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Aufzählung

Futureskurse, "bid-/ask"-Spreads und Börsenterminhandel

 

Wer sich auf den Finanzmarkt begibt, trifft im dortigen Handelsverkehr zwangsläufig auf zwei ganz unterschiedliche Arten von Preisofferten:

Aufzählung

Der Preis, zu dem man bestimmte Mengen der auf einem Markt gehandelten Werte, wie z. B. Futures, Optionen, Devisen, Aktien oder andere Finanzmarktinstrumente, bei sofortigem Abschluss kaufen kann, heißt "ask-price" (oft auch als "offer price" bezeichnet; deutsch: Briefkurs, Angebotpreis);

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der Preis, zu dem man bestimmte Mengen der auf einem Markt gehandelten Werte, wie z. B. Futures, Optionen, Devisen, Aktien oder andere Finanzmarktinstrumente, bei sofortigem Abschluss verkaufen kann, heißt "bid-price" (deutsch: Geldkurs, Nachfragegebot, Nachfragepreis).

Der Zusatz "bid" bringt somit zum Ausdruck, dass derjenige, der seinen Kurs mit diesem Zusatz versieht, das Marktobjekt zum genannten Kurs begehrt; der Zusatz "ask" dagegen gibt zu erkennen, dass der Kurssteller das Marktobjekt zum verkündeten Kurs anbietet.*

[* Kursmakler, die auf einem Markt für die von ihnen betreuten Werte laufend sowohl Kauf- als auch Verkaufsofferten stellen, müssen bereit und in der Lage sein, gleichzeitig bestimmte Quantitäten des fraglichen Markgegenstandes zum formulierten "bid-price" zu nehmen als auch bestimmte Mengen davon zum genannten "asked-price" abzugeben. Wollen sie dabei Gewinne machen bzw. Verluste vermeiden, so muss der "ask-price" der offerierten Kursquotation höher gesetzt werden als der "bid-price".]

Für Kursangaben, die den "bid"- und den "ask"-Kurs zu einem Ausdruck zusammenfassen, d. h. die jeweils paarweise in Erscheinung treten, hat sich die Bezeichnung Quotation (Quotierung, "quotation", "quote") ausgebildet. Die Nennung von Quotationen erfolgt immer aus der Perspektive desjenigen, der eine eine solche aufstellt. Bei vollständigen Kursquotationen wird sprachlich zuerst der niedrigere "bid-price", dann der ihm zugeordnete höhere "offer"-Preis angeführt. Aus formaler Sicht geht dabei der "bid"-Preis dem "offer"-Preis stets voran. Wer am Markt eine Quotation aufnimmt, kann also aussuchen, ob er zum vorliegenden "bid"-Preis zu verkaufen oder zum "offer"-Preis zu kaufen wünscht. Wem es allerdings einfällt, auf der Grundlage einer marktgerecht gestellten Kursquotation gleichzeitig zu kaufen und zu verkaufen, wird einen Verlust in Höhe der Preisdifferenz zwischen "bid" und "ask" zu verschmerzen haben. Den Preisunterschied zwischen "bid" und "ask" überhaupt nennt man ganz allgemein Geld-Brief-Spanne ("bid/ask-spread").

Eine an die Terminbörse herantretende (außenstehende) Person, die Termin- oder Optionskontrakte (Futures, "traded options") zu handeln gedenkt, wird vor Erteilung eines Auftrags (Order) sich über die aktuelle Marktlage verständigen wollen. Sie wird dazu neben anderem insbesondere den auf dem Markt herrschenden Börsenpreis (Futureskurs bzw. Optionsprämie) als Grundlage für eine erwogene Transaktion zu erkunden trachten. Dazu stehen ihr die verschiedensten Quellen offen. Praktisch kann dies z. B. geschehen mittels direkter Anfrage bei einem "floor broker" oder einem zugelassenen Market-Maker ("quote-request"), indikativ via elektronischer Kursinformationssysteme, über einen Bildschirmterminal einer Computerbörse oder "online" über einen Marktdatenlieferanten ("quote vendor").

So mag beispielsweise die Markt-Quotierung für den Dezember10-DAX®-Futures an der europäischen Terminbörse Eurex aktuell lauten: 5930,0 "bid" 5930,5 "offer".* Aus der vorstehend erfragten Quotation ersieht der sachkundige Händler, dass er bei Einwilligung unter sofortiger Ausführung seiner Order zu 5930,5 Indexpunkten eine Long-Position (Kaufposition) in Dezember10-DAX®-Futures einnehmen könnte, andererseits aber auch ebenso gut zu 5930,0 Indexpunkten eine Short-Position (Verkaufsposition) in diesem Terminkontrakt aufbauen könnte. Wer hingegen diesen Quote ausschlägt, sei es weil er weniger zu bieten geneigt ist als den "ask"-Preis, sei es weil er mehr verlangt als den "bid"-Preis, kommt augenblicklich nicht zum Zuge. Er muss auf seinen Abschluss entweder geduldig warten oder schließlich gar unverrichteter Dinge vom Markt zurücktreten.

