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Am Handel mit kurshabenden
Wertpapieren ("securities") wirken regelmäßig eine Reihe
verschiedener Teilnehmergruppen, Einzelpersonen und Institutionen mit.
Obzwar es jedem Kapitaleigner grundsätzlich freisteht, im Rahmen von
Einzelverhandlungen auf den Finanzmärkten Wertpapiergeschäfte anzubahnen
und abzuwickeln, werden in Rücksicht auf die komplizierten Verhältnisse
des tatsächlichen Wirtschaftslebens (zu nennen wären in erster Linie
die Vermeidung eines erhöhten Ausfallrisikos oder Einsparungen von Suchkosten
etc.*) für gewöhnlich die Dienste von Brokern, Geschäftsbanken
und Börsen, d.h. Dienste von
sogenannten Finanzintermediären
in Anspruch genommen.
[* Als weitere
Gründe für das Einschalten von Finanzintermediären lassen sich anführen:
unterschiedliche Vorstellungen über Laufzeiten, Losgrößen, Renditen
und sonstige Risiken, die im Zusammenhang stehen mit den verschiedenen
Formen von Finanzinvestitionen sowie die Möglichkeit der Nutzung von
ergänzenden Dienstleistungen der Intermediäre, wie z.B.
die bequeme Regelung des Zahlungs- und Dokumentenverkehrs oder auch
die Bereitstellung von laufenden Kursdaten und aktuellen Marktinformationen.]
Landläufig
steht der Begriff Broker in
doppelter Bedeutung in Gebrauch: einerseits als Name für ein Finanzdienstleistungsinstitut*,
das schwergewichtig auf dem Geschäftsfeld der Börsen tätig ist, und
andererseits findet er ebenso oft Verwendung für eine sachverständige
Person, die eine Maklerfunktion im Aufgabenbereich Börsenwesen ausübt.
In der letztgenannten Funktion fällt dem Broker in der Hauptsache die
Aufgabe zu, unter Wahrnehmung seiner eigenen als auch der legitimen
Interessen seiner Kunden die schnellst- und bestmögliche Ausführung
von Handelsaufträgen (Orders)
auf eine sachgerechte Weise zu besorgen (Ausführungsgeschäft).
[* Speziell im
US-amerikanischen Derivatehandel mit
Futures und "exchange traded
options" wird das eingeschaltete Handelshaus vielfach auch als "futures
commission merchant" (FCM) bezeichnet, im Unterschied zur "brokerage
firm" bei Wertpapiergeschäften.]
Broker
fungieren gewerbsmäßig als Beauftragte (Mittelsmann, Makler, Agent,
Kommissionär, Wechsler, Zwischenhändler) in einer Vertragsvermittlerfunktion
für Investoren (Principal, Kommittent), indes ohne i.
d. R. hierbei selbst Vertragspartei des Börsengeschäfts zu werden.
Vielmehr suchen sie für ihre Auftraggeber einen entsprechenden Gegenkontrahenten
ausfindig zu machen. Im Gegenzug erhält der Broker für jeden durch ihn
zustande gekommenen Abschluss eine Vermittlungsprovision (Courtage,
Provision, "commission", "brokerage", "fee"; "commission-broker")
als Vergütung für seine geleisteten Dienste, deren Höhe entweder in
einem vorab fixierten Betrag besteht oder aber einen festen Pomillesatz
am Umsatz ausmacht. Jede gegen Entgelt erbrachte Vermittlungstätigkeit
eines Brokers kann sich dem Prinzipe nach dabei lediglich auf das eben
erwähnte Ausfindigmachen einer Gegenpartei beschränken, oder aber darüber
hinaus sich auch auf das Aushandeln eines Kurses im Rahmen der Kursfindung
eines Börsengeschäftes erstrecken. Letzteres kann der Broker je nach
seiner gewerblichen Stellung gleichermaßen in der Funktion eines Broker-Dealers
auf einem Börsenparkett als auch außerbörslich besorgen.
