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Wie die
Wirtschaftsgeschichte lehrt, unterliegen die
Wechselkurse*
von Währungen ("foreign exchange rates") immer wieder jähen und
zuweilen sogar besonders heftigen Schwankungen. Dies ist in ernsten
Systemen
flexibler Wechselkurse dem Theoretiker wie dem Praktiker des Wirtschaftslebens
ein sattsam bekannter Erfahrungstatbestand geworden. Und so nimmt es
niemanden wunder, dass der Wunsch nach Entwicklung wirksamer Instrumente
zur Bewältigung von Unsicherheitsursachen, welche die laufenden Fremdwährungstransaktionen
im zwischenstaatlichen Verkehr fabrizieren, sich an den Märkten in wachsendem
Maße Gehör verschaffen konnte. Unter allen vorgebrachten Vorrichtungen
der Risikovorsorge gelang es den derivativen Finanzinstrumenten schon
von Anbeginn, ihre Tauglichkeit als Sicherungsinstrument für Zwecke
solcher Art in unstreitiger Weise unter Beweis zu stellen und damit
die Aufmerksamkeit auch der mächtigsten international operierenden Institutionen,
wie etwa Großbanken, multinationale Unternehmungen und andere Welthäuser,
nachhaltig auf sich zu lenken.
[* Wechselkurse
spiegeln zwischenstaatliche Austauschverhältnisse (den objektiven Tauschwert)
von Währungsgeld wider.]
Durch
zweckentsprechende Operationen auf dem Devisenterminmarkt, vermittelt
durch den Einsatz von
derivativen Instrumenten,
namentlich von Forwards, Futures,
Swaps und Optionen u.
dgl. auf Devisen, lassen sich unternehmerisch gegebene
Wechselkursrisiken, die gewöhnlich
einen guten Teil des Geschäftsrisikos aus grenzüberschreitendem Güter-
und Kapitaltransfer* insgemein repräsentieren, nicht nur verlässlich
unter Kontrolle halten, sondern dabei auch um vieles bequemer gestalten.
Speziell mittels Währungs-Futures
("foreign currency futures", FX Futures) als überaus liquide
börsennotierte Produkte gelingt es, Preisrisiken auf recht einfache,
transparente, flexible und zudem kostensparende Weise (freilich gegen
Gewährung einer angemessenen Renditeerwartung) auf die Gruppe der weniger
risikoscheuen
Spekulanten respektive auf andere Hedger, die hierzu konträre Positionen
begehren, zu überwälzen (Hedging von Fremdwährungspositionen, Devisenkursabsicherungsgeschäfte).
Wie sich seit dem Verfall des
Bretton
Woods-Systems Anfang der Siebzigerjahre des letzten Jahrhunderts
auf eindrucksvolle Weise gezeigt hat, gehört die durch Inanspruchnahme
der Terminmärkte zugängliche Methode, offene Posten in fremder Währung
über eine gewünschte Zeitspanne mit Hilfe von Finanzderivaten höchst
wirkungsvoll gegenüber den Risiken aus Änderungen bei den Währungsparitäten
abzusichern, zu denjenigen, die im historischen Vergleich mit anderen
Verfahrensweisen weithin an Bedeutung hinzugewinnen konnte. Die seitherige
Entfaltung der Devisenmärkte hat dabei nicht nur den OTC abgewickelten
Devisen-Forwards ("outright forward transactions") und den Währungs-Swaps,
sondern in besonders hohem Grade auch den börsengehandelten Devisen-Futures
weltweit in der Akzeptanz zu einem ebenso raschen wie nachhaltigen Durchbruch
verholfen.
[* Die Unsicherheitsursachen
aus grenzüberschreitenden Güter- und Kapitalbewegungen kommen insbesondere
darin zum Ausdruck, dass sich Änderungen von Wechselkursen nachteilig
auf Zahlungsströme ("cash flows"), damit auch auf Vermögenswerte
("assets") und Schulden ("liabilities") in der Bilanz,
und prospektiv letztlich auch negativ auf den Erfolg von Unternehmungen
auswirken können.]
