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Zur Ermittlung des "hedge ratio" h
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Nach den
vorstehenden Ausführungen erübrigt nun noch klarzulegen, wie das Absicherungsverhältnis
("hedge ratio"
h) zu interpretieren und zu rechnungsmäßigem Ausdruck zu bringen
ist.
Das "hedge
ratio" h bestimmt die Strukturierung des Hedge-Postens über die Gewichtung
der einzusetzenden Futures-Kontrakte
im Verhältnis zum Umfang der abzusichernden Position im Effektivmarkt.
Ist es das erklärte Ziel, das Preisrisiko aus dem Grundgeschäft in seinen
gesamten Ausmaßen vollständig zu bedecken, es mithin zu eliminieren,
so ist zu fordern, dass den durch Marktpreisänderungen ausgelösten Wertänderungen
beim Hedge-Objekt nach Möglichkeit gleich hohe Wertänderungen bei den
zu Sicherungszwecken verwendeten Terminkontrakten (dem Hedge-Instrument)
gegenüberstehen ("monetäre Äquivalenz"). Der spezifische Aufbau der
Position bieten dann die Gewähr dafür, dass jede Wertänderung bei den
Terminkontrakten dem Betrag nach nicht nur sich jeder Wertänderung des
Grundgeschäfts gleichstellt, sondern jedes Mal auch in derselben Höhe
entgegengerichtet verläuft.
Formal
ist das "hedge ratio" h definiert als
h = NF/Kn
,
mit:
NF
: Nominalwert, den die eingesetzten Futures-Kontrakte insgesamt repräsentieren
(= Position in Futures), und
Kn
: Gesamtumfang des Effektivpostens ("exposure" im Hedge-Objekt), der
abgesichert werden soll.
Die vorstehenden Größen NF und Kn sollen für die
Dauer des Hedge konstant bleiben. Den Zahlenangaben im
vorherigen Beispielsfall
treubleibend decken somit 1000
auf Termin verkaufte Feinunzen Gold (NF =1000,
repräsentiert von insgesamt X = 10
COMEX-Gold-Futures-Kontrakten)
den Absicherungsbedarf aus dem Effektivposten von ebenfalls
1000 Feinunzen Gold (Kn).
Ergo erhält man ein Hedge-Verhältnis h von genau 1.
Dem Hedge-Verhältnis
fällt die Aufgabe zu, die unterschiedlichen Preiselastizitäten*
im Cash- und Futures-Markt in einem zweckentsprechenden Verhältnis auszugleichen.
Es misst dazu die Empfindlichkeit (Sensitivität) der Preisänderungen
der zu hedgenden Position in Relation zu Kursänderungen des Futures.
Änderte sich beispielsweise der Kurs des Spotmarkt-Instruments durchschnittlich
um das 1,2-fache der Kursänderungen des Futures, so ist zur Minimierung
des Preisrisikos ein h von 1,2 am meisten zu empfehlen, auf dessen Grundlage
dann die notwendige Anpassung der Position vorzunehmen wäre. D.
h. zur Erreichung der Ausschaltung eines Preisrisikos wären in
diesem Fall genau 1,2 Futures-Kontrakte je abzusicherndem Posten in
Höhe eines Nominalwerts des Futures einzusetzen. Insoweit misst h die
Zahl der zu kaufenden bzw. verkaufenden Futures-Kontrakte (das Kontraktvolumen
in Long- bzw. Short-Futures) pro Kontrakteinheit des Hedge-Objekts.
[* Unter Preiselastizität
versteht man hier allgemein das Verhältnis der relativen (empirischen)
Veränderungen der Preise zweier Werte. Die Preiselastizität beantwortet
die Frage, in welchem Maße sich der eine Preis ändert, wenn sich der
andere, in Beziehung stehende Preis um eine gegebene Preiseinheit ändert.]
Analytisch
entspricht demnach das "minimum variance hedge ratio" hmin
dem Verhältnis der Preisänderungen von Cash-Preisen ΔK zu den Preisänderungen
der Futureskurse ΔF. Wir erhalten als Varianz-minimierenden Hedge-Quotienten
somit den folgenden Ausdruck:
hmin = ΔK/ΔF = NFmin/Kn
.
