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Wie die
Wirtschaftsgeschichte lehrt, unterliegen die
Kurswerte von Währungen*
("foreign exchange rates") immer wieder jähen und zuweilen sogar
besonders heftigen Schwankungen. In ernsten Systemen
flexibler Wechselkurse sind Valutaschwankungen dem Theoretiker wie
dem Praktiker des Wirtschaftslebens ein sattsam bekannter Erfahrungstatbestand
geworden. Und so nimmt es niemanden wunder, dass der Wunsch nach Entwicklung
wirksamer Instrumente zur Bewältigung von Unsicherheitsursachen, welche
die elementaren Fremdwährungstransaktionen im zwischenstaatlichen Güter-
und Finanzverkehr allenthalben fabrizieren, sich an den Märkten in ausgebreitetem
Umfang Gehör verschaffen konnte. Unter allen bisher vorgebrachten Vorrichtungen
der Risikovorsorge gelang es den derivativen Finanzinstrumenten von
Anbeginn, ihre Tauglichkeit als Sicherungsinstrument gegen Eventualitäten
aus Wechselkursschwankungen in unstrittiger Weise unter Beweis zu stellen.
In schneller Folge vermochten sie damit die Aufmerksamkeit selbst der
mächtigsten international operierenden Institutionen ("global player"),
wie etwa die der Großbanken, der multinationalen Unternehmungen und
anderweitiger Welthäuser, nachhaltig auf sich zu lenken.
[* Wechselkurse
spiegeln zwischenstaatliche Austauschverhältnisse (den objektiven Tauschwert)
von Währungsgeld wider.]
Wie stellt
sich nun der Nutzen, den der Einsatz von
Finanzderivativen, namentlich
von Forwards,
Futures, Swaps und
Optionen u.dgl.
auf Devisen, vermittelt, äußerlich dar? – Es zeigt sich hier in allgemeinster
Weise, dass durch zweckentsprechende Operationen auf dem Devisenterminmarkt
unternehmerisch gegebene Wechselkursrisiken,
die gewöhnlich einen guten Teil des Geschäftsrisikos insgemein repräsentieren,
sich mit Hilfe derivativer Instrumente außerordentlich gut und verlässlich
unter Kontrolle halten lassen. Der grenzüberschreitende Güter- und Kapitaltransfer*
lässt sich dank der ihnen innewohnenden Versicherungsleistung um vieles
einfacher und bequemer gestalten (Hedging von Fremdwährungspositionen,
Devisenkursabsicherungsgeschäfte).
[* Unsicherheitsursachen
aus grenzüberschreitendem Güter- und Kapitalverkehr kommen insbesondere
darin zum Ausdruck, dass Änderungen der jeweiligen Wechselkurse sich
nachteilig auf Zahlungsströme ("cash flows"), damit auch auf
Vermögenswerte ("assets") und Schulden ("liabilities")
in der Bilanz, und prospektiv letztlich auch negativ auf den Gesamterfolg
von Unternehmungen auswirken können.]
Seit dem
Verfall des
Bretton
Woods-Systems Anfang der Siebzigerjahre des letzten Jahrhunderts
kann nicht leicht ein Zweifel darüber mehr bestehen, dass die durch
Inanspruchnahme der Terminmärkte zugängliche Methode, offene Posten
in fremdem Landesgeld mit Hilfe von Finanzderivaten durch eine erwünschte
Zeitspanne hindurch gegenüber den Risiken aus Änderungen bei den Währungsparitäten
abzusichern, zu denjenigen gehört, die im historischen Vergleich mit
den sonstigen Verfahrensarten in ausgebreitetem Umfang an Bedeutung
hinzugewinnen konnte. Die seitherige Entfaltung der Zahlungsmittelmärkte
hat aber nicht nur den OTC abgewickelten Devisen-Forwards ("outright
forward transactions"), Optionen und Währungs-Swaps, sondern im
hohen Grade auch den börsengehandelten Devisen-Futures weltweit in der
Akzeptanz zu einem ebenso raschen wie nachhaltigen Durchbruch verholfen.
