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Orderarten an den Terminbörsen

 

Um unter jeder nur denkbaren Marktkonstellation zu rechter Zeit mit dem angemessenen Order-Instrumentarium zur Hand zu sein, ist es notwendig, sich zunächst über die unterschiedlichen börslichen Auftragsformen (Orderarten), ihre spezifischen Voraussetzungen, Anwendungsmöglichkeiten und Funktionsweisen umfassend zu unterrichten. Die folgenden Seiten bieten eine Gesamtdarstellung der an den internationalen Terminbörsen gängigen Orderarten zusammen mit Beispielen, an denen ihr zweckmäßiger, möglichst effektiver Einsatz praxisgerecht erläutert wird.

Die Handelsabsicht an der Börse wird durch Erteilung einer Order (Auftrag; Oberbegriff: Gebot) dem beauftragten Finanzinstitut (Bank, Broker) verbindlich zur Kenntnis gebracht ("order placement"). Mit ihrer Hilfe konkretisiert der Händler seine Handelsabsicht Letzterem gegenüber und setzt damit die Realisation seines Terminmarkt-Engagements geradewegs ins Werk. Individuelle Orders werden in aller Regel formuliert auf der Basis von vorliegenden Informationen und Erwartungen im Hinblick auf das aktuelle Marktgeschehen. Jede Orderart erfüllt dabei einen anderen Zweck und verlangt deshalb auch unterschiedliche Angaben. Grundsätzlich ist bei der Ordererteilung zu beachten, dass nicht immer alle an sich ausführbaren – und im Folgenden noch vorzustellende – Orderarten auch tatsächlich von jeder Terminbörse wunschgemäß und vorbehaltlos entgegengenommen werden. Welche Orderarten im Einzelfall möglich und zulässig sind, ist abhängig von den jeweils gültigen Börsenregeln, die jedoch von Zeit zu Zeit Änderungen erfahren können. Doch selbst dann, wenn die börsenseitige Zulässigkeit zweifelsfrei gewährleistet ist, empfiehlt es sich in hohem Maße, vor Aufnahme der Handelstätigkeit erst in Erfahrung zu bringen, welche Orderarten im Einzelnen Ihr Kommissionshandelshaus zu akzeptieren bereit ist. Dies sollte allemal dann geschehen, wenn sogenannte "Direktbanken" oder "Discount-Broker" mit der Ausrichtung von Börsentermingeschäften beauftragt werden.

 

  •    Zur Ordererteilung bei Terminkontraktgeschäften (FUTURES):

 

Ein Hauptanliegen jedes Kommissionshandelshauses (Bank, Broker) ist es, dem Kunden die Orderabwicklung insgesamt so einfach und so bequem wie möglich zu gestalten. Alles, was der Broker bei der Entgegennahme einer Order hierzu vom Auftraggeber (Kommittent) benötigt, ist die konkrete, eindeutige und unmissverständliche Kundgabe der gewünschten Orderspezifikationen. Bei der Ordererteilung für Terminkontraktgeschäfte (Futures) hat sich die Benennung der einzelnen Orderbestandteile, die eine vollständige Order erst ausmachen, in einer bestimmten Reihenfolge und Terminologie als zweckmäßig erwiesen:

1.) Ganz an der Spitze ist anzuführen, ob ge- ("buy"; Kauforder) oder verkauft ("sell"; Verkaufsorder) werden soll. Im Kundengeschäft sollte hier regelmäßig die Angabe voraufgehen, ob es in der Absicht des Auftraggebers liegt, mit der betreffenden Order eine Position auf dem Kundenkonto neu zu begründen ("opening", "Zum Öffnen") oder ob damit eine bereits bestehende, offene Position nunmehr glattzustellen ist ("closing" (C), "Zum Glattstellen").

2.) Es folgt die Anzahl der zu ordernden Terminkontrakte (das "Auftragsvolumen").

