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Die
Geschichte der Börsen reicht in eine recht frühe Zeit hinauf. Sie beginnt
auf dem europäischen Kontinent mit der Errichtung größerer Markt- und
Börsenplätze auf holländischem Boden im Zeitalter der Renaissance, also
ab ca. 1350. Zwar kam es dabei zu regelmäßigen Versammlungen an einem
fest umrissenen Platz; die erste Wertpapierbörse, die diesen Namen auch
wahrhaft verdiente, entstand jedoch erst eine reichliche Zeit später
im Jahre 1611 in Amsterdam (Niederlande). Die ersten Gesellschaftsanteile,
die dort regulär umgesetzt wurden, waren Anteile der United East
India Company. Auch gab es am Börsenplatz Amsterdam zu dieser Zeit
bereits frühe Ansätze eines geregelten Terminhandels. Die älteste und
bis auf die Gegenwart noch aktive Warenterminbörse der USA, der unlängst
in die CME Group
aufgegangene Chicago Board of Trade (CBOT), wurde späterhin im
Jahre 1848 gegründet. Letztere begann ihren Betrieb mit dem Handel von
sogenannten Forwards,
denen eine Auswahl wichtiger Agrarprodukte zugrunde lagen.
In
den Vereinigten Staaten von Amerika trifft man gegenwärtig auf neun
große und daneben auf zahlreiche kleinere Börsen, das elektronische
Handelssystem der einstigen Händler am "Over-the-Counter-Markt" (OTC),
NASDAQ,
mit einbezogen. Der US-amerikanische Kapitalmarkt gilt damit bereits
seit vielen Jahren als der größte und am stärksten diversifizierte Kapitalmarkt
der Welt.
Zur Geschichte der NYSE
Schon
um das Jahr 1700 wurden in New York Wertpapiere in Umlauf gebracht.
Zu jener Zeit schufen Händler erste organisierte Wertpapiermärkte für
Emissionen von Schuldtiteln der US-amerikanischen Bundesregierung, daneben
aber auch solche von neu gegründeten Unternehmungen, die in dieser Zeit
in gehäufter Zahl entstanden.
Die
traditionsreiche Geschichte der New York Stock Exchange begann
an sich ganz unspektakulär, nämlich als sich am 17. Mai 1792 eine kleine
Gruppe von zunächst nur 24 Geschäftsleuten gewohnheitsmäßig unter einem
Kastanienbaum in New York traf, um auf der Grundlage einer schriftlich
fixierten Vereinbarung (Buttonwood-Abkommen) zwischen einander Aktien
und Anleihen zu festen Kommissionen zu handeln. Der Handel gedieh rasch,
und durch den sich einstellenden Erfolg ermutigt, gründete die Gruppe
am 8. Mai 1817 einen Brokerverband, dessen Mitglieder sich verpflichteten,
sich als die Veranstalter des Marktes in der Folge regelmäßig zu ganz
bestimmten Zeiten am dortigen Platze zu treffen, um fortan einen organisierten
Handel in Wertpapieren zu betreiben. Dazu entwarfen die teilnehmenden
Händler eine darauf zugepasste Satzung, auf deren Basis in weiterer
Folge der New York Stock and Exchange Board (das zuständige Börsenaufsichtsgremium)
entstand.
Mehr
als hundert Jahre später, und gut fünf Jahre nach dem Wall Street Crash
am 24. Oktober 1929, wurde diese Körperschaft schließlich durch die
Securities Exchange Commission (SEC,
US-Börsenaufsichtsbehörde über den Wertpapierhandel) abgelöst, die seither
als die Institution für die Regulierung des Wertpapierhandels nicht
nur an der New Yorker, sondern auch für sämtliche in den USA ansässigen
Wertpapierbörsen verantwortlich zeichnet.
Heute
ist die NYSE mit ihren rund 2800
gelisteten Aktiengesellschaften,
die ein Aktienkapital in einem kolossalen Gesamtwert von mehr als 10
Billiarde US-Dollar verkörpern, bei einem täglichen Handelsvolumen von
durchschnittlich etwa 5,8 Mrd. Wertpapieren (Aktien, Vorzüge und Derivate)
als Präsenzbörse die größte Aktienbörse der Welt. Die NYSE war bis zum
2. März 2006 eine (non-profit) juristische Person mit
1366 festen Mitgliedern, und
zwar wie folgt: Sie hat eine Satzung und ein fest definiertes Regelwerk
(Marktmodell), auf dem ihre Funktionsweise beruht und dem ihre Mitglieder
verpflichtet sind. Der aus 27 Personen bestehende Aufsichtsrat wird
von den Mitgliedern gewählt und überwacht sämtliche Börsenaktivitäten.