Speziell mittels Währungs-Futures
("foreign currency futures", FX Futures) als überaus liquide
börsennotierte Produkte hat der Kurssicherheit Suchende es in seiner
Hand, Preisrisiken auf recht komfortable, transparente, flexible und
zudem kostensparende Weise (freilich gegen Gewährung einer angemessenen
Renditeerwartung) auf die Gruppe der weniger risikoscheuen
Spekulanten respektive auf anderweitige Hedger, die zu gleichen
Teilen konträre Positionen begehren, zu überwälzen.
So greifen
vor allem größere Exporteure regelmäßig auf Devisentermingeschäfte,
Swaps, Futures und allerlei Optionen zurück, um Forderungen in Fremdwährungen
aus ihren Außenhandelsgeschäften schon heute im Preise zu sichern, geradeso
wie Importeure jene Instrumente eifrig nutzen, um ihre offenen Fremdwährungsverbindlichkeiten
aus ihren Fernkäufen zu rechter Zeit im Preise zu sichern, zu "hedgen".
Doch nicht nur kapitalere Unternehmungen der Ein- und Ausfuhr, multinationale
Organisationen und Konzerne, Banken und sonstige Finanzgesellschaften
profitieren von den Vorzügen einer hierdurch möglich werdenden Planungssicherheit
für ihre Geschäfte an auswärtigen Plätzen. Auch kleinere und mittlere
Unternehmungen mit Auslandsbeziehungen in die verschiedensten Währungsräume,
ja selbst Privatperson wissen Devisen-Futures als Sicherungsvehikel
allemal wohl zu schätzen. Angesichts der beträchtlich hohen Mindestsummen,
die zumal für die Durchführung von Devisentermingeschäften ("forwards")
aufzubringen sind und die gar prohibitiv hoch für die Vornahme von Devisen-Swaps
anschlagen, ist Letzteren gerade wegen der relativ kleinen Volumina*,
auf denen Devisen-Futures basieren, durch diese ein ausnehmend flexibles
Instrument in die Hand gegeben, um auf Fremdwährungen lautende private
resp. geschäftliche Transaktionen (wie z.
B. Auslandsreisen, Ein- bzw. Verkäufe in anderen Währungsräumen
und sonstige Auslandszahlungen, Wertsicherung von Vermögensanlagen und
Auslandsguthaben, Fremdwährungskredite auch geringeren Umfangs) zielentsprechend
vorausplanen und verwirklichen zu können.
[* Für den am IMM
in Chicago (USA) notierten
E-mini
EUR/USD FX Futures beträgt der Kontraktumfang gerade mal 62500
Euro, beim E-micro EUR/USD Futures beläuft sich der Mindestschluss sogar
nur auf 12500 Euro. Überdies
sind die Börsenspesen ("commisssion") für Futures-Geschäfte erfreulicherweise
verschwindend gering.]
Darüber
hinaus erweisen sich Devisen-Futures vielfach auch im Zusammenspiel
mit auslandsbezogenen Kapitalmaßnahmen, wie beispielsweise an fremden
Plätzen vorzunehmende Aktientransaktionen oder Fremdwährungsemissionen
von Obligationen, als ein zweckdienliches Instrumentarium ersten Ranges.
So lassen sich Devisen-Futures zielgerecht einsetzen zum Zwecke einer
erwünschten Begrenzung resp. Steuerung von Währungsrisiken, die aus
Investments an fremden Plätzen hervorgehen. Ein international operierender
Investor vermag auf diese Weise etwa die sich bietenden Chancen aus
den Kursentwicklungen, z.B.
an den weltweiten Aktienmärkten wahrzunehmen oder ebenso gut auch ein
höheres Zinsniveau im Ausland zu nutzen, ohne sich notwendigerweise
hierbei gleichzeitig einem als kritisch empfundenen Wechselkursrisiko
auszusetzen.
Das
Wechselkursrisiko (Preis-
und Wertrisiko einer Währung, Valutarisiko) sei im Folgenden begrifflich
erfasst als Unsicherheit über Eintritt und Ausmaß des Abweichens
des sich einstellenden Wechselkurses vom kalkulierten, erwarteten Wechselkurs,
beginnend mit dem Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses*
in einer fremden Währung und endend mit dem effektiven Zahlungseingang.
