DeiFin – Die Finanzseite

Home Zurück Inhalt Feedback Impressum Suchen Content

    Orderarten Optionen

Futures
Optionen
Hedging
Märkte
Themen
Rat und Tipps
Bücher
Glossar
Links

 

 

Ordererteilung an den Optionsbörsen

 

Um in der Lage zu sein, auf jede nur denkbare Marktkonstellation zu rechter Zeit mit dem angemessenen Order-Instrumentarium zu antworten, ist das genaue Verständnis der verschiedenen börslichen Auftragsformen (Orderarten), ihrer Anwendungsvoraussetzungen und Funktionsweisen, von elementarer Bedeutung. Die folgenden Seiten bieten eine Gesamtdarstellung der an den internationalen Optionsbörsen geläufigen Orderarten zusammen mit Beispielen für einen möglichst zweckmäßigen Einsatz im Optionshandel.

Die Handelsabsicht an der Börse wird durch die Erteilung einer Order (Auftrag, Gebot) praktisch kundbar gemacht. Mit ihrer Hilfe konkretisiert der Händler seinen Handelswunsch und setzt damit die Realisation seines Engagements ins Werk. Individuelle Orders werden üblicherweise auf der Basis von vorliegenden Informationen mit Blick auf das aktuelle und künftige Marktgeschehen erteilt. Jede Orderart erfüllt einen unterschiedlichen Zweck und verlangt damit auch unterschiedliche Angaben. Grundsätzlich ist bei der Ordererteilung zu beachten, dass nicht immer alle an sich ausführbaren – und im Folgenden vorzustellenden – Orderarten von jeder Optionsbörse wunschgemäß und vorbehaltlos entgegengenommen werden. Welche Orderarten im Einzelfall zulässig sind, hängt von den jeweils geltenden Börsenregeln ab, die sich jedoch von Zeit zu Zeit ändern können. Aber auch dann, wenn die börsenseitige Zulässigkeit unstreitig ist, empfiehlt es sich, vor Aufnahme der Handelstätigkeit und einer ersten Ordererteilung in Erfahrung zu bringen, welche Orderarten im Einzelnen Ihr Kommissionshandelshaus zu akzeptieren bereit ist. Dies gilt insbesondere für Discount-Broker bzw. sogenannte Direktbanken.

 

  Kostenloses Girokonto der Deutschen Kreditbank

 

 

Zu den primären Aufgaben eines jeden Bank- bzw. Brokerhauses gehört es, dem Kunden die Orderabwicklung so einfach und so bequem wie möglich zu gestalten. Alles, was der Kundenbetreuer zur Auftragserledigung vom Investor benötigt, ist die eindeutige, unmissverständliche Angabe konkreter Orderspezifikationen. Bei der Ordererteilung für Optionen hat sich die Benennung der einzelnen Orderbestandteile in einer bestimmten Reihenfolge und Terminologie als zweckmäßig erwiesen:

1.) Ganz zuerst ist anzugeben, ob die gewählte Option gekauft ("buy trade"; = Long) oder verkauft ("sell trade"; = Short) werden soll. Hinzu tritt die Angabe, ob es sich hierbei um eine neu zu öffnende Position ("open", "opening trade") in Optionen handelt, oder ob eine vorher bereits eingeleitete, bestehende (offene) Long- bzw. Short-Optionsposition wieder zu schließen ist ("close", "closing sale"). Hierzu folgende Beispiele:

a.) Sie haben zuvor eine Option gekauft (Sie sind damit Halter der Option = Long) und möchten diese nunmehr wieder verkaufen. Sie formulieren dann: "close sell ..." bzw. "Zum Schließen verkaufe ich ...".

b.) Sie haben eine Option verkauft, ohne diese vorher im Besitz gehabt zu haben (= Short, Stillhalter-Position, d. h., Sie haben eine Option leerverkauft; "Short Sale") und möchten diese nunmehr zurückkaufen, um Ihre Position zu schließen. Sie sagen dann: "close buy ..." bzw. "Zum Schließen kaufe ich ...".

