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  •    Das Margen-System und der tägliche Gewinn- und Verlustausgleich ("marking to market")

Vermögensgewinne und -verluste aus Börsentermingeschäften, die bei einem durch einen mehrtägigen Zeitraum gehaltenen offenen Posten auflaufen, werden nicht etwa erst bei dessen Auflösung ermittelt und dann mit einem Male zur Wertstellung fällig, sondern praktisch vorweggenommen, indem diese schon während der Haltezeit, und zwar börsentäglich, durch die dazu berufene Zentralstelle aufgerechnet und den betreffenden Konten gutgeschrieben bzw. belastet werden (Zentralabrechnungsmechanismus). Nach der Regel ist noch vor Beginn jeder neuen Handelsphase jedes der am Terminhandel teilhabenden Konten ordnungsgemäß abzurechnen und finanziell zum Ausgleich zu bringen (Skontration). Als natürliche Konsequenz dieses Verfahrens verengert sich die Verweildauer eines eventuellen Bonitätsrisikos um ein merkliches, nämlich auf eine Zeitspanne von immerzu nur einem Tag. Das dahinterstehende Prinzip der periodischen Ergebnisermittlung im Verein mit der besonderen Methode der Verbuchungsweise, welche die Höhe der auf den berührten Verrechnungskonten zu verbuchenden Geldsummen herleitet von den voraufgehenden Änderungen der Schlusskurse (Werte) auf den zugehörigen Terminkontrakt- und Optionsmärkten, heißt "mark to market" (Prinzip der fortlaufenden Regulierung, "periodical settlement"). Ein solches Verfahren vereinfacht die Abrechnung von Terminkontrakten und leistet überhaupt zuverlässig Gewähr für einen vermehrten und gesicherten Marktverlauf im Börsenterminhandel.

Zur Veranschaulichung des "mark to market"-Prinzips sei das Beispiel der Seite "Wie entstehen Futures?" an dieser Stelle fortgeführt:

Unser Händler aus Berlin – nennen wir ihn Herrn B. – ist Käufer eines Kaffee-Futures ("long"), sein Kontrahent aus San Francisco – nennen wir ihn Mr. S. Verkäufer ("short") eines Kaffee-Futures gleicher Serie. Der Futureskurs, den die mit der Orderausführung betrauten "floor broker" im Auftrage beider Parteien auf dem Parkett* der Terminbörse NYBOT in New York – eine Abteilung der ICE Futures U.S. – soeben ausgehandelt haben, möge sich auf 60 US-Cent pro pound (lb) Kaffee belaufen.

[Hinweis: Der Präsenzhandel mit Kaffee-Futures wurde von der ICE zum 3. März 2008 eingestellt. Seitdem werden ihre Produkte ausschließlich auf elektronischem Wege gehandelt.]

Es sei ferner angenommen, beide Kontrahenten, Herr B. als auch Mr. S., haben mit Ordererteilung den zur Eröffnung ihrer Position in Kaffee-Futures veranschlagten Ersteinschuss ("initial margin") in der hierfür erforderlichen Höhe von jeweils 1680US-$ vorab ordnungsgemäß auf ihre fertig eingerichteten Verrechnungskonten ("Margin-Konten") eingezahlt.

 

 

 

Nehmen wir ferner an, bis zum Schluss des Parketthandels noch am gleichen Börsentag, das ist um 11:45 Uhr New Yorker Ortszeit (EST), sei der Kurs des Kaffee-Futures auf 61 US-Cent/lb gestiegen (= "daily settlement price"). Damit hat Mr. S. 375 US-$ von seinem Einsatz verloren, während Herr B. 375 US-$ hinzugewonnen hat; denn 1 Kontrakt des Kaffee-Futures am NYBOT umfasst standardmäßig 37500 lbs an Kaffee, und der Kaffee-Futures, den Mr. S. zu einem Kurs von vordem nur 60 US-Cent verkauft hat, ist schließlich nicht mehr um diesen Preis zu haben, sondern es würden beim aktuellen Kursstand nunmehr 61 US-Cent für seinen Kauf bzw. Verkauf zu Buche schlagen (d. h. 37500 × 0,01 US-$ = 375 US-$).

Infolge davon reduziert sich Mr. S. Guthaben ("credit balance") auf seinem Futures-Konto um einen Buchverlust von 375 US-$ auf einen neuen Stand seines "equity" von jetzt nur noch 1680 US-$ – 375 US-$ = 1305 US-$. Auf der anderen Seite wird Herrn B. über das Clearinghaus der Börse, das die Abwickelung des Zahlungsverkehrs täglich durchführt, 375 US-$ auf seinem Margin-Konto zugute gerechnet, welches damit einen neuen Saldo von 2055 US-$ aufweist. – Kurzum, nach Ablauf jeder Börsenperiode wird Bilanz gezogen: Gewinne werden den beteiligten Verrechnungskonten börsentäglich gutgeschrieben, Verluste börsentäglich zur Last geschrieben, basierend auf dem maßgeblichen Futures-Tagesschlusskurs ("daily settlement price") der betreffenden Börsenhandelsperiode.

Das Eigenkapital ("equity") auf einem Margin-Konto entspricht demnach stets der Summe aus a.) dem "initial margin" und b.) der Summe aller täglichen Gewinne minus der Summe aller täglichen Verluste über alle gehaltenen offenen Positionen.

Die Berechnungs- und Bezugsgröße, auf deren Grundlage offene Terminpositionen monetär bewertet und gegen die bereits erbrachten Einschüsse finanziell abgerechnet werden (tägliche Wertstellung, "daily cash settlement"; Zahlungsbemessungsfunktion des Margensystems), bildet in regelmäßiger Folge der von der zuständigen Terminbörse am Ende jedes Handelstages speziell ermittelte offizielle Tagesschlusskurs: der sogenannte Abrechnungspreis, oder engl. "daily settlement price". Der Abrechnungspreis als solcher ist ein nach Vollendung einer Handelphase regelmäßig festgestellter, offizieller Referenzkurs, der gemäß Börsenstatuten von einem Gremium nach einem exakt festgelegten Verfahren zu kalkulieren ist. Der "daily settlement price" wird bei dieser Gelegenheit auf rechnerischem Wege ausgemittelt in Gestalt eines speziellen Durchschnittskurses, der auf der während der letzten Handelssekunden eines Börsentages sich entfaltenden Handelsspanne basiert. Infolgedessen ist der tägliche Abrechnungspreis bei Futures nicht notwendigerweise identisch mit dem tatsächlichen letztausgehandelten Kurs am Ende der fraglichen Börsenhandelsphase.

 

Aufzählung

Variation margin

Die am vorstehenden Beispiel erläuterte Verfahrungsart einer börsentäglich sich wiederholenden Berechnung der Margendeckung, deren Maßstab die gegenüber der voraufgehenden Handelsphase geänderten Schlusskurse abgeben, zusammen mit einer ergebnisabhängigen Abstimmung derjenigen internen Verrechnungskonten, denen offene Terminpositionen in den Futures- und/oder Optionsmärkten gegenüberstehen, mittels Ab- und Zuschreiben der auf eben jenen Marktwertänderungen gründenden Unterschiedsbeträge: diese Verfahrensweise wird bündig als "marking to market" bezeichnet.

Der sich daran knüpfende (variable) Differenzbetrag selbst, dessen Zweck es ist, die börsentäglich festgestellten Vermögenswertänderungen (Soll- und Habensalden) auf den einzelnen Geldverrechnungskonten pflichtgemäß gegen bar zum Ausgleich zu bringen, wird gemeinhin als "variation margin" bezeichnet. Anders gewendet: Als "variation margin" wird die aus der Differenz zwischen dem täglichen Abrechnungspreis eines Futures zum Börsenvortage (bzw. seines heutigen Einstandspreises) und dem täglichen Abrechnungspreis desselben Futures am aktuellen Börsentag berechnete Ausgleichszahlung benannt, die zum Zwecke des Wertausgleichs den Konten für im Wert gefallene Positionen abzubuchen und den korrespondierenden Konten für im Wert gestiegene Positionen gutzuschreiben ist ("tägliche Settlement-Zahlung"). Im "variation margin" ist sonach keine vorherige Sicherheitstellung zu erblicken, sondern ein solches verkörpert vielmehr eine ergebnisabhängige, im Nachhinein zu erbringende Ausgleichszahlung. Die ihm hierbei zugerechneten Geldbeträge gelangen grundsätzlich in jener Währung zur Auszahlung, in der auch das Basisinstrument des Terminkontrakts denominiert ist. Die Aufgabe der zahlungstechnisch-organisatorischen Abwicklung eines "marking to market" fällt regelmäßig der Clearingstelle der Börse zu.

