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An
jedem der weltweiten Börsenterminmärkte stehen dem Marktpublikum grundsätzlich
für jedes in Betracht gezogene Futuresprodukt eine ganz bestimmte Anzahl
an verschiedenen Kontrakt-Monaten
zur freien Auswahl ("month traded"). Die börsenseitig vorgegebene
zeitliche Staffelung jedes Produktmarktes nach ausgesuchten Terminen
bewirkt eine Bündelung der Marktaktivitäten und damit eine Steigerung
der Liquidität auf
den einzelnen Märkten verschiedener Fristigkeiten. Dadurch gestalten
Futures sich auch in zeitlicher Hinsicht allemal äußerst flexibel einsetzbar.
So lassen sich beispielsweise im Markt für
CBOT-Weizen-Futures
durchgehend Kontrakte des Zyklus "März, Mai, Juni, September und Dezember"
einzeln oder nebeneinander handeln. Aber nicht nur die Zahl der einzelnen
Terminfälligkeiten eines Marktes haben die Börsen von vornherein fest
umrissen, sondern auch, um die wichtigsten zu nennen, die Menge jedes
zugrund liegenden Handelsobjektes ("underlyings") samt seiner
Produktqualität, der bzw. gegebenenfalls die jeweiligen Lieferungsorte,
die Handelszeiten sowie die Art und Weise, wie der Futureskurs an der
Terminbörse in Zahlen gemessen, notiert und publiziert wird, liegen
eindeutig und dauerhaft fest (Näheres siehe hierzu: Typisierung und
Standardisierung von Futures).
Aufgrund
der gegebenen börsenseitigen Standardisierung des Marktverkehrs, mit
besonderer Rücksicht darauf, dass alle Kontrakte mit übereinstimmenden
Kontraktspezifikationen
untereinander von universeller Vertretbarkeit sind (Fungibilität von
Futures), bedarf es zur Neutralisierung von offenen Position in Futures
der Sache nach nur dreierlei, wobei ein gleichzeitiges (kumulatives)
Zusammentreffen der nachfolgend benannten Kriterien erfordert wird:
Der zur
Neutralisierung einer gehaltenen, (noch) offenen Kauf- (= Long) bzw.
Verkaufsposition (= Short) in einem Gegengeschäft einzusetzende Futures
muss
-
ein mit der offenen
Position übereinstimmendes standardisiertes Underlying
aufweisen,
-
dem gleichen
zyklischen Kontraktmonat angehören, und
-
muss an derselben
Terminbörse wie der zu liquidierende Kontrakt notiert
und gehandelt werden.*
[* Für all jene
Kontrakte, die einheitliche Spezifikationen vorweisen (gleiche
Futures-Serien)
und an der fraglichen Terminbörse sowohl auf traditionellem als auch
auf elektronischem Wege gehandelt werden, stehen zur Glattstellung derselben
in der Regel dort auch wahlweise beide Handelsplattformen alternativ
zur Verfügung, so etwa an der
ICE Futures U.S.. – Ausnahmen zu sub c. können dann vorkommen,
wenn Futures-Kontrakte ("futures series"), welche an verschiedenen
Börsenplätzen notiert werden 1.) einheitliche Spezifikationen aufweisen
und darüber hinaus 2.) zwischen zwei oder mehreren Terminbörsen im Vorwege
rechtsgültige Vereinbarungen zur Glattstellung und Schlussabrechnung
("Clearing-Link-Vereinbarungen", "offset agreements", "clearing
links", "mutual offset system" MOS) von Futures dieserart
getroffen wurden, wie bspw. zwischen Kansas City Board of Trade
(KCBT) und Globex®
oder einst zwischen SIMEX (heute:
SGX) und
CME im
Eurodollar
Futuresmarkt (Integration von Clearing und Settlement; "cross-border-clearing").]
