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Zins-Futures auf mittel- und langfristige
Anleihen
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Zins-Futures ("interest
rate futures") heißt der Sammelbegriff, unter dem allgemein üblich
eine breit gefächerte Palette an Zins-Terminkontraktgeschäften zusammengefasst
wird. Im Hinblick auf die Fristigkeit des unterliegenden Finanztitels
zerfallen Zins-Futures in zwei Kategorien: a.) Zins-Futures auf bestimmte
festverzinsliche Wertpapiere des Kapitalmarktes (Papiere mittlerer Andauer
und sog. Langläufer) und b.) Zins-Futures auf kurzfristige Instrumente
des Geldmarktes, wie etwa auf fungible Geldmarktpapiere oder auf Zinssätze
für Geldmarktkredite in Form von Termineinlagen. Im Zentrum der folgenden
Erörterungen stehen Futures der Kategorie a.): Terminkontrakte, die
festverzinsliche Wertpapiere
längerer Dauer (Anleihen, "Rentenpapiere", Obligationen, oder engl.
"fixed income securities" in Form von "bonds" und "notes"),
wie beispielsweise Staatsschuldpapiere ("government securities"),
zum Objekt haben.
Ein formvollendeter Handelsverkehr
mit Zins-Futures setzt – wie für alle anderen börsengehandelten Finanzderivate
auch – eine weitreichende
Standardisierung, das ist die inhaltliche Vereinheitlichung von
Termingeschäften, voraus. Grundlage jedes
Zins-Futures auf festverzinsliche
Wertpapiere ("fixed-income futures", Rentenmarkt-Futures,
Rentenfutures) ist ein wechselseitig bindendes Terminkontraktgeschäft
zwischen zwei Vertragsparteien über den Kauf (= Long-Futures-Position)
bzw. Verkauf (= Short-Futures-Position) eines qualitativ genau definierten
zinstragenden Kapitalmarkttitels von einwandfreier Bonität ("underlying",
Basisinstrument, Basistitel) in einem ganz bestimmten Nominalwert ("Kontraktvolumen")
zu einem fixierten zukünftigen Zeitpunkt (dem "Termin") und zu einem
konkreten, bereits bei Vertragsabschluss börslich festgesetzten Preis*
(der sich nach allseits bekannten Regeln aus dem an der Börse festgestellten
Futureskurs ableitet). Der Bezug zum effektiv
erzielbaren Anlagezinssatz (Anleiherendite) der unterliegenden und zwecks
Erfüllung künftig zu liefernden Rentenpapiere wird nach dieser Begriffsbestimmung
implizit hergestellt über den börslich festgestellten, in Prozentpunkten
vom Nennwert ausgedrückten Kurs eines Zins-Futures.
[* Beachten Sie
hierbei auch die Rolle der Clearingstelle
("clearing house") bei der Abwicklung von Futuresgeschäften sowie
Auswirkungen des "marking
to market" auf die tägliche Wertfortschreibung von Zins-Futureskontrakten.]
Wer als
Trader,
Hedger oder als
Arbitrageur in der
Absicht auf den Terminmarkt tritt, sich in einem ganz bestimmten Zins-Futures
zu engagieren, hat wegen der vorgängigen Normierung aller übrigen Vertragspunkte
nichts weiter nötig, als für die gewünschte Zahl an Futures-Kontrakten
im ausgewählten Monatstermin
einen für ihn akzeptablen Terminkurs ("futures price") zu vereinbaren.
Als privater Marktteilnehmer wendet man sich zu diesem Zweck ganz einfach
an ein Finanzinstitut (Bank,
Broker oder anderer Finanzmittler) seiner Wahl mit dem Ersuchen um Kontoeröffnung.