[* Dem außenstehenden, beschauenden Investor erscheinen Quotierungen damit als durch die Marktlage gegebene Größen, denen er sich anzupassen hat ("price taker"). – Hinweis: Allzeit aktuelle Quotierungen sind für jedermann erhältlich über diverse Broker, Nachrichtenagenturen ("quote vendors", Datenanbieter, Datenvendor), über spezielle Informationsdienste im Internet und natürlich als ergänzende Dienstleistung auch von den Terminbörsen selbst.]

 

 

 

Einen tieferen Einblick in die herrschende Orderstruktur einer Börse, bestehend aus der gesamten Streubreite bester als auch nachrangiger "bid"- und "ask"-Preise im Verein mit der jeweils handelbaren Kontrakt-Stückzahl (Kurs- und Mengenofferten), gewährt ein Blick in das zentrale Auftragsbuch der Börse, das sogenannte Orderbuch, das gel. auch als »Skontro« bezeichnet wird ("inside market"). In das zentrale Auftragsbuch einer Börse, welches an Computerbörsen aus naheliegenden Gründen in rein elektronischer Form als Datei vorliegt, fließen reguläre Handelsaufträge (einschließlich Quotes) jeglicher Art mit ihren dazugehörenden Handelsvolumina ein. Präsent gewordene Aufträge, welche vom Auftraggeber vorher eigens mit einer Ausführungsbeschränkung ausgezeichnet wurden (z. B. jede eintreffende preislich limitierte Order), sich aber aufgrund der aktuell gegebenen Angebots- und Nachfragestruktur nicht im ersten Anlauf unmittelbar zusammenführen lassen, werden ins Orderbuch einsortiert und bleiben dort einstweilen zur Erledigung aufbewahrt (Orderbuchbildung)*. Stimmen nun im weiteren Laufe des Marktprozesses Handelsmenge und Kurs zweier Aufträge überein, so werden die korrespondierenden Orders im Orderbuch automatisch nach ganz bestimmten Prioritätskriterien zusammengeführt ("order precedence"; "matching").

[* Hinweis: Die Einstellung von Orders in das Ordersystem von Terminbörsen erfolgt insofern anonym, als die Identität des ursprünglichen Auftraggebers für Dritte i. d. R. nicht erkennbar wird. Die gegenseitige Anonymität bleibt auch nach Zusammenführung einer Order weiterhin aufrecht. Denn nach jedem von außen zustande gekommenen Geschäftsabschluss schaltet sich das angegliederte Clearinghaus der Terminbörse stets selbstwirkend ein, wodurch es im gleichen Augenblick selbst zum Kontraktpartner jeder ursprünglichen Partei wird.]

Allgemein unterscheidet man zwischen offenen und geschlossenen Orderbüchern sowie deren Mischformen, wobei im letztgenannten Fall – je nach Grad der beabsichtigten Markttransparenz und Publizität – nicht die gesamte Tiefe der Orderstruktur* für jedermann ersichtlich ist. An der Terminbörse Eurex z. B. ist den Marktakteuren die Einsicht in die Stopp- und Marktorders Dritter verwehrt. Darüber hinaus bleibt die persönliche Identität der einzelnen Marktteilnehmer anderen gegenüber verborgen.

[* Die Orderbuchtiefe überhaupt bildet eine Schlüsselgröße zur Beurteilung der Marktliquidität (s. u.).]

 

Aufzählung

Market-Maker, "bid-/ask"-Spread und Preisbildungsprozess

Grundsätzlich können die an den Finanzmärkten publik gemachten Handelsspannen fungibler Marktinstrumente (Aktien, Terminkontrakte, "traded options", "Forex", "Zertifikate" und sonstige umstrukturierte Produkte etc.) in zwei verschiedenen Erscheinungsformen auftreten:

1.) als Quotationen, wie sie in steter Folge den Handelsaktivitäten einzelner spezieller Marktteilnehmer entspringen* – so z. B. verbindlich ausgebotene Quotes eines ganz bestimmten Market-Makers, der unter einem preisgeleiteten "monopolistischen (reinen) Market-Maker-System" seiner Tätigkeit nachgeht, indem er während der Börsenzeit für die von ihm betreuten Werte einen selbst gestellten Kaufpreis (Geldkurs, "bid") zusammen mit einem Verkaufspreis (Briefkurs, "ask", "offered") gegenüber der Allgemeinheit (permanent oder auf Anfrage) offenlegt, oder aber

2.) in Form einer Preisspanne, wie sie beispielsweise dem Publikum in einem ausgebreiteten, ordergeleiteten Markt der Beobachtung unmittelbar zugänglich ist. Das im gegenwärtigen Augenblick beste "bid" zusammen mit dem besten "ask" spiegelt alsdann die aktuelle Marktsituation im bezüglichen Instrument in der Gesamtbilanz wider.

