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   Was ist ein Termingeschäft?

Unter einem Termingeschäft ("forward contract") versteht man ein Zeitgeschäft privatrechtlicher Natur, das in der aktuellen Gegenwart des Vertragsschlusses eine Anwartschaft auf ein in einer künftigen Gegenwart zu erbringendes Rechtsgeschäft begründet und fixiert (Vertrag über "Verträge" eines ferneren Tages). Ein solches zeigt sich in seiner Art immerhin verschieden von den Bargeschäften*, welche ihrer Wesensbeschaffenheit gemäß sogleich mit ihrem Zustandekommen in der Jetztzeit zu erledigen sind. So werden übereinstimmend alle jene Zeitgeschäfte, deren gemeinsame Wurzel in dem Sachverhalt liegt, dass Vertragsschluss (= Verpflichtungsgeschäft) und Erfüllung desselben durch Vollzug eines darauf gerichteten Handelsgeschäftes – das ist i. d. R. ein Kauf-, Tausch-, Kredit- oder ein sonstiges entgeltliches Übertragungsgeschäft – in zwei oder mehr wesentlich verschiedene Zeitschichten einzuweisen sind, unter dem Namen Termingeschäft zusammengefasst. Der Schlüsselgedanke, der sich um alle Formen von Termingeschäften ohne Unterschied rankt, ist mithin darin zu finden, dass das zeitlich kausale Nacheinander von gegenseitiger Einwilligung in die Vertragsverpflichtungen und Erfüllung derselben um eine gewisse Zeitdifferenz von gemeinhin mehreren Tagen, meist aber um Wochen oder sogar um Monate auseinandergelegen ist.

[* Das Geschäft für prompte, effektive Erledigung (Bargeschäft, Effektivgeschäft, "Direktgeschäft"; engl.: "spot contract") wird in der Wirtschaftssprache, wenn und insofern es um Finanzgeschäfte geht, üblicherweise – zumal im Börsenverkehr – als Kassa-, Komptant- (bzw. Geschäfte "per kontant", "per Kassa", Kassen- oder Kontant-) oder Promptgeschäft, bei Umsatzgeschäften mit vereinheitlichter (typisierter, physischer) Handelsware dagegen als Spot(markt)-, i. e. S. Effektiv- oder, speziell an Warenbörsen, auch als Lokogeschäft ("cash contract") bezeichnet. Die Zweiteilung der Geschäftsart in Zeit- und Bargeschäft stellt demnach in ihrem Kern ab auf den Erfüllungszeitpunkt des Geschäfts. Die Erfüllung übernommener kaufvertraglicher Verpflichtungen, also der reale Vollzug des Austausches von Vertragsgegenstand gegen Geld sowie die gegenseitige Übereignung, erfolgt bei prompten Kaufgeschäften in idealtypischer Weise vor Ort gleichzeitig mit Vertragsschluss ("Lieferung gegen Zahlung jetzt", "Leistung für Gegenleistung jetzt").]

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Überhaupt lässt der geschäftliche Austausch von Marktobjekten sich nach dem Zeitmoment in drei Kategorien scheiden: erstens, der Bartausch ("outright transaction"): Der Austausch eines Gutes gegen ein anderes wie auch deren gegenseitige Übereignung erfolgt vor Ort gleich zur Zeit des Vertragsschlusses, Bestimmung des Austauschverhältnisses sowie Erbringung der Leistung und Gegenleistung fallen in die Gegenwart. Im Falle eines Kaufgeschäfts ist dies der Barkauf (Handkauf, "outright purchase"). Zweitens, das Kreditgeschäft ("credit transaction"): der eine Teil leistet jetzt, der andere erbringt seine vertraglich zugesicherte Leistung erst in einer entlegeneren Zukunft. Bei Kaufgeschäften zerfällt diese Kategorie nochmals in zwei Unterkategorien: erstens, der Verkäufer leistet jetzt, der Käufer bezahlt den Kaufpreis später. Hierbei handelt es sich um einen Kreditkauf ("Kauf auf Borg", Preiskreditierung, "credit purchase"), und zweitens, der Käufer leistet jetzt, der Verkäufer später (Pränumerationskauf, "advance payment", "prepaid forward"). Dies betrifft den Fall der Vorleistung des Kaufpreises ("Vorausbezahlung"). Als dritte Hauptkategorie reiht sich schließlich das Termingeschäft an. Hier fällt der Vollzug der jetzt verabredeten Leistung und Gegenleistung in die fernere Zukunft (Lieferungsgeschäft, "forward contract"). Bei Kaufgeschäften auf Termin spricht man auch von einem Zeitkauf.

