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Aufzählung

Zweck, Bedeutung und Aufgaben einer Terminbörse

Im unternehmerischen Sinne stellen "Terminbörsen" ("derivatives exchanges") sich dar als hochorganisierte Dienstleistungsorganisationen*, die zentralisierte Handelsmärkte für standardisierte Rechte (vertretbare Finanzkontrakte, Finanzderivate, wie etwa fungible Termin- und Optionskontrakte auf Waren und Finanzinstrumente) betreiben. Im markttechnischen Sinne dagegen lassen Terminbörse sich auffassen als ökonomischer (jüngst vermehrt auch virtueller) Ort, an dem Handelsgeschäfte in den vorbezeichneten Terminmarktinstrumenten in regelmäßigen Veranstaltungen nach einheitlicher Geschäftsordnung zwischen zugelassenen Personen angebahnt und abgeschlossen werden ("derivatives marketplaces", "contract markets", "board of trade").

[* Den einzelnen Terminbörsen sind üblicherweise Clearing-Organisationen angegliedert, deren erstes Amt die finanzielle Aufrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten aus Termingeschäften ist.]

Hauptzweck jeder Terminbörse ist die zeitliche und örtliche Konzentration des Handelsverkehrs in standardisierten Rechten durch Bündelung von Angebot und Nachfrage*. Davon leiteten sich wieder Aufgaben ab, deren Zweck darauf gerichtet ist, die Märkte in einem funktionstüchtigen Zustand zu halten, sie vor Manipulationen zu schützen, die Marktliquidität zu steigern, um auf diese Weise in ununterbrochener Folge die zu allen Zeiten jeweils angemessenen Preise zu finden (Preisfindungsfunktion). Der auf internationaler Ebene ausgetragene Wettbewerb unter den einzelnen Derivatebörsen sorgt überdies für eine spürbare Senkung von Transaktionskosten. Ein geregelter Wettbewerb unter den Marktakteuren bei weltweiter Publizität des Marktgeschehens führt aus sich heraus zu einem Abbau von Informationsasymmetrien, was im Ganzen eine nachhaltige Verbesserung der Markttransparenz zur Folge hat. Die Rechts- und Planungssicherheit wird hierdurch in erheblichem Maße erhöht, die Bereitschaft, aktiv am Handel mit Finanzderivaten zu partizipieren, gefördert.

[* Grundlage hierfür bildet regelmäßig die Standardisierung der Produktpalette durch die Terminbörsen. Die Konsolidierung des Handels auf einige wenige Märkte bewirkt einen allgemein hohen Bekanntheitsgrad der dort angebotenen Produkte (mit dem Erfolge einer drastischen Verringerung von Such- und Informationskosten). Sie dient damit in letzter Instanz der Zusammenführung und Koordination der ansonsten sehr ungleichartigen Transaktionsmotive Einzelner auf einen Konzentrationspunkt, dem zentralisierten Markt.]

 

 

 

 

 

Die Terminbörse ist die zentrale Stätte, an der das Handelsinteresse an Termingeschäften in Konkurrenz zusammentrifft. Parallel damit, nur in umgekehrter Richtung, gehen von ihr die entscheidenden Impulse aus für unsere moderne, auf die Zukunft bedachte Wirtschaft. Von hier aus empfängt Letztere gewissermaßen ihren Pulsschlag. Insofern kann es nicht fehlen, dass die Terminbörse die natürliche Plattform bereitet für eine wirksame Durchführung des Risikomanagements von Unternehmen aller Wirtschaftszweige. Das gesamte Börsensystem erlangt somit eo ipso die Stellung eines Organs von weittragender Bedeutung für die Fortentwicklung unserer freien Verkehrswirtschaft. Börsenkurse als empirische Markterscheinung, die in funktionstüchtigen Märkten laufend ausgehandelt und festgestellt werden, legen Informationen offen und werten Wissen aus, über das der Einzelne in seiner Gesamtheit sonst niemals wird verfügen können. Die in regelmäßiger Folge publizierten Marktpreise, die als Resultierende aus der an den Terminbörsen unter Wettbewerbsbedingungen ausgetragenen Zusammenführung von zahlreichen divergierenden Eigeninteressen Einzelner hervorgehen, leisten insoweithin einen nützlichen Dienst im Hinblick auf eine faire und angemessene Bewertung von Zukunftsgütern. Ein wohl ausgeprägter Marktverkehr bringt eine spürbare Steigerung der Risikotransfer- und Informationseffizienz auf und zwischen den Terminmärkten mit sich, welche ihre Früchte selbst bis in den realwirtschaftlichen Bereich hineinträgt. Nicht zuletzt stellt eine marktgerechte Bewertung von Finanzderivaten einen Faktor dar, der zu einer Lenkung von Risikokapital in die volkswirtschaftlich am höchsten geschätzte (effiziente) Verwendung von Ressourcen einen gewichtigen Beitrag zu leisten vermag (Allokationseffizienz).

