Börsengehandelte Optionen
Eine
Option gibt ihrem Halter
das Recht auf den Bezug (
= Kaufoption, Call) bzw. Veräußerung
( = Verkaufsoption, Put) des
unterliegenden Optionsgegenstandes ("underlying"). Dieses Recht
muss der Optionsinhaber jedoch nicht beanspruchen. Der Inhaber einer
börsengehandelten Option ("exchange-traded options", "listet
options"; Optionskontrakte) hat daneben auch das Recht, sein Recht
aus der Option weiter zu übertragen, soll es nicht ungenützt vergehen.
Um einen angemessenen Preis für seine Option zu erzielen, bedarf es
mit Notwendigkeit eines geregelten, möglichst liquiden Börsenverkehrs.
Ein
wohl ausgebildeter Börsenhandel in Optionen von hoher
Liquidität setzt
eine zweckerfüllende Standardisierung der Ausstattungsmerkmale von Optionen
voraus. Die Standardisierung bewirkt, dass alle Optionskontrakte von
gleicher Ausgestaltung ("option series") fortan als untereinander
vertretbar (fungibel) gelten, d.
h. jeder einzelne Kontrakt von Optionen einer bestimmten börslichen
Serie schließt stets auch die gleichen Rechte und Verpflichtungen ein
wie alle anderen dieser Serie sonst (Standardisierung als Voraussetzung
für Fungibilität von Optionen). Für den Händler von Optionen hat
dies insbesondere den Effekt, dass offene Positionen in börsennotierten
Optionen sich innerhalb der jeweiligen Optionsfrist zu den festgelegten
Börsenzeiten auf Wunsch jederzeit mit leichter Mühe wieder schließen
lassen, ohne die Gegenpartei darum erst um Erlaubnis ersuchen zu müssen.
Die gesamte Konstruktion einer börsennotierten Option ist letztlich
darauf angelegt, um der einfachen und bequemeren Handelbarkeit willen
eine derartige Entpersönlichung zu schaffen, in deren Mitte die Optionsbörse
steht.
Börsengehandelte
Optionen sind, anders als etwa Optionsscheine, keine Wertpapiere; sie
sind zertifikatlos*. Sie treten an den Optionsbörsen ("options
exchanges") in Form von normierten Verträgen in Verkehr.
Um einen geregelten und fungiblen Börsenhandel, eine hohe Markttransparenz
und einen leichten Marktzugang bei gleichzeitig niedrigen
Transaktionskosten
für Optionsgeschäfte zu erreichen, legen die Optionsbörsen die einzelnen
Options-Kontraktspezifikationen, bis auf den Preis, final mit allen
Einzelheiten exakt fest: Art, Menge und Güte des zugrunde liegenden
Basiswertes, Fälligkeit der Optionskontrakte, Ausübungsbedingungen u.
v. a.
m. Insoweit ist eine börsengehandelte Option mit einem zuvor
fixierten Standardvertrag vergleichbar, für den allein der Preis (die
Optionsprämie) fortlaufend börslich ausgehandelt wird. Letztere wird
selbständig festgestellt in derselben Weise, wie es von Aktienkursen
her bekannt ist.
[* Optionsscheine
("warrants") dagegen sind durch Urkunden verbriefte Optionsrechte,
die in aller Regel auch an Börsen gehandelt werden.]
Neue
Optionskontrakte entstehen ganz einfach durch Zusammenführung ("matching")
von eingebrachten Kauf- und Verkaufsofferten des Börsenpublikums. Ebenso
leicht lassen sich bestehende Optionskontrakte durch entsprechende Kauf-
oder Verkauforders wieder schließen. Börsengehandelten Call- und Put-Option
("traded options") werden an den Optionsbörsen mit ihrem Marktpreis
(dem Börsenkurs; Optionspreis, Prämie, "premium")
notiert. Börsenkurse für Optionen kommen ebenso wie Kurse aller anderen
Marktgegenstände auch allein durch Zusammenwirken von Angebot und Nachfrage
an den Optionsbörsen zustande.
Darüber
hinaus stellt eine i. d. R.
rechtlich selbständige Institution: die Abrechnungsstelle der
Optionsbörse (Liquidationskasse,
"clearing house"), wie z.
