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Einfache Limitorder
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Im vordringlichen
Interesse jedes Händlers liegt es, sich mit Aussicht auf Erfolg auf
dem Markt zu positionieren. Dem Käufer von Terminkontrakten (Long)
ist vorrangig daran gelegen, zu möglichst niedrigen Kursen abzuschließen;
der Verkäufer von Terminkontrakten (Short) dagegen sucht
möglichst hohe Kurse auszumachen. Eine zweckdienliche und im
weitesten Umfang bewährte Handhabe, die Gewähr dafür leistet, dass der
erlangte Kurs nicht über ein annehmbares Maß hinausgeht, bietet die
Aufstellung einer Limit-Order.
In Rücksicht auf die Ausrichtung der beschlossenen Handelsstrategie
unterscheidet man zwischen Kauf-
und Verkaufs-Limitorder:
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Stellt der Auftraggeber mit Erteilung eines Börsenauftrags eine
Preisziffer auf, bis zu der er äußerstenfalls in der Nachfrage zu
verharren, d.h. bis zu
der er gerade noch zu kaufen entschlossen ist (obere Preisgrenze),
so ist dies ein Merkzeichen für eine Kauf-Limitorder
("buy limit order").
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Benennt der Auftraggeber bei Ordererteilung eine Preisziffer, bis
zu der er äußerstenfalls im Angebot zu bleiben, d.h.
noch zu verkaufen geneigt ist (untere Preisschranke), so kennzeichnet
dies dagegen eine Verkaufs-Limitorder ("sell limit
order").
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Eine
Limitorder (limitierter Auftrag;
Limit, aus lateinisch "limes" »Grenze«) ist demgemäß dadurch
charakterisiert, dass sie einen Grenzpreis als Bedingung für ihre Ausführung
enthält. Der Händler gibt mit Einreichung seiner Order (die er bspw.
als Kunde an ein Handelshaus, "Futures Commission Merchant" FCM,
richtet) ausdrücklich einen Höchst- bzw. Mindestkurs (Limito-Preis)
vor, bis zu dem er nötigenfalls zu kaufen bzw. zu verkaufen gewillt
ist. Mit ihrer Hilfe stellt er sicher, dass der prälimitierte Preis,
zu dem er auf dem Markte äußerstenfalls abzuschließen gedenkt, niemals
zu seinem Nachteil unter- bzw. überschritten werden kann. Nehmen wir
dazu die folgenden Beispiele vor:
a.)
Setzen wir den Fall, ein Investor reiche eine Order ein, Gold-Futures
zu einem Kontrakt-Preis (Futureskurs)
von 820 (das ist seine gesetzte Preisziffer, die sich in US-$ pro Feinunze
versteht) zu kaufen (= Kauf-Limitorder),
so gibt er damit seinen Willen kund, zu nicht mehr als 820 eine
Long-Position
in Gold-Futures zu beziehen bzw., je nach Handelsabsicht, zum genannten
oder, sofern möglich, um einen für ihn besseren Preis eine bereits vorhandene
Short-Position in diesem Kontrakt wieder
einzudecken. Alle Terminpreise
von 820 und weniger sind für ihn akzeptabel und werden bei entsprechenden
Marktverhältnissen die Order zur Ausführung bringen. Vorstehende Limitorder
bleibt indessen bis auf weiteres unausgeführt in den Orderbüchern der
Börse zur Erledigung aufbewahrt ("unable"), solange der Futureskurs
sich im Markt über der Marke von 820 US-$ bewegt – freilich in der geduldigen
Erwartung, dass früher oder später eine Zusammenführung ("matching")
nach Maßgabe des gesetzten Limits in den Bereich der Möglichkeit rückt.
b.)
Angenommen, ein Investor erteilt eine Order, einen Silber-Futures zu
einem Futureskurs (ausgedrückt in US-¢ pro Feinunze) von, wie hier beispielhaft
angenommen sei, 1190 zu verkaufen
(= Verkaufs-Limitorder), so gibt er damit nach außen zu erkennen,
dass er nicht gesonnen ist, zu irgendeinem unter 1190 zurückbleibenden
Kurs im Silber-Futures eine
Short-Position
zu beziehen bzw. dazu eine bereits vorgehaltene Long-Position nunmehr
glattzustellen. Selbige Limitorder bleibt zunächst unausgeführt in den
Orderbüchern ("unable") zurück, solange der Kurs unter der Marke
von 1190 verharrt in der Erwartung, dass in einem späteren Moment unter
geänderten Umständen ein "matching" zu den gestellten Preisbedingungen
im Markt sich erreichen lässt.
