Die
Marktorder ("market order")
Eine
in der Börsenpraxis ebenso häufig anzutreffende als wichtige Orderart
stellt die Marktorder ("market order",
"at best order"; schriftl. Abkürzung: "MKT") dar. Diejenigen
Wertpapier-Marktorders, die für den Kauf von Wertpapieren bestimmt
sind, versieht man im deutschsprachigen Raum üblicherweise mit dem Wort
"billigst", jene Wertpapier-Marktorders, die dem Verkauf
von Wertpapieren dienen, mit dem Wort "bestens" oder "bestmöglich".
Es folgen einige Beispiele zur Formulierung und zum Gebrauch von
Marktorders:
"Sell
300 XYZ-Shares at the market", bzw. "Verkaufe 300 XYZ-Aktien,
bestens". Vorstehende englisch- und deutschsprachige Formulierungen
einer Marktorder geben ein typisches Beispiel für eine Verkauf-Marktorder.
Der in vorgenannter Fassung vorgebrachte Börsenauftrag instruiert den
Broker ("stockbroker") ganz konkret, 300 XYZ-Aktien geradewegs
und dabei "zum Kurs", d.h.
zum derzeit bestmöglichen Kurs, der auf dem Markt erhältlich ist, für
den Investor zu verkaufen. – "Buy 200 BCDE-Shares at the market"
oder "Kaufe 200 BCDE-Aktien, billigst" sind dagegen typische
Beispiele für Kauf-Marktorders mit dem Zweck, die nämlichen Wertpapiere
billigstmöglich einzukaufen. Man merke wohl, Marktorders fehlt es an
jedweder Preisangabe, es handelt sich bei diesen also immer um preislich
unlimitierte Orders ("Order ohne Limito"), die in aller Regel
zugleich auch Tages-Orders
sind. Doch Achtung: Erst einmal erteilt, können "market orders" nicht
mehr rückgängig gemacht werden, denn sie werden regulär
sofort ausgeführt!*
[* Es gilt dies
einschränkend jedoch nur für diejenigen Marktorders, die während des
laufenden Handels eingereicht werden und die dabei auf einen hinlänglich
liquiden Markt treffen.]
Mit
dem Erhalt einer Marktorder wird das kontoführende Finanzinstitut (Bank,
Broker) angewiesen, eine genau festgelegte Stückzahl an Effekten (Aktien,
Obligationen, Optionsscheine, Zertifikaten etc.) den Angaben gemäß
auf der Stelle und mit möglichster
Beschleunigung zu kaufen bzw. zu verkaufen. D.h.,
mit der Einreichung einer Marktorder beauftragen Sie Ihr Handelshaus,
unter Wahrung beiderseitiger Interessen ab dem Zeitpunkt der Orderentgegennahme
alles in seiner Macht Stehende zu unternehmen, um Ihre Order in jedem
Falle und dabei gleichzeitig um den für Sie bestmöglichen
Markpreis im Markt zum Abschluss zu bringen ("best execution").
Dies ist bei gegebener Kauf-Marktorder der am Markt für eine
sofortige Ausführung momentan niedrigste Kurs (der Briefkurs,
"ask-price"), bei Verkauf-Marktorders der derzeit höchste
mögliche Kurs (der Geldkurs, "bid-price"). Mit "billigst"
und "bestens" ist also niemals der Tagestiefst- bzw. Tageshöchstkurs
innerhalb der fraglichen Börsenstunden gemeint, sondern allein und ausschließlich
der im Moment der Besorgung der Orderausführung bestmögliche. Jede überantwortete
Kundenorder ist dabei über das beauftragte Bank- bzw. Brokerhaus an
die Börse weiterzuleiten; ein direkter Abschluss mit dem Bank- bzw.
Brokerhaus als Gegenpartei des Börsengeschäftes (Selbsteintritt des
Brokers in das Kommissionsgeschäft, Kompensationsgeschäft) ist dagegen
grundsätzlich unstatthaft.
Marktorders
genießen unter allen erdenklichen Orderarten grundsätzlich die höchste
Priorität. Marktorders werden somit – gleichviel ob auf dem Börsenparkett
oder in elektronischen Börsenhandelssystemen – bei jedem laufenden Marktpreis,
soweit möglich, noch vor allen übrigen Orderarten am Platz stets
zuerst zusammengeführt. Lässt allerdings die aktuelle Marktsituation
die Ausführung einer größeren Marktorder in einer Aktion nicht zu, so
kann es – je nach geltendem Marktmodell und Handelssystem der Börse
– hierdurch bedingt zu unerwünschten
Teilausführungen, d.h.
Abwicklung in mehreren Tranchen kommen, die zudem durchaus auch unterschiedliche
Ausführungskurse ausweisen können. Zu beachten ist ferner, dass Marktorders
von den Effektenbörsen nur zu deren geregelten Handelszeiten entgegengenommen
werden. Außerhalb der Handelszeiten werden sie in der Regel zurückgewiesen.

Börsenhändler,
die sich einer Marktorder bedienen, brauchen im Allgemeinen ein Ausführungsrisiko
nicht zu besorgen. Der Einsatz einer "market order" ist für den Auftraggeber
insofern von Vorteil, als er mit ihr – ein funktionsfähiger und zureichend
liquider Markt vorausgesetzt – sicher auf Ausführung seines Auftrags
rechnen kann (dies ist besonders wichtig für ein rasches Abstoßen von
Stücken, vornehmlich dann, wenn es darum geht, potenziell weitere Verluste
zu vermeiden). Der Rückgriff auf eine Marktorder kann sich jedoch durch
den Umstand der ihr fehlenden Limitation als nachteilig erweisen, sollte
der sich tatsächlich einstellende Kauf- bzw. Verkaufskurs aus einem
Börsengeschäft, zumal bei "leichten" Papieren, vom erwarteten Preis
empfindlich abweichen ("slippage"-Effekt*; Preisrisiko).
