Zeitlich
limitierte Orders ("time limit orders")
Zeitlich limitierte
Orders zeichnen sich dadurch aus, dass mit ihrer Vergabe eine
Gültigkeitsklausel benannt wird, wann bzw. für wie lange
diese Geltung beanspruchen sollen. Unterlässt der Kommittent dementgegen
die förmliche Spezifikation einer Zeitangabe für die vorgesehene Ausführung
seiner Order, und bestehen mit dem kontoführenden Bank- bzw. Brokerhaus
diesbezüglich auch sonst keine anderweitigen Verabredungen, so wird
Letzteres davon ausgehen, dass es sich bei der betreffenden Order um
eine Tagesorder ("nur heute gültig", "gültig für heute",
GFD, "good-for-day", "day order") handeln soll.*
[* Einige Banken
unterscheiden hierbei zwischen Markt- und
Limitorder: Wertpapier-Marktorders
werden in einem solchen Fall als Tagesorder erfasst, wohingegen Limitorders
bis Monatsultimo gültig bleiben ("per ultimo").]
Der
Gültigkeitszeitraum bei einer Tagesorder erstreckt sich im Regelfall
auf den gesamten Handelszeitraum desjenigen Kalendertages, an dem die
Order aufgegeben worden ist. Erteilen Sie eine tagesgültige Order außerhalb
der Handelszeiten, dann gilt diese gemeinhin für den nächsten Handelstag.
Sollte es dem Broker bis zum Ende des bezüglichen Tages nicht gelingen,
eine GFD-Order auszuführen, wird diese automatisch gecancelt.
Besonderheiten
sind häufig dann gegeben, wenn Tagesorders für einen Börsenplatz in
Aussicht gestellt werden, der "rund um die Uhr" geöffnet hat. Die Handhabung
von GFD-Orders ist hierbei im Einzelfall vorsorglich beim beauftragten
Brokerhaus zu erfragen.
Grundsätzlich
lässt jede Order sich klassifizieren entweder in eine Tages-Order oder
in eine GTC-Order ("good-until-canceled" oder "good-till-canceled order", "open
order", übersetzt: "Order bis Widerruf"). Fehlt eine Zeitangabe
und lässt der Händler auch nichts Gegenteiliges verlauten, so wird die
betreffende Order im Handelsverkehr gemeinhin als Tages-Order
gehandhabt. Fügt der Händler bei Ordererteilung indes ausdrücklich den
Zusatz "GTC" an, so repräsentiert diese damit eine Order bis auf Widerruf,
und sie verbleibt demgemäß erst einmal solange in den Orderbüchern vermerkt,
bis es dem Broker endlich gelingt, sie zu den vom Auftraggeber gesetzten
Konditionen im Markt zusammenzuführen. Eine GTC-Order kann aber auch
– sofern noch unausgeführt – von Letzterem oder unter UMständen auch
vom Brokerhaus nahezu jederzeit widerrufen werden.
Da
GTC-Orders grundsätzlich für einen unbestimmten Kalenderzeitraum ("auf
Dauer") in Geltung stehen, kommt es sporadisch vor, dass ein Investor
nach gewisser Zeit – insbesondere bei hohem persönlichen Orderaufkommen
und/oder bei vom gegenwärtigem Kursniveau weit entfernt gelegten Limitkursen
– eine noch offene GTC-Order aus den Augen verliert, mit der denkmöglichen
Folge, dass die betreffende Order nunmehr zur Unzeit, und dann womöglich
auch noch zu einem für den Händler höchst unliebsamen Kurs zur Ausführung
kommt. In Kenntnis dieses Umstandes wird ein solid wirtschaftendes,
umsichtiges Brokerhaus daher den Geber des Auftrags von Zeit zu Zeit
um Bestätigung seiner GTC-Order ersuchen.
Aber
auch die Effektenbörsen ihrerseits belassen GTC-Orders nicht bis "in
alle Ewigkeit" in ihren Büchern stehen (i.
d. R. haben diese maximal für 6 Monate Bestand: so storniert
die NYSE bspw. GTC-Orders
jeweils am letzten Geschäftstag im April bzw. im Oktober eines Jahres,
Xetra dahingegen nach 90 Kalendertagen, der aktuelle Tag inbegriffen).
Sofern GTC-Orders also nicht ab und an vom Kunden ausdrücklich und fristgerecht
bestätigt werden, kann es passieren, dass sie – je nach Maßgabe des
an der Börse zum Einsatz kommenden Marktmodells – nach einigen Wochen
oder Monaten von ihr automatisch gestrichen werden. GTC-Orders, die
im Aktienhandel zum Einsatz kommen, erlischen im Regelfall überdies
auch dann, wenn es bei der betreffenden Aktiengesellschaft zu ganz bestimmten
Kapitalmaßnahmen (wie etwa Aktiensplits u.dgl.)
kommt. Eine GTC-Order erlischt in jedem Fall endlich mit erfolgter Ausführung
im Markt.
GTC-Orders
finden regelmäßig Verwendung in Verbindung mit Limitorders bzw.
Stopp-Orders oder deren zahlreichen Spielarten,
niemals jedoch zusammen mit Marktorders.
