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Um in
der vorteilhaften Lage zu sein, auf jede nur denkbare Marktkonstellation
zu rechter Zeit mit dem angemessenen Order-Instrumentarium antworten
zu können, liegt viel daran, sich zunächst ein klares Verständnis von
den verschiedenen börslichen Auftragsformen (Orderarten),
ihren Anwendungsvoraussetzungen und Funktionsweisen zu verschaffen.
Die folgenden Seiten bieten eine Gesamtdarstellung der an den internationalen
Optionsbörsen geläufigen Orderarten zusammen mit Beispielen für einen
möglichst zweckmäßigen Einsatz im Optionshandel.
Die Handelsabsicht wird
durch die Erteilung und Weiterleitung einer Order (Auftrag,
Gebot) an die Börse wirksam gemacht. Mit ihrer Hilfe konkretisiert
der Händler seinen Handelswunsch und setzt damit die Realisation seines
Engagements ins Werk. Individuelle Orders werden üblicherweise auf der
Basis von vorliegenden Informationen mit Blick auf das aktuelle und
künftige Marktgeschehen erteilt. Jede Orderart erfüllt einen unterschiedlichen
Zweck und verlangt damit auch unterschiedliche Angaben. Grundsätzlich
ist bei der Ordererteilung zu beachten, dass nicht immer alle an sich
ausführbaren – und im Folgenden vorzustellenden – Orderarten von jeder
Optionsbörse wunschgemäß und vorbehaltlos entgegengenommen werden. Welche
Orderarten im Einzelfall zulässig sind, hängt von den jeweils geltenden
Börsenregeln ab, die sich jedoch von Zeit zu Zeit ändern können. Aber
auch dann, wenn die börsenseitige Zulässigkeit unstreitig ist, empfiehlt
es sich, vor Aufnahme der Handelstätigkeit und einer ersten Ordererteilung
in Erfahrung zu bringen, welche Orderarten im Einzelnen Ihr Kommissionshandelshaus
zu akzeptieren bereit ist. Dies gilt insbesondere für
Discount-Broker bzw. sogenannte
Direktbanken.
Zu den primären Aufgaben eines
jeden Bank- bzw. Brokerhauses gehört es, dem Kunden die Orderabwicklung
so einfach und so bequem wie möglich zu gestalten. Alles, was der Kundenbetreuer
zur Auftragserledigung vom Investor benötigt, ist die eindeutige, unmissverständliche
Angabe konkreter Orderspezifikationen. Bei der Ordererteilung für
Optionen hat sich
die Benennung der einzelnen Orderbestandteile in einer bestimmten Reihenfolge
und Terminologie als zweckmäßig erwiesen:
1.) Ganz zu Anfang ist anzugeben, ob die zu handelnde
Option gekauft ("buy trade"; = Long) oder
verkauft ("sell trade"; = Short) werden soll. Dem
schließt sich die Angabe an, ob mit der Order eine Position ("open",
"opening trade") in Optionen neu zu öffnen beabsichtigt
wird, oder ob eine vorher bereits eingeleitete, bestehende (offene)
Long- bzw. Short-Optionsposition wieder zu schließen ist
("close", "closing sale"). Hierzu folgende Beispiele:
a.) Sie
haben zuvor eine Option gekauft (Sie sind damit Halter der Option =
Long) und möchten diese nunmehr wieder verkaufen. Sie formulieren dann:
"close sell ..." bzw. "Zum Schließen verkaufe ich ...".
b.) Sie
haben eine Option verkauft, ohne diese vorher im Besitz gehabt zu haben
(= Short, Stillhalter-Position, d.
h., Sie haben eine Option leerverkauft; "Short Sale") und möchten
diese nunmehr zurückkaufen, um Ihre Position zu schließen. Sie sagen
dann: "close buy ..." bzw. "Zum Schließen kaufe ich ...".
c.) Sie
möchten eine Option kaufen, ohne diese vorher bereits in blanko verkauft
zu haben (der Kauf soll also kein Deckungskauf sein). Sie formulieren
dann: "open buy ..." bzw. "Zum Öffnen kaufe ich ...".
d.) Sie
möchten eine Option verkaufen, ohne diese vorher im Besitz gehabt zu
haben (= "short sale").
