 |
Futures auf Geldmarktinstrumente
|
Zins-Futures ("interest
rate futures") lautet der Oberbegriff, unter dem die börslichen
Zins-Terminkontraktgeschäfte
zusammengefasst werden. Nach der Laufdauer des zugrunde liegenden Instruments
zerfallen Zins-Futures in zwei Hauptarten: a.) Futures auf festverzinsliche
Wertpapiere mittlerer (Notes) und langer Fristigkeit (Bonds) und
b.) Futures auf bestimmte Geldmarktinstrumente von kurzfristiger
Existenzdauer, z.B. auf
eminent marktgängige Geldmarktpapiere öffentlicher Schuldner oder auf
Zinssätze für bewegliche bankfähige Leihgelder, worunter insbesondere
bestimmte (nicht verbriefte) kurzfällige Depositen in ausgewählte Banken,
speziell solche auf Geldmarktkredite in Gestalt sog. Termineinlagen
("Termingeld") mit den für jene typischen Kündigungen von bis zu zwölf
Monaten ihren Platz finden. Im Folgenden seien Futures auf Geldmarktinstrumente
("short-term interest rate futures", "STIR Futures", "short
maturity interest rate futures", "money market futures",
Geldmarkt-Futures) einer eingehenden Erörterung unterzogen.
Zins-Futures auf Geldmarktinstrumente
gehören im Verein mit Zins-Futures auf festverzinsliche
Wertpapiere des Kapitalmarktes, Devisen-,
Aktien- und Index-Futures zur Kategorie der
Finanz-Terminkontrakte ("financial
futures")*. Inhalt eines Zins-Futureskontrakts
auf kurzfristig ausgelegte Zinsinstrumente sollte eigentlich, wenn man
dem Wesen und Leitgedanken von Terminkontraktgeschäften folgt, eine
gegenseitig bindende, "unbedingte" vertragliche Übereinkunft zwischen
zwei Vertragsparteien sein, ein festbestimmtes, standardisiertes Nominalvolumen
in einer bestimmten Währung zu einem fixierten zukünftigen Zeitpunkt
und zu einem bereits bei Vertragsabschluss zweiseitig festgelegten Referenzzinssatz,
berechnet und ausgedrückt durch den Terminkurs gemäß den Notierungsusancen
der Börse, in bestimmten Geldmarktinstrumenten unterzubringen (künftiger
Abstrom von finanziellen Mitteln gegen gleichzeitigen Erwerb des Instruments
= Long-Futures-Position) respektive diesen Betrag aufzunehmen
(künftiger Zustrom von finanziellen Mitteln, welche die Veräußerung
des Titels lösen = Short-Futures-Position) und vereinbarungsgemäß
zu verzinsen (sog. "fixes Zins-Terminkontraktgeschäft").
[* Futures auf
Edelmetalle lassen sich ebenfalls unter den Terminkontrakten auf Finanzinstrumente
subsumieren, können aber auch ebenso gut der anderen Kategorie der
Commodities
zugeschlagen werden.]
Im Tatsächlichen aber
verständigen sich mit Abschluss eines Geldmarkt-Futuresgeschäftes Käufer
und Verkäufer im Voraus auf einen im Futurespreis sich widerspiegelnden
ganz bestimmten Terminzinssatz ("futures forward rate"),
der seinen Maßstab von eben jener börsenseitig vordefinierten, auf kurze
Frist zugedachten Geldveranlagung per Termin (Eurodollar, Schatzwechsel
etc.) nimmt. Letzterer bildet das eigentliche Underlying des Futures
und erlangt sonach auch für die laufende Bewertung und periodische Abrechnung
des Zins-Terminkontraktgeschäfts Geltung. Der oben zitierte Grundgedanke
von Terminkontraktgeschäften erhält im Falle von Zinsraten aus Deckungsunterlagen
des Geldmarktes als das unterliegende Instrument ("Zinssatz-Futures")
damit offenbar aus sich heraus eine inhaltliche Note von ganz eigenem Zuschnitt:
Wie im Vorausgegangenen angesprochen, hätte der Käufer des Kontrakts
(Long) der herkömmlichen Wesensbeschaffenheit von Termingeschäften gemäß
unmittelbar nach dem letzten Handelstag des Geldmarkt-Futures (der in
Gegenüberstellung mit dem OTC-Pendant "forward rate agreement", FRA,
dem bei Übereinkunft festgesetzten künftigen Zeitpunkt am Ende der Vorlaufzeit,
"dem Termin", entspricht) den vereinbarten fixen Nennbetrag zum ausgehandelten
Satz auf kurze Sicht effektiv zu veranlagen, während der Verkäufer (Short)
des Futures dem Käufer desselben im Gegenzug ein den vertraglich stipulierten
Konditionen gemäß ausgestattetes Geldmarktpapier auszuhändigen hätte,
das ihm die Gelegenheit der Termineinlage ("Festgeldeinlage", "fixed
term deposit") zum ausgemachten Zinssatz darbietet und beurkundet.
