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Das Volumen
der internationalen Güter-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrsströme
hat sich in der jüngsten Vergangenheit parallel mit dem mächtigen Weltwirtschaftswachstum
drastisch ausgedehnt – und so liegt es in der Natur der Sache, dass
damit auch die Zahl der Gefahrenquellen für die Wirtschaft insgemein
gestiegen ist.
Grenzüberschreitende
wirtschaftliche Transaktionen setzen unabdingbar den internationalen
Zahlungs- und Kapitalverkehr voraus, und so nimmt es nicht wunder, dass
mit zunehmendem Handelsverkehr auch dem internationalen Währungsrecht
eine immer größere Bedeutsamkeit zuteil wird.
Bedeutung des Internationale Währungsrechts
Im
internationalen Privatrecht regelt das internationale Währungsrecht,
nach welcher Rechtsordnung sich die geldrechtlichen Bestandteile eines
Schuldverhältnisses zu richten haben. Dabei ist jeweils im Einzelfall
zu prüfen, inwieweit ausländisches Währungsrecht Berücksichtigung findet.
Wenn internationale Finanzströme Währungsräume wechseln, bedeutet dies
immer für zum Mindesten einen Vertragsteil, dass er die Zahlung nicht
in der heimischen, sondern in einer fremden Währung empfängt oder leisten
muss. Hierbei entsteht regelmäßig ein
Wechselkursrisiko,
d.h. der in die heimische Währung
umgewandelte Betrag kann von dem zuvor kalkulierten Betrag in nicht
vorhersehbarer Weise abweichen. Dabei kann das Wechselkursrisiko zwischen
einzelnen Währungspaaren in verschiedenen Formen in Erscheinung treten:
Im
Falle eines sogenannten Währungsverbunds, wie er z.B.
schon ehedem zwischen dem luxemburgischem und dem belgischem Franc bestand,
bleibt aus naheliegenden Gründen ein unmittelbares Wechselkursrisiko
aus, es sei denn, der Währungsverbund zerfällt ganz unverhofft (wie
geschehen beim Pfund Sterling und dem irischen Pfund). Andere Währungen
wiederum weisen aufgrund intensiver Außenwirtschaftsbeziehungen zwischen
einander einen über weite Strecken parallelen Verlauf auf (wie beispielsweise
zwischen US-Dollar und Kanada-Dollar). Zum dritten können Währungen
auch in Wechselkurssystemen fest eingebunden sein (wie z.B.
Bretton Woods oder dem früheren
EWS).

Bei
internationalen Kreditvergaben ist stets und notwendig auch das internationales
Währungsrecht zu beachten. Kennzeichnend für das grenzüberschreitende
Kreditgeschäft ist, dass monetäre Mittel zunächst ins Ausland fließen
in der Erwartung, diese einschließlich der Zinsen zu einem späteren
Zeitpunkt wieder zurückbezahlt zu erhalten. Die Gefahr jeder Kreditbeziehung
liegt zweifellos darin, dass Zahlungen entweder ganz oder teilweise
ausfallen oder auch nur in Verzug geraten können. Fernerhin kann unverhofft
ein Länderrisiko akut werden, nämlich dann, wenn ein souveräner Staat
seinen monetären Verpflichtungen – Tilgungs- und/oder Zinszahlungen
– nicht mehr nachkommen kann oder will.
Darüber hinaus verlangt
das internationale Währungsrecht Beachtung, wenn es um den Transfer
finanzieller Mittel oder deren Konversion in eine andere Währung geht.
Als Beispiel mögen hier konzerninterne Kapitalbewegungen multinationaler
Unternehmen dienen, die tagtäglich nicht nur die Grenzen von Währungs-,
Steuer- und Finanzsystemen, sondern auch unterschiedliche Rechtsordnungen
überwinden müssen. Dabei stehen einem ungehinderten Kapitaltransfer
(z.B. dem Transfer von Gewinnen) nicht selten rigide Geld- und Kapitalverkehrskontrollen
entgegen. Das Spektrum reicht hierbei angefangen von finanziellen
Belastungen bei grenzüberschreitenden Kapitaltransaktionen über Beschränkungen,
die von einer Meldepflicht herrühren bis hin zu Kontingentierungen bzw.
dem gänzlichen Verbot solcher Transaktionen. Die größten Probleme bereiten
dem internationalen Handel außerhalb des Euro-Währungsraums heute jedoch
die erratischen und kaum zu prognostizierenden Wechselkursschwankungen
von Währungen wichtiger
Handelsnationen. Änderungen von Währungsparitäten können dabei entscheidenden
Einfluss nehmen auf die Wettbewerbsbedingungen der in den betreffenden
Ländern ansässigen Unternehmungen.
