 |
Futureskurse
und "bid-/ask"-Spreads im Börsenterminhandel
|
Wer sich auf den Finanzmarkt begibt, trifft
im dortigen Handelsverkehr zwangsläufig auf zwei ganz unterschiedliche
Arten von Preisofferten:
 |
Der Preis, zu dem die Marktteilnehmer
bestimmte Mengen an zu Markt gebrachten Werten, seien es nun Devisen,
Aktien, Anleihen oder die davon abgeleiteten Finanzmarktinstrumente,
bei sofortigem Abschluss kaufen
können, heißt "ask-price" (oft auch als "offer
price" bezeichnet; zu Deutsch: Briefkurs, Angebotpreis);
|
 |
der Preis, zu dem Marktteilnehmer
bestimmte Mengen der auf einem Markt gehandelten Werte bei sofortigem
Abschluss verkaufen
können, heißt "bid-price" (deutsch: Geldkurs,
Nachfragegebot, Nachfragepreis).
|
Der Zusatz "bid"
bringt somit zum Ausdruck, dass derjenige, der seinen Kurs mit diesem
Zusatz versieht, das Marktobjekt zum genannten Kurs begehrt; umgekehrt
gibt der Zusatz "ask" zu erkennen,
dass der Kurssteller das Marktobjekt zum verkündeten Kurs anbietet.*
[* Kursmakler,
die für die von ihnen betreuten Werte am Markt laufend sowohl Kauf-
als auch Verkaufsofferten stellen, müssen bereit und in der Lage sein,
gleichzeitig bestimmte Quantitäten des fraglichen Markgegenstandes zum
formulierten "bid-price" zu nehmen als auch bestimmte Mengen davon zum
angesagten "asked-price" abzugeben. Wollen sie dabei Gewinne machen
bzw. Verluste vermeiden, so muss der "ask-price" der offerierten Kursquotation
höher gesetzt werden als der "bid-price".]
Für Kursangaben, die den "bid"- und den
"ask"-Kurs zu einem Ausdruck zusammenfassen, d.h.
die jeweils paarweise in Erscheinung treten, hat sich die Bezeichnung
Quotation (Quotierung,
"quotation", "quote") ausgebildet. Die Nennung von Quotationen
erfolgt gemäß der vorstehenden Deutung immer aus der Perspektive desjenigen,
der eine solche aufstellt, also hauptsächlich Banken, Broker und Makler.
Bei beidseitigen Kursquotationen wird sprachlich zuerst der (niedrigere)
"bid-price", dann der ihm zugeordnete (höhere) "offer"-Preis angeführt.
Aus formaler Sicht geht demnach der "bid"-Preis dem "offer"-Preis stets
voran. Wer am Markt eine Quotation aufnimmt, kann aussuchen, ob er zum
vorliegenden "bid"-Preis verkaufen oder zum "offer"-Preis kaufen mag
("two-way"). Wem es allerdings einfällt, auf der Grundlage einer
marktgerecht gestellten Kursquotation gleichzeitig zu kaufen und
zu verkaufen, wird, wenn er darauf wirklich eingeht, einen sofortigen
Verlust in Höhe der Preisdifferenz zwischen "bid" und "ask" zu verschmerzen
haben. Den Preisunterschied zwischen "bid" und "ask" überhaupt nennt
man ganz allgemein
Geld-Brief-Spanne
("bid/ask-spread"; Marge).
Eine an die
Terminbörse herantretende
(außenstehende) Person, die Termin- oder Optionskontrakte (Futures,
"traded options") zu handeln gedenkt, wird, ehe sie einen Auftrag
(Order) erteilt, sich über
die aktuelle Marktlage verständigen wollen. Sie wird neben anderem insbesondere
den auf dem Markt herrschenden Börsenpreis (Futureskurs
bzw. Preis der Optionsprämie) als Grundlage für ihre erwogene Transaktion
zu erkunden trachten. Die hierfür benötigten Informationen kann sie
den verschiedensten Quellen entnehmen. Praktisch sind solche zu erlangen
z.B. mittels einer direkten
Anfrage bei einem "floor broker" oder bei einem zugelassenen
Market-Maker ("quote-request"),
ferner indikativ via elektronischer Kursinformationssysteme, z.B.
über einen Bildschirmterminal einer Börse, oder sonst an einem beliebigen
Ort mithilfe der modernen vernetzten Verkehrsmittel, welche die verlangten
Informationen eigens durch einen Marktdatenlieferanten ("quote
vendor") "online" auf die heimische Computeranlage vermitteln.
So mag eine beispielsweise Markt-Quotierung
für den September12-DAX®-Futures
an der europäischen Terminbörse
Eurex
aktuell lauten:
6130,0 "bid" –
6130,5 "offer".*
Aus der vorstehend erfragten Quotation ersieht der sachkundige Händler,
dass der September12-DAX®-Futures bei sofortiger Einwilligung
in eine Long-Position
(Kaufposition) zu 6130,5 Indexpunkten
von dorther käuflich ist. Ebenso gut aber könnte er gleich jetzt auf
Ausführung seiner Order zu 6130,0
Indexpunkten rechnen, um eine
Short-Position (Verkaufsposition)
in diesem Terminkontrakt aufzubauen. Wem es dawider in den Sinn kommt,
diese Offerte auszuschlagen, sei es weil er weniger zu bieten geneigt
ist als der "ask"-Preis fordert, sei es weil er mehr verlangt als der
"bid"-Preis hergibt, kommt augenblicklich nicht zum Zuge. Er muss entweder
auf ein ihm genehmes Kursniveau für seinen Kontraktschluss geduldig
warten oder schließlich gar unverrichteter Dinge vom Markt zurückweichen.
