DeiFin – Die Finanzseite

Home Inhalt Feedback Impressum Suchen Content

    Margin-System

Futures
Optionen
Hedging
Märkte
Themen
Rat und Tipps
Bücher
Glossar
Links

 

 

  •    Das Margen-System und der tägliche Gewinn- und Verlustausgleich ("marking to market")

Vermögensgewinne und -verluste aus Börsentermingeschäften, die bei einem durch einen mehrtägigen Zeitraum gehaltenen offenen Posten auflaufen, werden nicht etwa erst bei seiner Auflösung ermittelt und dann mit einem Male zur Wertstellung fällig, sondern praktisch vorweggenommen, indem diese schon während der Haltezeit börsentäglich durch die dazu berufene Clearingstelle aufgerechnet und den betreffenden Konten gutgeschrieben bzw. belastet werden (Zentralabrechnungsmechanismus). Nach der Regel ist noch vor Beginn jeder neuen Handelsphase jedes am Terminhandel teilhabende Konto entsprechend abzurechnen und finanziell zum Ausgleich zu bringen (Skontration). Als natürliche Konsequenz dieses Verfahrens verengert sich die Verweildauer eines Bonitätsrisikos um ein merkliches auf eine Zeitspanne von immerzu nur einem Tag. Das dahinterstehende Prinzip der periodischen Ergebnisermittlung im Verein mit der besonderen Methode der Verbuchungsweise, welche die Höhe der auf den berührten Verrechnungskonten zu verbuchenden Geldsummen herleitet von den voraufgehenden Änderungen der Schlusskurse (Werte) in den zugeordneten Terminkontrakt- und Optionsmärkten, heißt "mark to market". Ein solches Verfahren leistet im Ergebnis überhaupt beste Gewähr für einen gesicherten Marktverlauf im Börsenterminhandel.

Lassen Sie uns zur Veranschaulichung des "mark to market"-Prinzips das Beispiel der Seite "Wie entstehen Futures?" an dieser Stelle fortführen:

Unser Händler aus Berlin – nennen wir ihn Herrn B. – ist Käufer eines Kaffee-Futures ("long"), sein Kontrahent aus San Francisco – nennen wir ihn Mr. S. Verkäufer ("short") eines Kaffee-Futures gleicher Serie. Der Futureskurs, den die mit der Orderausführung betrauten "floor broker" im Auftrage beider Parteien auf dem Parkett* der Terminbörse NYBOT in New York – eine Abteilung der ICE Futures U.S. – soeben ausgehandelt haben, möge sich auf 60 US-Cent pro pound (lb) Kaffee belaufen.

[Hinweis: Der Präsenzhandel mit Kaffee-Futures wurde von der ICE zum 3. März 2008 eingestellt. Seitdem werden ihre Produkte ausschließlich auf elektronischem Wege gehandelt.]

Es sei ferner angenommen, beide Kontrahenten, Herr B. als auch Mr. S., haben mit Ordererteilung den zur Eröffnung ihrer Position in Kaffee-Futures veranschlagten Ersteinschuss ("initial margin") in der hierfür erforderlichen Höhe von jeweils 1680 US-$ vorab ordnungsgemäß auf ihre fertig eingerichteten Verrechnungskonten ("Margin-Konten") eingezahlt.

 

 

 

Nehmen wir weiterhin an, bis zum Schluss des Parketthandels am gleichen Börsentag, um 11:45 Uhr New Yorker Ortszeit (EST), sei der Kurs des Kaffee-Futures auf 61 US-Cent/lb gestiegen (= "daily settlement price"). Damit hat Mr. S. 375 US-$ von seinem Einsatz verloren, während Herr B. 375 US-$ hinzugewonnen hat; denn 1 Kontrakt des Kaffee-Futures am NYBOT umfasst standardmäßig 37500 lbs an Kaffee, und der Kaffee-Futures, den Mr. S. zu einem Kurs von vordem nur 60 US-Cent verkauft hat, ist schließlich nicht mehr um diesen Preis zu haben, sondern es würden beim aktuellen Kursstand nunmehr 61 US-Cent für seinen Kauf bzw. Verkauf zu Buche schlagen (d. h. 37500 × 0,01 US-$ = 375 US-$).

