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Aufzählung

Futures auf Geldmarktinstrumente

Zins-Futures ("interest rate futures") lautet der Oberbegriff, unter dem börsliche Zins-Terminkontraktgeschäfte zusammengefasst werden. Nach der Laufdauer des zugrunde liegenden Instruments zerfallen Zins-Futures in zwei Hauptarten: a.) Futures auf festverzinsliche Wertpapiere mittlerer (Notes) und langer Fristigkeit (Bonds) und b.) Futures auf bestimmte Geldmarktinstrumente von kurzfristiger Existenzdauer, wie z.B. solche auf eminent marktgängige Geldmarktpapiere öffentlicher Schuldner oder auf Zinssätze für bestimmte (nicht verbriefte) kurzfällige Einlagen in ausgewählte Banken, speziell auf Geldmarktkredite in Gestalt sog. Termineinlagen ("Termingeld") über dafür typische Laufzeiten bis zu zwölf Monaten. Im Folgenden werden Futures auf Geldmarktinstrumente ("short-term interest rate futures", "STIR Futures", "money market futures", Geldmarkt-Futures) ausführlich erörtert.

Zins-Futures auf Geldmarktinstrument zählen im Verein mit Zins-Futures auf festverzinsliche Wertpapiere des Kapitalmarktes, Devisen-, Aktien- und Index-Futures zur Kategorie der "financial futures"*. Inhalt eines Zins-Futureskontrakts auf kurzfristig ausgelegte Instrumente ist dem Leitgedanken von Terminkontraktgeschäften nach eine gegenseitig bindende, "unbedingte" vertraglich Verpflichtung zwischen zwei Vertragsparteien, ein genau bestimmtes, standardisiertes Nominalvolumen einer bestimmten Währung zu einem fixierten zukünftigen Zeitpunkt und zu einem bereits bei Vertragsabschluss festgelegten Referenzzinssatz, berechnet gemäß dem an der Terminbörse eindeutig festgestellten Terminkurs, in bestimmten Geldmarktinstrumenten unterzubringen (künftiger Abstrom von finanziellen Mitteln für den Erwerb des Instruments = Long-Futures-Position) respektive diesen Betrag aufzunehmen (künftiger Zustrom von finanziellen Mitteln, welche die Veräußerung des Instruments lösen = Short-Futures-Position) und vereinbarungsgemäß zu verzinsen (sog. "fixes Zins-Terminkontraktgeschäft").

[* Futures auf Edelmetalle lassen sich ebenfalls unter den Terminkontrakten auf Finanzinstrumente subsumieren, können aber auch ebenso gut der anderen Kategorie der Commodities zugeschlagen werden.]

Käufer und Verkäufer eines Geldmarkt-Futures verständigen sich mit Abschluss des Futuresgeschäftes im Voraus auf einen im Futurespreis sich widerspiegelnden ganz bestimmten Terminzinssatz ("futures forward rate"), der seinen Maßstab von einer auf kurze Frist zugedachten Geldveranlagung per Termin nimmt und für Letztere Geltung erlangt. Dieser bildet sonach das Underlying des Futures. Allein erhält der Grundgedanke von Terminkontraktgeschäften bei Zinsraten aus Instrumenten des Geldmarktes als unterliegendem Instrument von Futures (Zinssatz-Futures) in einer bedeutenden Nuance aus sich heraus eine verschiedene Fassung: Wie im Vorausgegangenen angesprochen, hätte der Käufer des Kontrakts (Long) der herkömmlichen Wesensbeschaffenheit von Termingeschäften gemäß unmittelbar nach dem letzten Handelstag (der in Gegenüberstellung mit dem OTC-Pendant "forward rate agreement", FRA, bei Geldmarkt-Futures dem festgesetzten Zeitpunkt am Ende der Vorlaufzeit "zum Termin" entspricht) den vereinbarten fixen Nennbetrag zum ausgehandelten Satz auf kurze Sicht effektiv zu veranlagen und der Verkäufer (Short) hätte im Gegenzug dem Käufer des Futures zu den vertraglich stipulierten Konditionen ein entsprechend ausgestattetes Geldmarktpapier auszuhändigen, das ihm die Gelegenheit der Termineinlage ("Festgeldeinlage", "fixed term deposit") zum ausgemachten Zinssatz darbietet und beurkundet.

