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Zur Ermittlung des
"hedge ratio" h
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Für ein volles Verständnis der im Vorausgehenden
erörterten Grundtatsachen über den Hedge-Quotienten ("hedge
ratio" h) ist es von Wichtigkeit, sich darüber klar auszusprechen,
wie das so beschaffene Absicherungsverhältnis zu deuten und zu rechnungsmäßigem
Ausdruck zu bringen ist.
Hauptzweck des "hedge ratio" h ist die
Ergründung des am meisten zu empfehlenden (optimalen) Aufbaus für einen
infrage stehenden Hedge-Posten. Der erst der genaueren Bestimmung bedürftige
Ziffernansatz des Hedge-Quotienten gibt Auskunft über die Gewichtung
der an einem Hedge maßgeblich einbezogenen Teilkräfte, d.i.
die beim Hedging einzusetzende Anzahl von
Futures-Kontrakten
im Verhältnis zum Umfang des im Effektivmarkt abzusichernden Risikopostens.
Ist es das erklärte Ziel des Kursversicherers, das Preisrisiko aus dem
Grundgeschäft in seinem gesamten Ausmaß zu bedecken, es mithin aus seiner
Wirtschaft gewissermaßen herauszulösen, so ist zu fordern, dass den
durch Marktpreisbewegungen hervorgebrachten Wertänderungen beim Hedge-Gegenstand
nach Möglichkeit gleich hohe Wertänderungen bei den zu Sicherungszwecken
verwendeten Terminkontrakten (dem Hedge-Instrument) gegenüberstehen
("monetäre Äquivalenz"). Erst unter dieser Voraussetzung bietet der
besondere Aufbau des Hedge-Postens als Ganzes die Gewähr dafür, dass
nicht nur jede Wertveränderung bei den Terminkontrakten sich dem Betrag
nach jeder Wertveränderung des Grundgeschäfts gleichstellt, sondern
jedes Mal auch in derselben Höhe entgegengerichtet verläuft, wodurch
die Wertsumme des Hedge-Postens auf dem gegenwärtigen Stand erhalten
bleibt und ihn vor Einbußen bewahrt.
Das "hedge ratio" h sei förmlich
bestimmt durch
h = NF/Kn
,
mit:
NF
: Nominalwert, den die eingesetzten Futures-Kontrakte insgesamt verkörpern
(= Position in Futures);
Kn
: Gesamtumfang des Effektivpostens ("exposure" im Hedge-Objekt), der
abgesichert werden soll.
Die vorstehenden Größen NF
und Kn sollen für die Dauer des Hedge unverändert bleiben.
Den Zahlenangaben im
vorangegangenen Beispielsfall treubleibend, decken somit
1000 auf Termin verkaufte Feinunzen
Gold (NF =1000,
repräsentiert im Ganzen von X = 10
COMEX-Gold-Futures-Kontrakten)
den Absicherungsbedarf aus dem Effektivposten von ebenfalls
1000 Feinunzen Gold (Kn).
Ergo erhält man ein Hedge-Verhältnis h von genau 1.
Dem Hedge-Verhältnis fällt die Aufgabe
zu, die unterschiedlichen Preiselastizitäten* im Spot- und im
Futures-Markt in einem zweckentsprechenden Verhältnis auszugleichen.
Es misst zu dem angesprochenen Gebrauchszweck die Empfindlichkeit (Sensitivität)
der Preisänderungen des zu hedgenden Postens im Verhältnis zu den Kursänderungen
des Futures. Veränderte sich beispielsweise der Kurs des sicherungsbedürftigen
Spotmarkt-Instruments im Durchschnitt um das 1,2-fache der Kursänderungen
des Futures, so ist zur Minimierung des Preisrisikos ein h von 1,2 am
Platze, auf dessen Grundlage dann die notwendige Anpassung der Position
vorzunehmen wäre. D.h. zur
Ausschaltung des Preisrisikos wären in diesem Fall genau passend 1,2
Futures-Kontrakte je abzusicherndem Posten im Umfang eines Nominalwerts
des Futures einzusetzen. Insoweit misst h die Zahl der zu kaufenden
bzw. verkaufenden Futures-Kontrakte (das Kontraktvolumen in Long- bzw.
