Länder ohne Kapitalertragssteuer:
Was bedeutet keine Quellensteuer?
Unter
Quellensteuer versteht man einen Steuerabzug, welcher direkt an
der Quelle eingezogen wird. Die Quellensteuer beschreibt dabei keinen
einheitlichen Steuersatz, so dass es ganz unterschiedliche Arten
dieser Quellensteuer gibt. Im deutschen Sprachgebrauch hat sich
die Quellensteuer allerdings als Begriff der Kapitalertragssteuer
etabliert. Diese Abgeltungssteuer zählt zur Einkommenssteuer und
wird fällig, wenn Kapitalerträge aus Zinsen oder Dividenden erwirtschaftet
werden. Bei Dividenden-Zahlungen aus dem Ausland können dabei keine
Quellensteuern entstehen.
Eine Quellensteuer ist beispielsweise
die Lohnsteuer, welche Arbeitgeber direkt an das Finanzamt abtreten.
Ähnlich verhält es sich bei der Abgeltungssteuer, welche Steuerpflichtige
bei Zinserträgen oder Dividenden zahlen müssen. Allerdings müssen
Steuerpflichtige diese Steuer nicht selbst entrichten. Die Abgeltungssteuer
wird hierbei von der Bank einbehalten, was die Quelle der Zinserträge
darstellt und somit direkt an das Finanzamt abführt. Der
erwirtschaftete Gewinn der Zinsen muss anschließend bei der
Steuererklärung nicht mehr als Einkommen vermerkt werden. Dabei
sind alle Menschen per Gesetz zur Abgabe der Abgeltungssteuer verpflichtet,
wenn in einem Land eine Quellensteuer fällig wird. Denn nicht in
allen Staaten wird eine Quellensteuer verlangt. So gibt es auch
Kapitalanlagen, welche ohne die Abgabe einer Quellensteuer werben.
In welchen Ländern keine Quellensteuer abgezogen wird und wie hoch
der Freibetrag durch Zinserträge in Deutschland ausfällt, kann man
hier nachlesen.
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In
diesen Ländern gibt es keine Quellensteuer
Hierzulande wird die Abgeltungssteuer
auf Zinserträge und Dividenden, welche den Freibetrag der Sparerpauschale
überschreiten, direkt abgezogen und dem Finanzamt übermittelt. Bei
Einkommen durch Zinserträge aus dem Ausland ist es jedoch nicht
ganz so einfach. Dabei besteht mit insgesamt 95 Ländern auf der
Welt ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland. Demzufolge
müssen Steuern nicht nur in Quellenland bezahlt werden, sondern
auch in Deutschland. Eine
Übersicht von Quellensteuern in verschiedenen Ländern zeigt,
dass in Liechtenstein, Singapur sowie dem Vereinigten Königreich
und Irland keine Kapitalertragssteuer gefordert wird. So haben Anleger
die Möglichkeit ihren Zinsertrag deutlich zu erhöhen, da keine Abgabe
im Quellenland erforderlich wird. Bei der
Anlageplanung von Börsengeschäften
spielen Länder ohne Quellensteuer eine immer größere Rolle für viele
Anleger. Auch bei Staaten mit einem Quellensteuer von weniger als
15 Prozent, besteht häufig keine doppelte Besteuerung. Denn Quellensteuern
von maximal 15 Prozent können komplett mit der Zinsabschlagsteuer
in Deutschland abgerechnet werden.
Steuerfreibetrag nutzen und
Freistellungsauftrag übergeben
Es gibt
einen Freibetrag für Einkommen aus Zinserträgen in Deutschland,
welche komplett steuerfrei sind. In Deutschland beträgt der Steuerfreibetrag
für Alleinstehende 1.000 Euro, für Paare liegt die Grenze bei 2.000
Euro. Um diesen Freibetrag allerdings tatsächlich nutzen zu können,
muss vorab ein Freistellungsauftrag durch die Bank erteilt werden.
Für Zinsen, die diesen Freibetrag überschreiten, wird eine Steuer
von 25 Prozent berechnet.
Quellensteuern können bei der Steuererklärung
zurückerstattet werden
Wer
mit Strategie investieren möchte, sollte in sein Anlagenportfolio
auch einige Kapitalanlagen aus dem Ausland haben. Durch eine wegfallende
Quellensteuer kann der Gewinn bei einem Investment deutlich höher
ausfallen. Ebenso lassen sich Quellensteuern auch bei der Steuererklärung
zurückfordern, wenn man den Freistellungsauftrag nicht in die Wege
geleitet hat oder die Quellensteuer über 15 Prozent liegt. In diesem
Fall gelingt es bei ausländischen Finanzbehörden einen Differenzbetrag
zu beantragen. Die Quellensteuer von über 15 Prozent kann zudem
auch bei der Steuererklärung angegeben werden, wodurch diese Steuerlast
bei der Berechnung der Rückerstattung einbezogen wird.
Siehe auch: