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  •    Das Margin-System und "maintenance margin"

Margining heißt der Inbegriff des gesamten Systems der zweckerfüllenden Bestimmung, Bemessung, Abwicklung und Kontrolle von Sicherheitsleistungen für die aus der Begründung von Terminpositionen sich entfaltenden materiellen Risiken. Erste Zielsetzung dieses Systems ist es, Erfüllungsrisiken von Termingeschäften auszuschalten, Transaktionskosten zu mindern und somit letztlich die Effizienz im Handel mit derivaten Instrumenten im Ganzen zu steigern.

Wenngleich die institutionellen Merkmale einzelner Clearing- und Settlement-Systeme* untereinander sich in ihrer konkreten Ausgestaltung von Terminbörse zu Terminbörse in mancherlei Hinsicht auch unterscheiden mögen – man stelle sich nur die Vielzahl der rechts- und organisationstechnischen Rahmenrichtlinien vor Augen, zumal in Ansehung der verschiedenen Abrechnungsmodalitäten oder etwa der diesbezüglichen Vorschriften zur physischen Lieferung von Waren bei der Erfüllung von Futures in natura –, so gibt es unter den in der Terminmarktpraxis anzutreffenden spezifischen Margensystemen doch auch auffallend viele strukturelle Gemeinsamkeiten: Danach sind Futures-Geschäfte allesamt der Geldrechnung unterworfen, offen gehaltene Posten sind dauernd mit Margin zu unterlegen, welches sofort eingangs erhoben wird (vgl. "initial margin"), Gewinne und Verluste werden börsentäglich ermittelt und laufend verrechnet ("marking to market"), Wertminderungen werden dem Konto zur Last geschrieben, widrigenfalls entsprechende Summen eingefordert; weist dagegen ein Margin-Konto im Verlaufe eines Engagements an den Börsenterminmärkten einen Überschuss auf, der über die allgemein erforderliche Sicherheitsleistung hinausreicht, so kann der Kontoinhaber über diesen Betrag frei disponieren. Er kann also übereinstimmend unter allen Abrechnungssystemen, sofern er dies wünscht, einen vorhandenen Überschussbetrag jederzeit etwa dazu nutzen, neue Positionen auf- bzw. vorhandene auszubauen oder sich einen solchen genauso gut auch bar auszahlen lassen.**

[* Clearing bezeichnet das gesamte System der finanziellen kompensatorischen Aufrechnung, Settlement jenes der Abwicklung von bereits abgeschlossenen Terminkontraktgeschäften.]

[** Die Auszahlung einer darüber hinausgehenden Summe ist dahingegen unstatthaft, solange eine gegenüberstehende Position in Terminkontrakten (bzw. in Short-Optionen) noch nicht durch eine kompensierende Transaktion aufgehoben oder erfüllt worden ist (Auszahlungssperrvorschrift).]

 

Aufzählung

Maintenance margin

 

 

 

Ein neben dem "initial margin" weiteres börsenseitiges Regelsystem von Belang, das speziell zur Verringerung von Ausfallrisiken im Terminhandel berufen ist und von dem auch eine Anzahl von namhaften Derivatebörsen einen zusätzlichen Gebrauch macht, stützt sich auf das Sicherungsinstrument des "maintenance margin". Nach den einschlägigen börslichen Regelwerken, die sich eben diesem "maintenance margin" widmen, hat jeder Futures-Händler selbst darauf Bedacht zu nehmen, dass sein Margenkonto während der Haltedauer damit korrespondierender Terminkontrakte zu jeder Zeit ein Guthaben ("equity"; "credit balance") in einer Summe vorhält, die eine vorher von der Terminbörse ausgezeichnete, eindeutig spezifizierte Mindesthöhe (minimale Margendeckung) nicht unterschreitet. Andernfalls läuft der Händler und Inhaber des Kontos Gefahr, dass seine Position seitens der Börse kurzerhand geschlossenen wird und er so unfreiwillig aus dem Engagement geworfen wird.

