Zusätzlich qualifizierte Orders
Im Zuge der Erledigung einer gewöhnlichen
Limitorder, welche zur Weiterleitung
an eine altherkömmliche Präsenzbörse bestimmt ist, wird der Effektenhändler
vor Ort sich zu Gunsten des Auftraggebers beeifern, zum Mindesten zu
dem ihm vorgegeben Kurs abzuschließen, wo es irgend angeht aber einen
besseren ("or better") für seinen Kunden auszuhandeln suchen.
Ein Gleiches gilt, wie leicht begreiflich, sinngemäß auch für die Orderabwicklung
über die vollelektronischen Handelsplattformen oder die sonstigen multilateralen
Handelssysteme (Computerbörsen) der Neuzeit, wo der inneren Technik
der Börsenvorrichtung die Aufgabe der Auftragsausführung übertragen
ist – was wieder zur Folge hat, dass der Zusatz "or better" heutzutage
ungebräuchlich und entbehrlich geworden ist. – "Besser" heißt im Falle
von Kauf-Limitorders allemal einen tieferen, im Falle von
Verkauf-Limitorders einen höheren Ausführungskurs zu erheischen
als der in der betreffenden Order vom Auftraggeber als Limitpreis benannte.
Zur Erteilung einer gültigen Limitorder
bedarf es im Allgemeinen der wortdeutlich nachgeschobenen Erweiterung
"or better" nicht. Dieser Zusatz kann wegbleiben, denn allein die mündliche
oder schriftliche Beifügung "or better" wird den Broker vor Ort nicht
dazu bewegen, härter zu arbeiten! Eine gelegentliche Ausnahme hiervon
zeigt nachstehend angeführter Beispielsfall auf: Es sei angenommen,
der Kurs der YZA-Aktie steht gegenwärtig bei 30,50US-$.
Ein Aktienhändler und Kunde eines Wertpapierhandelshauses, der eben
diesen Kursstand für den Augenblick für überzogen hoch hält, gibt daraufhin
eine Limitorder auf, die YZA-Aktie zu 30US-$
"or better", also damit möglichenfalls auch deutlich unter dem herrschenden
Marktpreis zu verkaufen. Der Broker, der den Auftrag zu verrichten
sucht, ist nach Erhalt der Order dennoch gefordert, mit dem nötigen
Geschäftsernst den Markt zunächst auf bessere Kurse als den vom Kunden
festgelegten Limitpreis zu prüfen und diese erst hiernach im Markt abschließend
zusammenzuführen.
Man mache von der Ergänzung "or better"
lieber nur in solchen Fällen Gebrauch, wo der Markt wirklich "besser"
ist, weil es ansonsten zu Klärungsbedarf darüber kommen kann, ob es
sich bei dem bezeichneten Auftrag in Wahrheit nicht doch um eine
Stopp-Order handelt, wodurch
sich am Ende die Ausführung der Order ohne Not verzögern könnte.
Bei so gefassten Markt- oder Limitorders,
die vom Auftraggeber eigens mit der Orderbeschränkung "Fill-or-Kill"
(FOK-Order, "quick order") ausgezeichnet werden, handelt
es sich um eine Abwandlung der bezeichneten Orderart, deren Bestimmung
darin liegt, an der Börse unverzüglich und zugleich in vollem Umfange
ausgeführt zu werden. Wird eine Preislimitorder mit dem Beigabe FOK-Order
versehen, so ist sie also in ihrem gesamten Umfange zum benannten Limitkurs
oder, wo angängig, zu einem für den Auftraggeber vorteilhafteren Kurs
an der Börse zusammenzuführen. Gelingt dies im ersten Anlauf nicht,
wird die betreffende "Fill-or-Kill"-Order auf der Stelle von selbst
heraus wieder gelöscht. Eine FOK-Order kann daher auch niemals Eingang
in das Orderbuch einer Börse finden.
Das Preislimit bei einer FOK-Order wird
sich aus Gründen der Zweckmäßigkeit an dem vorliegenden Marktpreis des
Zeitpunktes der Ordergabe ausrichten, wie an nachstehendem Beispiel
klar gemacht: "Sell 500 CDE-Shares at 50, fill-or-kill.", eingereicht
bei einem hier angenommenen Kursstand von 49,90 US-$ für die CDE-Aktie.
