Was ist ein Termingeschäft?
Unter einem
Termingeschäft
("forward contract") versteht man ein Zeitgeschäft privatrechtlicher
Natur, das in der aktuellen Gegenwart des Vertragsschlusses eine Anwartschaft
auf ein in einer künftigen Gegenwart zu erbringendes Rechtsgeschäft
begründet und fixiert (Vertrag über "Verträge" eines ferneren Tages).
Ein solches zeigt sich in seiner Art immerhin verschieden von den
Bargeschäften*, welche
ihrer Wesensbeschaffenheit gemäß sogleich mit ihrem Zustandekommen in
der Jetztzeit zu erledigen sind. So werden übereinstimmend alle jene
Zeitgeschäfte, deren gemeinsame Wurzel in dem Sachverhalt liegt, dass
Vertragsschluss (= Verpflichtungsgeschäft) und Erfüllung desselben durch
Vollzug eines darauf gerichteten Handelsgeschäftes – das ist i.
d. R. ein Kauf-, Tausch-, Kredit- oder ein sonstiges entgeltliches
Übertragungsgeschäft – in zwei oder mehr wesentlich verschiedene Zeitschichten
einzuweisen sind, unter dem Namen
Termingeschäft zusammengefasst. Der Schlüsselgedanke, der sich
um alle Formen von Termingeschäften ohne Unterschied rankt, ist mithin darin zu
finden, dass das zeitlich kausale Nacheinander von gegenseitiger Einwilligung
in die Vertragsverpflichtungen und Erfüllung derselben um eine gewisse
Zeitdifferenz von gemeinhin mehreren Tagen, meist aber um Wochen oder
sogar um Monate auseinandergelegen ist.
[* Das
Geschäft für prompte, effektive Erledigung
(Bargeschäft,
Effektivgeschäft, "Direktgeschäft";
engl.: "spot contract") wird in der Wirtschaftssprache, wenn
und insofern es um
Finanzgeschäfte
geht, üblicherweise – zumal im Börsenverkehr – als Kassa-, Komptant-
(bzw. Geschäfte "per kontant", "per Kassa", Kassen- oder Kontant-) oder
Promptgeschäft, bei Umsatzgeschäften mit vereinheitlichter (typisierter,
physischer) Handelsware
dagegen als Spot(markt)-, i.
e. S. Effektiv- oder, speziell an Warenbörsen, auch als Lokogeschäft
("cash contract") bezeichnet. Die Zweiteilung der Geschäftsart
in Zeit- und Bargeschäft stellt demnach in ihrem Kern ab auf den Erfüllungszeitpunkt
des Geschäfts. Die Erfüllung übernommener kaufvertraglicher Verpflichtungen,
also der reale Vollzug des Austausches von Vertragsgegenstand gegen
Geld sowie die gegenseitige Übereignung, erfolgt bei prompten Kaufgeschäften
in idealtypischer Weise vor Ort gleichzeitig mit Vertragsschluss ("Lieferung
gegen Zahlung jetzt", "Leistung für Gegenleistung jetzt").]

Überhaupt lässt der geschäftliche Austausch von Marktobjekten sich nach
dem Zeitmoment in drei Kategorien scheiden: erstens, der
Bartausch ("outright transaction"):
Der Austausch eines Gutes gegen ein anderes wie auch deren gegenseitige
Übereignung erfolgt vor Ort gleich zur Zeit des Vertragsschlusses, Bestimmung
des Austauschverhältnisses sowie Erbringung der Leistung und Gegenleistung
fallen in die Gegenwart. Im Falle eines Kaufgeschäfts ist dies der Barkauf
(Handkauf, "outright purchase"). Zweitens, das
Kreditgeschäft ("credit
transaction"): der eine Teil leistet jetzt, der andere erbringt
seine vertraglich zugesicherte Leistung erst in einer entlegeneren Zukunft.