Der personellen Zusammensetzung nach sind zwölf der Direktoren Mitglieder,
zwölf weitere sind sogenannte öffentliche Direktoren, jedoch keine Mitglieder.
Die restlichen drei Direktoren sind der "chairman", der "executive vice-chairman"
und der Präsident.
Nach
213 Jahren endlich ging die NYSE als NYSE Group, Inc. am 7. März
2006 selbst an die Börse. Ihre Aktien (die nach Akquisition von Archipelago
Holdings Inc. einschl. ihrer elektronischen Handelsplattform nunmehr
auch deren Werte enthält und mit dem Tickersymbol "NYX“ notiert) ging
nach Börseneinführung am 8. März 2006 mit einer erstmaligen Schlussnotierung
von 67 US-$ aus dem Handel. Nach dem Zusammenschluss mit der Mehrländerbörse
Euronext im April 2007 firmiert die Börse heute unter dem Namen
NYSE Euronext.
Funktionsweise der NYSE
Um
Mitglied der NYSE zu werden und in den Genuss der damit verbundenen
Privilegien zu kommen, muss einer der begehrten Sitze ("seat",
vergleichbar mit einem (elitären) Mitgliedsausweis) von einem derzeitigen
Mitglied und Inhaber eines Sitzes erworben werden, der hierbei unter
Vorbehalt der Übertragung allein auf natürliche Personen übertragen
werden kann. Zudem muss der Applikant um einen Sitz einen guten Leumund
vorweisen, von mindestens zwei aktiven Mitgliedern gesponsert sein und
vom Börsenvorstand der NYSE für würdig befunden werden, diesen Sitz
zu übernehmen. Darüber hinaus muss der Erwerber eine spezielle schriftliche
Prüfung erfolgreich ablegen.
Nur
über einen solchen Sitz erhält ein neues Börsenmitglied Zugang zu den
umfangreichen Handelssystemen, die die NYSE ihren Mitgliedern bei der
Orderabwicklung und der Durchführung des Handels anbietet. Da der größte
Teil an Transaktionen in Wertpapieren, und zwar sowohl im Hinblick auf
Marktkapitalisierung als auch auf Zahl der gehandelten Werte, an der
NYSE abgewickelt wird, besitzt dieses Privileg nicht selten einen beachtlichen
Vermögenswert. Der bisherige Spitzenpreis, den ein Sitz an der New Yorker
Börse erzielte, betrug immerhin 3,25 Mio. US-Dollar.
Angesichts
der erheblichen Vorteile, die ein Sitz an der Börse bietet, überrascht
es nicht, dass weitaus der größte Teil der rund 500 US-amerikanischen
Brokerhäuser zugleich auch zu den Mitgliedern der NYSE zählt. Manche
Brokerfirmen sind sogar mehrfach Mitglied und sie alle nennen sich dementsprechend
auch "member firm".
Mitglieder der NYSE lassen
sich jeweils einer der folgenden Kategorien zuordnen, abhängig davon,
welche Funktionen sie ausüben:
-
Commission- oder Floor-Broker: Sie nehmen
Orders entgegen, die
Kunden den Brokerfirmen, für die sie tätig werden, erteilen und
versuchen diese in eigenem Namen auf Rechnung des Kunden am Parkett
umgehend in deren Sinne auszuführen. Für ihre Dienste erhalten sie
von den jeweiligen Auftraggeber eine Provision, z.B. einen konstanten
Promillesatz am Umsatz, evtl. zudem einen Mindestbetrag und einen
nach der Umsatzhöhe gestaffelten Promillesatz. Die Brokerfirmen,
in deren Auftrag sie arbeiten, erhalten darüber hinaus von ihren
Kunden für ihren Service eine Maklergebühr ("commission",
"brokarage fee", "fee"), welche i.
d. R. sämtliche auflaufenden Kosten des Hauses abdeckt. Floor-Broker
dürfen jedoch niemals für eigene Rechnung handeln.
