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  •    Wie entstehen Futures?

Anhand des Handelsablaufs an einer traditionellen Präsenzbörse soll nun in beispielhafter Weise die Frage beleuchtet werden, wie und unter welchen äußeren Bedingungen Futures-Kontrakte eigentlich zur Entstehung gelangen:

Ein privater Händler aus Berlin erwartet Mitte Juni des Jahres kurzfristig steigende Weltmarktpreise für Kaffeebohnen. Als Kunde eines in Deutschland ansässigen Kommissionshauses ("Broker"; in den USA auch "Futures Commission Merchant" (FCM) genannt) kontaktiert er telefonisch seinen "account executive" – das ist ein freundlicher Mitarbeiter der Firma, dessen Hauptaufgabe die kompetente Betreuung privater Investoren samt der Entgegennahme von Kundenaufträgen (Orders) ist. Nach einem kurzen vorausgehenden Beratungsgespräch erteilt der Händler eine Marktorder über einen September-Kaffee-Futures, zu kaufen gleich zu Beginn der Handelsphase in New York an der Terminbörse New York Board of Trade (NYBOT*).

[* Hinweis: Der NYBOT entstand 1998 aus dem Zusammenschluss der Coffee, Sugar, and Cocoa Exchange (CSCE) mit der New York Cotton Exchange (NYCE). NYBOT seinerseits wurde dann im Jahre 2005 übernommen von der IntercontinentalExchange Inc (ICE). Der Präsenzhandel mit Futures wurde schließlich an der ICE zum 3. März 2008 komplett eingestellt. Seitdem werden selbige ausschließlich über ihre elektronische Plattform gehandelt. Demgemäß wird das Nachfolgende jetzt vollständig der Börsentechnik überlassen.]

Der Kundenbetreuer übermittelt nun umgehend die ihm zugetragene Kauforder mithilfe eines elektronischen Auftragsübermittlungssystems per Standleitung ("open line") nach New York an einen für die Orderannahme und Weiterleitung zuständigen Mitarbeiter ("order clerk", "phone clerk") des Hauses, welcher sich für gewöhnlich während der Dauer des Marktaktes am Rande des Handelsplatzes der Börse aufhält. Dort angelangt nimmt dieser die Order in Empfang, prüft sie, versieht sie schnell noch mit einem Zeitstempel und händigt sie danach direkt einem sog. "runner" – einer Hilfsperson, dem Orderboten* – aus. Der "runner" leitet die Order sodann auf schnellstem Wege an einen der lizenzierten "pit broker" ("floor broker" ("commission broker", "Ringmakler"), "floor trader" oder "local"; "member") weiter, der während der Börsenzeit an seinem angestammten Platz (allg. "Maklerstand", "Börsenstand"; hier: "pit" oder "ring" – ein kreisförmiger, meist achteckiger Stand mit mehreren Treppenstufen an jeder Seite, unterteilt nach Terminmonaten, dessen Größe von der Bedeutung der an ihm gehandelten Ware abhängt und ca. 20 m im Durchmesser beträgt) auf dem Parkett ("trading floor") der Terminbörse weilt. Jener "pit broker" wiederum wird nunmehr seine Bemühungen darauf richten, die ihm übermittelte Order zu erledigen, indem er durch lautes "offenes Ausrufen" eines Kaufgebots (Rufhandel, engl. "open outcry", "public call"**) – ab einer gewissen Phonstärke auf dem Parkett verstärkt auch in Verbindung mit ganz bestimmten (wenn auch nicht offiziell) legitimierten Handzeichen und Gesten – den vielen anderen ihm von Angesicht zu Angesicht gegenüberstehenden "pit brokers" ("locals" und "floor brokers") die vom ursprünglichen Auftraggeber gewünschte Menge (und bei preislich limitierten Aufträgen nicht nur die Mengen-, sondern auch die Kursofferte) an September-Kaffee-Futures nachfragt ("auction market"; "open auction", "pit trading").

 

 

 

[* Im Zuge der Anstrengungen zur Verbesserung der Effizienz des Orderflusses bei der Auftragsabwicklung werden Orderboten in zunehmendem Maße durch elektronische Order-Weiterleitungssysteme ("order routing systems ORS") ersetzt. So führen "floor broker" und "floor trader" heutzutage sog. "Handheld Terminals" bei sich, tragbare Computer, in die sämtliche die Handelsabschlüsse bezüglichen Informationen eingespeist und damit an die Clearingstelle weitergeleitet werden.]