Geldanlage
suchende Privatinvestoren an den Finanzmärkten unterhalten für gewöhnlich
Konten bei Maklergeschäftsfirmen
("Brokerfirma", Börsenkontor); denn i.
d. R. ist diesem Personenkreis selbst der unmittelbare Zugang
zur Börse durch besondere institutionelle Umstände verwehrt. Etliche
dieser Handelshäuser sind mit ihren Filialnetzen in vielen verschiedenen
Städten rund um den Erdkreis vertreten. Die einzelnen Präsenzen größerer
Brokerfirmen verfügen als solche über hochmoderne Kommunikationsmittel,
die es ihnen gestatten, neben anderem in Echtzeit permanenten Kontakt
mit den Weltbörsen aufrechtzuerhalten. Daneben stehen sie in ständigem
Direktkontakt zu ihren Hauptverwaltungen. Jene Mitarbeiter von Brokerfirmen,
deren wichtigste Aufgabe die Betreuung privater Investoren, zumal die
Entgegennahme und Weiterleitung von Kundenaufträgen ist, bezeichnet
man als "account executives" oder auch als "registered
representative". Der letzterwähnte Name deutet bereits darauf hin,
dass jeder für die Kundenbetreuung verantwortliche Mitarbeiter eines
Brokerhauses lizenziert und überdies bei der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde
für den Wertpapier- bzw. Terminhandel staatlich registriert sein muss.
Aber
auch institutionelle Investoren, wie insbesondere Commercial Banks,
Pension Funds oder kommerzielle
Hedger (Commercials),
wickeln ihr Orderaufkommen über große korrespondierende Brokerhäuser
ab. Daneben existieren kleinere Brokerfirmen, die sich auf ganz bestimmte
Bereiche des institutionellen Sektors spezialisiert haben. Des Weiteren
gibt es, vor allem in den USA, ein Vielzahl von regionalen Firmen speziell
für das lokale Geschäftsfeld, und nebstdem zahlreiche sogenannte "Discount
Broker". Regionale Broker konzentrieren sich vorwiegend auf begrenzte
geographische Gebiete, zumal manchen Papieren größeres Ansehen allein
auf lokaler Ebene zukommt. Discount-Broker stellen dagegen nur einen
bestimmten Grundservice zu relativ geringen Gebühren bereit. Anleger,
die schlicht ihre Orders ausgeführt wissen möchten, und keine weitere
Betreuung oder Beratung wünschen, können auf diese Weise ihren Kommissionsaufwand
um bis zu 80 % senken.
In
den USA selbst muss grundsätzlich jeder bei der Börsenaufsichtsbehörde
(SEC) registrierte
Broker oder Händler Mitglied der "Securities Investor Protection Corporation"
sein. Zweck dieser Institution ist es, gemäß "Securities Investor Protection
Act" von 1970 im Versicherungsfall die Klientel insolventer Broker gegen
finanzielle Verluste in Wertpapiergeschäften pauschal bis zu einer genau
festgelegten Höhe zu versichern.
Das
Einkommen eines "account executive" wird vielfach zu einem guten Teil
mitbestimmt durch Brokergebühren (Provisionszahlungen, Spesen, "commission",
"brokerage", "fees"), welche dessen Kunden im Gegenzug
für seine Mühewaltung aufbringen müssen. Brokergebühren, wenngleich
im Verhältnis zu den bewegten Werten durchweg gering ausgemessen, setzen
sich gewöhnlich aus einer Summe zusammen, die in direktem Bezug steht
zu den laufenden Umsätzen, d.
i. zu der Zahl der Käufe und Verkäufe von Wertpapieren auf den
Kundenkonten, können zum Teil aber auch Pauschalgebühren darstellen.
Brokergebühren (Maklergebühren, Courtage, "brokerages fees")
werden grundsätzlich erhoben für den Zweck, die eigenen Handelskosten
sowie sonstige auflaufende Kosten des Brokerhauses anteilig abzudecken.
Darüber hinaus sollen Brokergebühren selbstverständlich auch zur Gewinnerzielung
eines Brokers beitragen. Offenbar liegt darin zugleich eine gewisse
Versuchung, aus rein egoistischem Interesse sich einen naheliegenden
Vorteil zu verschaffen, indem Umschichtungen von Kundenportefeuilles
häufiger empfohlen oder diese bei Vorliegen einer Handelsvollmacht durch
den "account executive" selbst häufiger durchgeführt werden als es den
tatsächlichen Verhältnissen nach angemessen ist. Ein derartiges in kurzfristiger
Weise nach Vorteilen greifendes Manöver wird gemeinhin als
Spesenreiterei ("churning")
bezeichnet. Auf längere Sicht wird ein solches nicht genug zu missbilligende
Geschäftsgebaren jedoch fast immer den Verlust des Kunden nach sich
ziehen, wenn nicht in gewissen Fällen gar in ein Strafverfahren münden.