[* Dem außenstehenden,
beschauenden Reflektanten erscheinen Quotierungen sohin als durch die
Marktlage gegebene Größen, denen er sich anzupassen hat ("price taker").
– Hinweis: Auskunft über allzeit aktuelle Quotierungen ("tick-by-tick")
ist für jedermann erhältlich von diversen
Brokern, Nachrichtenagenturen
("quote vendors",
Datenanbieter, Datenvendor), über spezielle Informationsdienste im Internet,
und als ergänzende Dienstleistung natürlich auch von den
Terminbörsen selbst.]
Einen tieferen Einblick
in die herrschende Orderstruktur einer Börse, bestehend aus der gesamten
Streubreite bester als auch nachrangiger "bid"- und "ask"-Preise eines
Marktes im Verein mit der jeweils handelbaren Kontrakt-Stückzahl (Kurs-
und Mengenofferten) sowie ggf. den Namen der derzeit aktiven Market-Maker,
gewährt ein Blick in das
zentrale Auftragsbuch
der Börse, das sogenannte Orderbuch
("quotations-book"), das bisweilen auch als Eingangsbuch oder
»Skontro« bezeichnet wird ("inside market"). In das zentrale
Auftragsbuch einer Börse, welches an
Computerbörsen
aus naheliegenden Gründen in rein elektronischer Form als Datei ("file")
vorliegt, fließen reguläre Handelsaufträge einschließlich Quotes jeglicher
Art mit ihren dazugehörenden Handelsvolumina ein. Präsent gewordene
Aufträge, welche vom Auftraggeber vorher mit einer Ausführungsbeschränkung
eigens ausgezeichnet wurden (z.B.
jede eintreffende preislich limitierte Order), sich aber aufgrund der
gegebenen Angebots- und Nachfragestruktur nicht im ersten Anlauf unmittelbar
zusammenführen lassen, werden ins Orderbuch einsortiert und bleiben
dort einstweilen zur späteren Erledigung vorgemerkt (Orderbuchbildung)*.
Stimmen nun im weiteren Laufe des Marktprozesses Handelsmenge und Kurs
zweier unerledigter Aufträge überein, so werden die korrespondierenden
Orders aus dem Orderbuch ausgelesen und nach ganz bestimmten Prioritätskriterien
durch die Technik des Börsensystems automatisch zusammengeführt ("order
precedence"; "matching"). Den am Abschluss beteiligten Parteien
geht im Anschluss eine Note über die Ausführung ihrer Aufträge zu.
[* Hinweis:
Die Einstellung von Orders in das Ordersystem von Terminbörsen erfolgt
insofern anonym, als die jeweilige Identität des ursprünglichen Auftraggebers
für Dritte i. d. R. absichtlich
verschwiegen und somit äußerlich nicht erkennbar wird. In jeden von
außen zustande gekommenen Geschäftsabschluss schaltet sich das angegliederte
Clearinghaus der Terminbörse selbstwirkend ein, wodurch dieses vom selben
Augenblick an selbst zum Kontraktpartner jeder ursprünglichen Partei
wird. Die gegenseitige Anonymität bleibt bei alledem auch nach Zusammenführung
einer Order und Einschaltung der Clearingstelle weiterhin aufrecht.]
Allgemein unterscheidet man zwischen offenen
und geschlossenen Orderbüchern sowie deren Mischformen, wobei im letztgenannten
Fall – je nach Grad der beabsichtigten Markttransparenz und Publizität
– nicht die gesamte Tiefe der Orderstruktur* für jedermann ersichtlich
ist. An der Terminbörse Eurex z.B.
ist den Marktakteuren die Einsicht in die
Stopp- und
Marktorders Dritter verwehrt.
Darüber hinaus bleibt die persönliche Identität der einzelnen Marktteilnehmer
anderen gegenüber strikt verborgen.
