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    Börsengehandelte Optionen

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Eine Option gibt ihrem Halter das Recht auf den Bezug ( = Kaufoption, Call) bzw. Veräußerung ( = Verkaufsoption, Put) des unterliegenden Optionsgegenstandes ("underlying"). Dieses Recht muss der Optionsinhaber jedoch nicht beanspruchen. Der Inhaber einer börsengehandelten Option ("exchange-traded options", "listet options"; Optionskontrakte) hat daneben auch das Recht, sein Recht aus der Option weiter zu übertragen, soll es nicht ungenützt vergehen. Um einen angemessenen Preis für seine Option zu erzielen, bedarf es mit Notwendigkeit eines geregelten, möglichst liquiden Börsenverkehrs.

Ein wohl ausgebildeter Börsenhandel in Optionen von hoher Liquidität setzt eine zweckerfüllende Standardisierung der Ausstattungsmerkmale von Optionen voraus. Die Standardisierung bewirkt, dass alle Optionskontrakte von gleicher Ausgestaltung ("option series") fortan als untereinander vertretbar (fungibel) gelten, d. h. jeder einzelne Kontrakt von Optionen einer bestimmten börslichen Serie schließt stets auch die gleichen Rechte und Verpflichtungen ein wie alle anderen dieser Serie sonst (Standardisierung als Voraussetzung für Fungibilität von Optionen). Für den Händler von Optionen hat dies insbesondere den Effekt, dass offene Positionen in börsennotierten Optionen sich innerhalb der jeweiligen Optionsfrist zu den festgelegten Börsenzeiten auf Wunsch jederzeit mit leichter Mühe wieder schließen lassen, ohne die Gegenpartei darum erst um Erlaubnis ersuchen zu müssen. Die gesamte Konstruktion einer börsennotierten Option ist letztlich darauf angelegt, um der einfachen und bequemeren Handelbarkeit willen eine derartige Entpersönlichung zu schaffen, in deren Mitte die Optionsbörse steht.

Börsengehandelte Optionen sind, anders als etwa Optionsscheine, keine Wertpapiere; sie sind zertifikatlos*. Sie treten an den Optionsbörsen ("options exchanges") in Form von normierten Verträgen in Verkehr. Um einen geregelten und fungiblen Börsenhandel, eine hohe Markttransparenz und einen leichten Marktzugang bei gleichzeitig niedrigen Transaktionskosten für Optionsgeschäfte zu erreichen, legen die Optionsbörsen die einzelnen Options-Kontraktspezifikationen, bis auf den Preis, final mit allen Einzelheiten exakt fest: Art, Menge und Güte des zugrunde liegenden Basiswertes, Fälligkeit der Optionskontrakte, Ausübungsbedingungen u. v. a. m. Insoweit ist eine börsengehandelte Option mit einem zuvor fixierten Standardvertrag vergleichbar, für den allein der Preis (die Optionsprämie) fortlaufend börslich ausgehandelt wird. Letztere wird selbständig festgestellt in derselben Weise, wie es von Aktienkursen her bekannt ist.

[* Optionsscheine  ("warrants") dagegen sind durch Urkunden verbriefte Optionsrechte, die in aller Regel auch an Börsen gehandelt werden.]

Neue Optionskontrakte entstehen ganz einfach durch Zusammenführung ("matching") von eingebrachten Kauf- und Verkaufsofferten des Börsenpublikums. Ebenso leicht lassen sich bestehende Optionskontrakte durch entsprechende Kauf- oder Verkauforders wieder schließen. Börsengehandelten Call- und Put-Option ("traded options") werden an den Optionsbörsen mit ihrem Marktpreis (dem Börsenkurs; Optionspreis, Prämie, "premium") notiert. Börsenkurse für Optionen kommen ebenso wie Kurse aller anderen Marktgegenstände auch allein durch Zusammenwirken von Angebot und Nachfrage an den Optionsbörsen zustande.

