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Zins-Futures auf mittel- und langfristige
Anleihen
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Zins-Futures
("interest rate futures") heißt der Sammelbegriff, unter dem
ein denkbar breites Spektrum von auf die verschiedensten zinsbaren Schuldtitel
lautenden Zins-Terminkontraktgeschäften zusammengefasst wird. Unter
dem Gesichtspunkt der Fristigkeit des unterliegenden Zinsinstruments
zerfallen Zins-Futures in zwei Hauptkategorien: a.) Zins-Futures auf
ausgesuchte festverzinsliche Wertpapiere des Kapitalmarktes (Papiere
mittlerer Andauer und sog. Langläufer) und b.) Zins-Futures auf kurzfristige
Deckungsunterlagen des Geldmarktes, wie etwa auf fungible Geldmarktpapiere
oder auch auf Zinssätze von Geldmarktkrediten in Form von Termineinlagen.
Im Zentrum der folgenden Erörterungen stehen Futures der Rubrik a.):
Terminkontrakte, die festverzinsliche
Wertpapiere von mäßig bis eminent langer Dauer (Rentenschuldscheine,
"Rentenpapiere", Obligationen, oder kurz: Anleihen; engl. "fixed
income securities" in Gestalt von "bonds" und "notes"),
wie beispielsweise Staatsschuldpapiere ("government securities"),
zum Objekt haben.*
[* Das Genauere
über Futures auf Geldmarktinstrumente
findet sich auf der folgenden
Seite.]
Sämtliche der von den
Börsen vorbereiteten Zins-Futures sind, wie alle übrigen
Futures, von vornherein auf
ausgedehnte Handelbarkeit zurechtgemacht. Es gilt dies ungeschmälert
auch von jedwedem börsengehandelten Terminkontraktgeschäft in Schuldtiteln,
in Geldmarktinstrumenten gleichwie in kaufmännischen und öffentlichen
Leihkapitalien längerer Laufdauer (Anleihen, Notes, Bonds). Überhaupt
setzt ein formvollendeter, möglichst lebhafter und rechtssicherer Handelsverkehr
in Zins-Futures zu allem Anfang eine weitreichende
Standardisierung, das ist die inhaltliche Vereinheitlichung der
Elemente von Termingeschäften nach festliegendem Muster voraus (Musterhandel).
Als Bezugsobjekt für die Preisbildung dienen können Zins-Futures, wie
erwähnt, die Preise von Rentenobligationen, ihre Zinssätze als auch
andere mit diesen in Zusammenhang stehende Wesensmerkmale. Rechtsgrundlage
jedes Zins-Futures auf festverzinsliche
Wertpapiere ("fixed-income futures", Rentenmarkt-Futures,
Rentenfutures) ist wieder ein wechselseitig bindendes, rechtlich klagbares
Terminkontraktgeschäft zwischen zwei Vertragsparteien über den Kauf
(= Long-Futures-Position) bzw. Verkauf (= Short-Futures-Position) eines
qualitativ eindeutig definierten zinstragenden Kapitalmarkttitels von
einwandfreier Bonität ("underlier", Basisinstrument, Basistitel)
in einem ganz bestimmten Nominalwert ("Kontraktvolumen", "face amount",
"principal value") auf einen fixierten zukünftigen Zeitpunkt
(den "Termin") und zu einem konkreten, bereits bei Vertragsabschluss
börslich festgesetzten Preis*, der sich nach allseits bekannten
Regeln aus dem an der Börse festgestellten Futureskurs
berechnet. Der Bezug zum effektiv erzielbaren Anlagezinssatz (Anleiherendite)
in den unterliegenden und zwecks Erfüllung künftig zur Lieferung bestimmten
Rentenpapieren wird nach dieser Begriffsbestimmung implizit hergestellt
über den börslich festgestellten, regelmäßig in Prozentpunkten vom Nennwert
ausgedrückten Kurs eines Zins-Futures.
