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Spezielle Börsenfragen

Um unternehmerisch tätig zu werden – und um nichts anderes
handelt es sich hierbei – ist jeder Händler grundsätzlich gefordert,
unbefangen und mit geschärftem Blick aufmerksam nach allen Seiten zu
blicken, um die sich darbietenden Chancen an den Märkten rechtzeitig
zu erkennen und auszunutzen. Zu diesem Zwecke ist das gesamte verfügbare
Wissen, die volle Arbeitskraft ebenso wie das Vergütung suchende Kapital
so planvoll und wohl überlegt als möglich einzusetzen.

Jeder Handelsabschluss will vorher wohl überlegt sein.
Vernünftige Anlageentscheidungen setzen zunächst voraus, sich über seine
Anlageziele als auch über seine finanziellen Dispositionsspielräume
völlig im Klaren zu sein. In Rechnung zu ziehen ist dabei für jeden
persönlich insbesondere: 1.) Ihr Anlagehorizont, 2.) Ihre Liquiditätsvorliebe
und 3.) Ihre Einstellung gegenüber dem "Risiko". Das Risiko jeder Geldanlageentscheidung
ist bekanntlich in gerader Linie auf mangelnde Kenntnis künftiger Marktentwicklungen
zurückzuführen. Der Unsicherheit über künftige Kursentwicklungen sollte
ein umsichtiger Investor deshalb grundsätzlich durch planvolles Vorgehen
zu begegnen suchen, indem er sich a.) börsentechnisches Spezialwissen
anzueignen befleißigt, b.) Informationen aus verschiedenen Quellen sammelt
und c.) diese sachkundig auszuwerten versteht. Des Weiteren gehört in
diese Abteilung, die eigenen Anlageentscheidungen in ihren möglichen
Konsequenzen gründlich vorauszubedenken, und dazu das aus Erfahrung
Erlernte mit in seine Überlegungen einzubeziehen. Endlich sind Maßnahmen
zu ergreifen, die geeignet scheinen, Vorsorge gegen den nie ganz auszuschließenden
Verlustfall zu treffen.
Bei allen Planungen, die der Beurteilung der nachhaltigen
Vorteilhaftigkeit einzelner infrage kommender Kapitalanlagen vorausgehen,
ist es entschieden anzuraten, prinzipiell die gesamte Struktur des darin
einbezogenen Portfolios mit
in Vorbedacht zu beziehen. Für den Fall eines Kaufs auf Kredit ist vorsorglich
der Regel zu folgen: Achten Sie darauf, stets Ihre Liquidität und Bonität
zu wahren, um und auch bei einer ungünstigen Kursentwicklung nicht zu
Notkäufen oder -verkäufen gezwungen zu sein.

Was heißt "spekulieren",
wer ist "Spekulant"?
Der alltäglichen Anschauung
zufolge – und dabei freilich ethisch ein wenig angehaucht – wird vielfach
unter Spekulant (engl. »speculator,
trader«) ein Mensch im Sinne eines glückspielerischen Hasardeurs
verstanden, zumal jemand, der sein Geld ohne jeden Skrupel in moralisch
anrüchiger Weise investiert, alles in der Hoffnung auf schnelle Vermögensschaffung.
Nach dem lateinischen Wortstamm (von speculari, »spähen, beobachten«)
dagegen ist ein Spekulant "ein Mann, welcher von einem erhöhten Standpunkt
aus in die Ferne späht", und weiter "jemand, welcher neue und
unbekannte Wege und Gegenden für das große Heer der Handelstreibenden
ausfindig macht und absucht".
(Jean Gustave Courcelle-Seneuil
(1813-1892), Professor der Nationalökonomie und französischer Staatsrat)
Ein Spekulant kann darum als eine planvoll handelnde
Person bezeichnet werden, die auf Märkten nach lukrativen, zumeist kurzfristig
ausgerichteten Investitionsgelegenheiten Ausschau hält und daraufhin
ihr Risikokapital auf der Grundlage der dabei gesammelten Wissensvorsprünge
gezielt zum Einsatz bringt. Hiernach unterscheidet sich der Spekulant
entschieden von einem Spieler ("Zocker"): Ersterer handelt wohlüberlegt,
indem er seine Anlageentscheidungen vornehmlich auf ökonomische Ursachen,
insbesondere aber auf die Analyse von Preisdeterminanten (z.
B. Fundamentalanalyse, Informationsineffizienzen in und zwischen
den Märkten) stützt. Letzterer hingegen handelt wahllos und willkürlich,
schlechterdings "aus dem Bauch heraus", indem er hauptsächlich seine
Spielwut zu befriedigen sucht.

Welche
Fertigkeiten erfordert ein Erfolg versprechendes
Tätigwerden an den Börsen?
Ein erfolgreiches Tätigwerden an den Börsen bedarf eines
gewissen Maßes an Selbstdisziplin und einer ebenso raschen Auffassungsgabe
wie treffsicherem Urteilsvermögen. Sind diese Grundvoraussetzungen erfüllt,
lassen sich im Prinzip zwei verschiedene Wege beschreiten: Ein erster
Weg geht dahin, sich die dafür nötigen Kenntnisse zu eigen zu machen
durch das getreuliche Übernehmen einfallsreicher Handlungen von erfolgreichen
Börsenstrategen. Obwohl einem solchen Vorgehen aus leicht begreiflichen
Gründen enge Grenzen gesetzt sind, kann ein Anbringen von vervielfältigtem
Erfahrungswissen anderer sich in der Praxis durchaus bewähren. Hierbei
liegt jedoch die Gefahr sehr nahe, einem besser Geschulten immerfort
bloß hinterherzuhinken, was den eigenen Anlageerfolg nicht nur mindern,
sondern letztlich sogar ganz durchkreuzen kann.
Praktische Erfahrungen allein reichen i.Allg.
aber nicht aus. Ein zweiter, nicht minder aussichtsreicher Weg, um an
den Börsen nachhaltig und auf Dauer erfolgreich zu sein, ist – wie bei
jedem wirtschaftlichen Handeln – findig zu sein und sich Detailkenntnisse
mannigfachster Art anzueignen. Hierzu gehört insbesondere ein gediegenes
finanz- und börsentechnisches Sachwissen, zumal die Kenntnis der einzelnen
Börsenplätze und ihrer zahlreichen Handelsobjekte, weiterhin sämtliche
Feinheiten bei der Ordererteilung, Grundlagen der Markt- und "Charttechnik",
nebstdem einige sozial(verhaltens-)wissenschaftliche
Einsichten im Hinblick auf Börsenpsychologie im Allgemeinen, aber auch
rücksichtlich der eigenen psychischen Disposition, besonders der persönlichen
Risikoneigung. Gewiss hilfreich ist ferner das Beherrschen grundlegender
Steuerrechts-, allenfalls auch Börsenrechtskenntnisse, und überdies
endlich ein gewisses Maß an wirtschaftspolitischen Einsichten. Alles
dies ist nötig, um sich mit der Flut täglicher Börsennachrichten nachhaltig
auseinandersetzen und dabei verlässliche von unzuverlässigen Informationen
trennen zu können. Es ist leicht einzusehen, dass derlei persönliche
Fertigkeiten kaum anders als durch Aufbietung anhaltender Zielstrebigkeit
zu erlangen sind. Mit einem solchen Rüstzeug versehen, ergänzt um eine
adäquate technische Grundausstattung, lassen sich gut fundierte Kursprognosen
und Anlageentscheidungen herleiten, welche sich nicht zuletzt dann auch
im Nachhinein frei von allem Unbehagen mit kritischem Anspruch rechtfertigen
lassen. Die Richtigkeit des eigenen Urteils indes wird sich letztendlich
am hervorgebrachten Erfolg des Handelns erproben.

Wie hilfreich ist das Studium
einschlägiger ökonomischer Modelle
der Wirtschaftswissenschaften bei der Geldanlageplanung?
Die meisten Modelle der Wirtschaftstheorie abstrahieren
sehr stark von der Wirklichkeit. Sie gehen landläufig von a priori-Annahmen
aus, die bereits dem ersten Augenschein nach im Widerspruch mit der
alltäglichen Erfahrung stehen – und dabei nicht selten pauschal den
Eindruck wirtschaftliche Begriffe verwendender Mathematik erwecken.
So trifft man auf diesem Felde immer öfter auf Theorien, die sich verwickelter
mathematisch-formalistischer Modelle bedienen, und die dabei vor allem
durch (dem Nicht-Mathematiker nicht jedes Mal sofort völlig verstehbare)
symbolische Logik und durch "Mathematisierung" über Vektorschreibweise
zu bestechen wissen, während der Erklärungsgehalt von empirischen Zusammenhängen
oft nur mehr kärglich ausfällt. Oder aber es begegnen einem in Formeln
eingehüllte, aus dem Zusammengesetzten gelöste Gedankengänge, deren
Nachvollziehen sich darum überaus schwierig gestaltet. Es ist von Wesenheit
zu erkennen, dass derartige Modelle nebst der Denkschulung schwergewichtig
der didaktischen Vereinfachung dienen, zumal um einzelnen ökonomische
Größen, die einer direkten Beobachtung entrückt sind, selbst und mögliche
Abhängigkeiten zwischen ihnen zunächst säuberlich herauszukehren. Beispielsweise
unterstellen nicht wenige dieser Modelle – praktisch jedoch undenkbar
–, es bestehe ein "vollkommener Kapitalmarkt", "symmetrische Informationen"
und "homogene Erwartungen" unter allen Marktbeteiligten (so z.
B. beim CAPM). Dies aber würde buchstäblich
genommen bedeuten, dass jeder einzelne Marktteilnehmer gleich einem
abstrakten Durchschnittsmenschen unterschiedslos über ein völlig einheitliches
Wissen um Tatsachen, Theorien usw. verfügt (einheitlicher Wissensstand,
"alle wissen, dass alle alles wissen"), was ebenso von den gehegten
Zukunftserwartungen gilt. Man merke wohl: Alle auf vereinfachende Annahmen
sich stützende (und damit noch nicht fertig entwickelte) Deutungen wirtschaftlicher
Gesetze können ihre Bestätigung durch die lebendige Wirklichkeit nicht
finden. Der Nutzen der auf diesem Wege gewonnenen theoretischen Erkenntnisse
soll durch das eben Gesagte aber keineswegs in Abrede gestellt werden;
denn verwickelte wirtschaftliche Probleme in der Welt der Wirklichkeit
lassen sich vielfach nur auf einem solchen Wege einer Lösung zuführen,
der mit Methode erst auf die konstitutiven Elemente zu vereinfachen
und daraufhin unter dem Blickwinkel der Abstraktion eindeutige Ursache-/Wirkungszusammenhänge
abzuleiten (zu deduzieren) weiß. Fürderhin hat es der Forschende in
seiner Macht, einzelne Aspekte und Annahmen von Wesenheit schrittweise
hinzuzunehmen, um die Modellaussagen und Sachverhalte auf eine den Erfahrungsmomenten
konformere Basis zu wenden und diese nunmehr erneut anhand der Wirklichkeit
auf die Probe zu stellen.