Da aber Geldmarkt-Futures, denen Termineinlagen unter Banken (befristete Einlagengeschäfte) zugrunde liegen, ihrem Inhalt nach regelmäßig auf Zinssätze für rein fiktive, nicht gangbare Depositenvolumen lauten, ist eine tatsächliche Andienung am Laufzeitende faktisch undurchführbar. Darum werden alle jene Geldmarkt-Futures, die auf Referenzzinssätze normiert sind, bei Fälligkeit in Wirklichkeit durch das Barausgleichsverfahren* abgewickelt ("cash settlement", Barandienung; Differenzgeschäft): d. i. die Erfüllung durch Aufrechnung unter Zahlung eines letztmaligen ergebnisabhängigen Differenzbetrages an den Halter der im Wert gestiegenen und Vergütung heischenden Position. Zu einer verzinslichen Mittelanlage aus Geschäften mit Geldmarkt-Futures auf Termineinlagen kommt es also erst gar nicht. Das Nominalvolumen dient somit lediglich als Bezugs- und Berechnungsgrundlage für die Wertbeimessung einer Position in Geldmarkt-Futures, und mithin eben auch für eine etwaige Barausgleichszahlung.

[* Vgl. hierüber und über Geldmarkt-Futures, die sich speziell auf Geldmarktpapiere beziehen, auch den Hinweis zum "cash settlement" weiter unten auf dieser Seite (Zinsausgleichvereinbarung).]

 

 

 

Konventionelle "unbedingte" Zins-Termingeschäfte (wie "forward forwards" und die sich daraus entwickelten "forward rate agreements" FRAs) standen Pate für die Schaffung von Futures auf Geldmarktinstrumente. In Anlehnung daran wird bereits zum Zeitpunkt der Öffnung, d. i. mit Zustandekommen einer Position in Geldmarkt-Futures ("trade date", "opening"), über den Standardvertrag des Futures automatisch ein Zinssatz ("contract rate") verbindlich fixiert, zu dem ein bestimmtes Depositenvolumen in der betreffenden Währung (z. B. über 1 Mio. Euro (€) nominal bei Fälligkeit des Basisinstruments) für eine genau festgelegte kurz bemessene Zinsreferenzperiode ("contract period", z. B. beim Dreimonats-EURIBOR Futures über 90 Tage), die erst in Zukunft beginnt, gedanklich zu veranlagen wäre. Unter diesem Blickwinkel handelt es sich bei Zins-Futures auf Geldmarktinstrumente gleichsam um traditionelle Zins-Termingeschäfte (Zinssatztermingeschäfte), die indes in eine verkehrsfähige Form gebracht und damit börslich handelbar ("sekundärmarktfähig", fungibel) gemacht worden sind.

Folgende Abbildung versinnbildlicht diesen grundlegenden Zusammenhang noch einmal schematisch für konventionelle Zins-Termingeschäfte anhand einer Zeitachse:

Terminstruktur kurzfristiger Zins-Futures

mit:

t0: Zeitpunkt des Zustandekommens des Termingeschäftes,

t1: Zeitpunkt der Veranlagung der Kontraktsumme zum Terminzinssatz und Beginn der Zinsperiode,

t2: Rückzahlungszeitpunkt des vereinbarten Nominalvolumens (einschl. Verzinsung).

Auf "money market futures" übertragen bedeutet dies nun Folgendes: Die Vorlaufzeit ("term") bedeckt dem obigen Schema gemäß jenen Zeitraum, der mit dem Abschluss des Futuresgeschäfts an der Terminbörse beginnt (t0) und mit seinem standardisierten endfälligen Erfüllungstermin (t1) endigt (die Erfüllung erfolgt dabei i. d. R. durch Barausgleich). Nur bei besonderen Formen von Zins-Termingeschäften (nicht bei Futures!) schlösse sich im zeitlichen Nacheinander unmittelbar auf den Erfüllungstermin auch die effektive Veranlagung des vorab veranschlagten Volumens über die ausbedungene Zinsperiode ("tenor") in einer auf diesen Zeitpunkt diskontierten Höhe an.

