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Eine Stopp-Order ("stop order",
"stop market order", in gesonderter Verwendungsweise als "stop-loss
order", "protective stop" bzw. "buy-stop order", seltener
allgemein auch engl. als "memorandum order" bezeichnet) kommt
äußerlich dadurch zur Entstehung, dass der Aufgeber des Auftrages (Wertpapierhändler,
Kommittent) mit dessen Erteilung ausdrücklich einen Stopp-Preis
("trigger price", "Auslösepreis") benennt. Ein Stopp-Preis gibt
als solcher eine die Ausführung der Order bedingende, d.i.
eine aufschiebende, Handelsbeschränkung vor. Im Einzelnen dargelegt:
Die Stellung jenes Auslösepreises im Zuge
der Abwicklung einer Stopp-Order ist im technischen Sinne vergleichbar
der eines Marksteins, durch dessen Lagepunkt auf der Preisleiter der
Marktpreis sich erst hindurchwinden muss, um ihre Ausführung in Vollzug
zu setzen. Die Ausführung einer Stopp-Order bleibt nämlich solange am
Markt aufgeschoben, bis der laufende Börsenkurs das Richtmaß des gesetzten
Stopps hinlänglich zu erreichen bzw. endlich zu durchqueren vermochte.
Erst dann – und nur dann! – wandelt sich die betreffende Stopp-Order
augenblicklich aus sich selbst heraus innerlich zu einer
Marktorder – und ein Abschluss gelangt füglich,
wie bei jeder sonstigen Marktorder unter gewöhnlichen Geschäftsverhältnissen,
zum nächsten festgestellten Marktpreis zur Verwirklichung.
Auch im Hinblick auf eine Stopp-Order
ist das richtige Verständnis davon, wie und wo im Verhältnis zu dem
vorliegenden Börsenkurs ein Stopp ("stop level") für ein in Auftrag
zu gebendes Wertpapiergeschäft gesetzt werden will, wieder von entscheidender
Bedeutung für eine möglichst wirkungsvolle Nutzanwendung dieser Orderart.
Je nachdem es sich im betreffenden Anwendungsfall um eine Kauf-
oder um eine Verkaufs-Stopp-Order handelt, lassen sich zwei Fälle
auseinanderhalten:
a.) Im Falle einer Verkaufs-Stopp-Order
("sell-stop order") muss der Stopp-Preis unterhalb des
vorliegenden Marktpreises angesetzt sein; dreht es sich umgekehrt b.)
um eine Kauf-Stopp-Order ("buy-stop order"), so ist es
geboten, den Stopp-Preis über dem derzeit geltenden Marktpreis
zu setzen. Im Unterschied zur Verkaufs-Stopp-Order, wo der Stopp
unter dem Marktpreis gelegt wird, wird der Stopp einer Kauf-Stopp-Order
also notwendig über dem herrschenden Marktpreis festgelegt.
Die Stopp-Order kennzeichnet demnach eine
Besonderheit: Sie wird nicht sogleich mit Erreichung des gesetzten Stopps
durch den laufenden Kurs im Markt ausgeführt, sondern erst durch eben
diese vorbereitende börsenmäßige Geschäftigkeit, die man als "Aktivierung"
anzusprechen gewohnt ist, in eine auf Erledigung wartende Tätigkeit
versetzt. Die vorherige Aktivierung, vollbracht durch Zusammentreffen
von Marktpreis und Stopp, ist somit notwendige Vorbedingung dafür, dass
eine zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren abgefasste und abgegebene
Stopp-Order an der Börse überhaupt zur Ausführung gelangen kann. – Es
fragt sich sogleich, unter welchen Umständen genau es zur Aktivierung
einer Stopp-Order kommt? Nun, ehe eine Stopp-Order im Handlungsverlauf
gar erst ausgeführt werden kann, durchläuft sie einen Wandlungsvorgang.
Sie wird hierbei vorgängig, wie eingangs aufgeführt, notwendig zuerst
in eine Marktorder übertreten müssen, nämlich folgendermaßen:
Eine
Kauf-Stopp-Order, deren Stopp-Preis, wie schon eingangs
hervorgehoben, vom Auftraggeber stets über dem herrschenden Marktpreis
gesetzt werden will, wandelt sich dann und nur dann innerlich zu einer
Marktorder (= sie wird "aktiviert"), wenn a.) auf dem Markt zu dem benannten
Stopp tatsächlich Umsatz vollbracht wird, oder b.) wenn umsatzwirksame
Nachfrage zum oder über dem gesetzten Stopp-Preis entsteht ("bid
at or above the stop price").
