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Preislich limitierte Order ("limit order")

 

Aufzählung

Einfache Limitorder

Im vordringlichen Interesse jedes Händlers liegt es, sich mit Aussicht auf Erfolg auf dem Markt zu positionieren. Dem Käufer von Terminkontrakten (Long) ist vorrangig daran gelegen, zu möglichst niedrigen Kursen abzuschließen; der Verkäufer von Terminkontrakten (Short) dagegen sucht möglichst hohe Kurse auszumachen. Eine zweckdienliche und im weitesten Umfang bewährte Handhabe, die Gewähr dafür leistet, dass der erlangte Kurs nicht über ein annehmbares Maß hinausgeht, bietet die Aufstellung einer Limit-Order. In Rücksicht auf die Ausrichtung der beschlossenen Handelsstrategie unterscheidet man zwischen Kauf- und Verkaufs-Limitorder:

Aufzählung

Stellt der Auftraggeber mit Erteilung eines Börsenauftrags eine Preisziffer auf, bis zu der er äußerstenfalls in der Nachfrage zu verharren, d.h. bis zu der er gerade noch zu kaufen entschlossen ist (obere Preisgrenze), so ist dies ein Merkzeichen für eine Kauf-Limitorder ("buy limit order").

Aufzählung

Benennt der Auftraggeber bei Ordererteilung eine Preisziffer, bis zu der er äußerstenfalls im Angebot zu bleiben, d.h. noch zu verkaufen geneigt ist (untere Preisschranke), so kennzeichnet dies dagegen eine Verkaufs-Limitorder ("sell limit order").

Eine Limitorder (limitierter Auftrag; Limit, aus lateinisch "limes" »Grenze«) ist demgemäß dadurch charakterisiert, dass sie einen Grenzpreis als Bedingung für ihre Ausführung enthält. Der Händler gibt mit Einreichung seiner Order (die er bspw. als Kunde an ein Handelshaus, "Futures Commission Merchant" FCM, richtet) ausdrücklich einen Höchst- bzw. Mindestkurs (Limito-Preis) vor, bis zu dem er nötigenfalls zu kaufen bzw. zu verkaufen gewillt ist. Mit ihrer Hilfe stellt er sicher, dass der prälimitierte Preis, zu dem er auf dem Markte äußerstenfalls abzuschließen gedenkt, niemals zu seinem Nachteil unter- bzw. überschritten werden kann. Nehmen wir dazu die folgenden Beispiele vor:

a.) Setzen wir den Fall, ein Investor reiche eine Order ein, Gold-Futures zu einem Kontrakt-Preis (Futureskurs) von 820 (das ist seine gesetzte Preisziffer, die sich in US-$ pro Feinunze versteht) zu kaufen (= Kauf-Limitorder), so gibt er damit seinen Willen kund, zu nicht mehr als 820 eine Long-Position in Gold-Futures zu beziehen bzw., je nach Handelsabsicht, zum genannten oder, sofern möglich, um einen für ihn besseren Preis eine bereits vorhandene Short-Position in diesem Kontrakt wieder einzudecken. Alle Terminpreise von 820 und weniger sind für ihn akzeptabel und werden bei entsprechenden Marktverhältnissen die Order zur Ausführung bringen. Vorstehende Limitorder bleibt indessen bis auf weiteres unausgeführt in den Orderbüchern der Börse zur Erledigung aufbewahrt ("unable"), solange der Futureskurs sich im Markt über der Marke von 820 US-$ bewegt – freilich in der geduldigen Erwartung, dass früher oder später eine Zusammenführung ("matching") nach Maßgabe des gesetzten Limits in den Bereich der Möglichkeit rückt.

b.) Angenommen, ein Investor erteilt eine Order, einen Silber-Futures zu einem Futureskurs (ausgedrückt in US-¢ pro Feinunze) von, wie hier beispielhaft angenommen sei, 1190 zu verkaufen (= Verkaufs-Limitorder), so gibt er damit nach außen zu erkennen, dass er nicht gesonnen ist, zu irgendeinem unter 1190 zurückbleibenden Kurs im Silber-Futures eine Short-Position zu beziehen bzw. dazu eine bereits vorgehaltene Long-Position nunmehr glattzustellen. Selbige Limitorder bleibt zunächst unausgeführt in den Orderbüchern ("unable") zurück, solange der Kurs unter der Marke von 1190 verharrt in der Erwartung, dass in einem späteren Moment unter geänderten Umständen ein "matching" zu den gestellten Preisbedingungen im Markt sich erreichen lässt.

