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Limitierte Order ("limit order")

Ein Anliegen jedes Wertpapierhändlers ist es, sich mit Aussicht auf Erfolg auf dem Markt zu positionieren. So werden Käufer von Wertpapieren ein vorrangiges Interesse daran nehmen, zu möglichst niedrigen Kursen zu kaufen, um zu verkaufen, wenn die Kurse genug gestiegen sind. Verkäufer von Wertpapieren suchen zu möglichst hohen Kursen abzuschließen, um daraufhin zu ermäßigten Kursen wieder verkaufen zu können. Ein zweckdienliches und weitgehend bewährtes Instrument zur Erreichung dieses Zieles stellt der Ordertyp einer Limit-Order vor. Zu unterscheiden sind für Kauf- und für Verkaufszwecke bestimmte Limitorders.

Zeichnet ein Marktakteur seine Order mit einem Preis aus, bis zu dem er äußerstenfalls in der Nachfrage zu bleiben entschlossen ist, dann handelt es sich bei dieserart von Order um eine Kauf-Limitorder ("buy limit order"). Benennt dagegen der Auftraggeber einen Preis, bis zu dem er äußerstenfalls im Angebot zu bleiben gewillt ist, so macht er damit eine Verkaufs-Limitorder ("sell limit order") kenntlich.

Eine Limitorder (limitierter Auftrag; von lateinisch "limes" »Grenze«) ist demzufolge dadurch charakterisiert, dass sie einseitig einen Grenzpreis als Bedingung enthält. Der Auftraggeber gibt mit Formulierung einer Limitorder dem beauftragten Wertpapierhandelshaus ausdrücklich einen Mindest- bzw. Höchstkurs (das Limit) vor, bis zu dem er zu verkaufen bzw. zu kaufen beabsichtigt. Hierdurch stellt der Wertpapierhändler sicher, dass der von ihm vorab fixierte Preis, zu dem er äußerstenfalls im Markte abzuschließen bereit ist, niemals zu seinem Nachteil unter- (Verkaufsorder) bzw. überschritten (Kauforder) werden kann. Im Zahlenausdruck wird der Limitpreis einer Limitorder stets analog den Notierungsusancen für das betreffende Wertpapier an der Börse angegeben. Bei Aktienorders sind dies also regelmäßig Geldpreise pro Stück. Der richtige Gebrauch einer Limitorder sei nun an den nachfolgenden Beispielen näher erläutert:

a.) Erteilt ein Kunde seinem Brokerhaus eine Limitorder, 500 UVW-Aktien zu einem Limitkurs von 30 € je Stück zu kaufen, so drückt er dadurch seinen Willen aus, nicht mehr als 30 € je Aktie auszulegen. Alle Marktpreise von 30 € und weniger sind für ihn akzeptabel und werden gegebenenfalls auch zu entsprechenden Marktpreisen prompt ausgeführt werden. Eine mit einem Limitpreis von 30 preislich ausgezeichnete Kauf-Limitorder bleibt indes unausgeführt in den Orderbüchern liegen, solange der Börsenkurs der Aktie sich im Markt über 30 € bewegt.

b.) Gibt ein Kunde eine Limitorder, 5000 VWX-Aktien um 3 € je Stück zu verkaufen, so zeigt er hierdurch unmissverständlich auf, dass er nicht gewillt ist, weniger als 3 € pro Aktie zu erlösen. Solange also der Kurs unter 3 € verharrt, bleibt die Verkaufs-Limitorder unausgeführt in den Orderbüchern. Zu einem Abschluss kommt somit nicht. Wird die Aktie indes zu 3 € oder zu höheren Kursen gehandelt, so kommt ein Abschluss im Markt zum herrschenden Kurs zustande.

Bei der Platzierung einer Limitorder ist das genaue Verständnis darüber, wo Limitkurse im Verhältnis zum aktuellen Börsenkurs zu setzen sind, von ausschlaggebender Bedeutung für eine sinnvolle Anwendung derselben. Dabei gilt: Limitkurse einer Kauf-Limitorder werden unterhalb des aktuellen Marktpreises gelegt; Limitkurse einer Verkaufs-Limitorder werden dagegen oberhalb des aktuellen Marktpreises fixiert.

