Orderarten an den Kassamärkten der Wertpapierbörsen
Um unter jeder nur denkbaren
Marktkonstellation mit dem angemessenen Order-Instrumentarium mit sicherem
Griff zur Hand zu sein, bedarf es einer genauen Kenntnis der Anwendungsvoraussetzungen
und Funktionsweisen der unterschiedlichen börslichen Auftragsformen
(Orderarten). Die folgenden Seiten bieten eine Gesamtdarstellung der
an den Effektenbörsen üblichen elementaren Orderarten zusammen mit Beispielen,
an denen ihre jeweils zweckmäßigen Einsatzmöglichkeiten im Aktien- und
Optionshandel praxisgerecht erläutert werden.
Der Börsenverkehr
in Wertpapiergeschäften wird auftragsweise durchgeführt. Der einzelne
Transaktionswunsch wird durch Erteilung einer Order (Auftrag,
Gebot, Bestellung) verbindlich zum Ausdruck gebracht. Durch sachgemäßen
Gebrauch einer Order konkretisiert der Wertpapierhändler seine Handelsabsicht
und setzt mit ihrer Einreichung die Realisation seines Engagements ins
Werk. Im Börsenleben trifft man, je nach verfolgtem Zweck, auf die unterschiedlichsten
Orderarten. Bei der Auswahl einer zweckdienlichen Orderart ist zu berücksichtigen,
dass nicht immer jede an sich ausführbare – und im Folgenden vorgestellte
– Orderart auch tatsächlich an jeder Wertpapierbörse vorbehaltlos zulässig
ist. Welche davon im Einzelfall statthaft sind, hängt ab von den jeweils
geltenden Börsenregeln, die sich freilich von Zeit zu Zeit ändern können.
Doch selbst dann, wenn die börsenseitige Zulässigkeit ganz außer Zweifel
steht, empfiehlt es sich, vor einer ersten Auftragserteilung in Erfahrung
zu bringen, welche Orderarten im Einzelnen Ihr Handelshaus zu akzeptieren
bereit ist. Dies gilt in besonderem Maße für die verschiedenen Discount-Broker.
Auskunft darüber als auch über aktuell geltenden Regelungen, welche
der einzelnen Orderarten von den Effektenbörsen akzeptiertet werden,
erhalten Sie erforderlichenfalls von einem Kundenbetreuer ("account
executive") Ihres Wertpapierdienstleisters
oder in detaillierter Form durch Aufruf der jeweiligen
Internetseiten der betreffenden
Börsen.
Zur
Ordererteilung für Wertpapiere an den Wertpapierbörsen:
Ein Hauptanliegen jedes Kommissionshauses
(Bank, Broker oder sonstige Finanzdienstleister) ist es, Wertpapiertransaktionen
dem Kunden (Kommittenten) so einfach und so bequem wie möglich zu gestalten.
Alles, was der Kundenbetreuer bei der Ordererteilung hierzu vom Auftraggeber
benötigt, ist eine eindeutige und unmissverständliche Angabe der konkret
vorgesehenen Orderspezifikationen.
Um ein Weiteres braucht sich der Kunde dann nicht mehr zu kümmern. Nach
Entgegennahme des Auftrags wird der Broker den an ihn herangetragenen
Transaktionswunsch im Interesse des Kunden an die Börse bringen und
dort bestmöglich auszurichten suchen. Zu den wesentlichen Bestandteilen
einer Wertpapierorder gehören im Einzelnen:
-
die Angabe, ob ge- oder verkauft
werden soll (ggf. auch die Mitteilung, ob es sich bei einem in Auftrag
gestelltem Verkaufsgeschäft um einen Leerverkauf ("short
sale") handelt. Dann heißt es einleitend: "Zum Öffnen
verkaufe ich ..."),
-
die genaue Stückzahl (bzw. Nennwert)
der zu ordernden Wertpapiere (Ordervolumen),
-
die exakte Bezeichnung des Wertpapiers
bzw. die zugeordnete Wertpapierkennnummer (ISIN). Wird
das betreffende Wertpapier gleichzeitig an verschiedenen Börsen
notiert, so ist zusätzlich der Ausführungsplatz (Börsenplatz) anzugeben,
an dem der Handel stattfinden soll;
-
spezielle Anweisungen im Hinblick
auf Handels- und Ausführungsbeschränkungen (Ausführungsklauseln),
d.h. spezifische Orderattribute,
die den Order-Typ bzw. das Handelsvolumen kenntlich machen, wie
z.B. "maket order"
bzw. preisliche Limits, "FOK", "opening only" etc.