3.) Darauf folgt der Kontraktmonat und der Marktgegenstand. Der Kontraktmonat (inkl. der Jahresbenennung; diese Angabe ist immer dann besonders wichtig, wenn ferne Terminmonate geordert werden sollen, die über die Jahresfrist hinausreichen) wird aus Traditionsgründen immer vor dem Marktgegenstand ("underlying") genannt (Ausnahmen davon bestehen indes bei Verwendung von Tickersymbolen in Schriftform). Wird der Marktgegenstand an mehreren Handelsplätzen gleichzeitig notiert, so ist es ratsam, zusätzlich den Ausführungsplatz, d. i. die jeweilige Terminbörse zu benennen, an der der Handel stattfinden soll (z. B. " ... September-Silver COMEX ..."). Bei Aktien-Futures (SSFs) muss der Ausführungsplatz immer genannt werden.

4.) Daran schließen sich spezielle Anweisungen und besondere Ausführungsklauseln an, die den Order-Typ bzw. das Handelsvolumen kennzeichnen, also spezifische Orderattribute, wie z. B. "at the market", "fill or kill", preisliche Limits, oder sonstige spezielle Anweisungen des Auftrags ("order qualifiers"; s. u.). Werden Preislimits formuliert, so ist es nicht zwingend, hierbei auch die jeweilige Einheit (Währung, Punkte etc.) mit anzugeben, da diese sich stets automatisch auf die Standardeinheit bezieht (z. B. US-$, US-¢, Indexpunkte usw.).

5.) Den Schluss bildet die Gültigkeitsdauer der Order in Verbindung mit der Kontonummer bzw. der Kundenreferenznummer. Diese Angaben können jedoch auch ganz am Anfang erfolgen (bei telefonischer Ordererteilung sollten Sie in diesem Fall, bevor Sie hiernach fortfahren, kurz abwarten, bis dass der Broker Sie als Kunde identifizieren konnte). Unterbleibt die Bestimmung zur Gültigkeitsdauer, so geht der Broker regelmäßig davon aus, dass es sich bei der betreffenden Order um eine Tages-Order ("good-for-day-order") handeln soll. – Der Broker selbst wird schließlich bei der Eingabe noch angeben, ob es sich bei der jeweiligen Order um einen Eigen- oder Kundenauftrag handelt.

Da sämtliche der angeführten Punkte variieren können, erhält der Auftraggeber ein entsprechend breites Spektrum von möglichen Orderarten. Es folgen hierzu einige Beispiele:

"This is account number 12345678 ... on an Open/Day-Order, please Buy 1 December10 Coffee at (¢) 125", – "Zum Öffnen verkaufe 3 März-DAX®, Market", – "Closing Buy 4 September10-Silver COMEX at 1325, GTC"*, "Zum Glattstellen verkaufe 2 Juni-Euro-Bund, 113, Stopp. Die Kontonummer ist ...". – Es sei nochmals darauf hingewiesen, dass angeschlossene Finanzinstitute bei jeder Ordereingabe zwingend mit anzugeben haben, ob es sich bei der betreffenden Order um eine Eigen- oder Kundenorder handelt.

[* Hinweis: In elektronischen Handelssystemen werden Transaktionen zum Schließen offener Positionen ("Glattstellungsgeschäfte") zumeist abgekürzt mit dem Buchstaben "C" geschrieben.]

Bei Getreide und bei Sojabohnen ist als Besonderheit zu beachten, dass die zu ordernde Menge (das Ordervolumen) nicht, wie üblich, in der Zahl der Kontrakte, sondern traditionell in "tausend Bushels" anzugeben ist. Bei einer Order mit dem Wortlaut "Buy 5 September Oats" handelt es sich demnach nicht um einen Auftrag über den Kauf von 5 Kontrakten, sondern über 5000 "bushels" Hafer ( = 1 Kontrakt).

Grundsätzlich ist die Erteilung von Aufträgen zur Durchführung von Termingeschäften in jeder verstehbaren Form zulässig. Zugleich macht jede verständliche Übermittlung von Orderangaben die betreffende Order mit ihrer Annahme durch den Broker ("Futures Commission Merchant" FCM) im Allgemeinen auch verbindlich. Ihr Broker wird demzufolge jede klar und eindeutig formulierte Order entgegennehmen und akzeptieren ("order taking"). Telefonisch vorgetragene Orders werden vom Kundenbetreuer ("account executive") zur Sicherheit noch einmal wiederholt, wodurch Sie Gelegenheit erhalten, erforderlichenfalls Ihre Order zu korrigieren. Ein aufmerksames Zuhören lohnt sich an dieser Stelle ganz besonders, da Fehler bei der Ordererteilung, die sich aufgrund von Verständigungsschwierigkeiten zugetragen haben, grundsätzlich zunächst dem Kunden angelastet werden. Fragen zu komplizierten Ordertypen, deren Wirkungsweise sich Ihnen nicht sofort erschließt, sollten Sie im Hinblick auf Ihre Handelsabsicht zweckmäßigerweise vorher mit Ihrem Kundenbetreuer in einem Beratungsgespräch zu klären suchen.