Für welchen
Anlagezeitraum soll ich mich entscheiden?
Zunächst ist zwischen Handlungszeitraum und
Planungszeitraum zu unterscheiden. Den Ausgangspunkt der Überlegungen
bildet der Handlungszeitraum, der als solcher die gesamte Zeitspanne
festlegt, für die ein Wirtschafter Börsengeschäfte zu unternehmen gedenkt.
Welche Zeitspanne der Handlungszeitraum im Einzelnen konkret durchmisst,
hängt ab allein von seinen persönlichen Handlungsmotiven und kann daher
ganz unterschiedlich angeschlagen werden: Selbiger kann ebenso gut bis
zu einem fest vordefinierten Zeitpunkt reichen, beispielsweise über
die nächsten 25 Jahre oder etwa bis zum Erreichen des Rentenalters usw.,
als auch unbestimmt bleiben und sich damit bis zum (ungewissen) Lebensende
erstrecken.
Der Planungszeitraum umfasst jene Zeitspanne, für die
detaillierte Einzelanlageentscheidungen beschlossen sind. Er
bestimmt die Halteperiode eines Investments. Handlungszeitraum und Planungszeitraum
sind im Regelfall aber nicht identisch. Wegen der mit zunehmender Zeitdauer
ansteigenden Ungewissheit über die Zukunft und der damit steigenden
Kosten der Informationsbeschaffung mag es sich nicht lohnen, den Planungszeitraum
auf länger als ein Jahr auszudehnen. Der Planungszeitraum ist mithin
meist kürzer als der Handlungszeitraum. Die praktische Folge
einer Aufteilung des Handlungszeitraums in einzelne Planungszeiträume
bedingt, dass jeweils zu Beginn eines Planungszeitraums ausreichende
finanzielle Mittel parat stehen müssen, um damit die Geschäfte in laufender
Folge weiterführen zu können.
Wie lässt sich nun die Länge einer einzelnen Planperiode
bestimmen? Der Planungshorizont wird hauptsächlich durch drei Faktoren
bestimmt:
1.) durch den Handlungszeitraum; dieser legt die obere
Grenze Ihres Planungszeitraums fest.
2.) durch das fragliche Investitionsobjekt: Wenn Sie
bspw. in Anleihen mit 6-monatiger Laufzeit investiert sind, folgt daraus,
isoliert betrachtet, eine Untergrenze des Planungszeitraums von eben
6 Monaten, bei anderen Anlageformen dagegen, wie Aktien oder Finanzderivaten,
kann der Planungszeitraum durchaus auf einen Tag (wie z.
B. im Daytrading) zusammenschrumpfen.
Da in der Praxis die zur Disposition stehenden finanziellen
Mittel in gewissen Intervallen auf eine Reihe verschiedener Anlageformen
verteilt werden, ist es sinnvoll, die Untergrenze der Planungsperiode
mit der Abrechnungsperiode gleichzusetzen. Die Abrechnungsperiode
ist der Zeitraum, der durch zwei Zahlungszeitpunkte, einem Anfangs-
und einem Endpunkt, begrenzt wird (z.
B. Anschaffungsausgaben für einen Aktienkauf und Einnahmen aus
dem Verkauf) und innerhalb eines solchen folglich keine weiteren Zahlungen
mehr anfallen.
3.) Durch die Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung
und -auswertung in Bezug auf das Anlageinstrumentarium Ihrer Wahl. Besitzen
Sie z. B. Wissensvorsprünge
hinsichtlich ganz bestimmter Aktien, so wird Ihr Planungszeitraum von
der durch einen gewissen Zeitraum erwarteten Rendite abhängen, auf den
sich Ihre Informationen beziehen. Der optimale Planungszeitraum wird
sonach bestimmt durch die individuellen Anlagemöglichkeiten und den
hierzu vorhandenen oder beschaffbaren zweckdienlichen Informationen.
Theoretisch müssten für optimale Investitionsentscheidungen
die Preise einer jeden Geldanlage bis hin zum Planungshorizont richtig
prognostiziert werden. Aus der Befristung in der Kapitalbindungsdauer
einzelner Anlagen und dem durch die Ungewissheit über die Zukunft bedingten
Informationsrisiko folgt aber, dass der Planungszeitraum von Periode
zu Periode unterschiedlich lang anzusetzen ist. Um das Informationsrisiko
zu begrenzen, werden nach Ablauf einer Planperiode die Erkenntnisse
einer jeden Periode unter Beobachtung der neuen Ausgangsbedingungen
vollständig in die Planung für die nächste Periode einbezogen. Diese
stetige, auch als "rollende" Planung bezeichnete Vorgehensweise hat
sich allgemein bewährt und bildet das Fundament für eine solide, gut
überdachte Anlagestrategie.

Worauf ist bei der
Anlageplanung zu achten?
Um nicht vorschnell das Wagen vor das Wägen zu stellen,
ist zu allem Anfang darauf Acht zu geben, dass die für eine durchdachte
Anlageplanung entscheidungsrelevanten Informationen so vollständig
und zutreffend zusammengetragen werden als irgend möglich. Bringen
Sie die summarischen Informationen hiernach in einen logischen Sachzusammenhang,
tunlichst unter Berücksichtigung bewährter theoretischer Einsichten
als auch unter Auswertung Ihres Erfahrungswissens. Hüten Sie sich bei
der Analyse der Zusammenhänge vor Denkfehlern und logischen Schnitzern.
Halten Sie Fehlentscheidungen im Zaune und vermeiden Sie insbesondere
ein Handeln nach bloßem Wunschdenken.
Richten Sie Ihren Blick immer aufs Ganze. Ziehen Sie
dazu grundsätzlich alle möglichen Zukunftsentwicklungen mit in
Ihre Planung ein, um nachträglich keine unangenehmen Überraschungen
zu erleben. Kennen Sie Ihre Anlageziele und die zur Auswahl stehenden
Anlageinstrumente. Analysieren Sie Ihre persönlichen Fähigkeiten zur
Einschätzung von Wahrscheinlichkeiten für das Eintreten von Zukunftslagen
und versuchen Sie zu "erlernen", wohin sich der Markt bewegt. Beziehen
Sie dabei Hypothesen über das Verhalten anderer Marktbeteiligter ausdrücklich
mit ein, indem Sie deren mögliche Reaktionen vorwegbedenken. Anderweitige
oder zeitlich starke Arbeitsbeanspruchung bzw. Unbequemlichkeiten bei
der Informationsbeschaffung dürfen nicht als Entschuldigung für das
Übersehen erkennbarer Entwicklungen herhalten. Kontrollieren Sie das
Ergebnis Ihrer Planung abschließend nochmals gründlich, ehe Sie eine
Order erteilen. Kommt es hernach trotz alldem zu einem Versehen, so
gestehen Sie es sich rückhaltlos ein; denn wer einen Fehler begeht und
ihn nicht korrigiert, begeht bekanntlich einen zweiten.
Zu erwägen ist außerdem, dass der wirtschaftliche Erfolg
jeder Anlageplanung entscheidend von der Güte der eingebrachten Prognosen
und der zutreffenden Beurteilung ihrer Folgen, in praxi nicht zuletzt
aber auch von der Schnelligkeit in der Umsetzung der Entschlüsse in
konkrete Kauf- bzw. Verkaufentscheidungen abhängen wird.

Welchen Stellenwert haben
Börsennachrichten und Anlagetipps bei
der Informationssammlung?
Neuigkeiten, die Ihnen als Tatsache verkauft werden,
sind stets mit äußerster Vorsicht zu genießen. Was der eine als sicher
zu wissen vermeint oder ausspricht, deckt sich häufig nicht mit dem,
was ein anderer beim selben Sachverhalt zur selben Zeit als sichere
Tatsache betrachtet. Informationen werden meist unbewusst unter dem
Blickwinkel der eigenen subjektiven Erfahrungen und Wertungen, wenn
nicht gar vermengt mit (zuweilen gefährlichem) "Halbwissen" verbreitet.
Hier ist Ihre Fähigkeit zur richtigen Einschätzung von vermeintlichen
Tatsachen gefordert, eine Fähigkeit, deren Wert nicht hoch genug in
Anschlag gebracht werden kann. Eine der gehaltvollsten Börsenregeln
lautet daher: Das Nicht-Hereinfallen auf fadenscheinige, oder gar in
Täuschungsabsicht verbreitete Anlageempfehlungen Dritter gehört zu den
besten Methoden zur Vermeidung von Verlusten.
Aber verifizierte Tatsachen allein reichen nicht aus,
mögliche künftige Kursentwicklungen begründet zu antizipieren. Dazu
bedarf es zusätzlich eines ganzheitlichen Wissens über Tatsachen, erklärende
Theorien und über Erwartungen anderer Marktteilnehmer.
In diesem Zusammenhang sei die Bedeutung herausgestellt,
die sich darin ausspricht zu ergründen, über welches Wissen andere Markteilnehmer
gegenwärtig verfügen; denn andere bilden aus dem, was sie als Tatsachen
betrachten, ihre Erwartungen und auf dieser Grundlage letztlich auch
ihre Kauf- bzw. Verkaufsentscheidungen. Erfolgreiche Spekulanten richten
ihre Bemühungen deshalb darauf, die Einschätzungen anderer zu antizipieren
und so den Markt zu durchblicken, bevor sie eigene Anlageentscheidung
treffen.

Ich bin
Unternehmer in einem börsenfremden Tätigkeitsbereich.
Soll ich mich dennoch selber um meine täglichen Anlageentscheidungen
an den Börsen kümmern?
Nein, Sie können nicht gleichzeitig praktizierender Zahnarzt
und Trader sein. Das Ausüben von Tätigkeiten, die nicht in Ihr Fach
schlagen, wie dem eigentlichen Geschäftsbetrieb fremden Börsenhandel,
führte letztlich nur dazu, sich an seinen allzu verschiedenen Aufgaben
zu verzetteln. Bündeln Sie besser Tätigkeiten auf diejenigen Aufgaben,
die Ihnen als Angehöriger Ihrer Berufsart liegen, und überlassen Sie
das Tagesgeschäft an den Börsen handelstechnisch begabten und im täglichen
Geschäft eingebundenen Börsenhändlern Ihres Vertrauens. Die Inanspruchnahme
der Dienste von sachkundigen Betreuern von Bank- und Brokerhäusern oder
von anderen wohlgeübten Spezialisten empfiehlt sich zumal dann, wenn
Sie anderweitig viel beschäftigt oder dazu aus welchen Gründen immer
selbst nicht genügend befähigt sind. Berufshändler und Spezialisten
verfügen – so ist immerhin zu hoffen – über die nötigen Wissensvorsprünge
und über mehr Können, was letztlich Ihrem wohlverstandenen Interesse
sehr zugute kommt.

Durch
Kleinanzeigen, Telefonkontakte und im Internet
habe ich erfahren, dass an den Börsen unglaubliche Gewinne innerhalb
kürzester Zeit möglich sind. Ist so etwas seriös?
Um Geld aus den Taschen anderer Leute zu ziehen und dabei
selbst Kasse zu machen, gaukeln selbsternannte "Anlageberater" gutgläubigen
Gemütern immer wieder exorbitant hohe Renditen vor, die sich angeblich
mühelos aus allerlei dubiosen Steuersparmodellen, Versicherungen, programmgesteuerten
Handelssystemen, Warentermingeschäften, den exotischsten Aktien (Pennystocks
etc.) obskuren Zertifikaten oder aus anderen zweifelhaften Papieren
erzielen lassen. Zwar erscheinen die darauf gewendeten beredten Versprechungen
(nicht selten umgeben von Blendwerk und begleitet von allerlei Schmeicheleien,
unter Heraufbeschwören von vermeintlichen Gefahren, dem Besorgen des
Verpassens von einmaligen Gelegenheiten, oder gar verbunden mit dunklen
Drohungen) oft zunächst glaubhaft und verheißungsvoll, stellen sich
jedoch nicht selten erst im Nachhinein als raffinierte Täuschungsmanöver
heraus. Leider gibt es genug oft Unvernünftige, die in der Hoffnung
auf das schnelle Geld den windigen Verführungskünsten und Taktiken jener
zwielichtigen Gestalten aufsitzen, und ihnen ihr Erspartes freimütig
anvertrauen. Doch gar mancher, der blindlings der Lockung gefolgt ist,
hat deswegen in Kürze schon ein Vermögen durchgebracht. Steuerausweichhandlungen
und Profitgier sind zwar nur all zu menschliche Neigungen, doch führt
ein blauäugiges Hereinfallen auf Vorgaukeleien solcher Art, um nicht
zu sagen, Überrumpelungsmanöver, mit regelmäßiger Sicherheit in ein
nachhaltiges finanzielles Debakel. Man tut wohl gut daran, angesichts
derartiger Versprechungen sofort stutzig und zweifelhaft zu werden.
Besser ist es allemal, ihnen von vornherein mit kühlem Misstrauen zu
begegnen und diese vornehmlich als ein deutliches Warnsignal aufzufassen.

