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Wie funktioniert Hedging mit Futures im Detail? − Die
Bedeutung der Basis
Um
sich die charakteristischen Eigenschaften und die Funktionsweise von
Hedgegeschäften unter Verwendung von
Futures zum vollen Verständnis
zu bringen, bedarf es einiger aspektbezogener Kenntnisse von grundlegenden
Sachverhalten und Zusammenhängen. Von zentraler Bedeutung ist dabei
die folgende Definition, dargestellt in Form einer Gleichung:
| Die Basis B
sei definiert als
K − F . |
In Worten
ausgesprochen: Basis (B) gleich Kassa-
bzw. Spotmarktpreis
des abzusichernden Marktgegenstandes (K) minus
Futures-Preis
des zur Kurssicherung ausgewählten Terminkontrakts (F), bezogen und
berechnet auf ein und denselben, prinzipiell beliebigen, Betrachtungszeitpunkt.
Oder, um der sprachlichen Kürze willen:
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Basis gleich Cash-Kurs minus
Futureskurs.*
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Nun ist
nichts gewöhnlicher als Bar- und Futureskurse von ungleicher Höhe. Kann
der Cash-Kurs K zu einem fraglichen Zeitpunkt sich über dem bezüglichen
Futureskurs F behaupten, so nimmt die Basis vor dem hier zugrunde gelegten
Verständnis einen positiven Wert an; liegt umgekehrt der Cash-Kurs
K unter dem Futureskurs F, so ist die Basis definitionsgemäß
in ihrem ziffermäßigen Ausdruck negativ. In der Basis spiegelt
sich insoweit der Zu- bzw. Abschlag beim Spot- oder Kassakurs gegenüber
dem Kurs eines Futures zu einem gegebenen Betrachtungszeitpunkt im Zahlenwert
wider.
[* Hinweis:
In der gängigen Fachliteratur über das Thema Hedging, zumal in der über
Hedging mit
Financial Futures, stößt
man bisweilen auch auf die konkurrierende Deutung: B = F − K. In ihr
ist der Futurespreis der Minuend, der Barpreis der Subtrahend. Am Prinzip
der Basis selbst ändert diese Nuance aber nichts. (Anmerkung:
Auch im Falle eines Cross-Hedge,
der weiter unten noch eingehend behandelt wird, bleibt die einmal gewählte
Auslegung des Begriffs Basis aufrecht, ganz gleich, welche derselben
nun konkret in Anwendung steht.)]
So mag
beispielsweise der maßgebliche Preis für prompte Geschäfte (Spotmarktpreis)
in Rohöl der Sorte Brent augenblicklich auf 85 US-$ pro
Barrel stehen, der betrachtete
Brent-Rohöl-Futureskontrakt (gewöhnlich wird der nächste oder übernächste
Termin herangezogen;
z.B. Anfang November 2010 ist
dies der Termin zur Auslieferung im Dezember 2010) an der Londoner Terminbörse
ICE dagegen mag
zeitgleich zu 87 US-$ gehandelt werden. In diesem Fall beläuft sich
die Basis auf −2 Dollar (gesprochen: "2 dollars under",
"2 Dollar unter (Dezember)"; der Markt befindet sich damit im
Preiszustand einer sogenannten "contango"-Situation.
Im gerade umgekehrten Falle einer "backwardation"-Situation spricht
man analog von "2 dollars over".). Es ist nun eine naheliegende
Sache, dass die Basis mit Blick auf Handelsplatz ("location basis")
und Qualität der jeweiligen Ware ("quality basis") variieren
kann und sich sprachlich konform differenzieren lässt (z.
B.: "Brent, Basis loko Rotterdam").

