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Allgemeine Fragen und Antworten zum Thema Börse

 

Aufzählung

Was ist die Grundvoraussetzung für einträgliche Börsengeschäfte?

 

Aufzählung

Wie ist an den Börsen grundsätzlich vorzugehen?

 

Aufzählung

Was heißt "spekulieren", wer ist Spekulant"?

 

Aufzählung

Welche Fertigkeiten erfordert ein Erfolg versprechendes Tätigwerden an den Börsen?

 

Aufzählung

Wie hilfreich sind ökonomische Modelle der Wirtschaftswissenschaften bei der Geldanlageplanung?

 

Aufzählung

Für welchen Anlagezeitraum soll ich mich entscheiden?

 

Aufzählung

Worauf ist bei der Anlageplanung besonders zu achten?

 

Aufzählung

Welchen Stellenwert haben Börsennachrichten und Anlageempfehlungen bei der Sammlung von Informationen zur Entscheidungsfindung?

 

Aufzählung

Ich bin Unternehmer in einem börsenfremden Tätigkeitsbereich. Soll ich mich dennoch selber um meine täglichen Geldanlageentscheidungen kümmern?

 

Aufzählung

Durch Kleinanzeigen, Telefonkontakte und durch Mitteilungen in größeren Netzwerken des Internets habe ich erfahren, dass an den Börsen unglaubliche Gewinne innerhalb kürzester Zeit möglich sind. Ist derlei ernstzunehmen?

 

Aufzählung

Ich habe auf der Börse Geld verloren. – Wie kann ich mir aufhelfen?

 

Aufzählung

Was zeichnet einen erfolgreichen Geldanleger aus?

 

Aufzählung

Welche Hinweise und Ratschläge sind sonst noch beherzigenswert?

weiter zu: Besondere Börsenfragen

 

 

Was ist die Grundvoraussetzung für einträgliche Börsengeschäfte?

Jedermann ist Herr seiner in ihm selbst quellenden Kraft und dessen, was er mit deren tätiger Hilfe zu gestalten gedenkt. Um mit günstigem Erfolg in geschäftsmännischer Weise seine unternehmerische Betätigung frei zu entfalten – denn um nichts anderes geht es in der Ausübung beim lebendigen Umgang mit den Geld- und Börsenmärkten – ist der umsichtige Geldanleger gefordert, mit höchster Besonnenheit gepaart mit beharrlicher Ausdauer sich unermüdlich mit dem Marktgeschehen zu befassen. So wird er weitschweifenden Blickes Umschau halten ins rege Leben, sich daraus wertvolle Anregungen holen und daraufhin nüchtern und unbefangen das für sich gesteckte Anlageziel scharf ins Auge fassen. Unter dem Einfluss dieser seiner Erwägungen wird er von einem nunmehr erhöhten Standpunkt aus überall hin ausspähen, um von den sich hin und wieder darbietenden Vorteilsgelegenheiten und seltenen Glücksfällen auf den Marktplätzen rechtzeitig zu erfahren, welche besten Erfolg verbürgen und ihm einen Gewinn neu in sein Vermögen zu erwirtschaften würdig sind. Im Streben nach diesem Wunschziel sind die ihm eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten, die ganze Arbeitskraft ebenso wie die Vergütung suchenden Geldmittel so planvoll und geschickt als möglich daranzusetzen.

 

Wie ist an den Börsen vernünftigerweise vorzugehen?

Jeder Verkehrsvorgang an den Märkten will zuallererst wohl überlegt sein. Eilfertiges Handeln könnte den Anlageerfolg schmälern oder ihn ganz in Frage stellen. Wer vernünftige Geldanlageentscheidungen treffen will, kann das nicht tun, ohne sich zunächst von den eigenen Zielen der Geldverwendung die genaueste Rechenschaft zu geben und sich auch über den Gestaltungsspielraum seiner Vermögensverhältnisse völlig im Klaren zu sein. In besonderem Maße sind hierbei folgende Gesichtspunkte zu würdigen: 1.) der Anlagehorizont, also die Dauer der Geldveranlagung; 2.) die persönliche Liquiditätsvorliebe; und 3.) die Einstellung zum zugehörigen Risiko, d.i. zur Gefahr, unversehens in ein Verlustgeschäft gerissen zu werden. Gerade dem zuletzt genannten Erfordernis ist allerwegen die ihm gebührende Achtsamkeit zuzuwenden. Die einer jeden Geldveranlagung innewohnende Gefahr eines Verlustes ist gerades Wegs zurückzuführen auf mangelhafter Kenntnis vom zukünftigen Marktverlauf, das ist bekannt. Angesichts dessen tut  der bedächtige Vermögensanleger gut daran, der Unsicherheit über den künftigen Kursgang durch planvolles Vorgehen von Anfang bis zu Ende entgegenzuwirken, indem er sich a.) börsentechnisches Fachwissen anzueignen befleißigt, b.) verschiedene Auskunftsmittel gesammelt herbeizieht, die aus anerkannt glaubwürdigen Quellen stammen und jene c.) an der Hand gut bewährter wissenschaftlicher Einsichten sachkundig auszuwerten versteht. Des Weiteren gehört in die Abteilung des unentbehrlichen Feinhandwerks eines tüchtigen Händlers, die eigenen Anlageentscheidungen in allen ihren möglichen Ausgängen gründlich zu erkunden und vorauszubedenken, wozu das aus feststehender Eigenerfahrung Erlernte bei den Überlegungen schicklich mit zu verwerten ist. Endlich sind Vorbeugungsmaßregeln aufzustellen, die tauglich anerkannt sind, hinreichend Vorsorge gegen den nie gänzlich auszuschließenden Verlustfall zu treffen.

Bei allen Planungen, die der Beurteilung der Nachhaltigkeit und Vorteilhaftigkeit einzelner infrage kommender Kapitalauslagen vorausgehen, ist es entschieden anzuraten, stets den Gesamtumfang und Aufbau der ganzen Anlage in allen Stücken des in die Berechnung einbegriffenen Portfolios mit in Rücksicht zu ziehen. Dem Risikofreudigen, der ohne allzu große Ängstlichkeit selbst ein Geschäft auf Kredit nicht scheut, sei angeraten, vorsorglich der Regel zu folgen, die Zahlungsfähigkeit (Liquidität, s.o. Punkt 2.) wie auch das geschäftliche Ansehen (Bonität) unter allen Umständen zu wahren, um selbst nach einem Fehlschlag nicht unverhofft zu Zwangsverkäufen (oder Zwangskäufen bei Leergeschäften!; "short squeeze") genötigt zu sein.

 

 

 

 

 

 

 

 

 justTRADE Kryptohandel

 

Was heißt "spekulieren", wer ist "Spekulant"?

In der alltäglichen Anschauung – und durchaus ein wenig sittlich angehaucht – wird unter Spekulant (engl. »speculator, trader«) häufig und gern ein habsüchtiger Mensch im Sinne eines waghalsigen Glücksspielers verstanden, der sich kein Gewissen daraus macht, sein Geld ohne alle Scheu und Bedenken selbst in die fragwürdigsten und anrüchigsten Verwendungsgelegenheiten unterzubringen, alles das in der kühnen Hoffnung auf schnelle Vermögensschaffung. Nach dem lateinischen Wortstamm speculari, »spähen, beobachten« indes, worauf die ursprünglich geltende Form und Bedeutung, das sog. Etymon, des Wortes Spekulant zurückgeht, lässt sich ein Spekulant umschreiben als "ein Mann, welcher von einem erhöhten Standpunkt aus in die Ferne späht", und weiter "jemand, welcher neue und unbekannte Wege und Gegenden für das große Heer der Handelstreibenden ausfindig macht und absucht".

(Jean Gustave Courcelle-Seneuil (1813-1892), Professor der Nationalökonomie und französischer Staatsrat)

Ein Spekulant lässt sich darum begrifflich erklären als eine planmäßig handelnde, vom Gewinnstreben beseelte Person, die auf Märkten nach gewinnbringenden, zumeist kurzfristig ausgerichteten Gelegenheiten zur Geldanlage Ausschau hält und ihr Risikokapital auf dem Grundstock der hierdurch angehäuften Wissensvorsprünge dem Vorhaben getreu zur Beschäftigung bringt. Demnach unterscheidet sich die dem Begriff des Spekulanten unterlegte Deutung klar von der eines Spielers ("Zocker"): Der Spekulant handelt mit verständigem Denken, indem er alle seine Anlageentschlüsse nach jeder Richtung auf wirtschaftlich berechtigte Ursachen, im Besonderen auf gut verbürgte Untersuchungen betreffend die vielnamigen Preiseinflussgrößen stützt (z.B. durch die so benannte Fundamentalanalyse oder das Ausnutzen von "Informationsineffizienzen" in und zwischen den Märkten). Der Spieler hingegen handelt ohne Wahl und Urteil schlechterdings aus dem Bauch heraus, indem er sich vorwiegend seiner Spielwut und Gewinnsucht hingibt. – Alles Nähere dazu s. "Zum Begriffsverständnis von Spekulation und Spekulant".

 

Welche Fertigkeiten erfordert ein Erfolg versprechendes Tätigwerden an den Börsen?

Ein von glücklichem Erfolg gekröntes Geschäftstreiben an den Weltbörsen und Finanzplätzen bedarf unverzichtbar eines treffsicheren Urteilsvermögens so gut wie einer raschen Auffassungsgabe wie auch einem feinen Spürsinn, vereint mit völliger Sachkenntnis und einem gewissen Maß an Selbstzucht. Sind die dafür unentbehrlichen Fertigkeiten im Wesentlichen gegeben, so lassen sich bei aller Verschiedenheit im Einzelnen zwei voneinander abzusondernde Wege einschlagen: Der eine Weg führt dahin, sich in dem für seine Börsengeschäfte ausersehenen Zweig die nötige fachliche Bildung zu eigen zu machen. Sie erst macht das Handwerkszeug aus, dessen vollkommenes Beherrschen das Grunderfordernis für einträgliche Geschäfte an den Börsen abgibt. Doch gar manch einem wird dieser Weg zu mühsam und aufopfernd sein. Er wird dem zuwider eher geneigt sein, die nacheiferungswerten Einfälle und wohlgeglückten Vorgehensweisen erfolgreicher Börsenmenschen, diese schlechtweg übernehmend, sich aus zweiter Hand zum Muster zu machen (Social Trading Plattform, "copy trading"). Obwohl einer dieserart nachgebrauchenden Handlungsweise aus leicht begreiflichen Gründen enge Grenzen gezogen sind, ist grundsätzlich nichts dagegen zu sagen. Ein getreues Anbringen von vervielfältigtem Erfahrungswissen anderer kann sich im Geschäftsleben durchaus bewähren. Allerdings liegt hier wie in so vielen Fällen die Gefahr ganz nahe, durch blindes Nacheifern dem besser Geschulten allerwegs bloß hinterherzulaufen, was den eigenen Anlageerfolg nicht nur schmälern, sondern die gehegte Absicht am letzten Ende sogar gänzlich durchkreuzen kann.

Gesicherte alltagstaugliche Erfahrungswerte allein, so nützlich sie immer sein mögen, genügen für den wiederholt glücklichen Griff im Allgemeinen noch nicht. Ein weiteres, nicht weniger zulängliches Mittel, um seine Börsengeschäfte auch auf Dauer mit breit und tief durchgreifendem Erfolg abzuschließen, besteht – wie bei allem wirtschaftlichen Handeln – darin, findig zu sein und sich die dazu berufenen Sonderkenntnisse mannigfachster Richtungen anzueignen. Beizubringen ist einerseits ein gewisses Kunstgeschick in der Erkundung der Auf- und Abbewegungen der Kurse so gut wie in den Schlussfolgerungen, die man daraus zu ziehen weiß, wozu die grundlegenden Kunstfertigkeiten in der Markt- und der sogenannten "Charttechnik" ganz gut sind ("technische Analyse"). Andererseits ist es nicht von Schaden, ein auf gediegener finanz- und börsentechnischer Gelehrsamkeit beruhendes Sachwissen an den Tag legen zu können, so zumal eine ausgedehnte Einzelkenntnis der auf den verschiedenen Börsenplätzen herrschenden Marktverhältnisse mit Inbegriff der hauptsächlichsten Wesensarten ihrer Handelsgegenstände ("Fundamentalanalyse"). Ferner tut man wohl daran, kundig zu sein in der Anbringung der richtigen Auftragsarten (Ordres) sowie in den Feinheiten, mit denen sie versehen sind. Nebstdem sind achtbare verhaltens(sozial)wissenschaftliche Einsichten im Hinblick auf das Seelenleben im Börsenwesen ("Börsenpsychologie"; "financial behavior") in den allgemeinsten Zügen, aber auch rücksichtlich der eigenen Denkweise und Einstellung, besonders im Hinblick auf die innere Neigung, für die Aussicht auf irgendwelchen Kapitalertrag mögliche Verlustgefahren selbst zu tragen und dafür einzustehen, unerlässlich ("Risikoaversion", "Risikovorliebe", "Risikoneutralität"). Dienlich ist überdies ein gewisses Maß an wirtschaftspolitischem Verständnis nicht minder als die Einübung grundlegender Kenntnis des Börsenrechts, allenfalls endlich auch eine gewisse Belesenheit im Steuerrecht. Alles dies in sich aufzunehmen ist entschieden nötig, um imstande zu sein, die zuverlässigen von den unzuverlässigen Nachrichten so scharf wie möglich voneinander zu trennen und mit Rücksicht auf deren Quellen sich mit dem beinah unversieglichen Strom der dahineilenden Tagesneuigkeiten und hereinflutenden Börsenberichten samt deren Auswirkung auf das Marktgeschehen nachhaltig auseinanderzusetzen. Es ist leicht einzusehen, dass solcherlei persönliche Befähigung kaum anders als durch Aufbietung unverdrossener Zielstrebigkeit vereint mit eisernem Fleiße – perfer et obdura –, harter Arbeit und zäher Beharrlichkeit zu erlangen ist. Mit einem derartigen Rüstzeug versehen, unterstützt durch eine brauchbare technische Grundausstattung, lassen sich alsdann gut untermauerte Wertschätzungen zum voraussichtlichen Verlauf der Kurse aufstellen, gut genug, um daraufhin vollbegründete Anlageentscheidungen zu fassen und umzusetzen, die sich auch im Nachhinein frei von allem Unbehagen mit urteilssicherem Anspruch rechtfertigen lassen. Die Frage nach der Angemessenheit des eigenen Urteils wird sich schließlich und endlich an dem hervorgebrachten Erfolg der Handelsgeschäfte erweisen.

 

Wie hilfreich ist das Studium einschlägiger ökonomischer Modelle der Wirtschaftswissenschaften bei der Geldanlageplanung?