[* Die Orderbuchtiefe
bildet überhaupt eine Schlüsselgröße zur Beurteilung der
Marktliquidität (s.u.).]
 |
Market-Maker, "bid-/ask"-Spread und Preisbildungsprozess
|
Grundsätzlich können
die an den Finanzmärkten publik gemachten Handelsspannen fungibler Marktinstrumente
(Aktien, Terminkontrakte,
"traded options", "Forex",
"Zertifikate" und
sonstige umstrukturierte Produkte etc.) in zwei verschiedenen Erscheinungsformen
auftreten:
1.)
als Quotationen, wie sie in
steter Folge den Handelsaktivitäten einzelner spezieller Marktteilnehmer
entspringen* – so z.B.
verbindlich ausgebotene Quotes vonseiten eines ganz bestimmten Market-Makers,
der unter einem preisgeleiteten "monopolistischen (reinen) Market-Maker-System"
seiner Tätigkeit nachgeht, indem er während der Abhaltungszeiten für
die von ihm betreuten Werte einen selbst gestellten Kaufpreis (Geldkurs,
"bid") zusammen mit einem Verkaufspreis (Briefkurs, "ask",
"offered") gegenüber der Allgemeinheit (permanent oder auf Anfrage)
offenlegt, oder aber
2.)
in Form einer Preisspanne,
wie sie beispielsweise dem Publikum in einem ausgebreiteten, ordergeleiteten
Markt einer Börse der Beobachtung unmittelbar zugänglich ist. Das im
laufenden gegenwärtigen Augenblick beste "bid" zusammen mit dem besten
"ask" spiegelt alsdann die aktuelle Marktsituation im bezüglichen Instrument
in der Gesamtbilanz wider.
[* Anmerkung: In
einem traditionellen Auktionsmarkt ("continuous auction market")
mit Rufhandel ("open outcry") auf dem Parkett einer Terminbörse
stammen "bid-/ask-Spreads" vornehmlich von sog. "Pit-Trader" und von
"Scalper" (= "freiwilliges
Market-Making" durch "locals"). Gerade in hektischen Marktphasen
kann es mitunter problematisch sein, hierbei die tatsächliche Lage auf
dem Parkett zu überblicken. Anders bei elektronischen Handelssystemen:
Dort ist die jeweilige Geld-Brief-Spanne vom Handelsbildschirm direkt
ablesbar.]
Analog
spricht man im ersten Fall von einer
Geld-Brief-Spanne ("bid-/ask-spread",
"dealer spread"), im zweiten von der
Marktspanne ("market
spread"), wie sie regelmäßig unter Mitwirkung zahlreicher Marktakteure
während einer offiziellen Handelsphase in einem "ordergeleiteten
kontinuierlichen Auktionsmarkt" (auftragsgetriebener fortlaufender
Handel) entsteht und sich Außenstehenden der Beobachtung darbietet.
Gleichviel indes, ob Marktspannung
oder Geld-Brief-Spanne: Gegebene Kursquotierungen leiten sich in gerader
Linie ab von den aktuell auf dem Markt vorliegenden als auch von den
sich im gleichen Augenblick anmeldenden höchstlimitierten Kauf- bzw.
niedrigstlimitierten Verkaufsofferten*. Da jeder der am Marktprozess
Mitwirkenden strikt auf seinen persönlichen wirtschaftlichen Vorteil
bedacht ist, wird der "ask"-Preis von Quotationen in regelmäßigen Verhältnissen
sich um eine Kleinigkeit höher stellen als der ihm beigeordnete "bid"-Preis.
Dieser Erfahrungstatbestand ist unabhängig von der Marktorganisationsform,
und man findet ihn dementsprechend sowohl in einem ordergeleiteten Auktionsmarkt
als auch in einem Market-Maker-Markt vor. Durch die Spanne zwischen
"bid" und "ask" wird zugleich der Einigungsbereich auf einen nächsten
noch zu ermittelnden Börsenkurs eingegrenzt. Jede parat gehaltene verbindliche
Quotation ("firm quote") ist im geregelten Marktverkehr der Börse
grundsätzlich ebenso wohl auf einen maximalen Gültigkeitszeitraum (Haltefrist)
wie auf eine annehmbare Transaktionsgröße ("size") zugepasst.
Daneben gibt es an den Börsen einschlägige Richtlinien im Hinblick auf
bestehende Mindesttransaktionsgrößen (Mindestquotierungsmenge, "minimum
quotation size", MQS), an die sich alle mitwirkenden Market-Maker
ohne Ausnahme genau zu halten haben.
[* Dies impliziert,
dass Limitorders die Marktliquidität
c. p. erhöhen, während Marktorders
diese c. p. vermindern.]
In jenen Futures- und
Optionsmärkten, die nach dem Market-Maker-Verfahren organisiert sind
("quote-driven-markets"), informieren Market-Maker durch Nennung
verbindlicher Quotierungen ihresgleichen sowohl als andere Mitwirkende
darüber, zu welchen Kursen sie kurzfristig welche minimalen bzw. maximalen
Kontrakt-Mengen zu handeln bereit sind. In Falle eines ordergeleiteten
Auktionsmarktes dagegen lässt die Geld-Brief-Spanne sich auffassen als
Kompensation für die Abschlussbereitschaft zu den Limitkursen bestehender
Orders* im Markt.
[* Ein zeitgleich
eintreffender illimitierter Auftrag ("market order") würde schließlich
unmittelbar zum vorliegenden Limitkurs von preislich limitierten Aufträgen
zusammengeführt werden.]
Der quotierte "ask"-Kurs
eines Market-Maker legt offen, zu welchem Preis dieser zu verkaufen
geneigt ist, sein "bid"-Kurs dagegen zeigt, zu welchem Kurs er zu kaufen
willens ist. Normalerweise wird er das, was er zum niedrigeren "bid"-Preis
ersteht, zum höheren "ask"-Preis zeitig wieder loszuschlagen suchen.