-
Floor-Trader
("competitive trader", "registered trader"): Natürliche
Personen, die einen Börsensitz käuflich erworben haben und ausschließlich
für eigene Rechnung handeln dürfen.
-
Sog.
2$-Broker (auch Floor-Broker): Sie unterstützen andere Mitglieder
bei hohem Orderfluss und erhalten dafür einen Anteil der von Kunden
zu entrichtenden "commissions".
-
Spezialisten
("specialists"), die seit neuem unter dem Namen "designated
market makers" bekannt sind: Ihnen kommt die Aufgabe zu, einen fairen
und ordentlichen Handelsablauf zu gewährleisten. Je nach Marktlage
können sie zur Erledigung dieser Aufgabe wahlweise entweder die
Funktion eines Floor-Brokers oder die eines Floor-Traders ausüben.
Als Gegenpartei für andere Akteure bewirken sie durch ihre ständige
Transaktionsbereitschaft einen insgesamt stabilen, kontinuierlichen
Handel im betreuten Handelsinstrument ("Marktpflege") und sorgen
so für einen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage.
Von
den 1366 Mitgliedern entfielen ca. 700 auf Floor-Broker, 400 auf Spezialisten,
225 auf 2$-Broker und der Rest auf Floor-Trader. Im Zuge des Trends
hin zu einem schnelleren elektronischen Handel hat sich indessen ihre
Zahl heutigentags mehr als halbiert.
Eine
zum Handel an der NYSE ("Big Board") zugelassene Aktie wird als "listed
stock" bezeichnet. Jede Aktiengesellschaft, die ihre Aktien an der
NYSE notiert sehen will, muss dazu vorher einen entsprechenden Antrag
auf Börseneinführung bei der zuständigen Zulassungsstelle der Börse
einreichen. Die diesbezügliche erste Kontaktaufnahme mit Vertretern
und Mitgliedern der NYSE ist im Allgemeinen zunächst mehr nur informeller
und vertraulicher Art. Hierbei wird insbesondere die Frage geprüft,
ob eine Zulassung zum Handel überhaupt mehrheitsfähig ist. Wenn dies
zu bejahen ist, erfolgt kurze Zeit später auch die interne Billigung
durch die Börse. Im Anschluss daran wird die Unternehmung ihren Antrag
auf Zulassung zum Handel nun auch offiziell in der Fachpresse publizieren.
Aufgrund der bereits stillschweigend erfolgten Sanktionierung des vertraulichen
Antrags ist die Gestattung der Börsenzulassung in diesem Stadium nichts
weiter als eine reine Formsache.
Die
Zulassungskriterien richten sich insonderheit nach 1.) dem Grad des
nationalen Interesses an dem neu zu listenden Unternehmen, 2.) seine
relative Position und Stabilität innerhalb seiner Branche, und 3.) danach,
ob Aussicht besteht auf zum Mindesten eine Aufrechterhaltung der relativen
wirtschaftlichen Stärke innerhalb einer sich entwickelnden Branche.
Die
gelisteten Aktiengesellschaften verpflichten sich außerdem, jährlich
pekuniäre Beiträge von gewisser Höhe zu entrichten sowie ganz bestimmte
unternehmerische Informationen, fallweise und auf regelmäßiger Basis,
vor die Öffentlichkeit zu bringen.
Wie
aber, wenn das Interesse der Anleger an der notierten Aktiengesellschaft
mit einem Male schwindet, sodass ihre Anteile kaum noch umgesetzt werden?
Nun, in diesem Falle kann die NYSE die betreffende Aktie wieder streichen.
Sobald dies einmal beschlossene Sache ist, wird die Aktie ganz einfach
außer Kurs gesetzt und steht damit dem Handel auch nicht mehr zur Verfügung
("delisting"). Gleiches gilt sinngemäß für Fusionen bzw. Übernahmen.
Davon strikt zu unterscheiden ist das zeitweise Aussetzen der Notierung
im laufenden Handel an der Börse (= "trading halt") infolge wichtiger
Neuigkeiten.