Die Standardisierung der Merkmale eines Zins-Futures erstreckt sich grundsätzlich auf alle relevanten sachlichen, räumlichen und zeitlichen Kriterien, so dass für die einzelnen Kontrakte lediglich noch der Abschlusspreis (der Futureskurs) börslich auszuhandeln ist. Die Notierungsart des Kontraktpreises nimmt bei allen STIR-Futures die besondere Form eines indexierten Konstrukts an, wovon auf der nächsten Seite ausführlich zu handeln ist. Zum Nachteil von "money market futures" gegenüber den OTC ausgehandelten FRAs schlägt offensichtlich der Umstand aus, dass ein Marktakteur, der sich am Geldmarkt gegen Zinsänderungsrisiken abzusichern sucht (Hedging*), aufgrund der mangelnden Teilbarkeit von Futures jeweils nur ganz bestimmte, den Standardvorgaben entsprechende Geldbeträge (dafür zumeist jedoch über geringere Summen als bei FRAs; üblich sind nominal 1 oder 3 Mio. Euro, Dollar, Pfund Sterling etc.) oder ein glattes Vielfaches davon einzuweisen bzw. aufzunehmen vermag. Dem stehen allerdings all diejenigen Vorteile gegenüber, die sich von einem börsenmäßigen Handel und einer damit insgesamt verbesserten Preistransparenz durch erhöhte Fungibilität von Futures herleiten, was insonderheit die Möglichkeit einer im Bedarfsfall vorzeitigen und unkomplizierten Loslösung von einem laufenden Engagement zu allgemein fairen Preisen schafft. Darüber hinaus sind Bonitätsrisiken, wie sie etwa bei Zertifikaten (umstrukturierten Produkten) oder FRAs jederzeit schlagend werden können, an den Futuresmärkten so gut wie nicht existent.

[* Hinweis: Wer sich mithilfe von Geldmarkt-Futures gegen steigende Zinsen abzusichern wünscht, verkauft Zins-Futures; wer sich mithilfe von Geldmarkt-Futures gegen fallende Zinsen abzusichern wünscht, kauft Zins-Futures. Bei FRAs verhält es sich genau umgekehrt.]

Die vertragliche Gesamtlaufzeit konventioneller Fazilitäten an den Geld- und Kreditmärkten ist üblicherweise so bemessen, dass ihre Dauer nicht über ein Jahr hinausreicht (vereinzelt beträgt sie auch bis zu maximal zwei Jahren; bei noch längeren Zinsbindungsfristen dagegen spricht man allgemein von Kapitalmarktinstrumenten). Zu den spezifischen Geldmarktinstrumenten, welche für gewöhnlich kurzfristigen Zins-Futures als Referenzobjekte ("underlying") zugrunde liegen, zählt demnach einerseits das breite Spektrum von Geldmarktpapieren öffentlicher Schuldner, in erster Linie also Kurzläufer, wie bspw. Unverzinsliche Schatzanweisungen, Schatzwechsel (wie US Treasury-Bills, Abk.: T-Bills), oder Depositenzertifikate (CDs), 30 Day Federal Funds, die sich allesamt der größtmöglichen Sicherheit erfreuen, und andererseits Zinssätze aus Termineinlagen unter ausgewählten Banken, wie bspw. Eurodollar, Euroyen, Euroswiss, Short Sterling, 1- und 3-Monats-EURIBOR oder LIBOR. Zinssätze für Einlagen in Geschäftsbanken (Termineinlagen) notieren dabei im Allgemeinen aufgrund des – wenn auch nur minimal – geringeren Grades ihrer Sicherheit mit einem leichten Zuschlag gegenüber entsprechenden Zinsraten von Zentralbankpapieren (welche nicht selten auch aus steuerlichen und regulatorischen Gründen im Satze abnormal herabgedrückt dastehen).