Infolge davon reduziert sich Mr. S. Guthaben ("credit balance") auf seinem Futures-Konto um einen Buchverlust von 375 US-$ auf einen neuen Stand seines "equity" von jetzt nur noch 1680 US-$ – 375 US-$ = 1305 US-$. Auf der anderen Seite wird Herrn B. über das Clearinghaus der Börse, das die Abwickelung des Zahlungsverkehrs täglich durchführt, 375 US-$ auf seinem Margin-Konto zugute gerechnet, welches damit einen neuen Saldo von 2055 US-$ aufweist. – Kurzum, nach jeder Börsenperiode wird Bilanz gezogen: Gewinne werden den beteiligten Verrechnungskonten börsentäglich gutgeschrieben, Verluste börsentäglich belastet, basierend auf dem hierfür maßgeblichen Futures-Tagesschlusskurs ("daily settlement price") der betreffenden Börsenhandelsperiode.

Das Eigenkapital ("equity") auf einem Margin-Konto entspricht demnach stets der Summe aus a.) dem "initial margin" und b.) der Summe aller täglichen Gewinne minus der Summe aller täglichen Verluste über alle gehaltenen offenen Positionen.

Die Berechnungs- und Bezugsgröße, auf deren Grundlage offene Terminpositionen monetär bewertet und gegen die bereits erbrachten Einschüsse finanziell abgerechnet werden (tägliche Wertstellung, "daily settlement"; Zahlungsbemessungsfunktion des Margensystems), bildet in regelmäßiger Folge der von der zuständigen Terminbörse am Ende jedes Handelstages speziell ermittelte offizielle Tagesschlusskurs: der sogenannte Abrechnungspreis, oder engl. "daily settlement price". Der Abrechnungspreis als solcher ist ein nach Vollendung einer Handelphase regelmäßig festgestellter, offizieller Referenzkurs, der gemäß Börsenstatuten nach einem exakt festgelegten Verfahren zu kalkulieren ist. Er wird bei dieser Gelegenheit auf rechnerischem Wege als ein spezieller Durchschnittskurs aus der während der letzten Handelssekunden eines Börsentages sich entfaltenden Handelsspanne ermittelt. Der auf diese Weise errechnete "daily settlement price" ist infolgedessen bei Futures nicht notwendigerweise identisch mit dem tatsächlichen letztgehandelten Kurs am Ende der fraglichen Börsenhandelsphase.

 

Aufzählung

Variation margin

Die am vorstehenden Beispiel erläuterte Verfahrensweise einer börsentäglich sich wiederholenden Berechnung der Margendeckung, deren Maßstab die geänderten Schlusskurse gegenüber der voraufgehenden Handelsphase abgeben, zusammen mit einer ergebnisabhängigen Abstimmung derjenigen internen Verrechnungskonten, denen offene Terminpositionen in den Futures- und/oder Optionsmärkten gegenüberstehen, mittels Ab- und Zuschreiben der auf eben jenen Marktwertänderungen gründenden Unterschiedsbeträge: diese Verfahrensweise wird bündig als "marking to market" bezeichnet.

