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Spezielle Börsenfragen

Um unternehmerisch tätig zu werden – und um nichts anderes
handelt es sich hierbei – ist jeder Händler grundsätzlich gefordert,
sich intensiv mit dem Marktgeschehen zu befassen, dabei unbefangen und
mit geschärftem Blick aufmerksam nach allen Seiten zu blicken, um die
sich darbietenden Chancen an den Märkten rechtzeitig zu erkennen und
auszunutzen. Zu diesem Zwecke ist das gesamte verfügbare Wissen, die
volle Arbeitskraft ebenso wie das Vergütung suchende Kapital so planvoll
und wohl überlegt als möglich einzusetzen.

Jeder Handelsabschluss will vorher wohl überlegt sein.
Vernünftige Anlageentscheidungen setzen als Erstes voraus, sich über
seine eigenen Anlageziele als auch über seine finanziellen Dispositionsspielräume
völlig im Klaren zu sein. In Rechnung zu ziehen ist dabei für jeden
persönlich insbesondere: 1.) sein Anlagehorizont, 2.) seine Liquiditätsvorliebe
und 3.) seine Einstellung gegenüber dem "Risiko". Das Risiko jeder Geldanlageentscheidung
ist bekanntlich in gerader Linie auf mangelnde Kenntnis künftiger Marktentwicklungen
zurückzuführen. Der Unsicherheit über künftige Kursentwicklungen sollte
ein umsichtiger Investor darum grundsätzlich durch planvolles Vorgehen
entgegenzuwirken suchen, indem er sich a.) börsentechnisches Spezialwissen
anzueignen befleißigt, b.) Informationen aus verschiedenen anerkannt
zuverlässigen Quellen sammelt und c.) diese mithilfe gut bewährter theoretischer
Einsichten sachkundig auszuwerten versteht. Des Weiteren gehört in diese
Abteilung, die eigenen Anlageentscheidungen in all ihren möglichen Konsequenzen
gründlich vorauszubedenken, und dazu das auf persönliche Erfahrung hin
Erlernte mit in seine Überlegungen einzubeziehen. Endlich sind Maßnahmen
zu ergreifen, die hinlänglich geeignet erscheinen, Vorsorge gegen den
nie ganz auszuschließenden Verlustfall zu treffen.
Bei allen Planungen, die der Beurteilung der nachhaltigen
Vorteilhaftigkeit einzelner infrage kommender Kapitalanlagen vorausgehen,
ist es entschieden anzuraten, prinzipiell die gesamte Struktur des in
die Überlegungen einbezogenen
Portfolios mit in Vorbedacht zu ziehen. Für den Fall eines Engagements
auf Kredit ist vorsorglich der Regel zu folgen: Achten Sie darauf, stets
Ihre Liquidität und Bonität zu wahren, um und auch bei einer ungünstigen
Kursentwicklung nicht zu Notkäufen oder -verkäufen gezwungen zu sein.

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Wie handelt man
richtig mit
online
Devisen und wie kann man Signale und aktuelle Trends
erkennen? Wichtige Informationen für Neueinsteiger und aktuelle
News zum Devisenhandel. Alles über Devisenkurse und Chart
Analysen und die Welt des
online
Forex.
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Was heißt "spekulieren",
wer ist "Spekulant"?
Der alltäglichen Anschauung
zufolge – und dabei freilich ethisch ein wenig angehaucht – wird unter
Spekulant (engl. »speculator,
trader«) vielfach ein Mensch im Sinne eines glückspielerischen
Hasardeurs verstanden, so zumal jemand, der sein Geld ohne jeden Skrupel
nicht selten auch in moralisch anrüchige Weise investiert, alles in
der Hoffnung auf schnelle Vermögensschaffung. Nach dem lateinischen
Wortstamm (von speculari, »spähen, beobachten«) aber ist ein
Spekulant "ein Mann, welcher von einem erhöhten Standpunkt aus in
die Ferne späht", und weiter "jemand, welcher neue und unbekannte
Wege und Gegenden für das große Heer der Handelstreibenden ausfindig
macht und absucht".
(Jean Gustave Courcelle-Seneuil
(1813-1892), Professor der Nationalökonomie und französischer Staatsrat)
Ein Spekulant kann darum als eine planvoll handelnde
Person umschrieben werden, die auf Märkten nach lukrativen, zumeist
kurzfristig ausgerichteten Investitionsgelegenheiten Ausschau hält und
daraufhin ihr Risikokapital auf der Grundlage der dabei gesammelten
Wissensvorsprünge gezielt zum Einsatz bringt. Demgemäß unterscheidet
sich die dem Begriff des Spekulanten unterlegte Deutung entschieden
von der eines Spielers ("Zocker"): Ersterer handelt wohlüberlegt, indem
er all seine Anlageentscheidungen vornehmlich auf ökonomische Ursachen,
insbesondere aber auf eine gut fundierte Analyse von Preisdeterminanten
(z.B. Fundamentalanalyse, Informationsineffizienzen
in und zwischen den Märkten) stützt. Letzterer hingegen handelt wahllos
und willkürlich, schlechterdings "aus dem Bauch heraus", indem er hauptsächlich
seine Spielwut zu befriedigen sucht.

Welche
Fertigkeiten erfordert ein Erfolg versprechendes
Tätigwerden an den Börsen?
Ein erfolgreiches Tätigwerden an den Börsen und Finanzplätzen
bedarf zuallererst eines gewissen Maßes an Selbstdisziplin und einer
raschen Auffassungsgabe ebenso wie einem treffsicheren Urteilsvermögen.
Sind diese Grundvoraussetzungen im Wesentlichen erfüllt, lassen sich
dem Prinzip nach zwei verschiedene Wege beschreiten: Ein erster Weg,
sich die für Handelsgeschäfte nötigen Kenntnisse zu eigen zu machen,
geht dahin, einfallsreiche Ideen und Methoden von erfolgreichen Börsenstrategen
schlichtweg zu adoptieren. Obwohl einem solchen Vorgehen aus leicht
begreiflichen Gründen enge Grenzen gesetzt sind, kann ein getreues Anbringen
von vervielfältigtem Erfahrungswissen anderer sich in der Praxis durchaus
bewähren. Hierbei liegt jedoch die Gefahr stets sehr nahe, einem besser
Geschulten bloß immerfort hinterherzuhinken, was den eigenen Anlageerfolg
nicht nur mindern, sondern letztlich sogar das angewendete Konzept ganz
durchkreuzen kann.
Andauernde praktische Erfahrungen allein reichen i.Allg.
jedoch nicht aus. Ein zweiter, nicht minder aussichtsreicher Weg, um
mit seinen Börsengeschäften nachhaltig und auf Dauer erfolgreich zu
sein, ist – wie bei jedem wirtschaftlichen Handeln – findig zu sein
und sich Detailkenntnisse mannigfachster Art anzueignen. Hierzu gehört
ohne Zweifel einerseits ein gewisses Geschick in der Sondierung des
Steigens und Fallens der Kurse und in den Schlüssen, die man daraus
zieht, andererseits ein gediegenes finanz- und börsentechnisches Sachwissen,
zumal Kenntnis der einzelnen Börsenplätze mit ihren zahlreichen Handelsobjekten,
ferner sollte man kundig sein in sämtlichen der Feinheiten des zur Verfügung
stehenden Orderinstrumentariums, in den Grundlagen der Markt- und "Charttechnik",
nebstdem sind einige sozial(verhaltens-)wissenschaftliche
Einsichten im Hinblick auf die Börsenpsychologie im Allgemeinen, aber
auch rücksichtlich der eigenen psychischen Disposition, besonders der
persönlichen Risikoneigung wohl unerlässlich. Gewiss hilfreich ist ferner
die Beherrschung grundlegender Steuerrechts-, allenfalls auch Börsenrechtskenntnisse,
und überdies endlich ein gewisses Maß an wirtschaftspolitischen Einsichten.
Alles dies ist nötig, um sich mit der Flut täglicher Börsennachrichten
nachhaltig auseinandersetzen und dabei verlässliche von unzuverlässigen
Informationen trennen zu können. Es ist leicht einzusehen, dass derlei
persönliche Fertigkeiten kaum anders als durch Aufbietung anhaltender
Zielstrebigkeit zu erlangen sind. Mit einem solchen Rüstzeug versehen,
ergänzt um eine adäquate technische Grundausstattung, lassen sich gut
fundierte Kursprognosen und Anlageentscheidungen herleiten und umsetzen,
welche sich nicht zuletzt dann auch im Nachhinein frei von allem Unbehagen
mit kritischem Anspruch rechtfertigen lassen. Die endgültige Richtigkeit
des eigenen Urteils indes wird sich letztendlich am hervorgebrachten
Erfolg des Handelns erproben.

Wie hilfreich ist das Studium
einschlägiger ökonomischer Modelle
der Wirtschaftswissenschaften bei der Geldanlageplanung?
Die meisten Modelle der Wirtschaftstheorie abstrahieren
sehr wesentlich von der Wirklichkeit. Sie gehen landläufig von bestimmten
apriori-Annahmen aus,
die bereits dem Eindruck des ersten Augenscheins nach im Widerspruch
mit der alltäglichen Erfahrung stehen – und überdies nicht selten pauschal
den Eindruck wirtschaftliche Begriffe verwendender Mathematik erwecken.
So trifft man auf diesem Felde immer wieder auf Theorien, die sich verwickelter
mathematisch-formalistischer Modelle bedienen, welche vor allem durch
(dem Nicht-Mathematiker nicht jedes Mal sofort völlig verstehbare) symbolische
Logik, allerlei Abbreviaturen und "Mathematisierung" durch Vektorschreibweise
zu bestechen wissen, während der Erklärungsgehalt von empirischen Zusammenhängen
oft überaus kärglich ausfällt. Oder aber es begegnen einem in Formeln
eingehüllte, aus dem Zusammengesetzten gelöste Gedankengänge, deren
Nachvollziehen sich eben darum außerordentlich schwierig gestaltet.
Trotz alledem ist es von Wesenheit zu erkennen, dass derartige Modelle,
nebst der Denkschulung, schwergewichtig der didaktischen Vereinfachung
dienen, zumal um die einzelnen ökonomischen Größen selbst, die gar nicht
selten einer direkten Beobachtung entrückt sind, als auch deren mögliche
Abhängigkeiten voneinander von obenan säuberlich herauszukehren. Beispielsweise
unterstellen nicht wenige dieser Modelle – praktisch jedoch undenkbar
–, es bestehe ein "vollkommener Kapitalmarkt", "symmetrische Informationen"
und "homogene Erwartungen" unter allen Marktbeteiligten (so z.B.
beim CAPM). Dies aber würde buchstäblich
genommen eine Gleichheit aller Menschen im Wirtschaftsleben bedeuten.
Jeder einzelne Marktteilnehmer müsste gleich einem abstrakten Durchschnittsmenschen
unterschiedslos über ein völlig einheitliches Wissen um Tatsachen, Theorien
usw. verfügen (einheitlicher Wissensstand, "alle wissen, dass alle alles
wissen"), was nicht minder von den gehegten Zukunftserwartungen gilt.
Man merke wohl: Alle auf bloße vereinfachende Annahmen sich stützende
(und somit noch nicht fertig entwickelte) Deutungen wirtschaftlicher
Gesetze können in derselben Folgerichtigkeit ihre Bestätigung durch
die lebendige Wirklichkeit nicht finden. Der Nutzen der auf diesem Wege
gewonnenen theoretischen Erkenntnisse soll durch das eben Gesagte um
nichts geschmälert oder in Abrede gestellt werden; denn verwickelte
wirtschaftliche Probleme in der Welt der Wirklichkeit lassen sich vielfach
nur auf einem derart abstrakten Wege einer Lösung zuführen, der mit
Methode erst auf die konstitutiven Elemente zu vereinfachen und hernach
unter dem Blickwinkel der Abstraktion eindeutige Ursache-/Wirkungszusammenhänge
abzuleiten (zu deduzieren) weiß. Fürderhin hat es der Forschende in
seiner Macht, besondere Aspekte und ausgewählte Annahmen von Wesenheit
schrittweise hinzuzunehmen, um die Modellaussagen und Sachverhalte auf
eine den Erfahrungsmomenten konformere Basis zu wenden. Diese lassen
sich nunmehr erneut anhand der Wirklichkeit auf die Probe stellen.

