Termingeschäft:

Handelsgeschäft, das erst zu einem späteren Termin zu erfüllen ist. Ein Termingeschäft stellt als solches eine besondere Form eines Zeitgeschäftes dar, das einen schuldrechtlichen Vertrag über ein erst künftig zu erbringendes Rechtsgeschäft (d. i. in aller Regel ein Kauf, Tausch oder sonstiges Anschaffungsgeschäft, allgem.: Handelsgeschäft) begründet. Kennzeichnend für Termingeschäfte ist mithin die Zeitversetzung zwischen Abschluss durch wechselseitige Übereinkunft und Erfüllung durch Leistung und Gegenleistung: Der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses von Termingeschäften fällt in die Gegenwart, ihre Erfüllung dagegen ist auf eine i.d.R. über einige Tage hinausgehende Zukunft hinausgeschoben. Löst man sie aus ihrer indifferenten Form und betrachtet sie zweckbezogen, so spricht man vielfach auch von Derivativen Instrumenten. Gegenstand eines Termingeschäfts ist gewöhnlich ein künftiger Kauf bzw. Tausch von Finanztiteln oder Realgütern, ein solcher kann aber auch ebenso gut ein anderes Finanzderivat oder einen sonstigen wirtschaftlichen Vorteil (allgem. "Variable") verkörpern. Termingeschäfte zerfallen in bedingte (zB. Optionen, Prämiengeschäfte) und unbedingte Termingeschäfte (zB. Forward, Futures, Swaps). Termingeschäfte können prinzipiell am Handelsplatz einer Börse (= Börsentermingeschäft, Terminkontraktgeschäfte, gelistete Optionsgeschäfte) so gut wie an einem außerbörslichen (OTC) angebahnt und abgeschlossen werden.

 

Mehr zum Thema: Wesen und Nutzen von Termingeschäften.