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Der Futureskurs: der Börsenpreis von unbedingten
(fixen) Terminkontrakten
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Das Resultat des Marktverhaltens im Börsenterminhandel
(Preisbildung im Futures-Handel) ist in quantitativen Begriffen einer
direkten Beobachtung zugänglich. Es findet parallel mit jedem Handelsvorgang
seinen Widerschein in Gestalt öffentlich deklarierter Preisziffern:
der Bekanntgabe der laufenden Futureskurse, wie die freie Konkurrenz
sie fabriziert und wie sie sich ableiten von den dauernd umschlagenden
Markthandlungen. Diese an den Börsen beständig ausgehandelten Preiszahlen
für Terminkontrakte
sind es, die den Interessenten die nötige Orientierung über die augenblickliche
Lage an den Terminmärkten verschaffen. Aus der Existenz von Futureskursen
wissen wir, auf welchen Verkehrswert die heutige Anwartschaft auf ein
in Zukunft präsentes Gut von der Allgemeinheit geschätzt wird. Dem einzelnen
Händler wieder ist er Maßstab, der über Gewinn und Verlust seiner Termingeschäfte
entscheidet. Die Kenntnis der Zusammenhänge, was das Wesen von Terminkursen
ausmacht, ist für das Verständnis von Futures überhaupt und für eine
nutzbringende Anwendung derselben insbesondere von eminenter Wichtigkeit.
Futureskurse existieren
für eine Vielzahl von marktgängigen Sachgüterarten, Waren und Finanzwerten.
Sie werden auf transparente Weise fortgesetzt durch
Handel an den Terminbörsen
erzeugt, festgestellt und augenblicklich publiziert. Synchron dazu werden
andernorts nach ganz ähnlichen Prinzipien die ihnen zugeordneten
Spotmarkt- bzw. Kassakurse*
ausgehandelt, indes ohne dabei zwingend mit den Ersteren im Wertanschlag
identisch sein zu müssen. Zwar lassen die aus den Effektivgeschäften
hervorgehenden Preise für Real- beziehungsweise Finanzgüter jene aus
Termingeschäften nie ganz unberührt. Die in jedem Moment ihrer Feststellung
hervortretende Wertverschiedenheit derselben liegt trotzdem allemal
begründet in der unterschiedlich langen zeitlichen Distanz bis zu ihrer
handgreiflichen Verfügbarkeit.
[*
Der Preis eines vereinheitlichten
gegenwärtigen Handelsobjekts heißt bei prompten Kaufgeschäften ("Gegen
Zahlung auf sofortige Lieferung", "on the spot"; "outright
purchase") Spot(markt)preis (Barpreis, Effektivpreis,
Ordinärpreis, "Tagespreis", "Cash-Kurs", Preis
für Gegenwartsgüter), bei Geschäften mit Finanztiteln oft Kassapreis
(engl. "spot price", "physical price", "cash price"
oder "current price"). Dieser wird nach bekannten Grundsätzen
auf analoge Weise im Barmarkt
(Kassamarkt, Spotmarkt, Lokomarkt, Effektivmarkt; engl. "spot market",
"cash market", "actual market", "physical market",
"prompt market") ausgehandelt und ist alsdann für gewöhnlich
binnen 2 – 3 Tagen nach der Vereinbarung gegen Lieferung zu bezahlen.
Der Spot- bzw. Kassamarkt (Barmarkt) und der zugehörige Terminmarkt
("forward market") bilden dem Prinzip nach zwei nach außen strukturell
getrennte Märkte, auf denen nebeneinander dieselbe Gattung vertretbarer
Marktgegenstände in Austausch tritt, aber eben für verschiedene Zeitpunkte
ihrer effektiven Auslieferung – und damit naturgemäß fast immer auch
zu unterschiedlichen Preisen. Doch ist der Zeitaspekt nicht universell
der einzige von Wesenheit. Werden etwa Cash-Preise aus prompten Geschäften
über bestimmte typisierte Realgüter ("cash commodities", "actuals")
den ihnen beigeordneten Futureskursen vergleichend gegenübergestellt
(z.B. zum Zwecke einer "cash-futures"-Arbitrage),
so ist nicht nur dem Zeitmoment, sondern auch dem Platz ihrer Disponibilität
eine sorgfältige Beachtung zuwenden. D.h.
beide Preisangaben, Cash-Preis wie Futureskurs, müssen bei diesem
Anlass erstens zu einem synchronen Zeitpunkt der Kursstellung erhoben
werden und, da es für die meisten vertretbaren Waren nicht bloß einen,
sondern gleich mehrere (lokal verstreute) Spotmärkte gibt – und demgemäß
auch kein einheitlicher (homogener) Spotmarktpreis für jene existent
ist – wäre zweitens zu prüfen, ob der einem Futureskurse fallweise gegenübergestellte
Spotmarktpreis tatsächlich vom gleichen geographischen Ort abgenommen
worden ist, welchen die betreffende Terminbörse im Standardvertrag des
Futures als dessen Erfüllungsort vorgeschrieben hat. Im Folgenden jedoch
sei der Einfachheit halber, sofern nichts anderes bemerkt wird, von
einem einzigen gleichmäßig gehandhabten Spotmarkt ausgegangen.]
