|
Wie funktioniert Hedging mit Futures im Detail? − Die
Bedeutung der Basis
Um
sich die charakteristischen Eigenschaften und die Funktionsweise von
Hedgegeschäften unter Verwendung von
Futures zum vollen Verständnis
zu bringen, bedarf es einiger aspektbezogener Kenntnisse von grundlegenden
Sachverhalten und Zusammenhängen. Von zentraler Bedeutung ist hierbei
die folgende Definition, dargestellt in Form einer Gleichung:
| Die Basis B
sei definiert als:
B = K
− F . |
In Worten
ausgesprochen:
Basis (B) gleich
Kassa- bzw. Spotmarktpreis
des abzusichernden Marktgegenstandes (K) minus
Futures-Preis
des zur Kurssicherung ausgewählten Terminkontrakts (F), bezogen und
berechnet auf ein und denselben, prinzipiell beliebigen, Feststellungszeitpunkt.
Oder, um der sprachlichen Kürze willen:
 |
Basis gleich Cash-Kurs minus
Futureskurs.*
|
Nun ist
nichts gewöhnlicher als Bar- und Futureskurse von ungleicher Höhe. Kann
der Cash-Kurs K sich über dem bezüglichen Futureskurs F ein und
desselben Beobachtungszeitpunktes behaupten, so nimmt die Basis vor
dem hier zugrunde gelegten Verständnis einen positiven Wert an;
liegt umgekehrt der momentane Cash-Kurs K unter dem momentanen
Futureskurs F, so ist die Basis in ihrem ziffermäßigen Ausdruck definitionsgemäß
negativ. In der Basis spiegelt sich insoweit der Zu- bzw. Abschlag
("premium/discount") beim Spot- oder Kassakurs gegenüber dem
Kurs eines Futures zu einem gegebenen Betrachtungszeitpunkt im Zahlenwert
wider. Wer auf Termin kauft ("long") oder verkauft ("short"),
der tut dies also nicht zum Barpreis, sondern zu einem um die Basis
erhöhten oder verminderten Barpreis.
[* Hinweis:
In der über das Thema Hedging gängigen Fachliteratur, zumal in der über
Hedging mit
Financial Futures, stößt
man bisweilen auch auf die konkurrierende Deutung: B = F − K. In ihr
ist der Futures-Preis der Minuend, der Barpreis der Subtrahend. Am Prinzip
der Basis selbst verschlägt diese Nuance aber nichts. (Anmerkung:
Auch im Falle eines Cross-Hedge,
der nachfolgend noch eingehend behandelt werden soll, bleibt die einmal
gewählte Auslegung des Begriffs Basis aufrecht, ganz gleich, welche
derselben nun konkret in Anwendung steht.)]
So mag
beispielsweise der maßgebliche Preis für prompte Geschäfte (Spotmarktpreis)
in Rohöl der Sorte Brent augenblicklich auf 95US-$
pro Barrel stehen, der
betrachtete Brent-Rohöl-Futureskontrakt (gewöhnlich wird der nächste
oder übernächste Termin
herangezogen; z.B. Anfang November
2012 dürfte dies der Termin zur Auslieferung im Dezember 2012 sein)
an der Londoner Terminbörse
ICE dagegen mag zeitgleich zu 97US-$
gehandelt werden. In diesem Fall beläuft die Dezember-Basis sich auf
−2 Dollar (gesprochen: "2 dollars under", "2 Dollar
unter (Dezember)"; der Markt befindet sich demzufolge im Preiszustand
einer sogenannten "contango"-Situation.
Im gerade umgekehrten Falle einer "backwardation"-Situation spricht
man analog von "2 dollars over".). Es ist nun eine naheliegende
Sache, dass die Basis auch mit Blick auf Handelsplatz ("location
basis") und Qualität der jeweiligen Ware ("quality basis")
variieren kann und sich sprachlich konform differenzieren lässt (z.B.:
"Brent, Basis loko Rotterdam"). Demnach kennt man zu jedem Zeitpunkt
so viele Basen wie es a.) verschiedene Termine, b.) verschiedene Provenienzen
und c.) verschiedene Qualitäten eines Produktes gibt.

