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  •    Wie entstehen Futures?

Anhand des Handelsablaufs an einer altherkömmlichen Präsenzbörse soll nunmehr in beispielhafter Weise die Frage beleuchtet werden, wie und unter welchen äußeren Bedingungen einzelne Futures-Kontrakte am Terminmarkt zur Entstehung gelangen:

Ein Eigenhändler, sagen wir, einer, der seine Börsengeschäfte von der Hauptstadt Berlin aus führt, wo er zuhause ist, erwartet Mitte Juni des Jahres, dass die Weltmarktpreise für Kaffeebohnen bis zum kommenden Herbst kräftig steigen. Als Kunde eines in Deutschland ansässigen Kommissionshauses ("Full-Service-Broker"; in den Vereinigten Staaten auch "Futures Commission Merchant", FCM, genannt) wendet er sich telefonisch an seinen "account executive" – das ist ein freundlicher, fachmännisch geschulter Handlungsgehilfe der Firma, der sich gründlich auf seine Hauptaufgabe einer sachgerechten Betreuung privater Geldanleger versteht und der überdies für die Entgegennahme von Kundenaufträgen (Orders) und deren Weiterleitung an die Börse zuständig ist –, um die nach einem vorausgehenden kurzen, aber ausführlichen Beratungsgespräch erkannte Gelegenheit schnell entschlossen auszunutzen. Hierzu erteilt unser Händler ihm eine Marktorder, einen September-Kaffee-Futures gleich zu eingangs des schon in kurzem beginnenden nächsten Handelsabschnitts an der amerikanischen Terminbörse New York Board of Trade* (NYBOT) zu kaufen.

[* Hinweis: Der NYBOT entstand 1998 aus dem Zusammenschluss der Coffee, Sugar, and Cocoa Exchange (CSCE) mit der New York Cotton Exchange (NYCE). NYBOT seinerseits wurde dann im Jahre 2005 übernommen von der IntercontinentalExchange Inc (ICE). Der Präsenzhandel mit Futures an der ICE verstummte schließlich zum 3. März 2008 endgültig. Seit dem Einzug des Computerhandels in die altehrwürdigen Hallen der Börsen wurde der Parketthandel mit Futures nach und nach verdrängt und wird nunmehr alleinig über deren elektronische Plattformen abgehalten. Demgemäß ist der im Nachfolgenden im Einzelnen dargelegte Ablauf nach gegenwärtigen Verhältnissen in allen seinen Stücken der Börsentechnik anheim gegeben, was jedoch nichts an der Wesentlichkeit und Wirklichkeitsnähe der hinter der Beispielhaftigkeit stehenden Vorgänge verschlägt. Für andere Terminbörsen, wie z.B. die London Metal Exchange (LME), wo der Parketthandel offenbar den Stürmen der Zeit getrotzt hat und auch gegenwärtig noch eine Stätte findet, gilt unser Beispiel auch fernerhin ungeschwächt.]