So gesehen versieht der Market-Maker in erster Linie die Funktion eines
Hedgers oder
Arbitrageurs, statt
jene eines Spekulanten. Gleichzeitig
sorgt er durch seine permanente Handelsbereitschaft für einen Ausgleich
zwischen Angebot und Nachfrage. Der Überhang an Derivaten zwischendurch
und am Schluss einer Handelsphase wird regelmäßig durch kompensatorische
Maßnahmen im Wert gesichert.
In der Weite, die eine
Spreizung zwischen "bid" und "ask" durchmisst, kommt der Hauptsache
nach ein doppeltes Moment zum Ausdruck: erstens, das vom kursstellenden
Market-Maker übernommene (ungedeckte) Risiko* aus offenen Posten,
die er in Ausübung seiner Tätigkeit in wechselndem Umfang vorzuhalten
hat, und zweitens, die eigenen "Betriebskosten" aus laufenden Geschäften,
die für die Leistungsabgabe "jederzeitige Handelsbereitschaft ("immediacy")
gegenüber anderen Marktteilnehmern" anfallen. Da Market-Maker nicht
nur ihre Subsistenzkosten zu decken, sondern überdies an der Spanne
von "bid" zu "ask" zu verdienen hoffen (Gewinnmarge), werden sie je
nach geschäftspolitischer Handelsabsicht und Einschätzung der Lage ihr
Quotierverhalten anpassen und ihre jeweiligen Quotationen markt- und
risikogerecht darauf ausrichten. Beispielsweise werden sie bei erhöhtem
Risiko breitere Spannen stellen als bei mäßigem Risiko. Wird indessen
das Risiko als allzu groß empfunden, etwa angesichts drohender Markt-Illiquidität,
so kann solch ein Umstand dazu führen, dass einzelne Market-Maker entweder
sich vorderhand zurückhalten und damit einstweilen vom Markte ausbleiben
oder gar im Extremfall eines dauernden Zustandes unkalkulierbarer Risiken
dazu, dass letztgenannte jenem Markt diesmal für immer den Rücken kehren
– insofern sie nicht durch zwingende Börsenregeln zur Fortführung ihrer
Handelsaktivitäten verpflichtet sind.
[* Dies geht insbesondere
sog. unsystematische Risiken an (d.
h. objektspezifische Risiken, im Gegensatz zu marktspezifischen
Risiken), nebstdem aber auch solche Risiken, die sich aus der Verpflichtung
zum Handel gegenüber allen potentiell besser Informierten ergeben ("adverse
selection").]
Nicht auf jedem Terminmarkt
haben Market-Maker völlig freie Hand, ihre quotierten Preisspreizungen
beliebig breit zu stellen. Ungewöhnlich weite Preisspreizungen lassen
sich im Allgemeinen deuten als Indiz für eine unausgesprochen geforderte
Risikoprämie (Wagnisprämie). An fast allen Terminbörsen, so etwa auch
an der Eurex, bestehen dezidierte börsenseitige Regelungen im
Hinblick auf die größtmögliche numerische Differenz in den "bid-/ask"-Spreads.
Die Geschäftsführungen der Börsen befinden für jede Kontraktart besonders
über die präzise Höhe ihres maximal erlaubten "bid-/ask"-Spreads, wodurch
diese zu einer berechenbaren, bindenden und aufs Genaueste zu beachtenden
Direktive für die Händlerschaft werden ("maximum spread")*. Market-Maker,
die gegen die Letztere oder gegen sonstige Handelsvorschriften verstießen,
müssten mit disziplinarischen Sanktionen, wie beispielweise Abmahnungen,
im Wiederholungsfall mit einer befristeten Ausschließung durch zeitweilige
Aufhebung der Handelszulassung ("suspension"), oder in letzter
Instanz auch mit einem Lizenzentzug und sonach mit dauerndem Ausschluss
vom Markte rechnen ("exclusion").
[* Bei der Bestimmung
einer angemessenen Höhe für die vorzugebende maximale Preisspreizung
ist mit Augenmaß vorzugehen. Sie darf weder zu groß noch zu klein ausfallen.
Überzogene Preisvorgaben wären angesichts der damit einhergehenden erhöhten
Kosten und Risiken abträglich für den Handelsfluss; zu geringe dagegen
ließen die Gewinnmargen der Market-Maker schrumpfen mit der nicht gern
gesehen möglichen Folge einer offiziellen Einstellung ihrer Handelsaktivitäten.]
Ein förmlicher
Abschluss (Umsatz, "trade")
gelangt unter den im Börsenterminhandel gebräuchlichen Marktmodellen
zur Realisierung, sooft der geforderte Terminpreis den bewilligten deckt.
Käufer und Verkäufer auf dem Markt sind sich in jenem Augenblick handelseinig
geworden über einen ganz bestimmten Kontrakt-Preis. Die eben noch durch
beiderseitigen Wettbewerb vorgegebene Spanne zwischen "bid" und "offer"
schrumpft damit naturgemäß für eine logische Sekunde des Abschlusszeitpunktes
auf null zusammen ("matching"). Man kann auch sagen, sie verschmälert
sich für den Moment des Marktaktes zu einem gleichgewichtigen Punkt.