[* Beachtung verdient
überdies die Rolle der Clearingstelle
("clearing house") bei der Abwicklung von Futuresgeschäften und
im Zusammenhang damit auch die Auswirkungen des "marking
to market" auf die tägliche Wertfortschreibung von Zins-Futureskontrakten.]
Gleichviel nun, ob
Trader,
Hedger oder
Arbitrageur: Wer auf
den Terminmarkt tritt in der Absicht, sich in einem bestimmten Zins-Futures
zu engagieren, hat wegen der vorgängigen Normierung aller übrigen Vertragspunkte
nichts weiter nötig, als für die erwünschte Zahl an Futures-Kontrakten
im ausgewählten Monatstermin
einen für ihn akzeptablen Terminkurs ("futures price") zu vereinbaren.
Als privater Marktteilnehmer wendet man sich zu diesem Zweck ganz einfach
an ein Finanzinstitut (Bank,
Broker oder anderer Finanzmittler) seiner Wahl mit dem Ersuchen um Kontoeröffnung.
Alles, was das Handelshaus nach fertiggestellter Einrichtung und ausreichender
Dotierung eines Kontos vom auftraggebenden Kunden jetzt noch benötigt,
ist die eindeutige Vergabe der konkreten Orderspezifikationen. Über
einen ordnungsgemäß formulierten Handelsauftrag (Order),
aus dem die einzelnen noch offen gebliebenen und zu vereinbarenden Bestandteile
eines Börsentermingeschäfts in Zins-Futures eindeutig hervorgehen, erhält
der Broker Kenntnis von der beabsichtigten Transaktion seines Kunden.
Alle übrigen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Interessen der an
einem Zins-Futuresgeschäft beteiligten Parteien sind bereits durch den
im Vorhinein fixierten Standardvertrag des Futures – unter Berücksichtigung
von Geschäftsusancen – für einen börsenmäßigen Handel festgeschrieben
und damit auch nicht mehr änderbar. Nach Weiterleitung der Order und
erfolgter Zusammenführung an der
Terminbörse gemäß der Orderspezifikationen
des Auftraggebers begründet dies einen offenen Posten in Zins-Futures
zum aktuellen Marktsatz.
Solange nun eine einzelne
solche Position in Zins-Futures offen und damit noch unvollzogen ist,
unterliegt sie dem Kursrisiko: Der Marktwert der Position variiert mit
dem laufenden Terminkurs des Futures um ein fixes Vielfaches ("leverage").
Der einer Long-Position
steigt in gerader Linie mit diesem, der einer Short-Position sinkt in
eben diesem Verhältnis um ein entsprechendes. Sämtliche der von zwischenzeitlichen
Kursänderungen herrührenden Vermögensgewinne und -verluste bei den offenen
Zins-Futures werden von Seite der der Terminbörse angeschlossenen Clearingstelle
(Liquidationskasse, "clearing house") zum Ende jedes Börsentages
buchmäßig verrechnet ("marking to market") und den betreffenden
Verrechnungskonten (Margin-Konto) gutgeschrieben bzw. belastet. Ist
die Beendigung eines bestehenden Engagements in Zins-Futures gewollt,
so reicht die Einleitung eines dem entsprechenden
Gegengeschäfts ("reversing-trade",
"offsetting trade") durch Erteilung einer zweiten, schließenden
Order (Gegenorder) aus, um die betreffende Position zu egalisieren.
Nach Egalisierung des Engagements in Zins-Futures durch Eindeckung einer
Short- bzw. Glattstellung einer Long-Position erfolgt sodann letztmals
der finanzielle Ausgleich, woraufhin der fragliche Posten als endgültig
geschlossen gilt. Er ist damit aus dem Markt, weitere Ansprüche und
Verpflichtungen bestehen für den Futures-Händler jetzt keine mehr. Ein
Beispiel:
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1. Juli: Kauf von 5
September-Euro-Bund-Futures
zu 126,40.