Internationale
Währungssysteme
Ein
internationales Währungssystem soll auf zwischenstaatlicher Ebene aus
sich heraus die verschiedenen nationalen Währungssysteme in möglichst
vorteilhafter und harmonischer Weise verbinden, sie kompatibel gestalten
und deren jeweilige Ziele weitestmöglich zu unterstützen suchen.
Ziele
der nationalen Währungssysteme, die als solche sich regelmäßig von den
Zielen der nationalen Wirtschaftspolitik herschreiben, sind in erster
Linie die Sicherung der Geldwertstabilität und die Aufrechterhaltung
des außenwirtschaftlichen Gleichgewichts. Sofern diese Ziele von allen
Staaten in hinreichendem Maße erfüllt sind, fördern und unterstützten
dies wie ein internationales Währungssystem die reibungslose Abwicklung
des grenzüberschreitenden Güteraustausches und Kapitalverkehrs.
Für
die Regelung der zwischenstaatlichen Währungsbeziehungen finden zwei
Grundmodelle weite Beachtung: die freie Konvertibilität der Währungen
einerseits und die Devisenbewirtschaftung andererseits.
In
einem System freier Konvertibilität der Währungen ist es jederzeit statthaft,
die heimische oder eine beliebige fremde konvertible Währung ohne jede
Beschränkungen gegen andere Devisen umzutauschen. Diese Freiheit wird
entscheidend geprägt durch nationale Vorschriften, die das Ausmaß staatlicher
Einflussnahme auf die Verwendung bzw. den Umtausch von Devisen festlegen.
Relativ wenige, dafür jedoch die bedeutsamsten Währungen – zumal der
US-Dollar, der Euro, das Britische Pfund und der Schweizer Franken –
sind aufgrund des Ausbleibens jeglicher devisenrechtlicher Einschränkungen
vollkommen frei konvertibel. Die Abstufungen bei der Konvertibilität
reichen hierbei von der Beschränkung auf bestimmte Transaktionsarten,
über bestimmte Länder bis zu bestimmten Personen bzw. Institutionen.
Einhergehend mit dem Zerfall des Blocks der sozialistischen Staatshandelsländer
beschleunigte sich auch der weltweite Umdenkungsprozess hin zu einer
Reduzierung der staatlichen Beeinflussung des Devisenverkehrs.
Die
wesentlichen außenwirtschaftlichen Vorschriften Deutschlands finden
sich im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und in den Verordnungen zur Durchsetzung
des AWG (AWV von 1961, das Prinzip des freien Außenwirtschaftsverkehrs
ist hier verankert).
Im Rahmen des freien Tauschverkehrs
in Devisen (freie Konvertibilität) ist ein Unterschied zu ziehen zwischen
Währungssystemen mit streng fixierten Wechselkursen (z.B.
Goldwährung), solchen mit grundsätzlich festen, aber von Fall zu Fall
änderbaren (stufenflexiblen) Wechselkursen, ferner den flexiblen Wechselkursen
mit der Möglichkeit einer Intervention der Zentralbanken ("managed
floating") und endlich den völlig frei flexiblen Wechselkursen.
Besonders bei stufenflexiblen Wechselkursen können Spekulanten gegen
die schwächere Währung Abwertungsdruck erzeugen, indem entsprechend
umfangreiche Verkäufe dieser Währung an den Devisenmärkten eingeleitet
werden. Das Spekulationsrisiko ist dabei meist überschaubar. Abwertungen
fallen dann zuweilen kräftig aus, um die Wiederholung eines solchen
Schrittes in absehbarer Zukunft nach Möglichkeit zu vermeiden. Demgegenüber
reagieren frei flexible Wechselkurse in aller Regel sofort auf die aktuelle
Marktentwicklung. Mithin können durch plötzliche Ausschläge des Wechselkurses
knapp kalkulierte Gewinnspannen im Außenhandel sehr rasch mehr als aufgezehrt
werden. Zwar gibt es Methoden und Instrumente, um dem Wechselkursänderungsrisiko
(z.B. durch
Hedging) nachhaltig zu begegnen,
allerdings ist dies jedes Mal mit Kosten verschiedenster Art erkauft.