Die Verständigung über einen Preis mit Verwirklichung eines Geschäftsabschlusses
setzt regelmäßig voraus, dass die geforderte Kursobergrenze des Nachfragers
(Long) über der bewilligten Kursuntergrenze des Anbieters (Short) liegt.
Innerhalb der möglichen Grenzen wird der Preis seinen Platz dort einnehmen,
wo Angebot und Nachfrage sich quantitativ ins Gleichgewicht stellen.
Der Kurs des letzten getätigten Abschlusses gilt dann fortab als Richtmarke
für den tatsächlichen Marktpreis ("current price", "last
traded price"), solange bis weitere Orders sich ausführbar gegenüberstehen
und zu den gestellten Bedingungen einen erneuten Abschluss in diesem
Kontraktmarkt auszulösen vermögen. Ob ein nachfolgend festgestellter
Börsenterminpreis sich auf einen höheren oder tieferen Punkt fixiert
oder diesen stationär behauptet, ist abhängig allein von Intensität
und Umfang von Angebot und Nachfrage.
Eine zweckdienliche
Organisationsform
des börsenmäßigen Terminhandels ("Marktmodell") legt Art und Wirkungsweise
des Mechanismus fest, nach welchem Geschäftsabschlüsse an der Börse
hergestellt werden können. Erstere bürgt zumal dafür, dass ein regelgebundener
Preisbildungsprozess durch das Zusammenwirken von Angebot und Nachfrage
an den Derivatebörsen fortgesetzt und ungehindert stattfinden kann ("price
discovery", Preisbildungsfunktion). Im Falle von Störungen, bspw.
durch eine geminderte Liquiditätslage infolge eines schwach besetzten
Marktes, werden geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen, so zwar, dass Market-Maker
zur Verbesserung derselben hinzutreten. Insbesondere soll durch die
Entfaltung eines ausgebildeten, lebhaften Handels ("Preiswettbewerb")
erreicht werden, dass jeder Futures-Kauf durchweg zum niedrigsten aller
fertig spezifizierten "offer"-Kurse, jeder Futures-Verkauf in ebensolcher
Weise zum höchsten aller fertig spezifizierten "bid"-Kurse im Markt
zum Abschluss kommt. Nach diesem Prinzip lässt sich unter Wahrung gleicher
Chancen auf einen Geschäftsabschluss beständig der bestmögliche ("marktgerechte")
Preis für alle am Geschehen unmittelbar beteiligten Parteien im Marktverkehr
mit Finanzderivaten ökonomisch verwirklichen ("Marktintegrität", Steigerung
der Liquidität und Markttransparenz). Letzterer spiegelt damit idealerweise
die wirkliche Geschäftslage an der Börse wieder.
Nahezu alle für den Handel
maßgeblichen Börsenregeln ("Matching-Regeln") sehen zu diesem Zweck
vor, dass unter sämtlichen der im Auftragsbuch gesammelten Aufträgen
– ohne Ansehen der Person des Auftraggebers – der jeweils höchste "bid"-Preis
die Vorhand vor allen übrigen "bid"-Preisen, der jeweils niedrigste
"offer"-Preis die Vorhand vor allen anderen "offer"-Preisen hat (Prioritätssteuerung).
Liegen identische Preise vor, so ist gewöhnlich der Zeitpunkt der Einstellung
("time stamp") der betreffenden Orders in das Handelssystem ausschlaggebend
für die Reihenfolge, in der diese abgewickelt werden (Preis-Zeit-Priorität
als Kriterium der Ausführungspriorität), wobei gemeinhin gilt: "first-in/first-out".
Als ein weiteres Prioritätskriterium käme hierbei ggf. der Orderumfang
in Betracht.*
[* Die Terminbörse
Eurex kennt nächst diesen noch das sog. "pro rata-Matching",
das für einige partikuläre nur wenig volatile Instrumente, wie z.
B. Geldmarkt-Futures,
vorzügliche Anwendung findet. Hierbei wird ungeachtet des Eingabezeitpunktes
für die im Orderbuch vereinigten besten "bid"- bzw. "ask"-Kurse abgestellt
auf Abschlüsse im proportionalen Verhältnis zum vorliegenden Gesamtordervolumen.]
Ein vermehrter Handelsverkehr
führt unter regelmäßigen Verhältnissen an den Börsen zu verengerten
Geld- zu Brief-Spannen. Je schmaler die Spanne
von Geld- zu Brief-Kursen sich im Marktverkehr andauernd zu stellen
vermag, desto glatter und geradliniger lassen sich an dem betreffenden
Platz in ordentlicher Folge selbst umfangreichere Orders zum Kursniveau
des jeweils letztausgehandelten Marktpreises ausrichten. Inwieweit ein
Markt diesem Qualitätsmerkmal fortdauernd zu genügen imstande ist, spiegelt
sich gewöhnlich im Maß seiner Markttiefe ("depth") wider.
