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Futureskurse, "bid-/ask"-Spreads
und Börsenterminhandel
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Wer sich auf den Finanzmarkt
begibt, trifft im dortigen Handelsverkehr zwangsläufig auf zwei ganz
unterschiedliche Arten von Preisofferten:
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Der Preis, zu dem
man bestimmte Mengen der auf einem Markt gehandelten Werte, wie
z. B. Futures, Optionen,
Devisen, Aktien oder andere Finanzmarktinstrumente, bei sofortigem
Abschluss kaufen
kann, heißt "ask-price" (oft auch als "offer price"
bezeichnet; deutsch: Briefkurs, Angebotpreis);
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der Preis, zu dem
man bestimmte Mengen der auf einem Markt gehandelten Werte, wie
z. B. Futures, Optionen,
Devisen, Aktien oder andere Finanzmarktinstrumente, bei sofortigem
Abschluss verkaufen kann, heißt "bid-price"
(deutsch: Geldkurs, Nachfragegebot, Nachfragepreis).
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Der Zusatz "bid"
bringt somit zum Ausdruck, dass derjenige, der seinen Kurs mit diesem
Zusatz versieht, das Marktobjekt zum genannten Kurs begehrt; der Zusatz
"ask" dagegen gibt zu erkennen,
dass der Kurssteller das Marktobjekt zum verkündeten Kurs anbietet.*
[* Kursmakler,
die auf einem Markt für die von ihnen betreuten Werte laufend sowohl
Kauf- als auch Verkaufsofferten stellen, müssen bereit und in der Lage
sein, gleichzeitig bestimmte Quantitäten des fraglichen Markgegenstandes
zum formulierten "bid-price" zu nehmen als auch bestimmte Mengen davon
zum genannten "asked-price" abzugeben. Wollen sie dabei Gewinne machen
bzw. Verluste vermeiden, so muss der "ask-price" der offerierten Kursquotation
höher gesetzt werden als der "bid-price".]
Für Kursangaben, die
den "bid"- und den "ask"-Kurs zu einem Ausdruck zusammenfassen, d.
h. die jeweils paarweise in Erscheinung treten, hat sich die
Bezeichnung Quotation
(Quotierung, "quotation", "quote") ausgebildet.
Die Nennung von Quotationen erfolgt immer aus der Perspektive desjenigen,
der eine eine solche aufstellt. Bei vollständigen Kursquotationen wird
sprachlich zuerst der niedrigere "bid-price", dann der ihm zugeordnete
höhere "offer"-Preis angeführt. Aus formaler Sicht geht dabei der "bid"-Preis
dem "offer"-Preis stets voran. Wer am Markt eine Quotation aufnimmt,
kann also aussuchen, ob er zum vorliegenden "bid"-Preis zu verkaufen
oder zum "offer"-Preis zu kaufen wünscht. Wem es allerdings einfällt,
auf der Grundlage einer marktgerecht gestellten Kursquotation gleichzeitig
zu kaufen und zu verkaufen, wird einen Verlust in Höhe der Preisdifferenz
zwischen "bid" und "ask" zu verschmerzen haben. Den Preisunterschied
zwischen "bid" und "ask" überhaupt nennt man ganz allgemein
Geld-Brief-Spanne
("bid/ask-spread").
Eine an die Terminbörse
herantretende (außenstehende) Person, die Termin- oder Optionskontrakte
(Futures, "traded options")
zu handeln gedenkt, wird vor Erteilung eines Auftrags (Order)
sich über die aktuelle Marktlage verständigen wollen. Sie wird dazu
neben anderem insbesondere den auf dem Markt herrschenden Börsenpreis
(Futureskurs
bzw. Optionsprämie) als Grundlage für eine erwogene Transaktion zu erkunden
trachten. Dazu stehen ihr die verschiedensten Quellen offen. Praktisch
kann dies z. B. geschehen
mittels direkter Anfrage bei einem "floor broker" oder einem zugelassenen
Market-Maker ("quote-request"),
indikativ via elektronischer Kursinformationssysteme, über einen Bildschirmterminal
einer Computerbörse oder "online" über einen Marktdatenlieferanten ("quote
vendor").
So
mag beispielsweise die Markt-Quotierung für den Dezember10-DAX®-Futures
an der europäischen Terminbörse
Eurex
aktuell lauten:
5930,0 "bid" –
5930,5 "offer".*
Aus der vorstehend erfragten Quotation ersieht der sachkundige Händler,
dass er bei Einwilligung unter sofortiger Ausführung seiner Order zu
5930,5 Indexpunkten eine Long-Position
(Kaufposition) in Dezember10-DAX®-Futures einnehmen könnte,
andererseits aber auch ebenso gut zu
5930,0 Indexpunkten eine Short-Position
(Verkaufsposition) in diesem Terminkontrakt aufbauen könnte. Wer hingegen
diesen Quote ausschlägt, sei es weil er weniger zu bieten geneigt ist
als den "ask"-Preis, sei es weil er mehr verlangt als den "bid"-Preis,
kommt augenblicklich nicht zum Zuge. Er muss auf seinen Abschluss entweder
geduldig warten oder schließlich gar unverrichteter Dinge vom Markt
zurücktreten.