Termingeschäfte heben sich somit nicht nur mit Strenge von den Bargeschäften ab, sondern auch von den gewöhnlichen Kreditgeschäften. Bei Ersteren vollzieht sich der Leistungsaustausch, wie eben auseinandergesetzt, nahezu synchron im Moment des Abschlusszeitpunktes. Bezeichnend für Letztere dagegen ist, dass die Leistung der einen Partei, die des Gläubigers, in die Gegenwart, die Gegenleistung(en) der anderen, des Schuldners, in die Zukunft fällt (fallen).

Ein ordentliches Termingeschäft in seiner Grundform geht hervor aus einer frei zustande gekommenen, wechselseitig bindenden, rechtsgültigen Übereinkunft zweier Vertragsparteien, zwischen einem "Käufer" (er hat gewöhnlich die Long-Position inne) und einem "Verkäufer"* (Short), welche zum Inhalt hat, ein in seinen Qualitätsmerkmalen und Eigenschaften genau definiertes Wirtschaftsgut, das den Gegenstand des Termingeschäftes, d.i. sein "Underlying" bildet, in einer ausbedungenen Menge bzw. im Geldeswert eines bestimmten Finanzinstruments, auf einen festgesetzten zukünftigen Zeitpunkt oder auf eine fest bestimmte künftige Frist (den "Termin") gemäß dem bei Geschäftsabschluss stipulierten fixen Austauschverhältnis ("Terminpreis") zu vertauschen. Alle wesentlichen Punkte eines Termingeschäfts werden entweder in den voraufgehenden Vertragsunterhandlungen (nach den Punktationen) frei beschlossen oder sind bereits, bis auf den Preis, nach Maßgabe eines fertig vorliegenden Standardvertrags niedergeschrieben. Die nach einem Standardmuster letztgenannter Prägung in fungible Gestalt gebrachten Termingeschäfte lassen sich leicht an Terminbörsen umsetzen und werden demgemäß als Börsentermingeschäfte benannt.

[* Der Kaufbegriff will im vorliegenden Kontext bloß als gefällige Ausdrucksform verstanden sein, die alleinig die im Termingeschäft eingenommene Position eines Teils an demselben kenntlich machen soll.]

Löst man den Begriff des Termingeschäfts aus seiner ursprünglich indifferenten Einkleidung und betrachtet ihn rein zweckbezogen, so spricht man in allgemeiner Weise auch von Derivativen Instrumenten oder Derivativgeschäften (von lat. "derivare" = ableiten). Sämtliche Formen von Derivativgeschäften, die uns überhaupt im Wirtschaftsleben begegnen, sind nichts als das Ergebnis alternativer Vertragsgestaltungen. Sie alle zeichnen sich unter ökonomisch-technischem Blickwinkel erkennbar durch eine ungemeine Vielseitigkeit aus, als sie je nach bevorzugter Nutzanwendung in qualifizierte Abhängigkeit zu allerlei anderweitigen Rechtsgeschäften und Fremdereignissen gesetzt und zweckorientiert zum Einsatz gebracht werden können. Durch einen sachgerechten Nutzgebrauch von Derivativen Finanzinstrumenten* erweitert sich das Entscheidungsfeld des Disponierenden um eine Vielheit von Handlungsalternativen, grundlegende ebenso wie bedarfsgerecht kombinierte. Der besondere individualwirtschaftliche Vorzug der derivativen Finanzinstrumente liegt sonach auf der Hand. Vermöge ihrer ausgedehnten Variationsbreite lassen sie sich allesamt präzise ausrichten auf die konkrete Markterwartung ihres Anwenders nicht minder als auf seine psychische Disposition. Letztere umfasst insbesondere die persönliche Einstellung gegenüber wirtschaftlichen Unsicherheiten, d.i. die dem Disponierenden eigene Risikoneigung. Eine ganze Reihe von derivaten Instrumenten ist überdies im Wirtschaftsverkehr übertragbar. Manchen davon, so nämlich den Futures und den börsennotierten Optionen, ist Handelbarkeit wahrlich auf den Leib geschrieben. Handelbare Termingeschäften in Gestalt von Derivativen Finanzmarktinstrumenten werden auf den Finanzmärkten zu einheitlichen und bekannten Bedingungen vorzugsweise Preissicherungs- (Hedging-), Arbitrage- und Spekulationszwecken (Trading) dienstbar gemacht.

[* Anmerkung: Das Instrumentelle ist demnach nicht etwa eine dem Termingeschäft besonders anhaftende, "inhärente" Eigenschaft, sondern immer in Beziehung zu derjenigen Person zu verstehen, die es sich für ihre Zwecke zunutze zu machen weiß.]