Nun aber lässt sich die optimale Anzahl von Futures-Kontrakten Xmin,
die das Preisrisiko des Effektivpostens unter Berücksichtigung des Hedge-Verhältnisses
hmin tunlichst gering in Erscheinung treten lässt, auf einfache
Weise ausrechnen. Die vorstehende Gleichung umgeformt ergibt:
(ΔK/ΔF)
× Kn= NFmin .
Da jedoch
NFmin = Fn × Xmin, erhalten
wir: Fn × Xmin = Kn × hmin.
Und weiterhin:
Xmin = (Kn/Fn)
× hmin .
Diese
Gleichung spielt uns das gesuchte Ergebnis in die Hand; denn der hinter
ihr stehende Sachverhalt besagt: Die das Kursrisiko
minimierende Anzahl von Futures-Kontrakten Xmin stimmt überein
mit dem Verhältnis des Umfangs des Effektivpostens, der gesichert werden
soll, zu der nominalen Kontraktgröße des "underlying" eines Futures-Kontrakts
multipliziert mit dem "minimum variance hedge ratio" hmin.
Das "minimum variance hedge ratio" hmin seinerseits ist definiert
als das Verhältnis der Cashkursänderungen zu den Futureskursänderungen.
Die praktische
Implementierung eines Hedge gemäß dem zugedachten Hedge-Verhältnis macht
es erforderlich, h zunächst rechnerisch zu ermitteln. Je nach Art des
Hedge-Objekts bieten sich hierzu unterschiedliche Verfahren an. Als
Ausgangspunkt der Berechnung kann eine vorliegende Datenbasis von sich
nicht kreuzenden historischen Kurssequenzen dienen mit einer Dauer,
die sich idealerweise mit jener der gesamten Hedge-Periode deckt. Da
Hedging praktisch jedoch immer zukunftsorientierte Werte voraussetzt,
ist in einem nächsten Schritt eine geeignete Extrapolation des auf beobachteten,
vergangenen Kursdaten beruhenden Hedge-Quotienten in die Zukunft notwendig.
Um also ein Optimum auch mit Gestaltungsanspruch zu bestimmen, wäre
mithin als nächstes die Frage zu erörtern: Wie lassen sich zukunftsbezogene
Daten mit hinreichender Genauigkeit aus historischen Kursen herleiten?
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Regressionsanalyse
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Zur Bestimmung
desjenigen Hedge-Quotienten h, welcher in einem Hedge die Reduzierung
des Preisrisikos auf das geringstmögliche Ausmaß verheißt, greift man
üblicherweise auf grundlegende Techniken der Statistik zurück, namentlich
auf die sogenannte Regressionsanalyse. Als zweckmäßiger Zeitraum
für die einer Regressionsanalyse als Grundlage dienenden historischen
Ausgangsdaten hat sich in der Praxis die geplante Dauer der Aufrechterhaltung
des Hedge-Postens gut bewährt. Die eigentliche Kalkulation ist dabei
möglichst zeitnah vor der tatsächlichen Begründung des Hedge durchzuführen,
wodurch das Ergebnis der Berechnungen im Markt seine reine, unmittelbare
Verwirklichung findet. Sind die Kursänderungen hierbei nach statistischen
Gesetzen als normalverteilt anzusehen, so lässt sich das "minimum variance
hedge ratio" hmin definieren als Reagibilitäts- oder
Sensitivitätsfaktor, dem die folgende logische Verknüpfung zugrunde
liegt:
-
hmin
= Cov (ΔK, ΔF) / Var (ΔF)
= (δk / δf) × ρk,f
*,
mit
Cov (ΔK, ΔF)
: Kovarianz der Änderung der Cash-Kurse mit der Änderung der Futureskurse,
Var (ΔF) :
Varianz der Änderung der Futureskurse,
δk : Standardabweichung
der Änderung der Cash-Kurse,
δf : Standardabweichung
der Änderung der Futureskurse, und
ρk,f : Korrelationskoeffizient
zwischen der Änderung der Cash- und Futureskurse,
jeweils bezogen
auf den Zeitraum der Gesamtdauer des Hedge.
[* Für mathematische
Details Teilnahme empfindende Leser der Hinweis: Man erhält die obige
Lösungsgleichung, indem man die Varianz der Wertänderung des Hedge-Postens
insgesamt nach h ableitet und null setzt. Ist die zweite Ableitung positiv,
so ist es offenbar, dass der Wert, den h minimiert, genau gleich ist
dem Wert von Cov (ΔK, ΔF) /
Var (ΔF).]