[* Anmerkung: In einem traditionellen Auktionsmarkt ("continuous auction market") mit Rufhandel ("open outcry") auf dem Parkett einer Terminbörse stammen "bid-/ask-Spreads" vornehmlich von sog. "Pit-Trader" und von "Scalper" (= "freiwilliges Market-Making"). Gerade in hektischen Marktphasen kann es hierbei mitunter problematisch sein, die tatsächliche Lage auf dem Parkett zu überblicken. Anders bei elektronischen Handelssystemen: Dort ist die jeweilige Geld-Brief-Spanne vom Handelsbildschirm direkt ablesbar.]

Analog spricht man im ersten Fall von einer Geld-Brief-Spanne ("bid-/ask-spread", "dealer spread"), im zweiten von der Marktspanne ("market spread"), wie sie regelmäßig unter Mitwirkung zahlreicher Marktakteure während einer offiziellen Handelsphase in einem "ordergeleiteten kontinuierlichen Auktionsmarkt" (auftragsgetriebener fortlaufender Handel) entsteht und sich Außenstehenden der Beobachtung darbietet.

Gleichviel indes, ob Marktspannung oder Geld-Brief-Spanne: Gegebene Kursquotierungen leiten sich in unmittelbarer Folge ab von den aktuell auf dem Markt vorliegenden als auch von den sich anmeldenden höchstlimitierten Kauf- bzw. niedrigstlimitierten Verkaufsofferten*. Da jeder strikt auf seinen persönlichen wirtschaftlichen Vorteil bedacht ist, wird der "ask"-Preis von Quotationen in regelmäßigen Verhältnissen sich um eine Kleinigkeit höher stellen als der ihm beigeordnete "bid"-Preis. Dieser Erfahrungstatbestand ist unabhängig von der Marktorganisationsform, und man findet ihn dementsprechend sowohl in einem ordergeleiteten Auktionsmarkt als auch in einem Market-Maker-Markt vor. Durch die Spanne zwischen "bid" und "ask" wird zugleich der Einigungsbereich auf einen nächsten noch zu ermittelnden Börsenkurs eingegrenzt. Jede parat gehaltene verbindliche Quotation ("firm quote") ist im geregelten Börsenhandel grundsätzlich ebenso wohl auf einen maximalen Gültigkeitszeitraum (Haltefrist) wie auf eine annehmbare Transaktionsgröße ("size") zugepasst. Daneben gibt es an den Börsen einschlägige Richtlinien im Hinblick auf bestehende Mindesttransaktionsgrößen (Mindestquotierungsmenge, "minimum quotation size", MQS), an die sich alle mitwirkenden Market-Maker ohne Ausnahme auch genau zu halten haben.

[* Dies impliziert, dass Limitorders die Marktliquidität c. p. erhöhen, während Marktorders diese c. p. vermindern.]

In jenen Futures- und Optionsmärkten, die nach dem Market-Maker-Verfahren organisiert sind ("quote-driven-markets"), informieren Market-Maker durch Nennung verbindlicher Quotierungen ihresgleichen sowohl als andere Marktteilnehmer darüber, zu welchen Kursen sie kurzfristig welche minimalen bzw. maximalen Kontrakt-Mengen zu handeln bereit sind. In einem ordergeleiteten Auktionsmarkt dagegen lässt die Geld-Brief-Spanne sich auffassen als Kompensation für die Abschlussbereitschaft zu den Limitkursen bestehender Orders* im Markt.

[* Ein zeitgleich eintreffender unlimitierter Auftrag ("market order") würde schließlich unmittelbar zum vorliegenden Limitkurs von preislich limitierten Aufträgen zusammengeführt werden.]

Der quotierte "ask"-Kurs eines Market-Maker lässt erkennen, zu welchem Preis dieser zu verkaufen geneigt ist, sein "bid"-Kurs dagegen zeigt, zu welchem Kurs er zu kaufen wünscht. Üblicherweise wird er das, was er zum niedrigeren "bid"-Preis ersteht, zum höheren "ask"-Preis sofort wieder loszuschlagen suchen. So gesehen versieht der Market-Maker in erster Linie die Funktion eines Hedgers oder Arbitrageurs, statt jene eines Spekulanten. Gleichzeitig sorgt er durch seine permanente Handelsbereitschaft für einen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage. Der Überhang an Derivaten zwischendurch und am Schluss einer Handelsphase wird regelmäßig durch kompensatorische Maßnahmen im Wert gesichert.

