Börsengehandelte Optionen

Optionen des Finanzmarktes ("exchange-traded
option", "listed option"; "financial option") werden
an den Welt-Optionsbörsen wie auf jedem freien, offene und organisierten
Markt grundsätzlich in gleicher Weise gehandelt wie es von börsengängigen
Wertpapieren (Aktien, Anleihen usw.) und ETFs bekannt ist: Sie werden
an dem betreffenden Börsenplatz in freiem Wettbewerb angekauft, verkauft,
darüber hinaus auf Erfordern durch die Clearing-Stelle
ausgeübt, sonst zum Schluss durch sie abgerechnet und abgewickelt. Den
Anforderungen der Zeit angemessen, läuft der Markthandel mit Optionskontrakten
nach heutigen Verhältnissen weit mehrheitlich auf elektronischem Wege
über Computerbörsen ab, das
Übrige wird auf dem Börsenparkett abgewickelt. Wie auf der
vorigen Seite schon angedeutet, lassen sich
sämtliche Optionen nach ihrem Aufbau und Inhalt in
zwei voneinander zu unterscheidende Grundformen ("option type")
einteilen: in 1.) Kaufoptionen und 2.) Verkaufoptionen.
Die Börsen stellen stets beide Formen für einen geregelten Handelsverkehr
bereit. Die an den Börsen aufgeführten Kaufoptionen heißen
Calls, die
dort verfügbaren Verkaufoptionen werden als
Puts angesprochen.
Aus einer an der Börse, z.B.
an der Chicago Board Options Exchange
Cboe, erworbenen
Call-Option leitet deren Käufer und Halter rechtmäßig die Anwartschaft
ab auf Bezug, d.h. Einnahme einer Long-Position ("long market position"),
des dem Optionsgeschäft zugrunde gelegten Gegenstandes ("underlying
asset", "underlying security", "underlier") innerhalb
oder am Ende der Optionsfrist. Im Falle eines Puts steht ihm das Anrecht
auf die seinerzeitige Veräußerung des Underlyings zu, wodurch er die
Short-Position einnimmt ("short market position"). Dieses Recht
muss der Optionsinhaber freilich nicht beanspruchen. Er wird es nur
abfordern, falls ihm das einen geldwerten Vorteil einbringt, entweder
schon während der Laufzeit der Options ("early exercise") oder
spätestens bei Verfall, sofern das Recht bei Ablauf der Optionsfrist
nicht ungenützt vergehen soll. Falls es sich jedoch nicht rechnet, das
Optionsrecht geltend zu machen, verfällt die Option wertlos. Der Käufer
erleidet dadurch einen Verlust in Höhe des Kaufpreises der Option, also
der anfangs bezahlten Prämie, die, verglichen mit dem Kaufpreis des
Optionsgegenstandes selbst, in aller Regel nur einen Bruchteil dessen
ausmacht. Mehr verlieren kann es nicht.
Überdies steht dem Halter einer jeden
börsengehandelten Option insbesondere auch das Eigenrecht zu, sein Recht
aus der Option nach Gutbefinden zu den bekannten Börsenzeiten zum laufenden
Marktpreis durch Verkauf einer identischen Option auf andere Marktteilnehmer
weiter zu übertragen ("traded options"), geradeso wie dem Verkäufer
und Stillhalter das Recht zukommt, sich nach bester Einsicht durch Kauf
einer gleichen Option ("identical terms") wieder einzudecken
und sich so aus seiner Liefer- bezw. Leistungspflicht zu befreien. Auf
diese Weise lässt sich das bis dahin sicher erreichte Ergebnis (Geschäftsgewinn/-verlust)
aus dem Optionsgeschäft unter den gegebenen Bedingungen und Marktverhältnissen
geradewegs verwirklichen. Um beim Kauf und Verkauf von börsengehandelten
Optionen allemal einen angemessenen und marktgerechten Optionspreis
zu erlangen, bedarf es mit Notwendigkeit eines streng geregelten, möglichst
flüssigen (liquiden) Börsenverkehrs in Optionen. Für die notwendige
Liquidität auf den Optionsmärkten sorgen besonders berufene Marktteilnehmer:
die Market-Maker.