Für welchen
Anlagezeitraum soll ich mich entscheiden?
Zunächst ist zwischen Handlungszeitraum und
Planungszeitraum zu unterscheiden. Den Ausgangspunkt der Überlegungen
bildet grundsätzlich der Handlungszeitraum, der als solcher die gesamte
Zeitspanne festlegt, für die ein Wirtschafter Börsengeschäfte zu unternehmen
gedenkt. Welche Zeitspanne der Handlungszeitraum im Einzelnen konkret
durchmisst, hängt ab allein von seinen persönlichen Handlungsmotiven
und kann daher ganz unterschiedlich angeschlagen sein: Selbiger kann
ebenso gut bis zu einem fest vordefinierten Zeitpunkt reichen, beispielsweise
über die nächsten 25 Jahre oder etwa bis zum Erreichen des Rentenalters
usw., als auch unbestimmt bleiben und sich damit über die gesamte (ungewisse)
Lebzeit erstrecken.
Der Planungszeitraum umfasst jene Zeitspanne, für die
detaillierte Einzelanlageentscheidungen beschlossen werden sollen.
Er bestimmt damit die Halteperiode eines Investments. Handlungszeitraum
und Planungszeitraum sind im Regelfall aber nicht von identischer Länge.
Wegen der mit zunehmender Zeitdauer ansteigenden Ungewissheit über die
Zukunft und der damit steigenden Kosten der Informationsbeschaffung
mag es sich beispielsweise nicht lohnen, den Planungszeitraum auf länger
als ein Jahr auszudehnen. Der Planungszeitraum ist mithin meist kürzer
als der Handlungszeitraum. Die praktische Folge einer Aufteilung des
Handlungszeitraums in einzelne Planungszeiträume bedingt, dass jeweils
zu Beginn eines Planungszeitraums ausreichende finanzielle Mittel parat
stehen müssen, um damit die Geschäfte in laufender Folge weiterführen
zu können.
Wie lässt sich nun die Länge einer einzelnen Planperiode
bestimmen? Der Planungshorizont wird hauptsächlich durch drei Faktoren
bestimmt:
1.) durch den Handlungszeitraum; dieser legt die obere
Grenze Ihres Planungszeitraums fest.
2.) durch das fragliche Investitionsobjekt: Wenn Sie
bspw. in Anleihen mit 6-monatiger Laufzeit investiert sind, folgt daraus,
isoliert betrachtet, eine Untergrenze des Planungszeitraums von eben
6 Monaten, bei anderen Anlageformen wieder, so etwa bei Aktien oder
Finanzderivaten, kann der Planungszeitraum durchaus (z.B.
im Daytrading) auch auf einen einzigen Tag zusammenschrumpfen.
Da in der Praxis die zur Disposition stehenden finanziellen
Mittel in gewissen Intervallen auf eine Reihe verschiedener Anlageformen
verteilt werden, ist es sinnvoll, die Untergrenze der Planungsperiode
der Abrechnungsperiode gleichzusetzen. Die Abrechnungsperiode
ist der Zeitraum, der durch zwei Zahlungszeitpunkte, einem Anfangs-
und einem Endpunkt, begrenzt wird (z.B.
Anschaffungsausgaben für einen Aktienkauf jetzt und Einnahmen aus dem
Verkauf später) und innerhalb eines solchen voraussetzungsgemäß keine
weiteren Zahlungen mehr anfallen.
3.) Durch die Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung
und -auswertung in Bezug auf das Anlageinstrumentarium Ihrer Wahl. Besitzen
Sie z.B. Wissensvorsprünge
hinsichtlich ganz bestimmter Aktien, so wird Ihr Planungszeitraum von
der durch einen gewissen Zeitraum erwarteten Rendite abhängen, auf den
sich Ihre Informationen stützen. Der optimale Planungszeitraum wird
sonach bestimmt durch Art und Ausgestaltung der individuellen Anlagemöglichkeiten
und den hierzu vorhandenen oder beschaffbaren zweckdienlichen Informationen.
Theoretisch müssten für optimale Investitionsentscheidungen
die Preise einer jeden Geldanlage bis hin zum Planungshorizont richtig
prognostiziert werden. Aus der Befristung in der Kapitalbindungsdauer
einzelner Anlagen und dem durch die Ungewissheit über die Zukunft bedingten
Informationsrisiko folgt aber, dass der Planungszeitraum von Periode
zu Periode unterschiedlich lang anzusetzen ist. Um das Informationsrisiko
zu begrenzen, werden nach Ablauf einer Planperiode die Erkenntnisse
einer jeden Periode unter Beobachtung der neuen Ausgangsbedingungen
vollständig in die Planung für die nächste Periode einbezogen. Diese
stetige, auch als "rollende" Planung bezeichnete Vorgehensweise hat
sich allgemein bewährt und bildet das Fundament für eine solide, gut
überdachte Anlagestrategie.

Worauf ist bei der
Anlageplanung besonders zu achten?
Um nicht unbesehen das Wagen vor das Wägen zu stellen,
bedarf es zu allem Anfang einer wohl durchdachten Anlageplanung. Bei
ihrer Aufstellung einer solchen ist besonders darauf Acht zu geben,
dass entscheidungsrelevante Informationen so vollständig und
zutreffend zusammengetragen werden als irgend möglich. Unterrichten
Sie sich vom Neuesten, bringen Sie anschließend die summarischen Informationen
in einen logisch schlüssigen Sachzusammenhang und werten Sie bei alledem
auch Ihr Erfahrungswissen aus. Hüten Sie sich bei der Analyse der Zusammenhänge
vor Denkfehlern und logischen Schnitzern. Halten Sie Fehlentscheidungen
im Zaune und vermeiden Sie insbesondere ein Handeln nach bloßem Wunschdenken.
Richten Sie Ihren Blick immer aufs Ganze. Ziehen Sie
dazu grundsätzlich alle möglichen Zukunftsentwicklungen mit in
Ihre Planung ein, um nachträglich keine unangenehmen Überraschungen
zu erleben. Kennen Sie Ihre Anlageziele und die zur Auswahl stehenden
Anlageinstrumente. Suche Sie nur diejenigen Märkte auf, die Ihrer Kenntnis
vertraut sind. Analysieren Sie Ihre persönlichen Fähigkeiten zur Einschätzung
von Wahrscheinlichkeiten für das Eintreten von Zukunftslagen und versuchen
Sie zu "erlernen", wohin sich der Markt bewegt. Beziehen Sie dabei Hypothesen
über das Verhalten anderer Marktbeteiligter ausdrücklich mit ein, indem
Sie deren mögliche Reaktionen vorwegbedenken. Anderweitige oder zeitlich
starke Arbeitsbeanspruchung bzw. Unbequemlichkeiten bei der Informationsbeschaffung
dürfen nicht als Entschuldigung für das Übersehen erkennbarer Entwicklungen
herhalten. Kontrollieren und prüfen Sie das Endresultat Ihrer Planung
abschließend nochmals gründlich, ehe Sie eine Order erteilen. Kommt
es hernach trotz alldem zu einem Versehen, so gestehen Sie es sich rückhaltlos
ein; denn wer einen Fehler begeht und ihn nicht korrigiert, begeht bekanntlich
einen zweiten.
Zu erwägen ist außerdem, dass der wirtschaftliche Erfolg
jeder Anlageplanung entscheidend sowohl von der Güte der eingebrachten
Prognosen als der zutreffenden Beurteilung ihrer Folgen, in praxi nicht
zuletzt aber auch von der Raschheit in der Umsetzung der Entschlüsse
in konkrete Kauf- bzw. Verkaufentscheidungen abhängen wird.

Welchen Stellenwert haben
Börsennachrichten und Anlagetipps bei
der Informationssammlung?
Man tut gut, Kundgebungen und Meinungen, die als Neuigkeiten
verbreitet und Ihnen als Tatsachen verkauft werden, mit äußerster Zurückhaltung
zu begegnen. Was der eine als sicher zu wissen vermeint oder ausspricht,
deckt sich häufig nicht mit dem, was ein anderer genau in demselben
Sachverhalt zur selben Zeit als sichere Tatsache betrachtet. Informationen
werden zumeist unbewusst unter dem Blickwinkel der eigenen subjektiven
Erfahrungen und Wertungen, wenn nicht gar vermengt mit (zuweilen gefährlichem)
"Halbwissen" verbreitet. Hier ist Ihre Fähigkeit zur richtigen Einschätzung
von vermeintlichen Tatsachen gefordert, eine Fähigkeit, deren Wert nicht
hoch genug in Anschlag gebracht werden kann. Eine der gehaltvollsten
Börsenregeln lautet daher: Das Nicht-Hereinfallen auf fadenscheinige,
oder gar in Täuschungsabsicht verbreitete Anlageempfehlungen Dritter
gehört zu den besten Methoden zur Vermeidung von Vermögensverlusten.
Aber verifizierte Tatsachen allein reichen nicht aus,
um mögliche künftige Kursentwicklungen begründet antizipieren zu
können. Dazu
bedarf es zusätzlich eines ganzheitlichen Wissens über Tatsachen, erklärende
Theorien und über die Erwartungen anderer Marktteilnehmer.
In diesem Zusammenhang sei die Bedeutung herausgestellt,
die sich darin ausspricht zu ergründen, über welches Wissen andere Markteilnehmer
gegenwärtig verfügen; denn andere bilden aus dem, was sie als Tatsachen
betrachten, ihre Erwartungen und auf dieser Grundlage letztlich auch
ihre Kauf- bzw. Verkaufsentscheidungen. Handelsspekulanten wenden im
Verfolg aussichtsreicher Strategien ihre Bemühungen deshalb daran, die
Einschätzungen anderer zu antizipieren, um den Markt besser zu durchblicken,
bevor sie konkrete Anlageentscheidung treffen.

Ich bin
Unternehmer in einem börsenfremden Tätigkeitsbereich.
Soll ich mich dennoch selber um meine täglichen Anlageentscheidungen
an den Börsen kümmern?
Nein, Sie können nicht Ihrem Erwerb als praktizierender
Zahnarzt und Trader gleichzeitig nachgehen. Das Ausüben von Tätigkeiten,
die nicht in Ihr Fach schlagen, wie dem eigentlichen Geschäftsbetrieb
fremden Börsenhandel, führte letztlich nur dazu, sich an seinen allzu
verschiedenen Aufgaben zu verzetteln. Bündeln Sie besser Ihr Können
und Schaffen auf diejenigen Aufgaben, die Ihre Berufsart mit sich bringt,
und überlassen Sie das Tagesgeschäft an den Börsen lieber handelstechnisch
begabten, im täglichen Geschäft eingebundenen Börsenhändlern Ihres Vertrauens.
Die Inanspruchnahme der Dienste von sachkundigen Betreuern von Bank-
und Brokerhäusern oder von anderen wohlgeübten Fachkennern empfiehlt
sich allemal dann, wenn Sie anderweitig viel beschäftigt oder dazu aus
welchen Gründen immer selbst nicht genügend befähigt sind. Berufshändler
und Spezialisten verfügen – so ist immerhin zu hoffen – über die nötigen
Wissensvorsprünge als auch über mehr Können, was am Ende Ihrem wohlverstandenen
Interesse sehr zugute kommen mag.