Wie leicht
zu ermessen, bliebe die Basis auf ihrem alten Stand, sofern Cash- und
Futureskurs des bezüglichen Gutes andauernd gleichen Schritt hielten.
Dann nämlich würden bei jeder Variation des Kursniveaus beiderlei Kursziffern
sich immerzu um einen Betrag von rechnerisch absolut gleicher Höhe verschieben.
Nur Änderungen in ungleichen Beträgen ändern die Basis. − Allein der
Name "Basis" deutet erkennbar darauf hin, dass der Terminkurs auf dem
Spotmarktpreis "basiert", er demzufolge im markttechnischen Sinne
in ganz bestimmter Weise an ihm fixiert sein muss und ergo sich von
diesem nicht losgelöst wird entwickeln können. Was dieser Beziehung
im Einzelnen ihr Gepräge gibt, soll in den folgenden Abschnitten bei
Gelegenheit noch besonders untersucht werden.
Spotmarktpreise der lokalen Gütermärkte beziehungsweise Kassakurse der
maßgebenden Wertpapierkassamärkte auf der einen und die ihnen gegenüberstehenden
Futureskurse des zugeordneten Terminmarktes auf der anderen Seite werden
sich im Allgemeinen zu jedem Zeitpunkt der Preisfeststellung zahlenmäßig
voneinander unterscheiden. In diesem auch empirisch wohl beglaubigten
Sachverhalt liegt insofern nichts Auffälliges oder Ungewöhnliches, als
der Markt für prompte Lieferungen geradeso wie der zugehörige Terminmarkt
jeder für sich äußerlich einen eigenständigen Markt bilden, auf denen
selbständig fixierte Kurse zur Erscheinung kommen, die primär ihren
eigenen markttypischen Kursdeterminanten unterworfen sind. Ebenso dürfte
es ohne weitere Auseinandersetzung klar sein, dass allein schon wegen
der Verschiedenheit in der zeitlichen Verfügbarkeit ihrer Marktobjekte
beide Teilmärkte voneinander separat stehen, selbst wenn an Ort und
Stelle der Sache nach physisch vollkommen gleichartige (homogene) Güter
umgesetzt werden. Im organischen Ganzen aber stehen beide Marktsegmente
gleichwohl in einer innigen ökonomischen
Wechselbeziehung, die sie an einer ganz isolierten Preissetzung
beharrlich hindert. Eben diese nimmt ursächlichen Einfluss darauf, dass
Cash- und Futureskurse eines einheitlichen Marktgegenstandes normalerweise
(1.) in jeweils gleicher Richtung einen weithin parallelen Gang nehmen
und (2.), dass bis zum Laufzeitende eines Futures-Kontrakts diese sich
– gemeinhin unter Schwankungen – numerisch nach und nach immer weiter
anzunähern tendieren, um sich im Moment des Fälligwerdens des Kontrakts
endlich ins Ebenmaß zu stellen.
Zurückleiten lässt sich der Beobachtungssachverhalt der sich allmählich
angleichenden Preise von Effektiv- und Termingut regelmäßig auf den
Umstand der mit kürzer werdender Restlaufzeit abnehmenden Nettofinanzierungskosten,
d.h. auf im Zeitablauf
sinkende spezifische Haltekosten
für das betreffende Gut, welches das Underlying bildet (vgl. hierüber
ins Einzelne ausgeführt: der "cost
of carry"-Ansatz zur Preisbildung von Futures). Der Erfolg von
Hedging mit Futures beruht nun seinerseits, wie zu zeigen ist, unmittelbar
auf dem zitierten Mechanismus des Preisverbunds mit Konvergenz der Preise
gegen ein einheitliches Niveau im Zeitpunkt der Terminfälligkeit eines
Kontrakts. Fassen wir die geschilderten Verhältnisse schulmäßig in allgemeine
Worte:
Ist der Marktgegenstand, der einem Futures
zugrunde liegt (Basisinstrument, "underlying
asset", wie etwa bestimmte Finanztitel, Handelswaren etc.), der
Gattung nach identisch mit jenem des mit einem Hedgegeschäft zu sichernden
("identische Güter*"), werden der Cashpreis am Erfüllungsort
und der Börsenterminkurs desselben mit abnehmender Restlaufzeit des
Kontrakts bei – obzwar unter Schwankungen – allgemein paralleler Entwicklung
der Preise sich sukzessive angleichen und im Fälligkeitszeitpunkt schlussendlich
zusammenfallen.