[** Durch die Organisationsform des Rufhandels wird insbesondere erreicht, dass jeder Akteur als persönlich Teilnehmender auf dem Parkett einer Börse für sich die gleichen Chancen auf einen Zuschlag erhält ("Marktintegrität").]

Mitunter herrscht auf dem "trading floor" eine überaus hektische Geschäftigkeit, ja ein Andrang von Brokern und Tradern (zu den Glanzzeiten des Parketthandels waren es regelmäßig auf engem Raum weit mehr als 200 davon), die im heftigen Wettbewerb sich gegenübertreten und um den besten Preis rivalisieren*. Jeder einzelne "pit broker" ist in diesem Stück darauf erpicht, im entscheidenden Moment den besten Kurs von den mitstreitenden an sich zu reißen. Mit ganz unterschiedlicher Auswirkung auf den Terminkurs. Ringen überwiegend Nachfrager um den Zuschlag der Anbieter, treiben jene den Futureskurs in die Höhe; wetteifern dagegen vorwiegend die Offerenten um den Zuschlag der Nachfrager, drücken jene den Futureskurs auf diese Weise herab. Kurz und gut, um Widersacher im Preiskampf aus dem Felde zu schlagen, selbst aber im Wettstreit nicht zu erliegen, unterbieten Verkäufer und überbieten Käufer sich unausgesetzt wechselseitig im ausgerufenen Preise, jeweils solange bis es im Zuge eines derartigen Ausleseprozesses einem Paar von Marktakteuren endlich gelingt, mit Rücksicht auf die just bestehenden Begehrlichkeiten sich auf einen ganz bestimmten Kurs für den betreffenden Futures zu verständigen (beiderseitige Auktion, "Doppelauktion"). Das eben skizzierte Procedere wiederholt sich in steter Folge während der gesamten Börsenzeit des Parketthandels.

[* Anmerkung: Broker und sonstige Bedienstete, die auf dem Parkett einer Börse zugegen sind, tragen verschiedenfarbige Jacken, durch die ihre jeweilige Funktion für jedermann auf einen Blick zweifelsfrei erkennbar wird.]

Hat unterdessen auch unser "pit broker" einen anderen "pit broker" ausfindig machen können, der als Marktgegenseite für die nachgefragte Menge über einen September-Kaffee-Futures – gemäß der Ordervorgabe des Auftraggebers: unser Investor aus Berlin – durch Zuruf den besten erhältlichen Preis (Terminkurs) für ein Verkaufsgebot als erster ausgeboten hat, so kommt die Order zu eben jenem ausgerufenen Kurs sofort zur Ausführung. Der hierbei festgestellte Futurskurs, zu dem der Abschluss (Umsatz, "trade") in September-Kaffee-Futures erfolgt, mag bspw. 60 US-Cent pro pound (lb) Kaffee betragen. Die Gegenpartei wiederum – also hier der andere am Handel unmittelbar teilhabende "pit broker" und Verkäufer des Futures ("Counterpart") – führt möglicherweise gerade ihre Verkaufsorder im Auftrag eines Investors aus San Francisco aus, der seinerseits die Erwartung hegen mag, dass die Weltmarktpreise für Kaffee unmittelbar vor einem Kursrückgang stehen, und der über einen Leerverkauf ("short sale", Minusposition) von September-Kaffee-Futures auf Termin seine Markteinschätzung spekulativ zu untermauern sucht.

Jeder einzelne Futureskurs wird, sobald er aus dem Handelsgeschehen hervorgeht, von den anwesenden Kursreportern ("price reporter") exakt, lückenlos und zeitgenau in ein angeschlossenes computergestütztes Kursinformationssystem eingespeist und findet so über die verschiedenen Informationsdienste ("data vendors") direkte weltweit Verbreitung.