Wer mit einem alleinstehenden Eröffnungsgeschäft
("opening trade") einen Call- oder Put-Optionskontrakt kauft,
besitzt eine Long-Position in dem bezeichneten Kontrakt ("long contract
position"); wer demgegenüber mit einem solchen einen Call- oder
Put-Optionskontrakt verkauft, nimmt eine Short-Position in dem Kontrakt
ein ("short contract position"). Ein Options-Käufer und
Trader ("outright
buyer") betreibt den Optionshandel entschieden um des Gewinnes willen,
der Options-Verkäufer und Trader auf der Gegenseite der Einkommenserzielung
halber. An einer leibhaftigen Bindung an dem Gegenstand seiner Spekulation,
dem jeweiligen Basisgut, von dessen Preiswechsel der Ausgang seiner
Geschäfte im letzten Grunde abhängt, liegt dem auf Gewinn bedachten
Optionshändler in aller Regel wenig oder nichts. Alles dreht sich ihm
entweder um die Preisgestaltung ("directional trading"), zumal
um den Grad der Preisschwankungen ("volatility-based trading").
Doch ebenso gut wie zur Gewinn- und Einkommenserzielung ist eine Verwendung
von Optionen zu Wertsicherungs- (Hedging)
oder Arbitragezwecken
möglich, wie fernerhin zur Betätigung als Market-Maker im Berufsgeschäft
mit Optionen. Aber auch zu sonstigen Zwecken lassen Optionen sich gefällig
heranziehen, so z.B. zur Erzeugung
einzigartiger Rendite- zu Risiko-Verhältnisse.
Ein wohl ausgebildeter Börsenhandel in
Optionen von hoher Liquidität
setzt eine zweckerfüllende Standardisierung (Normung) der Ausstattungsmerkmale
von Optionen voraus. Eine vorgelagerte Vereinheitlichung der Optionskontrakte
durch die Börse bewirkt, dass alle Optionen von gleicher Ausstattung
("option series") im Börsenverkehr fortan als untereinander vertretbar
(fungibel) gelten, d.h. jeder
einzelne Optionskontrakt aus einer bestimmten börslichen
Optionsserie schließt stets
auch die gleichen Rechte und Verpflichtungen ein wie alle übrigen dieser
Serie sonst (Standardisierung als Voraussetzung für Fungibilität
von Optionen). Für den Händler von Optionen hat dies insbesondere den
Bequemlichkeitsvorteil voraus, dass offene Posten in börsennotierten
Optionen sich innerhalb der festgelegten Börsenzeiten jederzeit mit
leichter Mühe aufbauen und bei Geneigtheit ebenso leicht wieder schließen
lassen, ohne von der betreffenden Vertragsgegenseite erst die Erlaubnis
erwirken zu müssen. Die gesamte Bauart einer börsennotierten Option
ist letzten Endes darauf angelegt, der einfachen und bequemeren Handelbarkeit
wegen eine Entpersönlichung bis aufs Äußerste zu schaffen, wobei im
Handelsverkehr selbst die Optionsbörse zusammen mit dem ihr angeschlossenen
Clearinghaus immerzu in der Mitte stehen. Durch einen börsenmäßigen
Handelsablauf wird nicht nur das Ziel der leichten und kostenersparenden
Handelbarkeit erreicht, sondern er vereinfacht die Geschäfte außerordentlich,
wirkt anspornend auf den Verkehr und trägt außerdem für die nötige Rechts-
und Planungssicherheit Sorge.
Börsengehandelte Optionen sind – anders
als etwa Optionsscheine – erklärtermaßen nicht durch Wertpapiere ("securities")
verkörpert; sie sind zertifikatlos*. Sie treten an den Optionsbörsen
("options exchanges") in Form von normierten Verträgen
in Verkehr. Um einen geregelten und fungiblen Börsenhandel (Sekundärmarkt),
eine hohe Markttransparenz und einen leichten Marktzugang bei gleichzeitig
möglichst niedrigen
Transaktionskosten
für Optionsgeschäfte sicherzustellen, legen die Optionsbörsen die einzelnen
Vertragsbedingungen von Optionen (Options-Kontraktspezifikationen),
bis auf den Preis, mit allen Einzelheiten schon im Voraus endgültig
fest: Art, Menge und Güte des zugrunde liegenden Vermögenswertes, Fälligkeit
der Optionskontrakte, die Ausübungspreise und -bedingungen und eine
ganze Reihe anderer wichtiger Erfordernisse. Insoweit ist jede börsengehandelte
Option mit einem zuvor festgelegten Mustervertrag vergleichbar, für
den allein der Kurs (die Optionsprämie) selbständig börslich auszuhandeln
ist. Er wird im börsenmäßigen Wettbewerb in derselben Weise fortlaufend
festgestellt, wie man es von den Kursen der Aktien und anderen Wertpapieren
her gewohnt ist: durch Nachfrage ("bid") und Angebot ("offer").