Da aber, wie
angesprochen,
Geldmarkt-Futures, denen Depositengeschäfte unter Banken (befristete Einlagengeschäfte)
zugrunde liegen, ihrem Inhalt nach regelmäßig auf bloße Zinssätze
lauten (äußerlich dargestellt in der gewohnten Kursnotierung),
die obendrein auf rein fiktive, nicht gangbare Depositenvolumen
gewendet sind, ist eine tatsächliche Andienung zum Laufzeitende faktisch undurchführbar.
Stattdessen werden alle jene Geldmarkt-Futures, die auf Referenzzinssätze
normiert sind, bei Fälligkeit in Wirklichkeit durch die Kompensationstechnik
des Barausgleichverfahrens*
abgewickelt ("cash settlement", Barandienung; Differenzgeschäft):
d.i. die Erfüllung der
Kontraktverpflichtungen durch Aufrechnung mittels Zahlung eines
abschließenden ergebnisabhängigen Differenzbetrages an den Halter
der im Wert gestiegenen und Vergütung heischenden Position. Zu einer
verzinslichen Mittelanlage aus Geschäften mit Geldmarkt-Futures auf
Termineinlagen kommt es also erst gar nicht. Das Nominalvolumen
dient somit lediglich als eine abstrakte Bezugs- und
Berechnungsgrundlage für die laufende Wertbeimessung einer Position
in Geldmarkt-Futures, und mithin eben auch für eine letzte zu erledigende Barausgleichszahlung
zum Termin.
[* Vgl. hierüber
und über Geldmarkt-Futures, die sich speziell auf Geldmarktpapiere beziehen,
auch den Hinweis
zum "cash settlement" noch unten auf dieser Seite (Zinsausgleichvereinbarung).]
Konventionelle "unbedingte"
Zins-Termingeschäfte (wie "forward forwards" und die sich daraus
entwickelten "forward rate agreements" FRAs) standen Pate für
die Schaffung von Futures auf Geldmarktinstrumente. In Anlehnung daran
wird bereits zum Zeitpunkt der Öffnung, d.i.
mit Zustandekommen einer Position in Geldmarkt-Futures ("trade date",
"opening"), über den Standardvertrag des Futures automatisch
ein Zinssatz ("contract rate") verbindlich fixiert, zu dem ein
bestimmtes Depositenvolumen in der betreffenden Währung (beispielsweise
über 1 Mio. Euro (€) nominal bei Fälligkeit des Basisinstruments) für
eine genau festgelegte kurz bemessene Zinsreferenzperiode ("contract
period", z. B. beim
Dreimonats-EURIBOR
Futures über 90 Tage), die erst in Zukunft beginnt, zur Veranlagung
angenommen wird. Unter diesem Blickwinkel handelt es sich bei Zins-Futures
auf Geldmarktinstrumente gleichsam um traditionelle Zins-Termingeschäfte
(Zinssatztermingeschäfte), die indes in eine verkehrsfähige Form gebracht
und damit börslich handelbar ("sekundärmarktfähig", fungibel) gemacht
worden sind.
Folgende
Abbildung versinnbildlicht diesen
grundlegenden Zusammenhang noch einmal schematisch für konventionelle
Zins-Termingeschäfte anhand einer Zeitachse:

mit:
t0:
Zeitpunkt des Zustandekommens des Termingeschäftes,
t1:
Zeitpunkt der Veranlagung der Kontraktsumme zum Terminzinssatz und Beginn
der Zinsperiode,
t2:
Rückzahlungszeitpunkt des kontrahierten Nominalvolumens (einschl. Verzinsung).
