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Am Handel mit kurshabenden Wertpapieren ("securities") wirken regelmäßig eine Reihe verschiedener Teilnehmergruppen, Einzelpersonen und Institutionen mit. Obzwar es jedem Kapitaleigner grundsätzlich freisteht, im Rahmen von Einzelverhandlungen auf den Finanzmärkten Wertpapiergeschäfte anzubahnen und abzuwickeln, werden in Rücksicht auf die komplizierten Verhältnisse des tatsächlichen Wirtschaftslebens (zu nennen wären in erster Linie die Vermeidung eines erhöhten Ausfallrisikos oder Einsparungen von Suchkosten etc.*) für gewöhnlich die Dienste von Brokern, Geschäftsbanken und Börsen, d.h. Dienste von sogenannten Finanzintermediären in Anspruch genommen.

[* Als weitere Gründe für das Einschalten von Finanzintermediären lassen sich anführen: unterschiedliche Vorstellungen über Laufzeiten, Losgrößen, Renditen und sonstige Risiken, die im Zusammenhang stehen mit den verschiedenen Formen von Finanzinvestitionen sowie die Möglichkeit der Nutzung von ergänzenden Dienstleistungen der Intermediäre, wie z.B. die bequeme Regelung des Zahlungs- und Dokumentenverkehrs oder auch die Bereitstellung von laufenden Kursdaten und aktuellen Marktinformationen.]

Landläufig steht der Begriff Broker in doppelter Bedeutung in Gebrauch: einerseits als Name für ein Finanzdienstleistungsinstitut*, das schwergewichtig auf dem Geschäftsfeld der Börsen tätig ist, und andererseits findet er ebenso oft Verwendung für eine sachverständige Person, die eine Maklerfunktion im Aufgabenbereich Börsenwesen ausübt. In der letztgenannten Funktion fällt dem Broker in der Hauptsache die Aufgabe zu, unter Wahrnehmung seiner eigenen als auch der legitimen Interessen seiner Kunden die schnellst- und bestmögliche Ausführung von Handelsaufträgen (Orders) auf eine sachgerechte Weise zu besorgen (Ausführungsgeschäft).

[* Speziell im US-amerikanischen Derivatehandel mit Futures und "exchange traded options" wird das eingeschaltete Handelshaus vielfach auch als "futures commission merchant" (FCM) bezeichnet, im Unterschied zur "brokerage firm" bei Wertpapiergeschäften.]

Broker fungieren gewerbsmäßig als Beauftragte (Mittelsmann, Makler, Agent, Kommissionär, Wechsler, Zwischenhändler) in einer Vertragsvermittlerfunktion für Investoren (Principal, Kommittent), indes ohne i. d. R. hierbei selbst Vertragspartei des Börsengeschäfts zu werden. Vielmehr suchen sie für ihre Auftraggeber einen entsprechenden Gegenkontrahenten ausfindig zu machen. Im Gegenzug erhält der Broker für jeden durch ihn zustande gekommenen Abschluss eine Vermittlungsprovision (Courtage, Provision, "commission", "brokerage", "fee"; "commission-broker") als Vergütung für seine geleisteten Dienste, deren Höhe entweder in einem vorab fixierten Betrag besteht oder aber einen festen Pomillesatz am Umsatz ausmacht. Jede gegen Entgelt erbrachte Vermittlungstätigkeit eines Brokers kann sich dem Prinzipe nach dabei lediglich auf das eben erwähnte Ausfindigmachen einer Gegenpartei beschränken, oder aber darüber hinaus sich auch auf das Aushandeln eines Kurses im Rahmen der Kursfindung eines Börsengeschäftes erstrecken. Letzteres kann der Broker je nach seiner gewerblichen Stellung gleichermaßen in der Funktion eines Broker-Dealers auf einem Börsenparkett als auch außerbörslich besorgen.

