DeiFin – Die Finanzseite

Home Zurück Feedback Inhalt Impressum Suchen Danke Datenschutz

     Rat und Tipps

Futures
Optionen
Hedging
Märkte
Themen
Bücher
Rat und Tipps
Glossar
Links

 

 

   Länder ohne Kapitalertragssteuer: Was bedeutet keine Quellensteuer?

Unter Quellensteuer versteht man einen Steuerabzug, welcher direkt an der Quelle eingezogen wird. Die Quellensteuer beschreibt dabei keinen einheitlichen Steuersatz, so dass es ganz unterschiedliche Arten dieser Quellensteuer gibt. Im deutschen Sprachgebrauch hat sich die Quellensteuer allerdings als Begriff der Kapitalertragssteuer etabliert. Diese Abgeltungssteuer zählt zur Einkommenssteuer und wird fällig, wenn Kapitalerträge aus Zinsen oder Dividenden erwirtschaftet werden. Bei Dividenden-Zahlungen aus dem Ausland können dabei keine Quellensteuern entstehen.

Eine Quellensteuer ist beispielsweise die Lohnsteuer, welche Arbeitgeber direkt an das Finanzamt abtreten. Ähnlich verhält es sich bei der Abgeltungssteuer, welche Steuerpflichtige bei Zinserträgen oder Dividenden zahlen müssen. Allerdings müssen Steuerpflichtige diese Steuer nicht selbst entrichten. Die Abgeltungssteuer wird hierbei von der Bank einbehalten, was die Quelle der Zinserträge darstellt und somit direkt an das Finanzamt abführt. Der erwirtschaftete Gewinn der Zinsen muss anschließend bei der Steuererklärung nicht mehr als Einkommen vermerkt werden. Dabei sind alle Menschen per Gesetz zur Abgabe der Abgeltungssteuer verpflichtet, wenn in einem Land eine Quellensteuer fällig wird. Denn nicht in allen Staaten wird eine Quellensteuer verlangt. So gibt es auch Kapitalanlagen, welche ohne die Abgabe einer Quellensteuer werben. In welchen Ländern keine Quellensteuer abgezogen wird und wie hoch der Freibetrag durch Zinserträge in Deutschland ausfällt, kann man hier nachlesen.

Bildquelle: pexels.com

In diesen Ländern gibt es keine Quellensteuer

Hierzulande wird die Abgeltungssteuer auf Zinserträge und Dividenden, welche den Freibetrag der Sparerpauschale überschreiten, direkt abgezogen und dem Finanzamt übermittelt. Bei Einkommen durch Zinserträge aus dem Ausland ist es jedoch nicht ganz so einfach. Dabei besteht mit insgesamt 95 Ländern auf der Welt ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland. Demzufolge müssen Steuern nicht nur in Quellenland bezahlt werden, sondern auch in Deutschland. Eine Übersicht von Quellensteuern in verschiedenen Ländern zeigt, dass in Liechtenstein, Singapur sowie dem Vereinigten Königreich und Irland keine Kapitalertragssteuer gefordert wird. So haben Anleger die Möglichkeit ihren Zinsertrag deutlich zu erhöhen, da keine Abgabe im Quellenland erforderlich wird. Bei der Anlageplanung von Börsengeschäften spielen Länder ohne Quellensteuer eine immer größere Rolle für viele Anleger. Auch bei Staaten mit einem Quellensteuer von weniger als 15 Prozent, besteht häufig keine doppelte Besteuerung. Denn Quellensteuern von maximal 15 Prozent können komplett mit der Zinsabschlagsteuer in Deutschland abgerechnet werden.

Steuerfreibetrag nutzen und Freistellungsauftrag übergeben

Es gibt einen Freibetrag für Einkommen aus Zinserträgen in Deutschland, welche komplett steuerfrei sind. In Deutschland beträgt der Steuerfreibetrag für Alleinstehende 1.000 Euro, für Paare liegt die Grenze bei 2.000 Euro. Um diesen Freibetrag allerdings tatsächlich nutzen zu können, muss vorab ein Freistellungsauftrag durch die Bank erteilt werden. Für Zinsen, die diesen Freibetrag überschreiten, wird eine Steuer von 25 Prozent berechnet.

Quellensteuern können bei der Steuererklärung zurückerstattet werden

Wer mit Strategie investieren möchte, sollte in sein Anlagenportfolio auch einige Kapitalanlagen aus dem Ausland haben. Durch eine wegfallende Quellensteuer kann der Gewinn bei einem Investment deutlich höher ausfallen. Ebenso lassen sich Quellensteuern auch bei der Steuererklärung zurückfordern, wenn man den Freistellungsauftrag nicht in die Wege geleitet hat oder die Quellensteuer über 15 Prozent liegt. In diesem Fall gelingt es bei ausländischen Finanzbehörden einen Differenzbetrag zu beantragen. Die Quellensteuer von über 15 Prozent kann zudem auch bei der Steuererklärung angegeben werden, wodurch diese Steuerlast bei der Berechnung der Rückerstattung einbezogen wird.

Siehe auch:

Aufzählung

Online Geld verdienen mit E-Commerce

Aufzählung

Spezifikationen für Bitcoin-Futures

Aufzählung

Breit gestreut investieren - was ist der beste Sachwert?

Aufzählung

Trading. Erfahrungen - Die besten Angebote für Einsteiger?

Aufzählung

Die Goldseite

Aufzählung

Devisenkurse in Echtzeit

Aufzählung

Vergleich von Depots der Banken

Aufzählung

Vergleich von Girokonten

Aufzählung

Vergleich von Festgeldanlagen

Aufzählung

Vergleich von Kreditkarten

Aufzählung

Vergleich von Ratenkredite

Aufzählung

Immobilieninvestment

Alle Angaben ohne Gewähr

 

zurück

"Im Anfang war die Tat."
Goethezitat aus "Faust"

 

Futures Optionen Hedging Märkte Themen Bücher Rat und Tipps Glossar Links

 

 

 

 

Diagramm

Home Feedback Inhalt Impressum Suchen Danke Datenschutz

 

Ihre E-Mail mit Fragen, Anregungen, Kommentaren oder Verbesserungsvorschlägen zu dieser Webseite an: info-d1@deifin.de 
Vervielfältigung nur mit Genehmigung des Verfassers. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Datenschutz und Urheberrecht
© 2003
2024 Bert H. Deiters
 Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte übernehme ich keine Gewähr.
Wegen geschäftl. Anzeigen wende man sich an info-d1@deifin.de.
Stand: 13. August 2024. Alle Rechte vorbehalten.