Zur Vereinfachung der Abwicklung der Handelsgeschäfte legen die Terminbörsen i. d. R. eine untere Grenze fest, bis zu der ein "Nachschießen" an Barmitteln weder nötig ist denn eingefordert wird*. Den Börsenregeln gemäß muss jeder offenen Position in Futures ein Mindestguthaben auf dem Margenkonto bleibend gegenüberstehen, dessen Höhe sich – je nach Futures-Markt – auf etwa 65 bis 80 Prozent des aktuell für diesen Markt angesetzten "initial margin"-Satzes beläuft. Zwar wird für jedes laufende Engagement in Futures, bei dem sich eine Marktwertminderung einstellt, die innerhalb der von "initial margin" und Marginmindestdeckung begrenzten Bandbreite liegt, das zugehörige Geldverrechnungskonto mit Vollzug des täglichen Buchungsschnitts um ebensoviel debitiert; Nachschüsse werden hierdurch jedoch nicht ausgelöst. Wird indessen auf einem Konto das untere Ende dieser Spanne erreicht bzw. durchschritten, so erfolgt postwendend ein "variation margin call", d.h. die Einforderung des nunmehr fälligen Margin in Geldgestalt (vgl. hiezu ausführlich: "maintenance margin") durch die Liquidationskasse der Terminbörse. Ihrer Aufforderung ist ohne formelle Fristsetzung binnen kürzester Zeit nachzukommen. Bei Nichtleistung muss der Halter der Position befürchten, schon in ganz kurzem unfreiwillig aus dem Engagement geworfen zu werden. Da offenkundig das Ausmaß denkbarer Vermögenseinbußen aus Termingeschäften in Futures, bewirkt durch den anhängenden Hebeleffekt, von vornherein weder auf den Ersteinschuss noch auf das "maintenance margin" beschränkt ist, geht mit jedem singulären Engagement in Terminkontrakten gleichzeitig die stets präsente Gefahr unkalkulierbarer und bisweilen schmerzhafter Vermögensverluste einher.

[* Ausnahme: die Terminbörse Eurex. Hier sind Vermögensgewinne und Vermögensverluste nach dem System des Risk-Based-Margining (RBM) börsentäglich bar zu begleichen.]

Jede ausstehende Position in Terminkontrakten (wie auch in "exchange traded options") wird erstmals am Ende jener Handelsphase, in der sie zum Abschluss gekommen ist ("trade"), von Seite der Clearingstelle der Terminbörse buchhalterisch an den für diesen Tag festgesetzten "settlement price" nach der oben skizzierten Vorgehensweise des Skontrierungsverfahrens angepasst. Dieser Prozess der ergebnisabhängigen monetären Neuberechnung eines Margenkontos in Anlehnung an Kurs- und Marktwertänderungen zwischen den Handelsperioden wird fortan tagtäglich weitergeführt, solange bis die betreffende unvollzogene Position durch ein deckungsgleiches Gegengeschäft geschlossen beziehungsweise alternativ durch Andienung oder Barausgleich erfüllt worden ist.