Eine
Verkaufs-Stopp-Order, deren Stopp-Kurs stets unterhalb
des laufenden Marktpreises festgesetzt wird, wandelt sich dann und nur
dann zu einer Marktorder, wenn a.) zum benannten Stopp tatsächlich Umsatz
zustande kommt, oder b.) wenn umsatzwirksames Angebot zum Stopp oder
unterhalb des angesetzten Stopps entsteht ("offered at or below the
stop price")*. Eine Stopp-Order lässt sich daher auch als
eine "bedingte Marktorder" auffassen.
[* Zusätzlichen
Schutz bietet NASDAQ
für Geschäfte mit Aktien und den an amerikanischen Plätzen aufgeführten
Aktienoptionen, indem Stopp-Orders erst dann zur Auslösung kommen, nachdem
der gesetzte "trigger pricer" von mindestens zwei der Herkunft nach
verschiedenen Orders preislich durchkreuzt werden konnte.]
Worin liegt nun der
Hauptzweck für den Gebrauch
einer Stopp-Order? – Der Rückgriff auf eine Stopp-Order kann in folgenden
Fällen zweckvoll sein:
-
für den Fall eines strategisch eingeleiteten Kaufs
oder Leerverkaufs eines Wertpapiers oder
Fondsanteilscheins, d.
i. zum "Einstoppen" in den Lauf einer einsetzenden Kursbewegung
in eine bestimmte Richtung (Trend),
-
ferner als Technik des Risikomanagements als ein
Notlimit für den Fall der Begrenzung oder Verhütung von Verlusten
gehaltener oder leerverkaufter Wertpapiere oder ETF-Anteile bei
Kursgegenläufigkeit (Absicherungsstopp, "stop-loss"), sowie
-
für die Sicherung eines vorhandenen Buchgewinns bei
den gehaltenen oder leer verkauften Titeln.
Ein Beispiel zu Punkt b., Verlustbegrenzung
von gehaltenen Wertpapieren:
Ein Händler, der 1000 XYZ-Aktien
sein Eigen nennt, die er kurz zuvor zu einem Einstandkurs von 33$
je Aktie erworben hat und die er seidem hält, möchte drohende Kursverluste
aus diesem Bestand äußerstenfalls auf
5000$
beschränken, ohne dabei sein Portfolio mühselig und meist auch recht
zeitaufwendig andauernd im Auge behalten zu müssen. Der gegenwärtige
Kurs der XYZ-Aktie mag bei 30$
liegen. Um das Beabsichtigte zu erreichen, setzt er eine Verkaufs-Stopp-Order
("protective stop") wie folgt: "Sell
1000 XYZ-Shares at
$28, Stop". Man beachte,
dass der Stopp-Kurs, zu dem der Verlust einschränkende Verkauf nötigenfalls
statthaben soll, wie weiter vorn angesprochen, unterhalb des
jetzigen Marktpreises von 30$
liegt, und zwar ohne dass dies zwangsläufig eine sofortige Orderausführung
nach sich zieht.
Solange nun die XYZ-Aktie über dem "trigger
price" von 28$ notiert wird,
bleibt die Stopp-Order im Orderbuch des auf dem Börsenparkett für die
Orderausführung zuständigen Händlers ("designated market maker")
vermerkt bzw. im zentralen Orderbuch der elektronischen Handelsvorrichtung
der Börse eingetragen, ohne dabei irgendwelchen Einfluss auf den Handelsverkehr
in dem gehaltenen Effektenposten zu nehmen; der bezeichnete Stopp-Auftrag
ist wirksam, hält aber still, weil und solange der Börsenpreis über
der Marke von 28$ steht. Sollte
es am Markt allerdings zu größerem Abgabedruck kommen, der den XYZ-Aktienkurs
mit abwärts reißt bis dieser sich im Zuge der rückläufigen Bewegung
soweit ermäßigt hat, dass sich an der Börse ein Angebot ("offer")
bzw. ein Umsatz zu 28$ oder
darunter bildet, so bewirkt das zunächst die sofortige Aktivierung der
Verkaufs-Stopp-Order. D. h.
die in Nota genommene Stopp-Order wird hierdurch flott augenblicklich
gemacht, womit sie sich im gleichen Augenblick aus sich selbst heraus
zu einer Marktorder wandelt. Die nunmehr zur Marktorder gewordene Stopp-Order
wird nun umgehend – so wie es an den Börsen bei allen einfachen Marktorders
gleichmäßig tätige Übung ist – zu dem nächstbesten erreichbaren Kurs
vollzogen werden.
Zur Erläuterung dessen besehen wir eine
mögliche Aufeinanderfolge der letzten fünf eingetragenen Umsätze ("trades")
einer Aktie einmal des Näheren:*
$ 28,20 – $ 28,10
– $ 28,05 – $ 28,00 – $ 27,90
.
