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Aufzählung

Zur Bepreisung von Zins-Futures auf Kapitalmarktpapiere

Preise von Zins-Futures auf festverzinsliche Wertpapiere ("Bond-Futures") leiten sich infolge mangelnder Markt- und Lieferfähigkeit synthetischer Anleihen, von welchen der überwiegende Teil jener Finanzmarktderivate sich herschreibt, nicht unmittelbar von diesen, sondern mittelbar ab vom herrschenden Marktpreis der ihnen gegenwärtig zugeordneten billigst lieferbaren, real existierenden Anleihe: der sogenannten CTD-Anleihe. Außerdem stehen an den Marktplätzen die Notierungsusancen für die Bond-Preise der Kassatitel mit jenen von Bond-Futures ordentlicherweise in Harmonie, was die Kalkulation eines theoretisch richtigen Preises ("fair value") von Rentenmarkt-Futures sehr erleichtert. Die Notierungsart für die am Terminmarkt zur Wahl gestellten "fixed-income"-Futures stellt sich insofern gleich zu jener am zugehörigen Kassamarkt, als sie in ihrer äußeren Form übereinstimmend in Prozenten* vom Nominalwert erscheint. Eine beispielhaft aufgestellte Kursnotiz von 116,40% etwa könnte sonach für einen Euro-BUND-Futures der Terminbörse Eurex (Produktkürzel: FGBL) ebenso wohl in Geltung stehen wie für irgendeinen Rentenmarkttitel (Prozentnotierung).

[* bzw. in absoluten Geldeinheiten je 100 Geldeinheiten des Nominalbetrages. An US-amerikanischen Futuresbörsen dagegen erscheint die Kursnotiz von Zins-Futures auf Kapitalmarkttitel traditionell in Gestalt von Prozenten und Bruchzahlen, und zwar regelmäßig in vollen Prozentpunkten plus zweiunddreißigstel eines Prozentpunktes. Vgl. beispielsweise die Notierungsusancen für 30 Year U.S. Treasury Bonds Futures resp. für 10 Year U.S. Treasury Notes Futures des CBOT der CME Group.]

Unter rechtlichem Blickwinkel übernimmt der Käufer eines Bond-Futures (= Inhaber eines Terminkaufvertrages, "Long") mit Öffnung einer Position dieser Kategorie die Verpflichtung, das im Standardvertrag vereinbarte Nominalvolumen (Nennwert, "face value", "principal") an einer in den Futures gelieferten Anleihe "zum Termin" zu dem an der Terminbörse ausgehandelten Kurs (Abschlusspreis, hochgerechnet auf das Gesamtvolumen) zu erwerben. Der Verkäufer eines Bond-Futures (= Inhaber eines Terminverkaufsvertrages, "Short") dagegen verpflichtet sich mit jenem Geschäft, das vereinbarte Nominalvolumen zum gleichen Preis zum gleichen Termin zu verkaufen. Dabei hat in aller Regel nur er allein das Recht und die Pflicht, am Ende unter den verschiedenen liefermöglichen Anleihen zu wählen. Ein Börsentermingeschäft in einem Euro-BUND-Futures, das zum oben genannten Kurs von 116,40 abgeschlossen wurde, sieht also, vereinfacht gesagt, zu einem späteren Termin (dem Erfüllungstermin) ein Lieferungsgeschäft vor über ganz bestimmte Bundesanleihen im Kurswert von 100000 € x 116,40/100 = 116400 €, das der Verkäufer des Futures durch Ankündigung dereinst einzuleiten hat.

Die Festsetzung der Notierungsweise von Zins-Futures in der oben benannten Form geht ganz naturgemäß auch konform mit der gewohnten inversen Beziehung zwischen Zinsniveau und Marktwert eines zinstragenden Finanzierungstitels: Ein Anstieg der mittel- resp. langfristigen Zinsen des Kapitalmarktes schlägt sich über den Marktprozess nieder in fallenden Kursnotierungen; ein Rückgang des Zinsniveaus führt hingegen zu steigenden Futureskursen von Rentenmarkt-Futures. Börsenkurse von Zins-Futures auf Rentenpapiere werden demnach ebenso wie die Rentenpapiere selbst bewegt von Veränderungen in der Zinsstruktur und den darauf gründenden Erwartungen, zumal vom Stand der momentanen Inflationserwartungen und anderen belangreichen makroökonomischen Größen.

