Short-Call:

Verkauf einer Kaufoption (Call), wie folgt: der Verkäufer (Stillhalter) eines Call erhält die Optionsprämie und übernimmt damit gleichzeitig die Verpflichtung, im Falle einer Ausübung der Option durch ihren Käufer den Basiswert zum Ausübungspreis zu liefern (passive Position). Der Verkäufer einer Call-Option verspricht sich etwa gleich bleibende oder fallende Kurse im Basisinstrument. Der höchst mögliche Gewinn für den Stillhalter ist die vereinnahmte Optionsprämie.