Ein Streuungsmaß, häufig und gern die statistische Standardabweichung
vom Erwartungswert, steht vielfach stellvertretend in Übung als Maß
für das Wechselkursrisiko. Das nach diesem Muster verwendete Begriffsverständnis
von Preisrisiko einer Währung schließt folglich auch eine positive Abweichung
von der erwarteten Zielgröße logisch dazugehörend mit ein. Ein in Voranschlag
genommener (erwarteter) Wechselkurs kann dem Konzept gemäß auf spezifischen
Wechselkursprognosen beruhen oder aber – sofern von zumindest annäherungsweise
gleichgewichtigen Märkten auszugehen ist – einfach als Terminkurs ("forward
rate") über diesen Zeitraum angesetzt werden.
[* Um ein Wechselkursrisiko
zu entfalten, ist demzufolge nichts vonnöten, als ein verbindliches,
auf Fremdwährung lautendes Angebot, das von der anderen Partei lediglich
akzeptiert zu werden braucht.]
Das folgende
Beispiel, das die Funktionsweise von Hedging mit Devisen-Futures kurz
skizziert, setzt voraus, dass als Ergebnis vorgelagerter Planungsstufen
risikokompensierende Maßnahmen auf der Grundlage von Devisen-Futures
einzuleiten sind und die offene Risikoposition in Fremdwährung eindeutig
identifiziert werden konnte.
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Beispiel: Hedging von Wechselkursrisiken
("exchange-rate risks") mit Futures
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Eine US-amerikanische Exportunternehmung hat Waren
an einen deutschen Importeur verkauft, die in Euro fakturiert werden
sollen (Fremdwährungsfaktur). Der in den Büchern ausgewiesene Rechnungsbetrag
der (hier als sicher geltenden) Forderung lautet auf 1 Mio. €, zahlbar
in 30 Tagen nach Lieferung ("Zielkauf"). Der vorgenannte Zielbetrag
in Höhe von 1 Mio. € stellt annahmegemäß zugleich die einzige momentan
noch ungedeckte Risiko-Nettoposition ("net exposure"; "micro
hedge") der Exportunternehmung dar.
Das US-amerikanische Management ist aufgrund einer
aktuell vorliegenden Wechselkursprognose in Sorge über eine möglicherweise
kurzfristig bevorstehende Abwertung des Euro gegenüber ihrer Referenzwährung,
dem US-Dollar. Eine Abwertung (Devalvation) des Euro bedeutete für die
amerikanische Unternehmung, dass mit Einziehung der Außenstände in einem
Monat ihr nach erfolgtem Zahlungseingang zum Zeitpunkt des Tausches
der präsenten Euro gegen Dollar ein erheblich geringerer Dollargegenwert
zuflösse als ursprünglich kalkuliert: Die Dollar-Gewinnmarge als Differenz
zwischen Exporterlös und Kosten würde mithin geschmälert, vielleicht
sogar einen Verlust einbringen. Der Finanzmanager (Treasurer) der Exportunternehmung
fasst deshalb den Beschluss, sich an der Terminbörse
CME mittels
Euro FX Futures
abzusichern, um auf diese Weise den Eurokurs gewissermaßen auf dem gegenwärtigen
Niveau "einzufrieren". Bei Einrichtung des Hedgegeschäfts in t0
notiert der Euro per kassa mit 1,15 US-$, der in Betracht gezogene Euro
FX Futures* mit 1,1450 US-$. Einen Monat später (in t1)
bei Zahlungseingang aus dem Einzug des Forderungsbetrags und Aufhebung
des Hedge-Postens wird der Euro an den Devisenmärkten zu 1,1250 US-$
gehandelt und die Kursnotiz des Euro FX Futures liegt gleichzeitig bei
1,1195 US-$.
[*
Um nach Möglichkeit ein verbleibendes Basisrisiko einzudämmen, wird
aus Gründen der Zweckmäßigkeit im Futures jener
Termin ausgewählt, der sich
als nächster dem Transaktionszeitpunkt t1 anschließt.]
Folgenden
Fragen soll nun nachgegangen werden:
a.)
Kommt zwecks Kurssicherung in t0 ein "long"- oder ein "short
hedge" zur Anwendung?
b.)
Wie viele Futures-Kontrakte werden benötigt, um das Wechselkursrisiko
möglichst komplett auszuschalten?
c.) Wie hoch ist das Nettoergebnis aus der Hedge-Position in
t1 insgesamt?
ad
a.) Eine Unternehmung, die Zahlung in ausländischer Währung vereinbart,
geht (sofern nicht anderweitig ausgeglichen) ein Wechselkursrisiko ein.