Parallel mit der nun schon seit geraumer Zeit zu beobachtenden Entfaltung des Fortschritts in der Informationstechnologie hin zu immer höheren Informationsverarbeitungskapazitäten und seiner Ausbreitung auch auf das Börsenwesen, Hand in Hand mit neuen Einsichten der modernen Finanzierungsforschung im Verein mit Ideenreichtum in der Produktgestaltung haben sich die Terminbörsen in ihren wesentlichen Strukturmerkmalen schnellen Schrittes gewandelt: Tatbestände, wie fast durchgehende Handelszeiten, verbesserte Marktzugangsbedingungen, sukzessive Vergrößerungen der Märkte durch innovative Produkte und Strategien mögen allein einen Beleg dafür abgeben. Weiteren Rückenwind auf ihrem Weg zur Erfüllung des eingangs umrissenen Kreises von Aufgaben und Zielen erfahren die Derivatebörsen durch die anhaltende Tendenz zur Schaffung und Vervollkommnung von vollelektronischen Börsen ("Computerbörsen"). So sind die Letzteren allesamt von Anbeginn ausgestattet mit einem fein integrierten Clearing- und Settlement-System, wodurch sich nicht nur Synergie- und Kosteneinsparungseffekte, sondern auch höhere Transaktionsgeschwindigkeiten im Handelsverkehr ebenso wie bei der Abwicklung erwirken lassen. Für den Personenkreis der Nutzer von elektronischen Handelsplattformen selbst ist die Ermöglichung eines standardisierten und standortunabhängigen, dezentralisierten Zugangs zum Markt, der seine praktische Verwirklichung online über spezielle Bildschirmterminals findet, von ganz besonderem Vorteil. Dank modernster Verkehrsmittel bedarf es einer für Präsenzbörsen mit Rufhandel ("open outcry") erforderlichen physischen Anwesenheit von Händlern auf einem Börsenparkett erst gar nicht mehr. Infolge davon kann man wohl nicht umhin, die vorgeschrittenen Terminbörsen in ihrer modernen Gestalt, statt sie wie vorlängst mehr nur als reine Zweckgebilde des unmittelbaren Handelsverkehrs aufzufassen, diese ausnahmslos und nicht am wenigsten als hoch effiziente Steuerungs-, Regulierungs- und Informationssysteme zu begreifen.

Ein verlässlicher, beständiger und ordnungsgemäßer Verkehr in Futures und anderen Derivaten an den internationalen Terminkontraktmärkten ("futures markets"; allg.: "contract market", "exchange market", "paper market") ist untrennbar verknüpft mit einem soliden Vertrauen in das gesamte Handelssystem. Zur Sicherstellung geregelter Geschäftsabläufe als auch zur Stärkung des eben notwendigen Vertrauens erlässt jede Terminbörse im Rahmen der durch gesetzliche Bestimmungen (Börsengesetz) und staatliche Aufsicht vorgegebenen Ordnung ihr eigenes einheitliches Regelwerk ("rulebook"). Ein solches besteht aus wohl definierten Richtlinien und allerlei eingehenden und ergänzenden Klauseln (Börsenordnung*, "exchange rules", "rules and regulations" einschl. "market regulation advisory notices"), kraft welcher der Zugang gewährt und der Handel mit Finanzmarktinstrumenten dortselbst abgewickelt wird. Das Regulativ der Börse bestimmt ferner, welche der um Aufnahme ringenden derivativen Artikel wirklich in den Handelsverkehr eingebracht werden, dazu die Art des Handelsablaufs sowie die ihrer Preisbildung. Ihre schließliche Ergänzung findet selbes auf der Ebene von alteingeführten und bindenden Platz-Usancen ("bye-laws"; "organised exchanges").