Aktiengesellschaften
können grundsätzlich an mehreren Börsen parallel notieren. Das ist insbesondere
bei nicht-US-amerikanischen Aktiengesellschaften oft der Fall, die nicht
allein nur in ihrem jeweiligen Heimatland börsenmäßig gehandelten werden
wollen. Doch handelt es sich bei jenen Anteilsscheinen nicht immer um
"echte" Aktien der Aktiengesellschaft, die dann an der NYSE notieren,
sondern meist um sog. "American Depository Receipts" (ADRs).
Dies sind von US-Banken emittierte Finanzierungsvehikel, die indirekte
Eigentümeransprüche an einer bestimmten Anzahl von Aktien einer ausländischen
Kapitalgesellschaft verbriefen. Die eigentlichen Aktien werden jedoch
bei einer Bank im Heimatland der Gesellschaft fest unter Verschluss
gehalten.
Der Handelsablauf
an der NYSE
Es
gibt an der NYSE grundsätzlich zwei unterschiedliche Handelsformen (Marktkoordinationsformen):
Den sogenannten Auktionsmarkt
und den Dealer-Markt (Market-Maker-System).
Hierzu ein Beispiel:
Ein geerbtes Gemälde
von gewissem Kunstwert soll verkauft werden. Das Bild wird zu einem
Auktionshaus gebracht, wo der Auktionator Angebote dafür akzeptiert.
Derjenige, der das höchste Preisangebot abgibt, erhält den Zuschlag.
Eine hierzu alternative Möglichkeit besteht nun darin, das besagte Gemälde
zu einem Kunsthändler zu bringen, der es ankauft mit dem Plan, es gewinnbringend
weiterzuverkaufen.
Der
Handelsablauf an der NYSE wird vorwiegend bestimmt vom Prinzip des kontinuierlichen
Auktionsmarktes. Dieser vollzieht sich dabei ganz konkret an einem physischen
Ort, dem sog. Parkett ("trading post", in einer Gesamtgröße von
27000 square
feet), wo die im Verkehr stehenden Wertpapiere von zahlreichen persönlich
anwesenden Brokern
und Händlern fortlaufend gehandelt werden.
Jedem
gelistetem Wertpapier wird einer von 20 verschiedenen Posten, das ist
einer jener bestimmten physischen Orte auf dem Parkett, zugewiesen (dieser
ist in seiner Form meist oval oder sechseckig). Gewöhnlich werden mehr
als eine Aktiengattung an diesem zugeteilten Platz gehandelt, niemals
aber werden Aktien einer Aktiengattung gleichzeitig an mehreren Orten
auf dem Parkett gehandelt.
An der
NYSE stehen die Spezialisten ("specialists", "designated market
makers") im Mittelpunkt des Handelsgeschehens. Jede dort gelistete
Aktie wird einem bestimmten vom Börsenvorstand beauftragten Spezialisten
unmittelbar zugeordnet. Diese Zuordnung schließt Vorzugsaktien bzw.
Optionsanleihen der betreffenden Aktiengesellschaften mit ein. Industrieanleihen
("bonds") werden von den Spezialisten jedoch nicht betreut. Es
gibt aber auch einige Aktien, die von zwei oder mehr Spezialisten geführt
werden: So kommen auf Konto der 400 Spezialisten ca.
1600 Stammaktien.
Bis
vor kurzem noch wurde jede einzelne Kauf- bzw. Verkaufsorder im Zuge
des Orderflusses physisch zu jenem Ort transportiert, der dieser Aktie
zu diesem Zweck von der Börse explizit zugeteilt wurde, also jener Ort
auf dem Parkett, wo der Spezialist während der Handelszeit an der NYSE
durchgehend präsent ist. Diese Aufgabe wird heutzutage jedoch vollständig
auf elektronischem Wege erledigt. Jede von außen hereinkommende Order
wird entweder an ihrem zugewiesenen Ort eines der beiden großen Handelsräume
auf der Stelle ausgeführt oder – soweit eine Ausführung im Markt nicht
sofort möglich ist – verbleibt diese im Orderbuch des zuständigen Spezialisten
zwecks späterer Ausführung.
