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Die Stopp-Order ("stop order")

Eine Stopp-Order ("stop order", "stop market order", in gesonderter Verwendungsweise als "stop-loss order", "protective stop" bzw. "buy-stop order", seltener allgemein auch als "memorandum order" bezeichnet) kommt äußerlich dadurch zur Entstehung, dass der Aufgeber des Auftrages (Wertpapierhändler, Kommittent) mit dessen Erteilung ausdrücklich einen Stopp-Preis ("trigger price", "Auslösepreis") benennt. Ein Stopp-Preis gibt als solcher eine die Ausführung der Order bedingende, d.i. eine aufschiebende, Handelsbeschränkung vor. Im Einzelnen dargelegt:

Die Stellung jenes Auslösepreises im Zuge der Abwicklung einer Stopp-Order ist im technischen Sinne vergleichbar der eines Marksteins, durch dessen Lagepunkt der Marktpreis sich erst hindurchwinden muss, um ihre Ausführung in Vollzug zu setzen. Die Ausführung einer Stopp-Order bleibt nämlich solange am Markt aufgeschoben, bis der laufende Börsenkurs das Richtmaß des gesetzten Stopps hinlänglich zu erreichen bzw. endlich zu durchqueren vermochte. Erst dann – und nur dann! – wandelt sich die betreffende Stopp-Order augenblicklich aus sich selbst heraus innerlich zu einer Marktorder – und ein Abschluss gelangt füglich, wie bei jeder sonstigen Marktorder unter gewöhnlichen Geschäftsverhältnissen, zum nächsten festgestellten Marktpreis zur Verwirklichung.

Auch im Hinblick auf eine Stopp-Order ist das richtige Verständnis davon, wie und wo ein Stopp ("stop level") im Verhältnis zum laufenden Börsenkurs eines in Auftrag zu gebenden Wertpapiergeschäfts gesetzt werden will, wiederum von entscheidender Bedeutung für eine möglichst wirkungsvolle Nutzanwendung dieser Orderart. Je nachdem es sich im betreffenden Anwendungsfall um eine Kauf- oder um eine Verkaufs-Stopp-Order handelt, lassen sich zwei Fälle auseinanderhalten:

a.) Im Falle einer Verkaufs-Stopp-Order ("sell-stop order") muss der Stopp-Preis unterhalb des vorliegenden Marktpreises angesetzt sein; dreht es sich umgekehrt b.) um eine Kauf-Stopp-Order ("buy-stop order"), so ist es geboten, den Stopp-Preis über dem derzeit geltenden Marktpreis zu setzen. Im Unterschied zur Verkaufs-Stopp-Order, wo der Stopp unter dem Marktpreis gelegt wird, wird der Stopp einer Kauf-Stopp-Order also notwendig über dem herrschenden Marktpreis festgelegt.

Die Stopp-Order kennzeichnet demnach eine Besonderheit: Sie wird nicht sogleich mit Erreichung des gesetzten Stopps durch den laufenden Kurs im Markt ausgeführt, sondern erst durch eben diese vorbereitende börsenmäßige Geschäftigkeit, die man als "Aktivierung" anzusprechen gewohnt ist, in eine auf Erledigung wartende Tätigkeit versetzt. Die vorherige Aktivierung, vollbracht durch Zusammentreffen von Marktpreis und Stopp, ist somit notwendige Vorbedingung dafür, dass eine zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren abgefasste und abgegebene Stopp-Order an der Börse überhaupt zur Ausführung gelangen kann. – Es fragt sich sogleich, unter welchen Umständen genau es zur Aktivierung einer Stopp-Order kommt? Nun, ehe eine Stopp-Order im Handlungsverlauf gar erst ausgeführt werden kann, durchläuft sie einen Wandlungsvorgang. Sie wird hierbei vorgängig, wie eingangs aufgeführt, zunächst in eine Marktorder übertreten müssen, nämlich folgendermaßen:

Eine Kauf-Stopp-Order, deren Stopp-Preis, wie schon oben hervorgehoben, vom Auftraggeber stets über dem herrschenden Marktpreis gesetzt werden will, wandelt sich dann und nur dann innerlich zu einer Marktorder (= sie wird "aktiviert"), wenn a.) auf dem Markt zu dem benannten Stopp tatsächlich Umsatz vollbracht wird, oder b.) wenn umsatzwirksame Nachfrage zum oder über dem gesetzten Stopp-Preis entsteht ("bid at or above the stop price").