Ich habe an der Börse
Geld verloren ("mich verspekuliert"). –
Was nun?
Selbstredend lässt sich das Vorgetane nicht mehr rückgängig
machen. Verfehlte und durch die Wirklichkeit getäuschte Anlageentscheidungen,
einmal ins Werk gesetzt, haben auch noch im Nachhinein Bestand. Manch
einer mag sich darüber grämen und dies tief betrauern. Andererseits
aber gestattet das Zurückbleiben des Erreichten hinter dem ursprünglich
Beabsichtigten ein Lernen aus der Erfahrung und hilft damit vermeiden,
abermals in den gleichen Fehler zu verfallen. Diejenigen Verlustgeschäfte
dagegen, denen von niemandem zu erkennende, ganz unvorhersehbare Vorkommnisse
ursächlich sind, lassen sich im tätigen Handel natürlich auch niemals
zur Gänze fern halten. Vor Fehleinschätzung der Zukunft ist niemand
gefeit! Hier mag es hilfreich sein, einmal gemachte Fehler bei der Geldanlageplanung
sich frank und frei einzugestehen und der Aufforderung zu folgen "Sei
wachsam!", um Marktentwicklungen mit großen Verheißungen in Zukunft
rechtzeitig zu erkennen und unmittelbar wahrzunehmen. Aus dem gesammelten
Schatz an Erfahrungen und Erkenntnissen der Vergangenheit lässt sich
dann, so ist zu hoffen, für künftige Geschäfte umso treffender Nutzen
ziehen.

Ein erfolgreicher Investor zeichnet sich vor allem dadurch
aus, dass er findig ist und außerdem schnell und richtig auf den Eintritt
nicht vorhergesehener Marktentwicklungen zu reagieren vermag. Zwar auch
er ist nicht unfehlbar, doch er fehlt niemals prinzipiell. Seine Anlageentscheidungen
stützt er zweckmäßigerweise auf zweierlei Säulen: einerseits auf die
Verwertung allen bewährten Erfahrungswissens und andererseits auf Erkenntnisse
bisher gut bestätigter, gestaltender Theorien, zumal wirtschaftlicher
Theorien, aber auch Theorien anderer Fachbereiche, wie z.
B. der Psychologie und anderer Sozialwissenschaften.
Das bewährte Erfahrungswissen kann dabei durchaus irrational
in dem Sinne sein, dass Anlageentscheidungen improvisierend oder impulsiv
erfolgen, aber gleichwohl den gewünschten Erfolg zutage bringen. Gerade
bei Anlageentscheidung unter Zeitdruck (bspw. in der Hektik täglicher
Geschäfte des Daytrading) können selten alle Aspekte vernünftig gegeneinander
abgewogen werden. Dies erfordert ohne Zweifel die Aufbringung eines
gewissen Geschicks, das sich wohl nur durch reichliche Übung gewinnen
lässt. Wohlgemerkt: Auch ein noch so reiches Erfahrungswissen erübrigt
das Planen und Ausarbeiten einer vernünftig durchdachten Anlagestrategie
nicht.

Welche Tipps
kann ich noch beachten?
Suchen Sie nach kompetenten Partnern, die Ihnen zur Seite
stehen und mit denen Sie Ihre Kräfte vereinigen können! Denn bringen
mehrere Personen ihr Spezialwissen zu einem gemeinschaftlichen Projekt
zusammen, verspricht dies durch Bündeln von Wissensvorsprüngen im Allgemeinen
auch bessere Anlageerfolge. Neben die intellektuelle Nutzwirkung einer
Wissensspezialisierung tritt ein weiterer wesentlicher Vorzug: Setzen
nämlich mehrere Personen jeweils gewisse Teile ihres Vermögens ein,
so gestattet solches ein Vorgehen eine größere Zahl von Mischungen zwischen
risikoärmeren bzw. risikoreicheren Strategien gegenüber dem zur Verfügung
stehenden Anlagespektrum bei alleinigem Handeln. Dies erleichtert es,
exakt jenes Ausmaß an Risikoübernahme zu verwirklichen, das Ihrer persönlichen
Risikoneigung am weitesten entgegenkommt.


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allgemeine
Börsenfragen

Eine (freiwillige) Transaktion
in Aktien, Anleihen, Terminkontrakten, Optionen oder sonstigen Marktinstrumenten
kommt unter einer doppelten Voraussetzung zuwege: Zum einen müssen beide
Vertragspartner bei gegebenem Wissensstand im Zeitpunkt der Auftragerteilung
für sich einen persönlichen Vorteil sehen und zum anderen müssen Käufer
und Verkäufer unterschiedliche bis gegensätzliche Erwartungen über
den "wahren" inneren Wert* (z.
B. bei Aktien über künftige Dividenden, bei Veranlagung auf kurze
Frist vor allem aber über den zukünftigen Veräußerungserlös zu einem
i. Allg. heute noch nicht bekannten Verkaufstag) des betreffenden Handelsgegenstandes
hegen. Ungleiche Erwartungen auch bei gleichem öffentlich zugänglichen
Wissen resultieren aus der unterschiedlichen Interpretation dieses Wissens.
So wird der Käufer einer Aktie entweder einen anderen Wissensstand als
der Verkäufer haben, oder aber, beide gelangen im Falle gleichen Wissens
zu verschiedenen Markteinschätzungen. Ein kontinuierlicher Handel an
der Börse erfordert somit nicht nur divergierende, sondern notwendig
auch im Zeitablauf veränderliche Erwartungen.
[*
auch als "intrinsic value" bezeichnet. Hierbei handelt es sich
regelmäßig um ein Denkkonstrukt, das definitorisch dem (nicht beobachtbaren)
Ertragswert aus der Investitionstheorie entspricht. Letzterer
ist der in eine Summe zusammengefasste Wert aller künftiger Nutzleistungen
aus dem fraglichen Marktinstrument.]

Heißt das, dass ich immer
dann eine Aktie kaufen sollte, wenn ihr Börsenkurs
unter meiner persönlichen Wertvorstellung liegt?
Ja. Aktien werden an den Börsen einer permanenten Wertschätzung
unterzogen. Aktien werden von jenen gekauft, die sie für unterbewertet,
und von jenen verkauft, die sie für überbewertet halten. Sinkt das Kursniveau,
so wird latente Nachfrage zur wirksamen Nachfrage, steigt das Kursniveau,
so wird latentes Angebot zum wirksamen Angebot. Konkreter gesprochen:
Sofern Sie keine lukrativere Alternativverwendung für Ihr Geld haben,
sollten Sie nach Maßgabe Ihrer persönlichen Wertschätzung eine Aktie
allemal dann Ihrem Portefeuille beifügen, wenn ihr Kurs niedriger ist
als es ihre Zukunftsaussichten an sich zu rechtfertigen scheinen. Die
persönliche Wertschätzung (Preisgrenze) für eine Aktie ist theoretisch
bestimmt durch das Sicherheitsäquivalent der finanzmathematischen Barwerte
aller mit dem Besitz der Aktie verbundenen künftigen Einnahmen und Ausgaben,
die sich jeweils in einzelnen denkbaren Zukunftslagen ergeben können.
Praktisch ist hierzu jedoch sowohl die Kenntnis der Wahrscheinlichkeitsverteilung
der Renditen der Aktie als auch die Ihrer persönlichen Nutzenfunktion
(soweit solche überhaupt existieren) erforderlich. Auf über- bzw. unterbewertete
Aktien trifft man mit prinzipieller Tendenz umso häufiger, je weniger
der an sich verfügbaren Informationen vollständig und richtig im Kurs
ihren Widerschein gefunden haben ("eskomptiert sind"), was vornehmlich
auf sog. informationsineffiziente Märkte im Sinne der Theorie
zutreffen dürfte.

Verwirklichte Börsenkurse sind Ergebnis der Bündelung
von Kauf- und Verkaufsentscheidungen Einzelner. Jene Einzelentscheidungen
wiederum werden neben anderem stimuliert von Momenten, wie der Kaufkraft,
den Möglichkeiten einer alternativen Mittelverwendung sowie den Zukunftserwartungen.
Zukunftserwartungen ihrerseits basieren nicht zuletzt auch auf Prognosen,
welche Einschätzungen andere Börsenteilnehmer über die künftige Kursentwicklung
des jeweiligen Marktgegenstandes hegen. Wird etwa in Antizipation künftiger
Kursentwicklungen ein vorliegender Börsenkurs von Geldanlegern als vermeintliche
Fehleinschätzung des Marktes über den "wahren" (fairen) Wert ("intrinsic
value") interpretiert, resultieren daraus konkrete Kauf- bzw. Verkaufshandlungen
in der Hoffnung, dass der Markt diese Fehleinschätzung in naher Zukunft
korrigiert und ihnen dadurch einen Gewinn beschert. Sämtliche dieser
verwirklichten Anlageentscheidungen stellt der Markt in der Folge auf
die Probe, um je nach eingeschlagener Richtung Gewinne oder Verluste
auszuwerfen. Gewinne und Verluste entstehen für Geldanleger demnach
geradewegs aus ihren Einschätzungen der Marktlage, die sich im Nachhinein
entweder als richtig oder unzutreffend erweisen. So gesehen ändert sich
der Zustand eines Marktes fortlaufend, vergleichbar mit einem endlosen
Strom von Wissensänderungen im unaufhörlichen Spiel und Widerspiel fortlaufender
Erwartungsanpassungen und darauf aufbauender Anlageentscheidungen. In
diesen endlosen Strömen von Wissensänderungen ist die unversiegbare
Quelle zu erblicken, aus der auf den Märkten Investitionsgewinne bzw.
-verluste entspringen.
Es sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass
in effizienten Märkten grundsätzlich nur überraschende, unvorhergesehene,
außerhalb des Gesichtsfeldes belegene Nachrichten einen spürbaren Einfluss
auf Börsenkurse üben. Erwartete Neuigkeiten haben sich mit regelmäßiger
Sicherheit bereits in den aktuellen Kursen niedergeschlagen, sie sind
darin "eingepreist". Tendenziell gilt zudem: Mit steigender Unsicherheit
in einem Markt nimmt die Volatilität
(das Schwankungspotenzial) der Kurse zu.
Letztlich wirkt die Publizität des Preisgeschehens durch
die Börsen gleichsam als Signal, wo vorteilhafte Handelsmöglichkeiten
bestanden haben oder in Zukunft denkbar sind. In effizienten Märkten
wird das hierdurch angelockte Kapital im Wettbewerb stets in die ergiebigsten
Investitionen fließen, hierbei das Preisgefüge stabilisieren und so
zu einer sinnvollen, da gemeinwohlfördernden, Umverteilung knapper wirtschaftlicher
Ressourcen beitragen.

Folgen Börsenkurse einem
"Zufallpfad" ("Random Walk"*)?
Nein, eine wirklich regellose
Abhängigkeit der Marktverhältnisse vom Zufall kann bestenfalls dann
behauptet werden, wenn zweifelsfrei keinerlei Ursachen für die
in Rede stehende Änderung im Kurse eines Marktinstruments in dieser
oder jener Richtung zu ergründen ist. Es darf also nicht schon deshalb
von einer "zufälligen Kursbewegung" gesprochen werden, wenn offensichtlich
ökonomische Ursachen benannt, sie aber in ihrem Zusammenwirken und Einfluss
auf den Kursbildungsprozess nicht durchschaut werden können ("aleatorische
Komponente"). Aber selbst dann, wenn die äußeren Gründe für eine Kursbewegung
ganz im Dunkeln bleiben, ist es sehr wahrscheinlich, dass eine solche
die Folge der Wiederkehr gewisser innerer Gründe ist. So werden mit
Sicherheit Momente des wirtschaftspolitischen Umfeldes, wie bspw. Wachstumsraten
und Konjunkturzyklen, die Geldpolitik oder die Ausstattung der Wirtschaft
mit finanziellen Mitteln, fernerhin aber auch physisch-psychisch vorzufindende
Verbraucherwünsche auf dem angehenden Geschäftsfeld, Hoffnungen und
Befürchtungen – also die "Stimmungen und Strömungen an der Börse" –
sowie sonstige Fremdereignisse, zu einem gewissen Grade einen Einfluss
auf die Bildung von Börsenkursen ausüben. Ob bzw. dass der realisierte
Kursverlauf einer Aktie, Währung, Ware etc. dem Augenschein nach einem
pfadlosen Zufallslauf gleicht (und womöglich auch in Zukunft gleichen
wird), steht wiederum auf einem ganz anderen Blatt, und betrifft eine
Frage, mit der sich insbesondere die Theorie des Random Walk
intensiv auseinanderzusetzen liebt.
[*
Die Entstehung der Random Walk-Hypothese lässt sich zurückdatieren auf
das Jahr 1900, und zwar auf Louis Bacheliers Werk "Théorie de
la Spéculation". Finanzierungstheoretisch versteht man heutigentags
allgemein unter "Random Walk", dass, in Bezug auf einen bestimmten künftigen
Zeitpunkt, für jeden derzeit herrschenden Kurs die Wahrscheinlichkeit
für einen Kursanstieg um einen beliebigen Prozentsatz sich immerfort
gleichstellt der Wahrscheinlichkeit für einen Kursrückgang von prozentual
gleicher Höhe. Aufeinander folgende Kursänderungen sind damit statistisch
voneinander unabhängig. Als Varianten des "Random Walk-Modells in seiner
strengen Form sind zu nennen erstens, das weniger restriktive "Martingale-Modell",
das keine Annahme zur Wahrscheinlichkeitsverteilung unterstellt, und
zweitens das restriktivere Modell eines "Wiener Prozess" (benannt
nach dem Mathematiker Norbert Wiener), das auch als "Brown'sches
Modell" bezeichnet wird.]