Eine gehäufte Zahl gelehrter Modelle der reinwissenschaftlichen Wirtschaftslehre hebt sehr wesentlich von der Erfahrungswelt ab. Nicht wenige darunter gehen landläufig von fest bestimmten apriori-Annahmen aus, die bereits dem Eindruck des ersten Augenscheins nach im Widerstreit mit der alltäglichen Anschauung stehen. Außerhalb der fachwissenschaftlich hochgelehrsamen Kreise erwecken sie in Anbetracht ihrer Formelhaftigkeit die Vorstellung einer in wirtschaftliche Begriffe gekleideten knochentrockenen Mathematik. So trifft man in diesem Gebiete zu Dutzenden auf Theorien, die mit einem verwickelten mathematisch-formalistischen Rüstzeug beschwert sind, das namentlich durch symbolische Logik, allerlei "Abbreviaturen", dem Nichtmathematiker und nicht im Gelehrtenleben stehenden kaum den halben Teil verstehbare Mathematisierung sowie auch durch Vektor-Schreibweise zu bestechen weiß, während der Erklärungsgehalt von empirischen Zusammenhängen oftmals recht kärglich ausfällt. Reichlich ebenso oft stößt man auf Gedankengänge, eingehüllt in "abstrakt-hypothetische Kausalformeln", die zudem nicht eben selten aus dem Zusammengesetzten gelöst sind, deren Nachvollziehen sich dem Uneingeweihten und Fernerstehenden hierdurch außerordentlich schwierig gestaltet, wenn nicht gänzlich dunkel und zweifelhaft bleibt. Trotz alledem ist es von Wesenheit sich gegenwärtig zu halten, dass der Umgang mit derartigen Modellen – nebst der Denkschulung – zum guten Teil der didaktischen Vereinfachung dient, und das aus dem Wunsch, die wesentlichen ökonomischen Größen selbst, die ja sehr häufig einer unmittelbaren Beobachtung entrückt sind,  sowohl als auch deren mögliche Abhängigkeiten untereinander von obenan mit Sauberkeit herauszuschälen. Beispielsweise unterstellen gar manche dieser Modelle – in Wahrheit jedoch undenkbar –, es bestehe unter Einschluss aller Marktbeteiligter ein "vollkommener Kapitalmarkt", "symmetrische Informationen" und zudem "homogene Erwartungen" (so z.B. beim CAPM). Das aber würde buchstäblich genommen eine Gleichheit aller Menschen im Wirtschaftsleben von irdisch kaum möglicher Vollkommenheit mit sich bringen, bei der jeder Einzelne aus dem Kreise der Marktteilnehmer gleich einem unbestimmten Durchschnittsmensch unterschiedslos über umfassende, völlig einheitliche Kenntnis von Tatsachen, Theorien usw. verfügen müsste (einheitlicher Wissensstand der Allwissenheit, "Wissen über alle und alles, wobei alle wissen, dass alle alles wissen"), was nicht ebenso von den gehegten Zukunftserwartungen gelten würde. Man merke wohl: Allen auf bloße vereinfachende Annahmen sich stützende (und somit noch nicht zu Ende gedachte!) wirtschaftliche Gesetze mangelt es an erkenntnistheoretischer Deutung. In derselben Folgerichtigkeit ist es ihnen versagt, ihre endgültige Bestätigung durch Tatsächlichkeiten der lebendigen Wirklichkeit zu finden. Der vielfache Nutzen der durch mathematische Denkformen dieser Richtung gewonnenen theoretischen Erkenntnisse ist trotz allem nicht zu verkennen und soll auch durch das vorhin Bemerkte in nichts geschmälert, hinabgesetzt oder gar geringschätzig in Abrede gestellt werden. Diese Art des Vorgehens hat ihren tieferen, wohlberechtigten Sinn. Sie dient vor allen Dingen als Hilfsmittel des Denkens; denn in der Welt der Wirklichkeit lassen sich nur schwer zu durchschauende wirtschaftliche Vorgänge und Ereignisse fast immer nur auf einem von ihr losgetrennten Erkenntniswege einer Lösung zuführen. Indem man mit gutem Bedacht die zu untersuchenden Erscheinungstatsachen ihres unendlich verwickelten Formenreichtums entkleidet, lassen diese sich erst auf ihre einfachsten der Beobachtung zugänglichen, festgeprägten Einzelerscheinungen vereinfachen, um hernach unter dem Blickwinkel der Abstraktion gesetzmäßige Ursache-/Wirkungszusammenhänge ableiten (deduzieren) zu können. Fürderhin hat es der wissenschaftlich Forschende in seiner Macht, besondere Erwägungen, wie auch ausgewählte Begleitumstände von Wesenheit schrittweise hinzuzunehmen, um die Modellaussagen auf einen mit den vorliegenden Erfahrungssachverhalten mehr übereinstimmenden Boden zu stellen. Die so gewonnenen Einsichten lassen sich daraufhin anhand der Wirklichkeit erneut auf die Probe stellen, je nachdem empirisch bekräftigen oder wieder verwerfen.

 

Für welchen Anlagezeitraum soll ich mich entscheiden?

Obenan ist zwischen Handlungszeitraum und Planungszeitraum zu unterscheiden. Den Ausgangspunkt der Überlegungen bildet mit vernünftigem Grund der Handlungszeitraum, der als solcher die gesamte Zeitspanne durchmisst, in welcher der Geschäftstreibende Börsengeschäfte zu unternehmen gedenkt. Wie lang genau die Zeitspanne des Handlungszeitraums in jedem Einzelfall währt, hängt allein von den eigenen Handlungsabsichten ab und kann daher von Person zu Person ganz unterschiedlich anschlagen. So kann sich dieser ebenso gut hinüber zu einem fest abgesteckten künftigen Zeitpunkt erstrecken, beispielsweise über die nächstfolgenden 25 oder 30 Geschäftsjahre, oder bis zum Erreichen des Rentenalters dauern usw., als auch unbestimmt bleiben und sich damit auf die gesamte (ungewisse) Lebzeit ausdehnen.

Der Planungszeitraum nimmt jene Zeitspanne in sich auf, für welche ein vollständiger und klug überlegter Entschluss über Einzelanlagen gefasst werden will. Mit ihm wird insofern die Haltezeit einer geplanten Geldverwendung bestimmt. Handlungszeitraum und Planungszeitraum sind im Regelfall jedoch nicht von gleicher zeitlicher Andauer. Wegen der mit zunehmender Zeitdauer ansteigenden Ungewissheit über die Zukunft und der damit wachsenden Kosten der Beschaffung zuverlässiger Auskunftsmittel mag es sich beispielshalber nicht lohnen, den Planungszeitraum über die Jahresfrist hinaus auszudehnen. Der Planungszeitraum ist mithin meist von kürzerer Dauer als der Handlungszeitraum. Die Aufteilung des Handlungszeitraums in einzelne Planungszeiträume bringt es mit sich, dass jedes Mal zu Beginn eines neuen Planungszeitraums ausreichende Finanzmittel bereitliegen müssen, um eine Fortführung der Geschäfte in laufender Folge zu ermöglichen.

Auf welche Weise lässt sich nun die Länge einer einzelnen Planperiode mit vernünftigem Grund bestimmen? – Der Planungshorizont wird im Wesentlichen durch drei verschiedene Größen bestimmt:

1.) durch den Handlungszeitraum; dieser legt die obere Grenze des Planungszeitraums fest;

2.) durch die gegebene Ausstattung des betreffenden Investitionsgegenstandes: Falls bspw. der Entscheider sein Geld in Anleihen auf eine Laufzeit von sechs Monaten festgeschrieben hat, so folgt hieraus, für sich betrachtet, eine Untergrenze des Planungszeitraums von eben sechs Monaten. Bei anderweitigen Anlageformen wieder, besonders im Falle marktgängiger Beteiligungstitel oder etwa Finanzderivate, kann der Planungszeitraum durchaus (z.B. im Daytrading) auf einen einzigen Tag oder nur einen Bruchteil dessen zusammenschmelzen.

Da es bei der Geldanlage angezeigt erscheint, die zur Verfügung stehenden Finanzmittel in gewissen Zeitabständen auf eine Reihe verschiedener Anlageformen planmäßig zu verteilen, hat es durchaus Sinn, die Untergrenze der Planungsfrist der Abrechnungsperiode gleichzusetzen. Die Abrechnungsperiode bildet als solche den Zeitraum, der durch zwei Zahlungszeitpunkte, einem Anfangs- und einem Endpunkt, begrenzt wird (z.B. Anschaffungsausgaben für einen Aktienkauf jetzt und Einnahmen aus deren Verkauf später) und innerhalb eines solchen voraussetzungsgemäß keine weiteren Zahlungen mehr anfallen.

3.) Durch die offenstehende Möglichkeit der Beschaffung und Auswertung von Auskunftsmitteln in Beziehung auf die Verwendungsgelegenheiten der Wahl, auf die das Geld ausgelegt werden soll. Verfügt der Entscheider beispielshalber über Wissensvorsprünge hinsichtlich einer ganz bestimmten Aktienanlage, so wird die Dauer seines Planungszeitraums von der durch einen gewissen Zeitraum hindurch erwarteten Rendite abhängen, auf den sich die ihm zugänglichen Nachrichten stützen. Der vorteilhafteste Planungszeitraum wird sonach bestimmt, zum Ersten durch Art und Ausgestaltung der infrage kommenden Anlagemöglichkeiten, und zum Zweiten durch die zugänglichen und herbeischaffbaren Kenntnisse über zweckdienliche Neuigkeiten.

Vom theoretisch Standpunkt aus gesehen, müssten für optimale Investitionsentscheidungen die Preise einer jeden Geldanlage von der gegenwärtigen Zeit an bis hin zum Planungshorizont richtig und weitaussichtig vorausbestimmbar sein. Nun aber hat die Befristung der Kapitalbindungsdauer der einzelnen Anlagen und das durch die Ungewissheit über die Zukunft bedingte Informationsrisiko zur Folge, dass die Planungsdauer von Zeitabschnitt zu Zeitabschnitt fast immer unterschiedlich lang anzusetzen ist. Um das unliebsame Informationsrisiko aufs Möglichste zu begrenzen, werden nach Ablauf einer jeden Planungsfrist die Erkenntnisse aus jener Spanne Zeit unter Beobachtung der neuen Ausgangsbedingungen vollständig in die Planung für den nächste Zeitabschnitt einbezogen. Diese fortgesetzte, auch als "rollende" Planung bezeichnete, Vorgehensweise hat sich trefflich bewährt und bildet den Stütz- und Angelpunkt für eine fachgemäße, wohl überdachte Anlageplanung.

 

Worauf ist bei der Anlageplanung besonders zu achten?

Um bei seinen Vermögensangelegenheiten nicht unbesehen das Wagen vor das Wägen zu stellen, bedarf die Geldanlage zu allem Anfang einer wohl durchdachten Planung. Bei Aufstellung eines Plans dieses Inhalts ist besondere Behutsamkeit darauf zu richten, dass Nachrichten und Auskunftsmittel von entscheidender Bedeutung für die Erreichung des Planungsziels so vollständig als irgend angängig zusammengetragen werden. Gleichzeitig ist Obacht darauf zu geben, sich nur der zuverlässigen Nachrichtenquellen zu bedienen. Nichts anderes als lauter solche Nachrichten, die vertrauenswürdigen Quellen entspringen, können nachweisbar stichhaltig und zutreffend sein. Man unterrichte sich darum vom Neuesten, bringe die gesammelten Auskunftsmittel in einen vernunftgemäßen, schlüssigen Sachzusammenhang und werte über alledem sein Erfahrungswissen aus. Man hüte sich bei der Untersuchung der Zusammenhänge vor derben Schnitzern und logischen Denkfehlern. Eine Vorsichtigkeitsregel besagt: Sobald der Hauch eines Zweifels an einer Geldanlage aufkommt, lasse man die Hand davon. So hält man Fehlentscheidungen nach menschlicher Möglichkeit im Zaume und vermeidet insbesondere ein Handeln nach bloßem Wunschdenken.

Es dünkt allemal ratsam, bei der Anlageplanung den Blick stets aufs Ganze zu richten. Man beziehe grundsätzlich alle denkbaren Entwicklungen und Zukunftsaussichten mit in seine Planung ein. Niemand will nachträglich eine missliebige Überraschung erleben. Also kenne man seine Anlageziele und die zur Auswahl stehenden Anlagemöglichkeiten. Nur die Märkte sollten aufgesucht werden, in die man hineingeblickt hat, deren Zeichnen man zu lesen und deuten versteht und deren Ablauf man begriffen hat. Man überdenke seine eigene Befähigung zur Abschätzung von Wahrscheinlichkeiten für das Eintreffen von fraglichen Zukunftslagen und versuche nach Kraft und Vermögen zu "erlernen", nach welcher Richtung sich der Markt bewegen werde. Auch mag es sich lohnen, Annahmen über das Verhalten der übrigen Marktbeteiligten mit in Vorbedacht zu ziehen, indem man wohlweislich die möglichen Folgen ihrer Einwirkung auf das Geschehen vorwegbedenkt. Weder darf eine übermäßige Arbeitsbeanspruchung noch die Gemächlichkeitsliebe, sei es bei der Beschaffung von Tagesneuigkeiten oder hinterher bei der Auswertung der Ergebnisse, als Entschuldigung für das Übersehen erkennbarer Vorgänge herhalten. Zum Schluss prüfe man die Hauptgedanken seiner Planungsarbeit nochmals auf das gründlichste, ehe man mit einem Handelsauftrag an den Markt tritt. Kommt es hernach trotz alldem zu einem Versehen, so gestehe man sich den begangenen Irrtum rückhaltlos ein; denn wer einen Fehler reißt und dessen Ursache nicht umgehend abstellt, begeht bekanntermaßen einen zweiten Fehler gegen die Richtigkeit. Voraussetzung ist hier wie in so vielen Fällen eine aufmerksame Selbstbeobachtung.

Zu erwägen ist endlich noch der Umstand, dass der Reinertrag einer jeden Geldanlageplanung am Ende entscheidend abhängen wird sowohl von der Güte der eingebrachten Untersuchungen zum voraussichtlichen Verlauf des Geschäfts (Prognoserechnungen) als auch von der zutreffenden Beurteilung ihrer Folgen und gewiss nicht an letzter Stelle auch von der Raschheit in der Umsetzung der Entschlüsse in wirkliche Kaufaufträge und Verkaufaufträge (Orders).

 

Welchen Stellenwert haben Börsennachrichten und Anlageempfehlungen bei der Sammlung von Informationen zur Entscheidungsfindung?

Man tut gut, Kundgebungen und Äußerungen, die als Neuigkeiten unter das Volk gebracht, mit nüchterner Zurückhaltung zu behandeln. Was der eine als sicher zu wissen vermeint und ausspricht, deckt sich häufig nicht mit dem, was ein anderer bei genau demselben Sachverhalt eines und desselben Zeitpunktes als gesicherte Tatsächlichkeit erklärt. Menschen können von derselben Sache sehr wohl verschiedene Auffassung haben. Neuigkeiten, selbst solche, die man als urkundlich erwiesen und unanfechtbar redlich verkauft, werden wieder und wieder unbewusst unter dem Blickwinkel persönlicher Erlebnisse und Wertungen verbreitet, wo nicht gar vermengt mit (zuweilen bedenklichem oder sogar bewusst schwindelhaftem = "fake news", "framing") "Halbwissen". In dieser Frage ist die Geistesgabe zur richtigen Beurteilung von vermeintlichen Tatsachen gefordert – eine Fähigkeit, deren Wert nicht hoch genug in Anschlag gebracht werden kann. Eine der gehaltvollsten Börsenregeln lautet füglich: Das Nichthereinfallen auf fadenscheinige oder gar in Täuschungsabsicht verbreitete "Anlageempfehlungen" aus zweifelhaften Fundgruben gehört zu den glücklichsten Verfahrensweisen, arge Vermögensschädigungen zu verhüten.