Eine Verkaufs-Stopp-Order, deren Stopp-Kurs stets unterhalb des laufenden Marktpreises festgesetzt wird, wandelt sich dann und nur dann zu einer Marktorder, wenn a.) zum benannten Stopp tatsächlich Umsatz zustande kommt, oder b.) wenn umsatzwirksames Angebot zum Stopp oder unterhalb des angesetzten Stopps entsteht ("offered at or below the stop price")*. Eine Stopp-Order lässt sich daher auch als eine "bedingte Marktorder" auffassen.

[* Zusätzlichen Schutz bietet die NASDAQ für Geschäfte mit Aktien und den an amerikanischen Plätzen notierten Aktienoptionen, indem Stopp-Orders erst dann zur Auslösung kommen, nachdem der gesetzte "trigger pricer" von mindestens zwei verschiedenen Orders preislich durchkreuzt werden konnte.]

 

Worin liegt nun der Hauptzweck für die Verwendung einer Stopp-Order? – Der Rückgriff auf eine Stopp-Order kann in folgenden Fällen zweckvoll sein:

  1. für den Fall eines strategisch eingeleiteten Kaufs oder Leerverkaufs eines Wertpapiers oder Fondsanteilscheins, d. i. zum "Einstoppen" in den Lauf einer einsetzenden Kursentwicklung in eine bestimmte Richtung (Trend),

  2. ferner als Technik des Risikomanagements für den Fall der Begrenzung oder Verhütung von Verlusten gehaltener oder leerverkaufter Wertpapiere oder ETF-Anteile bei Kursgegenläufigkeit (Absicherungsstopp, "stop-loss"), sowie

  3. für die Sicherung eines Buchgewinns gehaltener oder leer verkaufter Titel.

Ein Beispiel zu Punkt b., Verlustbegrenzung von gehaltenen Wertpapieren: Ein Händler, der 1000 XYZ-Aktien sein Eigen nennt, die er kurz zuvor zu einem Einstandkurs von 33$ je Aktie erworben hat und die er weiter hält, möchte drohende Kursverluste aus diesem Bestand äußerstenfalls auf 5000$ beschränken, ohne dabei sein Portfolio mühselig und meist auch recht zeitaufwendig andauernd im Auge behalten zu müssen. Der gegenwärtige Kurs der XYZ-Aktie mag bei 30$ liegen. Um das Beabsichtigte zu erreichen, setzt er eine Verkaufs-Stopp-Order ("protective stop") wie folgt: "Sell 1000 XYZ-Shares at $28, Stop". Man beachte, dass der Stopp-Kurs, zu dem der Verlust einschränkende Verkauf nötigenfalls statthaben soll, wie schon oben erörtert, unterhalb des jetzigen Marktpreises von 30$ liegt, und zwar ohne dass dies zwangsläufig eine sofortige Orderausführung nach sich zieht.

Solange nun die XYZ-Aktie über dem "trigger price" von 28 $ notiert wird, bleibt die Stopp-Order im Orderbuch des auf dem Börsenparkett für die Orderausführung zuständigen Händlers ("designated market maker") vermerkt bzw. im zentralen Orderbuch der elektronischen Handelsvorrichtung der Börse eingetragen, ohne dabei irgendwelchen Einfluss auf den gehaltene Effektenposten zu nehmen; dieser bleibt davon gänzlich unberührt, weil und solange der Börsenpreis über der Marke von 28$ steht. Sollte es am Markt allerdings zu Abgabedruck kommen, der den XYZ-Aktienkurs mit abwärts reißt bis dieser sich im Zuge der rückläufigen Bewegung soweit ermäßigt hat, dass sich an der Börse ein Angebot ("offer") bzw. ein Umsatz zu 28$ bildet, so bewirkt dies zunächst die sofortige Aktivierung der Verkaufs-Stopp-Order. D. h. die bezeichnete Stopp-Order wird hierdurch flott gemacht, womit sie sich im gleichen Augenblick aus sich selbst heraus zu einer Marktorder wandelt. Die nunmehr zur Marktorder gewordene Stopp-Order wird jetzt umgehend – so wie es an den Börsen bei allen einfachen Marktorders gleichmäßig tätige Übung ist – zum nächstbesten laufenden Kurs vollzogen werden.

Zur Erläuterung dessen besehen wir eine mögliche Aufeinanderfolge der letzten fünf eingetragenen Umsätze ("trades") einer Aktie einmal genauer:*
  $ 28,20  –  $ 28,10  –  $ 28,05  –  $ 28,00  –  $ 27,90   .