 

 

 

Die Kurse von Zins-Futures auf festverzinsliche Wertpapiere kommen – ebenso wie weitaus die überwiegende Mehrzahl anderer Marktpreise – an den Börsenplätzen zustande durch Zusammenführung von Angebot und Nachfrage. Ihr Zusammenwirken nimmt seinen Ausgang von den Entscheidungen einzelner unabhängig voneinander planender und agierender Futures-Händler. Diese durch die freien Entscheidungen Einzelner vermittelten Marktkräfte bewirken aus sich heraus, dass Kassa- und Futureskurse im fortlaufenden Handel üblicherweise analogen Verlaufsmustern folgen, d.h., steigt der Preis der korrespondierenden CTD-Anleihe im Kassamarkt, so steigt parallel damit auch der Futures-Preis und umgekehrt. Dies bedeutet jedoch keineswegs, dass die Kurse in beiden Marktsegmenten immerzu in die gleiche Richtung laufen oder gar mit innerer Notwendigkeit in jedem Augenblick von identischer Höhe sein müssen. Der Marktmechanismus stellt nichtsdestoweniger sicher, dass die korrespondierenden Kursgrößen fortwährend in einem ökonomisch sinnvollen Verhältnis miteinander Fühlung halten.

Bei der Ermittlung eines als rechnerisch fair zu betrachtenden Kurses kommt im Falle von Zins-Futures erschwerend hinzu, dass der Marktpreis der CTD-Anleihe zunächst über ein geeignetes (oft Investor-individuelles) Berechnungsmodell umzurechnen ist in einen entsprechenden Börsenterminkurs in Anlehnung an die in ihren Merkmalen unveränderliche synthetische Anleihe, die ihm zugrunde liegt. Schließlich orientiert sich der Futureskurs eines Zins-Futures stets auch dann ausschließlich an den Kontraktparametern seiner synthetischen Anleihe, wenn eine real lieferbare Anleihe hiervon in ihren Merkmalen abweicht, indem sie etwa einen anderen Kupon trägt oder in ihrer Restlaufzeit differiert. Die aus dem Ergebnis der Berechnung erhaltene numerische Differenz zwischen Kassakurs und Futures-Preis heißt Basis. Mit abnehmender Restlaufzeit des Zins-Futures verringert sich die Basis in empirischer Regelmäßigkeit, jedoch praktisch durchwegs in unstetiger Weise – und bisweilen unter mächtigen Schwankungen. Darüber hinaus wird die Basis in Abhängigkeit von den jeweils herrschenden Zinserwartungen über die verschiedenen Laufzeiten (Zinsstruktur, "term-spread") in den ihnen zugeordneten Terminen sich im Allgemeinen unterschiedlich entwickeln.

 

Aufzählung

"Fair value" von Bond-Futures

Dreh- und Angelpunkt der Überlegungen, die zu einem aus theoretischer Sicht korrekten Preis von Zins-Futures führen, bildet wiederum der "cost of carry"-Ansatz zur Preisbildung. Der darauf gewendete Ausdruck für den berechneten, theoretischen Futureskurs ("fair value") für alle auf Investitionsgüter, also auch für auf festverzinslichen Wertpapieren basierende Futures-Kontrakte (unter Berücksichtigung der Notierungsweise und des Zeitwerts des Geldes), lautet allgemein:

F0 = K0 × (1 + c)t    ,

mit: F0 = kalkulierter Futureskurs, K0 = Kassakurs der unterliegenden Anleihe (d. i. bei synthetischen Instrumenten die aktuelle CTD-Anleihe, korrigiert um den Konvertierungsfaktor) im gleichen Betrachtungszeitpunkt t0, c = Nettofinanzierungskostensatz ("cost of carry") und t = Kalenderzeitraum, entsprechend der Restlaufzeit des Zins-Futures, ausgedrückt in Jahren (beispielsweise t = 0,25 für drei Monate, t = 2 für zwei Jahre usw.).

Wie man leicht sieht, steht ein "fair value"-Futurespreis einer Anleihe formell in einem ebenso bestimmten als einfachen Verhältnis zu ihrem Kassakurs und den während der Laufzeit anfallenden Haltekosten "cost of carry", von deren Belauf er seine eindeutige Bestimmung empfängt. In Worten vereinfacht ausgesprochen: Preis eines Zins-Futures F0 gleich Kassapreis K0 der äquivalenten Anleihe, ggf. um ihren Konvertierungsfaktor berichtigt, plus Absolutbetrag der "cost of carry" C ( wobei C, wie üblich, berechnet ist auf den Endfälligkeits- bzw. Lieferungszeitpunkt des betrachteten Zins-Futures).*

[* Die Gültigkeit dieses formallogischen Zusammenhangs zwischen Futureskurs und Kassapreis von Zinstiteln beruht – gleichwie für andere Investitionsobjekte auch – auf folgenden Prämissen: Märkte sind frei von Friktionen, so dass keine Transaktionskosten (wie z. B. Margin-Zahlungen, Maklergebühren etc.) oder Steuern anfallen. Des Weiteren sei unterstellt, es herrsche ein ungehemmter, vollwirksamer Wettbewerb, wobei von keinem einzelnen Investor ein spürbarer Einfluss auf die Marktpreisentwicklung ausgehen mag. Marktbeteiligte können Leerverkäufe uneingeschränkt durchführen und können zudem zu einem risikolosen, einheitlichen und im Zeitablauf konstanten Zinssatz nach Belieben Geld aufnehmen und veranlagen. Weiterhin stehen sämtliche relevanten Informationen allen Marktteilnehmer gleichzeitig und kostenlos zur Verfügung. Alle Akteure sind somit gleich gut über die gegenwärtige wirtschaftliche Sachlage informiert und handeln zielentsprechend in dem Sinne, dass sie ihren erwarteten Konsumnutzen zu maximieren trachten, wobei eine entsprechend große Zahl unter ihnen bereit und imstande ist, bei ungehinderter Arbitrage jede lohnende Arbitragegelegenheit auf dem Fuße folgend wahrzunehmen. ("Annahme vollkommener Märkte"). – Anmerkung: Streng genommen gilt der vorliegende formale Ansatz lediglich für Termingeschäfte in Gestalt von "financial forwards", da die börsentäglichen Ausgleichszahlungen ("variation margin") hier außer Acht bleiben. Allerdings lässt sich nachweisen, dass bei konstanter und über alle Laufzeiten gleicher ("deterministischer") Zinsstruktur der theoretische Futureskurs mit dem ihm gegenüberstehenden (Gleichgewichts-) Terminkurs von "financial forwards" exakt zur Übereinstimmung kommt. Wird hierbei die periodische Anpassung der Verrechnungskonten an veränderte Schlusskurse von Zins-Futures durch das Clearinghaus ("marking to market") mit in die Analyse einbezogen, so lässt sich argumentieren, dass der tatsächlich festgestellte Börsenkurs eines Zins-Futures entsprechend unter dem nach obigen Ansatz berechneten Kurs liegen muss. Der Unterschiedsbetrag ist jedoch gerade bei kurzen Restlaufzeiten im Futures vernachlässigbar gering und sei deshalb der Einfachheit halber im Weiteren ausgeklammert.]