Short-Futures) je Kontrakteinheit des Hedge-Objekts.
[* Unter Preiselastizität
versteht man allgemein das Verhältnis der relativen (hier empirischen)
Veränderungen in den Preisen zweier Werte. Die Preiselastizität gibt
Antwort auf die Frage, in welchem Maße sich der Preis ändert, wenn der
andere, in Beziehung stehende Preis sich um eine gegebene Preiseinheit
verändert.]
Analytisch entspricht demnach das "minimum
variance hedge ratio" hmin dem Verhältnis
der Preisänderungen von Cash-Preisen ΔK zu den Preisänderungen der Futureskurse
ΔF. Wir erhalten als Varianz-minimierenden Hedge-Quotienten somit den
folgenden Ausdruck:
hmin
= ΔK/ΔF = NFmin/Kn
.
Nun aber lässt sich die optimale Anzahl
von Futures-Kontrakten Xmin, die das Preisrisiko des Effektivpostens
unter Berücksichtigung des Hedge-Verhältnisses hmin bis auf
ein unvermeidbares zurücksetzt, auf einfache Weise ausrechnen. Die vorstehende
Gleichung umgeformt ergibt:
(ΔK/ΔF) × Kn= NFmin
.
Da jedoch NFmin
= Fn × Xmin, erhalten wir: Fn × Xmin
= Kn × hmin. Und weiter:
Xmin = (Kn/Fn)
× hmin
.
Diese Gleichung spielt uns nun das gesuchte
Ergebnis ungezwungen in die Hand. Der hinter ihr stehende Sachverhalt
besagt: Die das Kursrisiko minimierende Anzahl
von Futures-Kontrakten Xmin ist übereinstimmend mit dem Verhältnis
des Umfangs des Effektivpostens, der gesichert werden soll, zur nominalen
Kontraktgröße des "underlying" eines Futures-Kontrakts multipliziert
mit dem "minimum variance hedge ratio" hmin. Das "minimum
variance hedge ratio" hmin seinerseits ist definiert als
das Verhältnis der Cashkursänderungen zu den Futureskursänderungen.
Die Verwirklichung eines Hedge gemäß dem
zugedachten Hedge-Verhältnis macht es in der Anwendung erforderlich,
h zunächst auf rechnerischem Wege auszumitteln. Je nach Art des Hedge-Gegenstandes
bieten sich hierzu unterschiedliche Kalkulationsverfahren an. Als Ausgangspunkt
der Berechnung kann eine vorliegende Datenbank von sich nicht kreuzenden
Kurssequenzen aus der Vergangenheit dienen, deren Dauer sich in mustergültiger
Weise mit der der gesamten zeitlichen Erstreckung des Hedge deckt. Da
Hedging praktisch jedoch immer in die Zukunft gerichtete Werte voraussetzt,
ist in einem nächsten Schritt eine geeignete Extrapolation des auf gegenwärtig
wahrgenommenen oder vergangenen Kursdaten beruhenden Hedge-Quotienten
für fernere Tage notwendig. Um also ein Optimum auch mit Gestaltungsanspruch
bestimmen zu können, wäre mithin nächstfolgend die Frage zu erörtern:
Wie lassen sich zukunftsbezogene Daten mit hinreichender Genauigkeit
aus zeitlich zurückliegenden Kursen herleiten?