Denn grundsätzlich übernimmt der eine Marktorder einreichende Investor
die Verpflichtung, unabhängig von zuvor festgestellten Börsenkursen
jeden ersten besten ausführbaren Kurs für sich zu akzeptieren,
der ihm auf der Grundlage der gegebenen Marktverhältnisse im Zeitpunkt
der Orderausführung als der bestmögliche zugewiesen wird, auch wenn
dieser sich im Nachhinein für ihn als höchst ungelegen herausstellen
sollte. Endgültige Gewissheit über den Preis hat der Investor erst mit
Erhalt einer verbindlichen Ausführungsbestätigung (bzw. Geschäftsbestätigung,
"order confirmation") durch seinen Broker (Preisrisiko*).
[* Unter einem
"slippage"-Effekt versteht
man die unerwünschte Kursänderung zwischen dem Zeitpunkt der Erteilung
einer Marktorder und deren schlussendliche Ausführung im Markt ("matching").]
Ein Marktorder erteilender
Investor erhofft sich, dass der aktuell gültige Marktpreis im Zeitpunkt
der Orderausführung noch besteht im Bewusstsein, dass zusätzliches Angebot
bzw. zusätzliche Nachfrage denselben jederzeit in diese oder jene Richtung
ändern kann. Aufgrund der mangelnden Kenntnis der exakten gegenwärtigen
und auf kurze Sicht bestehenden Auftragslage gelingt die sichere Orderausführung
demnach nur um den "Preis" der Unsicherheit über den Kurs. Grundsätzlich
gilt hierbei nun: Je liquider und lebendiger ein Markt sich darstellt,
desto tauglicher ist der aktuelle Marktpreis als ein Indikator für den
bei Ausführung einer "market order" ("matching") tatsächlich
erzielbaren Kurs.
[* Dies gilt jedoch
nicht, wenn sogleich mit einem
Market-Maker gehandelt
wird und dabei dessen Quote unmittelbar akzeptiert wird.]
Beispiel: Die WXYZ-Aktie wird an der
NYSE Euronext aktuell
mit 31,10 US-$ "bid" – 31,20 "ask" US-$ quotiert. Eine just in diesem
Moment über ein Brokerhaus telefonisch eintreffende Marktorder eines
Privatanlegers, der, sagen wir, 100 WXYZ-Aktien (d.i.
"1 round lot") am Platz zu kaufen wünscht ("buy at the market",
"billigst"), wird nun direkt vom Kontenbetreuer nach New York
an die Börse weitergeleitet und dort wenige Augenblicke später von einem
Broker (zumeist vom sog. "specialist"), der sich am zugewiesenen
Ort auf dem Parkett der NYSE aufhält, wo die WXYZ-Aktie regelmäßig gehandelt
wird ("trading post"), entgegengenommen.
Die
Aufgabe des Broker besteht jetzt darin, selbige Order mit dem höchsten
Grade von Dringlichkeit und dabei zum für den Ordernden derzeit bestmöglichen
Kurs im Markt auszuführen. Sofern die Quotation "31,10 bid – 31,20 ask"
sich zwischenzeitlich nicht geändert hat, wird die fragliche Kauf-Marktorder
wohl zum "ask"-Preis von 31,20US-$
zusammengeführt werden. Da Wertpapierkurse sich indes erfahrungsgemäß
blitzartig ändern können, ist es nicht ausgeschlossen, dass die Quotation
der WXYZ-Aktie im Markt derweil auf z.B.
"32,00 bid – 32,10 ask" steigt, und der Aktienerwerb damit im Anschaffungspreis
höher zu Buche schlägt als ursprünglich vorgesehen.
Bei Verwendung
von Marktorders muss der Investor also zwangsläufig die Möglichkeit
sprunghafter, unwillkommener Kursbewegungen mit ins Kalkül ziehen. Darüber
hinaus ist der Umstand zu berücksichtigen, dass in einem wenig
liquiden Markt, auf dem abnorm weite
Marktspannen ("bid-/ask-spread")
ja keine Seltenheit sind, die Verwendung von Marktorders oftmals mit
relativ hohen
impliziten Handelskosten verbunden ist. Machen Sie von Marktorders
also grundsätzlich nur dann Gebrauch, wenn Sie einen stichhaltigen Grund
haben, alternative Orderarten nicht zu verwenden.
Fazit: Marktorders suchen auszuschließen, dass die Kauf-
bzw. Verkaufsabsicht ins Leere geht; denn das Börsengeschäft kommt mithilfe
einer Marktorder unter regelmäßigen Verhältnissen "um jeden Preis" zustande.
Das primäre Anliegen eines Händlers, der auf eine Marktorder zurückgreift,
ist die prompte Ausführung seiner Order und erst in zweiter Hinsicht,
welcher konkrete Kurs sich damit verwirklichen lässt. Als ein probates
Vehikel erweist sich eine Marktorder vor allem in jenen Marktsituationen,
in denen der Händler den Unannehmlichkeiten und Beschwerlichkeiten eines
Den-Kursen-ständig-Hinterhereilens, wie es gerade in beweglichen Marktphasen
beim Einsatz von Limitorders zuhauf vorkommen
mag, zu entgehen wünscht, um sich auf der Grundlage des momentan herrschenden
Kursniveaus eine Erfolg versprechende Positionierung direkt im ersten
Anlauf zu sichern.
|