Wird eine Limitorder erstellt, so braucht der Zusatz "Limit" nicht ausdrücklich mit formuliert zu werden. Indem Sie bei der Orderverfertigung für ein anstehendes Kauf- bzw. Verkaufsgeschäft explizit einen Kurs in Ansatz bringen, wird Ihre Order dadurch bereits von Haus aus unfehlbar als Limitorder ausgezeichnet. Beispiel: "Buy 1 December10 (COMEX) Gold at 850"; hierbei handelt es sich um eine Kauf-Limitorder deshalb, weil sie erkennbar die Angabe eines Preises einschließt. Selbstverständlich kann eine Limitorder aber auch immer wie im Folgenden vollständig gefasst werden: "Buy 1 December10 COMEX Gold, US-$ 850 on a limit".

Bei der Platzierung einer Limitorder ist das Verständnis darüber, wie und wo der Limitkurs im Verhältnis zum aktuellen Börsenkurs zu setzen ist, von ausschlaggebender Bedeutung für ihre sachgerechte Anwendung. Hierbei gilt: Limitkurse von Kauf-Limitorders werden ein Stückweit unterhalb des aktuellen Marktpreises gelegt, wohingegen Limitkurse von Verkaufs-Limitorders ein Stückweit oberhalb des aktuellen Marktpreises zu fixieren sind. Beispiel:

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Gesetzt nun, COMEX-Gold notiert derzeit mit 850 (US-$ pro Feinunze). Ein Händler, dem dieses Kursniveau konveniert und der schnellstmöglich zu kaufen wünscht, wird vermutlich jetzt zweckmäßigerweise von einer Marktorder ("market order") Gebrauch machen. Andererseits aber könnte er auch versucht sein, taktisch vorzugehen. So könnte er sich beispielsweise einer Kauf-Limitorder bedienen, die er mit einem Limit-Preis versieht, das knapp unterhalb des aktuellen Marktpreises, etwa bei 849, liegt (vielleicht kalkuliert er im Stillen mit einer nochmaligen kurzfristigen Kursschwäche, sagen wir, er rechnet mit einem Kursrückgang bis auf 849 oder knapp darunter, und im Anschluss daran mit einer raschen Kurserholung). Die Gefahr einer isolierten Vorgehensweise solcherart liegt regelmäßig darin, eine an sich zufriedenstellende Ein- oder Ausstiegsmöglichkeit allein deshalb zu versäumen, weil der Marktpreis das vorher anvisierte Limit nicht ganz zu erreichen vermochte und deshalb die fragliche Limitorder nie zur Ausführung gelangen konnte (Ausführungsrisiko der Limitorder!). Letztendlich hat der Händler damit eine gute Trading-Chance verscherzt oder eine günstige Realisationsgelegenheit verpasst. Zum Nachteil ausschlagen kann hierbei außerdem, wenn wider Erwarten der Preis urplötzlich durchsackt oder emporschnellt, wodurch sich unmittelbare Verluste einspielen würden.

Zu beachten ist fernerhin Folgendes: Geht der Orderumfang einer Limitorder über die Menge eines einzigen Futures- bzw. einzigen Optionskontrakts hinaus, so wird meist stillschweigend unterstellt, dass der ordernde Kunde mit einer Teilausführung seiner Limitorder einverstanden ist. Im Falle einer Teilausführung lässt sich eine vorliegende Order größeren Umfangs nicht in einem einzigen Abschlusse in ihrem vorgesehenen Gesamtumfange zusammenführen, weil die Zahl an Gegenaufträgen nicht zureichend ist. Ihre Ausführung erfolgt alsdann stufenweise, sobald es die Marktverhältnisse zulassen. Die vollständige Ausführung einer Kauf-Limitorder über beispielsweise 25 COMEX-Kupfer-Futures kann demnach in Etappen zu verschiedenen Zeiten in verschiedener Kontraktzahl und somit oft auch zu unterschiedlichen Kursen statthaben. Wer dies vermeiden will, sollte fallweise lieber eine FOK-Order an ihre Stelle setzen.

Des Weiteren verdient hervorgehoben zu werden, dass gewöhnliche Limitorders niemals und nirgends von selbst zu Marktorders (vgl. hierzu Stopp-Orders) werden können, auch dann nicht, wenn der aktuelle Marktpreis den Limitkurs zielgenau erreicht. Um diesen Sachverhalt auch sprachlich eigens zu betonen, werden Limitorders mitunter als "resting orders" benannt.