Sie sagen hierbei: "open sell ..." bzw. "Zum Öffnen verkaufe
ich ...".
Vorstehende
Beispiele haben gleichermaßen für Kauf-
(= Call) als auch für
Verkaufsoptionen (=
Put) Gültigkeit.
Gegebenfalls ist fernerhin anzugeben,
ob die fragliche Option durch den Besitz des Basisinstruments gedeckt
ist ("covered") oder nicht ("uncovered").
2.) Es folgt die Zahl der zu ordernden
Optionskontrakte. Bei Aktien als Basiswert der Option bezieht sich ein
Optionskontrakt i. d. R. auf
einen Mindestschluss
von 100 Aktien, bei "futures options" dagegen stets auf einen
Futures-Kontrakt.
3.) Darauf folgen die Benennung des Verfallmonats
(Verfalldatum, "expiration date") und des Basiswerts der Option.
Der Basiswert wird mit dem Namen des zugrunde liegenden Wertpapiers,
Index oder Währung (z. B.
XYZ-Aktie, DAX®-Index) bzw. des zugrunde liegenden Future-Marktes
(z. B. Euro FX Futures) bezeichnet.
Bei schriftlich abgefasster Ordererteilung resp. Verwendung von Ordersoftware
wird hierbei verschiedentlich auf die eindeutige Wertpapierkennnummer
(ISIN) oder dem gängigen
Tickersymbol ("trading
symbol") zurückgegriffen. Wird die Option an mehreren Börsen gleichzeitig
notiert, so ist zweckmäßigerweise zusätzlich der Name der Optionsbörse
(der Ausführungsplatz) anzugeben, für welche der Handel bestimmt ist
(so z. B. " ... September-Silver
COMEX ...).
4.) Hiernach folgt der Ausübungskurs
der Option ("exercise price", "strike price")
und der Typ der Option, also die Angabe, ob es sich bei
der zu ordernden Option um eine Kauf- ("call")
oder um eine Verkaufsoption ("put") handelt.
5.) Daran schließen sich spezielle Anweisungen
und besondere Ausführungsklauseln an, die den Order-Typ bzw. das
Handelsvolumen kennzeichnen, wie z.
B. "at the market" oder preisliche Limits bei der Optionsprämie,
"fill or kill" oder sonstige spezielle Anweisungen des Auftrags
(s.
u.). Werden Preislimits benannt,
so ist es bei börsengelisteten Optionen nicht zwingend erforderlich,
zugleich auch die Einheit (Währung, Punkte etc.) mit anzugeben, da diese
sich von allein auf die reguläre Standardeinheit bezieht (z.
B. US-$, US-¢, €, Indexpunkte usw.).
6.) Den Schluss bilden die Gültigkeitsdauer
der Order in Verbindung mit der zugeordneten Kontonummer.
Handeln Sie im Auftrag von Kunden, so ist außerdem anzugeben, ob es
sich um eine Kundenorder ("customer order") oder um eine eigene
Order handelt. Diese Angaben können jedoch auch ganz zu anfangs erfolgen
(Bei telefonischer Ordererteilung sollten Sie in diesem Fall, bevor
Sie hiernach fortfahren, kurz abwarten, bis dass der Broker Sie als
Kunde identifizieren konnte.). Unterbleibt die Angabe zur Gültigkeitsdauer,
so geht der Broker davon aus, dass es sich bei der betreffenden Order
um eine Tages-Order ("good-for-day-order") handeln soll.
Es folgen einige typische Beispiele hierzu: "This is account number
12345678 ... On an Open/Day-Order, please Buy 1 Juni ABCD-Company 35
Put at ¢ 65"*, – "Zum Öffnen verkaufe 3 Dezember DAX®
6000 Call, Market", – "Closing Customer, Buy 4 August VWXY-Shares
55 Put at 52, GTC", – "Zum Schließen verkaufe 2 Dezember Euro-Bund-Futures
110 Call zu 0,75. Die Kontonummer ist ...".
[* Hinweis: Auch
wenn einem Optionskontrakt üblicherweise mehrere, i.
d. R. 100 Aktien unterliegen, richten sich Preisangaben zur Optionsprämie
stets auf eine einzige Aktie des Kontrakts. Der Kontraktpreis selbst
beträgt demgemäß hiernach insgesamt das Hundertfache der in der Order
benannten Prämie ("total premium".]
