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Um unter
jeder nur denkbaren Marktkonstellation zu rechter Zeit mit dem angemessenen
Order-Instrumentarium zur Hand zu sein, ist es notwendig, sich zunächst
über die unterschiedlichen börslichen Auftragsformen (Orderarten),
ihre spezifischen Voraussetzungen, Anwendungsmöglichkeiten und Funktionsweisen
umfassend zu unterrichten. Die folgenden Seiten bieten eine Gesamtdarstellung
der an den internationalen Terminbörsen gängigen Orderarten zusammen
mit Beispielen, an denen ihr zweckmäßiger, möglichst effektiver Einsatz
praxisgerecht erläutert wird.
Die Handelsabsicht an der
Börse wird durch Erteilung einer
Order (Auftrag; Oberbegriff: Gebot) dem
beauftragten Finanzinstitut (Bank,
Broker) verbindlich zur Kenntnis
gebracht ("order placement"). Mit ihrer Hilfe konkretisiert der
Händler seine Handelsabsicht Letzterem gegenüber und setzt damit die
Realisation seines Terminmarkt-Engagements geradewegs ins Werk. Individuelle
Orders werden in aller Regel formuliert auf der Basis von vorliegenden
Informationen und Erwartungen im Hinblick auf das aktuelle Marktgeschehen.
Jede Orderart erfüllt dabei einen anderen Zweck und verlangt deshalb
auch unterschiedliche Angaben. Grundsätzlich ist bei der Ordererteilung
zu beachten, dass nicht immer alle an sich ausführbaren – und im Folgenden
noch vorzustellende – Orderarten auch tatsächlich von jeder Terminbörse
wunschgemäß und vorbehaltlos entgegengenommen werden. Welche Orderarten
im Einzelfall möglich und zulässig sind, ist abhängig von den jeweils
gültigen Börsenregeln, die jedoch von Zeit zu Zeit Änderungen erfahren
können. Doch selbst dann, wenn die börsenseitige Zulässigkeit zweifelsfrei
gewährleistet ist, empfiehlt es sich in hohem Maße, vor Aufnahme der
Handelstätigkeit erst in Erfahrung zu bringen, welche Orderarten im
Einzelnen Ihr Kommissionshandelshaus zu akzeptieren bereit ist. Dies
sollte allemal dann geschehen, wenn sogenannte "Direktbanken" oder "Discount-Broker"
mit der Ausrichtung von Börsentermingeschäften beauftragt werden.
Ein Hauptanliegen jedes Kommissionshandelshauses
(Bank, Broker) ist es, dem Kunden die Orderabwicklung insgesamt so einfach
und so bequem wie möglich zu gestalten. Alles, was der Broker bei der
Entgegennahme einer Order hierzu vom Auftraggeber (Kommittent) benötigt,
ist die konkrete, eindeutige und unmissverständliche Kundgabe der gewünschten
Orderspezifikationen. Bei der Ordererteilung für
Terminkontraktgeschäfte
(Futures) hat sich
die Benennung der einzelnen Orderbestandteile, die eine vollständige
Order erst ausmachen, in einer bestimmten Reihenfolge und Terminologie
als zweckmäßig erwiesen:
1.)
Ganz an der Spitze ist anzuführen, ob ge- ("buy";
Kauforder) oder verkauft ("sell"; Verkaufsorder)
werden soll. Im Kundengeschäft sollte hier regelmäßig die Angabe voraufgehen,
ob es in der Absicht des Auftraggebers liegt, mit der betreffenden Order
eine Position auf dem Kundenkonto neu zu begründen ("opening",
"Zum Öffnen") oder ob damit eine bereits bestehende, offene Position
nunmehr glattzustellen ist ("closing" (C), "Zum Glattstellen").
2.)
Es folgt die Anzahl
der zu ordernden Terminkontrakte (das "Auftragsvolumen").
3.)
Darauf folgt der
Kontraktmonat und der Marktgegenstand.
Der Kontraktmonat (inkl. der Jahresbenennung; diese Angabe
ist immer dann besonders wichtig, wenn ferne Terminmonate geordert werden
sollen, die über die Jahresfrist hinausreichen) wird aus Traditionsgründen
immer vor dem Marktgegenstand ("underlying") genannt (Ausnahmen
davon bestehen indes bei Verwendung von
Tickersymbolen
in Schriftform). Wird der Marktgegenstand an mehreren Handelsplätzen
gleichzeitig notiert, so ist es ratsam, zusätzlich den Ausführungsplatz,
d. i. die jeweilige Terminbörse
zu benennen, an der der Handel stattfinden soll (z.