[* Ausgangs- und Stützpunkt für eine Börsenordnung bildet regelmäßig das jeweilige Marktmodell einer Börse.]

Darüber hinaus verbürgt sich eine i. d. R. rechtlich selbständige, über ein erstklassiges Standing verfügende Institution: die Abrechnungsstelle der Terminbörse (Liquidationskasse, "clearing house"), für die strikte Einhaltung von Verträgen, sodass eine vorschriftsmäßige Abwicklung und Erfüllung von Futures- und Optionsgeschäften unter Beachtung von Börsengesetz und Börsenordnung zu keiner Zeit infrage stehen. Risiken, die in der Person des Marktpartners begründet sind (Gegenparteienrisiko, "counterpart risk"), werden durch minuziös einzuhaltende Regeln und Usancen zum Terminhandel so weit als möglich ausgeräumt, Manipulationsspielräume durch immer weiter verfeinerte Kontrollsysteme ("monitoring")* gegen unredliches, verborgenes oder gar rechtswidriges Schaffen (z.B. Handlungen "per nefas" auf eigene Rechnung, statt auf Rechnung des Kunden; "front running", oder Orders nur zum Schein etc.) eingedämmt. Eine vorherige Bonitätsprüfung der einzelnen Marktbeteiligten wird mithin entbehrlich, obwohl die eigentlichen kontrahierenden Parteien sich in den wenigsten Fällen persönlich bekannt sein dürften ("Prinzip der Entpersonalisierung", d.h. der Identität der eigentlichen Gegenpartei kommt für die Unterhandlung selbst als auch für die Eignung als Marktpartner von Futuresgeschäften keine besondere Bedeutung mehr zu).

[* Zu den zentralen Instrumenten zählen hierbei das sog. "marking-to-market" als Teil des Margen-Systems sowie die Instanz einer Handelsüberwachung ("Intensität der Marktregulierung").]

Terminbörsen handeln weder je auf eigene Rechnung ("Eigentransaktionen"), noch greifen sie oder ihre Träger jemals eigenmächtig in den Preisbildungsprozess der vor Ort umgesetzten derivaten Produkte ein. Vielmehr überlassen sie den Handelsverkehr ganz sich selbst. Zu den vornehmsten Aufgaben jeder Derivatebörse gehört stattdessen die Bereitstellung und Unterhaltung sowohl einer dem Zweck angemessenen räumlichen und technischen Ausstattung als Operationsbasis für den Terminhandel als auch die eines flankierenden organisatorisch-administrativen Überbaus, der nach den Maßgaben aufsichtsrechtlicher Instanzen zur Wahrung eines vorschriftsmäßigen und geregelten Terminhandels notwendig und erforderlich ist. Auf diesen fest umrissenen institutionellen Rahmenbedingungen aufbauend kann der Marktprozess sich fortan ungetrübt entfalten. Die Preise der gelisteten Futures und Optionen können durch das Zusammenwirken von Angebot und Nachfrage der einzelnen Akteure an den Derivatebörsen sich sonach fortlaufend frei bilden ("price dicovery", Preisbildungsfunktion; Bewertungsfunktion).

Die vom Börsenrat erlassene Börsenordnung, deren Befolgung der Gesetzgeber in Kooperation mit den zuständigen Börsenaufsichtsbehörden verlangen, legen ganz unmissverständlich fest, dass der Preisbildungs- und Abwicklungsprozess unter Einhaltung von verbindlichen Usancen* des Handelsverkehrs vom Aufsichtsgremium der jeweiligen Börse (der Handelsüberwachungsstelle, "market surveillance") lückenlos zu überwachen ist. Etwaige Verstöße gegen das Regulativ oder gegen eben jene Usancen werden umgehend einem besonderen Börsenorgan: dem Sanktionsausschuss der Börse ("disciplinary committee"), gemeldet und nötigenfalls auch durch besondere Verwaltungsakte, wie z.B. durch Verhängung von Ordnungsgeld, Ausschluss o. dgl., geahndet. Überdies schreiben die Börsenregeln als zusätzliches institutionelles Erfordernis gemeinhin die Bildung einer Schiedsgerichtsregulierung ("arbitration"; Einigungsstelle) vor, die dem Interessenausgleich und der Beilegung von Streitigkeiten dienen soll.