Hier im Fallbeispiel wird ein Kursrückgang des Euro befürchtet. Um die
offene Währungsposition zu schließen und so die kalkulierte Gewinnmarge
final zu sichern, werden Euro-Futures verkauft (Sicherungsverkauf,
"short hedge").
ad
b.) Ein Euro FX Futures-Kontrakt an der Terminbörse CME deckt standardmäßig
125000 Euro ab. Somit werden
zur Absicherung des Vertragswertes von 1 Mio. € insgesamt 8 Futures
benötigt (einfaches Nominalwertprinzip).
ad c.) In eine Lösungstabelle zusammengestellt, zeigt sich folgendes
Bild:
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Kassakurs (K)
(long) |
Futures (F)
(short) |
Basis (B) |
|
t0 |
1,1500 |
1,1450 |
+ 0,0050 |
|
t1 |
1,1250 |
1,1195 |
+ 0,0055 |
|
Gewinn/Verlust
(+ /
–) |
− 0,0250 |
+ 0,0255 |
+ 0,0005 |
Wir erhalten
im Ergebnis aus dem Wechselkurssicherungsgeschäft demgemäß:
0,0005
US-$/1 € × 125000 € × 8 Kontrakte
= 500 US-$.
Zwar können in t1 die 1 Mio. € nur noch zu 1,125US-$
per Euro eingetauscht werden, doch steht diesem Abbruch an Wert ein
Gewinn am Geschäft in den Devisen-Futures gegenüber (wovon in praxi
jedoch noch die üblichen Bank- bzw. Brokerspesen abzusetzen wären).
Außerdem kann der Hedger bereits während der Laufzeit des Hedge über
Teilbeträge des Zugewinns aus dem Futuresgeschäft verfügen, da diese
dem Margin-Konto mit dem täglichen
Buchungsschnitt ("marking
to market") jeweils gutgeschrieben werden. Andererseits ist
der Tatsache Rechnung zu tragen, dass Futures-Transaktionen prinzipiell
mit einem gewissen Liquiditätsrisiko einhergehen, weil bei einer ungünstigen
Marktentwicklung laufend Nachschüsse fällig werden können. Die Gesamtkosten
eines Hedgegeschäftes mit Devisen-Futures entsprechen im Normalfall
in etwa der Zinsdifferenz zwischen den einbezogenen Währungen.
Es liegt
in der Natur von Hedgegeschäften mit Futures, dass im Falle von Kursgewinnen
im Grundgeschäft diesen Verluste aus der Terminmarktposition gegenüberstehen,
und umgekehrt. Da aber der Einsatz von Futures beim Hedging weniger
der Absicht einer Gewinnerzielung im Rahmen einer
Spekulation als weit eher
dem Ziel der Kurssicherung gegenüber unverhofften oder ungünstigen Wechselkursentwicklungen
dient, ist auch bei vorteilhafter Kursänderung im Kassamarkt aus dieser
Sicht das Hedgegeschäft nicht als Zweckverfehlung zu betrachten, sondern
man darf trotz anfallender Opportunitätskosten getrost von einem gelungenen
Geschäft ausgehen.*
[* Wird die Unsicherheit
über die Kursentwicklung nicht wie üblich in einem statistischen Streuungsmaß,
wie z.B. in der
Standardabweichung
oder Varianz, sondern in einem anderen Risikomaß gemessen, so könnte
man indes argumentieren, dass Hedging mit Futures ebenso wie eine Spekulation
unsicherheitsbehaftet ist und bei Eintritt von Vermögenseinbußen somit
von einer Fehlentscheidung sprechen. – Anmerkung: Werden zwar
schwankende Wechselkurse erwartet, wobei jedoch offen bleibt, in welche
Richtung die Kurse gehen, kämen dagegen Devisenoptionen als Hedge-Instrument
in Betracht. Hierbei wäre zu eruieren, inwieweit die sofortige Zahlung
einer Optionsprämie die Beibehaltung der Chance auf Kursgewinne aufwiegt.
Devisenoptionen kommen aufgrund ihres bedingten Charakters darüber hinaus
auch dann in die engere Wahl, wenn zum Entscheidungszeitpunkt noch nicht
zweifelsfrei feststeht, ob eine geplante Risikoposition überhaupt zur
Entstehung kommen wird oder nicht.]