[* Dem außenstehenden,
beschauenden Investor erscheinen Quotierungen damit als durch die Marktlage
gegebene Größen, denen er sich anzupassen hat ("price taker").
– Hinweis: Allzeit aktuelle Quotierungen sind für jedermann erhältlich
über diverse Broker, Nachrichtenagenturen
("quote vendors", Datenanbieter, Datenvendor), über spezielle
Informationsdienste im Internet und natürlich als ergänzende Dienstleistung
auch von den Terminbörsen selbst.]
Einen tieferen Einblick in die herrschende Orderstruktur einer Börse,
bestehend aus der gesamten Streubreite bester als auch nachrangiger
"bid"- und "ask"-Preise im Verein mit der jeweils handelbaren Kontrakt-Stückzahl
(Kurs- und Mengenofferten), gewährt ein Blick in das
zentrale Auftragsbuch
der Börse, das sogenannte Orderbuch, das gel. auch als
»Skontro« bezeichnet wird ("inside market").
In das zentrale Auftragsbuch einer Börse, welches an
Computerbörsen
aus naheliegenden Gründen in rein elektronischer Form als Datei vorliegt,
fließen reguläre Handelsaufträge (einschließlich Quotes) jeglicher Art
mit ihren dazugehörenden Handelsvolumina ein. Präsent gewordene Aufträge,
welche vom Auftraggeber vorher eigens mit einer Ausführungsbeschränkung
ausgezeichnet wurden (z. B.
jede eintreffende preislich limitierte Order),
sich aber aufgrund der aktuell gegebenen Angebots- und Nachfragestruktur
nicht im ersten Anlauf unmittelbar zusammenführen lassen, werden ins
Orderbuch einsortiert und bleiben dort einstweilen zur Erledigung aufbewahrt
(Orderbuchbildung)*. Stimmen nun im weiteren Laufe des
Marktprozesses Handelsmenge und Kurs zweier Aufträge überein, so werden
die korrespondierenden Orders im Orderbuch automatisch nach ganz bestimmten
Prioritätskriterien zusammengeführt ("order precedence"; "matching").
[* Hinweis:
Die Einstellung von Orders in das Ordersystem von Terminbörsen erfolgt
insofern anonym, als die Identität des ursprünglichen Auftraggebers
für Dritte i. d. R. nicht
erkennbar wird. Die gegenseitige Anonymität bleibt auch nach Zusammenführung
einer Order weiterhin aufrecht. Denn nach jedem von außen zustande gekommenen
Geschäftsabschluss schaltet sich das angegliederte Clearinghaus der
Terminbörse stets selbstwirkend ein, wodurch es im gleichen Augenblick
selbst zum Kontraktpartner jeder ursprünglichen Partei wird.]
Allgemein
unterscheidet man zwischen offenen und geschlossenen Orderbüchern sowie
deren Mischformen, wobei im letztgenannten Fall – je nach Grad der beabsichtigten
Markttransparenz und Publizität – nicht die gesamte Tiefe der Orderstruktur*
für jedermann ersichtlich ist. An der Terminbörse Eurex z.
B. ist den Marktakteuren die Einsicht in die
Stopp- und
Marktorders Dritter verwehrt.
Darüber hinaus bleibt die persönliche Identität der einzelnen Marktteilnehmer
anderen gegenüber verborgen.
[* Die Orderbuchtiefe
überhaupt bildet eine Schlüsselgröße zur Beurteilung der
Marktliquidität (s.
u.).]
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Market-Maker, "bid-/ask"-Spread und Preisbildungsprozess
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Grundsätzlich können
die an den Finanzmärkten publik gemachten Handelsspannen fungibler Marktinstrumente
(Aktien, Terminkontrakte,
"traded options", "Forex",
"Zertifikate" und
sonstige umstrukturierte Produkte etc.) in zwei verschiedenen Erscheinungsformen
auftreten:
1.)
als Quotationen, wie sie in
steter Folge den Handelsaktivitäten einzelner spezieller Marktteilnehmer
entspringen* – so z.