Handelt es sich bei einer in Frage stehenden Order indes um eine Limit-or-Market-on-Close-Order (dies ist eine Variante der gewöhnlichen Limitorder, welche sich speziell dadurch auszeichnet, dass sie kombiniert wird mit einer MOC-Order), so verhält sich die Sache anders: Ist es dem Broker bis Handelsschluss nicht möglich, eine Limit-or-Market-on-Close-Order zu den gesetzten Konditionen auszuführen, so wandelt sich diese automatisch innerhalb der letzten Handelssekunden in eine Marktorder und wird dementsprechend zum nächstbesten Kurs ausgeführt werden.

Es liegt nach dem Gesagten nun klar am Tag, dass jeder Limitorder grundsätzlich ein gewisses Ausführungsrisiko innewohnt. Letzteres resultiert für den einer Limitorder sich bedienenden Händler aus der Unbestimmtheit, ob er überhaupt zum bewilligten Limitkurs oder wohlmöglich sogar zu einem für ihn besseren Kurs zum Zuge kommt oder eben gar nicht; denn eine Limitorder kann immer nur dann im Markt Ausführung beanspruchen, wenn der auf ihm hervorgebrachte Preis das gesetzte Limit hinlänglich zu erreichen oder endlich zu durchkreuzen vermag. Sonst unterbleibt die Ausführung des Auftrags einstweilen oder der Abschluss scheitert endgültig. Selbst mit pünktlichem Erreichen des befindlichen Limitkurses durch den laufenden Marktpreis ist dem Ordernden keine Garantie auf Ausführung ("a fill") seiner Order gegeben. Manchmal erreicht der Marktpreis sogar mehrere Male hintereinander punktgenau den Limitkurs ganz vergeblich, ohne dass es je zur erhofften Orderausführung ("matching" und "fill") kommt ("touched unable") – und ohne dass man dem Broker oder sonstwem daraus den mindesten Vorwurf machen könnte. Limitorders besitzen nämlich neben anderen den niedrigsten Prioritätsrang unter allen Orderarten, das heißt, sie kommen gemäß Prioritätssteuerung der gängigsten Marktmodelle der Börsen erst dann an die Reihe, nachdem alle sonst noch ausstehenden Markt-, Stopp- und MIT-Orders etc. zuvor gehörig in Rücksicht gezogen werden konnten. In den meisten Fällen (Ausnahme: "fast market") darf ein Investor also erst dann auf Ausführung seines limitierten Auftrags rechnen, wenn der Marktpreis die durch den Limitkurs gesetzte Linie in ihrer Höhe zu über- (bei Verkaufs-Limitorders) bzw. zu unterschreiten vermochte (bei Kauf-Limitorders).

Doch welche Gesichtspunkte bestimmen nach den vorausgegangenen Überlegungen nun die Höhe der Preisauszeichnung einer in Diskussion stehenden Limitorder? – Generell, soviel steht fest, wird der Händler im Moment der Entschließung einen präferierten, gleichwohl für fair und marktgerecht erachteten Preis ansetzen. Dieser soll und wird zugleich seine persönliche Preisunter- bzw. Preisobergrenze (d. i. seine innerwirtschaftliche Wertschätzung und Erwartung gegenüber dem betreffenden Handelsobjekt jetzt und zum Termin) widerspiegeln, bis zu der er mitzubieten gewillt und imstande ist. Dies geschieht regelmäßig in Rücksicht auf die vorwaltende Marktvolatilität im jeweiligen Marktumfeld. Würde indes der Limitkurs abweichend davon all zu hoch oder all zu niedrig gegriffen, so liefe der Händler Gefahr, zu teuer zu kaufen, zu billig abzulassen oder schlichtweg leer auszugehen bzw. auf seinen offenen Posten sitzen zu bleiben; denn kein Kontrahent wird sich freiwillig dazu verstehen, um einen abstehend gesetzten Limitkurs abzuschließen, andererseits aber mit Freuden bereit sein, frappierend vorteilhafte Preise ohne Zaudern zu akzeptieren. Unter diesem Blickwinkel rückt eine Limit-Order in den Rang einer Option von gewissem Wert, die der Auftraggeber an das Marktpublikum verschenkt. Gerade in schwungvollen (volatilen) Märkten, zumal bei eng limitierten Preisen, erfährt eine solche Option offenkundig einen besonders hohen Wert.