[* Hedgegeschäfte,
deren Elementen "identische Güter" zugrunde liegen, führen in der Fachsprache
den Namen "direct-hedge" oder auch "pure hedge".
Demgegenüber spricht man im Bilanzsinne, und hierbei
immer
auf eine separate Position der Unternehmungsbilanz gemünzt, auch von
einem Mikro-Hedge ("micro-hedge").
Als Makro-Hedge ("macro-hedge") bezeichnet man dagegen
unter diesem Blickwinkel die Absicherung eines bestimmten aggregierten
Bestandes an Vermögenswerten, verkörpert etwa durch die Gesamtrisikoposition
einer Unternehmung. Hedging setzt als Erstes voraus, die betreffende
Risikoposition ("risk exposure") zweifelsfrei zu identifizieren.]
Der
elementare Erfahrungstatbestand der numerischen Angleichung zwischen
den Kursen des Spot- und Terminmarktes überträgt sich in seinen Auswirkungen
geradewegs auf den Verlauf der Basis – der Differenz zwischen
Cash- und Futureskurs –, deren Weg dadurch zwingend vorgezeichnet ist.
Diesen Umstand kann der Absicherer, der ihn aufmerksamen Blicks verfolgt,
im praktischen Anwendungsfall eines Hedge sich unmittelbar für seine
Zwecke zunutze machen. Der Nutzeffekt liegt darin, dass die Basis sich
in ihrer Zielrichtung planbar sicher vorausschätzen lässt. Sie geht
in dem Maße herab, als der Fälligkeitstermin näherrückt. Im Zeitlauf
bis zum Erreichen des Fälligkeitstermins eines Futures konvergiert sie
gegen null. Demgemäß steht bei Übereinstimmung von Kontraktlaufzeit
und Preissicherungsfrist der Güter die Höhe der Basis bei Terminfälligkeit
(= "maturity basis")
bereits mit Einrichtung des Hedgegeschäfts sicher fest; sie wird sich
schlussendlich auf ein Niveau von
null stellen.*
[* Diese Aussage
gilt allerdings nicht ganz ohne jede
Einschränkung,
wie im Folgenden noch ersichtlich werden wird.]
Für
die "Tendenzaussage" zum markttechnischen Zusammenhang von Spot- und
Terminpreisen, "mit abnehmender Restlaufzeit eines Futures konvergiert
die Basis gegen den Nullpunkt", wurde in der englischen Fachsprache
der theoretische Begriff "delivery-date-convergence" (Basiseffekt
bzw. Konvergenzeigenschaft, "convergence property") entwickelt.
Logisch unanfechtbar erscheint der Effekt der Basiskonvergenz allein
schon deshalb, weil Futures sich nicht nur nahezu jederzeit durch
Glattstellung an einer Terminbörse, sondern
im kurzen Zeitabschnitt ihrer Fälligkeitsperiode prinzipiell auch durch
physische Lieferung (resp.
Barausgleich)
des untergebenen Kontraktgegenstandes
erfüllen lassen.
Im Lieferungszeitpunkt des Futures liegen damit gleichsam ökonomisch
identische Güter vor, die – funktionierende Märkte vorausgesetzt – der
inneren Notwendigkeit folgend auch gleich gewertet und die gleichen
Preise aufweisen werden.
In einer
logisch-mathematischen Schreibweise eingekleidet lässt sich der Basiseffekt
wie folgt formulieren:
lim Ft = KT
, mit t → T ,
bzw. unter
Verwendung des oben definierten Begriffs der Basis:
lim Bt = 0 , mit t
→ T .
[Die Abkürzung "lim" steht
symbolhaft für lat. "Limes", »Grenzwert«, und T kennzeichnet
hier den Fälligkeitszeitpunkt des Futures (den "Termin"), t einen Betrachtungszeitpunkt
innerhalb der Laufzeit.]