Sofern es im elektronischen Handelsverkehr nicht gelingen sollte, die
FOK-Order auf Anhieb zur Ausführung zu bringen, wird sie von selbst
sogleich und zur Gänze gestrichen. Dabei ist es belanglos, ob
kurz darauf oder später ein Handelsumsatz zu dem in der Order angegebenen
Limitkurs doch noch möglich gewesen wäre oder nicht.
Anmerkung: An einer Präsenzbörse würde
der Broker auf dem Börsenparkett nach der Entgegennahme der Auftrags
i. d. R. drei Mal nacheinander
– aber in einem fortgesetzten Handlungsgang – die FOK-Order zum benannten
Limit (oder besser) auszuführen suchen. Die Abfertigung der FOK-Order
erfolgt im Ganzen gesehen sehr rasch, so dass es sich bei fernmündlicher
Ordererteilung für den auftraggebenden Börsenhändler durchaus lohnen
mag, während die Order durch den Broker zur Ausführung gebracht wird
("working") in der Leitung zu bleiben, um eine Ausführungsbestätigung
("a fill") abzuwarten.
Eine FOK-Order erweist sich oftmals als
zweckvoll, wenn der Kauf oder Verkauf einer ganz bestimmten, vorgegebenen
Zahl von Wertpapieren beziehungsweise Fondanteilen beabsichtigt wird,
indes aufgrund der gegebenen Markverhältnisse schon im Voraus zu übersehen
oder zu vermuten ist, dass eine Ausführung zu dem gesetzten Kurs nur
in einer womöglich unerwünschten, geringeren Stückanzahl zustande kommen
wird als beansprucht. Durch die Verwendung einer FOK-Order können
Teilausführungen
ebenso wie die meistenteils hierdurch verursachten zusätzlichen Handelskosten
in Grenzen gehalten, vielleicht sogar ganz vermieden werden.
Eine Teilausführung ist bei der Erledigung
einer FOK-Order in diesem Sinne also grundsätzlich nicht
zulässig. Auf obiges Beispiel münzend wird der Broker im Regelfall der
Praxis seine Mühe daran wenden, alle 500 CDE-Aktien zusammen auf einen
Schlag zu verkaufen. Sollte ihm dies trotz aller Mühewaltung misslingen,
wird die infrage stehende Order auf der Stelle gestrichen. Das eben
Gesagte steht natürlich bei aller Verschiedenheit im Einzelnen auch
für sämtliche an den Computerbörsen abgewickelten Aufträge in Geltung.
Bedauerlicherweise findet dieser für eine
FOK-Order maßgebliche Leitgedanke nicht durchweg seine rückhaltlose
Beachtung, weder bei allen Wertschriftenbörsen noch bei jedem einzelnen
Brokerhaus. So geschieht es, dass Orders an manchen Börsenplätzen trotz
der Verwendung des Zusatzes "fill or kill" nur zum Teil zur Ausführung
gebracht werden. Das kann seinen Grund in dem Umstand haben, dass die
Liquidität auf der Börse gerade recht
dürftig ist und nicht ausreicht, um die Order in ihrem Gesamtumfang
auf der Stelle auszurichten. In diesem Fall käme an der Börse nur der
Anteil der in der Order aufgegebenen Stückzahl zum Vollzug, für den
ausreichend Liquidität vorhanden ist und der übriggebliebene Teil würde
zurückgenommen. Es empfiehlt sich deshalb in hohem Maße, vor Gebrauch
des FOK-Orderzusatzes erst eine zuverlässige Auskunft über deren Handhabung
im lebendigen Verlauf des Marktverkehrs einzuholen.
Die IOC-Order ("Immediate or
Cancel Order", auch "Immediate and Cancel Order", oder um
der Kürze willen schlicht "IC-Order" genannt) wird meist in Begleitung
mit den Limitorders verwendet. Sie beansprucht, gleichwie die "Fill-or-Kill"-Order,
eine sofortige Orderausführung, allerdings in ihrem Umfang nur soweit
immer es angeht. Ein unausgeführter Teil wird eintretendenfalls
von der Börse daraufhin sogleich wieder fallen gelassen. Der trennende
Unterschied zu einer "Fill-or-Kill"-Order besteht mithin darin, dass
die IOC-Order Teilausführungen durchaus ermöglicht. Was ihre
Bestimmung im Handelsverkehr angeht, so findet die IOC-Order gehäuft
bei Kauf- und Verkaufaufträgen von "round
lots" in größerer Zahl Verwendung.
Ein Beispiel hierzu:
Ein Geldanleger ordert 800 DEF-Aktien zu 19 US-$ das Stück, "Immediate-or-Cancel".