Gemäß vorstehender Reihe liegen die Kursnotizen
der ersten drei Abschlüsse über dem in der Verkaufs-Stopp-Order in Ansatz
gebrachten Stopp von 28$. Diese
Geschäfte nehmen darum keinerlei
Einfluss weder auf die infrage stehende Order noch auf den gehaltenen
Wertpapierbestand. Der vierte Umsatz an der Börse kommt nunmehr zu 28$,
somit unmittelbar zum Stopp-Preis, zuwege: und dieser ist es auch, der
die Stopp-Order zuerst aktiviert, sie also in den Zustand der
sofortigen Ausführbarkeit versetzt ("elected sale"). Die Stopp-Order
ist damit in eine Marktorder übergetreten und zur Betätigung aufgerufen.
Als solche wird sie alsdann schleunigst zum nächstbesten erreichbaren
Kurs im Markt zusammengeführt werden. Der nachfolgende Handel kommt
mit einem Kurs von 27,90$ zum
Abschluss ("fill"), und der Erfolg ist, dass
1000 Stück XYZ-Aktien zu eben
diesem Kurs in neue Hände übergehen ("stopped out").
[* An manchen
Wertpapiermärkten ist es üblich, die Geld- zu Brief-Quotierungen ("bid",
ask") anstelle der Handelspreise als Maßgabe für die Ingangsetzung
von eingelieferten Stopp-Aufträgen heranzuziehen. Genaueres hierzu ist
im Einzelfall an kundiger Stelle zu erfragen.]
Offenbar wurde das Wunschziel, den höchstmöglichen
Verlust auf genau 5000$
zu begrenzen, um den Betrag von 100$
verfehlt. Man prüfe: (33$ –
27,90$) ×
1000 =
5100$
Verlust. Dieses lehrt: Das Anbringen eines Stopp-Preises darf entfernt
nicht dahingehend fehlgedeutet werden, dass eine Stopp-Order jedes Mal
der Tat nach haargenau zum gesetzten Stopp zur Ausführung gelangen muss.
Vielmehr ist es mit dem vorgegebenen Stopp einer Stopp-Order so bestellt,
dass erst ein eben zu diesem "trigger"-Preis festgestellter Kurs für
einen erfolgten Handelsabschluss, oder auch zu einem beliebigen Kurs
jenseits des in der Order benannten Auslösekurses, ihre Aktivierung
bewirkt, wodurch sie sich im gleichen Augenblick in eine Marktorder
wandelt. Die Orderausführung selbst kommt sodann an der Börse zum nächsten
besten Kurs zustande – und dieser kann freilich höher oder tiefer als
der Stopp oder zufälligerweise auch mit ihm auf gleicher Höhe stehen.
– Schlechterdings geht es nicht an, dass eine Stopp-Order hierbei von
sich aus ihre eigene Auslösung bewirkt. Zu ihrer Betätigung bedarf es
stets der Kraft von Aufträgen anderer Marktteilnehmer. Die besonderen
Bedingungen und Umstände, unter denen eine Auslösung und damit eine
Aktivierung einer Stopp-Order erst ermöglicht wird, so z.B.
eine zu beobachtende "uptick"-Regel u.dergl.,
können von Wertpapierbörse zu Wertpapierbörse gemäß deren Satzungen
allerdings durchaus in einigen Schattierungen auseinandergehen.
Das Missverhältnis zwischen Auslösekurs
eines Stopp-Auftrags und dem tatsächlich erzielten Handelspreis wird
besonders häufig dann schlagend, wenn es an den Wertpapierbörsen zu
einer jähen, unerwartet heftigen Kursbewegung in der einen oder der
anderen Richtung kommt. So ist es im alltäglichen Börsengeschehen keine
Seltenheit, dass der Kurs eines Fondsanteils oder der einer Aktie aufgrund
unverhofft eintreffender Nachrichten von entscheidender Bedeutung für
die künftige Marktentwicklung mächtig ins Schwanken gerät mit der Folge,
dass der festgemachte Ausführungskurs hiernach sehr deutlich und zumeist
auch unliebsam vom "trigger price" der Stopp-Order abweichen wird. Auf
oben gegebenes Beispiel gewendet, mag der Abschluss möglicherweise erst
bei einem Aktienkurs von, sagen wir, 27 anstatt wie vorausgesetzt 28$
gelingen. Aber auch beim Tatbestand einer Anhäufung von Stopp-Orders
der übrigen Marktteilnehmer jenseits einer nach Auffassung der Börse
psychologisch wichtigen, so zumal aus
charttechnischer Sicht bedeutenden
Kursmarke (z.B. unweit einer
gut bestätigten Unterstützungs-/Widerstandslinie, nahe bei einem wichtigen
gleitenden Durchschnitt usf.) werden für den Händler sehr ungünstige
Ausführungskurse mitunter dann die Folge sein, wenn nach einem Kursausschlag
an diesem Durchbruchspunkt erste Stopp-Orders handelstechnisch in Bereitschaft
gesetzt werden, diese sich im Zuge ihrer Wirkung nach und nach zu Marktorders
wandeln und so gleichsam zu einem Stein werden, der eine Lawine ins
Rollen bringt, indem er der Reihe nach einen ganzen Schwung nahe beieinander
liegender Stopp-Orders zur Ausführung bringt.