c.) Sie möchten eine Option kaufen, ohne diese vorher bereits leerverkauft zu haben (also kein Deckungskauf). Sie formulieren dann: "open buy ..." bzw. "Zum Öffnen kaufe ich ...".

d.) Sie möchten eine Option verkaufen, ohne diese vorher im Besitz gehabt zu haben (= "short sale"). Sie sagen hierbei: "open sell ..." bzw. "Zum Öffnen verkaufe ich ...".

Vorstehende Beispiele haben gleichermaßen für Kauf- (= Call) als auch für Verkaufsoptionen (= Put) Gültigkeit.

Gegebenfalls ist fernerhin anzugeben, ob die fragliche Option durch den Besitz des Basisinstruments gedeckt ist ("covered") oder nicht ("uncovered").

2.) Es folgt die Zahl der zu ordernden Optionskontrakte. Bei Aktien als Basiswert der Option bezieht sich ein Optionskontrakt i. d. R. auf einen Mindestschluss von 100 Aktien, bei "futures options" dagegen stets auf einen Futures-Kontrakt.

3.) Darauf folgen die Benennung des Verfallmonats (Verfalldatum, "expiration date") und des Basiswerts der Option. Der Basiswert wird mit dem Namen des zugrunde liegenden Wertpapiers, Index oder Währung (z. B. XYZ-Aktie, DAX®-Index) bzw. des zugrunde liegenden Future-Marktes (z. B. Euro FX Futures) bezeichnet. Bei schriftlicher Ordererteilung resp. Verwendung von Ordersoftware wird hierbei verschiedentlich auf die eindeutige Wertpapierkennnummer (ISIN) oder dem gängigen Tickersymbol ("trading symbol") zurückgegriffen. Wird die Option an mehreren Börsen gleichzeitig notiert, so ist zweckmäßigerweise zusätzlich der Name der Optionsbörse (der Ausführungsplatz) anzugeben, für welche der Handel bestimmt ist (so z. B. " ... September-Silver COMEX ...).

4.) Hiernach folgt der Ausübungskurs der Option ("exercise price", "strike price") und der Typ der Option, also die Angabe, ob es sich bei der zu ordernden Option um eine Kauf- ("call") oder um eine Verkaufsoption ("put") handelt.

5.) Daran schließen sich spezielle Anweisungen und besondere Ausführungsklauseln an, die den Order-Typ bzw. das Handelsvolumen kennzeichnen, wie z. B. "at the market" oder preisliche Limits bei der Optionsprämie, "fill or kill" oder sonstige spezielle Anweisungen des Auftrags (s. u.). Werden Preislimits benannt, so ist es bei börsengelisteten Optionen nicht zwingend erforderlich, zugleich auch die Einheit (Währung, Punkte etc.) mit anzugeben, da diese sich von allein auf die reguläre Standardeinheit bezieht (z. B. US-$, US-¢, €, Indexpunkte usw.).

6.) Den Schluss bilden die Gültigkeitsdauer der Order in Verbindung mit der zugeordneten Kontonummer. Handeln Sie im Auftrag von Kunden, so ist außerdem anzugeben, ob es sich um eine Kundenorder ("customer order") oder um eine eigene Order handelt. Diese Angaben können jedoch auch ganz zu anfangs erfolgen (Bei telefonischer Ordererteilung sollten Sie in diesem Fall, bevor Sie hiernach fortfahren, kurz abwarten, bis dass der Broker Sie als Kunde identifizieren konnte.). Unterbleibt die Angabe zur Gültigkeitsdauer, so geht der Broker davon aus, dass es sich bei der betreffenden Order um eine Tages-Order ("good-for-day-order") handeln soll.

