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Aufzählung

Futures auf Geldmarktinstrumente

Zins-Futures ("interest rate futures") lautet der Oberbegriff, unter dem börsliche Zins-Terminkontraktgeschäfte zusammengefasst werden. Nach der Fristigkeit des zugrunde liegenden Instruments zerfallen Zins-Futures in zwei Hauptarten: a.) Futures auf festverzinsliche Wertpapiere mittel- (Notes) und langfristiger Laufzeiten (Bonds) und b.) Futures auf bestimmte Geldmarktinstrumente von kurzfristiger Existenzdauer, wie z. B. solche auf eminent marktgängige Geldmarktpapiere öffentlicher Schuldner oder auf Zinssätze für bestimmte (nicht verbriefte) kurzfällige Einlagen in ausgewählte Banken, speziell sog. Termineinlagen ("Termingeld") über dafür typische Laufzeiten bis zu zwölf Monaten. Im Folgenden werden Futures auf Geldmarktinstrumente ("short-term interest rate futures", "STIR Futures", "money market futures", Geldmarkt-Futures) ausführlich erörtert.

Zins-Futures auf Geldmarktinstrument zählen im Verein mit Zins-Futures auf festverzinsliche Wertpapiere des Kapitalmarktes, Devisen-, Aktien- und Index-Futures zur Kategorie der "financial futures"*. Inhalt eines Zins-Futureskontrakts auf kurzfristig ausgelegte Instrumente ist dem Leitgedanken von Terminkontraktgeschäften nach eine gegenseitig bindende, "unbedingte" vertraglich Verpflichtung zwischen zwei Vertragsparteien, ein genau bestimmtes, standardisiertes Nominalvolumen einer bestimmten Währung zu einem fixierten zukünftigen Zeitpunkt und zu einem bereits bei Vertragsabschluss festgelegten Referenzzinssatz, berechnet gemäß dem an der Terminbörse eindeutig festgestellten Terminkurs, in bestimmten Geldmarktinstrumenten anzulegen (künftiger Abstrom von finanziellen Mitteln und Erwerb des Instruments = Long-Futures-Position) respektive diesen Betrag aufzunehmen (künftiger Zustrom von finanziellen Mitteln und Veräußerung des Instruments = Short-Futures-Position) und vereinbarungsgemäß zu verzinsen (sog. "fixes Zins-Terminkontraktgeschäft").

[* Futures auf Edelmetalle lassen sich ebenfalls unter den Terminkontrakten auf Finanzinstrumente subsumieren, können aber auch ebenso gut der anderen Kategorie der Commodities zugeschlagen werden.]

Käufer und Verkäufer eines Geldmarkt-Futures einigen sich mit Abschluss eines Zins-Futuresgeschäftes im Voraus über einen ganz bestimmten Terminzinssatz ("futures forward rate") für eine zugedachte Geldveranlagung auf kurze Frist per Termin, der alsdann das Underlying bildet. Allein erhält der Grundgedanke von Futures bei Geldmarktinstrumenten als unterliegendem Instrument in einer Nuance eine verschiedene Fassung: Dem Wesen von Termingeschäften gemäß hätte der Käufer des Kontrakts (Long) unmittelbar nach dem letzten Handelstag (der im Vergleich mit dem OTC-Pendant "forward rate agreement", FRA, dem festgelegten Zeitpunkt am Ende der Vorlaufzeit "zum Termin" entspricht) den vereinbarten fixen Nennbetrag zum ausgehandelten Satz auf kurze Sicht effektiv zu veranlagen und der Verkäufer (Short) hätte im Gegenzug dem Käufer des Futures zu den kontraktlichen Konditionen ein entsprechend ausgestattetes Geldmarktpapier auszuhändigen, das ihm die Möglichkeit der Termineinlage ("Festgeldeinlage", "fixed term deposit") zum vereinbarten Zinssatz darbietet und beurkundet.