Der betreffende Auftrag gelangt nur wenige Augenblicke später über den
Broker an die Börse. Es kommt ein Handel bloß über 400 DEF-Aktien zu
19US-$ zustande, weil gerade
nicht mehr davon zum Verkauf angeboten werden; kurz darauf steigt der
Kurs an auf 19,20US-$. Der
als Rest verbliebene Teil der Order wird danach umgehend gestrichen
und der Auftraggeber erhält nun durch seinen Broker eine Ausführungsbestätigung
über 400 DEF-Aktien zu 19US-$
die Aktie. – Auch bei der IOC-Order ist es wieder nebensächlich, ob
im Anschluss daran ein Handel zum Order-Limitkurs von 19 US-$ nochmals
möglich gewesen wäre oder nicht.
AON-Orders
("All-or-None-Orders") zeichnen sich dadurch aus, dass sie ihrem
Zweck gemäß stets in einem Handlungsstrang und dabei in vollem Umfange
im laufenden Marktverkehr zusammenzuführen sind; lässt sich dies unter
den gegebenen Angebots- und Nachfrageverhältnissen an der Börse nicht
auf den ersten Wurf und in dem vorher festgelegten Maße einrichten,
so bleibt die betreffende Order im Orderbuch vermerkt ("pending"),
erforderlichenfalls so lange, bis eine Zusammenführung ("matching")
zu einer späteren Zeit möglich wird. Ähnlichkeit mit einer FOK-Order
findet die AON-Order insofern als auch sie Teilausführungen niemals
zulässt. Der Unterschied zur FOK-Order liegt indessen in der Zeitdauer:
AON-Order werden gewohnheitsmäßig nicht gestrichen, sofern sich
eine vollumfängliche Orderausführung nicht sogleich und unmittelbar
erzielen lässt. Durch den Rückgriff auf eine AON-Order vermeidet der
Börsenhändler, dass seine Order zu verschiedenen Zeitpunkten, und damit
einhergehend, wie sonst häufig, zu unterschiedlichen Kursen zu seinem
Nachteil ausgeführt wird.
Die eigentliche Schwäche, die dem Gebrauch
einer AON-Order anhaftet, ist darin auszumachen, dass sie gewöhnlich
nur einen sehr niedrigen Prioritätsrang aufweist. Sie steht nämlich
erst dann zur Ausführung an, nachdem alle sonstigen Orderarten, vorrangig
sind das Markt- und Limitorders, im vorgehenden Marktverlauf vollständig
bedient werden konnten. Außerdem werden nicht selten Mindesthandelsmengen
von drei "round lots" (i. d.
R. = 300 Stück Aktien) für ihre Verwendung vorausgesetzt.
Im Börsenalltag finden AON-Orders vorwiegend
an den nordamerikanischen Börsenplätzen Anwendung, vor allem im Zusammenhang
mit der Vergabe größerer Limitorders, die über mehrere "round lots"
lauten. Solche Marktorders währenddessen, die mit dem auszeichnenden
Zusatz "AON" versehen worden sind, werden von den Börsen regelmäßig
zurückgewiesen.
Noch weitere, darüber hinausgehende
Sonderfälle bilden: a) die
sogenannte Scale Order sowie b.) die Eisberg-Order ("iceberg
order"). Eine Scale Order legt die jeweilig vorgegebenen
Preisabschnitte fest und ordnet diesen bestimmte Mengen an Wertpapieren
zu, die zu den verschieden abgestuften Preisen ge- bzw. verkauft werden
sollen; Eisberg-Orders (auch "hidden-size order" genannt)
werden dagegen häufig von institutionellen Marktteilnehmern zum Kauf
wie auch zum Verkauf größerer Stückzahlen herangezogen. Um unliebsame
Auswirkungen auf den Gang der Kurse durch selbstgemachte Handelsvorgänge
("price impact") zu vermeiden, falls eine übergroße Order auf
einmal an den Markt gelangen sollte, wird die ins Auge gefasste Gesamtmenge
nicht in einem Gusse am Markt untergebracht, sondern mithilfe der Eisberg-Order
zuerst in einzelne, entzweite Abschnitte heruntergebrochen, die anschließend
dann als Teilorders verpackt stufenweise zur Ausführung gebracht werden.