So greifen
vor allem Exporteure regelmäßig auf Devisentermingeschäfte, Swaps, Futures
und allerlei Optionen zurück, um Forderungen in Fremdwährungen aus ihren
Außenhandelsgeschäften schon heute im Preise zu sichern, geradeso wie
Importeure jene Instrumente nutzen, um die erst später zu begleichenden
Rechnungsbeträge aus ihren Fernkäufen zu rechter Zeit zu hedgen. Doch
nicht nur größere Unternehmungen der Ein- und Ausfuhr, multinationale
Organisationen und Konzerne, Banken und sonstige Finanzunternehmungen
profitieren von den Vorzügen einer hierdurch möglich werdenden Planungssicherheit
für ihre Geschäfte an auswärtigen Plätzen. Auch kleinere und mittlere
Unternehmungen mit Auslandsbeziehungen in die verschiedensten Währungsräume,
ja selbst Privatperson wissen Devisen-Futures als Sicherungsvehikel
wohl zu schätzen. In Anbetracht der sonst aufzubringenden beachtlichen
Mindestbeträge, zumal für Devisentermingeschäfte ("forwards")
oder für Devisen-Swaps, ist Letzteren gerade wegen der relativ kleinen
Volumina*, auf denen Devisen-Futures basieren, damit ein ausnehmend
flexibles Instrument in die Hand gegeben, um auf Fremdwährungen lautende
private resp. geschäftliche Transaktionen (wie z.
B. Auslandsreisen, Ein- bzw. Verkäufe in anderen Währungsräumen,
Wertsicherung von Vermögensanlagen und Devisenbeständen) zielentsprechend
vorausplanen und abwickeln zu können.
[* Beim
E-mini
EUR/USD FX Futures am IMM in Chicago (USA) beträgt der Kontraktumfang
gerade mal 62500 Euro, beim E-micro EUR/USD Futures sogar nur 12500
Euro.]
Darüber
hinaus erweisen sich Devisen-Futures vielfach auch im Zusammenspiel
mit auslandsbezogenen Kapitalmaßnahmen, wie beispielsweise dort vorzunehmende
Aktientransaktionen oder Fremdwährungsemissionen von Obligationen, als
ein äußerst zweckdienliches Instrumentarium. So lassen sich Devisen-Futures
gezielt einsetzen etwa zum Zwecke einer gewünschten Begrenzung resp.
Steuerung von Währungsrisiken, die aus Investments an fremden Plätzen
hervorgehen. Ein international operierender Investor vermag auf diese
Weise die sich bietenden Chancen aus den Kursentwicklungen, z.
B. an den weltweiten Aktienmärkten wahrzunehmen oder ebenso gut
auch ein höheres Zinsniveau im Ausland zu nutzen, ohne sich notwendigerweise
dabei gleichzeitig einem als kritisch empfundenen Wechselkursrisiko
auszusetzen.
Das
Wechselkursrisiko (Preis-
und Wertrisiko einer Währung, Valutarisiko) sei im Folgenden begrifflich
erfasst als Unsicherheit über Eintritt und Ausmaß des Abweichens
des sich einstellenden Wechselkurses vom kalkulierten, erwarteten Wechselkurs,
beginnend mit dem Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses*
in einer fremden Währung und endend mit dem tatsächlichen Zahlungseingang.
Ein Streuungsmaß, wie beispielsweise die statistische Standardabweichung
vom Erwartungswert, steht damit vielfach stellvertretend in Übung als
Maß für das Wechselkursrisiko. Demgemäß schließt das so verwendete Begriffsverständnis
von Preisrisiko einer Währung eine positive Abweichung von der erwarteten
Zielgröße logisch dazugehörend mit ein. Der hierbei erwartete Wechselkurs
kann konzeptionell auf spezifischen Wechselkursprognosen beruhen oder
aber – sofern von etwa gleichgewichtigen Märkten auszugehen ist – einfach
als Terminkurs ("forward rate") über diesen Zeitraum angesetzt
werden.