Durch verwirklichte Börsenkurse erfährt der Börsenkundige,
wie hoch andere Marktteilnehmer eine Aktie, Anleihe, Währung etc. augenblicklich
in ihrem Werte einschätzen. Börsenkurse als empirische Markterscheinung,
die in funktionsfähigen, effizienten Märkten ausgehandelt und festgestellt
werden, legen Informationen offen und werten Wissen aus, über das der
einzelne Geldanleger in seiner Gesamtheit de facto nicht verfügen kann.
Idealerweise, d.h. nur im theoretischen
Fall eines "Marktgleichgewichts" und unter sogenannter "Informationseffizienz",
spiegelt der Börsenkurs zu jedem Zeitpunkt das gesamte Wissen und die
gesamten Erwartungen der einzelnen Marktteilnehmer über die zukünftige
Wertentwicklung des fraglichen Marktgegenstandes treu und unverzüglich
wider.
Ein heute an der Börse verwirklichter Kurs lässt sich
mitunter als Signal für den folgenden Handel deuten, indem dieser sonst
weit verstreutes Wissen nutzbar macht. Zur Verdeutlichung, was mit Signalfunktion
von Preisen gemeint sein kann, mag ein arg vereinfachtes Beispiel zu
Geld- und Briefkursen ("bid"- und "ask-prices") dienen: Die Beobachtung,
dass jemand soeben eine Aktie zu 20 € verkaufen wollte, dafür aber keine
Interessenten als Gegenpartei auffand, erhöht die Wahrscheinlichkeit,
daraufhin zu 20 € oder billiger kaufen zu können gegenüber der Situation,
dass das gesamte Angebot auch zu 20 € sofort umgesetzt werden konnte.
Schließlich sei ausdrücklich
ausgesprochen, dass nicht notwendigerweise jeder Börsenkurs ein hinreichend
verlässliches Signal liefert. So wird in realen (unvollkommenen), von
Unsicherheit geprägten Märkten z.
B. niemand in der Lage sein, den "wahren" inneren Wert einer
Aktie mit hinreichender Verlässlichkeit anzugeben.
[Anmerkung:
Ein laufender Börsenkurs reflektiert nur unter sehr engen Modellannahmen
den "wahren" inneren Wert eines in Untersuchung stehenden Wertpapiers:
nämlich unter Informationseffizienz, bei einheitlichem Wissensstand
aller Marktteilnehmer, identischen Präferenzen rücksichtlich des Anlagezeitraums
sowie unter Risikoneutralität.]

Welche Bedeutung kommt der
Liquidität eines Marktes zu?
Unter Liquidität (Markt-Liquidität) wird
im vorliegenden Zusammenhang nicht die Zahlungsfähigkeit einzelner Marktteilnehmer
(= Bonität), sondern speziell
der Tatbestand verstanden, dass bei insgesamt niedrigen Handelskosten
jedes zusätzliche Angebot laufend abgenommen bzw. jede zusätzliche Nachfrage
im Markt laufend und zur Gänze befriedigt werden kann, ohne dadurch
in unabsehbarer Weise allzu stürmische Kursschwankungen auszulösen ("Sensitivität"
des Preises, Ausbleiben eines "market impact"). Durch die Mechanik
eines liquiden Marktes wird es – auch bei sehr umfangreichen Transaktionen
Einzelner – keinem Markthändler gelingen, einen spürbaren Einfluss auf
die Bewegungsrichtung des aktuellen Marktpreises auszuüben. Ein liquider
Markt geht im Allgemeinen einher mit einer vergleichsweise geringen
Kurs-Schwankungsbreite (Volatilität)
als auch mit einem entsprechend hohen Umsatzvolumen.
Von vorstehendem Liquiditätsbegriff, der sich zugleich
als Qualitätsmaßstab eines Börsenplatzes begreifen lässt, ist die
absolute Liquidität (Liquidierbarkeit, Geldnähe) eines Vermögensgegenstandes
zu unterscheiden: Ein Vermögensgegenstand ("asset") wird in diesem
Sinne als liquide betrachtet, wenn es dem Investor möglich ist, diesen
jederzeit in einer von ihm erwünschten Frist zu einem fairen Preis zu
veräußern ("zu verflüssigen").
Die Liquidität eines Marktes hängt nicht unwesentlich
von der Zahl als auch der Heterogenität der Handelsmotive seiner Marktteilnehmer
ab (= Marktbreite): Je größer die Kopfzahl bzw. je unterschiedlicher
die Handelsmotive der Marktbeteiligten sind, desto enger werden die
einzelnen Geld- zu Brief-Kurse beieinander liegen und umso schneller,
einfacher und verlässlicher lassen sich i.
d. R. damit auch umfangreiche
Orders zum letztgehandelten
oder zu gut annähernd übereinstimmenden Kursen ausführen (= Markttiefe).
An manchen Börsenplätzen erhöhen sog. "market-maker"
die Liquidität eines Marktes dadurch, dass sie während der Marktzeit
laufend Preise stellen, zu denen sie in Eigengeschäften jeweils zu kaufen
oder zu verkaufen bereit sind. Ein gebräuchliches Maß für die Liquidität
eines Marktes stellt neben den effektiven Umsatzzahlen ("volume")
die Marktspanne in Form einer Geld/Brief-Spanne ("bid/ask
spread") dar. Im Allgemeinen erhöht sich der Liquiditätsgrad eines
Marktes in dem Maße, als sich die auf ihm hervorgebrachten Geld- und
Brief-Kurse enger stellen. Nur in einem liquiden Markt lassen sich Anpassungsentscheidungen
an neu eintreffende Informationen über entsprechende Käufe und Verkäufe
blitzschnell und ohne Reibungsverluste umsetzen ("market immediacy").
Ein ganz wesentlicher Bestimmungsfaktor für einen liquiden
Markt ist grundsätzlich in der Höhe der Transaktionskosten belegen.
Hohe Liquidität steht im regelmäßigen Verlauf in enger Wechselbeziehung
zu niedrigen Transaktionskosten. Außerdem erhöhen geringe Transaktionskosten
üblicherweise die Attraktivität und damit in gerader Linie auch die
Liquidität eines Marktes – und zwar für Geldanleger, Hedger und Arbitragehändler
gleichermaßen. Die Liquiditätsverhältnisse an den Effektiv- und Terminmärkten
sind oftmals unterschiedlich verteilt. Die Liquidität in den Futures-Märkten
etwa überragt zumeist jene ihrer Spotmärkte.

Was im Einzelnen zählt
zu den Transaktionskosten (Was sind
"Kosten des Börsenhandels")?
Als Transaktionskosten schlechthin bezeichnet man die
in eine Summe zusammengezogen Kosten eines Börsenengagements, die im
großen Zusammenhang mit Finanzmarktgeschäften insgesamt zur Entstehung
kommen. Diese sollten aus leicht begreiflichen Gründen von allen Seiten
so gering wie nur irgendmöglich gehalten werden. Dieses Postulat ist
nicht allein für den einzelnen Händler von außerordentlicher Wichtigkeit,
sondern, neben anderem, auch eine notwendige Voraussetzung für einen
funktionstüchtigen, liquiden Finanzmarkt selbst. Unmittelbar einleuchtend
ist dies insofern, als Transaktionskosten die eingebrachten Gewinne
schmälern bzw. die anfallenden Verluste vergrößern. Um überhaut einen
Gewinn zu erzielen, müssen bei jedem Handel alle damit verbundenen Transaktionskosten
selbstverständlich zunächst erst wieder eingebracht werden. Überdies
wirken Kosten des Markthandels störend insofern sie die nötige prompte
Informationsverarbeitung in den Märkten verteuern und damit beeinträchtigen.
Zu den Transaktionskosten gehören grundsätzlich sämtliche
durch ein Engagement an der Börse verursachte Kosten. Hierzu zählen
im Einzelnen: Kosten für die Anbahnung und den Marktzutritt (z.B.
Informations- und Telefonkosten, Online-Gebühren für Standleitungen
etc.), Makler-, Börsen- und Clearingprovisionen, Kommissionen, Depotgebühren
sowie Ausführungskosten in Form von Geld-/Brief-Spannen ("bid-/ask-spreads")
und "price-impacts", Opportunitätskosten aus entgangenen Zinseinnahmen,
ggf. Kosten für eine Wertpapierleihe, "up-tick"-Regelungen
bei Wertpapierleergeschäften oder Andienungsgebühren bei Futures- bzw.
Forwardgeschäften und nicht zuletzt allgemeine Such- und Entscheidungsfindungskosten
für Börsengeschäfte.
Vorstehende Auflistung deutet bereits darauf hin, dass
die faktische Zuordnung einzelner Kostenkomponenten im Einzelfall auf
Schwierigkeiten stoßen kann. Durch eine zweckmäßige Trennung der Transaktionskosten
in explizite und implizite Kosten lässt diese sich aber
zum Teil beheben: Explizite Transaktionskosten sind solche Handelskosten,
die einer Transaktion a priori und direkt zugerechnet werden können.
Implizite Transaktionskosten lassen sich dagegen erst im Nachhinein,
oftmals nur pauschal, zuschlagen. Die exakte Höhe der gesamten (Ex-post-)
Transaktionskosten einer Markthandlung hängt dabei nicht unwesentlich
vom jeweiligen Verkehrsgegenstand, dem Grad der Markteffizienz sowie
von der Ausgangssituation und der Marktstellung des Investors ab.
Trotz aller Mühseligkeiten, die ihre exakte Bestimmung
im Einzelnen auflegen, ist es dennoch möglich, Transaktionskosten über
die Annahme durchschnittlicher Kostensätze antizipando in die Investitionsplanung
einfließen zu lassen. Auf diesem Wege lässt sich die erwartete Rendite,
nach Abzug von Transaktionskosten (= Nettorendite), in zweckerfüllender
Weise kalkulieren.