[*
Optionsscheine ("warrants")
dagegen sind durch Urkunden verbriefte Optionsrechte, die in aller Regel
auch an Börsen gehandelt werden. Aktienoptionen werden nicht von der
betreffenden Aktiengesellschaft geschaffen und in Verkehr gebracht,
sondern zwischen den Börsenteilnehmern je für sich an der Börse ausgehandelt.]
Da Optionskontrakte keine Wertpapiere
sind, gelangen sie anders als Aktien nicht zur Ausgabe (Emission), sondern
entstehen, und zwar grundsätzlich ohne Mengenbegrenzung, schlicht durch
Zusammenführung ("matching") von eingebrachten Kauf- und Verkaufsofferten
der Börsenteilnehmer (Orders). Auf ganz die
gleiche Weise lassen sich umgekehrt bestehende Optionskontrakte durch
entsprechende Kauf- oder Verkauforders ebenso leicht wieder schließen
("close out", "offset"). Letzteres hat besonders für den
stillhaltenden Optionsverkäufer den Vorteil voraus, nicht mehr zwingend
abwarten zu müssen, ob und wie sich sein Vertragspartner entscheidet,
seine Option zu halten oder sie auszuüben. Er kann sich zu den Börsenstunden
jederzeit durch Rückkauf einer gleichartigen Option zum vorliegenden
Marktpreis eindecken. Börsengehandelte Call- und Put-Optionen ("traded
options") werden an den Optionsbörsen mit ihrem Börsenkurs (Optionspreis,
Prämie, "premium") notiert, das ist der am Markt sich durch
Angebot und Nachfrage frei bildende Preis. Börsenkurse für Optionen
kommen an den Optionsbörsen also geradeso wie die Kurse aller anderer
Marktgegenstände allein durch das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage
zustande, wobei Letztere sich, neben anderen, immerfort an dem Wert
des unterliegenden Marktgegenstandes anlehnen wird (Näheres zur Wertbestimmung
von Optionen s. folgende Seite). Die Preisvermerk
von Optionen wird an den Börsen heutzutage vorherrschend in
Währungseinheiten und Untereinheiten
(Dollar und Cent, Euro und Cent usw.) für je eine Einheit des Basisgegenstandes
an einem Kontrakt ausgedrückt, wobei der Mindestschluss bei börslichen
Optionsgeschäften stets je ein (1) Optionskontrakt beträgt.
Darüber hinaus stellt eine i.
d. R. rechtlich selbständige Körperschaft: die
Abrechnungsstelle der Optionsbörse
(Liquidationskasse,
"clearing house"), wie z.B.
die
Options Clearing Corporation in den Vereinigten Staaten eine
ist, sicher, dass unter Beachtung einschlägiger Hausregeln und Verordnungen
– zu nennen sei insbesondere das sogenannte "marking-to-market"
sowie das Margen-System, welches im Falle einer gewagten Stillhalterposition
vorschriftsmäßig Anwendung findet – die ordnungsgemäße Erfüllung aller
Optionsverträge zu keiner Zeit infrage steht. Dies hat zum Erfolg, dass
in jedem Einzelfall die betreffenden Marktpartner einer vorherigen Bonitätsprüfung
überhoben werden, obwohl die miteinander Vertrag schließenden Parteien
eines Börsenoptionsgeschäftes sich in den wenigsten Fällen persönlich
bekannt sein werden ("Prinzip der Entpersonalisierung"). Gefahrenquellen,
die in der Person des Marktpartners begründet sind, werden sonach durch
strengstens einzuhaltende Regeln und Gepflogenheiten (Usancen) im Optionshandel
zuverlässig trockengelegt. Zu beachten ist, dass in Nordamerika der
Kauf von Option mit einer Laufzeit von weniger als neun Monaten bis
zum Verfall, gleichviel ob Optionen auf Aktien, Indizes, Devisen oder
auf Futures ("futures options"), nach demselben Verfahren berechnet
und abgewickelt wird, wie beim Ankauf von Aktien, namentlich nach dem
sog. "stock-type settlement". D.h.