Auf "money market futures" übertragen bedeutet dies nun Folgendes: Die
Vorlaufzeit ("term") bedeckt dem obigen Schema gemäß jenen Zeitraum,
der mit dem Abschluss des Futuresgeschäfts an der Terminbörse beginnt
(t0) und mit seinem standardisierten endfälligen
Erfüllungstermin (t1)
endigt (die Erfüllung erfolgt dabei i.
d. R. durch Barausgleich). Nur bei besonderen Formen von
Zins-Termingeschäften (nicht bei Futures!) schlösse sich im zeitlichen
Nacheinander unmittelbar auf den Erfüllungstermin auch die effektive
Veranlagung des vorab verhandelten Volumens über die ausbedungene
Zinsperiode ("tenor") in einer auf diesen Zeitpunkt diskontierten
Höhe an.
Die Standardisierung
der Merkmale eines Zins-Futures erstreckt sich grundsätzlich auf alle
relevanten sachlichen, räumlichen und zeitlichen Kriterien, so dass
für die einzelnen Kontrakte lediglich noch der Abschlusspreis (der
Futureskurs) börslich auszuhandeln
ist. Die Notierungsart des Kontraktpreises nimmt bei allen STIR-Futures
die besondere Form eines indexierten Konstrukts an, wovon auf der
nächsten Seite ausführlich
zu handeln ist. Zum Nachteil von "money market futures" gegenüber den
OTC ausgehandelten FRAs schlägt offensichtlich der Umstand der mangelnden Teilbarkeit von Futures aus.
Ein Marktakteur, der sich am Geldmarkt gegen Zinsänderungsrisiken abzusichern
sucht (Hedging*),
vermag jeweils nur ganz bestimmte,
den Standardvorgaben entsprechende Geldbeträge (dafür zumeist jedoch
über geringere Summen als bei FRAs; üblich sind nominal 1 oder 3 Mio.
Euro, Dollar, Pfund Sterling etc.) oder ein glattes Vielfaches davon
einzuweisen bzw. aufzunehmen. Dem steht allerdings die ganze
Reihe derjenigen Vorteile gegenüber, die sich von einem börsenmäßigen
Handel herleiten, zumal einer insgesamt verbesserten Preistransparenz
durch erhöhte Fungibilität im Marktverkehr in Futures. Im schnelllebigen
Handel liegt am letztgenannten Aspekt besonders viel, weil er die Möglichkeit
einer im Bedarfsfall vorzeitigen und unkomplizierten Loslösung von einem
laufenden Engagement zu allgemein fairen Preisen schafft. Darüber hinaus
sind Bonitätsrisiken, wie sie etwa bei
Zertifikaten (umstrukturierten
Produkten) oder FRAs jederzeit schlagend werden können, an den Futuresmärkten
so gut wie nicht existent.
[* Hinweis: Wer
mithilfe von Geldmarkt-Futures gegen steigende Zinsen sich abzusichern
sucht, verkauft Zins-Futures; wem es wünschenswert ist, sich
mithilfe von Geldmarkt-Futures gegen fallende Zinsen abzusichern,
kauft Zins-Futures. Bei FRAs verhält es sich konstruktionsbedingt genau
umgekehrt.]
Die vertraglichen Kündigungsverhältnisse
konventioneller Fazilitäten an den Geld- und Kreditmärkten sind üblicherweise
so bemessen, dass ihre Dauer über ein Jahr nicht hinausreicht (vereinzelt
werden diese immerhin auf bis zu maximal zwei Jahre ausgestellt; bei
noch längeren Zinsbindungsfristen dagegen spricht man allgemein von
Schuld- bzw. Forderungstiteln des Kapitalmarktes, Kapitalmarktinstrumente).
Zu den spezifischen Geldmarktinstrumenten, welche regelmäßig Zins-Futures
für auf kurze Zeit ausgeliehene Mittel als Referenzobjekte ("underlying")
untergeben sind, zählt demnach einesteils das breite Spektrum von
Geldmarktpapieren öffentlicher Schuldner, in erster Linie
also Kurzläufer, bspw. Unverzinsliche Schatzanweisungen, Schatzwechsel
(wie US Treasury-Bills, Abk.: T-Bills), oder Depositenzertifikate
(CDs), 30 Day Federal Funds, die sich allesamt der größtmöglichen Sicherheit
erfreuen, und andererseits
Zinssätze auf Termineinlagen
bei ausgewählten Banken, namentlich., je nach Währung, Eurodollar,
Euroyen, Euroswiss, Short Sterling, sowie 1- und 3-Monats-EURIBOR und
LIBOR. Zinssätze für Einlagen in Geschäftsbanken (Termineinlagen) notieren
im Allgemeinen infolge des – wenn auch nur geringfügig – verminderten
Grades ihrer Sicherheit mit einem knappen Zuschlag gegenüber entsprechenden
Zinsraten von Zentralbankpapieren (welche nicht selten auch aus mancherlei
steuerlichen und regulatorischen Gründen im Satze abnormal herabgedrückt
dastehen).