Da aber Geldmarkt-Futures, denen Termineinlagen unter Banken (befristete Einlagengeschäfte) zugrunde liegen, regelmäßig auf Zinssätze für rein fiktive, nicht gangbare Depositenvolumen lauten, ist eine tatsächliche Andienung am Laufzeitende faktisch undurchführbar. Darum werden alle jene Geldmarkt-Futures, die auf Referenzzinssätze normiert sind, bei Fälligkeit in Wirklichkeit durch das Barausgleichsverfahren* abgewickelt ("cash settlement", Barandienung; Differenzgeschäft): d. i. die Erfüllung durch Zahlung eines letztmaligen ergebnisabhängigen Differenzbetrages an den Halter der im Wert gestiegenen und Vergütung heischenden Position. Zu einer verzinslichen Mittelanlage aus Geschäften mit Geldmarkt-Futures auf Termineinlagen kommt es also erst gar nicht. Das Nominalvolumen dient somit lediglich als Bezugs- und Berechnungsgrundlage für die Wertbeimessung einer Position in Geldmarkt-Futures, und sohin eben auch für eine etwaige Barausgleichszahlung.

[* Vgl. dazu und zu Geldmarkt-Futures, die sich speziell auf Geldmarktpapiere beziehen, auch den Hinweis zum "cash settlement" weiter unten auf dieser Seite (Zinsausgleichvereinbarung).]

 

 

 

Konventionelle "unbedingte" Zins-Termingeschäfte (wie "forward forwards" und "forward rate agreements" FRAs) standen Pate für die Entwicklung von Futures auf Geldmarktinstrumente. In Anlehnung daran ist bereits zum Zeitpunkt der Öffnung, d. i. mit Zustandekommen einer Futures-Position ("trade date", "opening"), über den Standardvertrag des Geldmarkt-Futures automatisch ein Zinssatz verbindlich fixiert ("contract rate"), zu dem ein bestimmtes Depositenvolumen in der betreffenden Währung (wie z. B. über 1 Mio. Euro (€) nominal bei Fälligkeit des Basisinstruments) für eine genau festgelegte kurzfristige Zinsreferenzperiode ("contract period", z. B. beim Dreimonats-EURIBOR Futures über 90 Tage), die erst in Zukunft beginnt, gedanklich zu veranlagen wäre. Unter diesem Blickwinkel handelt es sich bei Zins-Futures auf Geldmarktinstrumente gleichsam um traditionelle Zins-Termingeschäfte (Zinssatztermingeschäfte), die indes in eine standardisierte Form gebracht und damit börslich handelbar ("sekundärmarktfähig", fungibel) gemacht werden.

Folgende Abbildung versinnbildlicht diesen grundlegenden Zusammenhang noch einmal schematisch für konventionelle Zins-Termingeschäfte anhand einer Zeitachse:

Terminstruktur kurzfristiger Zins-Futures

mit:

t0: Zeitpunkt des Zustandekommens des Termingeschäftes,

t1: Zeitpunkt der Veranlagung der Kontraktsumme zum Terminzinssatz und Beginn der Zinsperiode,

t2: Rückzahlungszeitpunkt des vereinbarten Nominalvolumens (einschl. Verzinsung).

Auf "money market futures" übertragen bedeutet dies nun Folgendes: Die Vorlaufzeit bedeckt demgemäß jenen Zeitraum, der mit dem Abschluss des Futuresgeschäfts an der Terminbörse beginnt (t0) und mit seinem standardisierten endfälligen Erfüllungstermin (t1) endigt (die Erfüllung erfolgt dabei i. d. R. durch Barausgleich). Nur bei besonderen Formen von Zins-Termingeschäften (nicht bei Futures!) schlösse sich dann in unmittelbarer zeitlicher Folge zum Erfüllungstermin auch die effektive Veranlagung des vorab veranschlagten Volumens in einer über die ausbedungene Zinsperiode auf diesen Zeitpunkt diskontierte Höhe an.

