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Margining heißt der
Inbegriff des gesamten Systems der zweckerfüllenden Bestimmung, Bemessung,
Abwicklung und Kontrolle von Sicherheitsleistungen für die aus der Begründung
von Terminpositionen sich entfaltenden materiellen Risiken. Erste Zielsetzung
dieses Systems ist es, Erfüllungsrisiken von Termingeschäften auszuschalten,
Transaktionskosten
zu mindern und somit letztlich die Effizienz im Handel mit derivaten
Instrumenten im Ganzen zu steigern.
Wenngleich
die institutionellen Merkmale einzelner Clearing- und Settlement-Systeme*
untereinander sich in ihrer konkreten Ausgestaltung von Terminbörse
zu Terminbörse in mancherlei Hinsicht auch unterscheiden mögen – man
stelle sich nur die Vielzahl der rechts- und organisationstechnischen
Rahmenrichtlinien vor Augen, zumal in Ansehung der verschiedenen Abrechnungsmodalitäten
oder etwa der diesbezüglichen Vorschriften zur physischen
Lieferung von Waren bei der
Erfüllung von Futures in natura –, so gibt es unter den in der Terminmarktpraxis
anzutreffenden spezifischen Margensystemen doch auch auffallend viele
strukturelle Gemeinsamkeiten: Danach sind Futures-Geschäfte allesamt
der Geldrechnung unterworfen, offen gehaltene Posten sind dauernd mit
Margin zu unterlegen, welches sofort eingangs erhoben wird (vgl. "initial
margin"), Gewinne und Verluste werden börsentäglich ermittelt
und laufend verrechnet ("marking to market"), Wertminderungen
werden dem Konto zur Last geschrieben, widrigenfalls entsprechende Summen
eingefordert; weist dagegen ein Margin-Konto im Verlaufe eines Engagements
an den Börsenterminmärkten einen Überschuss auf, der über die allgemein
erforderliche Sicherheitsleistung hinausreicht, so kann der Kontoinhaber
über diesen Betrag frei disponieren. Er kann also übereinstimmend unter
allen Abrechnungssystemen, sofern er dies wünscht, einen vorhandenen
Überschussbetrag jederzeit etwa dazu nutzen, neue Positionen auf- bzw.
vorhandene auszubauen oder sich einen solchen genauso gut auch bar auszahlen
lassen.**
[* Clearing
bezeichnet das gesamte System der finanziellen kompensatorischen Aufrechnung,
Settlement jenes der Abwicklung von bereits abgeschlossenen Terminkontraktgeschäften.]
[** Die Auszahlung
einer darüber hinausgehenden Summe ist dahingegen unstatthaft, solange
eine gegenüberstehende Position in Terminkontrakten (bzw. in Short-Optionen)
noch nicht durch eine
kompensierende Transaktion
aufgehoben oder erfüllt worden ist (Auszahlungssperrvorschrift).]
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Maintenance margin
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Ein neben dem
"initial margin" weiteres börsenseitiges Regelsystem von Belang, das
speziell zur Verringerung von Ausfallrisiken im Terminhandel berufen
ist und von dem auch eine Anzahl von namhaften Derivatebörsen einen
zusätzlichen Gebrauch macht, stützt sich auf das Sicherungsinstrument
des "maintenance margin". Nach den einschlägigen börslichen
Regelwerken, die sich eben diesem "maintenance margin" widmen, hat jeder
Futures-Händler selbst darauf Bedacht zu nehmen, dass sein Margenkonto
während der Haltedauer damit korrespondierender Terminkontrakte zu jeder
Zeit ein Guthaben ("equity"; "credit balance") in einer
Summe vorhält, die eine vorher von der Terminbörse ausgezeichnete, eindeutig
spezifizierte Mindesthöhe (minimale Margendeckung) nicht unterschreitet.
Andernfalls läuft der Händler und Inhaber des Kontos Gefahr, dass seine
Position seitens der Börse kurzerhand geschlossenen wird und er so unfreiwillig
aus dem Engagement geworfen wird.