[* Usancen im Handel sind verbindliche Gebräuche und Gepflogenheiten (Verhaltensnormen, Berufsgewohnheiten), die zwar nicht durch Gesetz und Rechtssprechung vorgeschrieben, wohl aber von den von Mitgliedern gebildeten Gremien einer Börse gefordert werden.]

Terminbörsen waren ihrer Rechtsform nach bis vor kurzem allesamt nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Organisationen ("non-profit association"). Doch auch in dieser Hinsicht vollzieht sich derzeit ein Wandel. Seit Anfang dieses Jahrtausends drängen immer mehr Terminbörsen als privatwirtschaftliche Vereinigungen selbst an die Börse ("demutualization") und ermöglichen hierdurch die Gewinnerzielung für ihre Eigentümer. Neben der hierbei gebräuchlichen Ausgabe von Beteiligungstiteln finanzieren sich die Börsen üblicherweise außerdem noch aus mehreren verschiedenen Quellen: zu einem großen Teil aus Börsen- und Clearing-Gebühren ihrer Mitglieder ("exchange fees", "clearance fees") und aus sonstigen Gebühren – die Höhe derselben ist in der Gebührenordnung festgelegt, fernerhin aus Zinseinnahmen aus unverzinslich gehaltenen Bareinlagen und darüber hinaus regelmäßig aus dem Verkauf von Echtzeit-Kurs- und anderen statistischen Marktdaten ("quotation data fees") sowie endlich aus Nebeneinnahmen geschäftsfremder Bereiche (wie etwa Mieteinnahmen etc.).

Der Betrieb einer Terminbörse bedarf der staatlichen Bewilligung (Börsenzulassungsrecht). Er untersteht damit automatisch Staatsgesetzen, d.i. der Börsengesetzgebung ebenso wie der Börsenaufsicht des jeweiligen Landes. Hinzu kommt die hauseigene Börsenordnung, welche die gesetzlichen Bestimmungen noch einmal ausformen und konkretisieren. Danach unterliegt auch der Kreis der Börsenmitglieder selbst im Allgemeinen einer strengen Reglementierung. So setzt die Teilnahme am Börsenverkehr mit direktem Zugang zur Infrastruktur einer (Parkett- oder Computer-) Terminbörse während der Börsenzeiten durchweg eine Mitgliedschaft bei der Börse voraus ("exchange membership"). Zwar wird ein solches ausschließendes Recht von Vielen begehrt: Doch ist die Zahl der Mitglieder einer Terminbörse aus naheliegenden Gründen immer nur eine streng limitierte, wonach der Zugang allein einer begrenzten Zahl von Berechtigten offenstehen kann.

Die besonderen Geschäftsregeln der Börsen beschränken den Kreis der zur Betreibung von Handel Berechtigten auf eine fest geschlossene Mitgliederzahl. Allein diesem ist der Zugang zum Börsenparkett bzw. zur elektronischen Handelsplattform einer Computerbörse gestattet. Alle Börsenvertreter ohne Unterschied müssen sowohl fachlich lizenziert als auch an der Börse registriert sein. Dem Kreis der Letzteren gehören vornehmlich Vertreter von Geschäftsbanken, Brokerfirmen und von sonstigen Handelshäusern an, zum Teil zählen ihm aber auch private Händler zu, denen es in die Hand gegeben ist, in persönlicher, fachlicher, wirtschaftlicher und technischer Hinsicht sämtliche der dafür notwendigen Bedingungen den Anforderungen gemäß zu erfüllen. Allen übrigen Interessentenkreisen dagegen – Privatanleger ebenso wie Institutionelle –, die nicht über eine eigene Börsenzulassung verfügen, ist der direkte Zutritt und die Nutzung der Börseneinrichtungen verwehrt; sie sind zur Durchführung ihrer Börsengeschäfte somit auf die Dienste eines der Börse angeschlossenen Clearing-Mitglieds (also eben jene ausgewählte Banken, Broker und sonstige Handelsmakler und Finanzdienstleistungsunternehmungen) angewiesen*. Personen und Organisationen, die den vordefinierten strengen Zulassungsvoraussetzungen zweifelsfrei zu entsprechen vermögen und die gleichzeitig als eingetragenes Mitglied der Börse geführt werden, verfügen damit über das Privileg eines direkten Zugangs zur Terminbörse. Man spricht in diesem Zusammenhang gewöhnlich von einem "Sitz an der Börse", der nicht selten auch einen beachtlichen Vermögenswert verkörpert. Bei Terminbörsen, welche selbst als Unternehmungen an der Börse gelistet werden, sind die Sitze regelmäßig durch frei handelbare Anteilsscheine ("shares") verbrieft.