Zu beantworten ist die eingangs gestellte Frage somit letztlich nur nach den individuellen Verhältnissen im konkreten Einzelfall, abhängig von der jeweiligen Marktlage und den subjektiven Motiven des auftraggebenden Händlers. – Hervorzuheben ist bei der Gelegenheit außerdem, dass bei der telefonischen Ordererteilung Limitkurse eine bestimmte Mindestanzahl von "ticks" vom letztgehandelten Futureskurs entfernt sein sollten, um von den einzelnen Handelshäusern anstandslos als Limitorders akzeptiert und zügig ausgeführt zu werden. Die genaue Anzahl der erforderlichen "ticks" (meist nur einige wenige) variiert gewöhnlich von Terminkontrakt zu Terminkontrakt. Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie erforderlichenfalls von Ihrem Broker oder ggf. von der betreffenden Terminbörse.*

[* Bei einem zu weit vom waltenden Marktpreis abstehenden Limitpreis einer Limitorder wird dieselbe, bspw. an der Terminbörse Eurex, nicht geradewegs weitergeleitet, sondern zunächst erst auf Richtigkeit geprüft und muss hiernach nötigenfalls noch einmal bestätigt werden (Limitplausibilitätsprüfung, "price reasonability check"), was offenbar alles Zeit kostet. Die konkreten Spannen hiezu sind direkt an der Eurex zu erfragen.]

Lässt es der Händler bei der Orderverfertigung an Angaben zur Gültigkeitsdauer seiner Limitorder fehlen, so erstreckt sich deren Gültigkeitsdauer grundsätzlich auf den gesamten Handelszeitraum desjenigen Tages, an dem die Order erteilt wurde. Eine Limitorder erlischt, wenn sie regulär ausgeführt werden konnte, wenn ihr beigelegter Gültigkeitszeitraum überschritten wurde, wenn das Laufzeitende des zu ordernden Kontrakts erreicht ist oder endlich wenn sie durch den Auftraggeber widerrufen wurde.

Der statistischen Häufigkeit nach werden Limitorders statt zum Schließen vorher eingeleiteter Positionen bevorzugt zum Neuaufbau von Positionen in Futures ebenso wie in Optionen eingesetzt. Zum Zwecke der Begrenzung von Verlusten bzw. zur Absicherung von Gewinnen gehaltener Positionen dagegen haben sich in praxi weniger Limit- als vielmehr Stopp-Orders ganz gut bewährt.

 

Das Repertoire an Orders für Spreads bilden eine eigene Kategorie strategisch kombinierter Orders ("Kombinationsorders", "combination orders"), die an vielen Terminbörsen in standardisierter Form extra zur Verfügung stehen. Wenn und weil Spread aus handelstechnischer Sicht auf einen weithin gebräuchlichen, einheitlichen Zweck hinwirken – bei Futures ist dies die Ausnützung von Preisdifferenzen –, werden dementsprechend präparierte Orders auch von den meisten Börsen als legitime Einzelorder ("unit") gehandhabt. Mit ihrer Hilfe lässt sich eine Spread-Position wie aus einem Guss aufbauen und auch wieder schließen. Aus organisatorischen Gründen werden diese an vielen Börsen einem separaten Orderbuch zugeteilt, dem sog. Kombinationsorderbuch. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass tatsächlich auch stets beide Seiten des betreffenden Spreads zur Entstehung gelangen bzw. geschlossen werden, oder aber gar keine.

Das Augenmerk bei Futures-Spreads richtet sich, wie oben erwähnt, prinzipiell auf erwartete Änderungen in der Preisdifferenz (im Falle von Spreads mit Optionen: in der Differenz der Optionsprämien) der Seiten eines Spreads, und zwar weitestgehend unabhängig vom gerade herrschenden Kursniveau als auch von der jeweiligen Richtung der sich schließlich einspielenden Kursänderung in den betreffenden Marktabschnitten. Im Zuge des Aufbaus von Spread-Positionen unter dem Aspekt einer größtmöglichen Ausführungssicherheit hat es sich als nützlich erwiesen, von einer Einzellimitierung abzusehen, was prinzipiell ebenso wohl möglich wäre ("legging into a spread"), und stattdessen mittels Spread-Limitorder nichts als die jeweilige Preisdifferenz allein zu limitieren. Das von den Terminbörsen eigens zu diesem Zweck bereitgestellte Instrumentarium an Spread-Orders vermeidet damit insbesondere solcherart Unbequemlichkeiten, die sich im Zusammenhang mit der Verwendung von Einzelorders ergeben können, zumal dann, wenn es just im Transaktionszeitpunkt der einzelnen Orders unverhofft zu einer abrupten Veränderung in der Kursrelation kommt ("execution-risk"). Insofern tragen Spread-Limitorders ohne Zweifel zur Erhöhung der Planungssicherheit bei.