In der Weite, die eine Spreizung zwischen "bid" und "ask" durchmisst, kommt der Hauptsache nach ein doppeltes Moment zum Ausdruck: erstens, das vom kursstellenden Market-Maker übernommene (ungedeckte) Risiko* aus offenen Posten, die er in Ausübung seiner Tätigkeit in wechselndem Umfang vorzuhalten hat, und zweitens, die eigenen "Betriebskosten" aus laufenden Geschäften, die für die Leistungsabgabe "jederzeitige Handelsbereitschaft ("immediacy") gegenüber anderen Marktteilnehmern" anfallen. Da Market-Maker nicht nur ihre Subsistenzkosten zu decken, sondern überdies an der Spanne von "bid" zu "ask" zu verdienen hoffen (Gewinnmarge), werden sie je nach geschäftspolitischer Handelsabsicht und Einschätzung der Lage ihr Quotierverhalten anpassen und ihre jeweiligen Quotationen markt- und risikogerecht darauf ausrichten. Beispielsweise werden sie bei erhöhtem Risiko breitere Spannen stellen als bei geringem Risiko. Wird indessen das Risiko als allzu groß empfunden, etwa angesichts drohender Markt-Illiquidität, so kann solch ein Unstand dazu führen, dass einzelne Market-Maker entweder sich vorderhand zurückhalten und damit einstweilen vom Markte ausbleiben oder gar im Extremfall eines dauernden Zustandes unkalkulierbarer Risiken dazu, dass letztgenannte jenem Markt diesmal für immer den Rücken kehren – insofern sie nicht durch zwingende Börsenregeln zur Fortführung ihrer Handelsaktivitäten verpflichtet sind.

[* Dies geht insbesondere sog. unsystematische Risiken an (d. h. objektspezifische Risiken, im Gegensatz zu marktspezifischen Risiken), nebstdem aber auch solche Risiken, die sich aus der Verpflichtung zum Handel gegenüber allen potentiell besser Informierten ergeben ("adverse selection").]

Market-Maker haben nicht in jedem Terminmarkt völlig freie Hand, ihre quotierten Preisspreizungen beliebig breit zu stellen. Ungewöhnlich weite Preisspreizungen lassen sich im Allgemeinen als Indiz für eine geforderte Risikoprämie deuten. An vielen Terminbörsen, so auch an der Eurex, bestehen dezidierte börsenseitige Regelungen im Hinblick auf die größtmögliche numerische Differenz in den "bid-/ask"-Spreads. Die Geschäftsführungen der Börsen befinden für jede einzelne Kontraktart über die präzise Höhe ihres maximalen "bid-/ask"-Spreads, wodurch diese für den Handel zu einer bindenden, aufs Genaueste zu beachtenden Regel werden ("maximum spread")*. Market-Maker, die zu wiederholten Malen gegen solche oder gegen andere Handelsvorschriften verstoßen, müssen mit Sanktionen, wie beispielweise Abmahnungen, einer Ausschließung auf Zeit durch zeitweilige Aufhebung der Handelszulassung ("suspension") oder in letzter Instanz auch mit einem Lizenzentzug und damit Ausschluss vom Markte rechnen ("exclusion").

[* Bei der Bestimmung einer angemessenen Höhe für die vorzugebende maximale Preisspreizung ist mit Augenmaß vorzugehen. Sie darf weder zu groß noch zu klein ausfallen. Überzogene Preisvorgaben wären angesichts der damit einhergehenden erhöhten Kosten und Risiken abträglich für den Handelsfluss; zu geringe dagegen ließen die Gewinnmargen der Market-Maker schrumpfen mit der nicht gern gesehen möglichen Folge einer offiziellen Einstellung ihrer Handelsaktivitäten.]

Werden Käufer und Verkäufer im Börsenterminhandel sich handelseinig über einen ganz bestimmten Kontrakt-Preis, so kommt in demselben Augenblick ein Abschluss (Umsatz, "trade") in diesem Markt zustande. Die eben noch durch beiderseitigen Wettbewerb vorgegebene Spanne zwischen "bid" und "offer" schrumpft damit naturgemäß für eine logische Sekunde des Abschlusszeitpunktes auf null zusammen ("matching"). Man kann auch sagen, sie verschmälert sich für den Moment des Marktaktes so zu einem gleichgewichtigen Punkt. Die Verständigung über einen Preis mit Verwirklichung eines Geschäftsabschlusses setzt regelmäßig voraus, dass die geforderte Kursobergrenze des Nachfragers (Long) über der bewilligten Kursuntergrenze des Anbieters (Short) liegt. Innerhalb der möglichen Grenzen wird der Preis seinen Platz dort einnehmen, wo Angebot und Nachfrage sich ins Gleichgewicht stellen. Der Kurs des letzten getätigten Abschlusses gilt dann fortab als Richtmarke für den tatsächlichen Marktpreis ("current price", "last traded price"), solange bis weitere Orders sich ausführbar gegenüberstehen und zu den gestellten Bedingungen einen erneuten Abschluss in diesem Kontraktmarkt auszulösen vermögen. Ob ein nachfolgend festgestellter Börsenterminpreis sich auf einen höheren oder tieferen Punkt fixiert oder diesen unverändert behauptet, ist abhängig allein von Intensität und Umfang von Angebot und Nachfrage.