B. verbindlich ausgebotene Quotes eines ganz bestimmten Market-Makers,
der unter einem preisgeleiteten "monopolistischen (reinen) Market-Maker-System"
seiner Tätigkeit nachgeht, indem er während der Börsenzeit für die von
ihm betreuten Werte einen selbst gestellten Kaufpreis (Geldkurs,
"bid") zusammen mit einem Verkaufspreis (Briefkurs, "ask",
"offered") gegenüber der Allgemeinheit (permanent oder auf Anfrage)
offenlegt, oder aber
2.)
in Form einer Preisspanne,
wie sie beispielsweise dem Publikum in einem ausgebreiteten, ordergeleiteten
Markt der Beobachtung unmittelbar zugänglich ist. Das im gegenwärtigen
Augenblick beste "bid" zusammen mit dem besten "ask" spiegelt alsdann
die aktuelle Marktsituation im bezüglichen Instrument in der Gesamtbilanz
wider.
[* Anmerkung: In
einem traditionellen Auktionsmarkt ("continuous auction market")
mit Rufhandel ("open outcry") auf dem Parkett einer Terminbörse
stammen "bid-/ask-Spreads" vornehmlich von sog. "Pit-Trader" und von
"Scalper" (= "freiwilliges
Market-Making"). Gerade in hektischen Marktphasen kann es hierbei mitunter
problematisch sein, die tatsächliche Lage auf dem Parkett zu überblicken.
Anders bei elektronischen Handelssystemen: Dort ist die jeweilige Geld-Brief-Spanne
vom Handelsbildschirm direkt ablesbar.]
Analog
spricht man im ersten Fall von einer
Geld-Brief-Spanne ("bid-/ask-spread",
"dealer spread"), im zweiten von der
Marktspanne ("market
spread"), wie sie regelmäßig unter Mitwirkung zahlreicher Marktakteure
während einer offiziellen Handelsphase in einem "ordergeleiteten
kontinuierlichen Auktionsmarkt" (auftragsgetriebener fortlaufender
Handel) entsteht und sich Außenstehenden der Beobachtung darbietet.
Gleichviel indes, ob Marktspannung
oder Geld-Brief-Spanne: Gegebene Kursquotierungen leiten sich in unmittelbarer
Folge ab von den aktuell auf dem Markt vorliegenden als auch von den
sich anmeldenden höchstlimitierten Kauf- bzw. niedrigstlimitierten Verkaufsofferten*.
Da jeder strikt auf seinen persönlichen wirtschaftlichen Vorteil bedacht
ist, wird der "ask"-Preis von Quotationen in regelmäßigen Verhältnissen
sich um eine Kleinigkeit höher stellen als der ihm beigeordnete "bid"-Preis.
Dieser Erfahrungstatbestand ist unabhängig von der Marktorganisationsform,
und man findet ihn dementsprechend sowohl in einem ordergeleiteten Auktionsmarkt
als auch in einem Market-Maker-Markt vor. Durch die Spanne zwischen
"bid" und "ask" wird zugleich der Einigungsbereich auf einen nächsten
noch zu ermittelnden Börsenkurs eingegrenzt. Jede parat gehaltene verbindliche
Quotation ("firm quote") ist im geregelten Börsenhandel grundsätzlich
ebenso wohl auf einen maximalen Gültigkeitszeitraum (Haltefrist) wie
auf eine annehmbare Transaktionsgröße ("size") zugepasst. Daneben
gibt es an den Börsen einschlägige Richtlinien im Hinblick auf bestehende
Mindesttransaktionsgrößen (Mindestquotierungsmenge, "minimum quotation
size", MQS), an die sich alle mitwirkenden Market-Maker ohne Ausnahme
auch genau zu halten haben.
[* Dies impliziert,
dass Limitorders die Marktliquidität
c. p. erhöhen, während Marktorders
diese c. p. vermindern.]
In jenen Futures- und
Optionsmärkten, die nach dem Market-Maker-Verfahren organisiert sind
("quote-driven-markets"), informieren Market-Maker durch Nennung
verbindlicher Quotierungen ihresgleichen sowohl als andere Marktteilnehmer
darüber, zu welchen Kursen sie kurzfristig welche minimalen bzw. maximalen
Kontrakt-Mengen zu handeln bereit sind. In einem ordergeleiteten Auktionsmarkt
dagegen lässt die Geld-Brief-Spanne sich auffassen als Kompensation
für die Abschlussbereitschaft zu den Limitkursen bestehender Orders*
im Markt.
[* Ein zeitgleich
eintreffender unlimitierter Auftrag ("market order") würde schließlich
unmittelbar zum vorliegenden Limitkurs von preislich limitierten Aufträgen
zusammengeführt werden.]
Der quotierte "ask"-Kurs
eines Market-Maker lässt erkennen, zu welchem Preis dieser zu verkaufen
geneigt ist, sein "bid"-Kurs dagegen zeigt, zu welchem Kurs er zu kaufen
wünscht. Üblicherweise wird er das, was er zum niedrigeren "bid"-Preis
ersteht, zum höheren "ask"-Preis sofort wieder loszuschlagen suchen.
So gesehen versieht der Market-Maker in erster Linie die Funktion eines
Hedgers oder
Arbitrageurs, statt
jene eines Spekulanten. Gleichzeitig
sorgt er durch seine permanente Handelsbereitschaft für einen Ausgleich
zwischen Angebot und Nachfrage. Der Überhang an Derivaten zwischendurch
und am Schluss einer Handelsphase wird regelmäßig durch kompensatorische
Maßnahmen im Wert gesichert.
In der Weite, die eine
Spreizung zwischen "bid" und "ask" durchmisst, kommt der Hauptsache
nach ein doppeltes Moment zum Ausdruck: erstens, das vom kursstellenden
Market-Maker übernommene (ungedeckte) Risiko* aus offenen Posten,
die er in Ausübung seiner Tätigkeit in wechselndem Umfang vorzuhalten
hat, und zweitens, die eigenen "Betriebskosten" aus laufenden Geschäften,
die für die Leistungsabgabe "jederzeitige Handelsbereitschaft ("immediacy")
gegenüber anderen Marktteilnehmern" anfallen. Da Market-Maker nicht
nur ihre Subsistenzkosten zu decken, sondern überdies an der Spanne
von "bid" zu "ask" zu verdienen hoffen (Gewinnmarge), werden sie je
nach geschäftspolitischer Handelsabsicht und Einschätzung der Lage ihr
Quotierverhalten anpassen und ihre jeweiligen Quotationen markt- und
risikogerecht darauf ausrichten. Beispielsweise werden sie bei erhöhtem
Risiko breitere Spannen stellen als bei geringem Risiko. Wird indessen
das Risiko als allzu groß empfunden, etwa angesichts drohender Markt-Illiquidität,
so kann solch ein Unstand dazu führen, dass einzelne Market-Maker entweder
sich vorderhand zurückhalten und damit einstweilen vom Markte ausbleiben
oder gar im Extremfall eines dauernden Zustandes unkalkulierbarer Risiken
dazu, dass letztgenannte jenem Markt diesmal für immer den Rücken kehren
– insofern sie nicht durch zwingende Börsenregeln zur Fortführung ihrer
Handelsaktivitäten verpflichtet sind.
[* Dies geht insbesondere
sog. unsystematische Risiken an (d.
h. objektspezifische Risiken, im Gegensatz zu marktspezifischen
Risiken), nebstdem aber auch solche Risiken, die sich aus der Verpflichtung
zum Handel gegenüber allen potentiell besser Informierten ergeben ("adverse
selection").]
Market-Maker haben nicht
in jedem Terminmarkt völlig freie Hand, ihre quotierten Preisspreizungen
beliebig breit zu stellen. Ungewöhnlich weite Preisspreizungen lassen
sich im Allgemeinen als Indiz für eine geforderte Risikoprämie deuten.
An vielen Terminbörsen, so auch an der Eurex, bestehen dezidierte
börsenseitige Regelungen im Hinblick auf die größtmögliche numerische
Differenz in den "bid-/ask"-Spreads. Die Geschäftsführungen der Börsen
befinden für jede einzelne Kontraktart über die präzise Höhe ihres maximalen
"bid-/ask"-Spreads, wodurch diese für den Handel zu einer bindenden,
aufs Genaueste zu beachtenden Regel werden ("maximum spread")*.
Market-Maker, die zu wiederholten Malen gegen solche oder gegen andere
Handelsvorschriften verstoßen, müssen mit Sanktionen, wie beispielweise
Abmahnungen, einer Ausschließung auf Zeit durch zeitweilige Aufhebung
der Handelszulassung ("suspension") oder in letzter Instanz auch
mit einem Lizenzentzug und damit Ausschluss vom Markte rechnen ("exclusion").
[* Bei der Bestimmung
einer angemessenen Höhe für die vorzugebende maximale Preisspreizung
ist mit Augenmaß vorzugehen. Sie darf weder zu groß noch zu klein ausfallen.
Überzogene Preisvorgaben wären angesichts der damit einhergehenden erhöhten
Kosten und Risiken abträglich für den Handelsfluss; zu geringe dagegen
ließen die Gewinnmargen der Market-Maker schrumpfen mit der nicht gern
gesehen möglichen Folge einer offiziellen Einstellung ihrer Handelsaktivitäten.]