Grundsätzlich
sind Aufträge zur Einleitung und Vollendung von Börsenoptionsgeschäften
in jeder verständlichen Form zulässig. Die Übermittlung der einzelnen
Orderangaben wird in jeder verstehbaren Form akzeptiert und macht die
betreffende Order mit ihrer Annahme durch den Broker ("brokerage
house", "commission house") im Allgemeinen auch sofort verbindlich.
Telefonisch aufgegebene Orders werden vom Kundenbetreuer des Hauses
zur Sicherheit noch einmal laut wiederholt, wodurch Sie die Gelegenheit
bekommen, Ihre Order erforderlichenfalls nochmals zu korrigieren. Komplizierte
Ordertypen sollten Sie zusammen mit Ihrer Handelsabsicht vorsichtshalber
vorher mit Ihrem Kundenbetreuer gründlich besprechen.
Erfahrungsgemäß
kann es bei der Ordererteilung schnell zu allerhand Missdeutungen und
Missverständnissen kommen. Deshalb ist um so dringender anzuempfehlen
– sofern nicht bereits durch Order-Software vorgegeben – sich im Interesse
unstrittiger Abschlüsse strikt an obiges Schema zu halten. Bei der Orderabwicklung
"online", über das Internet bzw. via elektronischer Handelssysteme mit
Online-Brokern, ist es darüber hinaus unerlässlich, sich vor einer ersten
Auftragerteilung gründlich in die Bedienung und Technik der spezifischen
Ordermodule der Software einzuarbeiten. Jeder kann sich die Folgen eines
falsch verwendeten Kürzels oder eines Vertauschens von Kauf und Verkauf,
Put und Call usw. ausmalen.
Börsengeschäfte sind bekanntlich
schnelllebige Geschäfte. Zur Abkürzung der gesamten Orderabwicklung
werden deshalb häufig spezielle Fachbegriffe, Akronyme und Symbole verwendet,
die stellvertretend für die wichtigsten Bestandteile einer Order stehen
(bspw. Market, MIT, Stopp oder GTC). Die
folgenden Seiten sollen dazu dienen, Ihnen diese Begriffe und Usancen
bei der Auftragerteilung im Optionshandel näher zu erläutern. Da es
sich bei all diesen Bezeichnungen um eindeutige und allgemein gebräuchliche
Formulierungen handelt, wird vorausgesetzt, dass der Anwender sie kennt
und bei unsachgerechter Verwendung derselben sich möglicher Konsequenzen
bewusst ist.
Weitere allgemeine Hinweise:
Orderarten
existieren, weil im Zeitpunkt der Auftragerteilung der sich abschließend
einstellende Marktpreis nicht bekannt ist. Jede Orderart erfüllt dabei
einen anderen Zweck und verlangt damit auch unterschiedliche Angaben.
Trotz der Fülle an praktisch anzutreffenden Orderarten, auf die jeder
Händler mittels spezieller Anweisungen ganz nach Bedarf und Wahl zurückgreifen
kann, entstehen ihm durch den Gebrauch derselben keine Extrakosten.
Die Brokergebühren der Handelshäuser ("brokerage fees", "commissions")
sind ungeachtet unterschiedlicher Orderarten üblicherweise einheitlich
gestaffelt. Gleichwohl können je nach Gebührenmodell des betreffenden
Brokerhauses Verschiedenheiten sich daraus herleiten, ob die Brokergebühren
Bezug nehmen auf lediglich einen isolierten Kauf- bzw. Verkauf (= "half
turn") oder aber auf Kauf und Verkauf (bzw. Ausübung) eines Optionskontrakts
zusammengenommen (= "round turn"). Im Gegensatz zu Futuresgeschäften
wird der Broker die fälligen Kommissionen bei Optionsgeschäften gewöhnlich
auf "half turn"-Basis berechnen. D.
h., wird eine Option beispielsweise zuerst gekauft und später
dann wieder verkauft, so fällt hierbei eine doppelte Kommissionszahlung
an: eine erste im Zeitpunkt der Anschaffung der Option und eine zweite
seinerzeit bei ihrer Glattstellung. Bei Nicht-Ausübung und Verfall einer
Option wird allerdings von einer abermaligen Erhebung einer Kommission
gänzlich abgesehen.