Eine zweckdienliche Organisationsform des börsenmäßigen Terminhandels ("Marktmodell") legt Art und Wirkungsweise des Mechanismus fest, nach welchem Geschäftsabschlüsse an der Börse hergestellt werden können. Erstere bürgt zumal dafür, dass ein regelgebundener Preisbildungsprozess durch das Zusammenwirken von Angebot und Nachfrage an den Derivatebörsen fortgesetzt und ungehindert stattfinden kann ("price discovery", Preisbildungsfunktion). Im Falle von Störungen, bspw. durch eine geminderte Liquiditätslage infolge eines schwach besetzten Marktes, werden geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen, so zwar, dass Market-Maker zur Verbesserung derselben hinzutreten. Insbesondere soll durch die Entfaltung eines ausgebildeten, lebhaften Handels ("Preiswettbewerb") erreicht werden, dass jeder Futures-Kauf durchweg zum niedrigsten aller fertig spezifizierten "offer"-Kurse, jeder Futures-Verkauf in ebensolcher Weise zum höchsten aller fertig spezifizierten "bid"-Kurse im Markt zum Abschluss kommt. Nach diesem Prinzip lässt sich unter Wahrung gleicher Chancen auf einen Geschäftsabschluss beständig der bestmögliche ("marktgerechte") Preis für alle am Geschehen unmittelbar beteiligten Parteien im Marktverkehr mit Finanzderivaten ökonomisch verwirklichen ("Marktintegrität", Steigerung der Liquidität und Markttransparenz). Letzterer spiegelt damit idealerweise die wirkliche Geschäftslage an der Börse wieder.

Nahezu alle für den Handel maßgeblichen Börsenregeln ("Matching-Regeln") sehen zu diesem Zweck vor, dass unter sämtlichen im Auftragsbuch gesammelten Aufträgen – ohne Ansehen der Person – der jeweils höchste "bid"-Preis Vorrang vor allen übrigen "bid"-Preisen, der jeweils niedrigste "offer"-Preis Vorrang vor allen anderen "offer"-Preisen genießt (Prioritätssteuerung). Liegen identische Preise vor, so ist gewöhnlich der Zeitpunkt der Einstellung ("time stamp") der betreffenden Orders in das Handelssystem ausschlaggebend für die Reihenfolge, in der diese abgewickelt werden (Preis-Zeit-Priorität als Kriterium der Ausführungspriorität), wobei gemeinhin gilt: "first-in/first-out". Als ein weiteres Prioritätskriterium käme hierbei ggf. der Orderumfang in Betracht.*

[* Die Terminbörse Eurex kennt nächst diesen noch das sog. "pro rata-Matching", das für einige partikuläre nur wenig volatile Instrumente, wie z. B. Geldmarkt-Futures, vorzügliche Anwendung findet. Hierbei wird ungeachtet des Eingabezeitpunktes für die im Orderbuch vereinigten besten "bid"- bzw. "ask"-Kurse abgestellt auf Abschlüsse im proportionalen Verhältnis zum vorliegenden Gesamtordervolumen.]

Je schmaler die Spanne von Geld- zu Brief-Kursen sich im Marktprozess andauernd zu stellen vermag, desto glatter und geradliniger lassen sich unter regelmäßigen Verhältnissen an einem solchen Platze selbst umfangreichere Orders zum Kursniveau des letztausgehandelten Marktpreises ausrichten. Man spricht in diesem Sachzusammenhang gewöhnlich von der Markttiefe ("depth"). Einem "tiefen Markt" wohnt demgemäß die nutzbringende Eigenschaft inne, die Zone für den Preisspielraum tendenziell eng zu halten, während er sich selbst von erhöhtem Orderaufkommen größtenteils unberührt zeigt. Durch diese seine Eigenschaft wirkt er erkennbar der Entstehung eines höchst unliebsamen "slippage"-Effekts* entgegen. Außerdem zeichnet ein solcherart "tiefer Markt" sich dadurch aus, dass die einzelnen Notierungssprünge von einer Kursnotiz zur nächsten verhältnismäßig nah aneinander stehen mit dem Effekt, dass der jeweils zuletzt ausgehandelte Kurs einen verlässlichen Anhalt vorgibt für den Höhengrad, auf dem sich der darauf folgende festsetzen wird. Ein "tiefer Markt" macht damit einen ebenso schnellen Positionsaufbau als eine im Bedarfsfall rasche und bequeme Loslösung von einem bestehenden Engagement möglich, ohne hierbei merkliche Nachteile im Preis, ausgelöst durch eigene oder fremde Handelsaktivitäten ("market impact"), hinnehmen zu müssen.