Spread-Orders können prinzipiell entweder limitiert oder – praktisch seltener – auch als Marktorder erteilt werden (Eurex nur limitiert). Stopp-Orders für Spreads gibt es indessen nicht. Spread-Marktorders sind unproblematisch und werden analog zu einfachen Marktorders abgewickelt. Der Limitorder kommt für das Spread-Trading indessen eine besondere Bedeutung zu. Da die Volatilität von Preisdifferenzen im Regelfall erheblich geringer ausfällt als jene von Futureskursen einzelner (singulärer) Positionen, können (und sollten) Spreads grundsätzlich ohne Nachteil limitiert geordert werden. Zu beachten ist hierbei, dass das Limitum von Spread-Limitorders sich immer bezieht auf die Preisdifferenz im Kurs zwischen zwei in Frage stehenden Terminkontraktarten.

Spreads werden eingeleitet, indem eine Kontraktart gekauft (long) und daneben eine andere Kontraktart von verwandter Natur in der jeweils zweckmäßigen Zahl verkauft (short) wird. Zur Einrichtung eines Spreads sind folglich stets mindestens zwei Märkte nebeneinander zu betreten. Bei der Ordererteilung für Spreads in Futures und Optionen wird der Terminmonat des zu kaufenden Kontrakts üblicherweise vor jenem des zu verkaufenden Kontrakts angeführt. Ein hierbei benanntes Preislimit bezeichnet stets eine Prämie (Aufgeld). Beispiel für eine Spread-Limitorder in Futures: "Spread, Buy 2 October10 Cotton and Sell 2 December10 Cotton, 1 Cent above the December Sell-Side". Dieser Spread kommt nur dann zustande, wenn Dezember-Baumwolle mindestens um 1 US-Cent höher notiert als Juli-Baumwolle. M. a. W. die Preisdifferenz zwischen beiden Kontrakten wird auf mindestens 1 US-Cent pro pound (lb) des Spreads begrenzt. – Beispiel für ein Produkt-Spread in Futures: "Spread, Buy 4 November10 Heating Oil Crack, product $ 3 premium".

Alle Spread-Orders gelangen an den Börsen grundsätzlich in der Weise zur Ausführung, dass im Marktprozess beide Einzelpositionen eines eingebrachten Spreads ("beide Beine des Spreads"), und dabei zahlenmäßig im gleichgewichtigen bzw. vorbestimmten Umfange, nach Möglichkeit gleichzeitig zusammengeführt werden.

Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte, wie gesagt, der zu kaufende Futures (long) als Teil eines Spreads bei der Order-Formulierung grundsätzlich zuerst genannt werden. Darüber hinaus sollte eine Spread-Order durchweg auch als solche eindeutig bezeichnet werden. Indem Sie eine Order unmissverständlich mit dem einleitenden Wort "Spread" als Spread-Order deklarieren, vereinfachen Sie die weitere Abwicklung und sichern sich gleichzeitig die an vielen Terminbörsen ermäßigten Margin-Erfordernisse für Spread-Positionen. Hinzuweisen ist letztlich noch darauf, dass die meisten Kommissionshäuser Inter-Markt-Spreads lediglich interessewahrend unter Vorbehalt akzeptieren ("not held"), wonach keinerlei Anspruch oder Gewähr auf Ausführung besteht.

 

Ein Händler, der sich mit Plänen trägt, an seinem Engagement in einem nahen Termin eines Futures noch bis unmittelbar vor dessen Fälligkeit festzuhalten und nach Glattzustellung desselben möglichst gleichzeitig eine neue, ansonsten identische Position im nachfolgenden Termin aufzubauen (ein Verfahren, das unter dem Namen "roll-over" oder "switching" bekannt ist), greift zur Umsetzung seiner Pläne zweckmäßigerweise auf eine Switch-Order zurück. Switch-Orders können ebenso wie Spread-Orders vermöge einer im Allgemeinen geringen Volatilität von Preisdifferenzen jederzeit ohne Nachteil als limitierte Orders formuliert werden. Bei der Ordererteilung für Switches in Futures wird analog zu Spread-Orders der gekaufte Terminmonat gängigerweise vor dem verkauften Terminmonat gestellt, wobei das Preislimit stets eine Prämie bezeichnet.