Alles, was das Handelshaus nach fertiger Einrichtung eines Kontos vom
Auftraggeber jetzt noch benötigt, ist die eindeutige Vergabe der konkreten
Orderspezifikationen. Über einen ordnungsgemäß spezifizierten Handelsauftrag
(Order), aus dem die einzelnen
noch offen gebliebenen und zu vereinbarenden Bestandteile eines Börsentermingeschäfts
in Zins-Futures eindeutig hervorgehen, erhält der Broker Kenntnis von
der beabsichtigten Transaktion seines Kunden. Alle übrigen sachlichen,
räumlichen und zeitlichen Interessen der an einem Zins-Futuresgeschäft
beteiligten Parteien sind bereits durch den im Vorhinein fixierten Standardvertrag
des Futures – unter Beachtung von Usancen – für einen börsenmäßigen
Handel festgeschrieben und damit auch nicht mehr änderbar. Nach Weiterleitung
der Order und erfolgter Zusammenführung an der
Terminbörse gemäß der Orderspezifikationen
des Auftraggebers begründet dies einen offenen Posten in Zins-Futures
zum aktuellen Marktpreis.
Ist die Beendigung eines
derzeitigen Engagements nachher erwünscht, so reicht die Einleitung
eines dem entsprechenden Gegengeschäfts
("reversing-trade", "offsetting trade") aus, um die bezügliche
Position wieder zu schließen. Sämtliche von zwischenzeitlichen Kursänderungen
herrührende Vermögensgewinne und -verluste wurden seitens der der Terminbörse
angeschlossenen Clearingstelle (Liquidationskasse, "clearing house")
laufend verrechnet ("marking to market") und werden mit erfolgter
Glattstellung der betreffenden Posten dann letztmals den jeweiligen
Verrechnungskonten (Margin-Konten) gutgeschrieben bzw. belastet. Nach
Egalisierung des Engagements in Zins-Futures durch Eindeckung einer
Short- bzw. Glattstellung einer Long-Position gilt der fragliche Posten
damit als endgültig geschlossen. Weitere Ansprüche und Verpflichtungen
bestehen für den Futures-Händler hiernach nicht mehr. Beispiel:
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1. Juli: Kauf von 5
September-Euro-Bund-Futures
zu 116,40.
8 Juli: Verkauf von
5 September-Euro-Bund-Futures zu 116,96.
Die Kursdifferenz beläuft sich hiernach
auf 0,56 Prozentpunkte bezw. 56 "ticks".
Der Wert eines "tick" im Euro-Bund-Futures beträgt bekanntlich
konstant 10€. Hieraus
ergibt sich ein recht ansehnlicher Gewinn von 560€
pro Kontrakt. Der Investor hat insgesamt fünf Kontrakte gehandelt.
Er verzeichnet aus seinem Trade mit Zins-Futures folglich einen
Gesamtgewinn von 2800
US-$ (vor Steuern), welcher unter Verrechnung der üblichen Spesen
dem Trading-Konto sofort gutgeschrieben wird.
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Basistitel von Futures auf festverzinsliche
Wertpapiere
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Als Basistitel ("underlying")
von Rentenmarkt-Futures kommen prinzipiell sowohl tatsächlich begebene
festverzinsliche Wertpapiere von mittelmäßig langer bzw. langer Fristigkeit
und von erstklassiger Bonität als auch damit zusammenstimmende rein
idealtypische ("synthetische") Anleihen in Betracht. Unter einer "synthetischen
Anleihe" versteht man nun aber keinen empirischen, tatbestandsmäßig
existierenden (physischen) Schuldtitel in Gestalt von Wertpapierurkunden,
sondern einen damit konzeptionell verwandten, gleichwertigen, indes
abstrakten, in seinen Ausstattungsmerkmalen bereits vordefinierten Wert
(Finanzkonstrukt). Aus finanzwirtschaftlicher Sicht erzeugen beide Formen
von Finanztiteln bei gleichartigen Ausstattungsmerkmalen und bei gegebener
Zinsstruktur äquivalente Zahlungsströme. Demnach wäre es im Grunde belanglos,
ob der einem Zins-Futures unterliegende Titel physisch verkörpert*
ist oder von rein imaginärer Art ist.
