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Im unternehmerischen Sinne stellen
"Terminbörsen" ("derivatives
exchanges") sich dar als hochorganisierte Dienstleistungsorganisationen*,
die zentralisierte Handelsmärkte für standardisierte Rechte (vertretbare
Finanzkontrakte,
Finanzderivate, wie etwa fungible Termin- und
Optionskontrakte auf Waren
und Finanzinstrumente) betreiben. Im markttechnischen Sinne dagegen
lassen Terminbörse sich auffassen als ökonomischer (jüngst vermehrt
auch virtueller) Ort, an dem Handelsgeschäfte in den vorbezeichneten
Terminmarktinstrumenten in regelmäßigen Veranstaltungen nach einheitlicher
Geschäftsordnung zwischen zugelassenen Personen angebahnt und abgeschlossen
werden ("derivatives marketplaces", "contract markets",
"board of trade").
[* Den einzelnen
Terminbörsen sind üblicherweise Clearing-Organisationen angegliedert,
deren erstes Amt die finanzielle Aufrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten
aus Termingeschäften ist.]
Hauptzweck
jeder Terminbörse ist die zeitliche und örtliche Konzentration des Handelsverkehrs
in standardisierten Rechten durch Bündelung von Angebot und Nachfrage*.
Davon leiteten sich wieder Aufgaben ab, deren Zweck darauf gerichtet
ist, die Märkte in einem funktionstüchtigen Zustand zu halten, sie vor
Manipulationen zu schützen, die
Marktliquidität zu
steigern, um auf diese Weise in ununterbrochener Folge die zu allen
Zeiten jeweils angemessenen Preise zu finden (Preisfindungsfunktion).
Der auf internationaler Ebene ausgetragene Wettbewerb unter den einzelnen
Derivatebörsen sorgt überdies für eine spürbare Senkung von
Transaktionskosten.
Ein geregelter Wettbewerb unter den Marktakteuren bei weltweiter Publizität
des Marktgeschehens führt aus sich heraus zu einem Abbau von Informationsasymmetrien,
was im Ganzen eine nachhaltige Verbesserung der Markttransparenz zur
Folge hat. Die Rechts- und Planungssicherheit wird hierdurch in erheblichem
Maße erhöht, die Bereitschaft, aktiv am Handel mit Finanzderivaten zu
partizipieren, gefördert.
[* Grundlage hierfür
bildet regelmäßig die
Standardisierung der Produktpalette durch die Terminbörsen. Die
Konsolidierung des Handels auf einige wenige Märkte bewirkt einen allgemein
hohen Bekanntheitsgrad der dort angebotenen Produkte (mit dem Erfolge
einer drastischen Verringerung von Such- und Informationskosten). Sie
dient damit in letzter Instanz der Zusammenführung und Koordination
der ansonsten sehr ungleichartigen Transaktionsmotive Einzelner auf
einen Konzentrationspunkt, dem zentralisierten Markt.]
Die Terminbörse ist
die zentrale Stätte, an der das Handelsinteresse an
Termingeschäften
in Konkurrenz zusammentrifft. Parallel damit, nur in umgekehrter Richtung,
gehen von ihr die entscheidenden Impulse aus für unsere moderne, auf
die Zukunft bedachte Wirtschaft. Von hier aus empfängt Letztere gewissermaßen
ihren Pulsschlag. Insofern kann es nicht fehlen, dass die Terminbörse
die natürliche Plattform bereitet für eine wirksame Durchführung des
Risikomanagements von Unternehmen aller Wirtschaftszweige. Das gesamte
Börsensystem erlangt somit eo ipso die Stellung eines Organs
von weittragender Bedeutung für die Fortentwicklung unserer freien Verkehrswirtschaft.