Wird
eine Limitorder erstellt, so braucht der Zusatz "Limit" nicht ausdrücklich
mit formuliert zu werden. Indem Sie bei der Orderverfertigung für ein
anstehendes Kauf- bzw. Verkaufsgeschäft explizit einen Kurs in Ansatz
bringen, wird Ihre Order dadurch bereits von Haus aus unfehlbar als
Limitorder ausgezeichnet. Beispiel: "Buy 1 December10 (COMEX)
Gold at 850"; hierbei handelt es sich um eine Kauf-Limitorder deshalb,
weil sie erkennbar die Angabe eines Preises einschließt. Selbstverständlich
kann eine Limitorder aber auch immer wie im Folgenden vollständig gefasst
werden: "Buy 1 December10 COMEX Gold, US-$ 850 on a limit".
Bei
der Platzierung einer Limitorder ist das Verständnis darüber, wie
und wo der Limitkurs im Verhältnis zum aktuellen Börsenkurs zu
setzen ist, von ausschlaggebender Bedeutung für ihre sachgerechte Anwendung.
Hierbei gilt: Limitkurse von Kauf-Limitorders werden ein Stückweit
unterhalb des aktuellen Marktpreises gelegt, wohingegen
Limitkurse von Verkaufs-Limitorders ein Stückweit oberhalb
des aktuellen Marktpreises zu fixieren sind. Beispiel:
Gesetzt
nun, COMEX-Gold notiert derzeit mit 850 (US-$ pro Feinunze). Ein Händler,
dem dieses Kursniveau konveniert und der schnellstmöglich zu kaufen
wünscht, wird vermutlich jetzt zweckmäßigerweise von einer
Marktorder ("market order")
Gebrauch machen. Andererseits aber könnte er auch versucht sein, taktisch
vorzugehen. So könnte er sich beispielsweise einer Kauf-Limitorder bedienen,
die er mit einem Limit-Preis versieht, das knapp unterhalb des aktuellen
Marktpreises, etwa bei 849, liegt (vielleicht kalkuliert er im Stillen
mit einer nochmaligen kurzfristigen Kursschwäche, sagen wir, er rechnet
mit einem Kursrückgang bis auf 849 oder knapp darunter, und im Anschluss
daran mit einer raschen Kurserholung). Die Gefahr einer isolierten Vorgehensweise
solcherart liegt regelmäßig darin, eine an sich zufriedenstellende Ein-
oder Ausstiegsmöglichkeit allein deshalb zu versäumen, weil der Marktpreis
das vorher anvisierte Limit nicht ganz zu erreichen vermochte und deshalb
die fragliche Limitorder nie zur Ausführung gelangen konnte (Ausführungsrisiko
der Limitorder!). Letztendlich hat der Händler damit eine gute
Trading-Chance verscherzt oder eine günstige Realisationsgelegenheit
verpasst. Zum Nachteil ausschlagen kann hierbei außerdem, wenn wider
Erwarten der Preis urplötzlich durchsackt oder emporschnellt, wodurch
sich unmittelbare Verluste einspielen würden.
Zu
beachten ist fernerhin Folgendes: Geht der Orderumfang einer Limitorder
über die Menge eines einzigen Futures- bzw. einzigen Optionskontrakts
hinaus, so wird meist stillschweigend unterstellt, dass der ordernde
Kunde mit einer Teilausführung seiner Limitorder einverstanden
ist. Im Falle einer Teilausführung lässt sich eine vorliegende Order
größeren Umfangs nicht in einem einzigen Abschlusse in ihrem vorgesehenen
Gesamtumfange zusammenführen, weil die Zahl an Gegenaufträgen nicht
zureichend ist. Ihre Ausführung erfolgt alsdann stufenweise, sobald
es die Marktverhältnisse zulassen. Die vollständige Ausführung einer
Kauf-Limitorder über beispielsweise 25
COMEX-Kupfer-Futures
kann demnach in Etappen zu verschiedenen Zeiten in verschiedener Kontraktzahl
und somit oft auch zu unterschiedlichen Kursen statthaben. Wer dies
vermeiden will, sollte fallweise lieber eine FOK-Order
an ihre Stelle setzen.
Des
Weiteren verdient hervorgehoben zu werden, dass gewöhnliche Limitorders
niemals und nirgends von selbst zu Marktorders (vgl. hierzu
Stopp-Orders) werden können,
auch dann nicht, wenn der aktuelle Marktpreis den Limitkurs zielgenau
erreicht. Um diesen Sachverhalt auch sprachlich eigens zu betonen, werden
Limitorders mitunter als "resting orders" benannt.
