Börsengehandelte Optionen

Optionen werden an den Welt-Optionsbörsen
grundsätzlich in gleicher Weise wie Aktien und andere Wertpapiere gehandelt:
Sie werden am betreffenden Börsenplatz angekauft und verkauft. Eine
Option des Finanzmarktes
Börse ("exchange-traded option", "listet option"; Optionskontrakt,
"financial option") gibt, sofern es sich um eine Kaufoption (Call)
dreht, ihrem Halter das Recht auf Bezug, im Falle einer Verkaufsoption
(Put) auf Veräußerung des dem Optionsgeschäft zugrunde gelegten Gegenstandes
("underlying asset", "underlier"). Dieses Recht muss der
Optionsinhaber jedoch nicht beanspruchen. Er wird es nur beanspruchen,
falls ihm das einen geldwerten Vorteil einbringt. Dem Halter einer börsengehandelten
Option steht ferner das Eigenrecht zu, sein Recht aus der Option nach
Gutbefinden während bestimmter Tagesstunden, also zur Börsenzeit, zum
laufenden Marktpreis durch Verkauf auf andere Marktteilnehmer weiter
zu übertragen ("traded options"). Auf diese Weise lässt sich
das bis dahin sicher erreichte finanzielle Ergebnis aus dem Optionsgeschäft
unter den gegebenen Marktbedingungen geradewegs verwirklichen, soll
es am Ende nicht ungenützt vergehen. Um beim Kauf und Verkauf von börsengehandelten
Optionen allemal einen angemessenen und marktgerechten Optionspreis
zu erlangen, bedarf es mit Notwendigkeit eines streng geregelten, möglichst
flüssigen (liquiden) Börsenverkehrs in Optionen.
Ein wohl ausgebildeter Börsenhandel in
Optionen von hoher Liquidität
setzt eine zweckerfüllende Standardisierung (Normung) der Ausstattungsmerkmale
von Optionen voraus. Eine vorgelagerte Normung der Optionskontrakte
durch die Börse bewirkt, dass alle Optionen von gleicher Ausgestaltung
("option series") im Börsenverkehr fortan als untereinander vertretbar
(fungibel) gelten, d.h. jeder
einzelne Optionskontrakt aus einer bestimmten börslichen Optionsserie
schließt stets auch die gleichen Rechte und Verpflichtungen ein wie
alle übrigen dieser Serie sonst (Standardisierung als Voraussetzung
für Fungibilität von Optionen). Für den Händler von Optionen hat
dies insbesondere den Bequemlichkeitsvorteil voraus, dass offene Posten
in börsennotierten Optionen sich innerhalb der festgelegten Börsenzeiten
auf Wunsch jederzeit mit leichter Mühe aufbauen und bei Geneigtheit
wieder schließen lassen, ohne die betreffende Vertragsgegenseite erst
um Erlaubnis ersuchen zu müssen. Die gesamte Bauart einer börsennotierten
Option ist letzten Endes darauf angelegt, um der einfachen und bequemeren
Handelbarkeit willen eine Entpersönlichung bis aufs Äußerste zu schaffen,
wobei im Handelsverkehr selbst die Optionsbörse und das ihr angeschlossene
Clearinghaus immerzu in der Mitte steht. Durch einen börsenmäßigen Handelsablauf
wird nicht nur das Ziel der leichten und kostenersparenden Handelbarkeit
erreicht, sondern er vereinfacht die Geschäfte außerordentlich und trägt
überdies für die nötige Rechts- und Planungssicherheit Sorge.
Börsengehandelte Optionen sind, anders
als etwa Optionsscheine, nicht durch Wertpapiere ("securities")
verkörpert; sie sind zertifikatlos*. Sie treten an den Optionsbörsen
("options exchanges") in Form von normierten Verträgen
in Verkehr. Um einen geregelten und fungiblen Börsenhandel, eine hohe
Markttransparenz und einen leichten Marktzugang bei gleichzeitig möglichst
niedrigen Transaktionskosten
für Optionsgeschäfte zu erreichen, legen die Optionsbörsen die einzelnen
Options-Kontraktspezifikationen, bis auf den Preis, endgültig mit allen
Einzelheiten im Vorhinein haarklein fest: Art, Menge und Güte des zugrunde
liegenden Vermögenswertes, Fälligkeit der Optionskontrakte, Ausübungsbedingungen
und eine ganze Reihe anderer. Insoweit ist eine börsengehandelte Option
mit einem zuvor festgelegten Standardvertrag vergleichbar, für den allein
der Preis (die Optionsprämie) börslich selbständig auszuhandeln wäre.
Er wird in derselben Weise fortlaufend festgestellt, wie es von den
Kursen der Aktien her bekannt ist.
[*
Optionsscheine ("warrants")
dagegen sind durch Urkunden verbriefte Optionsrechte, die in aller Regel
auch an Börsen gehandelt werden. Aktienoptionen werden nicht von der
betreffenden Aktiengesellschaft geschaffen und in Verkehr gebracht,
sondern zwischen den Börsenteilnehmern je für sich an der Börse ausgehandelt.]
Neue Optionskontrakte entstehen schlicht
und einfach durch Zusammenführung ("matching") von eingebrachten
Kauf- und Verkaufsofferten der Börsenteilnehmer (Orders).
Auf die gleiche Weise und ebenso leicht lassen sich umgekehrt bestehende
Optionskontrakte durch entsprechende Kauf- oder Verkauforders wieder
schließen. Börsengehandelte Call- und Put-Optionen ("traded options")
werden an den Optionsbörsen mit ihrem Marktpreis (dem Börsenkurs;
Optionspreis, Prämie, "premium") notiert. Börsenkurse
für Optionen kommen also geradeso wie die Kurse aller anderer Marktgegenstände
allein durch das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage an den Optionsbörsen
zustande.