Börsenkurse als empirische Markterscheinung, die in funktionstüchtigen
Märkten laufend ausgehandelt und festgestellt werden, legen Informationen
offen und werten Wissen aus, über das der Einzelne in seiner Gesamtheit
sonst niemals wird verfügen können. Die in regelmäßiger Folge publizierten
Marktpreise, die als Resultierende aus der an den Terminbörsen unter
Wettbewerbsbedingungen ausgetragenen Zusammenführung von zahlreichen
divergierenden Eigeninteressen Einzelner hervorgehen, leisten insoweithin
einen nützlichen Dienst im Hinblick auf eine faire und angemessene Bewertung
von Zukunftsgütern. Ein wohl ausgeprägter Marktverkehr bringt eine spürbare
Steigerung der Risikotransfer- und Informationseffizienz auf und zwischen
den Terminmärkten mit sich, welche ihre Früchte selbst bis in den realwirtschaftlichen
Bereich hineinträgt. Nicht zuletzt stellt eine marktgerechte Bewertung
von Finanzderivaten einen Faktor dar, der zu einer Lenkung von Risikokapital
in die volkswirtschaftlich am höchsten geschätzte (effiziente) Verwendung
von Ressourcen einen gewichtigen Beitrag zu leisten vermag (Allokationseffizienz).
Parallel mit der nun
schon seit geraumer Zeit zu beobachtenden Entfaltung des Fortschritts
in der Informationstechnologie hin zu immer höheren Informationsverarbeitungskapazitäten
und seiner Ausbreitung auch auf das Börsenwesen, Hand in Hand mit neuen
Einsichten der modernen Finanzierungsforschung im Verein mit Ideenreichtum
in der Produktgestaltung haben sich die Terminbörsen in ihren wesentlichen
Strukturmerkmalen schnellen Schrittes gewandelt: Tatbestände, wie fast
durchgehende Handelszeiten, verbesserte Marktzugangsbedingungen, sukzessive
Vergrößerungen der Märkte durch innovative Produkte und Strategien mögen
allein einen Beleg dafür abgeben. Weiteren Rückenwind auf ihrem Weg
zur Erfüllung des eingangs umrissenen Kreises von Aufgaben und Zielen
erfahren die Derivatebörsen durch die anhaltende Tendenz zur Schaffung
und Vervollkommnung von vollelektronischen Börsen ("Computerbörsen").
So sind die Letzteren allesamt von Anbeginn ausgestattet mit einem fein
integrierten Clearing- und Settlement-System, wodurch sich nicht nur
Synergie- und Kosteneinsparungseffekte, sondern auch höhere Transaktionsgeschwindigkeiten
im Handelsverkehr ebenso wie bei der Abwicklung erwirken lassen. Für
den Personenkreis der Nutzer von elektronischen Handelsplattformen selbst
ist die Ermöglichung eines standardisierten und standortunabhängigen,
dezentralisierten Zugangs zum Markt, der seine praktische Verwirklichung
online über spezielle Bildschirmterminals findet, von ganz besonderem
Vorteil. Dank modernster Verkehrsmittel bedarf es einer für Präsenzbörsen
mit Rufhandel ("open outcry") erforderlichen physischen Anwesenheit
von Händlern auf einem Börsenparkett erst gar nicht mehr. Infolge davon
kann man wohl nicht umhin, die vorgeschrittenen Terminbörsen in ihrer
modernen Gestalt, statt sie wie vorlängst mehr nur als reine Zweckgebilde
des unmittelbaren Handelsverkehrs aufzufassen, diese ausnahmslos und
nicht am wenigsten als hoch effiziente Steuerungs-, Regulierungs- und
Informationssysteme zu begreifen.
Ein verlässlicher, beständiger
und ordnungsgemäßer Verkehr in Futures und anderen Derivaten an den
internationalen Terminkontraktmärkten ("futures markets"; allg.:
"contract market", "exchange market", "paper market")
ist untrennbar verknüpft mit einem soliden Vertrauen in das gesamte
Handelssystem. Zur Sicherstellung geregelter Geschäftsabläufe als auch
zur Stärkung des eben notwendigen Vertrauens erlässt jede Terminbörse
im Rahmen der durch gesetzliche Bestimmungen (Börsengesetz) und staatliche
Aufsicht vorgegebenen Ordnung ihr eigenes einheitliches Regelwerk ("rulebook").
