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  •    Währungssysteme und internationales Währungsrecht

Das Volumen der internationalen Güter-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrsströme hat sich in der jüngsten Vergangenheit parallel mit dem mächtigen Weltwirtschaftswachstum drastisch ausgeweitet – und so ist nicht zu verwundern, dass damit auch die Zahl der Gefahrenquellen für die Wirtschaft insgemein gestiegen ist.

Grenzüberschreitende wirtschaftliche Transaktionen setzen unabdingbar den internationalen Zahlungs- und Kapitalverkehr voraus, und so nimmt es nicht wunder, dass mit zunehmendem Handelsverkehr auch dem internationalen Währungsrecht eine immer größere Bedeutsamkeit zuteil wird.

 

Bedeutung des Internationale Währungsrechts

Im internationalen Privatrecht regelt das internationale Währungsrecht, nach welcher Rechtsordnung sich die geldrechtlichen Bestandteile eines Schuldverhältnisses zu richten haben. Dabei ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, inwieweit ausländisches Währungsrecht Berücksichtigung findet. Wenn internationale Finanzströme Währungsräume wechseln, bedeutet dies immer für zum Mindesten einen Vertragspartner, dass er die Zahlung nicht in der heimischen, sondern in einer fremden Währung empfängt oder leisten muss. Hierbei entsteht regelmäßig ein Wechselkursrisiko, d. h. der in die heimische Währung umgewandelte Betrag kann von dem zuvor kalkulierten Betrag in nicht vorhersehbarer Weise abweichen. Dabei kann das Wechselkursrisiko zwischen einzelnen Währungspaaren in verschiedenen Formen in Erscheinung treten:

Bei einem sogenannten Währungsverbund, wie er z. B. ehedem zwischen dem luxemburgischem und dem belgischen Franc bestand, tritt unmittelbar kein Risiko in Erscheinung, es sei denn, der Währungsverbund zerfällt ganz unverhofft (wie geschehen beim Pfund Sterling und dem irischen Pfund). Andere Währungen wiederum weisen aufgrund intensiver Außenwirtschaftsbeziehungen zwischen einander einen weitgehend parallelen Verlauf auf (wie beispielsweise zwischen US-Dollar und Kanada-Dollar). Zum dritten können Währungen auch in Wechselkurssystemen eingebunden sein (wie z. B. Bretton Woods oder dem früheren EWS).

 

 

 

Bei internationalen Kreditvergaben ist stets und notwendig auch internationales Währungsrecht zu beachten. Kennzeichnend für das grenzüberschreitende Kreditgeschäft ist, dass monetäre Mittel zunächst ins Ausland fließen in der Erwartung, diese einschließlich Zinsen zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückbezahlt zu erhalten. Die Gefahr jeder Kreditbeziehung liegt zweifellos darin, dass Zahlungen entweder ganz oder teilweise ausfallen oder in Verzug geraten können. Fernerhin kann unverhofft ein Länderrisiko akut werden, nämlich dann, wenn ein souveräner Staat seinen monetären Verpflichtungen – Tilgungs- und/oder Zinszahlungen – nicht mehr nachkommen kann oder will.

Darüber hinaus verlangt das internationale Währungsrecht Beachtung, wenn es um den Transfer finanzieller Mittel oder deren Konversion in eine andere Währung geht. Als Beispiel mögen hier konzerninterne Kapitalbewegungen multinationaler Unternehmen dienen, die tagtäglich nicht nur die Grenzen von Währungs-, Steuer- und Finanzsystemen, sondern  auch unterschiedliche Rechtsordnungen überwinden müssen. Dabei stehen einem ungehinderten Kapitaltransfer (z.B. dem Transfer von Gewinnen) nicht selten rigide Geld- und Kapitalverkehrskontrollen entgegen. Das Spektrum  reicht hierbei angefangen von finanziellen Belastungen bei grenzüberschreitenden Kapitaltransaktionen über Beschränkungen, die von einer Meldepflicht herrühren bis hin zu Kontingentierungen bzw. dem gänzlichen Verbot solcher Transaktionen. Die größten Probleme bereiten dem internationalen Handel außerhalb des Euro-Währungsraums heute jedoch die erratischen und kaum zu prognostizierenden Wechselkursschwankungen von Währungen wichtiger Handelsnationen. Änderungen von Währungsparitäten können dabei entscheidenden Einfluss nehmen auf die Wettbewerbsbedingungen der in den betreffenden Ländern ansässigen Unternehmungen.