  Das Online-Depotkonto der DAB bank

 

 

 

 

 

 

 

 

Geldanlage suchende Privatinvestoren an den Finanzmärkten unterhalten für gewöhnlich Konten bei Maklergeschäftsfirmen ("Brokerfirma", Börsenkontor); denn i. d. R. ist diesem Personenkreis selbst der unmittelbare Zugang zur Börse durch besondere institutionelle Umstände verwehrt. Etliche dieser Handelshäuser sind mit ihren Filialnetzen in vielen verschiedenen Städten rund um den Erdkreis vertreten. Die einzelnen Präsenzen größerer Brokerfirmen verfügen als solche über hochmoderne Kommunikationsmittel, die es ihnen gestatten, neben anderem in Echtzeit permanenten Kontakt mit den Weltbörsen aufrechtzuerhalten. Daneben stehen sie in ständigem Direktkontakt zu ihren Hauptverwaltungen. Jene Mitarbeiter von Brokerfirmen, deren wichtigste Aufgabe die Betreuung privater Investoren, zumal die Entgegennahme und Weiterleitung von Kundenaufträgen ist, bezeichnet man als "account executives" oder auch als "registered representative". Der letzterwähnte Name deutet bereits darauf hin, dass jeder für die Kundenbetreuung verantwortliche Mitarbeiter eines Brokerhauses lizenziert und überdies bei der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde für den Wertpapier- bzw. Terminhandel staatlich registriert sein muss.

Aber auch institutionelle Investoren, wie insbesondere Commercial Banks, Pension Funds oder kommerzielle Hedger (Commercials), wickeln ihr Orderaufkommen über große korrespondierende Brokerhäuser ab. Daneben existieren kleinere Brokerfirmen, die sich auf ganz bestimmte Bereiche des institutionellen Sektors spezialisiert haben. Des Weiteren gibt es, vor allem in den USA, ein Vielzahl von regionalen Firmen speziell für das lokale Geschäftsfeld, und nebstdem zahlreiche sogenannte "Discount Broker". Regionale Broker konzentrieren sich vorwiegend auf begrenzte geographische Gebiete, zumal manchen Papieren größeres Ansehen allein auf lokaler Ebene zukommt. Discount-Broker stellen dagegen nur einen bestimmten Grundservice zu relativ geringen Gebühren bereit. Anleger, die schlicht ihre Orders ausgeführt wissen möchten, und keine weitere Betreuung oder Beratung wünschen, können auf diese Weise ihren Kommissionsaufwand um bis zu 80 % senken.

In den USA selbst muss grundsätzlich jeder bei der Börsenaufsichtsbehörde (SEC) registrierte Broker oder Händler Mitglied der "Securities Investor Protection Corporation" sein. Zweck dieser Institution ist es, gemäß "Securities Investor Protection Act" von 1970 im Versicherungsfall die Klientel insolventer Broker gegen finanzielle Verluste in Wertpapiergeschäften pauschal bis zu einer genau festgelegten Höhe zu versichern.

Das Einkommen eines "account executive" wird vielfach zu einem guten Teil mitbestimmt durch Brokergebühren (Provisionszahlungen, Spesen, "commission", "brokerage", "fees"), welche dessen Kunden im Gegenzug für seine Mühewaltung aufbringen müssen. Brokergebühren, wenngleich im Verhältnis zu den bewegten Werten durchweg gering ausgemessen, setzen sich gewöhnlich aus einer Summe zusammen, die in direktem Bezug steht zu den laufenden Umsätzen, d. i. zu der Zahl der Käufe und Verkäufe von Wertpapieren auf den Kundenkonten, können zum Teil aber auch Pauschalgebühren darstellen. Brokergebühren (Maklergebühren, Courtage, "brokerages fees") werden grundsätzlich erhoben für den Zweck, die eigenen Handelskosten sowie sonstige auflaufende Kosten des Brokerhauses anteilig abzudecken. Darüber hinaus sollen Brokergebühren selbstverständlich auch zur Gewinnerzielung eines Brokers beitragen. Offenbar liegt darin zugleich eine gewisse Versuchung, aus rein egoistischem Interesse sich einen naheliegenden Vorteil zu verschaffen, indem Umschichtungen von Kundenportefeuilles häufiger empfohlen oder diese bei Vorliegen einer Handelsvollmacht durch den "account executive" selbst häufiger durchgeführt werden als es den tatsächlichen Verhältnissen nach angemessen ist. Ein derartiges in kurzfristiger Weise nach Vorteilen greifendes Manöver wird gemeinhin als Spesenreiterei ("churning") bezeichnet. Auf längere Sicht wird ein solches nicht genug zu missbilligende Geschäftsgebaren jedoch fast immer den Verlust des Kunden nach sich ziehen, wenn nicht in gewissen Fällen gar in ein Strafverfahren münden. Leider wird eine derart widrige Handhabung disponibler Kundenkonten unter Hintansetzung der langfristigen Geschäftsaussichten auf kurze Sicht dennoch bisweilen für lohnend befunden.