Ein solches besteht aus wohl definierten Richtlinien und allerlei eingehenden
und ergänzenden Klauseln (Börsenordnung*, "exchange rules",
"rules and regulations" einschl. "market regulation advisory
notices"), kraft welcher der Zugang gewährt und der Handel mit Finanzmarktinstrumenten
dortselbst abgewickelt wird. Das Regulativ der Börse bestimmt ferner,
welche der um Aufnahme ringenden derivativen Artikel wirklich in den
Handelsverkehr eingebracht werden, dazu die Art des Handelsablaufs sowie
die ihrer Preisbildung. Ihre schließliche Ergänzung findet selbes auf
der Ebene von alteingeführten und bindenden Platz-Usancen ("bye-laws";
"organised exchanges").
[* Ausgangs- und
Stützpunkt für eine Börsenordnung bildet regelmäßig das jeweilige
Marktmodell
einer Börse.]
Darüber hinaus verbürgt
sich eine i. d. R. rechtlich
selbständige, über ein erstklassiges Standing verfügende Institution:
die Abrechnungsstelle
der Terminbörse (Liquidationskasse, "clearing house"),
für die strikte Einhaltung von Verträgen, sodass eine vorschriftsmäßige
Abwicklung und Erfüllung von Futures- und Optionsgeschäften unter Beachtung
von Börsengesetz und Börsenordnung zu keiner Zeit infrage stehen. Risiken,
die in der Person des Marktpartners begründet sind (Gegenparteienrisiko,
"counterpart risk"), werden durch minuziös einzuhaltende Regeln
und Usancen zum Terminhandel so weit als möglich ausgeräumt, Manipulationsspielräume
durch immer weiter verfeinerte Kontrollsysteme ("monitoring")*
gegen unredliches, verborgenes oder gar rechtswidriges Schaffen (z.B.
Handlungen "per nefas" auf eigene Rechnung, statt auf Rechnung des Kunden;
"front running", oder Orders nur zum Schein etc.) eingedämmt.
Eine vorherige Bonitätsprüfung der einzelnen Marktbeteiligten wird mithin
entbehrlich, obwohl die eigentlichen kontrahierenden Parteien sich in
den wenigsten Fällen persönlich bekannt sein dürften ("Prinzip der Entpersonalisierung",
d.h. der Identität der eigentlichen
Gegenpartei kommt für die Unterhandlung selbst als auch für die Eignung
als Marktpartner von Futuresgeschäften keine besondere Bedeutung mehr
zu).
[* Zu den zentralen
Instrumenten zählen hierbei das sog. "marking-to-market"
als Teil des Margen-Systems
sowie die Instanz einer Handelsüberwachung ("Intensität der Marktregulierung").]
Terminbörsen handeln
weder je auf eigene Rechnung ("Eigentransaktionen"), noch greifen sie
oder ihre Träger jemals eigenmächtig in den Preisbildungsprozess der
vor Ort umgesetzten derivaten Produkte ein. Vielmehr überlassen sie
den Handelsverkehr ganz sich selbst. Zu den vornehmsten Aufgaben jeder
Derivatebörse gehört stattdessen die Bereitstellung und Unterhaltung
sowohl einer dem Zweck angemessenen räumlichen und technischen Ausstattung
als Operationsbasis für den Terminhandel als auch die eines flankierenden
organisatorisch-administrativen Überbaus, der nach den Maßgaben aufsichtsrechtlicher
Instanzen zur Wahrung eines vorschriftsmäßigen und geregelten Terminhandels
notwendig und erforderlich ist. Auf diesen fest umrissenen institutionellen
Rahmenbedingungen aufbauend kann der Marktprozess sich fortan ungetrübt
entfalten. Die Preise
der gelisteten Futures und Optionen können durch das Zusammenwirken
von Angebot und Nachfrage der einzelnen Akteure an den Derivatebörsen
sich sonach fortlaufend frei bilden ("price dicovery", Preisbildungsfunktion;
Bewertungsfunktion).
Die vom Börsenrat erlassene
Börsenordnung, deren Befolgung der Gesetzgeber in Kooperation mit den
zuständigen Börsenaufsichtsbehörden verlangen, legen ganz unmissverständlich
fest, dass der Preisbildungs- und Abwicklungsprozess unter Einhaltung
von verbindlichen Usancen* des Handelsverkehrs vom Aufsichtsgremium
der jeweiligen Börse (der Handelsüberwachungsstelle, "market surveillance")
lückenlos zu überwachen ist. Etwaige Verstöße gegen das Regulativ oder
gegen eben jene Usancen werden umgehend einem besonderen Börsenorgan:
dem Sanktionsausschuss der Börse ("disciplinary committee"),
gemeldet und nötigenfalls auch durch besondere Verwaltungsakte, wie
z.B. durch Verhängung von Ordnungsgeld,
Ausschluss o. dgl., geahndet.