 

Internationale Währungssysteme

Ein internationales Währungssystem soll auf zwischenstaatlicher Ebene aus sich heraus die verschiedenen nationalen Währungssysteme in möglichst vorteilhafter und harmonischer Weise verbinden, sie kompatibel gestalten und deren jeweilige Ziele weitestmöglich zu unterstützen suchen.

Ziele der nationalen Währungssysteme, die als solche sich regelmäßig von den Zielen der nationalen Wirtschaftspolitik herschreiben, sind in erster Linie die Sicherung der Geldwertstabilität und die Aufrechterhaltung des außenwirtschaftlichen Gleichgewichts. Sofern diese Ziele von allen Staaten in hinreichendem Maße erfüllt sind, fördern  und unterstützten dies wie ein internationales Währungssystem die reibungslose Abwicklung des grenzüberschreitenden Güteraustausches und Kapitalverkehrs.

Für die Regelung der zwischenstaatlichen Währungsbeziehungen finden zwei Grundmodelle weite Beachtung: die freie Konvertibilität der Währungen einerseits und die Devisenbewirtschaftung andererseits.

In einem System freier Konvertibilität der Währungen ist es jederzeit statthaft, die heimische oder eine beliebige fremde Währung ohne jede Beschränkungen in andere Devisen umzutauschen. Diese Freiheit wird entscheidend durch nationale Vorschriften geprägt, die das Ausmaß staatlicher Einflussnahme auf die Verwendung bzw. den Umtausch von Devisen festlegen. Relativ wenige, dafür jedoch die bedeutenden Währungen – zumal der US-Dollar, der Euro, das Britische Pfund und der Schweizer Franken – sind aufgrund des Ausbleibens jeglicher devisenrechtlicher Einschränkungen vollkommen frei konvertibel. Die Abstufungen bei der Konvertibilität reichen dabei von der Beschränkung auf bestimmte Transaktionsarten, über bestimmte Länder bis zu bestimmten Personen bzw. Institutionen. Einhergehend mit dem Zerfall des Blocks der sozialistischen Staatshandelsländer beschleunigte sich auch der weltweite Umdenkungsprozess hin zu einer Reduzierung der staatlichen Beeinflussung des Devisenverkehrs.

Die wesentlichen außenwirtschaftlichen Vorschriften Deutschlands finden sich im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und in den Verordnungen zur Durchsetzung des AWG (AWV von 1961, das Prinzip des freien Außenwirtschaftsverkehrs ist hier verankert).

Im Rahmen des freien Tauschverkehrs mit Devisen (freie Konvertibilität) ist zu unterscheiden zwischen Währungssystemen mit streng fixierten Wechselkursen (z. B. Goldwährung), solchen mit grundsätzlich festen, aber von Fall zu Fall änderbaren (stufenflexiblen) Wechselkursen, ferner den flexiblen Wechselkursen mit der Möglichkeit einer Intervention der Zentralbanken ("managed floating") und schließlich den völlig frei flexiblen Wechselkursen. Bei stufenflexiblen Wechselkursen können Spekulanten gegen die schwächere Währung Abwertungsdruck erzeugen, indem entsprechende Verkäufe dieser Währung in den Devisenmärkten eingeleitet werden. Das Spekulationsrisiko ist dabei überschaubar. Abwertungen fallen dann meist kräftig aus, um die Wiederholung eines solchen Schrittes in absehbarer Zukunft nach Möglichkeit zu vermeiden. Dagegen reagieren frei flexible Wechselkurse in aller Regel sofort auf die Marktentwicklung. Mithin können durch plötzliche Ausschläge des Wechselkurses knapp kalkulierte Gewinnspannen im Außenhandel mehr als aufgezehrt werden. Es gibt zwar Instrumente, um dem Wechselkursänderungsrisiko (z. B. Hedging) zu begegnen, aber dies ist grundsätzlich mit zusätzlichen Kosten verbunden.