 

Es folgen einige typische Beispiele hierzu: "This is account number 12345678 ... On an Open/Day-Order, please Buy 1 Juni ABCD-Company 35 Put at ¢ 65"*, – "Zum Öffnen verkaufe 3 Dezember DAX® 6000 Call, Market", – "Closing Customer, Buy 4 August VWXY-Shares 55 Put at 52, GTC", "Zum Schließen verkaufe 2 Dezember Euro-Bund-Futures 110 Call zu 0,75. Die Kontonummer ist ...".

[* Hinweis: Auch wenn einem Optionskontrakt üblicherweise mehrere, i. d. R. 100 Aktien unterliegen, richten sich Preisangaben zur Optionsprämie stets auf eine einzige Aktie des Kontrakts. Der Kontraktpreis selbst beträgt demgemäß hiernach insgesamt das Hundertfache der in der Order benannten Prämie ("total premium".]

Grundsätzlich sind Aufträge zur Einleitung und Vollendung von Börsenoptionsgeschäften in jeder verständlichen Form zulässig. Die Übermittlung der einzelnen Orderangaben wird in jeder verstehbaren Form akzeptiert und macht die betreffende Order mit ihrer Annahme durch den Broker ("brokerage house", "commission house") im Allgemeinen auch sofort verbindlich. Telefonisch aufgegebene Orders werden vom Kundenbetreuer des Hauses zur Sicherheit noch einmal laut wiederholt, wodurch Sie die Gelegenheit bekommen, Ihre Order erforderlichenfalls nochmals zu korrigieren. Komplizierte Ordertypen sollten Sie zusammen mit Ihrer Handelsabsicht vorsichtshalber zuvor mit Ihrem Kundenbetreuer gründlich besprechen.

Erfahrungsgemäß kann es bei der Ordererteilung schnell zu allerhand Missdeutungen und Missverständnissen kommen. Deshalb ist um so dringender anzuempfehlen – sofern nicht bereits durch Order-Software vorgegeben – sich im Interesse unstrittiger Abschlüsse strikt an obiges Schema zu halten. Bei der Orderabwicklung "online", über das Internet bzw. via elektronischer Handelssysteme mit Online-Brokern, ist es darüber hinaus unerlässlich, sich vor einer ersten Auftragerteilung gründlich in die Bedienung und Technik der spezifischen Ordermodule der Software einzuarbeiten. Jeder kann sich die Folgen eines falsch verwendeten Kürzels oder eines Vertauschens von Kauf und Verkauf, Put und Call usw. ausmalen.

Börsengeschäfte sind bekanntlich schnelllebige Geschäfte. Zur Abkürzung der gesamten Orderabwicklung werden deshalb häufig spezielle Fachbegriffe, Akronyme und Symbole verwendet, die stellvertretend für die wichtigsten Bestandteile einer Order stehen (bspw. Market, MIT, Stopp oder GTC). Die folgenden Seiten sollen dazu dienen, Ihnen diese Begriffe und Usancen bei der Auftragerteilung im Optionshandel näher zu erläutern. Da es sich bei all diesen Bezeichnungen um eindeutige und allgemein gebräuchliche Formulierungen handelt, wird vorausgesetzt, dass der Anwender sie kennt und bei unsachgerechter Verwendung derselben sich möglicher Konsequenzen bewusst ist.