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Regressionsanalyse
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Zur Bestimmung desjenigen Hedge-Quotienten
h, welcher in einem Hedge die Zurückführung des Preisrisikos auf das
überhaupt mögliche geringste Ausmaß verheißt, greift man üblicherweise
auf grundlegende Techniken der Statistik zurück, namentlich auf die
sogenannte Regressionsanalyse. Als zweckmäßiger Zeitraum für
die einer Regressionsanalyse als Urmaterial dienenden historischen Ausgangsdaten
hat sich in der Praxis die geplante Dauer der Aufrechterhaltung des
Hedge-Postens gut bewährt. Die eigentliche Kalkulation ist dabei möglichst
zeitnah vor der tatsächlichen Errichtung des Hedge durchzuführen, wodurch
das Ergebnis der vorgenommenen Rechnungsoperation im Markt seine reinste,
unmittelbarste Verwirklichung zu finden verspricht. Lassen sich die
Veränderungen im Kurse hierbei den statistischen Gesetzen gemäß gut
als normalverteilt erklären, so lässt sich das "minimum variance hedge
ratio" hmin beschreiben als Reagibilitäts- oder Sensitivitätsfaktor,
dem nachfolgende logische Verknüpfung zugrunde liegt:
-
hmin
= Cov (ΔK, ΔF) / Var (ΔF)
= (δk / δf) × ρk,f
*,
mit
Cov (ΔK, ΔF)
: Kovarianz der Änderung der Cash-Kurse mit der Änderung der Futureskurse,
Var (ΔF)
: Varianz der Änderung der Futureskurse,
δk
: Standardabweichung der Änderung der Cash-Kurse,
δf
: Standardabweichung der Änderung der Futureskurse,
und
ρk,f
: Korrelationskoeffizient
zwischen der Änderung der Cash- und der Futureskurse,
gewendet auf den jeweiligen Zeitraum der
Gesamtdauer des Hedge.
[* Besonders für
die für mathematische Feinheiten Teilnahme empfindenden Leser sei auf
Folgendes hingewiesen: Man gelangt zur obigen Lösungsgleichung, indem
man die Varianz der Wertänderung des Hedge-Postens als Ganzes nach h
ableitet und gleich null setzt. Ist die zweite Ableitung positiv, so
ist es offenbar, dass der Wert, den h minimiert, genau gleich ist dem
Wert von Cov (ΔK, ΔF) / Var
(ΔF).]
Zeichnerisch dargestellt entspricht h
dem Steigungsparameter der linearen Regressionsgeraden (β), den man
erhält, wenn man in einem Regressionsdiagramm (Streudiagramm, "scatterplot")
die Zeitreihe der Veränderungen der Cash-Kurse ΔK auf die Zeitreihe
der Veränderungen der Futureskurse ΔF abträgt ("regressiert"). Letztere
betreffen nicht die Renditen aus der Kontraktwertänderung des Futures,
sondern ausschließlich die Veränderungen im Futureskurs selbst, einheitlich
ausgerichtet auf die Laufzeit des Hedge. Die nach der "Methode der
kleinsten quadratischen Abweichungen" ermittelte lineare Regressionsgerade
hat hierbei die folgende algebraische Schätz-Funktionsgleichung:
ΔK = α + ΔF
× β + ε
,
mit: α = Absolutglied, das im Falle vom
h = 1 zugleich einen Schätzwert für die erwartete Basis bei Auflösung
des Hedge abgibt; β = Regressionskoeffizient, der die Steigung (tan
α) der linearen Regressionsgeraden beschreibt, und ε = Störterm, dessen
Quadrat zu minimieren Aufgabe ist.
[Hinweis:
Der Störterm ε (Residuum) misst den Abstand der Punkte im Streudiagramm
von der Regressionsgeraden (in vertikaler Richtung). Für den Störterm
ε wird unterstellt, er sei normalverteilt, habe einen Erwartungswert
von null und sei untereinander und zu allen anderen Kursen unkorreliert.
Die exakte Lage der Regressionsgeraden wird in der Weise festgelegt,
dass die Summe der Werte der quadrierten Störterme (∑ε2)
minimal wird.]