Darüber hinaus stellt eine i.
d. R. rechtlich selbständige Körperschaft: die
Abrechnungsstelle der Optionsbörse
(Liquidationskasse,
"clearing house"), wie z.B.
die
Options Clearing Corporation in den Vereinigten Staaten eine
ist, unter Beachtung einschlägiger Hausregeln und Verordnungen (zu nennen
sei insbesondere das sogenannte "marking-to-market" sowie das
Margen-System, welches im Falle einer gewagten Stillhalterposition
vorschriftsmäßig Anwendung findet) sicher, dass die ordnungsgemäße Erfüllung
aller Optionsverträge zu keiner Zeit infrage steht. Dies hat zum Erfolg,
dass in jedem Einzelfall die betreffenden Marktpartner einer vorherigen
Bonitätsprüfung überhoben werden, obwohl die miteinander Vertrag schließenden
Parteien eines Börsenoptionsgeschäftes sich in den wenigsten Fällen
persönlich bekannt sein werden ("Prinzip der Entpersonalisierung").
Gefahrenquellen, die in der Person des Marktpartners begründet sind,
werden sonach durch strengstens einzuhaltende Regeln und Usancen zum
Optionshandel zuverlässig trockengelegt.
Vereinheitlichte Call-Optionen auf Aktien
wurden zum ersten Mal am 26. April 1973 in den Vereinigten Staaten von
Amerika börslich gehandelt, so nämlich an der Chicago Board Options
Exchange (CBOE),
die auch heute noch als die größte Optionsbörse der Welt gilt. Als Basistitel
dienten einst nicht mehr als 16 verschiedene Aktienwerte. Der Handel
mit Put-Optionen folgte erst 4 Jahre später. In der Gegenwart werden
an der CBOE mehrere tausend Aktien und Aktienindices notiert. Optionen
auf Waren ("commodity options") wurde hingegen schon sehr viel
früher an verschiedenen Börsen der Vereinigten Staaten gehandelt. Noch
weitere große Optionsbörsen sind die International Securities Exchange
(ISE),
der Chicago Board of Trade (CBOT, eine Abteilung der
CME Group),
die zur Intercontinental Exchange (ICE NYSE Group) gehörende
London International Financial Futures & Options Exchange (LIFFE),
die
AMEX der NYSE und, nur mit Finanztiteln als Underlying,
die zur Deutschen Börse AG und Schweizer Börse gehörende
European
Exchanges (Eurex).
In Deutschland wurden mit der Öffnung der Deutschen Terminbörse
(DTB) die ersten Aktienoptionen aufgrund historischer Gegebenheiten
vergleichsweise spät, nämlich erst vom 26. Januar 1990 an, auf 14 verschiedene
Aktienwerte börslich gehandelt.*
[* Anzumerken ist,
dass ab Mitte der 1970er Jahre hierzulande bereits als gesondertes Segment
des Amtlichen Handels der Handel mit Optionen auf 38 marktbreite Aktien
aufgenommen wurde.]
Neben weiteren größeren
Optionsbörsen gibt es heute zudem noch zahlreiche Optionsbörsen mit
überwiegend regionaler Bedeutung. Zweck aller Terminbörsen ist die zeitliche
und örtliche (und in jüngster Zeit auch virtuelle) Zusammenziehung
des Handels an einem allseits bekannten Ort, was zu einer Steigerung
der Nachhaltigkeit und der Marktliquidität führt, ferner eine Verringerung
der Handelsspesen (Transaktionskosten) bewirkt sowie Schutz vor unlauterem
Gebaren schafft. Darüber hinaus erzeugt die Publizität des Marktgeschehens
eine spürbare Senkung der Informationskosten und trägt damit in beträchtlichem
Maße zur Steigerung der sog. Effizienz von Kapitalallokationen insgesamt
bei.
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Anfangs noch wurden
an den fortschrittlichen, wohl organisierten Optionsbörsen Option allein
auf Aktien gehandelt. Doch nach und nach traten immer neue Basisgegenstände
hinzu. Die an den Welt-Optionsbörsen verhandelten Options-Produkte unserer
Tage zeichnen sich demnach durch eine breite Vielfalt verschiedener
Waren und Finanzierungstitel aus, die den dort umgesetzten Kontrakten
zur Grundlage dienen. Sie reicht bei den Finanz-Optionskontrakten angefangen
von Aktien, Indizes, Devisen, Zinstiteln, wie es Staatsanleihen oder
kurzfristige Termineinlagen ("options on actuals") sind, bis
hin zu zweifach derivativen Termingeschäften in Gestalt von Optionen
auf Optionen ("compounded options") und Optionen auf Futures
("options on futures", "futures options").
Neben den an Börsen
gelisteten Optionen, welche meist im Geschäftsstil einer Amerikanischen
Option gehandelt werden, gibt es eine ganze Reihe von nicht standardisierten
Optionen (OTC-Optionen, "dealer options"), welche vor allem von
Geschäftsbanken und anderen Finanzintermediären sowie von weltweit operierenden
Konzernen an den Börsen vorbei in den sogenannten "Over-the-Counter-Märkten
(OTC)" häufig auch als Europäische Optionen abgewickelt werden.
Solche Optionsgeschäfte sind dadurch gekennzeichnet, dass sie passgerecht
auf die wirtschaftlichen Bedürfnisse der einzelnen Vertragspartner zupräpariert
sind. Weiteres hiervon noch später.
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