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  •    Kontrolle der US-Wertpapiermärkte: die Gesetze im Einzelnen

Die Wertpapierbörsen in den Vereinigten Staaten von Amerika unterliegen grundsätzlich Landes- wie auch Bundesrecht. Als das an erster Stelle stehende, umfassendste Gesetz auf Bundesebene ist das Wertpapiergesetz von 1933 ("Securities Act") anzuführen. Dieses Gesetz erstreckt sich in erster Linie auf Neuemissionen von Wertpapieren (IPO; Primärmarkt) und die damit verbundene Offenlegungspflicht relevanter diesbezüglicher Informationen. Außerdem ist in diesem Gesetz das Verbot der Veröffentlichung von Falschinformationen und der Tatbestand des Betrugs bei der Begebung neuer Wertpapiere abschließend geregelt.

Die Rechtsprechungskompetenz im Wertpapierbereich war in den USA zunächst allein den einzelnen Bundesstaaten vorbehalten. Im Jahre 1911 wurden die ersten Gesetze verabschiedet, die sich der Frage des Anlagebetrugs im Zusammenhang mit Börsengeschäften widmeten (hierbei handelt es sich namentlich um die sog. "blue-sky laws": Die Bezeichnung ist dem Sachverhalt entlehnt, dass gewisse Anlageberater ihrer Klientel seinerzeit buchstäblich das "Blaue vom Himmel" versprachen). Obwohl sich die einzelnen Gesetze inhaltlich von Bundesland zu Bundesland zum Teil merklich voneinander unterschieden, wurde Anlagebetrug nunmehr generell unter Strafe gestellt. Überdies wurde damit gleichzeitig die Verpflichtung zur Registrierung aller am Wertpapierhandel Beteiligten eingeführt. Der Anforderung um Registrierung hatten aber nicht nur Broker, Dealer und Anlageberater als die unmittelbar am Handelsgeschehen Beteiligten nachzukommen, sondern auch für die meisten Arten von Wertpapieren als solche bestand fortan eine gesetzliche Registrierungspflicht.

Grundsätzlich gilt, dass überregional – also außerhalb der jeweiligen Landesgrenzen – gehandelte Wertpapiere unter Bundesrecht fallen. Dessen ungeachtet gibt es bis heute noch eine beträchtliche Anzahl von Papieren, für die ausschließlich die Landesgesetzgebung maßgeblich ist. Überdies ergänzt das Bundesrecht lediglich das Landesrecht, ersetzt es jedoch nicht.

Das Börsengesetz von 1934 ("Securities Exchange Act") erweitert das "Securities Act", indem es Sekundärmärkte (Zirkulationsmärkte, Börsen) mit einbezieht und bestimmt, dass jede Börse und jeder Wertpapierhändler verpflichtet ist, sich von Gesetzes wegen zu registrieren. Die US-Börsenaufsichtsbehörde ("Security and Exchange Commission", SEC) wacht darüber, dass diese Gesetze auch jederzeit eingehalten werden. Die SEC wird dabei von fünf Beauftragten geleitet, die vom Präsidenten der Vereinigten Staaten und vom Senat jeweils für fünf Jahre ernannt werden. Die Beauftragten werden durch eine Vielzahl von Rechtsberatern, Wirtschaftswissenschaftlern und anderen Fachkräften in ihrer Arbeit tatkräftig unterstützt. Darüber hinaus obliegt der SEC die Überwachung weiterer wichtiger Gesetze, wie z.B. das Gesetz über die öffentlichen Versorgungsunternehmen von 1935, das Konkursgesetz von 1938 und die Rechtsprechung im Hinblick auf den Börsenhandel im Freiverkehr ("Over-the-Counter" OTC, wörtlich: "Über den Ladentisch bzw. Bankschalter", "Tafelgeschäft").

[Anmerkung: Die Terminmärkte in den USA wurden dagegen erstmals durch das "Grain Futures Act" von 1922 auf Bundesebene gesetzlich geregelt. Dieses Gesetz wurde dann später abgelös durch das "Commodity Exchange Act" von 1936.]

