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Die Vorrichtung der
Standardisierung (Normierung)
von Terminmarktartikeln an den Derivatebörsen, zumal von
Futures und gelisteten
Optionen, erfüllt eine unverzichtbare
Vorbedingung für die Entfaltung eines geregelten und auf größtmögliche
Liquidität hinzielenden börslichen Terminhandels in diesen Instrumenten.
So weisen die Terminbörsen schon ganz am Anfang gleich beim Entwurf
von Finanzderivaten neben anderem auch der im Handelsverkehr gebräuchlichen
geringstmöglichen Preisbewegung (Mindestpreisvariation,
Notierungssprung, "minimum tick-size", "minimum fluctuation",
"minimum price movement") jeder einzelnen Produktart einen präzisen
und dauerhaften Wert an.
Die minimal
zulässige Schrittweite auf der Skala der Börsenterminkurse, also die
Kursänderungseinheit einer geringstmöglichen Preisbewegung im laufenden
Handel, wird im Fachjargon gemeinhin bündig mit dem Terminus "tick"*
bezeichnet. Der "tick" als solcher trennt den Abstand zwischen zwei
aufeinander folgenden Punkten auf der Skala der möglichen Börsenterminpreise.
Nach seiner Maßregel können die Notierungen börsennotierter Derivate
immer nur fertig abgestufte Kurse hervorbringen, die um sprunghafte
Distanzen von fixem Werte abstehen. Die im Börsenhandel mit Finanzderivaten
in Anwendung stehenden Abstufungen auf der Preisleiter sind mit Rücksicht
auf praktische Erfordernisse im Interesse des Marktpublikums außerordentlich
fein gegriffen. Zusätzlich haben die Börsen jeder normierten kleinsten
Preisabstufung, und damit wieder jeder Änderung des Kontraktpreises
um eine Einheit, eine fixe monetäre Werteinheit beigelegt. Um dies auch
im Namen auseinanderzuhalten, benennt man Letztere als "Tickwert" ("tick
value").
[* Historisch geht
der Name "tick" auf die Verbreitung von Kursinformationen via Papierstreifen
über Telegrafenapparate zurück, als die Technik noch in ihrer Kindheit
steckte.]
Ein Beispiel: Angenommen, der aktuelle
Kursstand des betrachteten
DAX®-Futures
betrage momentan 7600,0 Punkte
("last"), dann sind im Falle einer geringstmöglichen Kursänderung
im Folgehandel allein 7600,5
("up-tick") und 7599,5
Punkte ("down-tick") gültige Kursziffern; denn die minimale Schrittweite
("tick-size"; an der
Eurex®
auch als "Basispunkt" bezeichnet) beim DAX®-Futures
wurde von der Terminbörse Eurex® im Vorhinein auf
genau 0,5 Index-Punkte bleibend festgesetzt und kann somit im Handel
niemals im Werte unterschritten werden.
Selbstverständlich
aber kann der DAX®-Futureskurs von einer Kursnotiz zur nächsten
sich um ein glattes rundes Vielfaches eines "tick" ändern, sagen wir,
um drei "ticks" ("Basispunkte") steigen, etwa von
7600,0 auf
7601,5. Desgleichen sind im
fortlaufenden Handel mit Futures und börsennotierten Optionen Abschlüsse
zu nacheinander gleichbleibenden Kursen jederzeit unumschränkt möglich.
Auf die Zahlen des vorstehenden Beispiels gemünzt wäre demnach für einen
DAX®-Händler ein nächster, übernächster usf. Auftrag zu konstant
7600,0 Punkten handelstechnisch
ohne weiteres ausführbar. Ausgeschlossen ist damit freilich ein von
7600,0 ausgehender Folgehandel
zu bspw. 7600,1 oder
7600,2 bzw.
7599,9 oder
7599,8 Indexpunkten usw.; denn
die eben erwähnten Notizen fallen offenkundig zwischen zwei zulässige
Nummern hinein. – Nebeneffekt: Bei der Formulierung von börslichen Handelsaufträgen
(Ordererteilung) unter Verwendung
preislicher Limits (Limitorders)
sind bestehende Regelungen zur Mindestkursfluktuation geflissentlich
mit zu berücksichtigen: Nach dem Vorstehenden wäre es nämlich unstatthaft,
einen DAX®-Futures zu einem prälimitierten Kurs von beispielsweise
genau 7600,562 Index-Punkten
zu ordern.
Da aber nicht nur die Standardvorgaben zu den
Preisabstufungen für jeden einzelnen Terminmarkt von den Börsen im Vorhinein
festgeschrieben werden, sondern zugleich auch der Kontraktumfang jedes
Futures (das "Kontraktvolumen") bindend feststeht, lässt sich jedem
"tick" wie auch der Kontraktsumme im Ganzen allemal ein entsprechender
Geldwert beimessen. So bewertet z.B.
die europäische Terminbörse Eurex einen vollen
Index-Punkt des
DAX®-Futures mit konstant 25€.
