Optionsprämie:
der in Geld angeschlagene Wert der Option; Geldbetrag (Preis), den der Erwerber des Optionsrechtes an den Optionsverkäufer zu bezahlen hat. Bezieht sich der Optionspreis, etwa gemäß Börsenusancen, auf nur eine Einheit ihres Underlyings, so berechnet sich aus diesem der Enderwerbspreis der Option bzw. des Optionskontraktes ("total premium") durch Multiplikation mit ihrem Gesamtumfang. Dieser Betrag ist vom Käufer (Inhaber, Halter der Option; Long) grundsätzlich sofort mit Abschluss des Optionsgeschäftes an den Verkäufer der Option (den Stillhalter; Short) zu entrichten (= klassische Prämienverbuchung; Ausnahme: das sog. Futures-style-Verfahren, wonach die Prämie erst später bei Ausübung bzw. Verfall zu zahlen ist). Das Verlustrisiko ist für den Optionshalter auf die Höhe der bezahlten Prämie beschränkt. Die Höhe der Optionsprämie ist abhängig von Angebot und Nachfrage am Optionsmarkt. Aus theoretischer Sicht setzt sich der Wert einer Option zusammen aus ihrem innerem Wert und ihrem Zeitwert. Für Kaufoptionen (Call-Optionen) gilt: je niedriger ihr Ausübungspreis, desto höher wird c. p. die Optionsprämie und damit der Wert der Kaufoption und umgekehrt. Für Verkaufsoptionen (Put-Optionen) gilt: je höher ihr Ausübungspreis, desto höher wird c. p. die Optionsprämie und damit der Wert der Verkaufsoption und umgekehrt.