Werden Käufer und Verkäufer
im Börsenterminhandel sich handelseinig über einen ganz bestimmten Kontrakt-Preis,
so kommt in demselben Augenblick ein Abschluss (Umsatz, "trade")
in diesem Markt zustande. Die eben noch durch beiderseitigen Wettbewerb
vorgegebene Spanne zwischen "bid" und "offer" schrumpft damit naturgemäß
für eine logische Sekunde des Abschlusszeitpunktes auf null zusammen
("matching"). Man kann auch sagen, sie verschmälert sich für
den Moment des Marktaktes so zu einem gleichgewichtigen Punkt. Die Verständigung
über einen Preis mit Verwirklichung eines Geschäftsabschlusses setzt
regelmäßig voraus, dass die geforderte Kursobergrenze des Nachfragers
(Long) über der bewilligten Kursuntergrenze des Anbieters (Short) liegt.
Innerhalb der möglichen Grenzen wird der Preis seinen Platz dort einnehmen,
wo Angebot und Nachfrage sich ins Gleichgewicht stellen. Der Kurs des
letzten getätigten Abschlusses gilt dann fortab als Richtmarke für den
tatsächlichen Marktpreis ("current price", "last
traded price"), solange bis weitere Orders sich ausführbar gegenüberstehen
und zu den gestellten Bedingungen einen erneuten Abschluss in diesem
Kontraktmarkt auszulösen vermögen. Ob ein nachfolgend festgestellter
Börsenterminpreis sich auf einen höheren oder tieferen Punkt fixiert
oder diesen unverändert behauptet, ist abhängig allein von Intensität
und Umfang von Angebot und Nachfrage.
Eine zweckdienliche
Organisationsform
des börsenmäßigen Terminhandels ("Marktmodell") legt Art und Wirkungsweise
des Mechanismus fest, nach welchem Geschäftsabschlüsse an der Börse
hergestellt werden können. Erstere bürgt zumal dafür, dass ein regelgebundener
Preisbildungsprozess durch das Zusammenwirken von Angebot und Nachfrage
an den Derivatebörsen fortgesetzt und ungehindert stattfinden kann ("price
discovery", Preisbildungsfunktion). Im Falle von Störungen, bspw.
durch eine geminderte Liquiditätslage infolge eines schwach besetzten
Marktes, werden geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen, so zwar, dass Market-Maker
zur Verbesserung derselben hinzutreten. Insbesondere soll durch die
Entfaltung eines ausgebildeten, lebhaften Handels ("Preiswettbewerb")
erreicht werden, dass jeder Futures-Kauf durchweg zum niedrigsten aller
fertig spezifizierten "offer"-Kurse, jeder Futures-Verkauf in ebensolcher
Weise zum höchsten aller fertig spezifizierten "bid"-Kurse im Markt
zum Abschluss kommt. Nach diesem Prinzip lässt sich unter Wahrung gleicher
Chancen auf einen Geschäftsabschluss beständig der bestmögliche ("marktgerechte")
Preis für alle am Geschehen unmittelbar beteiligten Parteien im Marktverkehr
mit Finanzderivaten ökonomisch verwirklichen ("Marktintegrität",
Steigerung
der Liquidität und Markttransparenz). Letzterer spiegelt damit idealerweise
die wirkliche Geschäftslage an der Börse wieder.
Nahezu alle für den Handel
maßgeblichen Börsenregeln ("Matching-Regeln") sehen zu diesem Zweck
vor, dass unter sämtlichen im Auftragsbuch gesammelten Aufträgen – ohne
Ansehen der Person – der jeweils höchste "bid"-Preis Vorrang vor allen
übrigen "bid"-Preisen, der jeweils niedrigste "offer"-Preis Vorrang
vor allen anderen "offer"-Preisen genießt (Prioritätssteuerung). Liegen
identische Preise vor, so ist gewöhnlich der Zeitpunkt der Einstellung
("time stamp") der betreffenden Orders in das Handelssystem ausschlaggebend
für die Reihenfolge, in der diese abgewickelt werden (Preis-Zeit-Priorität
als Kriterium der Ausführungspriorität), wobei gemeinhin gilt: "first-in/first-out".
Als ein weiteres Prioritätskriterium käme hierbei ggf. der Orderumfang
in Betracht.*
[* Die Terminbörse
Eurex kennt nächst diesen noch das sog. "pro rata-Matching",
das für einige partikuläre nur wenig volatile Instrumente, wie z.
B. Geldmarkt-Futures,
vorzügliche Anwendung findet. Hierbei wird ungeachtet des Eingabezeitpunktes
für die im Orderbuch vereinigten besten "bid"- bzw. "ask"-Kurse abgestellt
auf Abschlüsse im proportionalen Verhältnis zum vorliegenden Gesamtordervolumen.]
Je
schmaler die Spanne von Geld- zu Brief-Kursen sich im Marktprozess
andauernd zu stellen vermag, desto glatter und geradliniger lassen sich
unter regelmäßigen Verhältnissen an einem solchen Platze selbst umfangreichere
Orders zum Kursniveau des letztausgehandelten Marktpreises ausrichten.