Wie leicht
einzusehen ist, bliebe die Basis ohne jede Änderung, sofern im Zeitablauf
Cash- und Futureskurs des bezüglichen Gutes sich immerzu um einen Betrag
von rechnerisch absolut gleicher Höhe ändern würden. − Bereits der Name
"Basis" deutet erkennbar darauf hin, dass der Terminkurs auf dem Spotmarktpreis
"basiert", er demzufolge mit diesem im markttechnischen Sinne
in ganz bestimmter Weise verzahnt ist und ergo sich von ihm nicht unabhängig
entwickeln wird. Was dieser Beziehung im Einzelnen ihr Gepräge gibt,
soll in den folgenden Abschnitten genauer untersucht werden.
Spotmarktpreise der lokalen Gütermärkte beziehungsweise Kassakurse der
maßgeblichen Wertpapierkassamärkte auf der einen und die ihnen gegenüberstehenden
Futureskurse des zugeordneten Terminmarktes auf der anderen Seite werden
sich im Allgemeinen zu jedem Zeitpunkt der Preisfeststellung zahlenmäßig
voneinander unterscheiden. In diesem auch empirisch wohl beglaubigten
Sachverhalt liegt insofern nichts Auffälliges oder Ungewöhnliches, als
der Markt für prompte Lieferungen geradeso wie der zugehörige Terminmarkt
jeder für sich äußerlich einen eigenständigen Markt bilden, auf denen
selbständig fixierte Kurse zur Erscheinung kommen, die primär ihren
eigenen typischen Kursdeterminanten unterworfen sind. Ebenso dürfte
es ohne Auseinandersetzung klar sein, dass allein schon wegen der Verschiedenheit
in der zeitlichen Verfügbarkeit ihrer Marktobjekte beide Teilmärkte
voneinander separat stehen, selbst wenn an Ort und Stelle der Sache
nach physisch vollkommen gleichartige (homogene) Güter umgesetzt werden.
Im organischen Ganzen aber stehen beide Marktsegmente gleichwohl in
einer innigen ökonomischen
Wechselbeziehung, die sie an einer ganz isolierten Preissetzung
beharrlich hindert. Eben diese nimmt ursächlichen Einfluss darauf, dass
Cash- und Futureskurse normalerweise (1.) in jeweils gleicher Richtung
einen weithin parallelen Gang nehmen und (2.), dass bis zum Laufzeitende
eines Futures-Kontrakts diese sich – gemeinhin unter Schwankungen –
numerisch nach und nach immer weiter annähern, um sich im Moment des
Fälligwerdens des Kontrakts endlich ins Ebenmaß zu stellen.
Zurückleiten lässt sich der Beobachtungssachverhalt der sich allmählich
angleichenden Preise von Effektiv- und Termingut regelmäßig auf den
Umstand der mit kürzer werdender Restlaufzeit abnehmenden Nettofinanzierungskosten,
d.h. auf im Zeitablauf
sinkende spezifische Haltekosten
für das betreffende Gut, welches das Underlying bildet (vgl. hierüber
ins Einzelne ausgeführt: der "cost
of carry"-Ansatz zur Preisbildung von Futures). Der Erfolg von
Hedging mit Futures beruht nun seinerseits, wie zu zeigen ist, unmittelbar
auf dem zitierten Mechanismus des Preisverbunds mit Konvergenz der Preise
gegen ein einheitliches Niveau im Zeitpunkt der Terminfälligkeit eines
Kontrakts. Fassen wir die geschilderten Verhältnisse schulmäßig in allgemeine
Worte:
Ist der Marktgegenstand, der einem Futures
zugrunde liegt (Basisinstrument, "underlying
asset", wie etwa bestimmte Finanztitel, Handelswaren etc.), der
Gattung nach identisch mit jenem des mit einem Hedgegeschäft zu sichernden
("identische Güter*"), werden der Cashpreis am Erfüllungsort
und der Börsenterminkurs desselben mit abnehmender Restlaufzeit des
Kontrakts bei – obzwar unter Schwankungen – allgemein paralleler Entwicklung
der Preise sich sukzessive angleichen und im Fälligkeitszeitpunkt schlussendlich
zusammenfallen.