Futureskurse ("futures
prices") – die Börsenterminpreise, zu denen Futures-Kontrakte gehandelt
und abgerechnet werden – gelangen aus den verschiedensten Quellen und
auf den unterschiedlichsten Wegen zur Kenntnis des Publikums. Praktisch
gleich zur Zeit ihrer Hervorbringung werden sie von den betreffenden
Börsen via "data feed" der hauseigenen elektronischen Kursinformationssysteme
öffentlich bekanntgemacht, ordentlicherweise unter dem Titel der "real-time"-Kurse,
das ist die Kursfeststellung und -verbreitung in Echtzeit, sodass sie
allen angeschlossenen Marktteilnehmern gleichzeitig zur Disposition
stehen. Jederzeit auf Abruf zur Verfügung gestellt werden Futureskurse
überdies von diversen Nachrichtenagenturen als auch von spezialisierten
Marktdatenlieferanten (sog. "quote
vendors"*, "Informationsbroker"), die sie gegen Entgelt
zu vermarkten wissen. Fernerhin werden sie zeitnah verlautbart über
Medien, zumal über Rundfunk und Fernsehen verbreitet, und dazu vervielfältigt
im Handelsteil der einschlägigen Wirtschaftspresse, nebstdem – nicht
zu vergessen – kostenlos, indes meist um wenige Minuten zeitverzögert,
natürlich auch "online" allgemein zugänglich gemacht, vorzugsweise als
"streaming data" durch die tausendfältigen Finanzseiten des Internet.
[* So beispielsweise
von
Bloomberg,
Reuters,
VWD,
Telekurs,
Futuresource u. v. a.
m.]
Anders als beispielsweise
Aktienkurse, die sich stets auf jeweils eine Aktie beziehen, richten
sich Börsenkurse von Futures nicht auf den Gesamtwert des Sach- bzw.
Finanzgüterquantums eines
Kontrakts, sondern
sie werden im Regelfall angeschlagen nach einer einzelnen Wert- bzw.
Mengeneinheit der dem nämlichen Futures-Kontrakt zugrunde liegenden
Sachgesamtheit an solchen Gütern, Waren oder Finanztiteln. Ein vorliegender
Futureskurs von zum Beispiel 3750US-¢
im Silber-Terminmarkt an der Terminbörse COMEX der
CME Group Inc.
(Produktkürzel:
SI) nimmt demzufolge Bezug
auf den Preis lediglich einer Feinunze Silber von
5000 Feinunzen insgesamt, die
gemäß Kontraktspezifikation einem Kontrakt in COMEX-Silber-Futures als
Einheitsmenge unterliegen.
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Notation und Darstellungsformen von Futureskursen
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Der äußere Zweck von
Börsenpreisen erfüllt sich darin, das lebendige Börsengeschehen in allgemein
fassbarer Form zu versinnlichen. Börsenpreise als solche sind Zahlengrößen.
Soll eine Zahlengröße ihrem Zweck genügen, so ist sie vorab durch eine
Messvorschrift in zweckentsprechender Weise zu definieren. Ein Gleiches
gilt sinngemäß auch von Börsenpreisen. Um zu erreichen, dass Börsenpreise
präzise messbar und rechenbar werden, sind sie im Vorhinein nach Art
und Maß zu fixieren. Für eine sachgerechte Reglementierung der Notierungsweise
von Finanzderivaten sorgen die Terminbörsen im Zuge der Standardisierung
von Terminkontrakten eingangs gleich bei deren Entwurf. Standardisierung
bannt Terminkontrakte in feste Normen und macht sie überhaupt erst marktfähig.
Dies ermöglicht sodann einen fungiblen börslichen Terminhandel in den
einzelnen derivativen Artikeln eben nach jenem Muster. Zur Normierung
der Preisfestsetzung von Futures ("pricing convention") selbst
werden sowohl die Modalitäten, in welcher gemeinsamen Einheit ihre Kurse
zu messen, zu stellen und als Zahlenangaben formal zu notieren sind
als auch Maßregeln zum geringstmöglichen Kursänderungsbetrag*
(Mindestkursschwankung, "tick-size")
ab ovo in eindeutiger und sachdienlicher Form dauerhaft festgeschrieben.