Nachdem nach zuvor erfolgtem Handel die beiden daran beteiligten "pit brokers" ihre Orderbogen (Händlerzettel, "trading cards", "clearing slips") vorschriftsmäßig ausgefüllt und fertiggestellt haben, nimmt der "runner" diese sogleich wieder in Empfang und reicht sie zurück zum Pult ("order desk") des zuständigen "order clerk". Der "order clerk" vermerkt die genaue Zeit der Zusammenführung der Order (des "matching"), versieht den Bogen noch einmal mit einem Stempel und benachrichtigt daraufhin umgehend die beteiligten Brokerhäuser über den erfolgreich zustande gekommenen neuen September-Kaffee-Futureskontrakt.*

[* Anmerkung: Offiziell und damit auch rechtswirksam verbindlich gemacht wird ein Handelsabschluss in Futures (bzw. in "traded options") allerdings erst, nachdem die jeweiligen "trading cards" (Umatzkarten, Schlussscheine, Schlussnoten) von den betreffenden Börsenmitgliedern an die hierzu berufene Abrechnungsstelle der Börse (das Clearinghaus) weitergeleitet wurden und Letztere sich von der Ordnungsmäßigkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit des betreffenden Geschäfts überzeugen konnte. Im gleichem Augenblick übernimmt sie fiduziarisch die Marktgegenseite durch Selbsteintritt, womit auch das Bonitätsrisiko praktisch sofort in Wegfall kommt. Damit ist das Clearinghaus nunmehr (faktisch wie rechtlich) der direkte Verkäufer für den Inhaber der Kaufposition, die der Händler aus Berlin hier im Beispiel eingeleitet hat. Gleichzeitig nimmt sie aber auch die unmittelbare Gegenposition als Käufer ein gegenüber dem originären Verkäufer des Kaffee-Futures, dem Händler aus San Francisco. Ihre eigene "Position" ist sonach stets ausgeglichen. Die ursprünglichen Parteien treten also im Handel mit Futures nicht direkt in Beziehung zueinander. So bleiben sie zwischen einander vollkommen anonym.]

Der Investor aus Berlin wird nun umgehend durch seinen Broker über die erfolgreich vermittelte Ausführung seiner Kauf-Order informiert. Ersterer besitzt jetzt eine Long-Futures-Position in September-Kaffee; sein (ihm gegenüber ungenannt verbleibender) Kontrahent, der Verkäufer aus San Francisco, ist dagegen Inhaber einer Short-Futures-Position in September-Kaffee zum gleichen Futures-Preis von hier 60 US-Cent. Der gesamte Handlungsstrang, angefangen von der Ordererteilung über die Orderausführung ("matching") bis zur schlussendlichen Ausführungsanzeige, nimmt dabei i. Allg. nur einige wenige Sekunden an Zeit in Anspruch.

Man beachte, dass der unter Marktbedingungen zustande gekommene (zertifikatlose) Kontrakt sämtliche Merkmale des von der Terminbörse vorher ausgeschriebenen Standardvertrages aufweist (Laufzeit, Qualität und Quantität der Ware etc.) – zuzüglich des ausgehandelten Futureskurses. Zu guter Letzt ist hierbei genau ein neuer Futures-Kontrakt entstanden (und hierdurch das "open interest" – ceteris paribus – entsprechend um 1 gestiegen).

Wie am vorstehenden Beispiel zur plastischen Anschauung gebracht, ist eine wichtige Voraussetzung für das Entstehen von Futures offenkundig eine vor gegebenem Hintergrundwissen sich durchkreuzende Markterwartung beider am Zustandekommen eines Kontrakts Interesse nehmenden Teile*. Überhaupt müssen auf der Börse entgegengesetzt interessierte Kreise von Händlern sich gegenüberstehen. Gingen die Einschätzungen stets in übereinstimmender Richtung, wäre ein Abschluss zwischen ihnen schlechterdings unmöglich. Im Moment des Abschlusses von Futuresgeschäften, die nach bekannten Grundsätzen künftige Leistungen und Gegenleistungen über den Markt Börse unmissverständlich vertraglich fixieren, werden die entgegenstehenden spezifischen Vorstellungen und Interessen einzelner Marktpartner aufeinander abgestimmt (koordiniert) und schließlich in beiderseitigem Vorteil zum Ausgleich gebracht.

[* Als ein weiteres Motiv für den Abschluss von Terminkontrakten lässt sich an dieser Stelle der Wunsch anführen, sich über ein Engagement im Terminmarkt gegenüber Preisrisiken aus einer bestehenden oder für später geplanten Effektivposition abzusichern (Hedging). Noch andere Motive entstammen dem Bereich der Asset Allocation und des Potfoliomanagements.]