Aussagen zur
Güte des linearen Zusammenhangs
liefert das in der Statistik gebräuchliche Bestimmtheitsmaß
R² (Determinationskoeffizient). R² lässt sich definieren
als Quadrat des Korrelationskoeffizienten ρk,f, d.h.
R² = ρ²k,f, wobei R² = [Cov (ΔK, ΔF)]2 / [Var
(ΔF) × Var (ΔK)]. Das Bestimmtheitsmaß R² misst hierbei jenen Anteil
der Veränderungen bei den Cash-Kursen, welcher unmittelbar auf Änderungen
der Futureskurse zurückzuführen ist. R² hat einen Definitionsbereich
von 0 bis +1 einschließlich. Je weiter sich R² dem Wert +1 annähert,
desto näher liegen die beobachteten Datenpaare im Durchschnitt an der
Regressionsgeraden und desto stärker ist damit der Erklärungszusammenhang
der untersuchten Zeitreihen. Da eine hohe Korrelation Grunderfordernis
ist für einen funktionstüchtigen Hedge (sie mindert bekanntlich das
Basisrisiko),
sollte der dem Risiko abholde Entscheidungsträger (unter Beobachtung
der Marktliquidität)
unter diesen Umständen nur zu solchen Terminkontrakten Zuflucht nehmen,
die unter den zur Auswahl stehenden die höchste Korrelation mit
dem Hedge-Objekt aufweisen. Das Bestimmtheitsmaß R² lässt sich hierbei
zugleich als ein Indikator für die zu erwartende Hedge-Effizienz ("hedge
effectiveness") auffassen.
Der Zusammenhang zwischen Basisrisiko
und originärem Preisrisiko ist, wie im
Kapitel über das Basisrisiko dargelegt, definiert durch den folgenden
Ausdruck:
Var (B) = Var (K) × (1 – ρ2k,f)
.
Man sieht daraus, dass gemäß der vorliegenden
Axiomatik das Basisrisiko Var (B) immer dann gleich null wird, wenn
das Bestimmtheitsmaß R² = ρ2k,f den Wert +1 annimmt.
Wenn hingegen R² gleich 0 ist, dann fallen Basisrisiko und Preisrisiko
zusammen und der Hedge wird damit vollkommen ineffizient.
Welche Zahl hierbei tatsächlich für R²
≠ 1 als noch vertretbar und zulässig zu betrachten ist, mag ein jeder
auf sich beschränkt unterschiedlich beurteilen. Bei der Verwirklichung
aber wird diese sehr wesentlich vom Grad der persönlichen Risikoneigung
abhängig sein, nicht minder als von der in Aussicht stehenden, erwarteten
Marktentwicklung. Sollte indes in einem Anwendungsfall R² unterhalb
von 0,4 gelegen sein, so lässt sich erfahrungsgemäß mit jenem Futures
eine Genüge leistende Kurssicherung nicht mehr herbeiführen.
Alle vorstehenden Untersuchungen und Aussagen
mit Beziehung auf das Hedge-Verhältnis h gelten im Übrigen sinngemäß
gleichermaßen sowohl für Anwendungsfälle eines "direct
hedge" als auch für jene eines "cross hedge".
Zum Schluss sei ausdrücklich ins Gedächtnis
gerufen, dass eine auf Vergangenheitsdaten beruhende, mit statistischen
Verfahren ermittelte Kennzahl, wie das "hedge ratio" h eine ist, bestenfalls
eine brauchbare Näherungslösung für das gesuchte (Ex-ante-)
Hedge-Verhältnis abgibt. Als eine wichtige Voraussetzung für
den Erhalt zuverlässiger Werte sei hier insbesondere die der "Stationarität"
von h in der Zeit hervorgehoben: Bliebe das Hedge-Verhältnis h von Periode
zu Periode tatsächlich konstant, ließe es sich aus erfolgten Kursdaten
zweifellos auch mit Anspruch auf Zuverlässigkeit schätzen. Wohl aber
darf an diesem Ort nicht verabsäumt werden, auf weitere, zum Teil recht
heroische Modellannahmen aufmerksam zu machen: Neben einer strukturellen
Identität des Futures sind insbesondere stochastische Unabhängigkeit
der periodischen Verteilungen und Maßgeblichkeit vergangener Kursverläufe
für zukünftige Kursverläufe zusätzlich zu unterstellen.