Durch
Kleinanzeigen, Telefonkontakte und im Internet
habe ich erfahren, dass an den Börsen unglaubliche Gewinne innerhalb
kürzester Zeit möglich sind. Ist so etwas seriös?
Um Geld aus den Taschen anderer Leute zu ziehen und dabei
selbst Kasse zu machen, gaukeln selbsternannte "Anlageberater" gutgläubigen
Gemütern immer wieder märchenhaft hohe Renditen vor, die sich angeblich
mühelos mit allerlei dubiosen Steuersparmodellen, Versicherungen, programmgesteuerten
Börsenhandelssystemen, Warentermingeschäften, den exotischsten Aktien
(Pennystocks etc.), obskuren Zertifikaten oder aus anderen zweifelhaften
Papieren verdienen lassen. Zwar erscheinen die darauf gewendeten beredten
Versprechungen (nicht selten umgarnt mit Blendwerk und gelegentlichen
Schmeicheleien, oder auch unter Heraufbeschwören von vermeintlichen
Gefahren, dem Besorgen des Verpassens von einmaligen Gelegenheiten,
oder gar verbunden mit dunklen Drohungen) oft zunächst glaubhaft und
verheißungsvoll, stellen sich im Nachhinein jedoch nicht selten erst
als raffinierte Täuschungsmanöver heraus. Leider gibt es genug oft Unvernünftige,
die in der Hoffnung auf das schnelle Geld den windigen Verführungskünsten
und Taktiken jener zwielichtigen Gestalten aufsitzen, und ihnen ihr
Erspartes freimütig anvertrauen. Doch gar mancher, der blindlings der
Lockung gefolgt ist, und sein Geld aufs Spiel gesetzt hat, dessen Regeln
er nicht ganz versteht, hat deswegen in Kürze schon ein Vermögen durchgebracht.
Steuerausweichhandlungen und Profitgier sind zwar nur all zu menschliche
Neigungen; doch führt ein blauäugiges Hereinfallen auf Vorgaukeleien
solcher Art, um nicht zu sagen, Überrumpelungsmanöver, mit regelmäßiger
Sicherheit in ein nachhaltiges finanzielles Debakel. Man tut wohl gut
daran, angesichts derartiger Versprechungen sofort stutzig und zweifelhaft
zu werden. Besser ist es allemal, sich von ihnen nicht gefangennehmen
zu lassen und ihnen von vornherein mit vorsichtiger Zurückhaltung und
kühlem Misstrauen zu begegnen.

Ich habe an der Börse
Geld verloren ("mich verspekuliert"). –
Was nun?
Es ist allzu selbstverständlich, dass sich das Vorgetane
nachträglich nicht mehr rückgängig machen lässt. Die Auswirkungen einer
in einer früheren Vergangenheit verfehlten und durch die Wirklichkeit getäuschten Anlagedisposition,
diese einmal ins Werk gesetzt, lassen sich im Nachhinein nicht einfach
wieder ungeschehen machen. Manch einer mag sich darüber grämen und dies
tief betrauern. Doch selbst wenn die ersten Versuche in dieser Richtung
verfehlt oder wenig glücklich waren, sollte man darum dennoch nicht
übermäßig bekümmert sein. Vielmehr gestattet die klar erkannte Ursache
jedes Zurückbleibens des Erreichten hinter dem ursprünglich Beabsichtigten
ein Lernen aus der eigenen Erfahrung und hilft damit vermeiden, abermals
in den gleichen Fehler zu verfallen. Solcherart Verlustgeschäfte dagegen,
denen von niemandem abzusehende, ganz unvorhersehbare Vorkommnisse
ursächlich sind, lassen sich im tätigen Handel naturgemäß nie ganz
ausschließen. Vor Fehleinschätzung der Zukunft ist niemand gefeit! Selbst
erfahrenen Händlern schlagen ihre Geldanlagegeschäfte oft fehl. Hier
mag es hilfreich sein, einmal gemachte Fehler bei der Geldanlageplanung
sich frank und frei einzugestehen und der Anleitung zu folgen "Sei
wachsam!", um verheißungsvolle Marktentwicklungen in Zukunft rechtzeitig
zu erkennen und unmittelbar wahrzunehmen. Aus dem ganzen Schatz an gesammelten
Erfahrungen und Erkenntnissen der Vergangenheit lässt sich dann, so
ist zu hoffen, für künftige Geschäfte umso trefflicher Nutzen ziehen.

Ein erfolgreicher Investor zeichnet sich dadurch aus,
dass er die zahlreichen Zeichen des Marktgeschehens richtig zu deuten
weiß. Außerdem muss er findig sein und auch auf den Eintritt nicht vorhergesehener
Marktentwicklungen schnell und angemessen zu reagieren verstehen. Zwar
auch er ist nicht unfehlbar, doch er fehlt niemals prinzipiell. Seine
Anlageentscheidungen stützt er zweckmäßigerweise auf zweierlei Säulen:
einerseits auf die Verwertung allen bewährten Erfahrungswissens und
andererseits auf Erkenntnisse bisher gut bestätigter, bewährter gestaltender
Theorien, zumal wirtschaftlicher Art, aber auch Theorien anderweitiger
Fachbereiche, wie z.B. der
Psychologie und anderer Sozialwissenschaften.
Das bewährte Erfahrungswissen kann dabei durchaus irrational
in dem Sinne sein, dass Anlageentscheidungen improvisierend oder impulsiv
erfolgen, aber gleichwohl den gewünschten Erfolg zutage bringen. Gerade
bei Anlageentscheidung unter Zeitdruck (bspw. in der Hektik täglicher
Geschäfte des Daytrading) können selten alle Aspekte vernünftig gegeneinander
abgewogen werden. Dies erfordert ohne Zweifel die Aufbringung eines
gewissen Geschicks, das sich wohl selten anders als durch reichliche
Übung gewinnen lässt. Wohlgemerkt: Auch ein noch so reiches Erfahrungswissen
erübrigt das Planen und Ausarbeiten einer vernünftig durchdachten Anlagestrategie
nicht!

Welche Tipps
kann ich noch beachten?
Suchen Sie nach kompetenten Partnern, die Ihnen zur Seite
stehen und mit denen Sie Ihre Kräfte vereinigen können! Denn bringen
mehrere Personen ihr Spezialwissen zu einem gemeinschaftlichen Projekt
zusammen, verspricht dies durch Bündeln von Wissensvorsprüngen im Allgemeinen
auch bessere Anlageerfolge. Neben die intellektuelle Nutzwirkung einer
Wissensspezialisierung tritt ein wesentlicher materieller Vorzug: Setzen
nämlich mehrere Personen jeweils gewisse Teile ihres Vermögens ein,
so gestattet ein solches Vorgehen eine größere Zahl von Mischungen zwischen
risikoärmeren bzw. risikoreicheren Strategien gegenüber dem zur Verfügung
stehenden Anlagespektrum bei ganz alleinigem Handeln. Dies erleichtert
es, exakt jenes Ausmaß an Risikoübernahme und Renditechance zu verwirklichen,
das Ihrer persönlichen Risikoneigung am weitesten entgegenkommt.


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allgemeine
Börsenfragen

Eine (freiwillige) Transaktion
in Aktien, Anleihen, Terminkontrakten, Optionen oder in sonstigen Marktinstrumenten
kommt unter einer doppelten Voraussetzung zuwege: Einmal müssen die
vertragschließenden Teile bei gegebenem Wissensstand im Zeitpunkt der
Einlassung für sich einen persönlichen Vorteil sehen und zum anderen
müssen Käufer und Verkäufer unterschiedliche bis gegensätzliche Erwartungen
über den "wahren" inneren Wert* (z.B.
bei Aktienanlagen auf längerer Frist über künftige Dividenden, bei Veranlagung
auf kurze Frist vor allem über den zukünftigen Veräußerungserlös zu
einem i.Allg. heute noch unbekannten
Verkaufstag) des betreffenden Handelsgegenstandes hegen. Ungleiche Erwartungen
auch bei gleichem öffentlich zugänglichen Wissen resultieren aus der
unterschiedlichen Interpretation dieses Wissens. So wird der Käufer
einer Aktie entweder einen anderen Wissensstand als der Verkäufer haben,
oder aber, beide gelangen im Falle gleichen Wissens zu verschiedenen
Markteinschätzungen. Ein kontinuierlicher Handel an der Börse erfordert
somit nicht nur divergierende, sondern notwendig auch im Zeitablauf
veränderliche Erwartungen.
[*
auch als "intrinsic value" bezeichnet. Hierbei handelt es sich
regelmäßig um ein Denkkonstrukt, das definitorisch dem (nicht beobachtbaren)
Ertragswert aus der Investitionstheorie entspricht. Letzterer
ist der in eine Summe zusammengefasste Wert aller künftiger Nutzleistungen
aus dem fraglichen Marktinstrument.]

Heißt das, dass ich immer
dann eine Aktie kaufen sollte, wenn ihr Börsenkurs
unter meiner persönlichen Wertvorstellung liegt?
Ja. Aktien werden an den Börsen einer permanenten Werteinschätzung
unterzogen. Aktien werden von denjenigen gekauft, die sie für unterwertig,
und von denjenigen verkauft, die sie für überwertig halten. Senkt sich
das Kursniveau herab, so wird latente Nachfrage zur wirksamen Nachfrage,
steigt das Kursniveau empor, so wird latentes Angebot zum wirksamen
Angebot. Konkreter gesprochen: Sofern es an einer lukrativeren Alternativverwendung
für das Anlage suchende Geld mangelt, ist es allemal ratsam, nach Maßgabe
der persönlichen Werteinschätzung eine Aktie dem Portefeuille dann beizufügen,
wenn ihre technischen und fundamentalen Zukunftsaussichten einen baldigen
Kursanstieg wahrscheinlich werden lassen. Die persönliche Preisgrenze
für eine infrage stehende Aktie wird theoretisch bestimmt durch
das Sicherheitsäquivalent der finanzmathematischen Barwerte aller mit
dem Besitz der Aktie verbundenen künftigen Einnahmen und Ausgaben, die
sich in den einzelnen denkbaren Zukunftslagen ergeben können. Praktisch
ist zu ihrer Ausmittlung jedoch sowohl die Kenntnis der Wahrscheinlichkeitsverteilung
der Renditen der Aktie als auch die Ihrer persönlichen Nutzenfunktion
(soweit solche überhaupt existieren) erforderlich. Auf über- bzw. unterbewertete
Aktien trifft man mit prinzipieller Tendenz umso häufiger, je weniger
der an sich verfügbaren Informationen vollständig und richtig im Kurs
ihren Widerschein gefunden haben ("eskomptiert sind"), was vornehmlich
auf sog. informationsineffiziente Märkte im Verstande der Theorie
zutreffen dürfte.

Verwirklichte Börsenkurse sind das Ergebnis der Bündelung
von Kauf- und Verkaufsentscheidungen Einzelner. Jene Einzelentscheidungen
wiederum werden neben anderem stimuliert von äußeren und inneren Momenten,
zumal der Kaufkraft, den Möglichkeiten einer alternativen Mittelverwendung
sowie den Zukunftserwartungen. Zukunftserwartungen ihrerseits basieren
nicht zuletzt auch auf Prognosen, welche Einschätzungen andere Börsenteilnehmer
über die künftige Kursentwicklung des jeweiligen Marktgegenstandes hegen.
Wird etwa in Antizipation künftiger Kursentwicklungen ein vorliegender
Börsenkurs von Marktpublikum als vermeintliche Fehleinschätzung des
Marktes über den "wahren" (fairen) Wert ("intrinsic value") interpretiert,
resultieren hieraus konkrete Kauf- bzw. Verkaufshandlungen, verknüpft
mit der Hoffnung, dass der Markt diese Fehleinschätzung in naher Zukunft
korrigiert und ihnen dadurch einen Gewinn beschert. Sämtliche der in
dieser Hoffnung verwirklichten Anlageentscheidungen stellt der Markt
in der Folge anhand von Fakten auf die Probe, die ihm unbeirrt die Richtung
weisen. Je nach tatsächlich eingeschlagenem Gang der Preise wird der
Händler Gewinne oder Verluste zu realisieren haben. Gewinne und Verluste
entstehen Geldanlegern demnach geradewegs aus ihren Einschätzungen der
Marktlage, die sich nach ihrer Verwirklichung im Nachhinein entweder
als richtig oder unzutreffend erweisen. So gesehen ändert sich der Zustand
eines Marktes fortlaufend, vergleichbar mit einem endlosen Strom von
Wissensänderungen im unaufhörlichen Spiel und Widerspiel fortlaufender
Erwartungsanpassungen und darauf aufbauender Anlageentscheidungen. In
diesen endlosen Strömen von Wissensänderungen ist die unversiegbare
Quelle zu erblicken, aus der, sowie in die Sprache des Marktes übersetzt,
Investitionsgewinne oder -verluste entspringen.
Es sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass
in effizienten Märkten im Sinne der Theorie grundsätzlich nur
unverhoffte,
unvorhergesehene, außerhalb des Gesichtsfeldes belegene Nachrichten
einen spürbaren Einfluss auf den Gang der Börsenkurse üben. Erwartete Neuigkeiten
haben sich mit regelmäßiger Sicherheit bereits in den aktuellen Kursen
niedergeschlagen, sie sind darin "eingepreist". Tendenziell gilt zudem
der Satz:
Mit steigender Unsicherheit am Markt nimmt die
Volatilität (das Schwankungspotenzial)
der Kurse zu.
Letztlich wirkt die Publizität des Preisgeschehens durch
die Börsen gleichsam als Signal, wo vorteilhafte Handelsmöglichkeiten
bestanden haben oder in Zukunft denkbar sind. In effizienten Märkten,
so lehrt die Theorie, wird das hierdurch angelockte Kapital im Wettbewerb
stets in die ergiebigsten Investitionen fließen, hierbei das Preisgefüge
stabilisieren und so zu einer sinnvollen, da gemeinwohlfördernden, Umverteilung
knapper wirtschaftlicher Ressourcen beitragen.