Sollten
hingegen in Wirklichkeit einmal der Futureskurs und der Barpreis eines
einheitlichen, der Gattung nach eindeutig bestimmten Marktgegenstandes
im Moment der bevorstehenden Terminfälligkeit sichtlich voneinander
abstehen, wären einsetzende
Arbitragebewegungen
zur Erwirtschaftung risikoloser Arbitrageprofite unter an und für sich
gleichwertigen Alternativen die im tatsächlichen Geschehen unmittelbar
zu beobachtende Folge*. Ein einmal durch in Aussicht gestellte
Überrenditen wachgerufener Arbitrageprozess dauerte dann an, solange
bis – bedingt durch dessen Anpassungswirkung auf das Kursverhältnis
– am Ende dieses meist kurzlebigen Prozesses beide Marktsegmente wieder
Rückkehr zu einem einheitlichen Kursniveau gefunden haben, womit eine
Weiterführung von Arbitragen sich fortan nicht mehr lohnte. Jede neuerliche
Abweichung hätte eine Wiederholung dieses Nivellierungsprozesses im
Gefolge. Die im Erfahrungszusammenhang zu registrierende Gegebenheit,
dass eine Vielzahl aufmerksamer und überwiegend auch äußert kapitalkräftiger
Marktakteure allezeit mit größtem Eifer danach trachtet, jede sich darbietende
Möglichkeit eines risikolosen Arbitragegewinns unverzüglich abzuschöpfen,
hindert also, dass eine "ungleichgewichtige" Marktsituation – wenn überhaupt
– lange Bestand haben kann. Kurzum, es gilt die allgemeine Regel:
Im Fälligkeitszeitpunkt des Futures stimmen Cash-Kurs und Futureskurs
überein, die Basis ist damit gleich null. –
Vor dem Fälligkeitszeitpunkt
eines Futures indes kann die Basis bald positiv, bald negativ, oder
– allenfalls zufällig und ausnahmsweise – gleichfalls null ("al pari")
sein.
[* Hinweis:
Allerdings ist die Wertgleichheit der Preise keine immerzu absolute,
sondern mehr nur eine annähernde. Die allgemeine Regelung, dass – sofern
die Börsenstatuten diesbezügliche Wahrechte vorsehen – es prinzipiell
dem Verkäufer eines Futures (Short) obliegt, den exakten Zeitpunkt innerhalb
der Lieferperiode, den Ort und ggf. auch die Güterqualität bei der beabsichtigten
physischen Lieferung zu bestimmen ("delivery
options"), kann nämlich dazu führen, dass angesichts der damit
einhergehenden Ungewissheit, welche der Käufer eines Terminkontraktes
(Long) sich gefallen lassen muss, der Spotmarktpreis sich im letzten
Zeitteilchen vor der Fälligkeit geringfügig oberhalb vom auslaufenden
Termin stellt ("cash premium"), ohne dass es dadurch bedingt
im gleichen Augenblick zu Arbitragehandlungen kommt.]
Die
folgende Abbildung mag den geschilderten Zusammenhang versinnlichen.
 |
Beispiel: Negative Basis
während der Laufzeit eines Futures und null bei Fälligkeit:
|

Abb.: Basiseffekt
von Futures
[Anmerkung:
Andere Handelsobjekte weisen je nach Angebots- und Nachfragesituation
unterschiedliche Kursverläufe auf. So wird in andersgearteten Märkten
der Spotmarktpreis nicht selten andauernd oder auch nur zeitweise über
dem Futureskurs verlaufen; die Basis wäre in einem solchen Fall gemäß
obiger Definition ziffermäßig positiv.]
 |
Das Basisrisiko
|
Marktkräfte bewirken, dass sich frei bildende
Kurse, mögen sie auch noch so starken Schwankungen unterliegen, in verflochtenen
Märkten sich in aller Regel in eine ökonomisch sinnvolle Relation zueinander
stellen. Bei alledem wird der Verlauf der Basis weit ebenmäßiger sein
als es bei den Bar- und Terminpreisen selbst zu beobachten ist. Dennoch
können bei der Preisfindung auf den Märkten sich hin und wider Übersteigerungen
geltend machen, die mitunter befähigt sind, die Stabilität der Relation
erheblich zu erschüttern. Dies wiederum kann unbedarften Marktakteuren,
die unbesehen auf die Beständigkeit der Basis vertrauen, empfindliche
Vermögensverluste zufügen. Genau daran aber knüpft der Begriff des Basisrisikos
an. Allgemein gefasst: Aus der stets präsenten Gefahr von unkalkulierbaren
Preisdivergenzen in und zwischen verbundenen Märkten – einschließlich
eines Abweichens des Futureskurses von seinem rechnerisch fairen Wert
("fair value") – bei nur begrenzter Befähigung des menschlichen
Geistes zur Voraussicht von Kursentwicklungen erwächst das sogenannte
Basisrisiko.