Soll
für ein bestimmtes Konto ein offener Posten, der mehrere Futures der
gleichen Serie umfasst, in seiner Gesamtheit durch ein einziges Gegengeschäft
neutralisiert werden*, so muss hierbei die Zahl der gekauften
der Zahl der veräußerten Kontrakte genau entsprechen. Selbstverständlich
lässt sich aber auch jede bereits eingeleitete und gehaltene Position,
die aus mehreren Futures gleicher Art besteht, in ihrem Umfange lediglich
reduzieren, indem ein kompensierendes Gegengeschäft in einer unter der
ursprünglichen Anzahl an gehaltenen Kontrakten zurückbleibenden Zahl
abgeschlossen wird. Zu beachten ist indes, dass die kleinste handelbare
Einheit (Mindestschluss, Mindestordergröße) bei Futures stets
zum Mindesten einen Kontrakt repräsentiert, also z.B.
mindestens ein (1) IMM Euro
FX Futures über standardisierte 125000
€. Der Handel in Fragmenten eines Kontraktes ist demnach ausgeschlossen.
[* In der dem vulgären
Trading-Jargon entlehnten Redeweise ist der Positionsinhaber nach Durchführung
eines Gegengeschäfts, das die ursprüngliche Position zur Gänze wieder
aufhebt, in diesem Markt "flat", dt. "glatt". Einer solchen Stellung,
die dem Anfangszustand gleichkommt, lässt sich die Ziffer Null (0) zuordnen.
Anlog wird einer Long-Position die Ziffer "plus Eins" (+1), einer Short-Position
die Ziffer "minus Eins" (–1) beigelegt.]
Die
folgenden Illustrationsfälle von Fehlgriffen sollen zur Achtsamkeit
mahnen: Ein Händler beispielshalber, der auf den trügerischen Gedanken
verfällt, er könne eine bestehende Kaufposition in einem September-Weizen-Futures
mit dem Verkauf eines Dezember-Weizen-Futures aufheben, geht
fehl (Verstoß gegen obigen Punkt zu b.); denn statt
der erhofften Glattstellung und Loslösung von seiner ursprünglichen
Verpflichtung besäße dieser nun gleich deren zwei, nämlich: immer
noch die aus seiner bisherigen offenen Kaufposition in September-Weizen
und jetzt zusätzlich noch eine solche aus der (neu begründeten!) Verkaufsposition
in Dezember-Weizen (ein Konstrukt, das handelstechnisch einem sog. "bull
time-spread" entspricht).
Ebenso
unergiebig bliebe auch der beispielsweise Versuch, eine Netto-Kaufposition
(= Long) in einem Oktober-Zucker
No.11-Futures an der ICE Futures U.S. durch Verkauf
(= Short) in einem Oktober-Zucker-Futures
an der Terminbörse
Liffe in
London zu egalisieren (Verstoß gegen Punkt zu c.). Zu einer Lösung kommt
es abermals nicht. Wiewohl diesmal beide Monatstermine in Übereinstimmung
kämen, erhielte man bei diesem Vorgang im Endresultat erneut zwei
eigenständige Positionen. Es bliebe nämlich einmal die bisherige Kaufposition
über 50 "long tons" Oktober-Zucker der Klasse No.11 aufrecht, doch dazu
käme jetzt noch eine Verkaufsposition über 50 "metric tons" Weißzucker,
welche überdies an zwei verschiedenen Terminbörsen gleichzeitig gehalten
würden (dies käme dann einem sogenannten "inter-market-spread"
gleich). Eine Glattstellung bzw. Eindeckung gelingt also grundsätzlich
nur durch Einsatz identisch ausgestatteter Futures-Kontrakte. Disparate
Kontrakte führen nicht zum Ziel; denn sie bilden keinen "round turn".