Handelt
es sich bei einer in Frage stehenden Order indes um eine Limit-or-Market-on-Close-Order
(dies ist eine Variante der gewöhnlichen Limitorder, welche sich speziell
dadurch auszeichnet, dass sie kombiniert wird mit einer
MOC-Order), so verhält sich die
Sache anders: Ist es dem Broker bis Handelsschluss nicht möglich, eine
Limit-or-Market-on-Close-Order zu den gesetzten Konditionen auszuführen,
so wandelt sich diese automatisch innerhalb der letzten Handelssekunden
in eine Marktorder und wird dementsprechend zum nächstbesten Kurs ausgeführt
werden.
Es
liegt nach dem Gesagten nun klar am Tag, dass jeder Limitorder grundsätzlich
ein gewisses Ausführungsrisiko
innewohnt. Letzteres resultiert für den einer Limitorder sich bedienenden
Händler aus der Unbestimmtheit, ob er überhaupt zum bewilligten Limitkurs
oder wohlmöglich sogar zu einem für ihn besseren Kurs zum Zuge kommt
oder eben gar nicht; denn eine Limitorder kann immer nur dann
im Markt Ausführung beanspruchen, wenn der auf ihm hervorgebrachte Preis
das gesetzte Limit hinlänglich zu erreichen oder endlich zu durchkreuzen
vermag. Sonst unterbleibt die Ausführung des Auftrags einstweilen oder
der Abschluss scheitert endgültig. Selbst mit pünktlichem Erreichen
des befindlichen Limitkurses durch den laufenden Marktpreis ist dem
Ordernden keine Garantie auf Ausführung ("a fill") seiner
Order gegeben. Manchmal erreicht der Marktpreis sogar mehrere Male hintereinander
punktgenau den Limitkurs ganz vergeblich, ohne dass es je zur erhofften
Orderausführung ("matching" und "fill") kommt ("touched
unable") – und ohne dass man dem Broker oder sonstwem daraus den
mindesten Vorwurf machen könnte. Limitorders besitzen nämlich neben
anderen den niedrigsten Prioritätsrang unter allen Orderarten,
das heißt, sie kommen gemäß Prioritätssteuerung der gängigsten Marktmodelle
der Börsen erst dann an die Reihe, nachdem alle sonst noch ausstehenden
Markt-, Stopp- und
MIT-Orders etc. zuvor
gehörig in Rücksicht gezogen werden konnten. In den meisten Fällen (Ausnahme:
"fast market") darf ein Investor also erst dann auf Ausführung seines
limitierten Auftrags rechnen, wenn der Marktpreis die durch den Limitkurs
gesetzte Linie in ihrer Höhe zu über- (bei Verkaufs-Limitorders)
bzw. zu unterschreiten vermochte (bei Kauf-Limitorders).
Doch
welche Gesichtspunkte bestimmen nach den vorausgegangenen Überlegungen
nun die Höhe der Preisauszeichnung einer in Diskussion stehenden Limitorder?
– Generell, soviel steht fest, wird der Händler im Moment der Entschließung
einen präferierten, gleichwohl für fair und marktgerecht erachteten
Preis ansetzen. Dieser soll und wird zugleich seine persönliche Preisunter-
bzw. Preisobergrenze (d. i.
seine innerwirtschaftliche Wertschätzung und Erwartung gegenüber dem
betreffenden Handelsobjekt jetzt und zum Termin) widerspiegeln, bis
zu der er mitzubieten gewillt und imstande ist. Dies geschieht regelmäßig
in Rücksicht auf die vorwaltende
Marktvolatilität im jeweiligen
Marktumfeld. Würde indes der Limitkurs abweichend davon all zu hoch
oder all zu niedrig gegriffen, so liefe der Händler Gefahr, zu teuer
zu kaufen, zu billig abzulassen oder schlichtweg leer auszugehen bzw.
auf seinen offenen Posten sitzen zu bleiben; denn kein Kontrahent wird
sich freiwillig dazu verstehen, um einen abstehend gesetzten Limitkurs
abzuschließen, andererseits aber mit Freuden bereit sein, frappierend
vorteilhafte Preise ohne Zaudern zu akzeptieren. Unter diesem Blickwinkel
rückt eine Limit-Order in den Rang einer Option von gewissem Wert, die
der Auftraggeber an das Marktpublikum verschenkt. Gerade in schwungvollen
(volatilen) Märkten, zumal bei eng limitierten Preisen, erfährt eine
solche Option offenkundig einen besonders hohen Wert.