[* Hedgegeschäfte,
deren Elementen "identische Güter" zugrunde liegen, führen in der Fachsprache
den Namen "direct-hedge" oder auch "pure hedge".
Demgegenüber spricht man im Bilanzsinne, und hierbei
immer
auf eine separate Position der Unternehmungsbilanz gemünzt, auch von
einem Mikro-Hedge ("micro-hedge").
Als Makro-Hedge ("macro-hedge") bezeichnet man dagegen
unter diesem Blickwinkel die Absicherung eines bestimmten aggregierten
Bestandes an Vermögenswerten, verkörpert etwa durch die Gesamtrisikoposition
einer Unternehmung. Hedging setzt als Erstes voraus, die betreffende
Risikoposition ("risk exposure") zweifelsfrei zu identifizieren.]
Der
elementare Erfahrungstatbestand der numerischen Angleichung zwischen
den Kursen des Spot- und Terminmarktes überträgt sich in seinen Auswirkungen
geradewegs auf den Verlauf der Basis – der Differenz zwischen
Cash- und Futureskurs –, deren Weg dadurch zwingend vorgezeichnet ist.
Diesen Umstand kann der Absicherer, der ihn aufmerksamen Blicks verfolgt,
im praktischen Anwendungsfall eines Hedge sich unmittelbar zunutze machen.
Der Nutzeffekt liegt darin, dass die Basis sich in ihrer Zielrichtung
planbar sicher vorausschätzen lässt. Sie sinkt in dem Maße, als der
Fälligkeitstermin näherrückt. Bis zum Erreichen des Fälligkeitstermins
eines Futures konvergiert sie gegen Null. Die Höhe der Basis bei Terminfälligkeit
(= "maturity basis")
steht bei Übereinstimmung der Laufzeiten und der Güter demgemäß bereits
mit Einrichtung des Hedgegeschäfts sicher fest, sie wird sich auf ein
Niveau von null stellen.*
[* Diese Aussage
gilt allerdings nicht ganz ohne jede
Einschränkung,
wie im Folgenden noch ersichtlich wird.]
Für
die "Tendenzaussage" zum markttechnischen Zusammenhang von Spot- und
Terminpreisen, "mit abnehmender Restlaufzeit eines Futures konvergiert
die Basis gegen den Nullpunkt", wurde in der englischen Fachsprache
der theoretische Begriff "delivery-date-convergence" (Basiseffekt
bzw. Konvergenzeigenschaft, "convergence property") entwickelt.
Logisch unanfechtbar erscheint der Effekt der Basiskonvergenz allein
schon deshalb, weil Futures sich nicht nur nahezu jederzeit durch
Glattstellung an einer Terminbörse, sondern
im kurzen Zeitabschnitt ihrer Fälligkeit prinzipiell auch durch physische
Lieferung (resp.
Barausgleich)
des untergebenen Kontraktgegenstandes
erfüllen lassen.
Im Lieferungszeitpunkt des Futures liegen damit gleichsam ökonomisch
identische Güter vor, die – funktionierende Märkte vorausgesetzt – der
inneren Notwendigkeit folgend auch die gleichen Preise aufweisen werden.
In einer
logisch-mathematischen Schreibweise eingekleidet lässt sich der Basiseffekt
wie folgt formulieren:
lim Ft = KT
, mit t → T ,
bzw. unter
Verwendung des oben definierten Begriffs der Basis:
lim Bt = 0 , mit t → T
.
[Die Abkürzung "lim" steht
symbolhaft für lat. "Limes", »Grenzwert«, und T kennzeichnet
hier den Fälligkeitszeitpunkt des Futures (den "Termin"), t einen Betrachtungszeitpunkt
innerhalb der Laufzeit.]