[* Unter einem "slippage"-Effekt versteht man den Umstand einer unerwünschten, zuweilen heftigen Kursänderung zwischen dem Zeitpunkt der Einreichung einer mit höchster Dringlichkeit auszuführenden Order (z. B. einer Marktorder) und ihrer schlussendlichen Ausführung im Markt ("matching")]

Grundvoraussetzung für eine genügende Markttiefe ist ein beiderseits von einer hinreichend großen Anzahl von Marktteilnehmern beschickter Markt, auf dem der Idee nach all ihre unterschiedlichen Handlungsmotive in freier, ausgiebiger und vollwirksamer Konkurrenz aufeinandertreffen (= Marktbreite). Erst im Zustand einer ausgedehnten Marktbreite und -tiefe vermag der laufende Marktpreis sich auf eine solide und faire Basis zu fixieren. Hier tritt der Erfahrungssatz hervor: Je breiter ein Markt, und je ausgeprägter damit der Tauschverkehr (Umsatz, "trades"), und je geringer die Volatilität auf diesem Markt, desto enger rückt die Geld-Brief-Spanne zusammen, in der der Marktpreis sich feststellen kann. Enge Geld-Brief-Spannen (verstanden als "market spreads") sind Ausdruck und unmittelbarer Ausfluss eines funktionstüchtigen, liquiden Marktes*. Liquide Märkte sind wünschenswert, weil nur in einem liquiden Markt mit entsprechend engen Geld-Brief-Spannen sich individuelle Anpassungsentscheidungen an neu eintreffende marktrelevante Informationen über situationsgerechte Transaktionen, d. h. durch Aufbau, Beibehalten, Umgestalten, Drehen, Absichern oder Schließen von Positionen, ohne Umweg und ohne Reibungsverluste umsetzen lassen. Das Liquiditätsmoment leistet insofern einen ganz gehörigen Beitrag zur Vervollkommnung der Märkte.

[* Plausibel erscheint hiernach, dass häufig auftretende große Schwankungen in der Liquidität eines Futures-Marktes sich mitunter in Form einer Liquiditätsprämie auf die Futureskurse manifestieren können.]

 

Aufzählung

"bid-/ask"-Spreads und Transaktionskosten

Börsengeschäfte sind regelmäßig mit Kosten unterschiedlichster Art verbunden, die sich zunächst grob ordnend in direkte und indirekte Börsenhandelskosten (Transaktionskosten) einteilen lassen. Direkte Handelskosten können der sie auslösenden Transaktion a priori eindeutig und in gerader Linie zugerechnet werden. Alle direkten Handelskosten variieren demzufolge mit der Zahl der Transaktionen im gleichen Verhältnis. Die Existenz indirekter Ausführungskosten* wiederum lässt sich hauptsächlich dem Erfahrungstatbestand der Preisspreizung im jeweiligen Markt zuschreiben. Indirekte Ausführungskosten machen dabei in der Börsenpraxis nicht selten einen Großteil an den Handelskosten insgesamt aus. Beispiel:

Für den Kauf von 100 Aktien auf Basis einer Kursquotation von 59,80 € zu 60 € schlagen 6000 € zu Buche. Ihr sofortiger Wiederverkauf erbringt 5980 €. Davon sind zusätzlich Börsenspesen in Abzug zu bringen von angenommen 15 € für den "round turn". Letztlich entsteht hierdurch trotz konstanter Kursstellung ein barer Verlust in Höhe der anteiligen Transaktionskosten von zusammengenommen 35 € ("round turn transaction cost").

[* Neben der Geld-Brief-Spanne bilden noch weitere Elemente die indirekten Ausführungskosten. Dazu zählt speziell der in Geldeswert ausgedrückte unerwünschte Einfluss auf die Preisbildung infolge der Platzierung umfangreicher Positionen im Markt ("price impact") sowie sämtliche Nachteile, die sich unmittelbar aus mangelnder Informationseffizienz ergeben.]