Folglich ist einer minimalen Preisänderungseinheit von 0,5 Indexpunkten
in diesem Kontrakt ein "tick"-Wert ("tick value") von fixen 12,50
€ pro Futures-Kontrakt zuzurechnen. Infolgedessen variiert stets
auch der gesamte Kontraktgegenwert (die Kontraktsumme) in einem festgesetzten
geraden Verhältnis mit jeder "tick"-Änderung. Bei einem angenommenen
Kursstand von beispielsweise 7600,0
Indexpunkten repräsentiert der DAX®-Futures einen vorgestellten
Gegenwert von 190000 € pro
Kontrakt. Steigt der Futureskurs nun um einen "tick" (also von
7600,0 auf
7600,5), so erhöht sich damit
gleichzeitig auch der Kontraktgegenwert zum Termin, nämlich um 12,50
€ auf nunmehr 190012,50€.
Anders
geartete Futures-Kontrakte, deren unterliegende Bezugsgrößen ("underlyings")
nicht wie im DAX®, im S&P 500 oder in anderen Indices auf
Index-Punkten, sondern auf bestimmten
Maß- oder Gewichtseinheiten
basieren, lassen sich in ganz analoger Weise bewerten. So umfasst z.B.
jeder COMEX Gold-Futures
(Produktkürzel: GC) durchweg ein Quantum von 100 Feinunzen Gold, wobei
die Kursnotierung hier nicht in Punkten, sondern in US-Dollar und US-Cent
je Feinunze Gold in Erscheinung tritt. Bei einer börsenseitig fest vorgegebenen
Mindestkursänderung von 0,10US-$
pro Feinunze erhält man somit einen "tick"-Wert von 10 US-$ je Gold-Futures.
Ein Futureskurs von, sagen wir, 1530
(US-$ je Feinunze Gold), geht demzufolge mit einem Kontraktgegenwert
von insgesamt 153000 US-$ zum
Termin einher.
Wiederum
andere Futures-Kontrakte beruhen statt auf Indexpunkten bzw. Maß- oder
Gewichtseinheiten auf Auslandswährungseinheiten (Devisen-Futures).
Beim Euro-FX-Devisen-Futures
der Terminbörse Chicago Mercantile Exchange (CME)
beispielsweise erfolgt die Kursnotierung in US-Dollar je Euro, wobei
die Mindestkursvariation sich hier im zehntausendstel Stellenbereich
bewegt: Und zwar beträgt sie genau 0,0001US-$
je € (= 12,50US-$/Kontrakt;
denn ein Euro-FX-Futureskontrakt umfasst standardmäßig 125000
Euro). Eine Übersicht über die wichtigsten Futures und die ihnen jeweils
zugeordneten "tick"-Werte gewährt eine tabellarische Zusammenstellung,
die Sie hier einsehen
können.
Die genaue
Kenntnis der Mindestkursänderungen in den verschiedenen Futuresmärkten
vereinfacht die Berechnung von Wertänderungen (Gewinn/Verlust)
im Handel um ein beträchtliches und gehört somit zweifelsohne zu den
Grundfertigkeiten eines jeden Derivatehändlers. Die Wertänderung eines
Futures errechnet sich allgemein nach folgendem formalen Ausdruck:
Wertänderung = Anzahl
der "ticks" × "tick"-Wert
d.h.
die Wertänderung kommt gleich der festgestellten gewichteten Kursdifferenz
zwischen zwei beliebigen Zeitpunkten, beispielsweise zwischen dem Kauf-
und Verkaufszeitpunkt desselben, ausgedrückt in der Anzahl an "ticks"
multipliziert mit dem standardisierten Wert eines "tick". Ein Händler,
der etwa in einem
Euro-BUND-Futures
12 "ticks" zu seinen Gunsten zu realisieren vermochte, kann hiernach
einen Bruttogewinn von 12 × 0,01 Prozent von 100000€
(dies entspricht 12 × 10€)
= 120€ einstreichen,
was – aufgrund des symmetrischen
Gewinn-/Verlust-Profils von Futures – zugleich den Verlust der Gegenpartei
beziffert, der sich auf ebensoviel beläuft. Parallel mit jedem Kursanstieg
eines Futures erhöht sich auch sein Kontrakt-Gesamtwert. Bei einer Änderung
seines Preises um 12 "ticks" (à 10€)
erhöht sich der Wert des kontraktierten Volumens eines Euro-BUND-Futures
um eben genannte 120 €. Infolge preislicher Standardisierung der minimalen
Schrittweite von Futures (wie auch von börsengehandelten Optionen) lässt
sich mit den "tick"-Größen jener Produkte weidlich rechnen. So lassen
sich einzelne "ticks" beispielsweise sinnvoll addieren, um daraus ergebniskonforme
Wertänderungsaussagen abzuleiten.