Market-Maker (auch "Designated Sponsors" oder "Market
Experts" genannt) sind ständig ansprechbare spezielle Marktakteure in
wohlorganisierten Märkten, die in oberster Linie in einer Ausgleichfunktion
für Angebot und Nachfrage stehen. Als Kursmakler (Handelsmakler)
geben sie während der Börsenzeiten für die von ihnen betreuten Werte
(permanent oder auf Anfrage) selbst einen verbindlich gestellten Kauf-
(Geldkurs, "bid") bzw. Verkaufspreis (Briefkurs,
"ask", "offered") allein oder diese zusammengepaart öffentlich
bekannt, die von anderen Marktteilnehmern – Kauf- und Verkaufslustige
gleichermaßen – verwertet werden können. Market-Maker als solche treten
prinzipiell ebensowohl in einem traditionellen Auktionsmarkt mit Rufhandel
als auch im Handel über ein elektronisches Handelssystem auf. Die für
spezifische Handelsinstrumente von ihnen ausgehenden Kursnennungen,
welche beide Seiten – sowohl den "bid"- als auch den "ask"-Kurs – einschließen,
werden als Quotationen (Quotierungen, Kotierung, "quotes")
bezeichnet. Der Kursmakler betätigt sich damit gleichzeitig als Anbieter
und Nachfrager im Markt und wird in Ausübung dieser Funktion dann als
"market-maker", "(broker)-dealer" (an der
NYSE als "specialist",
im deutschen Sprachraum auch als "Betreuer", oder salopp als
"Marktmacher") benannt.
Wann immer Market-Maker ihre Quotationen stellen, adjustieren
sie diese in vorderster Linie nach der jeweils herrschenden Auftragslage.
Andererseits aber können solche Quotationen, je nach Funktion des Market-Maker,
die er im Markt bekleidet, sich zum Teil auch auf seine eigenen Prognosen
über die künftige Preisentwicklung im fraglichen Markt stützen. Ein
"market-maker" darf die von ihm gestellten Kurse bei fortlaufender Notierung
und fortlaufenden Abschlüssen zwar jederzeit ändern, ist indes grundsätzlich
verpflichtet, auf Anforderung anderer Marktteilnehmer ("quote request")
– für ein minimales Volumen, gewöhnlich aber nur bis zu einem vorgegebenen
maximalen Volumen – über einen festgelegten Zeitraum ("Mindesthaltefrist")
zu den genannten Kursen (den "quotes") auf eigene Rechnung zu kaufen
bzw. zu verkaufen (Kontrahierungszwang; "quote driven market").
Die Vergütung für seine Leistungsabgabe "jederzeitige Handelsbereitschaft
("immediacy")" und das dabei auf sich genommene Risiko sucht
und findet der "market-maker" zum guten Teile darin, dass er von einer
Seite billig nimmt und nach anderer Seite teuer gibt, d.h.
in der Spanne zwischen Geld- und Briefkurs ("Preisspreizung", "bid-/ask-spread").
Dieses Moment unterscheidet ihn von einem Broker, dessen Hauptaufgabe
darin besteht, zwischen den Marktparteien Geschäfte zu vermitteln, wofür
er im Gegenzug eine Kommission als Vergütung in Anspruch nimmt. Market-Makern
werden oft Vergünstigungen und Anreize zur Übernahme einer Market-Maker-Funktion
in Aussicht gestellt. Diese bestehen i.
d. R. in Form ermäßigter Börsenspesen, der völligen oder teilweisen
Erstattung von Handelskosten als auch in einem umfassenderen Zugriff
auf spezifische Handelssystemfunktionen einer Börse.
Mitunter werden im Maklerwesen Market-Makern auch erweiterte
Handlungsmöglichkeiten eingeräumt: So werden ihnen unter bestimmten
Marktmodellen in bestimmten Märkten eigene Spekulationen ("Selbsteintritt")
extra ermöglicht, oder aber, sie fungieren selbst gleichzeitig als "market-maker"
und Broker im Auftrage von Kunden (sog. "broker-dealers", oder
seltener auch "dual capacity traders" genannt).
Die Hauptaufgabe eines Market-Maker besteht darin, die
Liquidität wie auch die Transparenz des Marktes
zu befördern, indem er darauf hinwirkt, als Gegenpart anderer Marktteilnehmer
durch jederzeitige Transaktionsbereitschaft einen stabilen, kontinuierlichen
Handel im jeweiligen Handelsinstrument zu gewährleisten ("Marktpflege";
"qualified liquidity provider"). Da gemeinhin die hierbei zur
Entstehung kommenden offenen Posten einer alsbaldigen Deckung (Eindeckung,
Hedging) bedürfen, liegt es in der Natur der Sache, dass "market-maker"
in erster Linie die Funktion eines Hedgers oder Arbitragehändlers versehen,
statt jene eines Spekulanten.

Stimmt es, dass sich durch
Arbitragegelegenheiten risikolos Gewinne erwirtschaften
lassen?
Nein, reale Arbitrageprozesse sind vom Zeitmoment untrennbar.
Sie vollziehen sich nicht nur in einem einzigen logischen Zeitpunkte,
sondern sind in Wahrheit in der Kalenderzeit beobachtbare in sich geschlossene
Handlungsabfolgen. Man benennt jene Marktteilnehmer, die sich darauf
verlegt haben, auf verschiedenen Märkten gleichzeitig Umschau zu halten
nach Preisunterschieden ("Anomalien") zwischen den sich darbietenden
Kaufpreis-Obergrenzen und Verkaufspreis-Untergrenzen eines und desselben
gleichartigen Marktinstruments (Handlungsalternativen), von denen es
lohnt, sie zum Zwecke der Gewinnerzielung mit einem Schlage auszunützen
(Differenzarbitrage), als Arbitrageurs.
Neben der nötigen Achtsamkeit und Sachkenntnis ist technische Voraussetzungsbasis
für ein systematisches Erkennen und eine prompte Ausnützung von offenstehenden
Arbitragefenstern ein direkter, ungehinderter Marktzugang vermittelst
eines reaktionsschnellen Handelssystems.
Zur praktischen
Umsetzung der
Arbitrage kauft der Arbitrageur (vorwiegend in nominell sehr hohen
Handelsvolumina) das billigere bei möglichst zeitgleichem (theoretisch
simultanem, uno actu!) Verkauf des teureren Instruments, ohne dass in
der Gesamtbilanz hernach nennenswerte Nettoausgaben auf seine Rechnung
gehen. Verläuft alles dem Vorhaben gemäß, erhält er davon als Resultierendes
gleichsam ein sich selbst finanzierendes Portfolio, das einen der Gewissheit
nahekommenden Reinertrag erwarten lässt. Individuelle Risikoneigungen,
Erwartungswerte der Renditen oder Zeitpräferenzen des Disponierenden
sind für die den Arbitragehandlungen vorausgehenden Überlegungen fast
immer ohne Belang. Das finanzielle Ergebnis einer idealen Arbitrage
beziffert sich allemal nach der realisierten preislichen Differenz (Marge)
beider Instrumente, gewendet auf den Aufhebungszeitpunkt der Transaktion.
Sieht man indes genauer zu, so klafft zwischen der Entscheidung
zur Arbitragedurchführung und ihrer tatsächlichen Umsetzung in den Märkten
eine zeitliche Lücke: Der Arbitragist handelt, auch wenn die Handlungszeitpunkte
noch so nahe aneinandergerückt sind, nur
fast zur gleichen Zeit
auf unterschiedlichen Marktplätzen. Das Zeitintervall aber, welches
eine solche bei jeder Arbitrage ausfüllt, ist unabweisbar von Zufallsereignissen
bestimmt; ergo sind (erwartete) Arbitragegewinne stets auch unsichere.
Überdies müssen bei jeder praktischen Arbitrageumsetzung immerzu allfällige
Transaktionskosten einkalkuliert und auch getragen werden, womit aus
sich heraus jeder in Aussicht gestellte Arbitrageertrag a priori fraglich
wird. Nach dem Gesagten wird offenbar, dass allein rein "akademische"
Arbitragen gänzlich risikolos sein können.
Der Arbitrage wird im Allgemeinen eine wichtige ökonomische
Funktion bei der Herbeiführung fairer Preise zugeschrieben: So wird
wiederholt die Präsenz einer stattlichen Zahl an zur Durchführung von
Arbitragen bereitstehender Akteure, die das Marktgeschehen pausenlos
mit wachsamen Augen zu verfolgen wissen (dies sind zumeist professionelle
Händler von Hedge- und Investmentfonds, Banken und Versicherungen etc.),
als eine wesentliche Voraussetzung genannt für die Verwirklichung einer
empirischen Tendenz zu einem arbitrage-freien Gleichgewicht ("fair
value") zwischen Termin- und Kassamarkt ("Zeitarbitrage").
Der durch einmal erkannte Arbitragechancen ausgelöste Ausgleichsprozess
vollzieht sich dann generell in der Weise, dass jeder über den gleichgewichtigen
genug weit emporsteigende Marktpreis durch Abstrom von Finanzmitteln
wieder auf das Gleichgewichtsniveau herabgedrückt, jeder unterhalb desselben
genug weit abfallende durch Zustrom von Finanzmitteln wieder auf das
Gleichgewichtsniveau emporgehoben wird. Die vordem vorhandene Entfernung
des Marktpreis vom Gleichgewichtsniveau ist durch die nivellierende
Kraft der Arbitrage hiernach wieder getilgt.
Von der eben skizzierten zeitlichen und örtlichen Arbitrage
streng zu trennen ist der Begriff der "Risikoarbitrage", welche
auch oft als "merger arbitrage" benannt ist: Auf Risikoarbitrage
trifft man wiederholt z. B.
im Zusammenhang mit Unternehmungsübernahmeversuchen durch Aufkäufe von
Aktien der angehenden Gesellschaft. Die spekulierenden Risiko-Arbitrageurs
erweben hierbei Aktien der zu übernehmenden Unternehmung und (leer-)verkaufen
gleichzeitig Aktien der aufkaufenden Unternehmung.
(Einen noch gänzlich anderen
Begriffsinhalt erfährt der Arbitragebegriff im deutschen Handelsrecht:
Danach geht es um Vereinbarungen vor einem Schiedsgericht ("arbitration").
Mitglieder von Börsen sind übrigens ebenso wie Broker i.
d. R. verpflichtet, Streitigkeiten vor einem solchen Schiedsgericht
beizulegen.)
Arbitrage (aus lat. arbitrium, »die Entscheidung,
das Gutachten«, oder auch aus franz. arbitrer, »entscheiden«,
»urteilen«) beruht im konzeptionellen Zusammenhang auf dem großen "Gesetz
der Unterschiedslosigkeit der Preise" ("Law of One Price"),
das für ökonomisch gleichwertige Handlungsalternativen allenthalben
Preise von gleicher Höhe postuliert. Eben dieses Prinzip bildet überdies
einen Grundpfeiler der ökonomischen Bewertungstheorie. Lohnenswerte
Arbitragegelegenheiten setzen als ein wesenbestimmendes Merkmal die
Beobachtung von "Ungleichgewichtskursen" voraus, welche in aller Regel
selbst wiederum auf Uneinheitlichkeit des Wissenstandes unter den Marktakteuren
zurückgehen. Doch sind auf realen Märkten solcherart beständige Preisungleichgewichte
von gesichertem Erfolg ("free lunch"-Situationen) offenbar keiner langen
Dauer fähig, da dies praktisch der Existenz einer Geldmaschine ("money
machine") gleichkäme. Marktvorkommnisse einer Arbitrage dürften
sich in Wirklichkeit allenfalls sporadisch und intermittierend einstellen.
Dies aber lehrt, dass Erfolg verheißende Arbitragegelegenheiten letztenendes
immer nur auf und zwischen im Sinne der Kapitalmarktgleichgewichtstheorie
ineffizienten Märkten möglich sein können; denn soviel ist gewiss: Solange
auf einem Markte noch Spielraum für gewinnträchtige Arbitragemöglichkeiten
verbleibt, wird derselbe sich kaum in einem Gleichgewichtszustand befinden.

Ich bin ein Freund der "technischen
Analyse" ("chart analysis") und bevorzuge
deshalb Charts für meine Anlageentscheidungen. Lassen sich denn allein
mit Hilfe der Charttechnik, von Zufallstreffern abgesehen, auf längere
Sicht überhaupt überdurchschnittlich hohe Gewinne erzielen?
Nein, hinter sämtlichen Analysen und Methoden der Markt-
und "Charttechnik" mit ihren zahllosen mathematisch-statistischen Kennzahlen
steckt nicht mehr als allein der Schein und Glaube, von Beobachtungen
vermeintlicher Preisregelmäßigkeiten der Vergangenheit voraussehend
auf die Zukunft schließen zu können. Ohne erkenntnistheoretischen Begründungszusammenhang
ist dieser Glaube aber nichts anderes als barer Aberglaube. Das Genauere
dazu siehe Thema 14: Kritik der Charttechnik.

Ist die Verwendung
EDV-gestützter Börsensoftware zur Anlageplanung zu
empfehlen?
Computer-gestütztes Software zur börslichen Anlageplanung
erleichtert zwar die graphische Darstellung und Übersichtlichkeit von
Börsenkursen, vermag letztlich aber auch nicht viel mehr zu leisten,
als die bereits vorliegenden Informationen stilgerecht aufzubereiten,
die ohnehin schon durch realisierte (Ex-post-)
Kurse vorhanden sind. Im Übrigen verliert in Bezug auf Börsensoftware
zur Anlageplanung das vorstehend zur "Charttechnik" Skizzierte kein
Jota an Geltung. Das Genauere dazu siehe Thema
14: Kritik der Charttechnik.