Einem "tiefen Markt" wohnt die nutzbringende Eigenschaft inne, die Zone
für den Preisspielraum tendenziell eng zu halten, während er sich selbst
von erhöhtem Orderaufkommen größtenteils unberührt zeigt. Durch diese
seine besondere Eigenschaft wird er erkennbar widerstandsfähig gegenüber
der Entstehung eines allgemein als höchst unliebsam empfundenen
"slippage"-Effekts*.
Überdies zeichnet ein "tiefer Markt" sich dadurch aus, dass die einzelnen
Notierungssprünge von einer Kursnotiz zur nächsten verhältnismäßig nah
aneinander stehen mit dem Effekt, dass der jeweils zuletzt ausgehandelte
Kurs einen verlässlichen Anhalt vorgibt für den Höhengrad, auf dem sich
der darauf folgende festsetzen wird. Ein "tiefer Markt" macht somit
einen ebenso schnellen Positionsaufbau als eine im Bedarfsfall rasche
und bequeme Loslösung von einem bestehenden Engagement wahrscheinlich,
ohne hierbei merkliche Nachteile im Preis, ausgelöst durch eigene oder
fremde Handelsaktivitäten ("market impact"), hinnehmen zu müssen.
Er fördert sohin allemal die Kontinuität des Marktverlaufs.
[* Unter einem
"slippage"-Effekt versteht man
den Umstand einer unerwünschten, zuweilen heftigen Kursänderung zwischen
dem Zeitpunkt der Einreichung einer mit höchster Dringlichkeit auszuführenden
Order (z. B. einer Marktorder)
und ihrer schlussendlichen Ausführung im Markt ("matching")]
Grundvoraussetzung für eine genügende
Markttiefe ist ein beiderseits von einer hinreichend großen Anzahl von
Marktteilnehmern beschickter Markt, auf dem der Idee nach all ihre unterschiedlichen
Handlungsmotive in freier, ausgiebiger und vollwirksamer Konkurrenz
aufeinandertreffen (= Marktbreite).
Erst im Zustand einer ausgedehnten Marktbreite bei entsprechender Tiefe
vermag der laufende Marktpreis sich auf eine solide, dem Verkehrswert
angemessene Basis zu fixieren ("fair value"). Sonach kommt der
Erfahrungssatz voll zu Ehren: Je breiter ein Markt, und je ausgeprägter
auf ihm der Tauschverkehr (Umsatz, "trades"), und je geringer
die Volatilität auf diesem Markt, desto enger
rückt die Geld-Brief-Spanne zusammen, in der der Marktpreis sich feststellen
kann. Enge Geld-Brief-Spannen (verstanden als "market spreads") sind
Ausdruck und unmittelbarer Ausfluss eines funktionstüchtigen,
liquiden Marktes*.
Liquide Märkte sind wünschenswert, weil nur in einem liquiden Markt
mit entsprechend engen Geld-Brief-Spannen sich individuelle Anpassungsentscheidungen
an neu eintreffende marktrelevante Zeitereignisse über situationsgerechte
Transaktionen, d.h. durch Aufbau,
Beibehalten, Umgestalten, Drehen, Absichern oder Schließen von Positionen,
geräuschlos und ohne Reibungsverluste umsetzen lassen. Das Liquiditätsmoment
leistet insofern einen ganz gehörigen Beitrag zur Vervollkommnung des
Marktgebietes.
[* Plausibel erscheint
hiernach, dass häufig auftretende größere Schwankungen in der Liquidität
eines Futures-Marktes sich mitunter in Form einer Liquiditätsprämie
auf die Futureskurse manifestieren können.]
 |
"bid-/ask"-Spreads und Transaktionskosten
|
Börsengeschäfte sind
regelmäßig mit Kosten mannigfachster Art verbunden, die sich zunächst
grob ordnend nach direkte und indirekte Börsenhandelskosten
(Transaktionskosten)
spalten. Direkte Handelskosten können der sie auslösenden Transaktion
a priori eindeutig und in gerader Linie zugerechnet werden. Demgemäß
variieren die direkten Handelskosten sämtlich im geraden Verhältnis
mit der Zahl der durchgeführten Transaktionen. Die Existenz indirekter
Ausführungskosten* wiederum lässt sich der Hauptsache nach dem
Erfahrungstatbestand der Preisspreizung ("markup") im jeweiligen
Markt zuschreiben. Indirekte Ausführungskosten machen in der Börsenpraxis
nicht selten einen Großteil an den Handelskosten insgesamt aus. Wie
belastend diese wirken, sei durch das folgende Beispiel illustriert:
Für den Ankauf von 100
Aktien auf Basis einer Kursquotation von "59,80€
zu 60€" schlagen
6000€
zu Buche. Ihr sofortiger Wiederverkauf erbringt
5980€.
Davon sind die gewöhnlichen Börsenspesen in Abzug zu bringen von, wie
angenommen, 15€ für den "round
turn". Am Ende entsteht trotz konstanter Kursstellung kostenbedingt
ein barer Verlust in Höhe der anteiligen Transaktionskosten von zusammengenommen
35€ ("round turn transaction
cost").