Der Sache nach handelt
es sich bei Termineinlagen und Terminzinssätzen
konstruktionsbedingt um nicht über den Sekundärmarkt übertragbare Vermögenspositionen
("non-negotiable", "nontransferable"; "depo market").
Dieser die Regulierung eines Kontrakts betreffende Umstand findet sich
wieder im
Standardvertrag jener Zins-Futures, die auf Termineinlagen in Banken
beruhen ("Zinsraten-Futures"), wie etwa der seit Dezember 1981 gelistete
3-Monats-Eurodollar-Futures der CME, der LIBOR-Futures
(das Akronym LIBOR steht für London Interbank
Offered Rate) oder der EURIBOR-Futures (EURIBOR*
= European Interbank Offered Rate).
[* Der EURIBOR®
trat am 1. Januar 1999 als neue Interbank-Referenzrate in Verkehr. Euribor®
wird für ein-, zwei- und dreiwöchige sowie für monatliche Laufzeiten,
gestaffelt von 1 bis 12 Monaten, berechnet. Euribor® repräsentiert
den durchschnittlichen Geldmarkt-Referenzzinssatz, zu dem Geschäftsbanken
erster Bonität wechselseitig Geld (Termingeld) auf kurze Sicht ausleihen
(Interbankrate). Der Euribor® wird von der
European
Banking Federation (FBE) und der
Financial Market
Association (ACI) fortlaufend berechnet, indem die Quotierungen
der Brief-Zinssätze von 43 renommierten Bankhäusern, wovon die meisten
einen Geschäftssitz in den Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschafts-
und Währungsunion (EWWU) aufweisen, zu einem ungewichteten (auf drei
Nachkommastellen gerundeten) Durchschnittszinssatz (p.a;
act/360-Methode) ausgewertet werden.]
Alle Kontrakte der eben
erwähnten Kategorie von Zins-Futures nehmen zur Abgeltung eines Vermögensvorteils
aus Marktwertänderungen begreiflicherweise von vornherein einen Anspruch
auf Zahlung eines Differenzbetrages in sich auf. Gleichwie die konventionellen
FRAs werden Letztere in ihren Fälligkeitszeitpunkten also in Wirklichkeit
nicht durch Lieferung von Zinstiteln, sondern stellvertretend
durch Zahlung eines Differenzbetrages erledigt ("cash
settlement"). Die richtige Höhe einer Barausgleichszahlung
regelt sich nach dem jeweiligen offiziellen Schlussabrechnungspreis
(EDSP, "exchange delivery settlement price") im terminfälligen
Kontrakt. Dem Eurodollar-Futures beispielsweise dient zu dessen Berechnung
der von der British
Bankers’ Association festgestellte Satz für den 3-Monats U.S.
Dollar LIBOR am letzten Handelstag als Maßstab. Vom Käufer und Halter
eines solchen Geldmarkt-Futures (Long) wird am Fälligkeitstage verlangt,
den in der Differenz zwischen dem vereinbarten Preis und einem niedrigeren
Schlussabrechnungspreis bestehenden Geldbetrag der Gegenpartei bar auszugleichen.
Der Verkäufer eines solchen Geldmarkt-Futures (Short) wiederum muss
der Verpflichtung genügen, den in der Differenz zwischen dem Einigungspreis
und einem höheren Schlussabrechnungspreis aufgehenden Barbetrag der
Gegenpartei auszugleichen. Sämtliche Geldbeträge ("settlement sum"),
die nach Vornahme eines "cash settlement" in den vorstehend zitierten
Geldmarkt-Futures aufgrund von Marktwertänderungen zur Zahlung fällig
werden, schreibt die Liquidationskasse der Börse ("clearing house")
den betreffenden Verrechnungskonten i.
d. R. am ersten Börsentag nach dem letzten Handelstag gut bzw.
belastet sie entsprechend.