Welchen Nutzen könnten
Termingeschäfte für mich haben?
Termingeschäfte sind besondere
Formen von Zeitgeschäften, die schuldrechtliche Verträge über erst künftig
zu erbringende Rechtsgeschäfte begründen (Verträge über andere "Verträge").
Sie zeigen sich jedenfalls verschieden zu den Bargeschäften, welche
unmittelbar zu erfüllen sind. So werden übereinstimmend alle jene Zeitgeschäfte,
deren gemeinsame Wurzel der Sachverhalt ist, dass Vertragsschluss und
Erfüllung durch Vollzug eines darauf gerichteten Handelsgeschäftes (das
ist i. d.
R. ein Kauf- oder Tauschgeschäft) zwei oder mehr gänzlich verschiedenen
Zeitschichten angehören, unter dem Namen
Termingeschäft* zusammengefasst.
Der Schlüsselgedanke, der sich um alle Formen von Termingeschäften rankt,
ist mithin der, dass das Nacheinander von gegenseitiger Einwilligung
in den Vertrag und Erfüllung desselben zum anvisierten Termin um eine
gewisse Zeitdifferenz von gemeinhin mehreren Tagen, meist aber um Wochen
oder sogar um Monate auseinanderliegt.
[* Termingeschäfte
unterscheiden sich damit nicht nur streng von Bargeschäften, sondern
auch von gewöhnlichen Kreditgeschäften. Bei Ersteren vollzieht sich
der Leistungsaustausch nahezu synchron im Moment des Abschlusszeitpunktes.
Bezeichnend für Letztere dagegen ist, dass die Leistung der einen Partei,
die des Gläubigers, in die Gegenwart, die Gegenleistung(en) der anderen,
des Schuldners, in die Zukunft fällt (fallen).]
Termingeschäfte zeichnen sich
im ökonomisch-technischen Sinne erkennbar durch eine ungemeine Vielseitigkeit
aus, als sie zweckorientiert in Abhängigkeit zu allerlei anderweitigen
Rechtsgeschäften und Fremdereignissen gesetzt werden können (=
Derivative Instrumente,
Derivativgeschäft; von lat.
"derivare" = ableiten). Durch den sachgerechten Einsatz von Termingeschäften
in Gestalt von
Derivativen
Finanzmarktinstrumenten* auf den Finanzmärkten erweitert
sich das Entscheidungsfeld des Disponierenden (als Ergebnis alternativer
Vertragsgestaltungen) um eine Vielzahl von Handlungsalternativen, grundlegende
ebenso wie bedarfsgerecht kombinierte. Der besondere Vorzug der derivativen
Finanzinstrumente liegt damit auf der Hand. Vermöge ihrer ausgedehnten
Variationsbreite lassen sie sich präzise ausrichten auf die konkrete
Markterwartung ihres Anwenders nicht minder als auf seine psychische
Disposition. Letztere umfasst insbesondere die persönliche Einstellung
gegenüber wirtschaftlichen Unsicherheiten, d.i.
die individuelle Risikoneigung des Disponierenden.
[* Anmerkung: Das
Instrumentelle ist keine dem Termingeschäft besonders anhaftende Eigenschaft,
sondern immer in Beziehung zu derjenigen Person zu verstehen, die es
sich zunutze macht.]
Aufgrund der Vielzahl und
der teils eigentümlich komplizierten Natur von Finanzderivaten erscheint
es schlechterdings unmöglich, dieselben in ihrer gesamten Angebotsfülle
allein nach abstrakten Kriterien kennzeichnen zu wollen. Nach weithin
akzeptiertem Begriffsverständnis lassen sich
Finanzderivate
wohl definieren als Termingeschäfte,
welche die Eigenschaft teilen, dass sie ihren Preis, Wert und ihre Zahlungsstruktur
in eindeutig nachvollziehbarer (positiver) Weise herleiten von einer
oder einer gewissen Anzahl von originären Variablen ("Derivativgeschäft",
"contingent claims").* In Form
Derivativer Finanzmarktinstrumente
werden sie auf den Finanzmärkten unterschiedlichsten Zwecken dienstbar
gemacht, zumal Preissicherungs-, Arbitrage- und Spekulationszwecken.
[* Bemerkung: Ließe man in der
obigen Deutung das Satzglied "in eindeutig nachvollziehbarer (positiver)
Weise" außen vor, so erweiterte sich der Kreis der Finanzderivate nicht
unbeträchtlich. Dieser schlösse dann selbst Aktien ein, deren Wert ja
in gewisser Weise auch vom Betriebsergebnis der betreffenden Aktiengesellschaft
abhängt.]
Einen ersten Eindruck von
der Weitflächigkeit der Erscheinungsformen derivativer Finanzinstrumente
vermittelt die folgende Auflistung allein der bedeutendsten unter den
Derivaten ("core derivatives"). Im Gattungsbegriff Finanzderivate
eingeschlossen sind hiernach einerseits alle Vertragsformen, verkörpert
durch "unbedingte" (fixe) Termingeschäfte (Festgeschäfte,
Termindirektgeschäfte, "unconditional forward transaction", allgem.:
Zeitgeschäfte), als deren Hauptrepräsentanten die Futures
(= Terminkontraktgeschäfte),
Forwards und speziell FRAs (Termingeschäfte i.
e. S.), Kreditderivate und bestimmte Arten von Swaps zu nennen
sind, sowie andererseits eine Reihe verschiedener Erscheinungs- wie
auch Mischformen ("umstrukturierte Finanzprodukte"), verkörpert durch
"bedingte" Termingeschäfte ("conditional forward transaction"),
wie vornehmlich Optionen, Optionen auf Optionen ("compounded options"),
optionsähnliche Derivate, so etwa Zinsbindungsabsprachen (Zinsbegrenzungsverträge)
in Gestalt von Caps, Floors, Collars, Swaptions u.
dgl. m. einschließlich
Optionsscheine und ansonsten noch die bei uns jüngst in Mode gekommene
Beimischung: die reiche Zahl an Zertifikaten und Hebelprodukten (verbriefte
Derivate), als endlich auch sog. "contracts for difference" CFDs. Die
Zufuhr an neuen Erkenntnissen auf dem Feld der finanzwirtschaftlichen
Forschung (die emsig betrieben wird nicht zuletzt in der Absicht, bestimmte
bestehende Regulierungen zu umgehen, um so ein zusätzliches Gewinnpotenzial
abzuschöpfen; "regulatory management", "regulatory arbitrage")
sowie weitere Fortschritte auf dem Gebiete der Informationstechnologie
werden das Spektrum der Gestaltungsmöglichkeiten derivativer Finanzinstrumente
in Zukunft noch weiter verbreitern. Der Schlussstein ist mit vorstehender
Auflistung also noch keineswegs gesetzt!
Ein zentrales Moment von derivativen
Instrumenten ist das Zurückleiten auf originäre Werte, von denen sie
sich herschreiben und ohne deren Dasein sie undenkbar wären. Unmittelbarer
Verkehrsgegenstand von Finanzderivaten sind demzufolge nicht etwa die
einzelnen unterstehenden physischen Gesamtheiten von Waren oder Wertpapieren,
wie die in Urkunden verbrieften Rechte selbst, sondern vielmehr (verbriefte
oder unverbriefte) gegenseitige Verträge über künftig zu erfüllende
Tauschgeschäfte (Verfügungsrechte). So trifft es sich, dass Kurse und
Werte von derivativen Finanzinstrumenten sich regelmäßig nach den bekannten
Preisen und Maßen (allgem.: "Zustände") ihnen zugrunde liegender und
bereits im Termin- oder Spotmarkt gehandelter (originärer) Werte – den
sogenannten Basisinstrumenten ("underlying") – richten. Zum Kreise
jener Werte zählen üblicherweise Devisen, Wertpapiere, Referenzzinssätze,
Indices als auch Waren und Rohstoffe ("commodities") etc. Kurse
und Werte von Finanzderivaten können aber auch abhängig sein von anderweitigen
äußeren Bestimmgrößen, wie etwa von klimatischen, geologischen oder
sonstigen physikalischen Variablen bis hin zu Eintritt und Größenordnung
von bestimmten externen Ereignissen (beispielsweise Katastrophen u.
dgl.m.). Voraussetzungsgemäß
müssen alle originären Wertegrößen hierbei lückenlos, zumal bei fortgesetzt
handelbaren Derivaten, resp. spätesten bei Fälligkeit derselben unzweifelhaft
verifizierbar sein. Typisch für Termingeschäfte ist außerdem der sog.
Hebeleffekt. Letzterer hat zum Erfolg, dass
bereits verhältnismäßig geringe Wertänderungen bei der untergebenen
Variablen genügen, um vergleichsweise große Wertänderungen bei der bezüglichen
Terminposition auszulösen.
Termingeschäfte werden in
einer über fixe Regeln geordneten Institution, im Terminmarkt
(Zukunftsmarkt) gehandelt und abgewickelt. Einig über den Preis
(Abrechnungspreis, "delivery price") als auch über die sonstigen
Merkmale des untergebenen Handelsgegenstands werden sich, wie oben geschildert,
beide Vertragsparteien bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses, während
der reale Vollzug des Leistungsaustausches erst nach Ablauf einer vertraglich
vereinbarten Frist an einem (über technisch-organisatorische Erfordernisse
hinausgehenden) deutlich späteren Termin bzw. innerhalb eines späteren
Zeitraums (i. d. R. nach mehr
als zwei Tagen) in der zukünftigen Gegenwart vorgesehen ist.
Terminmärkte zählen zu den Zukunftsmärkten. Diese ergänzen
die bestehenden Spot- und Kassamärkte und fördern einander wechselseitig.
Terminmärkte existieren, weil wirtschaftliche Unsicherheiten unvermeidbar
sind und weil Menschen auch bei gleichem öffentlich zugänglichen Wissen
unterschiedliche Erwartungen bilden. Jede einzelne der vielfältigen
Erscheinungsformen von Finanzderivaten ist ihrer Konzeption nach dazu
berufen, Unsicherheiten bei Einkommen und Vermögen zwischen den unterschiedlichen
Gruppen von Marktteilnehmern zu verlagern, Preisungleichgewichte zwischen
Märkten auszunützen, oder sie in eine spekulativen Verwendung einzuweisen.
Werden zu den eben erwähnten Zwecken Verträge in standardisierter Form
fortlaufend für eine vordefinierte Auswahl an Marktgegenständen unter
einem genau bestimmten Handlungs- und Regelsystem abgeschlossen, so
spricht man von dem Institut einer Terminbörse.