Die vorstehende Verfahrensart hat in gleicher Linie statt für jede einzelne
der zur Wahl gestellten Produktreihen, bevor sie endgültige Aufnahme
in den Handelsverkehr finden, für sämtliche Futures und "exchange traded
options" ebenso wie für anderweitige börsennotierte Derivate.
[* Börsenkurse
von Futures als auch jene von "listed options" sind dem Prinzip nach
zu jedem möglichen Kurs auf der durch die Mindestpreisvariation ("minimum
tick-size") abgestuften Preisskala frei vereinbar. Dies gilt gleichermaßen
für die Ausübungspreise von Optionen ("exercise prices", "strike
prices"). Letztere sind dem Futureshandel jedoch völlig fremd.]

Praktische Tragweite
erlangt dieses Moment nun insofern als die an den Terminbörsen im Handelsverkehr
hervorgebrachten und in Zahlen festgehaltenen Kurse in ihrer äußeren
Gestalt keine beliebigen, sondern grundsätzlich nur in ganz bestimmter
Weise abgestufte, standardisierte Wertanschläge annehmen dürfen. Diese
Regelung trifft als zwingendes Gebot gleichermaßen die einzelnen auf
dem Parkett zur Börsenzeit geforderten, gebotenen und bezahlten Kurse,
zu denen fortgesetzt Handelsabschlüsse (Umsatz, "trades") durch
Zusammenführung einzelner Kauf- und Verkaufsofferten zustande kommen
oder kommen sollen, als auch die an
Computerbörsen
bzw. über Market-Maker
während der Börsenstunden laufend gestellten Kursquotierungen (Quotationen,
"quotes"), zu denen ein sofortiger Abschluss im Markt realisierbar
wäre.
Alle Preisziffern von
Futures wie auch von anderen Finanzderivaten, gleichviel ob bei einer
Kursnotierung aus einem erfolgten Handelsabschluss oder bei gestellter
Quotation, lassen sich grundsätzlich durch zweierlei verschiedene Kotierungsformen
äußerlich darstellen: als Dezimalzahl ebensowohl wie als Bruchzahl.
Speziell für jene Futures, die auf Waren i.
w. S., wie Metallen (Edel- oder NE-Metalle), Erdöl und seinen
Nachprodukten oder auf anderen wichtigen Welthandelsgütern: auf sogenannten
"commodities"
basiert sind ("commodity futures"), erscheint der Preisausdruck
fast immer in Form von Dezimalzahlen, gemessen einheitlich im Preisgut
Währungsgeld, etwa in Dollar und Cent für die Einheit der fraglichen
Ware (der unterliegenden Bezugsgröße, "underlying").
Mit der Normierung der
Kurse von Futures auf Dezimalzahlen in der Ausdrucksform wird zugleich
auch die Zahl ihrer im Handelsverkehr gebrauchten Dezimalstellen fixiert.
So könnten beispielweise die für einen Terminmarkt in Geltung stehenden
Notierungsusancen festlegen, dass zulässige Börsenpreise für Futures
nur auf Dezimalzahlen lauten dürfen, angeschlagen mit z.B.