Beispiel: Ein "position-trader" ist gegen Ende Mai 2010 bei herrschender inverser Zinsstruktur long in drei Juni10 T-Bonds, plant aber, seine spekulative Position noch über diesen Termin hinaus aufrechtzuerhalten. Er instruiert seinen Broker: "Switch - Please Buy 3 September10 T-Bonds, Sell 3 June10 T-Bonds at 12/32 over". Hiernach werden nur dann drei Juni10 T-Bonds verkauft und dazu gleichzeitig fünf September10 T-Bonds gekauft, wenn die Kursdifferenz zwischen beiden Terminmonaten des T-Bond-Futures 12/32 nicht überschreitet (Hinweis: Der T-Bond-Futures am CBOT der CME Group wird in Hälften eines Zweiunddreißigstel eines vollen Prozentpunktes festgestellt).

Um Missverständnissen vorzubeugen, empfiehlt es sich, wie soeben gesagt, den zu kaufenden Futures als Teil eines Switch stets zuerst anzugeben. Darüber hinaus sollte eine Switch-Order durchweg auch als solche eindeutig benannt werden, indem Sie fernmündlich erteilte Switch-Orders auch mit dem Wort "Switch" einleiten.

 

Im Zuge der Ausführung einer Limitorder wird der Broker seine Bemühungen darauf richten, wenn irgend möglich den vom Kunden genannten, oder aber einen für ihn besseren Kurs ("or better") zu erhalten. "Besser" bedeutet bei Kauf-Limitorders einen niedrigeren und bei Verkaufs-Limitorders einen höheren Ausführungskurs als der vom Auftraggeber formulierte Limitkurs.

Zur Erteilung einer vollgültigen Limitorder bedarf es im Allgemeinen nicht explizit des Zusatzes "or better" (denn durch die Beifügung "or better" wird der Broker fürderhin nicht härter arbeiten; in vollelektronischen Systemen werden sie nie benötigt). Eine Ausnahme hierzu indes beschreibt der folgende Beispielsfall: Der Kurs für April-COMEX-Gold notiert aktuell mit 890,00 (US-$ pro Feinunze), woraufhin ein privater Händler eine Limitorder erteilt, einen April-Gold-Futures zu 888 "or better" zu verkaufen. Der beauftragte Broker ist hier gefordert, (nachdem er sich vergewissern konnte, dass es sich tatsächlich um eine Limitorder handelt) den Markt vorher auf bessere Kurse (hier: höhere Kurse) als den festgelegten Limitkurs zu prüfen.

Machen Sie von dem Zusatz "or better" also nur dann Gebrauch, wenn der Markt auch wirklich besser ist, da es sonst zu Klärungsbedarf kommen kann, ob es sich bei Ihrer Order de facto nicht doch um eine Stopp-Order handelt, wodurch eine prompte Ausführung durch Verzögerung ohne Not zunichte gemacht wird.

 

Bei Fill-or-Kill-Orders (FOK-Order, "quick order") handelt es sich um gewöhnliche Markt- oder Limitorders, die eine Einschränkung dahingehend enthalten, dass sie an der Börse direkt im ersten Anlauf und zudem in vollem Umfange auszuführen sind. Wird eine FOK-Order mit einem Preislimit (Limitorder) versehen, so ist sie im verlangten Umfang zum genannten Limitkurs oder zu einem für den Auftraggeber besseren Kurs auszuführen. Erweist sich dies als undurchführbar, so wird die "Fill-or-Kill"-Order auf der Stelle storniert. Eine FOK-Order kann aus diesem Grunde auch zu keinem Zeitpunkt Eingang in das Orderbuch einer Börse finden.

Der Limitkurs einer FOK-Order wird sich – wie bei allen Limitorders – aus Gründen der Zweckmäßigkeit am derzeit herrschenden Marktpreis orientieren. Beispiel: "Sell 5 December10 Silver COMEX at 1450, fill-or-kill", bei einem angenommen aktuellen Kurs des Silber-Futures von 1449 (US-¢ pro Feinunze). Im Rufhandel wird der "floor broker" nach Entgegennahme der FOK-Order i. d. R. drei Mal direkt hintereinander – aber in einer Aktion –  die Order zum gesetzten Limit (oder besser) auszuführen suchen. In automatisierten Handelssystemen (Computerbörsen) übernimmt die interne Software-Steuerung des Börsensystems diese Aufgabe. Sollte eine Zusammenführung nicht auf Anhieb gelingen, wird die FOK-Order sofort und vollumfänglich gecancelt. Dabei ist es belanglos, ob kurz danach ein Handel zum FOK-Order-Limitkurs möglich gewesen wäre oder nicht.