Das Basisrisiko sei definiert
als Unsicherheit über Eintritt und Ausmaß von Vermögenswertänderungen,
die herrühren von einem nicht antizipierten Abrücken der sich einstellenden
Basis von der kalkulierten, erwarteten Basis eines Hedge.*
[* Die vorstehende
Auslegung des Begriffes des Basisrisikos steht auch bei der Vornahme
von kombinierten Termingeschäften (sog.
Spreads), etwa zum Zwecke
der Differenzspekulation auf Angleichung oder Ausweitung der Terminpreise,
ungeschmälert in Geltung.]
Dem tatsächlichen
Ausmaß des Basisrisikos kommt in der Praxis von Kurssicherungsgeschäften
eine entscheidende Bedeutung zu im Hinblick auf die finale Ausgestaltung
einer zu implementierenden Hedge-Strategie. Dabei ist Folgendes festzustellen:
Stimmt auf der Grundlage einheitlicher Marktinstrumente eines Hedge
("direct hedge") die Restlaufzeit des Futures mit der beschlossenen
Dauer der Absicherung der offenen Position zum Mindesten im Groben überein,
so strebt das Basisrisiko in der Folge gegen null. Ihm unter dieser
Voraussetzung nähere Beachtung zu schenken, erübrigt sich sohin größtenteils.
Andererseits aber gibt die Alltagserfahrung der Absicherungspraxis immer
wieder zu erkennen, dass gerade jene Hedge-Positionen, deren Restlaufzeit
des Hedge-Instruments einen Zeitraum durchmisst, der vom Sicherungshorizont
des Grundgeschäfts (des Hedge-Objekts) deutlich mehr als um eine Kleinigkeit
absteht, regelmäßig einem erhöhten, durchaus spürbaren Basisrisiko ausgesetzt
sind. Solch eine Lockerung des verknüpfenden Bandes zwischen den Märkten
hebt nicht nur bei Fristeninkongruenz vorstehender Art das Basisrisiko
an, sondern hält es aufrecht auch bei gewissen Spielarten eines Hedge-Postens,
zumal dann, wenn von Anbeginn an noch gänzlich Ungewissheit über ihren
exakten Auflösungszeitpunkt herrscht oder demselben recht verschiedenartige
Güter unterliegen ("cross hedge"). Doch der Begriff "Basisrisiko"
bedarf zunächst der weiteren Klarlegung.
Im Regelfall
der Wirklichkeit schwanken Kurse und Marktpreise
im Kalenderzeitablauf auf und nieder, ohne sich in ihrer Richtung und
Stärke je mit beruhigender Gewissheit vorausbestimmen zu lassen. Sobald
man aber in einem Gedankenspiel die Kurse eines Futures im Terminmarkt
mit den Preisen seines Basisgegenstandes im Effektivmarkt auf Änderungen
des wirtschaftlichen Umfeldes in jedem Moment richtungs- und betragsmäßig
stets harmonisch in einem vollkommen exakten Parallelismus variieren
lässt, so bliebe damit auch die Basis in ihrem Werte konstant. Als Beobachtungssachverhalt
der Märkte träfe ein solches Verlaufsmuster haargenau die Vorstellung
eines im Lehrbuchsinne "perfect hedge": Durch den Aufbau
einer mit der offenen Position glatt zusammenstimmenden Gegenposition
im Terminmarkt hätte das ursprünglich vorhandene Preisrisiko nun keine
Stätte mehr, es ließe sich unter solch idealen Verhältnissen vollständig
austilgen; denn Gewinne und Verluste aus beiden (gegenläufigen) Posten
würden sich ja im Falle deckungsgleicher Kursbewegungen als Wirkungsresultante
per saldo in jedem Augenblick ihres Bestehens in ihrem Betrage egalisieren.