Die Terminbörsen bringen ganz offiziell für jeden
einzelnen ihrer Futures-Artikel einen spezifischen Geldbetrag in Ansatz,
welcher pro Einheit einer offenen Position in diesem Produkt auf einem
davon berührten Positionskonto in jedem Augenblick ihres Fortbestandes
mindestens vorhanden sein muss. Dieses fest umrissene Minimalguthaben
auf dem Marginkonto selbst heißt "maintenance
margin" ("maintenance performance bond", "Erhaltungsmarge").
Ein "maintenance margin" auf einem Verrechnungskonto kann dem Prinzipe
nach gleichsam als unterer Verlustpuffer für alle Eventualitäten aus
dem betreffenden noch ausstehenden (offenen) Terminkontraktgeschäft
betrachtet werden. Die Börsen schlagen das "maintenance margin" für
die verschiedenen Kontrakt-Märkte typischerweise unterschiedlich hoch
an. Wenngleich selten, kann ein solches nötigenfalls sich betragsmäßig
noch einmal zusätzlich untergliedern nach den einzelnen
Terminen innerhalb des bezüglichen
Marktes. Alle aktuell in Geltung stehenden Beträge eines "maintenance
margin" werden von den Derivatebörsen selbst als auch auf den landläufigen
Finanzseiten des Internet oder endlich auch vonseiten der verschiedenen
Handelshäuser publik gemacht.
Die Größenordnung eines "maintenance margin" liegt
i. d. R. bei rund 65 bis 80 Prozent des für ein "initial margin" festgesetzten
Betrages, je nach Terminbörse, dem Handelszweck und dem zu erwartenden
Preisrisiko im betreffenden Futures-Markt. Beläuft sich ein "initial
margin" etwa auf 3000 US $
pro Kontrakt, so liegt das korrespondierende "maintenance margin" bei
einem vorgeschriebenen Satz von, sagen wir, 80
% entsprechend bei 2400
US $. Infolge davon kann eine offene Terminposition in einem durch die
vorliegende Spanne zwischen "initial margin" und "maintanance margin"
begrenzten Umfang in der der Gewinnerwartung entgegengesetzten Richtung
laufen, ohne dass diese dadurch ihre Deckung verliert und ein Nachschießen
von Barmitteln notwendig macht. Eine nach verschiedenen Märkten gestaffelte
Übersicht über allgemein gängige Margin-Beträge ("initial margin" und
"maintenance margin") für Futuresgeschäfte finden Sie auf der
folgenden Seite.
Stellen sich nun infolge ungünstiger
Kursentwicklungen in den Futures-Märkten Buchverluste in einem Ausmaß
ein, welches die Eigenkapitalunterlegung ("margin equity") auf
dem Margenkonto unter den durch das "maintenance margin"* festgelegten
Mindestbetrag an Eigenkapital drückt (Unterdeckung; "undermargined"),
so ist der Kontoinhaber aufgefordert, sein nun der Deckung beraubtes
Konto – unbeschadet der bereits vorher eingezahlten Geldbeträge für
ein "initial"- oder "maintenance margin" – in kürzester Frist bis zur
vollen Höhe des ursprünglichen "initial margin" aufzustocken
(Geld "nachzuschießen") und es dadurch wieder auszugleichen, soll die
dahinterstehende Position weiterhin beibehalten werden**. Demnach
kennzeichnet der Satz für das "maintenance margin" die absolute Mindesthöhe
an Deckungsmitteln auf einem Verrechnungskonto, nach deren Erschöpfung
ihm gegenüberstehende offene Posten zwangsläufig durch ein Gegengeschäft
geschlossen und abgerechnet werden, sofern nicht umgehend die zum Fortbestand
nötigen zusätzlichen finanziellen Mittel extra eingehen.
[* Hinweis:
An der europäischen Terminbörse
Eurex
existiert kein "maintenance margin" in der altüblichen Form, da hier
alle anfallenden Gewinne und Verluste börsentäglich vollständig bar
auszugleichen sind. In ungünstigen Marktsituationen kann hieraus ein
beträchtlicher laufender Liquiditätsbedarf erwachsen.]
[** Einige
Brokerfirmen setzen dagegen
im Kundengeschäft, und zwar insbesondere im Online-Brokerage mit Futures,
sog. programmierte "Margin-Monitoring"-Systeme ein, also computergesteuerte
Überwachungssysteme, die bei Unterschreiten einer bestimmten Mindestdeckung
auf dem Konto alle hiervon betroffenen Positionen ohne Rückfrage automatisch
liquidieren. Weitere Einzelheiten hierzu erfahren Sie von Ihrem Handelshaus.]