Die Terminbörsen bringen ganz offiziell für jeden einzelnen ihrer Futures-Artikel einen spezifischen Geldbetrag in Ansatz, welcher pro Einheit einer offenen Position in diesem Produkt auf einem davon berührten Positionskonto in jedem Augenblick ihres Fortbestandes mindestens vorhanden sein muss. Dieses fest umrissene Minimalguthaben auf dem Marginkonto selbst heißt "maintenance margin" ("maintenance performance bond", "Erhaltungsmarge"). Ein "maintenance margin" auf einem Verrechnungskonto kann dem Prinzipe nach gleichsam als unterer Verlustpuffer für alle Eventualitäten aus dem betreffenden noch ausstehenden (offenen) Terminkontraktgeschäft betrachtet werden. Die Börsen schlagen das "maintenance margin" für die verschiedenen Kontrakt-Märkte typischerweise unterschiedlich hoch an. Wenngleich selten, kann ein solches nötigenfalls sich betragsmäßig noch einmal zusätzlich untergliedern nach den einzelnen Terminen innerhalb des bezüglichen Marktes. Alle aktuell in Geltung stehenden Beträge eines "maintenance margin" werden von den Derivatebörsen selbst als auch auf den landläufigen Finanzseiten des Internet oder endlich auch vonseiten der verschiedenen Handelshäuser publik gemacht.

Die Größenordnung eines "maintenance margin" liegt i. d. R. bei rund 65 bis 80 Prozent des für ein "initial margin" festgesetzten Betrages, je nach Terminbörse, dem Handelszweck und dem zu erwartenden Preisrisiko im betreffenden Futures-Markt. Beläuft sich ein "initial margin" etwa auf 3000 US $ pro Kontrakt, so liegt das korrespondierende "maintenance margin" bei einem vorgeschriebenen Satz von, sagen wir, 80 % entsprechend bei 2400 US $. Infolge davon kann eine offene Terminposition in einem durch die vorliegende Spanne zwischen "initial margin" und "maintanance margin" begrenzten Umfang in der der Gewinnerwartung entgegengesetzten Richtung laufen, ohne dass diese dadurch ihre Deckung verliert und ein Nachschießen von Barmitteln notwendig macht. Eine nach verschiedenen Märkten gestaffelte Übersicht über allgemein gängige Margin-Beträge ("initial margin" und "maintenance margin") für Futuresgeschäfte finden Sie auf der folgenden Seite.

Stellen sich nun infolge ungünstiger Kursentwicklungen in den Futures-Märkten Buchverluste in einem Ausmaß ein, welches die Eigenkapitalunterlegung ("margin equity") auf dem Margenkonto unter den durch das "maintenance margin"* festgelegten Mindestbetrag an Eigenkapital drückt (Unterdeckung; "undermargined"), so ist der Kontoinhaber aufgefordert, sein nun der Deckung beraubtes Konto – unbeschadet der bereits vorher eingezahlten Geldbeträge für ein "initial"- oder "maintenance margin" – in kürzester Frist bis zur vollen Höhe des ursprünglichen "initial margin" aufzustocken (Geld "nachzuschießen") und es dadurch wieder auszugleichen, soll die dahinterstehende Position weiterhin beibehalten werden**. Demnach kennzeichnet der Satz für das "maintenance margin" die absolute Mindesthöhe an Deckungsmitteln auf einem Verrechnungskonto, nach deren Erschöpfung ihm gegenüberstehende offene Posten zwangsläufig durch ein Gegengeschäft geschlossen und abgerechnet werden, sofern nicht umgehend die zum Fortbestand nötigen zusätzlichen finanziellen Mittel extra eingehen.

[* Hinweis: An der europäischen Terminbörse Eurex existiert kein "maintenance margin" in der altüblichen Form, da hier alle anfallenden Gewinne und Verluste börsentäglich vollständig bar auszugleichen sind. In ungünstigen Marktsituationen kann hieraus ein beträchtlicher laufender Liquiditätsbedarf erwachsen.]

