Börsengehandelte Optionen
Eine
Option des Finanzmarktes
Börse ("exchange-traded options", "listet options"; Optionskontrakte)
gibt ihrem Halter im Falle einer Kaufoption (Call) das Recht auf den
Bezug, im Falle einer Verkaufsoption (Put) auf Veräußerung des dem Optionsgeschäft
zugrunde gelegten Gegenstandes ("underlying asset", "underlier").
Dieses Recht muss der Optionsinhaber jedoch nicht beanspruchen. Der
Halter einer börsengehandelten Option hat überdies das Recht, sein Recht
aus der Option zur Börsenzeit, wie es die Umstände eben erfordern, zum
laufenden Marktpreis weiter zu übertragen, soll es am Ende nicht ungenützt
vergehen. Auf diese Weise lässt sich das bis dahin erzielte finanzielle
Ergebnis eines Optionsgeschäfts unter Marktbedingungen realisieren.
Um hierbei allemal einen angemessenen Optionspreis zu erzielen, bedarf
es mit Notwendigkeit eines geregelten, möglichst liquiden Börsenverkehrs
in Optionen.
Ein
wohl ausgebildeter Börsenhandel in Optionen von hoher
Liquidität setzt
eine zweckerfüllende Standardisierung der Ausstattungsmerkmale von Optionen
voraus. Eine vorgelagerte Normung der Optionskontrakte bewirkt, dass
alle Optionen von gleicher Ausgestaltung ("option series") fortan
als untereinander vertretbar (fungibel) gelten, d.h.
jeder einzelne Optionskontrakt aus einer bestimmten börslichen Serie
schließt stets auch die gleichen Rechte und Verpflichtungen ein wie
alle übrigen dieser Serie sonst (Standardisierung als Voraussetzung
für Fungibilität von Optionen). Für den Händler von Optionen hat
dies insbesondere den Effekt, dass Positionen in börsennotierten Optionen
sich innerhalb der festgelegten Börsenzeiten auf Wunsch jederzeit mit
leichter Mühe aufbauen und wieder schließen lassen, ohne die Gegenpartei
erst um Erlaubnis ersuchen zu müssen. Die gesamte Konstruktion einer
börsennotierten Option ist letztlich darauf angelegt, um der einfachen
und bequemeren Handelbarkeit willen eine derartige Entpersönlichung
zu schaffen, in deren Mitte stattdessen die Optionsbörse und das ihr
angeschlossene Clearinghaus steht. Durch einen börsenmäßigen Handelsverkehr
wird nicht nur das Ziel der leichten und kostenersparenden Handelbarkeit
erreicht, sondern es vereinfacht die Geschäfte außerordentlich, und
sorgt überdies für die nötige Rechts- und Planungssicherheit.
Börsengehandelte
Optionen werden, anders als etwa Optionsscheine, nicht durch Wertpapiere
verkörpert; sie sind zertifikatlos*. Sie treten an den Optionsbörsen
("options exchanges") in Form von normierten Verträgen
in Verkehr. Um einen geregelten und fungiblen Börsenhandel, eine hohe
Markttransparenz und einen leichten Marktzugang bei gleichzeitig niedrigen
Transaktionskosten
für Optionsgeschäfte zu erreichen, legen die Optionsbörsen die einzelnen
Options-Kontraktspezifikationen, bis auf den Preis, final mit allen
Einzelheiten exakt fest: Art, Menge und Güte des zugrunde liegenden
Basiswertes, Fälligkeit der Optionskontrakte, Ausübungsbedingungen u.
v. a.
m. Insoweit ist eine börsengehandelte Option mit einem zuvor
fixierten Standardvertrag vergleichbar, für den allein der Preis (die
Optionsprämie) fortlaufend börslich ausgehandelt wird. Letztere wird
selbständig festgestellt in derselben Weise, wie es von Aktienkursen
her bekannt ist.
[* Optionsscheine
("warrants") dagegen sind durch Urkunden verbriefte Optionsrechte,
die in aller Regel auch an Börsen gehandelt werden.]
Neue
Optionskontrakte entstehen ganz einfach durch Zusammenführung ("matching")
von eingebrachten Kauf- und Verkaufsofferten des Börsenpublikums (Orders).
Ebenso leicht lassen sich bestehende Optionskontrakte durch entsprechende
Kauf- oder Verkauforders wieder schließen. Börsengehandelten Call- und
Put-Option ("traded options") werden an den Optionsbörsen mit
ihrem Marktpreis (dem Börsenkurs; Optionspreis, Prämie,
"premium") notiert. Börsenkurse für Optionen kommen ebenso
wie Kurse aller anderen Marktgegenstände allein durch Zusammenwirken
von Angebot und Nachfrage an den Optionsbörsen zustande.