Die Haupteinnahmequelle jener Broker, welche privat oder berufsmäßig örtlich präsent auf dem Börsenparkett tätig werden, resultiert entweder aus dem sogenannten Spread (der Spanne zwischen An- und Verkaufskursen), aus den oben benannten Kommissionen im Kundengeschäft, aus Spekulationsgeschäften im Eigenhandel oder endlich aus Zins- bzw. Dividendeneinnahmen. Die meisten "floor broker" aber sind Angestellte großer Handelsbanken und Brokerhäuser. Die Hauptaufgabe dieser Hauptgruppe von "floor brokers" besteht darin, das Orderaufkommen der am Börsenhandel beteiligten Brokerhäuser unter Beachtung von Ertragsgesichtspunkten sinnvoll in sich auszugleichen. Während des laufenden Handels auf dem Börsenparkett ("trading floor") sind "floor broker" dabei fortwährend über modernste Kommunikationsmittel (Hand Held Terminals u. dgl.) mit der Außenwelt verbunden, um so auf aktuelle und insbesondere auf unverhofft eintreffende Nachrichten von richtungweisender Bedeutung für das allgemeine Marktgeschehen unverzüglich und adäquat reagieren zu können.

  •    Kundenkonten bei Brokern

Grundsätzlich ist es sehr ganz einfach, ein Wertpapierkonto bei einem Broker seiner Wahl zu eröffnen. Es sind dazu keine langwierigen Unterhandlungen zu führen. Ein Anruf genügt, und ein freundlicher "account executive" hilft unbürokratisch bei der Klärung offener Fragen als auch beim Ausfüllen der nötigen Formulare. Nach Unterzeichnung und Rücksendung der erforderlichen Unterlagen kann der Kunde fortan alles Weitere telefonisch bzw. per Datenfernübertragung (online) veranlassen. Transaktionen werden dabei genau wie auf einem Girokonto verbucht. Zum Beispiel kann der Kunde kurzerhand Geld überweisen, dafür Wertpapiere kaufen oder sich die Verkaufserlöse auf seinem Konto ("cash account") gutschreiben oder sich diese endlich auszahlen lassen.

Grundsätzlich unterscheiden gemäß den Konten bei US-amerikanischen Brokerhäusern zwischen Cash-Konten und Margin-Konten. Cash-Konten entsprechen weitgehend den allenthalben aus dem Geschäftsleben bekannten Girokonten: Einzahlungen und Verkaufserlöse auf solchen Konten müssen hierbei grundsätzlich jederzeit sämtliche Auszahlungen und Gegenwerte aus Wertpapierkäufen vollauf abdecken.

Margin-Konten dagegen sind vergleichbar mit Girokonten inkl. Kreditlinie, d. h. das Brokerhaus gewährt nötigenfalls bei Wertpapierkäufen automatisch Kredit bis zu einer bestimmten vereinbarten Höhe. Voraussetzung für die Einrichtung eines Margin-Kontos ist die Einwilligung des Kunden, welche dem Brokerhaus die Erlaubnis verschafft, seine Wertpapiere bei Bedarf als Sicherheit für etwaige gewährte Kredite zwecks Refinanzierung an eine Bank zu verpfänden (zu lombardieren). Darüber hinaus muss sich der Kunden verpflichten – nicht zuletzt, um die Abwicklung von Börsengeschäften insgesamt zu erleichtern – alle gekauften Wertpapiere bei seinem Broker ("street name") zu belassen. Hierdurch wird das Brokerhaus der legitimierte und registrierte Inhaber der über Margin-Konten der Kunden gekauften Aktien mit der Folge, dass dem Broker zunächst auch sämtliche Dividenden, Bezugsrechte und Geschäftsberichte zustehen.

Für den  Kunden des Brokers, dem eigentlichen Eigner der Papiere, ist dieses Verfahren jedoch keineswegs von Nachteil, denn das Brokerhaus wird sämtliche Erträge aus Wertpapieren umgehend an seine Kunden durchleiten. Der besondere Vorzug für Letztere liegt dabei – neben dem einer eingeräumten Kreditlinie – in der a) sicheren Aufbewahrung seiner Wertpapiere, b) professionellen Buchführung durch den Broker, und c) Möglichkeit, Leerverkäufe ("short selling") zu tätigen.