   Die Organisationsform des Clearing-Systems

Der einer Terminbörse angegliederten Clearingstelle (Liquidationskasse, Zahlstelle, Verrechnungsstelle, "clearing house") – als eine i. d. R. selbständige privatrechtliche Einrichtung – fällt das Amt der zentralen Regulierung und der ordnungsgemäßen Abwicklung von Börsentermingeschäften zu. Zu diesem Zweck bedient sie sich eines organisatorisch und technologisch integrierten Clearingsystems, auf dessen Grundlage sie alle während einer Handelsphase stattfindenden Transaktionen permanent überwacht, erfasst und verwaltet. Zu ihrem ersten Aufgabengebiet gehört es, regelmäßig bei Börsenschluss jedes Geschäftstages die auf Markteinflüssen beruhenden Wertänderungen sämtlicher schwebender, bis dato noch nicht durch ein Gegengeschäft aufgehobener (Netto-) Positionen der ihr direkt angeschlossenen Bank- und Brokerhäuser (der sogenannten "clearing member firms") zu ermitteln, finanziell abzurechnen und nachprüfbar zu dokumentieren. Überdies leistet sie in ihrer Funktion des unmittelbaren und zentralen Vertragspartners den Teilhabern des Handelverkehrs Garantie für die schließliche Erfüllung und Regulierung aller begründeten Termingeschäfte, während sie unvollzogen sind (Kontrahentenfunktion der Clearingorganisation). Gerade dieser durch das System der Clearing-Organisation vermittelten Garantiefunktion kommt letztlich eine entscheidende Bedeutung für die Integrität der Terminmärkte im Ganzen zu.

Technisch betrachtet schließt die Clearingstelle der Terminbörse im Zuge des "marking to market" am Schluss jeder Handelsphase sämtliche der von den Handelsteilnehmern eingeleiteten und bis zu diesem Zeitpunkt beibehaltenen Futures-Positionen und ersetzt diese gleichzeitig durch neue offene Kontrakte derselben Art* zu ihrem aktuellen Marktreferenzpreis. Fortan stehen alle noch ausstehende Futures-Kontrakte nicht mehr mit ihren historischen Einstandskursen, sondern nunmehr mit ihren Neubewertungen**, die auf den entsprechenden Marktpreisen (Abrechnungskursen, "daily settlement prices") der soeben abgelaufenen Handelsperiode basieren, erneut als offene Posten mit ihren jeweils neu ermittelten Kauf- bzw. Verkaufspreisen zu Buche. Der vorstehend skizzierte Prozess des "marking to market", und der daran schließende Selbsteintritt der Clearingstelle als die unmittelbare, zentrale Vertragspartnerin aller ursprünglichen Teilhaber des Börsentermingeschäfts, wird am Schluss jeder börslichen Handelsphase für jedes separat zu rechnende Konto, das offene Posten enthält, von ihr wiederkehrend von neuem durchgeführt (Skontration, "daily clearing").

[* Aus Sicht der Clearingstelle wird jeder Futures also grundsätzlich mit einer Frist von einem auf den nächsten Börsentag abgeschlossen, um, bis zur schlussendlichen Aufhebung der schwebenden Position durch ihren ursprünglichen Inhaber, jedes Mal spätestens mit Ablauf eines Börsentages von ihr zum Settlement-Preis erneuert zu werden. Am Ende jedes Abrechnungstages stehen sämtliche der offengehaltenen Terminpositionen finanziell ausgeglichen da, das Kreditrisiko ist somit aus dem Markt. Das Ausfallrisiko wird durch diese fortlaufend vermittelte Vorgangsweise der Zentralabrechnungsstelle in seinem Ausmaß erheblich, ja beinah gänzlich reduziert. Demnach handelt es sich bei Futures eigentlich um einen bis zur veranlassten Aufhebung, spätestens jedoch bis zum letzten Handelstag von selbst sich wiederholenden Vertrag von börsentäglicher Laufdauer, der beide Teile gleichermaßen verpflichtet, die durch Marktwertminderungen ausgelösten Differenzzahlungen an die Clearingstelle zu leisten, und sie berechtigt, die durch Marktwertzuwächse ausgelösten Differenzzahlungen von der Clearingstelle zu empfangen. – Im Lichte einer finanzierungstheoretischen Betrachtung stellt sich diese eigentümliche Natur von Futures dar als ein Bündel (ein "Portfolio") an Kontrakten, gleich der in eine Kette eingebrachten Glieder, bestehend aus mehreren gleichartigen hintereinander geschalteten und über die Laufzeit wiederholungsfähigen Termingeschäften (Forwards), welche jeweils nur eine befristete Dauer bis zum nächsten Börsentag haben. Infolgedessen lässt sich jeder Futures leicht durch eine Zahlungsreihe börsentäglicher Ein- und Auszahlungen beschreiben (siehe hierüber Gewinn und Verlust aus Transaktionen in Futures).]