Vorteile flexibler
Wechselkurse:
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Flexible Wechselkurse
erlauben eine weitgehend störungsfreie und schnelle Anpassung an
sogenannte externe Schocks. Einer Ausweitung inflationärer bzw.
deflationärer Tendenzen kann so wirksam entgegengesteuert werden.
-
Die
Zentralbanken werden somit von der Verpflichtung entbunden, umfangreiche
Währungsreserven halten zu müssen, um ihre anvisierten Wechselkursziele
zu verteidigen. Damit verlieren sie kein Geld bei ihren Bemühungen,
vermeintlich unangemessenen Wechselkursen auch über längere Zeiträume
hinweg durch Interventionen entgegenzuwirken.
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Staaten
können eine unabhängigere Geld- und Fiskalpolitik betreiben, ohne
sich übermäßig um den Wechselkurs sorgen zu müssen.
-
Devisenterminmärkte
erlauben eine billige und effiziente Versicherung gegen Wechselkursrisiken
(Hedging).
Nachteile flexibler Wechselkurse:
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Steigende
Volatilitäten unter flexiblen
Wechselkursen erhöhen vor allem die Preisunsicherheit. Dies könnte
isoliert betrachtet zu einem Rückgang des internationalen Handelsvolumens
und damit einhergehend zu einem geringeren internationalen Lebensstandard
führen.
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Flexible
Wechselkurse können zu destabilisierenden spekulativen Positionen
verleiten. Ungleichgewichtige Wechselkurse können Fehlallokationen
der Ressourcen bewirken, was zu Arbeitslosigkeit, verschwendeten
Produktionskapazitäten und zu Protektionismus führen kann.
In einem System der Devisenbewirtschaftung
(wie in den Ländern des früheren Ostblocks) sind der Währungsumtausch
und der Devisenbesitz stark eingeschränkt. Unter einem derartigen System
werden die Inlandsguthaben von fremden Währungen durch Zuteilungs- und
Ablieferungspflichten reglementiert. In der Devisenbewirtschaftung liegt
ein massives Hindernis für den internationalen Handel.
Um
die Vorteile flexibler Wechselkurssysteme zu nutzen, zugleich aber deren
Unzukömmlichkeiten zu umgehen, sind nach dem 2. Weltkrieg verschiedene
Formen von "Mischwährungssystemen" entstanden. Zentrale Bedeutung erlangte
dabei das nach der kleinen nordamerikanischen Stadt Bretton Woods
(New Hampshire, USA) benannte Bretton-Woods-System, ein stufenflexibles
Wechselkurssystem, das dort am 23. Juli 1944 von 47 Nationen im Rahmen
des Abkommens über den Internationalen Währungsfonds (IWF, engl.: "International
Monetary Fund, IMF") beschlossenen wurde ("Bretton Woods Accord").
Kernpunkte
des Bretton Woods Abkommens waren einerseits die Aufrechterhaltung fester
Wechselkurse und andererseits die Wiederherstellung der freien Konvertibilität
der Währungen (Devisenkonvertibilität). Dies hielt man gerade vor dem
Hintergrund der negativen Erfahrungen der Weltwirtschaftskrise und der
den Welthandel beschränkenden Devisenbewirtschaftung vor dem 2. Weltkrieg
für dringend notwendig. Weitere Punkte des Abkommens waren die Aufstellung
von Anpassungsregeln im Falle von Zahlungsbilanzungleichgewichten und
die Gründung des Internationalen Währungsfonds (1946) mit Sitz in Washington,
D.C., dessen Amt es sein sollte,
den rechtlichen und institutionalisierten Rahmen der neuen Währungsvereinbarung
sicherzustellen.
Wesentliches
Element für jedes IWF-Mitgliedsland war die Verpflichtung, die Parität
seiner Währung gegenüber dem Dollar als Leitwährung, und damit über
die "cross rates" auch die Paritäten untereinander, eindeutig festzulegen.