Eine Eisberg-Order als solche bleibt im Markt aufrecht, bis das von
ihr umschlossene zusammengezogene Transaktionsvolumen vollständig abgewickelt
werden konnte. Für Dritte einzusehen ist dabei in der Regel immer nur
der Umfang des für den Augenblick gerade zur Ausführung anstehenden
Teilgeschäftes ("die Spitze des Eisberges"), nicht jedoch der im Verborgenen
wirkende Gesamtumfang der betreffenden Eisberg-Order.
Eine sogenannte
Alternativ-Order ("alternative order",
häufig auch OCO-Order, "one cancels other order" oder
bündig "bracket" genannt) besteht zwar förmlich aus zwei eigenständigen
Teil-Orders, die aber zusammen auf einem einzigen Orderticket vermerkt
und damit an der Börse auch als ungeteilte Einheit gehandhabt werden.
Durch Einhändigung einer Alternativ-Order wird der Broker angewiesen,
sobald einer der beiden Aufträge als Teil einer OCO-Order am Markt Erledigung
finden konnte, den übrig gebliebenen Teil auf der Stelle zu löschen.
"One cancels other orders" zählen zu den strategisch miteinander verknüpften
Börsenaufträgen ("strategy orders"), die zwar nicht an allen,
doch an vielen Wertpapierbörsen ausdrücklich statthaft sind. Derartige
aneinander gekoppelte, in einen einheitlichen Zusammenhang gebrachte
Börsenaufträge tragen zur Steigerung der Planungssicherheit bei, insofern
sich sämtliche ihrer Teil-Orders zweckgerichtet aufeinander zupassen
lassen.
Wiewohl grundsätzlich alle möglichen Arten
von Orders beliebig miteinander verkettet werden könnten, handelt es
sich bei der einen Teil-Order einer OCO-Order bezeichnenderweise meist
um eine Limitorder, bei
der anderen regelmäßig um eine
Stopp-Order. In Erwartung
steigender Kurse ("bullish strategy") liegt, wie im Falle einzelner
Orders, so auch hier, der Stopp der Kauf-Stopp-Order über
dem laufenden Marktpreis, während der Limitkurs der Kauf-Limitorder
unter dem laufenden Marktpreis gesetzt wird. Für eine Spekulation
auf fallende Kurse ("bearish strategy") gilt umgekehrt: Der Stopp
der Verkauf-Stopp-Order liegt unter dem laufenden Marktpreis,
während der Limitkurs der Verkauf-Limitorder über dem
herrschenden Marktpreis liegt.
Ein Beispiel einer
Spekulation auf steigende Kurse (à la Hausse, "bullish"): Der
Kurs der CDE-Aktie steht auf 25US-$.
Ein Kapitalanleger erwartet, dass die CDE-Aktie zwar kurzfristig im
Kurse noch in etwas nachgeben, auf lange hin jedoch nachhaltig anziehen
werde. Unser Anleger könnte nun recht einfach eine Limitorder einreichen,
ausgestattet mit einem Limitpreis von knapp unter 25US-$.
Allerdings birgt dies die Gefahr, dass die CDE-Aktie in die Höhe zu
schnellen beginnt, ohne den Limitkurs vorher nochmals zu erreichen.
Um dieser Möglichkeit entgegenzubauen, kommt eine OCO-Order in Betracht.
In diesem Sinne könnte unser Börsenhändler folgende OCO-Order erteilen:
"Either Buy 500 CDE-Shares at 24,50 or Buy 500 CDE-Shares at 26,50,
Stop". Auf diese Weise gelingt es ihm zuverlässig, auch im Falle
unmittelbar steigender Kurse über 26,50 US-$ hinaus Position zu beziehen.
Zur Erläuterung: Fällt nun im Anschluss
daran die CDE-Aktie im Kurse auf 24,50 US-$ oder noch darunter, so gelangt
die Limitorder hierdurch zur Ausführung; gleichzeitig aber wird
die dazugehörige Stopp-Order gestrichen. Steigt hingegen die CDE-Aktie,
ohne vorher nochmals im Kurs auf 24 US-$ zurückzufallen, über die Marke
von 26,50 US-$, so führt dies zur Ausführung der Stopp-Order
und die Limitorder wird im gleichen Zuge gestrichen.
Doch aufgepasst: Gerade so wie es bei
Limitorders gängige Übung ist, so wird auch in diesem Fall stillschweigend
unterstellt, dass der Wertpapierhändler sich zu einer Teilausführung
seiner Limitorder versteht! Was von Limitorders selbst, gilt freilich
also auch von Limitorders als Bestandteil von OCO-Orders. Kommt es nun
tatsächlich zu einer Teilausführung der Limitorder, die Teil einer OCO-Order
ist, so wird gewöhnlich ihr Stopp-Order-Teil gleichzeitig um die Anzahl
der bereits abschließend georderten Stücke selbsttätig herabgesetzt.