Gemäß vorstehender Reihe liegen die Kursnotizen der ersten drei Abschlüsse über dem in der Verkaufs-Stopp-Order in Ansatz gebrachten Stopp von 28$. Diese Geschäfte nehmen daher keinerlei Einfluss weder auf die infrage stehende Order noch auf den gehaltenen Wertpapierbestand. Der vierte Umsatz an der Börse kommt nunmehr zu 28$, also unmittelbar zum Stopp-Preis, zustande: und dieser ist es auch, der die Stopp-Order zuerst aktiviert, sie also in den Zustand der sofortigen Ausführbarkeit versetzt ("elected sale"). Die Stopp-Order ist damit in eine Marktorder übergetreten und zur Betätigung aufgerufen. Als solche wird sie sodann schleunigst zum nächstbesten erreichbaren Kurs im Markt zusammengeführt werden. Der nachfolgende Handel kommt mit einem Kurs von 27,90$ zum Abschluss ("fill"), und der Erfolg ist, dass 1000 Stück XYZ-Aktien zu eben diesem Kurs in neue Hände übergehen ("stopped out").

[* An manchen Wertpapiermärkten werden die Geld- zu Brief-Quotierungen ("bid", ask") statt der Handelspreise als Maßgabe für die Ingangsetzung von eingelieferten Stopp-Aufträgen herangezogen. Genaueres hierzu ist im Einzelfall an kundiger Stelle zu erfragen.]

Offenbar wurde das Wunschziel, den höchstmöglichen Verlust auf 5000$ zu begrenzen, um den Betrag von 100$ verfehlt. Man prüfe: (33$ – 27,90$) × 1000 = 5100$ Verlust. Dieses lehrt: Das Anbringen eines Stopp-Preises darf entfernt nicht dahingehend fehlgedeutet werden, dass eine Stopp-Order jedes Mal der Tat nach ganz genau zum gesetzten Stopp zur Ausführung gelangen muss. Vielmehr ist es mit dem vorgegebenen Stopp einer Stopp-Order so bestellt, dass erst ein eben zu diesem "trigger"-Preis festgestellter Kurs für einen erfolgten Handelsabschluss, oder auch zu einem beliebigen Kurs jenseits des in der Order benannten Auslösekurses, ihre Aktivierung bewirkt, wodurch sie sich im gleichen Augenblick in eine Marktorder wandelt. Die Orderausführung selbst kommt sodann an der Börse zum nächsten besten Kurs zustande – und dieser kann freilich höher oder tiefer als der Stopp oder zufälligerweise auch mit ihm auf gleicher Höhe stehen. Allerdings geht es nicht an, dass eine Stopp-Order hierbei von sich aus ihre eigene Auslösung bewirkt. Zu ihrer Betätigung bedarf es stets der Kraft von Aufträgen anderer Marktteilnehmer. Die besonderen Bedingungen und Umstände, unter denen eine Auslösung und damit eine Aktivierung einer Stopp-Order erst ermöglicht wird, so z.B. eine zu beobachtende "uptick"-Regel u.dergl., können allerdings von Wertpapierbörse zu Wertpapierbörse gemäß deren Satzungen durchaus in einigen Schattierungen auseinandergehen.

Das Missverhältnis zwischen Auslösekurs eines Stopp-Auftrags und dem tatsächlich erzielten Handelspreis wird besonders häufig dann schlagend, wenn es an den Wertpapierbörsen zu einer jähen, unerwartet heftigen Kursbewegung in der einen oder der anderen Richtung kommt. So ist es im alltäglichen Börsengeschehen keine Seltenheit, dass der Kurs eines Fondsanteils oder der einer Aktie aufgrund unverhofft eintreffender Nachrichten von entscheidender Bedeutung für die künftige Marktentwicklung mächtig ins Schwanken gerät mit der Folge, dass der festgemachte Ausführungskurs hiernach sehr deutlich und zumeist auch unliebsam vom "trigger price" der Stopp-Order abweichen wird. Auf oben gegebenes Beispiel gewendet, mag der Abschluss möglicherweise erst bei einem Aktienkurs von, sagen wir, 27 anstatt wie vorausgesetzt 28$ gelingen. Aber auch beim Tatbestand einer Anhäufung von Stopp-Orders anderer Marktteilnehmer jenseits einer aus Sicht der Börse psychologisch wichtigen, so zumal aus charttechnischer Sicht bedeutenden Kursmarke (z.B. unweit einer gut bestätigten Unterstützungs-/Widerstandslinie, nahe bei einem wichtigen gleitenden Durchschnitt usf.) werden für den Händler sehr ungünstige Ausführungskurse mitunter dann die Folge sein, wenn nach einem Kursausschlag an diesem Durchbruchspunkt erste Stopp-Orders handelstechnisch in Bereitschaft gesetzt werden, diese sich im Zuge ihrer Wirkung nach und nach zu Marktorders wandeln und so gewissermaßen zu einem Stein werden, der eine Lawine ins Rollen bringt, indem er der Reihe nach einen ganzen Schwung weiterer Stopp-Orders auslöst.