die Optionsprämie ist sofort in voller Höhe zu bezahlen, die aus dem
Optionsgeschäft während der Laufzeit anfallenden Gewinne und Verluste
werden erst bei Verkauf der Option zahlungswirksam.
In den Vereinigten Staaten zählen nach
der Gesetzgebung (Johnson-Shad Accord, 1982) alle Kassaoptionen auf
Aktien ("stock options"), Anleihen, Devisen wie auch solche auf
ETFs ebenso wie die Anteile selbst zum Gebiet des Wertpapierhandels.
Damit unterstehen sie gemäß
Börsengesetzes von
1934 ("Securities Act") den Bestimmungen der Börsenaufsichtsbehörde
Security and Exchange Commission
SEC. Die gleiche
Zuständigkeit der SEC gilt zudem für Index- und Devisenoptionen sowie
für Optionen auf amerikanische Staatsanleihen. Dagegen werden sämtliche
Optionsgeschäfte auf Terminkontrakte (Futures-Optionen),
die in Amerika als solche erst im Jahr 1982 eingeführt wurden, von der
Commodity Futures Trading Commission
CFTC beaufsichtigt. Vereinheitlichte Call-Optionen auf Aktien
wurden in Amerika zum ersten Mal am 26. April 1973 börslich gehandelt,
so nämlich an der Chicago Board Options Exchange (Cboe),
die auch noch heute als die größte und besuchteste Optionsbörse der
Welt gilt. Als Basistitel dienten einst nicht mehr als 16 verschiedene
Aktienwerte mit je drei verschiedenen Terminfälligkeiten. Der Handel
mit Put-Optionen folgte erst 4 Jahre später. In der Gegenwart werden
an der Cboe mehrere tausend Aktien und Aktienindices aufgeführt.
Optionen auf Welthandelswaren ("commodity options", "options
on actuals") wurden hingegen schon sehr viel früher an verschiedenen
Börsen der Vereinigten Staaten gehandelt. Noch weitere große Optionsbörsen
in den Vereinigten Staaten sind die seit 2016 zur NASDAQ gehörige
International Securities Exchange (Nasdaq
ISE), an der gegenwärtig Optionen auf mehr als
3000 verschiedene Aktiengesellschaften,
ETFs und Index-Produkten notiert werden, sowie selbstverständlich auch
die New York Stock Exchange (NYSE),
nebstdem für Optionen auf Derivate der Chicago Board of Trade
(Cbot, eine Abteilung der
CME Group),
die
AMEX der NYSE und, nur mit Finanztiteln als Underlying,
in Europa die zur Intercontinental Exchange (ICE NYSE Group)
gehörende London International Financial Futures & Options Exchange
(LIFFE),
die der Deutschen Börse AG und Schweizer Börse zugehörige
European
Exchanges (Eurex)
sowie für Aktienoptionen endlich die
Euronext. In Deutschland wurden mit der Gründung der Deutschen
Terminbörse (DTB) die ersten Aktienoptionen aufgrund historischer
Gegebenheiten vergleichsweise spät, nämlich erst vom 26. Januar 1990
ab, auf 14 verschiedene Aktientitel börslich gehandelt.*
[* Anzumerken ist,
dass ab Mitte der 1970er Jahre hierzulande bereits als gesondertes Teilgebiet
des Amtlichen Handels der Handel mit Optionen auf 38 marktbreite Aktien
aufgenommen wurde.]