Erfahrungsgemäß kann es bei der Ordererteilung sehr leicht zu allerhand Missdeutungen und Missverständnissen ("errors") kommen. Daher ist um so eindringlicher anzuempfehlen – sofern nicht ohnedies durch Order-Software vorgegeben – im Interesse unstrittiger Abschlüsse sich strikt an obiges Schema zu halten. Vor einer erstmaligen Orderabwicklung, die "online", also über das Internet bzw. via Handelssystem eines Online-Brokers, vorzunehmen ist, ist es darüber hinaus ratsam, statt mit einer ersten Auftragerteilung frischweg ans Handeln zu schreiten, sich vorher gründlich in die Bedienung und Technik der jeweiligen Ordermodule der Software einzuarbeiten. Bei den vorausgehenden Überlegungen darüber, welches der zahlreichen verschiedenen auf dem Markt verfügbaren Ordermodule für den Derivatehandel zum Einsatz kommen soll, sind neben anderem Merkmale, wie Schnelligkeit des Datenflusses und die Zahl der verfügbaren Orderarten besonders wichtige Kriterien.

Termingeschäfte – ihre Orderabwicklung mit einbezogen – sind bekanntlich schnelllebige Geschäfte. Zur Abkürzung werden deshalb häufig spezielle Fachbegriffe, Akronyme und Symbole verwendet, die stellvertretend für die wichtigsten Bestandteile einer Order stehen (bspw. Market, MIT, Stopp oder GTC). Die nachfolgenden Seiten sollen dazu dienen, diese Begriffe und Usancen bei der Auftragerteilung im Börsenterminhandel näher zu erläutern. Da es sich bei allen diesen Bezeichnungen um allgemein gebräuchliche Formulierungen mit eindeutiger Entsprechung handelt, wird vorausgesetzt, dass sie dem Verständnis des Händler, der sich ihrer bedient, vertraut sind, und dieser sich bei unsachgerechter Verwendung derselben möglicher Konsequenzen bewusst ist.

 

Weitere allgemeine Hinweise:

Trotz der Fülle an in der Praxis anzutreffenden Orderarten im Verein mit der Vielzahl an speziellen Anweisungen und Orderzusätzen, auf welche ein Händler bei der Auftragserteilung insgesamt zurückgreifen kann, entstehen ihm aus dem Gebrauch derselben grundsätzlich keine Extrakosten. Die Gebührenmodelle der einzelnen Kommissionshäuser unterscheiden nämlich für gewöhnlich nicht nach bestimmten Ordertypen. Sehr wohl aber werden von Haus zu Haus die angesetzten Brokergebühren ("brokerage fees", "commissions") in ihrer Höhe verschieden sein, und gelegentlich sind diese überdies auch im Hinblick auf ihre Berechnungsgrundlage einander unähnlich. Letztere kann sich grundsätzlich wenden entweder auf jeweils einen separaten Kauf- bzw. einen separaten Verkauf (Öffnung einer Position, "half turn"), oder aber auf Kauf und Verkauf eines Terminkontrakts zusammengenommen ("round turn", "turnaround", "round-trip"). Im Gegensatz zu Optionsgeschäften, deren Brokergebühren üblicherweise separat abgerechnet werden, wird der Broker bei Geschäften mit Futures die dafür fälligen Kommissionen auf "round turn"-Basis berechnen. Zudem existieren mitunter verschiedentlich Mindest- bzw. Pauschalgebühren für kleinere Orderbeträge. Darüber hinaus werden bei einigen Brokerhäusern Teilausführungen ("partial execution", "partial fill") nicht selten jeweils extra berechnet. Bei einer Teilausführung lässt sich eine gegebene Order größeren Umfangs (resp. Transaktionsgröße einer gestellten Quotation) aufgrund der aktuellen Marktlage – insbesondere bei geringem Transaktionsvolumen und mangelnder Marktliquidität – nicht in einem einzigen Abschlusse in ihrem vorgesehenen Gesamtumfang, sondern nur teil- bzw. stufenweise nacheinander ausführen, wobei im letzteren Fall verschiedene Ausführungskurse für eine Order nicht auszuschließen sind.