Eine Kauf-Stopp-Order hingegen
findet – neben der Absicherung eines Buchgewinns bei einer bestehenden
offenen Leerverkaufsposition ("short") – zur Begrenzung von Verlusten
einer bereits eingeleiteten und noch nicht eingedeckten "short"-Position
in Wertpapieren in einer dem obigem Fallbeispiel mit umgekehrten Vorzeichen
entsprechender Weise Anwendung.
Eine weitere Möglichkeit zur planmäßigen
Anwendung einer Stopp-Order ist in der Öffnung spekulativer Posten gelegen.
Ein Musterbeispiel hierfür bietet folgende Marktausgangslage: Ein Börsenspekulant
mag, nachdem er auf einem Wertpapiermarkt eine Kursabschwächung beobachtet
hat, zu der Auffassung gelangen, dass damit der Kurs nunmehr seinen
vorläufigen Tiefstand erreicht habe. Sollte im Anschluss an die von
ihm vermutete sogenannte "technische Bodenbildung" – ein Vorkommnis,
das von "Chartisten" häufig und gern als Bestätigung für eine Trendwende
erachtet wird – der Kurs zurückschnellen oder sich allmählich ein Aufwärtstrend
entwickeln, so will er unbedingt daran teilhaben. Zu diesem Ende reicht
unser Spekulant eine Kauf-Stopp-Order ein, deren Stopp er ein kleines
Stück weit über den herrschenden Marktpreis legt. Dreht der Markt daraufhin,
so seine Hoffnung, werde seine Kauf-Stopp-Order durch die aufkommende
Kurssteigerung erst in Kraft gesetzt und sodann als Marktorder, wie
von ihm beansprucht, geradewegs zum nächstbesten Kurs Erledigung finden.
Täuscht er sich hingegen über die Marktlage, und der Kurs fällt wider
alles Erwarten weiter, so erhält er, ohne vorher Stellung zu beziehen,
Gelegenheit, seine Markteinschätzung aufs Neue zu überdenken, um gegebenenfalls
später auf der Grundlage frisch eintreffender Nachrichten mit einer
entsprechend abgewandelten Order abermals auf den Markt zu treten, sonst
diesem einstweilen fern zu bleiben.
Eine gewisse Schwierigkeit bei der Anfertigung
einer Stopp-Order liegt in der Festsetzung der am meisten zweckmäßigen
Lage des Punktes für den Stopp-Preis im Verhältnis zum herrschenden
Kursstand. Dass die Kursziffer für den Stopp einer Kauf-Stopp-Order
(Verkauf-Stopp-Order) über (unter) dem gegenwartsbezogenen Kurs liegen
muss, ist bereits aus den Ausführungen an der Spitze mit aller Klarheit
hervorgegangen. Immerhin, allein soviel steht fest: Für die Entscheidungsfindung
über die zweckgerechte Höhe der Marke für den Stopp – sei es zum Zwecke
der Einschränkung von Verlusten, der Absicherung eines Papiergewinns
oder der Öffnung eines neuen Postens – wird regelmäßig die gegenwartsbezogene
Markt-Volatilität die ausschlaggebende
Rolle spielen. So ließe sich beispielsweise im Rahmen des herangezogenen
Handelsplans der Vorsatz fassen, den alleräußersten Verlust je Wertpapiergeschäft
der Marktvolatilität entsprechend höchstens auf 15 bis 25 Prozent des
hineingesteckten Geldes zu begrenzen ("volatility stop" und "percentage
stop"). Grundsätzlich ist diese Frage jedoch immer auf die Person
des einzelnen Börsenteilnehmers bezogen und damit von deren Risikoneigung,
Finanzkraft und dem Anlagezeitraum abhängig, womit es weiter zusammenhängt,
dass die Fragestellung nur nach besonderer Eigenart der Marktlage zu
beantworten ist. Es sei dies an einem Beispiel näher erläutert:
Wird etwa in hoch volatilen Märkten der
Stopp-Loss innerhalb eines allzu schmal gezogenen Bereichs um den augenblicklichen
Kursstand gesetzt, so vervielfältigt sich die Wahrscheinlichkeit dafür,
unvermittelt und vorschnell "ausgestoppt" zu werden. Im entgegengesetzten
Falle einer zu weit abstehenden Stop-loss-Order vervielfältigt sich
die Wahrscheinlichkeit nicht minder dafür, unnötig hohe Verluste einzufahren,
weil der Stopp als solcher die Order verspätet zur Ausführung gebracht
hat. Wird hingegen ein Kauf-Stopp, etwa zum "Einstoppen" in aufsteigender
Richtung, in einem mäßig bewegten, abwartenden Markt nicht nah genug
um den obwaltenden Kursstand gesetzt, ist es mehr als wahrscheinlich,
eine an sich gewinnträchtige Geschäftsgelegenheit ohne Not verpasst
zu haben.