Andererseits reichen als Tatsache verbürgte Sachverhalte allein oft nicht aus, um den möglichen Gang künftiger Marktpreise mit wohlbegründeter Zuversicht gedanklich vorwegzunehmen und zu bemeistern zu verstehen. Um dies leisten zu können, bedarf es ferner eines ganzheitlichen Wissens über die wesentlichen Sachverhalte so wie über erklärende Theorien, zudem Kenntnis von den Erwartungen und Anschauungen der übrigen Handelsteilnehmer.

In diesem Sinne sei die Bedeutung für das Markthandeln herausgestellt, die sich darin ausspricht, zu ergründen, über welche Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen die übrigen Markteilnehmer gegenwärtig verfügen; denn die meisten bilden aus dem, was sie als Wirklichkeit annehmen, ihre Erwartungen, auf deren Urgrund sie wieder ihre Entschlüsse über Kauf und Verkauf stützen. Im Verfolg eines aussichtsreichen Vorgehens an den Märkten wenden Handelsspekulanten ihre Bemühungen deshalb vorrangig daran, die Wertschätzungen der ganzen Masse der Börsenteilnehmer vorwegzunehmen ("zu antizipieren"), um so den Markt schärfer zu durchblicken, ehe sie greifbare Anlageentscheidung treffen.

 

Als Unternehmer arbeite ich in einem börsenfremden Tätigkeitsbereich. Soll ich mich dennoch selber um meine täglichen Geldanlageentscheidungen kümmern?

Gewiss nicht! Man kann allzu verschiedenem Erwerb, etwa dem als praktizierender Zahnarzt und als Trader in derselben Person, nur sehr schwer zu gleicher Zeit nachgehen. Sich für Dinge zu begeistern, die an und für sich nicht in jemandes Fach schlagen, gereicht bloß dazu, über kurz oder lang sich an seinen recht ungleichen Aufgaben zu verzetteln. Es gilt dies nicht zum wenigsten von einem Operieren an den Weltbörsen, soweit die Geschäfte bei allem dem nicht von Berufs wegen betrieben werden. Man bündele stattdessen sein Geschick und sein Schaffen auf solche Aufgaben, die das Berufsleben für gewöhnlich mit sich bringt, und überlasse das Tagesgeschäft an den Börsen lieber handelstechnisch begabten, im täglichen Geschäft eingebundenen Börsenhändlern seines Vertrauens. Die Dienste sachkundiger Betreuer und wohlgeübter Fachkenner solcher Bank- und Brokerhäuser, welche erwiesenermaßen einen großen Ruf genießen, in Anspruch zu nehmen, empfiehlt sich allemal dann, solange man anderweitig viel beschäftigt oder aus allerlei Gründen selbst zum Handeln nicht genügend befähigt ist. Berufshändler und Fachgelehrte verfügen – so steht immerhin zu hoffen – auf ihrem Arbeitsfeld sowohl über die nötigen Wissensvorsprünge als für gewöhnlich auch über genügend Erfahrenheit, was am Ende einem wohlverstandenen Eigennutz sehr zugute kommen mag.

 

Durch Kleinanzeigen, Telefonkontakte, Bemerkungen in den Zeitungen und durch Mitteilungen in öffentlichen Netzwerken des Internets habe ich erfahren, dass an den Börsen unglaubliche Gewinne innerhalb kürzester Zeit möglich sind. Ist derlei ernstzunehmen?

Von dem Gedanken geleitet, andern Leuten Geld abzulocken und dabei selber Kasse zu machen, gaukeln selbsternannte "Anlageberater" gern mit dem Gesichtsausdruck gewiegter Beschlagenheit gutgläubigen Gemütern geradezu märchenhaft hohe Renditen vor, die sich angeblich mühelos mit allerlei (dubiosen) Steuersparmodellen, mit Versicherungen, vor allem aber an der Börse mit "programm- und KI-gesteuerten Verfahren des Börsenhandels", den exotischsten Aktien (sprich Penny-Stocks, "Meme-Aktien", Papiere des ungeregelten Freiverkehrs und anderlei Massenpapiere des Kapitalmarktes), sowie Optionen auf Warentermingeschäfte, fragwürdigen Zertifikaten, neuerdings auch mit Kryptowährungen, so zumal Stablecoins, wie ferner mit sonstigen zweifelhaften Verkehrswerten neusten Zuschnitts (SPACs, DeFi, NFTs und vielen anderen ähnlichen Kunstwerten aus dem Wundergarten des sog. Web3 mehr) verdienen lassen. Zwar erwecken die darauf gewendeten beredten Versprechungen (hie und da umgarnt mit Blendwerk gelegentlicher Schmeicheleien, Afterweisheiten, Wortgesäusel und kernigen Sprüchen, vielleicht auch im Verein mit dem Heraufbeschwören vermeintlicher Gefahren, dem Besorgen des Verpassens von einmaligen Gelegenheiten – FOMO = "fear of missing out" –, dem Abtun von Bedenken mit wenigen Worten unter dem Anschein voller Vertrautheit mit der Sache: das alles aus Überzeugungswut im hitzigen Eifer wohl gar zusammen mit dunklen Drohungen hervorgebracht) oft zunächst den Eindruck von Glaubhaftigkeit und klingen unter der Maske tiefer Überzeugung durchaus verheißungsvoll und wohlmeinend, stellen sich im Nachhinein jedoch wiederholt als gewiefter Täuschungsversuch heraus. Leider gibt es genug oft Unbesonnene, die in der Hoffnung auf das schnelle Geld den windigen Verführungskünsten und Schöntuereien jener zwielichtigen Gestalten aufsitzen und ihnen ihr Erspartes freimütig anvertrauen. Allein gar mancher, der blindlings der Lockung gefolgt ist und sein Geld aufs Spiel gesetzt hat, dessen Regeln er nicht ganz versteht, hat hierdurch in einem Nu ein Vermögen durchgebracht. Zwar sind Steuerausweichhandlungen und Gewinnsucht nur allzu menschliche Neigungen; jedoch wird der, der so blauäugig ist, solchen Vorgaukeleien – fast möchte man sagen Übertölplungsversuchen – in die Falle zu gehen, nichts Böses ahnend ins nachhaltige wirtschaftliche Verderben gelockt. Man tut wohl gut daran, angesichts eines derartig heuchlerischen Gebarens sofort stutzig und zweifelhaft zu werden. Das Klügste wäre es allemal, sich von der leutseligen Art, mit der sich manch ein angeblicher Anlageberater spreizt, nicht betören zu lassen und stattdessen ihren finsteren Ränken von vornherein vorsichtige Zurückhaltung und kühles Misstrauen entgegenzusetzen.

 

Ich habe auf der Börse Geld verloren ("mich verspekuliert"). – Wie kann ich mir aufhelfen?

Es ist eine allzu selbstverständliche Erfahrungstatsache, dass das Vorgetane sich nachträglich nicht mehr leicht abstreifen lässt. Die Nachwirkungen eines gründlich verfehlten und durch das Wirkliche getäuschten Anlageentschlusses einer früheren Zeit, sobald einmal ins Werk gesetzt, lassen sich im Nachhinein – wenn überhaupt je – nicht einfach wieder ungeschehen machen. Manch einer mag sich über sein Unglück grämen und den unwiederbringlichen Verlust seiner Barschaft kaum verwinden. Doch selbst wenn die ersten tastenden Anläufe an den Börsen verfehlt oder wenig glücklich gewesen waren, sollte man, anstatt darum übermäßig bekümmert sein, den Mut nicht sinken lassen. Vor allen Dingen aber möge man seine Lehren daraus zu ziehen wissen. Erst die reine Erkenntnis über Ursachen alles Zurückbleibens des Erreichten und Erhofften hinter dem ursprünglich Erstrebten ermöglicht ein Lernen aus der täglichen Lebenserfahrung. Aus dem traurigen Selbsterlebnis die richtige Lehre zu ziehen hilft also vermeiden, abermals in den gleichen Fehler zu verfallen. Solcherart Fehlschläge freilich, denen von niemand vermutete, völlig unvorhersehbare Vorkommnisse ursächlich sind ("black swan", "wild cards"), lassen sich trotz aller Sorgfalt im tätigen Handel nie ganz fernhalten. Keiner kann in die Zukunft sehen. Vor Fehleinschätzung der Zukunft ist niemand gefeit! Selbst die behendsten, besonnensten und berufensten Handelsmeister straucheln zuweilen oder tappen gar grob daneben. Schlagen Geldanlagegeschäfte einmal unrettbar fehl, mag es hilfreich sein, sich die bei deren Umsetzung gemachten und klar erkannten Missgriffe unumwunden einzugestehen und sich auf den nicht zu überhörenden Mahnruf zu besinnen »Sei wachsam!«. Diesen Leitsatz erhoben vor Augen verspricht zum einen Abhilfe, die Wiederholung alter Fehlgriffe zu verhüten, zum andern führt er doch zu der hoffnungsreichen Aussicht, Vorteilgelegenheiten, die der Markt bisweilen bietet, in Zukunft zu rechter Zeit herauszulesen und wahrzunehmen. Aus der Fülle nunmehr reiferer Eigenerfahrung durch die hinzugewonnenen Erkenntnisse als unschätzbarem Gut lässt sich alsdann, so ist immerhin zuversichtlich zu erhoffen, für künftige Geschäfte umso trefflicher Nutzen ziehen.

 

Was zeichnet einen erfolgreichen Geldanleger aus?

Ein Geldanleger, der es zu etwas bringen will, hebt sich vor allen Dingen dadurch heraus, dass er die richtungweisenden Vorzeichen des täglichen Marktgeschehens stets von neuem treffend zu deuten und umzumünzen weiß. Noch dazu wird er immerzu anstellig sein wie auch Scharfblick und einen gewissen Spürsinn an den Tag zu legen wissen. Selbst auf den Eintritt nicht vorhergesehener oder nicht vorhersehbarer Marktverläufe wird er ebenso geistesgegenwärtig wie angemessen zu antworten verstehen. Zwar auch er ist nicht unfehlbar, doch er fehlt niemals von Grund aus. Mit der dazu nötigen Geschicklichkeit bringt mancher Händler das zuwege, was ihm sonst unmöglich gewesen wäre.

Was die Geldanlage als solche angeht, stützt der geschäftskluge Kaufmann seine Entscheidungen zweckmäßigerweise auf zweierlei Grundpfeiler: einerseits auf die Verwertung allen bewährten Erfahrungswissens und anderseits auf Erkenntnisse erprobter, bislang gut bestätigter gestaltender Denkmuster, zumal wirtschaftlicher Herkunft. Zu allem dem beruft er sich oft und bald, wo nötig, noch auf Lehren anderweitiger Wissensgebiete, so am ehesten auf das der Psychologie, der Verhaltenswissenschaften ("behavioral sciences") und der sonstigen Sozialwissenschaften.

Die Anbringung bewährten Erfahrungswissens kann durchaus vernunftwidrig sein in dem Sinne, dass Entscheidungen über Geldanlagen ohne Gelegenheit zur vernünftigen Vorbereitung aus dem Stegreif getroffen werden, sie gleichwohl den gewünschten äußeren Erfolg zutage bringen. Gerade bei solchen Beschlüssen, die unter großem Zeitdruck (bspw. in der Eile täglicher Geschäfte des "Daytradings") gefasst werden müssen, kann selten das Für und Wider aller Vorkommnisse und Einflussgrößen auf angemessene Weise gegeneinander abgewogen werden. Das Markthandeln auch in Ermangelung begründeter Anhaltspunkte erfordert ohne Zweifel die Aufbringung einer gewissen Geschicklichkeit, die sich wohl selten anders als durch geduldig fortgesetzte Übung bei gesicherter Kenntnis der Märkte gewinnen lässt. Wohlvermerkt: Auch ein noch so reiches Erfahrungswissen macht das jedesmalige Ausarbeiten eines vernünftig durchdachten Anlageplans nicht überflüssig!

 

Welche Hinweise und Ratschläge sind sonst noch beherzigenswert?

"Vereinte Kraft Großes schafft!" Man halte Ausschau nach Gleichstrebenden, die sich auf den Handel an den Börsen gründlich verstehen. Mit ihnen ein Bündnis zu schmieden verheißt, durch geschlossenes Vorgehen mit der ganzen Kraft vereinter Tätigkeit hingebender Fachgenossen nach einheitlichem Willen das Beste aus allem zu machen! Bringt bei der Geldanlage also eine Gruppe berufener Fachkenner und Könner ihre Kenntnis nach einem gemeinschaftlich bestimmten, klugen Plan zu einem Werk zusammen, so verspricht das Bündeln der Wissensvorsprünge aller gar nicht selten die vorzüglichsten Anlageerfolge. Es hat dies neben der rein verstandesmäßigen Nutzwirkung einer Wissensmehrung auch einen wesentlichen finanztechnischen Vorzug: Setzt nämlich ein größerer Personenkreis jedes Mal nur gewisse Teile seines Vermögensstocks aufs Spiel, so ermöglicht eine solche Vorgangsweise eine weit größere Zahl von Mischungen zwischen gewagten und weniger gewagten Kapitalanlagen, im Vergleich mit der zugänglichen Vielfalt von Anlagen bei ganz alleinigem Handeln. Letzten Endes wird dies die Verwirklichung jenes Ausmaßes an Risikoübernahme und Renditeaussichten erleichtern, das mit der persönlichen Neigung, für die in Erwartung stehenden Zugewinne in Ansehung unvermittelt drohender Vermögenseinbußen im Gegenzug dafür gewisse Wagnisse einzugehen, am weitesten übereinstimmend ist.

 

Besondere Börsenfragen

 

Aufzählung

Wodurch wird ein Abschluss im Markt herbeigeführt?

 

Aufzählung

Heißt das, dass ich immer dann eine Aktie kaufen sollte, wenn ihr Börsenkurs unter meiner persönlichen Wertvorstellung liegt?

 

Aufzählung

Wie entstehen Börsenkurse?

 

Aufzählung

Folgen Börsenkurse einem Pfad, wie ihn der Zufall fügt ("Zufallpfad", "Random Walk")?

 

Aufzählung

Was lässt sich aus einem verwirklichten Börsenkurs schlechthin ersehen?

 

Aufzählung

Welche Bedeutung kommt der Liquidität eines Marktes zu?

 

Aufzählung

Was im Einzelnen zählt zu den Transaktionskosten?