Der Sache nach handelt es sich bei Termineinlagen und Terminzinssätzen konstruktionsbedingt um nicht über den Sekundärmarkt übertragbare Vermögenspositionen ("non-negotiable", "nontransferable"; "depo market"). Dieser Umstand findet sich wieder im Standardvertrag jener Zins-Futures, die auf Termineinlagen in Banken beruhen ("Zinsraten-Futures"), wie etwa der seit Dezember 1981 gehandelte 3-Monats-Eurodollar-Futures der CME, der LIBOR-Futures (das Akronym LIBOR steht für London Interbank Offered Rate) oder der EURIBOR-Futures (EURIBOR* = European Interbank Offered Rate). Alle Kontrakte dieser Art nehmen zur Abgeltung eines Vermögensvorteils aus Marktwertänderungen daher von vornherein einen Anspruch auf Zahlung eines Differenzbetrages in sich auf. Ebenso wie die konventionellen FRAs werden eben genannte Zins-Futures in ihren Fälligkeitszeitpunkten tatsächlich also stellvertretend durch Zahlung eines Differenzbetrages erfüllt ("cash settlement"). Geldbeträge ("settlement sum"), die durch Vornahme eines "cash settlement" in den vorstehend zitierten Geldmarkt-Futures zur Zahlung fällig werden, schreibt die Liquidationskasse der Börse ("clearing house") den jeweiligen Verrechnungskonten i. d. R. am ersten Börsentag nach dem letzten Handelstag gut bzw. belastet sie entsprechend.

[* Der EURIBOR® trat am 1. Januar 1999 als neue Interbank-Referenzrate in Verkehr. Euribor® wird für ein-, zwei- und dreiwöchige sowie für monatliche Laufzeiten, gestaffelt von 1 bis 12 Monaten, berechnet. Euribor® repräsentiert den durchschnittlichen Geldmarkt-Referenzzinssatz, zu dem Geschäftsbanken erster Bonität wechselseitig kurzfristiges Geld (Termingeld) ausleihen (Interbankrate). Der Euribor® wird von der European Banking Federation (FBE) und der Financial Market Association (ACI) fortlaufend berechnet, indem die Quotierungen der Brief-Zinssätze von 43 renommierten Bankhäusern, wovon die meisten einen Geschäftssitz in den Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) aufweisen, zu einem ungewichteten (auf drei Nachkommastellen gerundeten) Durchschnittszinssatz (p.a; act/360-Methode) ausgewertet werden.]

Diese abwicklungstechnische Variante bei Fälligkeit eines Zins-Futureskontrakts auf Termineinlagen ist ganz dem Leitbild des sogenannten "Differenzausgleichs" ("Barandienung", "Barausgleich", "cash settlement") verhaftet: Statt einer physischen Lieferung des Vertragsgegenstandes (hier: Kapitaldispositionen aus nicht marktfähigen Geldmarktfazilitäten) sehen die Börsenregeln vor, dass bei Fälligkeit eines "short-term interest rate"-Futures, der auf Einlagengeschäften basiert, alle bis dato noch nicht durch ein deckungsgleiches Gegengeschäft glattgestellten und damit noch offen gebliebenen Kontrakte ersatzweise durch eine letztmalige Barausgleichszahlung zu erfüllen sind. Die richtige Höhe einer Barausgleichszahlung regelt sich nach dem jeweiligen offiziellen Schlussabrechnungspreis (EDSP, "exchange delivery settlement price") im terminfälligen Kontrakt. Vom Käufer eines solchen Geldmarkt-Futures (Long) wird verlangt, den in der Differenz zwischen dem vereinbarten Preis und einem niedrigeren Schlussabrechnungspreis bestehenden Geldbetrag der Gegenpartei bar auszugleichen. Der Verkäufer eines solchen Geldmarkt-Futures (Short) wiederum ist verpflichtet, den in der Differenz zwischen dem Einigungspreis und einem höheren Schlussabrechnungspreis aufgehenden Geldbetrag der Gegenpartei bar auszugleichen.