 

Weitere allgemeine Hinweise:

Orderarten existieren, weil im Zeitpunkt der Auftragerteilung der sich abschließend einstellende Marktpreis nicht bekannt ist. Jede Orderart erfüllt dabei einen anderen Zweck und verlangt damit auch unterschiedliche Angaben. Trotz der Fülle an praktisch anzutreffenden Orderarten, auf die jeder Händler mittels spezieller Anweisungen ganz nach Bedarf und Wahl zurückgreifen kann, entstehen ihm durch den Gebrauch derselben keine Extrakosten. Die Brokergebühren der Handelshäuser ("brokerage fees", "commissions") sind ungeachtet unterschiedlicher Orderarten üblicherweise einheitlich gestaffelt. Gleichwohl können je nach Gebührenmodell des betreffenden Brokerhauses Unterscheidungen sich daraus herleiten, ob die Brokergebühren Bezug nehmen auf lediglich einen isolierten Kauf- bzw. Verkauf (= "half turn") oder aber auf Kauf und Verkauf (bzw. Ausübung) eines Optionskontrakts zusammengenommen (= "round turn"). Im Gegensatz zu Futuresgeschäften wird der Broker die fälligen Kommissionen bei Optionsgeschäften gewöhnlich auf "half turn"-Basis berechnen. D. h., wird eine Option beispielsweise zuerst gekauft und später dann wieder verkauft, so fällt hierbei eine doppelte Kommissionszahlung an: eine erste im Zeitpunkt der Anschaffung der Option und eine zweite seinerzeit bei ihrer Glattstellung. Bei Nicht-Ausübung und Verfall einer Option wird allerdings von einer abermaligen Erhebung einer Kommission gänzlich abgesehen.

Darüber hinaus werden von einigen Brokerhäusern Teilausführungen jeweils extra berechnet. Bei einer Teilausführung ("a partial fill") lässt sich eine erteilte Order aufgrund der aktuellen Marktlage nicht in ihrem vorgesehenen Gesamtumfang, sondern nur teil- bzw. stufenweise ausführen, wobei voneinander abweichende Kurse bei den einzelnen Abschlüssen nicht auszuschließen sind.

Selbstverständlich gilt bei Optionsgeschäften: Haben Sie einen Call gekauft, so müssen Sie eine Verkaufs-Order für diesen Call erteilen, um Ihre offene Position in Call-Optionen glattzustellen; haben Sie einen Call verkauft (= Short, Stillhalter-Position), so müssen Sie eine Kauf-Order für diesen Call erteilen, um Ihre offene Position in Call-Optionen wieder einzudecken. Ganz Entsprechendes gilt auch für Put-Optionen.

Die moderne Orderabwicklung im Börsenwesen ist durch den Einfluss der Informationstechnologie und der computertechnischen Entwicklung der letzten Jahre geprägt. Durch die Vernetzung von Computersystemen vergeht von der Ordererteilung bis zur Orderausführung ("matching") i. Allg. nur ein kurzer Augenblick, abhängig vom jeweils verwendeten Handelssystem (Online, per Telefon, Präsenzhandel, vollelektronisches Bildschirmhandelssystem etc.). Allgemein gilt hierbei: Je kurzfristiger die Orderausführung möglich ist, desto flexibler lässt sich disponieren. Dies trifft natürlich insbesondere für das Daytrading zu. Lassen Sie sich also auf jeden Fall vor einem ersten Engagement an den Terminmärkten darüber aufklären, wie lange die Kommunikation von der Ordererteilung über die Orderausführung bis hin zur Bestätigung der Ausführung braucht.

Darüber hinaus empfiehlt es sich, bei jeder Ordererteilung den genauen Zeitpunkt des Auftrags sowie sämtliche Einzelheiten der jeweiligen Orders separat zu notieren, um auf diese Weise stets den Überblick zu wahren. Bereits getätigte Transaktionen lassen sich so leichter und sicherer nachvollziehen, zuvor erteilte Orders gegebenenfalls rechtzeitig widerrufen, Limits neu bestimmen oder Stopp-Kurse adjustieren. Haben Sie nachträglich Zweifel an der Richtigkeit einer Orderausführung, sollten Sie von Ihrem Broker zunächst die offiziellen Angabe zu "times and sales" erfragen. "Times and sales" (Handelszeiten und -abschlüsse) geben darüber Auskunft, wann genau wie viele Optionskontrakte an der Optionsbörse bei welchen Prämien gehandelt wurden.