[* Um ein Wechselkursrisiko
zu entfalten, ist demzufolge nichts vonnöten, als ein verbindliches,
auf Fremdwährung lautendes Angebot, das von der anderen Partei lediglich
akzeptiert zu werden braucht.]
Das folgende
Beispiel, das die Funktionsweise von Hedging mit Devisen-Futures kurz
skizziert, setzt voraus, dass als Ergebnis vorgelagerter Planungsstufen
risikokompensierende Maßnahmen auf der Grundlage von Devisen-Futures
einzuleiten sind und die offene Risikoposition in Fremdwährung eindeutig
identifiziert werden konnte.
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Beispiel: Hedging von Wechselkursrisiken
("exchange-rate risks") mit Futures
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Eine US-amerikanische Exportunternehmung hat Waren
an einen deutschen Importeur verkauft, die in Euro fakturiert werden
sollen (Fremdwährungsfaktur). Der in den Büchern ausgewiesene Rechnungsbetrag
der (hier als sicher geltenden) Forderung lautet auf 1 Mio. €, zahlbar
in 30 Tagen nach Lieferung ("Zielkauf"). Der vorgenannte Zielbetrag
in Höhe von 1 Mio. € stellt annahmegemäß zugleich die einzige momentan
noch ungedeckte Risiko-Nettoposition ("net exposure"; "micro
hedge") der Exportunternehmung dar.
Das US-amerikanische Management ist aufgrund einer
aktuell vorliegenden Wechselkursprognose in Sorge über eine möglicherweise
kurzfristig bevorstehende Abwertung des Euro gegenüber ihrer Referenzwährung,
dem US-Dollar. Ein Kursverfall des Euro bedeutete für die amerikanische
Unternehmung, dass mit Einziehung der Forderung in einem Monat ihr zum
Zeitpunkt des Tausches der nach erfolgtem Zahlungseingang präsenten
Euro gegen Dollar ein geringerer Dollargegenwert zufließt als ursprünglich
kalkuliert: Die Dollar-Gewinnmarge als Differenz zwischen Exporterlös
und Kosten würde mithin geschmälert. Der Finanzmanager (Treasurer) der
Exportunternehmung fasst deshalb den Beschluss, sich an der Terminbörse
CME mittels
Euro FX Futures
abzusichern, um auf diese Weise den Eurokurs gewissermaßen auf dem gegenwärtigen
Niveau "einzufrieren". Bei Einrichtung des Hedgegeschäfts in t0
notiert der Euro per kassa mit 1,15 US-$, der in Betracht gezogene Euro
FX Futures* mit 1,1450 US-$. Einen Monat später (in t1)
bei Zahlungseingang aus dem Einzug des Forderungsbetrags und Aufhebung
des Hedge-Postens wird der Euro an den Devisenmärkten zu 1,1250 US-$
gehandelt und die Kursnotiz des Euro FX Futures liegt gleichzeitig bei
1,1195 US-$.
[*
Um nach Möglichkeit ein verbleibendes Basisrisiko einzudämmen, wird
aus Gründen der Zweckmäßigkeit im Futures jener
Termin ausgewählt, der sich
als nächster dem Transaktionszeitpunkt t1 anschließt.]
Folgenden
Fragen soll nun nachgegangen werden:
a.)
Kommt zwecks Kurssicherung in t0 ein "long"- oder ein "short
hedge" zur Anwendung?
b.)
Wie viele Futures-Kontrakte werden benötigt, um das Wechselkursrisiko
möglichst komplett auszuschalten?
c.) Wie hoch ist das Nettoergebnis aus der Hedge-Position in
t1 insgesamt?
ad
a.) Eine Unternehmung, die Zahlung in ausländischer Währung vereinbart,
geht (sofern nicht anderweitig ausgeglichen) ein Wechselkursrisiko ein.