Die vorstehend angesprochene
abwicklungstechnische Variante der Regulierung bei Fälligkeit eines
Zins-Futureskontrakts auf Termineinlagen ist ganz dem Leitbild des sogenannten
"Differenzausgleichs" ("Barandienung", "Barausgleich", "cash settlement")
verhaftet: Statt einer objektmäßigen Lieferung des Vertragsgegenstandes
(hier: Kapitaldispositionen aus nicht marktfähigen Geldmarktfazilitäten)
sehen die Börsenregeln vor, dass bei Fälligkeit eines "short-term interest
rate"-Futures, der auf Einlagengeschäften basiert, alle bis dato noch
nicht durch ein deckungsgleiches Gegengeschäft glattgestellten und damit
noch offen gebliebene Kontrakte ersatzweise durch eine letztmalige Barausgleichszahlung
zu erfüllen sind. In zunehmendem Maße werden aber auch gangbare Zins-Futures,
die kurzsichtige, auf diskontierter Basis emittierte Wertpapiere ("discount
papers") zum Geschäftsgegenstand haben (wie beispielshalber neben
anderen die seit 1976 an der
Chicago Mercantile
Exchange (CME) gehandelten
US-T-Bill-Futures),
der Einfachheit halber anstatt einer hier möglichen effektiven Andienung
der Papiere durch Barausgleich erledigt (sog. "verdecktes Differenzgeschäft").
Die Abrechnungsstelle
der Terminbörse (Clearingstelle)
übernimmt nicht nur die Aufgabe der Durchführung und Abwickelung der
Differenzregulierung endfälliger Kontrakte, sondern darüber hinaus auch
die der täglichen Wertfortschreibung („marking to market“) der
Zins-Futures. Im Verfolg dieser Tätigkeit führt die Clearingstelle für
sämtliche offen gehaltene Futures-Geschäfte separat zu rechnende Positionskonten.
Im Rahmen des „marking
to market“ ermittelt sie für die korrespondierenden Verrechnungskonten
börsentäglich die auflaufenden Gewinn- und Verlustsalden, die von den
jeweils zum Vortage sich ändernden Schlusskursen (also dem Preisprozess
des Futures an der Börse) herrühren. Unter Berücksichtigung der vorher
bereits geleisteten Ein- und Nachschüsse veranlasst sie anschließend
den zum Ausgleich nötigen buchtechnischen Verrechnungsverkehr zwischen
den einzelnen Konten (tägliche "Settlement-Zahlungen"). Auf diese Weise
finden sämtliche während der Laufzeit eines Geldmarkt-Futures anfallende
Wertänderungen bei den offenen Positionen ihren entsprechenden zahlenmäßigen
Niederschlag in den zugeordneten Geldverrechnungskonten. Die finanziellen
Forderungen der einzelnen Anspruchsberechtigten lassen sich nun auf
Grundlage der durchgeführten Rechnung mit Hilfe der Giroübertragung
des Clearing-Systems rasch und unkompliziert zum Ausgleich bringen.
Die mangelnde Lieferungsmöglichkeit
gegen einen endfälligen Zins-Futures ist hiernach keineswegs gleichbedeutend
mit einem materiellen Nachteil für deren Positionsinhaber. Ohnehin hat
der weitaus überwiegende Teil der in den Zins-Futuresmärkten aktiv Mitwirkenden
weder die Absicht, eine Position in Geldmarkt-Futureskontrakten bis
zu ihrem letzten Handelstag aufrechtzuerhalten noch die einem andienbaren
"short-term interest rate"-Futures zugrunde liegenden Geldmarkpapiere
tatsächlich physisch zu beziehen resp. liefern. Vielmehr gilt das vorrangige
Interesse zu einem guten Teil der
Spekulation (Trading) in
den verschiedenen Geldmarktinstrumenten. Unter Einsatz dieses hochliquiden
Instruments lässt sich von den wahrgenommenen Gewinnchancen aus erwarteten
Zinsänderungen am kurzen Ende der Zinsstrukturkurve* auf bequeme
und einfache Weise Profit ziehen.
[* Eine Zinsstrukturkurve
beschreibt die funktionale Abhängigkeit der Zinshöhe von der Laufzeit
von Schuldtiteln (Dauer der Zinsbindung). Werden wie in den USA üblich
statt der einzelnen "spot rates" Renditen aufgestellt, spricht man auch
von einer "yield curve".]