Nach erfolgter Orderausführung ("order execution") erhält der Kunde, der bei einem Brokerhaus ein Trading-Konto führt, im Regelfall unverzüglich eine offizielle Ausführungsbestätigung ("order confirmation", "execution confirmation", oder kurz: "a fill") in schriftlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form, aus der die wichtigsten Einzelheiten der Transaktion (Menge, Prämie, Handelszeit, Erträge und Kosten etc.) klar ersichtlich sind. Steht eine Ausführungsbestätigung bereits eine Zeitlang aus, obschon sich der Kunde einer Ausführung gewiss sind, kann und sollte er seinen Broker um einer Orderausführungsüberprüfung ("order check") ersuchen.

Neben dem Recht auf eine obligatorische Ausführungsbestätigung hat der Kunde zudem Anspruch auf eine detaillierte Geschäftsbestätigung sowie auf eine schriftliche Monatsübersicht im Verein mit den zugehörigen Kontoauszügen, die zusammen erschöpfend Auskunft geben über seine durchgeführten Börsenoptionsgeschäfte innerhalb dieses Zeitraums ("detailed monthly statement").

Die Optionsbörsen kennen drei Order-Typen: preislich unlimitierte Orders, preislich limitierte Orders und zeitlich limitierte Orders. Diese wiederum lassen sich in vier elementare Orderarten untergliedern: Marktorders, Limitorders, Stopp-Orders und alternative Orders. Hinzu treten in Bezug auf gesonderte Ausführungsbedingungen zusätzlich qualifizierte Orders. Folgende Übersicht stellt die einzelnen möglichen Orderarten für Optionsgeschäfte zusammen*:

 

Aufzählung

Preislich unlimitierte Order

Marktorder ("market order")

Aufzählung

Preislich limitierte Orders ("price limit orders")

Limitorder ("limit order") und zusätzlich qualifiziert durch eine:

Aufzählung

OB-Order ("Limit-or-Better"-Order)

Aufzählung

FOK-Order ("Fill-or-Kill"-Order)

Aufzählung

IOC-Order ("Immediate-or-Cancel-Order")

Aufzählung

CV- oder MV-Order ("complete volume order", "minimum volume order")

Stopp-Order ("stop order")

Stopp-Limitorder ("stop-limit order")

Varianten der Stopp-Order (SCO-, SLCO- und SWL-Order)

MIT-Order ("market-if-touched order")

Aufzählung

Zeitlich limitierte Orders ("time limit order")

Tages-Order ("day order")

GTC-Order ("good-till-cancelled order")

MOO-Order ("market-on-opening order")

MOC-Order ("market-on-close order")

Aufzählung

Kombinierte und sonstige Orderarten

OCO-Order ("one cancels other order")

Basis Order ("contingent order")

AON-Order ("All-or-None-Order")

Handelsvollmacht ("discretionary order")

CXL-Order ("straight cancel order", Stornierungs-Order)

CFO-Order ("cancel former order")

[* Hinweis: Alle hier und im Folgenden erörterten Orderarten beziehen sich schwerpunktmäßig auf den ordergeleiteten kontinuierlichen Auktionshandel ("order-driven continuous auction market") aus der Perspektive des Auftraggebers (Kommittenten) zu seinem Kommissionshandelshaus.]

