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Wie funktioniert Hedging mit Futures im Detail? − Die
Bedeutung der Basis
Um
sich die charakteristischen Eigenschaften und die Funktionsweise von
Hedgegeschäften unter Verwendung von
Futures zum vollen Verständnis
zu bringen, bedarf es einiger aspektbezogener Kenntnisse von grundlegenden
Sachverhalten und Zusammenhängen. Von zentraler Bedeutung ist dabei
die folgende Definition:
| Die Basis B
sei definiert als
K − F . |
In Worten
ausgesprochen: Basis (B) gleich Kassa-
bzw. Spotmarktpreis
des abzusichernden Marktgegenstandes (K) minus
Futures-Preis
des zur Kurssicherung ausgewählten Terminkontrakts (F), berechnet auf
ein und denselben beliebigen Betrachtungszeitpunkt. Oder,
um der sprachlichen Kürze willen:
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Basis gleich Cash-Kurs minus
Futureskurs.*
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Nun ist
nichts gewöhnlicher als Bar- und Futureskurse von ungleicher Höhe. Kann
der Cash-Kurs K zu einem fraglichen Zeitpunkt sich über dem bezüglichen
Futureskurs F behaupten, so nimmt die Basis vor dem hier zugrunde gelegten
Verständnis einen positiven Wert an; liegt umgekehrt der Cash-Kurs
K unter dem Futureskurs F, so ist die Basis definitionsgemäß
in ihrem ziffermäßigen Ausdruck negativ. In der Basis spiegelt
sich insoweit der Zu- bzw. Abschlag beim Spot oder Kassakurs gegenüber
dem Kurs eines Futures zu einem gegebenen Betrachtungszeitpunkt im Zahlenwert
wider.
[* Hinweis:
In der gängigen Fachliteratur über das Thema Hedging, zumal in der über
Hedging mit
Financial Futures, stößt
man bisweilen auch auf die konkurrierende Deutung: B = F − K. Am Prinzip
ändert dies aber nichts. (Anmerkung: Auch im Falle eines
Cross-Hedge, der weiter unter
noch eingehend behandelt wird, bleibt die einmal gewählte Auslegung
des Begriffs Basis aufrecht, ganz gleich, welche derselben nun konkret
in Anwendung steht.)]
So mag
beispielsweise der maßgebliche Preis für prompte Geschäfte (Spotmarktpreis)
mit Brent-Rohöl augenblicklich auf 85 US-$ pro
Barrel stehen, der betrachtete
Brent-Rohöl-Futureskontrakt (gewöhnlich wird der nächste oder übernächste
Termin herangezogen;
z. B. Anfang November 2010
ist dies der Dezember10-Termin) an der Londoner Terminbörse
ICE dagegen mag
zeitgleich zu 87 US-$ gehandelt werden. In diesem Fall beläuft sich
die Basis auf −2 Dollar (gesprochen: "2 dollars under",
"2 Dollar unter (Dezember)"; der Markt befindet sich damit im
Preiszustand einer sogenannten "contango"-Situation.
Im genau umgekehrten Falle einer "backwardation"-Situation spricht man
analog von "2 dollars over".). Es ist nun eine naheliegende Sache,
dass die Basis mit Blick auf Handelsplatz und Qualität der jeweiligen
Ware variieren kann und sich sprachlich konform differenzieren lässt
(z. B.: "Brent, Basis loko
Rotterdam").

Wie leicht
einzusehen ist, bliebe die Basis ohne jede Änderung, sofern im Zeitablauf
Cash- und Futureskurs eines Gutes sich immerzu um einen Betrag von rechnerisch
absolut gleicher Höhe ändern würden. − Bereits der Name "Basis" deutet
erkennbar darauf hin, dass der Terminkurs auf dem Spotmarktpreis "basiert",
er demzufolge mit diesem im markttechnischen Sinne in ganz bestimmter
Weise verzahnt ist und sich ergo von ihm nicht unabhängig entwickeln
wird. Was dieser Beziehung im Einzelnen ihr Gepräge gibt, soll in den
folgenden Abschnitten genauer untersucht werden.