Der sich daran knüpfende (variable) Differenzbetrag selbst, dessen Zweck es ist, solche börsentäglich festgestellten Vermögenswertänderungen (Soll- und Habensalden) auf den einzelnen Geldverrechnungskonten pflichtgemäß bar zum Ausgleich zu bringen, wird gemeinhin "variation margin" genannt. Anders gewendet: Als "variation margin" wird die aus der Differenz zwischen dem täglichen Abrechnungspreis eines Futures zum Börsenvortage (bzw. seines heutigen Einstandspreises) und dem täglichen Abrechnungspreis desselben Futures am aktuellen Börsentag berechnete Ausgleichszahlung bezeichnet, die zum Zwecke des Wertausgleichs für im Wert gefallene Positionen abzubuchen und den korrespondierenden im Wert gestiegenen Positionen gutzuschreiben ist ("tägliche Settlement-Zahlung"). Im "variation margin" ist sonach keine vorherige Sicherheitstellung zu erblicken, sondern es stellt als solches vielmehr eine im Nachhinein zu erbringende verlustabhängige Ausgleichszahlung vor. Die ihm dabei zugerechneten Zahlungsbeträge werden grundsätzlich in jener Währung ausgedrückt, in der auch das Basisinstrument des Terminkontrakts denominiert ist. Die Aufgabe der zahlungstechnisch-organisatorischen Abwicklung eines "marking to market" fällt regelmäßig der Clearingstelle der Börse zu.

Zur Vereinfachung der Abwicklung des Handels legen die Terminbörsen i. d. R. eine untere Grenze fest, bis zu der ein "Nachschießen" an Barmitteln weder nötig ist noch sofort eingefordert wird*. Demgemäß muss jeder einzelnen offenen Position auf dem Margenkonto zu jeder Zeit ein Guthaben gegenüberstehen, dessen Höhe sich – je nach Futures-Markt – auf mindestens etwa 65 bis zu 80 Prozent des aktuell dafür angesetzten "initial margin" beläuft. Zwar wird nach dem öffnenden Kauf oder Verkauf eines Futures bei sich einstellenden Marktwertminderungen, die innerhalb dieser Bandbreite liegen, das Geldverrechnungskonto buchhalterisch um ebensoviel belastet; Nachschüsse werden hierdurch indes nicht ausgelöst. Wird indessen auf einem Konto das untere Ende dieser Spanne erreicht bzw. durchschritten, so erfolgt postwendend ein "variation margin call", d. h. die Einforderung des nunmehr fälligen Margin in bar (vgl. dazu ausführlich: "maintenance margin") durch die Liquidationskasse der Terminbörse, der ohne formelle Fristsetzung binnen kürzester Zeit nachzukommen ist. Anderenfalls muss der Halter der Position befürchten, unfreiwillig aus dem Engagement geworfen zu werden. Da offenkundig das Ausmaß denkbarer Vermögenseinbußen aus Termingeschäften mit Futures, bewirkt durch den Hebeleffekt, von vornherein weder auf den Ersteinschuss noch auf das "maintenance margin" begrenzt ist, geht damit gleichzeitig die stets präsente Gefahr unkalkulierbarer und schmerzhafter Vermögensverluste einher.

[* Ausnahme: die Terminbörse Eurex. Hier sind Vermögensgewinne und Vermögensverluste nach dem System des Risk-Based-Margining (RBM) börsentäglich bar zu begleichen.]

Eine Position in Terminkontrakten (bzw. in "exchange traded options") wird erstmals am Ende jener Handelsphase, in der sie zum Abschluss gekommen ist ("trade"), von der Clearingstelle der Terminbörse gemäß der oben skizzierten Vorgehensweise eines Skontrierungsverfahrens buchhalterisch an den für diese festgesetzten "settlement price" angepasst. Dieser Prozess der ergebnisabhängigen monetären Anpassung eines Margenkontos an Kurs- und Marktwertänderungen während der Handelsperioden wird fortan tagtäglich weitergeführt, solange bis die betreffende noch ausstehende Position durch ein Gegengeschäft glattstellt beziehungsweise alternativ durch Andienung oder Barausgleich erfüllt worden ist, womit die betreffende Position nunmehr in beiden Fällen als final geschlossen gilt.