Zu beantworten
ist die eingangs gestellte Frage somit letztlich nur nach den individuellen
Verhältnissen im konkreten Einzelfall, abhängig von der jeweiligen Marktlage
und den subjektiven Motiven des auftraggebenden Händlers. – Hervorzuheben
ist bei der Gelegenheit außerdem, dass bei der telefonischen Ordererteilung
Limitkurse eine bestimmte Mindestanzahl von "ticks"
vom letztgehandelten Futureskurs entfernt sein sollten, um von den einzelnen
Handelshäusern anstandslos als Limitorders akzeptiert und zügig ausgeführt
zu werden. Die genaue Anzahl der erforderlichen "ticks" (meist nur einige
wenige) variiert gewöhnlich von Terminkontrakt zu Terminkontrakt. Detaillierte
Informationen hierzu erhalten Sie erforderlichenfalls von Ihrem Broker
oder ggf. von der betreffenden Terminbörse.*
[* Bei einem zu
weit vom waltenden Marktpreis abstehenden Limitpreis einer Limitorder
wird dieselbe, bspw. an der Terminbörse
Eurex,
nicht geradewegs weitergeleitet, sondern zunächst erst auf Richtigkeit
geprüft und muss hiernach nötigenfalls noch einmal bestätigt werden
(Limitplausibilitätsprüfung, "price reasonability check"), was
offenbar alles Zeit kostet. Die konkreten Spannen hiezu sind direkt
an der Eurex zu erfragen.]
Lässt
es der Händler bei der Orderverfertigung an Angaben zur Gültigkeitsdauer
seiner Limitorder fehlen, so erstreckt sich deren Gültigkeitsdauer grundsätzlich
auf den gesamten Handelszeitraum desjenigen Tages, an dem die Order
erteilt wurde. Eine Limitorder erlischt, wenn sie regulär ausgeführt
werden konnte, wenn ihr beigelegter Gültigkeitszeitraum überschritten
wurde, wenn das Laufzeitende des zu ordernden Kontrakts erreicht ist
oder endlich wenn sie durch den Auftraggeber widerrufen wurde.
Der statistischen
Häufigkeit nach werden Limitorders statt zum Schließen vorher eingeleiteter
Positionen bevorzugt zum Neuaufbau von Positionen in Futures ebenso
wie in Optionen eingesetzt. Zum Zwecke der Begrenzung von Verlusten
bzw. zur Absicherung von Gewinnen gehaltener Positionen dagegen haben
sich in praxi weniger Limit- als vielmehr Stopp-Orders ganz gut bewährt.
Das Repertoire
an Orders für Spreads bilden
eine eigene Kategorie strategisch
kombinierter Orders ("Kombinationsorders",
"combination orders"), die an vielen Terminbörsen in standardisierter
Form extra zur Verfügung stehen. Wenn und weil Spread aus handelstechnischer
Sicht auf einen weithin gebräuchlichen, einheitlichen Zweck hinwirken
– bei Futures ist dies die Ausnützung von Preisdifferenzen –, werden
dementsprechend präparierte Orders auch von den meisten Börsen als legitime
Einzelorder ("unit") gehandhabt. Mit ihrer Hilfe lässt sich eine
Spread-Position wie aus einem Guss aufbauen und auch wieder schließen.
Aus organisatorischen Gründen werden diese an vielen Börsen einem separaten
Orderbuch zugeteilt, dem sog. Kombinationsorderbuch. Auf diese
Weise wird sichergestellt, dass tatsächlich auch stets beide Seiten
des betreffenden Spreads zur Entstehung gelangen bzw. geschlossen werden,
oder aber gar keine.
Das
Augenmerk bei Futures-Spreads richtet sich, wie oben erwähnt, prinzipiell
auf erwartete Änderungen in der Preisdifferenz (im Falle von
Spreads mit Optionen: in der Differenz der Optionsprämien) der Seiten
eines Spreads, und zwar weitestgehend unabhängig vom gerade herrschenden
Kursniveau als auch von der jeweiligen Richtung der sich schließlich
einspielenden Kursänderung in den betreffenden Marktabschnitten. Im
Zuge des Aufbaus von Spread-Positionen unter dem Aspekt einer größtmöglichen
Ausführungssicherheit hat es sich als nützlich erwiesen, von einer Einzellimitierung
abzusehen, was prinzipiell ebenso wohl möglich wäre ("legging into
a spread"), und stattdessen mittels Spread-Limitorder nichts als
die jeweilige Preisdifferenz allein zu limitieren. Das von den Terminbörsen
eigens zu diesem Zweck bereitgestellte Instrumentarium an Spread-Orders
vermeidet damit insbesondere solcherart Unbequemlichkeiten, die sich
im Zusammenhang mit der Verwendung von Einzelorders ergeben können,
zumal dann, wenn es just im Transaktionszeitpunkt der einzelnen Orders
unverhofft zu einer abrupten Veränderung in der Kursrelation kommt ("execution-risk").