8 Juli: Verkauf von
5 September-Euro-Bund-Futures zu 126,96.
Die Kursdifferenz beläuft sich hiernach
auf 0,56 Prozentpunkte bezw. 56 "ticks".
Der Wert je eines "tick" im Euro-Bund-Futures beträgt nach den
Kontraktspezifikationen der Eurex konstant 10€.
Hieraus ergibt sich ein Spekulationsgewinn von 56 x 10 =
560€ pro Kontrakt.
Der Investor hat insgesamt fünf Kontrakte gehandelt. Er verzeichnet
aus seinem Trade in Zins-Futures folglich einen Gesamtgewinn
von 2800 € (vor
Steuern), welcher, wie üblich, unter börsentäglicher Verrechnung
dem Trading-Konto des Händlers, abzüglich der gewöhnlichen Spesen,
gutgeschrieben wird.
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Basistitel
von Futures auf festverzinsliche Wertpapiere
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Als Basistitel ("underlying")
von Rentenmarkt-Futures kommen prinzipiell sowohl tatsächlich begebene
festverzinsliche Wertpapiere von mittelmäßig langer bzw. langterminlicher
Fristigkeit und von erstklassiger Bonität als auch damit zusammenstimmende
rein idealtypische, sog. "synthetische" Anleihen in Betracht. Unter
einer "synthetischen Anleihe" versteht man im trennenden Unterschied
zu den tatbestandsmäßig* (zum Teil auch noch in Gestalt von Wertpapierurkunden
physisch) existierenden Schuldtiteln einen damit konzeptionell
verwandten, sonst völlig gleichwertigen, indes abstrakten, in seinen
Ausstattungsmerkmalen bereits vordefinierten Wert (Finanzkonstrukt).
Aus finanzwirtschaftlicher Sicht erzeugen beide Einkleidungen von zinsbaren
Finanztiteln bei gleichartigen Ausstattungsmerkmalen und bei gegebener
Zinsstruktur äquivalente Zahlungsströme. Unter diesem Blickwinkel wäre
es im Grunde belanglos, ob der einem Zins-Futures untergebene Titel
physisch verkörpert oder von rein imaginärer Natur ist.
[* Zu konstatieren
ist, dass Staatsanleihen in den weitaus meisten Länder nicht mehr in
physischer Form auf bedrucktem Papier, sondern zur Kosteneinsparung
und zur Beförderung ihrer Handelbarkeit lediglich als abstrakte Verfügungsrechte
(Schuldbuchforderungen, Wertrechte) in den Büchern bestehen und alsdann
über den Giroverkehr ("wire transfer", Buchumschreibung) in Austausch
treten. Urkunden selbst existieren allenfalls noch als bei einer Sammelverwahrungsstelle
hinterlegte Globalurkunden. Der Anschaulichkeit halber sei jedoch weiterhin
von Wertpapieren als Vorstellungsobjekt die Rede.]