 

Aufzählung

Was genau ist ein "market-maker"?

 

Aufzählung

Trifft es zu, dass durch Wahrnehmung von Arbitragegelegenheiten sich risikolos Gewinne erwirtschaften lassen?

 

Aufzählung

Ich bin ein warmer Freund der "technischen Analyse" ("chart analysis") und bevorzuge deshalb Charts als Grundlage für meine Anlageentscheidungen. Lassen sich denn allein mit Hilfe der Charttechnik, von Zufallstreffern absehend, auf längere Sicht überhaupt überdurchschnittlich hohe Gewinne erreichen?

 

Aufzählung

Mitunter wird von Spekulanten berichtet, die nachweislich nur mit Hilfe der technischen Analyse überdurchschnittliche Gewinne errungen hätten. Warum vermag die Charttechnik dennoch nicht das zu leisten, was sie verspricht?

 

Aufzählung

Ist es ratsam, EDV-gestützte Börsen-Software als Hilfe bei der Planung von Geldanlagen zu verwenden?

 

Aufzählung

Welchen einen Nutzen könnten Termingeschäfte für mich haben?

 

Aufzählung

Was sind Hedgegeschäfte, wer ist Hedger?

 

Aufzählung

Was ist der Unterschied zwischen einem Termingeschäft und einem Terminkontraktgeschäft?

 

Aufzählung

Immer wieder ist im Zusammenhang mit Termingeschäften von einem "Hebeleffekt" zu hören. Was versteht man eigentlich unter dem Begriff "Hebeleffekt"?

 

Aufzählung

Was sind Zertifikate?

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Wodurch wird ein Abschluss im Markt herbeigeführt?

Alle Geldgeschäfte, die in Aktien, Anleihen, ETFs und anderen Fonds, Terminkontrakten, Optionen oder in den sonstigen Marktinstrumenten aus freier Hand abgeschlossen werden, setzen ein Doppeltes voraus: Einmal müssen die vertragschließenden Teile bei gegebenem Wissensstand des Zeitpunktes der Einlassung in dem Geschäft einen gewissen Wirtschaftsnutzen für sich sehen und zum andern müssen Käufer und Verkäufer unterschiedliche bis gegensätzliche Erwartungen über den "wahren" inneren Wert* des betreffenden Handelsgegenstandes hegen; bei Aktienanlagen auf längerer Frist z.B. sind das Erwartungen über künftig zu bekommende Dividenden und Wachstum, bei Veranlagung der Mittel auf kurze Frist dagegen sind es vorzüglich solche über den Belauf für den baldigen Veräußerungserlös, wobei hier wie da der Tag des Verkaufs auf der gegenwärtigen Zeitstufe des Geschäftsabschlusses meist noch unbekannt sein wird. Ungleiche Erwartungen auch bei gleichem öffentlich zugänglichen Wissen haben ihren Ursprung in der unterschiedlichen Auslegung dieses Wissens. So wird der Käufer eines kurshabenden Wertpapiers entweder einen gegenüber dem Verkäufer recht gründlich verschiedenen Wissensstand haben, oder, für den Fall annähernd gleicher Kenntnis, wird jeder von beiden wegen ungleicher Auslegung zu andersdeutiger Marktbeurteilung gelangen. Ein flüssiger, fortgesetzter Handelsverkehr an der Börse erfordert somit nicht bloß verschiedene, sondern notwendig im Ablauf der Zeit auch eine wechselhafte Erwartungshaltung.

[* Dieser wird häufig mit dem Namen "intrinsic value" belegt. Hierbei geht es um ein Denkkonstrukt, das vom Vorstellungsinhalt her dem (nicht beobachtbaren) Ertragswert aus der Investitionstheorie entspricht. Als Ertragswert bezeichnet man den in eine Summe zusammengefassten Wert aller künftigen Nutzleistungen aus dem gedachten Marktgegenstand.]

 

Heißt das, dass ich eine Aktie dann kaufen sollte, wenn ihr Börsenkurs unter meiner persönlichen Wertvorstellung liegt?

Grundsätzlich ist die Frage zu bejahen. Aktien werden wie alle übrigen marktgängigen Wertpapiere im Handelsverkehr an den Börsen durchgehend der Wertschätzung durch die große Marktöffentlichkeit unterzogen. Aktien und andere Anteilsscheine werden von allen denen gekauft, die sie für unterwertig halten, wogegen sie von denen verkauft werden, die sie für überwertig halten. Sinkt der Kursstand, so wird verdeckte Nachfrage zur wirksamen Nachfrage; hebt sich der Kursstand empor, so wird verdecktes Angebot zum wirksamen Angebot. Genauer gesprochen: Wenn und soweit es einer sonstigen einträglichen Verwendung für das Anlage suchende Geld ermangelt, ist es allemal ratsam, nach Maßgabe der eigenen Wertbeurteilung eine fragliche Aktie dem Portefeuille beizufügen, falls ihre technischen, fundamentalen und sonstigen in Betracht zu ziehenden Zukunftsaussichten einen baldigen Kursanstieg für die Folgezeit wahrscheinlich werden lassen und man über ihre Güte beruhigt ist. Die persönliche Preisgrenze für eine infrage stehende Aktie wird theoretisch bestimmt durch das Sicherheitsäquivalent der finanzmathematischen Barwerte aus dem Zahlungsstrom aller zukünftigen Einnahmen und Ausgaben, die sich aus dem Besitz der Aktie einspielen und sich in den einzelnen denkbaren Zukunftslagen verwirklichen können (Discounted Cash Flow, DCF). Zu ihrer praktischen Ausmittlung ist jedoch sowohl die Kenntnis der Wahrscheinlichkeitsverteilung der Renditen der Aktie als auch die der persönlichen Nutzenfunktion des Entscheiders vonnöten (sofern eine solche im Leben überhaupt vorkommt). Zum Mindesten steht soviel fest: Auf Aktien, die streng genommen zu hoch oder zu tief im Werte stehen, trifft man mit allgemeinster Gültigkeit umso häufiger, je weniger von den an sich verfügbaren Handels- und Börsenberichten vollständig und richtig im Kurs ihren Widerschein gefunden haben ("eskomptiert sind"), was namentlich auf sogenannte informationsineffiziente Märkte ("perfect market") im Verstande der Theorie vermehrt Anwendung finden wird.

[* Weitere Verfahrensweisen zur Ausmittlung des angemessenen Wertes einer Aktie ("fair value") sind: Dividend Discount Model, Price-to-Earnings ratio (P/E), Price-to-Book ratio (P/B), Price-to-Sales ratio (P/S), Residual Income Model, Earnings Power Value, EBITDA Model, Cost of Capital Model.]

 

Wie entstehen Börsenkurse?

Börsenkurse sind samt und sonders das ziffermäßige Schlussergebnis aus der Bündelung unabhängig voneinander getroffener Entscheidungen der einzelnen kauflustigen und verkaufslustigen Marktteilnehmer, mit Inbegriff der sich daraus erhebenden Wechselbeziehungen, wodurch sich das Austauschverhältnis von Kaufgut (Aktie, ETF, Zertifikat usw.) und Preisgut (Dollar, Euro usw.) verwirklicht. Die Einzelentscheidungen, jede für sich genommen, werden angeregt von äußeren wie auch inneren Antriebskräften, so besonders von der Kaufkraft, aber auch von der Möglichkeit sonstiger Mittelverwendung, sowie ferner von den brennenden Tagesfragen und den Zukunftserwartungen Einzelner. Die Zukunftserwartungen stützen sich ihres Teils gedanklich auf Verlaufsvoraussagen (Prognosen), die zeigen, welche Wertebeurteilung andere Börsenteilnehmer über den künftigen Kursgang des jeweiligen Marktgegenstandes hegen. Sofern die Handelswelt in gedankenmäßiger Vorwegnahme der künftigen Kursentwicklung einen vorliegenden Börsenkurs beispielsweise als Fehleinschätzung des Marktes über den "wahren" ("fairen", angemessenen) Wert ("intrinsic value") auffasst, so entsprießen hieraus wahrnehmbar Kauf- und Verkaufshandlungen, insofern sie die Hoffnung für berechtigt halten, dass der Markt diese vermeintlichen Fehlurteile in naher Zukunft berichtigen und den Händlern dadurch einen Gewinn bescheren werde. Sämtliche der in dieser Erwartung verwirklichten Anlageentscheidungen stellt das Marktwesen in der Folgezeit anhand verbürgter Marktbegebenheiten auf die Probe, die ihm jede für sich unbeirrt die Richtung weisen. Je nach dem tatsächlich eingeschlagenen Gang der Preise wird der Händler entweder Kursgewinne oder Verluste zu verbuchen haben. Gewinne und Verluste entstehen Geldanlegern demnach geradewegs aus der maßgebenden Beurteilung der gewesenen und vorliegenden Marktlage, wobei die Wertansätze sich nach der Verwirklichung im Nachhinein entweder als richtig oder unzutreffend erweisen wird. So gesehen ändert sich der Zustand der Märkte fortlaufend, vergleichbar einer endlosen Strömung von Wissensänderungen im unaufhörlichen Spiel und Widerspiel fortwährender Erwartungsanpassungen und darauf aufbauender Anlageentscheidungen. In diesem endlosen Fluss von Wissensänderungen ist – sobald einmal in die Sprache des Marktes übertragen – die unversiegbare Quelle auszumachen, aus der Investitionsgewinne oder ebensolche Verluste ihren Ursprung nehmen. Wenigstens ansatzweise gilt zudem der Erfahrungssatz: Mit steigender Unsicherheit am Markt nimmt die Volatilität (die Schwankungsanfälligkeit) der Kurse zu.

Es sei nicht versäumt, in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass in sogenannten "effizienten Märkten" im Sinne der Theorie grundsätzlich nur für den Markt unverhoffte, außerhalb des Gesichtsfeldes liegende, nicht im Voraus auszumachende Geschehnisse eine spürbare Einwirkung auf den Lauf der Börsenkurse erkennen lassen. Erwartete, schon im Voraus erwogene Begebenheiten haben sich mit regelmäßiger Sicherheit bereits in den vorliegenden Kursen niedergeschlagen, sie sind darin "eingepreist" ("eskomptiert")! Insofern vermitteln die Börsenpreise ein Wissen, welches sonst der Einzelne sich hätte erst mühselig und kostspielig verschaffen müssen.

Nicht zuletzt lässt sich durch die breite Veröffentlichung des Preisgeschehens an den Börsenplätzen gleichsam ein richtungweisender Fingerzeig (Signal) ablesen, wo nur irgend vorteilhafte Handelsmöglichkeiten unlängst bestanden haben und allenfalls auch künftighin denkbar sind. In "effizienten" Märkten, so lehrt uns eine Buchweisheit, werden große Geldmittel angelockt und dabei im freien, offenen Wettbewerb stets auf die ergiebigsten Investitionsgelegenheiten hingelenkt. Im gleichen Zuge werden sie, so die Lehrmeinung weiter, das Preisgefüge festigen und hierdurch zu einer sinnvollen, da gemeinwohlfördernden Umverteilung knapper wirtschaftlicher Ressourcen verhelfen.

 

Folgen Börsenkurse einem Pfad, wie ihn der Zufall fügt ("Zufallpfad", "Random Walk"*)?

Keineswegs. Eine wirklich regellose Ungebundenheit der Marktverhältnisse unter der Herrschaft des baren Zufalls kann bestenfalls dann geltend gemacht werden, wenn zweifelsfrei keinerlei gehörige Ursache für eine in Rede stehende Veränderung im Kurse des bezeichneten Marktinstruments nach dieser oder jener Richtung zu ergründen ist. Es darf also nicht schon von einer "zufälligen Kursbewegung" um deswillen gesprochen werden, als absehbare ökonomische Ursachen zwar benannt, diese aber in ihrem Zusammenwirken und Einschlag auf den Kursbildungsfortgang nicht zu durchschauen verstanden werden ("aleatorische Komponente"). Selbst dann, wenn die äußeren Bedingungen einer infrage stehenden Kursbewegung ganz im Dunkel bleiben, ist es mehr als wahrscheinlich, dass die nämliche nichts anderes als die Folge der Wiederkehr gewisser innerer Gründe ist. So werden mit einiger Gewissheit Begleitumstände des wirtschaftspolitischen Umfeldes, wie es beispielshalber Wachstumsraten und Konjunkturverläufe, die Geldpolitik oder die Ausstattung der Wirtschaft mit Geldmitteln sind, ferner auch tief verwurzelte seelisch-geistige Vorgänge im Innersten des Menschenwesens – so wie der gemeine Marktmensch womöglich auf Verbraucherpräferenzen hält, sind das bei Geld- und Börsenleuten meist stille Hoffnungen und Befürchtungen, also die viel berufenen "Stimmungen und Strömungen an den Börsenmärkten" –, sowie sonstige Fremdereignisse zum gewissen Grade einen Einfluss auf die Bildung von Börsenkursen üben. Ob beziehungsweise dass der zurückliegende Kursverlauf einer Aktie, Währung, Ware usw. dem Augenschein nach einem pfadlosen Zufallslauf gleicht (und womöglich auch in Zukunft gleichen wird), steht wiederum auf einem ganz anderen Blatt. Diese Frage betrifft einen Forschungsgegenstand, mit dem sich insbesondere die Theorie des Random Walk eingehend auseinanderzusetzen liebt.

[* Die Entstehungszeit der Random-Walk-Hypothese geht zurück auf das Jahr 1900; und zwar schreibt sie sich her von dem trefflichen Werk "Théorie de la Spéculation", welches Louis Bacheliers zum verdienten Verfasser hat, worin er die Bewegung der Kurse an der Pariser Börse untersucht. Aus finanzierungstheoretischer Sicht versteht man heutigentags in Gelehrtenkreisen allgemein unter "Random Walk", dass für jeden beliebigen Kurs der Gegenwart in Bezug auf einen ganz bestimmten künftigen Zeitpunkt die Wahrscheinlichkeit für einen Kursanstieg um einen beliebigen Prozentsatz sich immerfort gleichstellt der Wahrscheinlichkeit für einen Kursrückgang in dem gleichen Verhältnis. Aufeinander folgende Kursänderungen sind sonach, wie man sagt, voneinander stochastisch unabhängig. Von den Abwandlungen des Random-Walk-Modells in seiner strengen Form verdienen Erwähnung zum Ersten das weniger restriktive "Martingale Modell", das keine Annahme zur Wahrscheinlichkeitsverteilung unterstellt, und danach das stärker eingeschränkte Modell des Namens "Wiener Prozess" (benannt nach dem Mathematiker Norbert Wiener), das vielfach auch als "Brown'sches Modell" bezeichnet wird.]

 

Was lässt sich aus einem verwirklichten Börsenkurs schlechthin ersehen?