[** Einige Brokerfirmen setzen dagegen im Kundengeschäft, und zwar insbesondere im Online-Brokerage mit Futures, sog. programmierte "Margin-Monitoring"-Systeme ein, also computergesteuerte Überwachungssysteme, die bei Unterschreiten einer bestimmten Mindestdeckung auf dem Konto alle hiervon betroffenen Positionen ohne Rückfrage automatisch liquidieren. Weitere Einzelheiten hierzu erfahren Sie von Ihrem Handelshaus.]

Solche vom Broker (FCM) bzw. Clearinghaus ausgehende Forderungen nach Nachschüssen für unrealisierte Verluste* werden im Börsen-Fachjargon als "maintenance margin call" oder auch als "variation margin call" (bzw. "performance bond call") bezeichnet und sind stets binnen kürzester Zeit fällig. Laut Geschäftsbedingungen ist ein Nachschuss im Regelfall binnen wenigen Stunden, teilweise immerhin spätestens bis zu Beginn der nächsten Handelsperiode, in bar einzubringen. Kommt der Positionsinhaber einer Aufforderung zum "variation margin call" nicht fristgerecht nach, ist das Clearing- bzw. Brokerhaus autorisiert, ohne jede Verzögerung dieses und andere auf dem angehenden Positionskonto geführte Engagements in einem solchen Umfange zu liquidieren, der eine ausreichende Deckung der gegebenenfalls hiernach noch verbleibenden Nettoposition auf dem betreffenden Konto gewährleistet (forciertes Gegengeschäft). Welche von mehreren möglichen Positionen dies betrifft, wird fallweise nach Rücksprache mit dem Kunden gewissenhaft festgelegt. Einzelne Positionen, die wegen eines herrschenden "lock-limit" sich börsentechnisch nicht in ersten Anlauf schließen lassen, gehen solange dies nicht möglich ist in das Eigentum des Brokerhauses über. Verbleibt trotz allem ein Defizit auf einem Kundenkonto, können die noch ausstehenden Summen letztlich auf dem Klagewege mit allen zu Gebote stehenden Mitteln beigetrieben werden. Wer sich in den Handel mit Futures einlässt, hat also strenge dafür Sorge zu tragen, dass hinter einem bereits eingebrachten Margin finanzielle Reserven in ausreichendem Umfang extra parat stehen, die wann immer nötig zur Aufstockung unverzüglich herangezogen werden können.

[* Nachschüsse können überdies freilich auch jederzeit bei einer Erhöhung der Marginsätze durch die Börse fällig werden.]

 

Aufzählung

Beispiel: Tägliche Wertebewegungen innerhalb eines Margin-Kontos bei spekulativen Positionen im Zusammenhang mit "maintenance margin call" und "marking to market"

Nehmen wir an, das "initial margin" für einen Kaffee-Futures am NYBOT der ICE betrage 2000 US-$, das "maintenance margin" 1500 US-$. Fällt nun der Kurs des Kaffee-Futures um mehr als 1,3 US-Cent, z. B. um 1,35 US-Cent oder entsprechend 506,25 US-$, so geht dem Inhaber einer Long-Position in diesem Markt durch seinen Broker ein "variation margin call" zu. Der Käufer und Halter der Long-Futuresposition wird dadurch von seinem Broker aufgefordert, sein Margin-Konto in einem solchen Umfang aufstocken, dass dieses erneut ein Guthaben in Höhe eines "inital margin" in Höhe von 2000 US-$ ausweist. Andernfalls muss der Kunde und Halter der Position wohl oder übel mit einer (forcierten) Glattstellung seines Long-Futureskontrakts rechnen.

Die folgende Trading-Tabelle illustriert eine mögliche Entwicklung des "margin equity" in einem Margin-Konto eines Position-Traders für einen Kaffee-Futureskontrakt über einen Zeitraum von 14 Handelstagen. Das "initial margin" sei annahmegemäß mit 2000 US-$ und das "maintenance margin" wiederum mit 1500 US-$ angesetzt. Der Kauf des Kaffee-Futures ("long") erfolgt mit Handelsbeginn des 1. Tages zu einem Futureskurs von genau 60 (US-Cent pro lb).

Kurse und Kontostände beziehen sich in der folgenden Tabelle stets auf den Schluss des jeweiligen Handelstages.