Insofern tragen Spread-Limitorders ohne Zweifel zur Erhöhung der Planungssicherheit
bei.
Spread-Orders
können prinzipiell entweder limitiert oder – praktisch seltener – auch
als Marktorder erteilt werden (Eurex
nur limitiert). Stopp-Orders für Spreads gibt es indessen nicht. Spread-Marktorders
sind unproblematisch und werden analog zu einfachen Marktorders abgewickelt.
Der Limitorder kommt für das Spread-Trading indessen eine besondere
Bedeutung zu. Da die Volatilität
von Preisdifferenzen im Regelfall erheblich geringer ausfällt
als jene von Futureskursen einzelner (singulärer) Positionen, können
(und sollten) Spreads grundsätzlich ohne Nachteil limitiert geordert
werden. Zu beachten ist hierbei, dass das Limitum von Spread-Limitorders
sich immer bezieht auf die Preisdifferenz im Kurs zwischen zwei
in Frage stehenden Terminkontraktarten.
Spreads
werden eingeleitet, indem eine Kontraktart gekauft (long) und daneben
eine andere Kontraktart von verwandter Natur in der jeweils zweckmäßigen
Zahl verkauft (short) wird. Zur Einrichtung eines Spreads sind folglich
stets mindestens zwei Märkte nebeneinander zu betreten. Bei der Ordererteilung
für Spreads in Futures und Optionen wird der
Terminmonat des zu kaufenden
Kontrakts üblicherweise vor jenem des zu verkaufenden Kontrakts
angeführt. Ein hierbei benanntes Preislimit bezeichnet stets eine
Prämie (Aufgeld). Beispiel
für eine Spread-Limitorder in Futures: "Spread, Buy 2 October10 Cotton
and Sell 2 December10 Cotton, 1 Cent above the December Sell-Side".
Dieser Spread kommt nur dann zustande, wenn Dezember-Baumwolle mindestens
um 1 US-Cent höher notiert als Juli-Baumwolle. M.
a. W. die Preisdifferenz zwischen beiden Kontrakten wird auf
mindestens 1 US-Cent pro pound (lb)
des Spreads begrenzt. – Beispiel für ein Produkt-Spread in Futures:
"Spread, Buy 4 November10 Heating Oil Crack, product $ 3 premium".
Alle
Spread-Orders gelangen an den Börsen grundsätzlich in der Weise zur
Ausführung, dass im Marktprozess beide Einzelpositionen eines eingebrachten
Spreads ("beide Beine des Spreads"), und dabei zahlenmäßig im gleichgewichtigen
bzw. vorbestimmten Umfange, nach Möglichkeit gleichzeitig zusammengeführt
werden.
Zur Vermeidung
von Missverständnissen sollte, wie gesagt, der zu kaufende Futures (long)
als Teil eines Spreads bei der Order-Formulierung grundsätzlich zuerst
genannt werden. Darüber hinaus sollte eine Spread-Order durchweg auch
als solche eindeutig bezeichnet werden. Indem Sie eine Order unmissverständlich
mit dem einleitenden Wort "Spread" als Spread-Order deklarieren,
vereinfachen Sie die weitere Abwicklung und sichern sich gleichzeitig
die an vielen Terminbörsen ermäßigten
Margin-Erfordernisse für Spread-Positionen.
Hinzuweisen ist letztlich noch darauf, dass die meisten Kommissionshäuser
Inter-Markt-Spreads lediglich interessewahrend unter Vorbehalt akzeptieren
("not held"), wonach keinerlei Anspruch oder Gewähr auf Ausführung
besteht.
Ein
Händler, der sich mit Plänen trägt, an seinem Engagement in einem nahen
Termin eines Futures noch bis unmittelbar vor dessen Fälligkeit festzuhalten
und nach Glattzustellung desselben möglichst gleichzeitig eine neue,
ansonsten identische Position im nachfolgenden Termin aufzubauen (ein
Verfahren, das unter dem Namen "roll-over" oder "switching" bekannt
ist), greift zur Umsetzung seiner Pläne zweckmäßigerweise auf eine
Switch-Order zurück. Switch-Orders können ebenso wie Spread-Orders
vermöge einer im Allgemeinen geringen Volatilität von Preisdifferenzen
jederzeit ohne Nachteil als limitierte Orders formuliert werden. Bei
der Ordererteilung für Switches in Futures wird analog zu Spread-Orders
der gekaufte Terminmonat gängigerweise vor dem verkauften
Terminmonat gestellt, wobei das Preislimit stets eine Prämie bezeichnet.