Solche
vom Broker (FCM) bzw. Clearinghaus ausgehende Forderungen nach Nachschüssen
für unrealisierte Verluste* werden im Börsen-Fachjargon als
"maintenance margin call" oder auch als "variation
margin call" (bzw. "performance bond call") bezeichnet
und sind stets binnen kürzester Zeit fällig. Laut Geschäftsbedingungen
ist ein Nachschuss im Regelfall binnen wenigen Stunden, teilweise immerhin
spätestens bis zu Beginn der nächsten Handelsperiode, in
bar einzubringen. Kommt der
Positionsinhaber einer Aufforderung zum "variation margin call" nicht
fristgerecht nach, ist das Clearing- bzw. Brokerhaus autorisiert, ohne
jede Verzögerung dieses und andere auf dem angehenden Positionskonto
geführte Engagements in einem solchen Umfange zu liquidieren, der eine
ausreichende Deckung der gegebenenfalls hiernach noch verbleibenden
Nettoposition auf dem betreffenden Konto gewährleistet (forciertes
Gegengeschäft). Welche von mehreren möglichen Positionen dies betrifft,
wird fallweise nach Rücksprache mit dem Kunden gewissenhaft festgelegt.
Einzelne Positionen, die wegen eines herrschenden "lock-limit"
sich börsentechnisch nicht in ersten Anlauf schließen lassen, gehen
solange dies nicht möglich ist in das Eigentum des Brokerhauses über.
Verbleibt trotz allem ein Defizit auf einem Kundenkonto, können die
noch ausstehenden Summen letztlich auf dem Klagewege mit allen zu Gebote
stehenden Mitteln beigetrieben werden. Wer sich in den Handel mit Futures
einlässt, hat also strenge dafür Sorge zu tragen, dass hinter einem
bereits eingebrachten Margin finanzielle Reserven in ausreichendem Umfang
extra parat stehen, die wann immer nötig zur Aufstockung unverzüglich
herangezogen werden können.
[* Nachschüsse
können überdies freilich auch jederzeit bei einer Erhöhung der Marginsätze
durch die Börse fällig werden.]
 |
Beispiel: Tägliche Wertebewegungen
innerhalb eines Margin-Kontos bei spekulativen Positionen im Zusammenhang
mit "maintenance margin call" und "marking to market"
|
Nehmen wir an, das "initial margin" für einen
Kaffee-Futures am
NYBOT der
ICE
betrage 2000 US-$, das "maintenance
margin" 1500 US-$. Fällt nun
der Kurs des Kaffee-Futures um mehr als 1,3 US-Cent, z. B. um 1,35 US-Cent
oder entsprechend 506,25 US-$, so geht dem Inhaber einer Long-Position
in diesem Markt durch seinen Broker ein "variation margin call"
zu. Der Käufer und Halter der Long-Futuresposition wird dadurch von
seinem Broker aufgefordert, sein Margin-Konto in einem solchen Umfang
aufstocken, dass dieses erneut ein Guthaben in Höhe eines "inital margin"
in Höhe von 2000 US-$ ausweist.
Andernfalls muss der Kunde und Halter der Position wohl oder übel mit
einer (forcierten) Glattstellung seines Long-Futureskontrakts rechnen.
Die folgende Trading-Tabelle illustriert eine
mögliche Entwicklung des "margin equity" in einem Margin-Konto eines
Position-Traders
für einen Kaffee-Futureskontrakt über einen Zeitraum von 14 Handelstagen.
Das "initial margin" sei annahmegemäß
mit 2000 US-$ und das "maintenance
margin" wiederum mit 1500 US-$
angesetzt. Der Kauf des Kaffee-Futures ("long") erfolgt mit Handelsbeginn
des 1. Tages zu einem
Futureskurs von
genau 60 (US-Cent pro
lb).