Zur sprachlichen bzw. schriftlichen Aufstellung einer gültigen Limitorder bedarf es des ausdrücklichen Zusatzes "Limit" nicht unbedingt. Allein indem Sie mit Ordererteilung explizit auch einen Kurs benennen, wird Ihre Order schon automatisch als Limitorder ausgezeichnet. Beispiel: "Buy 100 XYZ-Shares at $ 40"; durch Nennung der Preisziffer von hier 40 US-$ ist eine Kauf-Limitorder bereits fertig bezeichnet.

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Eine Limitorder schließt regelmäßig ein Ausführungsrisiko in sich, das zum Ausdruck kommt in der Ungewissheit darüber, ob der Auftraggeber auch tatsächlich zum ihm erwünschten (oder womöglich zu einem für ihn besseren) Kurs zum Zuge kommt oder eben gar nicht. Das Ausführungsrisiko rührt daher, dass eine Limitorder im Markt nur dann ausführbar wird, wenn der Marktpreis das gesetzte Limit auch faktisch zu erreichen bzw. endlich zu durchdringen vermag. Allein bei bloßem Erreichen des gesetzten Limitkurses durch den Marktpreis wird dem Investor üblicherweise keine Garantie auf Ausführung seiner Order ("a fill") zugebilligt. In der Praxis erreicht der Marktpreis zuweilen sogar zum zweiten und drittenmale hintereinander den gesetzten Limitkurs ganz vergeblich, ohne dass es hernach zur angestrebten Orderausführung kommt ("touched unable") und dem Broker daraus irgendein Vorwurf zu machen wäre. Limitorders besitzen nämlich im Handel eine der niedrigsten Prioritäten unter allen Orderarten überhaupt, d.h. sie sind erst dann an der Reihe, nachdem alle sonst noch ausstehenden Markt-, Stopp- und MIT-Orders etc. die diesen zukommende Berücksichtigung gefunden haben. In den meisten Fällen darf ein Wertpapierhändler also erst dann auf eine Ausführung seiner Limitorder rechnen, wenn der Markt den Limitkurs zu über- (bei Verkaufs-Limitorders) bzw. zu unterschreiten vermochte (bei Kauf-Limitorders).

Zu beachten ist fernerhin: Geht der Orderumfang über ein volles "round lot" hinaus, so wird stillschweigend unterstellt, dass der Kunde mit einer Teilausführung seiner Limitorder einverstanden ist. Die vollständige Ausführung einer Kauf-Limitorder über einen Handelsumfang von beispielsweise 300 CDE-Aktien kann infolgedessen zu verschiedenen Zeiten in verschiedener Stückzahl und somit oftmals zu unterschiedlichen Kursen erfolgen. Wer dies vermeiden will, sollte daher besser entweder von einer AON-Order oder gegebenenfalls von einer FOK-Order Gebrauch machen.

Limitorders können weder von selbst noch aus markttechnischen Gründen zu Marktorders werden (vgl. hierzu: Stopp-Orders), auch dann nicht, wenn der aktuelle Marktpreis den Limitkurs in seiner Höhe punktgenau erreicht. Um diesen Sachverhalt zu betonen, werden Limitorders im englisch-amerikanischen Sprachraum gelegentlich auch "resting orders" ("resting", auf gut Deutsch, so viel wie "dabei bleiben") genannt.

Sollte es sich indes bei einem Börsenauftrag um eine Limit-or-Market-on-Close-Order handeln (eine solche stellt als Kombination einer Limitorder mit einer MOC-Order eine Variante einer gewöhnlichen Limitorder vor), so liegen die Dinge anders: Ist es dem Broker bis Handelsschluss nicht möglich, eine Limit-or-Market-on-Close-Order zu den gesetzten Konditionen auszuführen, so wandelt sich dieselbe innerhalb der letzten Handelssekunden automatisch in eine Marktorder und wird dementsprechend zum nächstbesten Kurs im Markt ausgeführt werden.