Folgen Börsenkurse einem
"Zufallpfad" ("Random Walk"*)?
Nein, eine wirklich regellose
Abhängigkeit der Marktverhältnisse vom Zufall kann bestenfalls dann
behauptet werden, wenn zweifelsfrei keinerlei Ursachen für eine
in Rede stehende Änderung im Kurse eines Marktinstruments in dieser
oder jener Richtung zu ergründen sind. Es darf also nicht schon deshalb
von einer "zufälligen Kursbewegung" gesprochen werden, wenn offensichtlich
ökonomische Ursachen benannt, sie aber in ihrem Zusammenwirken und Einfluss
auf den Kursbildungsprozess nicht durchschaut werden können ("aleatorische
Komponente"). Aber selbst dann, wenn die äußeren Gründe für eine Kursbewegung
ganz im Dunkel bleiben, ist es sehr wahrscheinlich, dass eine solche
die Folge der Wiederkehr gewisser innerer Gründe ist. So werden mit
Sicherheit Momente des wirtschaftspolitischen Umfeldes, wie bspw. Wachstumsraten
und Konjunkturzyklen, die Geldpolitik oder die Ausstattung der Wirtschaft
mit finanziellen Mitteln, fernerhin aber auch physisch-psychisch vorzufindende
Verbraucherwünsche auf dem angehenden Geschäftsfeld, Hoffnungen und
Befürchtungen – also die "Stimmungen und Strömungen an der Börse" –
sowie sonstige Fremdereignisse, zu einem gewissen Grade einen Einfluss
auf die Bildung von Börsenkursen ausüben. Ob bzw. dass der realisierte
Kursverlauf einer Aktie, Währung, Ware etc. dem Augenschein nach einem
pfadlosen Zufallslauf gleicht (und womöglich auch in Zukunft gleichen
wird), steht wiederum auf einem ganz anderen Blatt, und betrifft eine
Frage, mit der sich insbesondere die Theorie des Random Walk
intensiv auseinanderzusetzen liebt.
[*
Die Entstehung der Random Walk-Hypothese lässt sich zurückdatieren auf
das Jahr 1900, und zwar auf Louis Bacheliers Werk "Théorie de
la Spéculation". Finanzierungstheoretisch versteht man heutigentags
allgemein unter "Random Walk", dass, in Bezug auf einen bestimmten künftigen
Zeitpunkt, für jeden beliebigen Kurs der Gegenwart die Wahrscheinlichkeit
für einen Kursanstieg um einen beliebigen Prozentsatz sich immerfort
gleichstellt der Wahrscheinlichkeit für einen Kursrückgang im gleichen
Verhältnis. Aufeinander folgende Kursänderungen sind sonach voneinander
statistisch unabhängig. Von den Varianten des "Random Walk-Modells in
seiner strengen Form verdienen Erwähnung erstens, das weniger restriktive
"Martingale-Modell", das keine Annahme zur Wahrscheinlichkeitsverteilung
unterstellt, und zweitens das restriktivere Modell eines "Wiener
Prozess" (benannt nach dem Mathematiker Norbert Wiener),
das auch als "Brown'sches Modell" bezeichnet wird.]

Durch verwirklichte Börsenkurse erfährt der Börsenkundige,
wie hoch andere Marktteilnehmer eine Aktie, Anleihe, Währung etc. augenblicklich
in ihrem Werte einschätzen. Börsenkurse als empirische Markterscheinung,
die in funktionsfähigen, effizienten Märkten ausgehandelt und festgestellt
werden, legen Informationen offen und werten Wissen aus, über das der
einzelne Geldanleger in seiner Gesamtheit de facto nicht verfügen kann.
Idealerweise, d.h. nur im theoretischen
Fall eines "Marktgleichgewichts" und unter sogenannter "Informationseffizienz",
spiegelt der Börsenkurs eines jeden Zeitpunktes das gesamte Wissen und die
gesamten Erwartungen der einzelnen Marktteilnehmer über die zukünftige
Wertentwicklung des fraglichen Marktgegenstandes treu und unmittelbar
wider.
Ein heute an der Börse verwirklichter Kurs lässt sich
mitunter als Signal für den folgenden Handel deuten, indem dieser sonst
weit verstreutes Wissen nutzbar macht. Zur Verdeutlichung, was mit Signalfunktion
von Preisen gemeint sein kann, mag ein arg vereinfachtes Beispiel zu
den Geld- und Briefkursen ("bid"- und "ask-prices") dienen: Die Beobachtung
etwa, dass jemand soeben eine Aktie zu 20 € zu verkaufen gewillt war,
dafür aber keine Interessenten als Gegenpartei auffand, erhöht die Wahrscheinlichkeit,
daraufhin zu 20 € oder billiger kaufen zu können gegenüber der Situation,
dass das gesamte Angebot auch zu 20 € sofort umgesetzt werden konnte.
Schließlich sei der Hinweis
ausgesprochen, dass nicht notwendigerweise jeder Börsenkurs ein hinreichend
verlässliches Signal wird liefern können. So wird auf realen (d.i.
unvollkommenen), von Unsicherheit geprägten Märkten z.B.
niemand befähigt sein, den "wahren" inneren Wert einer Aktie mit hinreichender
Verlässlichkeit anzugeben.
[Anmerkung:
Ein laufender Börsenkurs reflektiert nur unter sehr engen Modellannahmen
den "wahren" inneren Wert eines in Untersuchung stehenden Wertpapiers:
nämlich unter Informationseffizienz, bei einheitlichem Wissensstand
aller Marktteilnehmer, identischen Präferenzen rücksichtlich des Anlagezeitraums
sowie unter Risikoneutralität.]

Welche Bedeutung kommt der
Liquidität eines Marktes zu?
Unter Liquidität
wird im Marktzusammenhang nicht die Zahlungsfähigkeit einzelner Marktteilnehmer
(= Bonität), sondern speziell
der Tatbestand verstanden, dass bei alles in allem niedrigen Handelskosten
jedes zusätzliche Angebot laufend und zur Gänze abgenommen geradeso
wie jede zusätzliche Nachfrage am Markt laufend und zur Gänze befriedigt
werden kann, ohne dadurch in unabsehbarer Weise allzu stürmische Kursschwankungen
auszulösen ("Sensitivität" des Preises, Ausbleiben eines "market
impact"). Durch die Mechanik eines liquide gestellten Marktes wird
es – auch bei sehr umfangreichen Transaktionen Einzelner – keinem Markthändler
gelingen, einen spürbaren Einfluss auf die Bewegungsrichtung des aktuellen
Marktpreises auszuüben. Ein liquider Markt geht im Allgemeinen einher
mit einer vergleichsweise geringen Kurs-Schwankungsbreite (Volatilität)
als auch mit einem entsprechend hohen Umsatzvolumen.
Von vorstehendem Liquiditätsbegriff, der sich zugleich
als Qualitätsmaßstab eines Börsenplatzes begreifen lässt, ist die
absolute Liquidität (Liquidierbarkeit, Geldnähe) eines Vermögensgegenstandes
zu unterscheiden: Ein Vermögensgegenstand ("asset") wird in diesem
Sinne als liquide betrachtet, wenn es dem Investor möglich ist, diesen
jederzeit in einer von ihm erwünschten Frist zu einem fairen Preis zu
veräußern ("zu versilbern", "zu verflüssigen").
Die Liquidität eines Marktes hängt nicht unwesentlich
von der Zahl als auch der Heterogenität der Handelsmotive seiner Marktteilnehmer
ab (= Marktbreite): Je größer die Kopfzahl bzw. je unterschiedlicher
die Handelsmotive der Marktbeteiligten sind, desto enger werden die
einzelnen Geld- zu Brief-Kurse beieinander liegen und umso schneller,
einfacher und verlässlicher lassen sich i.
d. R. damit auch umfangreiche
Orders zum letztgehandelten
oder zu gut annähernd übereinstimmenden Kursen ausführen (= Markttiefe).
An manchen Börsenplätzen erhöhen sog. "market-maker"
die Liquidität eines Marktes dadurch, dass sie während der Marktzeit
laufend Preise stellen, zu denen sie in Eigengeschäften jeweils zu kaufen
oder zu verkaufen bereit sind. Ein gebräuchliches Maß für die Liquidität
eines Marktes stellt neben den effektiven Umsatzzahlen ("volume")
die Marktspanne in Form einer Geld/Brief-Spanne ("bid/ask
spread") dar. Im Allgemeinen erhöht sich der Liquiditätsgrad eines
Marktes in dem Maße, als sich die auf ihm hervorgebrachten Geld- und
Brief-Kurse enger stellen. Nur in einem liquiden Markt lassen sich Anpassungsentscheidungen
an neu eintreffende Informationen über entsprechende Käufe und Verkäufe
blitzschnell und ohne Reibungsverluste umsetzen ("market immediacy").
Ein ganz wesentlicher Bestimmungsfaktor für einen liquiden
Markt ist grundsätzlich in der Höhe der Transaktionskosten belegen.
Hohe Liquidität steht im regelmäßigen Verlauf in enger Wechselbeziehung
zu niedrigen Transaktionskosten. Außerdem erhöhen geringe Transaktionskosten
üblicherweise die Attraktivität und damit in gerader Linie auch die
Liquidität eines Marktes – und zwar für Geldanleger, Hedger und Arbitragehändler
gleichermaßen. Die Liquiditätsverhältnisse an den Effektiv- und Terminmärkten
sind oftmals unterschiedlich verteilt. Die Liquidität in den Futures-Märkten
etwa überragt zumeist jene ihrer Spotmärkte.