Es sei an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich ausgesprochen, dass es sich bei F0 gemäß dem vorstehenden mathematischen Ansatz um einen berechneten, unter einem gesetzten Bedingungsrahmen theoretisch richtigen (idealen) Preis eines Zins-Futures handelt. Ihm steht sein empirisches Gegenstück gegenüber, der tatsächlich beobachtete Futureskurs, wie er parallel dazu an der Terminbörse ausgehandelt wird, und von dem er mithin streng auseinandergehalten werden muss. Bei dieser Gelegenheit ist ferner darauf hinzuweisen, dass eine mathematisch zwingende, präzise Berechnung des "fair value" eines Bond-Futures nicht ganz unproblematisch ist. Neben mannigfaltigen Marktunvollkommenheiten wird seine Kalkulation vor allem durch den Umstand erschwert, dass jedes Ergebnis einer Preisberechnung letztendlich abhängig ist vom konkreten persönlichen finanziellen wie steuerlichen Umfeld des Disponierenden – welches bekanntlich von Person zu Person auf das Stärkste variieren kann, und damit aus verständlichen Gründen einer Quantifizierung in allgemeingültiger Weise auch nicht fähig sein kann – und dem darauf aufbauenden konkreten Bewertungsmodell.*

[* Ein weiterer Unsicherheitsfaktor folgt aus dem effektiven Andienungsprozess von Anleihen, und zwar im Besonderen aus den verschiedensten Wahlmöglichkeiten aufseiten des Inhabers der Short-Position ("seller's option"). Ist ein positiver Wert aus derlei Optionen unverkennbar, so wird sich dies geradewegs in einem Abschlag des Börsenterminkurses eines Zins-Futures niederschlagen.]

Hinzu tritt, dass ein empirisch festgestellter Futureskurs mit Rücksicht auf zum Teil sich überlagernde zum Teil durchkreuzende Markteinflussgrößen, die nicht am wenigsten aus den eben genannten Umständen resultieren, sich während der Laufzeit des Futures i. d. R. über eine mehr oder weniger schmale Bandbreite um den nach dem jeweiligen Modell ermittelten theoretisch richtigen Futureskurs herum zerstreuen wird, wobei offen bleibt, wie verlässlich oder "fair" ein beobachteter Futureskurs im vorliegenden Betrachtungsfall nun tatsächlich ist. Aber auch dann, wenn ein "fair value" selten oder nie für eine längere Dauer strenge behauptet werden kann, so kennzeichnet er doch im Groben den Gleichgewichtszustand, um den herum die laufenden Börsenterminkurse einer exemplarisch zugrunde gelegten Anleihe sich bis zu einem gewissen Grade elastisch bewegen werden.

Somit ist nichts gewöhnlicher als – wenn auch nicht himmelweit – vom Gleichgewichtspreis abstehende Börsenterminkurse, ohne dass es sich der Mühe verlohnen mag, jene beobachteten Ungleichmäßigkeiten sofort anzugehen, um sie strategisch auszunützen. Sobald aber auf den Finanzmärkten der Wirklichkeit der Terminkurs einmal von seinem theoretischen Preis über Gebühr abweichen sollte, wird abermals sehr rasch evident werden, dass derartige Preiskonstellationen allenfalls von kurzer Dauer sein können. Denn die Zone "fairer" Terminkurse ist klar beschränkt durch nie rastende Arbitragehandlungen. Ein Ausscheren aus derselben hätte nämlich unfehlbar das sofortige Aufkommen von Futures/Forward-Arbitragen im Gefolge, welche jede lohnenswerte Arbitragegelegenheit aus sich heraus postwendend zum Versiegen bringen würden. Der Schlusserfolg ist mit einem Wort, dass eine Ungleichgewichtssituation solcher Art auf effizienten Märkten sich praktisch sofort von selbst wieder aufhebt. – Zusammengefasst und anders formuliert: Als Folgeerscheinung von natürlichen Marktunvollkommenheiten und vor dem Hintergrund unterschiedlicher persönlicher Umstände und finanzieller Ausgangslagen (Steuern, Transaktionskosten etc.), unter denen die einzelnen Marktteilnehmer agieren, kann man nicht erwarten, dass der theoretisch korrekte Börsenpreis eines Zins-Futures sich für jedermann durch irgendeinen aus einer zusagenden algebraischen Abkürzungsformel gewonnenen Berechnungsschlüssel immerzu zweifelsfrei bestimmen lässt. Bestenfalls ist ein "fairer" Terminkontraktpreis für zinstragende Kapitalmarkttitel in einem mehr oder weniger großen Intervall abschätzbar ("fair range", "range of no aribtrage opportunity").