Unterlässt der Investor bei der Formulierung einer Limitorder jedwede Angaben zu deren Gültigkeitsdauer, so erstreckt sich ihre Geltung grundsätzlich auf den gesamten Handelszeitraum desjenigen Tages, an dem diese erteilt worden ist. Eine Limitorder erlischt immer dann, wenn sie endlich ausgeführt werden konnte, wenn der Gültigkeitszeitraum durchschritten wurde oder wenn sie durch den Investor vor Ablauf bzw. Ausführung ausdrücklich widerrufen wurde.

[* Bei manchen von den Banken ist es Regel, dass die vonseiten ihrer Kunden erteilten Wertpapier-Limitorders automatisch bis Monatsultimo Gültigkeit beanspruchen. Es empfiehlt sich daher, vor Einreichung einer Order vom Handelshaus verlässliche Informationen über deren Dauer einzuholen.]

Doch welche Gesichtspunkte bestimmen nun die konkrete Grenze bei der Preisauszeichnung einer Limitorder? – Generell lässt sich dazu sagen, dass zweckmäßigerweise ein gewünschter und für realistisch gehaltener Preis wird in Ansatz gebracht werden, welcher die persönliche Preisunter- bzw. Preisobergrenze des an den Markt herantretenden Wertpapierhändlers (d.i. seine innerwirtschaftliche Wertschätzung) für die in Frage stehende Aktie widerspiegelt. Die Preisentscheidung ist regelmäßig in Ansehung der herrschenden Marktvolatilität und vor dem Hintergrund des gesamten sonstigen Marktumfeldes zu treffen. Wird der Limitkurs hierbei zu hoch bzw. zu niedrig gesetzt, so läuft der Händler Gefahr, entweder zu teuer zu kaufen, zu billig abzulassen oder schlichtweg leer auszugehen oder aber unverrichteter Dinge auf seinem offenen Posten sitzenzubleiben. Zu beantworten ist diese Frage somit letztlich nur im vorliegenden konkreten Einzelfall.

Der Häufigkeit nach werden Limitorders bevorzugt dazu eingesetzt, Wertpapiere zu erwerben (Positionen auf- bzw. auszubauen), statt bereits vorhandene Wertpapierbestände wieder zu veräußern (dem Schließen von offenen Posten). Demgegenüber hat es sich bewährt, zum Zwecke der Begrenzung von Verlusten bzw. Absicherung von Gewinnen bestehender Engagements weniger Limitorders als vielmehr Stopp-Orders zum Einsatz zu bringen.

 

Fazit zu Limitorders: Eine Limitorder kann als eine Maßnahme zur Herabsetzung der Eintrittswahrscheinlichkeit sich plötzlich einstellender, unerwünschter Ausführungskurse (Preisrisiko) aufgefasst werden. Von eine Limitorder wird regelmäßig dann Gebrauch gemacht, wenn es in der Absicht des Händlers liegt, zu einem spezifizierten, nach Möglichkeit aber zu einem ihm lieberen Preis zum Geschäftsabschluss zu gelangen. Damit liegt gleichzeitig auch die Höchstbeschaffungsausgabe für die zu erwerbende bzw. die Mindestveräußerungseinnahme für die abzustoßende Menge an Wertpapieren fest. Im Gegensatz zu einer Marktorder kann ein Investor bei Erteilung einer Limitorder indes zu keiner Zeit mit sicherem Vertrauen darauf rechnen, dass seine Order auch tatsächlich um den von ihm beanspruchten Kurs im Markt Berücksichtigung findet. Er läuft somit Gefahr, leer auszugehen bzw. auf seinen Beständen sitzen zu bleiben. Besteht das Hauptanliegen des Investors dagegen in erster Linie in einer sofortigen Orderausführung, so wird er einer Market-Order den prinzipiellen Vorzug einräumen; denn ganz offenkundig ist der Gebrauch von Limitorders zugleich auch mit einem stets präsenten Ausführungsrisiko behaftet. Andererseits bietet eine Limitorder dem Anleger, und zwar insbesondere in beweglichen (volatilen) Märkten oder in solchen mit wenig ausgefahrenen Geleisen, einen sicheren Schutz vor ungewollt hohen (bei Kauf-Orders) bzw. ungewollt niedrigen Preisen (bei Verkaufs-Orders).

 

 

 

Siehe auch: Limitorders an Terminbörsen

 

 

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Stand: 31. Januar 2012. Alle Rechte vorbehalten.