Eine Kauf-Stopp-Order hingegen findet – neben der Absicherung eines Buchgewinns bei einer bestehenden offenen Leerverkaufsposition ("short") – zur Begrenzung von Verlusten einer bereits eingeleiteten und noch nicht eingedeckten "short"-Position in Wertpapieren in einer dem obigem Fallbeispiel mit umgekehrten Vorzeichen entsprechender Weise Anwendung.

Eine weitere planmäßige Anwendungsmöglichkeit der Stopp-Order besteht in der Öffnung spekulativer Posten. Ein Musterbeispiel hierfür bietet folgende Marktausgangslage: Ein Börsenspekulant mag, nachdem er auf einem Markt einen Kursfall beobachten hat, zu der Auffassung gelangen, dass dieser auf dem damit erreichten Kursstand nunmehr seinen vorläufigen Tiefpunkt gesehen habe. Sollte im Anschluss an die von ihm vermutete sogenannte "technische Bodenbildung" – ein Vorkommnis, das von "Chartisten" häufig und gern als Bestätigung für eine Trendwende erachtet wird – der Kurs zurückschnellen oder sich allmählich ein Aufwärtstrend entwickeln, so will er unbedingt daran teilhaben. Zu diesem Ende reicht unser Spekulant eine Kauf-Stopp-Order ein, deren Stopp er ein kleines Stück weit über den herrschenden Marktpreis legt. Dreht der Markt daraufhin, so seine Hoffnung, werde seine Kauf-Stopp-Order durch die aufkommende Kurssteigerung in Kraft gesetzt und sodann als Marktorder, wie von ihm beansprucht, geradewegs zum nächstbesten Kurs Erledigung finden. Täuscht er sich hingegen über die Marktlage, und der Kurs fällt wider alles Erwarten weiter, so erhält er, ohne vorher Stellung zu beziehen, Gelegenheit, seine Markteinschätzung aufs Neue zu überdenken, um gegebenenfalls später auf der Grundlage frisch aufkommender Nachrichten mit einer entsprechend abgewandelten Order abermals auf den Markt zu treten, oder diesem einstweilen fern zu bleiben.

Eine gewisse Schwierigkeit bei der Verwirklichung einer Stopp-Order liegt in der Festsetzung der am meisten zweckmäßigen Lage des Punktes für den Stopp-Preis im Verhältnis zum herrschenden Kursstand. Dass die Kursziffer für den Stopp einer Kauf-Stopp-Order (Verkauf-Stopp-Order) über (unter) dem bestehenden Kurs liegen muss, ist bereits aus den Ausführungen oben mit aller Klarheit hervorgegangen. Immerhin, allein soviel steht fest: Für die Entscheidungsfindung über die zweckgerechte Höhe der Marke für den Stopp – sei es zum Zwecke der Einschränkung von Verlusten, der Absicherung eines Buchgewinns oder der Öffnung eines neuen Postens – wird regelmäßig die gegenwartsbezogene Markt-Volatilität die ausschlaggebende Rolle spielen. So ließe sich beispielsweise im Rahmen des herangezogenen Handelsplans der Vorsatz fassen, den alleräußersten Verlust je Wertpapiergeschäft der Marktvolatilität entsprechend höchstens auf 15 bis 25 Prozent des hineingesteckten Geldes zu begrenzen ("volatility stop" und "percentage stop"). Grundsätzlich ist diese Frage jedoch immer auf die Person des einzelnen Börsenteilnehmers bezogen und damit von deren Risikoneigung, Finanzkraft und dem Anlagezeitraum abhängig, womit es weiter zusammenhängt, dass die Fragestellung nur nach besonderer Eigenart der Marktlage zu beantworten ist. Es sei dies an einem Beispiel näher erläutert:

Wird etwa in hoch volatilen Märkten der Stopp-Loss innerhalb eines allzu schmal gezogenen Bereichs um den gegenwärtigen Kursstand gesetzt, so vervielfältigt sich die Wahrscheinlichkeit dafür, unvermittelt und vorschnell "ausgestoppt" zu werden. Im umgekehrten Falle einer zu weit abstehenden Stop-loss-Order vervielfältigt sich die Wahrscheinlichkeit nicht minder dafür, unnötig hohe Verluste einzufahren, da der Stopp als solcher die Order verspätet zur Ausführung gebracht hat. Wird hingegen ein Kauf-Stopp, etwa zum Einstoppen in aufsteigender Richtung, in einem mäßig bewegten, abwartenden Markt nicht nah genug um den obwaltenden Kursstand gesetzt, ist es mehr als wahrscheinlich, eine an sich gewinnträchtige Spekulationsgelegenheit ohne Not verpasst zu haben.