Was sind
Hedgegeschäfte, wer ist Hedger?
Hedger ("Absicherer") sind risikoaverse Marktteilnehmer.
Sie stehen dem Markte grundsätzlich anders gegenüber als etwa Spekulanten.
Zur Gruppe der Hedger zählen jene Personen bzw. Organisationen, die
in ihren Geschäften auf dem Kassa- oder dem Terminmarkt zuvörderst Vorsorgemaßnahmen
zur Preisrisikokompensation erblicken. Speziell dienen diese dem Zweck
der Absicherung offener Posten ("risk exposure") gegen Ertrags-
bzw. Vermögenswertverluste. Insoweithin sind Finanzgeschäfte nicht Ausfluss
von Glücksspielen, sondern mit dem Versicherungsgedanken stehen sie
Letzteren direkt entgegen. Eingerichtet werden Hedgegeschäfte durch
Aufbau von korrespondierenden Positionen im Kassa- oder Terminmarkt,
deren Preisunsicherheitsursachen zwar abhängig voneinander sind, jedoch
in entgegengesetzter Richtungen laufen. Die Versicherungswirkung von
Hedgegeschäften ist freilich nicht kostenlos zu erlangen, sondern ist
prinzipiell mit einem Opfer belegt, dem Preis von Hedging. Dieser besteht
entweder in einer explizit auszulegenden Geldsumme oder manifestiert
sich beim Hedging mit unbedingten Termingeschäften (Futures, Forwards)
implizit in Opportunitätskosten, zumal in reduzierten Renditeerwartungen.
Mit dem Namen Hedger werden demgemäß jene Marktteilnehmer bezeichnet,
welche primär die Ungewissheit über zukünftige Marktpreise abgenommen
haben wollen und bereit sind, dafür eine "Versicherungsprämie" zu zahlen.
Hedger werden mit Spekulanten insofern häufig in Beziehung gestellt,
als Letztere es sind, die ihnen das Kursrisiko gegen ein angemessenes
Entgelt in Form einer entsprechenden Renditeerwartung abzunehmen bereit
sind. So gesehen bewirken Hedgegeschäfte, beispielsweise durch Aufbau
einer Gegenposition im Terminmarkt mithilfe derivater Instrumente (risikokompensatorische
Maßnahme), eine Verlagerung von Preisunsicherheiten weg vom Hedger eine
Instanz weiter zu anderen Marktteilnehmern, die in der Lage und willens
sind, diese zu schultern. Das gute Gelingen jedes
Kurssicherungsgeschäftes beruht maßgeblich
auf einer preisausgleichenden Wirkung der Kursbewegungen des Grundgeschäftes
durch jene eines ergänzenden, aber entgegengerichteten Engagements in
Finanzderivaten, kurz, durch Erzeugung gegenläufiger Zahlungsflüsse.
Bei einer Parallelbewegung der Terminkurse zu den Cash-Kursen eines
abzusichernden Marktgegenstandes gleichen die anfallenden Kursgewinne
und Kursverluste sich idealerweise vollständig aus. Hedger sind in ihrer
Funktion zumeist institutionelle Akteure, wie etwa Banken und ihre Vertreter,
Versicherungen, Pensionskassen, Investmentgesellschaften, Industrie-
und Handelsunternehmungen, und eher seltener einzelne private Wirtschafter.

Was ist der
Unterschied zwischen einem Termingeschäft
(= "Forward")
und einem Terminkontraktgeschäft (=
"Futures")?
Ein Termingeschäft (Forward-Kontrakt, "forward
commitment", oder kurz "Forward") in seiner Grundform geht
hervor aus einer wechselseitig bindenden, rechtsgültig zustande gekommenen
Übereinkunft zweier Vertragsparteien, zwischen einem Käufer
(Long) und einem Verkäufer
(Short), welche zum Inhalt hat, einen in seinen Qualitätsmerkmalen
genau definierten Vertragsgegenstand (wie z.
B. ganz bestimmte Waren, Wertpapiere, Devisen, Zinsinstrumente
oder sonstige Verfügungsrechte) in einer bedungenen Menge (bzw. im Geldeswert
eines bestimmten Finanzinstruments), zu einer festgesetzten zukünftigen
Zeit (dem "Termin"), gemäß dem bei Geschäftsabschluss stipulierten fixen
Austauschverhältnis (Preis, Terminkurs) zu vertauschen. Das Eigentümliche
an Termingeschäften ist demnach, darauf deutet der Name bereits hin,
dass ihr Vollzug – bei Handelswaren etwa durch Lieferung, Übergabe,
Abnahme und Bezahlung des Vertragsgegenstandes zum Einigungspreis –
auf eine entlegenere Zukunft hinausgeschoben ist. Vertragsabschluss
und Erfüllung fallen mithin zeitlich sichtlich auseinander. Der Terminkurs
selbst wird in den vorangehenden Vertragsunterhandlungen frei beschlossen.
Wie bei allen Kaufgeschäften, so auch hier, adjustiert seine Höhe sich
nach den höchstpersönlichen Vorstellungen des Käufers von seiner Preisober-
und die des Verkäufers von seiner Preisuntergrenze für das fragliche
Gut, gewendet indes auf den hinausgeschobenen Erfüllungszeitpunkt des
Termingeschäfts. Momente, wie Margin-Zahlungen oder eine tägliche Neubewertung
("marking to market"), die für die vordefinierten Futuresgeschäfte
kennzeichnend sind, sind bei Forwards ebenso Verhandlungssache wie alle
übrigen Vertragspunkte; Letztere, bei Futures obligatorisch, treten
in der Praxis der Forwards indes weitaus seltener in Erscheinung. Forwards
zählt man demgemäß den nicht börsengehandelten, nicht standardisierten,
unbedingten (fixen) Termingeschäften bei. Zu den in der Wirtschaftspraxis
bedeutendsten Erscheinungsarten von Forwards gehören ohne Zweifel Devisen-
und Zinstermingeschäfte.
Den durchgreifenden Unterschied zwischen Forwards und
Futures begründet der Umstand, dass Forwards das direkte Ergebnis von
auf individuelle Bedürfnisse zugeschnittene gegenseitige Vertragsabstimmungen
zweier rechtlich gleichgestellter Vertragspartner sind (individualisierte
Kontrakte), während Futures einseitig vordefinierte, vorweg normierte
Verträge abgeben, die an den Terminbörse eingeleitet und dortselbst
nach fixen Regeln fortgesetzt gehandelt werden. Auf Individualität kommt
Letzteren dabei nichts an. Demgegenüber gestattet der von Forwards beschrittene
Weg freier bilateraler Vereinbarungen, eine für beide Parteien bessere
Vertragsgestaltung auszubedingen als es die hochgradig vorbestimmten
Futures vorsehen. So kann es nicht ausbleiben, dass Forwards prinzipiell
ein viel breiteres Spektrum der möglichen Arten an Vertragsgegenständen
("underlying asset") umschließen als Futures. Eine weitere sachliche
Verschiedenheit bekundet die Art der Zweckbeziehung: Bei Forwards ist
die effektive Lieferung des unterliegenden Vermögensgegenstandes im
Regelfall der Praxis ausdrücklich gewollt, bei Futures stellt sie dagegen
mehr nur die Ausnahme dar.
Ein Wesensmerkmal von Forwards ist ferner, dass sie weit
überwiegend in gerader Linie "an der Börse vorbei" im sogenannten "Telefonhandel"
eigens angebahnt und erst bei Einigung über sämtliche Vertragseinzelheiten
fix abgeschlossen werden (=
OTC-Geschäft, "Dealer-Markt"). Die Umstände, unter denen
individuelle Abmachungen solcherart zustande gebracht werden, sind aus
naheliegenden Gründen mit allerlei Anbahnungs- und Abwicklungskosten
beladen. Solche unter den Begriff der Transaktionskosten fallenden Aufwendungen
übertreffen in ihrer Gesamtsumme bei Forward-Geschäften meist jene,
welche für die unter Börsenbedingungen fortlaufend abgewickelten Futuresgeschäfte
gleichen Umfangs anzuschlagen sind. Darüber hinaus unterliegen Forwards
im Gegensatz zu Futures einem gewissen Erfüllungsrisiko ("counterparty
risk", "performance risk"), das die jeweilige Gegenpartei
bis auf weiteres zu tragen hat; denn eine dritte Partei, die bei Geschäftsabschluss
mechanisch dazwischentritt und die Geschäfte sichert, gibt es bei Forwards
grundsätzlich nicht.
Forwards werden für gewöhnlich bedarfsgerecht auf Laufzeiten
von Monaten abgeschlossen, Futures dagegen werden schablonenhaft zu
ganz bestimmten standardisierten Terminen fällig. Da es sich bei einem
nicht standardisierten, nicht börslichen, unbedingten Termingeschäft
also um feste bilaterale Absprachen handelt, durch die die gegenseitigen
individuellen Rechte und Pflichten in allen Punkten verbindlich festgeschrieben
sind, lassen sich Forwards, anders als Futures, auch nicht ohne weiteres
vorfristig wieder aufheben. Sie lassen sich erforderlichenfalls grundsätzlich
nur dann auf Wunsch wieder lösen, wenn es gelingt, im guten Einvernehmen
vorher das Einverständnis der anderen Vertragspartei einzuholen und
diesem Vorhaben überdies vom Rechtsstandpunkt auch sonst keine Hindernisse
entgegenstehen (d.i. geringe
Fungibilität durch fehlenden oder schwach ausgeprägten Sekundärmarkt).
Eine vorfristige Aufkündigung unter Bruch früher getroffener vertraglicher
Vereinbarungen hätte dagegen notwendig eine empfindliche Konventionalstrafe
zur Folge. Ein zunehmendes Bedürfnis seitens der Wirtschaft hat nun
auch bei Devisentermingeschäften unter Banken ("forex forwards")
zu der heutzutage in weitestem Umfang akzeptierten Möglichkeit geführt,
durch Einnahme einer entsprechenden Gegenposition ein zuvor abgeschlossenes
"forward"-Geschäft im Bedarfsfall umgehend wieder glattzustellen (OTC
Clearing). Zudem hat in jüngster Zeit der zunehmende Gebrauch von standardisierten
Rahmenvereinbarungen (bspw. jene der
ISDA) diesbezüglich
auch bei OTC-Geschäften für eine gewisse Erleichterung in der Abwicklung
gesorgt.
Futures haben sich aus Forwards entwickelt, indem sie
standardisiert und damit im Verkehr leicht übertragbar gemacht wurden.
Beide Instrumente ergänzen einander und haben hier wie dort ihre eigenen
spezifischen Nutzanwendungen und Vorteile. Ihnen ist daher auch das
gleiche symmetrische Gewinn-/Verlust-Profil eigen (aufgrund ihrer graduellen
Verschiedenartigkeit haben sie jedoch ein unterschiedliches Risikoprofil!)
und so lassen sie sich auch in vergleichbar wirkungsvoller Weise zum
Zwecke einer effizienten Absicherung (Hedging) gegenüber einer künftigen
unsicheren Preisentwicklung im zugrunde liegenden Risikoposten einsetzen.