einer Stelle rechts neben dem Komma. Hiernach besteht Klarheit nicht
nur in der Notierungsweise, sondern auch im Wertmaßstab. Durch Umrechnung
der so normierten Kursziffern in Wertäquivalente, ausgedrückt in entsprechenden
Geldsummen, lassen sich analog der normierten Kursdarstellung im zugeordneten
Kassamarkt dem Wert jedes Futures jeweils volle US-Dollar (bzw. volle
Eurobeträge etc.) und Cent beilegen. Es sei dies an einem
Beispiel für den Gold-Terminmarkt illustriert:
Angenommen, der an der Terminbörse COMEX
in New York gelistete
Dezember2012-Gold-Futureskontrakt
(Produktkürzel, "trading symbol": GC) notiert derzeit mit einem
Kurs von 1240,5 (US-$
pro Unze; "last tick", "last
traded price"). Dieser gibt sonach den letzten Stand des Marktpreises
des Futures ab. Exakt diese Kursziffer wird im gleichen Augenblick auch
auf den Handelsbildschirmen all jener teilnehmenden Finanzinstitute
aufblitzen, die soeben die laufenden Echtzeitkurse des Gold-Terminmarktes
wiedergeben. Wenn Sie jetzt Ihren Broker um den momentanen Kurs des
Gold-Futures mit Laufzeit bis Dezember 2012 befragten, würde man Ihnen
wohl genau diese Kursziffer nennen. Doch wie ist dieser Futureskurs
auszudeuten? Woran nimmt diese Ziffer Maß? Welche sachliche Bedeutung
steht hinter ihr? – Sehen wir zu:
Gemäß der börslichen Kontraktspezifizierung für
Gold-Futureskontrakte der Terminbörse COMEX (eine Abteilung der
NYMEX und selbst eine der
CME Group)
ist der vorstehend überlieferte Futureskurs von
1240,5 gemünzt auf den in US-Dollar
ausgedrückten Preis einer Feinunze gediegenen Goldes (unter Ausklammerung
von Maklergebühren und
Margin usw.),
oder genauer, auf den Preis einer Feinunze Barrengoldes, das einen Feingehalt
an Gold von mindestens 99,5
% aufweisen kann, dessen Lieferungstermin hinausgeschobenen ist
auf einen künftigen Zeitraum, der am 1. Dezember 2012 beginnt und am
letzten Geschäftstag des genannten Monats endet. Demnach wäre es irrtümlich,
einen Futureskurs mit dem Preis für einen sofortigen, effektiven Kauf
bzw. Verkauf des einem Futures unterliegenden Marktgegenstandes, d.
i. mit dem Kassakurs ("cash price") seines "underlying",
hier beispielhaft Gold im Gold-Kassamarkt,
zu verwechseln oder gleichzusetzen. Dieser könnte etwa zur gleichen
Zeit sich auf 1220US-$
belaufen und damit um 20,5US-$
in der Basis niedriger
liegen als sein Futureskurs. Da aber die Preissumme aus dem Terminkontrakt
im Gold-Futures bekanntermaßen nicht sofort mit Zustandekommen des Geschäfts
bar zu bezahlen ist, sondern diese erst "zum Termin" in Höhe des Schlussabrechnungspreises
zu entrichten wäre, stellt der Futureskurs einstweilen nichts anderes
dar als eine abstrakte Wert- und Rechengröße, in der sich die Marktwertänderungen
des Futures wiederfinden.
Ein Blick auf die
verschiedenen Terminmärkte offenbart weitere typische Erscheinungsformen
von in Dezimalzahlen verkörperten Futures-Preisen, die jeweils im Verein
mit ihren spezifischen Maßeinheiten (Gewicht, Hohl-, Zählmaß usw.) zu
nehmen sind. Die den Börsenterminpreisen beigelegten Maßeinheiten als
solche stellen ab auf die besondere physische Natur des nämlichen Basisgegenstandes.
Am Terminmarkt für Rohöl ("crude oil") in New York z.B.
trifft man auf eine Kursnotiz, dargestellt in US-$ per
Barrel, bei den Destillaten,
wie Heizöl ("heating oil") und Benzin ("gasoline"), in
US-$ per Gallone. Am Terminmarkt für Baumwolle ("cotton")
an der ICE hingegen werden die Kurse in US-Cent
je pound (lb)
angegeben, und beim
Euro FX Futures
am Devisen-Terminmarkt der CME liegen sie vor in US-$ pro € mit
genau vier Dezimalstellen hinter dem Komma.
Die Kursnotiz kann
jedoch auch in Gestalt von Zahlen und Bruchzahlen oder Prozenten und
Bruchteilen von Prozenten erscheinen. Letzteres ist bei US-amerikanischen
Zins-Futures ("bonds"
und "notes") weit verbreitete Praxis, ersteres aber schon von
jeher bekannt von den an US-amerikanischen Börsen gehandelten
Ölsaaten-
und Getreide-Futures: So erfolgt die Kursangabe bei Sojabohnen und
bei Mais traditionell in Bruchzahlen, denen US-Cent und Viertel eines
Cent je Scheffel ("bushel") beigelegt sind, wie beispielsweise
"300¼ US-Cent" je Scheffel Mais ("corn")*.
[* Hinweis:
In der gröber verfahrenden Terminmarktpraxis bleibt bei den Kursangaben,
die sich als Bruchzahlen verstehen, der Nenner oft ausgespart, da die
Börsen die abkürzende Notierungsweise schlichtweg als bekannt voraussetzen.
Eine Kursstellung von beispielhaft 332' 6 bei "corn" bedeutet dann 332
US-Cent und sechs achtel = 332 ¾ US-Cent (per Bushel).]
[Anmerkung: Mögen
die Konventionen in Bezug auf die Darstellungsweise von Futureskursen
auf den ersten Blick befremdlich und undurchsichtig scheinen, so verhilft
die überschaubare Zahl von ausgesuchten Futures sehr schnell, diese
Hürde bei der täglichen Anwendung zu überwinden.]