 

Eine detaillierte Beschreibung der verschiedenen Orderarten von Optionen finden Sie, abhängig von der Art ihres Basiswertes, auf den folgenden Seiten:

Aufzählung

Für Aktien- und sonstige Wertpapieroptionen:

Orderarten an den Wertpapierbörsen

Aufzählung

Für Optionen auf Futures ("futures options"):

Orderarten an den Terminbörsen

 

Wie oben bereits erwähnt, werden de facto nicht immer alle erdenklichen Orderarten an allen Börsenplätzen anstandslos akzeptiert. Gleichwohl werden zum Teil derlei "nicht qualifizierte" Orders von den einzelnen Brokerhäusern entgegengenommen in der Absicht, Kundenwünschen hierdurch möglichst weitgehend zu entgegenzukommen. Diese Orders erhalten dann im Regelfall den Status "not held", wodurch keinerlei Anspruch oder Gewähr auf Ausführung besteht. Aber auch der umgekehrte Fall ist denkbar: Aufgrund der Komplexität und des damit verbundenen Zeitaufwands wird eine Order nicht akzeptiert, obzwar sie an der betreffenden Terminbörse durchaus zulässig wäre.

Welche Ordertypen zulässig sind, hängt im Einzelfall von den jeweils gültigen Börsenregeln ab, die sich aber von Zeit zu Zeit ändern können. Einen Überblick über aktuell zulässige Orderarten erhalten Sie im Regelfall auf den Seiten der Internetpräsenz der jeweiligen Wertpapier- bzw. Terminbörsen oder von Ihrem Handelshaus.

Grundsätzlich werden Markt-, Limit-, Stopp-, FOK-, MOO- und MOC-Orders von allen Optionsbörsen (mit Einschränkungen indes GLOBEX® und Eurex) und für alle Optionskontrakte akzeptiert. Einige der Optionsbörsen erkennen alle hier dargestellten Orderarten an, andere wiederum lassen neben den vorstehend erwähnten zum Teil auch die übrigen Orderarten zu, machen jedoch ggf. Einschränkungen bei bestimmten Märkten (z.B. bei Optionen auf Getreide-Futures) einerseits bzw. hinsichtlich des Anspruchs in Bezug auf die Orderausführung andererseits.

Anmerkungen:

 

1.) Die kleinste handelbare Einheit (der Mindestschluss) bei börslichen Optionsgeschäften beträgt genau ein (1) Optionskontrakt. Ein Optionskontrakt auf Futures ("futures options") bezieht sich dabei stets auf einen (1) Futures-Kontrakt, z. B. auf einen April-Gold-Futures über standardisierte 100 Feinunzen Gold. Der Mindestschluss bei Aktien-Optionen beläuft sich, mit gelegentlich vorkommenden Ausnahmen davon, i. d. R. auf hundert (100) Aktien im zugrunde liegenden Aktienwert.

2.) An den Termin- und Optionsbörsen findet zur eindeutigen Kennzeichnung der verschiedenen Futures- und Optionskontrakte eine spezielle Symbolik Verwendung. Die folgende Tabelle erläutert die Zuordnung des hierbei gebräuchlichen Buchstabencodes zu den verschiedenen Kontraktmonaten.

Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember
F G H J K M N Q U V X Z

 

Insoferne der Emittent von Optionsscheinen, oder bei Börsenartikeln die Börsenregeln, es zulassen, können die meisten der oben angeführten Orderarten auch jenseits des Börsenparketts zusammengeführt werden. In diesem Falle spricht man von einer "off-floor order". Soll das Geschäft außerbörslich stattfinden, wird ein sorgfältiger Kundenbetreuer zuvor die derzeit gültigen An- und Verkaufskurse abfragen.

Alle Angaben ohne Gewähr.

 

zurück

 

Futures Optionen Hedging Märkte Themen Rat und Tipps Bücher Glossar Links

 

 

 

 

Diagramm

Home Inhalt Feedback Impressum Suchen Content

 

Ihre E-Mail mit Fragen, Anregungen, Kommentaren oder Verbesserungsvorschlägen zu dieser Webseite an: info-d1@deifin.de 
Vervielfältigung nur mit Genehmigung des Verfassers. Bitte beachten Sie auch den Disclaimer und Urheberrechtshinweis
© 2003
2010 Bert H. Deiters
 Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte übernehme ich keine Gewähr.
Stand: 26. Juli 2010. Alle Rechte vorbehalten.