Der Kundenbetreuer des Hauses übermittelt daraufhin die ihm zugetragene Kauforder mithilfe der elektronischen Auftragsübermittlungseinrichtung über Standleitung ("open line") umgehend zur Außenstelle nach New York an einen für die Orderannahme und Weiterleitung zuständigen Gehilfen ("order clerk", "phone clerk") des Hauses. Dieser hält sich gewöhnlich während der Dauer der Abhaltungszeiten am Rande des Handelsplatzes der Börse auf, wo er in Erwartung auf neu einlaufende Aufträge verweilt. Ist die Order dort angelangt, nimmt er sie zur Einsicht in Empfang, vergewissert sich von ihrer Richtigkeit, versieht sie noch flugs mit einem Zeitstempel und einer Ordernummer und händigt den Orderzettel eilig dem nächsten sog. "runner" – einer weiteren Hilfsperson, dem Orderboten* – aus. Der Läufer leitet die Order sodann auf kürzestem Wege an einen der lizenzierten "pit broker" ("floor broker", "commission broker", "Ringmakler", "floor trader" oder "local"; "member") weiter, der während der Börsenzeit an seinem angestammten Platz (allg. "Maklerstand", "Börsenstand"; in Chicago "pit", in New York und London "ring" genannt – ein kreisförmiger, meist aber achteckiger Stand mit mehreren Treppenstufen an jeder Seite, unterteilt nach Terminmonaten, dessen Größe von der Bedeutung der an ihm gehandelten Ware abhängt und ungefähr 20 Meter im Durchmesser beträgt) auf dem Parkett ("trading floor") der Terminbörse seines Amtes waltet. Jener "pit broker" wiederum wird nunmehr seine Bemühungen darauf richten, die ihm übermittelte Order durch einen Marktakt zu erledigen, indem er durch lautes, vernehmliches "offenes Ausrufen" eines Kaufgebots (Rufhandel, engl. "open outcry", "public call"**) – bei einer zuweilen überlauten Tonstärke auf dem Parkett, um sich im Drange der Geschäfte dennoch zu verständigen, auch in Verbindung mit ganz bestimmten verabredeten übereinkömmlichen (wenngleich nicht amtlichen) Handzeichen ("hand signals"), Gesten und sonstige Gebärden – den vielen anderen ihm von Angesicht zu Angesicht gegenüberstehenden "pit brokers" ("locals" und "floor brokers") die vom ursprünglichen Auftraggeber gewünschte Menge (und bei preislich limitierten Aufträgen nicht nur die Mengen-, sondern auch die Kursofferte) an September-Kaffee-Futures nachfragt ("auction market"; "open auction", "open bidding", "pit trading")

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[* Im Zuge der Anstrengung zur Aufbesserung des Orderflusses bei der Auftragsabwicklung werden Orderboten, also Eilboten für börsliche Aufträge, in zunehmendem Maße durch elektronische Vorrichtungen der Order-Weitersendung ("order routing systems ORS") ersetzt. So tragen die heutzutage noch tätigen "floor broker" und "floor trader" sog. "Handheld Terminals" bei sich, tragbare Rechner, in die sämtliche die Handelsabschlüsse bezüglichen Anweisungen eingespeist und mit deren Hilfe über Funk und durch Draht an die Clearingstelle weitergeleitet werden.]

[** Durch die Organisationsform des Rufhandels wird insbesondere erreicht, dass jeder Markthändler als persönlich Teilnehmender auf dem Parkett einer Börse für sich die gleichen Chancen auf einen Zuschlag erhält ("Marktintegrität").]

Mitunter tost auf dem "trading floor" ein Sturm unbändiger Geschäftigkeit. Allemal dann gibt es dort bei lebhaftester Anteilnahme auf engem Raum ein heilloses Getümmel von Tradern, Ringmaklern und deren Bediensteten, die im heftigen Wettbewerb sich gegenübertretend um den besten Preis feilschen.* Inmitten des ungestümen Treibens und Gebarens entspinnt sich ein Preiskampf, in dem jeder von den wetteifernden "pit brokers" darauf erpicht ist, es den Mitstreitenden zuvorzutun und im entscheidenden Augenblick den Zuschlag für den besten Kurs an sich zu ziehen. Mit ganz unterschiedlicher Auswirkung auf den Terminkurs: Ringen überwiegend Nachfrager um den Zuschlag der Anbieter, so treiben Erstere den Kurs des Futures in die Höhe; beeifern sich dagegen vorwiegend die Offerenten um den Zuschlag der Nachfrager, so drücken jene den Futureskurs herab. Kurz und gut, um Widersacher aus dem Felde zu schlagen, selbst aber im Preiskampf nicht zu erliegen, unterbieten Verkaufslustige und überbieten umgekehrt Kauflustige sich unausgesetzt wechselseitig im ausgerufenen Preise, jedes Mal so lange, bis es im Zuge eines derartigen Ausleseverfahrens einem Paar von Markthändlern endlich gelingt, sich mit Rücksicht auf die just bestehenden Begehrlichkeiten untereinander auf einen ganz bestimmten Kurs für den betreffenden Futures zu verständigen (beiderseitige Auktion, "Doppelauktion"). Der eben aufgeführte Wettstreit wiederholt sich in steter Folge während der gesamten Abhaltungszeit ("Börsenzeit") des Parketthandels und kommt erst zum Handelsschluss allmählich zur Ruhe.