Man spricht in diesem Sachzusammenhang gewöhnlich von der Markttiefe
("depth"). Einem "tiefen Markt" wohnt demgemäß die nutzbringende
Eigenschaft inne, die Zone für den Preisspielraum tendenziell eng zu
halten, während er sich selbst von erhöhtem Orderaufkommen größtenteils
unberührt zeigt. Durch diese seine Eigenschaft wirkt er erkennbar der
Entstehung eines höchst unliebsamen
"slippage"-Effekts*
entgegen. Außerdem zeichnet ein solcherart "tiefer Markt" sich dadurch
aus, dass die einzelnen Notierungssprünge von einer Kursnotiz zur nächsten
verhältnismäßig nah aneinander stehen mit dem Effekt, dass der jeweils
zuletzt ausgehandelte Kurs einen verlässlichen Anhalt vorgibt für den
Höhengrad, auf dem sich der darauf folgende festsetzen wird. Ein "tiefer
Markt" macht damit einen ebenso schnellen Positionsaufbau als eine im
Bedarfsfall rasche und bequeme Loslösung von einem bestehenden Engagement
möglich, ohne hierbei merkliche Nachteile im Preis, ausgelöst durch
eigene oder fremde Handelsaktivitäten ("market impact"), hinnehmen
zu müssen.
[* Unter einem
"slippage"-Effekt versteht man den Umstand einer unerwünschten,
zuweilen heftigen Kursänderung zwischen dem Zeitpunkt der Einreichung
einer mit höchster Dringlichkeit auszuführenden Order (z.
B. einer Marktorder) und ihrer schlussendlichen Ausführung im
Markt ("matching")]
Grundvoraussetzung für eine genügende
Markttiefe ist ein beiderseits von einer hinreichend großen Anzahl von
Marktteilnehmern beschickter Markt, auf dem der Idee nach all ihre unterschiedlichen
Handlungsmotive in freier, ausgiebiger und vollwirksamer Konkurrenz
aufeinandertreffen (= Marktbreite).
Erst im Zustand einer ausgedehnten Marktbreite und -tiefe vermag der
laufende Marktpreis sich auf eine solide und faire Basis zu fixieren.
Hier tritt der Erfahrungssatz hervor: Je breiter ein Markt, und je ausgeprägter
damit der Tauschverkehr (Umsatz, "trades"), und je geringer die
Volatilität auf diesem Markt, desto enger
rückt die Geld-Brief-Spanne zusammen, in der der Marktpreis sich feststellen
kann. Enge Geld-Brief-Spannen (verstanden als "market spreads") sind
Ausdruck und unmittelbarer Ausfluss eines funktionstüchtigen,
liquiden Marktes*.
Liquide Märkte sind wünschenswert, weil nur in einem liquiden Markt
mit entsprechend engen Geld-Brief-Spannen sich individuelle Anpassungsentscheidungen
an neu eintreffende marktrelevante Informationen über situationsgerechte
Transaktionen, d. h. durch
Aufbau, Beibehalten, Umgestalten, Drehen, Absichern oder Schließen von
Positionen, ohne Umweg und ohne Reibungsverluste umsetzen lassen. Das
Liquiditätsmoment leistet insofern einen ganz gehörigen Beitrag zur
Vervollkommnung der Märkte.
[* Plausibel erscheint
hiernach, dass häufig auftretende große Schwankungen in der Liquidität
eines Futures-Marktes sich mitunter in Form einer Liquiditätsprämie
auf die Futureskurse manifestieren können.]
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"bid-/ask"-Spreads und Transaktionskosten
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Börsengeschäfte sind
regelmäßig mit Kosten unterschiedlichster Art verbunden, die sich zunächst
grob ordnend in direkte und indirekte Börsenhandelskosten
(Transaktionskosten)
einteilen lassen. Direkte Handelskosten können der sie auslösenden Transaktion
a priori eindeutig und in gerader Linie zugerechnet werden. Alle direkten
Handelskosten variieren demzufolge mit der Zahl der Transaktionen im
gleichen Verhältnis. Die Existenz indirekter Ausführungskosten*
wiederum lässt sich hauptsächlich dem Erfahrungstatbestand der Preisspreizung
im jeweiligen Markt zuschreiben. Indirekte Ausführungskosten machen
dabei in der Börsenpraxis nicht selten einen Großteil an den Handelskosten
insgesamt aus. Beispiel:
Für den Kauf von 100 Aktien
auf Basis einer Kursquotation von 59,80 € zu 60 € schlagen 6000 € zu
Buche. Ihr sofortiger Wiederverkauf erbringt 5980 €. Davon sind zusätzlich
Börsenspesen in Abzug zu bringen von angenommen 15 € für den "round
turn". Letztlich entsteht hierdurch trotz konstanter Kursstellung ein
barer Verlust in Höhe der anteiligen Transaktionskosten von zusammengenommen
35 € ("round turn transaction cost").