   Die Organisationsform des Clearing-Systems

Der einer Terminbörse angegliederten Clearingstelle (Liquidationskasse, Zahlstelle, Verrechnungsstelle, "clearing house") – als eine i. d. R. selbständige privatrechtliche Einrichtung – fällt das Amt der zentralen Regulierung und der ordnungsgemäßen Abwicklung von Börsentermingeschäften zu. Dazu bedient sie sich eines organisatorisch und technologisch integrierten Clearingsystems, auf dessen Grundlage sie alle während einer Handelsphase stattfindenden Transaktionen überwacht, erfasst und verwaltet. Insbesondere gehört es zu ihrem Aufgabengebiet, regelmäßig bei Börsenschluss jedes Geschäftstages die auf Markteinflüssen beruhenden Wertänderungen sämtlicher offenstehenden, bis dato noch nicht durch ein Gegengeschäft aufgehobenen (Netto-) Positionen der ihr direkt angeschlossenen Bank- und Brokerhäuser (der sogenannten "clearing member firms") zu ermitteln, finanziell abzurechnen und nachprüfbar zu dokumentieren. Überdies garantiert sie in ihrer Funktion des unmittelbaren und zentralen Vertragspartners der am Handel beteiligten Parteien die Erfüllung aller begründeten, aber noch offen gebliebenen Termingeschäfte (Kontrahentenfunktion der Clearingorganisation). Gerade dieser Garantiefunktion durch die einzelnen Clearing-Organisationen kommt letztlich eine entscheidende Bedeutung für die Integrität der Terminmärkte insgesamt zu.

Technisch betrachtet schließt die Clearingstelle der Terminbörse im Zuge des "marking to market" am Schluss jeder Handelsphase sämtliche zuvor eingeleiteten und bis zu diesem Zeitpunkt beibehaltenen Futures-Positionen und ersetzt diese gleichzeitig durch neue* derselben Art. Fortan stehen alle noch ausstehende Futures-Kontrakte nicht mehr mit ihren historischen Einstandskursen, sondern nunmehr mit ihren Neubewertungen**, die auf den entsprechenden Marktpreisen (Abrechnungskursen, "daily settlement prices") der soeben abgelaufenen Handelsperiode basieren, erneut als offene Posten mit ihren jeweils neu ermittelten Kauf- bzw. Verkaufspreisen zu Buche. Der vorstehend skizzierte und so definierte Prozess des "marking to market", verbunden mit dem Selbsteintritt der Clearingstelle als der unmittelbare, zentrale Vertragspartner aller ursprünglich beteiligten Parteien, wird nach Ablauf einer jeden börslichen Handelsphase für jedes separat zu rechnende Konto immer von neuem wieder durchgeführt (Skontration, "daily clearing").

[* Aus Sicht der Clearingstelle werden Futures also grundsätzlich mit einer Frist von einem auf den nächsten Börsentag abgeschlossen, um bis zur schlussendlichen Aufhebung einer daraus hervorgehenden Position durch ihren Inhaber jedes Mal nach Ablauf eines Börsentages von ihr zum Settlement-Preis erneuert zu werden. Am Ende jedes Abrechnungstages sind alle Terminpositionen somit stets finanziell ausgeglichen. Das Ausfallrisiko wird durch eine solche Vorgehensweise erheblich, beinah gänzlich reduziert. – Im Lichte einer finanzierungstheoretischen Betrachtung dagegen stellt sich diese eigentümliche Natur von Futures dar als ein Bündel (ein "Portfolio") an Kontrakten, wie in eine Kette gebrachte Glieder aus mehreren hintereinander geschalteten und über die Laufzeit wiederholungsfähigen Terminmarktinstrumenten, die jeweils nur eine befristete Dauer bis zum nächsten Börsentag haben. Infolgedessen lässt sich ein Futures leicht durch eine Zahlungsreihe börsentäglicher Ein- und Auszahlungen beschreiben (vgl. dazu Gewinn und Verlust aus Transaktionen in Futures).]

[** Der Kontraktwert eines Futures-Kontrakts, berechnet auf den Zeitpunkt einer "Settlement-Zahlung", dem Buchungsschnitt, beträgt damit jedes Mal genau null.]