Was im Einzelnen zählt
zu den Transaktionskosten (Was sind
"Kosten des Börsenhandels")?
Als Transaktionskosten schlechthin bezeichnet man die
in eine Summe zusammengezogen Kosten eines Börsenengagements, die im
großen Zusammenhang mit Finanzmarktgeschäften insgesamt zur Entstehung
kommen. Diese sollten aus leicht begreiflichen Gründen von allen Seiten
so gering wie nur irgendmöglich gehalten werden. Dieses Postulat ist
nicht allein für den einzelnen Händler von außerordentlicher Wichtigkeit,
sondern, neben anderem, auch eine notwendige Voraussetzung für einen
funktionstüchtigen, liquiden Finanzmarkt selbst. Unmittelbar einleuchtend
ist dies insofern, als Transaktionskosten die eingebrachten Gewinne
schmälern bzw. die anfallenden Verluste vergrößern. Um überhaut einen
Gewinn zu erzielen, müssen bei jedem Handel alle damit verbundenen Transaktionskosten
selbstverständlich zunächst erst wieder eingebracht werden. Überdies
wirken Kosten des Markthandels störend insofern sie die für ein richtiges
Funktionieren der Märkte nötige prompte Informationsverarbeitung verteuern.
Dies kann die Märkte in ihrer Wirksamkeit nicht unerheblich beeinträchtigen.
Zu den Transaktionskosten gehören grundsätzlich sämtliche
durch ein Engagement an der Börse verursachte Kosten. Hierzu zählen
im Einzelnen: Kosten für die Anbahnung und den Marktzutritt (z.B.
Informations- und Telefonkosten, Online-Gebühren für Standleitungen
etc.), Kosten der Überwachung der Positionen ("monitoring costs"),
Makler-, Börsen- und Clearingprovisionen, Kommissionen, Depotgebühren
sowie Ausführungskosten in Form von Geld-/Brief-Spannen ("bid-/ask-spreads")
und "price-impacts", Opportunitätskosten aus entgangenen Zinseinnahmen,
ggf. Kosten für eine Wertpapierleihe, "up-tick"-Regelungen
bei Wertpapierleergeschäften oder Andienungsgebühren bei Futures- bzw.
Forwardgeschäften und nicht zuletzt allgemeine Such- und Entscheidungsfindungskosten
für Börsengeschäfte.
Vorstehende Auflistung deutet bereits darauf hin, dass
die faktische Zuordnung einzelner Kostenkomponenten im Einzelfall auf
Schwierigkeiten stoßen kann. Durch eine zweckmäßige Trennung der Transaktionskosten
in explizite und implizite Kosten lässt diese Komplikation
sich aber zum Teil beheben: Explizite Transaktionskosten sind solche
Handelskosten, die einer Transaktion a priori und direkt zugerechnet
werden können. Implizite Transaktionskosten dagegen lassen sich erst
im Nachhinein, oftmals nur pauschal, zuschlagen. Die exakte Höhe der
gesamten (Ex-post-) Transaktionskosten
einer Markthandlung hängt dabei nicht unwesentlich vom jeweiligen Verkehrsgegenstand,
dem Grad der Markteffizienz sowie von der Ausgangssituation und der
Marktstellung des Investors ab.
Trotz aller Mühseligkeiten, die ihre exakte Ausmittlung
im Einzelnen auflegen, ist es dennoch möglich, Transaktionskosten über
die Annahme durchschnittlicher Kostensätze antizipando in die
Investitionsplanung einfließen zu lassen. Die erwartete Rendite einer
Investition ergibt sich demgemäß, nach Abrechnung der Transaktionskosten,
als ihre Nettorendite.

Market-Maker (auch "Designated Sponsors" oder "Market
Experts" genannt) sind ständig ansprechbare spezielle Marktakteure an
wohlorganisierten Sekundärmärkten, die in erster Linie in einer Ausgleichfunktion
zwischen Angebot und Nachfrage stehen. Als Kursmakler (Handelsmakler)
geben sie während der Abhaltungszeiten für die von ihnen betreuten Werte
(Aktien, Obligationen, Devisen etc.) von sich aus fortwährend oder nur
auf Anfrage verbindlich gestellte Kauf- (Geldkurs, "bid")
bzw. Verkaufspreise (Briefkurs, "ask", "offered"),
entweder in Form einseitiger oder zusammengepaarter Kauf- und Verkaufspreise,
öffentlich bekannt, sodass diese auf Verlangen von anderen Marktteilnehmern
– Kauf- und Verkaufslustige gleichermaßen – geschäftsmäßig verwertet
werden können. Market-Maker treten prinzipiell ebensowohl in einem traditionellen
Auktionsmarkt mit Rufhandel als auch im Handel über ein elektronisches
Handelssystem auf. Die von ihnen ausgehenden Kursnennungen, welche für
ein spezifisches Handelsinstrument beide Seiten – sowohl den "bid"-
als auch den "ask"-Kurs – einschließen, werden als Quotationen
(Quotierungen, Kotierung, "quotes") bezeichnet. Der Kursmakler
betätigt sich somit gleichzeitig als Anbieter und Nachfrager im Markt
und wird in Ausübung dieser Funktion als "market-maker", "(broker)-dealer"
(an der NYSE als
"specialist", im deutschen Sprachraum auch als "Betreuer",
oder salopp als "Marktmacher") benannt.
Wann immer Market-Maker ihre Quotationen stellen, adjustieren
sie diese primär nach der jeweils herrschenden Auftragslage. Andererseits
aber können Quotationen, je nach Funktion des Market-Maker und Freiheitsgrade,
die er im Markt beanspruchen kann, sich zum Teil auch auf dessen eigene
Prognosen über die künftige Preisentwicklung im fraglichen Markt stützen.
Ein "market-maker" darf die von ihm gestellten Quotes bei fortlaufender
Notierung und fortlaufenden Abschlüssen zwar jederzeit ändern, ist indes
grundsätzlich verpflichtet, auf Anforderung anderer Marktteilnehmer
("quote request") – zumindest für ein minimales Volumen, gewöhnlich
aber nur bis zu einem vorgegebenen Maximalbetrag – über einen festgelegten
Zeitraum ("Mindesthaltefrist") zu den genannten Preissätzen (den "quotes")
auf eigene Rechnung zu kaufen bzw. zu verkaufen (Kontrahierungszwang;
"quote driven market"). Die Vergütung für seine Leistungsabgabe
"jederzeitige Handelsbereitschaft ("immediacy")" und das durch
offene Posten auf sich genommene Risiko sucht und findet der "market-maker"
zum guten Teile darin, dass er von einer Seite billig nimmt und nach
anderer Seite teuer gibt, d.h.
in der Spanne zwischen Geld- und Briefkurs ("Preisspreizung", "bid-/ask-spread").
Dieses Moment unterscheidet ihn von einem Broker, dessen Hauptaufgabe
darin besteht, zwischen den Marktparteien Geschäfte bloß zu vermitteln,
wofür er im Gegenzug eine Kommission als Vergütung in Anspruch nimmt.
Market-Makern werden oft Vergünstigungen und Anreize zur Übernahme einer
Market-Maker-Funktion in Aussicht gestellt. Diese bestehen i.
d. R. in Form ermäßigter Börsenspesen, der völligen oder teilweisen
Erstattung von Handelskosten als auch in einem umfassenderen Zugriff
auf spezifische Handelssystemfunktionen einer Börse.
Mitunter werden im Maklerwesen Market-Makern auch erweiterte
Handlungsmöglichkeiten eingeräumt: So werden ihnen unter bestimmten
Marktmodellen in bestimmten Märkten eigene Spekulationen ("Selbsteintritt")
extra ermöglicht, oder aber, sie fungieren selbst gleichzeitig als "market-maker"
und Broker im Auftrage von Kunden (sog. "broker-dealers", oder
seltener auch "dual capacity traders" genannt).
Die Hauptaufgabe eines Market-Maker besteht darin, die
Liquidität wie auch die Transparenz des Marktes
zu befördern, indem er darauf hinwirkt, als Konterpart anderer Marktteilnehmer
durch öffentliche, jederzeitige Transaktionsbereitschaft einen stabilen,
kontinuierlichen Handel im von ihm übernommenen Handelsinstrument zu
gewährleisten ("Marktpflege"; "qualified liquidity provider").
Da gemeinhin die hierbei notwendig zur Entstehung kommenden offenen
Posten einer alsbaldigen Deckung (Eindeckung, Hedging) bedürfen, liegt
es in der Natur der Sache, dass "market-maker" in erster Linie die Funktion
eines Hedgers oder Arbitragehändlers versehen, statt jene eines Spekulanten.

Stimmt es, dass durch
Arbitragegelegenheiten sich risikolos Gewinne
erwirtschaften lassen?
Nein, Arbitrageprozesse der Wirklichkeit sind vom Zeitmoment
untrennbar. Mit seinem Dasein sind sie unzweifelhaft von selbst dem
Risiko ausgesetzt (Arbitragespekulation). Eine Arbitrage, einmal erkannt,
vollzieht sich nicht bloß in einem einzigen logischen Zeitpunkte, sondern
ist in Wahrheit eine in der chronologischen Zeit beobachtbare, in sich
geschlossene Handlungsabfolge. Man benennt jene Marktteilnehmer, die
sich darauf verlegt haben, auf verschiedenen Märkten gleichzeitig Umschau
zu halten nach momentanen Preisungleichmäßigkeiten ("Anomalien") zwischen
den sich darbietenden Kaufpreis-Obergrenzen und Verkaufspreis-Untergrenzen
eines Marktinstruments ein und derselben Gattung (Handlungsalternativen),
von denen es lohnt, sie zum Zwecke der Gewinnerzielung mit einem Schlag
auszunützen (Differenzarbitrage), als
Arbitrageurs. Neben der nötigen
Achtsamkeit und Sachkenntnis ist technische Voraussetzungsbasis für
ein systematisches Erkennen und eine prompte Ausnützung von offenstehenden
Arbitragefenstern ein direkter, ungestörter Zugang auf kürzester Linie
nah des Marktes vermittelst eines reaktionsschnellen Handelssystems.
Die praktische
Umsetzung einer
Arbitrage erfordert zumindest zwei Abschlüsse. Der Arbitrageur kauft
(vorwiegend in vergleichsweise nominell hohen Handelsvolumina) das billigere
bei möglichst zeitgleichem (theoretisch simultanem, uno actu!)
Verkauf des teureren Instruments, und zwar ohne dass hernach in der
Gesamtbilanz nennenswerte Nettoausgaben auf seine Rechnung gehen. Verläuft
alles dem Vorhaben gemäß, erhält er davon als Resultierendes gleichsam
ein sich selbst finanzierendes Portfolio, das einen der Gewissheit ganz
nahekommenden Reinertrag erwarten lässt. Individuelle Risikoneigungen,
mathematische Erwartungswerte der Renditen oder Zeitpräferenzen des
Disponierenden sind für die den Arbitragehandlungen voraufgehenden Überlegungen
fast immer ganz ohne Belang. Das realisierte finanzielle Ergebnis einer
idealen Arbitrage beziffert sich allemal nach der realisierten preislichen
Differenz (Marge) beider Instrumente, gewendet auf den Aufhebungszeitpunkt
der Transaktion.
Sieht man indes genauer zu, so klafft zwischen der Entscheidung
zur Arbitragedurchführung und ihrer tatsächlichen Umsetzung auf den
Märkten eine zeitliche Lücke: Der Arbitragist handelt, auch wenn die
Handlungsmomente noch so nahe aneinandergerückt sind, nur
fast zur gleichen Zeit
auf verschiedenen Marktplätzen (= interlokale und intertemporale
Preisausgleichung). Das Zeitintervall aber, welches jede Arbitrage ausfüllt,
ist unabweisbar von Zufallsereignissen erfüllt; ergo werden anvisierte
(erwartete) Arbitragegewinne stets auch unsichere sein. Überdies müssen
bei jeder praktischen Arbitrageumsetzung immerzu allfällige Transaktionskosten
einkalkuliert und auch getragen werden (Arbitragekosten), womit aus
sich heraus jeder in Aussicht gestellte Arbitrageertrag a priori
fraglich wird. Nach dem Gesagten ist es evident, dass allein rein "akademische
Arbitragen" gänzlich risikolos sein können.
Der Arbitrage wird im Allgemeinen eine wichtige ökonomische
Funktion bei der Herbeiführung fairer und angemessener Preise zugeschrieben:
So wird wiederholt die Präsenz einer stattlichen Zahl an zur Durchführung
von Arbitragen bereitstehender Akteure, die aus ihren egoistischen Interessen
das Marktgeschehen pausenlos mit wachsamen Augen zu verfolgen wissen
(dies sind zumeist professionelle Händler von Hedge- und Investmentfonds,
Banken und Versicherungen etc.), als eine wesentliche Voraussetzung
genannt für die Verwirklichung einer empirischen Tendenz zu einem arbitrage-freien
Gleichgewicht ("fair value") zwischen Termin- und Kassamarkt
("Zeitarbitrage"). Der durch einmal erkannte Arbitragechancen
ausgelöste Ausgleichsprozess hin zu einem Gleichgewicht vollzieht sich
nun generell in der Weise, dass jeder über den gleichgewichtigen genug
weit emporsteigende Marktpreis durch Abstrom von Finanzmitteln wieder
auf das Richtmaß des idealen Ruhepunkts herabgedrückt, jeder unterhalb
desselben genug weit abfallende durch Zustrom von Finanzmitteln wieder
auf dasselbe emporgehoben wird. Die vordem vorhandene Entfernung des
Marktpreises vom Normalstand ist keine Dauer beschieden, sie
wird durch die nivellierende Kraft der Arbitrage sogleich wieder getilgt.
Von der eben skizzierten zeitlichen und örtlichen Arbitrage
streng zu trennen ist der Begriff der "Risikoarbitrage", welche
oft auch als "merger arbitrage" benannt ist: Auf Risikoarbitrage
trifft man wiederholt z.B.
im Zusammenhang mit Unternehmungsübernahmeversuchen durch Aufkäufe von
Aktien der angehenden Gesellschaft. Die das Differenzspiel betreibenden
Risiko-Arbitrageurs erwerben Aktien der zu übernehmenden Unternehmung
und (leer-)verkaufen praktisch
gleichzeitig Aktien der aufkaufenden Unternehmung.
(Einen noch gänzlich anderen
Begriffsinhalt erfährt der Arbitragebegriff im deutschen Handelsrecht:
Danach geht es um Vereinbarungen vor einem Schiedsgericht ("arbitration").
Mitglieder von Börsen sind übrigens ebenso wie Broker i.
d. R. verpflichtet, Streitigkeiten vor einem solchen Schiedsgericht
auszutragen und beizulegen.)
Arbitrage (aus lat. arbitrium, »die Entscheidung,
das Gutachten«, oder auch aus franz. arbitrer, »entscheiden«,
»urteilen«) beruht im konzeptionellen Zusammenhang auf dem großen "Gesetz
der Unterschiedslosigkeit der Preise" ("Law of One Price"),
das für ökonomisch gleichwertige Handlungsalternativen allenthalben
Preise von gleicher Höhe postuliert. Eben dieses Prinzip bildet überdies
einen Grundpfeiler der ökonomischen Bewertungstheorie. Lohnenswerte
Arbitragegelegenheiten setzen als ein wesenbestimmendes Merkmal die
Beobachtung von "Ungleichgewichtskursen" voraus, welche ihrerseits in
aller Regel wieder auf Uneinheitlichkeit des Wissenstandes unter den
Marktakteuren zurückgehen. Doch sind auf realen Märkten solcherart beständige
Preisungleichgewichte von gesichertem Erfolg ("free lunch"-Situationen)
offenbar keiner langen Dauer fähig, weil dies praktisch der Existenz
einer Geldmaschine ("money machine") gleichkäme. Marktvorkommnisse
einer Gewinn versprechenden Arbitrage dürften sich in der Wirklichkeit
demnach allenfalls sporadisch und intermittierend einstellen. Dies aber
lehrt, dass Erfolg verheißende Arbitragegelegenheiten letztenendes immer
nur auf und zwischen im Sinne der Kapitalmarktgleichgewichtstheorie
ineffizienten Märkten möglich sein können; denn soviel ist gewiss: Solange
auf einem Markte noch Spielraum für gewinnträchtige Arbitragemöglichkeiten
verbleibt, wird derselbe sich kaum in einem Gleichgewichtszustand befinden.