Graphisch entspricht h
dem Steigungsparameter der linearen Regressionsgeraden (β), den man
erhält, wenn man in einem Regressionsdiagramm (Streudiagramm, "scatterplot")
die Zeitreihe der Veränderungen der Cash-Kurse ΔK auf die Zeitreihe
der Veränderungen der Futureskurse ΔF abträgt ("regressiert"). Letztere
betreffen nicht die Renditen aus der Kontraktwertänderung des Futures,
sondern ausschließlich die Veränderungen im Futureskurs selbst, einheitlich
ausgerichtet auf die Laufzeit des Hedge. Die nach der "Methode der
kleinsten quadratischen Abweichungen" ermittelte lineare Regressionsgerade
hat hierbei die folgende algebraische Schätz-Funktionsgleichung:
ΔK = α + ΔF × β + ε
,
mit:
α = Absolutglied, das im Falle vom h = 1 zugleich einen Schätzwert für
die erwartete Basis bei Auflösung des Hedge liefert; β = Regressionskoeffizient,
der die Steigung (tan α) der linearen Regressionsgeraden beschreibt,
und ε = Störterm, dessen Quadrat es zu minimieren gilt.
[Hinweis:
Der Störterm ε
(Residuum) misst den Abstand der Punkte im Streudiagramm von der Regressionsgeraden
(in vertikaler Richtung). Für den Störterm ε
wird unterstellt, er sei normalverteilt, habe einen Erwartungswert von
null und sei untereinander und zu allen anderen Kursen unkorreliert.
Die exakte Lage der Regressionsgeraden wird in der Weise festgelegt,
dass die Summe der Werte der quadrierten Störterme (∑ε2)
minimal wird.]
Aussagen zur Güte des linearen Zusammenhangs
liefert das in der Statistik gebräuchliche Bestimmtheitsmaß
R² (Determinationskoeffizient). R² lässt sich definieren
als Quadrat des Korrelationskoeffizienten ρk,f, d.h.
R² = ρ²k,f, wobei
R² = [Cov (ΔK, ΔF)]2 / [Var (ΔF) × Var
(ΔK)]. Das Bestimmtheitsmaß R² misst hierbei den Anteil der Änderungen
der Cash-Kurse, der direkt auf Änderungen der Futureskurse zurückzuführen
ist. R² hat einen Definitionsbereich von 0 bis +1 einschließlich. Je
weiter sich R² dem Wert +1 annähert, desto näher liegen die beobachteten
Datenpaare im Durchschnitt an der Regressionsgeraden und desto stärker
ist damit der Erklärungszusammenhang der untersuchten Zeitreihen.
Da eine hohe Korrelation Voraussetzung ist für einen funktionstüchtigen
Hedge (sie reduziert bekanntlich das
Basisrisiko),
sollte der dem Risiko abholde Disponierende (unter Beobachtung der
Marktliquidität)
unter diesen Umständen nur auf solche Terminkontrakte zurückgreifen,
die unter den zur Auswahl stehenden die höchste Korrelation mit
dem Hedge-Objekt aufweisen. Das Bestimmtheitsmaß R² lässt sich hierbei
zugleich als ein Indikator für die zu erwartende Hedge-Effizienz ("hedge
effectiveness") auffassen.
Der Zusammenhang
zwischen Basisrisiko und originärem Preisrisiko ist, wie im
Kapitel über das Basisrisiko skizziert, definiert durch den folgenden
Ausdruck:
Var (B) = Var (K) × (1 – ρ2k,f)
.
Man erkennt daraus, dass aufgrund der vorliegenden Axiomatik das Basisrisiko
Var (B) immer dann gleich null wird, wenn das Bestimmtheitsmaß R² =
ρ2k,f den Wert +1 annimmt. Wenn hingegen R² gleich
0 ist, dann sind Basisrisiko und Preisrisiko identisch und der Hedge
wird damit vollkommen ineffizient.
Welche Zahl hierbei ganz konkret für R² ≠ 1 als noch vertretbar und
zulässig zu betrachten ist, mag individuell unterschiedlich beurteilt
werden. Praktisch aber wird diese wohl vom Grad der persönlichen Risikoneigung
abhängig sein, nicht minder als von der momentan erwarteten Marktentwicklung.
Sollte indes in einem Anwendungsfall R² unterhalb von 0,4 gelegen sein,
so lässt sich erfahrungsgemäß mit jenem Futures eine Genüge leistende
Kurssicherung nicht mehr herbeiführen.