 

  •    Flexible Wechselkurse

Vorteile flexibler Wechselkurse:

  1. Flexible Wechselkurse erlauben eine weitgehend störungsfreie und schnelle Anpassung an sogenannte externe Schocks. Einer Ausweitung inflationärer bzw. deflationärer Tendenzen kann so wirksam entgegengesteuert werden.

  2. Die Zentralbanken werden somit von der Verpflichtung entbunden, umfangreiche Währungsreserven halten zu müssen, um ihre anvisierten Wechselkursziele zu verteidigen. Damit verlieren sie kein Geld bei ihren Bemühungen, vermeintlich unangemessenen Wechselkursen auch über längere Zeiträume hinweg durch Interventionen zu begegnen.

  3. Staaten können eine unabhängigere Geld- und Fiskalpolitik betreiben, ohne sich übermäßig um den Wechselkurs sorgen zu müssen.

  4. Devisenterminmärkte erlauben eine billige und effiziente Versicherung gegen Wechselkursrisiken (Hedging).

 

Nachteile flexibler Wechselkurse:

  1. Steigende Volatilitäten unter flexiblen Wechselkursen erhöhen zunächst die Preisunsicherheit. Dies könnte isoliert betrachtet zu einem Rückgang des internationalen Handelsvolumens und damit einhergehend zu einem geringeren internationalen Lebensstandard führen.

  2. Flexible Wechselkurse können zu destabilisierenden spekulativen Positionen verleiten. Ungleichgewichtige Wechselkurse können Fehlallokationen der Ressourcen bewirken, was zu Arbeitslosigkeit, verschwendeten Produktionskapazitäten und zu Protektionismus führen kann.

  •    Devisenbewirtschaftung

In einem System der Devisenbewirtschaftung (wie in den Ländern des früheren Ostblocks) sind der Währungsumtausch und der Devisenbesitz stark eingeschränkt. Unter einem derartigen System werden die Inlandsguthaben von fremden Währungen durch Zuteilungs- und Ablieferungspflichten reglementiert. In der Devisenbewirtschaftung liegt ein massives Hindernis für den internationalen Handel.

 

Um die Vorteile flexibler Wechselkurssysteme zu nutzen, zugleich aber deren Unzukömmlichkeiten zu umgehen, sind nach dem 2. Weltkrieg verschiedene Formen von "Mischwährungssystemen" entstanden. Zentrale Bedeutung erlangte dabei das nach der kleinen nordamerikanischen Stadt Bretton Woods (New Hampshire, USA) benannte Bretton-Woods-System, ein stufenflexibles Wechselkurssystem, das dort am 23. Juli 1944 von 47 Nationen im Rahmen des Abkommens über den Internationalen Währungsfonds (IWF, engl.: "International Monetary Fund, IMF") beschlossenen wurde ("Bretton Woods Accord").

Kernpunkte des Bretton Woods Abkommens waren einerseits die Aufrechterhaltung fester Wechselkurse und andererseits die Wiederherstellung der freien Konvertibilität der Währungen (Devisenkonvertibilität). Dies hielt man gerade vor dem Hintergrund der negativen Erfahrungen der Weltwirtschaftskrise und der den Welthandel beschränkenden Devisenbewirtschaftung vor dem 2. Weltkrieg für dringend notwendig. Weitere Punkte des Abkommens waren die Aufstellung von Anpassungsregeln im Falle von Zahlungsbilanzungleichgewichten und die Gründung des Internationalen Währungsfonds (1946) mit Sitz in Washington, D.C., dessen Amt es sein sollte, den rechtlichen und institutionalisierten Rahmen der neuen Währungsvereinbarung sicherzustellen.