Statt
eines Verlustes bei Verzicht auf ein Hedgegeschäft ist im vorstehenden
Beispiel ein schmaler Gewinn aus dem Hedge zu verbuchen, der sich auf
eine vorteilhafte Änderung der
Basis zurückführen
lässt. Im strengen Sinne der Theorie handelt unser Beispiel aber dennoch
nicht von einem "perfect
hedge", auch wenn bei direkten Hedgegeschäften auf Devisen die statistische
Korrelation in der Mehrzahl der Fälle relativ hoch anzusetzen ist (und
diese erfahrungsmäßig auch mit einem vernachlässigbar geringen Basisrisiko
einherzugehen pflegen).
Andere
Beispiele für einen Long-Hedge* mit Devisen-Futures an
der Terminbörse CME sind:
-
Ein
US-amerikanischer Importeur, der in US-Dollar rechnet, hat im kommenden
Monat eine in Euro fakturierte Eingangsrechnung zu bezahlen. Zum
Schutze vor steigenden Währungsparitäten kann er den zu zahlenden
Euro-Betrag festschreiben, indem er bereits jetzt Euro FX Futures
kauft.
-
Ein
deutscher Exporteur, der sich gegen eine Abwertung des US-Dollar
gegenüber dem Euro zu schützen sucht, kauft Euro FX Futures.
[* Um den diesbezüglichen
Zusammenhang in Erinnerung zu bringen: Long-Hedge heißt Kauf von Futures
zur Absicherung gegenüber steigenden
Kursen.]
Da die
Arbitrage-Verhältnisse in den Märkten der "financial assets" weitgehend
frei sind von subjektiven Ungenauigkeiten und Willkürlichkeiten, fällt
das Basisrisiko
bei der Kurssicherung von Finanzvermögen (wie Aktien, Anleihen, Devisen,
Gold etc.) mit Beihilfe von unbedingten Termingeschäften in aller Regel
unverkennbar gering aus. Bei bestimmten Waren oder Rohstoffen indes,
wie z.B. bei Weizen, Mais,
Kaffee, Baumwolle, Kupfer, Öl usw., ist die
Arbitrage-Beziehung
zwischen Terminmarkt und Spotmarkt oft weniger stringent. So kann
das Basisrisiko bei Letzteren durchaus stärker in Erscheinung treten
(volatiler werden), wenngleich es im Normalfall doch signifikant niedriger
anzuschlagen ist als das ursprüngliche Preisrisiko im Falle eines gänzlichen
Verzichts auf Hedging. Als die durchgreifendsten Bestimmgründe für das
erhöhte Basisrisiko bei Geschäften mit Welthandelswaren im Vergleich
zu Finanzanlagen sind anzuführen hauptsächlich kurzfristige Verknappungen
bei den betreffenden Produkten, bspw. als Folge von Missernten oder
von drohenden Streiks. Aber auch erkannte oder vorauszusehende Schwierigkeiten
im Hinblick auf anstehende Lageraufstockungen, beim Lagerumschlag bzw.
bei der Logistik und den dadurch ausgelösten Marktungleichgewichten
zwischen Angebot und Nachfrage kommen als Gründe hierfür infrage. Alle
vorerwähnten Faktoren haben dagegen keinen unmittelbaren Einfluss auf
das Basisrisiko von Finanzvermögenswerten und Devisen.
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Risikomanagement
von Fremdwährungsrisiken
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Zu den
vordringlichsten Aufgaben des Währungsmanagements von Unternehmungen
gehört es zweifellos, Auswirkungen von Währungsrisiken auf Zahlungsströme
des operativen Geschäfts ("transaction risk": das eigentliche
Wechselkursrisiko), auf einzelne Bilanzpositionen ("translation risk")
sowie langfristig auf die künftige Wertentwicklungen der Unternehmung
im Ganzen ("economic risk"; "operating, strategic exposure")
eindeutig zu diagnostizieren und diese unter Beobachtung sämtlicher
Interdependenzen zwischen den jeweiligen Preisrisiken auf methodische
und systematische Weise auszuwerten. Auf dem Ergebnis dieser Analyse
aufbauend lassen sich in der Folge die notwendigen (internen und externen)
risikopolitischen Maßnahmen zielorientiert einleiten.
