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Die Marktorder ("market order")

Eine in der Börsenpraxis ebenso häufig anzutreffende als wichtige Orderart stellt die Marktorder ("market order", "at best order"; schriftl. Abkürzung: "MKT") dar. Diejenigen Wertpapier-Marktorders, die für den Kauf von Wertpapieren bestimmt sind, versieht man im deutschsprachigen Raum üblicherweise mit dem Wort "billigst", jene Wertpapier-Marktorders, die dem Verkauf von Wertpapieren dienen, mit dem Wort "bestens" oder "bestmöglich". Es folgen einige Beispiele zur Formulierung und zum Gebrauch von Marktorders:

"Sell 300 XYZ-Shares at the market", bzw. "Verkaufe 300 XYZ-Aktien, bestens". Vorstehende englisch- und deutschsprachige Formulierungen einer Marktorder geben ein typisches Beispiel für eine Verkauf-Marktorder. Der in vorgenannter Fassung vorgebrachte Börsenauftrag instruiert den Broker ("stockbroker") ganz konkret, 300 XYZ-Aktien geradewegs und dabei "zum Kurs", d.h. zum derzeit bestmöglichen Kurs, der auf dem Markt erhältlich ist, für den Investor zu verkaufen. – "Buy 200 BCDE-Shares at the market" oder "Kaufe 200 BCDE-Aktien, billigst" sind dagegen typische Beispiele für Kauf-Marktorders mit dem Zweck, die nämlichen Wertpapiere billigstmöglich einzukaufen. Man merke wohl, Marktorders fehlt es an jedweder Preisangabe, es handelt sich bei diesen also immer um preislich unlimitierte Orders ("Order ohne Limito"), die in aller Regel zugleich auch Tages-Orders sind. Doch Achtung: Erst einmal erteilt, können "market orders" nicht mehr rückgängig gemacht werden, denn sie werden regulär sofort ausgeführt!*

[* Es gilt dies einschränkend jedoch nur für diejenigen Marktorders, die während des laufenden Handels eingereicht werden und die dabei auf einen hinlänglich liquiden Markt treffen.]

Mit dem Erhalt einer Marktorder wird das kontoführende Finanzinstitut (Bank, Broker) angewiesen, eine genau festgelegte Stückzahl an Effekten (Aktien, Obligationen, Optionsscheine, Zertifikaten etc.) den Angaben gemäß auf der Stelle und mit möglichster Beschleunigung zu kaufen bzw. zu verkaufen. D.h., mit der Einreichung einer Marktorder beauftragen Sie Ihr Handelshaus, unter Wahrung beiderseitiger Interessen ab dem Zeitpunkt der Orderentgegennahme alles in seiner Macht Stehende zu unternehmen, um Ihre Order in jedem Falle und dabei gleichzeitig um den für Sie bestmöglichen Markpreis im Markt zum Abschluss zu bringen ("best execution"). Dies ist bei gegebener Kauf-Marktorder der am Markt für eine sofortige Ausführung momentan niedrigste Kurs (der Briefkurs, "ask-price"), bei Verkauf-Marktorders der derzeit höchste mögliche Kurs (der Geldkurs, "bid-price"). Mit "billigst" und "bestens" ist also niemals der Tagestiefst- bzw. Tageshöchstkurs innerhalb der fraglichen Börsenstunden gemeint, sondern allein und ausschließlich der im Moment der Besorgung der Orderausführung bestmögliche. Jede überantwortete Kundenorder ist dabei über das beauftragte Bank- bzw. Brokerhaus an die Börse weiterzuleiten; ein direkter Abschluss mit dem Bank- bzw. Brokerhaus als Gegenpartei des Börsengeschäftes (Selbsteintritt des Brokers in das Kommissionsgeschäft, Kompensationsgeschäft) ist dagegen grundsätzlich unstatthaft.

Marktorders genießen unter allen erdenklichen Orderarten grundsätzlich die höchste Priorität. Marktorders werden somit – gleichviel ob auf dem Börsenparkett oder in elektronischen Börsenhandelssystemen – bei jedem laufenden Marktpreis, soweit möglich, noch vor allen übrigen Orderarten am Platz stets zuerst zusammengeführt. Lässt allerdings die aktuelle Marktsituation die Ausführung einer größeren Marktorder in einer Aktion nicht zu, so kann es – je nach geltendem Marktmodell und Handelssystem der Börse – hierdurch bedingt zu unerwünschten Teilausführungen, d.h. Abwicklung in mehreren Tranchen kommen, die zudem durchaus auch unterschiedliche Ausführungskurse ausweisen können. Zu beachten ist ferner, dass Marktorders von den Effektenbörsen nur zu deren geregelten Handelszeiten entgegengenommen werden. Außerhalb der Handelszeiten werden sie in der Regel zurückgewiesen.

