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Zeitlich limitierte Orders ("time limit orders")

Zeitlich limitierte Orders zeichnen sich dadurch aus, dass mit ihrer Vergabe eine Gültigkeitsklausel benannt wird, wann bzw. für wie lange diese Geltung beanspruchen sollen. Unterlässt der Kommittent dagegen die explizite Spezifikation einer Zeitangabe für die Ausführung seiner Order, und bestehen mit dem kontoführenden Bank- bzw. Brokerhaus diesbezüglich auch sonst keine anderweitigen Vereinbarungen, so wird Letzteres davon ausgehen, dass es sich bei der betreffenden Order um eine Tagesorder ("nur heute gültig", "gültig für heute", GFD, "good-for-day", "day order") handeln soll.*

[* Einige Banken unterscheiden hierbei zwischen Markt- und Limitorder: Wertpapier-Marktorders werden in einem solchen Fall als Tagesorder erfasst, wohingegen Limitorders bis Monatsultimo gültig bleiben ("per ultimo").]

Der Gültigkeitszeitraum bei einer Tagesorder erstreckt sich im Regelfall auf den gesamten Handelszeitraum desjenigen Kalendertages, an dem die Order aufgegeben wurde. Erteilen Sie eine tagesgültige Order außerhalb der Handelszeiten, dann gilt diese gemeinhin für den nächsten Handelstag. Sollte es dem Broker bis zum Ende des bezüglichen Tages nicht gelingen, eine GFD-Order auszuführen, wird diese automatisch gecancelt.

Besonderheiten sind häufig dann gegeben, wenn Tagesorders für Börsenplätze in Aussicht gestellt werden, die "rund um die Uhr" geöffnet sind. Die Handhabung von GFD-Orders ist hierbei im Einzelfall vorsorglich beim zuständigen Brokerhaus zu erfragen.

 

  •    GTC-Order ("good-till-cancelled order")

Grundsätzlich lässt sich jede Order entweder als Tages-Order oder als GTC-Order ("good-till-cancelled order", "open order", übersetzt: "Order bis Widerruf") klassifizieren. Fehlt eine Zeitangabe und lässt der Händler auch nichts Gegenteiliges verlauten, so wird die betreffende Order im Handel gemeinhin als Tages-Order gehandhabt. Fügt der Händler bei Ordererteilung indes ausdrücklich den Zusatz "GTC" an, so handelt es sich damit um eine Order bis Widerruf, und sie verbleibt demgemäß zunächst solange in den Orderbüchern vermerkt, bis es dem Broker endlich gelingt, sie zu den vom Auftraggeber gesetzten Konditionen zusammenzuführen. Eine GTC-Order kann aber auch – sofern noch unausgeführt – von Letzterem oder gegebenenfalls auch vom Brokerhaus nahezu jederzeit widerrufen werden.

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Da GTC-Orders grundsätzlich für einen unbestimmten Kalenderzeitraum ("auf Dauer") in Geltung stehen, kommt es sporadisch vor, dass ein Investor nach gewisser Zeit – insbesondere bei hohem persönlichen Orderaufkommen und/oder bei vom gegenwärtigem Kursniveau weit entfernt gelegten Limitkursen – eine noch offene GTC-Order aus den Augen verliert, mit der denkmöglichen Folge, dass die betreffende Order nunmehr zur Unzeit, und dann womöglich auch noch zu einem für den Händler höchst unliebsamen Kurs zur Ausführung kommt. In Kenntnis dieses Umstandes wird ein solid wirtschaftendes, umsichtiges Brokerhaus daher den Geber des Auftrags von Zeit zu Zeit um Bestätigung seiner GTC-Order ersuchen.

Aber auch die Effektenbörsen ihrerseits belassen GTC-Orders nicht bis "in alle Ewigkeit" in ihren Büchern stehen (i. d. R. haben diese maximal für 6 Monate Bestand: so storniert die NYSE bspw. GTC-Orders jeweils am letzten Geschäftstag im April bzw. im Oktober eines Jahres, Xetra dahingegen nach 90 Kalendertagen, der aktuelle Tag inbebegriffen). Sofern GTC-Orders also nicht ab und an vom Kunden ausdrücklich bestätigt werden, kann es passieren, dass sie – je nach Maßgabe des jeweiligen Marktmodells der Börse – nach einigen Wochen oder Monaten von ihr automatisch gestrichen werden. GTC-Orders, die im Aktienhandel zum Einsatz kommen, erlischen im Regelfall aber auch dann, wenn es bei der betreffenden Aktiengesellschaft zu ganz bestimmten Kapitalmaßnahmen (wie etwa Aktiensplits u. dgl.) kommt. Eine GTC-Order erlischt in jedem Fall mit erfolgter Ausführung im Markt.

GTC-Orders finden regelmäßig Verwendung in Verbindung mit Limitorders bzw. Stopp-Orders oder deren zahlreichen Spielarten, niemals jedoch zusammen mit Marktorders.