[* Neben der Geld-Brief-Spanne
bilden noch weitere Elemente die indirekten Ausführungskosten. Dazu
zählt speziell der in Geldeswert ausgedrückte unliebsame Einfluss auf
die Preisbildung als Folge einer Platzierung umfangreicherer Positionen
im Markt ("price impact") sowie sämtliche Nachteile, die sich
unmittelbar aus mangelnder Informationseffizienz ergeben.]
Handelskosten für Börsengeschäfte
sind Ausgaben, die verloren sind, werden sie nicht durch Eintritt der
erhofften Kursentwicklungen mit dem daran hängenden Gewinn zurückverdient.
Im Wissen um diesen Zusammenhang richten die einzelnen Derivatebörsen
ihre Bestrebungen heutzutage verstärkt darauf, die Transaktionskosten
durch eine straffe Organisationsform im Ganzen immer weiter herabzumindern
und die dadurch eingesparten Kosten über entsprechende Gebührenmodelle
an den Börsenhandel weiterzugeben. Dies steigert die Handelsbereitschaft
unter den Marktteilnehmern spürbar und dient damit am Ende der Stärkung
der eigenen Wettbewerbsfähigkeit der Terminbörsen.
Unter die Transaktionskosten
für Futures-Geschäfte sind grundsätzlich sämtliche der
durch ein Engagement an den Terminbörsen verursachten Kosten in ihrer
vollen Höhe einzustellen. Im Einzelnen gehören neben der Spannung zwischen
"bid" und "ask" dem Spektrum der Kosten von Börsentransaktionen des
Weiteren die folgenden Posten an:
– Kosten für die Anbahnung
und den Marktzutritt (wie z.B.
Informations- und Telefonkosten, Online-Gebühren für Standleitungen,
"Kabelspesen" usw.),
– Kommissionen, Makler-,
Börsen- und Clearinggebühren,
– Kosten der Überwachung
bestehender Engagements ("monitoring costs"),
– Opportunitätskosten
aus entgangenen Zinseinnahmen, zudem
– ggf. Andienungsgebühren
im Falle einer physischen
Lieferung, und nicht zuletzt
– allgemeine Such-
und Entscheidungsfindungskosten sowie Regiespesen, die einem Börsengeschäft
vorausgehen.
Für jede Transaktionsentscheidung
ohne Ausnahme – also nicht nur für Futures-Geschäfte – sind sämtliche
Kostenarten vollzählig aufzulisten und ihrer Höhe nach anzuschlagen.
Alle Einzelposten vereinigt, ergeben die Transaktionskosten des Börsengeschäftes.
Hierbei ist in jedem konkreten Einzelfall abzuwägen, ob die in Aussicht
stehenden Gewinnchancen die mutmaßlichen Verlustrisiken unter Bestreitung
aller anfallenden Handelskosten zusammengenommen lohnen. Auch
steuerliche Gesichtspunkte sind hierbei explizit in die Überlegungen
mit einzubeziehen.
Futures erweisen sich,
verglichen mit anderen marktgängigen Finanzinstrumenten, im Hinblick
auf das Kriterium von vorteilhaften Geld- zu Brief-Spannen im Allgemeinen
als die überlegene Alternative*. Dies hat seinen Grund in dem
Umstand, dass bei Futures das Verhältnis von impliziten Transaktionskosten
zu bewegtem Handelsvolumen in regelmäßigem Verlauf, im großen Ganzen
gesehen, niedriger und damit günstiger ausfällt als bei anderen Anlageformen.
Innerhalb der einzelnen Futures-Märkte lässt sich ferner nach dem Grad
der Liquidität differenzieren, bemessen nach dem Verhältnis zur minimalen
Kursvariation ("tick"). Während die Spanne zwischen "bid" und
"ask" bei weniger liquiden Futures um etwas weitere Distanzen absteht
("Liquiditätsrisiko"), beträgt sie bei liquideren Futures gewöhnlich
nur einige wenige "ticks", gewöhnlich ca.
2 – 3 "ticks", je nach Futures-Markt und Kontraktmonat eines
Fälligkeitszyklus. Hoch liquide
Futures endlich weisen Geld-Brief-Spannen von lediglich 1 – 2 "ticks"
vor, was einem nur geringen Bruchteil eines Prozentes des absoluten
Preisniveaus gleichkommt. Erfahrungsgemäß wird die Preisspreizung in
einem Futures-Markt, mit wenigen Ausnahmen, sich mit vorrückender Terminfälligkeit
tendenziell verschmälern.
[* Lediglich die
hochliquiden Sektionen der globalen
Devisenmärkte machen
hier eine rühmliche Ausnahme. Sie genießen den Ruf, mit noch vorteilhafteren
Verhältnissen bei den Geld-Brief-Spannen aufzuwarten. Dabei ist es selbst
nicht ausgeschlossen, dass diese mitunter ganz ineinander fließen ("choice").]