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Börsenhändler, die sich einer Marktorder bedienen, brauchen im Allgemeinen ein Ausführungsrisiko nicht zu besorgen. Der Einsatz einer "market order" ist für den Auftraggeber insofern von Vorteil, als er mit ihr – ein funktionsfähiger und zureichend liquider Markt vorausgesetzt – sicher auf Ausführung seines Auftrags rechnen kann (dies ist besonders wichtig für ein rasches Abstoßen von Stücken, vornehmlich dann, wenn es darum geht, potenziell weitere Verluste zu vermeiden). Der Rückgriff auf eine Marktorder kann sich jedoch durch den Umstand der ihr fehlenden Limitation als nachteilig erweisen, sollte der sich tatsächlich einstellende Kauf- bzw. Verkaufskurs aus einem Börsengeschäft, zumal bei "leichten" Papieren, vom erwarteten Preis empfindlich abweichen ("slippage"-Effekt*; Preisrisiko). Denn grundsätzlich übernimmt der eine Marktorder einreichende Investor die Verpflichtung, unabhängig von zuvor festgestellten Börsenkursen jeden ersten besten ausführbaren Kurs für sich zu akzeptieren, der ihm auf der Grundlage der gegebenen Marktverhältnisse im Zeitpunkt der Orderausführung als der bestmögliche zugewiesen wird, auch wenn dieser sich im Nachhinein für ihn als höchst ungelegen herausstellen sollte. Endgültige Gewissheit über den Preis hat der Investor erst mit Erhalt einer verbindlichen Ausführungsbestätigung (bzw. Geschäftsbestätigung, "order confirmation") durch seinen Broker (Preisrisiko*).

[* Unter einem "slippage"-Effekt versteht man die unerwünschte Kursänderung zwischen dem Zeitpunkt der Erteilung einer Marktorder und deren schlussendliche Ausführung im Markt ("matching").]

Ein Marktorder erteilender Investor erhofft sich, dass der aktuell gültige Marktpreis im Zeitpunkt der Orderausführung noch besteht im Bewusstsein, dass zusätzliches Angebot bzw. zusätzliche Nachfrage denselben jederzeit in diese oder jene Richtung ändern kann. Aufgrund der mangelnden Kenntnis der exakten gegenwärtigen und auf kurze Sicht bestehenden Auftragslage gelingt die sichere Orderausführung demnach nur um den "Preis" der Unsicherheit über den Kurs. Grundsätzlich gilt hierbei nun: Je liquider und lebendiger ein Markt sich darstellt, desto tauglicher ist der aktuelle Marktpreis als ein Indikator für den bei Ausführung einer "market order" ("matching") tatsächlich erzielbaren Kurs.

[* Dies gilt jedoch nicht, wenn sogleich mit einem Market-Maker gehandelt wird und dabei dessen Quote unmittelbar akzeptiert wird.]

Beispiel: Die WXYZ-Aktie wird an der NYSE Euronext aktuell mit 31,10 US-$ "bid" – 31,20 "ask" US-$ quotiert. Eine just in diesem Moment über ein Brokerhaus telefonisch eintreffende Marktorder eines Privatanlegers, der, sagen wir, 100 WXYZ-Aktien (d.i. "1 round lot") am Platz zu kaufen wünscht ("buy at the market", "billigst"), wird nun direkt vom Kontenbetreuer nach New York an die Börse weitergeleitet und dort wenige Augenblicke später von einem Broker (zumeist vom sog. "specialist"), der sich am zugewiesenen Ort auf dem Parkett der NYSE aufhält, wo die WXYZ-Aktie regelmäßig gehandelt wird ("trading post"), entgegengenommen.

Die Aufgabe des Broker besteht jetzt darin, selbige Order mit dem höchsten Grade von Dringlichkeit und dabei zum für den Ordernden derzeit bestmöglichen Kurs im Markt auszuführen. Sofern die Quotation "31,10 bid – 31,20 ask" sich zwischenzeitlich nicht geändert hat, wird die fragliche Kauf-Marktorder wohl zum "ask"-Preis von 31,20US-$ zusammengeführt werden. Da Wertpapierkurse sich indes erfahrungsgemäß blitzartig ändern können, ist es nicht ausgeschlossen, dass die Quotation der WXYZ-Aktie im Markt derweil auf z.B. "32,00 bid – 32,10 ask" steigt, und der Aktienerwerb damit im Anschaffungspreis höher zu Buche schlägt als ursprünglich vorgesehen.

Bei Verwendung von Marktorders muss der Investor also zwangsläufig die Möglichkeit sprunghafter, unwillkommener Kursbewegungen mit ins Kalkül ziehen. Darüber hinaus ist der Umstand zu berücksichtigen, dass in einem wenig liquiden Markt, auf dem abnorm weite Marktspannen ("bid-/ask-spread") ja keine Seltenheit sind, die Verwendung von Marktorders oftmals mit relativ hohen impliziten Handelskosten verbunden ist. Machen Sie von Marktorders also grundsätzlich nur dann Gebrauch, wenn Sie einen stichhaltigen Grund haben, alternative Orderarten nicht zu verwenden.

 

Fazit: Marktorders suchen auszuschließen, dass die Kauf- bzw. Verkaufsabsicht ins Leere geht; denn das Börsengeschäft kommt mithilfe einer Marktorder unter regelmäßigen Verhältnissen "um jeden Preis" zustande. Das primäre Anliegen eines Händlers, der auf eine Marktorder zurückgreift, ist die prompte Ausführung seiner Order und erst in zweiter Hinsicht, welcher konkrete Kurs sich damit verwirklichen lässt. Als ein probates Vehikel erweist sich eine Marktorder vor allem in jenen Marktsituationen, in denen der Händler den Unannehmlichkeiten und Beschwerlichkeiten eines Den-Kursen-ständig-Hinterhereilens, wie es gerade in beweglichen Marktphasen beim Einsatz von Limitorders zuhauf vorkommen mag, zu entgehen wünscht, um sich auf der Grundlage des momentan herrschenden Kursniveaus eine Erfolg versprechende Positionierung direkt im ersten Anlauf zu sichern.

 

 

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2012 Bert H. Deiters
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Stand: 07. Februar 2012. Alle Rechte vorbehalten.