Die Standardisierung der Merkmale eines Zins-Futures erstreckt sich grundsätzlich auf alle relevanten sachlichen, räumlichen und zeitlichen Kriterien, so dass für einzelne Kontrakte lediglich noch der Preis (der Futureskurs) börslich auszuhandeln ist. Der Nachteil, der "money market futures" gegenüber den OTC ausgehandelten FRAs anhaftet, liegt nun offensichtlich darin, dass ein Marktakteur, der sich am Geldmarkt gegen Zinsänderungsrisiken abzusichern sucht (Hedging*), aufgrund der mangelnden Teilbarkeit von Futures jeweils nur genau bestimmte, den Standardvorgaben entsprechende Beträge (dafür zumeist jedoch über geringere Summen als bei FRAs; üblich sind nominal 1 oder 3 Mio. Euro, Dollar, Pfund Sterling etc.) oder ein glattes Vielfaches davon zu veranlagen bzw. aufzunehmen vermag. Dem stehen allerdings diejenigen Vorteile gegenüber, die sich von einer insgesamt verbesserten Preistransparenz durch erhöhte Fungibilität von Futures herleiten, was insbesondere die Möglichkeit zu einer im Bedarfsfall bequemen, vorzeitigen Loslösung von einem zuvor eingegangen Engagement zu allgemein fairen Preisen schafft. Darüber hinaus sind Bonitätsrisiken, wie sie etwa bei Zertifikaten (umstrukturierten Produkten) jederzeit schlagend werden können, an den Futuresmärkten so gut wie nicht existent.

[* Hinweis: Wer sich mithilfe von Geldmarkt-Futures gegen steigende Zinsen abzusichern wünscht, verkauft Zins-Futures; wer sich mithilfe von Geldmarkt-Futures gegen fallende Zinsen abzusichern wünscht, kauft Zins-Futures. Bei FRAs verhält es sich genau umgekehrt.]

Die vertragliche Gesamtlaufzeit konventioneller Fazilitäten an den Geld- und Kreditmärkten ist üblicherweise so bemessen, dass ihre Dauer nicht über ein Jahr hinausreicht (vereinzelt beträgt sie auch bis zu maximal zwei Jahren; bei noch längeren Zinsbindungsfristen dagegen spricht man allgemein von Kapitalmarktinstrumenten). Zu den spezifischen Geldmarktinstrumenten, welche für gewöhnlich kurzfristigen Zins-Futures als Handelsobjekte ("underlying") zugrunde liegen, zählt demnach einerseits das breite Spektrum von Geldmarktpapieren öffentlicher Schuldner, in erster Linie also Kurzläufer, wie bspw. Unverzinsliche Schatzanweisungen, Schatzwechsel (wie US-Treasury-Bills, Abk.: T-Bills), oder Depositenzertifikate (CDs), 30 Day Federal Funds, die sich allesamt der größtmöglichen Sicherheit erfreuen, und andererseits Zinssätze aus Termineinlagen unter ausgewählten Banken, wie bspw. Eurodollar, Euroyen, Short Sterling, 1- und 3-Monats-EURIBOR oder LIBOR. Zinssätze für Einlagen in Geschäftsbanken (Termineinlagen) notieren dabei im Allgemeinen aufgrund des – wenn auch nur minimal – geringeren Grades ihrer Sicherheit mit einem leichten Zuschlag gegenüber entsprechenden Zinsraten von Zentralbankpapieren.