Werden Stopp-Orders bereits vor Handelsbeginn
eingereicht, so ist besondere Achtsamkeit am Platze! Der Grund hiervon
ist leicht aufzuklären. Sollte nämlich der Markt im anschließenden Handelsverkehr
um einiges höher oder niedriger öffnen als ursprünglich erwartet und
im gleichen Zuge der Stopp in seinem ziffernmäßigen Ansatz vom Marktpreis
durchdrungen werden, so sind gemeinhin vom Stopp stark abweichende und
damit für den Händler oft höchst ungelegene Ausführungskurse die unmittelbare
Folge.
Zur weiteren Beachtung: Ein einmal vergebener
und gültig wirkender Stoppauftrag für einen Ankauf oder Verkauf besteht
fort, selbst wenn das darin bezeichnete Börsenpapier unterdessen durch
eine anderweitige Order ins Depot aufgenommen bzw. daraus veräußert
werden konnte! Zwar erlischt er, sobald er am Wertpapiermarkt zur Ausführung
gelangt ist oder vom Auftraggeber endlich widerrufen wurde; wenn dies
allerdings nicht geschieht, bleibt die Stopp-Order bis zum Tagesschluss,
sonst bis zur genannten Frist vollgültig wirksam. Auf diese Tatsache
ist bei der Ordergabe im Handel mit Aktien, ETFs und anderen Wertpapieren
besondere Rücksicht zu nehmen, um eine ungewollte Ausführung des Stoppauftrags
von vornherein zu verhüten. Ferner erlischen die im Orderbuch verzeichneten
und bisher nicht ausgeführten Stopp-Orders regelmäßig auch, sofern bekannt
wird, dass besondere Kapitalmaßnahmen (Grundkapitalerhöhung, Dividendenzahlung,
Umwandlung in der Rechtsform u.dgl.m.)
beim zu ordernden Papier durchgeführt werden sollen. Der Börsenhändler
ist also bei der Verwendung von Stopp-Orders grundsätzlich auf sich
selbst angewiesen, ohne dabei die nötige strenge Achtsamkeit auf die
Gültigkeitsdauer seiner Orders je schwinden zu lassen.
Die allgemeine Lehre aus dem Vorausgehenden
ist folgende: Trotz aller ihrer anerkannt brauchbaren und gut wirkenden
Vorzüge im Börsenalltag gibt der Gebrauch einer Stopp-Order dem auftraggebenden
Wertpapierhändler keine Gewähr auf die begehrte Ausführung seiner Order
zum Kurs gemäß dem angesetzten Stopp; denn bevor eine Stopp-Order überhaupt
zur Erledigung gelangen kann, muss diese sich mit Notwendigkeit vorläufig,
wenn auch nur für eines Augenblickes Dauer, zu einer Marktorder wandeln,
und eine Marktorder wiederum kann, wie man weiß, zu jedem möglichen
erzielbaren Kurs im Markte zusammengeführt werden. Somit verbleibt
immer eine gewisse Restunsicherheit darüber, ob und wie weit sich der
postnumerando eingestellte Kurs im Zeitpunkt der Ausführung vom
benannten Stopp entfernt hat. Unter ungünstigen Marktverhältnissen kann
durchaus der eine in nicht unbeträchtlichem Maße von dem andern abweichen.
Um die mit Verwendung herkömmlicher Stopp-Orders
verbundene Unsicherheit über den tatsächlich erreichbaren Kurs besser
in den Griff zu bekommen, wurde die Stopp-Limitorder erschaffen.
Der Rückgriff auf eine Stopp-Limitorder soll insbesondere die Gefahr
von mehr als erwünscht vom gesetzten Stopp-Kurs abweichenden Ausführungskursen
nachhaltig abwenden helfen.
Eine ordnungsgemäße Erteilung einer Stopp-Limitorder
verlangt stets die Angabe zweier gesonderter Kursziffern, nämlich 1.)
die eines Stopp-Preises ("trigger price") und 2.) eines
Limit-Preises.
Handelt es sich hierbei um eine Verkaufs-Stopp-Limitorder
("sell-stop-limit order"), so muss der Stopp unterhalb
des herrschenden Marktpreises gelegt werden; handelt es sich dementgegen
um eine Kauf-Stopp-Limitorder ("buy-stop-limit order"),
so muss der Stopp über dem herrschenden Marktpreis angesetzt
werden. Hierzu ein Beispiel:
Angenommen, der Preis der DFGH-Aktie steht
auf 37,80 US-$. Ein den Markt beschauender Aktienanleger erwartet, dass
nach Durchbrechen der Marke von 38US-$
sich der Kursanstieg weiter fortsetzt. Er erteilt zu diesem Zweck nachstehende
Order: "Buy 300 DFGH-Aktien at $ 38 Stop, $ 38,20 Limit". – Jede
Stopp-Limitorder schließt sonach, wie schon vorhin aufgeführt, auf jeden
Fall zwei Preisangaben in sich: einen Stopp-Preis und
einen Limit-Preis.