Kurse
und Kontostände beziehen sich in der folgenden Tabelle stets auf den
Schluss des jeweiligen Handelstages.
|
TAG |
FUTURESKURS
("Settlement",
in US-Cent) |
TAGESGEWINN/
TAGESVERLUST
(in US-$) |
KUMULIERTER
GEWINN/VERLUST
(in US-$) |
"EQUITY" in
MARGIN-KONTO
(in US-$) |
"MARGIN CALL"
(in US-$) |
|
1 |
61,00 |
375 |
375 |
2375 |
– |
|
2 |
60,20 |
300 |
75 |
2075 |
– |
|
3 |
59,60 |
225 |
150 |
1850 |
– |
|
4 |
59,90 |
112,50 |
37,50 |
1962,50 |
– |
|
5 |
59,00 |
337,50 |
375 |
1625 |
– |
|
6 |
58,20 |
300 |
675 |
1325 |
675 |
|
7 |
58,65 |
168,75 |
506,25 |
2168,75 |
– |
|
8 |
57,85 |
300 |
806,25 |
1868,75 |
– |
|
9 |
58,00 |
56,25 |
750 |
1925 |
– |
|
10 |
56,80 |
450 |
1200 |
1475 |
525 |
|
11 |
56,80 |
0 |
1200 |
2000 |
– |
|
12 |
57,60 |
300 |
900 |
2300 |
– |
|
13 |
57,80 |
75 |
825 |
2375 |
– |
|
14 |
59,40 |
600 |
225 |
2975 |
– |
Tabelle: Wertfortschreibung
in einem spekulativen Margin-Konto
Aus der
Tabelle ist zu ersehen, dass der Habensaldo des Margin-Kontos am Ende
des 6. Tages um 175 US-$ unter den durch das "maintenance margin" vorgegebenen
Mindestbetrag von 1500 US-$
gefallen ist. Das Guthaben ist sohin insuffizient geworden, wodurch
vonseiten des Brokerhauses prompt ein an den Positionsinhaber adressiertes
"maintenance margin call" in Höhe von 675 US-$ ausgelöst wird. Hier
sei beispielhaft unterstellt, dass der Halter der Long-Position einer
an ihn gerichteten Nachbesicherungsaufforderung fristgerecht bis zum
Start des nächsten Handelstages nachkommt und sein Margin-Konto damit
wieder zum Ausgleich bringt. Gleiches mag für den 10. Handelstag gelten.
Nun
sei angenommen, der Inhaber des Long-Kaffee-Terminkontrakts entschließe
sich dazu, seine Position zu Handelsschluss des 14. Börsentages glattzustellen.
Er hätte hiernach im Ergebnis einen Nettovermögensverlust (vor Spesen)
aus seinem Engagement im Kaffee-Terminmarkt von insgesamt 225 US-$ zu
verzeichnen. Verfolgt man den Handelsablauf bei genauem Zusehen nochmals,
so ist leicht festzustellen, dass das Margin-Konto am Ende des 1., 2.,
7., 12., 13. und 14. Tages einen Überschuss zeigt, welcher selbstverständlich
hätte auch sofort abgehoben oder anderweitig verwendet werden können.
Dies ist jedoch hier im Beispiel unterblieben.
Am Ende soll nicht unerwähnt bleiben, dass ein "maintenance margin call"
für geübte Trader eine nichts weniger als alltägliche Erscheinung darstellt.
Ein halsstarriges Festhalten an ihren Positionen gegen besseres Wissen
ist ihnen jedenfalls fremd. Geschäftsgewohnte Händler, die mit den Futuresmärkten
aus der Nähe vertraut sind, werden auf ihre Trading-Konten mit akribischer
Genauigkeit fortwährend achthaben, so dass böse Überraschungen durch
immer kärglicher werdende Deckungsmittel auf ihren Margin-Konten mit
der ungewollten Folge eines "maintenance margin call" nach Möglichkeit
gänzlich ausbleiben. Letzteres dürfte ihnen sonach höchstens in einem
gut begründeten Ausnahmefall widerfahren.
