Erfüllungsort:

geographischer Platz, an welchem der Vertragsschuldner zu leisten gebunden ist. Aus einem Termingeschäft ist dies der Ort des effektiven Vollzugs der vordem kontrahierten vertraglichen Verpflichtungen, di. der Ort, an dem der Austausch von Vertragsgegenstand (Underlying) gegen Geld und gegenseitige Übereignung desselben Platz hat.