[** Der Kontraktwert eines Futures-Kontrakts, berechnet auf den Zeitpunkt einer "Settlement-Zahlung", dem Buchungsschnitt, beträgt damit jedes Mal genau null.]

Diese auf den ersten flüchtigen Blick wohl seltsam berührende und umständlich anmutende Verfahrungsart in der Abwicklung von Futuresgeschäften bringt einen entscheidenden Vorteil ein: Sie trägt zur Erfüllungssicherheit von Futures insofern bei, als im denkbar ungünstigsten Fall das rechnerisch maximale Ausfallrisiko der Clearingstelle im Ganzen sich nachhaltig reduzieren lässt auf (um "initial margin"-Beträge korrigierte) Verluste, die immer nur auf Rechnung eines einzigen Handelstages zurückgehen. Dies hilft zum guten Teil die Gefahr einer Akkumulation von Verlusten größeren Ausmaßes abwenden. Namentlich Bonitäts-, Rekontrahierungs- und nicht am wenigsten Insolvenzrisiken werden hierdurch im Handelsverkehr mit Futures praktisch vollständig ausgeschaltet. Für den Terminhandel selbst hat das "marking to market"-Verfahren den besonderen Vorzug, dass einzelne Anlageentscheidungen und Strategien sich an den Derivatebörsen losgelöst von vorgenannten Risiken bequem umsetzen lassen.

Da das Clearinghaus den oben aufgezeigten Buchungsschnitt für jede teilhabende Kontoverbindung an jedem Börsentag erneut durchführt, überrascht nicht, dass das "equity" (Eigenkapital) auf den einbezogenen Einschusskonten im Laufe der Zeit erheblichen Fluktuationen unterliegen kann: Vorteilhafte Kursbewegungen schlagen sich unmittelbar in einer Gutschrift auf den korrespondierenden Margin-Konten nieder mit der Erfolg einer entsprechenden Erhöhung ihrer Zahlungssalden, nachteilige in einer sofortigen Belastung der beteiligten Margin-Konten mit der Folge einer entsprechenden Verringerung derselben. In der Verfahrungsart ist ein Margin-Konto damit dem aus dem Bankwesen allgemein bekannten Kontokorrentkonto ähnlich.

[* Ein weiterer unmittelbarer Vorteil des "marking to market"-Verfahrens findet in der Gradlinigkeit der Ergebnisermittlung seinen Ausdruck: Der Kauf eines Rohöl-Futures (NYMEX) zu beispielhaft 45,20 US-$ und ein daran sich schließender drei Tage später stattfindender Verkauf etwa zu 46,10 US-$ ergibt einen Gewinn (vor Spesen) von 0,90 US-$ x 1000 = 900 US-$.]

Sobald nun auf einem Margenkonto durch Gewinnhäufung sich eine ausreichende Wertsteigerung gebildet hat, welche die Höhe von mindestens einer "initial margin" erreicht, kann der Kontoinhaber das überschüssige Geld durchaus dazu verwenden, eine neue Futures-Position zu öffnen, ohne dass hierzu abermals finanzielle Mittel bar einzuzahlen wären. Ein durch Marktwertsteigerungen aus einem Futuresgeschäft zufallendes zusätzliches Eigenkapital ist also grundsätzlich offen und disponibel auch für weitere Geschäftsabschlüsse in den Terminmärkten ("open trade equity", OTE). Der Halter einer Position in Futures hat es sonach nicht nötig, vor einem Verfügen über einen damit hinzugewonnenen Geldbetrag seine diesem gegenüberstehende überreichlich abgedeckte Position erst zu liquidieren.