 

  •    Orderspezifikationen

Eines der Hauptanliegen eines jeden Brokers ist es, Wertpapier-Transaktionen für den Kunden so einfach wie möglich zu gestalten. Alles, was der Broker dazu bei der Erteilung einer Order ("trading order") vom Anleger benötigt, ist die Angabe der konkreten Orderspezifikationen. Beim Aktienkauf beispielsweise zählen hierzu

  1. die genaue Bezeichnung der Aktie bzw. die jeweilige Wertpapiernummer ISIN*

  2. ob ge- oder verkauft werden soll

  3. die Anzahl der zu ordernden Aktien (i. Allg. gilt "round lot" = 100 Aktien, "odd lot" = 1 bis 99 Aktien)

  4. welcher Order-Typ gewünscht wird ("maket order", "limit order", "stop order" etc.)

  5. die Gültigkeitsdauer der Order. Hinzu tritt die noch die Kontonummer, für die diese Order erteilt wurde.

(* ISIN = International Securities Identification Number; die international gebräuchliche Wertpapierkennnummer ermöglicht es, Wertpapiere über Ländergrenzen hinweg eindeutig zu identifizieren. ISIN ersetzt seit dem 22. April 2003 die hierzulande bekannte Wertpapierkennnummer WKN.)

Die Orderspezifikationen 4. und 5. im Einzelnen:

Ebenso wie an anderen Börsenplätzen sollte der Auftraggeber auch an den US-Börsen stets ein Zeitlimit für die Orderausführung setzen, also den genauen Kalenderzeitraum oder -tag benennen, an bzw. zu dem der Broker die Order nach Maßgabe des Kunden auszuführen beauftragt ist. Bei Tages-Orders wird die Orderausführung ausschließlich am Tag der Ordererteilung versucht. Wenn dies bis zum Handelsschluss nicht gelingt, wird eine Tages-Order automatisch storniert. Entsprechendes gilt von Wochen- bzw. Monats-Orders. Sollte kein Zeitlimit angegeben worden sein, wird die betreffende Order grundsätzlich wie eine Tages-Order abgewickelt.

Nebst den vorgenannten gibt es a) die sog. GTC-Order ("good-till-cancelled"), welche grundsätzlich solange gültig bleibt, bis sie entweder ausgeführt werden kann oder vom Kunden widerrufen wird; b) die sog. FOK-Order ("fill-or-kill"), die verfällt, wenn der "Commission"-Broker (niemals der "specialist") unvermögend ist, sie unverzüglich auszuführen und c) die "discretionary order", bei der der Broker vollständige Handelsvollmacht besitzt.

Bei den oben genannten Ordertypen unterscheidet man grundsätzlich zwischen a) der Market-Order und b) der Limitorder. Die Market-Order ist generell der am häufigsten anzutreffende Order-Typ. Hierbei versucht der Broker die Order sofort und zum bestmöglichen Preis auszuführen (d. h. bei Kauforder zum niedrigsten möglichen Preis, bei Verkaufsorder zum höchsten möglichen Preis). Der Einsatz einer Marktorder hat zur Folge, dass der Investor zwar sicher mit einer Orderausführung rechnen kann, jedoch bezüglich des Kauf- bzw. Verkaufskurses seiner Börsengeschäfte bis zur Ausführungsbestätigung durch seinen Broker in Ungewissheit verharrt.

Bei den Limitorders nennt der Investor einen Höchstpreis (bei Kauforders) bzw. einen Tiefstpreis (bei Verkaufsorders), die jeweils nicht über- bzw. unterschritten werden dürfen. Hierbei muss der Investor gegebenenfalls bei entsprechend volatilen Kursen eine eventuelle Nichtausführung seiner Order mit einkalkulieren.

Weiter existieren noch die sogenannten Stop-Orders und Stop-Limitorders mit ihren Variationen mannigfachster Art, dessen Anwendungsmöglichkeiten der interessierte Anleger in jedem Falle zuvor über seinen Broker erfragen sollte. Eine komplette Beschreibung sämtlicher an den Wertpapierbörsen verwandter Orderarten finden Sie hier.

 

Siehe auch:

Aufzählung

Orderarten an den Terminbörsen

Aufzählung

Wirtschaftskalender

Aufzählung

Die Goldseite

Aufzählung

Devisenkurse in Echtzeit

Aufzählung

Vergleich von Depots der Banken

Aufzählung

Vergleich von Girokonten

Aufzählung

Vergleich von Festgeldanlagen

Aufzählung

Vergleich von Versicherungen

 

"Ein Zyniker ist ein Mensch, der von allem den Preis und von nichts den Wert kennt."
Oscar Wilde (1854-1900), irischer Schriftsteller

 

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2010 Bert H. Deiters
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Stand: 21. Juli 2010. Alle Rechte vorbehalten.