Aufgrund der Vielzahl und der teils eigentümlich komplizierten Natur von Finanzderivaten sind wiederholt Zweifel laut geworden, ob dieselben sich in ihrer gesamten Angebotsfülle überhaupt allein nach abstrakten Kriterien kennzeichnen lassen oder ob man es nicht vielmehr mit gesonderten Instrumenten zu tun habe, welche die Finanzpraxis und die akademische Literatur unter der Aufschrift der derivativen Finanzinstrumente zu identifizieren gewohnt ist. Nach weithin anerkanntem Begriffsverständnis lassen Finanzderivate sich wohl definieren als Termingeschäfte, welche die Eigenschaft teilen, dass sie ihren Preis, Wert und ihre Zahlungsstruktur nach bekannten Grundsätzen in eindeutig nachvollziehbarer (positiver) Weise herleiten von einer oder einer gewissen Anzahl von originären Variablen ("Derivativgeschäft", "contingent claims").*

[* Bemerkung: Ließe man in der obigen Deutung das Satzglied "in eindeutig nachvollziehbarer (positiver) Weise" außen vor, so erweiterte sich der Kreis der Finanzderivate nicht unbeträchtlich. Dieser schlösse dann selbst Aktien ein, deren Wert ja in gewisser Weise, neben anderen Determinanten, vom Betriebsergebnis der betreffenden Aktiengesellschaft abhängt.]

Einen ersten Eindruck von der Vielfältigkeit und Ausgedehntheit der Erscheinungsformen derivativer Finanzinstrumente vermittelt die folgende Auflistung der ihrer Bedeutung wegen hervorstechendsten unter allen Derivaten ("core derivatives"). Im Gattungsbegriff Finanzderivate eingeschlossen sind hiernach einesteils alle Vertragsformen, verkörpert durch "unbedingte" (fixe) Termingeschäfte (Festgeschäfte, Termindirektgeschäfte, "unconditional forward transaction", allgem.: Zeitgeschäfte), als deren Hauptrepräsentanten die Futures (= Terminkontraktgeschäfte), Forwards und speziell FRAs (Termingeschäfte i. e. S.), ferner die auf Einhaltung eines Erfüllungsversprechens zurechtgemachten Kreditderivate wie auch bestimmte Arten von Swaps einschließlich "credit default swaps" CDS zu nennen sind, sowie andernteils eine recht artenreiche Menge verschiedener Erscheinungs- wie auch Mischformen ("umstrukturierte Finanzprodukte"), verkörpert durch "bedingte" Termingeschäfte ("conditional forward transaction"), wie vornehmlich Optionen, Optionen auf Optionen ("compounded options"), optionsähnliche Derivate, so etwa Zinsbindungsabsprachen (Zinsbegrenzungsverträge) in Gestalt von Caps, Floors, Collars, Swaptions u. dgl. m. einschließlich Optionsscheine und ansonsten noch die bei uns jüngst in Mode gekommene Beimischung: die reiche Zahl an Zertifikaten und Hebelprodukten (verbriefte Derivate), als endlich auch sog. "contracts for difference" CFDs. Die Zufuhr an neuen Erkenntnissen auf dem Feld der finanzwirtschaftlichen Forschung (die emsig betrieben wird nicht zuletzt in der Absicht, bestimmte bestehende Regulierungen zu umgehen, um damit ein zusätzliches Gewinnpotenzial abzuschöpfen; "regulatory management", "regulatory arbitrage") sowie Fortschritte auf dem Gebiete des technischen Nachrichtenwesens (Informationstechnologie IT) werden das Spektrum der Gestaltungsmöglichkeiten derivativer Finanzinstrumente in Zukunft noch weiter verbreitern. Der Schlussstein ist mit vorstehender Auflistung also noch keineswegs gesetzt!