Der Sache nach handelt es sich bei Termineinlagen und Terminzinssätzen konstruktionsbedingt um nicht über den Sekundärmarkt übertragbare Vermögenspositionen ("non-negotiable", "nontransferable"; "depo market"). Dieser Umstand findet sich wieder im Standardvertrag jener Zins-Futures, die auf Termineinlagen in Banken beruhen ("Zinsraten-Futures"), wie etwa der seit Dezember 1981 gehandelte 3-Monats-Eurodollar-Futures der CME, der LIBOR-Futures (London Interbank Offered Rate) oder der EURIBOR-Futures (EURIBOR* = European Interbank Offered Rate). Alle Kontrakte dieser Art nehmen zur Abgeltung eines Vermögensvorteils aus Marktwertänderungen daher von vornherein einen Anspruch auf Zahlung eines Differenzbetrages in sich auf. Ebenso wie die konventionellen FRAs werden eben genannte Zins-Futures in ihren Fälligkeitszeitpunkten tatsächlich also stellvertretend durch Zahlung eines Differenzbetrages erfüllt ("cash settlement"). Geldbeträge ("settlement sum"), die durch "cash settlement" in den vorstehend zitierten Geldmarkt-Futures zur Zahlung fällig werden, schreibt die Liquidationskasse der Börse ("clearing house") den jeweiligen Verrechnungskonten i. d. R. am ersten Börsentag nach dem letzten Handelstag gut bzw. belastet sie entsprechend.

[* Der EURIBOR® wurde am 1. Januar 1999 als eine neue Interbank-Referenzrate eingeführt. Euribor® wird für ein-, zwei- und dreiwöchige und für monatliche Laufzeiten, gestaffelt von 1 bis 12 Monaten, berechnet. Der Euribor® repräsentiert den durchschnittlichen Geldmarkt-Referenzzinssatz, zu dem Geschäftsbanken erster Bonität wechselseitig kurzfristiges Geld (Termingeld) ausleihen (Interbankrate). Der Euribor® wird von der European Banking Federation (FBE) und der Financial Market Association (ACI) fortlaufend berechnet, indem die Quotierungen der Brief-Zinssätze von 43 renommierten Bankhäusern, wovon die meisten einen Geschäftssitz in den Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) aufweisen, zu einem ungewichteten (auf drei Nachkommastellen gerundeten) Durchschnittszinssatz (p.a; act/360-Methode) ausgewertet werden.]

Diese abwicklungstechnische Variante bei Fälligkeit eines Zins-Futureskontrakts auf Termineinlagen ist ganz dem Leitbild des sog. "Differenzausgleichs" ("Barandienung", "Barausgleich", "cash settlement") verhaftet: Statt einer physischen Lieferung des Vertragsgegenstandes (hier: Kapitaldispositionen aus nicht marktfähigen Geldmarktfazilitäten) sehen die Börsenregeln vor, dass bei Fälligkeit eines "short-term interest rate"-Futures, der auf Einlagengeschäften basiert, alle bis dato noch nicht durch ein entsprechendes Gegengeschäft glattgestellten und damit noch offen gebliebenen Kontrakte ersatzweise durch eine letztmalige Barausgleichszahlung zu erfüllen sind. Die richtige Höhe einer Barausgleichszahlung regelt sich nach dem jeweiligen offiziellen Schlussabrechnungspreis (EDSP, "exchange delivery settlement price") im terminfälligen Kontrakt. Der Käufer eines solchen Geldmarkt-Futures (Long) ist verpflichtet, den in der Differenz zwischen dem vereinbarten Preis und einem niedrigeren Schlussabrechnungspreis bestehenden Geldbetrag der Gegenpartei bar auszugleichen. Der Verkäufer eines solchen Geldmarkt-Futures (Short) wiederum ist verpflichtet, den in der Differenz zwischen dem vereinbarten Preis und einem höheren Schlussabrechnungspreis bestehenden Geldbetrag der Gegenpartei bar auszugleichen.