Handelskosten für Börsengeschäfte sind Ausgaben, die verloren sind, werden sie nicht durch Eintritt der erhofften Kursentwicklungen mit dem Gewinn zurückverdient. Die Terminbörsen sind sich dieses Sachverhaltes sehr wohl bewusst. Zum Zwecke der Steigerung der Handelsbereitschaft unter den Marktteilnehmern, aber auch zur Stärkung der eigenen Wettbewerbsfähigkeit, richten die einzelnen Derivatebörsen ihre Bestrebungen deshalb heutzutage mehr und mehr darauf, die Transaktionskosten durch eine straffe Organisationsform im Ganzen immer weiter herabzumindern und eingesparte Kosten über entsprechende Gebührenmodelle an den Börsenhandel weiterzugeben.

Unter die Transaktionskosten für Futures-Geschäfte sind grundsätzlich sämtliche durch ein Engagement an den Terminbörsen verursachte Kosten in ihrer vollen Höhe einzustellen. Im Einzelnen gehören neben der Spannung zwischen "bid" und "ask" zu den Transaktionskosten des Weiteren:

– Kosten für die Anbahnung und den Marktzutritt (wie z. B. Informations- und Telefonkosten, Online-Gebühren für Standleitungen, "Kabelspesen" usw.),

– Kommissionen, Makler-, Börsen- und Clearinggebühren, sowie

– Opportunitätskosten aus entgangenen Zinseinnahmen, zudem

– ggf. Andienungsgebühren bei einer physischen Lieferung, und nicht zuletzt

– allgemeine Such- und Entscheidungsfindungskosten und Regiespesen, die einem Börsengeschäft vorausgehen.

Für jede Transaktionsentscheidung ohne Ausnahme – also nicht nur für Futures-Geschäfte – sind sämtliche Kostenarten vollzählig aufzulisten und ihrer Höhe nach anzuschlagen, wobei in jedem konkreten Einzelfall abzuwägen ist, ob die Relation von Gewinnchancen zu Verlustrisiken unter Bestreitung aller anfallenden Handelskosten zusammengenommen lohnend erscheint. Auch steuerliche Gesichtspunkte sind dabei explizit in die Überlegungen mit einzubeziehen.

Futures erweisen sich, verglichen mit anderen marktgängigen Finanzinvestitionen, im Hinblick auf vorteilhafte Geld- zu Brief-Spannen im Allgemeinen als die bevorzugte Alternative*. Dies hat seinen Grund in dem Umstand, dass bei Futures das Verhältnis von impliziten Transaktionskosten zu bewegtem Handelsvolumen in regelmäßigem Verlauf, relativ gesehen, niedriger und damit günstiger ausfällt als bei anderen Anlageformen. Innerhalb der einzelnen Futures-Märkte lässt sich hierbei dann nochmals nach Liquidität differenzieren. Während die Spanne zwischen "bid" und "ask" bei weniger liquiden Futures um etwas weitere Distanzen absteht, beträgt sie bei liquiden Futures gewöhnlich nur einige wenige "ticks" ("tick" = minimale Kursvariation), zumeist ca. 3 – 4 "ticks", je nach Futures-Markt und Kontraktmonat eines Fälligkeitszyklus. Hoch liquide Futures endlich weisen Geld-Brief-Spannen von lediglich 1 – 2 "ticks" vor, was einem nur geringen Bruchteil eines Prozentes des absoluten Preisniveaus gleichkommt. Erfahrungsgemäß wird die Preisspreizung in einem Futures-Markt, mit wenigen Ausnahmen, sich mit vorrückender Terminfälligkeit tendenziell verschmälern.

[* Lediglich die hochliquiden Bereiche der globalen Devisenmärkte machen hier eine rühmliche Ausnahme. Sie genießen den Ruf, mit noch vorteilhafteren Verhältnissen bei den Geld-Brief-Spannen aufzuwarten.]

Auch hier tritt die allgemeine Regel in Geltung: Die Geld-Brief-Spanne schrumpft mit wachsender Zahl der Marktakteure und mit zunehmendem Transaktionsvolumen (bei vorausgesetzt gleichbleibender Volatilität). Diese vielfach beglaubigte Beobachtungstatsache beschränkt sich jedoch nicht allein auf den Handel mit derivativen Instrumenten. Liquide Terminmärkte wirken oft auch geradewegs zurück auf die unterliegenden Kassamärkte, indem sie dort die Geld-Brief-Spannen verringern helfen. Doch nicht nur die Liquidität, sondern auch andere Faktoren, wie etwa die aktuelle Marktsituation oder die grundsätzliche Handelsbereitschaft, können Einfluss nehmen auf die konkrete Höhe von Geld-Brief-Spannen.

Zu beachten ist fernerhin, dass Marktspannen ebenso wie Geld- zu Brief-Spannen, gemessen in absoluten Beträgen, jeweils nur ganz bestimmte diskrete, sprunghaft abgestufte Zahlenwerte annehmen können, deren Belauf sich direkt von den standardisierten "tick"-Größen ("tick sizes") der jeweiligen börsengehandelten Finanzderivate ableitet. Sobald die Geld-Brief-Spanne eines Futures-Produktes im laufenden Handel den Abstand von genau einem "tick" zu unterschreiten sucht, kommt es hierdurch augenblicklich zu ein Abschluss ("matching") im Markt.

In elektronischen Bildschirmhandelssystemen – aber auch in den Kursblättern der Wirtschafspresse etc. – ist es üblich, "bid"- und "ask"-Kurse bündig mit bestimmten Buchstabenkürzeln auszuzeichnen. Der Buchstabe "a" steht hierbei für "ask" (dt. B = Brief!), der Buchstabe "b" entsprechend für „bid“ (dt. G = Geld). Auf derlei Kurszusätze und Hinweise trifft man in den Futuresmärkten besonders häufig im Zusammenhang mit Preis-Limit-Situationen ("limit-up"- bzw. "limit-down"-Situationen). Während einer "limit-up"-Situation herrscht im Börsenterminmarkt eine Überschussnachfrage zum oberen Limitkurs (b, "bid"), wohingegen in einer "limit-down"-Situation zum unteren Limitkurs (a, "ask") ein überhängiges Angebot zum Ausdruck kommt.

Zwecks Erhöhung der allgemeinen Aussagekraft von schriftlichen Kursangaben finden häufig noch weitere Kurszusätze Verwendung. So steht z. B. der Buchstabe "s" für "settle" und das Zeichen "" für "gestrichen", letzteres nämlich dann, wenn während einer Börsenhandelsphase in einem Kontrakt gar kein Umsatz zu verzeichnen war. Kurszusätze dienen sämtlich dazu, dem Teilnehmerkreis selbst wie auch dem Anteilnahme empfindenden Außenstehenden die jeweiligen Marktverhältnisse ohne Umschweife und auf einen Blick zu vermitteln.

Lassen sich dagegen innerhalb einer betrachteten Börsenhandelsphase alle Transaktionspläne des Börsenpublikums realisieren, ohne dass es dabei am Markt zu Geld- oder zu Brief-Notierungen bzw. Streichungen kommt, so befindet sich derselbe an diesem Börsentag in einem sogenannten Gleichgewichtszustand: Der Marktprozess bringt in einer solchen Lage das vorhandene Angebot und die vorhandene Nachfrage bei sonst ungeänderten Dispositionen (umsatzmaximal) in Übereinstimmung. Alle vorliegenden Orders lassen sich damit zu gleichgewichtigen ("bezahlt"-) Kursen glatt ausführen. Erst bei Vorwalten eines Marktgleichgewichts lassen sich also die einzelnen individuellen Pläne der Marktakteure in bestmöglicher Weise aufeinander abstimmen. Die Märkte sind nunmehr ausbalanciert, sie werden "klar gemacht" und "geräumt".

[Anmerkung: Befindet sich ein Markt in einem Gleichgewichtszustand, der alle Marktteilnehmer mit einbezieht, kann niemand erwarten, durch das Studium von historischen Kursverläufen (z. B. anhand von Charts) oder von fundamentalen Daten besser abzuschneiden als andere Marktakteure. Denn im derzeit beobachteten Kurs spiegeln sich nunmehr sämtliche Informationen über die Zukunftserwartungen bereits in reinster Form wider.]

Lesen Sie auf der folgenden Seite:

Das Gegengeschäft: Glattstellung bzw. Eindeckung offener Futures-Kontrakte

 

 

Siehe auch:

 

Aufzählung

Was sind Futures?

Aufzählung

Wie entstehen Futures?

Aufzählung

Der Handel mit Futures

Aufzählung

Das Offene Interesse ("open interest") und der Umsatz ("volume")

Aufzählung

Glattstellung offener Positionen: Das Gegengeschäft

Aufzählung

Settlement: Die Erfüllung eines Futures-Kontrakts durch physische Lieferung oder "cash settlement"

Aufzählung

Die Mindestkursänderung ("tick", "minimum price fluctuation")

Aufzählung

Tägliches Kurs-Limit ("daily price limit") – "limit-up" bzw. "limit-down"

Aufzählung

Die Positions-Obergrenze ("position limit"), "accountability rules" und Reportpflicht ("reportable limit")

Aufzählung

Zur Beziehung zwischen Spotmarktpreis und Futureskurs und "cost of carry"

Aufzählung

Devisen-Futures

Aufzählung

Aktienindex-Futures

Aufzählung

Zins-Futures auf Geldmarktinstrumente

Aufzählung

Zins-Futures auf mittel- und langfristige Anleihen

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Stand: 10. Juli 2010. Alle Rechte vorbehalten.