Die
Funktionsweise der NYSE lässt sich am besten anhand eines
Beispiels erläutern: Herr K. fragt seinen Broker
telefonisch nach dem aktuellen Aktienkurs von General Motors. Der Broker
prüft daraufhin die Kursnotierungen auf einem Handelsbildschirm und
stellt fest, dass der Geldkurs bei 61 US-$ ("bid") und der Briefkurs
bei 61,25 US-$ ("ask") liegt. Er erkennt zudem, dass der Spezialist
auf dem Parkett gewillt ist, bei diesem Geldkurs mindestens 100 Aktien
zu kaufen und nicht weniger als 400 Aktien zum genannten Briefkurs zu
verkaufen. Nachdem Herr K. diese Informationen von seinem Broker erhalten
hat, erteilt er einen Auftrag, 300 General Motors Aktien bestens – "at
the market" – zu kaufen. Sofort übermittelt der Broker diese
Kauforder an seine Hauptgeschäftsstelle in New York, von wo aus die
Order sofort an den Stand der Brokerfirma am Börsenparkett weitergeleitet
wird. Der für die Brokerfirma vor Ort tätige Commission-Broker transportiert
die Order sodann zu jenem festen Handelsplatz, wo General Motors Aktien
regelmäßig gehandelt werden.
Eine
im Markt offene, jedoch derzeit nicht ausführbare Kauforder zu 61 US-$
zeigt auf, dass gegenwärtig niemand zu oder zu weniger als zu diesem
Kurs zu verkaufen bereit ist; eine noch nicht ausgeführte Verkaufsorder
zu 61,25 US-$ zeigt, dass kein höherer Kaufpreis bezahlt zu werden braucht,
um jene Aktie sofort zu erstehen. Wenn ein solcher Spread – also
die Differenz zwischen Geld- und Briefkurs – genügend groß ist, führt
dies zu einer Preisspanne möglicher "Trades" (Einigungsbereich) und
es beginnt gegebenenfalls eine Auktion zwischen einzelnen Commission-Broker,
wobei es dann zu Umsätzen zu Kursen zwischen den vom Spezialisten vorgegebenen
Geld- und Briefkursen kommen kann. Durch die Marktmacht (Marktprozess
und Anpassungshandlungen) wird hierbei der tatsächliche Kurs festgelegt.
Diese Art von Auktion wird als "doppelseitige Auktion" bezeichnet,
da Kauf- und Verkaufsinteressenten gleichermaßen an ihr beteiligt sind.
Aber
was passierte, wenn Herrn K.s Order auf keine Resonanz stieße? In diesem
Falle hätte der Spezialist die Gegenposition eingenommen und 300 General
Motors Aktien zu einem Stückpreis von 61,25 US-$ an Herrn K.s Broker
verkauft. Der tatsächliche Verkäufer in diesem Beispiel kann einmal
der Spezialist selbst oder ein dritter Verkäufer sein, dessen Limitorder
im Buche des Spezialisten zwischenzeitlich zur Ausführung offen stand.
Ist
der Geld-Brief-Spread relativ gering, so dass dieser nur schwerlich
einen Spielraum zum Handeln einräumt, wird der Spezialist die Order
als Marktorder (Bestens- bzw. Billigst-Order) unmittelbar selbst ausführen.
Seit
der Übernahme von Archipelago Holdings Inc. arbeitet die NYSE
nunmehr neben dem traditionellen Parketthandel auch über deren elektronische
Handelsplattform.
Eine
triviale Börsenweisheit lautet: "Kaufe billig und verkaufe teuer!".
Die meisten Investoren hoffen auf Gewinne, indem sie Aktien zunächst
kaufen in der Hoffnung, diese später teurer verkaufen zu können. Bei
Leerverkäufen wird dieser
Prozess indes umgekehrt: Der Investor verkauft zunächst, danach kauft
er (hoffentlich mit Profit zu tieferen Kursen) zurück.
Leerverkäufe
werden regelmäßig eingeleitet durch Ausleihen von Wertpapierstücken,
um sie alsdann kassa an der Börse zu verkaufen. Ein daraus hervorgegangener
Kredit in Wertpapieren wird später wieder getilgt durch Erwerb
und Rückstellung von Wertpapieren gleicher Art und Menge. Der Unterschied
zu einem herkömmlichen Kredit liegt darin, dass es sich bei der ausgeliehenen
Sache nicht um Euro oder Dollar etc. handelt, sondern um Urkunden (diese
Zertifikate haben selbstverständlich einen bestimmten Wert, der sich
wiederum in Euro bzw. Dollar beziffern lässt). Oder was dasselbe sagen
will: Der Kreditnehmer zahlt den Kredit dadurch zurück, dass er dem
Kreditgeber die gleichen (nicht zwangsläufig dieselben, da vertretbare)
Urkunden in gleicher Zahl zurückgibt. Damit einher geht aber notwendig
der Verzicht auf den Anspruch auf durch die Urkunden verbriefte Zins-
und Dividendenzahlungen.