Sollten
hingegen tatsächlich einmal der Futureskurs und der Barpreis eines einheitlichen,
der Gattung nach eindeutig bestimmten Marktgegenstandes im Moment der
bevorstehenden Terminfälligkeit sichtlich voneinander abstehen, wären
einsetzende Arbitragebewegungen
zur Erwirtschaftung risikoloser Arbitrageprofite unter an und für sich
gleichwertigen Alternativen die im wirklichen Geschehen unmittelbar
zu beobachtende Folge*. Ein einmal durch in Aussicht gestellte
Überrenditen wachgerufener Arbitrageprozess dauerte dann an, solange
bis – bedingt durch dessen Anpassungswirkung auf die Kurse – am Ende
dieses meist kurzlebigen Prozesses beide Marktsegmente wieder Rückkehr
zu einem einheitlichen Kursniveau gefunden haben, womit eine Weiterführung
von Arbitragen sich fortan nicht mehr lohnte. Jede neuerliche Abweichung
hätte eine Wiederholung dieses Nivellierungsprozesses im Gefolge. Die
im Erfahrungszusammenhang zu registrierende Gegebenheit, dass eine Vielzahl
aufmerksamer und meist auch kapitalkräftiger Marktakteure allezeit mit
größtem Eifer danach trachtet, jede sich darbietende Möglichkeit eines
risikolosen Arbitragegewinns unverzüglich abzuschöpfen, hindert also,
dass eine "ungleichgewichtige" Marktsituation – wenn überhaupt – lange
Bestand haben kann. Kurzum, es gilt die allgemeine Regel: Im Fälligkeitszeitpunkt
des Futures stimmen Cash-Kurs und Futureskurs überein, die Basis ist
damit gleich null. – Vor
dem Fälligkeitszeitpunkt eines Futures indes kann die Basis bald positiv,
bald negativ, oder – allenfalls zufällig und ausnahmsweise – auch gleich
null ("al pari") sein.
[* Hinweis:
Allerdings ist die Wertgleichheit der Preise keine immerzu absolute,
sondern mehr nur eine annähernde. Die allgemeine Regelung, dass – sofern
die Börsenstatuten diesbezügliche Wahrechte vorsehen – es prinzipiell
dem Verkäufer eines Futures (Short) obliegt, den exakten Zeitpunkt innerhalb
der Lieferperiode, den Ort und ggf. auch die Güterqualität bei der beabsichtigten
physischen Lieferung zu bestimmen ("delivery
options"), kann nämlich dazu führen, dass aufgrund der damit
einhergehenden Ungewissheit, welcher sich der Käufer eines Terminkontraktes
(Long) gegenüber sieht, der Spotmarktpreis sich im letzten Zeitteilchen
vor der Fälligkeit geringfügig oberhalb vom auslaufenden Termin stellt
("cash premium"), ohne dass es dadurch bedingt im gleichen Augenblick
zu Arbitragehandlungen kommt.]
Folgende
Abbildung verdeutlicht diesen Zusammenhang noch einmal graphisch.
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Beispiel: Negative Basis
während der Laufzeit eines Futures und null bei Fälligkeit:
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Abb.: Basiseffekt
von Futures
[Anmerkung:
Andere Handelsobjekte weisen je nach Angebots- und Nachfragesituation
unterschiedliche Kursverläufe auf. So wird in andersgearteten Märkten
der Spotmarktpreis nicht selten andauernd oder auch nur zeitweise über
dem Futureskurs verlaufen; die Basis wäre in einem solchen Fall gemäß
obiger Definition ziffermäßig positiv.]
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Das Basisrisiko
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Marktkräfte bewirken, dass sich frei bildende
Kurse in verflochtenen Märkten sich im Regelfall in eine ökonomisch
sinnvolle Relation zueinander stellen. Dennoch kann es bei der Preisfindung
auf den Märkten gelegentlich zu Übersteigerungen kommen, die mitunter
befähigt sind, einzelnen Marktakteuren, die unbesehen auf die Stabilität
der Relation vertrauen, empfindliche Vermögensverluste zuzufügen. Genau
daran aber knüpft der Begriff des Basisrisikos an. Allgemein gefasst:
Aus der stets präsenten Gefahr von unkalkulierbaren Preisdivergenzen
in und zwischen verbundenen Märkten – einschließlich eines Abweichens
des Futureskurses von seinem rechnerisch fairen Wert ("fair value")
– bei nur begrenzter Befähigung des menschlichen Geistes zur Voraussicht
von Kursentwicklungen erwächst das sogenannte
Basisrisiko.