Zu
beachten ist fernerhin die Implikation, dass
Geld-Brief-Spannen ("bid-/ask-prices"),
in absoluten Beträgen ausgedrückt, immer nur ganz bestimmte diskrete,
genau abgestufte Werte annehmen können, wobei der Umfang einer vorliegenden
Spanne im Minimum niemals weniger ausmachen kann als 1 "tick" repräsentiert.
Insofern unterliegen Änderungen in der Spanne zwischen "bid" und "ask"
für gestellte Futureskurse unmittelbar und ungeschmälert den Regelungen
zur Mindestpreisvariation. Geringe "tick sizes" bedeuten gemeinhin niedrigere
indirekte Transaktionskosten,
da ein sofortiger Abschluss im Markt immer nur durch Über- bzw. Unterbieten
der gegenwärtig im Markt bestehenden Geld-Brief-Spanne möglich wird.
Niedrige Transaktionskosten wiederum erhöhen die Zugkraft eines Marktes.
Leider zeigt sich hierbei, dass administrierte Spannen oft von vielfach
größerem Ausmaß sind, als sie bei freier Entfaltung der Marktkräfte
in Erscheinung zu treten pflegen.
Verschiedentlich
wird die Maßgröße "tick" auch als Kriterium zur Einschätzung der
Liquidität eines betrachteten
Futures-Marktes herangezogen: Beträgt die Geld- zu Brief-Spanne z.B.
nur einige wenige "ticks", so kann im Regelfall auf eine vorteilhafte
Markttiefe und eine entsprechend hohe Liquidität geschlossen werden.
Im Allgemeinen liegen Geld-Brief-Spannen in zureichend liquiden Futuresmärkten
zwischen ca. 3 – 5 "ticks", je nach Futures-Markt und
Terminmonat. Überaus liquide
Futures weisen durchweg Geld- zu Brief-Spannen von lediglich 1 – 2 "ticks"
auf.
Wie
die vorstehenden Erörterungen über die Preisabstufung im Terminkontrakthandel
deutlich machen, kann die Kursnotiz eines Futures sich nicht nach Belieben
(nicht kontinuierlich) festsetzen. Sie wird von einem Abschluss zum
nächsten sich ändern müssen sei es wenigstens um einen "tick", sei es
um ein ganzzahliges Vielfaches hiervon, oder aber auf dem alten Stand
bleiben. Futureskurse zwischen den Inkrementen sind definitiv ausgeschlossen.
Weiterhin lässt ein Blick auf die Marktgegebenheiten einsehen, dass
die verschiedenartigen Futures-Produkte
mit ihren unterschiedlichen Basisinstrumenten ("underlyings"),
gehandelt an zahlreichen Plätzen der Welt, von den einzelnen Börsen
mit normierten "tick"-Größen in ebenso unterschiedlicher Höhe ausgestattet
werden. Je nach den eigentümlichen Zügen einer Produktart stehen "ticks"
diesen gemäß in verschiedenem Grade aneinander. Die Normierung der einzelnen
Schrittgrößen erfolgt dabei stets unter dem Aspekt, den typischen Interessen
und Anforderungen des Marktpublikums bestmöglich zu genügen. Überdies
ist nicht zu verkennen, dass im Gefolge des Fortschrittes in der Informationstechnologie,
welche durch eine ausgeprägte Computerisierung dem vorgeschrittenen
Börsenhandel unleugbar ihr Gepräge verleiht, elektronisch gehandelte
Derivate eine tendenzielle Verringerung im Werte ihrer Mindestpreisvariationen
erfahren.
Futureskurse
rücken im laufenden Handel stufenweise vor und zurück. Dies ist eine
der Terminhandelswelt allbekannte Sache. Die Schrittweite der Stufen,
d.i. die im Marktprozess minimal
mögliche Kursänderungseinheit ("tick size"), liegt für jeden
Futures, ebenso wie ihre übrigen Ausstattungsmerkmale, dauerhaft fest.