Die Erwägungen zur genauen Bestimmung
eines möglichst zweckerfüllenden Lagepunktes des Stopp-Preises im Zuge
der Aufstellung einer Stopp-Limitorder lehnen sich weitgehend an die
gleichen Erfordernisse an, die zur richtigen Festsetzung des Stopp-Preises
von Stopp-Orders als Richtschnur verwendet
werden. Im diesem Sinn gelten auch zur Festsetzung des richtigen Limit-Preises
einer Stopp-Limitorder die gleichen vorausgesetzten Verhältnisse, die
für eine Limitorder maßgebend sind. Es empfiehlt
sich darum in hohem Grade, vor dem Gebrauch einer Stopp-Limitorder sich
sowohl mit den Einzelheiten und Anwendungsvoraussetzungen von Stopp-Orders
als mit denen von Limitorders auf das gründlichste vertraut zu machen.
Erreicht oder überwindet der Börsenkurs
nun die gesetzte Marke für den Stopp ("trigger price") einer
für den währenden Handelsverkehr aufgegebenen Stopp-Limitorder, so wandelt
sich die Stopp-Limitorder augenblicklich und selbständig zu einer herkömmlichen
Limit-Order, ausgezeichnet mit dem vom Auftraggeber gewählten
Limit-Preis. Die nachfolgende Ausführung der Stopp-Limitorder im Markt
("matching") ist damit durch die Tat nur zum Limitkurs
oder zu einem für den auftraggebenden Händler besseren Kurs möglich.
Der trennende Unterschied zwischen einer
Stopp-Limitorder und einer Stopp-Order ist demzufolge darin gelegen,
dass die Stopp-Limitorder – nachdem sie durch eine entsprechende Marktbewegung
ausgelöst werden konnte – sich in eine Limitorder verwandelt, während
sich die Stopp-Order unter dieser Bedingung ihrer Natur nach allemal
in eine Marktorder wandelt. Eine Stopp-Limitorder lässt sich demnach
trefflich als "bedingte Limitorder" begreifen.
Genauer gesprochen: Eine Kauf-Stopp-Limitorder,
bei der, wie wir jetzt wissen, der Stopp-Preis richtig über dem
laufenden Marktpreis gesetzt wird, wandelt sich immer dann in eine Limitorder,
wenn a.) zum bezeichneten Stopp sich Umsatz einstellt oder b.) wenn
Nachfrage zum oder zu Kursen über dem genannten Stopp entsteht ("bid
at or above the stop price"). Zur Orderausführung selbst kommt es
indes nur unter der Vorbedingung, dass unmittelbar auf eine Aktivierung
der Kauf-Stopp-Limitorder folgend der Marktpreis das Richtmaß des vom
Händler gesetzten Limit-Preises nicht überschreitet.
Eine Verkauf-Stopp-Limitorder,
bei der der Stopp-Preis, wie bemerkt, stets unterhalb des derzeitigen
Marktpreises gesetzt werden will, wandelt sich immer dann in eine Limitorder,
wenn a.) zum genannten Stopp Handelsumsatz zustande kommt oder b.) wenn
Angebot zum oder zu Kursen unterhalb der genannten Stopp-Marke entsteht
("offered at or below the stop price"). Zur Ausführung selbst
gelangt die Verkauf-Stopp-Limitorder indes nur unter der Voraussetzung,
dass gleich nach ihrer Aktivierung der Marktpreis den Richtstand des
vom Händler gesetzten Limit-Preises nicht unterschreitet.
Anwendung findet die Stopp-Limitorder
– übereinstimmend mit der Stopp-Order – hauptsächlich unter folgenden
Marktgegebenheiten:
-
zum Zwecke eines strategisch ausgerichteten
Kaufs bzw. Leerverkaufs
eines Wertpapiers oder ETF ("short sale"),
-
der Begrenzung von größeren Verlusten
gehaltener bzw. leerverkaufter Wertpapiere (jedoch weniger empfehlenswert!),
oder
-
der Absicherung eines Buchgewinns
gehaltener bzw. leerverkaufter Börsenpapiere,
wobei die Stopp-Limitorder der Erfahrung
nach meistenteils in weniger
liquiden und/oder
heftig schwankenden Märkten anzutreffen ist.