Spotmarktpreise der lokalen Gütermärkte beziehungsweise Kassakurse der
maßgeblichen Wertpapierkassamärkte auf der einen und die ihnen gegenüberstehenden
Futureskurse des zugeordneten Terminmarktes auf der anderen Seite werden
sich im Allgemeinen zu jedem Zeitpunkt der Preisfeststellung zahlenmäßig
voneinander unterscheiden. Dieser auch empirisch wohl beglaubigte Sachverhalt
ist insofern unmittelbar einleuchtend, als der Markt für prompte Lieferungen
geradeso wie der zugehörige Terminmarkt jeder für sich äußerlich einen
eigenständigen Markt bilden, auf dem jeder selbständig fixierte Kurse
hervorbringt, die ihren eigenen typischen Kursdeterminanten unterworfen
sind. Ebenso dürfte es ohne Auseinandersetzung klar sein, dass allein
schon wegen der Verschiedenheit in der zeitlichen Verfügbarkeit ihrer
Marktobjekte beide Teilmärkte voneinander separat stehen, selbst wenn
an Ort und Stelle physisch vollkommen gleichartige (homogene) Güter
umgesetzt werden. Im organischen Ganzen aber stehen beide Marktsegmente
gleichwohl in einer innigen ökonomischen
Wechselbeziehung. Eben diese nimmt ursächlichen Einfluss darauf,
dass Cash- und Futureskurse üblicherweise (1.) in jeweils gleicher Richtung
einen weithin parallelen Gang nehmen und (2.), dass bis zum Laufzeitende
eines Futures-Kontrakts dieselben sich – gemeinhin unter Schwankungen
– numerisch nach und nach immer weiter annähern, um sich bei Fälligwerden
des Kontrakts endlich ins Ebenmaß zu stellen.
Zurückleiten lässt sich der Beobachtungssachverhalt der sich allmählich
angleichenden Preise von Effektiv- und Termingut regelmäßig auf den
Umstand der mit kürzer werdender Restlaufzeit abnehmenden Nettofinanzierungskosten,
d. h. auf im Zeitablauf
sinkende spezifische Haltekosten
für das betreffende Gut, welches das Underlying bildet (vgl. hierzu
ins Einzelne ausgeführt: der "cost
of carry"-Ansatz zur Preisbildung von Futures). Der Erfolg von
Hedging mit Futures beruht, wie zu zeigen ist, unmittelbar auf dem zitierten
Mechanismus des Preisverbunds mit Konvergenz der Preise gegen ein einheitliches
Niveau im Zeitpunkt der Terminfälligkeit eines Kontrakts. Fassen wir
die geschilderten Verhältnisse schulmäßig in allgemeine Worte:
Ist der Marktgegenstand, der einem Futures
zugrunde liegt (Basisinstrument, "underlying
asset", wie etwa bestimmte Finanztitel, Handelswaren etc.), der
Gattung nach identisch mit jenem des mit einem Hedgegeschäft zu sichernden
("identische Güter*"), werden der Cashpreis am Erfüllungsort
und der Börsenterminkurs desselben mit abnehmender Restlaufzeit des
Kontrakts bei – obzwar unter Schwankungen – allgemein paralleler Entwicklung
der Preise sich sukzessive angleichen und im Fälligkeitszeitpunkt schlussendlich
zusammenfallen.
[* Hedgegeschäfte,
denen "identische Güter" zugrunde liegen, führen in der Fachsprache
den Namen "direct-hedge" oder auch "pure hedge".
Demgegenüber spricht man im Bilanzsinne, und hierbei
immer
auf eine separate Position der Unternehmungsbilanz gemünzt, auch von
einem Mikro-Hedge ("micro-hedge").
Als Makro-Hedge ("macro-hedge") bezeichnet man dagegen
unter diesem Blickwinkel die Absicherung eines bestimmten aggregierten
Bestandes an Vermögenswerten, wie er etwa durch die Gesamtrisikoposition
einer Unternehmung verkörpert ist.]
Der
elementare Erfahrungstatbestand der numerischen Angleichung zwischen
den Kursen des Spot- und Terminmarktes überträgt sich in seinen Auswirkungen
geradewegs auf den Verlauf der Basis – der Differenz zwischen
Cash- und Futureskurs –, deren Weg dadurch zwingend vorgezeichnet ist.
Diesen Umstand kann der Absicherer, der ihn aufmerksamen Blicks verfolgt,
sich im praktischen Anwendungsfall eines Hedge unmittelbar zunutze machen.
Der Nutzeffekt liegt darin, dass die Basis sich in ihrer Zielrichtung
planbar sicher vorausschätzen lässt. Sie sinkt in dem Maße, als der
Fälligkeitstermin näherrückt. Bis zum Erreichen des Fälligkeitstermins
eines Futures konvergiert sie gegen Null. Die Höhe der Basis bei Terminfälligkeit
(= "maturity basis")
steht damit bereits bei Einrichtung des Hedgegeschäfts sicher fest,
sie wird sich auf ein Niveau von null
stellen.*
[* Diese Aussage
gilt allerdings nicht ganz ohne jede
Einschränkung,
wie im Folgenden noch ersichtlich wird.]