[* An der Terminbörse Eurex beispielsweise sind all jene Börsenteilnehmer, die eine Clearing-Lizenz nicht in ihrem Besitze haben, gehalten, ihre Handelsgeschäfte über den Kreis jener speziellen Mitglieder abzuwickeln, die über eine solche verfügen. So dürfen General-Clearing-Mitglieder (GCM) hierbei sowohl eigene als auch Kunden- sowie Aufträge sog. Nicht-Clearing-Mitglieder (NCM) einer Börse abwickeln, während sog. Direct-Clearing-Mitglieder (DCM) zwar eigene und Kundengeschäfte, aber grundsätzlich keine Geschäfte für Nicht-Clearing-Mitglieder abwickeln dürfen (Ausnahme: konzernverbundene Nicht-Clearing-Mitglieder).]

Aufzählung "Futures-Broker"

Das Haupttätigkeitsfeld eines "Futures-Brokers" (allg.: Kommissionshandelshaus, Maklergeschäftsfirma, im Englischen verschiedentlich als "commission house", "wire house", bei Wertpapiergeschäften "brokerage house", "securities broker" oder bei Aktien "stockbroker", und speziell bei Futures-Brokern im US-amerikanischen Raum vielfach auch als "futures commission merchant" FCM bezeichnet) umfasst im Außengeschäft die getreue Besorgung von Börsengeschäften im Auftrag seiner Kundschaft ("retail clients", "flow trading") gegen Vergütung einer Vermittlungsprovision (Courtage, Provision, Sensalie, "commission", "brokerage", "fee"; Börsenkommissionsgeschäft). Demgemäß besteht die erste Aufgabe der auf diesem Geschäftsgebiet tätigen Handelshäuser der Hauptsache nach in der autorisierten Besorgung einer ordnungsgemäßen Ausführung der von Kunden in Aussicht gestellten Kauf- und Verkaufaufträge (Kommissionsorders) durch Weiterleitung derselben an die Börse. Aus Gründen der Vorsicht sind sämtliche der dem Broker zu diesem Zweck auf den Kundenkonten überantworteten Gelder, vergleichbar mit Fonds, prinzipiell getrennt und gesondert von den eigenen Konten des Hauses zu unterhalten ("segregated accounts"), sodass selbst im Konkursfall des Brokers dessen Klienten einen wirtschaftlichen Schaden nicht zu besorgen haben. Unabhängig davon sind die Einlagen auf den geführten Kundenkonten in aller Regel von Gesetzes wegen bis zu einer gewissen Höchstsumme gegen Ausfälle versichert.

Maklergeschäftsfirmen (Kommissionäre) vermitteln gewerbsmäßig zwischen ihren außenstehenden Kunden (Kommittenten) und dem Markt. Zu diesem Zwecke effektuieren sie die entgegengenommenen Transaktionswünsche ordentlicherweise in eigenem Namen, aber für Rechnung der betreffenden Kommittenten. Nichtautorisierten Dritten gegenüber sind sie bei alledem zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ihr Auskommen suchen sie hauptsächlich von den hierbei erwirtschafteten Kommissionen (Finanzkommissionsgeschäft). Die elementare Funktion eines Futures-Brokers ist demnach eine vermittelnde, welche er sich durch Brokergebühren ("commission", "brokerage fee") belohnen lässt.