Als
Futureskurs, manchmal auch als
Futures-Preis* ("futures price"), bezeichnet man im
einschlägigen Sprachgebrauch einen börslich ermittelten Referenzpreis**
eines Futures (Vertragspreis), der sich im Moment des Geschäftsabschlusses
in freier Konkurrenz des Marktes herausbildet, gemessen je Einheit des
Kontraktumfangs an dem zugrunde liegenden Marktobjekt (Underlying).
Im geregelten Terminhandel der Börsenmärkte sind Futureskurse als solche
keine festen Tagespreise, sondern in einer immerwährenden Bewegung begriffen.
Sie können sich durch zweiseitige Festsetzung fortlaufend frei bilden.
Die Kurse der Futures geben damit gleichsam in laufender Gegenwart das
zahlenmäßige Abbild des Handelsgeschehens auf ihrem Markt ab (Handelsresultante).
Jedes Mal, wenn auf einem Börsenterminmarkt ein Kontraktabschluss durch
Zusammenführung des präsenten Angebots und der präsenten Nachfrage zur
Entstehung gelangt, geht im Resultat eine der beteiligten Partei zum
hierbei festgestellten Futureskurs "long"
("going long", d.h.
Kauf von Terminkontrakten), die andere Seite zum ebendemselben Kurs
"short" ("going short", d.h.
Verkauf von Terminkontrakten).
[* Gelegentlich
wird sprachlich zwischen Futureskurs
und Futures-Preis unterschieden:
Der Futures-Preis (im Sinne des vereinbarten Abwicklungspreises) bezeichnet
jenen Preis, der pro Bezugseinheit der Sachgesamtheit im unterliegenden
Beschaffungsobjekt in seiner Basisqualität am Laufzeitende fällig wird
und, unter Verrechnung der Wertfortschreibungssummen, dann abzustatten
ist (Terminpreis, Vertragspreis, "delivery price"). Letzterer
verkörpert damit gewissermaßen das Analogon zum Ausübungspreis ("exercise
price", "strike price") von
Optionen oder zum Terminpreis
aus einem Forward. Aber
auch aus analytischer Sicht ist häufig eigens dann vom Preis eines Futures
die Rede, wenn es bei einer untersuchten Preisziffer sich nicht um einen
empirischen Marktpreis (Kurs), sondern um einen berechneten, z.B.
den theoretisch richtigen Terminpreis handelt. Die Verwendung der Namen
"exercise price" oder "strike price" sollte dagegen im
Untersuchungszusammenhang von unbedingten Termingeschäften unterbleiben,
um ihnen so den eigentlichen Sinn eines Ausübungspreises von bedingten
Termingeschäften zu belassen.]
[** Auch wenn ein
Futureskurs im "Maßgut" Geld gemessen wird, ist er nicht zu verwechseln
mit dem Preis bzw. Wert im Sinne von
Marktwert eines Futures
als Geldbetrag, den ein Anbieter dafür fordert bzw. ein Nachfrager in
einer Tauschhandlung dafür zu zahlen bereit wäre (= objektiver Tauschwert).
Futureskurs und Wert von Futures sind also streng auseinanderzuhalten.
Der Wert eines Futures ist eine Funktion seines Börsenkurses und des
Marktwertes des zugrunde liegenden Instruments. Bei Futureskursen dominiert
hiergegen die Eigenschaft eines Referenzpreises.]
Ein Futures-Preis per se wendet
sich in seiner quantitativen Darstellungsweise im Regelfall auf
eine Mengeneinheit ("pricing
unit", Stückpreis eines "underlying asset") der ihm zugrunde
liegenden Gesamtmenge seines Basisinstruments und steht insofern nur
mittelbar in Beziehung zum Wert des ganzen Kontraktumfangs des betreffenden
Futures-Kontrakts (der Kontraktgröße, Kontraktvolumen, "unit of trading").