Alle
vorstehenden Analysen und Aussagen zum Hedge-Verhältnis h gelten im
Übrigen sinngemäß gleichermaßen für Anwendungsfälle eines "direct
hedge" wie auch für jene eines "cross hedge".
Es sei
abschließend ausdrücklich ins Gedächtnis gerufen, dass eine auf Vergangenheitsdaten
beruhende, mit statistischen Verfahren ermittelte Kennzahl, wie das
"hedge ratio" h, bestenfalls eine Näherungslösung für das gesuchte (Ex-ante-)
Hedge-Verhältnis darstellt. Als eine wichtige Voraussetzung für
den Erhalt verlässlicher Werte sei hier insbesondere die der "Stationarität"
von h in der Zeit hervorgehoben: Bliebe das Hedge-Verhältnis h von Periode
zu Periode tatsächlich konstant, ließe es sich aus erfolgten Kursdaten
zweifellos auch mit Anspruch auf Zuverlässigkeit schätzen. (Jedoch darf
an dieser Stelle nicht verabsäumt werden, auf weitere, zum Teil recht
heroische Modellannahmen hinzuweisen: Neben einer strukturellen Identität
des Futures sind insbesondere stochastische Unabhängigkeit der periodischen
Verteilungen und Maßgeblichkeit vergangener Kursverläufe für zukünftige
Kursverläufe zusätzlich zu unterstellen.)
Fazit und abschließende Bemerkungen: Sowohl im Hinblick auf
die Frage, ob es überhaupt sinnvoll ist, eine neuerliche vertragliche
Verpflichtung einzugehen, als auch auf die Frage, ob und wie eine sich
später daraus einstellende Risikoposition zu beherrschen ist, erweist
sich oftmals die Möglichkeit, ein durch Bindung an vergangene Verpflichtungen
ausgelöstes Preisrisiko gezielt steuern zu können, als ausschlaggebend
für die Entscheidungsfindung. So verstanden erweitert Hedging mit Futures
als Durchführungsmittel den Handlungsspielraum, weil es dem auf die
Zukunft bedachten Disponierenden eine zusätzliche Handhabe verschafft,
ein aus dem Abschluss einer kontraktlichen Verpflichtung resultierendes
unerwünschtes Preisrisiko auf ein individuelles, bevorzugtes Ausmaß
zu reduzieren. Besteht das Ziel hierbei darin, das Preisrisiko einer
Hedge-Position möglichst niedrig zu gestalten, so steht und fällt die
Effektivität eines Hedge mit der zutreffenden Schätzung des "hedge ratio"
h: der zweckerfüllenden Zahl an einzusetzenden Futures-Kontrakten als
Terminmarktanteil eines infrage stehenden Hedge-Postens. Zur Erreichung
dieses Zieles ist eine sorgfältige Abwägung zahlreicher realwirtschaftlicher
Einflussgrößen, zumal eine akkurate Analyse des gegenwärtigen und des
in Zukunft zu gewärtigenden Preisgefüges, unverzichtbare Voraussetzung.
Allein auf diese Weise lassen sich die vom Effektiv- und Terminmarkt
ausgehenden Einflüsse ganzheitlich in den Kalkül einbeziehen und im
Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf Wertänderungen des Hedge-Postens
auch gezielt steuern. Verlässliche Planungsdaten werden somit unverzichtbar.
Des Weiteren
ist es – insbesondere für exportorientierte Unternehmungen – als unerlässlich
anzusehen, im Vorwege jeder Einrichtung eines Hedgegeschäftes nicht
nur in jedem Einzelfall die Auswirkungen von Zins-, Preis- und sonstigen
Werteänderungen auf den Zielbeitrag des operativen Grundgeschäfts (der
"gewöhnlichen Geschäftstätigkeit"), sondern darüber hinaus dauerhafte
Änderungen der relevanten Spotmarkpreise und Kassakurse auf das
über alle Risiken aggregierte Risikoumfeld im Ganzen systematisch abzuschätzen
und auf der Grundlage eines bestehenden spezifischen Risikoprofils adäquat
in die Planung mit einzustellen ("Hedging als strategisches Management-Instrument").
Nur auf diese Weise lässt sich über den Einsatz risikopolitischer Instrumentarien
der Gesamtwert eines Unternehmens langfristig und dauerhaft steigern.
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