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Die
Wertpapierbörsen in den Vereinigten
Staaten von Amerika unterliegen grundsätzlich Landes- wie auch Bundesrecht.
Als das an erster Stelle stehende, umfassendste Gesetz auf Bundesebene
ist das Wertpapiergesetz von 1933 ("Securities Act") anzuführen.
Dieses Gesetz erstreckt sich in erster Linie auf Neuemissionen von Wertpapieren
(IPO; Primärmarkt) und die damit verbundene Offenlegungspflicht
relevanter diesbezüglicher Informationen. Außerdem ist in diesem Gesetz
das Verbot der Veröffentlichung von Falschinformationen und der Tatbestand
des Betrugs bei der Begebung neuer Wertpapiere abschließend geregelt.
Die
Rechtsprechungskompetenz im Wertpapierbereich war in den USA zunächst
allein den einzelnen Bundesstaaten vorbehalten. Im Jahre 1911 wurden
die ersten Gesetze verabschiedet, die sich der Frage des Anlagebetrugs
im Zusammenhang mit Börsengeschäften widmeten (hierbei handelt es sich
namentlich um die sog. "blue-sky laws": Die Bezeichnung ist dem
Sachverhalt entlehnt, dass gewisse Anlageberater ihrer Klientel seinerzeit
buchstäblich das "Blaue vom Himmel" versprachen). Obwohl sich die einzelnen
Gesetze inhaltlich von Bundesland zu Bundesland zum Teil merklich voneinander
unterschieden, wurde Anlagebetrug nunmehr generell unter Strafe gestellt.
Überdies wurde damit gleichzeitig die Verpflichtung zur Registrierung
aller am Wertpapierhandel Beteiligten eingeführt. Der Anforderung um
Registrierung hatten aber nicht nur
Broker, Dealer und
Anlageberater als die unmittelbar am Handelsgeschehen Beteiligten nachzukommen,
sondern auch für die meisten Arten von Wertpapieren als solche bestand
fortan eine gesetzliche Registrierungspflicht.
Grundsätzlich
gilt, dass überregional – also außerhalb der jeweiligen Landesgrenzen
– gehandelte Wertpapiere unter Bundesrecht fallen. Dessen ungeachtet
gibt es bis heute noch eine beträchtliche Anzahl von Papieren, für die
ausschließlich die Landesgesetzgebung maßgeblich ist. Überdies ergänzt
das Bundesrecht lediglich das Landesrecht, ersetzt es jedoch nicht.
Das Börsengesetz von 1934
("Securities Exchange Act") erweitert das "Securities Act", indem
es Sekundärmärkte (Zirkulationsmärkte, Börsen) mit einbezieht und bestimmt,
dass jede Börse und jeder Wertpapierhändler verpflichtet ist, sich von
Gesetzes wegen zu registrieren. Die US-Börsenaufsichtsbehörde ("Security
and Exchange Commission", SEC) wacht darüber, dass diese Gesetze
auch jederzeit eingehalten werden. Die SEC wird dabei von fünf Beauftragten
geleitet, die vom Präsidenten der Vereinigten Staaten und vom Senat
jeweils für fünf Jahre ernannt werden. Die Beauftragten werden durch
eine Vielzahl von Rechtsberatern, Wirtschaftswissenschaftlern und anderen
Fachkräften in ihrer Arbeit tatkräftig unterstützt. Darüber hinaus obliegt
der SEC die Überwachung weiterer wichtiger Gesetze, wie z.B. das Gesetz
über die öffentlichen Versorgungsunternehmen von 1935, das Konkursgesetz
von 1938 und die Rechtsprechung im Hinblick auf den Börsenhandel im
Freiverkehr ("Over-the-Counter" OTC, wörtlich: "Über den Ladentisch
bzw. Bankschalter", "Tafelgeschäft").
[Anmerkung: Die Terminmärkte
in den USA wurden dagegen erstmals durch das "Grain Futures Act"
von 1922 auf Bundesebene gesetzlich geregelt. Dieses Gesetz wurde dann
später abgelös durch das "Commodity Exchange Act" von 1936.]