Gelten aber die dahinterstehenden modelltheoretischen Voraussetzungen zum oben skizzierten Verbund zwischen Kassakurs der CTD-Anleihe und Futureskurs, und stimmt damit im fraglichen Fall der theoretische mit dem in der Wirklichkeit beobachteten Futureskurs überein, so folgt daraus logisch zwingend, dass zu diesem Zeitpunkt in jenem Markt keinerlei Möglichkeit einer gewinnorientierten Arbitrage mehr aufrecht bleiben kann, womit gleichzeitig und umgehend sämtliche Arbitrage-Aktivitäten erlischen werden. Durch Bestand der formalen Wechselbeziehung "fairer" Preise ist Arbitragefreiheit erzwungen, der Markt mithin ausbalanciert.

Schlüsselt man den formalisierten Ausdruck F0 = K0 × (1 + c)t nach seinen einzelnen absoluten Größen weiter auf, wird verständlich, dass der (um den entsprechenden Konversionsfaktor bereinigte) Futureskurs eines Zins-Futures in einem arbitragefreien Markt gleichzusetzen ist mit dem beobachteten Kassakurs der CTD-Anleihe ("clean price") plus den gesamten Nettofinanzierungskosten C, die für das Halten des betreffenden Anleiheportfolios in Anschlag zu bringen sind. Im Einzelnen besteht hierbei folgender Zusammenhang:

Für alle Zins-Futures auf mittel- oder langfristige Anleihen gilt mithin:

Kurs eines Zins-Futures auf festverzinsliche Wertpapiere ("fair value") =

tatsächlich festgestellter (empirischer) Kassakurs der zugrunde liegenden festverzinslichen Anleihe (bei synthetischen Bonds dient als Referenz immer die am billigsten zu liefernde reale Anleihe: die sogenannte CTD-Anleihe, korrigiert um den entsprechenden Konvertierungsfaktor)

+ Zins- und Depotkosten für das Halten des Anleiheportfolios (mit dem Geldmarktsatz als maßgeblicher Satz, "spot rate", "kurze Ende" der Zinsstrukturkurve; praktisch gilt zumeist "repo-rate") für eine Haltedauer, die der Restlaufzeit des zu bewertenden Zins-Futures entspricht)

empfangene Kuponerträge der CTD-Anleihe

sonstige Erträge aus dem Anleiheportfolio, die bis zum Erfüllungstermin des Futures anfallen.

Ganz ohne Zweifel sind im Bewertungszeitpunkt der Kassakurs der CTD-Anleihe und zudem wohl auch die zufließenden Erträge aus dem Besitz der Anleihe bekannt. Schwieriger gestaltet sich die Ermittlung der Finanzierungskosten (impliziter Refinanzierungssatz).

Es sei nochmals darauf hingewiesen, dass der beobachtete Futureskurs c. p. niedriger notieren wird als es das Ergebnis vorstehender modelltheoretischer Berechnung widerspiegelt, sofern die oben benannten Lieferoptionen des Verkäufers ("seller's options") einen positiven Wert haben. Des Weiteren ist nicht zu verkennen, dass unter diesem Modell solche Kräfte, wie die Erwartungen des Marktpublikums, die insbesondere auch denkbare Zins- bzw. Kassapreisentwicklungen oder Änderungen in der Volatilität im fraglichen Rentenmarktpapier einkalkulieren, keinen unmittelbaren Einfluss auf die für den Futureskurs dieser Anleihe maßgebenden Marktlage nehmen. Vielmehr schlagen sich derartige Erwartungen idealtypischerweise als Erstes in den Preisen der Basistitel nieder, wovon sich wiederum der Preis eines Zins-Futures ableitet. Diese Eigenschaft bei der Preisbildung von Futures nach dem "cost-of-carry"-Ansatz markiert den charakteristischen Unterschied der Bepreisung von Futures-Kontrakten in Gegenüberstellung zu Preisbildungsmodellen von Optionen.