Um aber die jeweiligen finanziellen Ansprüche und Verpflichtungen aus
einem Futures-Kontrakt in eindeutiger Weise zu bemessen, ist der Wert
des Kontraktvolumens: die "Kontraktsumme" (Terminkontraktbetrag) zu
ermitteln. Man erhält den in Währungsgeld ausgedrückten Gesamtbetrag
des einem Futures unterliegenden Basiswertes, auf den Fälligkeitstermin
berechnet, durch Multiplikation des Futures-Preises mit dem vorab standardisierten
Kontraktumfang des betreffenden Futures. Das folgende Beispiel demonstriert
diesen Sachverhalt:
Beim vorgenannten Futuresgeschäft (Trade) in einem
COMEX-Dezember12-Gold-Futures, das zu einem Futureskurs von
1240,5 US-$* geschlossen
wurde, erstrecken sich die Leistungsverpflichtungen beider Parteien
auf einen effektiven Geldwert des zum Termin zu liefernden bzw. abzunehmenden
Goldes von insgesamt 1 x 100 x 1240,5
US-$ = 124050 US-$;
denn die zugrunde liegende Menge einer Mindestschlusseinheit in Gold-Futures
– das ist die geringstmögliche handelbare Menge im COMEX-Gold-Futuresmarkt
– ist von der Terminbörse fest vorgegeben und umfasst stets genau
ein (1) Futures über standardisierte
100 Feinunzen an Gold. Und
den Börsenregeln gemäß sind bis zum Liefertage des Futures-Kontrakts
fortgerechnet 1240,5 US-$ je
Feinunze Gold zu bezahlen.
[* Nimmt eine Terminnotiz
im jeweiligen Sachzusammenhang Bezug auf den Kurs, zu dem ein bestimmtes
Kontraktgeschäft abwicklungstechnisch zuwege kommt, spricht man auch
von seinem Abschlusspreis.]
Die Multiplikation von
Preis aus dem Futures-Kontrakt (Futureskurs, Abschlusspreis) mit dem
standardisierten Kontraktumfang (also "Preis mal Menge") führt aber
auch dann zu einer Summe, die sich gegebenenfalls tatsächlich mit einem
Währungsbetrag, wie Dollar, Euro und Cent etc., bezahlen lässt, wenn
ein Futureskurs in Bruchzahlen angegeben wird. So ergibt sich aus einem
Futureskurs von z. B. 600¼
US-Cent pro Scheffel
("bushel") Mais bei einem standardisierten Kontraktumfang von
konstant 5000 Scheffel je
Mais-Futures
("corn") in summa ein Geldwert von 30012,50
US-Dollar.
Besonderheiten
bestehen indes immer dann, wenn das jeweilige Basisinstrument von Futures
nicht in in Geld ausgedrückten Marktpreisen, sondern in abstrakten Größen
bewertet wird, wie dies beispielsweise von
Aktienindex-Futures her sattsam
bekannt ist. Maßzahlen für hypothetische Portfolios ausgewählter Aktien
(= Aktienindices*) und für die darauf gehandelten Aktienindex-Futures
werden als Börsenkurse statt in Geld regelmäßig in Indexpunkten
ausgedrückt. Zur Kalkulation des Terminkontraktbetrags ist daher dem
unterliegenden Aktienindex zunächst ein fixer Preis beizulegen; denn
ohne das Erfordernis "jeder Indexpunkt des Aktienindex hat einen Preis"
kann aus einem Indexstand kein Geldwert abgeleitet werden. Dementsprechend
wird der in Indexpunkten gemessene Futures-"Kurs" zuerst mit einem börsenseitig
eindeutig festgelegten, standardisierten Währungsbetrag gewichtet, beim
DAX®-Futures
z.B. mit einer normierten Höhe von 25 € pro Indexpunkt des DAX®.
Ein Futureskurs im DAX®-Futures von bspw.
7000,0 Indexpunkten repräsentiert
hiernach einen Gesamtwert des Index von insgesamt
7000,0 x 25 € = 175000 €. Aber
nicht nur bei Aktienindex-, sondern auch bei
Zins-Futures (auf Anleihen
wie auch auf Geldmarktinstrumente) gibt es einige dafür jeweils typische
Besonderheiten zu beachten.
[* Jeder Aktienindex-Futures
richtet sich stets auf einen ganz bestimmten, ausgewählten
Aktienindex. Als Aktienindexe
bezeichnet man Kennzahlen, die den Wertverlauf von vorgegebenen Gesamtheiten
an Aktien unmittelbar in einer einzigen Zahl zum Ausdruck bringen.]
Wie bereits an anderer
Stelle darauf hingewiesen, wird in der Phase ihrer Entwicklung neben
einer zweckmäßigen Messskala, also der Art und Weise, nach welcher der
jeweilige Kontraktpreis in den einzelnen Futures-Märkten passend in
Zahlen abzubilden, formal zu notieren und zu publizieren ist, überdies
auch die geringstmögliche Kursschwankung
von Futures ("tick", Mindestkursfluktuation) für aufeinander
folgende Abschlüsse ("trades") im laufenden Handel zusammen mit
ihrem monetären Wertäquivalent von den Terminbörsen in feste Normen
gebannt. So beläuft sich z.