Ein zentrales Moment von derivativen Instrumenten ist nach der vorstehenden Formaldefinition das Zurückleiten auf primäre Werte, von denen sie sich herschreiben und ohne deren Dasein sie undenkbar wären ("contingent claim"). So trifft es sich, dass Kurse und Werte von derivativen Finanzinstrumenten sich regelmäßig ausrichten an den bekannten Preisen, Kursen und Maßen (allgem.: "Zustände") der ihnen zugrunde liegenden und im Termin- oder Spotmarkt bereits gehandelten (originären) oder sonstwo abgenommenen Werte – den sogenannten Basisinstrumenten ("underlying", "underlier"). Dieser Umstand macht es möglich, ihnen eine mathematische Zahlungsfunktion ("payoff function") eindeutig zuzurechnen, die in Abhängigkeit vom Wertestand ihres Basisobjekts ihren jeweils realisierbaren Geldwert ausdrückt. Die Basisinstrumente, auf die sie abstellen und die ihre Werte bestimmen, können an sich von unterschiedlichster Art sein: eine große Varietät von Waren und Rohstoffen gehört ebenso wohl hierzu wie eine reiche Zahl an Finanzprodukten und sonstigen Variablen von wirtschaftlichem Interesse. Zum Kreise jener Werte zählen namentlich Devisen, Wertpapiere, Referenzzinssätze, Indices als auch Lieferungsware, wie land- und forstwirtschaftliche Rohprodukte, Brenn- und Treibstoffe sowie Industrie- und Edelmetalle ("commodities"). Kurse und Werte von Finanzderivaten können aber auch abhängig sein von anderweitigen äußeren Bestimmgrößen, wie etwa von klimatischen, geologischen oder sonstigen physikalischen Variablen bis hin zu Eintritt und Größenordnung von bestimmten externen Ereignissen (beispielsweise Kreditausfälle, Katastrophen u. dgl.m.). Voraussetzungsgemäß müssen alle originären Wertegrößen hierbei lückenlos, zumal bei fortgesetzt handelbaren Derivaten, resp. spätesten bei Fälligkeit derselben unzweifelhaft verifizierbar sein. Unmittelbarer Verkehrsgegenstand von Finanzderivaten sind trotzdem nicht etwa jene einzelnen unterstehenden physischen Gesamtheiten von Terminwaren oder die in Urkunden verbrieften Rechte an sich, sondern vielmehr (verbriefte oder unverbriefte) gegenseitige Verträge über künftig zu erfüllende Tauschgeschäfte (Verfügungsrechte) in denselben. Eine bezeichnende Eigenheit, die eine ganze Anzahl von Termingeschäften an sich trägt, ist überdies der sogenannte Hebeleffekt. Letzterer hat zum Erfolg, dass schon mäßige Wertänderungen bei der untergebenen Variablen genügen, um überproportionale Wertänderungen bei der bezüglichen Terminposition auszulösen.

Termingeschäfte werden auf einer nach fixen Regeln geordneten Institution, dem Terminmarkt, angebahnt, gehandelt und final abgewickelt. Dieser ist in die Zukunftsmärkte fest eingebettet und als solcher Teil des Finanzmarktes selbst. Die auf ihm als Handelsresultante hervorgebrachten Terminpreise geben gleichsam für jeden Zeitmoment das zahlenmäßige Abbild des Handelsgeschehens auf jedem seiner Teilmärkte ab. Bei jedem Abschluss adjustiert ihre Höhe sich, wie bei sonstigen Kaufgeschäften auch, nach den höchstpersönlichen Vorstellungen der Käufer von ihrer Preisober- und die der Verkäufer von ihrer Preisuntergrenze für das in Rede stehende Bezugsgut, gewendet indes auf den hinausgeschobenen Erfüllungszeitpunkt des Termingeschäfts. Es wäre also irrig anzunehmen, im Moment des Abschlusses eines Termingeschäfts werde noch kein Preis fixiert. Vielmehr werden beide Vertragsparteien sich über den Preis (Abrechnungspreis, Vertragspreis, "delivery price") als auch über die übrigen Merkmale des unterliegenden Handelsgegenstandes, wie oben geschildert, einig jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses, während der reale Vollzug des Leistungsaustausches erst nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten Frist an einem (über technisch-organisatorische Erfordernisse hinausgehenden) deutlich späteren Termin bzw. innerhalb eines späteren Zeitraums (i. d. R. nach mehr als zwei Tagen) in der zukünftigen Gegenwart vorgesehen ist, unbeschadet des dann geltenden Tagespreises.

Terminmärkte gehören zu den Zukunftsmärkten. Diese ergänzen die bestehenden Spot- und Kassamärkte und fördern einander wechselseitig. Termingeschäfte und die Terminmärkte, auf denen sie abgeschlossen werden, existieren, weil wirtschaftliche Unsicherheiten im Wirtschaftsleben unvermeidbar sind und weil Menschen auch bei gleichem öffentlich zugänglichem Wissen unterschiedliche Erwartungen bilden. Jede einzelne der vielfältigen Erscheinungsformen von Termingeschäften ist der Konzeption nach dazu berufen, Unsicherheiten bei Einkommen und Vermögen zwischen den unterschiedlichen Gruppen von Handelsteilnehmern zu verlagern, Preisungleichgewichte zwischen Märkten auszunützen und zu nivellieren, oder diese in eine spekulative Verwendung einzuweisen. Werden zu den eben erwähnten Verwendungszwecken Verträge in standardisierter Form fortlaufend für eine vordefinierte Auswahl an Marktgegenständen unter einem genau festgelegten Handlungs- und Regelsystem abgeschlossen, so spricht man von dem Institut einer Terminbörse.

 

 

 

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"Quidquid alicui addicitur, alibi detrahitur." (Was irgendwo hinzugefügt wird, wird woanders weggenommen.)
Francis Bacon (1561 - 1626), engl Philosoph

 

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Stand: 20. Februar 2012. Alle Rechte vorbehalten.