Die Durchführung und Abwicklung eines Barausgleichs übernimmt die Abrechnungsstelle der Terminbörse (Clearingstelle). Darüber hinaus führt die Clearingstelle für alle noch ausstehende Futures-Geschäfte separat zu rechnende Positionskonten. Sie ermittelt im Rahmen des „marking to market“ für die zugeteilten Verrechnungskonten börsentäglich die auflaufenden Gewinne und Verluste, die aus den jeweils zum Vortage sich ändernden Schlusskursen (also dem Preisprozess eines Futures an der Börse) resultieren. Unter Berücksichtigung der bereits vorher geleisteten Ein- und Nachschüsse führt sie anschließend den zum Ausgleich nötigen buchtechnischen Verrechnungsverkehr zwischen den einzelnen Konten durch (tägliche "Settlement-Zahlungen"). Auf diese Weise finden alle während der Laufzeit eines kurzfristigen Zins-Futures anfallenden Vermögenswertänderungen ihren entsprechenden zahlenmäßigen Niederschlag in den zugeordneten Geldverrechnungskonten. Finanzielle Forderungen der einzelnen Anspruchsberechtigten lassen sich nun auf dieser Grundlage durch das Clearing-System unkompliziert zum Ausgleich bringen. In zunehmendem Maße werden aber auch solche Zins-Futures, die kurzfristige, auf diskontierter Basis emittierte Wertpapiere ("discount papers") zum Geschäftsgegenstand haben (wie bspw. die seit 1976 an der Chicago Mercantile Exchange (CME) gehandelten US-T-Bill-Futures), der Einfachheit halber anstatt einer hier möglichen effektiven Andienung der Papiere durch Barausgleich erfüllt (sog. "verdecktes Differenzgeschäft").

Allein der weitaus überwiegende Teil der in den Zins-Futuresmärkten aktiv Mitwirkenden hat ohnehin weder die Absicht, eine Position in Geldmarkt-Futureskontrakten bis zu ihrem letzten Handelstag aufrechtzuerhalten noch die einem andienbaren "short-term interest rate"-Futures zugrunde liegenden Geldmarkpapiere tatsächlich physisch zu beziehen resp. liefern. Vielmehr gilt das Hauptinteresse vorrangig der Spekulation (Trading) in den verschiedenen Geldmarktinstrumenten, um auf diese Weise von wahrgenommenen Gewinnchancen aus erwarteten Zinsänderungen am kurzen Ende der Zinsstrukturkurve* bequem und einfach zu profitieren.

[* Eine Zinsstrukturkurve beschreibt die funktionale Abhängigkeit der Zinshöhe von der Laufzeit von Schuldtiteln (Dauer der Zinsbindung). Werden wie in den USA üblich statt der einzelnen "spot rates" Renditen aufgestellt, spricht man auch von einer "yield curve".]

Ein weiteres Motiv von ganz wesentlicher Bedeutung für die Teilnahme am Handel mit kurzfristigen Zins-Futures besteht darin, dieselben als Kompensationsgeschäfte zu Kurssicherungszwecken (Hedging) bei bereits bestehenden bzw. noch in der Zukunft schwebenden Kassapositionen des Geldmarktes einzusetzen: So lässt sich bspw. ein an den EURIBOR gekoppelter Zinssatz ("spot rate"), der für eine beabsichtigte Kreditaufnahme maßgeblich ist, mittelst Geldmarkt-Futures in seiner Höhe bereits heute verbindlich festschreiben. Vor allem Banken machen davon Gebrauch, um ihre Verpflichtungen aus "forward rate agreements" unter Kontrolle zu halten. Des Weiteren lassen sich die aus Swap-Transaktionen erwachsenen Zinsrisiken mithilfe von Geldmarkt-Futures wirkungsvoll absichern. Dies erklärt und begründet im Übrigen auch den Beobachtungssachverhalt des enormen Handelsvolumens ("volume") von Eurodollar-Futures an der Terminbörse CME als auch ihren vergleichsweise besonders weit in die Zukunft reichenden Terminzyklus (bis zu 40 Monate). Das Kurssicherungsmotiv nimmt in den Zins-Futuresmärkten auf Geldmarktinstrumente damit zweifellos einen höheren Stellenwert ein als dies z. B. in den Märkten für Devisen-Futures der Fall ist, da in ersteren offenbar kein mit dem Devisenmarkt vergleichbarer liquider Interbankenmarkt besteht. Nicht zu vergessen werden Geldmarkt-Futures auch vielfach zur Ausnutzung von Preisungleichgewichten zwischen verschiedenen Finanzmärkten eingesetzt (Arbitrage). Fernerhin bieten sich "short-term interest rate futures" förmlich geradezu an für eine Reihe ausgeklügelter Spread-Strategien.