Gleichzeitig ist, wie oben angeführt, dem "tick" jedes Futures-Produkts
von Seite der Börse ein fester Preis sesshaft zugeordnet. Für jeden
Teilmarkt eines Futures-Produktes, den seine einzelnen Termine bilden,
ist der "tick" grundsätzlich ein Gemeinsames von gleicher Größe. Vergleicht
man dagegen die den "ticks" in den verschiedenen Produktmärkten zugewiesenen
festen Wertegrößen ("tick sizes") untereinander, so stufen diese
sich üblicherweise nach verschieden gegriffenen Einheiten ab, wodurch
sich wieder unterschiedlich hohe monetäre "tick"-Werte ("tick value")
in diesen und jenen Futures einstellen. Da nun die vordefinierten Preisabstufungen
je Einheit in den einzelnen Produktarten in ihrem Gegenwert häufig nur
einen geringen Bruchteil eines Cent ausmachen, und es bei der Masse
von Berechnungen in gedrängter Kürze des laufenden Handelsverkehrs erfahrungsgemäß
leicht zu einem Lapsus kommen kann, hat es sich als zweckmäßig herausgestellt,
jeden genormten Notierungssprung nochmals aufzuschlüsseln und ihm zusätzlich
eine Grundeinheit fertig beizulegen. Letztere wird mit dem Namen "Punkt"
("point") sprachlich hervorgehoben (nicht zu verwechseln weder
mit einem vollen Index-Punkt von
Aktienindices noch etwa mit
Prozent- bzw. Basispunkten von
Zins-Futures), wobei jedem "point" wiederum in gleicher Weise ein
ganz bestimmter Geldwert zugeordnet werden kann ("price value of
a basis point", PVBP). Ein Beispiel:
Die minimale Preisveränderung des
Baumwoll-Futures
("cotton no. 2") der Terminbörse
ICE
Futures U.S. beispielsweise beträgt laut Kontraktspezifikation
bei Futureskursen unter 95 US-Cent/lb ein Hundertstel eines US-Cent
und bei höheren Kursen fünf Hundertstel US-Cent. Für Kurse des Baumwoll-Futures
von 95 US-Cent pro pound (lb) und darüber bedeutet dies nun im Hinblick
auf die Sprachregelung zu Punkten ("points"), dass ein "tick"
genau fünf "points" ausmacht, wobei der "point"-Wert hierbei mit 5 US-$
beziffert wird. Übertragen auf den Mindestschluss von 50000
lbs
Baumwolle eines Baumwoll-Futureskontrakts errechnet sich bei Kursen
über 95 US-Cent/lb ein "tick"-Wert von 25 US-$ (denn 5 "points" multipliziert
mit 5 US-$ ergibt 25 US-$), bei niedrigeren Kursen dagegen nur von 5
US-$/lb je Futures-Kontrakt.
Zum Schlusse sei noch der sogenannte "up-tick",
"down-tick" und der "zero-plus-tick" näher erläutert.
Als Beispiel hierfür möge die folgende hypothetische Handelssequenz
im DAX®-Futures dienen:
6900,0
– 6899,5 –
6901,0 –
6901,0 –
6900,5
.
Schauen
wir uns zunächst den zweiten Umsatz ("trade") an: Hierbei handelt
es sich offensichtlich um einen "down-tick" in Höhe der standardisierten
Mindestkursvariation von 0,5 Indexpunkten. Der dritte Umsatz ist ein
"up-tick" und der vierte Trade zum gleichen Kurse wird hier als "zero-plus-tick"
bezeichnet. Demnach stellt ein "zero-plus-tick" einen gleichbleibenden
Kurs dar, der auf einen "up-tick" folgt. Folgten hiernach noch weitere
Abschlüsse zu stationären Kursen, so zählten diese ebenfalls zu den
"zero-plus-ticks". Beim fünften Abschluss handelt es sich schließlich
wieder um einen "down-tick".*
[* Hinweis: Anders
als einstmals an den US-Aktienmärkten, wo zur Einleitung eines Leerverkaufs
("short sale") eine
"uptick"-Regel
griff, ist der öffnende Verkauf von Futures (Short) im laufenden Handel
auch bei fallenden Kursen ohne prohibitive "uptick"-Regel jederzeit
möglich.]
In elektronischen Bildschirmhandelssystemen wird ein "up-tick" häufig
durch das + Symbol oder durch einen
↑-Pfeil, der "down-tick" entsprechend durch
das – Symbol oder einen
↓-Pfeil und ein "zero-plus-tick" durch
das 0+ Symbol neben dem aktuellen Kurs
graphisch kenntlich gemacht. Der zuletzt angezeigte Kurs wird als "last
tick" (oder auch als "last traded price" oder kurz "last",
letzter Stand) bezeichnet und kennzeichnet damit den letzten ausgehandelten
Kurs. Der "last traded price" gilt zugleich bis zu einem nachfolgenden
Handelsabschluss als der aktuelle Marktpreis ("current price").
Lesen Sie auf der folgenden Seite:
Die täglich maximal zulässige Kursbewegung
("daily price limit")
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