Neben weiteren größeren
Optionsbörsen gibt es heute zudem noch zahlreiche Optionsbörsen mit
überwiegend regionaler Bedeutung. Oberster Zweck aller Terminbörsen
ist die zeitliche und örtliche Zusammenziehung des Handelsverkehrs
an einem allbekannten (mit der technischen Entwicklung jüngst auch
virtuellen) Ort, was nicht nur zu einer Steigerung der Nachhaltigkeit
des Verkehrs und der Marktliquidität führt, sondern auch eine Verringerung
der Handelsspesen (Transaktionskosten) bewirkt ebenso wie es Schutz
vor unlauterem Gebaren schafft. Darüber hinaus erzeugt die Publizität
des Marktgeschehens eine spürbare Senkung der Informationskosten und
trägt damit in beträchtlichem Maße zur Steigerung der sog. Effizienz
von Kapitalallokationen überhaupt bei.
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Anfangs noch wurden
an den ersten, vorkämpferischen Optionsbörsen Option allein auf Aktien
gehandelt. Doch nach und nach traten immer neue Grundgegenstände hinzu.
Anlass hierzu gaben die gehäuft auftretenden, unberechenbaren Preisschwankungen
an den Marktplätzen, die den Ruf nach wirksamen Sicherungsvorkehrungen
laut werden ließen (Hedging). Die an den Welt-Optionsbörsen verhandelten
Options-Produkte unserer Tage zeichnen sich indessen durch eine breite
Vielfalt verschiedener Waren und Finanzierungstitel aus, die den dort
umgesetzten Kontrakten zur Grundlage dienen. Diese reicht bei den Finanz-Optionskontrakten
angefangen von Aktien, Indizes, Devisen, Zinstiteln des Kassamarktes,
wie es Staatsanleihen oder kurzfristige Termineinlagen sind (Kassaoptionen,
"options on actuals"), bis hin zu zweifach derivativen Termingeschäften
in Gestalt von Optionen auf Optionen ("compounded options") und
Optionen auf Futures ("options on futures", "futures options").
Neben den an Börsen zugelassenen Aktien-
und Indexoptionen, welche erstere meist im Geschäftsstil einer amerikanischen,
letztere einer europäischen Option gehandelt werden, gibt es eine ganze
Reihe von nicht standardisierten Optionen (OTC-Optionen, "dealer
options"), die vor allem von Geschäftsbanken und Spezialinstituten
wie ferner auch von den im weltweiten Handelsverkehr tätigen Unternehmungen
an den Börsen vorbei in den sogenannten "Over-the-Counter-Märkten
(OTC)" (dabei besonders häufig als europäische Optionen) abgewickelt
werden. Optionsgeschäfte der letzterwähnten Art sind dadurch gekennzeichnet,
dass sie in allen wichtigen Punkten auf die wirtschaftlichen Bedürfnisse
der einzelnen Vertragspartner passgerecht zugerichtet sind. Viele Börsen
bieten demgegenüber eigens sogenannte FLEX-Optionen ("FLEX options")
an, die als solche eine ähnliche Beschaffenheit wie OTC-Optionen aufweisen,
in Verfolg der Absicht, dies Geschäftsfeld nicht allein den OTC-Märkten
zu überlassen. Käufer und Verkäufer ist es gestattet, die Kontrakt-Bedingungen,
wie Ausübungspreis, Menge, Verfalltag, Optionsstil der Ausübung usw.,
im gegenseitigen Einvernehmen auszuhandeln. Wieder andere Option derlei
Art sind sogenannte Mid-Curve Optionen, die kürzerfristige Optionen
auf langfristige Futureskontrakte darstellen, insbesondere auf die viel
beliebten SOFR-Futures mit in die Ferne gerückter Fälligkeit. Weiteres
hiervon noch später. – Beispielhaft seien im Folgenden nun die Kontrakt-Bedingungen
("contract specifications", "contract details", "product
specifications") für Aktienoptionen angeführt, wie sie an den großen
amerikanischen Optionsbörsen gewohntermaßen in Gebrauch stehen:
Produkt-Spezifikationen für gewöhnliche börsengehandelte Optionen auf
Aktien und ETFs:
Kürzel ("trading symbol", "ticker"):
Das abkürzende Symbol ("root symbol")
von Aktienoptionen entspricht dem des zugrunde liegenden Wertpapiers.
Gegenstand des Option
(Underlying):
Im Allgemeinen unterliegen herkömmlichen
Aktienoptionen je 100 Stück ("unit of trading") des namentlich
bezeichneten Wertpapiers.