All das steht anders bei dem Fall, der denn auch verschiedentlich ein
"maintenance margin call" auszulösen imstande ist, wenn plötzlich und
unverhofft Nachrichten über Geschehnisse am Markt eintreffen, denen
eine außerordentliche Bedeutung für dessen künftige Kursentwicklung
zukommt. Nachrichtenpublikationen mit Inhalt von entsprechendem Gewicht
sind im Zusammenspiel mit den verschiedenen Einschätzungen und Meinungen
des Marktpublikums befähigt, einen Markt so kräftig durchzuschütteln,
dass selbst richtig platzierte
Stopp-Kurse um ihre beabsichtigte
Wirksamkeit gebracht werden und im weiteren Gefolge letztendlich trotzdem
zu Nachschüssen führen. Doch nicht genug daran. In denjenigen Futuresmärkten,
die einem administrierten "daily
price limit" unterliegen, können Begebenheiten der eben benannten
Art bewirken, dass der Börsenterminkurs mit einem Ruck schnurstracks
an sein Limit rückt ("limit move") und hernach den Marktverkehr
erst einmal auf ungewisse Dauer hemmt. Ein nach Eintritt einer Markt-Limitbewegung
einstweilen zum Erliegen kommender Handelsverkehr lässt für all jene,
die hiervon aus welchen Gründen immer auf dem falschen Fuß erwischt
wurden, als unangenehme Nebenerscheinung Nachschüsse für die auf ihren
Konten angehäuften und in einer solchen Sachlage kaum noch realisierbaren
Buchverluste nunmehr zwingend fällig werden.
 |
Wert- und Renditeberechnungen
|
Die vorstehende
Tabelle ließe sich ohne weiteres um die Größe der täglichen
Margin-Rendite
("return on margin" ROM) erweitern. Die Margin-Rendite ist ein
ebenso gern wie häufig verwendeter Maßstab, an dem sich die Performance
– der Vergleich von Einsatz und Erfolg – singulärer Futures-Positionen
bemessen lässt. Die Margin-Rendite
eines untersuchten Futures sei rechnerisch definiert als:
Kursdifferenz
zwischen dem aktuellen bzw. realisierten Futureskurs und dem anfänglichen
Kauf- bzw. Verkaufskurs ("Einstandskurs") mal Kontraktumfang geteilt
durch das "initial margin", kurz:
Gewinn geteilt durch Einschuss.
Doch statt
vieler beschreibender Worte sei die obige Definition der Margin-Rendite
anhand eines auf das vorstehende Verrechnungskonto gewendeten Zahlenbeispiels
näher erläutert: Danach beläuft die Margin-Rendite sich nach Vollendung
des ersten Handelstages auf:
(0,61 – 0,60) x 37500
: 2000 = 0,1875,
oder 18,75
% .
Verglichen
mit der prozentualen Wertänderung im Futureskurs von 1,666...% ist die
Margin-Rendite hiergegen relativ groß angeschlagen. Zugleich liegt im
Werteverhältnis von Margin-Rendite zur prozentualen Änderung des Börsenterminkurses
der Futuresgeschäfte anhaftende viel zitierte
Hebeleffekt
("leverage") klar zutage. Die Margin-Rendite übertrifft die relative
Änderung im Futureskurs um ein bestimmtes festes Vielfaches; im obenstehenden
Beispiel beträgt das Verhältnis 11,25:1.
Stellen wir dazu noch die Probe auf: Zur Einleitung der in Rede stehenden
Position in Kaffee-Futures war ein "initial margin" in Höhe von
2000 US-$ erforderlich. Setzt
man nun den gesamten Kontraktgegenwert im Zeitpunkt des Positionsaufbaus
in Höhe von 37500x0,6
US-$ = 22500 US-$ ins Größenverhältnis
zum oben bezifferten Ersteinschuss, so erhalten wir abermals ein Verhältnis
von: 22500:2000
= 11,25:1.* Der
Kontraktwert des Futures ist bei Öffnung der Position gleich dem 11,25fachen
seines "inital margin".
[* Unter dem Blickwinkel
einer dynamischen Betrachtungsweise schwächen daher allfällige Nachschüsse
("maintenance margin call") den Hebeleffekt einer Futures-Position.]
Die Margin-Rendite
lässt sich weiterhin unterscheiden in Brutto- und Netto-Margin-Rendite.
Letztere erhält man in der eben geschilderten Weise mit Verwirklichung
des Ergebnisses eines Trade als den verbleibenden Rest nach Abzug von
Börsenhandelsspesen ("commissions").