Ein Kaffee-Futures an der Terminbörse New York Board of Trade (NYBOT, eine Abteilung der ICE Futures U.S.) umfasst eine Gesamtheit von stets genau 37500 pounds (lbs) gewaschenen "Arabica" Kaffees. Der Preis (Börsenterminkurs, Futureskurs, "delivery price"), auf dessen Grundlage der Deal (Trade) hier im Fallbeispiel vertragsgemäß zusammengeführt wurde, ist gemäß Notierungsusancen der Börse dabei stets auf eine Einheit des Kontraktumfangs (also auf ein pound (lb) von 37500 insgesamt) gemünzt. Jener Börsenterminpreis, wie er oben in der anhand des Beispiels geschilderten Weise auf dem Parkett der NYBOT in New York sich zu etablieren vermochte, spiegelt zugleich den zum Zeitpunkt des Handelsabschlusses ermittelten ordentlichen Marktpreis ("current price") für September-Kaffee-Futures wider.

Solch ein börslich ausgehandelter Termin-Preis muss indes nicht sofort bezahlt werden. Vielmehr ist zu Anfang – abgesehen von den obligatorischen Börsenspesen – lediglich eine anfängliche Sicherheitszahlung (auch "Einschuss" oder "initial margin" genannt) zu entrichten, eine Art Garantieleistung ("collateral"), welche sich in ihrer Höhe für gewöhnlich zwischen 5 und 15% des gesamten Kontraktgegenwertes bewegt und keinesfalls mit dem Kaufpreis eines Futures oder etwa einer Optionsprämie verwechselt werden darf. Der vollständige Kaufpreis für die hier zugrunde liegenden 37500 Pfund (lbs) Kaffee wäre, wofern vorher keine aufhebende Transaktion ("closing transaction") mehr erfolgt, erst später fällig, nämlich am Ende der Laufzeit zum Zeitpunkt einer möglichen Erfüllung des Kontrakts ("zum Termin") und damit frühestens am ersten Geschäftstag im September (dem bereits über die Kontraktspezifizierung vorher feststehenden "Ersten Liefertag" des September-Kaffee-Futures). Der Terminkurs selbst erhält demzufolge primär die Funktion einer Rechengröße zur Wert- und Gewinnbemessung des Futures-Kontrakts.

Da jedoch der weitaus größte Teil der Marktteilnehmer weniger an der tatsächlichen Erfüllung interessiert ist als am kurzfristigen Handel der Verfügungsrechte, werden die meisten Futures noch vor dem ersten Liefertag durch ein Gegengeschäft ("reversing-trade", "offsetting trade") – gegebenenfalls unter gleichzeitigem Aufbau einer neuen Position im jetzt nachfolgenden Terminmonat ("roll-over", "switching") – ganz einfach wieder glattgestellt. Die im Laufe eines Engagements in Terminkontrakten auf Kursänderungen zurückzuführenden Vermögensgewinne bzw. -verluste werden den einzelnen Verrechnungskonten (Margin-Konten) der beteiligten Investoren durch die angeschlossene Liquidationskasse der Terminbörse ("clearing house") börsentäglich gutgeschrieben bzw. belastet.

Zu den Kosten des Futureshandels gehören grundsätzlich sämtliche durch ein Engagement an der Terminbörse verursachten Auslagen. Diese zerfallen in direkte und indirekte Transaktionskosten. Zu den direkten Kosten für die Teilnahme am Terminhandel zählen alle jene, die sich im direkten Verhältnis mit der Anzahl der Markthandlungen ändern und die sich damit im Regelfall einer Transaktion auch vorab genau zurechnen lassen: also neben evtl. entgangenen Zinseinnahmen für das als Margin hinterlegte Geld namentlich die Brokergebühren ("commissions"). Brokergebühren sind grundsätzlich frei vereinbar, unterscheiden sich jedoch zumeist von Broker zu Broker in ihrer vorgegebenen Höhe. Obwohl Brokergebühren i. d. R. nur einige wenige Euro oder Dollar pro Trade ausmachen, müssen sie bei jedem Handel zunächst erst zurückverdient werden und schmälern somit etwaige Gewinne bzw. vergrößern anfallende Verluste. Aber auch die indirekten Ausführungskosten, bspw. verkörpert durch die Geld-/Brief-Spanne ("bid-/ask-spread") bei den Futureskursen, machen letztlich einen nicht gering anzuschlagenden Anteil an den Börsenhandelskosten insgesamt aus.

