Option:

1.) von lat. optio, »das Recht zu wählen«; vom Rechtsstandpunkt allgemein: rechtlich bindende Vereinbarung zweier Parteien, die dem Optionsinhaber ein durch Vertrag begründetes, festgelegtes Recht verschafft, das ihm der Optionsgeber gewährt.

2.) derivatives Finanzinstrument (Termingeschäft), das seinem Halter das Recht sichert, einen nach qualitativen und quantitativen Merkmalen genau bezeichneten Vertragsgegenstand (Basiswert) während oder aber am Ende der Vertragslaufzeit (Optionsfrist) zu einem bei Abschluss des Optionsgeschäftes vereinbarten Preis (Ausübungspreis) kaufen (= Kaufoption) bzw. verkaufen zu können (= Verkaufsoption), dem Optionsverkäufer (dem "Stillhalter") dagegen die Pflicht auferlegt, bei Ausübung des Rechtes durch den Optionskäufer den zugrunde liegenden Vertragsgegenstand zu den festgeschriebenen Optionsbedingungen zu verkaufen bzw. zu kaufen. Es gibt sowohl Optionen, die an Börsen gehandelt werden ("traded options"), als auch solche, die auf direktem Wege ("an der Börse vorbei") individuell ausgehandelt werden ("dealer options", OTC-Optionen).

 

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