[* Anmerkung: Zu den Glanzzeiten des Parketthandels waren es regelmäßig deren weit mehr als 200, welche sich bei einem Andrang auf engstem Flächenraum während der Börsenversammlung dort einfanden. – Hinweis: Broker und sonstige Bedienstete, die auf dem Parkett einer jeden gut besuchten Börse zugegen sind, tragen verschiedenfarbige Jacken (Jacketts), durch die ihre jeweilige Dienstpflicht für alle Eingeweihten schon auf den ersten flüchtigen Blick zweifelsfrei erkennbar wird.]

Ist es unterdessen auch unserm "pit broker" gelungen, in dem krausen Gewühl von Händlern einen zweiten "pit broker" ausfindig zu machen, der für die nachgefragte Menge über einen September-Kaffee-Futures gemäß der Ordervorgabe des Auftraggebers: unseres Terminhändlers aus Berlin, die Marktgegenseite zu vertreten gewillt ist – der also durch vernehmlichen Zuruf das meiste Verkaufsgebot, d.i. auf dem Wege des Meistgebots den besten erhältlichen Preis (Terminkurs), zuerst ausgeboten hat –, so gelangt die Order zu eben jenem ausgerufenen Kurs schon im ersten Anlauf zur Ausführung. Der hierbei festgestellte Terminkurs, zu dem der Abschluss (Umsatz, "trade") in September-Kaffee-Futures erfolgt, mag bspw. 90 US-Cent je pound (lb) Kaffee betragen. Die Gegenpartei wiederum – also hier der andere am Handel unmittelbar teilhabende "pit broker" und Verkäufer des Futures (Counterpart) – führt möglicherweise gerade ihre Verkaufsorder im Auftrag eines Terminspekulanten aus San Francisco aus, der seinerseits die Erwartung hegen mag, dass die Weltmarktpreise für Kaffee unmittelbar vor einem Kursrückgang stehen, und der über den Aufbau einer Verkaufsposition ("short sale", Minusposition) in September-Kaffee-Futures seine Markteinschätzung spekulativ zu untermauern sucht.*

[* Fürwahr steht es im anonymen Terminverkehr keinem Futures offen an der Stirn geschrieben, welchem Separatzweck er zu dienen verspricht.]

Jeder einzelne Futureskurs wird, sowie er sich aus dem Handelsgeschehen herausgebildet hat, von den anwesenden Kursmeldern ("price reporter") lückenlos erfasst und getreu und zeitgenau in das angeschlossene computergestützte Kursinformationssystem eingespeist. Sonach finden alle ausgemachten Kurse über die verschiedenen Informationsdienste ("data vendors") auf der kürzesten Linie weltweit Verbreitung.

Sowie nach zuvor erfolgtem Handel die beiden daran beteiligten "pit brokers" ihre Orderbogen (Händlerzettel, "trading cards", "clearing slips") wie vorgeschrieben fertig ausgefüllt haben, nimmt der "runner" diese sogleich wieder in Empfang und reicht sie eilenden Laufes zurück zum Pult ("order desk") des zuständigen "order clerk". Der "order clerk" vermerkt die genaue Zeit der Zusammenführung der Order (des "matching"), versieht den Bogen noch einmal mit einem amtlichen Stempelzeichen und benachrichtigt daraufhin ohne weiteren Aufschub die beteiligten Brokerhäuser über den erfolgreich zuwege gebrachten neuen September-Kaffee-Futureskontrakt.*