Für
die "Tendenzaussage" zum markttechnischen Zusammenhang von Spot- und
Terminpreisen, "mit abnehmender Restlaufzeit eines Futures konvergiert
die Basis gegen den Nullpunkt", wurde in der Fachsprache der theoretische
Begriff "delivery-date-convergence" (Basiseffekt bzw.
Konvergenzeigenschaft) entwickelt. Logisch unanfechtbar erscheint
der Effekt der Basiskonvergenz allein schon deshalb, weil sich Futures
nicht nur nahezu jederzeit durch Glattstellung
an einer Terminbörse, sondern im Zeitabschnitt ihrer Fälligkeit prinzipiell
auch durch physische Lieferung (resp.
Barausgleich)
des untergebenen Kontraktgegenstandes
erfüllen lassen.
Im Lieferzeitpunkt des Futures liegen damit gleichsam ökonomisch identische
Güter vor, die – funktionierende Märkte vorausgesetzt – der inneren
Notwendigkeit folgend auch die gleichen Preise aufweisen werden.
In einer
logisch-mathematischen Schreibweise eingekleidet lässt sich der Basiseffekt
wie folgt formulieren:
lim Ft = KT
, mit t → T ,
bzw. unter
Verwendung des oben definierten Begriffs der Basis:
lim Bt = 0 , mit t → T
.
[Die Abkürzung "lim" steht
symbolhaft für lat. "Limes", »Grenzwert«, und T kennzeichnet
hier den Fälligkeitszeitpunkt des Futures (den "Termin"), t einen Betrachtungszeitpunkt
innerhalb der Laufzeit.]
Würden
hingegen der Futureskurs und der Barpreis eines einheitlichen, der Gattung
nach eindeutig bestimmten Marktgegenstandes im Moment der bevorstehenden
Terminfälligkeit sichtlich voneinander abweichen, wären einsetzende
Arbitragebewegungen
zur Erwirtschaftung risikoloser Arbitrageprofite unter an und für sich
gleichwertigen Alternativen die unmittelbar zu beobachtende Folge*.
Ein einmal durch in Aussicht gestellte Überrenditen wachgerufener Arbitrageprozess
dauerte dann an, solange bis – bedingt durch dessen Anpassungswirkung
auf die Kurse – am Ende dieses meist kurzlebigen Prozesses beide Marktsegmente
wieder Rückkehr zu einem einheitlichen Kursniveau gefunden haben, womit
eine Weiterführung von Arbitragen sich fortan nicht mehr lohnte. Jede
neuerliche Abweichung hätte eine Wiederholung dieses Nivellierungsprozesses
im Gefolge. Die im Erfahrungszusammenhang zu registrierende Gegebenheit,
dass eine Vielzahl aufmerksamer und meist auch kapitalkräftiger Marktakteure
allezeit danach trachtet, jede sich darbietende Möglichkeit eines risikolosen
Arbitragegewinns unverzüglich abzuschöpfen, hindert also, dass eine
"ungleichgewichtige" Marktsituation – wenn überhaupt – lange Bestand
haben kann. Kurzum, es gilt die Regel : Im Fälligkeitszeitpunkt
des Futures stimmen Cash-Kurs und Futureskurs überein, die Basis ist
damit gleich null. – Vor
dem Fälligkeitszeitpunkt eines Futures indes kann die Basis bald positiv,
bald negativ, oder – allenfalls zufällig und ausnahmsweise – auch gleich
null ("pari") sein.
[* Hinweis:
Allerdings ist die Wertgleichheit der Preise keine absolute, sondern
mehr nur eine annähernde. Die allgemeine Regelung, dass – sofern die
Börsenregeln diesbezügliche Wahrechte vorsehen – es prinzipiell dem
Verkäufer eines Futures (Short) obliegt, den exakten Zeitpunkt innerhalb
der Lieferperiode, den Ort und ggf. auch die Güterqualität bei der beabsichtigten
physischen Lieferung zu bestimmen ("delivery
options"), kann nämlich dazu führen, dass aufgrund der damit
einhergehenden Ungewissheit, welcher sich der Käufer eines Terminkontraktes
(Long) gegenüber sieht, der Spotmarktpreis sich im letzten Zeitteilchen
vor der Fälligkeit geringfügig oberhalb vom auslaufenden Termin stellt
("cash premium"), ohne dass es dadurch bedingt im gleichen Augenblick
zu Arbitragehandlungen kommt.]