Die
Wertänderung eines Futures*
in Geld errechnet sich allgemein nach folgender Formel:
 |
Wertänderung = Kursdifferenz
in "ticks"
x
"tick"-Wert.
|
Im obigen Beispiel
ist der Kurs des Kaffee-Futures von Tag 1 auf Tag 2 zum "settlement"
von 61 US-¢ auf 60,2 US-¢, also um 0,8 US-¢ gefallen. Da bei einer normierten
"tick"-Größe von 0,05 US-¢ (= 0,0005 US-$) eine Differenz des Börsenpreises
von 0,8 US-¢ insgesamt 16 "ticks" ausmacht, und der Wert eines "tick"
dabei stets genau 18,75 US-$ pro Kontrakt entspricht, ergibt sich aus
der Börsenkursänderung arithmetisch eine Wertänderung des Kaffee-Futureskontrakts
von 16 x 18,75 US-$ = 300 US-$ (d.
h. auf unser Beispiel gewendet: Wertänderung = Verlust für den
Inhaber der Long-Position = Gewinn für den Inhaber der Short-Position).
[* Man beachte,
dass im Zeitpunkt des Abschlusses eines Futuresgeschäfts der Geldwert
des Kontaktes selbst sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer
stets und ausnahmslos exakt gleich null beträgt; denn vorbehaltlich
von Transaktionskosten kostet es ja nichts an "Anschaffungskosten",
an der Terminbörse einen Futures-Kontrakt einzugehen. Erst im Moment
der Änderung des Futureskurses erhält der Kontrakt (positiven oder negativen)
Wert.]
Weil
jeweils nur ein geringer Bruchteil des Gegenwertes des einem Futures
zugrunde liegenden Marktgegenstandes an Margin einzuzahlen ist, sind
die prozentualen Wertänderungen auf dem Margin-Konto, verglichen
mit den prozentualen Wertänderungen im Basiswert selbst, offenbar um
ein Vielfaches größer. Der hierdurch charakterisierte und hervorgerufene
Hebeleffekt ("risk-return-leverage")
bewirkt aber nicht nur überproportional hohe Gewinnchancen, sondern
diesem Umstand ist es auch zuzuschreiben, dass Termingeschäfte mit Futures
– unsachgemäß angewendet – mit einer ganz erheblichen Wertgefahr behaftet
sind, welche der Halter einer solchen Position in vollem Umfang zu tragen
hat. Diese macht sich letzten Endes darin fühlbar, dass der Inhaber
von Terminkontrakten auch mit seinem gesamten sonstigen privaten Vermögen
für potenzielle Verluste aus offenen Positionen einzustehen hat. Durch
Kreditfinanzierung ließe sich der Hebeleffekt, und damit auch das Verlustrisiko,
sogar noch in einer stärkeren Proportion steigern ("gear up").
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Zusammenfassung und Fazit zum Margen-System
|
Aus dem
bisher Gesagten ist zu allem Anfang festzuhalten, dass eine Teilnahme
am Terminhandel dem Händler grundsätzlich ein besonders hohes Maß an
Eigenverantwortlichkeit, Risikobereitschaft als auch Kapitalkraft abverlangt;
denn jede offene Position in Futures (wie auch in Short-Optionen) macht
es erforderlich, während der Dauer ihrer Aufrechterhaltung im Falle
ungünstiger Marktentwicklungen für die daraus resultierenden Auszahlungsüberhänge
praktisch sofort und in voller Höhe aufzukommen. Hierbei ist es keineswegs
ausgeschlossen, dass die Summe aller Nachschüsse ("variation margin
calls") den eingangs hinterlegten Geldbetrag ("inital margin")
im Verlauf eines Engagements um ein Mehrfaches übersteigt. Über Eintritt
und Belauf etwaiger Auszahlungsverpflichtungen besteht angefangen vom
Zeitpunkt der Öffnung einer Position bis hin zu ihrer Glattstellung
Ungewissheit. Daraus erhebt sich offenkundig ein gewisses Gefahrenmoment
insofern, als der Händler seine persönliche finanzielle Kapazität überschätzt,
die erforderlichen Ein- und Nachschüsse jederzeit fristgerecht und in
voller Höhe leisten zu können. Nicht nur die geschäftliche und wirtschaftliche
Stellung, auch die persönliche Existenz ist bei Unmöglichkeit der Leistung
auf der ganzen Linie bedroht. Um im Falle überraschend eintreffender
unerwünschter Marktentwicklungen nicht urplötzlich und unvermerkt in
die Zahlungsunfähigkeit zu schlittern, sollte einem Engagement an den
Zukunftsmärkten daher in jedem Falle eine finanzielle Vorschaurechnung
zur Liquiditätsvorsorge
vorausgehen. Die Summe an liquiden Mitteln, die der Trader disponibel
zu halten hat, um unter normalen Verhältnissen seine Geschäfte in geregelter
Weise fortsetzen zu können, richtet sich dabei sowohl nach Art und Umfang
des übernommenen Risikos als auch nach der Häufigkeit, in der derivative
Instrumente zum Einsatz kommen.