Hier im Fallbeispiel wird ein Kursrückgang des Euro befürchtet. Um die
offene Währungsposition zu schließen und so die kalkulierte Gewinnmarge
final zu sichern, werden Euro-Futures verkauft (Sicherungsverkauf,
"short hedge").
ad
b.) Ein Euro FX Futures-Kontrakt an der Terminbörse CME deckt standardmäßig
125000 Euro ab. Somit werden
zur Absicherung des Vertragswertes von 1 Mio. € insgesamt 8 Futures
benötigt (einfaches Nominalwertprinzip).
ad c.) In eine Lösungstabelle zusammengestellt, zeigt sich folgendes
Bild:
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Kassakurs (K)
(long) |
Futures (F)
(short) |
Basis (B) |
|
t0 |
1,1500 |
1,1450 |
+ 0,0050 |
|
t1 |
1,1250 |
1,1195 |
+ 0,0055 |
|
Gewinn/Verlust
(+ /
–) |
− 0,0250 |
+ 0,0255 |
+ 0,0005 |
Wir erhalten
im Ergebnis aus dem Wechselkurssicherungsgeschäft demgemäß:
0,0005
US-$/1 € × 125000 € × 8 Kontrakte
= 500 US-$.
Zwar können in t1 die 1 Mio. € nur noch zu 1,125 US-$ pro
Euro eingetauscht werden, doch steht diesem Nachteil ein Gewinn aus
den Devisen-Futures gegenüber (wovon in praxi jedoch noch die üblichen
Bank- bzw. Brokerspesen abzuziehen wären). Außerdem kann der Hedger
bereits während der Laufzeit des Hedge über Teilbeträge des Gewinns
aus dem Futuresgeschäft verfügen, da diese im Rahmen des "marking
to market" täglich dem Margin-Konto
gutgeschrieben werden. Andererseits gehen Futures-Transaktionen prinzipiell
mit einem gewissen Liquiditätsrisiko einher, da bei ungünstiger Marktentwicklung
laufend Nachschüsse fällig werden. Die Gesamtkosten eines Hedgegeschäftes
mit Devisen-Futures entsprechen im Regelfall in etwa den Zinsdifferenzen
zwischen den beteiligten Währungen.
Es liegt
in der Natur der Sache von Hedgegeschäften mit Futures, dass im Falle
von Kursgewinnen im Grundgeschäft diesen Verluste aus der Terminmarktposition
gegenüberstehen und umgekehrt. Da aber der Einsatz von Futures beim
Hedging weniger der Absicht einer Gewinnerzielung im Rahmen einer
Spekulation als weit eher
dem Ziel der Kurssicherung gegenüber ungünstigen Wechselkursentwicklungen
dient, ist auch bei vorteilhafter Kursänderung im Kassamarkt aus dieser
Sicht das Hedgegeschäft nicht als Zweckverfehlung zu betrachten, sondern
man darf trotz anfallender Opportunitätskosten getrost von einem gelungenen
Geschäft ausgehen.*
[* Wird die Unsicherheit
über die Kursentwicklung nicht wie üblich in einem statistischen Streuungsmaß,
wie z. B. in der
Standardabweichung
oder Varianz, sondern in einem anderen Risikomaß gemessen, so könnte
man indes argumentieren, dass Hedging mit Futures ebenso wie eine Spekulation
unsicherheitsbehaftet ist und bei Eintritt von Vermögenseinbußen somit
von einer Fehlentscheidung sprechen. – Anmerkung: Werden zwar
schwankende Wechselkurse erwartet, wobei jedoch offen bleibt, in welche
Richtung die Kurse gehen, kämen dagegen Devisenoptionen als Hedge-Instrument
in Betracht. Hierbei wäre zu eruieren, inwieweit die sofortige Zahlung
einer Optionsprämie die Beibehaltung der Chance auf Kursgewinne aufwiegt.
Devisenoptionen kommen aufgrund ihres bedingten Charakters darüber hinaus
auch dann in die engere Wahl, wenn zum Entscheidungszeitpunkt noch nicht
zweifelsfrei feststeht, ob eine geplante Risikoposition überhaupt zur
Entstehung kommen wird oder nicht.]