B. im
NYMEX-Rohöl-Terminmarkt
die kleinste noch zulässige Kursbewegung auf genau 0,01 US-$ pro Barrel,
woraus bei einem Kontraktumfang von
1000 Barrels sich ein "tick"-Wert
von 10 US-$ pro Kontrakt errechnet. Die normierte Mindestabstufung zwischen
zwei aufeinander folgenden möglichen Börsenpreisen ist durchweg bei
allen Futures in konsistenter Weise abgestimmt auf das Notationsverfahren
ihrer Kurse.
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Bedeutung von Futureskursen
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Futureskurse sind das
objektive Substrat aus dem Börsenterminverkehr. Zwar sind sämtliche
der durch diese Instanz hervorgebrachten Preisresultanten in Zahlen
messbar, kosten jedoch dem Futures-Händler bis auf weiteres keinen Preis.
Vielmehr sind alle leibhaftig festgestellten Futureskurse allgemeine
Projektionen auf den Termin. Aus individualwirtschaftlicher Sicht drücken
sie jenen Preis aus, welcher im Abschlusszeitpunkt des Futuresgeschäfts
an der Börse ("trade date") für den Kauf/Verkauf des dem Kontrakt
unterliegenden Handelsobjekts* (Underlying; "Zukunftsgut") rechtmäßig
ausgehandelt wurde und welcher unter täglicher Verrechnung fortgeschrieben
später im Erfüllungszeitpunkt im Zuge der vorgesehenen
Lieferung und Abnahme
bei einer Naturalerfüllung am Laufzeitende zwischen den beiden Parteien
alsdann in seiner Gesamtheit auch zur Bezahlung festgesetzt wird
(= Futures-Preis; das künftige
quantitative Austauschverhältnis). Im Falle einer "cash
settlement"-Regelung (Barandienung) versieht der Futures-Preis die
Funktion der Bemessung der richtigen Höhe der abschließenden Ausgleichzahlung
bei Endfälligkeit**. Ist ein Festhalten an dem Futures-Kontrakt
bis zum Erfüllungstermin nicht bezweckt, sondern steht das Trading-Motiv
im Vordergrund, so dient der Futureskurs seinem Halter hauptsächlich
als Rechenmarke zur laufenden Gewinnbemessung. Den börslichen Notierungsusancen
gemäß sind die notierten Preise von Futures, wie oben aufgeführt, nicht
auf den Gesamtwert der zugrunde liegenden Sachgesamtheit, sondern in
aller Regel auf eine ganz bestimmte Teilquantität oder Einheit derselben
gewendet.
[* Hinweis: Auch
wenn unterschiedliche Qualitäten in einen Futures lieferbar sind – was
namentlich bei Commodities, aber auch bei
Bond-Futures die Regel bildet
–, bezieht sich ein Futureskurs durchweg
auf die von den Börsen fertig vordefinierte Standardqualität
("basic grade").]
[** Als Voraussetzung
hierfür zu stellen ist grundsätzlich, dass der Cash-Preis des Basiswertes
fortlaufend empirisch ermittelbar ist. Im Abrechnungszeitpunkt des Futures
ist dies sogar eine unabweisbare Notwendigkeit geworden.]
Der Einfluss des Zeitmomentes
unterscheidet also den Futures-Preis von einem zeitgleich anderorts
getrennt festgestellten Kassapreis ("spot price"). Praktisch
parallel mit Aushandlung und Einigung über den Preis (mit Vertragsschluss)
erfolgt vor Ort ("on-the-spot") zum Belauf des Letzteren der
reale Vollzug des Austausches von Handelsgegenstand ("asset")
gegen Geld. Der Abschluss eines Futuresgeschäftes ist also nicht gleichbedeutend
mit einem sofortigen Eigentumsübergang an dem unterliegenden Vermögensgegenstand,
geht wohl aber einher mit der Übertragung von Rechtsansprüchen (Verfügungsrechten).
Futureskurse sind das
Ergebnis der konkurrierenden Strömungen an den Börsenplätzen (Konkurrenzpreise).
Durch breite Veröffentlichung von Futureskursen erhält jedermann ohne
Ansehen der Person, das handeltreibende Börsenpublikum ebenso wie der
außenstehende Marktbeschauer, zu gleichen Bedingungen Kenntnis davon,
wie andere die augenblickliche Marktlage im gegenwärtigen Zeitmoment
einschätzen und bewerten (Informationsfunktion der Futures-Märkte).