Werden Stopp-Orders bereits vor Handelsbeginn eingereicht, so ist besondere Achtsamkeit am Platze! Der Grund hiervon ist leicht aufzuklären. Sollte nämlich der Markt im anschließenden Handelsverkehr um einiges höher oder niedriger öffnen als ursprünglich erwartet und im gleichen Zuge der Stopp in seinem ziffermäßigen Ansatz vom Marktpreis durchdrungen werden, so sind gemeinhin vom Stopp stark abweichende und damit für den Händler oft höchst ungelegene Ausführungskurse die unmittelbare Folge.

Zur weiteren Beachtung: Ein einmal vergebener Stoppauftrag besteht fort, selbst wenn das betreffende Börsenpapier unterdessen durch eine anderweitige Order ins Depot aufgenommen bzw. daraus veräußert werden konnte! Zwar erlischt er, sobald er vor einer zweiten Order am Wertpapiermarkt zur Ausführung gelangt ist oder vom Auftraggeber endlich widerrufen wurde. Wenn dies allerdings nicht geschieht, bleibt die Stopp-Order bis zum Tagesschluss, sonst bis zur genannten Frist vollgültig. Auf diese Tatsache ist bei der Ordergabe im Handel mit Aktien, ETFs und anderen Wertpapieren besondere Rücksicht zu nehmen, um eine ungewollte Ausführung des Stoppauftrags von vornherein zu verhüten. Ferner erlischen die im Orderbuch verzeichneten und bisher nicht ausgeführten Stopp-Orders regelmäßig auch, sofern bekannt wird, dass besondere Kapitalmaßnahmen (Grundkapitalerhöhung, Dividendenzahlung, Umwandlung in der Rechtsform u.dgl.m.) beim zu ordernden Papier durchgeführt werden sollen. Der Börsenhändler ist also bei der Verwendung von Stopp-Orders grundsätzlich auf sich selbst angewiesen, ohne dabei die nötige strenge Achtsamkeit auf die Gültigkeitsdauer seiner Orders je schwinden zu lassen.

Die allgemeine Lehre aus dem Vorausgehenden ist folgende: Trotz aller ihrer anerkannt brauchbaren und gut wirkenden Vorzüge im Börsenalltag gibt die Verwendung einer Stopp-Order dem auftraggebenden Händler keine Gewähr auf die begehrte Ausführung seiner Order zum Kurs gemäß dem angesetzten Stopp; denn bevor eine Stopp-Order überhaupt zur Erledigung gelangen kann, muss diese sich mit Notwendigkeit vorläufig zu einer Marktorder wandeln, und eine Marktorder wiederum kann, wie man weiß, zu jedem möglichen erzielbaren Kurs im Markte zusammengeführt werden. Somit verbleibt immer eine gewisse Restunsicherheit darüber, ob und wie weit sich der postnumerando eingestellte Kurs im Zeitpunkt der Ausführung vom benannten Stopp entfernt hat. Unter ungünstigen Marktverhältnissen kann durchaus der eine in nicht unbeträchtlichem Maße von dem andern abweichen.

Um die mit Verwendung herkömmlicher Stopp-Orders verbundene Unsicherheit über den tatsächlich erreichbaren Kurs besser in den Griff zu bekommen, wurde die Stopp-Limitorder erschaffen. Der Rückgriff auf eine Stopp-Limitorder soll insbesondere die Gefahr von mehr als erwünscht vom gesetzten Stopp-Kurs abweichenden Ausführungskursen nachhaltig abwenden helfen.

Eine ordnungsgemäße Erteilung einer Stopp-Limitorder bedingt stets die Angabe zweier gesonderter Kursziffern, nämlich 1.) die eines Stopp-Preises ("trigger price") und 2.) eines Limit-Preises.

Handelt es sich hierbei um eine Verkaufs-Stopp-Limitorder ("sell-stop-limit order"), so muss der Stopp unterhalb des herrschenden Marktpreises gelegt werden; handelt es sich umgekehrt um eine Kauf-Stopp-Limitorder ("buy-stop-limit order"), so muss der Stopp über dem herrschenden Marktpreis angesetzt werden. Hierzu ein Beispiel:

Angenommen, der Preis der DFGH-Aktie steht auf 37,80 US-$. Ein den Markt beschauender Aktienanleger erwartet, dass nach Durchbrechen der Marke von 38US-$ sich der Kursanstieg weiter fortsetzt. Er erteilt zu diesem Zweck nachstehende Order: "Buy 300 DFGH-Aktien at $ 38 Stop, $ 38,20 Limit". – Jede Stopp-Limitorder schließt sonach, wie schon vorhin aufgeführt, auf jeden Fall zwei Preisangaben in sich: einen Stopp-Preis und einen Limit-Preis.