[* Zu konstatieren
ist, dass Staatsanleihen in den weitaus meisten Länder nicht mehr in
physischer Form auf bedrucktem Papier, sondern zur Kosteneinsparung
und zur Beförderung ihrer Handelbarkeit lediglich als abstrakte Verfügungsrechte
(Schuldbuchforderungen, Wertrechte) in den Büchern bestehen und über
den Giroverkehr ("wire transfer") in Austausch treten. Der Anschaulichkeit
halber sei jedoch weiterhin von Wertpapieren die Rede.]
Nun hat es sich mit
Rücksicht auf eine größtmögliche Vereinfachung und Vervollkommnung des
Geschäftsgangs letztlich als sehr praktisch erwiesen, als "underlying"
von Zins-Futures immer noch auf normierte, stellvertretend aber auf
hypothetische ("notionelle") Anleihen zurückzugreifen, die dem Wesen
nach den real vorhandenen Titeln ansonsten völlig gleichgestellt sind.
Bezeichnend für notionelle Anleihen solcher Art ist der Umstand, dass
es sich hierbei um rein fiktive Anleihen handelt, deren festgeschriebene
Ausstattungsmerkmale im Zeitablauf unveränderlich bleiben, obwohl das
Zinsumfeld – und damit auch die am Rentenmarkt umlaufenden Papiere selbst
– sich beständig der tatsächlichen Kapitalmarktsituation anpasst. Der
Vorteil, der sich aus der Verwendung synthetischer Anleihen herleitet,
liegt aber nicht nur in einer erheblichen Vereinfachung im Handelsverkehr,
sondern in erster Linie in der Vermeidung von Engpässen und anderen
Schwerfälligkeiten im Zusammenhang mit der Abwicklung und der Lieferung
von ganz bestimmten Anleihen zur Fälligkeit. Zwar genügen üblicherweise
gleich mehrere der aktuell zirkulierenden Emissionen hinsichtlich ihrer
Ausstattungsmerkmale den Vorbedingungen für eine physische Lieferung
in einen gegebenen Zins-Futures; sollte jedoch eine davon sich als besonders
vorteilhaft herausstellen, so kann es unter diesem Gesichtspunkt allerdings
zu unerwünschten Engpässen in diesem Titel kommen.
Obzwar fast alle Bond-
wie auch Note-Futures auf rein abstrakte Grundinstrumente lauten, sehen
die Regelwerke der meisten Börsen zum Liquidationstermin eine objektmäßige
Andienung ganz bestimmter Exemplare von Schuldtiteln des Kreditmarktes
ausdrücklich vor. Konkrete Anleihen, die bei Fälligkeit eines Rentenmarkt-Futures
für eine Lieferung in den Kontrakt infrage kommen, weisen je nach Laufzeittyp
des Futures gewöhnlich anfängliche Laufzeiten auf von mindestens einem
Jahr und neun Monate bei Notes, bei Bonds hingegen meist von mindestens
8 bis zu maximal 35 Jahren. Dabei handelt es sich ausnahmslos um sogenannte
"straight bonds", also um Festzinspapiere herkömmlichen Stils, die keinem
nennenswerten Bonitätsrisiko unterworfen sein dürfen. Zum Kreis derjenigen
zinstragenden Kapitalmarktpapiere, welche fraglos ein taugliches Basisinstrument
für "fixed-income"-Futures abgeben, gehören demnach vorzugsweise Staatsanleihen,
wie beispielsweise "short term", "medium term" oder "long term" T-Notes
sowie T-Bonds (USA), Long Gilts (GB), deutsche Bundesanleihen*,
Bundesobligationen, Bundesschatzanweisungen oder auch
Hypothekenpfandbriefe. Im Verein mit
Futures auf Geldmarktinstrumente
lassen sich damit nahezu alle in der Praxis relevanten Segmente einer
Zinsstrukturkurve** bequem abdecken. So können etwa durch die
an der internationalen Terminbörse
Eurex
gelisteten Euro-Zins-Produkte entsprechende Laufzeiten mit einem Zeitfenster
zwischen einem Tag und 35 Jahren bedeckt werden.