Jede Bewegung des Kurses im Effektivmarkt würde also durch eine gleich
starke Kursbewegung im Terminmarkt vollständig abgedeckt und damit exakt
zum Ausgleich gebracht werden. Wegen ΔK = ΔF
folgt:
ΔK – ΔF = ΔB = 0 .
[Δ : gr. Delta, vierter
Buchstabe des griechischen Alphabets; hier: Symbol für die Veränderung
einer Größe.]
Obgleich
bei Vorliegen strukturell identischer Güter ("direct-hedge")
nicht leicht ein Zweifel darüber bestehen kann, dass beide Teilmärkte
durchweg aufs Engste miteinander Fühlung halten werden (was logisch
schlüssig sich auch niederschlagen dürfte im statistischen Messergebnis
einer besonders hohen (positiven) Korrelation zwischen den Preisen),
werden unter den Bedingungen der Realität die Preisbewegungen der Basiswerte
im Effektivmarkt und die Kursänderungen von Futures im zugeordneten
Terminmarkt in Wahrheit weder zu jedem beliebigen Zeitpunkt noch über
die gesamte Dauer richtungs- und betragsmäßig vollkommen synchron verlaufen.
Vielmehr werden die Wertungen in den zusammenhängenden Marktsegmente
im Erfahrungszusammenhang in zwar ähnlicher, aber dennoch unterschiedlicher
Weise geleitet von den gerade herrschenden Erwartungen der Mitwirkenden
in Hinsicht auf die künftige Marktentwicklung. Hinzu tritt, dass ein
Futureskurs nicht selten, wenngleich infolge oben skizzierter Arbitragegründe
nicht dauerhaft und dann auch nur in eng begrenztem Maße, aus seiner
rechnerisch fairen Relation zu seinem theoretisch fundierten Wert ("fair
value")* auszuscheren pflegt. Und so fügt es sich, dass
die Basis – zumal in den Warenterminmärkten und speziell bei längeren
Fristigkeiten des Futures – im Verlauf der Zeit sich oftmals unstetig
entwickelt und unter wechselnden Verhältnissen einen unterschiedlichen
Wert behaupten kann. In ihrem Gange wird sie auch nichts daran hindern,
ein oder selbst mehrere Male ihr Vorzeichen zu wechseln. Die Basis B
wird damit zu einer schwankenden, zufallsabhängigen (stochastischen)
und damit faktisch zu einer unbestimmten Größe, der Hedge zu einer Spekulation
auf die Basis. Das Wunschziel einer vollständigen Vernichtung des Preisrisikos,
wie eben am Beispiel eines "perfect hedge" demonstriert, lässt sich
als Konsequenz daraus im praktischen Geschäftsleben nur schwerlich bewerkstelligen.
[* Es verdient
an dieser Stelle bemerkt zu werden, dass auf das Rechnungsresultat des
"fair value" von Futures neben Marktunvollkommenheiten außerdem einen
nennenswerten Einfluss nehmen das höchst konkrete individuelle finanzielle
Umfeld des hinter der Position Stehenden sowie sein Informationsstand
zusammen mit den darauf gründenden Erwartungen. Die letztgenannten Nebenumstände
pflegen von Person zu Person, und bei jeder Person wieder von Zeit zu
Zeit, erfahrungsgemäß in nicht unerheblichem Maße voneinander verschieden
zu sein. Man darf also weder darauf bauen, dass ein "fair value" sich
mit mathematisch zwingender Kraft immerzu stich- und hiebfest berechnen
lässt noch dass ein empirisch beobachteter Futureskurs in jedem Augenblick
mit irgendeiner behaglichen algebraischen Formel in Harmonie steht.]
Formal
messen und abbilden lässt sich das Basisrisiko eines Hedge durch ein
geeignetes Streuungsmaß, wie es bspw. die statistische Varianz
vorstellt. Demnach ist das Basisrisiko, üblicherweise ausgerichtet
auf den Absicherungshorizont, statistisch definiert als
Varianz der Basis B,
abgekürzt: Var (B).
Auf
der nächsten Seite werden wir uns in Weiterführung der Überlegungen
sorgfältiger mit den Bestimmungsgründen des Basisrisikos bekannt machen,
wobei insbesondere seiner Auswirkung auf bestehende Werte bzw. erzielbare
Erträge einige Betrachtung zu widmen ist.
|