Überdies schreiben die Börsenregeln als zusätzliches institutionelles
Erfordernis gemeinhin die Bildung einer Schiedsgerichtsregulierung ("arbitration";
Einigungsstelle) vor, die dem Interessenausgleich und der Beilegung
von Streitigkeiten dienen soll.
[* Usancen im Handel
sind verbindliche Gebräuche und Gepflogenheiten (Verhaltensnormen, Berufsgewohnheiten),
die zwar nicht durch Gesetz und Rechtssprechung vorgeschrieben, wohl
aber von den von Mitgliedern gebildeten Gremien einer Börse gefordert
werden.]
Terminbörsen waren
ihrer Rechtsform nach bis vor kurzem allesamt nicht auf Gewinnerzielung
ausgerichtete Organisationen ("non-profit association"). Doch
auch in dieser Hinsicht vollzieht sich derzeit ein Wandel. Seit Anfang
dieses Jahrtausends drängen immer mehr Terminbörsen als privatwirtschaftliche
Vereinigungen selbst an die Börse ("demutualization") und ermöglichen
hierdurch die Gewinnerzielung für ihre Eigentümer. Neben der hierbei
gebräuchlichen Ausgabe von Beteiligungstiteln finanzieren sich die Börsen
üblicherweise außerdem noch aus mehreren verschiedenen Quellen: zu einem
großen Teil aus Börsen- und Clearing-Gebühren ihrer Mitglieder ("exchange
fees", "clearance fees") und aus sonstigen Gebühren – die
Höhe derselben ist in der Gebührenordnung festgelegt, fernerhin aus
Zinseinnahmen aus unverzinslich gehaltenen Bareinlagen und darüber hinaus
regelmäßig aus dem Verkauf von Echtzeit-Kurs- und anderen statistischen
Marktdaten ("quotation data fees") sowie endlich aus Nebeneinnahmen
geschäftsfremder Bereiche (wie etwa Mieteinnahmen etc.).
Der Betrieb einer Terminbörse
bedarf der staatlichen Bewilligung (Börsenzulassungsrecht). Er untersteht
damit automatisch Staatsgesetzen, d.i.
der Börsengesetzgebung ebenso wie der Börsenaufsicht des jeweiligen
Landes. Hinzu kommt die hauseigene Börsenordnung, welche die gesetzlichen
Bestimmungen noch einmal ausformen und konkretisieren. Danach unterliegt
auch der Kreis der Börsenmitglieder selbst im Allgemeinen einer strengen
Reglementierung. So setzt die Teilnahme am Börsenverkehr mit direktem
Zugang zur Infrastruktur einer (Parkett- oder Computer-)
Terminbörse während der Börsenzeiten durchweg eine Mitgliedschaft
bei der Börse voraus ("exchange membership"). Zwar wird ein solches
ausschließendes Recht von Vielen begehrt: Doch ist die Zahl der Mitglieder
einer Terminbörse aus naheliegenden Gründen immer nur eine streng limitierte,
wonach der Zugang allein einer begrenzten Zahl von Berechtigten offenstehen
kann.
Die besonderen Geschäftsregeln
der Börsen beschränken den Kreis
der zur Betreibung von Handel Berechtigten auf eine fest geschlossene
Mitgliederzahl. Allein diesem ist der Zugang zum Börsenparkett bzw.