[* Neben der Geld-Brief-Spanne
bilden noch weitere Elemente die indirekten Ausführungskosten. Dazu
zählt speziell der in Geldeswert ausgedrückte unerwünschte Einfluss
auf die Preisbildung infolge der Platzierung umfangreicher Positionen
im Markt ("price impact") sowie sämtliche Nachteile, die sich
unmittelbar aus mangelnder Informationseffizienz ergeben.]
Handelskosten für Börsengeschäfte
sind Ausgaben, die verloren sind, werden sie nicht durch Eintritt der
erhofften Kursentwicklungen mit dem Gewinn zurückverdient. Die Terminbörsen
sind sich dieses Sachverhaltes sehr wohl bewusst. Zum Zwecke der Steigerung
der Handelsbereitschaft unter den Marktteilnehmern, aber auch zur Stärkung
der eigenen Wettbewerbsfähigkeit, richten die einzelnen Derivatebörsen
ihre Bestrebungen deshalb heutzutage mehr und mehr darauf, die Transaktionskosten
durch eine straffe Organisationsform im Ganzen immer weiter herabzumindern
und eingesparte Kosten über entsprechende Gebührenmodelle an den Börsenhandel
weiterzugeben.
Unter die Transaktionskosten
für Futures-Geschäfte sind grundsätzlich sämtliche durch
ein Engagement an den Terminbörsen verursachte Kosten in ihrer vollen
Höhe einzustellen. Im Einzelnen gehören neben der Spannung zwischen
"bid" und "ask" zu den Transaktionskosten des Weiteren:
– Kosten für die Anbahnung
und den Marktzutritt (wie z.
B. Informations- und Telefonkosten, Online-Gebühren für Standleitungen,
"Kabelspesen" usw.),
– Kommissionen, Makler-,
Börsen- und Clearinggebühren, sowie
– Opportunitätskosten
aus entgangenen Zinseinnahmen, zudem
– ggf. Andienungsgebühren
bei einer physischen Lieferung,
und nicht zuletzt
– allgemeine Such-
und Entscheidungsfindungskosten und Regiespesen, die einem Börsengeschäft
vorausgehen.
Für jede Transaktionsentscheidung
ohne Ausnahme – also nicht nur für Futures-Geschäfte – sind sämtliche
Kostenarten vollzählig aufzulisten und ihrer Höhe nach anzuschlagen,
wobei in jedem konkreten Einzelfall abzuwägen ist, ob die Relation von
Gewinnchancen zu Verlustrisiken unter Bestreitung aller anfallenden
Handelskosten zusammengenommen lohnend erscheint. Auch steuerliche Gesichtspunkte
sind dabei explizit in die Überlegungen mit einzubeziehen.
Futures erweisen sich,
verglichen mit anderen marktgängigen Finanzinvestitionen, im Hinblick
auf vorteilhafte Geld- zu Brief-Spannen im Allgemeinen als die bevorzugte
Alternative*. Dies hat seinen Grund in dem Umstand, dass bei
Futures das Verhältnis von impliziten Transaktionskosten zu bewegtem
Handelsvolumen in regelmäßigem Verlauf, relativ gesehen, niedriger und
damit günstiger ausfällt als bei anderen Anlageformen. Innerhalb der
einzelnen Futures-Märkte lässt sich hierbei dann nochmals nach Liquidität
differenzieren. Während die Spanne zwischen "bid" und "ask" bei weniger
liquiden Futures um etwas weitere Distanzen absteht, beträgt sie bei
liquiden Futures gewöhnlich nur einige wenige "ticks"
("tick" = minimale Kursvariation), zumeist ca. 3 – 4 "ticks",
je nach Futures-Markt und Kontraktmonat eines
Fälligkeitszyklus. Hoch liquide
Futures endlich weisen Geld-Brief-Spannen von lediglich 1 – 2 "ticks"
vor, was einem nur geringen Bruchteil eines Prozentes des absoluten
Preisniveaus gleichkommt. Erfahrungsgemäß wird die Preisspreizung in
einem Futures-Markt, mit wenigen Ausnahmen, sich mit vorrückender Terminfälligkeit
tendenziell verschmälern.
[* Lediglich die
hochliquiden Bereiche der globalen
Devisenmärkte machen
hier eine rühmliche Ausnahme. Sie genießen den Ruf, mit noch vorteilhafteren
Verhältnissen bei den Geld-Brief-Spannen aufzuwarten.]