Nun hat es sich mit
Rücksicht auf eine größtmögliche Vereinfachung und Vervollkommnung des
Geschäftsgangs am Ende als überaus praktisch erwiesen, Zins-Futures
in ihrem "underlying" zwar immer noch mit normierten Anleihen zu versehen,
diese aber durch solche hypothetische ("notionelle") Schuldtitel vertreten
zu lassen, die in Ansehung ihrer beigelegten Erscheinungsmerkmale den
real vorhandenen ansonsten vollkommen gleichgestellt sind. Bezeichnend
für die Verkehrsnatur synthetischer Anleihen dieserart ist der Umstand,
dass es sich hierbei um rein fiktive Anleihen handelt, deren Ausstattungsmerkmale
im Zeitablauf auf ihrem alten Stand bleiben, obwohl das Zinsumfeld –
und mit ihm auch die am Rentenmarkt in Umlauf gebrachten Papiere selbst
– sich beständig der gegebenen tatsächlichen Kapitalmarktsituation anpasst
und sich mit ihr verschiebt. Der besondere Vorteil, der sich aus der
Verwendung gleichlautender synthetischer Anleihen herleitet, liegt aber
nicht nur in einer erheblichen Vereinfachung des Handelsverkehrs, sondern
ebenso in der Vermeidung von Engpässen und anderen Schwerfälligkeiten
im Zusammenhang mit der Abwicklung und der obligatorischen Lieferung
von ganz bestimmten Anleihen zur Terminfälligkeit. Zwar genügen üblicherweise
gleich mehrere der aktuell zirkulierenden Emissionen hinsichtlich ihrer
Ausstattungsmerkmale den Vorbedingungen für eine physische Lieferung
in einen gegebenen Zins-Futures; sollte jedoch eine davon sich als besonders
vorteilhaft herausstellen, so kann es unter diesem Aspekt allerdings
zu unerwünschten Engpässen in diesem Titel kommen.
Obzwar fast alle Bond-
wie auch Note-Futures auf rein abstrakte Grundinstrumente lauten, sehen
die Regelwerke der meisten Börsen zum Liquidationstermin eine objektmäßige
Andienung ganz bestimmter Exemplare von Schuldtiteln des Kreditmarktes
ausdrücklich vor. Konkrete Anleihen, die bei Fälligkeit eines Rentenmarkt-Futures
für eine Lieferung in den Kontrakt infrage kommen, weisen je nach Laufzeittyp
des Futures gewöhnlich anfängliche Laufzeiten auf von minimal einem
Jahr und neun Monate bei Notes, bei Bonds hingegen normalerweise von
wenigstens 8 bis zu maximal 35 Jahre. Dabei handelt es sich ausnahmslos
um sogenannte "straight bonds", also um Festzinspapiere herkömmlichen
Stils, die überdies keinem nennenswerten Bonitätsrisiko (Adressenausfallrisiko,
Insolvenzrisiko) unterworfen sein dürfen. Zum Kreis derjenigen zinstragenden
Kapitalmarktpapiere, welche fraglos eine Tauglichkeit als Basisinstrument
für "fixed-income"-Futures zu erlangen fähig sind, gehören demnach vorzugsweise
Staatsanleihen, wie beispielsweise "short term", "medium term" oder
"long term" T-Notes sowie T-Bonds (USA), Long Gilts
(GB), deutsche Bundesanleihen*, Bundesobligationen,
Bundesschatzanweisungen oder auch Hypothekenpfandbriefe.
Im Verein mit Futures auf Geldmarktinstrumente
lassen sich damit nahezu alle in der Praxis relevanten Segmente einer
Zinsstrukturkurve** bequem abdecken. So können etwa durch die
an der internationalen Terminbörse
Eurex
gelisteten Euro-Zins-Produkte entsprechende Laufzeiten mit einem Zeitfenster
zwischen einem Tag und 35 Jahren bedeckt werden.
[* Schuldverschreibungen
der Bundesrepublik Deutschland unterliegen de facto keinem Bonitätsrisiko,
womit sie sich in vorzüglicher Weise zur Andienung gegen einen Zins-Futures
eignen.]
[** Eine Zinsstrukturkurve
("yield curve"; "term structure of interest rate") stellt
zu einem gegebenen Zeitpunkt die Höhe der auf Jahresfrist berechneten
Zinssätze (p.a.) über verschiedene
Zinsbindungsfristen plastisch dar. Bei gleichbleibenden Zinssätzen im
funktionalen Zusammenhang mit den verschiedenen Bindungsfristen spricht
man von einer "flachen Zinsstrukturkurve", wachsen sie mit zunehmend
verlängerter Laufzeit an, heißt sie dementsprechend "steigend", nimmt
die Höhe der Zinssätze mit zunehmender Bindungsdauer immer mehr ab,
so handelt es sich hierbei um eine "inverse Zinsstrukturkurve".]