Statt
eines Verlustes bei Verzicht auf ein Hedgegeschäft ist im vorstehenden
Beispiel ein schmaler Gewinn aus dem Hedge zu verbuchen, der sich auf
eine vorteilhafte Änderung der
Basis zurückführen
lässt. Im Sinne der Theorie handelt es sich in unserem Fallbeispiel
aber dennoch nicht um ein "perfect
hedge", auch wenn bei direkten Hedgegeschäften auf Devisen die statistische
Korrelation hier meistenteils relativ hoch anzusetzen ist (und üblicherweise
auch mit einem vernachlässigbar geringen Basisrisiko einhergeht).
Andere
Beispiele für einen Long-Hedge* mit Devisen-Futures an
der Terminbörse CME sind:
-
Ein
US-amerikanischer Importeur, der in US-Dollar rechnet, hat im kommenden
Monat eine in Euro fakturierte Eingangsrechnung zu bezahlen. Zum
Schutze vor steigenden Währungsparitäten kann er den zu zahlenden
Euro-Betrag festschreiben, indem er bereits jetzt Euro FX Futures
kauft.
-
Ein
deutscher Exporteur, der sich gegen eine Abwertung des US-Dollar
gegenüber dem Euro zu schützen sucht, kauft Euro FX Futures.
[* Um den diesbezüglichen
Zusammenhang in Erinnerung zu bringen: Long-Hedge heißt Kauf von Futures
zur Absicherung gegenüber steigenden
Kursen.]
Da die
Arbitrage-Verhältnisse in den Märkten der "financial assets" weitgehend
frei sind von subjektiven Ungenauigkeiten und Willkürlichkeiten, fällt
das Basisrisiko
bei der Kurssicherung von Finanzvermögen (wie Aktien, Anleihen, Devisen,
Gold etc.) mit Beihilfe von unbedingten Termingeschäften in aller Regel
unverkennbar gering aus. Bei bestimmten Waren oder Rohstoffen indes,
wie z.B. bei Weizen, Mais,
Kaffee, Baumwolle, Kupfer, Öl usw., ist die
Arbitrage-Beziehung
zwischen Terminmarkt und Spotmarkt oft weniger stringent. So kann
das Basisrisiko bei Letzteren durchaus stärker in Erscheinung treten
(volatiler werden), wenngleich es im Normalfall doch spürbar niedriger
anzuschlagen ist als das ursprüngliche Preisrisiko im Falle eines gänzlichen
Verzichts auf Hedging. Als die durchgreifendsten Bestimmgründe für das
erhöhte Basisrisiko bei Geschäften mit Welthandelswaren im Vergleich
zu Finanzanlagen sind anzuführen hauptsächlich kurzfristige Verknappungen
bei den betreffenden Produkten, bspw. als Folge von Missernten oder
von drohenden Streiks. Aber auch erkannte oder vorauszusehende Schwierigkeiten
im Hinblick auf anstehende Lageraufstockungen, beim Lagerumschlag bzw.
bei der Logistik und den dadurch ausgelösten Marktungleichgewichten
zwischen Angebot und Nachfrage kommen als Gründe hierfür infrage. Alle
vorerwähnten Faktoren haben dagegen keinen unmittelbaren Einfluss auf
das Basisrisiko von Finanzvermögenswerten und Devisen.
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Risikomanagement
von Fremdwährungsrisiken
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Zu den
vordringlichsten Aufgaben des Währungsmanagements von Unternehmungen
gehört es zweifellos, Auswirkungen von Währungsrisiken auf Zahlungsströme
des operativen Geschäfts ("transaction risk": das eigentliche
Wechselkursrisiko), auf einzelne Bilanzpositionen ("translation risk")
sowie langfristig auf künftige Zahlungsstromentwicklungen der Unternehmung
("economic risk"; "exposure") eindeutig zu diagnostizieren
und diese unter Beobachtung sämtlicher Interdependenzen zwischen den
jeweiligen Preisrisiken auf methodische und systematische Weise auszuwerten.