Auf
einer ersten Stufe ist zu diesem Zwecke gleich zu Beginn der Planungsperiode
die zu sichernde Risikoposition ("foreign exchange net-exposure",
das ist der tatsächliche Umfang der einem Wechselkursrisiko preisgegebenen
Position) in der fraglichen Währung mit größtmöglicher Bestimmtheit
zu identifizieren. Bei der Untersuchung ist es von Wesenheit sich Gewissheit
zu verschaffen, ob die in Diskussion stehende Risikoposition in Wirklichkeit
nicht unversehens durch anderweitige Geschäfte der Unternehmung bereits
geschlossen ist. So könnte etwa eine offene Fremdwährungsforderung durch
eine entsprechende Fremdwährungsverbindlichkeit gedeckt sein und umgekehrt.
Stellt sich dabei heraus, dass eine Neutralisierung von Einzelpositionen
weder direkt noch indirekt gegeben ist, so liegt erkennbar eine offene
Nettofremdwährungsposition vor. Auf einer nächsten Stufe wäre dann zu
prüfen, ob und im bejahenden Fall, zu welchem Zeitpunkt welche risikokompensierende
bzw. -überwälzende Maßnahmen einzuleiten sind. Die Analyse schließt
zweckmäßigerweise die Frage ein, ob eventuell vorteilhafte Handlungsalternativen
gegenüber einem Hedgegeschäft mit Devisen-Futures positiv bestehen.
Als mögliche Alternativen zu Devisen-Futures kämen, nebst der risikovermeidenden
Fakturierung in heimischer Währung und nebst der Möglichkeit spiegelbildlicher
operativer Geschäfte, u.a.
folgende Absicherungsformen in Betracht:
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herkömmliche Devisentermingeschäfte
("forwards");
beispielsweise dann, wenn es darum geht, auf individuelle Bedürfnisse
der Vertragspartner zugepasste Positionen über "ungerade" Devisenbeträge
oder über spezifische Laufzeiten abzusichern, die sich nicht oder
nur unzureichend mit den standardisierten Volumina bzw. gestaffelten
Fristen von Devisen-Futures abdecken lassen oder darüber hinaus
reichen.
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Währungs-Swaps ("currency
swaps"), welche zumal in Fällen längerer Geltungsdauer das bevorzugte
risikovermeidende bzw. -kompensierende Instrument verkörpern (einschl.
dem sog. "economic risk"), in denen Kurssicherungsmaßnahmen über
einen insgesamt relativ langen Zeitraum greifen müssen,
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Devisen-Optionen, zur
Wahrung von Gewinnchancen aus Wechselkursänderungen gegen Zahlung
einer Optionsprämie,
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bilaterale Verträge
zur Vermeidung bzw. Aufteilung von Währungsrisiken ("Kurssicherungsklauseln")
und Versicherungen,
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Kreditaufnahme oder
Kreditgewährung in Fremdwährungen (Cash-and-Carry Strategie),
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Export-Forfaitierung
und Export-Factoring,
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Leasing auf internationaler
Ebene,
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oder
unter Umständen auch der teilweise respektive gänzliche Verzicht auf
eine Absicherungsmaßnahme (Unterlassungsalternative), oder endlich die
Veräußerung des Risikopostens. Der Verzicht auf ein Hedgegeschäft ist
immer dann ins Kalkül zu ziehen, wenn mit einer vorteilhaften Wechselkursänderung
zu rechnen ist, hierbei aber das Risiko einer Fehleinschätzung bewusst
getragen werden soll (Spekulationsmotiv). Werden die Erwartungen indes
getäuscht, und es kommt zu unerwünschten Schwankungen an den Devisenmärkten,
so muss der Disponierende womöglich eine gegenüber seiner Planung deutlich
niedrigere Gewinnspanne, wenn nicht einen mehr oder minder schmerzlichen
Verlust hinnehmen. Kurzum: Abschließend bleibt festzuhalten, dass Kurssicherungsgeschäfte
an den Devisenterminmärkten dem Entscheider in vielen praktischen Fällen
zu einer spürbar verbesserten Planbarkeit bei seinen Produktions- resp.
Investitionsentscheidungen auf internationalem Feld verhelfen können.
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