Nur der US-Dollar war allein an das Gold (0,88671g Gold für einen US-Dollar
bzw. 35 US-$ pro Feinunze Gold)
und nicht an andere Währungen gebunden. Dabei verpflichteten sich die
USA, auf Erfordern ausländischer Währungsbehörden US-Dollar gegen Gold
(bzw. umgekehrt) einzutauschen. Um kleinere Schwankungen der Wechselkurse
zuzulassen, wurde eine eng bemessene Bandbreite (± 1%) zur Dollarparität
festgeschrieben ("adjustable peg system"). Drohten Wechselkurse
diese Bandbreite zu verlassen, mussten die Zentralnotenbanken an den
jeweiligen oberen bzw. unteren Interventionspunkten die nachgefragte
Devisenmenge anbieten bzw. die angebotene aufnehmen. Dazu mussten bei
den einzelnen Zentralbanken Währungsreserven vorhanden sein. Einzig
die USA hatten wegen der gewährleisteten Gold-Konvertibilität des Dollars
keine derartige Interventionspflicht.
Gerieten
Länder in derart gravierende Zahlungsbilanzschwierigkeiten, dass eine
Verteidigung der Dollarparität aussichtslos schien, durften sie mit
erklärter Zustimmung des IWF ihren Wechselkurs neu festsetzen (stufenflexible
Wechselkurse). Länder mit negativer Devisenbilanz, deren Währungsreserven
sich nach und nach aufzehrten, mussten entweder ihre Wirtschaftspolitik
der geänderten Situation anpassen oder aber neue Kredite aufnehmen.
Eine bis heute wichtige Aufgabe des IWF ist es, Defizitländern Kredite
zu gewähren. Zur Finanzierung dieser ihrer Aufgabe müssen sämtliche
Mitgliedsländer Beiträge an den Fonds zahlen.
Das
Währungssystem von Bretton Woods sicherte über lange Zeit die Stabilität
der Währungen unter den Mitgliedsstaaten. Infolge unterschiedlicher
Geld- und Fiskalpolitik und rücksichtlich eines weit über die Goldvorräte
hinaus expandierenden Dollarvolumens (die USA konnten hierbei ihre Zahlungsbilanzdefizite
freilich mit ihrer eigenen Währung bezahlen) ließ sich das stufenflexible
Wechselkurssystem nicht mehr länger aufrechterhalten. Auf Anordnung
des damaligen Präsidenten Richard Nixon lösten sich die USA am
15. August des Jahres 1971 einseitig von der Pflicht, Dollarguthaben
ausländischer Zentralbanken unbeschränkt in Gold umzutauschen, nicht
zuletzt, weil ausländische Dollarguthaben mittlerweile ein Vielfaches
der US-Goldbestände ausmachten. Das sogenannte Smithsonian Agreement
von Dezember 1971, das eine Erweiterung der Bandbreiten zulässiger Wechselkursschwankungen
und eine gleichzeitige Abwertung des Dollars um
8 % vorsah, vermochte den
Verfall des Bretton Woods-Systems indes nicht aufzuhalten. Als im März
1973 nach starken währungspolitischen Turbulenzen und nach einer 14-tägigen
weltweiten Schließung der
Devisenmärkte diese wieder öffneten, waren die festen Wechselkurse
von Bretton Woods praktisch suspendiert. An ihre Stelle traten zunächst
pro forma flexible Wechselkurse (die Vorreiterrolle übernahm zu jener
Zeit das Britische Pfund, das bereits seit Sommer 1972 frei schwankten
durfte).
Auf
rechtlicher Ebene wurden die Wechselkurse 1976 durch eine Änderung des
IWF-Vertrages auch de jure freigegeben. Dabei bestand ein erheblicher
Gestaltungsspielraum in der Wahl des jeweiligen Wechselkurssystems,
das der IWF zu überwachen hat. Das IWF-Abkommen verpflichtet die Mitglieder
nach der Änderung von 1976 zu einer "geordneten Wirtschafts- und Finanzpolitik
bei geordnetem Wirtschaftswachstum und bei angemessener Preisstabilität
ein Währungssystem ohne drastische Störungen zu schaffen, sowie Manipulationen
der Wechselkurse zu vermeiden" (Art. IV Abschnitt 1 des IWF-Abkommens).
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