Der Einsatz einer OCO-Order ist im Allgemeinen
dann zweckmäßig, wenn zwei zwar in enger Beziehung zueinander stehende,
sich aber in ihrer Umsetzbarkeit gegenseitig ausschließende Börsenaufträge
erteilt werden sollen, wie es besonders bei herkömmlichen richtungsgebundenen
Wertpapiergeschäften üblich ist. Eine ordnungsgemäße Ordergabe einer
OCO-Order, die vom Broker vorschriftsmäßig umgesetzt wird, bietet beste
Gewähr dafür, dass beide Orders nicht ungewollt gleichzeitig auf dem
Markt ausgeführt werden.
DNR-Orders
("do-not-reduce orders") sind besondere Order-Anweisungen an
den Designated Maket Maker (ehedem "specialist") der New
York Stock Exchange (NYSE),
am Ex-Dividenden-Tag Verkaufs-Stopp- bzw. Kauf-Limit-Kurse nicht, wie
sonst üblich, eigenmächtig um den Dividendenbetrag zu kürzen.

Mit Einreichung einer fertigen "discretionary
order" stellt der Kunde, sowie er sich einmal dazu entschlossen
hat, dem Kontenbetreuer vorübergehend oder auf die Dauer verbindlich
eine Handelsvollmacht aus. Das mag z.B.
dann am Orte sein, wenn der Kunde für irgendeine Zeit nicht willens
oder außerstande ist, sich selbst seiner Börsengeschäfte anzunehmen
(etwa wegen Urlaub, Krankheit usw.), während er rückhaltlos Vertrauen
in die gründlichen und umfassenden Handelsfähigkeiten der ausführenden
Mitarbeiter seines Brokerhauses setzen kann.
Bei den "discretionary orders" unterscheidet
man "full discretionary orders", auf deren Grundlage der Bevollmächtigte
vollständige Handelsvollmacht über das Kundenkonto erhält, und "limited
discretionary orders", welche mit lediglich eingeschränkter Handelsvollmacht
versehen sind. Letztere Unterart wieder kann sich beziehen auf eine
persönliche Einzelvereinbarung mit dem bevollmächtigten Broker unterschiedlichsten
Inhalts, z.B. in Bezug auf
die Menge ("volume") der zu handelnden Wertpapiere, oder darauf,
ob einzig gekauft ("buy order") oder verkauft ("sell order")
werden soll, oder endlich, ob unter bestimmten Umständen die bezeichnete
Order unerledigt bleiben soll ("Interesse wahrend"). Befindet der Kunde
selbst über sämtliche Punkte in der Ausgestaltung seiner Order bis auf
den Preis bzw. die Preisspanne sowie die Zeitwahl ("timing" –
also den vorteilhaftesten Zeitpunkt der Orderplatzierung), so handelt
es sich nach den einschlägigen NYSE- und NASDAQ-Regeln allerdings
nicht mehr um "discretionary orders".
Andererseits können "limited discretionary
orders" auf der Unterlage besonderer Konti, sog. "limited dicretionary
accounts", vorgelegt werden. "Limited dicretionary accounts" kennzeichnen
sich dadurch, dass der Kundenbetreuer des beauftragten Brokerhauses
zwar uneingeschränkte Handelsvollmacht innehat, jedoch die Befugnis
nicht hat, Geld vom Kundenkonto abzuheben oder darauf einzuzahlen.
Eine gänzlich andere Art einer Handelsvollmacht
stellt die "market not held order" (NH) dar. Sie gibt es nur
im Parkett-Handel ("pit trading"). Durch deren Verwendung gewährt
der Wertpapierhändler dem bestellten Broker auf dem Börsenparkett einen
gewissen Ermessensspielraum, zu welcher Zeit genau seine aufgegebene
Order während der Andauer der fraglichen Börsensitzung ausgeführt werden
möge. Die Güte der Orderausführung einer "market not held order"
ist damit unweigerlich verknüpft mit der höchst persönlichen Fähigkeit
eines Brokers, den gelegenen Zeitpunkt für ihre Ausführung zutreffend
einzuschätzen. Für das Ergebnis zur Rechenschaft gezogen werden kann
er indes nicht.

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