[* Anmerkung: Urkundlich und damit rechtswirksam verbindlich gemacht wird ein Kontraktabschluss in Futures (bzw. in "traded options") allerdings erst, nachdem die jeweiligen "trading cards" (Umatzkarten, Schlussscheine, Schlussnoten) von den betreffenden Börsenmitgliedern an die hierzu berufene Abrechnungsstelle der Börse (das Clearinghaus) weitergesandt worden sind und Letztere sich von der Ordnungsmäßigkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit des betreffenden Geschäfts hat überzeugen können ("post trade processing"). Unmittelbar darauf folgend übernimmt sie fiduziarisch die Marktgegenseite durch Selbsteintritt, wodurch das Bonitätsrisiko augenblicklich hinwegfällt. Damit ist das Clearinghaus nunmehr (faktisch wie rechtlich) der unmittelbare Verkäufer für den Inhaber der Kaufposition, die hier im Beispiel der Händler aus Berlin eingeleitet hat. Gleichzeitig nimmt sie aber auch die unmittelbare Gegenposition als Käufer ein gegenüber dem originären Verkäufer des Kaffee-Futures, hier dem Händler aus San Francisco. Ihre eigene "Position" ist sonach stets ausgeglichen. Im Handel mit Futures treten also die ursprünglichen Parteien in Beziehung zueinander mit Einschlagung eines Umweges über das Clearinghaus statt auf der kürzesten Linie. Mit dem Selbsteintritt des Clearinghauses bleiben sie zwischen einander ungenannt und namenlos.]

Der Broker wird unseren Terminhändler aus Berlin nun umgehend über die gut geglückte Ausführung seiner vermittelten Kauf-Order in Kenntnis setzen. Dieser besitzt jetzt eine Long-Futures-Position in September-Kaffee; sein (ihm gegenüber ungenannt verbleibender) Vertragspartner, der Verkäufer aus San Francisco, ist dagegen Inhaber einer Short-Futures-Position in September-Kaffee zum gleichen Futures-Preis von hier 90 US-Cent. Der gesamte Handlungsstrang, angefangen von der Ordererteilung über die Orderausführung ("matching") bis zur schlussendlichen Ausführungsanzeige, nimmt dabei i. Allg. nur einige wenige Sekunden an Zeit in Anspruch.

Beachte man, dass der unter Marktbedingungen zustande gekommene (zertifikatlose) Kontrakt sämtliche Merkmale des von der Terminbörse vorher ausgeschriebenen Standardvertrages aufweist (Laufzeit, Qualität und Quantität der Ware usw.) – zuzüglich des ausgehandelten Futureskurses. Zu guter Letzt ist hierbei genau ein neuer Futures-Kontrakt entstanden (und hierdurch das "open interest" – ceteris paribus – entsprechend um 1 gestiegen).

Wie am vorstehenden Beispiel zur lebendigen Anschauung gebracht, ist eine notwendige Voraussetzung für das Entstehen von Futures offenkundig eine vor gegebenem Hintergrundwissen sich durchkreuzende Markterwartung beider am Zustandekommen eines Kontrakts Teilnahme bekundender Seiten.* Überhaupt müssen hierzu auf der Börse sich Kreise von Händlern mit widerstreitenden Vorausberücksichtigungen der Marktentwicklung gegenüberstehen, die fest entschlossen sind, durch ihre Umsatzgeschäfte einen flüssigen Handelsverkehr in Futures herbeizuführen und auch in Flusse zu halten (Marktliquidität, "depth"). Gingen die Einschätzungen stets in übereinstimmender Richtung, wäre ein Abschluss zwischen ihnen schlechterdings unmöglich. Die persönlich gefassten gegensätzlichen Auffassungen und Interessen der einzelnen Marktpartner drücken sich aus zunächst in der öffentlichen Vergabe von Kauf- und Verkauforders, die im Augenblick des Abschlusses von Futuresgeschäften ("matching") durch Positionseinnahme gemäß ihrer Erwartungshaltung aufeinander abgestimmt und zu beiderseitigem (subjektivem) Vorteil zum Ausgleich gebracht werden ("open interest"). Gleichzeitig mit jedem Kontraktabschluss werden zudem die erst künftigen Leistungen und Gegenleistungen über den Markt Börse vertragsrechtlich unmissverständlich festgeschrieben.