Zum Schlusse
dieses Abschnitts sei nicht versäumt, nochmals darauf hinzuweisen, dass
es anders als beispielshalber am deutschen Aktien-Kassamarkt im Terminhandel
eine nichts weniger als ungewöhnliche Sache ist, Futures anfangs zu
verkaufen* und daraufhin der Transaktion nach gewisser Zeit
einen entsprechenden eindeckenden Kauf folgen zu lassen. Dies steht
in der Durchführbarkeit dem umgekehrten Vorgang, erst den Kauf und darauf
den Verkauf zu tätigen, in nichts nach. Die Reihenfolge spielt also
überhaupt keine Rolle, auch wenn dies für den ersten Eindruck
manches Lesers vielleicht ein gewisses Befremden hervorrufen mag. Es
herrscht mithin vollkommene Gleichrangigkeit unter den beiden Verfahrungsarten.
Das finanzielle Ergebnis (Gewinn oder Verlust, vor Steuern) aus vollendeten
Transaktionen im Terminmarkt ("round turn") beruht jedes Mal
allein auf der Differenz zwischen Kaufkurs und Verkaufskurs (bereinigt
um Maklergebühren, Zinsaufwand etc.), und zwar unbeschadet davon,
ob am Anfang einleitend ein öffnender Kauf (Long) oder ein
öffnender Verkauf (Short)
stand. Aus diesem Grunde werden Termingeschäfte dieser Prägung beiläufig
auch als Differenzgeschäfte
bezeichnet.
[* Man beachte
wiederum, dass zur Einleitung einer Short-Position in Futures der Besitz
("die Inhaberschaft") des zugrunde liegenden Basiswertes ("underlying")
nicht zwingend erforderlich ist. Aber auch dann, wenn der Verkäufer
im Abschlusszeitpunkt tatsächlich im Besitz des "underliying asset"
ist und dabei die Absicht einer physischen Andienung verfolgt, behält
er dasselbe zunächst für sich. Ebenso wenig bedingt der Abschluss eines
Futuresgeschäftes den gleichzeitigen Eigentumsübergang an dem unterliegenden
Vermögensgegenstand bzw. den Verzicht auf Fruchtziehung daraus, z.B.
an den hierbei zufließenden Erträgen (wie Zins- oder Dividendenerträge).]
Fazit: Wer an den Terminmarkt herantritt in der Absicht,
Futures zu handeln, kann sich zum Aufbau von Positionen zweier Grundformen
bedienen: a.) Long,
durch Kauf oder b.) Short, durch Verkauf von Futures. Eine einmal
erstellte Position, welche der beiden Formen immer, kann wahlweise bis
zu ihrer Fälligkeit gehalten oder bereits vorher wieder aufgehoben werden,
was zugleich an den Terminbörsen auch den Normalfall darstellt. Eine
offene Position wird aufgehoben – das Ergebnis damit endgültig realisiert
– durch eine kompensierende Transaktion im Primärterminmarkt: über das
Gegengeschäft an der Terminbörse zu dem dann geltenden preislichen Austauschverhältnis
für den betreffenden Kontrakt. Gleichzeitig kommt es mit einem ordnungsgemäß
abgewickelten Gegengeschäft zu einer Loslösung von allen Rechten und
Pflichten aus dem Kontrakt. Die jederzeitige Gelegenheit, mittels eines
einzigen börslichen Umsatzaktes in Gestalt eines deckungsgleichen Gegengeschäfts
für sich persönlich die rechtzeitige Glattstellung bzw. Eindeckung von
vorher begründeten (offenen, "riskanten") Futures-Positionen bewirken
zu können ("aussteigen zu können") und damit einen bestehenden Marktwert
(Gewinn oder Verlust) ins Reine zu bringen, ohne notwendig ein fühlbares
Erfüllungsrisiko einzugehen, hat entscheidenden Anteil an einem reibungslosen
und flexiblen Handelsablauf in Terminkontrakten – zweifelsohne ein Umstand,
der der Attraktivität von Futures-Märkten sehr zustatten kommt.
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Offenes Interesse ("open interest") und Umsatz
("volume")
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