Die den einzelnen Arten
von Zins-Futures unterliegenden fiktiven Anleihen zeichnen sich mithin
allesamt durch normierte Ausstattungsmerkmale aus: die Zinsbindungsfristen,
die Volumina der Hauptsummen (Nennwert, "face value") und die
Kupons ("coupon rate") in der jeweils spezifizierten Währung
sind bereits vorab fix vorgegeben. Dem Euro-BUND-Futures der Terminbörse
Eurex ("the Bund") – dem, gemessen an den Verkehrsziffern
mit rund 338 Millionen umgesetzten Kontrakten in 2007 zusammen mit dem
CBOT/CME
Group 10 Year U.S. Treasury Note Futures (ca. 349 Millionen), einst
sogar bedeutendsten Rentenmarkt-Futures weltweit – liegen bspw. nominal
100000 Euro einer fiktiven
langfristigen Schuldverschreibung der Bundesrepublik Deutschland zugrunde.
Ausgestattet wird der Kontrakt mit einem Lieferfenster der Anleihen
von 8 ½- bis 10
½-jähriger Restlaufzeit zum Erfüllungstermin, zugepasst auf einen
konstanten Zinskupon von 6 Prozent. Einheitliche Kontraktspezifikationen
von Zins-Futures bedeuten im Umkehrschluss jedoch nicht, dass bei Fälligkeit
immer nur eine einzige, ganz spezifische Anleihe für eine Lieferung
in den Kontrakt in Frage kommt, wie im folgenden Abschnitt noch gehörig
erläutert werden soll.
Wie oben bereits aufgezeigt,
besteht im Falle von Zins-Futures in festverzinslichen Wertpapieren
grundsätzlich die Möglichkeit einer physischen Andienung der entsprechenden
Basistitel zur Terminfälligkeit. Der ganz überwiegende Großteil der
Börsen, die Zins-Futures listen, macht von der Transfermöglichkeit wahrhaftig
Gebrauch. In ihren Kontraktspezifikationen schreiben sie die Modalitäten
exakt und abschließend fest, unter welchen die Übertragung, Abnahme
und Bezahlung effektiver Stücke – die Umbuchung von registrierten Sammelurkunden
("transfer of registered ownership") und die Berichtigung einer
Schuldbuchforderung über den Effektengiroverkehr einbezogen – in einen
terminfälligen Rentenmarkt-Futures zur Durchführung zu bringen ist.
Ist nun ein Erwerb von Anleihen seitens des Futures-Käufers (Long) tatsächlich
gewünscht, so darf der lieferwillige Futures-Verkäufer (Short) ihm nur
ganz bestimmte Papiere andienen. Welche der an den Finanzmärkten umlaufenden
Anleihen im Einzelnen zum Korb der lieferbaren zählen ("basket-delivery")
und sich damit im Zeitpunkt der Erfüllung eines spezifischen Zins-Futures
gegen diesen effektiv andienen lassen, wird wiederum von den jeweiligen
Terminbörsen im Vorwege verbindlich festgelegt und rechtzeitig allgemein
publik gemacht*.
[* Anleihen, die
derzeit gegen das Angebot an Zins-Futures der Terminbörse Eurex
lieferbar sind, finden Sie in einem namentlichen Verzeichnis zusammen
mit den zugehörigen Umrechnungsfaktoren auf der
Eurex-Website.]