 

TAG FUTURESKURS
("Settlement", in US-Cent)
TAGESGEWINN/
TAGESVERLUST
(in US-$)
KUMULIERTER
GEWINN/
VERLUST
(in US-$)
"EQUITY" in
MARGIN-KONTO
(in US-$)
"MARGIN CALL"
(in US-$)
  1 61,00 375 375 2375
  2 60,20 300 75 2075
  3 59,60 225 150 1850
  4 59,90 112,50 37,50 1962,50
  5 59,00 337,50 375 1625
  6 58,20 300 675 1325 675
  7 58,65 168,75 506,25 2168,75
  8 57,85 300 806,25 1868,75
  9 58,00 56,25 750 1925
10 56,80 450 1200 1475 525
11 56,80 0 1200 2000
12 57,60 300 900 2300
13 57,80 75 825 2375
14 59,40 600 225 2975

 

Tabelle: Wertfortschreibung in einem spekulativen Margin-Konto

 

Aus der Tabelle ist zu ersehen, dass der Habensaldo des Margin-Kontos am Ende des 6. Tages um 175 US-$ unter den durch das "maintenance margin" vorgegebenen Mindestbetrag von 1500 US-$ gefallen ist. Das Guthaben ist sohin insuffizient geworden, wodurch vonseiten des Brokerhauses prompt ein an den Positionsinhaber adressiertes "maintenance margin call" in Höhe von 675 US-$ ausgelöst wird. Hier sei beispielhaft unterstellt, dass der Halter der Long-Position einer an ihn gerichteten Nachbesicherungsaufforderung fristgerecht bis zum Start des nächsten Handelstages nachkommt und sein Margin-Konto damit wieder zum Ausgleich bringt. Gleiches mag für den 10. Handelstag gelten.

Nun sei angenommen, der Inhaber des Long-Kaffee-Terminkontrakts entschließe sich dazu, seine Position zu Handelsschluss des 14. Börsentages glattzustellen. Er hätte hiernach im Ergebnis einen Nettovermögensverlust (vor Spesen) aus seinem Engagement im Kaffee-Terminmarkt von insgesamt 225 US-$ zu verzeichnen. Verfolgt man den Handelsablauf bei genauem Zusehen nochmals, so ist leicht festzustellen, dass das Margin-Konto am Ende des 1., 2., 7., 12., 13. und 14. Tages einen Überschuss zeigt, welcher selbstverständlich hätte auch sofort abgehoben oder anderweitig verwendet werden können. Dies ist jedoch hier im Beispiel unterblieben.

Am Ende soll nicht unerwähnt bleiben, dass ein "maintenance margin call" für geübte Trader eine nichts weniger als alltägliche Erscheinung darstellt. Ein halsstarriges Festhalten an ihren Positionen gegen besseres Wissen ist ihnen jedenfalls fremd. Geschäftsgewohnte Händler, die mit den Futuresmärkten aus der Nähe vertraut sind, werden auf ihre Trading-Konten mit akribischer Genauigkeit fortwährend achthaben, so dass böse Überraschungen durch immer kärglicher werdende Deckungsmittel auf ihren Margin-Konten mit der ungewollten Folge eines "maintenance margin call" nach Möglichkeit gänzlich ausbleiben. Letzteres dürfte ihnen sonach höchstens in einem gut begründeten Ausnahmefall widerfahren.

All das steht anders bei dem Fall, der denn auch verschiedentlich ein "maintenance margin call" auszulösen imstande ist, wenn plötzlich und unverhofft Nachrichten über Geschehnisse am Markt eintreffen, denen eine außerordentliche Bedeutung für dessen künftige Kursentwicklung zukommt. Nachrichtenpublikationen mit Inhalt von entsprechendem Gewicht sind im Zusammenspiel mit den verschiedenen Einschätzungen und Meinungen des Marktpublikums befähigt, einen Markt so kräftig durchzuschütteln, dass selbst richtig platzierte Stopp-Kurse um ihre beabsichtigte Wirksamkeit gebracht werden und im weiteren Gefolge letztendlich trotzdem zu Nachschüssen führen. Doch nicht genug daran. In denjenigen Futuresmärkten, die einem administrierten "daily price limit" unterliegen, können Begebenheiten der eben benannten Art bewirken, dass der Börsenterminkurs mit einem Ruck schnurstracks an sein Limit rückt ("limit move") und hernach den Marktverkehr erst einmal auf ungewisse Dauer hemmt. Ein nach Eintritt einer Markt-Limitbewegung einstweilen zum Erliegen kommender Handelsverkehr lässt für all jene, die hiervon aus welchen Gründen immer auf dem falschen Fuß erwischt wurden, als unangenehme Nebenerscheinung Nachschüsse für die auf ihren Konten angehäuften und in einer solchen Sachlage kaum noch realisierbaren Buchverluste nunmehr zwingend fällig werden.