Selbstverständlich gilt bei Futures-Geschäften immer: Haben Sie gekauft, so müssen Sie eine Verkaufs-Order erteilen, um Ihre Position glattzustellen; haben Sie verkauft, so müssen Sie eine Kauf-Order erteilen, um Ihre Position wieder einzudecken. Wer sich hier noch unsicher ist oder zweifelhaft wird, möge, um Näheres zu erfahren, die Ausführungen auf der Seite über die Glattstellung von Futures-Geschäften zu Rate ziehen.

Die in den letzten Jahren geradezu atemberaubende Entwicklung der Computertechnik hat naturgemäß auch vor den Kommunikationsmitteln im Börsenwesen nicht Halt gemacht. Durch die Vernetzung von Computersystemen mittels modernster Netzwerktechnik sind die Transaktionszeiten im Handelsverkehr drastisch gesunken. So vergehen von der Ordererteilung (Datenübertragung "online", vollelektronische Bildschirmhandelssysteme etc.) bis zur Orderausführung ("trade matching") i.Allg. nur wenige Augenblicke. Die Ausführungsgeschwindigkeit der Orders selbst liegt, je nach Qualität des verwendeten Handelssystems und der jeweiligen Handelsplattform, heutzutage im Millisekundenbereich. Da Börsengeschäfte grundsätzlich Zeit beanspruchende Geschäfte sind, ist Raschheit hierbei Trumpf: Je weniger Zeit der Orderfluss und damit die Handelsausführung selbst erfordert, desto effizienter und flexibler lässt sich disponieren – ein Faktor, dem insbesondere für das Daytrading eine vordringliche Bedeutung zukommt und dessen dauernde Gewährleistung gerade für den Erhalt fairer Preise unerlässlich ist. Lassen Sie sich also vor einem ersten Engagement in den Terminmärkten unbedingt von Ihrem Brokerhaus darüber aufklären, wie lange es von der Einspeisung Ihrer Order ins Handelssystem über die Orderausführung (das "Order-Routing") bis hin zur abschließenden Bestätigung der Ausführung braucht.

Darüber hinaus empfiehlt es sich, bei jeder Vergabe, Änderung oder Stornierung einer Order sämtliche Einzelheiten des Vorgangs unter Berücksichtigung des genauen Einreichungszeitpunktes des Auftrages noch einmal separat zu erfassen, sodass der Überblick (auch und gerade im Falle eines technischen Malheurs) stets gewahrt bleibt. Bereits getätigte Transaktionen lassen sich so leichter und sicherer nachvollziehen. Von Zeit zu Zeit ist ferner zu prüfen, ob zuvor erteilte, aber noch unausgeführte Orders gegebenenfalls zu widerrufen, ihre Limits neu zu bestimmen oder Stopp-Kurse rechtzeitig zu adjustieren sind. Haben Sie nachträglich Zweifel an der Richtigkeit einer Orderausführung, sollten Sie von Ihrem Broker zunächst die offiziellen Angaben zu "times and sales" erfragen; "times and sales" (= Handelszeiten und -abschlüsse) geben Auskunft darüber, wann genau wie viele Kontrakte zu welchem Kurs an der Terminbörse gehandelt wurden.

Gelegentlich werden Börsen in diesem oder jenem Markt mit einer Vielzahl von Aufträgen überhäuft, sodass ein unsteter, sogenannter "schneller Markt" ("fast market") aufkommt. Futureskurse werden dann oft nur noch in Preisintervallen statt in eindeutigen Kursen bekannt gegeben. Kurse zwischen den Intervallgrenzen gelten gemeinhin als bestätigt. Bis zur Vergabe einer endgültigen Bestätigung der Ausführung kann es hierbei allerdings zu Zeitverzögerungen kommen. Im Allgemeinen wird in einem "fast market" für neu eintreffende Orders keinerlei Garantie übernommen ("not held"). Dies betrifft insbesondere alle Limitkurse, die sich direkt an den jeweiligen Intervallgrenzen befinden.