Ich bin ein Freund der "technischen
Analyse" ("chart analysis") und bevorzuge
deshalb Charts für meine Anlageentscheidungen. Lassen sich denn allein
mit Hilfe der Charttechnik, von Zufallstreffern abgesehen, auf längere
Sicht überhaupt überdurchschnittlich hohe Gewinne erzielen?
Nein, hinter sämtlichen Analysen und Methoden der Markt-
und "Charttechnik" mit ihren zahllosen mathematisch-statistischen Kennzahlen
steckt nicht mehr als allein der Schein und Glaube, von Beobachtungen
vermeintlicher Preisregelmäßigkeiten der Vergangenheit voraussehend
auf die Zukunft schließen zu können. Ohne erkenntnistheoretischen Begründungszusammenhang
ist dieser Glaube aber nichts als barer Aberglaube. Das Genauere darüber
siehe Thema 14: Kritik der Charttechnik.

Ist die Verwendung
EDV-gestützter Börsensoftware zur Anlageplanung zu
empfehlen?
Computer-gestützte Software zur börslichen Anlageplanung
erleichtert zwar die graphische Darstellung und Übersichtlichkeit von
Börsenkursen, vermag letztlich aber auch nicht viel mehr zu leisten,
als die bereits vorliegenden Informationen stilgerecht aufzubereiten,
die ohnehin schon durch realisierte (Ex-post-)
Kurse vorhanden sind. Im Übrigen verliert in Bezug auf Börsensoftware
zur Anlageplanung das vorstehend zur "Charttechnik" Skizzierte kein
Jota an Geltung. Das Nähere darüber siehe Thema
14: Kritik der Charttechnik.

Was für einen Nutzen könnten
Termingeschäfte für mich haben?
Unter einem
Termingeschäft ("forward
contract") versteht man ein Zeitgeschäft schuldrechtlicher Natur,
das in der aktuellen Gegenwart des Vertragsschlusses eine Anwartschaft
auf ein in einer künftigen Gegenwart zu erbringendes Rechtsgeschäft
begründet (Vertrag über "Verträge" eines ferneren Tages). Ein solches
zeigt sich in seiner Art immerhin verschieden von den
Bargeschäften*, welche
ihrer Wesensbeschaffenheit gemäß sogleich mit ihrem Zustandekommen in
der Jetztzeit zu erledigen sind. So werden übereinstimmend alle jene
Zeitgeschäfte, deren gemeinsame Wurzel der Sachverhalt ist, dass Vertragsschluss
(= Verpflichtungsgeschäft) und Erfüllung durch Vollzug eines darauf
gerichteten Handelsgeschäftes – das ist i.
d. R. ein Kauf-, Tausch- oder Kreditgeschäft – in zwei oder mehr
wesentlich verschiedene Zeitschichten einzuweisen sind, unter dem Namen
Termingeschäft zusammengefasst.
Der Schlüsselgedanke, der sich um alle Formen von Termingeschäften rankt,
ist mithin, dass das zeitlich kausale Nacheinander von gegenseitiger
Einwilligung in die Vertragsverpflichtungen und Erfüllung derselben
zum anvisierten Termin um eine gewisse Zeitdifferenz von gemeinhin mehreren
Tagen, meist aber um Wochen oder vielleicht sogar um Monate auseinandergelegen
ist.
[* Termingeschäfte
unterscheiden sich damit nicht nur streng von Bargeschäften, sondern
auch von gewöhnlichen Kreditgeschäften. Bei Ersteren vollzieht sich
der Leistungsaustausch nahezu synchron im Moment des Abschlusszeitpunktes.
Bezeichnend für Letztere dagegen ist, dass die Leistung der einen Partei,
die des Gläubigers, in die Gegenwart, die Gegenleistung(en) der anderen,
des Schuldners, in die Zukunft fällt (fallen).]
Termingeschäfte zeichnen sich
im ökonomisch-technischen Sinne erkennbar durch eine ungemeine Vielseitigkeit
aus, als sie zweckorientiert in Abhängigkeit zu allerlei anderweitigen
Rechtsgeschäften und Fremdereignissen gesetzt werden können (=
Derivative Instrumente,
Derivativgeschäft; von lat.
"derivare" = ableiten). Durch den sachgerechten Einsatz von Termingeschäften
in Gestalt von
Derivativen
Finanzmarktinstrumenten* auf den Finanzmärkten erweitert
sich das Entscheidungsfeld des Disponierenden (als Ergebnis alternativer
Vertragsgestaltungen) um eine Vielzahl von Handlungsalternativen, grundlegende
ebenso wie bedarfsgerecht kombinierte. Der besondere Vorzug der derivativen
Finanzinstrumente liegt damit auf der Hand. Vermöge ihrer ausgedehnten
Variationsbreite lassen diese sich präzise ausrichten auf die konkrete
Markterwartung ihres Anwenders nicht minder als auf seine psychische
Disposition. Letztere umfasst insbesondere die persönliche Einstellung
gegenüber wirtschaftlichen Unsicherheiten, d.i.
die individuelle Risikoneigung des Disponierenden. Mehr über das Thema
der Termingeschäfte siehe Thema
15: Was ist ein Termingeschäft?.

Was sind
Hedgegeschäfte, wer ist Hedger?
Hedger ("Absicherer") sind risikoaverse Marktteilnehmer.
Sie stehen dem Markte grundsätzlich anders gegenüber als etwa Spekulanten.
Zur Gruppe der Hedger zählen jene Personen bzw. Organisationen, die
in ihren Geschäften auf dem Kassa- oder dem Terminmarkt zuvörderst Vorsorgemaßnahmen
zur Preisrisikokompensation erblicken. Speziell dienen diese dem Zweck
der Absicherung offener Posten ("risk exposure") gegen Ertrags-
bzw. Vermögenswertverluste. Insoweithin sind Finanzgeschäfte nicht Ausfluss
von Glücksspielen, sondern mit dem Versicherungsgedanken stehen sie
Letzteren direkt entgegen. Eingerichtet werden Hedgegeschäfte durch
Aufbau von korrespondierenden Positionen im Kassa- oder Terminmarkt,
deren Preisunsicherheitsursachen zwar abhängig voneinander sind, jedoch
in entgegengesetzter Richtungen laufen. Die Versicherungswirkung von
Hedgegeschäften ist freilich nicht kostenlos zu erlangen, sondern ist
prinzipiell mit einem Opfer belegt, dem Preis von Hedging. Dieser besteht
entweder in einer explizit auszulegenden Geldsumme oder manifestiert
sich beim Hedging mit unbedingten Termingeschäften (Futures, Forwards)
implizit in Opportunitätskosten, zumal in reduzierten Renditeerwartungen.
Mit dem Namen Hedger werden demgemäß jene Marktteilnehmer bezeichnet,
welche primär die Ungewissheit über zukünftige Marktpreise abgenommen
haben wollen und bereit sind, dafür eine "Versicherungsprämie" zu zahlen.
Hedger werden mit Spekulanten insofern häufig in Beziehung gestellt,
als Letztere es sind, die ihnen das Kursrisiko gegen ein angemessenes
Entgelt in Form einer entsprechenden Renditeerwartung abzunehmen bereit
sind. So gesehen bewirken Hedgegeschäfte, beispielsweise durch Aufbau
einer Gegenposition im Terminmarkt mithilfe derivater Instrumente (risikokompensatorische
Maßnahme), eine Verlagerung von Preisunsicherheiten weg vom Hedger eine
Instanz weiter zu anderen Marktteilnehmern, die in der Lage und willens
sind, diese zu schultern. Das gute Gelingen jedes
Kurssicherungsgeschäftes beruht maßgeblich
auf einer preisausgleichenden Wirkung der Kursbewegungen des Grundgeschäftes
durch jene eines ergänzenden, aber entgegengerichteten Engagements in
Finanzderivaten, kurz, durch Erzeugung gegenläufiger Zahlungsflüsse.
Bei einer Parallelbewegung der Terminkurse zu den Cash-Kursen eines
abzusichernden Marktgegenstandes gleichen die anfallenden Kursgewinne
und Kursverluste sich idealerweise vollständig aus. Hedger sind in Ausübung
ihrer Tätigkeit zumeist institutionelle Akteure, wie Banken und ihre
Vertreter, Versicherungen, Pensionskassen, Investmentgesellschaften,
Industrie- und Handelsunternehmungen, und eher selten einzelne private
Wirtschafter.