Aufzählung

Wert- und Renditeberechnungen

Die vorstehende Tabelle ließe sich ohne weiteres um die Größe der täglichen Margin-Rendite ("return on margin" ROM) erweitern. Die Margin-Rendite ist ein ebenso gern wie häufig verwendeter Maßstab, an dem sich die Performance – der Vergleich von Einsatz und Erfolg – singulärer Futures-Positionen bemessen lässt. Die Margin-Rendite eines untersuchten Futures sei rechnerisch definiert als:

Kursdifferenz zwischen dem aktuellen bzw. realisierten Futureskurs und dem anfänglichen Kauf- bzw. Verkaufskurs ("Einstandskurs") mal Kontraktumfang geteilt durch das "initial margin", kurz: Gewinn geteilt durch Einschuss.

Doch statt vieler beschreibender Worte sei die obige Definition der Margin-Rendite anhand eines auf das vorstehende Verrechnungskonto gewendeten Zahlenbeispiels näher erläutert: Danach beläuft die Margin-Rendite sich nach Vollendung des ersten Handelstages auf:

(0,61 – 0,60) x 37500 : 2000 = 0,1875, oder 18,75 %   .

Verglichen mit der prozentualen Wertänderung im Futureskurs von 1,666...% ist die Margin-Rendite hiergegen relativ groß angeschlagen. Zugleich liegt im Werteverhältnis von Margin-Rendite zur prozentualen Änderung des Börsenterminkurses der Futuresgeschäfte anhaftende viel zitierte Hebeleffekt ("leverage") klar zutage. Die Margin-Rendite übertrifft die relative Änderung im Futureskurs um ein bestimmtes festes Vielfaches; im obenstehenden Beispiel beträgt das Verhältnis 11,25:1. Stellen wir dazu noch die Probe auf: Zur Einleitung der in Rede stehenden Position in Kaffee-Futures war ein "initial margin" in Höhe von 2000 US-$ erforderlich. Setzt man nun den gesamten Kontraktgegenwert im Zeitpunkt des Positionsaufbaus in Höhe von 37500x0,6 US-$ = 22500 US-$ ins Größenverhältnis zum oben bezifferten Ersteinschuss, so erhalten wir abermals ein Verhältnis von: 22500:2000 = 11,25:1.* Der Kontraktwert des Futures ist bei Öffnung der Position gleich dem 11,25fachen seines "inital margin".

[* Unter dem Blickwinkel einer dynamischen Betrachtungsweise schwächen daher allfällige Nachschüsse ("maintenance margin call") den Hebeleffekt einer Futures-Position.]

Die Margin-Rendite lässt sich weiterhin unterscheiden in Brutto- und Netto-Margin-Rendite. Letztere erhält man in der eben geschilderten Weise mit Verwirklichung des Ergebnisses eines Trade als den verbleibenden Rest nach Abzug von Börsenhandelsspesen ("commissions").

 

Die Wertänderung eines Futures* in Geld errechnet sich allgemein nach folgender Formel:

Aufzählung

Wertänderung =  Kursdifferenz in "ticks"  x  "tick"-Wert.