Das Verfahren des Hinzufügens zusätzlicher Posten in abnehmendem Umfange, welche ihrerseits auf präsent gewordene Buchgewinne bei den bestehenden Posten beruhen, heißt im Fachjargon des Terminhandels "Pyramidieren". Ein Trader, der auf eine Strategie solcher Art setzt, gerät hierdurch allerdings in die stets gegenwärtige Gefährdung, dass eine unverhofft eintretende ungünstige Kursbewegung seine "Pyramide" quasi auf einen Wurf zum Einstürzen bringt mit der natürlichen Konsequenz an ihn adressierter hoher Nachschussforderungen, die zur Deckung des zusammengestürzten Geflechts aus Terminpositionen nunmehr umgehend und unumgänglich fällig werden. Und so kommt es oft vor, dass ein einst so stattliches Eigenkapital sich flugs zur Gänze aufgezehrt hat, oder noch mehr als dieses, unser Trader nun mit einem Male hoch verschuldet vor bergehohen Verlusten steht. Durch fehlgeschlagene Differenzspekulationen derlei Art hat gar mancher sich selbst schon unversehens in eine existenzgefährdende Lage hineinmanövriert. Die Strategie des Pyramidierens sollte daher, wenn überhaupt, nur mit gutem Bedacht, peinlichster Vorsicht und der dazu nötigen Umsicht eingeschlagen werden. Im Grunde sollte sie ausschließend dem reichlich erfahrenen, mit der entsprechenden Risikotragfähigkeit gerüsteten Börsenspekulanten (Trader) vorbehalten bleiben.

Der Kontoinhaber kann sein Verrechnungskonto elastisch halten, indem er es seinen konkreten persönlichen Erfordernissen anpasst und es hierzu konform geldlich ausstattet. Während des Handels beiläufig frei werdende Überschüsse, also Geldsummen, die über ein festgesetztes "initial margin" hinzuwachsen, kann er entweder für dringlichere Zwecke etwa jederzeit beheben oder dieselben bei Gelegenheit auch zwischenzeitlich anderwärts zinsgünstig anlegen, oder er kann diese auch ganz nach eigener Konvenienz als Reserve im Kontokorrent disponibel haben, um bei sich künftig abzeichnenden verheißungsvollen Marktentwicklungen auf Anhieb aktionsfähig zu sein. Daneben hat er selbstverständlich auch immer die Möglichkeit, auf Wunsch vorsorglich weitere Einzahlungen auf sein Margenkonto zu leisten.

Die Verrechnungsstelle einer Terminbörse wacht mit peinlicher Sorgfalt darüber, dass alle Einschusskonten, denen offene Terminkontrakte (bzw. Short-Positionen in Optionen) gegenüberstehen, die vorzuhaltenden finanziellen Reserven in der als notwendig erachteten Höhe auch in jedem Augenblick tatsächlich ausweisen. Widrigenfalls ist nachzuschießen. Um überdies die höchst konkrete Gefahr eines Erfüllungsausfalls ("default risk"; "performance risk", "credit risk"), welche im Falle einer Ansammlung von Auszahlungsüberhängen in größerem Maßstabe als Restrisiko im Handelsverkehr mit Futures schlagend werden würde, in Schach zu halten, wurde das System des "initial margin" und des "marking to market" um ein Doppeltes erweitert: nämlich um die Vorsichtsmaßregeln "maintenance margin" in Verbindung mit "variation margin", worauf im Folgenden nun näher einzugehen ist.

 

Lesen Sie auf der nächsten Seite:

Das Margin-System und "maintenance margin"

 

Siehe auch:

 

Aufzählung

Das Margin-System und die Bedeutung des "initial margin"

Aufzählung

Der Mindesteinsatz an Margin (Mindestnormen)

Aufzählung

Das Clearinghaus und das Clearing-System

Aufzählung

Übersicht: Margin-Tabelle

 

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2012 Bert H. Deiters
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Stand: 19. Januar 2012. Alle Rechte vorbehalten.