[* Schuldverschreibungen
der Bundesrepublik Deutschland unterliegen de facto keinem Bonitätsrisiko,
womit sie sich in vorzüglicher Weise zur Andienung gegen einen Zins-Futures
eignen.]
[** Eine Zinsstrukturkurve
("yield curve"; "term structure of interest rate") stellt
zu einem gegebenen Zeitpunkt die Höhe der auf Jahresfrist berechneten
Zinssätze (p.a.) über verschiedene
Zinsbindungsfristen grafisch dar. Bleiben hierbei die Zinssätze gleich,
spricht man von einer "flachen Zinsstrukturkurve", steigen sie mit länger
werdender Laufzeit, heißt sie dementsprechend "steigend", fällt die
Höhe der Zinssätze mit zunehmender Bindungsdauer, so handelt es sich
um eine "inverse Zinsstrukturkurve".]
Die den einzelnen Arten
von Zins-Futures unterliegenden fiktiven Anleihen zeichnen sich mithin
allesamt durch normierte Ausstattungsmerkmale aus: die Zinsbindungsfristen,
die Volumina der Hauptsummen (Nennwert, "face value") und die
Kupons ("coupon rate") in der jeweils spezifizierten Währung
sind bereits vorab fix vorgegeben. Dem Euro-BUND-Futures der Terminbörse
Eurex ("the Bund") – dem gemessen an den Verkehrsziffern
mit rund 338 Millionen umgesetzten Kontrakten in 2007 zusammen mit dem
CBOT/CME
Group 10 Year U.S. Treasury Note Futures (ca. 349 Millionen) bedeutendsten
Rentenmarkt-Futures weltweit – liegen bspw. nominal 100000
Euro einer fiktiven langfristigen Schuldverschreibung der Bundesrepublik
Deutschland zugrunde. Ausgestattet wird der Kontrakt mit einem Lieferfenster
der Anleihen von 8 ½- bis
10 ½-jähriger Restlaufzeit
zum Erfüllungstermin, zugepasst auf einen konstanten Zinskupon von 6
Prozent. Einheitliche Kontraktspezifikationen von Zins-Futures bedeuten
im Umkehrschluss jedoch nicht, dass bei Fälligkeit immer nur eine einzige,
ganz spezifische Anleihe für eine Lieferung in den Kontrakt in Frage
kommt, wie im Folgenden noch gehörig erläutert werden wird.
Wie oben bereits aufgezeigt,
besteht bei Zins-Futures in festverzinslichen Wertpapieren grundsätzlich
die Möglichkeit einer physischen Andienung der entsprechenden Basistitel
bei Terminfälligkeit. Die meisten Börsen, die Zins-Futures listen, machen
hiervon auch Gebrauch und schreiben in ihren Spezifikationen die Modalitäten
exakt und abschließend fest, unter welchen die Lieferung, Abnahme und
Bezahlung effektiver Stücke (die Umbuchung von Sammelurkunden und die
Berichtigung einer Schuldbuchforderung über den Effektengiroverkehr
einbezogen) in einen terminfälligen Rentenmarkt-Futures durchzuführen
ist. Ist nun ein Erwerb von Anleihen tatsächlich gewünscht, so dürfen
indes nur ganz bestimmte Papiere angedient werden. Welche der an den
Finanzmärkten umlaufenden Anleihen im Einzelnen zum Korb der lieferbaren
zählen ("basket-delivery") und sich damit im Zeitpunkt der Erfüllung
eines konkreten Zins-Futures gegen diesen effektiv andienen lassen,
wird von den jeweiligen Terminbörsen ebenfalls im Vorwege verbindlich
festgelegt und rechtzeitig allgemein publik gemacht*.
[* Anleihen, die
derzeit gegen das Angebot an Zins-Futures der Terminbörse Eurex
lieferbar sind, finden Sie in einem namentlichen Verzeichnis zusammen
mit den zugehörigen Umrechnungsfaktoren auf der
Eurex-Website.]