Im Jahre 1921 fand sich
in zweiter Generation eine Gruppe junger Börsenhändler zusammen. Diese
spezialisierte sich auf Transaktionen in solchen Aktien und Anleihen,
welche sich aufgrund ihres eher geringen Marktvolumens nicht für eine
Notierung an der NYSE qualifizieren konnten und gründeten eine eigens
hierauf ausgerichtete Organisation. Diese Organisation, die seit 1953
den Namen "American Stock Exchange (AMEX)" trägt, stieg schnell
empor zu der zweitwichtigsten Präsenzbörse für Aktien und Optionen in
den Vereinigten Staaten. Seit Anfang 2009 gehört die American Stock
Exchange der NYSE Euronext an, die sie übernahm. Ebenso wie
die New York Stock Exchange ist auch die AMEX ein zentraler Finanzplatz,
an dem ihre Mitgliedsfirmen vor Ort tätig sind, jede von ihnen spezialisiert
auf den Handel mit bestimmten Emissionen unter gleichzeitiger Wahrnehmung
von "market-maker"-Funktionen.
Rund 25 solcher Firmen handelten in mehr als 900 Aktien und Optionen
einschließlich einer beträchtlichen Anzahl ausländischer Wertpapiere.
Einige dieser Papiere wurden gleichzeitig auch an der NYSE notiert.
Da die Zulassungsbestimmungen an der AMEX großzügiger gehandhabt wurden
als an der NYSE, wurden hierdurch vor allem relativ junge Unternehmen
zu einem Gang an die Börse ermutigt. Insbesondere ebnete die AMEX Firmen
im Bereich technologischer Produktinnovationen den Weg zu einem Börsengang.
Die Funktionsweise der AMEX war von jeher mit jener der NYSE gut zu
vergleichen, abgesehen von kleineren Unterschieden in der technischen
Ausstattung und in der Rolle der Spezialisten.
Das
elektronische Kursnotierungssystem der Wertpapierhändler (NASDAQ
= National Association of Securities Dealers Automated Quotation
System) der National Association of Securities Dealers, hat die
USA zum größten elektronischen OTC-Markt (Over-the-Counter-Market
= Freiverkehrsmarkt) der Welt gemacht. Hier werden derzeit ca. 3200
verschiedene Aktiengesellschaften gelistet. Manche betrachten NASDAQ
sogar als Vorläufer eines weltumspannenden Aktienmarktes der Zukunft,
auf dem Investoren aus aller Welt rund um die Uhr mit Hilfe eines durchweg
auf Computerbasis arbeitenden Systems Handel treiben können. Das NASDAQ-System
nahm am 8. Februar 1971 den Handel auf mit dem Ziel, die Effizienz des
OTC-Marktes zu stärken. Zum Einsatz kam dabei die für damalige Verhältnisse
modernste Technologie, die seinerzeit dem neuesten Wissensstand entsprach.
Sie kann damit als die erste "Computerbörse" der Welt angesehen werden.
NASDAQ gilt inzwischen als größtes elektronisches Börsenhandelssystem
in den USA.
NASDAQ
wurde in der Absicht entwickelt, kleineren Firmen, die wegen stringenterer
Zulassungsbestimmungen sonst nicht an den großen Börsen notiert werden
können, den Zugang zum OTC-Markt zu öffnen. Das System wird von den
NASDAQ-Händlern (ein sich selbst regulierender US-Wertpapierhändlerverband)
verwaltet, dem rund 3000 Händler,
500 Brokerhäuser sowie die angesehensten Investmentbanken (Spekulationsbanken)
angeschlossen sind. Das weltweite Kommunikationsnetzwerk der NASDAQ
ermöglicht den angeschlossenen Brokern die sofortige Kenntnis sämtlicher
Kursinformationen aller teilnehmenden Dealer (Market-Maker)
in allen einbezogenen Wertpapieren. Die Koordinierung des Handels
durch Pensionskassen und durch große Versicherungsunternehmungen ausgenommen,
welche normalerweise recht umfangreiche Aktienpakete halten, werden
überdies Angebot und Nachfrage von solchen Privatfirmen über Computerterminals
zusammengeführt, die beabsichtigen, Stückelungen in größerem Maßstab
umzusetzen. Infolgedessen konnten die Provisionen deutlich gesenkt werden.