(s.
u.), und
-
die Gültigkeitsdauer der Order
in Verbindung mit der Kontonummer. Diese Angaben können
indes auch ganz am Anfang erfolgen (Bei telefonischer Ordererteilung
sollten Sie in diesem Fall, bevor Sie hiernach fortfahren, kurz
abwarten, bis dass der Broker Sie als Kunde identifizieren konnte.).
[Hinweis:
Beachten Sie auch die Besonderheiten bei der
Ordererteilung
für Optionsgeschäfte.]
Grundsätzlich
werden die Finanzinstitute jeden eindeutig und klar formulierten Börsenauftrag
anstandslos entgegennehmen und akzeptieren. Telefonisch aufgetragene
Orders werden vom Kundenbetreuer zur Sicherheit noch einmal wiederholt,
wodurch der Auftraggeber die Gelegenheit erhält, seine Order nochmals
auf Versprecher und Oberflächlichkeitsfehler zu prüfen und nötigenfalls
sogleich zu korrigieren. Ein aufmerksames Zuhören lohnt sich in diesem
Augenblick ganz besonders, da auftauchende Fehler bei der Ordererteilung
grundsätzlich zuerst dem Kunden angelastet werden. Im Falle nicht eindeutig
oder nicht leicht verstehbarer Ordertypen ist es ratsam, Ihren Kundenbetreuer
beziehungsweise einen börsenkundigen Dritten in einem vorgängigen Beratungsgespräch
um fachkundigen Rat und Hilfe zu ersuchen. Legen Sie ihm bei dieser
Gelegenheit Ihre Handelsabsicht möglichst konkret und ins Einzelne gehend
dar.
Da
es bei der Erteilung von Orders erwiesenermaßen sehr leicht zu Missverständnissen
kommen kann, wird dringend empfohlen – sofern nicht bereits durch Order-Software
vorgegeben – im Interesse unstrittiger Abschlüsse sich strikt an obiges
Ablaufschema zu halten. Bei der Auftragsabwicklung per Datenfernübertragung
("online") via elektronischer Handelssysteme mit Online-Brokern
über das Internet ist es darüber hinaus unerlässlich, sich vor einer
ersten Ordererteilung gründlich in die Bedienung und Technik der jeweiligen
Ordermodule der Software einzuarbeiten.
Börsengeschäfte,
und damit auch die gesamte Orderabwicklung, sind bekanntlich schleunig
sich abspielende Geschäfte. Kein Wunder, wenn zu deren Beschleunigung
häufig und gerne abkürzende Fachbegriffe, Akronyme und spezielle Symbole
verwendet werden, die stellvertretend für die wichtigsten Abläufe und
Bestandteile einer Order stehen, – so beispielsweise Market,
MIT, Stopp oder GTC. Die folgenden Seiten sollen
dazu dienen, Begriffe und Usancen, die bei der Auftragerteilung im Effektenhandel
wiederholt anzutreffen sind und um die es geht, näher zu erläutern.
Da es sich bei all diesen Bezeichnungen im Börsenalltag zugleich um
eindeutige und allgemein gebräuchliche Formulierungen handelt, wird
vorausgesetzt, dass der Anwender weiß, auf was er sich einlässt. Er
muss sich also im Falle einer unsachgerechten Verwendung derselben möglicher
rechtlicher und finanzieller Konsequenzen klar bewusst sein.
