Order:
Handelsauftrag (Kauf- oder Verkaufauftrag) an der Börse, der die Handelsabsicht des Auftraggebers konkretisiert und verbindlich zum Ausdruck bringt ("Börsenauftrag"). Ein solcher leitet den Vollzug eines börslichen Kauf- oder Verkaufgeschäftes ein. Eine Order wird im Rahmen eines Kommissionsgeschäftes gegenüber einem spezialisierten Finanzinstitut (Bank, Broker) durch Willenserklärung erteilt und von selbigem daraufhin an die Börse weitergeleitet. Jede gültige Order verlangt dabei bestimmte Mindestorderbestandteile, wie z. B. den Namen des Handelsinstruments, die Handelsmenge etc.
Ein ausführliche Darstellung aller Orderarten finden Sie bei DeiFin:
→ Orderarten an den Terminbörsen