Eine Andienung effektiver
Stücke erfordert, dass die individuell liefer- und empfangbaren Schuldtitel
prinzipiell den gleichen Anforderungen genügen, die auch an das Basisinstrument
eines Zins-Futures gestellt werden, selbst wenn dieses von abstrakter
Natur ist. Dieser Anspruch ist in der Praxis der Kapitalmärkte insofern
nicht durchweg gleich von vornherein erfüllt, als es zu den äußersten
Seltenheiten gehören dürfte, dass eine spezifische Anleihe am Markt
zirkuliert, welche mit eben derselben Ausstattung aufwartet, wie sie
in ihren einzelnen Zügen vorformuliert und niedergeschrieben im Standardvertrag
eines Zins-Futures aufzufinden ist. Mithin bedarf es eines speziellen
Umrechnungsverfahrens, das die verschieden real existierenden, übertragbaren
Schuldverschreibungen mit ihren jeweils unterschiedlich hohen Marktwerten,
ihren vom Richtwerte abweichenden Restlaufzeiten und großenteils auch
divergierenden Zinskupons untereinander zu vergleichen erlaubt.
Die gängige Methode,
unterschiedliche Anleihetypen vergleichbar zu machen, besteht in der
Anwendung sogenannter Umrechnungsfaktoren (Konvertierungsfaktor,
Konversionsfaktor, Preisfaktor, "conversion factor",
"delivery factor"). Hierzu wird am Andienungstag eines terminfälligen
Zinskontrakts der maßgebliche Futureskurs ("exchange delivery settlement
price" EDSP) mit einem geeigneten, von der Börse definierten und
zugleich allgemein bekannt gegebenen spezifischen Konvertierungsfaktor
der betreffenden Anleihe multipliziert bzw. dividiert ("adjusted
futures price"). Auf diese Weise lässt sich der jeweils ausmachende,
dem Erwerber der Anleihen (Long)
in Rechnung zu stellende Preis (Andienungspreis, "invoice amount")
unter den Bestimmungen eines Futures exakt kalkulieren. Der ausmachende
Rechnungspreis schließt noch die vom Käufer der Wertpapiere an den Verkäufer
zu zahlenden Stückzinsen (Marchzinsen, "accrued interest"), die
vom letzten Zinszahlungstermin bis zum Lieferzeitpunkt auflaufen, mit
ein. Diese berechnen sich nach der Formel: Höhe der Kuponzahlung mal
verstrichene Tage nach der letzten Kuponzahlung geteilt durch Anzahl
der Tage der gesamten Zinsperiode zwischen zwei Zahlungsterminen. Der
zu bezahlende Rechnungsbetrag insgesamt ergibt sich somit nach dem folgenden
Ausdruck:
Schlusskurs Futures (dezimal, pro Einheit des Nominalvolumens) x Konvertierungsfaktor
x Kontraktvolumen + Stückzinsen.
Im Zuge einer Andienung
von Anleihen gegen Bond-Futures ist ferner zu beachten, dass im Normalfall
nur jene Zinspapiere für eine Lieferung infrage kommen, die ein und
derselben Emission zugehören.
Die Andienung von Anleihen in einen Zins-Futures
kann i. Allg. praktisch an jedem beliebigen Geschäftstag innerhalb der
vordefinierten Lieferperiode gegen Ende seiner Laufzeit eingeleitet
werden – und das vielfach auch noch nach dem letzten Handelstag an der
Börse ("timing option", "wild card option") –, wobei die
Dauer der Lieferperiode von Zins-Futures üblicherweise in etwa dem gesamten
Terminmonat entspricht. Es obliegt hierbei stets dem
Verkäufer eines Zins-Futures
(Short), sich unter den verschiedenen möglichen lieferungsfähigen Anleihen
die ihm genehm erscheinende zwecks
Erfüllung auszusuchen (Qualitätsoption,
"quality option"; "seller's option").