Zu den Varianten der GTC-Order zählen sämtliche "good-till-date-orders"; diese zeichnen sich dadurch aus, dass sie bei Erreichen einer bestimmten Datumsgrenze allesamt automatisch erlischen, so z. B. die GTW- ("good-this-week") oder die GTM-Order ("good-this-month"). Die Gültigkeit einer GTW-Order erstreckt sich dabei, wie der Name bereits zum Ausdruck bringt, bis zum Ende einer Woche, die einer GTM-Order bis zum Ende eines Monats. Bei vorstehenden Varianten handelt es sich im Grunde aber um GTC-Orders, die mit einem Ablaufdatum versehen und jeweils am Ende einer Woche bzw. eines Monats im Interesse des Kunden (zumeist abgewickelt durch das kontoführende Brokerhaus) systematisch gecancelt werden. GTW- und GTM-Orders werden also nur deshalb von einigen Brokerhäusern akzeptiert, um Kundenwünschen möglichst weitestgehend zu entsprechen. Die meisten Börsen nehmen GTW- und GTM-Orders jedoch nicht unmittelbar selbst entgegen.

 

Viele, aber nicht alle Kommissionshäuser (resp. Börsen) räumen ihren Kunden bei der Entgegennahme von Orders die Möglichkeit ein, festzulegen, wann genau im Laufe einer Börsensitzung eine fragliche Order zur Ausführung gelangen möge. Eine dieser Möglichkeiten zur Festlegung der Ausführungszeit besteht in der Formulierung einer MOO-Order ("market-on-opening, "at-the-opening order" oder "market-on-open"): eine Marktorder, die sofort zu Handelsbeginn ("at the opening") auszuführen ist. Beispiel: "Buy 500 ABCD-Shares, market-on-opening".

Die MOO-Order beinhaltet grundsätzlich den Anspruch, in der Liste auszuführender Orders obenanzustehen. Der Broker auf dem Parkett einer Wertpapierbörse wird hier bestrebt sein, eine vorliegende MOO-Order beim ersten zustande kommenden Handel ("trade") im betreffenden Aktienmarkt und gleichzeitig zum bestmöglichen Preis für seinen Kunden zusammenzuführen (d. h. bei Kauforders zum niedrigsten möglichen Preis, bei Verkaufsorders zum höchsten möglichen Preis). Demnach muss die MOO-Order zur Eröffnung ausgeführt werden, während andere "opening-only"-Orders, wie etwa eine Limit-, Stopp- oder Stopp-Limit-"opening-only"-Order auch unausgeführt bleiben kann, abhängig von den jeweils bei Börseneröffnung herrschenden konkreten Marktbedingungen.

Ist eine MOO-Order aufgrund der Angebots- und Nachfragesituation zu Börseneröffnung unausführbar, so wird sie direkt an den Kundenbetreuer des Anlegers zusammen mit einem entsprechenden Vermerk zurückgeleitet.

MOC-Orders ("market-on-close order", "at-the-close order") sind Marktorders ("market-orders"), die bei Handelschluss des jeweiligen Börsentages auszuführen sind. Die exakte offizielle Zeitspanne, in der die Orderzusammenführung ermöglicht wird, ist abhängig von den herrschenden Börsenregeln an der jeweiligen Wertpapierbörse und ist mitunter auch handelstechnisch beeinflusst vom augenblicklichen Orderaufkommen. Beispiel: "Sell 500 STUV-Shares, market-on-close". Liegen die während der letzten Sekunden ausgehandelten Kurse der STUV-Aktie bspw. zwischen 10,10 und 10,15 US-$, so sind nur Kurse, die innerhalb dieses Kursintervalls liegen, mögliche Marktpreise für eine Orderausführung einer MOC-Order.

Eine MOC-Order erheben indes nicht den Anspruch, als allerletzte Order per se ausgeführt zu werden. Zudem behält sich der zuständige "floor broker" nicht selten das Recht vor, eine MOC-Order bis 15 Minuten vor Handelsschluss zurückzuweisen, abhängig von den gerade herrschenden Marktbedingungen.

Die Zeitspanne, in der MOC-Orders auszuführen sind, hängt im Wesentlichen davon ab, ob sich die jeweilige MOC-Order auf "round lots" oder auf "odd lots" bezieht:

MOC-Orders für "round lots" sind in der sogenannten "closing range" zusammenzuführen – eine täglich am Schluss, also z.B. während der letzten 30 Handelssekunden der Börsenhandelsphase, sich bildende Handelsspanne. Der Broker ist bestrebt, innerhalb dieser Handelsspanne den für seinen Kunden bestmöglichen Marktpreis zu erwirken. Im elektronischen Handel geschieht dies automatisch durch das System selbst. Dies macht es wahrscheinlich, dass die fragliche Order in etwa auf dem Niveau des Tagesschlusskurses, d.h. ungefähr zu jenem Kurs des offiziell letzten Handels eines Börsentages, zur Ausführung gelangt.

MOC-Orders für "odd lots" hingegen werden regelmäßig erst nach Handelschluss einer Börsensitzung ausgeführt. MOC-Kauf-Orders erhalten den dann bestehenden "offered"-Kurs, MOC-Verkaufs-Orders den zu dieser Zeit bestehenden "bid"-Kurs zugeteilt.

 

 

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2010 Bert H. Deiters
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Stand: 22. August 2010. Alle Rechte vorbehalten.