Weit mehr noch als
bei Rentenmarkt-Futures erlangt ein weiteres Motiv von Wesenheit Bedeutung
für die Teilnahme am Handel mit kurzfristigen Zins-Futures, nämlich
das Motiv, dieselben als Kompensationsgeschäfte zu Kurssicherungszwecken
(Hedging) mit Rücksicht auf bereits im Gange befindliche bzw. noch in
der Zukunft schwebende Kassapositionen des Geldmarktes einzusetzen:
So lässt sich bspw. ein an den EURIBOR gekoppelter Zinssatz ("spot
rate"), der für eine beabsichtigte Kreditaufnahme maßgeblich ist,
mittelst Geldmarkt-Futures in seiner Höhe schon heute verbindlich festschreiben.
Vor allem Banken machen davon regen Gebrauch, zumal um ihre Verpflichtungen
aus "forward rate agreements" unter Kontrolle zu halten. Des Weiteren
lassen sich die aus Swap-Transaktionen erwachsenden Zinsrisiken mithilfe
von Geldmarkt-Futures höchst wirkungsvoll absichern. Dies erklärt und
begründet im Übrigen auch den Beobachtungssachverhalt des enormen Handelsvolumens
("volume") von
Eurodollar-Futures an der Terminbörse CME als auch ihren vergleichsweise
besonders weit in die Zukunft reichenden Terminzyklus (bis zu 40 Monate).
Das Kurssicherungsmotiv nimmt in den Zins-Futuresmärkten auf Geldmarktinstrumente
damit zweifellos auch einen höheren Stellenwert ein als dies in den
Märkten für Devisen-Futures der Fall ist, da in ersteren offenbar kein
mit dem Devisenmarkt vergleichbarer liquider Interbankenmarkt besteht.
Nicht zu vergessen werden Geldmarkt-Futures darüber hinaus vielfach
zur Ausnutzung von Preisungleichgewichten zwischen verschiedenen Segmenten
der Finanzmärkte (Arbitrage)
als auch in weiten Bereichen des Liquiditätsmanagements eingesetzt.
Fernerhin bieten sich "short-term interest rate futures" im Trading
förmlich geradezu an für eine ganze Reihe von ausgeklügelten
Spread-Strategien.
Die Ermöglichung der
vorgenannten Ziele und Strategien setzt prinzipiell voraus, dass der
augenblickliche Inhaber einer noch nicht eingedeckten Nettoposition
in Zins-Futures – gleichgültig, ob "long" oder "short" – durch das spätere
Einnehmen einer kompensierenden Gegenposition, welche strukturell die
gleiche Leistung in sich schließt, auch in der Lage ist, seinen vorher
begründeten Zins-Futureskontrakt noch vor dessen Fälligkeit rasch und
zu möglichst geringen Kosten wieder zu liquidieren (Reversibilität von
Zins-Futures). Die Terminbörsen setzen genau an diesem Punkte an und
räumen den Akteuren an den Derivatebörsen über den umkomplizierten Abschluss
eines Gegengeschäfts die Möglichkeit ein,
sich im vorstehenden Sinne nahezu jederzeit zu Marktpreisen loszulösen
vom Gebundensein an einem vorher eingeleiteten und bis dato noch bestehenden
Engagement. Die vorfristige Aufhebung eines "forward rate agreement"
mag im Vergleich zu STIR Futures dagegen vielfach auf Schwierigkeiten
stoßen oder untunlich sein.
Zu den weltweit umsatzstärksten
Futures-Produkten des Geldmarktes zählten im Jahre 2010, von oben heruntergereiht:
der CME 3-Month
Eurodollar Futures* (mit täglich mehr als ca. 2 Mio. umgeschlagenen
Kontrakten derzeit einer der am meisten gehandelten Futures überhaupt),
gefolgt vom
BM&F 1-Day
Interbank Deposit Futures, dem
Euronext.liffe
3-Month Euribor Futures, dem Euronext.liffe 3-monatigen Sterling-Futures
(Short-Sterling Futures), dem
Mexder TIIE 28-Day Interbank Rate Futures sowie dem
TFX Euroyen Futures.
Alle Geldmarkt-Futures werden heutzutage an den Terminbörsen auch oder
sogar ausschließlich über elektronische Handelsplattformen ("Computerbörsen")
gehandelt. Zudem offerieren die Börsen regelmäßig Futures-Optionen ("futures
options") auf ihre "money market futures".
[* Anmerkung: Der
Eurodollar Futures zeichnet sich außerdem dadurch aus, der erste Futures
seiner Art zu sein, der durch Barausgleich erfüllt wurde.]
Lesen Sie auf der
folgenden Seite:
Der Futureskurs von kurzfristigen Zins-Futures
und ein Trading-Beispiel
|