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Schlussergebnis und abschließende Anmerkungen:
Sei es im Hinblick auf die Fragestellung, ob es überhaupt zweckdienlich
sei, eine neuerliche vertragliche Geschäftsverbindlichkeit einzugehen,
sei es auf die Vorfrage, ob und bejahendenfalls inwieweit ein sich künftighin
daraus ergebender Risikoposten zu beherrschen sei: Im einen wie im andern
Fall erweist sich oftmals die Möglichkeit, ein durch Bindung an Verpflichtungen
seinerzeit hervorgerufenes Preisrisiko zielgerecht in die gewünschte
Richtung zu steuern als ausschlaggebend für die Entscheidungsfindung.
In diesem Verstand erweitert Hedging mit Futures als ein zusätzliches
Durchführungsmittel den Handlungsspielraum des auf die Zukunft bedachten
Entscheidungsträgers, weil es ihm eine willkommene Handhabe verschafft,
ein aus dem Abschluss einer kontraktlichen Verpflichtung entstandenes
unerwünschtes Preisrisiko in einem von ihm persönlich bevorzugten Ausmaß
zu mindern. Besteht bei der Vornahme einer Kurssicherung die Endabsicht
darin, das Basispreisrisiko des fraglichen Hedge-Postens so gering zu
halten, wie es sich überhaupt ermöglichen lässt, so steht und fällt
die Durchschlagskraft eines Hedge mit der zutreffenden Schätzung des
"hedge ratio" h: der zweckerfüllenden Zahl an einzusetzenden Futures-Kontrakten
als Terminmarktanteil eines infrage stehenden Hedge-Postens. Zur Erreichung
dieses Zieles ist eine sorgsame und sachkundige Abwägung zahlreicher
realwirtschaftlicher Einflussgrößen, zumal eine gründliche, richtige
Untersuchung über das gegenwärtige und das in Zukunft zu gewärtigende
Preisgefüge, unverzichtbare Voraussetzung. Allein auf diese Weise lassen
sich die vom Effektiv- und Terminmarkt ausgehenden Einflüsse ganzheitlich
in den Kalkül einbeziehen und im Hinblick auf mögliche Auswirkungen
auf Wertänderungen des Hedge-Postens dann auch gezielt steuern. Zuverlässige
Planungsdaten werden somit unverzichtbar.
Des Weiteren ist es – insbesondere für
Export-abhängige Unternehmungen – als unerlässlich anzusehen, im Vorwege
der Einrichtung eines Hedgegeschäftes in jedem Einzelfall nicht nur
die Auswirkungen von Zins-, Preis- und sonstigen Wertveränderungen auf
den Zielbeitrag des operativen Grundgeschäfts (der "gewöhnlichen Geschäftstätigkeit"),
sondern darüber hinaus auch dauerhafte Änderungen der maßgebenden
Spotmarkpreise und Kassakurse auf das über alle Gefahrenherde aggregierte
Risiko-Umfeld im Ganzen auf planmäßige Weise abzuschätzen und auf dem
Boden eines bestimmt gegebenen, wesenhaften Risikoprofils dahingehend
angemessen in die Planung mit einzustellen ("Hedging als strategisches
Management-Instrument"). Nur auf diese Weise lässt sich durch den
zielgerichteten Einsatz risikopolitischer Instrumentarien der Gesamtwert
eines Unternehmens durch die Zeiten hindurch nachhaltig steigern und
festigen.
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