B. " ... September-Silver
COMEX ..."). Bei Aktien-Futures
(SSFs) muss der Ausführungsplatz immer genannt werden.
4.)
Daran schließen sich spezielle Anweisungen und besondere
Ausführungsklauseln an, die den Order-Typ bzw. das Handelsvolumen
kennzeichnen, also spezifische Orderattribute, wie z.
B. "at the market", "fill or kill", preisliche
Limits, oder sonstige spezielle Anweisungen des Auftrags ("order
qualifiers";
s.
u.). Werden Preislimits formuliert,
so ist es nicht zwingend, hierbei auch die jeweilige Einheit (Währung,
Punkte etc.) mit anzugeben, da diese sich stets automatisch auf die
Standardeinheit bezieht (z.
B. US-$, US-¢, Indexpunkte usw.).
5.) Den Schluss bildet die Gültigkeitsdauer
der Order in Verbindung mit der Kontonummer bzw. der
Kundenreferenznummer. Diese Angaben können jedoch auch ganz am Anfang
erfolgen (bei telefonischer Ordererteilung sollten Sie in diesem Fall,
bevor Sie hiernach fortfahren, kurz abwarten, bis dass der Broker Sie
als Kunde identifizieren konnte). Unterbleibt die Bestimmung zur Gültigkeitsdauer,
so geht der Broker regelmäßig davon aus, dass es sich bei der betreffenden
Order um eine
Tages-Order
("good-for-day-order") handeln soll. – Der Broker selbst wird
schließlich bei der Eingabe noch angeben, ob es sich bei der jeweiligen
Order um einen Eigen- oder Kundenauftrag
handelt.
Da sämtliche
der angeführten Punkte variieren können, erhält der Auftraggeber ein
entsprechend breites Spektrum von möglichen Orderarten.
Es folgen hierzu einige Beispiele:
"This
is account number 12345678 ... on an Open/Day-Order, please Buy 1 December10
Coffee at (¢) 125", – "Zum Öffnen verkaufe 3 März-DAX®,
Market", – "Closing Buy 4 September10-Silver COMEX at 1325, GTC"*,
– "Zum Glattstellen verkaufe 2 Juni-Euro-Bund, 113, Stopp. Die
Kontonummer ist ...". – Es sei nochmals darauf hingewiesen, dass
angeschlossene Finanzinstitute bei jeder Ordereingabe zwingend mit anzugeben
haben, ob es sich bei der betreffenden Order um eine Eigen- oder Kundenorder
handelt.
[* Hinweis:
In elektronischen Handelssystemen werden Transaktionen zum Schließen
offener Positionen ("Glattstellungsgeschäfte") zumeist abgekürzt mit
dem Buchstaben "C" geschrieben.]
Bei
Getreide und bei Sojabohnen ist als Besonderheit zu beachten,
dass die zu ordernde Menge (das Ordervolumen) nicht, wie üblich, in
der Zahl der Kontrakte, sondern traditionell in "tausend
Bushels" anzugeben
ist. Bei einer Order mit dem Wortlaut "Buy 5 September Oats"
handelt es sich demnach nicht um einen Auftrag über den Kauf von 5 Kontrakten,
sondern über 5000 "bushels"
Hafer ( = 1 Kontrakt).
Grundsätzlich
ist die Erteilung von Aufträgen zur Durchführung von Termingeschäften
in jeder verstehbaren Form zulässig. Zugleich macht jede verständliche
Übermittlung von Orderangaben die betreffende Order mit ihrer Annahme
durch den Broker ("Futures Commission Merchant" FCM) im Allgemeinen
auch verbindlich. Ihr Broker wird demzufolge jede klar und eindeutig
formulierte Order entgegennehmen und akzeptieren ("order taking").
Telefonisch vorgetragene Orders werden vom Kundenbetreuer ("account
executive") zur Sicherheit noch einmal wiederholt, wodurch Sie Gelegenheit
erhalten, erforderlichenfalls Ihre Order zu korrigieren. Ein aufmerksames
Zuhören lohnt sich an dieser Stelle ganz besonders, da Fehler bei der
Ordererteilung, die sich aufgrund von Verständigungsschwierigkeiten
zugetragen haben, grundsätzlich zunächst dem Kunden angelastet werden.
Fragen zu komplizierten Ordertypen, deren Wirkungsweise sich Ihnen nicht
sofort erschließt, sollten Sie im Hinblick auf Ihre Handelsabsicht zweckmäßigerweise
vorher mit Ihrem Kundenbetreuer in einem Beratungsgespräch zu klären
suchen.
Erfahrungsgemäß
kann es bei der Ordererteilung sehr leicht zu allerhand Missdeutungen
und Missverständnissen ("errors") kommen. Daher ist um so eindringlicher
anzuempfehlen – sofern nicht ohnedies durch Order-Software vorgegeben
– im Interesse unstrittiger Abschlüsse sich strikt an obiges Schema
zu halten. Vor einer erstmaligen Orderabwicklung, die "online", also
über das Internet bzw. via Handelssystem eines Online-Brokers, vorzunehmen
ist, ist es darüber hinaus ratsam, statt mit einer ersten Auftragerteilung
frischweg ans Handeln zu schreiten, sich vorher gründlich in die Bedienung
und Technik der jeweiligen
Ordermodule der Software einzuarbeiten. Bei den vorausgehenden Überlegungen
darüber, welches der zahlreichen verschiedenen auf dem Markt verfügbaren
Ordermodule für den Derivatehandel zum Einsatz kommen soll, sind neben
anderem Merkmale, wie Schnelligkeit des Datenflusses und die Zahl der
verfügbaren Orderarten besonders wichtige Kriterien.
Termingeschäfte
– ihre Orderabwicklung mit einbezogen – sind bekanntlich schnelllebige
Geschäfte. Zur Abkürzung werden deshalb häufig spezielle Fachbegriffe,
Akronyme und Symbole verwendet, die stellvertretend für die wichtigsten
Bestandteile einer Order stehen (bspw. Market, MIT,
Stopp oder GTC). Die nachfolgenden Seiten sollen dazu dienen,
diese Begriffe und Usancen bei der Auftragerteilung im Börsenterminhandel
näher zu erläutern. Da es sich bei allen diesen Bezeichnungen um allgemein
gebräuchliche Formulierungen mit eindeutiger Entsprechung handelt, wird
vorausgesetzt, dass sie dem Verständnis des Händler, der sich ihrer
bedient, vertraut sind, und dieser sich bei unsachgerechter Verwendung
derselben möglicher Konsequenzen bewusst ist.
Weitere allgemeine Hinweise:
Trotz der Fülle an in der Praxis anzutreffenden
Orderarten im Verein mit der Vielzahl an speziellen Anweisungen und
Orderzusätzen, auf welche ein Händler bei der Auftragserteilung insgesamt
zurückgreifen kann, entstehen ihm aus dem Gebrauch derselben grundsätzlich
keine Extrakosten. Die Gebührenmodelle der einzelnen Kommissionshäuser
unterscheiden nämlich für gewöhnlich nicht nach bestimmten Ordertypen.
Sehr wohl aber werden von Haus zu Haus die angesetzten Brokergebühren
("brokerage fees", "commissions") in ihrer Höhe verschieden
sein, und gelegentlich sind diese überdies auch im Hinblick auf ihre
Berechnungsgrundlage einander unähnlich. Letztere kann sich grundsätzlich
wenden entweder auf jeweils einen separaten Kauf- bzw. einen
separaten Verkauf (Öffnung einer Position, "half turn"), oder
aber auf Kauf und Verkauf eines Terminkontrakts zusammengenommen
("round turn", "turnaround", "round-trip"). Im
Gegensatz zu Optionsgeschäften, deren Brokergebühren üblicherweise separat
abgerechnet werden, wird der Broker bei Geschäften mit Futures die dafür
fälligen Kommissionen auf "round turn"-Basis berechnen.
Zudem existieren mitunter verschiedentlich
Mindest- bzw. Pauschalgebühren für kleinere Orderbeträge. Darüber hinaus
werden bei einigen Brokerhäusern Teilausführungen
("partial execution", "partial fill") nicht selten jeweils
extra berechnet. Bei einer Teilausführung lässt sich eine gegebene Order
größeren Umfangs (resp. Transaktionsgröße einer gestellten Quotation)
aufgrund der aktuellen Marktlage – insbesondere bei geringem Transaktionsvolumen
und mangelnder Marktliquidität
– nicht in einem einzigen Abschlusse in ihrem vorgesehenen Gesamtumfang,
sondern nur teil- bzw. stufenweise nacheinander ausführen, wobei im
letzteren Fall verschiedene Ausführungskurse für eine Order nicht auszuschließen
sind.