Sie werden hierdurch aus sich selbst heraus zum Gemeingut aller. Die
im Marktverkehr in freier Konkurrenz erzeugten Kurse informieren die
Öffentlichkeit, wiewohl nicht immer frei von Irrungen, mit hoher Glaubwürdigkeit
in objektiver Weise* über den voraussichtlichen Preisstand eines
künftigen Zeitmomentes und werden auf diesem Wege wieder zu maßgeblichen
Preisen für Produzenten und Handelsleute wie für die endlichen Konsumenten.
Jedem Sachkundigen verhelfen sie als ein unzweideutiges Symptom, quasi
als eine Art Kompass, sich ein Urteil zu bilden über Richtung und den
tatsächlichen Stand der momentanen Marktlage als auch darüber, Entscheidungen
planvoll vorzubereiten, wo immer es darum geht, die zweckmäßige Höhe
eines vorliegenden Kauf- oder Verkaufgebots richtig zu bemessen oder
überhaupt eine angemessene Bewertung vorzunehmen. Niemand muss seine
Preissetzungsentscheidungen mehr nach Willkür fällen, sobald er den
marktüblichen Preis unmittelbar vor Augen hat. Insofern bieten Terminmärkte
der Allgemeinheit einen nützlichen Gradmesser für die Bewertung von
Preisrisiken und damit letztlich eine Einsicht zur Einschätzung von
Zukunftsverhältnissen.
[* So werden an
der Terminbörse
Eurex
für liquide Futures bspw. die jeweils beiderseits zehn besten Preisauszeichnungen
zusammen mit ihren zugeordneten Kontraktvolumina aus dem zentralen Orderbuch
publik gemacht und laufend aktualisiert.]
Damit ist die vorstechendste
ökonomische Funktion von Börsenterminpreisen in ihren wesentlichen Zügen
bereits skizziert. Die Hauptaufgabe eines im beidseitigen Wettbewerb
"fair" ausgehandelten und einer Allgemeinheit gegenüber publizierten
Terminkontraktpreises wird nämlich vielfach darin erblickt, durch seinen
Informationsgehalt in jedem Moment der Preisermittlung ein getreues
Spiegelbild der allgemeinen Markteinschätzung des voraussichtlichen,
auf den Zeitpunkt der Terminfälligkeit ("zum Termin") des Futures gewendeten
tatsächlichen Wertes seines zugrunde liegenden Instruments ("underlying")
ungetrübt ("unbiased") und – obzwar mit hoher Streubreite, aber
in Ermangelung eines exakteren Prognostikons – in qualitativ bestmöglicher
Weise vorzubringen ("Signalfunktion von Futureskursen", "price discovery";
Erwartungshypothese, "expectations model", "expectations hypothesis"**).
In Anlehnung an das obige Beispiel verschafft
der Gold-Futureskurs von
1240,5 US-$ nach der
Erwartungshypothese im Zeitpunkt seiner Feststellung also einigen Aufschluss
über den mutmaßlichen Kassapreis einer Feinunze Gold zum ersten*
Liefertag des Gold-Futures im Dezember 2012.
[* Besteht dagegen
in einem Markt eine "backwardation"-Situation,
so wird regelmäßig der letzte Liefertag den Bezugspunkt bilden. Vgl.
darüber die Anmerkungen zum
Liefertag für Futures
auf Konsumgüter.]
[** Neben der Erwartungshypothese
über den Zusammenhang zwischen Futures-Preis und erwartetem Kassakurs,
die sich mehrheitlich auf Risikoneutralität der spekulativen Marktteilnehmer
beruft, existieren zwei weitere viel beachtete, konkurrierende Hypothesen:
"normal backwardation" und "normal contango". Die Hypothese
der "normal backwardation" kommt zu dem Schluss, dass der Futures-Preis
kleiner sein muss als der erwartete Spotmarktpreis zum Termin, um Spekulanten
damit einen Anreiz zu bieten, Long-Positionen zu halten. Hierbei wird
vorausgesetzt, dass die Zahl der Short-Hedge-Positionen, die den spekulativen
Long-Positionen gegenüberzustellen sind, jene der Long-Hedge-Positionen
übertrifft. Die Hypothese der "normal contango" dagegen postuliert,
dass der Futures-Preis größer sein muss als der erwartete Spotmarktpreis
zum Termin, um Spekulanten damit einen Ansporn zu geben, Short-Positionen
zu halten. Hierbei wird umgekehrt vorausgesetzt, dass die Zahl der Long-Hedge-Positionen,
die den spekulativen Short-Positionen gegenübersteht, jene der Short-Hedge-Positionen
übertrifft. Daneben existieren aber noch einige weitere Hypothesen zum
Zusammenhang zwischen Futures-Preis und erwartetem Cash-Preis eines
Marktgegenstandes.]

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