Bei Kaufgeschäften zerfällt diese Kategorie nochmals in zwei Unterkategorien:
erstens, der Verkäufer leistet jetzt, der Käufer bezahlt den Kaufpreis
später. Hierbei handelt es sich um einen Kreditkauf ("Kauf auf Borg",
Preiskreditierung, "credit purchase"), und zweitens, der Käufer
leistet jetzt, der Verkäufer später (Pränumerationskauf, "advance
payment", "prepaid forward"). Dies betrifft den Fall der
Vorleistung des Kaufpreises ("Vorausbezahlung"). Als dritte Hauptkategorie
reiht sich schließlich das Termingeschäft
an. Hier fällt der Vollzug der jetzt verabredeten Leistung und Gegenleistung
in die fernere Zukunft (Lieferungsgeschäft, "forward contract").
Bei Kaufgeschäften auf Termin spricht man auch von einem Zeitkauf.
Termingeschäfte heben sich somit nicht nur mit Strenge von den
Bargeschäften ab, sondern auch von den gewöhnlichen Kreditgeschäften. Bei
Ersteren vollzieht sich der Leistungsaustausch, wie eben
auseinandergesetzt, nahezu
synchron im Moment des Abschlusszeitpunktes. Bezeichnend für Letztere
dagegen ist, dass die Leistung der einen Partei, die des Gläubigers,
in die Gegenwart, die Gegenleistung(en) der anderen, des Schuldners,
in die Zukunft fällt (fallen).
Ein ordentliches Termingeschäft in seiner Grundform geht hervor aus
einer frei zustande gekommenen, wechselseitig bindenden, rechtsgültigen
Übereinkunft zweier Vertragsparteien, zwischen einem "Käufer" (er hat
gewöhnlich die Long-Position inne) und einem "Verkäufer"* (Short),
welche zum Inhalt hat, ein in seinen Qualitätsmerkmalen und Eigenschaften
genau definiertes Wirtschaftsgut, das den Gegenstand des Termingeschäftes,
d.i. sein "Underlying" bildet,
in einer ausbedungenen Menge bzw. im Geldeswert eines bestimmten Finanzinstruments,
auf einen festgesetzten zukünftigen Zeitpunkt oder auf eine fest bestimmte
künftige Frist (den "Termin") gemäß dem bei Geschäftsabschluss stipulierten
fixen Austauschverhältnis ("Terminpreis") zu vertauschen. Alle wesentlichen
Punkte eines Termingeschäfts werden entweder in den voraufgehenden Vertragsunterhandlungen
(nach den Punktationen) frei beschlossen oder sind bereits, bis auf
den Preis, nach Maßgabe eines fertig vorliegenden Standardvertrags niedergeschrieben.
Die nach einem Standardmuster letztgenannter Prägung in fungible Gestalt
gebrachten Termingeschäfte lassen sich leicht an
Terminbörsen umsetzen und
werden demgemäß als Börsentermingeschäfte
benannt.
[* Der Kaufbegriff
will im vorliegenden Kontext bloß als gefällige Ausdrucksform verstanden
sein, die alleinig die im Termingeschäft eingenommene Position eines
Teils an demselben kenntlich machen soll.]
Löst man den Begriff des Termingeschäfts
aus seiner ursprünglich indifferenten Einkleidung und betrachtet
ihn rein zweckbezogen, so spricht man in allgemeiner Weise auch von
Derivativen Instrumenten oder
Derivativgeschäften (von lat.