Auf dem Ergebnis dieser Analyse aufbauend lassen sich in der Folge die
notwendigen (internen und externen) risikopolitischen Maßnahmen zielorientiert
einleiten.
Konkret
ist zu diesem Zwecke zu Beginn der Planungsperiode als Erstes die zu
sichernde Risikoposition ("net-exposure", d.h.
der tatsächliche Umfang der einem Wechselkursrisiko ausgesetzten Position
in der fraglichen Währung) mit größtmöglicher Genauigkeit zu identifizieren.
Hierbei ist es von Wesenheit zu erproben, ob die in Diskussion stehende
Risikoposition nicht in Wirklichkeit bereits unversehens durch andere
Geschäfte der Unternehmung geschlossen ist. So könnte etwa eine offene
Fremdwährungsforderung durch eine entsprechende Fremdwährungsverbindlichkeit
gedeckt sein und umgekehrt. Stellt sich dabei heraus, dass eine Neutralisierung
von Einzelpositionen weder direkt noch indirekt gegeben ist, so liegen
erkennbar offene Nettofremdwährungspositionen vor. Es wäre im Anschluss
daran zu prüfen, ob und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt welche risikokompensierende
bzw. -überwälzende Maßnahmen einzuleiten sind. Die Analyse schließt
zweckmäßigerweise die Frage ein, ob eventuell vorteilhafte Handlungsalternativen
gegenüber einem Hedgegeschäft mit Devisen-Futures positiv bestehen.
Als mögliche Alternativen zu Devisen-Futures kämen, nebst der risikovermeidenden
Fakturierung in heimischer Währung und nebst der Möglichkeit spiegelbildlicher
operativer Geschäfte, u. a.
folgende Absicherungsformen in Betracht:
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herkömmliche Devisentermingeschäfte
("forwards");
beispielsweise dann, wenn es darum geht, auf individuelle Bedürfnisse
der Vertragspartner zugepasste Positionen über "ungerade" Devisenbeträge
oder über spezifische Laufzeiten abzusichern, die sich nicht oder
nur unzureichend mit den standardisierten Volumina bzw. gestaffelten
Fristen von Devisen-Futures abdecken lassen.
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Währungs-Swaps ("currency
swaps"), welche zumal in Fällen längerer Geltungsdauer das bevorzugte
risikovermeidende bzw. -kompensierende Instrument verkörpern (einschl.
dem sog. "economic risk"), in denen Kurssicherungsmaßnahmen über
einen insgesamt relativ langen Zeitraum greifen müssen,
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Devisen-Optionen, zur
Wahrung von Gewinnchancen aus Wechselkursänderungen gegen Zahlung
einer Optionsprämie,
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bilaterale Verträge
zur Vermeidung bzw. Aufteilung von Währungsrisiken ("Kurssicherungsklauseln")
und Versicherungen,
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Kredite in Fremdwährungen,
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Forfaitierung,
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oder
unter Umständen auch der teilweise respektive gänzliche Verzicht auf
ein Absicherungsgeschäft (Unterlassungsalternative), oder endlich die
Veräußerung des Risikopostens. Der Verzicht auf ein Hedgegeschäft ist
immer dann ins Kalkül zu ziehen, wenn mit einer vorteilhaften Wechselkursänderung
zu rechnen ist, hierbei aber das Risiko einer Fehleinschätzung bewusst
getragen werden soll. Werden die Erwartungen indes getäuscht, und es
kommt zu unerwünschten Schwankungen an den Devisenmärkten, so muss der
Disponierende womöglich eine gegenüber seiner Planung deutlich niedrigere
Gewinnspanne, wenn nicht einen mehr oder minder schmerzlichen Verlust
hinnehmen. Kurzum: Abschließend bleibt festzuhalten, dass Kurssicherungsgeschäfte
an den Devisenterminmärkten dem Entscheider in vielen praktischen Fällen
zu einer spürbar verbesserten Planbarkeit bei seinen Produktions- resp.
Investitionsentscheidungen auf internationalem Feld verhelfen können.
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