Folgende
Abbildung verdeutlicht diesen Zusammenhang noch einmal graphisch.
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Beispiel: Negative Basis
während der Laufzeit eines Futures und null bei Fälligkeit:
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Abb.: Basiseffekt
von Futures
[Anmerkung:
Andere Handelsobjekte weisen je nach Angebots- und Nachfragesituation
unterschiedliche Kursverläufe auf. So wird in andersgearteten Märkten
der Spotmarktpreis nicht selten andauernd oder auch nur zeitweise über
dem Futureskurs verlaufen; die Basis wäre in einem solchen Fall gemäß
obiger Definition ziffermäßig positiv.]
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Das Basisrisiko
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Marktkräfte bewirken, dass sich frei bildende
Kurse in verflochtenen Märkten sich im Regelfall in eine ökonomisch
sinnvolle Relation zueinander stellen. Dennoch kann es bei der Preisfindung
auf den Märkten gelegentlich zu Übersteigerungen kommen, die mitunter
befähigt sind, einzelnen Marktakteuren empfindliche Vermögensverluste
zuzufügen. Genau hieran aber knüpft der Begriff des Basisrisikos an.
Allgemein gefasst: Aus der stets präsenten Gefahr von unkalkulierbaren
Preisdivergenzen in und zwischen verbundenen Märkten – einschließlich
eines Abweichens des Futureskurses von seinem rechnerisch fairen Wert
("fair value") – bei nur begrenzter Befähigung des Menschen zur
Voraussicht von Kursentwicklungen erwächst das sogenannte
Basisrisiko.
Das Basisrisiko sei definiert
als die Gefahr von Vermögensverlusten, die ausgeht von einem nicht antizipierten
Abweichen der sich einstellenden Basis von der kalkulierten, erwarteten
Basis eines Hedge.
Dem tatsächlichen
Ausmaß des Basisrisikos kommt in der Praxis eine entscheidende Bedeutung
zu im Hinblick auf die finale Ausgestaltung einer zu implementierenden
Hedge-Strategie. Dabei ist Folgendes festzustellen: Stimmt bei einheitlichen
Marktinstrumenten eines Hedge ("direct hedge") die Restlaufzeit
des Futures mit der beschlossenen Dauer der Absicherung der offenen
Position zum Mindesten im Groben überein, so strebt das Basisrisiko
in der Folge gegen null. Ihm unter dieser Voraussetzung weitere Beachtung
zu schenken, erübrigt sich sohin. Andererseits aber gibt die Alltagserfahrung
der Absicherungspraxis immer wieder zu erkennen, dass gerade jene Hedge-Positionen,
deren Restlaufzeit des Hedge-Instruments einen Zeitraum bedeckt, der
vom Sicherungshorizont des Grundgeschäfts (des Hedge-Objekts) weit und
deutlich absteht, regelmäßig einem erhöhten, durchaus spürbaren Basisrisiko
ausgesetzt sind. Solch eine Lockerung des verknüpfenden Bandes zwischen
den Märkten hebt nicht nur bei Fristeninkongruenz vorstehender Art das
Basisrisiko an, sondern hält es aufrecht auch bei gewissen Spielarten
eines Hedge-Postens, zumal dann, wenn von Anbeginn an noch gänzlich
Ungewissheit über ihren exakten Auflösungszeitpunkt herrscht oder diesen
recht verschiedenartige Güter unterliegen ("cross hedge"). Doch
der Begriff "Basisrisiko" bedarf zunächst der weiteren Klarlegung:
Im Regelfall
der Wirklichkeit schwanken Kurse und Marktpreise
im Kalenderzeitablauf auf und nieder, ohne sich in ihrer Richtung und
Stärke je mit Sicherheit vorausbestimmen zu lassen. Wenn aber nun in
einem Gedankenspiel die Kurse eines Futures im Terminmarkt mit den Preisen
seines Basisgegenstandes im Effektivmarkt zu jedem Zeitpunkt harmonisch
auf Änderungen des wirtschaftlichen Umfeldes richtungs- und betragsmäßig
stets in vollkommen deckungsgleichem Umfang variierten, bliebe damit
auch die Basis konstant. Als Beobachtungssachverhalt träfe ein solches
Verlaufsmuster haargenau die Vorstellung eines im Lehrbuchsinne "perfect
hedge": Durch den Aufbau einer mit der offenen Position glatt
zusammenstimmenden Gegenposition im Terminmarkt hätte das ursprünglich
vorhandene Preisrisiko nun keine Stätte mehr, es ließe sich unter solch
idealen Verhältnissen vollständig austilgen; denn Gewinne und Verluste
aus beiden (gegenläufigen) Posten würden sich als Wirkungsresultante
im Falle sich deckender Kursbewegungen per saldo in jedem Augenblick
in ihrem Betrage egalisieren. Jede Veränderung des Kurses im Effektivmarkt
würde also durch eine gleich starke Kursänderung im Terminmarkt vollständig
abgedeckt und damit exakt zum Ausgleich gebracht werden. Wegen
ΔK = ΔF folgt:
ΔK – ΔF = ΔB = 0 .