Eine Andienung effektiver
Stücke erfordert, dass die individuell liefer- und empfangbaren Schuldtitel
prinzipiell den gleichen Anforderungen genügen, die auch an das abstrakte
Basisinstrument eines Zins-Futures gestellt werden. Dieser Anspruch
ist in der Praxis der Kapitalmärkte insofern nicht durchweg von vornherein
erfüllt, als es zu den äußersten Seltenheiten gehören dürfte, dass eine
spezifische Anleihe am Markt zirkuliert, welche mit eben derselben Ausstattung
aufwartet, wie sie in ihren einzelnen Zügen vorformuliert und niedergeschrieben
im Standardvertrag eines Zins-Futures aufzufinden ist. Mithin bedarf
es eines speziellen Umrechnungsverfahrens, das die verschieden real
existierenden, übertragbaren Schuldverschreibungen mit ihren jeweils
unterschiedlich hohen Marktwerten, ihren vom Richtwerte abweichenden
Restlaufzeiten und meist auch divergierenden Zinskupons untereinander
zu vergleichen erlaubt.
Die gängige Methode,
unterschiedliche Anleihetypen vergleichbar zu machen, besteht in der
Anwendung sogenannter Umrechnungsfaktoren (Konvertierungsfaktor,
Konversionsfaktor, Preisfaktor, "conversion factor",
"delivery factor"). Hierzu wird am Andienungstag eines terminfälligen
Zinskontrakts der maßgebliche Futureskurs ("exchange delivery settlement
price" EDSP) mit einem geeigneten, von der Börse definierten und
zugleich allgemein bekannt gegebenen spezifischen Konvertierungsfaktor
der betreffenden Anleihe multipliziert bzw. dividiert ("adjusted
futures price"). Auf diese Weise lässt sich der jeweils ausmachende,
dem Erwerber der Anleihen (Long)
in Rechnung zu stellende Preis (Andienungspreis, "invoice amount")
unter den Bestimmungen eines Futures exakt kalkulieren. Der ausmachende
Rechnungspreis schließt noch die vom Käufer der Wertpapiere an den Verkäufer
zu zahlenden Stückzinsen (Marchzinsen, "accrued interest"), die
vom letzten Zinszahlungstermin bis zum Lieferzeitpunkt auflaufen, mit
ein. Diese berechnen sich nach der Formel: Höhe der Kuponzahlung mal
verstrichene Tage nach der letzten Kuponzahlung geteilt durch Anzahl
der Tage der gesamten Zinsperiode zwischen zwei Zahlungsterminen. Der
zu bezahlende Rechnungsbetrag insgesamt ergibt sich somit nach dem folgenden
Ausdruck:
Schlusskurs Futures (dezimal, pro Einheit des Nominalvolumens) x Konvertierungsfaktor
x Kontraktvolumen + Stückzinsen.
Im Zuge einer Andienung
von Anleihen gegen Bond-Futures ist ferner zu beachten, dass im Normalfall
nur jene Zinspapiere für eine Lieferung infrage kommen, die ein und
derselben Emission zugehören.
Die Andienung von Anleihen in einen Zins-Futures
kann i. Allg. praktisch an jedem beliebigen Geschäftstag innerhalb der
vordefinierten Lieferperiode gegen Ende seiner Laufzeit eingeleitet
werden – und das vielfach auch noch nach dem letzten Handelstag an der
Börse ("timing option", "wild card option")–, wobei die
Dauer der Lieferperiode von Zins-Futures üblicherweise in etwa dem gesamten
Terminmonat entspricht. Es obliegt hierbei stets dem
Verkäufer eines Zins-Futures
(Short), sich unter den verschiedenen möglichen lieferungsfähigen Anleihen
die ihm genehm erscheinende zwecks
Erfüllung auszusuchen (Qualitätsoption,
"quality option"; "seller's option").