Abermals kommt die
allgemeine Regel zur vollen Geltung: Die Geld-Brief-Spanne schrumpft
mit wachsender Zahl der Marktakteure als auch mit zunehmendem Transaktionsvolumen
(bei vorausgesetzt gleichbleibender
Volatilität). Diese vielfach
beglaubigte Beobachtungstatsache beschränkt sich in ihrer Wirkung jedoch
nicht allein auf den Handel mit derivativen Instrumenten. Liquide Terminmärkte
wirken oft auch geradewegs zurück auf die unterliegenden Kassamärkte,
indem sie dort die Geld-Brief-Spannen verringern helfen. Doch nicht
nur die Liquidität, sondern auch andere Faktoren, wie etwa die aktuelle
Marktlage oder die grundsätzliche Handelsbereitschaft, können gehörigen
Einfluss nehmen auf das konkrete Ausmaß von Geld-Brief-Spannen. Alles
in allem ist unverkennbar, dass die Geld-Brief-Spannen im Futureshandel
sich in den letzten Jahren drastisch reduziert haben.
Zu beachten ist ferner,
dass Marktspannen ebenso wie Geld- zu Brief-Spannen, gemessen in absoluten
Beträgen, im Handel mit Futures jeweils nur ganz bestimmte diskrete,
sprunghaft abgestufte Zahlenwerte annehmen können, deren Belauf sich
direkt von den standardisierten "tick"-Größen ("tick sizes")
der jeweiligen börsengehandelten Finanzderivate ableitet. Sobald die
Geld-Brief-Spanne im laufenden Markthandel eines Futures-Produktes den
Abstand von genau einem "tick" zu unterschreiten sucht, kommt es hierdurch
augenblicklich zu ein Abschluss ("matching") auf diesem Markt.
In elektronischen Bildschirmhandelssystemen
– aber auch in den Kursblättern der Wirtschafspresse u.dgl.
– ist es üblich, "bid"- und "ask"-Kurse bündig mit bestimmten Buchstabenkürzeln
auszuzeichnen. Der beigesetzte Buchstabe "a" steht hiernach
für "ask" (dt. B = Brief!), der Buchstabe "b"
entsprechend für „bid“ (dt. G = Geld). Auf derlei
Kurszusätze und Hinweise
trifft man auf den Futuresmärkten häufig und gern im Inzidenzfall einer
Preis-Limit-Situation ("limit-up"-
bzw. "limit-down"-Situationen). Während einer "limit-up"-Situation besteht
am Börsenterminmarkt eine Überschussnachfrage zum oberen Limitkurs (b,
"bid"), wohingegen in einer "limit-down"-Situation ein überhängiges
Angebot zum unteren Limitkurs (a, "ask") herrscht.
Zwecks
Erhöhung der allgemeinen Aussagekraft von schriftlich abgefassten Kursziffern
findet gelegentlich bei ihrer Bekanntgabe noch eine Reihe weiterer Kurszusätze
Verwendung. So steht z.B. der
Buchstabe "s" für "settle"
und das Zeichen "–"
für "gestrichen", letzteres nämlich dann, wenn während einer
Börsenhandelsphase in einem Kontrakt nicht ein einziger Umsatz zu verzeichnen
war. Kurszusätze und Hinweise dienen sämtlich dazu, dem Teilnehmerkreis
selbst wie auch dem Anteilnahme empfindenden Außenstehenden die jeweiligen
Marktverhältnisse ohne Umschweife und auf einen Blick zu vermitteln.
Lassen sich dagegen innerhalb
einer betrachteten Börsenhandelsphase alle Transaktionspläne des Börsenpublikums
realisieren, ohne dass es hierbei am Markt zu Geld- oder zu Brief-Notierungen
bzw. Streichungen kommt, so befindet derselbe sich an diesem Börsentag
in einem sogenannten Gleichgewichtszustand: Der Marktprozess
bringt in einer solchen Lage das vorhandene Angebot und die vorhandene
Nachfrage bei sonst gleichbleibenden Dispositionen (umsatzmaximal) in
Übereinstimmung, alle vorliegenden Orders gelangen zu gleichgewichtigen
("bezahlt"-) Kursen glatt
zur Ausführung, der Markt hat damit seinen idealen Ruhepunkt gefunden.
Erst bei Vorwalten eines Marktgleichgewichts lassen sich also die einzelnen
individuellen Pläne der Marktakteure in bestmöglicher Weise aufeinander
abstimmen. Die Märkte sind nunmehr ausbalanciert, sie werden, wie man
sagt, "klar gemacht" und "geräumt".
[Anmerkung: Ein
Marktgleichgewicht bezeichnet den Zustand einer völligen Ausgeglichenheit
von Angebot und Nachfrage. Befindet sich ein Markt in einem dauerhaften
Gleichgewichtszustand, der alle Marktteilnehmer mit einbezieht, kann
niemand erwarten, durch das Studium von historischen Kursverläufen (z.B.
anhand von Charts) oder von
fundamentalen Daten besser abzuschneiden als andere Marktakteure. Denn
im derzeit beobachteten Kurs spiegeln sich nunmehr sämtliche Informationen
über die Zukunftserwartungen bereits in reinster Form wider.]
Lesen Sie auf
der folgenden Seite:
Das Gegengeschäft: Glattstellung bzw. Eindeckung
offener Futures-Kontrakte
|