"derivare" = ableiten). Sämtliche Formen von Derivativgeschäften,
die uns überhaupt im Wirtschaftsleben begegnen, sind nichts als das
Ergebnis alternativer Vertragsgestaltungen. Sie alle zeichnen sich unter
ökonomisch-technischem Blickwinkel erkennbar durch eine ungemeine Vielseitigkeit
aus, als sie je nach bevorzugter Nutzanwendung in qualifizierte Abhängigkeit
zu allerlei anderweitigen Rechtsgeschäften und Fremdereignissen gesetzt
und zweckorientiert zum Einsatz gebracht werden können. Durch einen
sachgerechten Nutzgebrauch von
Derivativen
Finanzinstrumenten* erweitert sich das Entscheidungsfeld
des Disponierenden um eine Vielheit von Handlungsalternativen, grundlegende
ebenso wie bedarfsgerecht kombinierte. Der besondere individualwirtschaftliche
Vorzug der derivativen Finanzinstrumente liegt sonach auf der Hand.
Vermöge ihrer ausgedehnten Variationsbreite lassen sie sich allesamt
präzise ausrichten auf die konkrete Markterwartung ihres Anwenders nicht
minder als auf seine psychische Disposition. Letztere umfasst insbesondere
die persönliche Einstellung gegenüber wirtschaftlichen Unsicherheiten,
d.i. die dem Disponierenden
eigene Risikoneigung. Eine ganze Reihe von derivaten Instrumenten ist
überdies im Wirtschaftsverkehr übertragbar. Manchen davon, so nämlich
den Futures und den börsennotierten
Optionen, ist Handelbarkeit
wahrlich auf den Leib geschrieben. Handelbare Termingeschäften in Gestalt
von Derivativen Finanzmarktinstrumenten werden auf den Finanzmärkten
zu einheitlichen und bekannten Bedingungen vorzugsweise Preissicherungs-
(Hedging-), Arbitrage- und
Spekulationszwecken (Trading) dienstbar gemacht.
[* Anmerkung: Das
Instrumentelle ist demnach nicht etwa eine dem Termingeschäft besonders
anhaftende, "inhärente" Eigenschaft, sondern immer in Beziehung zu derjenigen
Person zu verstehen, die es sich für ihre Zwecke zunutze zu machen weiß.]
Aufgrund der Vielzahl und der teils eigentümlich komplizierten Natur
von Finanzderivaten sind wiederholt Zweifel laut geworden, ob dieselben
sich in ihrer gesamten Angebotsfülle überhaupt allein nach abstrakten
Kriterien kennzeichnen lassen oder ob man es nicht vielmehr mit gesonderten
Instrumenten zu tun habe, welche die Finanzpraxis und die akademische
Literatur unter der Aufschrift der derivativen Finanzinstrumente zu
identifizieren gewohnt ist. Nach weithin anerkanntem Begriffsverständnis
lassen Finanzderivate
sich wohl definieren
als Termingeschäfte, welche die Eigenschaft
teilen, dass sie ihren Preis, Wert und ihre Zahlungsstruktur nach bekannten
Grundsätzen in eindeutig nachvollziehbarer (positiver) Weise herleiten
von einer oder einer gewissen Anzahl von originären Variablen
("Derivativgeschäft", "contingent claims").*
[* Bemerkung:
Ließe man in der obigen Deutung das Satzglied "in eindeutig nachvollziehbarer
(positiver) Weise" außen vor, so erweiterte sich der Kreis der Finanzderivate
nicht unbeträchtlich. Dieser schlösse dann selbst Aktien ein, deren
Wert ja in gewisser Weise, neben anderen Determinanten, vom Betriebsergebnis
der betreffenden Aktiengesellschaft abhängt.]
Einen ersten Eindruck von der Vielfältigkeit und Ausgedehntheit der
Erscheinungsformen derivativer Finanzinstrumente vermittelt die folgende
Auflistung der ihrer Bedeutung wegen hervorstechendsten unter allen
Derivaten ("core derivatives"). Im Gattungsbegriff Finanzderivate
eingeschlossen sind hiernach einesteils alle Vertragsformen, verkörpert
durch "unbedingte" (fixe) Termingeschäfte (Festgeschäfte,
Termindirektgeschäfte, "unconditional forward transaction", allgem.:
Zeitgeschäfte), als deren Hauptrepräsentanten die Futures
(= Terminkontraktgeschäfte),
Forwards und speziell FRAs (Termingeschäfte i.