zur elektronischen Handelsplattform einer Computerbörse gestattet. Alle
Börsenvertreter ohne Unterschied müssen sowohl fachlich lizenziert als
auch an der Börse registriert sein. Dem Kreis der Letzteren gehören
vornehmlich Vertreter von Geschäftsbanken, Brokerfirmen und von sonstigen
Handelshäusern an, zum Teil zählen ihm aber auch private Händler zu,
denen es in die Hand gegeben ist, in persönlicher, fachlicher, wirtschaftlicher
und technischer Hinsicht sämtliche der dafür notwendigen Bedingungen
den Anforderungen gemäß zu erfüllen. Allen übrigen Interessentenkreisen
dagegen – Privatanleger ebenso wie Institutionelle –, die nicht über
eine eigene Börsenzulassung verfügen, ist der direkte Zutritt und die
Nutzung der Börseneinrichtungen verwehrt; sie sind zur Durchführung
ihrer Börsengeschäfte somit auf die Dienste eines der Börse angeschlossenen
Clearing-Mitglieds (also
eben jene ausgewählte Banken, Broker und sonstige Handelsmakler und
Finanzdienstleistungsunternehmungen) angewiesen*. Personen und
Organisationen, die den vordefinierten strengen Zulassungsvoraussetzungen
zweifelsfrei zu entsprechen vermögen und die gleichzeitig als eingetragenes
Mitglied der Börse geführt werden, verfügen damit über das Privileg
eines direkten Zugangs zur Terminbörse. Man spricht in diesem Zusammenhang
gewöhnlich von einem "Sitz an der Börse", der nicht selten auch
einen beachtlichen Vermögenswert verkörpert. Bei Terminbörsen, welche
selbst als Unternehmungen an der Börse gelistet werden, sind die Sitze
regelmäßig durch frei handelbare Anteilsscheine ("shares") verbrieft.
[* An der Terminbörse
Eurex beispielsweise
sind all jene Börsenteilnehmer, die eine Clearing-Lizenz nicht in ihrem
Besitze haben, gehalten, ihre Handelsgeschäfte über den Kreis jener
speziellen Mitglieder abzuwickeln, die über eine solche verfügen. So
dürfen General-Clearing-Mitglieder (GCM) hierbei sowohl
eigene als auch Kunden- sowie Aufträge sog. Nicht-Clearing-Mitglieder
(NCM) einer Börse abwickeln, während sog. Direct-Clearing-Mitglieder
(DCM) zwar eigene und Kundengeschäfte, aber grundsätzlich keine Geschäfte
für Nicht-Clearing-Mitglieder abwickeln dürfen (Ausnahme: konzernverbundene
Nicht-Clearing-Mitglieder).]
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"Futures-Broker" |
Das Haupttätigkeitsfeld
eines "Futures-Brokers" (allg.:
Kommissionshandelshaus,
Maklergeschäftsfirma, im Englischen verschiedentlich als "commission
house", "wire house", bei Wertpapiergeschäften "brokerage
house", "securities broker" oder bei Aktien "stockbroker",
und speziell bei Futures-Brokern
im US-amerikanischen Raum vielfach auch als "futures commission merchant"
FCM bezeichnet) umfasst im Außengeschäft die getreue Besorgung
von Börsengeschäften im Auftrag seiner Kundschaft ("retail clients",
"flow trading") gegen Vergütung einer Vermittlungsprovision (Courtage,
Provision, Sensalie, "commission", "brokerage", "fee";
Börsenkommissionsgeschäft). Demgemäß besteht die erste Aufgabe der auf
diesem Geschäftsgebiet tätigen Handelshäuser der Hauptsache nach in
der autorisierten Besorgung einer ordnungsgemäßen Ausführung der von
Kunden in Aussicht gestellten Kauf- und Verkaufaufträge (Kommissionsorders)
durch Weiterleitung derselben an die Börse. Aus Gründen der Vorsicht
sind sämtliche der dem Broker zu diesem Zweck auf den Kundenkonten überantworteten
Gelder, vergleichbar mit Fonds, prinzipiell getrennt und gesondert von
den eigenen Konten des Hauses zu unterhalten ("segregated accounts"),
sodass selbst im Konkursfall des Brokers dessen Klienten einen wirtschaftlichen
Schaden nicht zu besorgen haben. Unabhängig davon sind die Einlagen
auf den geführten Kundenkonten in aller Regel von Gesetzes wegen bis
zu einer gewissen Höchstsumme gegen Ausfälle versichert.