Im obigen Beispiel ist der Kurs des Kaffee-Futures von Tag 1 auf Tag 2 zum "settlement" von 61 US-¢ auf 60,2 US-¢, also um 0,8 US-¢ gefallen. Da bei einer normierten "tick"-Größe von 0,05 US-¢ (= 0,0005 US-$) eine Differenz des Börsenpreises von 0,8 US-¢ insgesamt 16 "ticks" ausmacht, und der Wert eines "tick" dabei stets genau 18,75 US-$ pro Kontrakt entspricht, ergibt sich aus der Börsenkursänderung arithmetisch eine Wertänderung des Kaffee-Futureskontrakts von 16 x 18,75 US-$ = 300 US-$ (d. h. auf unser Beispiel gewendet: Wertänderung = Verlust für den Inhaber der Long-Position = Gewinn für den Inhaber der Short-Position).

[* Man beachte, dass im Zeitpunkt des Abschlusses eines Futuresgeschäfts der Geldwert des Kontaktes selbst sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer stets und ausnahmslos exakt gleich null beträgt; denn vorbehaltlich von Transaktionskosten kostet es ja nichts an "Anschaffungskosten", an der Terminbörse einen Futures-Kontrakt einzugehen. Erst im Moment der Änderung des Futureskurses erhält der Kontrakt (positiven oder negativen) Wert.]

Weil jeweils nur ein geringer Bruchteil des Gegenwertes des einem Futures zugrunde liegenden Marktgegenstandes an Margin einzuzahlen ist, sind die prozentualen Wertänderungen auf dem Margin-Konto, verglichen mit den prozentualen Wertänderungen im Basiswert selbst, offenbar um ein Vielfaches größer. Der hierdurch charakterisierte und hervorgerufene Hebeleffekt ("risk-return-leverage") bewirkt aber nicht nur überproportional hohe Gewinnchancen, sondern diesem Umstand ist es auch zuzuschreiben, dass Termingeschäfte mit Futures – unsachgemäß angewendet – mit einer ganz erheblichen Wertgefahr behaftet sind, welche der Halter einer solchen Position in vollem Umfang zu tragen hat. Diese macht sich letzten Endes darin fühlbar, dass der Inhaber von Terminkontrakten auch mit seinem gesamten sonstigen privaten Vermögen für potenzielle Verluste aus offenen Positionen einzustehen hat. Durch Kreditfinanzierung ließe sich der Hebeleffekt, und damit auch das Verlustrisiko, sogar noch in einer stärkeren Proportion steigern ("gear up").

 

Aufzählung

Zusammenfassung und Fazit zum Margen-System

Aus dem bisher Gesagten ist zu allem Anfang festzuhalten, dass eine Teilnahme am Terminhandel dem Händler grundsätzlich ein besonders hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit, Risikobereitschaft als auch Kapitalkraft abverlangt; denn jede offene Position in Futures (wie auch in Short-Optionen) macht es erforderlich, während der Dauer ihrer Aufrechterhaltung im Falle ungünstiger Marktentwicklungen für die daraus resultierenden Auszahlungsüberhänge praktisch sofort und in voller Höhe aufzukommen. Hierbei ist es keineswegs ausgeschlossen, dass die Summe aller Nachschüsse ("variation margin calls") den eingangs hinterlegten Geldbetrag ("inital margin") im Verlauf eines Engagements um ein Mehrfaches übersteigt. Über Eintritt und Belauf etwaiger Auszahlungsverpflichtungen besteht angefangen vom Zeitpunkt der Öffnung einer Position bis hin zu ihrer Glattstellung Ungewissheit. Daraus erhebt sich offenkundig ein gewisses Gefahrenmoment insofern, als der Händler seine persönliche finanzielle Kapazität überschätzt, die erforderlichen Ein- und Nachschüsse jederzeit fristgerecht und in voller Höhe leisten zu können. Nicht nur die geschäftliche und wirtschaftliche Stellung, auch die persönliche Existenz ist bei Unmöglichkeit der Leistung auf der ganzen Linie bedroht. Um im Falle überraschend eintreffender unerwünschter Marktentwicklungen nicht urplötzlich und unvermerkt in die Zahlungsunfähigkeit zu schlittern, sollte einem Engagement an den Zukunftsmärkten daher in jedem Falle eine finanzielle Vorschaurechnung zur Liquiditätsvorsorge vorausgehen. Die Summe an liquiden Mitteln, die der Trader disponibel zu halten hat, um unter normalen Verhältnissen seine Geschäfte in geregelter Weise fortsetzen zu können, richtet sich dabei sowohl nach Art und Umfang des übernommenen Risikos als auch nach der Häufigkeit, in der derivative Instrumente zum Einsatz kommen.