Fazit: Futures schreiben sich her von eindeutig abgefassten, ansonsten fixen Verträgen, die in der Aushandlung ihres Preises an den Terminbörsen ihre Schlussergänzung finden und damit augenblicklich wirksam werden. Ihre Entstehung ist notwendig sowohl an verkehrstechnisch-ökonomische als auch streng an börsengesetzliche Bedingungen geknüpft. Futures sind zertifikatlos. Neue Kontrakte treten in Verkehr schlicht und einfach durch Zusammenführung ("matching") von sich gegenseitig deckenden Kauf- und Verkaufsofferten, welche die Händlerschaft zur Öffnung einzelner Long- bzw. Short-Positionen eingereicht hat. Eines Sripturaktes extra bedarf es zu deren Kreation nicht. Die Vermittlung der Geschäfte übernimmt entweder das eigens hierzu ermächtigte Personal auf dem Parkett vor Ort einer Terminbörse oder sie vollzieht sich automatisch durch die Börsentechnik via elektronischer Handelsplattform an einer vollcomputerisierten Börse (Computerbörse). Im Unterschied etwa zu Aktien, die an den Kassamärkten von Hand zu Hand gehen und die als solche direkte Anteilsrechte an der Unternehmung verbriefen, findet das Markthandeln in Futures bedingt durch ihre vertragliche Wesensart im Ergebnis seinen Niederschlag in der Schaffung und Übertragung von Verfügungsrechten, welche die Herrschaft über künftige Werte sichern*. Offenbar ist die Fertigstellung neuer Futures dem Prinzip nach an keinerlei Mengenbeschränkung gebunden, d.i. sie können ohne Schranke in beliebiger Zahl hervorgebracht werden, solange zu jedem Kauflustigen sich ein Verkaufslustiger zugesellt. Die Zahl der zu jedem Zeitpunkt möglichen offenen Positionen in Futures ließe sich insofern theoretisch ins Ungemessene vervielfachen. Hierdurch kommt es naturgemäß zu einer Loslösung von einem realen Bestand an dem unterliegenden Marktinstrument und damit zu einer gewissen Verselbständigung des Futureshandels. Dieser Aspekt unterscheidet Futures von Effekten, wie eben von Aktien, Teilschuldverschreibungen oder Optionsscheinen bzw. den (besonders in Deutschland modischen Hebel-) Zertifikaten u.dgl., deren Tauschverkehr im Sekundärmarkt einer zeitlich vorgelagerten Emission und Unterbringung am Primärmarkt durch Subskription bedarf, wobei das für den Ersterwerb bestimmte Emissionsvolumen im Regelfall vorweg stipuliert wurde und darum auf kurze Frist auch nicht ohne weiteres vermehrbar ist. Im Futures-Handel indessen gibt es aus den oben angerufenen Gründen keinen solchen fixen Vorrat an vorgefertigten Papieren, welche sich im Streubesitz oder im Besitze einzelner Wirtschaftssubjekte befinden und die allein sich jederzeit losschlagen lassen.

[* Demnach trägt der Futureshandel zu einer Erweiterung des Marktes bei, sowohl rücksichtlich seines Umsatzes als auch der Zahl seiner Teilnehmer. Futures-Börsen umfassen aber nicht nur den Sekundär-, sondern auch den Primärmarkt, wobei ihre Primärmarkt- und Sekundärmarktfunktion aufs Engste miteinander verschränkt sind.]

 

Lesen Sie auf der folgenden Seite:

Marktorganisationsformen im Futureshandel

 

 

Siehe auch:

 

Aufzählung

Was sind Futures?

Aufzählung

Der Handel mit Futures

Aufzählung

Der Futureskurs

Aufzählung

Das Offene Interesse ("open interest") und der Umsatz ("volume")

Aufzählung

Glattstellung offener Positionen: Das Gegengeschäft

Aufzählung

Settlement: Die Erfüllung eines Futures-Kontrakts durch physische Lieferung oder "cash settlement"

Aufzählung

Die Mindestkursänderung ("tick", "minimum price fluctuation")

Aufzählung

Tägliches Kurs-Limit ("daily price limit") – "limit-up" bzw. "limit-down"

Aufzählung

Die Positions-Obergrenze ("position limit"), "accountability rules" und Reportpflicht ("reportable limit")

Aufzählung

Zur Beziehung zwischen Spotmarktpreis und Futureskurs und "cost of carry"

Aufzählung

Devisen-Futures

Aufzählung

Aktienindex-Futures

Aufzählung

Zins-Futures auf Geldmarktinstrumente

Aufzählung

Zins-Futures auf mittel- und langfristige Anleihen

 

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Arthur Schopenhauer (1788-1860), Philosoph

 

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Stand: 14. September 2011. Alle Rechte vorbehalten.