Ebenso verdienen Stopp-Limitorders vor
der Wiederaufnahme des Börsenhandels, zumal dann, wenn beim Wiederbeginn
mit schwungvollen Kursbewegungen gerechnet werden muss, im Allgemeinen
den Vorzug vor einfachen Stopp-Orders. Allerdings heißt es hierbei auf
der Hut zu sein: Im Falle unvermittelt eintretender Kursausschläge von
außergewöhnlicher Heftigkeit in dieser oder jener Richtung ist es nicht
auszuschließen, dass eine Stopp-Limitorder ihre zugedachte Wirkung schlechterdings
verfehlt!
Infolgedessen gilt als Faustregel beim
Einsatz von Stopp-Limitorders: Je schneller man einen Markt verlassen
möchte, also ein offener Posten an Wertpapieren oder ETFs wieder glattgestellt
werden soll, desto weniger sollte man von Stopp-Limitorders Gebrauch
machen.
Zur Probe und Förderung der Vertrautheit
im Umgang mit der Auftragsart seien noch zwei Beispiele angeführt.
Eine Kauf-Stopp-Limitorder möge lauten: "Kaufe 200 VWX-ETF-Anteile
zu 30€ Stop, 30,50€
Limit". – Solange der VWX-ETF unterhalb von 30€
notiert wird, geschieht zunächst nichts weiter. Werden jedoch daraufhin
Abschlüsse zu 30€ oder darüber
festgestellt, so wird die Kauf-Stopp-Limitorder hierdurch in Gang gesetzt
und wandelt sich damit selbsttätig in eine Limitorder, versehen mit
einem Limit-Kaufpreis von 30,50€
für den Anteil.
"Sell 300 CDE-Shares at
$50, Stop Limit". – In
diesem Fall sind Stopp- und Limit-Preis von gleicher Höhe.* Wird
die CDE-Aktie zu 50US-$ oder
darunter gehandelt, so wird die Verkaufs-Stopp-Limitorder zu einer Verkaufs-Limitorder
mit einem Limit-Preis von 50US-$.
Hierbei liegt indessen die – nicht zu unterschätzende – Gefahr nahe,
dass die Order zwar aktiviert, doch nimmermehr ausgeführt wird, weil
der Marktpreis es nicht vermag, erneut an das Limit heranzurücken. Beispielsweise
könnte die CDE-Aktie im Kurs von 50,10US-$
auf 49,50US-$ fallen und hierdurch
die fragliche Stopp-Limitorder auslösen. Sollte sich nun der Kursrückgang
fortsetzen, ohne dass der Limitkurs von 50US-$
nochmals erreichbar wäre, bliebe die bisher als unausführbar befundene
Stopp-Limitorder mithin, bis auf weiteres, in den Büchern der Börse
zurück.
[* Anmerkung:
Sowie sich die Preisziffern für die Angaben zum Stopp und zum Limit
decken, spricht man mitunter auch von einer "stop-and-limit order".]
Stopp-Limitorders haben zusammen mit den
Limitorders den niedrigsten Prioritätsrang unter allen möglichen Orderarten,
d. h. sie sind erst dann an
der Reihe, nachdem alle sonst noch offen stehenden Markt-, Stopp- und
MIT-Orders usw. zuvor gehörig ausgeführt werden konnten. Ein Börsenhändler
darf also erst dann auf eine Ausführung seiner Stopp-Limitorder rechnen,
wenn das Verhältnis von Angebot und Nachfrage am Markt diese vorschriftsmäßig
anfänglich zu aktivieren imstande war, und der Marktpreis den gesetzten
Limitpreis hiernach wieder zu über- (bei Verkauf-Stopp-Limitorders)
oder zu unterbieten (bei Kauf-Stopp-Limitorders) vermochte, während
alle sonst vorher eingereichten Preis-Orders entsprechend Erledigung
finden konnten.
Kurz zusammengefasst:
Stopp-Limitorders gleichen Stopp-Orders in ihrer Zielsetzung, allerdings
mit der für Stopp-Limitorders wesentlichen Eigenheit, dass diese sich
bei ihrer Aktivierung statt in eine Marktorder planmäßig in eine Limitorder
verwandeln. Im Gegensatz zur Stopp-Order ist selbst bei Auslösung einer
im Markt gültig gestellten Stopp-Limitorder durch Umsatzbetätigung anderer
Marktteilnehmer eben zum Stopp-Preis eine daran schließende Ausführung
derselben keineswegs mit Gewissheit gewährleistet, zumal wenn der Kurs
plötzlich durchsackt oder in die Höhe schießt; denn Spielraum für die
Ausführung einer Stopp-Limitorder im laufenden Marktverkehr besteht
nur in den engen Grenzen eines vom Auftraggeber vorher festgesetzten
Limit-Preises im Verhältnis zum vorliegenden Kurs.