Abstand der Ausübungspreise
("strike price intervals"):
Üblich sind 2 1/2 Punkte, sofern der Ausübungspreis
zwischen $5 and
$25 liegt, sonst 5 Punkte,
falls der Ausübungspreis zwischen
$25 and $200 liegt,
und 10 Punkte, wenn der Ausübungspreis größer ist als
$200. Die Ausübungspreise werden
gegebenenfalls um Splits (selten auch um Dividendenausschüttungen) und
um sonstige Kapitalmaßnahmen berichtigt.
Ausübungspreise ("strike
prices", "exercise prices"):
Anfänglich werden Ausübungspreise nur
für einige wenige im- und aus-dem-Geld liegende Preise sowie der am-Geld
befindliche Ausübungspreis gelistet. Neue
Serien werden grundsätzlich
erst dann hinzugefügt, wenn das zugrunde liegende Wertpapier über dem
bisher höchsten bzw. unter dem bisher tiefsten vorhandenen Ausübungspreis
gehandelt wird.
Notierungsform der Optionsprämie
(Premium):
Ausgedrückt in Dezimalzahlen. Ein (1)
voller Punkt bei einem Multiplikator* von 100 ist gleich $100.
Minimum tick für Optionen, die unter
$3 gehandelt werden beträgt
i.d.R.
$0,05, für alle übrigen Serien
$0,10.
Verfalltag ("expiration
date"):
Der dritte Freitag im Verfallmonat. Der
Verfalltag ist i.d.R.
zugleich der letzte Handelstag der Option.
Verfallmonate ("expiration
nonths"):
Die zwei nächsten Kalendermonate, zuzüglich
die zwei folgenden Monate aus einem der Viermonats-Zyklen
"Januar", "Februar" oder "März". Langfristige Optionen (LEAPS) haben
eine anfängliche Laufzeit von 39 Monaten.
Ausübungsverfahren ("exercise
style"):
Amerikanisch ("American-style"),
d.h. Optionen auf Aktien und
ETFs können während ihrer Laufzeit an jedem Geschäftstag einschließlich
ihres Verfallstages ("expiration date") ausgeübt werden.
Abwicklung der Optionsausübung
("settlement of option exercise"):
Alle Lieferanzeigen ("exercise notices"),
die ordnungsgemäß und rechtzeitig bei der Abwicklungsstelle eingereicht
werden, führen zu einer effektiven Belieferung der zugrunde liegenden
Wertpapiere am zweiten Geschäftstag nach dem Tag der Ausübung. Noch
nicht ausgeübte, im Geld befindliche Optionen werden bei Verfall für
gewöhnlich durch die Börse selbstwirkend ausgeübt ("automatic excercise").
Margin:
Jeder Ankauf von Kauf- (Calls) wie auch
von Verkaufoptionen (Puts) mit einer Laufzeit von weniger als neun Monaten
bis zum Verfall muss stets sofort und vollständig einbezahlt werden.
Längerfristige Optionen können mit einem Margin-Satz von 25%
des Wertes der Optionsprämie angekauft werden. Stillhalter ungedeckter
Optionen, ganz gleich, ob Puts oder Calls, müssen Deckungsmittel in
Höhe von 100% der zugekommenen
Prämie plus 20% des Kontraktgesamtwertes
(d.i. vorliegender Kurs des
Wertpapiers x 100) bei der Clearingstelle hinterlegen, wobei aber Mindestsummen
vorgegeben sind. Die die sich daraus errechneten Margin-Beträge werden
dann je nach eingenommener Position nochmals gemäß Börsenregeln angepasst.
Letzter Handelstag ("last
trading day"):
Der Handel in Aktienoptionen wird eingestellt
zu Börsenschluss des Geschäftstages, an dem die Option zum Verfall bestimmt
ist.
Börsenhandelszeiten
("trading hours"):
8:30 Uhr - 15:00 Uhr US
Central Time (Chicago time CT).
[* Der Multiplikator
von Optionen ("contract multiplier") bezeichnet die Zahl der
in je einen Kontrakt einbezogenen Stücke, Einheiten oder Sachwerte.]
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