Die Abwicklung einer FOK-Order erfolgt insgesamt sehr rasch, so dass es sich bei telefonischer Ordererteilung für den Investor lohnen kann, während der Orderausführung am Telefon auf eine Ausführungsbestätigung ("a fill") zu warten.

Eine FOK-Order erweist sich häufig dann als sinnvoll, wenn der Kauf bzw. Verkauf einer ganz bestimmten, vorgegebenen Anzahl von Terminkontrakten bezweckt wird, aufgrund der momentan gegebenen Markverhältnisse indes eine Ausführung zum gesetzten Preis lediglich in einer unerwünschten, geringeren Zahl vorauszusehen ist. Mit Erteilung einer FOK-Order können Teilausführungen und die hierdurch oftmals verursachten zusätzlichen Handelskosten vermieden werden.

Teilausführungen sind somit bei FOK-Orders prinzipiell nicht erlaubt. Doch leider beachten nicht alle Regelwerke der Terminbörsen resp. jedes Brokerhaus diesen Leitgedanken der FOK-Order in gebührender Weise. Daher empfiehlt es sich, vor Gebrauch des FOK-Orderzusatzes hierzu verlässliche Informationen einzuholen. – Im Hinblick auf das obige Beispiel wird sich der Broker im Regelfall jedoch beeifern, alle fünf Silber-Futures in einer Aktion gleichzeitig zu verkaufen. Gelingt ihm dies nicht, wird die fragliche Order sofort aufgehoben.

 

Ebenso wie die "Fill-or-Kill"-Order ist die IOC-Order ("Immediate-or-Cancel"-Order, auch: "Immediate and Cancel"-Order, oder kurz IC-Order genannt) als eine vom Typ eingeschränkte Limitorder zu klassifizieren. Der Zusatz IOC verlangt als solcher eine sofortige Orderausführung zu den gesetzten Konditionen, aber nur soweit als möglich. Ein allenfalls unausgeführter Teil wird sofort gelöscht. Der konzeptionelle Unterschied zur "Fill-or-Kill"-Order besteht mithin darin, dass die IOC-Order Teilausführungen ausdrücklich zulässt. In der Praxis ist eine solche Möglichkeit einer Teilausführung der Order daher gebührend ins Kalkül mit einzubeziehen.

Beispiel: Ein Investor beauftragt seinen Broker, 10 April-Gold-Futures mit einem Limitkurs von 690 US-$ zu verkaufen, und zwar "Immediate-or-Cancel". Die Order gelangt nur wenige Augenblicke später auf das Parkett der Terminbörse COMEX. Es kommt ein Handel über lediglich 8 April-Gold-Futures zum Limit-Preis von 690 US-$ zustande, dann fällt der Kurs auf 689,80 US-$ zurück. Der verbleibende Teil der Order (also 2 Kontrakte) wird nun sofort gecancelt, und der Anleger erhält eine Ausführungsbestätigung über den Verkauf von 8 April-Gold-Futures zu einem Marktpreis von 690 US-$. Auch bei der "Immediate-and-Cancel-Order" ist es nebensächlich, ob im Anschluss hieran nochmals ein Handel zum IOC-Order-Limitkurs von 690 US-$ oder zu einem besseren Kurs möglich gewesen wäre oder nicht.

 

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MTL-Order (Market-to-Limit-Order)

Eine Melange aus Marktorder und einfacher Limitorder verkörpert die Market-to-Limit-Order. Der Zweck einer MTL-Order besteht in vorderster Linie darin, sich den gegenwärtig herrschenden Marktpreis als Ausführungspreis ("execution price") auch tatsächlich zu sichern. Eine MTL-Order entfaltet ihre volle Wirksamkeit erst in rege gehandelten, hochliquiden Märkten. Durch Erteilung einer MTL-Order vermeidet der Investor unliebsame Überraschungen durch plötzliche Kursausschläge bei größeren Ordervolumina, die er mit einer Marktorder in volatilen Märkten unter diesen Umständen zwangsläufig inkaufnehmen müsste. So kann es geschehen, dass durch Eintreffen einer größeren Verkaufsorder der sich neu einstellende Marktpreis weit unter den vorher festgestellten Marktpreis hinabgedrückt wird. Bei der Formulierung einer Market-to-Limit-Order-Order braucht der Auftraggeber keinen Limitpreis zu benennen. Der Limitpreis einer MTL-Order leitet sich automatisch her von dem im Zeitpunkt der Ausführung aktuell am Markt vorgefundenen besten Angebotspreis ("ask") bzw. vom besten Nachfragegebot ("bid"), wie das folgende Beispiel verdeutlicht:

Der augenblicklich beste Angebotspreis ("offer") für den betrachteten Euro FX Futures beträgt im laufenden Handel, sagen wir, 1,2450. Eine Investor, der zu diesem Kurs 15 Kontrakte abzuschließen wünscht, erteilt umgehend folgende Order: "Buy 15 Euro FX Futures, market to limit". – Zwei Fälle sind nun zu unterscheiden: 1.) Lautet das dem quotierten Preis von 1,2450 zugeordnete Angebot über 15 Kontrakte oder mehr, wird die Order sehr wahrscheinlich zum vorliegenden Angebotskurs von 1,2450 im Markt ausgeführt. Ist dagegen 2.) das zugeordnete Volumen kleiner als 15 Kontrakte, etwa 10 Kontrakte, kann der Investor wohl mit einer Ausführung von 10 Kontrakten zum quotierten Preis von 1,2450 rechnen. Die restlichen fünf Kontrakte werden automatisch mit einem Limitkurs zum maßgeblichen Teilausführungspreis von hier 1,2450 in das Orderbuch zur späteren Ausführung eingestellt. Sollte sich jedoch kein Angebot zum Limitpreis mehr bilden, bleibt die Restzahl an Kontrakten unausgeführt zurück.

 

Als weitere Varianten zählt die Limitorder noch in ihren Reihen 1.) die CV-Order ("complete volume order"), d. i. eine Markt- resp. Limitorder, die nur bei genügend hoher Marktliquidität an der Börse ausgeführt werden darf, sodass eine Teilausführung praktisch ausgeschlossen ist, und 2.) die zumeist für größere Orders gern verwendete MV-Order ("minimum volume order"), welche die Angabe eines Mindestvolumens erfordert, welches im Falle von Teilausführungen nicht unterschritten werden darf. Der bei Teilausführung nicht berücksichtigte Rest einer MV-Order bleibt als herkömmliche offene Limitorder weiterhin im Orderbuch vermerkt. Beispiel: "Buy 300 September T-Bonds at 115, minimum volume 200". Diese Order wird nur dann ausgeführt, wenn bei einer Teilausführung noch mindestens 200 Kontrakte gekauft werden können. Falls aber das Mindestvolumen nicht erreichbar ist, wird die MV-Order automatisch gecancelt.

 

Fazit zu den Limitorders: Limitorders existieren, weil im Zeitpunkt der Auftragerteilung der sich einstellende Marktpreis noch nicht bekannt ist. Besonders in sehr beweglichen (volatilen) Märkten oder in solchen, die sich in nur wenig ausgefahrenen Geleisen bewegen, bietet die Limitorder dem Händler einen sicheren Schutz vor ungewollt hohen (bei Kauf-Orders) bzw. ungewollt niedrigen Transaktionspreisen (bei Verkaufs-Orders). Eine Limitorder kann daher als Maßnahme zur Beschneidung der Eintrittswahrscheinlichkeit überraschender, unerwünschter Ausführungskurse (Preisrisiko) betrachtet werden. Eine Limitorder ist vorzugsweise dann am Platze, wenn zu einem spezifizierten (oder zu einem besseren) Preis ge- bzw. verkauft werden soll. Im Gegensatz zu einer Marktorder indes kann der Auftraggeber bei Erteilung einer Limitorder niemals genügend sicher sein, dass seine Order auch tatsächlich zu dem von ihm gewünschten Kurs im Markt Berücksichtigung findet. Er läuft somit Gefahr, leer auszugehen resp. auf seinen Beständen sitzen zu bleiben. So gesehen tauscht der Investor einen möglichen besseren Ausführungskurs gegen die Ungewissheit darüber, ob er überhaupt zum Zuge kommt. Falls das Interesse des Händlers dagegen in erster Linie einer sofortigen Orderausführung gilt, so wird er hierzu im Allg. auf eine Market-Order zurückgreifen; denn der Gebrauch von Limitorders ist, wie in diesem Beitrag geschildert, zuweilen mit einem nicht gering zu achtenden Ausführungsrisiko behaftet.

 

 

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2010 Bert H. Deiters
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Stand: 20. Juli 2010. Alle Rechte vorbehalten.