Auch ließ sich eine höhere Geschwindigkeit bei der Abwicklung einzelner
Transaktionen erzielen mit der Folge, dass sich viele namhafte Firmen
– wie z. B. Apple Computer
oder MCI Communications, die sich ohnedies fraglos für eine Zulassung
zur NYSE oder zur AMEX qualifiziert hätten – dazu entschlossen, im OTC-Markt
zu bleiben. Tendenziell wächst die Zahl der Unternehmungen, die zum
NASDAQ-System überwechseln, weil ihnen die Notierung im Freiverkehr,
der mitunter durch recht scharfen Wettbewerb der einzelnen "market-maker"
gekennzeichnet ist, im Hinblick auf ihre spezifischen Bedürfnisse vorteilhaft
erscheint.
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In den USA gibt es
noch eine dritte, kleinere Börse: Die National Stock Exchange
NSX handelt Wertpapiere kleinerer Firmen ausschließlich auf vollelektronischem
Wege.
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Chicago entwickelte
sich in den letzten Jahren zum zweitwichtigsten Finanzzentrum in
den USA. Hier ist die Midwest Stock Exchange beheimatet,
die 1882 unter dem Namen Chicago Stock Exchange gegründet
wurde und nach dem Zusammenschluss mit Börsen aus St. Louis, Cleveland,
Minneapolis – St. Paul und New Orleans umbenannt wurde.
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Chicago ist darüber
hinaus auch das größte Handelszentrum für Futures-Kontrakte und
für standardisierte Optionen. Diese sog. "Derivativen
Instrumente" werden schwerpunktmäßig unter einem Dach, aber
an zwei unterschiedlich Bezeichnungen tragende Terminbörsen ("commodity
exchanges") gehandelt: An der Chicago Mercantile Exchange
(CME) und am Chicago Board of Trade (CBOT). Beide haben sich
unlängst zusammengeschlossen zur
CME Group Inc.
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Weitere Börsenplätze gibt es noch in Boston,
Cincinnati und San Francisco (Pazifik).
Wenngleich alle bedeutsamen
Börsenplätze getrennt voneinander und eigenständig arbeiten, stehen
diese dennoch über ein elektronisches Computer-Kommunikationssystem
direkt miteinander in Verbindung. Letzteres wird überdies von der US-Börsenaufsichtsbehörde
SEC, welche prinzipiell auch als Mitbetreiberin verstanden werden kann,
laufend minuziös überwacht. Alle Börsenplätze unterstehen mithin unmittelbar
der Kontrolle der SEC. Jede Börse, an der Handel über die Grenzen eines
US-Bundesstaates hinaus betrieben wird, muss dazu bei der SEC registriert
oder im Besitze einer entsprechenden Sondergenehmigung sein (die momentan
einzig die Börse von Honolulu besitzt). In jedem Falle aber ist jede
Börse in den USA an gesetzliche Bestimmungen gebunden, die an
anderer Stelle noch näher
beleuchtet werden sollen.
Obwohl der US-Anleihemarkt sich nur schwerlich als
eine in sich geschlossene Einheit betrachten lässt, weist er heute einen
Gesamtwert von mehr als 9000
Mrd. US-Dollar auf und ist damit unangefochten der größte der Welt.
Die wachsende Flut an Emissionen soll der Übersichtlichkeit halber drei
Gruppen zugeordnet werden:
-
Obligationen auf
Bundesebene (zu denen die Treasury-Bonds, Treasury-Notes und ähnliche
Schatzpapiere und -obligationen gehören),
-
Emissionen bundesstaatlicher
und lokaler Behörden ("municipal bonds" genannt – in etwa
mit unseren Kommunalobligationen vergleichbar) und
-
Anleihen von privaten Unternehmungen und von
auswärtigen Emittenten.
Vgl. dazu auch: Bond-Rating
und Ratingagenturen.
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