Weitere
allgemeine Hinweise:
Orderarten
existieren, weil im Zeitpunkt der Auftragerteilung der sich einstellende
Marktpreis nicht bekannt ist. Jede Orderart erfüllt dabei ihren besonderen
Zweck und verlangt damit unterschiedliche Angaben. Trotz der Fülle an
Orderarten verursachen keine der ihren Einsatzzweck kennzeichnenden
speziellen Anweisungen und Zusätze dem Investor irgendwelche Extrakosten.
Bank- und Brokergebühren ("brokerage fees", "commissions"),
die den Kunden eines Investmenthauses in Rechnung gestellt werden, sind
üblicherweise für alle Orderarten gleich hoch. Diese können sich dabei
jedoch beziehen entweder auf lediglich einen Kauf- bzw. einen
Verkauf ("half turn") einerseits oder andererseits auf Kauf und
Wiederverkauf zusammengenommen ("round turn"). Zu beachten ist
ferner, dass bei Börsengeschäften zuweilen Pauschal- bzw. Mindestgebühren
existieren. Vielfach sind die Börsenspesen auch abhängig vom Orderumfang
("volume"). Überdies werden Teilausführungen
von einigen Brokerhäusern nicht selten jeweils extra berechnet. Im Falle
einer Teilausführung lässt sich eine eingereichte Order aufgrund der
aktuellen Marktsituation – zumal bei geringem Transaktionsvolumen und
mangelnder Marktliquidität,
etwa infolge eines niedrigen Streubesitzes in ohnedies engen Märkten
– nicht in einem Abschluss allein in ihrem vorgesehenen Gesamtumfange,
sondern nur, wenn überhaupt, stück- bzw. stufenweise nacheinander ausführen,
wobei im letzteren Fall verschiedene Ausführungskurse nicht auszuschließen
sind.
Die
computertechnische Entwicklung der letzten Jahre hat zweifellos auch
vor der Kommunikation im Börsenwesen nicht Halt gemacht. Bedingt durch
die Vernetzung von Computersystemen vergehen von der Ordererteilung
bis zur Orderausführung ("matching") meist nur Bruchteile von
Sekunden, abhängig im konkreten Einzelfall vom jeweils verwendeten Handelssystem
(Online, per Telefon, Präsenzhandel, vollelektronischer Handel etc.).
Im Allgemeinen gilt hier die Regel: Je kurzfristiger eine Orderausführung
zu bewerkstelligen ist, desto flexibler lässt sich disponieren. Und
dies betrifft aus naheliegenden Gründen im besonderen Maße das "Daytrading".
Lassen Sie sich also vor einem Engagement an den Wertpapiermärkten unbedingt
darüber aufklären, wie lange es von der Ordererteilung über die Orderausführung
(das sog. "Order-Routing") bis hin zur Bestätigung der Ausführung braucht.
Darüber
hinaus mag man es als notwendig und zweckmäßig erachten, bei jeder Erteilung
einer Order, jeder Änderung oder Stornierung derselben auch den präzisen
Zeitpunkt des Auftrags separat zu notieren, um – zumal im Falle technischer
Probleme – im Hinblick auf sämtliche Einzelheiten stets den Überblick
zu wahren. Bereits getätigte Transaktionen lassen sich auf diese Weise
leichter und sicher nachvollziehen, schwebende Orders gegebenenfalls
rechtzeitig widerrufen, Limits neu bestimmen oder Stopp-Kurse adjustieren.