Maklergeschäftsfirmen
(Kommissionäre) vermitteln gewerbsmäßig zwischen ihren außenstehenden
Kunden (Kommittenten) und dem Markt. Zu diesem Zwecke effektuieren sie
die entgegengenommenen Transaktionswünsche ordentlicherweise in eigenem
Namen, aber für Rechnung der betreffenden Kommittenten. Nichtautorisierten
Dritten gegenüber sind sie bei alledem zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Ihr Auskommen suchen sie hauptsächlich von den hierbei erwirtschafteten
Kommissionen (Finanzkommissionsgeschäft). Die elementare Funktion eines
Futures-Brokers ist demnach eine vermittelnde, welche er sich durch
Brokergebühren ("commission", "brokerage fee")
belohnen lässt.
Die Finanzdienstleistungsunternehmungen
sind emsig bestrebt, ihren Kunden die Vornahme von Börsentermingeschäften
in der verlangten Weise spielend einfach und so bequem wie möglich zu
gestalten. Darum stehen sie auch nicht an, in fernerer Linie noch eine
Vielzahl von zusätzlichen Funktionen und Aufgaben zu übernehmen, die
im Zusammenhang mit ihrer Vermittlungstätigkeit stehen. So leisten etwa
diejenigen Brokerfirmen, die einen kompletten Service anzubieten gewillt
sind, auf Wunsch nützliche Beratungsdienste zur Vorbereitung wie auch
bei der eigentlichen Durchführung von Termingeschäften bezw. übernehmen,
wofern der Kunde nicht willens oder dazu außerstande ist, auf Verlangen
zeitweise oder ganz das Konto-Management ("assisted trading").
Voraussetzung für die Versehung dieser besonderen Verwaltungsfunktionen
ist die Erteilung einer Handelsvollmacht an das Handelshaus von Seite
des Kunden für sein Trading-Konto ("full discretionary account").
Als ergänzende Dienstleistung eines "full-service brokers" kann endlich
sowohl die Bereitstellung aktueller Kursdaten und Marktinformationen*
wie auch hauseigener Handelsempfehlungen ("research", "investment
advice") sowie ferner die prompte Benachrichtigung des Kunden über
wichtige Ereignisse noch hinzutreten.
[* Dienstleistungsunternehmungen,
deren Haupttätigkeitsfeld sich auf die Lieferung von Finanzmarktdaten,
Nachrichten und Analysen bis hin zu allumfassenden Software-Lösungen
erstreckt, werden als Datenvendor
("data vendor", "quote vendor") bezeichnet.]
Zu den begleitenden
administrativen Aufgaben und Leistungen eines Kommissionshandelshauses
zählen: die Überwachung von offenen Positionen, die Regelung des Zahlungs-
und Dokumentenverkehrs, die Führung von Büchern, die regelmäßige Erstellung
von Auftragsbestätigungen für den Kommittenten, wobei sämtliche Einzelheiten
der durchgeführten Transaktionen aus den selbigen eindeutig hervorgehen
("account maintenance"), sowie darüber hinaus erforderlichenfalls
auch die einer Kontoeröffnung vorausgehende sachkundige Beratung und
die damit einhergehende Unterstützung und persönliche Betreuung von
Anlage suchenden Kunden durch qualifizierte Mitarbeiter. Manche Brokerhäuser
bieten, um sich von den Mitstrebenden abzuheben, darüber hinaus die
Möglichkeit der Nutzung von Kreditkarten, Girokonten und sonstigen bankmäßigen
Geschäften. Jene Brokerfirmen hinwieder, die auf diesem Gebiet lediglich
einen gewissen Grundservice gegen relativ niedrige Gebühren bereitzustellen
gewohnt sind, nennt man "discount brokers", und zumal jene Brokerhäuser,
welche die substantiellen Dienste nur über das Internet ("electronic
brokarage service"; "e-brokers") oder Telefon anzubieten
gewillt sind, spricht man auch als "Direktbanken" an. Der gewandte Händler,
der nach dem Motto "every man is his own broker" selbst Hand ans Werk
legt und keine weitere Betreuung oder Beratung wünscht ("Self-directed-Trader"),
kann als Kunde eines "deep discount brokers" auf diese Weise
seinen Kommissionsaufwand leicht um bis zu 80 Prozent reduzieren.
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Arten von Futures: die verschiedenen Kontraktformen
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