Diesem Unsicherheitsfaktor steht jedoch der Vorteil einer erhöhten Erfüllungssicherheit dergestalt gegenüber, dass sich infolge transparenter Märkte sich einstellende Verluste augenblicklich erkennen und mit den nötigen Mitteln auch sofort ausgleichen lassen. Der Händler erhält unmittelbar Aufschluss über den Wert seiner Position in Futures und Optionen und kann zu jeder Zeit entscheiden, ob er seine bestehende Position beizubehalten, auszubauen, zu reduzieren oder durch ein Gegengeschäft Verluste beizeiten zu begrenzen wünscht. Hierdurch lässt sich die höchst präsente Gefahr eines im Zeitablauf sich Anhäufens und Einstehenmüssens von Verlusten frühzeitig erkennen und damit praktisch bereits im Keim ersticken.

 

Fazit und abschließende Bemerkungen: Das Margin-System ist integraler Bestandteil und eine organische Notwendigkeit des börsenmäßigen Terminkontrakthandels. Wie vorstehende Ausführungen zum Themengebiet des Margining aufzeigen, ist der Handel in Futures und "traded options" sowohl von aufsichtsrechtlicher als auch von institutioneller Seite strikt einzuhaltenden, umfänglichen Reglementierungen sowie allerlei bindenden Usancen unterworfen – was freilich nicht nur vom börslichen Handel mit Finanzderivaten, sondern in vielerlei Hinsicht, jedoch in abgeschwächter Form, auch vom bankenmäßigen in den übrigen (OTC-)Derivaten gilt. Rechtfertigen und begründen lässt sich eine derart restriktive Verfahrensweise im Handelsverkehr wie auch bei der Abwicklung von Termingeschäften nicht zuletzt mit der kardinalen Bedeutung eines funktionstüchtigen, durchorganisierten "Sekundärmarktes" für Finanzderivate, dem in weiten Bereichen heute und wohl auch in künftiger Zeit eine Schlüsselstellung für die Förderung des realwirtschaftlichen Entwicklungsprozesses in privatwirtschaftlich organisierten Volkswirtschaften zukommen wird.

Eine zentrale Rolle im Hinblick auf Verlässlichkeit und Integrität (Treu und Glauben) von Börsentermingeschäften nimmt dabei die Clearingstelle einer Terminbörse ein. Sie schafft auf der Grundlage von Börsengesetz und Börsenordnung an den internationalen Terminmärkten das notwendige Vertrauen in einen reibungslosen, ordnungsgemäß und transparent ablaufenden Handel mit derivaten Finanzprodukten. Ein nach genau spezifizierten Regeln arbeitendes Margin- und Clearing-System in harmonischer Verbindung mit einem modernen Handelsüberwachungs-, Preisfeststellungs- und Abwicklungssystem ("Settlement-System") trägt entscheidend zur Verringerung des Ausfallrisikos bei und erhöht dadurch zugleich die Stabilität und Liquidität des Terminkontrakthandels insgesamt. Die Erfüllung von Futures- und Optionsgeschäften gilt somit praktisch allemal als gewährleistet. Einem allgemeinen Vertrauensschwund, einer Gefährdung oder gar einem Bruch des gesamten Finanzsystems Börse wird auf diese Weise wirkungsvoll und dauerhaft entgegengewirkt.

 

 

Siehe auch:

 

Aufzählung

Das Margin-System und die Bedeutung des "initial margin"

Aufzählung

Der Mindesteinsatz an Margin (Mindestnormen)

Aufzählung

Das Margin-System und "marking to market"

Aufzählung

Das Clearinghaus und das Clearing-System

Aufzählung

Übersicht: Margin-Tabelle

 

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2010 Bert H. Deiters
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Stand: 19. Juli 2010. Alle Rechte vorbehalten.