Selbstverständlich
gilt bei Futures-Geschäften immer: Haben Sie gekauft, so müssen
Sie eine Verkaufs-Order
erteilen, um Ihre Position glattzustellen; haben Sie verkauft,
so müssen Sie eine Kauf-Order
erteilen, um Ihre Position wieder einzudecken. Wer sich hier noch unsicher
ist oder zweifelhaft wird, möge, um Näheres zu erfahren, die Ausführungen
auf der Seite über die Glattstellung
von Futures-Geschäften zu Rate ziehen.
Die
in den letzten Jahren geradezu atemberaubende Entwicklung der Computertechnik
hat naturgemäß auch vor den Kommunikationsmitteln im Börsenwesen nicht
Halt gemacht. Durch die Vernetzung von Computersystemen mittels modernster
Netzwerktechnik sind die Transaktionszeiten im Handelsverkehr drastisch
gesunken. So vergehen von der Ordererteilung (Datenübertragung "online",
vollelektronische Bildschirmhandelssysteme etc.) bis zur Orderausführung
("trade matching") i.Allg.
nur wenige Augenblicke. Die Ausführungsgeschwindigkeit der Orders selbst
liegt, je nach Qualität des verwendeten Handelssystems und der jeweiligen
Handelsplattform, heutzutage im Millisekundenbereich. Da Börsengeschäfte
grundsätzlich Zeit beanspruchende Geschäfte sind, ist Raschheit hierbei
Trumpf: Je weniger Zeit der Orderfluss und damit die Handelsausführung
selbst erfordert, desto effizienter und flexibler lässt sich disponieren
– ein Faktor, dem insbesondere für das
Daytrading eine
vordringliche Bedeutung zukommt und dessen dauernde Gewährleistung gerade
für den Erhalt fairer Preise unerlässlich ist. Lassen Sie sich also
vor einem ersten Engagement in den Terminmärkten unbedingt von Ihrem
Brokerhaus darüber aufklären, wie lange es von der Einspeisung Ihrer
Order ins Handelssystem über die Orderausführung (das "Order-Routing")
bis hin zur abschließenden Bestätigung der Ausführung braucht.
Darüber
hinaus empfiehlt es sich, bei jeder Vergabe, Änderung oder Stornierung
einer Order sämtliche Einzelheiten des Vorgangs unter Berücksichtigung
des genauen Einreichungszeitpunktes des Auftrages noch einmal separat
zu erfassen, sodass der Überblick (auch und gerade im Falle eines technischen
Malheurs) stets gewahrt bleibt. Bereits getätigte Transaktionen lassen
sich so leichter und sicherer nachvollziehen. Von Zeit zu Zeit ist ferner
zu prüfen, ob zuvor erteilte, aber noch unausgeführte Orders gegebenenfalls
zu widerrufen, ihre Limits neu zu bestimmen oder Stopp-Kurse rechtzeitig
zu adjustieren sind. Haben Sie nachträglich Zweifel an der Richtigkeit
einer Orderausführung, sollten Sie von Ihrem Broker zunächst die offiziellen
Angaben zu "times and sales" erfragen; "times and sales" (= Handelszeiten
und -abschlüsse) geben Auskunft darüber, wann genau wie viele Kontrakte
zu welchem Kurs an der Terminbörse gehandelt wurden.
Gelegentlich
werden Börsen in diesem oder jenem Markt mit einer Vielzahl von Aufträgen
überhäuft, sodass ein unsteter, sogenannter "schneller
Markt" ("fast market") aufkommt. Futureskurse werden dann
oft nur noch in Preisintervallen statt in eindeutigen Kursen
bekannt gegeben. Kurse zwischen den Intervallgrenzen gelten gemeinhin
als bestätigt. Bis zur Vergabe einer endgültigen Bestätigung der Ausführung
kann es hierbei allerdings zu Zeitverzögerungen kommen. Im Allgemeinen
wird in einem "fast market" für neu eintreffende Orders keinerlei Garantie
übernommen ("not held"). Dies betrifft insbesondere alle Limitkurse,
die sich direkt an den jeweiligen Intervallgrenzen befinden.