Sieht man sich nun den oben dargestellten Zusammenhang zwischen Kassa- und Terminkurs von Rentenmarkttiteln bei Lichte an, begreift sich wohl, dass bei der Preisbestimmung von Zins-Futures im Hinblick auf das vorliegende Zinsgefüge zu differenzieren ist. Die beiden folgenden Fälle sind dabei zu unterscheiden:

a.) Besteht ein "normales Zinsgefüge", d. h. mit zunehmender Bindungsdauer steigende Sätze, abgebildet durch eine "normale Zinsstrukturkurve", so resultiert aus dem Halten des bezüglichen Anleiheportefeuilles bis zur Terminfälligkeit ein Nettoertrag (= "positive carry"); denn die Stückzinserträge (welche ja ihren Maßstab vom "langen Ende" der Zinsstrukturkurve hernehmen) übersteigen den Zinsaufwand, den die kurzfristige Finanzierung des Anleiheportfolios bis zur Terminfälligkeit erfordert. Folglich wird der Futureskurs mit einem Abschlag ("discount") zum Kassapreis der (um den Konvertierungsfaktor korrigierten) CTD-Anleihe notieren.

b.) Liegt hingegen eine "inverse Zinsstrukturkurve" vor − die Zinsen am "kurzen Ende" übersteigen dabei in ihrer Höhe die Zinsen am "langen Ende" −, so werden die Zinserträge in ihrer Höhe hinter den Finanzierungskosten zurückbleiben. Die effektiven Nettofinanzierungskosten (= "negative carry") sind somit positiv im Sinne eines Zahlungsmittelabstroms. Dieser Fall ist als Bestimmungsgrund anzuführen für einen Futureskurs, der einen Aufpreis (Prämie, "premium") zum (bereinigten) Kassakurs der zugrunde liegenden lieferoptimalen Anleihe (CTD-Anleihe) erfährt.

Letztlich verdient hervorgehoben zu werden, dass der Börsenpreis eines Zins-Futures organisch an den Preis der gerade waltenden CTD-Anleihe gebunden ist. Vom Kurswert dieser erhält er nämlich mit innerer Notwendigkeit seine unmittelbar wirkenden Impulse, deren Regulativ wiederum auf Arbitrageprozessen beruht. Sollte sich die nämliche CTD-Anleihe unverhofft (z. B. durch Anpassung der Zinsstruktur an Veränderungen des Zinsumfeldes, oder etwa bereits absehbar durch eine anstehende Neuemission von Anleihen) ändern, so kann es sich erweisen, dass bedingt durch derlei Verhältnisse der Zins-Futureskurs der sich darauf stützenden Anleihe schlagartig − und bisweilen unter intensiven Preisschwankungen − sprunghaft in diese oder jene Richtung wechselt.

Lesen Sie auf der folgenden Seite:

Futures auf Geldmarktinstrumente

 

 

Siehe auch:

 

Aufzählung

Was sind Futures?

Aufzählung

Wie entstehen Futures?

Aufzählung

Der Handel mit Futures

Aufzählung

Der Futureskurs

Aufzählung

Das Offene Interesse ("open interest") und der Umsatz ("volume")

Aufzählung

Glattstellung offener Positionen: Das Gegengeschäft

Aufzählung

Settlement: Die Erfüllung eines Futures-Kontrakts durch physische Lieferung oder "cash settlement"

Aufzählung

Die Mindestkursänderung ("tick", "minimum price fluctuation")

Aufzählung

Tägliches Kurs-Limit ("daily price limit") – "limit-up" bzw. "limit-down"

Aufzählung

Die Positions-Obergrenze ("position limit"), "accountability rules" und Reportpflicht ("reportable limit")

Aufzählung

Zur Beziehung zwischen Spotmarktpreis und Futureskurs und "cost of carry"

Aufzählung

Devisen-Futures

Aufzählung

Zins-Futures auf Geldmarktinstrumente

 

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2010 Bert H. Deiters
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Stand: 22. Juli 2010. Alle Rechte vorbehalten.