Ausübung:

engl. "exercise"; Akt der Geltendmachung und Verwirklichung eines Rechtes gegenüber Dritten, etwa die Ausübung eines Kaufoptionsrechtes, indem vom Aussteller (Stillhalter) einer Kaufoption (Call) der Bezug des Basiswertes zum Ausübungspreis gemäß den Bestimmungen des Optionsvertrages verlangt wird.