Jeder Kunde, der bei einem seriös arbeitenden Brokerhaus ein Trading-Konto führt, erhält nach erfolgter Orderausführung ("order execution") unverzüglich eine offizielle Ausführungsbestätigung (Geschäftsbestätigung, Schlussnotiz, "order confirmation", "execution confirmation", "trade confirmation" oder kurz: "a fill") in schriftlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form, aus der die wichtigsten Einzelheiten einer Handelstransaktion (wie Menge, Kurs, Handelszeit, Erträge und Kosten etc.) klar ersichtlich hervorgehen. Alle Angaben auf einer solchen sollten grundsätzlich vom Auftragsabgeber sofort nach deren Erhalt überprüft und nötigenfalls reklamiert werden.

Sofern die Ausführungsanzeige bereits eine Zeitlang aussteht, obwohl Sie sich der Ausführung einer zuvor vermittelten Order gewiss sind, so können und sollten Sie Ihren Broker um eine Orderausführungsüberprüfung ("order check") ersuchen. Dieser wird daraufhin prüfen, ob die fragliche Transaktion perfekt ist. Hat sich indessen während der fraglichen Zeit ein "schneller Markt" ausgebildet, sollte dagegen aus Billigkeitsgründen zumindest vorerst auf eine Orderausführungsüberprüfung verzichtet werden.

Neben dem Recht auf eine obligatorische Ausführungsbestätigung hat der Kunde zudem Anspruch auf eine detaillierte Geschäftsbestätigung sowie eine schriftliche Monatsübersicht im Verein mit den zugehörigen Kontoauszügen, die zusammen erschöpfend Auskunft geben über alle durchgeführten Börsengeschäfte während der bezüglichen Zeitspanne ("detailed monthly statement").

 

 Die verschiedenen Orderarten im Einzelnen:

 

Aufzählung

Preislich unlimitierte Order

Marktorder ("market order")

 

Aufzählung

Preislich limitierte Orders ("price limit orders")

Limitorder ("limit order") und zusätzlich qualifiziert durch eine:

Aufzählung

Spread-Limitorder

Aufzählung

Switch-Limitorder

Aufzählung

OB-Order (Limit-or-Better-Order)

Aufzählung

FOK-Order (Fill-or-Kill-Order)

Aufzählung

IOC-Order (Immediate-or-Cancel-Order)

Aufzählung

CV- oder MV-Order ("complete volume"-Order, "minimum volume"-Order)

Stopp-Order ("stop order")

Stopp-Limitorder ("stop-limit order")

Varianten der Stopp-Order: SCO-, SLCO- und SWL-Order

MTL-Order (Market-to-Limit-Order)

MIT-Order (Market-if-Touched-Order)

 

Aufzählung

Zeitlich limitierte Orders ("time limit order")

Tages-Order ("day order")

GTC-Order ("good-till-cancelled"-Order)

MOO-Order ("market-on-opening"-Order)

MOC-Order ("market-on-close"-Order)

 

Aufzählung

Kombinierte und sonstige Orderarten

OCO-Order ("one cancels other"-Order)

Basis Order ("contingent order")

AON-Order ("All-or-None"-Order)

Handelsvollmacht ("discretionary order")

CXL-Order ("straight cancel"-Order, Stornierungs-Order)

CFO-Order ("cancel former"-Order)

EFP-Order ("exchange for physical"-Order)

 

Sämtliche oben angeführten Orderarten lassen sich grundsätzlich auch bei Optionsgeschäften verwenden.

[Hinweis: Alle hier und im Folgenden erörterten Orderarten beziehen sich schwerpunktmäßig auf den ordergeleiteten kontinuierlichen Auktionshandel ("order-driven continuous auction market") aus der Perspektive des Auftraggebers (Kommittenten) zu seinem Kommissionshandelshaus (Börsenaußengeschäft).]

 

 

Wie oben bereits erwähnt, werden de facto nicht immer alle erdenklichen Orderarten auch tatsächlich an allen Börsenplätzen anstandslos akzeptiert. Gleichwohl werden manchmal solche "unqualifizierte" Orders von den Brokerhäusern entgegengenommen in der Absicht, so dem Verlangen von Kunden möglichst weitgehend zu entsprechen. Derartige Orders erhalten dann im Regelfall den Status "not held", wodurch der Broker sein Interesse zu wahren die Gelegenheit erhält. Andererseits aber wird dem Auftraggeber grundsätzlich jeder Anspruch bzw. jede Gewähr auf Ausführung seiner Order von vornherein versagt. Doch auch der umgekehrte Fall ist denkbar: Aufgrund der Komplexität und des damit verbundenen Zeitaufwands wird eine Order erst gar nicht akzeptiert, obzwar sie an der betreffenden Terminbörse durchaus zulässig wäre.