Die Bestimmung der zweckerfüllenden Lage des Stopp-Preises im Zuge der Aufstellung einer Stopp-Limitorders lehnt sich weitgehend an die gleichen Überlegungen und Erfordernisse an wie es jene sind, die zur richtigen Bestimmung des Stopp-Preises von Stopp-Orders als Richtschnur herangezogen werden. Geradeso wie zur Festsetzung des richtigen Limit-Preises einer Stopp-Limitorder die gleichen vorausgesetzten Verhältnisse gelten, die auch für eine Limitorder bestimmend sind. Es empfiehlt sich darum in hohem Maße, sich vor dem Gebrauch einer Stopp-Limitorder sowohl mit den Einzelheiten und Anwendungsvoraussetzungen von Stopp-Orders als mit denen von Limitorders auf das gründlichste vertraut zu machen.

Erreicht oder überwindet der Börsenkurs nun die gesetzte Marke für den Stopp ("trigger price") einer für den laufenden Handelsverkehr eingereichten Stopp-Limitorder, so wandelt sich die Stopp-Limitorder augenblicklich und selbständig zu einer herkömmlichen Limit-Order, ausgezeichnet mit dem vom Auftraggeber gewählten Limit-Preis. Die nachfolgende Ausführung der Stopp-Limitorder im Markt ("matching") ist damit durch die Tat nur zum Limitkurs oder zu einem für den auftraggebenden Händler besseren Kurs möglich.

Der trennende Unterschied zwischen einer Stopp-Limitorder und einer Stopp-Order ist demzufolge darin gelegen, dass die Stopp-Limitorder – nachdem sie durch eine entsprechende Marktbewegung ausgelöst werden konnte – sich in eine Limitorder verwandelt, während sich die Stopp-Order unter dieser Bedingung notwendig allemal in eine Marktorder wandelt. Eine Stopp-Limitorder lässt sich demnach trefflich als "bedingte Limitorder" begreifen.

Genauer gesprochen: Eine Kauf-Stopp-Limitorder, bei der, wie wir jetzt wissen, der Stopp-Preis richtig über dem laufenden Marktpreis gesetzt wird, wandelt sich immer dann in eine Limitorder, wenn a.) zum bezeichneten Stopp sich Umsatz einstellt oder b.) wenn Nachfrage zum oder zu Kursen über dem genannten Stopp entsteht ("bid at or above the stop price"). Zur Orderausführung selbst kommt es indes nur unter der Vorbedingung, dass unmittelbar auf eine Aktivierung der Kauf-Stopp-Limitorder folgend der Marktpreis das Richtmaß des vom Händler gesetzten Limit-Preises nicht überschreitet.

Eine Verkauf-Stopp-Limitorder, bei der der Stopp-Preis, wie bemerkt, stets unterhalb des derzeitigen Marktpreises gesetzt werden will, wandelt sich immer dann in eine Limitorder, wenn a.) zum genannten Stopp Handelsumsatz zustande kommt oder b.) wenn Angebot zum oder zu Kursen unterhalb der genannten Stopp-Marke entsteht ("offered at or below the stop price"). Zur Ausführung selbst gelangt die Verkauf-Stopp-Limitorder indes nur unter der Voraussetzung, dass gleich nach ihrer Aktivierung der Marktpreis den Richtstand des vom Händler gesetzten Limit-Preises nicht unterschreitet.

Anwendung findet die Stopp-Limitorder – übereinstimmend mit der Stopp-Order – hauptsächlich unter folgenden Marktgegebenheiten:

  1. zum Zwecke eines strategisch ausgerichteten Kaufs bzw. Leerverkaufs eines Wertpapiers oder ETF ("short sale"),

  2. der Begrenzung von größeren Verlusten gehaltener bzw. leerverkaufter Wertpapiere (jedoch weniger empfehlenswert!), oder

  3. der Absicherung eines Buchgewinns gehaltener bzw. leerverkaufter Börsenpapiere,

wobei die Stopp-Limitorder der Erfahrung nach öfter in weniger liquiden und/oder heftig schwankenden Märkten anzutreffen ist.

Ebenso verdienen Stopp-Limitorders vor der Wiederaufnahme des Börsenhandels, zumal dann, wenn beim Wiederbeginn mit schwungvollen Kursbewegungen gerechnet werden muss, im Allgemeinen den Vorzug vor einfachen Stopp-Orders. Allerdings heißt es hierbei auf der Hut zu sein: Im Falle unvermittelt eintretender Kursausschläge von außergewöhnlicher Heftigkeit in dieser oder jener Richtung ist es nicht auszuschließen, dass eine Stopp-Limitorder ihre zugedachte Wirkung schlechterdings verfehlt!