Durch verwirklichte Börsenkurse erfährt der Börsenkundige auf einen Blick, auf welchen gegenwärtigen Verkehrswert die Marktteilnehmer eine Aktie, Anleihe, Währung und dergleichen schätzen und veranschlagen. Börsenkurse als erfahrungsmäßige Markterscheinung, die auf reibungslos arbeitenden ("effizienten") Märkten ausgehandelt und festgestellt werden, legen Wissen offen und werten Erkenntnisse aus, über die in deren Gesamtheit der einzelne Marktmensch ohne dem unmöglich verfügen könnte. In musterhafter Weise, soll heißen nur im theoretischen Fall eines "Marktgleichgewichts" und unter, wie man sich ausdrückt, Informationseffizienz, spiegelt der Börsenkurs eines jeden Zeitpunktes den Kenntnisstand und die gesamten Erwartungen der einzelnen Marktteilnehmer über die zukünftige Wertentwicklung des fraglichen Marktgegenstandes treu und unmittelbar wider.

Ein soeben an der Börse verwirklichter Kurs lässt sich mitunter als Hinweiszeichen für den nachfolgenden Handel deuten, indem man ihn heranzieht, um sich ein sonst weit verstreutes Wissen in seiner Gesamtheit unmittelbar nutzbar zu machen. Zur Verdeutlichung, worauf die so benannte Signalfunktion von Preisen anspielt, sei ein arg vereinfachtes Schulbeispiel zur Bedeutungsentfaltung der Geld- und Briefkurse ("bid"- und "ask-prices") hergesetzt: Die Beobachtung etwa, dass gerade jetzt einer gewillt war, eine bezeichnete Aktie oder einen ETF-Anteil zu einem Preis von 20€ zu verkaufen, sich hierfür aber keine Gegenpartei eines Käufers fand, festigt die Glaubhaftigkeit, unmittelbar darauf folgend für 20€ oder zu billigeren Preisen kaufen zu können im Vergleich einer Marktlage, wo das gesamte Angebot hätte auf den ersten Griff für 20€ das Stück umgesetzt werden können.

Schließlich sei der Hinweis ausgesprochen, dass nicht notwendigerweise jeder Börsenkurs für sich genommen einen leidlich zuverlässigen Fingerzeig (Signal) wird liefern können. So wird beispielsweise auf wahrhaftigen, d.i. unvollkommenen, von Unsicherheit und Unwägbarkeiten geprägten Märkten niemand befähigt sein, den "wahren" inneren Wert einer Aktie mit zureichender Bestimmtheit anzugeben.

[Anmerkung: Ein laufender Börsenkurs spiegelt nur unter sehr eng umgrenzten Modellannahmen den "wahren" inneren Wert eines in Untersuchung stehenden Wertpapiers wieder: so nämlich unter dem Walten der aus der Fachwissenschaft bekannten Informationseffizienz bei einheitlichem Wissensstand aller Handelsteilnehmer, "identischen Präferenzen" rücksichtlich des Anlagezeitraums, sowie unter Risikoneutralität.]

 

Welche Bedeutung kommt der Liquidität eines Marktes zu?

Unter Liquidität wird im Marktzusammenhang nicht die Zahlungsfähigkeit einzelner Wirtschafter (gleich Bonität), sondern eigens der Tatbestand verstanden, dass bei alles in allem gerechnet mäßigen Handelskosten jedes zusätzliche Angebot auf dem Markt laufend und zur Gänze abgenommen so gut wie jede zusätzliche Nachfrage laufend und zur Gänze befriedigt werden kann, ohne durch dieses Bestreben in unabsehbarer Weise allzu sturmvolle Kursschwankungen hervorzurufen ("Sensitivität" des Preises, Ausbleiben eines "market impact"). Durch die Beschaffenheit eines liquide gestellten Marktes wird es – selbst bei sehr ausgiebigem Geschäftsgang Einzelner – keinem einzigen Markthändler gelingen, einen spürbaren Einfluss auf die Bewegungsrichtung des Marktpreises auszuüben (Mengenanpasser, "price taker"). Ein liquider Sekundärmarkt (Zirkulationsmarkt) geht im Allgemeinen einher mit einer vergleichsweise eng begrenzten Kurs-Schwankungsbreite (Volatilität), auch und gerade bei ausnehmend hohem Tauschverkehr ("volume").

Von vorangeführtem Liquiditätsbegriff, der sich zugleich als Gütemaß eines Börsenplatzes begreifen lässt, ist die absolute Liquidität (Liquidierbarkeit, Geldnähe) eines Vermögensgegenstandes zu unterscheiden: Ein Vermögensgegenstand ("asset") gilt in diesem Sinne gefasst für liquide, sofern es dem Halter und Geldgeber möglich ist, das darin beschäftigte Geldkapital, wann immer es ihm ratsam oder geboten erscheint, durch Übertragung des Besitzes in einer von ihm erwünschten Frist zu einem angemessenen Preis wieder frei zu machen ("zu versilbern", "zu verflüssigen").

Der Liquiditätsgrad eines Marktes hängt entschieden ab sowohl von der Zahl als auch der recht gründlich verschiedenen Handelsabsichten seiner Teilnehmer (= Marktbreite): Je größer die Kopfzahl ist, beziehungsweise je unterschiedlicher die Beweggründe und Anlässe der Marktbeteiligten für die Aufnahme des Handelsverkehrs mit dem infrage stehenden Marktgegenstand sind, desto enger werden die einzelnen Geld- zu Brief-Kurse beieinander liegen, und umso zügiger, einfacher und zuverlässiger lassen sich i.d.R. selbst umfangreichere Orders gut annähernd zum letztgehandelten oder zu damit übereinstimmenden Kursen ausführen (= Markttiefe). An manchen Börsenplätzen stärken sogenannte "market-maker" die Liquidität eines Marktes, indem sie während der Abhaltungszeit fortgesetzt Preise stellen, zu welchen sie in Eigengeschäften zu kaufen oder zu verkaufen sich bereit erklären. Ein gebräuchliches Maß für die Liquidität eines Marktes stellt neben den tatsächlichen Umsatzzahlen ("volume") die Marktspanne in Form einer Geld/Brief-Spanne ("bid-ask spread") dar. Im Allgemeinen hebt sich der Liquiditätsgrad eines Marktes in dem Maße, wie sich die auf ihm hervorgebrachten Geld- und Brief-Kurse enger zueinander stellen. Dies ist wünschenswert, da sich allein auf liquiden Märkten Anpassungsentscheidungen an wichtige, beachtenswerte Tagesneuigkeiten durch darauf entsprechend abgestimmte Käufe und Verkäufe blitzschnell und ohne Reibungsverluste umsetzen lassen ("market immediacy").

Eine ganz wesentliche Bestimmungsgröße für den Grad der Liquidität eines Marktes ist grundsätzlich in dem abzustattenden Zahlungsbetrag für die Transaktionskosten belegen. Eine ausreichende Marktliquidität steht in regelrechtem Verlauf der Dinge andauernd in einer strammen Wechselbeziehung zu möglichst niedrigen Transaktionskosten. Knapp bemessene Transaktionskosten leisten gehörige Beihilfe zur Hebung der Liquidität eines Marktes, indem sie allseitig eine nachhaltige Triebfeder zu verstärktem Zustrom vom Kapital abgeben und damit die Teilnahme am Marktgeschehen noch weiter beleben,– und das zum Besten für die Geldanleger, Absicherer (Hedger) und Arbitragehändler gleichermaßen. Die Liquiditätsverhältnisse an den Bar- und Terminmärkten sind meistenteils recht unterschiedlich verteilt. Die Liquidität in den Futures-Märkten etwa überragt zumeist die ihrer Spotmärkte um ein Vielfaches.

 

Was im Einzelnen zählt zu den Transaktionskosten (Was sind "Kosten des Börsenhandels")?

Unter der Bezeichnung Transaktionskosten versteht man schlechthin die in eine Summe zusammengezogen Kosten eines Börsengeschäfts, welche im großen Zusammenhang und im Ganzen mit den verschiedenen Verkehrsvorgängen auf dem Finanzmarkt zur Entstehung kommen. Diese sollten aus leicht begreiflichen Rücksichten von allen Seiten so gering gehalten werden wie es irgend angeht. Diesem Gebot ist nicht allein für den einzelnen Händler außerordentliche Wichtigkeit beizumessen, besonders für das langfristige Gelingen seiner Geschäftstätigkeit, sondern, neben anderem, ist es ferner eine der allernotwendigsten Voraussetzungen für einen tüchtigen, ohne Störung arbeitenden, hinreichend liquiden Finanzmarkt selbst. Unmittelbar einleuchtend erscheint dieses Erfordernis auch insofern, als auflaufende Transaktionskosten die eingebrachten Gewinne schmälern beziehungsweise die anfallenden Verluste vermehren. Um überhaupt einen Gewinn zu machen, müssen die mit jedem Handel verbundenen Transaktionskosten offenbar zunächst erst wieder eingebracht werden. Überdies wirken Kosten des Markthandels störend insofern sie die für ein richtiges Arbeiten der Märkte nötige ungesäumte Informationsverarbeitung verteuern. Wie ohne weiteres einzusehen ist, können zudem allzu hohe Transaktionskosten aus diesem Grunde auch der Durchschlagskraft des Marktmechanismus ganz beträchtlich Abbruch tun.

Die Transaktionskosten eines Marktes bilden einen wichtigen, beachtenswerten Maßstab seines Organisationsgrades. Den Transaktionskosten zugehörig sind grundsätzlich sämtliche der durch ein Handelsgeschäft auf der Börse verursachten Kosten. Hierher zu rechnen sind im Einzelnen: Kosten für die Anbahnung und den Marktzutritt (z.B. Informations- und Telefonkosten, Online-Gebühren und Gebühren für Standleitungen, "Kabelspesen", Kosten für den Zahlungsverkehr und solche bei längerer Untätigkeit usw.). Vor allem aber zählen dazu Makler-, Börsen-, Clearingprovisionen und Kommissionen sowie mittelbare Ausführungskosten in Gestalt von Geld-/Brief-Spannen ("bid-ask spreads"), ferner durch sog. "price-impacts" hervorgerufene Kosten, die allesamt zu den Handelsgebühren im engeren Sinne zählen, nebstdem Kosten für die Überwachung der offenen Posten ("monitoring costs"), dazu Verwaltungsgebühren, wie Depotgebühren es sind. Hinzu kommen Opportunitätskosten aus entgangenen Zinseinnahmen, im Falle von Wertpapierleergeschäften ggf. noch Kosten für eine Wertpapierleihe wie ferner auch für "up-tick"-Regelungen, zudem Andienungsgebühren bei Futures- bzw. Forwardgeschäften und nicht zuletzt einschlägige Such-, Prüf- und Entscheidungsfindungskosten für die ausgesuchten Börsengeschäfte. Kurz, in dem Grade, als die Transaktionskosten insgemein sinken, steigt sowohl der Organisationsgrad als auch die Allokationseffizienz des Marktes.

Die vorstehende Auflistung weist bereits darauf, dass die tatsächliche Zuordnung einzelner Kostenbestandteile im Anwendungsfall der Verwirklichung eines Handelsgeschäfts auf allerhand Schwierigkeiten stoßen kann. Durch eine zweckmäßige Scheidung der Transaktionskosten in explizite und implizite Kosten lässt sich diese äußere Erschwerung wenigstens zum Teil beheben: "Explizite Transaktionskosten" pflegen solche Handelskosten genannt zu werden, die einem Geschäft a priori auf gerader Linie zugerechnet werden können. "Implizite Transaktionskosten" lassen sich dawider erst im Nachhinein und dann häufig nur in Bausch und Bogen zuschlagen. Der auf den Kopf genaue Belauf der gesamten (Ex-post-)Transaktionskosten einer Markthandlung hängt hierbei nicht unwesentlich ab 1.) von der Art und Beschaffenheit des jeweiligen Verkehrsgegenstandes; 2.) dem Grad der sog. Markteffizienz als 3.) auch von der persönlichen Ausgangslage und 4.) der Marktstellung und Macht des betreffenden Geldanlegers oder Händlers.

Aller Mühseligkeiten ungedacht, welche ihre möglichst bestimmte Ausmittlung je in einem einzelnen Fall auflegen mögen, ist es dennoch tunlich, Transaktionskosten über die Annahme durchschnittlicher Kostensätze antizipando in die Investitionsplanung einfließen zu lassen. Die erwartete Rendite einer Investition ergibt sich, nach Abrechnung der Transaktionskosten, alsdann im Ausdruck der Nettorendite (Reinertrag).

 

Was genau ist ein "market-maker"?

Mit dem englischen Gesamtnamen des Market-Makers ("maket maker", "price maker", "dealer", auch "Designated Sponsor" oder "Market Expert" genannt) werden im Bank- und Börsenwesen besondere, an wohlgeordneten (organisierten) Umlaufmärkten (Sekundärmärkten) anzutreffende, ständig ansprechbare Marktteilnehmer (Makler) belegt. Den einzelnen Trägern dieser Benennung ist gemein, dass sie auf den Märkten in erster Reihe als Mittelsperson in einer Ausgleichfunktion zwischen Angebot und Nachfrage stehen. In ihrer Eigenschaft als bestellte Kursmakler (Handelsmakler) an der Börse geben sie während der Abhaltungszeiten für die ihnen zugewiesenen und von ihnen betreuten Werte (Aktien, Obligationen, ETFs, Devisen u.dgl.m.) von sich aus fortwährend oder nur auf Anfrage verbindlich gestellte Kauf- (Geldkurs, "bid") bzw. Verkaufspreise (Briefkurs, "ask", "offered"), entweder einseitig oder in Form zusammengepaarter Kauf- und Verkaufgebote, öffentlich bekannt, sodass diese auf Verlangen von anderen Marktteilnehmern – Kauf- und Verkaufslustige gleichermaßen – geschäftsmäßig verwertet werden können. Der angerufene Market-Maker nimmt alsdann für den Verkäufer die Stellung des Käufers gleichwie für den Käufer die des Verkäufers ein, im Falle der beidseitigen Kursstellung allerdings jedes Mal in der Ungewissheit, ob er bei dem Geschäft am Ende als Käufer oder Verkäufer auftreten wird. Market-Maker erfüllen ihren Daseinszweck ebenso wohl in einem herkömmlichen Auktionsmarkt mit Rufhandel als inmitten eines elektronischen Netzes verlaufenden Handelsverkehrs des Börsenbetriebs ("electronic communications network" ECN, "electronic execution platform" EEC). Die von ihnen ausgehenden Kursnennungen für ein benanntes Marktinstrument, die beide Seiten – sowohl den "bid"- als auch den "ask"-Kurs – mit einschließen, werden als Quotationen (Quotierungen, Kotierung, "quotes") angesprochen. Der Kursmakler betätigt sich also gleichzeitig als Anbieter und Nachfrager im Markt und wird in Ausübung dieser seiner Aufgabe als "market-maker", "(broker)-dealer", an der New York Stock Exchange (NYSE) als "designated market maker" (vormals "specialist"), im deutschen Sprachraum zudem als Skontroführer, zwanglos auch als "Betreuer" oder "Marktmacher" bezeichnet.