Welche Ordertypen im konkreten Einzelfall zulässig sind, hängt von den jeweils gültigen Börsenregeln ab, die sich aber hin und wieder ändern können. Einen aktuellen Überblick über erlaubte Orderarten erhalten Sie auf den Seiten der Internetpräsenz der betreffenden Terminbörsen.

Im Allgemeinen werden Markt-, Limit-, Stopp-, FOK-, MOO- und MOC-Orders von allen Terminbörsen (mit Einschränkungen indes GLOBEX® und Eurex) und dabei für alle Arten von Terminkontrakten akzeptiert. So gibt es Terminbörsen, die alle hier und im Folgenden skizzierten Auftragsformen rundweg anerkennen, andere wiederum nehmen nebst den soeben genannten die übrigen Orderarten zwar entgegen, machen zum Teil jedoch Einschränkungen bei bestimmten Terminmärkten, wie häufig z. B. im Getreidemarkt ("grain"), bzw. hinsichtlich des Anspruchs auf Orderausführung selbst.

Sofern nicht ganz konkrete Börsen- oder Geschäftsregeln entgegenstehen, können unter bestimmten Bedingungen Termin- und Optionsgeschäfte auch jenseits des Börsenparketts abgeschlossen werden. In diesem Falle spricht man bei entsprechenden Handelsaufträgen von "off-floor orders". Hierzu zählen auch die individuell ausgehandelten, sehr umfangreiche Orders (sog. "block orders"*, die aber auch ebenso gut auf dem Parkett abgewickelt werden können), die von berufenen Market-Makern oder von anderen regulierten Institutionen übernommen und abgewickelt werden. Der Vorteil außerbörslich zustande kommender Abschlüsse besteht vor allem in der Einsparung von Börsengebühren.

[* Block Trades sind an zahlreichen Börsenplätzen möglich für Futures, Futures-Optionen sowie am CBOT der CME Group auch für Swap Trades.]

Anmerkungen zu den Orderarten:

 

1.) Futures-Kontrakte werden nach glatten runden Zahlen gehandelt. Die kleinste handelbare Einheit (Mindestschluss, Mindestordergröße, Minimalmenge) bei Futures beträgt stets ein (1) Futures-Kontrakt, z. B. ein April Gold-Futures (COMEX) über standardisierte 100 Feinunzen Gold (bei Aktien an den Kassabörsen dagegen i. d. R.: eine (1) Aktie der XYZ AG). Gebrochene Kontrakt-Zahlen sind damit ausgeschlossen.

2.) An den Terminbörsen findet zur eindeutigen Kennzeichnung der verschiedenen Futures-Arten eine spezielle Symbolik Verbreitung. Die folgende Tabelle erläutert die Zuordnung des hierbei gebräuchlichen Buchstabencodes zu den verschiedenen Kontrakt-Terminmonaten von Futures.

Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember
F G H J K M N Q U V X Z

Tabelle: Buchstabencode der Termine im Terminkontrakthandel

Ticker-Symbole von Futures setzen sich regelmäßig aus drei Komponenten zusammen: 1.) dem eindeutigen Futures-Kürzel, 2.) einem der oben angeführten Monatskürzel und 3.) der letzten Ziffer des jeweiligen Jahres, z.B. für den April 2011 COMEX-Gold-Futures: GCJ1. Um der Eindeutigkeit willen sollte indes prinzipiell der vollständigen Niederzuschrift sämtlicher Orderbestandteile der Vorzug eingeräumt werden.

 

Siehe auch:

Orderarten an den Wertpapierbörsen

Zulässige Order-Typen an den US-amerikanischen Terminbörsen

Besonderheiten bei der Ordererteilung für Optionen

 

Alle Angaben ohne Gewähr.

 

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2010 Bert H. Deiters
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Stand: 26. Juli 2010. Alle Rechte vorbehalten.