Das Basisrisiko sei definiert
als Unsicherheit über Eintritt und Ausmaß von Vermögenswertänderungen,
die herrühren von einem nicht antizipierten Abweichen der sich einstellenden
Basis von der kalkulierten, erwarteten Basis eines Hedge.
Dem tatsächlichen
Ausmaß des Basisrisikos kommt in der Praxis eine entscheidende Bedeutung
zu im Hinblick auf die finale Ausgestaltung einer zu implementierenden
Hedge-Strategie. Dabei ist Folgendes festzustellen: Stimmt auf der Grundlage
einheitlicher Marktinstrumente eines Hedge ("direct hedge") die
Restlaufzeit des Futures mit der beschlossenen Dauer der Absicherung
der offenen Position zum Mindesten im Groben überein, so strebt das
Basisrisiko in der Folge gegen null. Ihm unter dieser Voraussetzung
nähere Beachtung zu schenken, erübrigt sich sohin größtenteils. Andererseits
aber gibt die Alltagserfahrung der Absicherungspraxis immer wieder zu
erkennen, dass gerade jene Hedge-Positionen, deren Restlaufzeit des
Hedge-Instruments einen Zeitraum bedeckt, der vom Sicherungshorizont
des Grundgeschäfts (des Hedge-Objekts) deutlich mehr als um eine Kleinigkeit
absteht, regelmäßig einem erhöhten, durchaus spürbaren Basisrisiko ausgesetzt
sind. Solch eine Lockerung des verknüpfenden Bandes zwischen den Märkten
hebt nicht nur bei Fristeninkongruenz vorstehender Art das Basisrisiko
an, sondern hält es aufrecht auch bei gewissen Spielarten eines Hedge-Postens,
zumal dann, wenn von Anbeginn an noch gänzlich Ungewissheit über ihren
exakten Auflösungszeitpunkt herrscht oder denselben recht verschiedenartige
Güter unterliegen ("cross hedge"). Doch der Begriff "Basisrisiko"
bedarf zunächst der weiteren Klarlegung:
Im Regelfall
der Wirklichkeit schwanken Kurse und Marktpreise
im Kalenderzeitablauf auf und nieder, ohne sich in ihrer Richtung und
Stärke je mit Sicherheit vorausbestimmen zu lassen. Wenn aber nun in
einem Gedankenspiel die Kurse eines Futures im Terminmarkt mit den Preisen
seines Basisgegenstandes im Effektivmarkt auf Änderungen des wirtschaftlichen
Umfeldes in jedem Moment harmonisch richtungs- und betragsmäßig stets
in vollkommen deckungsgleichem Umfang variierten, so bliebe damit auch
die Basis in ihrem Werte konstant. Als Beobachtungssachverhalt der Märkte
träfe ein solches Verlaufsmuster haargenau die Vorstellung eines im
Lehrbuchsinne "perfect hedge": Durch den Aufbau einer
mit der offenen Position glatt zusammenstimmenden Gegenposition im Terminmarkt
hätte das ursprünglich vorhandene Preisrisiko nun keine Stätte mehr,
es ließe sich unter solch idealen Verhältnissen vollständig austilgen;
denn Gewinne und Verluste aus beiden (gegenläufigen) Posten würden sich
als Wirkungsresultante im Falle sich deckender Kursbewegungen per saldo
in jedem Augenblick in ihrem Betrage egalisieren. Jede Veränderung des
Kurses im Effektivmarkt würde also durch eine gleich starke Kursänderung
im Terminmarkt vollständig abgedeckt und damit exakt zum Ausgleich gebracht
werden. Wegen ΔK = ΔF folgt:
ΔK – ΔF = ΔB = 0 .