e. S.), ferner die auf Einhaltung eines Erfüllungsversprechens
zurechtgemachten Kreditderivate wie auch bestimmte Arten von Swaps einschließlich
"credit default swaps" CDS zu nennen sind, sowie andernteils
eine recht artenreiche Menge verschiedener Erscheinungs- wie auch Mischformen
("umstrukturierte Finanzprodukte"), verkörpert durch "bedingte"
Termingeschäfte ("conditional forward transaction"), wie
vornehmlich Optionen, Optionen auf Optionen ("compounded options"),
optionsähnliche Derivate, so etwa Zinsbindungsabsprachen (Zinsbegrenzungsverträge)
in Gestalt von Caps, Floors, Collars, Swaptions u.
dgl. m. einschließlich
Optionsscheine und ansonsten noch die bei uns jüngst in Mode gekommene
Beimischung: die reiche Zahl an
Zertifikaten und
Hebelprodukten (verbriefte Derivate), als endlich auch sog. "contracts
for difference" CFDs. Die Zufuhr an neuen Erkenntnissen auf dem
Feld der finanzwirtschaftlichen Forschung (die emsig betrieben wird
nicht zuletzt in der Absicht, bestimmte bestehende Regulierungen zu
umgehen, um damit ein zusätzliches Gewinnpotenzial abzuschöpfen; "regulatory
management", "regulatory arbitrage") sowie Fortschritte auf
dem Gebiete des technischen Nachrichtenwesens (Informationstechnologie
IT) werden das Spektrum der Gestaltungsmöglichkeiten derivativer Finanzinstrumente
in Zukunft noch weiter verbreitern. Der Schlussstein ist mit vorstehender
Auflistung also noch keineswegs gesetzt!
Ein zentrales
Moment von derivativen Instrumenten ist nach der vorstehenden Formaldefinition
das Zurückleiten auf primäre Werte, von denen sie sich herschreiben
und ohne deren Dasein sie undenkbar wären ("contingent claim"). So trifft es sich, dass Kurse
und Werte von derivativen Finanzinstrumenten sich regelmäßig ausrichten
an den bekannten Preisen, Kursen und Maßen (allgem.: "Zustände") der
ihnen zugrunde liegenden und im Termin- oder Spotmarkt bereits gehandelten
(originären) oder sonstwo abgenommenen Werte – den sogenannten Basisinstrumenten
("underlying", "underlier"). Dieser Umstand macht es möglich,
ihnen eine mathematische Zahlungsfunktion ("payoff function")
eindeutig zuzurechnen, die in Abhängigkeit vom Wertestand ihres Basisobjekts
ihren jeweils realisierbaren Geldwert ausdrückt. Die Basisinstrumente,
auf die sie abstellen und die ihre Werte bestimmen, können an sich von
unterschiedlichster Art sein: eine große Varietät von Waren und Rohstoffen
gehört ebenso wohl hierzu wie eine reiche Zahl an Finanzprodukten und
sonstigen Variablen von wirtschaftlichem Interesse. Zum Kreise jener
Werte zählen namentlich Devisen, Wertpapiere, Referenzzinssätze, Indices
als auch Lieferungsware, wie land- und forstwirtschaftliche Rohprodukte,
Brenn- und Treibstoffe sowie Industrie- und Edelmetalle ("commodities").
Kurse und Werte von Finanzderivaten können aber auch abhängig sein von
anderweitigen äußeren Bestimmgrößen, wie etwa von klimatischen, geologischen
oder sonstigen physikalischen Variablen bis hin zu Eintritt und Größenordnung
von bestimmten externen Ereignissen (beispielsweise Kreditausfälle,
Katastrophen u. dgl.m.).