Diese auf den ersten Blick wohl seltsam berührende und umständlich anmutende Verfahrungsart in der Abwicklung von Futuresgeschäften bringt einen entscheidenden Vorteil ein: Sie trägt zur Erfüllungssicherheit von Futures insofern bei, als im denkbar ungünstigsten Fall das rechnerisch maximale Ausfallrisiko der Clearingstelle im Ganzen sich nachhaltig reduzieren lässt auf (um "initial margin"-Beträge korrigierte) Verluste, die immer nur auf Rechnung eines einzigen Handelstages zurückgehen. Dies hilft zum guten Teil die Gefahr einer Akkumulation von Verlusten größeren Stils abwenden. Namentlich Bonitäts-, Rekontrahierungs- und nicht am wenigsten Insolvenzrisiken werden im Futureshandel hierdurch praktisch vollständig ausgeschaltet. Für den Terminhandel selbst hat das "marking to market"-Verfahren den besonderen Vorzug, dass einzelne Anlageentscheidungen und Strategien sich an den Derivatebörsen losgelöst von vorgenannten Risiken bequem umsetzen lassen.

Da das Clearinghaus den oben aufgezeigten Buchungsschnitt für jede teilhabende Kontoverbindung an jedem Börsentag erneut durchführt, überrascht nicht, dass das "equity" (Eigenkapital) auf den einbezogenen Einschusskonten im Laufe der Zeit erheblichen Fluktuationen unterliegen kann: Vorteilhafte Kursbewegungen schlagen sich unmittelbar in einer Gutschrift auf den korrespondierenden Margin-Konten nieder mit der Erfolg einer entsprechenden Erhöhung ihrer Zahlungssalden, nachteilige in einer sofortigen Belastung der beteiligten Margin-Konten mit der Folge einer entsprechenden Verringerung derselben. In der Verfahrungsart ist ein Margin-Konto damit dem aus dem Bankwesen allgemein bekannten Kontokorrentkonto ähnlich.

[* Ein weiterer unmittelbarer Vorteil des "marking to market"-Verfahrens findet in der Gradlinigkeit der Ergebnisermittlung seinen Ausdruck: Der Kauf eines Rohöl-Futures (NYMEX) zu beispielhaft 45,20 US-$ und ein daran sich schließender drei Tage später stattfindender Verkauf etwa zu 46,10 US-$ ergibt einen Gewinn (vor Spesen) von 0,90 US-$ x 1000 = 900 US-$.]

Sobald nun auf einem Margenkonto durch Gewinnhäufung sich eine ausreichende Wertsteigerung gebildet hat, welche die Höhe von mindestens einer "initial margin" erreicht, kann der Kontoinhaber das überschüssige Geld durchaus dazu verwenden, eine neue Futures-Position zu öffnen, ohne dass hierzu abermals finanzielle Mittel bar einzuzahlen wären. Ein durch Marktwertsteigerungen aus einem Futuresgeschäft zufallendes zusätzliches Eigenkapital ist also grundsätzlich offen und disponibel auch für weitere Geschäftsabschlüsse in den Terminmärkten ("open trade equity", OTE). Der Halter einer Position in Futures hat es sonach nicht nötig, vor einem Verfügen über einen damit hinzugewonnenen Geldbetrag seine diesem gegenüberstehende überreichlich abgedeckte Position erst zu liquidieren.