Das Gläubigerschutzgesetz von 1939 erweiterte anschließend den Einflussbereich der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC, indem es sie ermächtigte, zusätzlich noch über die Emission von Schuldverschreibungen ("bonds") zu wachen. Später dann wurde ihr Zuständigkeitsbereich um das sogenannte Investmentfonds-Gesetz von 1940 abermals erweitert. Die SEC erhielt damit nun Kompetenzen im Hinblick auf Offenlegungs- und Registrierungsverpflichtungen auch auf dem Gebiete der Investmentfonds. Daneben verlangt das Gesetz über Anlageberater von 1940 die Registrierung aller beratend Tätigen im Bereich Anlageberatung und Vermögensverwaltung. Anlageberater sind insbesondere verpflichtet, sämtliche Interessenskonflikte, die bei Ausübung ihrer Dienstleistungstätigkeit potentiell entstehen können, unverzüglich der SEC anzuzeigen.

Das amerikanische Wertpapierrecht basiert vornehmlich auf dem Prinzip der Selbstregulierung. Dadurch war es der SEC möglich, ihre Lenkungs- und Kontrollfunktionen im Hinblick auf allgemeine Handelspraktiken bei börsennotierten Wertpapieren an die jeweils zuständigen registrierten Börsen zu delegieren. Letztlich behält sie sich jedoch immer das Recht vor, alle angewandten Handelspraktiken zu ergänzen und ggf. auch abzuändern. Analog dazu wurde die Kompetenz der SEC in Bezug auf den Handel im Freiverkehr (OTC) an die "National Association of Securities Dealers" (NASD) – eine ursprünglich sich selbst regulierende, privatrechtliche Vereinigung von Wertpapierhändlern, die durch das sog. Maloney Act von 1938 möglich wurde – weitergegeben.

Praktisch bedeutet das, dass die US-Börsenaufsichtsbehörde beabsichtigte Änderungen der Börsengesetze bzw. -verordnungen regelmäßig bereits im Vorfeld sowohl mit der NASD als auch mit den Börsen abstimmt und folglich nur sehr wenige durch die Selbstregulierung etablierten Normen nachträglich von ihr revidiert werden müssen.

In den Vereinigten Staaten von Amerika gibt es ein Bundesgesetz, das die einheimischen Wertpapiermärkte der USA grundlegend von denen der übrigen in der Welt zur Unterscheidung brachte: das sog. "Glass-Steagall Act" von 1933. Dieses Gesetz verbietet den amerikanischen Geschäftsbanken jegliche geschäftliche Betätigung im Bereich des Investmentbanking (mit Ausnahme von bestimmten Geschäften mit Kommunalobligationen, den sog. "municipal bonds"). Den Billigkeitsgrund für dieses Gesetz suchte und fand man in dem inhärenten Interessenskonflikt, der zwischen dem Tätigwerden in beiden Geschäftsbereichen besteht. Diesem Umstand ist es auch zuzuschreiben, dass US-Geschäftsbanken nie eine so dominante Position im Wertpapiergeschäft einzunehmen vermochten, wie sie in vielen anderen entwickelten Industrienationen in Erscheinung zu treten pflegt.

Allerdings lässt sich in den letzten Jahren hier eine deutliche Trendwende feststellen, ausgehend von der Einsicht der amerikanischen Bundesregierung, dass der Wettbewerb im gesamten Bankensektor angekurbelt werden müsse. Die Rechtsgrundlage für die tendenzielle Abkehr von Trennbankensystem war das "Depository Institutions Act" von 1982 und das "Depository Institutions Deregulation and Monetary Act" von 1980.

Heutzutage bieten die meisten US-Banken wie selbstverständlich Wertpapier- und Börsendienste sowie den Handel mit Investmentfondsanteilen – abgewickelt zumeist durch spezielle Tochtergesellschaften ihrer Holdings – an. Auch die durch das "Glass-Steagall Act" von 1933 erzwungene Limitierung von Zinszahlungen auf Girokonten gehört nunmehr der Geschichte an.

Fazit: Die Grenzen im Geschäfts- und Investmentbankenbereich in den USA verschwimmen zusehends.

 

 

 

 

 

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Benjamin Franklin, amerikanischer Politiker (1706-1790)

 

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2010 Bert H. Deiters
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Stand: 12. Juni 2010. Alle Rechte vorbehalten.