Beispiel: Ein "position-trader"
ist gegen Ende Mai 2010 bei herrschender inverser Zinsstruktur long
in drei Juni10 T-Bonds, plant aber, seine spekulative Position noch
über diesen Termin hinaus aufrechtzuerhalten. Er instruiert seinen Broker:
"Switch - Please Buy 3 September10 T-Bonds, Sell 3 June10 T-Bonds
at 12/32 over". Hiernach werden nur dann drei Juni10 T-Bonds verkauft
und dazu gleichzeitig fünf September10 T-Bonds gekauft, wenn die Kursdifferenz
zwischen beiden Terminmonaten des T-Bond-Futures 12/32 nicht überschreitet
(Hinweis: Der
T-Bond-Futures am CBOT der
CME Group wird
in Hälften eines Zweiunddreißigstel eines vollen Prozentpunktes festgestellt).
Um
Missverständnissen vorzubeugen, empfiehlt es sich, wie soeben gesagt,
den zu kaufenden Futures als Teil eines Switch stets zuerst anzugeben.
Darüber hinaus sollte eine Switch-Order durchweg auch als solche eindeutig
benannt werden, indem Sie fernmündlich erteilte Switch-Orders auch mit
dem Wort "Switch" einleiten.
Im
Zuge der Ausführung einer Limitorder wird der Broker seine Bemühungen
darauf richten, wenn irgend möglich den vom Kunden genannten, oder aber
einen für ihn besseren Kurs ("or better") zu erhalten. "Besser"
bedeutet bei Kauf-Limitorders einen niedrigeren und bei Verkaufs-Limitorders
einen höheren Ausführungskurs als der vom Auftraggeber formulierte Limitkurs.
Zur
Erteilung einer vollgültigen Limitorder bedarf es im Allgemeinen nicht
explizit des Zusatzes "or better" (denn durch die Beifügung "or better"
wird der Broker fürderhin nicht härter arbeiten; in vollelektronischen
Systemen werden sie nie benötigt). Eine Ausnahme hierzu indes beschreibt
der folgende Beispielsfall: Der Kurs für April-COMEX-Gold notiert aktuell
mit 890,00 (US-$ pro Feinunze), woraufhin ein privater Händler eine
Limitorder erteilt, einen April-Gold-Futures zu 888 "or better" zu
verkaufen. Der beauftragte Broker ist hier gefordert, (nachdem
er sich vergewissern konnte, dass es sich tatsächlich um eine Limitorder
handelt) den Markt vorher auf bessere Kurse (hier: höhere Kurse) als
den festgelegten Limitkurs zu prüfen.
Machen
Sie von dem Zusatz "or better" also nur dann Gebrauch, wenn der Markt
auch wirklich besser ist, da es sonst zu Klärungsbedarf kommen kann,
ob es sich bei Ihrer Order de facto nicht doch um eine
Stopp-Order handelt, wodurch
eine prompte Ausführung durch Verzögerung ohne Not zunichte gemacht
wird.
Bei
Fill-or-Kill-Orders (FOK-Order, "quick order")
handelt es sich um gewöhnliche Markt- oder Limitorders, die eine Einschränkung
dahingehend enthalten, dass sie an der Börse direkt im ersten Anlauf
und zudem in vollem Umfange auszuführen sind. Wird eine FOK-Order
mit einem Preislimit (Limitorder) versehen,
so ist sie im verlangten Umfang zum genannten Limitkurs oder zu einem
für den Auftraggeber besseren Kurs auszuführen. Erweist sich dies als
undurchführbar, so wird die "Fill-or-Kill"-Order auf der Stelle storniert.
Eine FOK-Order kann aus diesem Grunde auch zu keinem Zeitpunkt Eingang
in das Orderbuch einer Börse finden.
Der
Limitkurs einer FOK-Order wird sich – wie bei allen Limitorders – aus
Gründen der Zweckmäßigkeit am derzeit herrschenden Marktpreis orientieren.
Beispiel: "Sell 5 December10 Silver COMEX at 1450, fill-or-kill",
bei einem angenommen aktuellen Kurs des Silber-Futures von 1449 (US-¢
pro Feinunze). Im Rufhandel wird der "floor broker" nach Entgegennahme
der FOK-Order i. d. R. drei
Mal direkt hintereinander – aber in einer Aktion – die Order zum
gesetzten Limit (oder besser) auszuführen suchen. In automatisierten
Handelssystemen (Computerbörsen)
übernimmt die interne Software-Steuerung des Börsensystems diese Aufgabe.