Leider wird eine derart widrige Handhabung disponibler Kundenkonten
unter Hintansetzung der langfristigen Geschäftsaussichten auf kurze
Sicht dennoch bisweilen für lohnend befunden.
Die Haupteinnahmequelle jener Broker, welche privat oder berufsmäßig
örtlich präsent auf dem Börsenparkett tätig werden, resultiert entweder
aus dem sogenannten Spread (der Spanne zwischen An- und Verkaufskursen),
aus den oben benannten Kommissionen im Kundengeschäft, aus Spekulationsgeschäften
im Eigenhandel oder endlich aus Zins- bzw. Dividendeneinnahmen. Die
meisten "floor broker" aber sind Angestellte großer Handelsbanken und
Brokerhäuser. Die Hauptaufgabe dieser Hauptgruppe von "floor brokers"
besteht darin, das Orderaufkommen der am Börsenhandel beteiligten Brokerhäuser
unter Beachtung von Ertragsgesichtspunkten sinnvoll in sich auszugleichen.
Während des laufenden Handels auf dem Börsenparkett ("trading floor")
sind "floor broker" dabei fortwährend über modernste Kommunikationsmittel
(Hand Held Terminals u. dgl.)
mit der Außenwelt verbunden, um so auf aktuelle und insbesondere auf
unverhofft eintreffende Nachrichten von richtungweisender Bedeutung
für das allgemeine Marktgeschehen unverzüglich und adäquat reagieren
zu können.
Grundsätzlich
ist es sehr ganz einfach, ein Wertpapierkonto bei einem Broker seiner
Wahl zu eröffnen. Es sind dazu keine langwierigen Unterhandlungen zu
führen. Ein Anruf genügt, und ein freundlicher "account executive" hilft
unbürokratisch bei der Klärung offener Fragen als auch beim Ausfüllen
der nötigen Formulare. Nach Unterzeichnung und Rücksendung der erforderlichen
Unterlagen kann der Kunde fortan alles Weitere telefonisch bzw. per
Datenfernübertragung (online) veranlassen. Transaktionen werden dabei
genau wie auf einem Girokonto verbucht. Zum Beispiel kann der Kunde
kurzerhand Geld überweisen, dafür Wertpapiere kaufen oder sich die Verkaufserlöse
auf seinem Konto ("cash account") gutschreiben oder sich diese
endlich auszahlen lassen.
Grundsätzlich
unterscheiden gemäß den Konten bei US-amerikanischen Brokerhäusern zwischen
Cash-Konten und Margin-Konten. Cash-Konten entsprechen
weitgehend den allenthalben aus dem Geschäftsleben bekannten Girokonten:
Einzahlungen und Verkaufserlöse auf solchen Konten müssen hierbei grundsätzlich
jederzeit sämtliche Auszahlungen und Gegenwerte aus Wertpapierkäufen
vollauf abdecken.
Margin-Konten
dagegen sind vergleichbar mit Girokonten inkl. Kreditlinie, d.
h. das Brokerhaus gewährt nötigenfalls bei Wertpapierkäufen automatisch
Kredit bis zu einer bestimmten vereinbarten Höhe. Voraussetzung für
die Einrichtung eines Margin-Kontos ist die Einwilligung des Kunden,
welche dem Brokerhaus die Erlaubnis verschafft, seine Wertpapiere bei
Bedarf als Sicherheit für etwaige gewährte Kredite zwecks Refinanzierung
an eine Bank zu verpfänden (zu lombardieren). Darüber hinaus muss sich
der Kunden verpflichten – nicht zuletzt, um die Abwicklung von Börsengeschäften
insgesamt zu erleichtern – alle gekauften Wertpapiere bei seinem Broker
("street name") zu belassen. Hierdurch wird das Brokerhaus der
legitimierte und registrierte Inhaber der über Margin-Konten der Kunden
gekauften Aktien mit der Folge, dass dem Broker zunächst auch sämtliche
Dividenden, Bezugsrechte und Geschäftsberichte zustehen.
Für den
Kunden des Brokers, dem eigentlichen Eigner der Papiere, ist dieses
Verfahren jedoch keineswegs von Nachteil, denn das Brokerhaus wird sämtliche
Erträge aus Wertpapieren umgehend an seine Kunden durchleiten. Der besondere
Vorzug für Letztere liegt dabei – neben dem einer eingeräumten Kreditlinie
– in der a) sicheren Aufbewahrung seiner Wertpapiere, b) professionellen
Buchführung durch den Broker, und c) Möglichkeit,
Leerverkäufe ("short selling") zu
tätigen.
