Börse:
von dem mittellateinischen "bursa" = lederner Geldbeutel*; hochorganisierter Markt, auf dem in regelmäßigen Veranstaltungen unter einer geregelten Ordnung fungible Waren, Wertpapiere oder davon abgeleitete Verträge, die sog Finanzderivate, oder auch sonstige Güter und Rechte von wirtschaftlichem Interesse gehandelt werden. Der Hauptzweck jeder Börse ist die Erleichterung des Handelsverkehrs. Nach dem Kriterium der Handelsplattform zerfallen Börsen in Präsenzbörsen und Computerbörsen. Nach Art der an einer Börse abgeschlossenen Geschäfte unterscheidet man zwischen Börsen für Kassa- und für Termingeschäfte. Vgl. § 2 Abs. 1 Börsengesetz. Ziel einer Börse ist es, in regelmäßigen Veranstaltungen (die im engeren Sinne selbst als Börse bezeichnet werden können) Abschlüsse von Handelsgeschäften mit vereinheitlichten Finanz- bzw. Realgütern für alle Beteiligten gleichermaßen auf möglichst einfache und kostengünstige Weise herbeizuführen.
[* Populär wurde der Name Börse erst im 16. Jahrhundert durch die Patrizier- und Maklerfamilie "ter burse" ("van der Burse") aus Brügge (Belgien), die diesen Namen führte und auf ihrem Wappen, das drei lederne Geldbörsen zeigte, an ihrem Hause (das in Nachbarschaft von Konsulargebäuden stand) trug, vor dem regelmäßig italienische Kaufleute zu einer Wechselbörse zusammentrafen.]