[Δ : gr. Delta, vierter
Buchstabe des griechischen Alphabets; hier: Symbol für die Veränderung
einer Größe.]
Obgleich
bei Vorliegen strukturell identischer Güter ("direct-hedge")
kaum daran zu zweifeln ist, dass beide Teilmärkte durchweg aufs
Engste miteinander Fühlung halten (was logisch schlüssig auch
statistisch im Messergebnis einer besonders hohen (positiven) Korrelation
zwischen den Preisen sich niederschlagen dürfte), werden unter den
Bedingungen der Realität Preisbewegungen der Basiswerte im Effektivmarkt
und Kursänderungen von Futures im zugeordneten Terminmarkt tatsächlich
jedoch weder zu jedem beliebigen Zeitpunkt noch über die gesamte Dauer
richtungs- und betragsmäßig vollkommen synchron verlaufen. Vielmehr
werden beide Marktsegmente im Erfahrungszusammenhang in zwar ähnlicher,
aber dennoch unterschiedlicher Weise geleitet von den gerade herrschenden
Erwartungen der einzelnen Akteure hinsichtlich der künftigen Marktentwicklung.
Hinzu tritt, dass der Futureskurs nicht selten, wenngleich infolge oben
skizzierter Arbitragegründe nicht dauerhaft und dann auch nur in eng
begrenztem Maße, aus seiner rechnerisch fairen Relation zum theoretisch
fundierten Wert ("fair
value")* auszuscheren pflegt. Und so fügt es sich, dass
die Basis – zumal in den Warenterminmärkten und speziell bei längeren
Fristigkeiten des Futures – im Verlauf der Zeit sich oft unstetig entwickelt
und unter wechselnden Verhältnissen einen unterschiedlichen Wert behaupten
kann. In ihrem Gange wird sie auch nichts daran hindern, ein oder selbst
mehrere Male ihr Vorzeichen zu wechseln. Die Basis B wird damit zu einer
schwankenden, zufallsabhängigen (stochastischen) und damit faktisch
zu einer unbestimmten Größe, der Hedge zu einer Spekulation auf die
Basis. Das Ziel einer vollständigen Vernichtung des Preisrisikos, wie
eben am Beispiel eines "perfect hedge" demonstriert, lässt sich als
Konsequenz daraus praktisch nur schwerlich bewerkstelligen.
[* Es verdient
an dieser Stelle bemerkt zu werden, dass auf den Anschlag im rechnerischen
Ergebnis des "fair value" von Futures neben Marktunvollkommenheiten
außerdem einen nennenswerten Einfluss nimmt das höchst konkrete individuelle
finanzielle Umfeld des hinter der Position Stehenden sowie sein Informationsstand
zusammen mit den darauf gründenden Erwartungen. Letzteres pflegt erfahrungsgemäß
von Person zu Person, und bei jeder Person von Zeit zu Zeit, in nicht
unerheblichem Maße voneinander verschieden zu sein. Man darf also weder
darauf bauen, dass ein "fair value" sich mit mathematisch zwingender
Kraft immerzu stich- und hiebfest berechnen lässt noch dass ein empirisch
beobachteter Futureskurs in jedem Augenblick mit irgendeiner behaglichen
algebraischen Formel in Harmonie steht.]
Formal
messen und abbilden lässt sich das Basisrisiko eines Hedge durch ein
geeignetes Streuungsmaß, wie es bspw. die statistische Varianz
vorstellt. Demnach ist das Basisrisiko, üblicherweise ausgerichtet
auf den Absicherungshorizont, statistisch definiert als
Varianz der Basis B,
abgekürzt: Var (B).
Auf
der nächsten Seite werden wir uns in Weiterführung der Überlegungen
sorgfältiger mit den Bestimmungsgründen des Basisrisikos bekannt machen,
wobei insbesondere seiner Auswirkung auf bestehende Werte bzw. erzielbare
Erträge einige Betrachtung zu widmen ist.
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