Was ist der
Unterschied zwischen einem Termingeschäft
(= "Forward")
und einem Terminkontraktgeschäft (=
"Futures")?
Ein Termingeschäft
(Forward-Kontrakt, "forward commitment", oder kurz "Forward")
in seiner Grundform geht hervor aus einer wechselseitig bindenden, rechtsgültig
zustande gekommenen Übereinkunft zweier Vertragsparteien, zwischen einem
"Käufer" (Long) und einem "Verkäufer" (Short), welche zum Inhalt hat,
einen in seinen Qualitätsmerkmalen genau definierten Vertragsgegenstand
(wie z.B. Waren bestimmter
Qualitätsmuster, Wertpapiere, Devisen, Zinsinstrumente oder sonstige
Verfügungsrechte) in einer ausbedungenen Menge (bzw. im Geldeswert eines
bestimmten Finanzinstruments), auf eine festgesetzte zukünftige Zeit
(zum "Termin") gemäß dem bei Vertragsschluss stipulierten fixen Austauschverhältnis
(Terminpreis, Terminkurs) zu vertauschen. Das den Termingeschäften Eigentümliche
ist demnach darin zu erblicken, der Name deutet bereits darauf hin,
dass deren Vollzug – bei Handelswaren etwa durch Lieferung, Übergabe,
Abnahme und Bezahlung derselben zum Einigungspreis – ungleich Bargeschäften
auf eine entlegenere Zukunft hinausgeschoben ist. Die Zeitpunkte von
Vertragsabschluss und Erfüllung sind bei Termingeschäften mithin signifikant
auseinandergerückt. Bei den frei gestaltbaren (OTC-)
Termingeschäften werden alle wesentlichen Einzelheiten des Kontrakts
samt Sonderinteressen bereits in den voraufgehenden Vertragsunterhandlungen
durch zweiseitige Festsetzung endgültig beschlossen, so auch der Vertragspreis
(Terminkurs) selbst. Wie bei jedem anderen Kaufgeschäften adjustiert
die Höhe des Letzteren sich nach der persönlichen Vorstellung des Käufers
von seiner Preisober- und die des Verkäufers von seiner Preisuntergrenze
für das in Rede stehende Kaufgut, gewendet indes auf den hinausgeschobenen
Erfüllungszeitpunkt des Termingeschäfts. Dieser wird, je nach Verhandlungsgeschick
bzw. Marktlage, mehr der einen oder der anderen Partei zuneigen oder
aber sich am herrschenden Marktpreis ausrichten. Momente, wie eine tägliche
Neubewertung und Verrechnung von Zahlungssalden ("marking
to market") oder die zur Öffnung von Positionen erforderten
Margin-Zahlungen, welche für die vordefinierten Futuresgeschäfte kennzeichnend
sind, sind den individualisierten Forwards grundsätzlich fremd. Trotzdem
können diese ebenso Verhandlungssache sein wie alle übrigen Vertragspunkte;
das letztgenannte Erfordernis eines Margin, bei Futures obligatorisch,
tritt in der Praxis der Forwards jedoch weitaus seltener in Erscheinung.
Forwards zählt man demgemäß den nicht börsengehandelten, nicht
standardisierten, unbedingten (fixen) Termingeschäften bei. Zu den
in der Wirtschaftspraxis bedeutendsten Erscheinungsarten von Forwards
gehören ohne Zweifel Devisen- und Zinstermingeschäfte.
Das durchgreifende Unterscheidungsmerkmal zwischen Forwards
und den ihnen intuitiv wie benachbart erscheinenden Futures begründet
der Umstand, dass Forwards das direkte Ergebnis von auf individuelle
Bedürfnisse zugeschnittene gegenseitige Vertragsabstimmungen zweier
rechtlich gleichgestellter Vertragspartner (an keine feste Form gebundene,
individualisierte Kontrakte) sind, während Futures von den Börsen einseitig
vordefinierte, vorweg normierte Verträge abgeben. Diese bereiten alsdann
das Muster, nach welchem Kontrakte der nämlichen Art an den Terminbörsen
eingeleitet und dortselbst nach fixen Regeln eben dem vorgelegten Muster
gemäß fortgesetzt gehandelt werden. Auf Individualität kommt Letzteren
nichts an. Demgegenüber gestattet der von Forwards beschrittene Verkehrsweg
freier bilateraler Vereinbarungen eine für beide Parteien bessere Vertragsgestaltung
auszubedingen als es die hochgradig vorbestimmten Futures vorsehen.
So kann es nicht ausbleiben, dass Forwards prinzipiell ein viel breiteres
Spektrum an möglichen Arten von Vertragsgegenständen ("underlying
asset") und eine verbesserte Zeitflexibilität des kontrahierten
Termins in sich aufnehmen als Futures. Eine weitere sachliche Verschiedenheit
bekundet die Art der Zweckbeziehung: Bei Forwards ist die effektive
Lieferung des unterliegenden Vermögensgegenstandes im Regelfall der
Praxis ganz bewusst gewollt, bei Futures stellt sie dagegen mehr nur
die Ausnahme dar.
Ein Wesensmerkmal von Forwards ist ferner, dass sie weit
überwiegend in gerader Linie "an der Börse vorbei" im sogenannten "Telefonhandel"
eigens angebahnt und erst fix abgeschlossen werden, wenn über sämtliche
Vertragseinzelheiten Einverständnis herrscht
(= OTC-Geschäft, "Dealer-Markt").
Die Umstände, unter denen solcherart individuelle Abmachungen (die Punktationen)
zustande gebracht werden, sind aus naheliegenden Gründen mit allerlei
Anbahnungs- und Abwicklungskosten verbunden. Solche unter den Begriff
der Transaktionskosten fallende Aufwendungen
schlagen bei Forward-Geschäften in ihrer Gesamtsumme nicht selten größer
an als für die unter Börsenbedingungen fortlaufend abgewickelten Futuresgeschäfte
gleichen Umfangs. Darüber hinaus unterliegen Forwards im Gegenhalt zu
Futures einem gewissen Erfüllungsrisiko ("counterparty risk",
"performance risk"), das die jeweilige Konterpartei bis auf weiteres
zu tragen hat; denn eine dritte Partei, die bei Geschäftsabschluss mechanisch
dazwischentritt und die Geschäfte sichert, gibt es bei Forwards grundsätzlich
nicht.
Forwards werden normalerweise bedarfsgerecht auf Laufzeiten
von Monaten abgeschlossen, Futures dagegen werden mehr schablonenhaft
zu ganz bestimmten standardisierten
Terminen fällig. Da es sich
bei einem nicht standardisiertem, nicht börslichem, unbedingtem Termingeschäft
um feste bilaterale Absprachen handelt, welche die gegenseitigen individuellen
Rechte und Pflichten mit Rücksicht auf alle wesentlichen Punkten verbindlich
festschreiben und perfekt machen, lassen Forwards sich, ungleich Futures,
nicht ohne weiteres einseitig wieder aufheben. Der eine Vertragsteil
kann sich nur dann auf Wunsch erforderlichenfalls wieder losmachen,
wenn es ihm gelingt, in gütlichem Einvernehmen diesbezüglich eine Willenseinigung
mit der anderen Vertragspartei herbeizuführen und diesem Vorhaben überdies
vom Rechtsstandpunkt auch sonst keine Hindernisse entgegenstehen (d.i.
geringe Fungibilität durch einen fehlenden oder schwach ausgeprägten
Sekundärmarkt). Eine vorfristige Aufkündigung unter Bruch früher getroffener
vertraglicher Vereinbarungen hätte dagegen notwendig eine empfindliche
Konventionalstrafe zur Folge. Ein zunehmendes Bedürfnis seitens der
Wirtschaft hat nun auch bei Devisentermingeschäften unter Banken ("foreign
exchange forwards", "forex forwards") zu der heutzutage auch
in weitestem Umfang akzeptierten Möglichkeit geführt, durch Einnahme
einer entsprechenden Gegenposition ein zuvor abgeschlossenes "forward"-Geschäft
im Bedarfsfall umgehend wieder glattstellen zu können (OTC Clearing).
Zudem hat in jüngster Zeit der zunehmende Gebrauch von standardisierten
Rahmenvereinbarungen (bspw. jene der International Swaps and Derivatives
Association, Inc.,
ISDA) diesbezüglich
auch bei OTC-Geschäften für eine gewisse Erleichterung in der Abwicklung
gesorgt. Selbst die Einschaltung einer zentralen Clearingorganisation,
zwar für OTC-Transaktionen nicht notwendig, ist den außerbörslich abgeschlossenen
Termingeschäften inzwischen nicht mehr fremd.
Futures sind eine Entwicklungsform der Forwards. Sie
haben sich geradewegs aus Forwards entwickelt, indem sie zuvor standardisiert
und damit im Verkehr leicht übertragbar gemacht wurden. Beide Instrumente
sind wesenseins. Sie ergänzen einander und haben hier wie dort ihre
eigenen Nutzanwendungen und spezifischen Vorteile. Ihnen ist daher auch
das gleiche symmetrische Gewinn-/Verlust-Profil eigen (haben jedoch
aufgrund ihrer graduellen Verschiedenartigkeit ein unterschiedliches
Risikoprofil!) und so lassen sie sich auch zum Zwecke einer nachhaltigen
Absicherung (Hedging) gegenüber einer künftigen unsicheren Preisentwicklung
im zugrunde liegenden Risikoposten in vergleichbar wirkungsvoller Weise
einsetzen.

Immer wieder ist im Zusammenhang
mit Termingeschäften von einem "Hebeleffekt"
zu hören. Was versteht man eigentlich unter dem Begriff "Hebeleffekt"?
Mit Hilfe eines Hebels von genügender Stärke lassen sich
relativ schwere Objekte mit wenig Kraftaufwand relativ leicht bewegen.
Ein ganz ähnliches Verhalten legen gehebelte Termingeschäfte an den
Tag: Mit verhältnismäßig kleinen Summen Geldes, die für den Einsatz
oder Erwerb von Derivaten aufzubringen sind, lassen sich kraft eines
hinlänglichen Hebels vergleichsweise große Kapitalbeträge steuern –
ein Mechanismus, der bei zutreffender Prognose der Kursentwicklung die
Aussicht auf erhöhte Vermögensgewinne verheißt. Derart verlockenden
Gewinnchancen stehen indes am anderen Ende des Hebels unverbrüchlich
nicht minder hohe Verlustrisiken gegenüber. Der Erklärungsgrund für
diese den Derivatemärkten sehr familiäre Erscheinung ist folgender:
Wer ungedeckte, unbedingte Termingeschäfte, wie etwa Futures-Kontrakte,
abschließt, hat grundsätzlich für den Gesamtwert des Kontraktumfangs
geradezustehen, unbeschadet des Umfangs der ursprünglich verlangten
Marginsumme, also selbst dann, wenn für den Abschluss eines Futuresgeschäfts
anfangs regelmäßig nur ein kleiner Bruchteil von etwa 5 bis maximal
20 Proz. des jeweiligen Kontraktgegenwerts als Einschuss ("initial
margin") zu hinterlegen ist. Aber eben weil der Mindesteinschuss
für ein Engagement in Futures (gleichwie der Erlangungsaufwand allerhand
anderer Derivate) nur solch einen geringen Teil des jeweiligen Kontraktgegenwertes
ausmacht, können diese Instrumente vermöge ihrer Konstruktionsweise
aus sich heraus einen entsprechend starken Hebeleffekt in Bewegung setzen
(auf Neudeutsch: "Leverage-Effekt", "risk-return-leverage").
Wenn dem so ist, steht das einfache Prinzip in Geltung: je schwächer
der prozentige Anteil des eingeschossenen Kapitals am Gesamtwert, desto
kraftvoller kann, bei vorgegebener Ausstattung eines gehebelten Derivats,
der Hebeleffekt seine Wirkung entfalten
(= Hebelwirkung sinkender Ersteinschüsse
auf die Eigenkapitalrentabilität, Margin-Rendite etc.). Durch Kredit
lässt diese sich sogar noch in erheblichem Maße verstärken.
Der Händler in Terminkontrakten kann mithilfe eines Hebels
mehr gewinnen oder verlieren als er erwirtschaften würde, wenn er bei
gleichem Kapitaleinsatz den Hebel entbehren müsste. Auf manch einem
der Terminmärkte – zumal auf jenen, die wiederholt heftigen Preisschwankungen
unterworfen sind – vermag ein glücklich arbitrierender Händler kraft
der beträchtlichen Hebelwirkung, die (als solche zwar kein wesenbestimmendes
Requisit für die Klasse der Finanzderivate überhaupt, aber) einer ganzen
Reihe von Derivaten eigentümlich ist, in kürzester Zeit auf das als
Sicherheit bestellte Kapital ("initial margin", oder auch auf eine Optionsprämie)
bezogene Gewinne einzustreichen, die mitunter Größenordnungen weit jenseits
der 100%-Marke belegen. Und
so fügt sich, dass es dem einen oder anderen beschieden ist, im Nu ein
Vermögen aufzuhäufen. Diesen beachtlichen Gewinnchancen hält auf der
anderen Seite jedoch allemal, wie soeben geschildert, die Wertgefahr
(Verlustrisiko, Gefährdung des Vermögens, Insolvenzrisiko) das Gegengewicht.
Da nämlich der Hebel nicht allein bei sich erfüllender Markterwartung,
sondern prinzipiell in gleichem Maße, nur mit umgekehrtem Vorzeichen,
auch bei Misslingen der Handelsabsicht seine Kraft entfaltet, können
am Ausgang eines gehebelten Geschäfts ebenso grelle Verluste stehen.
Insofern ist jedes Engagement in gehebelten Finanzmarktprodukten wahrhaft
als ein zweischneidiges Schwert zu betrachten. Bei etlichen Formen von
Termingeschäften, so etwa bei Short-Futures, Short-Forwards und Short-Call-Optionen
u. dgl.
m., ist das Verlustpotential, zumal bei gröblicher Unachtsamkeit
in der Anwendung, sogar ein überaus hohes. Der Belauf potenzieller Geldvermögensverluste
aus einem verfehlten Einsatz vorstehend berührter Instrumente ist bezeichnenderweise
nicht auf Ersteinlagen oder Prämien beschränkt, sondern kann in äußerster
Konsequenz weit darüber hinausreichen, ja selbst bis zu einer unbestimmbaren
Grenze buchstäblich ins Ungeheuerliche wachsen. Theoretisch gedacht
sind dem Verlust des Händlers dieser Instrumente bei steigenden Marktpreisen
also gar keine Schranken gesetzt. Demnach muss für spekulativ motivierte
Engagements in Termingeschäften konsequenterweise die grobe Faustregel
greifen, dass nur so viel Risikokapital aufs Spiel gesetzt werden sollte
und darf, dass ein damit auf sich genommenes Risiko jederzeit tragbar
bleibt. Dieser Vorsatz schützt nicht nur gegen die Unannehmlichkeiten
eines kurzfristigen Liquiditätsengpasses, sondern soll 1.) ein Hineinmanövrieren
in eine existenzgefährdende Situation als Folgeerscheinung eines möglichen
Fehlschlags vermeiden helfen, und 2.) dafür Gewähr leisten, dass der
gewohnte standesgemäße Lebensfuß zwischenzeitlich keinen Abbruch erleidet
und auch in fernerer Zukunft sonst nicht schwindet.
Beispiel Hebeleffekt: Der Ersteinschuss für einen
Euro-Bobl-Futures
der Terminbörse Eurex (Produktkürzel: FGBM) mag
1000€
betragen. Kauft ein Händler diesen Futures bei einem Börsenterminkurs
von, sagen wir, 105,00 %,
so bewegen Kursänderungen des Futures, trotz des vergleichsweise geringen
Einschussbetrages, immer den Gesamtwert der zugrunde liegenden Anleihe,
hier also in Höhe von 105000
€ (d.h. 105,00
% von 100000 € Nominalwert)
insgesamt. Steigt der Futureskurs in der Folgezeit beispielsweise auf
115,00 %, so gewinnt der Investor
10000 € hinzu. Bezogen auf
seinen ursprünglich hinterlegten Einschuss von
1000 € – den der Investor natürlich
zusammen mit seinem Gewinn bei Glattstellung des Futures zurückerhält
– errechnet sich eine Margin-Rendite
von (10000/1000)
× 100 =
1000
%.
Ergebnis: Der Hebeleffekt von Finanzderivaten
bewirkt, dass schon relativ geringfügige Kursänderungen genügen, um
prozentual genommen Variationen in relativ großem Maßstab bei der Margin-Rendite
hervorzurufen.
Brokergebühren, die neben evtl. entgangenen Zinseinnahmen
einen Großteil der externen Kosten für eine Teilnahme am Terminhandel
darstellen, verändern regelmäßig den Hebeleffekt einseitig zu Lasten
des Investors; denn die Brokergebühren müssen zunächst zurückverdient
werden und schmälern somit etwaige Gewinne bzw. erhöhen anfallende Verluste.