Das Verfahren des Hinzufügens zusätzlicher Posten in abnehmendem Umfange, welche ihrerseits auf präsent gewordene Buchgewinne bei den bestehenden Posten beruhen, heißt im Fachjargon "Pyramidieren". Ein Trader, der auf eine solche Strategie setzt, gibt sich hierdurch allerdings der stets gegenwärtigen Gefährdung preis, dass eine unverhofft eintretende ungünstige Kursbewegung seine "Pyramide" quasi auf einen Wurf zum Einstürzen bringt mit der natürlichen Konsequenz hoher Nachschussforderungen, die für das zuvor aufgebaute Geflecht aus Positionen nunmehr umgehend und unumgänglich fällig werden. Und so kommt es, dass ein einst so stattliches Eigenkapital sich flugs zur Gänze aufzehrt, oder mehr noch unser Trader nun mit einem Male hoch verschuldet vor bergehohen Verlusten steht. Durch fehlgeschlagene Spekulationen derlei Art hat gar mancher schon sich unversehens selbst in eine existenzgefährdende Lage hineinmanövriert. Die Strategie des Pyramidierens sollte daher, wenn überhaupt, nur mit besonderem Bedacht und äußerster Vorsicht angewendet werden. Im Grunde sollte sie allein und ausdrücklich Spekulanten (Tradern) mit der nötigen Erfahrung und der entsprechenden Risikotragfähigkeit vorbehalten bleiben.

Der Kontoinhaber kann sein Verrechnungskonto elastisch halten, indem er es seinen konkreten persönlichen Erfordernissen anpasst und es hierzu konform geldlich ausstattet. Während des Handels beiläufig frei werdende Überschüsse, also Geldsummen, die über ein festgesetztes "initial margin" hinzuwachsen, kann er entweder für dringlichere Zwecke etwa jederzeit beheben oder dieselben bei Gelegenheit auch zwischenzeitlich anderwärts zinsgünstig anlegen, oder er kann diese auch ganz nach eigener Konvenienz als Reserve im Kontokorrent disponibel haben, um bei sich künftig abzeichnenden verheißungsvollen Marktentwicklungen auf Anhieb aktionsfähig zu sein. Daneben hat er selbstverständlich auch die Möglichkeit, auf Wunsch vorsorglich weitere Einzahlungen auf sein Margenkonto zu leisten.

Die Verrechnungsstelle einer Terminbörse wacht mit peinlicher Sorgfalt darüber, dass alle Einschusskonten, denen offene Terminkontrakte (bzw. Short-Positionen in Optionen) gegenüberstehen, die vorzuhaltenden finanziellen Reserven in der als notwendig erachteten Höhe auch in jedem Augenblick tatsächlich ausweisen. Widrigenfalls ist nachzuschießen. Um überdies die höchst konkrete Gefahr eines Erfüllungsausfalls ("performance risk", "credit risk"), welche im Falle einer Ansammlung von Auszahlungsüberhängen in größerem Maßstabe als Restrisiko im Handelsverkehr mit Futures schlagend werden würde, in Schach zu halten, wurde das System des "initial margin" und des "marking to market" um ein Doppeltes erweitert: nämlich um die Vorsichtsmaßregeln "maintenance margin" in Verbindung mit "variation margin", worauf im Folgenden nun näher einzugehen ist.

 

Lesen Sie auf der nächsten Seite:

Das Margin-System und "maintenance margin"

 

Siehe auch:

 

Aufzählung

Das Margin-System und die Bedeutung des "initial margin"

Aufzählung

Der Mindesteinsatz an Margin (Mindestnormen)

Aufzählung

Das Clearinghaus und das Clearing-System

Aufzählung

Übersicht: Margin-Tabelle

 

zurück

 

Futures Optionen Hedging Märkte Themen Rat und Tipps Bücher Glossar Links

 

 

 

 

Diagramm

Home Inhalt Feedback Impressum Suchen Content

 

Ihre E-Mail mit Fragen, Anregungen, Kommentaren oder Verbesserungsvorschlägen zu dieser Webseite an: info-d1@deifin.de 
Vervielfältigung nur mit Genehmigung des Verfassers. Bitte beachten Sie auch den Disclaimer und Urheberrechtshinweis
© 2003
2010 Bert H. Deiters
 Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte übernehme ich keine Gewähr.
Stand: 04. Juni 2010. Alle Rechte vorbehalten.