Darüber hinaus stellt eine i. d. R. rechtlich selbständige Institution: die Abrechnungsstelle der Optionsbörse (Liquidationskasse, "clearing house"), wie z. B. die Options Clearing Corporation in den USA, unter Beachtung einschlägiger Regeln und Mechanismen (insbesondere das sogenannte "marking-to-market" und Margen-System, das im Falle einer gewagten Stillhalterposition Anwendung findet) sicher, dass die ordnungsgemäße Erfüllung aller Optionsverträge zu keiner Zeit infrage steht. Folglich wird eine vorherige Bonitätsprüfung der Marktpartner als solche entbehrlich, obwohl die kontrahierenden Parteien eines Börsenoptionsgeschäftes sich in den wenigsten Fällen persönlich bekannt sein dürften (Prinzip der Entpersonalisierung). Risiken, die in der Person des Marktpartners begründet sind, werden sonach durch strikt einzuhaltende Regeln und Usancen zum Optionshandel zuverlässig ausgeschlossen.

Standardisierte Call-Optionen auf Aktien wurden erstmals am 26. April 1973 in den USA börslich gehandelt, und zwar an der Chicago Board Options Exchange (CBOE), die auch heute noch als die größte Optionsbörse der Welt gilt. Als Basisobjekt dienten einst nur 16 verschiedene Aktienwerte. Optionen auf Waren ("commodity options") wurde aber schon sehr viel früher an verschiedenen Börsen der USA gehandelt. Weitere große Optionsbörsen sind die International Securities Exchange (ISE), der Chicago Board of Trade (CBOT, eine Abteilung der CME Group), die London International Financial Futures & Options Exchange (LIFFE) und, nur bei Finanztiteln als Underlying, die zur Deutschen Börse AG und Schweizer Börse gehörende European Exchanges (Eurex). In Deutschland wurden die ersten Optionen aufgrund historischer Entwicklungen erst mit der Öffnung der Deutschen Terminbörse (DTB) ab dem 26. Januar 1990 auf 14 verschiedene Aktienwerte börslich gehandelt.*

[* Ab Mitte der 1970er Jahre wurden in Deutschland als gesondertes Segment des Amtlichen Handels zuvor bereits der Handel mit Optionen auf 38 marktbreite Aktien aufgenommen.]

Neben weiteren größeren Optionsbörsen existieren heute zudem noch zahlreiche Optionsbörsen mit überwiegend regionaler Bedeutung. Zweck aller Terminbörsen ist die zeitliche und örtliche (bzw. in jüngster Zeit auch virtuelle) Konzentration des Handels und damit die Steigerung der Effizienz und der Marktliquidität, die Verringerung der Transaktionskosten sowie der Schutz vor Manipulationen. Darüber hinaus bewirkt die Publizität des Marktgeschehens eine spürbare Senkung der Informationskosten und trägt damit in beträchtlichem Maße zur Erhöhung der Effizienz von Kapitalallokationen insgesamt bei.

Anfangs noch wurden an den modernen, wohl organisierten den Optionsbörsen Option allein auf Aktien gehandelt. Doch nach und nach traten immer neue Basisobjekte hinzu. Die an den internationalen Optionsbörsen gehandelten Optionsprodukte zeichnen sich heutigentags durch eine breite Palette von verschiedenen Waren und Finanzierungstiteln als Grundlage für die dort gehandelten Kontrakte aus. Sie reicht bei Finanz-Optionskontrakten von Aktien, Indizes, Devisen, Zinstiteln, wie Staatsanleihen oder kurzfristige Termineinlagen ("options on actuals") bis hin zu zweifach derivativen Termingeschäften in Gestalt von Optionen auf Optionen ("compounded options") und Optionen auf Futures ("options on futures", "futures options").

Neben den an Börsen gelisteten Optionen existiert eine ganze Zahl an nicht standardisierten Optionen (OTC-Optionen, "dealer options"), welche vor allem von Geschäftsbanken und anderen Finanzintermediären sowie von international tätigen Konzernen an den Börsen vorbei in den sogenannten "Over-the-Counter-Märkten (OTC)" abgewickelt werden. Solche Optionsgeschäfte sind dadurch gekennzeichnet, dass sie passgerecht auf die wirtschaftlichen Bedürfnisse der einzelnen Vertragspartner zugeschnitten sind. Davon später mehr.

 

 

 

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"Die größtmögliche Steigerung von Genüssen durch die größtmögliche Minderung von Ausgaben erlangen,
das ist das ökonomische Verhalten in seiner Vollkommenheit."
François Quesnay (1694-1774), Leibarzt der Pompadour

 

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2010 Bert H. Deiters
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Stand: 02. Mai 2010. Alle Rechte vorbehalten.