Jeder
Kunde, der bei einem seriös arbeitenden Brokerhaus ein
Trading-Konto führt, erhält
nach erfolgter Orderausführung ("order execution") unverzüglich
eine offizielle Ausführungsbestätigung (Geschäftsbestätigung,
Schlussnotiz, "order confirmation", "execution confirmation",
"trade confirmation" oder kurz: "a fill") in schriftlicher,
fernmündlicher oder elektronischer Form, aus der die wichtigsten Einzelheiten
einer Handelstransaktion (wie Menge, Kurs, Handelszeit, Erträge und
Kosten etc.) klar ersichtlich hervorgehen. Alle Angaben auf einer solchen
sollten grundsätzlich vom Auftragsabgeber sofort nach deren Erhalt überprüft
und nötigenfalls reklamiert werden.
Sofern
die Ausführungsanzeige bereits eine Zeitlang aussteht, obwohl Sie sich
der Ausführung einer zuvor vermittelten Order gewiss sind, so können
und sollten Sie Ihren Broker um eine Orderausführungsüberprüfung
("order check") ersuchen. Dieser wird daraufhin prüfen, ob die
fragliche Transaktion perfekt ist. Hat sich indessen während der fraglichen
Zeit ein "schneller Markt" ausgebildet, sollte dagegen aus Billigkeitsgründen
zumindest vorerst auf eine Orderausführungsüberprüfung verzichtet werden.
Neben
dem Recht auf eine obligatorische Ausführungsbestätigung hat der Kunde
zudem Anspruch auf eine detaillierte Geschäftsbestätigung sowie eine
schriftliche Monatsübersicht im Verein mit den zugehörigen Kontoauszügen,
die zusammen erschöpfend Auskunft geben über alle durchgeführten Börsengeschäfte
während der bezüglichen Zeitspanne ("detailed monthly statement").
Wie
oben bereits erwähnt, werden de facto nicht immer alle erdenklichen
Orderarten auch tatsächlich an allen Börsenplätzen anstandslos akzeptiert.
Gleichwohl werden manchmal solche "unqualifizierte" Orders von den Brokerhäusern
entgegengenommen in der Absicht, so dem Verlangen von Kunden möglichst
weitgehend zu entsprechen. Derartige Orders erhalten dann im Regelfall
den Status "not held", wodurch der Broker sein Interesse zu wahren
die Gelegenheit erhält. Andererseits aber wird dem Auftraggeber grundsätzlich
jeder Anspruch bzw. jede Gewähr auf Ausführung seiner Order von vornherein
versagt. Doch auch der umgekehrte Fall ist denkbar: Aufgrund der Komplexität
und des damit verbundenen Zeitaufwands wird eine Order erst gar nicht
akzeptiert, obzwar sie an der betreffenden Terminbörse durchaus zulässig
wäre.
Welche Ordertypen im konkreten Einzelfall zulässig
sind, hängt von den jeweils gültigen Börsenregeln ab, die sich aber
hin und wieder ändern können. Einen aktuellen Überblick über erlaubte
Orderarten erhalten Sie auf den Seiten der Internetpräsenz der betreffenden
Terminbörsen.
Im Allgemeinen
werden Markt-, Limit-, Stopp-, FOK-,
MOO- und MOC-Orders von allen Terminbörsen (mit Einschränkungen
indes GLOBEX® und Eurex) und dabei für alle
Arten von Terminkontrakten akzeptiert. So gibt es Terminbörsen, die
alle hier und im Folgenden skizzierten Auftragsformen rundweg anerkennen,
andere wiederum nehmen nebst den soeben genannten die übrigen Orderarten
zwar entgegen, machen zum Teil jedoch Einschränkungen bei bestimmten
Terminmärkten, wie häufig z.
B. im Getreidemarkt ("grain"), bzw. hinsichtlich des Anspruchs
auf Orderausführung selbst.
Sofern
nicht ganz konkrete Börsen- oder Geschäftsregeln entgegenstehen, können
unter bestimmten Bedingungen Termin- und Optionsgeschäfte auch jenseits
des Börsenparketts abgeschlossen werden. In diesem Falle spricht man
bei entsprechenden Handelsaufträgen von "off-floor orders".
Hierzu zählen auch die individuell ausgehandelten, sehr umfangreiche
Orders (sog. "block orders"*, die aber auch ebenso
gut auf dem Parkett abgewickelt werden können), die von berufenen Market-Makern
oder von anderen regulierten Institutionen übernommen und abgewickelt
werden. Der Vorteil außerbörslich zustande kommender Abschlüsse besteht
vor allem in der Einsparung von Börsengebühren.
[* Block Trades
sind an zahlreichen Börsenplätzen möglich für Futures, Futures-Optionen
sowie am CBOT der
CME Group
auch für Swap Trades.]
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