[* Als ein weiterer Beweggrund für die Aufrichtung eines Postens am Terminmarkt lässt sich an dieser Stelle der Wunsch anführen, sich über den Abschluss eines Termingeschäfts abzusichern gegen abträgliche Preisschwankungen aus einer bestehenden oder für später geplanten Effektivposition (Hedging). Noch andere Anlässe entstammen dem Bereich der Asset Allocation und dem des Portfoliomanagements.]

Ein Kaffee-Futures umfasst an der Terminbörse New York Board of Trade (NYBOT, eine Abteilung der ICE Futures U.S.) eine Gesamtheit von stets genau 37500 pounds (lbs) gewaschenen "Arabica" Kaffees. Der Preis (Börsenterminkurs, Futureskurs, "delivery price"), auf dessen Grundlage das Terminkontraktgeschäft (Deal, Trade) in unserem Fallbeispiel vertragsgemäß zusammengeführt wurde, ist getreu den Notierungsusancen der Börse dabei allemal auf eine Einheit des Kontraktumfangs, also auf ein pound (lb) von 37500 insgesamt, gemünzt. Jener Börsenterminpreis, wie er oben in der anhand des Beispiels geschilderten Weise auf dem Parkett der NYBOT zu Neuyork sich zu behaupten vermochte, spiegelt zugleich den zum Zeitpunkt des Handelsabschlusses ermittelten ordentlichen Marktpreis ("current price") für September-Kaffee-Futures wider.

Solch ein börslich ausgehandelter Termin-Preis muss indes nicht sofort bezahlt werden. Vielmehr ist – abgesehen von den unumgänglichen Börsenspesen – gleich zu eingangs lediglich eine Sicherheitszahlung (auch "Einschuss" oder "initial margin" genannt) zu entrichten, das ist eine Art Garantieleistung ("collateral"), welche letztere sich in ihrer Höhe für gewöhnlich zwischen 5 und 15% des gesamten Kontraktgegenwertes bewegt und die nicht entfernt mit dem Kaufpreis eines Futures oder etwa einer Optionsprämie verwechselt werden darf. Der vollständige Kaufpreis für die hier zugrunde liegenden 37500 Pfund (lbs) Kaffee wäre, wofern vorher kein aufhebende Transaktion ("closing transaction") mehr erfolgt, erst später fällig, nämlich am Ende der Laufzeit zum Zeitpunkt einer möglichen Erfüllung des Kontrakts ("zum Termin") und in unserm Fall damit frühestens am ersten Geschäftstag im September, dem bereits über die Kontraktspezifizierung vorher feststehenden Ersten Liefertag des September-Kaffee-Futures. Dem Terminkurs selbst wird demzufolge vor allen Dingen die Funktion einer Rechengröße zur Wert- und Gewinnbemessung des Futures-Kontrakts zuteil.

Da jedoch dem weitaus größten Teil der Marktteilnehmer wenig an einer tatsächlichen Erfüllung gelegen ist, diese mehr am kurzfristigen Handel der Verfügungsrechte Gefallen finden, werden die meisten Futures noch vor dem ersten Liefertag durch ein Gegengeschäft ("reversing-trade", "offsetting trade") – gegebenenfalls unter gleichzeitigem Aufbau einer neuen Position im jetzt nachfolgenden Terminmonat ("roll-over", "switching") – ganz einfach wieder glattgestellt. Die im Laufe eines Börsengeschäfts in Terminkontrakten auf Kursänderungen zurückzuführenden Vermögensgewinne bei eintreffender bzw. Vermögensverluste bei getäuschter Erwartung werden den einzelnen Verrechnungskonten (Margin-Konten) der beteiligten Handelspersonen durch die angeschlossene Liquidationskasse der Terminbörse ("clearing house") börsentäglich gutgeschrieben bzw. belastet.