Darüber
hinaus werden von einigen Brokerhäusern Teilausführungen jeweils
extra berechnet. Bei einer Teilausführung ("a partial fill")
lässt sich eine erteilte Order aufgrund der aktuellen Marktlage nicht
in ihrem vorgesehenen Gesamtumfang, sondern nur teil- bzw. stufenweise
ausführen, wobei voneinander abweichende Kurse bei den einzelnen Abschlüssen
nicht auszuschließen sind.
Selbstverständlich
gilt bei Optionsgeschäften des Finanzmarktes: Haben Sie einen Call
gekauft, so müssen Sie eine Verkaufs-Order für
eben diesen Call erteilen, um Ihre offene Position in Call-Optionen
glattzustellen; haben Sie einen Call verkauft (= Short, Stillhalter-Position),
so müssen Sie eine Kauf-Order für diesen Call erteilen,
um Ihre offene Position in Call-Optionen wieder einzudecken. Ein Entsprechendes
gilt auch für Put-Optionen.
Die moderne Orderabwicklung im Börsenwesen ist durch
den Einfluss der Informationstechnologie und der computertechnischen
Entwicklung der letzten Jahre geprägt. Durch die Vernetzung von Computersystemen
vergeht von der Ordererteilung bis zur Orderausführung ("matching")
i. Allg. nur ein kurzer Augenblick, abhängig vom jeweils verwendeten
Handelssystem (Online, per Telefon, Präsenzhandel, vollelektronisches
Bildschirmhandelssystem etc.). Allgemein gilt hierbei: Je kurzfristiger
die Orderausführung möglich ist, desto flexibler lässt sich disponieren.
Dies trifft natürlich insbesondere für das Daytrading in Optionen zu.
Lassen Sie sich also auf jeden Fall vor einem ersten Engagement an den
Terminmärkten darüber aufklären, wie lange die Kommunikation von der
Ordererteilung über die Orderausführung bis hin zur Bestätigung der
Ausführung braucht.
Darüber
hinaus empfiehlt es sich, bei jeder Ordererteilung den genauen Zeitpunkt
des Auftrags sowie sämtliche Einzelheiten der jeweiligen Orders separat
zu notieren, um auf diese Weise stets den Überblick zu wahren. Bereits
getätigte Transaktionen lassen sich so leichter und sicherer nachvollziehen,
zuvor erteilte Orders gegebenenfalls rechtzeitig widerrufen, Limits
neu bestimmen oder Stopp-Kurse adjustieren. Haben Sie nachträglich Zweifel
an der Richtigkeit einer Orderausführung, sollten Sie von Ihrem Broker
zunächst die offiziellen Angabe zu "times and sales" erfragen. "Times
and sales" (Handelszeiten und -abschlüsse) geben darüber Auskunft, wann
genau wie viele Optionskontrakte an der Optionsbörse bei welchen Prämien
gehandelt wurden.
Nach
erfolgter Orderausführung ("order execution") erhält der Kunde,
der bei einem Brokerhaus ein Trading-Konto
führt, im Regelfall unverzüglich eine offizielle Ausführungsbestätigung
("order confirmation", "execution confirmation", oder
kurz: "a fill") in schriftlicher, fernmündlicher oder elektronischer
Form, aus der die wichtigsten Einzelheiten der Transaktion (Menge, Prämie,
Handelszeit, Erträge und Kosten etc.) klar ersichtlich sind. Steht eine
Ausführungsbestätigung bereits eine Zeitlang aus, obschon sich der Kunde
einer Ausführung gewiss sind, kann und sollte er seinen Broker um einer
Orderausführungsüberprüfung ("order check") ersuchen.
Neben
dem Recht auf eine obligatorische Ausführungsbestätigung hat der Kunde
zudem Anspruch auf eine detaillierte Geschäftsbestätigung sowie auf
eine aufgezeichnete Monatsübersicht im Verein mit den zugehörigen Kontoauszügen,
die zusammen erschöpfend Auskunft geben über seine durchgeführten Börsenoptionsgeschäfte
innerhalb dieses Zeitraums ("detailed monthly statement").