Infolgedessen gilt als Faustregel beim Einsatz von Stopp-Limitorders: Je schneller man einen Markt verlassen möchte, also ein offener Posten an Wertpapieren oder ETFs wieder glattgestellt werden soll, desto weniger sollte man von Stopp-Limitorders Gebrauch machen.

Zur Probe und Förderung des Verständnisses seien hierzu noch zwei Beispiele angeführt. Eine Kauf-Stopp-Limitorder möge lauten: "Kaufe 200 VWX-ETF-Anteile zu 30€ Stop, 30,50€ Limit". – Solange der VWX-ETF unterhalb von 30€ notiert wird, geschieht zunächst nichts weiter. Werden jedoch daraufhin Abschlüsse zu 30€ oder darüber festgestellt, so wird die Kauf-Stopp-Limitorder hierdurch in Gang gesetzt und wandelt sich damit selbsttätig in eine Limitorder, versehen mit einem Limit-Kaufpreis von 30,50€ für den Anteil.

"Sell 300 CDE-Shares at $50, Stop Limit". – In diesem Fall sind Stopp- und Limit-Preis von gleicher Höhe.* Wird die CDE-Aktie zu 50US-$ oder darunter gehandelt, so wird die Verkaufs-Stopp-Limitorder zu einer Verkaufs-Limitorder mit einem Limit-Preis von 50US-$. Hierbei liegt indessen die – nicht zu unterschätzende – Gefahr nahe, dass die Order zwar aktiviert, doch nimmermehr ausgeführt wird, weil der Marktpreis es nicht vermag, erneut an das Limit heranzurücken. Beispielsweise könnte die CDE-Aktie im Kurs von 50,10US-$ auf 49,50US-$ fallen und hierdurch die fragliche Stopp-Limitorder auslösen. Sollte sich nun der Kursrückgang fortsetzen, ohne dass der Limitkurs von 50US-$ nochmals erreichbar wäre, bliebe die bisher als unausführbar befundene Stopp-Limitorder mithin, bis auf weiteres, in den Büchern der Börse zurück.

[* Anmerkung: Sowie sich die Preisziffern für die Angaben zum Stopp und zum Limit decken, spricht man mitunter auch von einer "stop-and-limit order".]

Stopp-Limitorders haben zusammen mit den Limitorders den niedrigsten Prioritätsrang unter allen möglichen Orderarten, d. h. sie sind erst dann an der Reihe, nachdem alle sonst noch offen stehenden Markt-, Stopp- und MIT-Orders usw. zuvor gehörig ausgeführt werden konnten. Ein Börsenhändler darf also erst dann auf eine Ausführung seiner Stopp-Limitorder rechnen, wenn das Verhältnis von Angebot und Nachfrage am Markt diese vorschriftsmäßig anfänglich zu aktivieren imstande war, und der Marktpreis den gesetzten Limitpreis hiernach wieder zu über- (bei Verkauf-Stopp-Limitorders) oder zu unterbieten (bei Kauf-Stopp-Limitorders) vermochte, während alle sonst vorher eingereichten Preis-Orders entsprechend Erledigung finden konnten.

Kurz zusammengefasst: Stopp-Limitorders gleichen Stopp-Orders in ihrer Zielsetzung, allerdings mit der für Stopp-Limitorders wesentlichen Eigenheit, dass diese sich bei ihrer Aktivierung statt in eine Marktorder planmäßig in eine Limitorder verwandeln. Im Gegensatz zur Stopp-Order ist selbst bei Auslösung einer im Markt gültig gestellten Stopp-Limitorder durch Umsatzbetätigung anderer Marktteilnehmer eben zum Stopp-Preis eine daran schließende Ausführung derselben keineswegs mit Gewissheit gewährleistet, zumal wenn der Kurs plötzlich durchsackt oder in die Höhe schießt; denn Spielraum für die Ausführung einer Stopp-Limitorder im laufenden Marktverkehr besteht nur in den engen Grenzen eines vom Auftraggeber zuvor festgesetzten Limit-Preises.