Wann immer Market-Maker ihre Quotationen stellen, fassen sie diese zunächst und vor allem andern gemäß der dann gerade herrschenden Auftragslage ab. Darüber hinaus können sich Quotationen, je nach Amt des Market-Makers und den Freiheitsgraden, die er im Markt für sich beanspruchen kann, zum Teil auch auf seine eigene Beurteilung über die künftige Preisentwicklung im betreffenden Markt stützen. Zwar darf ein "market-maker" die von ihm aufgestellten Quotes bei fortlaufender Notierung und fortlaufenden Abschlüssen an und für sich nach Belieben ändern; er ist indes gemeinhin verpflichtet, auf Anfordern anderer Handelsteilnehmer ("quote request") – zumindest in einem vorher festgesetzten Geschäftsumfang, üblichermaßen aber bezogen nur auf einen vorgegebenen Höchstbetrag – über einen bestimmt festgelegten Zeitraum ("Mindesthaltefrist") zu den genannten Preissätzen (den "quotes") auf eigene Rechnung zu kaufen bezw. zu verkaufen (Kontrahierungszwang; "quote driven market"). Seine Vergütung für die Leistungsabgabe "jederzeitige Handelsbereitschaft ('immediacy')" und die durch Schaffung offener Posten damit auf sich genommene Gefahr des Misslingens sucht und findet der "market-maker" zum guten Teile darin, dass er von einer Seite billig nimmt und nach anderer Seite teuer gibt, d.h. in der Spanne zwischen Geld- und Briefkurs ("Preisspreizung", "bid-ask spread", "markup"). Dieser Gesichtspunkt hebt ihn von seinen Berufsgenossen: den Brokern, ab, deren Hauptaufgabe wieder darin besteht, zwischen den Marktparteien Geschäfte bloß zu vermitteln, wofür sie im Gegenzug eine Vergütung in Form der Kommission in Anspruch nehmen dürfen (Kommissionäre). Market-Makern werden nicht eben selten Vergünstigungen und Anreize zur Übernahme einer Market-Maker-Funktion in Aussicht gestellt. Diese bestehen i. d. R. in einem Anspruch auf ermäßigte Börsenspesen, sowohl der völligen Erstattung von Handelskosten oder auch nur eines teils der Kosten als auch in einem umfassenderen Zugriff auf nützliche Besonderheiten der Handelseinrichtungen einer Börse.

Darüber hinaus werden im Maklerwesen einzelnen Market-Makern mitunter erweiterte Handlungsbefugnisse eingeräumt: So werden ihnen unter verfügten Marktmodellen in ausgewählten Märkten mit Absicht auch Spekulationen in Eigenverantwortung ermöglicht ("Selbsteintritt"); ebenso wohl kann es sein, dass sie in einer Person vereinigt sowohl in der Stellung des "market-maker" als fallweise auch im Auftrage von außenstehenden Börsenhändlern als Broker tätig werden. Market-Maker dieses Schlags werden als "broker-dealers" angerufen oder, wenngleich seltener, auch mit dem Namen "dual capacity traders" belegt.

Market-Maker üben nicht nur einen ausgleichenden, sondern daneben auch einen ordnenden Einfluss auf den Marktverkehr aus. Um dieses Zweckes willen richtet sich die Hauptbestrebung eines jeden Market-Makers darauf, die Liquidität des betreffenden Marktes in allen Richtungen zu befördern sowie dessen Beständigkeit und Durchsichtigkeit (Transparenz) aufzubessern, indem sie darauf hinwirken, als Vertragsgegner (Konterpart) sonstiger Marktteilnehmer durch öffentliche, jederzeitige Transaktionsbereitschaft einen ordentlichen, gefestigten Handel in dem von ihnen betreuten Handelsgegenstand zu gewährleisten ("Marktpflege" durch Betreuer; "qualified liquidity provider"). Da gemeinhin die hierbei zur Entstehung gelangenden und daraufhin offen bleibenden Posten notwendig einer alsbaldigen Deckung (Eindeckung, Hedging) bedürfen, liegt es in der Natur der Sache, dass "market-maker" in erster Reihe die Stellung eines Absicherers (Hedgers) oder eines Arbitragehändlers versehen, denn die eines Spekulanten.

 

Trifft es zu, dass durch Wahrnehmung von Arbitragegelegenheiten sich risikolos Gewinne erwirtschaften lassen?

Längst nicht; Arbitragevorgänge der Wirklichkeit sind vom Fluss der Zeit untrennbar und mit dessen Dasein sind sie auch ganz von selbst unleugbar den Marktgefahren ausgesetzt (Arbitragespekulation). Einmal entdeckt und eingeleitet, spielt sich eine Arbitrage bei ihrer Verwirklichung untrüglich nicht bloß in einem einzigen logischen Zeitpunkte ab – eine vollkommene Gleichzeitigkeit gibt es ohnehin nicht –, sondern prägt sich in Wahrheit aus als eine im Ablauf der Zeit beobachtbare (wenngleich, sobald durch eine Zeitlupe betrachtet, getrennt gehaltene, aber in sich geschlossene) Handlungsabfolge. Man pflegt diejenigen Marktteilnehmer, die sich darauf verlegt haben, auf verschiedenen Märkten gleichzeitig Umschau zu halten nach bestehenden Preisungleichmäßigkeiten ("Anomalien") zwischen den sich darbietenden Kaufpreis-Obergrenzen und Verkaufpreis-Untergrenzen eines Marktinstruments ein und derselben Gattung (Handlungsalternativen), von denen es lohnt, sie zum Zwecke der Gewinnerzielung mit einem Schlag auszunützen (Differenzarbitrage), als Arbitrageurs ("arbitragers") zu benennen. Neben der nötigen Achtsamkeit und Sachkenntnis ist die technische Voraussetzungsgrundlage für das zielsichere Aufdecken offenstehender Arbitrage-Fenster samt deren unverzüglicher Ausnützung ein unmittelbarer, ungestörter Marktzugang nah des Marktes auf kürzester Linie, verwirklicht durch eine blitzschnelle, weitestgehend sich selbst steuernde technische Handelseinrichtung.

Durchgängig jede gegebene Umsetzung einer Arbitrage erfordert im Handelsleben zum Mindesten zweierlei gesonderte Geschäftsabschlüsse. Der Arbitrageur kauft (vorwiegend im großen Maßstab, also vergleichsweise mit gar nicht unwesentlichen Handelsmengen) das billigere Instrument womöglich bei zeitgleichem (d.i. einem nur theoretisch denkbarem "simultanem", uno actu!) Verkauf des teureren, und zwar ohne dass hernach rein unter dem Strich nennenswerte Ausgaben auf seine Rechnung gehen. Verläuft alles dem Vorhaben gemäß, erhält er als greifbaren Erfolg davon gleichsam ein sich selbst finanzierendes Portfolio, das einen der Gewissheit ganz nahekommenden Reinertrag erwarten lässt. Nebenumstände, sei es die persönliche Risikoneigung, seien es sonstige aus der Finanzwirtschaft bekannte Hilfsgrößen, so etwa mathematische Erwartungswerte der Renditen oder Zeitpräferenzen des Entscheiders, sind für die den Arbitragehandlungen voraufgehenden Überlegungen schlechtweg ganz ohne Belang. Die als Ausbeute aus einer musterhaft durchgeführten Arbitrage eingeheimste Geldsumme beziffert sich allemal nach dem verwirklichten Unterschied (Marge) im Preise beider Marktinstrumente, gewendet auf den Aufhebungszeitpunkt des Geschäfts.

Sieht man genauer zu, so klafft zwischen der Entschließung zur Durchführung der Arbitrage und ihrer wahrhaftigen Umsetzung auf den Märkten eine zeitliche Lücke: Der Arbitragist handelt, auch wenn die Handlungszeitpunkte noch so nahe aneinandergerückt sind, nur fast zur gleichen Zeit auf verschiedenen Marktplätzen (= interlokale und intertemporale Preisausgleichung). Die Zeitspanne aber, die eine jede Arbitrage notwendig ausfüllt, ist unabweisbar mit Zufallsereignissen durchsetzt; folgerecht werden angestrebte (erwartete) Arbitragegewinne stets auch unsichere sein. Überdies müssen bei jeder wirklichen Umsetzung einer Arbitrage immerzu allfällige Handelsspesen eingerechnet und auch erbracht werden (Arbitragekosten; Transaktionskosten), womit aus sich heraus jeder in Aussicht genommene Arbitrageertrag von Anfang bis zu Ende in Frage gestellt wird. Nach dem Gesagten ist das Eine sofort einleuchtend: dass allein rein "akademische Arbitragen" gänzlich der Verlustgefahr entzogen sein können.

Der Arbitrage wird im Allgemeinen eine wichtige wirtschaftliche Aufgabe für die Herbeiführung "fairer" und angemessener Preise zugeschrieben: So wird wiederholt die Anwesenheit einer stattlichen Zahl von Arbitrageuren, die mit wachsamem Auge zur Durchführung von Arbitragen immerzu bereit stehen und die aus ihren höchst eigennützigen Bestrebungen das Marktgeschehen mit regem Eifer pausenlos zu verfolgen wissen (wie es die arbeitsamen Handelsmannschaften von Kapitalanlagegesellschaften, wie Hedge- und Investmentfonds, Banken und Versicherungen usf., zu tun lieben), als eine unabdingbare Voraussetzung genannt für die Verwirklichung einer erfahrungsmäßigen Grundausrichtung hin zu einem arbitrage-freien Gleichgewicht ("fair value") zwischen Termin- und Kassamarkt ("Zeitarbitrage"). Der durch eine einmal erkannte Arbitragegelegenheit entfesselte Ausgleichungsablauf hin zu einem Gleichgewicht vollzieht sich nun landläufig in der Weise, dass jeder über den gleichgewichtigen genug weit emporsteigende Marktpreis durch Abstrom von Finanzmitteln wieder auf das Richtmaß des vollkommenen Ruhepunkts hinuntergedrückt, jeder unterhalb diesen genug weit abfallende durch Zustrom von Finanzmitteln wieder darauf emporgehoben wird (Gesetz der Gewinnausgleichung). Die vordem sich vorfindende Kluft zwischen dem Marktpreis und seinem erkannten Richtstand ist keine Dauer beschieden, sie wird durch die ausgleichende ("nivellierende") Kraft der Arbitrage sogleich wieder getilgt.

Von der eben erörterten zeitlichen und örtlichen Arbitrage mit aller Strenge zu sondern ist der Begriff der Risikoarbitrage, die oft auch mit dem technischen Namen der "merger arbitrage" benannt ist: Auf Risikoarbitrage trifft man häufig und gern z.B. im Zusammenhang mit Unternehmungsübernahmeversuchen, die durch Aufkäufe von Anteilscheinen der angehenden Gesellschaft unternommen werden. Die das Differenzspiel betreibenden Risiko-Arbitrageurs erwerben Aktien der zu übernehmenden Wirtschaftseinheit, während sie (fast) gleichzeitig Aktien der aufkaufenden Wirtschaftseinheit (leer-)verkaufen. (Einen noch gänzlich anderen Begriffsinhalt erfährt der Arbitragebegriff im deutschen Handelsrecht: Darnach geht es um schlichtende Vereinbarung vor einem Schiedsgericht ("arbitration"). Die Mitglieder von Börsen sind übrigens gleich den Brokern i. d. R. verpflichtet, Streitigkeiten vor einem solchen Schiedsgericht auszutragen und beizulegen.)

Arbitrage (aus lateinischem arbitrium, »die Entscheidung«, »das Gutachten«, wie auch aus franz. arbitrer, »entscheiden«, »urteilen«, »Wert abschätzen«) beruht im Gesamtzusammenhang auf dem großen "Gesetz der Unterschiedslosigkeit der Preise" ("Law of One Price"), das für wirtschaftlicherweise gleichwertige Handlungsmöglichkeiten Preise von allenthalben gleicher Höhe behauptet. Eben dieser Richtsatz bildet überdies eine Grundsäule der wirtschaftlichen Werttheorie. Lohnenswerte Arbitragegelegenheiten setzen als ein wesenbestimmendes Merkmal die Beobachtung von "Ungleichgewichtskursen" voraus, die ihresteils in aller Regel wieder auf Uneinheitlichkeit des Wissenstandes unter den Marktteilnehmern zurückzuführen sind. Allein auf wahrhaftigen Märkten sind solcherart beständige Preisungleichgewichte von gesichertem Erfolg ("free lunch-Situationen") offenbar keiner langen Dauer fähig, käme dies tatsächlich doch dem Dasein einer Geldmaschine ("money machine") gleich. Anders gewendet: Sowie sich überhaupt je die Möglichkeit einer Arbitrage darbietet, ist sie von allein allen übrigen Anlagegelegenheiten haushoch überlegen; denn sie verspricht den ungefährdeten Gewinn. Marktvorkommnisse einer Gewinn verheißenden Arbitrage werden sich demnach in Wirklichkeit allenfalls vereinzelt und nur vorübergehend einstellen. Dies aber lehrt, dass erfolgverheißende Arbitragegelegenheiten letzten Endes immer nur auf und zwischen sogenannten ineffizienten Märkten im Sinne der Kapitalmarktgleichgewichtstheorie bestehen können; denn das Eine ist gewiss: Solange auf einem Markte noch Spielraum für gewinnträchtige Arbitragemöglichkeiten verbleibt, wird er sich kaum je in einem Gleichgewichtszustand befinden.

 

Ich bin ein warmer Freund der "technischen Analyse" ("chart analysis") und bevorzuge deshalb Charts als Grundlage für meine Anlageentscheidungen. Lassen sich denn allein mit Hilfe der Charttechnik, von Zufallstreffern absehend, auf längere Sicht überhaupt überdurchschnittliche Gewinne erreichen?

Nein. Hinter sämtlichen "Analysen und Methoden der Markt- und Charttechnik" mit ihren zahllosen mathematisch-statistischen Kennzahlen steckt nichts mehr als allein der Schein und Glaube, von Beobachtungen vermeintlicher Preisregelmäßigkeiten der Vergangenheit voraussehend auf die Zukunft schließen zu können. Ohne erkenntnistheoretischen Begründungszusammenhang als dem notwendigen Mittelglied jedes in sich schlüssigen Erklärungsgangs ist dieser Glaube doch gemessen an den Gesetzen der Denklehre Aberglaube und nichts bloß Aberglaube. Das Genauere darüber siehe Thema 14: Kritik der Charttechnik.

 

Ist es ratsam, EDV-gestützte Hilfsmittel, sog. Börsensoftware, als Behelf bei der Planung von Geldanlagen zu verwenden?