Auch hier tritt die
allgemeine Regel in Geltung: Die Geld-Brief-Spanne schrumpft mit wachsender
Zahl der Marktakteure und mit zunehmendem Transaktionsvolumen (bei vorausgesetzt
gleichbleibender Volatilität).
Diese vielfach beglaubigte Beobachtungstatsache beschränkt sich jedoch
nicht allein auf den Handel mit derivativen Instrumenten. Liquide Terminmärkte
wirken oft auch geradewegs zurück auf die unterliegenden Kassamärkte,
indem sie dort die Geld-Brief-Spannen verringern helfen. Doch nicht
nur die Liquidität, sondern auch andere Faktoren, wie etwa die aktuelle
Marktsituation oder die grundsätzliche Handelsbereitschaft, können Einfluss
nehmen auf die konkrete Höhe von Geld-Brief-Spannen.
Zu beachten ist fernerhin,
dass Marktspannen ebenso wie Geld- zu Brief-Spannen, gemessen in absoluten
Beträgen, jeweils nur ganz bestimmte diskrete, sprunghaft abgestufte
Zahlenwerte annehmen können, deren Belauf sich direkt von den standardisierten
"tick"-Größen ("tick sizes") der jeweiligen börsengehandelten
Finanzderivate ableitet. Sobald die Geld-Brief-Spanne eines Futures-Produktes
im laufenden Handel den Abstand von genau einem "tick" zu unterschreiten
sucht, kommt es hierdurch augenblicklich zu ein Abschluss ("matching")
im Markt.
In elektronischen Bildschirmhandelssystemen
– aber auch in den Kursblättern der Wirtschafspresse etc. – ist es üblich,
"bid"- und "ask"-Kurse bündig mit bestimmten Buchstabenkürzeln auszuzeichnen.
Der Buchstabe "a" steht hierbei für "ask" (dt.
B = Brief!), der Buchstabe "b" entsprechend für
„bid“ (dt. G = Geld). Auf derlei
Kurszusätze und Hinweise
trifft man in den Futuresmärkten besonders häufig im Zusammenhang mit
Preis-Limit-Situationen ("limit-up"-
bzw. "limit-down"-Situationen). Während einer "limit-up"-Situation herrscht
im Börsenterminmarkt eine Überschussnachfrage zum oberen Limitkurs (b,
"bid"), wohingegen in einer "limit-down"-Situation zum unteren Limitkurs
(a, "ask") ein überhängiges Angebot zum Ausdruck kommt.
Zwecks
Erhöhung der allgemeinen Aussagekraft von schriftlichen Kursangaben
finden häufig noch weitere Kurszusätze Verwendung. So steht z.
B. der Buchstabe "s" für "settle"
und das Zeichen "–"
für "gestrichen", letzteres nämlich dann, wenn während einer
Börsenhandelsphase in einem Kontrakt gar kein Umsatz zu verzeichnen
war. Kurszusätze dienen sämtlich dazu, dem Teilnehmerkreis selbst wie
auch dem Anteilnahme empfindenden Außenstehenden die jeweiligen Marktverhältnisse
ohne Umschweife und auf einen Blick zu vermitteln.
Lassen sich dagegen innerhalb
einer betrachteten Börsenhandelsphase alle Transaktionspläne des Börsenpublikums
realisieren, ohne dass es dabei am Markt zu Geld- oder zu Brief-Notierungen
bzw. Streichungen kommt, so befindet sich derselbe an diesem Börsentag
in einem sogenannten Gleichgewichtszustand: Der Marktprozess
bringt in einer solchen Lage das vorhandene Angebot und die vorhandene
Nachfrage bei sonst ungeänderten Dispositionen (umsatzmaximal) in Übereinstimmung.
Alle vorliegenden Orders lassen sich damit zu gleichgewichtigen ("bezahlt"-)
Kursen glatt ausführen. Erst bei Vorwalten eines Marktgleichgewichts
lassen sich also die einzelnen individuellen Pläne der Marktakteure
in bestmöglicher Weise aufeinander abstimmen. Die Märkte sind nunmehr
ausbalanciert, sie werden "klar gemacht" und "geräumt".
[Anmerkung: Befindet
sich ein Markt in einem Gleichgewichtszustand, der alle Marktteilnehmer
mit einbezieht, kann niemand erwarten, durch das Studium von historischen
Kursverläufen (z. B. anhand
von Charts) oder von fundamentalen
Daten besser abzuschneiden als andere Marktakteure. Denn im derzeit
beobachteten Kurs spiegeln sich nunmehr sämtliche Informationen über
die Zukunftserwartungen bereits in reinster Form wider.]
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Das Gegengeschäft: Glattstellung bzw. Eindeckung
offener Futures-Kontrakte
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