Das
Gläubigerschutzgesetz von 1939 erweiterte anschließend den Einflussbereich
der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC, indem es sie ermächtigte, zusätzlich
noch über die Emission von Schuldverschreibungen ("bonds") zu
wachen. Später dann wurde ihr Zuständigkeitsbereich um das sogenannte
Investmentfonds-Gesetz von 1940 abermals erweitert. Die SEC erhielt
damit nun Kompetenzen im Hinblick auf Offenlegungs- und Registrierungsverpflichtungen
auch auf dem Gebiete der Investmentfonds. Daneben verlangt das Gesetz
über Anlageberater von 1940 die Registrierung aller beratend Tätigen
im Bereich Anlageberatung und Vermögensverwaltung. Anlageberater sind
insbesondere verpflichtet, sämtliche Interessenskonflikte, die bei Ausübung
ihrer Dienstleistungstätigkeit potentiell entstehen können, unverzüglich
der SEC anzuzeigen.
Das
amerikanische Wertpapierrecht basiert vornehmlich auf dem Prinzip
der Selbstregulierung. Dadurch war es der SEC möglich, ihre Lenkungs-
und Kontrollfunktionen im Hinblick auf allgemeine Handelspraktiken bei
börsennotierten Wertpapieren an die jeweils zuständigen registrierten
Börsen zu delegieren. Letztlich behält sie sich jedoch immer das Recht
vor, alle angewandten Handelspraktiken zu ergänzen und ggf. auch abzuändern.
Analog dazu wurde die Kompetenz der SEC in Bezug auf den Handel im Freiverkehr
(OTC) an die "National Association of Securities Dealers"
(NASD) – eine ursprünglich
sich selbst regulierende, privatrechtliche Vereinigung von Wertpapierhändlern,
die durch das sog. Maloney Act von 1938 möglich wurde – weitergegeben.
Praktisch
bedeutet das, dass die US-Börsenaufsichtsbehörde beabsichtigte Änderungen
der Börsengesetze bzw. -verordnungen regelmäßig bereits im Vorfeld sowohl
mit der NASD als auch mit den Börsen abstimmt und folglich nur sehr
wenige durch die Selbstregulierung etablierten Normen nachträglich von
ihr revidiert werden müssen.
In
den Vereinigten Staaten von Amerika gibt es ein Bundesgesetz, das die
einheimischen Wertpapiermärkte der USA grundlegend von denen der übrigen
in der Welt zur Unterscheidung brachte: das sog. "Glass-Steagall
Act" von 1933. Dieses Gesetz verbietet den amerikanischen Geschäftsbanken
jegliche geschäftliche Betätigung im Bereich des Investmentbanking (mit
Ausnahme von bestimmten Geschäften mit Kommunalobligationen, den sog.
"municipal bonds"). Den Billigkeitsgrund für dieses Gesetz suchte
und fand man in dem inhärenten Interessenskonflikt, der zwischen dem
Tätigwerden in beiden Geschäftsbereichen besteht. Diesem Umstand ist
es auch zuzuschreiben, dass US-Geschäftsbanken nie eine so dominante
Position im Wertpapiergeschäft einzunehmen vermochten, wie sie in vielen
anderen entwickelten Industrienationen in Erscheinung zu treten pflegt.
Allerdings
lässt sich in den letzten Jahren hier eine deutliche Trendwende feststellen,
ausgehend von der Einsicht der amerikanischen Bundesregierung, dass
der Wettbewerb im gesamten Bankensektor angekurbelt werden müsse. Die
Rechtsgrundlage für die tendenzielle Abkehr von Trennbankensystem war
das "Depository Institutions Act" von 1982 und das "Depository
Institutions Deregulation and Monetary Act" von 1980.
Heutzutage
bieten die meisten US-Banken wie selbstverständlich Wertpapier- und
Börsendienste sowie den Handel mit Investmentfondsanteilen – abgewickelt
zumeist durch spezielle Tochtergesellschaften ihrer Holdings – an. Auch
die durch das "Glass-Steagall Act" von 1933 erzwungene Limitierung von
Zinszahlungen auf Girokonten gehört nunmehr der Geschichte an.
Fazit: Die Grenzen im Geschäfts- und Investmentbankenbereich
in den USA verschwimmen zusehends.
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