[Δ : gr. Delta, vierter
Buchstabe des griechischen Alphabets; hier: Symbol für die Veränderung
einer Größe.]
Obgleich
bei Vorliegen strukturell identischer Güter ("direct-hedge")
kaum daran zu zweifeln ist, dass beide Teilmärkte durchweg aufs
Engste miteinander verwoben sind (was sich logisch schlüssig auch statistisch
im Messergebnis einer besonders hohen (positiven) Korrelation zwischen
den Preisen niederschlagen dürfte), werden unter den Bedingungen
der Realität Preisbewegungen der Basiswerte im Effektivmarkt und Kursänderungen
von Futures im zugeordneten Terminmarkt tatsächlich jedoch weder zu
jedem beliebigen Zeitpunkt noch über die gesamte Dauer richtungs- und
betragsmäßig vollkommen synchron verlaufen. Vielmehr werden beide Marktsegmente
im Erfahrungszusammenhang in zwar ähnlicher, aber dennoch unterschiedlicher
Weise geleitet von den gerade herrschenden Erwartungen der einzelnen
Akteure hinsichtlich der künftigen Marktentwicklung. Hinzu tritt, dass
der Futureskurs nicht selten, wenngleich infolge oben skizzierter Arbitragegründe
nicht dauerhaft und dann auch nur in eng begrenztem Maße, aus seiner
rechnerisch fairen Relation zum theoretisch fundierten Wert ("fair
value")* auszuscheren pflegt. Und so kommt es, dass die
Basis – zumal in den Warenterminmärkten und speziell bei längeren Fristigkeiten
des Futures – im Verlauf der Zeit sich oft unstetig entwickelt und unter
wechselnden Verhältnissen einen unterschiedlichen Wert behauptet. In
ihrem Gange wird sie auch nichts daran hindern, ein oder selbst mehrere
Male ihr Vorzeichen zu wechseln. Die Basis B wird damit zu einer schwankenden,
zufallsabhängigen (stochastischen) und damit faktisch zu einer unbestimmten
Größe, der Hedge zu einer Spekulation auf die Basis. Das Ziel einer
vollständigen Vernichtung des Preisrisikos, wie eben am Beispiel eines
"perfect hedge" demonstriert, lässt sich als Konsequenz daraus praktisch
nur schwerlich bewerkstelligen.
[* Es verdient
an dieser Stelle bemerkt zu werden, dass ein "fair value" von
Futures in seinem Ergebnis neben Marktunvollkommenheiten sowie von den
darauf gründenden Erwartungen außerdem nennenswerten Einfluss nimmt
vom höchst konkreten individuellen finanziellen Umfeld des hinter der
Position Stehenden, auf den die Berechnung gerichtet ist. Letzteres
pflegt erfahrungsgemäß von Investor zu Investor in nicht unerheblichem
Maße voneinander verschieden zu sein. Man darf also weder darauf hoffen,
dass ein "fair value" sich immerzu stich- und hiebfest berechnen lässt
noch dass sich ein empirisch beobachteter Futureskurs in jedem Augenblick
durch irgendeine behagliche algebraische Formel mit mathematisch zwingender
Kraft ausdrücken lässt.]
Formal
messen und abbilden lässt sich das Basisrisiko eines Hedge durch ein
geeignetes Streuungsmaß, wie es bspw. die statistische Varianz
vorstellt. Demnach ist das Basisrisiko, üblicherweise ausgerichtet
auf den Absicherungshorizont, statistisch definiert als
Varianz der Basis B,
abgekürzt: Var (B).
Auf
der nächsten Seite werden wir uns in Weiterführung der Überlegungen
sorgfältiger mit den Bestimmungsgründen des Basisrisikos bekannt machen,
wobei insbesondere seiner Auswirkung auf bestehende Werte bzw. erzielbare
Erträge einige Betrachtung zu widmen ist.
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