Die Aufgabe der Durchführung und Abwickelung eines Barausgleichs übernimmt die Abrechnungsstelle der Terminbörse (Clearingstelle). Im Verfolg dieser Tätigkeit führt die Clearingstelle für alle noch ausstehende Futures-Geschäfte separat zu rechnende Positionskonten. Im Rahmen des „marking to market“ ermittelt sie für die korrespondierenden Verrechnungskonten börsentäglich die auflaufenden Gewinne und Verluste, die von den jeweils zum Vortage sich ändernden Schlusskursen (also dem Preisprozess eines Futures an der Börse) herrühren. Unter Berücksichtigung der vorher bereits geleisteten Ein- und Nachschüsse führt sie anschließend den zum Ausgleich nötigen buchtechnischen Verrechnungsverkehr zwischen den einzelnen Konten durch (tägliche "Settlement-Zahlungen"). Auf diese Weise finden alle während der Laufzeit eines Geldmarkt-Futures anfallenden Vermögenswertänderungen ihren entsprechenden zahlenmäßigen Niederschlag in den zugeordneten Geldverrechnungskonten. Finanzielle Forderungen der einzelnen Anspruchsberechtigten lassen sich nun auf dieser Grundlage durch das Clearing-System unkompliziert zum Ausgleich bringen. In zunehmendem Maße werden aber auch solche Zins-Futures, die kurzfristige, auf diskontierter Basis emittierte Wertpapiere ("discount papers") zum Geschäftsgegenstand haben (wie bspw. die seit 1976 an der Chicago Mercantile Exchange (CME) gehandelten US-T-Bill-Futures), der Einfachheit halber anstatt einer hier möglichen effektiven Andienung der Papiere durch Barausgleich erfüllt (sog. "verdecktes Differenzgeschäft").

Allein der weitaus überwiegende Teil der in den Zins-Futuresmärkten aktiv Mitwirkenden hat ohnehin weder die Absicht, eine Position in Geldmarkt-Futureskontrakten bis zu ihrem letzten Handelstag aufrechtzuerhalten noch die einem andienbaren "short-term interest rate"-Futures zugrunde liegenden Geldmarkpapiere tatsächlich physisch zu beziehen resp. liefern. Vielmehr gilt das vorrangige Interesse zu einem guten Teil der Spekulation (Trading) in den verschiedenen Geldmarktinstrumenten, um auf diese Weise von wahrgenommenen Gewinnchancen aus erwarteten Zinsänderungen am kurzen Ende der Zinsstrukturkurve* bequem und einfach Profit zu ziehen.

[* Eine Zinsstrukturkurve beschreibt die funktionale Abhängigkeit der Zinshöhe von der Laufzeit von Schuldtiteln (Dauer der Zinsbindung). Werden wie in den USA üblich statt der einzelnen "spot rates" Renditen aufgestellt, spricht man auch von einer "yield curve".]

Weit mehr noch als bei Rentenmarkt-Futures erlangt ein weiteres Motiv von Wesenheit Bedeutung für die Teilnahme am Handel mit kurzfristigen Zins-Futures, das Motiv nämlich, dieselben als Kompensationsgeschäfte zu Kurssicherungszwecken (Hedging) mit Rücksicht auf bereits im Gange befindliche bzw. noch in der Zukunft schwebende Kassapositionen des Geldmarktes einzusetzen: So lässt sich bspw. ein an den EURIBOR gekoppelter Zinssatz ("spot rate"), der für eine beabsichtigte Kreditaufnahme maßgeblich ist, mittelst Geldmarkt-Futures in seiner Höhe schon heute verbindlich festschreiben. Vor allem Banken machen davon regen Gebrauch, zumal um ihre Verpflichtungen aus "forward rate agreements" unter Kontrolle zu halten. Des Weiteren lassen sich die aus Swap-Transaktionen erwachsenen Zinsrisiken mithilfe von Geldmarkt-Futures höchst wirkungsvoll absichern. Dies erklärt und begründet im Übrigen auch den Beobachtungssachverhalt des enormen Handelsvolumens ("volume") von Eurodollar-Futures an der Terminbörse CME als auch ihren vergleichsweise besonders weit in die Zukunft reichenden Terminzyklus (bis zu 40 Monate). Das Kurssicherungsmotiv nimmt in den Zins-Futuresmärkten auf Geldmarktinstrumente damit zweifellos auch einen höheren Stellenwert ein als dies in den Märkten für Devisen-Futures der Fall ist, da in ersteren offenbar kein mit dem Devisenmarkt vergleichbarer liquider Interbankenmarkt besteht. Nicht zu vergessen werden Geldmarkt-Futures darüber hinaus vielfach zur Ausnutzung von Preisungleichgewichten zwischen verschiedenen Finanzmärkten eingesetzt (Arbitrage). Fernerhin bieten sich "short-term interest rate futures" förmlich geradezu an für eine ganze Reihe von ausgeklügelten Spread-Strategien.