Immer wieder ist im Zusammenhang
mit Termingeschäften von einem "Hebeleffekt"
zu hören. Was versteht man eigentlich unter dem Begriff "Hebeleffekt"?
Mit Hilfe eines Hebels von genügender Stärke lassen sich
relativ schwere Objekte mit relativ wenig Kraftaufwand bewegen. Ein
ganz ähnliches Verhalten legen gehebelte Termingeschäfte an den Tag:
Mit verhältnismäßig kleinen Summen Geldes, die für den Erwerb von Derivaten
aufzubringen sind, lassen sich bei hinlänglichem Hebel vergleichsweise
große Kapitalbeträge steuern – ein Mechanismus, der bei zutreffender
Prognose der Kursentwicklung die Aussicht auf erhöhte Vermögensgewinne
verheißt. Derart verlockenden Gewinnchancen stehen indes am anderen
Ende des Hebels unverbrüchlich grundsätzlich nicht minder hohe Verlustrisiken
gegenüber. Der Erklärungsgrund dieser Erscheinung ist folgender: Wer
ungedeckte, unbedingte Termingeschäfte, wie etwa Futures-Kontrakte,
abschließt, hat grundsätzlich für den Gesamtwert des Kontraktumfangs
geradezustehen, unbeschadet des Umfangs des verlangten Margin, also
selbst dann, wenn für den Abschluss eines Futuresgeschäfts anfangs regelmäßig
nur ein kleiner Bruchteil von etwa 5 bis 15 Prozent des jeweiligen Kontraktgegenwerts
als Einschuss ("initial
margin") zu hinterlegen ist. Aber eben weil der Mindesteinschuss
für ein Engagement in Futures (gleichwie der Erlangungsaufwand allerhand
anderer Derivate) nur solch einen geringen Teil des jeweiligen Kontraktgegenwertes
ausmacht, können diese Instrumente vermöge ihrer Konstruktionsweise
aus sich heraus einen entsprechend starken Hebeleffekt in Bewegung setzen
(auf Neudeutsch: "Leverage-Effekt", "risk-return-leverage").
Wenn dem so ist, steht das einfache Prinzip in Geltung: je schwächer
der prozentige Anteil des eingeschossenen Kapitals, desto kraftvoller
kann, bei vorgegebener Ausstattung eines gehebelten Derivats, der Hebeleffekt
seine Wirkung entfalten (=
Hebelwirkung sinkender Ersteinschüsse auf die Eigenkapitalrentabilität,
Margin-Rendite etc.).
Der Händler in Terminkontrakten kann mithilfe eines Hebels
mehr gewinnen oder verlieren als er erwirtschaften würde, wenn er bei
gleichem Kapitaleinsatz den Hebel entbehren müsste. Auf manchen Terminmärkten
– zumal auf jenen, die wiederholt heftigen Schwankungen unterworfen
sind – vermag ein glücklich arbitrierender Händler kraft der beträchtlichen
Hebelwirkung, die (zwar kein wesenbestimmendes Merkmal für die Klasse
der Finanzderivate überhaupt, aber) einer ganzen Reihe von Derivaten
eigentümlich ist, in kürzester Zeit auf das hinterlegte Kapital ("initial
margin" bzw. auf eine Optionsprämie) bezogene Gewinne einzustreichen,
die mitunter Größenordnungen weit jenseits der 100
%-Marke belegen. Und so fügt sich, dass es dem einen oder anderen
beschieden ist, im Nu ein Vermögen aufzuhäufen. Diesen beachtlichen
Gewinnchancen hält jedoch unweigerlich, wie soeben geschildert, auf
der anderen Seite die Wertgefahr (Verlustrisiko, Gefährdung des Vermögens,
Insolvenzrisiko) das Gegengewicht. Da nämlich der Hebel nicht allein
bei sich erfüllender Markterwartung, sondern prinzipiell in gleichem
Maße, nur mit umgekehrtem Vorzeichen, auch bei Misslingen der Handelsabsicht
seine Kraft entfaltet, sind hierbei jederzeit ebenso grelle Verluste
möglich. Insofern ist jedes Engagement in gehebelten Finanzmarktprodukten
wahrhaft als ein zweischneidiges Schwert zu betrachten. Bei einer ganzen
Anzahl von Formen von Termingeschäften, so etwa bei Short-Futures, Short-Forwards
und Short-Call-Optionen u.
dgl. m., ist das Verlustpotential,
zumal bei gröblicher Unachtsamkeit, sogar ein überaus hohes. Der Belauf
potenzieller Geldvermögensverluste aus einem verfehlten Einsatz vorstehend
berührter Instrumente ist bezeichnenderweise nicht auf Ersteinlagen
oder Prämien beschränkt, sondern kann in äußerster Konsequenz weit darüber
hinausreichen, ja selbst bis zu einer unbestimmbaren Grenze buchstäblich
ins Ungeheuerliche wachsen. Theoretisch gedacht sind hier dem Verlust
bei steigenden Marktpreisen also gar keine Schranken gesetzt. Demnach
muss für spekulativ motivierte Engagements in Termingeschäften konsequenterweise
die grobe Faustregel greifen, dass nur so viel Risikokapital aufs Spiel
gesetzt werden sollte und darf, dass ein damit auf sich genommenes Risiko
jederzeit tragbar bleibt. Dieser Vorsatz schützt nicht nur gegen die
Unannehmlichkeiten eines kurzfristigen Liquiditätsengpasses, sondern
soll 1.) ein Hineinmanövrieren in eine existenzgefährdende Situation
als Folgeerscheinung eines möglichen Fehlschlags vermeiden helfen, und
2.) dafür Gewähr leisten, dass der gewohnte standesgemäße Lebensfuß
zwischenzeitlich keinen Abbruch erleidet und auch in fernerer Zukunft
sonst nicht schwindet.
Beispiel Hebeleffekt: Der Ersteinschuss für einen
Euro-Bobl-Futures
der Terminbörse Eurex (Produktkürzel: FGBM) mag
1000€
betragen. Kauft ein Händler diesen Futures bei einem Börsenterminkurs
von, sagen wir, 105,00 %,
so bewegen Kursänderungen des Futures, trotz des vergleichsweise geringen
Einschussbetrages, immer den Gesamtwert der zugrunde liegenden Anleihe,
hier also in Höhe von 105000
€ (d.h. 105,00
% von 100000 € Nominalwert)
insgesamt. Steigt der Futureskurs in der Folgezeit beispielsweise auf
115,00 %, so gewinnt der Investor
10000 € hinzu. Bezogen auf
seinen ursprünglich hinterlegten Einschuss von
1000 € – den der Investor natürlich
zusammen mit seinem Gewinn bei Glattstellung des Futures zurückerhält
– errechnet sich eine Margin-Rendite
von (10000/1000)
× 100 =
1000
%.
Ergebnis: Der Hebeleffekt bewirkt, dass bereits
relativ geringfügige Kursänderungen von Finanzderivaten prozentual relativ
große Variationen in der Margin-Rendite hervorrufen.
Brokergebühren, die neben evtl. entgangenen Zinseinnahmen
einen Großteil der externen Kosten für eine Teilnahme am Terminhandel
darstellen, verändern regelmäßig den Hebeleffekt einseitig zu Lasten
des Investors; denn die Brokergebühren müssen zunächst zurückverdient
werden und schmälern somit etwaige Gewinne bzw. erhöhen anfallende Verluste.

Zertifikate und andere umstrukturierte Finanzprodukte*
von sachverwandter Natur stehen in ihrer äußeren Schlussform mit den
Kernderivaten, verkörpert durch Futures, Forwards und Optionen, streng
genommen in einer nurmehr losen Beziehung. Allein durch die Verwertung
der Gemeinsamkeit ihres Grundgedankens, der ihnen zur Folie dient, bringen
sie in ihren Ergebnissen einige äußere Ähnlichkeit hervor. Derivative
Finanzmarktinstrumente sind bekanntlich Termingeschäfte, deren Wert
nach bekannten Prinzipien in stringenter Weise ableitbar ist von einem
gegebenen, originären Marktwert (einer bekannten Variablen). Inhaltlich
aber beruhen beide auf wesentlich verschiedenen Grundzügen.
[*
Im Jargon der Marketing-Strategen der Banken steht dafür allein der
Name "strukturierte Produkte" ("structured products") in Übung.
Meines Erachtens ist der Name "umstrukturierte Finanzprodukte" zu befürworten,
weil durch ihn der Sachverhalt weitaus trefflicher und bezeichnender
zum Ausdruck kommt, dass derartige Finanzmarkttitel in aller Regel einen
Komplex bilden, der sich neu zusammenträgt aus ineinander gepassten
Bausteinen herkömmlicher Formen von Finanzanlagen nebst allerlei alteingeführter
Derivate, zumal Futures und Optionen.]
Zertifikate ("...-linked certificates of deposite")
sind rechtlich gesehen Inhaberschuldverschreibung. Sie unterliegen damit
selbstverständlich auch den üblichen Bonitätsrisiken des Emissionshauses
als Schuldner, und nicht am wenigsten dem Insolvenz- und Kreditrisiko
der Bank oder Sparkasse (Emittentenrisiko). Der Käufer von Zertifikaten
nimmt, im Gegensatz etwa zu Fonds, welche stets geschütztes Sondervermögen
bilden, durch den Erwerb solcher Papiere die Stellung eines Gläubigers
gegenüber dem ausgebenden Kreditinstitut ein. Wie alle Welt weiß, können
Banken gleich anderen Schuldnern in Verlegenheit geraten oder fallieren.
Aus eben diesem Grunde gibt es bei Zertifikaten überhaupt keine 100%ige
Garantie auf Rückzahlung des investierten Kapitales an den Käufer desselben
– selbst dann nicht, wenn es sich beim fraglichen Zertifikat um ein
sog. Garantiezertifikat handelt oder, wie es gelegentlich vorkommen
mag, es vorher mit kaptivierenden Argumenten als zusätzlich besichert
angepriesen, beworben oder das Schuldnerrisiko schlicht wegeskamontiert
wurde!
Zertifikate in ihrer ganzen Komplexität reihen sich allesamt
der Klasse der verbrieften derivativen Finanzinstrumente an. Von Haus
aus sind diese von vornherein so beschaffen, dass sie vornehmlich den
privaten Investor ("retail client") apostrophieren. Der kommerziellen
Tüchtigkeit der mit unermüdlicher Schaffenskraft begabten Emissionshäuser
ist es wohl zu verdanken, dass es, zumal auf deutschem Boden, derzeit
eine schier unüberschaubare Flut von Zertifikaten und ähnlichen umstrukturierten
Produkten verschiedenster Couleur gibt ("financial engineering").
Und so bleibt es nicht aus, dass jenem, der sich auf diesem Felde um
Überblick bemüht, nach einer ersten mehr nur flüchtigen Sichtung des
Produktenmarktes das Angebot an derartigen Papieren in tausendfältiger
Gestalt förmlich entgegenzuspringen scheint.
Der eigentliche Nutzen von Zertifikaten für den Anleger
mag nun darin liegen, dass er, ebenso wie schon von jeher mit Optionen
und anderen Finanzderivaten, dank ihrer gegebenen Angebotsfülle mit
den entsprechenden Papieren an der Marktentwicklung fast jedes Basiswertes
(Underlying) zu partizipieren vermag, sei es nun an steigenden oder
an fallenden, sei es an gleichbleibenden oder pfadlosen Preisen eines
solchen. Hierbei sind die unterschiedlichsten Konstruktionen denkbar:
ein proportionales Beteiligungsversprechen an der Kursentwicklung ebenso
wohl wie ein von der Gestaltung gewisser Verhältnisse abhängig gemachtes.
Auch wenn streng genommen laufend Kurse gestellt werden sollen: In Krisenzeiten
indes, soviel hat sich herausgestellt, erwiesen sich derartige Papiere
bisweilen als schwer oder gar nicht handelbar – eine jener Unfertigkeiten,
die einer gedeihlichen Entwicklung von Zertifikaten überaus hinderlich
sind.
Zertifikate werden sowohl an gesonderten Börsenplätzen
als auch im außerbörslichen Bereich (OTC) umgesetzt. An Basisobjekten
von Zertifikaten kommt grundsätzlich das gesamte Spektrum von Anlageinstrumenten
und Marktvariablen sowie deren Mischungen in Betracht. Analog spricht
man von Index-/Tracker-Zertifikaten, Rohstoffzertifikaten, Basket-Zertifikaten,
Airbag-Zertifikaten, Discount-Zertifikaten, Bonus-Zertifikaten, Express-Zertifikaten,
Knock-out-Zertifikaten usw. usw. Die Laufzeit von Zertifikaten (das
Kreditverhältnis) kann auf eine bestimmte Frist begrenzt ("closed
end") oder auch unbegrenzt ("open end") sein, oder aber,
der Emittent behält sich gar unter gewissen für ihn vorteilhaften Bedingungen
ein Kündigungsrecht im Emissionsprospekt ausdrücklich vor.
Zertifikate schienen bis vor kurzem noch auf der Beliebtheitsskala
von Privatanlegern ganz oben zu stehen. Zur gleichen Zeit fanden, angelockt
durch abnorm hohe Gewinnsätze im Emissionsgeschäft mit Zertifikaten
und den damit verwandten (Hebel-)Produkten,
hierzulande immer mehr Bankhäuser ein weites Betätigungsfeld vor, auf
dem sie die jüngst erworbenen Einsichten der modernen Finanzierungsforschung
im großen Stile anzubringen und mit ihren Pfunden zu wuchern verstanden.
Für viele Sparer wohl überzeugend genug, der Versuchung zu unterliegen
ihr Erspartes in sie hineinzustecken. Kurzum, der Markt für Zertifikate
erlebte fürwahr eine Blütezeit und konnte dabei immer mehr Boden gewinnen.
Doch mit dem Untergang der Investmentbank (Spekulationsbank) Lehman
Brothers Inc. und den herben Verlusten, die Zertifikatehalter seither
zu verschmerzen hatten, hat sich gerade auch angesichts der mit einem
Male wegbrechenden Umsätze mittlerweile starke Ernüchterung in der Zertifikatebranche
eingestellt, so zwar, dass selbst das Vertrauen in den Reihen ihrer
treusten Anhänger schwankend geworden ist.
Im Hinblick auf die Gewinnmarge, die den Banken aus der
Begebung von Zertifikaten zufällt, bleibt letztlich noch zu bemerken,
dass jene, die am Finanzmarkt einen gegebenen Einkommensstrom aus herkömmlichen
Instrumenten (Aktien, Anleihen, Futures und Optionen) unter Einsparung
von Gebühren in einen anderen, dazu äquivalenten zu transformieren wissen,
nicht gewillt sind, andere, die dies für sie tun, dafür zu bezahlen.

Weitere Fragen und Antworten zum Thema Börse folgen in Kürze.
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