Zu den
Varianten der GTC-Order zählen
sämtliche "good-till-date-orders"; diese zeichnen sich dadurch
aus, dass sie bei Erreichen einer bestimmten Datumsgrenze allesamt automatisch
erlischen, so z. B. die GTW-
("good-this-week") oder die GTM-Order ("good-this-month").
Die Gültigkeit einer GTW-Order erstreckt sich dabei, wie der Name bereits
zum Ausdruck bringt, bis zum Ende einer Woche, die einer GTM-Order bis
zum Ende eines Monats. Bei vorstehenden Varianten handelt es sich im
Grunde aber um GTC-Orders, die mit einem Ablaufdatum versehen und jeweils
am Ende einer Woche bzw. eines Monats im Interesse des Kunden (zumeist
abgewickelt durch das kontoführende Brokerhaus) systematisch gecancelt
werden. GTW- und GTM-Orders werden also nur deshalb von einigen Brokerhäusern
akzeptiert, um Kundenwünschen möglichst weitestgehend zu entsprechen.
Die meisten Börsen nehmen GTW- und GTM-Orders jedoch nicht unmittelbar
selbst entgegen.
Viele,
aber nicht alle Kommissionshäuser (resp. Börsen) räumen ihren Kunden
bei der Entgegennahme von Orders die Möglichkeit ein, festzulegen, wann
genau im Laufe einer Börsensitzung eine fragliche Order zur Ausführung
gelangen möge. Eine dieser Möglichkeiten zur Festlegung der Ausführungszeit
besteht in der Formulierung einer MOO-Order ("market-on-opening,
"at-the-opening order" oder "market-on-open"): eine
Marktorder,
die sofort zu Handelsbeginn ("at the opening") auszuführen ist.
Beispiel: "Buy 500 ABCD-Shares, market-on-opening".
Die
MOO-Order beinhaltet grundsätzlich den Anspruch, in der Liste auszuführender
Orders obenanzustehen. Der Broker auf dem Parkett einer Wertpapierbörse
wird hier bestrebt sein, eine vorliegende MOO-Order beim ersten zustande
kommenden Handel ("trade") im betreffenden Aktienmarkt und gleichzeitig
zum bestmöglichen Preis für seinen Kunden zusammenzuführen (d.
h. bei Kauforders zum niedrigsten möglichen Preis, bei Verkaufsorders
zum höchsten möglichen Preis). Demnach muss die MOO-Order zur
Eröffnung ausgeführt werden, während andere "opening-only"-Orders, wie
etwa eine Limit-, Stopp- oder Stopp-Limit-"opening-only"-Order auch
unausgeführt bleiben kann, abhängig von den jeweils bei Börseneröffnung
herrschenden konkreten Marktbedingungen.
Ist eine
MOO-Order aufgrund der Angebots- und Nachfragesituation zu Börseneröffnung
unausführbar, so wird sie direkt an den Kundenbetreuer des Anlegers
zusammen mit einem entsprechenden Vermerk zurückgeleitet.
MOC-Orders ("market-on-close order", "at-the-close order")
sind Marktorders ("market-orders"), die bei Handelschluss
des jeweiligen Börsentages auszuführen sind. Die exakte offizielle Zeitspanne,
in der die Orderzusammenführung ermöglicht wird, ist abhängig von den
herrschenden Börsenregeln an der jeweiligen Wertpapierbörse und ist
mitunter auch handelstechnisch beeinflusst vom augenblicklichen Orderaufkommen.
Beispiel: "Sell 500 STUV-Shares, market-on-close". Liegen
die während der letzten Sekunden ausgehandelten Kurse der STUV-Aktie
bspw. zwischen 10,10 und 10,15 US-$, so sind nur Kurse, die innerhalb
dieses Kursintervalls liegen, mögliche Marktpreise für eine Orderausführung
einer MOC-Order.
Eine
MOC-Order erheben indes nicht den Anspruch, als allerletzte Order
per se ausgeführt zu werden. Zudem behält sich der zuständige "floor
broker" nicht selten das Recht vor, eine MOC-Order bis 15 Minuten
vor Handelsschluss zurückzuweisen, abhängig von den gerade herrschenden
Marktbedingungen.
Die Zeitspanne,
in der MOC-Orders auszuführen sind, hängt im Wesentlichen davon ab,
ob sich die jeweilige MOC-Order auf "round
lots" oder auf "odd lots" bezieht:
MOC-Orders
für "round lots" sind in der sogenannten "closing range" zusammenzuführen
– eine täglich am Schluss, also z.B.
während der letzten 30 Handelssekunden der Börsenhandelsphase, sich
bildende Handelsspanne. Der Broker ist bestrebt, innerhalb dieser Handelsspanne
den für seinen Kunden bestmöglichen Marktpreis zu erwirken. Im elektronischen
Handel geschieht dies automatisch durch das System selbst. Dies macht
es wahrscheinlich, dass die fragliche Order in etwa auf dem Niveau des
Tagesschlusskurses, d.h. ungefähr
zu jenem Kurs des offiziell letzten Handels eines Börsentages, zur Ausführung
gelangt.
MOC-Orders
für "odd lots" hingegen werden regelmäßig erst nach Handelschluss
einer Börsensitzung ausgeführt. MOC-Kauf-Orders erhalten den
dann bestehenden "offered"-Kurs, MOC-Verkaufs-Orders den zu dieser
Zeit bestehenden "bid"-Kurs zugeteilt.
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