Die Ermöglichung der vorgenannten Ziele und Strategien setzt prinzipiell voraus, dass der augenblickliche Inhaber einer noch nicht eingedeckten Nettoposition in Zins-Futures – gleichgültig, ob "long" oder "short" – durch das spätere Einnehmen einer kompensierenden Gegenposition, welche strukturell die gleiche Leistung in sich schließt, auch in der Lage ist, seinen vorher begründeten Zins-Futureskontrakt noch vor dessen Fälligkeit rasch und zu möglichst geringen Kosten wieder zu liquidieren (Reversibilität von Zins-Futures). Die Terminbörsen setzen genau an diesem Punkte an und räumen den Akteuren an den Derivatebörsen über den umkomplizierten Abschluss eines Gegengeschäfts die Möglichkeit ein, sich im vorstehenden Sinne nahezu jederzeit zu Marktpreisen loszulösen vom Gebundensein an einem vorher eingeleiteten und bis dato noch bestehenden Engagement. Die vorfristige Aufhebung eines "forward rate agreement" mag im Vergleich zu STIR Futures dagegen vielfach auf Schwierigkeiten stoßen oder untunlich sein.

Zu den umsatzstärksten kurzfristigen Zins-Futuresprodukten weltweit zählten im Jahre 2008 von oben heruntergereiht: der CME 3-Month Eurodollar Futures* (mit täglich mehr als ca. 2 Mio. umgeschlagenen Kontrakten derzeit unangefochten der am meisten gehandelte Futures überhaupt), gefolgt vom Euronext.liffe 3-Month Euribor Futures, dem BM&F 1-Day Interbank Deposit Futures, dem Euronext.liffe 3-monatigen Sterling-Futures, dem Mexder TIIE 28-Day Interbank Rate Futures sowie dem TFX Euroyen Futures. Fast alle Geldmarkt-Futures werden heutzutage an den Terminbörsen über elektronische Handelsplattformen ("Computerbörsen") gehandelt.

[* Anmerkung: Der Eurodollar Futures zeichnet sich außerdem dadurch aus, der erste Futures zu sein, der durch Barausgleich erfüllt wurde.]

 

Lesen Sie auf der folgenden Seite:

Der Futureskurs von kurzfristigen Zins-Futures und ein Trading-Beispiel

 

 

Siehe auch:

 

Aufzählung

Was sind Futures?

Aufzählung

Wie entstehen Futures?

Aufzählung

Der Handel mit Futures

Aufzählung

Der Futureskurs

Aufzählung

Das Offene Interesse ("open interest") und der Umsatz ("volume")

Aufzählung

Glattstellung offener Positionen: Das Gegengeschäft

Aufzählung

Settlement: Die Erfüllung eines Futures-Kontrakts durch physische Lieferung oder "cash settlement"

Aufzählung

Die Mindestkursänderung ("tick", "minimum price fluctuation")

Aufzählung

Tägliches Kurs-Limit ("daily price limit") – "limit-up" bzw. "limit-down"

Aufzählung

Die Positions-Obergrenze ("position limit"), "accountability rules" und Reportpflicht ("reportable limit")

Aufzählung

Zur Beziehung zwischen Spotmarktpreis und Futureskurs und "cost of carry"

Aufzählung

Devisen-Futures

Aufzählung

Aktienindex-Futures

Aufzählung

Zins-Futures auf mittel- und langfristige Anleihen

 

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2010 Bert H. Deiters
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Stand: 09. März 2010. Alle Rechte vorbehalten.