Sollte eine Zusammenführung nicht auf Anhieb gelingen, wird die FOK-Order
sofort und vollumfänglich gecancelt. Dabei ist es belanglos,
ob kurz danach ein Handel zum FOK-Order-Limitkurs möglich gewesen wäre
oder nicht.
Die
Abwicklung einer FOK-Order erfolgt insgesamt sehr rasch, so dass es
sich bei telefonischer Ordererteilung für den Investor lohnen kann,
während der Orderausführung am Telefon auf eine Ausführungsbestätigung
("a fill") zu warten.
Eine
FOK-Order erweist sich häufig dann als sinnvoll, wenn der Kauf bzw.
Verkauf einer ganz bestimmten, vorgegebenen Anzahl von Terminkontrakten
bezweckt wird, aufgrund der momentan gegebenen Markverhältnisse indes
eine Ausführung zum gesetzten Preis lediglich in einer unerwünschten,
geringeren Zahl vorauszusehen ist. Mit Erteilung einer FOK-Order können
Teilausführungen und die hierdurch oftmals verursachten zusätzlichen
Handelskosten vermieden werden.
Teilausführungen
sind somit bei FOK-Orders prinzipiell nicht erlaubt. Doch
leider beachten nicht alle Regelwerke der Terminbörsen resp. jedes Brokerhaus
diesen Leitgedanken der FOK-Order in gebührender Weise. Daher empfiehlt
es sich, vor Gebrauch des FOK-Orderzusatzes hierzu verlässliche Informationen
einzuholen. – Im Hinblick auf das obige Beispiel wird sich der Broker
im Regelfall jedoch beeifern, alle fünf Silber-Futures in einer Aktion
gleichzeitig zu verkaufen. Gelingt ihm dies nicht, wird die fragliche
Order sofort aufgehoben.
Ebenso
wie die "Fill-or-Kill"-Order ist die IOC-Order
("Immediate-or-Cancel"-Order, auch: "Immediate and Cancel"-Order,
oder kurz IC-Order genannt) als eine vom Typ eingeschränkte Limitorder
zu klassifizieren. Der Zusatz IOC verlangt als solcher eine sofortige
Orderausführung zu den gesetzten Konditionen, aber nur soweit
als möglich. Ein allenfalls unausgeführter Teil wird sofort gelöscht.
Der konzeptionelle Unterschied zur "Fill-or-Kill"-Order besteht mithin
darin, dass die IOC-Order Teilausführungen ausdrücklich zulässt.
In der Praxis ist eine solche Möglichkeit einer Teilausführung der Order
daher gebührend ins Kalkül mit einzubeziehen.
Beispiel:
Ein Investor beauftragt seinen Broker, 10 April-Gold-Futures mit einem
Limitkurs von 690 US-$ zu verkaufen, und zwar "Immediate-or-Cancel".
Die Order gelangt nur wenige Augenblicke später auf das Parkett der
Terminbörse COMEX.
Es kommt ein Handel über lediglich 8 April-Gold-Futures zum Limit-Preis
von 690 US-$ zustande, dann fällt der Kurs auf 689,80 US-$ zurück. Der
verbleibende Teil der Order (also 2 Kontrakte) wird nun sofort gecancelt,
und der Anleger erhält eine Ausführungsbestätigung über den Verkauf
von 8 April-Gold-Futures zu einem Marktpreis von 690 US-$. Auch bei
der "Immediate-and-Cancel-Order" ist es nebensächlich, ob im Anschluss
hieran nochmals ein Handel zum IOC-Order-Limitkurs von 690 US-$ oder
zu einem besseren Kurs möglich gewesen wäre oder nicht.