Die Finanzdienstleistungsunternehmungen sind emsig bestrebt, ihren Kunden die Vornahme von Börsentermingeschäften in der verlangten Weise spielend einfach und so bequem wie möglich zu gestalten. Darum stehen sie auch nicht an, in fernerer Linie noch eine Vielzahl von zusätzlichen Funktionen und Aufgaben zu übernehmen, die im Zusammenhang mit ihrer Vermittlungstätigkeit stehen. So leisten etwa diejenigen Brokerfirmen, die einen kompletten Service anzubieten gewillt sind, auf Wunsch nützliche Beratungsdienste zur Vorbereitung wie auch bei der eigentlichen Durchführung von Termingeschäften bezw. übernehmen, wofern der Kunde nicht willens oder dazu außerstande ist, auf Verlangen zeitweise oder ganz das Konto-Management ("assisted trading"). Voraussetzung für die Versehung dieser besonderen Verwaltungsfunktionen ist die Erteilung einer Handelsvollmacht an das Handelshaus von Seite des Kunden für sein Trading-Konto ("full discretionary account"). Als ergänzende Dienstleistung eines "full-service brokers" kann endlich sowohl die Bereitstellung aktueller Kursdaten und Marktinformationen* wie auch hauseigener Handelsempfehlungen ("research", "investment advice") sowie ferner die prompte Benachrichtigung des Kunden über wichtige Ereignisse noch hinzutreten.

[* Dienstleistungsunternehmungen, deren Haupttätigkeitsfeld sich auf die Lieferung von Finanzmarktdaten, Nachrichten und Analysen bis hin zu allumfassenden Software-Lösungen erstreckt, werden als Datenvendor ("data vendor", "quote vendor") bezeichnet.]

Zu den begleitenden administrativen Aufgaben und Leistungen eines Kommissionshandelshauses zählen: die Überwachung von offenen Positionen, die Regelung des Zahlungs- und Dokumentenverkehrs, die Führung von Büchern, die regelmäßige Erstellung von Auftragsbestätigungen für den Kommittenten, wobei sämtliche Einzelheiten der durchgeführten Transaktionen aus den selbigen eindeutig hervorgehen ("account maintenance"), sowie darüber hinaus erforderlichenfalls auch die einer Kontoeröffnung vorausgehende sachkundige Beratung und die damit einhergehende Unterstützung und persönliche Betreuung von Anlage suchenden Kunden durch qualifizierte Mitarbeiter. Manche Brokerhäuser bieten, um sich von den Mitstrebenden abzuheben, darüber hinaus die Möglichkeit der Nutzung von Kreditkarten, Girokonten und sonstigen bankmäßigen Geschäften. Jene Brokerfirmen hinwieder, die auf diesem Gebiet lediglich einen gewissen Grundservice gegen relativ niedrige Gebühren bereitzustellen gewohnt sind, nennt man "discount brokers", und zumal jene Brokerhäuser, welche die substantiellen Dienste nur über das Internet ("electronic brokarage service"; "e-brokers") oder Telefon anzubieten gewillt sind, spricht man auch als "Direktbanken" an. Der gewandte Händler, der nach dem Motto "every man is his own broker" selbst Hand ans Werk legt und keine weitere Betreuung oder Beratung wünscht ("Self-directed-Trader"), kann als Kunde eines "deep discount brokers" auf diese Weise seinen Kommissionsaufwand leicht um bis zu 80 Prozent reduzieren.

Lesen Sie auf der nächsten Seite:

Arten von Futures: die verschiedenen Kontraktformen

 

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Siehe auch:

 

Aufzählung

Wie entstehen Futures?

Aufzählung

Der Handel mit Futures

Aufzählung

Der Futureskurs

Aufzählung

Das Offene Interesse ("open interest") und der Umsatz ("volume")

Aufzählung

Glattstellung offener Positionen: Das Gegengeschäft

Aufzählung

Settlement: Die Erfüllung eines Futures-Kontrakts durch physische Lieferung oder "cash settlement"

Aufzählung

Die Mindestkursänderung ("tick", "minimum price fluctuation")

Aufzählung

Tägliches Kurs-Limit ("daily price limit") – "limit-up" bzw. "limit-down"

Aufzählung

Die Positions-Obergrenze ("position limit"), "accountability rules" und Reportpflicht ("reportable limit")

Aufzählung

Zur Beziehung zwischen Spotmarktpreis und Futureskurs und "cost of carry"

Aufzählung

Devisen-Futures

Aufzählung

Aktienindex-Futures

Aufzählung

Zins-Futures auf Geldmarktinstrumente

Aufzählung

Zins-Futures auf mittel- und langfristige Anleihen

Aufzählung

Vergleich von Depotbanken mit deutschsprachigem Service

 

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"Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden; es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun."
Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832), dt. Dichter

 

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Stand: 06. Februar 2012. Alle Rechte vorbehalten.