Niedrige Transaktionskosten wiederum erhöhen die Zugkraft eines Marktes. Leider zeigt sich hierbei, dass administrierte Spannen vielfach größer sind, als sie bei freier Entfaltung der Marktkräfte in Erscheinung zu treten pflegen.

Verschiedentlich wird die Maßgröße "tick" auch als Kriterium zur Einschätzung der Liquidität eines betrachteten Futures-Marktes herangezogen: Beträgt die Geld- zu Brief-Spanne z. B. nur einige wenige "ticks", so kann im Regelfall auf eine vorteilhafte Markttiefe und eine entsprechend hohe Liquidität geschlossen werden. Im Allgemeinen liegen Geld-Brief-Spannen in hinlänglich liquiden Futures bei ca. 3 – 5 "ticks", je nach Futures-Markt und Terminmonat. Überaus liquide Futures weisen durchweg Geld- zu Brief-Spannen von lediglich 1 – 2 "ticks" auf.

Wie vorstehende Ausführungen zur Preisabstufung im Terminkontrakthandel deutlich machen, kann eine Kursnotiz von einem Abschluss zum nächsten sich ändern mindestens um einen "tick", um ein ganzzahliges Vielfaches hiervon, oder aber unverändert bleiben. Futureskurse zwischen den Inkrementen sind definitiv ausgeschlossen. Weiterhin lässt ein Blick auf die Marktgegebenheiten erkennen, dass die verschiedenartigen Futures-Produkte mit ihren unterschiedlichen Basisinstrumenten ("underlyings"), gehandelt an zahlreichen Plätzen der Welt, von den einzelnen Börsen mit normierten "tick"-Größen in ebenso unterschiedlicher Höhe ausgestattet werden. Je nach den eigentümlichen Zügen einer Produktart stehen "ticks" diesen gemäß in verschiedenem Grade aneinander. Die Normierung der einzelnen Schrittgrößen erfolgt dabei stets unter dem Aspekt, den typischen Interessen und Anforderungen des Marktpublikums bestmöglich zu genügen. Gleichzeitig aber lässt sich im Gefolge des Fortschrittes in der Informationstechnologie, welche unleugbar auch dem vorgeschrittenen Börsenhandel durch Computerisierung ihr Gepräge verleiht, eine tendenzielle Verringerung im Werte der Mindestpreisvariationen von elektronisch gehandelten Derivaten feststellen.

Futureskurse rücken im laufenden Handel stufenweise vor und zurück. Dies ist eine allbekannte Sache. Die minimale Kursänderungseinheit ("tick size") im Marktprozess liegt dabei für jeden Futures dauerhaft fest. Gleichzeitig ist, wie oben angeführt, dem "tick" in jedem Futuresmarkt ein fester Preis sesshaft zugeordnet. Für alle Termine eines betrachteten Marktes ist der "tick" grundsätzlich ein Gemeinsames von gleicher Größe. Vergleicht man dagegen die den "ticks" in den verschiedenen Terminmärkten zugewiesenen festen Wertegrößen ("tick sizes") untereinander, so stufen diese sich üblicherweise nach verschieden hohen Einheiten ab, wodurch sich wiederum unterschiedlich hohe monetäre "tick"-Werte ("tick value") in diesen und jenen Futures einstellen. Da die vordefinierten Preisabstufungen für die einzelnen Kontraktarten in ihrem Gegenwert häufig nur einen geringen Bruchteil eines Cent ausmachen und es bei einer Vielzahl von Berechnungen in gedrängter Kürze erfahrungsgemäß leicht zu einem Lapsus kommen kann, hat es sich als zweckmäßig erwiesen, jeden genormten Notierungssprung noch einmal aufzuschlüsseln und ihm im Terminhandel noch zusätzlich eine Grundeinheit fertig beizulegen. Letztere wird mit dem Namen "Punkt" ("point") bezeichnet (weder zu verwechseln mit einem vollen Index-Punkt von Aktienindices noch etwa mit Prozent- bzw. Basispunkten bei Zins-Futures), wobei jedem "point" wiederum in gleicher Weise ein ganz bestimmter Geldwert zugeordnet werden kann ("price value of a basis point", PVBP). Beispiel:

Die minimale Preisveränderung des Baumwoll-Futures ("cotton no. 2") der Terminbörse ICE Futures U.S. beispielsweise beträgt laut Kontraktspezifikation bei Futureskursen unter 95 US-Cent/lb ein Hundertstel eines US-Cent und bei höheren Kursen fünf Hundertstel US-Cent. Für Kurse des Baumwoll-Futures von 95 US-Cent pro pound (lb) und darüber bedeutet dies nun im Hinblick auf die Sprachregelung zu Punkten ("points"), dass ein "tick" genau fünf "points" ausmacht, wobei der "point"-Wert hierbei mit 5 US-$ beziffert wird. Übertragen auf den Mindestschluss von 50000 lbs Baumwolle eines Baumwoll-Futureskontrakts errechnet sich bei Kursen über 95 US-Cent/lb ein "tick"-Wert von 25 US-$ (denn 5 "points" multipliziert mit 5 US-$ ergibt 25 US-$), bei niedrigeren Kursen dagegen nur von 5 US-$/lb je Futures-Kontrakt.

 

Zum Schlusse sei noch der sogenannte "up-tick", "down-tick" und der "zero-plus-tick" näher erläutert. Als Beispiel dazu möge die folgende hypothetische Handelssequenz im DAX®-Futures dienen:

6800,0  –  6799,5  –  6801,0  –  6801,0  –  6800,5   .

Schauen wir uns zunächst den zweiten Umsatz ("trade") an: Hierbei handelt es sich offensichtlich um einen "down-tick" in Höhe der standardisierten Mindestkursvariation von 0,5 Indexpunkten. Der dritte Umsatz ist ein "up-tick" und der vierte Trade zum gleichen Kurse wird hier als "zero-plus-tick" bezeichnet. Demnach stellt ein "zero-plus-tick" einen unveränderten Kurs dar, der auf einen "up-tick" folgt. Folgten hiernach noch weitere Abschlüsse zu stationären Kursen, so zählten diese ebenfalls zu den "zero-plus-ticks". Beim fünften Abschluss handelt es sich schließlich wieder um einen "down-tick".*

[* Hinweis: Anders als einstmals an den US-Aktienmärkten, wo zur Einleitung eines Leerverkaufs ("short sale") eine "uptick"-Regel griff, ist der öffnende Verkauf von Futures (Short) im laufenden Handel auch bei fallenden Kursen ohne prohibitive "uptick"-Regel jederzeit möglich.]

In elektronischen Bildschirmhandelssystemen wird ein "up-tick" häufig durch das + Symbol oder durch einen -Pfeil, der "down-tick" entsprechend durch das Symbol oder einen -Pfeil und ein "zero-plus-tick" durch das 0+ Symbol neben dem aktuellen Kurs graphisch gekennzeichnet. Der zuletzt angezeigte Kurs wird als "last tick" (oder auch als "last traded price" oder kurz "last", letzter Stand) bezeichnet und kennzeichnet damit den letzten ausgehandelten Kurs. Der "last traded price" gilt zugleich bis zu einem nachfolgenden Handelsabschluss als der aktuelle Marktpreis ("current price").

Lesen Sie auf der folgenden Seite:

Die täglich maximal zulässige Kursbewegung ("daily price limit")

 

 

Siehe auch:

 

Aufzählung

Was sind Futures?

Aufzählung

Wie entstehen Futures?

Aufzählung

Der Handel mit Futures

Aufzählung

Der Futureskurs

Aufzählung

Das Offene Interesse ("open interest") und der Umsatz ("volume")

Aufzählung

Glattstellung offener Positionen: Das Gegengeschäft

Aufzählung

Settlement: Die Erfüllung eines Futures-Kontrakts durch physische Lieferung oder "cash settlement"

Aufzählung

Tägliches Kurs-Limit ("daily price limit") – "limit-up" bzw. "limit-down"

Aufzählung

Die Positions-Obergrenze ("position limit"), "accountability rules" und Reportpflicht ("reportable limit")

Aufzählung

Zur Beziehung zwischen Spotmarktpreis und Futureskurs und "cost of carry"

Aufzählung

Devisen-Futures

Aufzählung

Aktienindex-Futures

Aufzählung

Zins-Futures auf Geldmarktinstrumente

Aufzählung

Zins-Futures auf mittel- und langfristige Anleihen

 

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"Der Himmel hilft niemals denen, die nicht handeln wollen."
Sophokles  (etwa 497/496 - 406/405 v. Chr.), griechischer Tragiker

 

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2010 Bert H. Deiters
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Stand: 19. Juli 2010. Alle Rechte vorbehalten.