Zu den Kosten des Futureshandels gehören grundsätzlich sämtliche der durch eine Geschäftsverpflichtung an der Terminbörse verursachten Auslagen. Diese zerfallen in sogenannte direkte und indirekte Transaktionskosten. Zu den direkten Kosten für die Teilnahme am Terminhandel zählen alle jene Kosten, die sich im geraden Verhältnis mit der Anzahl der Markthandlungen ändern und die sich damit im Regelfall einer Transaktion vorab genau zurechnen lassen: In ihren Reihen zählen sie neben vielleicht entgangenen Zinseinnahmen auf das als Margin hinterlegte Geld namentlich die Orderprovisionen (Brokergebühren, "commissions"). Brokergebühren sind grundsätzlich frei vereinbar, unterscheiden sich jedoch zumeist von Broker zu Broker in ihrer vorgegebenen Höhe. Obwohl Brokergebühren i. d. R. nur einige wenige Euro oder Dollar pro Trade ausmachen, müssen sie bei jedem Handel zunächst erst zurückverdient werden. Diese schmälern somit etwaige Gewinne bzw. vermehren anfallende Verluste. Aber auch die indirekten Ausführungskosten, verkörpert in der Hauptsache durch die Geld-Brief-Spanne ("bid-ask spread") bei den Futureskursen, machen letztlich einen nicht gering anzuschlagenden Anteil an den Börsenhandelskosten insgesamt aus.

Zusammenfassende Betrachtung: Futures entstehen nicht durch einseitigen Akt. Die von den Terminbörsen aufgelegten Kontrakte werden, wie jeder ordentliche Vertrag, rechtsgültig abgeschlossen und begründet durch Angebot und Annahme. Der Inhalt des Kontrakts schreibt sich ganz formlos her von einem eindeutig abgefassten, ansonsten fest bestimmten börslichen Mustervertrag, der von den Aufsichtsbehörden vorher genehmigt wurde, und der in der Aushandlung eines Preises an der Terminbörse seine Schlussergänzung findet, womit er dann auch augenblicklich rechtswirksam wird. Der Werdegang von Futures findet seinen Abschluss, sowie beide Seiten in die börslich vorbereitete Kontraktform eingetreten sind. Letztere schließt den gegenseitigen Austausch des Versprechens des Käufers (Long) gegen das des Verkäufers (Short) ein, den Basisgegenstand zu dem hierfür angesetzten Termin zu überliefern, es zu demselben Termin abzunehmen und zum Endregulierungspreis zu bezahlen, sonst durch Barausgleich zu erfüllen. Ihre kontraktliche Entstehung ist notwendig sowohl an verkehrstechnisch-ökonomische als auch streng an börsengesetzliche Bedingungen geknüpft. Futures sind zertifikatlos. Neue Kontrakte treten in Verkehr, wie oben aufgeführt, schlicht und einfach durch Zusammenführung ("matching") von gegenseitig sich deckenden Kauf- und Verkaufsofferten, welche die Händlerschaft zur Öffnung einzelner Long- bzw. Short-Positionen vorher eingereicht hat. Eines gesonderten Sripturaktes bedarf es zu deren Schöpfung nicht. Die Vermittlung der Geschäfte übernimmt entweder das eigens hierzu ermächtigte Personal auf dem Parkett vor Ort einer Terminbörse oder sie vollzieht sich programmgesteuert selbsttätig durch die Börsentechnik über eine elektronische Handelsplattform an einer voll-computerisierten Börse (Computerbörse). Im Unterschied etwa zur Gattung der Aktien, die als solche bestimmte Anteilsrechte an einer Unternehmung verbriefen und dann an den Kassamärkten von Hand zu Hand gehen, findet das Markthandeln mit Futures bedingt durch ihre besondere vertragliche Wesensart im Ergebnis seinen Niederschlag in der Schaffung und Übertragung von Verfügungsrechten, welche die Herrschaft über künftige Werte oder Rechte sichern.* Dieser Gesichtspunkt unterscheidet Futures von Effekten, wie eben von Aktien, Teilschuldverschreibungen oder Optionsscheinen bzw. den (besonders in Deutschland modischen Hebel-) Zertifikaten u.dgl., deren Tauschverkehr im Sekundärmarkt einer zeitlich vorgelagerten Emission und Unterbringung am Primärmarkt durch Subskription bedarf, wobei das für den Ersterwerb bestimmte Emissionsvolumen im Regelfall vorweg stipuliert werden wird und darum auf kurze Frist nicht ohne weiteres vermehrbar ist. Im Handel mit Futures indessen gibt es aus den oben angerufenen Gründen keinen festen Stock an vorgefertigten Papieren, welche sich im Streubesitz oder im Besitze einzelner bedeutender Wirtschaftssubjekte befinden und die allein sich jederzeit losschlagen ließen. Offenbar ist die Erschaffung neuer Futures dem Grundsatz nach an keinerlei Mengenbeschränkung gebunden, d.i. sie können durch immer neue Abmachungen ohne Schranke in beliebiger Zahl hervorgebracht werden, solange sich zu jedem Kauflustigen ein Verkaufslustiger zugesellt. Die Zahl der zu jedem Zeitpunkt möglichen offenen Positionen in Futures ließe sich insofern theoretisch ins Ungemessene vervielfachen. Durch diesen Umstand kommt es naturgemäß zu einer Loslösung vom fertig gegebenen dinglichen Bestand an dem unterliegenden Marktinstrument und damit zu einer gewissen Verselbständigung des Futureshandels.