Die Optionsbörsen kennen
drei Order-Typen: preislich illimitierte Orders, preislich
limitierte Orders und zeitlich limitierte Orders. Diese wiederum
lassen sich in vier elementare Orderarten untergliedern: Marktorders,
Limitorders, Stopp-Orders und alternative Orders.
Hinzu treten in Bezug auf gesonderte Ausführungsbedingungen zusätzlich
qualifizierte Orders. Folgende Übersicht stellt die einzelnen möglichen
Orderarten für Optionsgeschäfte zusammen*:
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Preislich unlimitierte Order
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Marktorder ("market
order")
Limitorder
("limit order") und zusätzlich qualifiziert durch eine:
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OB-Order
("Limit-or-Better"-Order)
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FOK-Order
("Fill-or-Kill"-Order)
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IOC-Order
("Immediate-or-Cancel-Order")
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CV-
oder MV-Order ("complete volume order", "minimum volume order")
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Stopp-Order ("stop order")
Stopp-Limitorder
("stop-limit order")
Varianten
der Stopp-Order (SCO-, SLCO- und SWL-Order)
MIT-Order ("market-if-touched
order")
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Zeitlich limitierte Orders ("time limit order")
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Tages-Order
("day order")
GTC-Order
("good-till-cancelled order")
MOO-Order
("market-on-opening order")
MOC-Order ("market-on-close
order")
OCO-Order
("one cancels other order")
Basis
Order ("contingent order")
AON-Order
("All-or-None-Order")
Handelsvollmacht
("discretionary order")
CXL-Order
("straight cancel order", Stornierungs-Order)
CFO-Order
("cancel former order")
[* Hinweis: Alle
hier und im Folgenden erörterten Orderarten beziehen sich schwerpunktmäßig
auf den ordergeleiteten kontinuierlichen Auktionshandel ("order-driven
continuous auction market") aus der Perspektive des Auftraggebers
(Kommittenten) zu seinem Kommissionshandelshaus.]
Eine detaillierte
Beschreibung der verschiedenen Orderarten von Optionen finden Sie,
abhängig von der Art ihres Basiswertes, auf den folgenden Seiten:
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Für Aktien- und sonstige Wertpapieroptionen:
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Orderarten an den Wertpapierbörsen
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Für Optionen auf Futures ("futures options"):
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Orderarten an den Terminbörsen
Wie oben
bereits erwähnt, werden de facto nicht immer alle erdenklichen Orderarten
an allen Börsenplätzen anstandslos akzeptiert. Gleichwohl werden zum
Teil derlei "nicht qualifizierte" Orders von den einzelnen Brokerhäusern
entgegengenommen in der Absicht, Kundenwünschen hierdurch möglichst
weitgehend zu entgegenzukommen. Diese Orders erhalten dann im Regelfall
den Status "not held", wodurch keinerlei Anspruch oder Gewähr
auf Ausführung besteht. Aber auch der umgekehrte Fall ist denkbar: Aufgrund
der Komplexität und des damit verbundenen Zeitaufwands wird eine Order
nicht akzeptiert, obzwar sie an der betreffenden Terminbörse durchaus
zulässig wäre.
Welche
Ordertypen zulässig sind, hängt im Einzelfall von den jeweils gültigen
Börsenregeln ab, die sich aber von Zeit zu Zeit ändern können. Einen
Überblick über aktuell zulässige Orderarten erhalten Sie im Regelfall
auf den Seiten der Internetpräsenz der jeweiligen Wertpapier- bzw.
Terminbörsen oder von Ihrem
Handelshaus.
Bei aller
Verschiedenheit im Einzelnen werden Markt-, Limit-,
Stopp-, FOK-, MOO- und MOC-Orders von fast
allen Optionsbörsen (mit Einschränkungen indes GLOBEX®
und Eurex) und für alle Optionskontrakte akzeptiert. Einige der
Optionsbörsen erkennen sämtliche der hier dargestellten Orderarten an,
andere wiederum lassen neben den vorstehend erwähnten zum Teil auch
die übrigen Orderarten zu, machen jedoch ggf. Einschränkungen bei bestimmten
Märkten (z.B. bei Optionen auf Getreide-Futures) einerseits bzw. hinsichtlich
des Anspruchs in Bezug auf die Orderausführung andererseits.

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