Ja und nein. Den Rechner-gestützten Börsenprogrammen ist immerhin zugute zu halten, im Geschäft der Geldanlageplanung die äußere Wiedergabe vom Lauf der Börsenkurse kraft ihrer beigebrachten bildlich darstellenden Hilfsmittel ansprechend und überschaubar zu gestalten und sie überdies durch umfang- und inhaltreiche Zahlennachweise zu ergänzen. So erleichtern sie zwar auf anschauliche Weise die Aufbereitung des Börsengeschehens und erhöhen die Übersichtlichkeit bei den Börsenkursen, vermögen am Ende aber nicht um ein Deut mehr zu leisten, als den vorliegenden Datenbestand stilgerecht aufzubereiten, der ohnehin schon durch verwirklichte (Ex-post-)Kurse greifbar vorhanden ist. Im Übrigen verliert in Bezug auf die Verwendung einer die Anlageplanung unterstützenden Börsensoftware das in nachstehender Abhandlung zur "Charttechnik" Gesagte kein Jota an Geltung. Das Nähere darüber siehe meine Schrift über die Verwendung EDV-gestützter Verfahrensweisen, d.i. durch Gebrauch von Börsensoftware, "Trading-Apps" u. ä. Anwendungen zur Geschäftsanlage.

 

Welchen Nutzen könnten Termingeschäfte für mich haben?

Unter einem Termingeschäft ("forward contract") versteht man ein Zeitgeschäft schuldrechtlicher Natur, das in der gegenwärtigen Gegenwart des Vertragsschlusses eine Anwartschaft auf ein in einer künftigen Gegenwart vorzunehmendes Rechtsgeschäft begründet (Vertrag über "Verträge" eines ferneren Tages). Ein solches zeigt sich in seiner selbständigen Eigenart immerhin verschieden von den Bargeschäften*, die ihrer Wesensbeschaffenheit gemäß sogleich mit ihrem Zustandekommen in der Jetztzeit zu erledigen sind. So werden übereinstimmend alle diejenigen Zeitgeschäfte, deren gemeinsame Wurzel der Sachverhalt ist, dass Vertragsschluss (= Verpflichtungsgeschäft) und Erfüllung durch Vollzug eines darauf gerichteten Handelsgeschäftes – das ist i. d. R. ein Kauf-, Tausch- oder Kreditgeschäft – in zwei oder mehr wesentlich verschiedene Zeitschichten einzuweisen sind, unter dem technischen Namen Termingeschäft zusammengefasst. Der Schlüsselgedanke, der sich um alle Formen von Termingeschäften rankt, ist mithin der, dass das zeitlich kausale Nacheinander von wechselseitiger Einwilligung in die Vertragsverpflichtungen und Erfüllung derselben zum angesetzten Termin um eine gewisse Spanne Zeit von gemeinhin mehreren Tagen, meist aber um Wochen oder vielleicht sogar um Monate auseinandergelegen ist.

[* Termingeschäfte unterscheiden sich damit nicht nur streng von Bargeschäften, sondern auch von gewöhnlichen Kreditgeschäften. Bei den Bargeschäften vollzieht sich im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses der Leistungsaustausch gleichsam synchron. Bezeichnend für Letzte dagegen ist, dass die Leistung der einen Partei, die des Gläubigers, in die Gegenwart, die schuldige Gegenleistung(en) der anderen, des Schuldners, in die Zukunft fällt (fallen).]

Termingeschäfte zeichnen sich im ökonomisch-technischen Sinne erkennbar durch eine ungemein vielseitige Anwendungsfähigkeit aus, als sie zweckbedacht in Abhängigkeit zu allerlei anderweitigen Rechtsgeschäften und Fremdereignissen gesetzt werden können (= Derivative Instrumente, Derivativgeschäft; vom lateinischen "derivare" = ableiten). Durch den sachgerechten Einsatz von Termingeschäften in Gestalt von Derivativen Finanzinstrumenten* auf den Finanzmärkten erweitert sich das Entscheidungsfeld des Disponierenden (als Ergebnis alternativer Vertragsgestaltungen) um eine Vielzahl von Handlungsmöglichkeiten, grundlegende ebenso wie bedarfsgerecht zusammengesetzte. Der besondere Vorzug der derivativen Finanzmarktinstrumente liegt somit auf der Hand. Vermöge ihrer ausgedehnten Variationsbreite lassen sie sich alle haarscharf ausrichten auf die vorgefasste Markterwartung ihres Anwenders, mit Einschluss seines geistig-seelischen Innenlebens. Das Letztgenannte umfasst, in jeder Marktlage besonders, die persönliche Empfindlichkeit gegen wirtschaftliche Unsicherheiten, d.i. die in der Person des Entscheiders liegende Risikoneigung. Mehr über den Gegenstand der Termingeschäfte siehe Thema 15: Was ist ein Termingeschäft?.

 

Was sind Hedgegeschäfte, wer ist Hedger?

Hedger ("Absicherer") sind von Natur aus risikoaverse Marktteilnehmer. Sie scheuen die Gefahr abträglicher Preisausfälle. Sie heben sich durch ihr eher zaghaftes Vorgehen zur Vorbeugung von Verlustgefahren in ihren auf dem Markt verfolgten Endabsichten klar von der Zunft der Spekulanten ab. Zur Gruppe der Hedger zählen diejenigen Personen und Organisationen, die ihre auf dem Kassa- oder Terminmarkt vorgenommenen Geschäfte vor allem als Vorsorgehandlung zur Preisrisikokompensation verstehen. Gewöhnlich stehen diese im Dienst des Absicherungszwecks offener Posten ("risk exposure") gegen Ertrags- und Vermögenswertverluste. Insoweithin sind ihre Finanzgeschäfte nicht etwa Ausfluss von Glücksspielen, sondern mit Rücksicht auf den gehegten Versicherungsgedanken stehen sie umgekehrt solchen schnurgerade entgegen. Eingerichtet werden Hedgegeschäfte durch Aufbau von zusammenstimmenden Positionen im Kassa- oder Terminmarkt, deren Preisunsicherheitsursachen zwar voneinander abhängig sind, sich jedoch wertmäßig in gegenläufiger Richtungen bewegen. Die Versicherungswirkung von Hedgegeschäften ist freilich nicht kostenfrei zu erlangen, sondern ist grundsätzlich mit einem Opfer belegt: dem Preis fürs Hedging. Dieser besteht entweder in einer eigens auszulegenden Geldsumme bei Optionsgeschäften oder offenbart sich beim Hedging mit unbedingten Termingeschäften (Futures, Forwards) implizit in Opportunitätskosten, besonders in herabgeschraubten Renditeerwartungen. Mit dem Namen Hedger werden demgemäß diejenigen Marktteilnehmer angesprochen, die vor allen Dingen die Ungewissheit über zukünftige Marktpreise abgenommen haben wollen und bereit sind, hierfür eine "Versicherungsprämie" zu zahlen. Hedger werden mit Spekulanten insofern häufig in Beziehung gebracht, als Spekulanten sich freiwillig dazu verstehen, den Hedgern das Kursrisiko gegen ein angemessenes Entgelt in Form einer entsprechenden Renditeerwartung abzunehmen. So gesehen wirken Hedgegeschäfte dahin – bewerkstelligt bspw. durch Errichtung einer Gegenposition am Terminmarkt mithilfe derivater Instrumente (risikokompensatorischer Akt) –, Preisunsicherheiten zu verlagern, weg vom Hedger eine Instanz weiter zu jenen Marktteilnehmern, die willens und in der Lage sind, diese zu schultern (Risikotransformationsfunktion von Hedging). Das gute Gelingen eines jeden Kurssicherungsgeschäftes beruht maßgeblich auf einer preisausgleichenden Wirkung der Kursbewegungen des Grundgeschäftes durch die eines hinzugefügten, dabei aber entgegengerichteten Finanzgeschäfts in Derivaten, kurzum auf Herbeiführung gegenläufiger Zahlungsflüsse. Bei einer Parallelbewegung der Terminkurse zu den Kursen am Spot- oder Kassamarkt eines abzusichernden Marktgegenstandes gleichen sich die anfallenden Kursgewinne und Kursverluste idealerweise vollständig aus. Hedger sind in Ausübung ihrer Tätigkeit zumeist vertreten durch institutionelle Marktteilnehmer, wie Banken und ihre Einzelabteilungen, Versicherungen, Pensionskassen, Investmentgesellschaften, Industrie- und Handelsunternehmungen es sind, und also eher selten einzelne private Wirtschafter.

 

Was ist der Unterschied zwischen einem Termingeschäft (= "Forward") und einem Terminkontraktgeschäft (= "Futures")?

Ein Termingeschäft ("forward commitment"; Forward-Kontrakt i.e.S. oder kurz "Forward") in seiner ureigensten Form geht hervor aus einer besonderen, auf rechtlich völlig freier Grundlage zuwege gebrachten wechselseitig bindenden, also rechtswirksamen Übereinkunft zweier privater Vertragsparteien: Ein ausdrücklich begründeter, unbedingt zu erfüllender wirtschaftswertiger Vertrag zwischen einem "Käufer" (Long) und einem "Verkäufer" (Short), durch den sie beiderseits Vorschriften treffen, einen in seiner Beschaffenheit genau umrissenen Vertragsgegenstand (wie es z.B. Waren genau bezeichneter Beschaffenheit, ganz bestimmte Wertpapiere, Devisen, Zinsinstrumente oder sonstige Verfügungsrechte sind) in einer ausbedungenen Menge (bzw. im Geldeswert eines bezeichneten Finanztitels), auf eine festgesetzte zukünftige Zeit (zum "Termin") gemäß dem bei Vertragsschluss abgemachten festbestimmten Austauschverhältnis (Terminpreis, Terminkurs) zu vertauschen. Das den Termingeschäften Eigentümliche ist demnach darin gelegen – der Name deutet in sinnfälliger Weise darauf hin –, dass ihr Vollzug (bei Handelswaren und Wertpapieren durch Lieferung, Übergabe, Empfangnahme und Bezahlung derselben zum Einigungspreis) ungleich Bargeschäften auf eine entlegenere Zukunft hinausgeschoben ist. –  Näheres hierüber s. Thema 16: Forward und Futures.

 

Immer wieder ist im Zusammenhang mit Termingeschäften von einem "Hebeleffekt" zu hören. Was versteht man eigentlich unter dem Begriff "Hebeleffekt"?

Mit Hilfe eines Hebels von genügender Stärke lassen sich vergleichsweise schwere Gegenstände mit verhältnismäßig wenig Kraftaufwand spielend leicht bewegen. Ein ganz ähnliches Verhalten legen gehebelte Termingeschäfte an den Tag: Mit leidlich kleinen Summen Geldes, die für den Einsatz oder Erwerb von Derivaten aufzubringen sind, lassen sich kraft eines hinlänglichen Hebels im Verhältnis dazu recht große Kapitalbeträge steuern – ein Mechanismus, der bei zutreffender Voraussicht des Kursverlaufs die Aussicht auf einen erhöhten Vermögenszuwachs verheißt. Derart verlockenden Gewinnaussichten stehen indes am anderen Ende des Hebels unverbrüchlich nicht minder hohe Verlustgefahren gegenüber. Als Erklärungsgrund für diese den Derivatemärkten allbekannte Erscheinung gilt folgender: Wer auf ungedeckte, unbedingte Termingeschäfte, wie etwa auf Futures-Kontrakte, eingeht, hat grundsätzlich für den Gesamtwert des Kontraktumfangs geradezustehen, unbeschadet des Umfangs der ursprünglich einzubringenden Deckungssumme (Margin) – also selbst dann, wenn für den Abschluss eines Futuresgeschäfts gleich zu eingangs, wie üblich, nur ein kleiner Bruchteil, etwa zwischen 5 und 20 Proz. des jeweiligen Kontraktgegenwerts genügen, als Einschuss ("initial margin") zu hinterlegen ist. Aber eben weil der Mindesteinschuss für die Begründung eines Futures (gleichwie der Erlangungsaufwand für allerhand andere Derivate) nur einen solch kleinen Teil des jeweiligen Kontraktgegenwertes ausmacht, kann der Einsatz dieser Instrumente vermöge ihrer zusätzlich verstärkenden Wirkungsweise aus sich heraus einen dem entsprechend starken oder gar überstarken Hebeleffekt in Bewegung setzen (auf Neudeutsch: "Leverage-Effekt"; "risk-return-leverage"). Dieser Hebel ist es, der zum Handel mit Derivaten außerordentlich verführerisch einlädt. Im Hinblick auf den Wirkungsgrad des Hebels greift das einfache Gesetz durch: je schwächer der prozentige Anteil des eingeschossenen Kapitals am Gesamtwert des Derivats, desto kraftvoller kann, bei vorgegebener Gestaltung des angesetzten Hebels, der Hebeleffekt seine Wirkung entfalten (gleich Hebelwirkung verminderter Ersteinschüsse auf die Eigenkapitalrentabilität, Margin-Rendite usw.). Durch Kreditfinanzierung lässt sich seine Wirkung sogar noch um ein Beträchtliches vervielfältigen.

Der Händler in Terminkontrakten kann mithilfe eines Hebels mehr gewinnen oder verlieren als er erwirtschaften würde, falls er bei gleichem Kapitaleinsatz den Hebel entbehren müsste. Auf manch einem der Terminmärkte – zumal auf jenen, die immer wiederholt heftigen Preisschwankungen unterworfen sind – vermag ein glücklich arbitrierender Händler kraft der höchstbeträchtlichen Hebelwirkung, die (als solche zwar kein wesenbestimmendes Requisit für die Klasse der Finanzderivate überhaupt, aber) einer ganzen Reihe von Derivaten eigentümlich ist, in kürzester Zeit auf das als Sicherheit bestellte Kapital ("initial margin", oder ebenso auf eine Optionsprämie) bezogene Gewinne einzustreichen, die mitunter Größenordnungen weit jenseits der 100%-Marke belegen. Und so fügt sich, dass es dem einen oder andern, der eine beneidenswert glückliche Hand beweist und den Hebel richtig anzusetzen weiß, beschieden ist, im Nu ein glänzendes Vermögen aufzuhäufen. Dieser beachtlichen Gewinnträchtigkeit hält im einen wie im andern Fall, wie angedeutet, die Wertgefahr (Verlustrisiko, Gefährdung des Vermögens, Insolvenzrisiko) allemal das Gegengewicht. Weil nämlich der Hebel nicht allein bei sich erfüllender Markterwartung, sondern grundsätzlich in gleichem Maße, nur mit umgekehrtem Vorzeichen, auch bei Misslingen der Handelsabsicht seine potenzierende Kraft entfaltet, können am Ausgang eines gehebelten Geschäfts leicht ebenso grelle Verluste stehen. Insofern ist jede vertragliche Bindung an ein gehebeltes Finanzmarktprodukt wahrhaft als ein zweischneidiges Schwert aufzufassen. Bei etlichen Formen von Termingeschäften, so etwa bei Short-Futures, Short-Forwards und Short-Call-Optionen u.dgl.m., ist der Steigerungsgrad möglicher Verluste, namentlich bei gröblicher Unachtsamkeit in der Anwendung, sogar ein über die Maßen hoher. Der Belauf möglicher Geldvermögensverluste aus einem verfehlten Einsatz vorstehend berührter Instrumente ist bezeichnenderweise nicht auf Ersteinlagen oder ausgelegte Prämien beschränkt, sondern kann aufs alleräußerste weit darüber hinausreichen, ja selbst bis auf eine unbestimmbare Grenze buchstäblich ins Ungeheuerliche wachsen. Reinrechnerisch gedacht, sind dem Verlust des Händlers dieser Instrumente bei steigenden Marktpreisen also gar keine Schranken gesetzt. Füglich muss für das Eingehen spekulativ angelegter Termingeschäfte die Klugheitsregel greifen, dass nur so viel Wagniskapital aufs Spiel gesetzt werden sollte und darf, dass eine damit geschulterte Verlustgefahr auf jeder Stufe tragbar bleibt. Dieser Vorsatz schützt nicht nur vor den Verdrießlichkeiten eines kurzfristigen Liquiditätsengpasses, sondern hilft 1.) ein Hineinrutschen in eine das wirtschaftliche und bürgerliche Dasein gefährdende Lage als leidige Folge eines möglichen Fehlschlags verhüten und leistet 2.) Gewähr dafür, dass das altgewohnte Wohlleben und der standesgemäße Lebensfuß zwischenzeitlich nicht getrübt und auch sonst das Auskommen in fernerer Zukunft nicht erschwert werde.