[* Demnach trägt der Futureshandel zu einer Erweiterung des Finanzmarktes bei, sowohl rücksichtlich seines Umsatzes als auch der Zahl seiner Teilnehmer. Futures-Börsen umfassen aber nicht nur den Sekundärmarkt (Zirkulations-, Umlaufmarkt), sondern auch den Primärmarkt, wobei ihre Primärmarkt- und Sekundärmarktfunktion aufs Engste miteinander verschränkt sind.]

Lesen Sie auf der folgenden Seite:

Marktorganisationsformen im Futureshandel

 

Siehe auch:

 

Aufzählung

Was sind Futures?

Aufzählung

Der Handel mit Futures

Aufzählung

Der Futureskurs

Aufzählung

Das Offene Interesse ("open interest") und der Umsatz ("volume")

Aufzählung

Glattstellung offener Positionen: Das Gegengeschäft

Aufzählung

Settlement: Die Erfüllung eines Futures-Kontrakts durch physische Lieferung oder "cash settlement"

Aufzählung

Die Mindestkursänderung ("tick", "minimum price fluctuation")

Aufzählung

Tägliches Kurs-Limit ("daily price limit") – "limit-up" bzw. "limit-down"

Aufzählung

Die Positions-Obergrenze ("position limit"), "accountability rules" und Reportpflicht ("reportable limit")

Aufzählung

Zur Beziehung zwischen Spotmarktpreis und Futureskurs und "cost of carry"

Aufzählung

Devisen-Futures

Aufzählung

Aktienindex-Futures

Aufzählung

Zins-Futures auf Geldmarktinstrumente

Aufzählung

Zins-Futures auf mittel- und langfristige Anleihen

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Arthur Schopenhauer (1788-1860), Philosoph

 

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2023 Bert H. Deiters
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Stand: 18. Dezember 2023. Alle Rechte vorbehalten.