Die Ermöglichung der vorgenannten Ziele und Strategien setzt prinzipiell voraus, dass der augenblickliche Inhaber einer noch nicht eingedeckten Nettoposition in Zins-Futures – gleichgültig, ob "long" oder "short" – durch das spätere Einnehmen einer kompensierenden Gegenposition, welche strukturell die gleiche Leistung in sich schließt, auch in der Lage ist, seinen vorher begründeten Zins-Futureskontrakt noch vor dessen Fälligkeit rasch und zu möglichst geringen Kosten wieder zu liquidieren (Reversibilität von Zins-Futures). Die Terminbörsen setzen genau an diesem Punkte an und räumen den Akteuren an den Derivatebörsen über den umkomplizierten Abschluss eines Gegengeschäfts die Möglichkeit ein, sich im vorstehenden Sinne nahezu jederzeit zu Marktpreisen loszulösen vom Gebundensein an einem vorher eingeleiteten und bis dato noch bestehenden Engagement. Die vorfristige Aufhebung eines "forward rate agreement" mag im Vergleich zu STIR Futures dagegen vielfach auf Schwierigkeiten stoßen oder untunlich sein.

Weltweit zu den umsatzstärksten Futuresprodukten des Geldmarktes zählten im Jahre 2008, von oben heruntergereiht: der CME 3-Month Eurodollar Futures* (mit täglich mehr als ca. 2 Mio. umgeschlagenen Kontrakten derzeit unangefochten der am meisten gehandelte Futures überhaupt), gefolgt vom Euronext.liffe 3-Month Euribor Futures, dem BM&F 1-Day Interbank Deposit Futures, dem Euronext.liffe 3-monatigen Sterling-Futures, dem Mexder TIIE 28-Day Interbank Rate Futures sowie dem TFX Euroyen Futures. Fast alle Geldmarkt-Futures werden heutzutage an den Terminbörsen über elektronische Handelsplattformen ("Computerbörsen") gehandelt.

[* Anmerkung: Der Eurodollar Futures zeichnet sich außerdem dadurch aus, der erste Futures zu sein, der durch Barausgleich erfüllt wurde.]

 

Lesen Sie auf der folgenden Seite:

Der Futureskurs von kurzfristigen Zins-Futures und ein Trading-Beispiel

 

 

Siehe auch:

 

Aufzählung

Was sind Futures?

Aufzählung

Wie entstehen Futures?

Aufzählung

Der Handel mit Futures

Aufzählung

Der Futureskurs

Aufzählung

Das Offene Interesse ("open interest") und der Umsatz ("volume")

Aufzählung

Glattstellung offener Positionen: Das Gegengeschäft

Aufzählung

Settlement: Die Erfüllung eines Futures-Kontrakts durch physische Lieferung oder "cash settlement"

Aufzählung

Die Mindestkursänderung ("tick", "minimum price fluctuation")

Aufzählung

Tägliches Kurs-Limit ("daily price limit") – "limit-up" bzw. "limit-down"

Aufzählung

Die Positions-Obergrenze ("position limit"), "accountability rules" und Reportpflicht ("reportable limit")

Aufzählung

Zur Beziehung zwischen Spotmarktpreis und Futureskurs und "cost of carry"

Aufzählung

Devisen-Futures

Aufzählung

Aktienindex-Futures

Aufzählung

Zins-Futures auf mittel- und langfristige Anleihen

 

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2010 Bert H. Deiters
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Stand: 19. Juli 2010. Alle Rechte vorbehalten.