Kommt es nun nach einer
vorschriftsgemäßen Ankündigung durch den Inhaber der Short-Position
zu einer effektiven Lieferung gegen einen Rentenmarkt-Futureskontrakt,
so darf der Verkäufer, wie gesagt, gemäß börslicher Abwicklungsinstruktionen
grundsätzlich nur solche Anleihen liefern, die ganz bestimmte, den Standardisierungsvorgaben
des Vertrages genügende Qualitätskriterien auch tatsächlich erfüllen.
Der genaue Typ der zur Lieferung ausersehenen Schuldtitel ist im Außenverhältnis
vorher dem mit der Abwicklung betrauten Handelshaus rechtzeitig mitzuteilen
("notified position"). Man spricht hierbei von der "Notifikationspflicht"
des Inhabers einer Short-Position. Dieser wird, nachdem er gedanklich
die alternativ lieferbaren Anleihen ihrer preislichen Vorteilhaftigkeit
nach geordnet hat, i. d. R.
die derzeit billigst lieferbare Anleihe (die sog. CTD-Anleihe;
CTD = "cheapest to deliver") andienen ("Identitätsrisiko").
Die notifizierte Position wird im Anschluss daran von der Clearingstelle
nach bestimmten Kriterien einer anderen aus den jetzt noch offen gebliebenen
Long-Positionen fest zugeordnet ("allocated position"), wovon
der jeweilige Halter derselben nun auch umgehend benachrichtigt wird.
Zum Korb lieferbarer
Anleihen beim oben erwähnten Euro-BUND-Futures zählen beispielsweise
nur ganz bestimmte Schuldverschreibungen: nämlich Anleihen der Bundesrepublik
Deutschland (sowie ehedem des Fonds Deutscher Einheit und der Treuhandanstalt
– allesamt Schuldtitel, die praktisch keinem Ausfallrisiko ausgesetzt
sind) mit einem Mindestemissionsvolumen von 5 Mrd. Euro und einem auf
den Tag der Andienung bezogenen Fälligkeitsbereich zwischen 8½ und 10½
Jahren. Durch die durchweg tadellose
Bonität des Schuldners der
Anleihen wird insbesondere erreicht, dass die Preisentwicklung von Bond-Futures
ausschließlich von der Zinsentwicklung am Kapitalmarkt abhängig ist,
ohne dass es dabei bonitätsbedingt zu Verzerrungen kommt. Das Erfordernis
eines Mindestemissionsvolumens bezweckt hier, die Entstehung marktbeherrschende
Stellungen Einzelner ("corner")
zu erschweren.
Aufgrund ihrer Wesensart
sind Zins-Futures jedoch statt auf Erfüllung durch Lieferung eines geeigneten
Basistitels primär auf Flexibilität und Handel ausgerichtet. Dies belegt
bereits ein Blick in die regelmäßig veröffentlichten Statistiken, woraus
hervorgeht, dass bis zum Fälligkeitszeitpunkt selten mehr als
3 % aller Futuresgeschäfte
in Zinstiteln nicht durch ein Gegengeschäft glattgestellt werden. Im
Gegensatz dazu werden bspw. bei den "over-the-counter (OTC)" kontrahierten
"forward rate
agreements" (FRAs) mehr als 90
% der bilateralen Verträge bis zum vereinbarten Erfüllungstermin
gehalten und auch auf dem Fuße folgend erfüllt. Dieser Sachverhalt bewirkt
eine Vervielfachung des Handelsvolumens an den Zins-Futuresmärkten durch
bloße Aufrechnung von Kontrakten, ohne dass es hierbei zu einem nennenswerten
realen Vollzug im Handel mit festverzinslichen Wertpapieren kommt. Letztlich
aber wird hierdurch die
Liquidität in den
Zins-Futuresmärkte nachhaltig gesteigert, ein Umstand, der in den letzten
zwei Dekaden zu einer geradezu spektakulären Entfaltung der Zins-Futures-
und Optionsmärkte geführt hat.
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von Zins-Futures
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