Diesem
Unsicherheitsfaktor steht jedoch der Vorteil einer erhöhten Erfüllungssicherheit
dergestalt gegenüber, dass sich infolge transparenter Märkte sich einstellende
Verluste augenblicklich erkennen und mit den nötigen Mitteln auch sofort
ausgleichen lassen. Der Händler erhält unmittelbar Aufschluss über den
Wert seiner Position in Futures und Optionen und kann zu jeder Zeit
entscheiden, ob er seine bestehende Position beizubehalten, auszubauen,
zu reduzieren oder durch ein Gegengeschäft
Verluste beizeiten zu begrenzen wünscht. Hierdurch lässt sich die höchst
präsente Gefahr eines im Zeitablauf sich Anhäufens und Einstehenmüssens
von Verlusten frühzeitig erkennen und damit praktisch bereits im Keim
ersticken.
Fazit und abschließende Bemerkungen: Das Margin-System ist
integraler Bestandteil und eine organische Notwendigkeit des börsenmäßigen
Terminkontrakthandels. Wie vorstehende Ausführungen zum Themengebiet
des Margining aufzeigen, ist der Handel in Futures und "traded options"
sowohl von aufsichtsrechtlicher als auch von institutioneller Seite
strikt einzuhaltenden, umfänglichen Reglementierungen sowie allerlei
bindenden Usancen unterworfen – was freilich nicht nur vom börslichen
Handel mit Finanzderivaten, sondern in vielerlei Hinsicht, jedoch in
abgeschwächter Form, auch vom bankenmäßigen in den übrigen (OTC-)Derivaten
gilt. Rechtfertigen und begründen lässt sich eine derart restriktive
Verfahrensweise im Handelsverkehr wie auch bei der Abwicklung von Termingeschäften
nicht zuletzt mit der kardinalen Bedeutung eines funktionstüchtigen,
durchorganisierten "Sekundärmarktes" für Finanzderivate, dem in weiten
Bereichen heute und wohl auch in künftiger Zeit eine Schlüsselstellung
für die Förderung des realwirtschaftlichen Entwicklungsprozesses in
privatwirtschaftlich organisierten Volkswirtschaften zukommen wird.
Eine
zentrale Rolle im Hinblick auf Verlässlichkeit und Integrität (Treu
und Glauben) von Börsentermingeschäften nimmt dabei die
Clearingstelle einer Terminbörse ein. Sie
schafft auf der Grundlage von Börsengesetz und Börsenordnung an den
internationalen Terminmärkten das notwendige Vertrauen in einen reibungslosen,
ordnungsgemäß und transparent ablaufenden Handel mit derivaten Finanzprodukten.
Ein nach genau spezifizierten Regeln arbeitendes Margin- und Clearing-System
in harmonischer Verbindung mit einem modernen Handelsüberwachungs-,
Preisfeststellungs- und Abwicklungssystem ("Settlement-System") trägt
entscheidend zur Verringerung des Ausfallrisikos bei und erhöht dadurch
zugleich die Stabilität und Liquidität des Terminkontrakthandels insgesamt.
Die Erfüllung von Futures- und Optionsgeschäften gilt somit praktisch
allemal als gewährleistet. Einem allgemeinen Vertrauensschwund, einer
Gefährdung oder gar einem Bruch des gesamten Finanzsystems Börse wird
auf diese Weise wirkungsvoll und dauerhaft entgegengewirkt.
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