Wesentliches Element für jedes IWF-Mitgliedsland war die Verpflichtung, die Parität seiner Währung gegenüber dem Dollar als Leitwährung, und damit über die "cross rates" auch die Paritäten untereinander, eindeutig festzulegen. Nur der US-Dollar war allein an das Gold (0,88671g Gold für einen US-Dollar bzw. 35 US-$ pro Feinunze Gold) und nicht an andere Währungen gebunden. Dabei verpflichteten sich die USA, auf Erfordern ausländischer Währungsbehörden US-Dollar gegen Gold (bzw. umgekehrt) einzutauschen. Um kleinere Schwankungen der Wechselkurse zuzulassen, wurde eine eng bemessene Bandbreite (± 1%) zur Dollarparität festgeschrieben ("adjustable peg system"). Drohten Wechselkurse diese Bandbreite zu verlassen, mussten die Zentralnotenbanken an den jeweiligen oberen bzw. unteren Interventionspunkten die nachgefragte Devisenmenge anbieten bzw. die angebotene aufnehmen. Dazu mussten bei den einzelnen Zentralbanken Währungsreserven vorhanden sein. Einzig die USA hatten wegen der gewährleisteten Gold-Konvertibilität des Dollars keine derartige Interventionspflicht.

Gerieten Länder in derart gravierende Zahlungsbilanzschwierigkeiten, dass eine Verteidigung der Dollarparität aussichtslos schien, durften sie mit erklärter Zustimmung des IWF ihren Wechselkurs neu festsetzen (stufenflexible Wechselkurse). Länder mit negativer Devisenbilanz, deren Währungsreserven sich nach und nach aufzehrten, mussten entweder ihre Wirtschaftspolitik der geänderten Situation anpassen oder aber neue Kredite aufnehmen. Eine wichtige Aufgabe des IWF ist es bis heute, Defizitländern Kredite zu gewähren. Zur Finanzierung dieser ihrer Aufgabe müssen alle Mitgliedsländer Beiträge an den Fonds zahlen.

Das Währungssystem von Bretton Woods sicherte über lange Zeit die Stabilität der Währungen unter den Mitgliedsstaaten. Aufgrund unterschiedlicher Geld- und Fiskalpolitik und als Folge eines weit über die Goldvorräte hinaus expandierenden Dollarvolumens (die USA konnten hierbei ihre Zahlungsbilanzdefizite freilich mit ihrer eigenen Währung bezahlen) ließ sich das stufenflexible Wechselkurssystem nicht mehr länger aufrechterhalten. Auf Anordnung des damaligen Präsidenten Richard Nixon lösten sich die USA am 15. August des Jahres 1971 einseitig von der Pflicht, Dollarguthaben ausländischer Zentralbanken unbeschränkt in Gold umzutauschen, nicht zuletzt, weil ausländische Dollarguthaben mittlerweile ein Vielfaches der US-Goldbestände ausmachten. Das sogenannte Smithsonian Agreement von Dezember 1971, das eine Erweiterung der Bandbreiten zulässiger Wechselkursschwankungen und eine gleichzeitige Abwertung des Dollars um 8 % vorsah, vermochte den Verfall des Bretton Woods-Systems indes nicht aufzuhalten. Als im März 1973 nach starken währungspolitischen Turbulenzen und nach einer 14-tägigen weltweiten Schließung der Devisenmärkte diese wieder öffneten, waren die festen Wechselkurse von Bretton Woods praktisch suspendiert. An ihre Stelle traten zunächst pro forma flexible Wechselkurse (die Vorreiterrolle übernahm zu jener Zeit das Britische Pfund, das bereits seit Sommer 1972 frei schwankten durfte).

Auf rechtlicher Ebene wurden die Wechselkurse 1976 durch eine Änderung des IWF-Vertrages auch de jure freigegeben. Dabei bestand ein erheblicher Gestaltungsspielraum in der Wahl des jeweiligen Wechselkurssystems, das der IWF zu überwachen hat. Das IWF-Abkommen verpflichtet die Mitglieder nach der Änderung von 1976 zu einer "geordneten Wirtschafts- und Finanzpolitik bei geordnetem Wirtschaftswachstum und bei angemessener Preisstabilität ein Währungssystem ohne drastische Störungen zu schaffen, sowie Manipulationen der Wechselkurse zu vermeiden" (Art. IV Abschnitt 1 des IWF-Abkommens).

 

 

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"Weil wir auf den Schultern von Riesen stehen, sehen wir die Welt anders als sie."
Robert King Merton, On the Shoulders of Giants, New York 1965

 

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2010 Bert H. Deiters
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Stand: 05. Juli 2010. Alle Rechte vorbehalten.