Zertifikate und alle übrigen umstrukturierten Finanzprodukte*
von sachverwandter Natur stehen in ihrer äußeren Schlussform mit den
Kernderivaten, verkörpert durch
Futures,
Forwards und
Optionen, bei genauerem Zusehen
in einer nurmehr losen Verknüpfung zueinander. Allein durch eine Gemeinsamkeit
ihres Grundgedankens, der ihnen gleichermaßen zur Folie dient, so nämlich
das Herleiten ihres Wertes von anderen Werten, bringen sie in ihren
Marktresultaten gewisse Entsprechungen hervor. In allen anderweitigen
Rücksichten zeigen sie, wie im Folgenden erörtert, eine tiefe innere
Verschiedenheit. Derivative Finanzmarktinstrumente stellen bekanntlich
Termingeschäfte dar, deren
Preise und Werte nach weithin bekannten Prinzipien sich in stringenter
Weise ableiten lassen von mindestens einem voraussetzungsweise originären
Marktwert (einer allgemein bekannten Variablen).
[*
Im Jargon der Marketing-Strategen der Banken steht für die Klasse der
künstlich geschaffenen Anlage- und Hebelprodukte allein der Name "strukturierte
Produkte" ("structured products") in Übung. Meines Erachtens
ist die Aufschrift "umstrukturierte Finanzprodukte", wenngleich weniger
griffig, zu befürworten, weil durch sie der Sachverhalt weitaus trefflicher
und bezeichnender zum Ausdruck kommt, dass derartige Finanzmarkttitel
nichts als einen regelrechten Abglanz bilden, der sich aus einem Mixtum
compositum von mosaikartig ineinander gepassten Bausteinen herkömmlicher
Formen von Finanzinstrumenten künstlich zusammenträgt, in dem zumal
allerlei alteingeführte Derivate, so vor allem Futures und Optionen, ihren
Platz haben.]
Zertifikate ("...-linked certificates of deposite")
sind rechtlich genommen Inhaberschuldverschreibung. Sie unterliegen
damit selbstverständlich auch den üblichen Bonitätsrisiken des Emissionshauses
(d.i. der Bank oder Sparkasse
als Schuldner), und nicht am wenigsten dem Insolvenz- und Kreditrisiko
desselben (Emittentenrisiko). Der Käufer von Zertifikaten nimmt, im
Gegensatz etwa zu Fonds, welche stets geschütztes Sondervermögen bilden,
durch den Erwerb solcherlei Papiere die Stellung eines Gläubigers
gegenüber dem ausgebenden Kreditinstitut ein. Wie alle Welt weiß, können
Banken gleich anderen schuldenden Personen in Zahlungsverlegenheiten
geraten oder fallieren. Aus eben diesem Grunde gibt es bei Zertifikaten
überhaupt keine 100%ige Garantie auf Rückzahlung des investierten Kapitales
an den Käufer desselben – selbst dann nicht, wenn es sich beim fraglichen
Zertifikat um ein sogenanntes "Garantiezertifikat" handelt oder, wie
es gelegentlich vorkommen mag, es vorher mit kaptivierenden Argumenten
als zusätzlich besichert angepriesen, beworben oder das Schuldnerrisiko
schlicht wegeskamontiert wurde!
Zertifikate in ihrer ganzen Komplexität reihen sich allesamt
der Klasse der verbrieften derivativen Finanzinstrumente an. Diese sind
von Haus aus ab ovo so beschaffen, dass sie vornehmlich den privaten
Investor ("retail client") apostrophieren. Wohl allein der kommerziellen
Tüchtigkeit der mit unermüdlicher Schaffenskraft begabten Potenzen der
Emissionshäuser und den niedrigen Emissionskosten ist es zu verdanken,
dass es, zumal auf deutschem Boden, derzeit eine schier unüberschaubare
Flut von Zertifikaten und ähnlichen umstrukturierten Produkten verschiedenster
Couleur gibt ("financial engineering"). Und so bleibt es nicht
aus, dass jenem, der sich auf diesem Felde um Überblick bemüht, nach
einer ersten mehr nur flüchtigen Sichtung des Produktenmarktes das Angebot
an derartigen Papieren in tausendfältiger Gestalt förmlich entgegenzuspringen
scheint.
Der eigentliche Nutzen von Zertifikaten für den Geldanleger
mag nun darin liegen, dass er, ebenso wie schon von jeher mit Optionen
und anderen Finanzderivaten, dank der gegebenen Angebotsfülle an zupräparierten
Papieren an der erhofften Marktentwicklung fast jedes ihre Basiswerte
(Underlying) zu partizipieren vermag, sei es nun an steigenden oder
an fallenden, sei es an gleichbleibenden oder pfadlosen Preisen eines
solchen. Dem Prinzip nach sind hierbei die unterschiedlichsten Konstruktionen
denkbar: ein proportionales Beteiligungsversprechen an der Kursentwicklung
ebenso wohl wie ein von der Gestaltung gewisser Verhältnisse abhängig
gemachtes. Auch wenn streng genommen laufend Kurse gestellt werden sollten,
liegt in der weit überwiegenden Mehrzahl der Titel der Handel brach.
Und in Krisenzeiten, soviel hat sich herausgestellt, erwiesen sich derartige
Papiere bisweilen als kaum mehr oder gar nicht handelbar – eine jener
Unfertigkeiten, die einer gedeihlichen Entwicklung von Zertifikaten
überaus hinderlich sind.
Zertifikate werden sowohl an gesonderten Börsenplätzen
als auch im außerbörslichen Bereich (OTC) umgesetzt. An Basisobjekten
von Zertifikaten kommt grundsätzlich das gesamte Spektrum von Anlageinstrumenten
und Marktvariablen sowie deren Mischungen in Betracht. Analog spricht
man von Index-/Tracker-Zertifikaten, Rohstoffzertifikaten, Basket-Zertifikaten,
Airbag-Zertifikaten, Discount-Zertifikaten, Bonus-Zertifikaten, Express-Zertifikaten,
Knock-out-Zertifikaten usw. usw. Die Laufzeit von Zertifikaten (das
Kreditverhältnis) kann auf eine bestimmte Frist begrenzt ("closed
end") oder auch unbegrenzt ("open end") sein, oder aber,
der Emittent behält sich gar unter gewissen für ihn vorteilhaften Bedingungen
ein Aufkündigungsrecht im Emissionsprospekt unmissverständlich vor.
Zertifikate schienen bis vor kurzem noch auf der Beliebtheitsskala
von Privatanlegern ganz oben zu stehen. Zur gleichen Zeit fanden, angelockt
durch abnorm hohe Gewinnsätze im Emissionsgeschäft mit Zertifikaten
und den damit nah verwandten (Hebel-)Produkten,
hierzulande immer mehr Bankhäuser ein weites Betätigungsfeld vor, auf
dem sie die jüngst zugewachsenen Einsichten der modernen Finanzierungsforschung
im großen Stile anzubringen und mit ihren Pfunden zu wuchern verstanden.
Für viele Sparer wohl überzeugend genug, der Versuchung zu erliegen,
ihr Erspartes in sie hineinzustecken. Kurzum, der Markt für Zertifikate
blühte fürwahr üppig und konnte sogar noch immer mächtiger an Boden
hinzugewinnen. Doch mit dem geschäftlichen Zusammenbruch der Investmentbank
(Spekulationsbank) Lehman Brothers Inc. und den hierdurch entstandenen
herben Verlusten, welche die davon betroffenen Zertifikatehalter seither
zu verschmerzen hatten, ist das Ansehen der Zertifikate in Erschütterung
geraten. Angesichts der mit einem Male wegbrechenden Umsätze hat sich
mittlerweile einige Ernüchterung in der Zertifikatebranche eingestellt,
so nämlich, dass selbst das Vertrauen in den Reihen ihrer treusten und
prononciertesten Anhänger wankend geworden ist.
Im Hinblick auf die Gewinnmarge, die den Banken aus der
Begebung von Zertifikaten zufällt, es ist vielleicht nicht unnötig zu
bemerken, dass jene, die am Finanzmarkt einen gegebenen Einkommensstrom
aus herkömmlichen Instrumenten (Aktien, Anleihen, Futures und Optionen)
unter Einsparung von Gebühren in einen anderen, dazu äquivalenten zu
transformieren wissen, nicht gewillt sind, andere, die dies für sie
tun, dafür zu bezahlen.

Weitere Fragen und Antworten zum Thema Börse folgen in Kürze.
Siehe auch:
Newsletter - Börsenwissen und nützliche Informationen
zum Thema Trading
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