Börse:

von dem mittellateinischen Wort "bursa" = abgezogenes Fell; ferner, der daraus gefertigte rindslederne Geldbeutel*, griech. "byrsa", franz. "bourse": hochorganisierter Markt, auf dem in regelmäßig abgehaltenen Veranstaltungen fungible Waren, Wertpapiere oder davon abgeleitete Verträge, die sog. Finanzderivate, aber auch sonstige Güter und Rechte von wirtschaftlichem Wert unter einer geregelten Ordnung gehandelt werden. Der Haupt- und Daseinszweck jeder Börse ist die Förderung und Erleichterung des Handelsverkehrs. Nach dem Gesichtspunkt der verwendeten Handelsplattform zerfallen Börsen in Präsenzbörsen und Computerbörsen. Nach Art der an einer Börse abgeschlossenen Geschäfte unterscheidet man zwischen Börsen für Kassa- und für Termingeschäfte; vgl. dazu § 2 Abs. 1 Börsengesetz. Die Bestrebungen einer Börse richten sich darauf, in regelmäßig wiederkehrenden Veranstaltungen (die sich im engeren Sinne selbst als Börse bezeichnet lassen) Abschlüsse von Handelsgeschäften mit vereinheitlichten Finanz- bzw. Realgütern für alle Beteiligten gleichermaßen auf möglichst einfache und kostengünstige Weise herbeizuführen (Sekundärmarkt).

[* Gemeinverständlich wurde der Name Börse allerdings erst im 16. Jahrhundert durch die Patrizier- und Maklerfamilie Ter burse ("van der Burse") aus Brügge (Belgien), die für die von ihr betriebene Hausgenossenschaft diesen Namen trug und ihn auf ihrem Wappen, das drei lederne Geldbeutel zeigte, an ihrem Wohnhaus (das zudem günstig gelegen in Nachbarschaft der Konsulargebäude stand) als ihr Haus- und Wahrzeichen in Buchstaben eingegraben führte. Vor dem Haus pflegten alsdann lombardische Kaufleute in regelmäßiger Folge zu einer Wechselbörse zusammenzutreffen.]