Der
Kunde (Kommittent) erhält, wie es von jedem seriös arbeitenden Brokerhaus
auch erwartet werden kann, nach erfolgter Orderausführung unverzüglich
eine offizielle Ausführungsbestätigung (Schlussnote, Schlussbrief,
"order confirmation", "trade confirmation") in schriftlicher,
elektronischer oder fernmündlicher Form, aus der die wichtigsten Einzelheiten
der Transaktion, aufgeschlüsselt nach Menge, Kurs, Handelszeit, Erträge
und Kosten etc., in unmissverständlicher Weise hervorgehen. Steht indessen
die eigentlich fällige Geschäftsbestätigung für einen längeren Zeitraum
aus, obwohl Sie sich einer Ausführung gewiss sein können, so haben Sie
allen Grund, Ihren Broker zu einer Orderausführungsüberprüfung
("order check") zu veranlassen, indem Sie ihn z.B.
danach fragen, ob der betreffende Kurs denn nun "fest" ist.
Neben
dem Recht auf Erhalt einer obligatorischen Ausführungsbestätigung hat
der Kunde zudem Anspruch auf eine förmliche Geschäftsbestätigung,
aus der sämtliche Einzelheiten seiner bislang durchgeführten Börsengeschäfte
offen und unzweideutig hervorgehen. Desgleichen hat er Anspruch auf
eine detailliert aufgezeichnete Monatsübersicht sowie auf den
regelmäßigen Erhalt eines Depotauszugs, der konkreten Aufschluss
gibt über alle in dem betreffenden Zeitabschnitt getätigten Transaktionen
("monthly statement", "blotter").
Die Effekten- und Optionsbörsen kennen drei
Order-Kategorien: preislich unlimitierte Orders, preislich
limitierte Orders und zeitlich limitierte Orders. Diese wiederum
lassen sich in vier elementare Orderarten untergliedern: Marktorders,
Limitorders, Stopp-Orders und alternative Orders.
Hinzu treten in Bezug auf gesonderte Ausführungsbedingungen zusätzlich
qualifizierte Orders. Nachfolgende Übersicht stellt die einzelnen
möglichen Orderarten für Wertpapier- und Wertpapieroptionsgeschäfte
zusammen:*
 |
Preislich
unlimitierte Order
|
Marktorder ("market order")
 |
Preislich
limitierte Orders ("price limit order")
|
Limitorder ("limit order")
Stopp-Order ("stop order")
Stopp-Limitorder ("stop-limit
order")
Trailing Stopp-Order
MIT-Order ("market-if-touched order")
 |
Zeitlich
limitierte Orders ("time limit order")
|
Tages-Order ("day order")
GTC-Order ("good-till-cancelled
order")
MOO-Order ("market-on-opening
order")
MOC-Order ("market-on-close order")
 |
Zusätzlich
qualifizierte Orders
|
OB-Order ("Limit-or-Better"-Order)
FOK-Order ("Fill-or-Kill"-Order)
IOC-Order ("Immediate-or-Cancel-Order")
AON-Order ("All-or-None-Order")
Alternativ-Order ("alternative
order")
DNR-Order ("Do-not-Reduce-Order")
Handelsvollmacht ("discretionary
order")
[* Hinweis: Alle
hier und im Folgenden erörterten Orderarten beziehen sich schwerpunktmäßig
auf den ordergeleiteten kontinuierlichen Auktionshandel ("order-driven
continuous auction market") aus der Perspektive des Auftraggebers
zu seinem Kommissionshandelshaus ("securities broker").]
Wie oben bereits erwähnt,
wird nicht immer jede Orderart aus dem Kreis aller nur denkbaren Orderarten
einhellig von jeder Börse akzeptiert. Gleichwohl werden solche "nicht
qualifizierten" Orders teilweise von den verschiedenen Brokerhäusern
entgegengenommen, in der Hoffnung, hierdurch den Kundenwünschen möglichst
weitgehend zu entsprechen. Diese Orders erhalten dann in aller Regel
den Status "not held", wodurch keinerlei Anspruch oder Gewähr auf eine
Ausführung besteht.
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