Kommt es nun nach einer
vorschriftsgemäßen Ankündigung durch den Inhaber der Short-Position
zu einer effektiven Lieferung gegen einen Rentenmarkt-Futureskontrakt,
so darf der Verkäufer, wie erwähnt, in Ansehung der börslichen Abwicklungsinstruktionen
von der Menge aller zirkulierenden Anleihen nur diejenigen liefern,
die ganz bestimmte, den Mustervorgaben des Vertrags genügende Qualitätskriterien
tatsächlich zu genügen imstande sind. Der genaue Typ der zur Lieferung
ausersehenen Schuldtitel ist dem mit der Abwicklung betrauten Handelshaus
rechtzeitig mitzuteilen ("notified position"). Man spricht in
diesem Zusammenhang von der "Notifikationspflicht" des Inhabers
einer Short-Position. Dieser wird, nachdem er gedanklich die alternativ
lieferbaren Anleihen ihrer preislichen Vorteilhaftigkeit nach geordnet
hat, i. d. R. die derzeit
billigst lieferbare Anleihe (die sog. CTD-Anleihe; CTD = engl.
"cheapest to deliver") andienen ("Identitätsrisiko").
Die notifizierte Position wird im Anschluss daran von der Clearingstelle
nach bestimmten Kriterien einer anderen aus den jetzt noch offen gebliebenen
Long-Positionen fest zugeordnet ("allocated position"). Der jeweilige
Halter derselben wird daraufhin umgehend durch das Liquidationsbüro
von der Zuteilung benachrichtigt.
Dem Korb lieferbarer
Anleihen beim oben erwähnten Euro-Bund-Futures beispielsweise
gehören nur ganz bestimmte Schuldverschreibungen an: nämlich Anleihen
der Bundesrepublik Deutschland (ehedem auch die des Fonds Deutscher
Einheit und der Treuhandanstalt – der Idee nach allesamt Schuldtitel,
die praktisch keinem Ausfallrisiko preisgegeben sind) mit einem Mindestemissionsvolumen
von 5 Mrd. Euro, deren Restlaufzeit bis zur Fälligkeit am Tage der Andienung
des Zins-Futures ein Zeitintervall von 8½ bis 10½ Jahren umschließt.
Durch die durchweg tadellose Bonität
des Schuldners der untergebenen Anleihen wird insbesondere erreicht,
dass die Preisentwicklung von Bond-Futures ausschließlich von der Zinsentwicklung
am Kapitalmarkt abhängig ist, ohne dass es dabei bonitätsbedingt zu
Verzerrungen kommt. Das Erfordernis eines Mindestemissionsvolumens bezweckt
hierbei, die Entstehung marktbeherrschende Stellungen Einzelner ("corner")
tunlichst zu erschweren.
Rücksichtlich ihrer
Wesensart indes sind Zins-Futures statt auf Erfüllung durch Lieferung
eines betreffenden Basistitels primär auf Flexibilität und Handel ausgerichtet.
Dies belegt bereits ein Blick in die regelmäßig aufgemachten und publizierten
Statistiken, woraus klar hervorgeht, dass bis zu ihrem Fälligkeitszeitpunkt
selten mehr als 3% aller Futuresgeschäfte
in Zinstiteln anders als durch ein Gegengeschäft glattgestellt werden.
Im Gegensatz dazu werden bspw. bei den "over-the-counter (OTC)" kontrahierten
"forward rate
agreements" (FRAs) mehr als 90%
der bilateralen Verträge bis zum vereinbarten Erfüllungstermin gehalten
und auf dem Fuße folgend auch erfüllt. Dieser Sachverhalt bewirkt aus
sich heraus eine Vervielfachung des Handelsvolumens an den Zins-Futuresmärkten
durch bloße Aufrechnung von Kontrakten, ohne dass es am Ende zu einem
nennenswerten realen Vollzug aus Handelskontrakten in festverzinslichen
Wertpapieren kommt. Letztlich aber wird hierdurch die
Liquidität in den
Zins-Futuresmärkte nachhaltig gesteigert, ein Umstand, der in den letzten
drei Dekaden zu einer geradezu spektakulären Entfaltung der Zins-Futures-
und Optionsmärkte geführt hat.
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Entstehung, historische Entwicklung und Bedeutung
von Zins-Futures
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