B. die
Options Clearing Corporation in den USA, unter Beachtung einschlägiger
Regeln und Mechanismen (insbesondere das sogenannte "marking-to-market"
und Margen-System, das im Falle einer gewagten Stillhalterposition
Anwendung findet) sicher, dass die ordnungsgemäße Erfüllung aller Optionsverträge
zu keiner Zeit infrage steht. Folglich wird eine vorherige Bonitätsprüfung
der Marktpartner als solche entbehrlich, obwohl die kontrahierenden
Parteien eines Börsenoptionsgeschäftes sich in den wenigsten Fällen
persönlich bekannt sein dürften (Prinzip der Entpersonalisierung). Risiken,
die in der Person des Marktpartners begründet sind, werden sonach durch
strikt einzuhaltende Regeln und Usancen zum Optionshandel zuverlässig
ausgeschlossen.
Standardisierte
Call-Optionen auf Aktien wurden erstmals am 26. April 1973 in den USA
börslich gehandelt, und zwar an der Chicago Board Options Exchange
(CBOE), die auch
heute noch als die größte Optionsbörse der Welt gilt. Als Basisobjekt
dienten einst nur 16 verschiedene Aktienwerte. Optionen auf Waren ("commodity
options") wurde aber schon sehr viel früher an verschiedenen Börsen
der USA gehandelt. Weitere große Optionsbörsen sind die International
Securities Exchange (ISE),
der Chicago Board of Trade (CBOT,
eine Abteilung der
CME Group),
die London International Financial Futures & Options Exchange
(LIFFE)
und, nur bei Finanztiteln als Underlying, die zur Deutschen Börse
AG und Schweizer Börse gehörende
European
Exchanges (Eurex).
In Deutschland wurden die ersten Optionen aufgrund historischer Entwicklungen
erst mit der Öffnung der Deutschen Terminbörse (DTB) ab dem 26.
Januar 1990 auf 14 verschiedene Aktienwerte börslich gehandelt.*
[* Ab Mitte der 1970er Jahre wurden
in Deutschland als gesondertes Segment des Amtlichen Handels zuvor bereits
der Handel mit Optionen auf 38 marktbreite Aktien aufgenommen.]
Neben weiteren größeren Optionsbörsen existieren
heute zudem noch zahlreiche Optionsbörsen mit überwiegend regionaler
Bedeutung. Zweck aller Terminbörsen ist die zeitliche und örtliche (bzw.
in jüngster Zeit auch virtuelle) Konzentration des Handels und
damit die Steigerung der Effizienz und der Marktliquidität, die Verringerung
der Transaktionskosten sowie der Schutz vor Manipulationen. Darüber
hinaus bewirkt die Publizität des Marktgeschehens eine spürbare Senkung
der Informationskosten und trägt damit in beträchtlichem Maße zur Erhöhung
der Effizienz von Kapitalallokationen insgesamt bei.
Anfangs noch wurden an den modernen, wohl organisierten
den Optionsbörsen Option allein auf Aktien gehandelt. Doch nach und
nach traten immer neue Basisobjekte hinzu. Die an den internationalen
Optionsbörsen gehandelten Optionsprodukte zeichnen sich heutigentags
durch eine breite Palette von verschiedenen Waren und Finanzierungstiteln
als Grundlage für die dort gehandelten Kontrakte aus. Sie reicht bei
Finanz-Optionskontrakten von Aktien, Indizes, Devisen, Zinstiteln, wie
Staatsanleihen oder kurzfristige Termineinlagen ("options on actuals")
bis hin zu zweifach derivativen Termingeschäften in Gestalt von
Optionen auf Optionen ("compounded options") und Optionen auf
Futures ("options on futures", "futures options").
Neben den an Börsen gelisteten Optionen existiert
eine ganze Zahl an nicht standardisierten Optionen (OTC-Optionen, "dealer
options"), welche vor allem von Geschäftsbanken und anderen Finanzintermediären
sowie von international tätigen Konzernen an den Börsen vorbei in den
sogenannten "Over-the-Counter-Märkten (OTC)"
abgewickelt werden. Solche Optionsgeschäfte sind dadurch gekennzeichnet,
dass sie passgerecht auf die wirtschaftlichen Bedürfnisse der einzelnen
Vertragspartner zugeschnitten sind. Davon später mehr.
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