Eine
Melange aus Marktorder und
einfacher Limitorder verkörpert die Market-to-Limit-Order. Der
Zweck einer MTL-Order besteht in vorderster Linie darin, sich den gegenwärtig
herrschenden Marktpreis als Ausführungspreis ("execution price")
auch tatsächlich zu sichern. Eine MTL-Order entfaltet ihre volle Wirksamkeit
erst in rege gehandelten, hochliquiden Märkten. Durch Erteilung einer
MTL-Order vermeidet der Investor unliebsame Überraschungen durch plötzliche
Kursausschläge bei größeren Ordervolumina, die er mit einer Marktorder
in volatilen Märkten unter diesen Umständen zwangsläufig inkaufnehmen
müsste. So kann es geschehen, dass durch Eintreffen einer größeren Verkaufsorder
der sich neu einstellende Marktpreis weit unter den vorher festgestellten
Marktpreis hinabgedrückt wird. Bei der Formulierung einer Market-to-Limit-Order-Order
braucht der Auftraggeber keinen Limitpreis zu benennen. Der Limitpreis
einer MTL-Order leitet sich automatisch her von dem im Zeitpunkt der
Ausführung aktuell am Markt vorgefundenen besten Angebotspreis ("ask")
bzw. vom besten Nachfragegebot ("bid"), wie das folgende Beispiel
verdeutlicht:
Der
augenblicklich beste Angebotspreis ("offer") für den betrachteten
Euro FX
Futures beträgt im laufenden Handel, sagen wir, 1,2450. Eine Investor,
der zu diesem Kurs 15 Kontrakte abzuschließen wünscht, erteilt umgehend
folgende Order: "Buy 15 Euro FX Futures, market to limit". –
Zwei Fälle sind nun zu unterscheiden: 1.) Lautet das dem quotierten
Preis von 1,2450 zugeordnete Angebot über 15 Kontrakte oder mehr, wird
die Order sehr wahrscheinlich zum vorliegenden Angebotskurs von 1,2450
im Markt ausgeführt. Ist dagegen 2.) das zugeordnete Volumen kleiner
als 15 Kontrakte, etwa 10 Kontrakte, kann der Investor wohl mit einer
Ausführung von 10 Kontrakten zum quotierten Preis von 1,2450 rechnen.
Die restlichen fünf Kontrakte werden automatisch mit einem Limitkurs
zum maßgeblichen Teilausführungspreis von hier 1,2450 in das
Orderbuch zur späteren Ausführung eingestellt. Sollte sich jedoch kein
Angebot zum Limitpreis mehr bilden, bleibt die Restzahl an Kontrakten
unausgeführt zurück.
Als weitere
Varianten
zählt die Limitorder noch in ihren Reihen 1.) die CV-Order
("complete volume order"), d.
i. eine Markt- resp. Limitorder, die nur bei genügend hoher Marktliquidität
an der Börse ausgeführt werden darf, sodass eine Teilausführung praktisch
ausgeschlossen ist, und 2.) die zumeist für größere Orders gern verwendete
MV-Order ("minimum volume order"), welche die Angabe eines
Mindestvolumens erfordert, welches im Falle von Teilausführungen nicht
unterschritten werden darf. Der bei Teilausführung nicht berücksichtigte
Rest einer MV-Order bleibt als herkömmliche offene Limitorder weiterhin
im Orderbuch vermerkt. Beispiel: "Buy 300 September T-Bonds at
115, minimum volume 200". Diese Order wird nur dann ausgeführt,
wenn bei einer Teilausführung noch mindestens 200 Kontrakte gekauft
werden können. Falls aber das Mindestvolumen nicht erreichbar ist, wird
die MV-Order automatisch gecancelt.
Fazit zu den Limitorders: Limitorders existieren, weil im
Zeitpunkt der Auftragerteilung der sich einstellende Marktpreis noch
nicht bekannt ist. Besonders in sehr beweglichen (volatilen) Märkten
oder in solchen, die sich in nur wenig ausgefahrenen Geleisen bewegen,
bietet die Limitorder dem Händler einen sicheren Schutz vor ungewollt
hohen (bei Kauf-Orders) bzw. ungewollt niedrigen Transaktionspreisen
(bei Verkaufs-Orders). Eine Limitorder kann daher als Maßnahme zur Beschneidung
der Eintrittswahrscheinlichkeit überraschender, unerwünschter Ausführungskurse
(Preisrisiko) betrachtet werden. Eine Limitorder ist vorzugsweise dann
am Platze, wenn zu einem spezifizierten (oder zu einem besseren) Preis
ge- bzw. verkauft werden soll. Im Gegensatz zu einer Marktorder indes
kann der Auftraggeber bei Erteilung einer Limitorder niemals genügend
sicher sein, dass seine Order auch tatsächlich zu dem von ihm gewünschten
Kurs im Markt Berücksichtigung findet. Er läuft somit Gefahr, leer auszugehen
resp. auf seinen Beständen sitzen zu bleiben. So gesehen tauscht der
Investor einen möglichen besseren Ausführungskurs gegen die Ungewissheit
darüber, ob er überhaupt zum Zuge kommt. Falls das Interesse des Händlers
dagegen in erster Linie einer sofortigen Orderausführung gilt, so wird
er hierzu im Allg. auf eine Market-Order zurückgreifen; denn der Gebrauch
von Limitorders ist, wie in diesem Beitrag geschildert, zuweilen mit
einem nicht gering zu achtenden Ausführungsrisiko behaftet.
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