Order:
(allg.: Verfügung, Bestellung, Aufgabe, Gebot als Oberbegriff); besonders bezeichneter Handelsauftrag (Kauf- oder Verkaufauftrag; Handelsanweisung) an der Börse, in dem die Handelsabsicht des Auftraggebers niedergelegt und verbindlich zum Ausdruck gebracht wird ("Börsenauftrag"). Ein solcher leitet den Vollzug eines börslichen Kauf- oder Verkaufgeschäftes ein. Eine Order wird im Rahmen eines Kommissionsgeschäftes gegenüber einem Finanzinstitut (Bank, Broker) durch Willenserklärung erteilt und von selbigem im gleichen Zuge an die Börse weitergeleitet. Jede gültige Order verlangt dabei bestimmte Mindestorderbestandteile, wie z. B. den Namen des Handelsinstruments, die Handelsmenge, den Handelsort u.a.
Ein ausführliche Darstellung aller Orderarten finden Sie bei DeiFin:
→ Orderarten an den Terminbörsen