  •  Trailing-Stopp-Order ("Trailing-Stopp-Loss Order", TSL)

Eine überaus beliebte Sonderart der Stopp-Order bildet, vor allem um des rechtzeitigen Ausstiegs aus einem bestehenden Börsengeschäft willen ("exit trade"), die sogenannte Trailing-Stopp-Order ("Trailing-Stopp-Loss Order", TSL-Order, "Folge-Order", "nachfolgende Stopp-Order"). Bei einer Order dieses Zuschnitts dreht es sich um eine ansonsten gewöhnliche Stopp-Loss-Order, allerdings mit dem kennzeichnenden Unterschied, dass der für den Wiederverkauf vorher gekaufter und gehaltener Papiere bestimmte Stopp-Loss-Preis ("trigger price") mit Einreichung der Order nicht – bis auf weiteres – ein für alle Mal festgesetzt ist, sondern bei steigenden Wertpapierkursen in durchgehender Linie gleichsam im Schlepptau des Marktpreises liegt (= gleitender Stopp, "dynamischer" Stopp, "floating stop"). Der für einen bestehenden Kaufposten gesetzte Stopp-Loss-Preis einer arbeitenden Trailing-Stopp-Verkaufsorder steigt sonach ohne weiteres Zutun vonseiten des Auftraggebers oder von sonst jemand um einen im Abstand eines zuvor fest vorgegebenen Unterschiedsbetrags (ausgedrückt entweder als bestimmter Satz oder in Prozenten, berechnet auf den gerade geltenden letztfestgestellten Börsenpreis, "last") gleichzeitig mit jeder weiteren Aufwärtsbewegung des Wertpapierkurses im Markt empor, fällt umgekehrt bei einer Abwärtsbewegung des Kurses jedoch niemals wieder herab. Dies hat den Bequemlichkeitsvorteil voraus, dass ein einmal erwirtschafteter Buchgewinn sich in vielen Alltagsfällen auf fügsame Weise sicher behaupten oder sogar noch ausbauen lässt, ohne dass der betreffende Wertpapierposten durch eine sonst nötige ununterbrochene Überwachung seinem Halter außer allem Verhältnis viel Zeit und Achtsamkeit abverlangte. Man spricht deshalb eine Trailing-Stopp-Order zuweilen auch als eine "intelligente Orderform" an.

Die Verwendung einer Trailing-Stopp-Order macht hiernach eine stete Anpassung der Order an veränderte Marktverhältnisse aus inneren Gründen weitestgehend überflüssig. Mit Hilfe einer auf die besonderen Marktgegebenheiten wohl abgestimmten Trailing-Stopp-Order zum Verkauf lassen sich mögliche Verluste aus bestehenden Kaufgeschäften durch die Vorrichtung eines eingangs gesetzten und später mit emporsteigenden Preisen selbsttätig aufwärts versetzten "stop-loss"-Preises im Falle von Kursrückschlägen, seien es allmählich niederfahrende Marktpreise, sei es bei einem jähen Kurssturz, wirkungsvoll auf ein vorher gewünschtes Maß begrenzen. Andererseits lässt sich infolge eben jenes Nachziehens des "stop-loss", beinah so, wie durch magnetische Kraft, die Höhe der zufallenden Gewinne bei steigenden Wertpapierkursen nach oben offen halten, während diese doch stets vor größeren Einbußen gesichert sind, sollte sich das Glück wenden. Entsprechendes gilt mit umgekehrtem Vorzeichen für Trailing-Stopp-"buy"-Orders, die für den Kauf von Wertpapieren bestimmt sind bei vorher eingegangenen Leerverkaufsgeschäften ("short sales"). – Das Kardinalgebrechen einer Trailing-Stopp-Order ist freilich in dem Umstand gelegen, dass der persönliche Bezug zu der obwaltenden Marktlage und ihren besonderen markttechnischen Erfordernissen durch eine längere Zeit unbeaufsichtigt gelassene Trailing-Stopp-Order oftmals auf billige Weise übergangen wird und so einem mattherzigen Gewohnheitshandel Vorschub geleistet werden könnte.

Schließlich sei nicht unterlassen, noch zu bemerken, dass besonders für Optionsgeschäfte die Börsen die Einreichung von Trailing-Stopp-Orders in aller Regel rundweg abweisen werden. – Eine Trailing-Stopp-Order erlischt, wenn sie am Markt zur Ausführung gelangt ist, sie widerrufen wurde oder im Falle von Aktien und ähnlichen Anteilsscheinen endlich auch bei Eintritt bestimmter Kapitalmaßnahmen, wie bspw. Dividendenausschüttungen, Emission von Bezugsrechten, Aktiensplits oder Aktienzusammenlegungen u.a.

 

Siehe auch:

Orderarten an den Terminbörsen

Preislich limitierte Orders

Die Markt-Order

Zeitlich limitierte Orders

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"In vitium ducit culpae fuga, si caret arte." (Des Fehlers Meidung führt, geschieht sie ungeschickt, zu neuen Fehlern nur.)
Horaz (65 v. Chr. - 8 v. Chr.), römischer Dichter

 

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Stand: 25. März 2024. Alle Rechte vorbehalten.