-
Trailing-Stopp-Order
("Trailing-Stopp-Loss Order", TSL)
Eine überaus beliebte Sonderart der
Stopp-Order bildet, vor allem um des rechtzeitigen
Ausstiegs aus einem gegenwärtigen Börsengeschäft halber ("exit trade"),
die sogenannte Trailing-Stopp-Order
("Trailing-Stopp-Loss Order", TSL-Order, Folge-Order,
nachfolgende Stopp-Order). Bei einer Order dieses Zuschnitts dreht es
sich um eine ansonsten gewöhnliche Stopp-Loss-Order, allerdings mit
dem kennzeichnenden Unterschied, dass der Stopp-Loss-Preis ("trigger
price"), den der Inhaber für den Wiederverkauf seiner vorher angekauften
und gehaltenen Papiere angesetzt hat, mit Einreichung der Order – bis
auf weiteres – nicht ein für alle Mal festgesetzt ist, sondern bei steigenden
Wertpapierkursen in durchgehender Linie gleichsam im Schlepptau des
Marktpreises liegt (= gleitender Stopp, "dynamischer Stopp", "floating
stop"). Der für einen bestehenden Kaufposten gesetzte Stopp-Loss-Preis
einer im Markt arbeitenden Trailing-Stopp-Verkaufsorder steigt sonach
ohne weiteres Zutun vonseiten des Auftraggebers oder von sonst jemand
um einen im Abstand eines zuvor fest vorgegebenen Unterschiedsbetrags
(ausgedrückt entweder als bestimmter Satz oder in Prozenten, berechnet
auf den gerade geltenden letztfestgestellten Börsenpreis, "last")
gleichzeitig mit jeder weiteren Aufwärtsbewegung des Wertpapierkurses
im Marktverkehr empor, fällt gerade andersherum bei einer Abwärtsbewegung
des Kurses jedoch niemals wieder herab. Dies hat den Bequemlichkeitsvorteil
voraus, dass ein einmal erwirtschafteter Buchgewinn sich in vielen Alltagsfällen
auf fügsame Weise sicher behaupten oder sogar noch ausbauen lässt, ohne
dass der betreffende Wertpapierposten durch eine sonst nötige ununterbrochene
Überwachung seinem Halter außer allem Verhältnis viel Zeit und Achtsamkeit
abverlangte. Man spricht deshalb eine Trailing-Stopp-Order zuweilen
auch als eine "intelligente Orderform" an.
Die sachgerecht Anwendung einer Trailing-Stopp-Order
macht sonach eine stete Anpassung der Order an veränderte Marktverhältnisse
aus inneren Gründen weitestgehend überflüssig. Mit Hilfe einer auf die
besonderen Marktgegebenheiten wohl abgestimmten Trailing-Stopp-Order
zum Verkauf lassen sich mögliche Verluste aus bestehenden Kaufgeschäften
durch die Vorrichtung eines eingangs gesetzten und später mit emporsteigenden
Preisen selbsttätig aufwärts versetzten "stop-loss"-Preises im Falle
von Kursrückschlägen, sei es bei allmählich niederfahrenden Marktpreisen,
sei es bei einem plötzlichen Kurssturz, wirkungsvoll auf ein erwünschtes
Maß begrenzen. Andererseits lässt sich infolge eben jenes Nachziehens
des "stop-loss", beinah so, wie durch magnetische Kraft, die Höhe der
zufallenden Gewinne bei steigenden Wertpapierkursen oben offen halten,
während diese doch stets vor größeren Einbußen gesichert sind, sollte
sich durch sinkende Kursen das Glück wenden, was im Übrigen auch einen
überhasteten Ausstieg verhüten hilft. Ein Entsprechendes gilt mit umgekehrtem
Vorzeichen für Trailing-Stopp-"buy"-Orders, die für den Kauf
von Wertpapieren bestimmt sind, so vor allem bei vorher eingegangenen
Leerverkaufsgeschäften ("short sales").
– Das Kardinalgebrechen einer Trailing-Stopp-Order ist freilich in dem
Umstand gelegen, dass der persönliche Bezug zu der obwaltenden Marktlage
und ihren besonderen markttechnischen Erfordernissen durch eine längere
Zeit unbeaufsichtigt gelassene Trailing-Stopp-Order oftmals auf billige
Weise übergangen wird und so einem mattherzigen Gewohnheitshandel Vorschub
geleistet werden könnte.
Schließlich sei nicht unterlassen, noch
zu bemerken, dass besonders für Optionsgeschäfte
die Börsen die Einreichung von Trailing-Stopp-Orders in aller Regel
rundweg abweisen werden. – Eine Trailing-Stopp-Order erlischt, wenn
sie am Markt zur Ausführung gelangt ist, sie widerrufen wurde oder im
Falle von Aktien und ähnlichen Anteilsscheinen endlich auch bei Eintritt
bestimmter Kapitalmaßnahmen, wie bspw. Dividendenausschüttungen, Emission
von Bezugsrechten, Aktiensplits oder Aktienzusammenlegungen u.a.

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