Eines der Hauptanliegen eines jeden Brokers ist es,
Wertpapier-Transaktionen für den Kunden so einfach wie möglich zu gestalten.
Alles, was der Broker dazu bei der Erteilung einer Order ("trading
order") vom Anleger benötigt, ist die Angabe der konkreten Orderspezifikationen.
Beim Aktienkauf beispielsweise zählen hierzu
-
die
genaue Bezeichnung der Aktie bzw. die jeweilige Wertpapiernummer
ISIN*
-
ob
ge- oder verkauft werden soll
-
die
Anzahl der zu ordernden Aktien (i. Allg. gilt "round lot" = 100
Aktien, "odd lot" = 1 bis 99 Aktien)
-
welcher
Order-Typ gewünscht wird ("maket order", "limit order", "stop order"
etc.)
-
die Gültigkeitsdauer der Order. Hinzu tritt die noch die Kontonummer,
für die diese Order erteilt wurde.
(*
ISIN =
International Securities Identification Number; die international
gebräuchliche Wertpapierkennnummer ermöglicht es, Wertpapiere über Ländergrenzen
hinweg eindeutig zu identifizieren. ISIN ersetzt seit dem 22. April
2003 die hierzulande bekannte Wertpapierkennnummer WKN.)
Die Orderspezifikationen
4. und 5. im Einzelnen:
Ebenso
wie an anderen Börsenplätzen sollte der Auftraggeber auch an den US-Börsen
stets ein Zeitlimit für die Orderausführung setzen, also den genauen
Kalenderzeitraum oder -tag benennen, an bzw. zu dem der Broker die Order
nach Maßgabe des Kunden auszuführen beauftragt ist. Bei Tages-Orders
wird die Orderausführung ausschließlich am Tag der Ordererteilung versucht.
Wenn dies bis zum Handelsschluss nicht gelingt, wird eine Tages-Order
automatisch storniert. Entsprechendes gilt von Wochen- bzw. Monats-Orders.
Sollte kein Zeitlimit angegeben worden sein, wird die betreffende Order
grundsätzlich wie eine Tages-Order abgewickelt.
Nebst
den vorgenannten gibt es a) die sog. GTC-Order ("good-till-cancelled"),
welche grundsätzlich solange gültig bleibt, bis sie entweder ausgeführt
werden kann oder vom Kunden widerrufen wird; b) die sog. FOK-Order ("fill-or-kill"),
die verfällt, wenn der "Commission"-Broker (niemals der "specialist")
unvermögend ist, sie unverzüglich auszuführen und c) die "discretionary
order", bei der der Broker vollständige Handelsvollmacht besitzt.
Bei
den oben genannten Ordertypen unterscheidet man grundsätzlich zwischen
a) der Market-Order und b) der Limitorder.
Die Market-Order ist generell der am häufigsten anzutreffende Order-Typ.
Hierbei versucht der Broker die Order sofort und zum bestmöglichen Preis
auszuführen (d. h. bei Kauforder
zum niedrigsten möglichen Preis, bei Verkaufsorder zum höchsten möglichen
Preis). Der Einsatz einer Marktorder hat zur Folge, dass der Investor
zwar sicher mit einer Orderausführung rechnen kann, jedoch bezüglich
des Kauf- bzw. Verkaufskurses seiner Börsengeschäfte bis zur Ausführungsbestätigung
durch seinen Broker in Ungewissheit verharrt.
Bei
den Limitorders nennt der Investor einen Höchstpreis (bei Kauforders)
bzw. einen Tiefstpreis (bei Verkaufsorders), die jeweils nicht über-
bzw. unterschritten werden dürfen. Hierbei muss der Investor gegebenenfalls
bei entsprechend volatilen Kursen eine eventuelle Nichtausführung seiner
Order mit einkalkulieren.
Weiter
existieren noch die sogenannten Stop-Orders und Stop-Limitorders
mit ihren Variationen mannigfachster Art, dessen Anwendungsmöglichkeiten
der interessierte Anleger in jedem Falle zuvor über seinen Broker erfragen
sollte. Eine komplette Beschreibung sämtlicher an den Wertpapierbörsen
verwandter Orderarten finden Sie hier.
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