Ein Beispiel zur Erläuterung des Hebeleffekts: Der Ersteinschuss für einen Euro-Bobl-Futures der Terminbörse Eurex (Produktkürzel: FGBM) mag auf 1000€ angesetzt sein. Kauft ein Händler diesen Futures bei einem Börsenterminkurs von, sagen wir, 105,00% ("long"), so bewegen Kursänderungen des Futures, trotz vergleichsweise geringem Einschussbetrag, immer den gesamten Wert der zugrunde liegenden Anleihe, hier also einen von 105000€ (d.h. 105,00% von 100000€ Nominalwert) im Ganzen genommen. Steigt der Futureskurs in der Folgezeit beispielsweise auf 115,00% empor, so gewinnt der Händler 10000€ hinzu. Bezogen auf seinen ursprünglich hinterlegten Einschuss von 1000€ – den, mitsamt dem Gewinn, unser Händler bei Glattstellung des Futures selbstverständlich zurückerhält – errechnet sich eine Margin-Rendite von (10000/1000) × 100 = 1000 %.

Ergebnis: Der Hebeleffekt von Finanzderivaten bewirkt, dass jede Kursänderung beim derivativen Instrument, anteilig genommen, sich in einer auf ein Mehrfaches gebrachte gesteigerte oder verminderte Margin-Rendite niederschlägt.

Nicht bloß die aufgebrachten Brokerspesen, sondern auch die sog. indirekten Ausführungskosten, die neben möglichenfalls entgangenen Zinseinnahmen zusammen stets den Löwenanteil der für eine Teilnahme am Terminhandel auflaufenden Kosten ausmachen, verändern den Hebeleffekt einseitig zu Lasten des Derivate-Händlers; denn alle diese Kostengrößen müssen wenigstens erst zurückverdient werden, sonst schmälern sie etwaige Gewinne bezw. erhöhen anfallende Verluste.

 

Was sind Zertifikate?

Zertifikate (lat., »Beglaubigungsschein«) des Finanzmarktes wie auch alle sonstigen von Bankhäusern* ersonnenen künstlich neugestalteten Erzeugnisse stammverwandter Natur ("strukturierte Produkte") stehen in ihrer äußeren Schlussform bei genauerem Zusehen mit den Kernderivaten, verkörpert durch Futures, Forwards und Optionen, in einer nichts mehr als losen Verknüpfung zueinander. Allein der Einheitlichkeit ihres Grundgedankens, der allen Derivaten gleichermaßen zur Folie dient – so nämlich das Herleiten ihres Wertes von andern Werten –, ist es zu danken, dass sie in ihren Marktergebnissen gewisse Entsprechungen hervorzubringen tauglich sind. In allen anderweitigen Rücksichten aber geben sie, wie im Folgenden auseinandergesetzt, eine tiefe innere Wesensverschiedenheit zu erkennen. Derivative Finanzmarktinstrumente im ausgezeichneten Sinn stellen herkömmlich Termingeschäfte vor, deren Preise und Werte sich nach wohlbekannten Grundregeln in schlüssiger Weise ableiten lassen voraussetzungsweise von mindestens einer der im Marktverkehr allgemein verbreiteten Veränderlichen (d.i. in fachlicher Sprache von einer "originären Variablen" abgelesen).

[* Anmerkung: In der Verkehrssprache der Werbeträger von Banken steht für die Klasse der kunstreich herausgeputzten Anlage- und Hebelprodukte allein das Schlagwort "strukturierte Produkte" ("structured products") in Übung. Meines Erachtens ist die erweiterte Aufschrift "umgestaltete ('umstrukturierte') Finanz-Erzeugnisse", wenngleich weniger schneidig, sprachgemäßer. Sie ist umso mehr zu befürworten, als durch sie der Sachverhalt weitaus treffender und bezeichnender zum Ausdruck kommt, dass derartige Finanzmarkttitel nichts als einen Abglanz herkömmlicher Arten von Finanzinstrumenten abgeben, denen jedes für sich noch besondere Zutaten angefügt wurden. Als solcher tragen sie sich rein künstlich zusammen aus einem Mischmasch mosaikartig ineinander geschobener Bausteine, in dessen Gerüst zumal allerlei alteingeführte Derivate, so vornehmlich Futures und Optionen, ihren Platz haben.]

Zertifikate jeglicher Spielart ("...-linked certificates of deposite") stellen sich rechtlich genommen als Schuldverschreibung, also als verbriefte Anrechte aus übertragbaren Kreditverhältnissen, dar. Im Unterschied zu herkömmlichen Schuldverschreibung mangelt es Zertifikaten allerdings an dem Merkmal periodisch wiederkehrender Zinszahlungen. Stattdessen wird ihr Auszahlungsprofil von der Wertentwicklung eines hergenommenen, den Markbedingungen unterworfenen Vermögenswertes abgelesen. Sie unterliegen damit nicht nur der Gefahr einer erhöhten Schwankungsanfälligkeit des Marktpreises, sondern als urwüchsige Schuldverschreibung füglich auch den gewöhnlichen Gefährdungen durch die Bonität des Emissionshauses (d.i. des Ausstellers, also der Bank, Sparkasse u.dgl. als der Schuldner, der sie herausgibt), und nicht zum wenigsten dessen Insolvenz- und Kreditrisiko (Emittentenrisiko). Der Käufer von Zertifikaten nimmt, im Gegensatz etwa zu Fonds, die als solche stets ein geschütztes Sondervermögen bilden, durch den Erwerb und Besitzstand derlei Papiere die Stellung eines Gläubigers des ausgebenden Kreditinstituts ein. Wie alle Welt weiß, können Banken gleich anderen schuldenden Einzelpersonen in Zahlungsverlegenheiten geraten oder gar fallieren. Aus eben diesem Grunde ist die Rückzahlung des ausgelegten Kapitales an den Inhaber des Zertifikats nichts weniger als gesichert oder verbürgt – selbst dann nicht, wenn es sich beim fraglichen Zertifikat um ein sogenanntes "Garantiezertifikat" dreht oder, wie es gelegentlich vorkommen mag, es vorher mit kaptivierenden Worten als zusätzlich besichert angepriesen, von der glänzendsten Seite beworben oder das Schuldnerrisiko schlicht wegeskamontiert wurde!

Zertifikate in ihrer reichen Mannigfaltigkeit lassen sich allesamt mit den verbrieften derivativen Finanzinstrumente in Reihe und Glied stellen. Sie sind von Haus aus, ab ovo, so beschaffen, dass sie vorrangig den privaten Geldanleger ("retail client") apostrophieren. Wohl allein dem Gewerbefleiß und der Neuerungssucht der mit unermüdlicher Schaffenskraft begabten Potenzen der Emissionshäuser ist es zu schulden, dass gegenwärtig, zumal auf deutschem Boden, ein schier unüberschaubarer Krautgarten von Zertifikaten und ähnlich gearteten "um-strukturierten" Erzeugnissen verschiedenster Färbung den Geldanleger beglückt. Die vergleichsweise geringen Kosten, die für die erste Herausgabe der Papiere zu Buche schlagen, tragen wohl ein Übriges zu ihrer überschäumenden Vermehrung bei. Mittlerweile zählen sie nach vielen, vielen tausenden. Und so bleibt es nicht aus, dass einer, der Geschmack an Papieren dieser Art findet und der sich auf diesem Felde redlich um Überblick bemüht, schon nach einer ersten mehr nur flüchtigen Sichtung des Produktenmarktes sich mit dem schier in Unmasse sich darbietenden Angebot in vollem Schwalle überschüttet sieht.

Der eigentliche Nutzen vom Gebrauch von Zertifikaten mag für den Geldanleger, der sich damit abgibt, darin liegen, dass er dank der gegebenen Angebotsfülle an zupräparierten Papieren ebenso wie von jeher durch Optionen und andere Finanzderivate an der begehrten Marktentwicklung beinah jedes Vermögenswertes (jeder Anlageklasse, "asset class") teilzuhaben vermag: sei es nun an steigenden oder fallenden, sei es an gleichbleibenden oder selbst pfadlosen Preisen eines solchen. Dem Grundsatz nach sind hierbei die unterschiedlichsten Aufmachungen denkbar: ein proportionales oder gar überverhältnismäßiges Beteiligungsversprechen an der Kursentwicklung ebenso wohl wie ein von der Gestaltung gewisser Verhältnisse abhängig gemachtes ("financial engineering"). Auch wenn in aller Strenge laufend marktgerechte Kurse gestellt werden sollten, so zeigen die Dinge genommen wie sie sind, dass der Handel in diesen Titeln bedauernswerterweise im ganz überwiegenden Großteil darniederliegt. Und in Krisenzeiten, soviel hat sich herausgestellt, erwiesen sich manche der Papiere bisweilen als kaum oder als gar nicht mehr handelbar – eine jener Unfertigkeiten, die einer gedeihlichen Entwicklung von Zertifikaten überaus hinderlich sind.

Zertifikate werden sowohl am Kassamarkt von gesonderten Börsenplätzen als auch im außerbörslichen Bereich (OTC) umgesetzt. An Bezugsgegenständen von Zertifikaten kommt grundsätzlich die gesamte Spannweite von Anlageklassen und Marktvariablen sowie deren Mischungen in Betracht. Demzufolge strotzt es hier geradezu von einem Benennungsmischmasch aus zum Teil bunten, hochklingenden und abenteuerlichen Wortgefügen, wie Index-/Tracker-Zertifikate, Basket-Zertifikate, Airbag-Zertifikate, Discount-Zertifikate, Bonus-Zertifikate, Express-Zertifikate, Rohstoffzertifikate, Hebel- und Knock-out-Zertifikate und so fort ins Uferlose, und innerhalb jeder dieser Gattungen von Zertifikaten gibt es wieder eine Unzahl einzelner aufgeputzter Spielarten. Die Laufzeit von Zertifikaten (das Kreditverhältnis) kann auf eine ganz bestimmte Frist begrenzt ("closed end") wie ebenso gut auch unbefristet ("open end") sein, oder, was gleichfalls denkbar ist, der Herausgeber behält sich gar unter gewissen für ihn vorteilhaften Ausgangsbedingungen schon im Begleitschreiben (dem Emissionsprospekt) ein Aufkündigungsrecht unmissverständlich vor.

Zertifikate schienen bis vor kurzem noch in der Gunst der Privatanleger weit obenan zu stehen. Angelockt durch überverhältnismäßig hohe Gewinnsätze (Renditen) im Begebungsgeschäft mit Zertifikaten sowohl als im Geschäft mit den ihnen nah verwandten (Hebel-)Produkten fanden hierzulande immer mehr Bankhäuser ein ausgebreitetes Betätigungsfeld vor, auf dem ihre mathematisch wie künstlerisch ebenso begabten Hilfskräfte schöpferisch zu walten und ihren Erfindungsgeist im großen Stile anzubringen verstanden. Die jüngst zugewachsenen Einsichten der modernen Finanzierungsforschung geben ja auch allen Stoff dafür her, die Geldanleger nun mit einer Unmenge schmucker, doppelgleisiger Papiere zu beglücken. Das fand vor allem bei wagemutigeren Sparern warmen Beifall, jedenfalls genug davon, um der Versuchung zu erliegen, ihr Erspartes in die neu ausgesonnenen Kunstpapiere hineinzustecken. Als unausbleibliche Folge davon schoss der Markt für Zertifikate prächtig ins Kraut. So blühte er ein ganzes Weilchen üppig wuchernd empor und konnte sich immer umfänglicher Boden erobern. Doch mit dem Geschäftszusammenbruch der amerikanischen Investmentbank (Spekulationsbank) Lehman Brothers Inc. im Jahre 2008 und den hierdurch entstandenen herben Verlusten, die die davon betroffenen Halter der Zertifikate seitdem zu verschmerzen hatten, geriet das Ansehen der Zertifikate jählings in Erschütterung und begann allmählich zu ermatten. Angesichts des mit einem Male wegbrechenden Umsatzes hat sich denn auch mittlerweile einige Ernüchterung im Geschäftszweig der Zertifikate eingestellt, so nämlich, dass selbst das Vertrauen in den Reihen ihrer glühendsten Anhänger wankend geworden ist.

Im Hinblick auf die Gewinnmarge, die den Banken aus der Begebung von Zertifikaten zufällt, ist es vielleicht nicht unnötig zu bemerken, dass findige Köpfe, die am Finanzmarkt einen gegebenen Einkommensstrom aus herkömmlichen Instrumenten (Aktien, Anleihen, Futures und Optionen) unter Einsparung von Gebühren, jedoch zu annähernd gleichen Bedingungen, in einen andersartigen, dazu äquivalenten umzugestalten wissen, nicht gewillt sein werden, andere, die dies für sie tun, dafür zu bezahlen.

 

Obige kleine Sammlung von Fragen und Antworten zum Wissensstoff über Geld und Börse wird in zwangloser Folge vermehrt und – wo für nötig erachtet – noch verbessert und ergänzt.

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Diese Netzseite ist mit voller Ausschließlichkeit auf die Vermittlung des Lehrstoffes zum ausgesprochenen Zweck der Aufklärung über Kapitalmarktfragen gerichtet; unbekümmert darum darf ihr Inhalt nicht im Geringsten als Geldanlageempfehlung der Missdeutung ausgesetzt werden. Wiewohl der Schreiber dieser Zeilen den gesamten Wortlaut nach Kräften und mit größter Gewissenhaftigkeit einer inhaltlichen Überprüfung unterzogen und, wo nötig, bei ihrer Erstellung nur aus Erkenntnisquellen geschöpft hat, die auf der Höhe wissenschaftlicher Forschung stehen und auf die er pochen kann, übernimmt er keine Verantwortung für Schäden oder Verluste, die unter Umständen auf unvollständige Aussagen, unzutreffende Aussprüche oder andere Unebenheiten zurückzuführen sind.

 

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"Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu handeln: erstens durch nachdenken, das ist der edelste,
zweitens durch nachahmen, das ist der leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der bitterste."
Konfuzius (551 - 479 v.Chr.), chin. Philosoph

 

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Stand: 17. April 2024. Alle Rechte vorbehalten.