AON:

"All-or-None"; Ausführungsbedingung zu einem Börsenauftrag, die vorschreibt, dass die fragliche Order in einem einzigen Handel und dabei in vollem Umfange auszuführen ist. Teilausführungen sind nicht erlaubt. Lässt sich dies nicht in vorgesehenem Maße bewerkstelligen, so bleiben sie im Orderbuch vermerkt, bis eine Zusammenführung im Markt möglich wird.