Darüber
hinaus stellt eine i. d. R.
rechtlich selbständige Institution: die Abrechnungsstelle der
Optionsbörse (Liquidationskasse,
"clearing house"), wie z.B.
die
Options Clearing Corporation in den USA, unter Beachtung einschlägiger
Regeln und Mechanismen (insbesondere das sogenannte "marking-to-market"
und Margen-System, welches stets im Falle einer gewagten Stillhalterposition
Anwendung findet) sicher, dass die ordnungsgemäße Erfüllung aller Optionsverträge
zu keiner Zeit infrage steht. Dies hat zur Folge, das die Marktpartner
einer vorherigen Bonitätsprüfung in jedem Einzelfall überhoben werden,
obwohl die kontrahierenden Parteien eines Börsenoptionsgeschäftes sich
in den wenigsten Fällen persönlich bekannt sein dürften (Prinzip der
Entpersonalisierung). Risiken, die in der Person des Marktpartners begründet
sind, werden sonach durch strikt einzuhaltende Regeln und Usancen zum
Optionshandel zuverlässig ausgeschlossen.
Standardisierte
Call-Optionen auf Aktien wurden erstmals am 26. April 1973 in den USA
börslich gehandelt, und zwar an der Chicago Board Options Exchange
(CBOE), die auch
heute noch als die größte Optionsbörse der Welt gilt. Als Basisobjekt
dienten einst nur 16 verschiedene Aktienwerte. Optionen auf Waren ("commodity
options") wurde aber schon sehr viel früher an verschiedenen Börsen
der USA gehandelt. Weitere große Optionsbörsen sind die International
Securities Exchange (ISE),
der Chicago Board of Trade (CBOT,
eine Abteilung der
CME Group),
die London International Financial Futures & Options Exchange
(LIFFE),
die
AMEX der NYSE Euronext und, nur bei Finanztiteln als Underlying,
die zur Deutschen Börse AG und Schweizer Börse gehörende
European
Exchanges (Eurex).
In Deutschland wurden die ersten Optionen aufgrund historischer Entwicklungen
erst mit der Öffnung der Deutschen Terminbörse (DTB) ab dem 26.
Januar 1990 auf 14 verschiedene Aktienwerte börslich gehandelt.*
[* Ab Mitte der 1970er Jahre wurden
in Deutschland als gesondertes Segment des Amtlichen Handels zuvor bereits
der Handel mit Optionen auf 38 marktbreite Aktien aufgenommen.]
Neben weiteren größeren Optionsbörsen existieren
heute zudem noch zahlreiche Optionsbörsen mit überwiegend regionaler
Bedeutung. Zweck aller Terminbörsen ist die zeitliche und örtliche (bzw.
in jüngster Zeit auch virtuelle) Konzentration des Handels und
damit die Steigerung der Effizienz und der Marktliquidität, die Verringerung
der Transaktionskosten sowie der Schutz vor Manipulationen. Darüber
hinaus bewirkt die Publizität des Marktgeschehens eine spürbare Senkung
der Informationskosten und trägt damit in beträchtlichem Maße zur Erhöhung
der Effizienz von Kapitalallokationen insgesamt bei.
Anfangs noch wurden an den modernen, wohl organisierten
Optionsbörsen Option allein auf Aktien gehandelt. Doch nach und nach
traten immer neue Basisobjekte hinzu. Die an den internationalen Optionsbörsen
gehandelten Optionsprodukte zeichnen sich heutigentags durch eine breites
Kontingent von verschiedenen Waren und Finanzierungstiteln als Grundlage
für die dort gehandelten Kontrakte aus. Sie reicht bei Finanz-Optionskontrakten
von Aktien, Indizes, Devisen, Zinstiteln, wie Staatsanleihen oder kurzfristigen
Termineinlagen ("options on actuals") bis hin zu zweifach
derivativen Termingeschäften in Gestalt von Optionen auf Optionen
("compounded options") und Optionen auf Futures ("options
on futures", "futures options").
Neben den an Börsen gelisteten Optionen existiert
eine ganze Zahl an nicht standardisierten Optionen (OTC-Optionen, "dealer
options"), welche vor allem von Geschäftsbanken und anderen Finanzintermediären
sowie von international operierenden Konzernen an den Börsen vorbei
in den sogenannten "Over-the-Counter-Märkten
(OTC)" abgewickelt werden. Solche Optionsgeschäfte sind dadurch
gekennzeichnet, dass sie passgerecht auf die wirtschaftlichen Bedürfnisse
der einzelnen Vertragspartner zupräpariert sind. Weiteres hiervon noch
später.
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