Voraussetzungsgemäß müssen alle originären Wertegrößen hierbei lückenlos,
zumal bei fortgesetzt handelbaren Derivaten, resp. spätesten bei Fälligkeit
derselben unzweifelhaft verifizierbar sein. Unmittelbarer Verkehrsgegenstand
von Finanzderivaten sind trotzdem nicht etwa jene einzelnen unterstehenden
physischen Gesamtheiten von Terminwaren oder die in Urkunden verbrieften
Rechte an sich, sondern vielmehr (verbriefte oder unverbriefte) gegenseitige
Verträge über künftig zu erfüllende Tauschgeschäfte (Verfügungsrechte)
in denselben. Eine bezeichnende Eigenheit, die eine ganze Anzahl von
Termingeschäften an sich trägt, ist überdies der sogenannte
Hebeleffekt. Letzterer
hat zum Erfolg, dass schon mäßige Wertänderungen bei der untergebenen
Variablen genügen, um überproportionale Wertänderungen bei der bezüglichen
Terminposition auszulösen.
Termingeschäfte werden auf einer nach fixen Regeln geordneten Institution,
dem Terminmarkt, angebahnt,
gehandelt und final abgewickelt. Dieser ist in die Zukunftsmärkte fest
eingebettet und als solcher Teil des Finanzmarktes selbst. Die auf ihm
als Handelsresultante hervorgebrachten Terminpreise geben gleichsam
für jeden Zeitmoment das zahlenmäßige Abbild des Handelsgeschehens auf
jedem seiner Teilmärkte ab. Bei jedem Abschluss adjustiert ihre Höhe
sich, wie bei sonstigen Kaufgeschäften auch, nach den höchstpersönlichen
Vorstellungen der Käufer von ihrer Preisober- und die der Verkäufer
von ihrer Preisuntergrenze für das in Rede stehende Bezugsgut, gewendet
indes auf den hinausgeschobenen Erfüllungszeitpunkt des Termingeschäfts.
Es wäre also irrig anzunehmen, im Moment des Abschlusses eines Termingeschäfts
werde noch kein Preis fixiert. Vielmehr werden beide Vertragsparteien
sich über den Preis (Abrechnungspreis, Vertragspreis, "delivery price")
als auch über die übrigen Merkmale des unterliegenden Handelsgegenstandes,
wie oben geschildert, einig jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses,
während der reale Vollzug des Leistungsaustausches erst nach Ablauf
einer vertraglich vereinbarten Frist an einem (über technisch-organisatorische
Erfordernisse hinausgehenden) deutlich späteren Termin bzw. innerhalb
eines späteren Zeitraums (i. d.
R. nach mehr als zwei Tagen) in der zukünftigen Gegenwart vorgesehen
ist, unbeschadet des dann geltenden Tagespreises.
Terminmärkte
gehören zu den Zukunftsmärkten. Diese ergänzen die bestehenden Spot-
und Kassamärkte und fördern einander wechselseitig. Termingeschäfte
und die Terminmärkte, auf denen sie abgeschlossen werden, existieren,
weil wirtschaftliche Unsicherheiten im Wirtschaftsleben unvermeidbar
sind und weil Menschen auch bei gleichem öffentlich zugänglichem Wissen
unterschiedliche Erwartungen bilden. Jede einzelne der vielfältigen
Erscheinungsformen von Termingeschäften ist der Konzeption nach dazu
berufen, Unsicherheiten bei Einkommen und Vermögen zwischen den unterschiedlichen
Gruppen von Handelsteilnehmern zu verlagern, Preisungleichgewichte zwischen
Märkten auszunützen und zu nivellieren, oder diese in eine spekulative
Verwendung einzuweisen. Werden zu den eben erwähnten Verwendungszwecken
Verträge in standardisierter Form fortlaufend für eine vordefinierte
Auswahl an Marktgegenständen unter einem genau festgelegten Handlungs-
und Regelsystem abgeschlossen, so spricht man von dem Institut einer
Terminbörse.
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